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Datenschutz / Datensicherheit - Kedua GmbH

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Rechtliche Grundlagen des<br />

<strong>Datenschutz</strong>es in Deutschland<br />

Was ist das BDSG?<br />

Wie das BDSG gegliedert ist<br />

Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist die zentrale Regelung<br />

für den <strong>Datenschutz</strong> in Deutschland. Es setzt eine<br />

Richtlinie der EU in nationales Recht um. Damit ist ein<br />

annähernd gleicher <strong>Datenschutz</strong>­Standard in allen Mitgliedsländern<br />

der EU gewährleistet. Dieser wiederum ist<br />

die Grundlage für den freien Datentransfer innerhalb der EU.<br />

Das BDSG gliedert sich in sechs Abschnitte. Der erste<br />

Abschnitt enthält die allgemeinen Regelungen und<br />

Definitionen. Der dritte Abschnitt beinhaltet die für den<br />

Bereich der privaten Wirtschaft relevanten Normen. Diese<br />

beiden Abschnitte sind für den betrieblichen<br />

<strong>Datenschutz</strong>beauftragten besonders wichtig.<br />

Das BDSG wird jedoch von zahlreichen bereichsspezifischen<br />

Spezialgesetzen ergänzt. Regeln Vorschriften<br />

eines einschlägigen Spezialgesetzes einen konkreten<br />

Tatbestand, wird das BDSG insoweit verdrängt, es ist<br />

subsidiär.<br />

Die Landesdatenschutzgesetze gelten dagegen nur für<br />

die öffentliche Verwaltung und sind für den Bereich der<br />

privaten Wirtschaft nicht relevant.<br />

Der vierte Abschnitt enthält Regelungen für bestimmte<br />

Berufs­ und Anwendungsgruppen. Der fünfte Abschnitt<br />

beinhaltet Ordnungswidrigkeits­ und Strafbestimmungen,<br />

die im Falle des Verstoßes gegen das BDSG zur<br />

Anwendung gelangen können. Im sechsten Abschnitt<br />

befinden sich Übergangs­ und Schlussvorschriften.<br />

Nicht relevant ist der zweite Abschnitt. Hier finden sich<br />

Regelungen für die öffentliche Verwaltung des Bundes.<br />

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