Satzung des KjG Diözesanverbands Mainz - KjG Mainz
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3.3.3 Dauer<br />
Ein Arbeitskreis besteht von der Diözesankonferenz seiner Einsetzung bis zur nächsten ordentlichen Diözesankonferenz,<br />
sofern diese Diözesankonferenz nicht seine Weiterarbeit beschließt. Diesen Beschluss kann der Arbeitskreis selbst beantragen,<br />
ansonsten hat er kein Antragsrecht. Beschließt die Diözesankonferenz einen Antrag auf unbefristete Weiterarbeit,<br />
so wandelt sich der Arbeitskreis in ein Team.<br />
3.3.4 Arbeitskreis-Leitung<br />
Die Diözesanleitung lädt zu den Sitzungen ein, sorgt für den organisatorischen Rahmen und leitet die Sitzungen.<br />
3.3.5 Mitarbeit<br />
Mitarbeiten kann grundsätzlich je<strong>des</strong> <strong>KjG</strong>-Mitglied.<br />
Die Diözesanleitung bemüht sich darum, qualifizierte MitarbeiterInnen für die Arbeitskreise zu finden.<br />
<strong>Satzung</strong> der <strong>KjG</strong> in der Diözese <strong>Mainz</strong> 17/20