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Wege zu einer Gleichbehandlung von Arbeit und Kapital bei der ...

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David Mum: <strong>Gleichbehandlung</strong> <strong>von</strong> <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong> u. <strong>Kapital</strong> <strong>bei</strong> Besteuerung <strong>und</strong> Sozialabgaben 65<br />

versicherung organisiert ist. Bei dieser erfolgt die Beitragszahlung zwar auch durch<br />

die <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>geber, aber eben immer nur für sozialversicherte natürliche Personen <strong>und</strong><br />

bezogen auf die Lohn- <strong>und</strong> Gehaltssumme.<br />

Eine <strong>Gleichbehandlung</strong> mit <strong>Kapital</strong>einkommen ist im Rahmen des <strong>der</strong>zeitigen<br />

Systems nicht leicht um<strong>zu</strong>setzen. Man könnte eine <strong>Gleichbehandlung</strong> erzielen, wenn<br />

man die Sozialversicherungs<strong>bei</strong>träge abschaffen <strong>und</strong> in das allgemeine Steuersystem<br />

integrieren würde. Doch dies hätte umfangreiche Folgewirkungen jenseits <strong>der</strong> Frage,<br />

wie die erfor<strong>der</strong>lichen Mittel aufgebracht werden können.<br />

Eine Erset<strong>zu</strong>ng <strong>der</strong> SV-Beiträge durch Steuern würde nicht <strong>zu</strong>m System <strong>der</strong> Selbstverwaltung<br />

<strong>der</strong> Sozialversicherung passen. Die Sozialversicherung würde schlüssigerweise<br />

in <strong>der</strong> Staatsverwaltung aufgehen, da es keine BeitragszahlerInnen mehr gäbe,<br />

die ihre Beiträge »selbst verwalten« könnten. Viele Versicherte haben <strong>bei</strong> den SV-<br />

Beiträgen durch ihre positive Wirkung auf Leistungsansprüche <strong>und</strong> Zweckwidmung<br />

eine höhere Zahlungsbereitschaft. Eine völlige Entkopplung <strong>der</strong> SV-Beiträge <strong>von</strong> <strong>der</strong><br />

Beschäftigung scheint eher unwahrscheinlich <strong>und</strong> ist auch kaum an<strong>zu</strong>streben.<br />

Statt <strong>einer</strong> generellen Abschaffung <strong>der</strong> SV-Beiträge könnte man die Beitragsgr<strong>und</strong>lage<br />

än<strong>der</strong>n. Da die Beitragsgr<strong>und</strong>lage <strong>der</strong> wirtschaftlichen Leistungsfahigkeit<br />

entsprechen soll, bietet sich <strong>bei</strong> den DienstnehmerInnen weiter das Entgelt, <strong>bei</strong><br />

den Unternehmen aber die Wertschöpfung an. Es wäre daher sinnvoll etappenweise<br />

nur die Dienstgeber<strong>bei</strong>träge um<strong>zu</strong>basieren. Im Rahmen <strong>der</strong> Wertschöpfungsabgabe<br />

sollten die Dienstgeber<strong>bei</strong>träge <strong>zu</strong>r Sozialversicherung statt an <strong>der</strong> betrieblichen sozialversicherungspflichten<br />

Lohn- <strong>und</strong> Gehaltssumme an <strong>der</strong> Wertschöpfung bemessen<br />

werden.<br />

Bei den Dienstgeber<strong>bei</strong>trägen würde dies auch bedeuten, dass sich diese auf die<br />

gesamte Lohnsumme beziehen, da kein Höchst<strong>bei</strong>tragsgr<strong>und</strong>lage <strong>zu</strong>r Anwendung<br />

kommt. Allein deswegen könnte man den Beitragssatz um etwa 2 Prozentpunkte<br />

senken, weil etwa 10% <strong>der</strong> Lohnsumme auf Einkommen über <strong>der</strong> Höchst<strong>bei</strong>tragsgr<strong>und</strong>lage<br />

entfallen.<br />

Für diese nicht ganz neue Idee gibt es zahlreiche Argumente. Es stehen meist zwei<br />

Zielset<strong>zu</strong>ngen hinter <strong>der</strong> Idee <strong>der</strong> Wertschöpfungsabgabe: Beschäftigungsför<strong>der</strong>ung<br />

<strong>und</strong> die Sicherung <strong>der</strong> Finanzierung des Systems sozialer Sicherung. Eine 1984 erstellte<br />

Studie» Wertschöpfung als Beitragsgr<strong>und</strong>lage« (WISO Dezember 1984) ergab,<br />

dass <strong>der</strong> mögliche Finanzierungseffekt weitaus stärker als <strong>der</strong> Beschäftigungseffekt<br />

ist.<br />

Demgegenüber ergab eine 1997 durchgeführte WIFO-Studie, die sich mit <strong>der</strong><br />

aufkommensneutralen Umstellung des FLAF-Beitragssatzes beschäftigte, einen positiven<br />

Beschäftigungseffekt <strong>von</strong> <strong>zu</strong>sätzlichen 21.000 Beschäftigten in 7 Jahren. Dieser<br />

resultiert aus <strong>der</strong> Belastung kapitalintensiver Betriebe <strong>und</strong> <strong>der</strong> Entlastung ar<strong>bei</strong>tsintensiver<br />

Betriebe. Das konkrete Ergebnis ergibt sich aus den <strong>zu</strong>gr<strong>und</strong>e gelegten<br />

Modellannahmen des WIFO-Makromodells, das u. a.auf <strong>einer</strong> neoklassischen <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>snachfragefunktion<br />

beruht, gemäß <strong>der</strong> die relativen Faktorpreise die Nachfrage<br />

nach <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong> <strong>und</strong> <strong>Kapital</strong> bestimmen.<br />

SkeptikerInnen könnten folgendes einwenden:<br />

- Im Gegensatz <strong>zu</strong>r Lohn- <strong>und</strong> Gehaltssumme ist die Wertschöpfung steuerbar<br />

(etwa über intern verrechnete Vorleistungspreise <strong>bei</strong> Konzernen).<br />

- Die administrative Erfassung ist weitaus aufwändiger.<br />

- Die Wertschöpfung weist eine weniger stetige Entwicklung als die Lohnsumme auf.<br />

Kurswechsel 1/2006; 60-73 www.kurswechsel.at

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