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Konzeption stationäres Wohnen für Menschen mit ... - Vitos Kalmenhof

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Zur weiteren Verselbständigung der Bewohnerinnen und Bewohner und zur Vorbereitung auf<br />

ein Leben außerhalb des Wohnheims bspw. im Betreuten <strong>Wohnen</strong>, bietet die Behindertenhilfe<br />

sechs Plätze im Stationär Begleiteten <strong>Wohnen</strong> an. Im Betreuten <strong>Wohnen</strong> unterstützen wir<br />

<strong>Menschen</strong> <strong>mit</strong> einer geistigen Behinderung in ihrer eigenen Wohnung.<br />

Für <strong>Menschen</strong> <strong>mit</strong> einer geistigen Behinderung, die sonst im häuslichen Bereich durch<br />

Angehörige oder anderen Personen betreut werden, die wegen eines vorübergehenden<br />

Ausfalls (Urlaub oder anderweitige Verhinderung, z.B. Krankheit) der Betreuungsperson in einer<br />

Einrichtung untergebracht werden müssen, bieten wir im Wohnheim zwei Plätze zur<br />

Kurzzeitunterbringung an.<br />

7. Förderung, Betreuung und Pflege<br />

Im Wohnheim werden Frauen und Männer <strong>mit</strong> geistiger- und mehrfacher Behinderung und auch<br />

Verhaltensauffälligkeiten betreut. Die Aufnahme erfolgt auf Grundlage des SGB XII, §§ 53 ff; §§<br />

75 f.<br />

7.1 Aufnahme<br />

Aufgenommen werden <strong>Menschen</strong> ab dem 18. Lebensjahr. In Ausnahmefällen kann das<br />

Aufnahmealter auch darunter liegen, um so einen weiteren Wechsel des sozialen Umfeldes<br />

innerhalb kurzer Zeit zu umgehen.<br />

Die Aufnahme im Wohnheim erfolgt in Zusammenarbeit <strong>mit</strong> den Eltern, Angehörigen,<br />

gesetzlichen Betreuern, aktuellen Bezugspersonen und ggfs. dem zuständigen Gesundheitsund/oder<br />

Sozialamt.<br />

Die im Wohnheim lebenden <strong>Menschen</strong> kommen entweder direkt aus dem Elternhaus, aus<br />

anderen Heimen, Heilpädagogischen Einrichtungen oder psychiatrischen Krankenhäusern zu<br />

uns.<br />

Aufgrund der Vernetzung des <strong>Kalmenhof</strong>s ist auch die Aufnahmemöglichkeit aus den anderen<br />

Bereichen gegeben.<br />

Vor dem Einzug findet ein Erstgespräch im Wohnheim <strong>mit</strong> dem o.g. Personenkreis statt. Dieses<br />

Gespräch dient dazu, den Betroffenen die Einrichtung vorzustellen und Möglichkeiten des<br />

Unterstützungsangebotes sowie der vorhandenen Arbeitsmöglichkeiten in der WfbM<br />

aufzuzeigen. Wenn weitergehende Informationen gewünscht werden, sind weitere Besuche<br />

möglich, im individuellen Einzelfall auch ein Probewohnen.<br />

Bestehende soziale Kontakte werden im Rahmen der Möglichkeiten gefördert und <strong>mit</strong> den<br />

Bezugspersonen wird der Kontakt aufrechterhalten.<br />

7.2 Individuelle Unterstützung<br />

Die meisten der Bewohnerinnen und Bewohner sind behinderungsbedingt zeitlebens auf Hilfe<br />

und Unterstützung angewiesen. Hier besteht unsere Hauptaufgabe darin, dauerhafte<br />

menschliche Zuwendung zu sichern, eine angemessene Arbeit, überwiegend in unserer WfbM<br />

und Hilfen für einen sinnvollen Umgang <strong>mit</strong> der Freizeit anzubieten. Dies bedeutet auch, auf die<br />

verbalen oder nonverbalen Wünsche und Bedürfnisse der Bewohnerinnen und Bewohner<br />

einzugehen und ihnen situative Sicherheit zu ermöglichen. Da <strong>mit</strong>einander kommunizieren<br />

einen wesentlichen Teil des Zusammenlebens ausmacht, stehen unsere Mitarbeiterinnen und<br />

Mitarbeiter als Gesprächspartner zur Verfügung. Bei Kommunikationsschwierigkeiten können<br />

therapeutische Hilfen, wie bspw. Logopäden, ver<strong>mit</strong>telt werden.<br />

Der Erhalt der Gesundheit und Mobilität sind wichtige Voraussetzungen, um am<br />

gesellschaftlichen Leben teilhaben zu können. Neben der ärztlichen Versorgung (turnusmäßige<br />

Kontrolluntersuchungen bei verschiedenen Fachärzten) bieten wir zum Erhalt der Mobilität und<br />

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