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12. Blendgutachten

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Dr. Hans Meseberg Berlin, den 5. Oktober 2012<br />

LSC Lichttechnik und Straßenausstattung Consult<br />

Fährstr. 10<br />

13503 Berlin<br />

Tel. und Fax +49 30/82707832<br />

Email: hmeseberg@t-online.de<br />

Gutachterliche Stellungnahme<br />

G54/2012<br />

zur Frage der eventuellen Blend- und Störwirkung von Nutzern<br />

der BAB A 48 durch eine bei Bassenheim geplante Photovoltaikanlage<br />

(Diese gutachterliche Stellungnahme besteht aus 8 Seiten)<br />

1 Auftraggeber<br />

Den Auftrag zur Erarbeitung dieser Stellungnahme erteilte die juwi solar GmbH, Energie-Allee<br />

1 in 55286 Wörrstadt.<br />

Auftragsdatum: 27. September 2012<br />

2 Auftragsache<br />

Die juwi solar GmbH plant die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage in Bassenheim<br />

unmittelbar östlich der BAB A 48. Es besteht die Besorgnis, dass Kraftfahrer,<br />

die diese Autobahn befahren, durch die PV-Anlage geblendet oder in anderer Weise<br />

gestört werden könnten. Dieses Kurzgutachten dient der Klärung der Frage, ob und<br />

mit welcher Häufigkeit solche Situationen entstehen können und falls ja, welche Abhilfemöglichkeiten<br />

bestehen. Zusätzlich wurde untersucht, ob ein Kraftfahrer, der auf der<br />

nahegelegenen BAB A 61 an der PV-Anlage vorbeifährt, durch diese geblendet werden<br />

kann.<br />

3 Die PV-Anlage und topographische Daten<br />

Die Anlage hat eine etwa rechteckige Form (s. Bild 1) mit einer Breite von ca. 70 m<br />

und einer Länge von ca. 430 m; die Längsachse der Anlage verläuft parallel zur Autobahn.<br />

Der Abstand der PV-Anlage vom Rand der Autobahn beträgt 40 m. Geplante<br />

Leistung: ca. 1,9 MWp. Eingesetzte Solarmodule: Polykristalline Module der Fa. BYD<br />

(China), Typ BYD250P6-30, mit einer Leistung von je 250 Wp. Je 4 x maximal 11 Module<br />

werden auf einem sogenannten Tisch montiert. Die Tischlänge ist nur durch die<br />

Maße der PV-Anlage begrenzt. Mittlerer Reihenabstand der Modultische (Abstand<br />

Moduloberkante eines Tisches zu Moduloberkante des nächsten Tisches): 8,26 m.<br />

Modulneigung nach Süden: 25°. Ausrichtung der Tischreihen: Ost-West.<br />

Die BAB A 48 verläuft im interessierenden Bereich ziemlich genau von Nordost nach<br />

Südwest bzw. umgekehrt (Fahrtrichtung = 43°/223°). Nordöstlich der PV-Anlage befindet<br />

sich in einer Entfernung von ca. 600 m bis zu deren nördlichen Rand das AK<br />

Koblenz. Sowohl das PV-Anlagengelände als auch die Autobahn steigen von Nordost


Seite 2 der gutachterlichen Stellungnahme G54/2012 vom 5. 10. 2012 zur Frage der evtl. Blend- und<br />

Störwirkung von Kraftfahrern durch eine neben der BAB A 48 bei Bassenheim geplante PV-Anlage<br />

nach Südwest leicht an; da sich die Fahrbahnen der Autobahn in Dammlage befinden,<br />

liegt die Fahrbahnoberkante bei der Vorbeifahrt an der Anlage ca. 5 m bis 10 m oberhalb<br />

der Geländeoberkante der PV-Anlage. Zwischen Autobahn und PV-Anlage sowie<br />

parallel zur Südwestgrenze der Anlage verlaufen Baum- und Gehölzstreifen, die im<br />

Nahbereich zumindest in der Vegetationsperiode keinen Einblick von der Autobahn<br />

zur PV-Anlage gestatten.<br />

4 Blendung, Blendwahrscheinlichkeit<br />

Um die evtl. von der PV-Anlage ausgehende Blendung zu bewerten, ist es notwendig,<br />

die Wahrscheinlichkeit dafür zu ermitteln, dass von der Anlage reflektiertes Licht ins<br />

Auge eines Kraftfahrers gelangt. Ist eine gewisse Wahrscheinlichkeit gegeben, muss<br />

die Intensität des ins Auge des Kraftfahrers reflektierten Lichts ermittelt werden. Das<br />

Blendrisiko insgesamt ergibt sich aus der Bewertung der Wahrscheinlichkeit des Auftretens<br />

und der Intensität des ins Auge eines Kraftfahrers reflektierten Sonnenlichts.<br />

Nur Sonnenlicht, das ins zentrale Blickfeld des Kraftfahrers reflektiert wird, erzeugt<br />

eine merkliche Blendung und kann das Sehvermögen und damit evtl. die Verkehrssicherheit<br />

beeinträchtigen. Deshalb sind nur Blickwinkel bis 20° in die Untersuchungen<br />

einzubeziehen. Der Winkel wird gebildet durch die normale Blickrichtung des Kraftfahrers<br />

(Blick auf einen Punkt der vor ihm liegenden Fahrbahn, der 100 m vom Kraftfahrer<br />

entfernt ist) und die Blickrichtung zur PV-Anlage = Richtung des von der PV-<br />

Anlage reflektierten Sonnenlichts.<br />

5 Flimmereffekt<br />

Beim Durchfahren einer lichten Baumallee entsteht bei seitlicher Sonne ein unregelmäßiger<br />

Flimmereffekt, der für den Autofahrer zwar unangenehm ist, aber kein Unfallrisiko<br />

erzeugt und daher die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt. Bei der Vorbeifahrt<br />

an einer PV-Anlage kann ein Flimmereffekt dadurch entstehen, dass die PV-<br />

Module in Reihen mit einem festen, regelmäßigen Abstand voneinander angebracht<br />

sind, wodurch es zu einer periodischen Unterbrechung des reflektierten Sonnenlichts<br />

kommt. Wenn das unterbrochene Licht ins Auge eines vorbeifahrenden Kraftfahrers<br />

fällt, wird es als Flimmern wahrgenommen. Bei der Berechnung des Auftretens eines<br />

Flimmereffektes ist zu berücksichtigen, dass - im Gegensatz zur Blendung - periodisches<br />

Flimmern als besonders unangenehm empfunden wird, wenn die Störlichtquelle<br />

sich nicht im zentralen Blickfeld, sondern seitlich vom Auge des Beobachters befindet.<br />

Daher sind bei der Ermittlung der Wahrscheinlichkeit des Auftretens eines Flimmereffektes<br />

Blickwinkel Kraftfahrer - PV-Anlage bis ± 90° zu berücksichtigen.<br />

Periodisches Flimmern kann bei manchen Epileptikern sogar Anfälle auslösen (photosensitive<br />

Epilepsie). Merkbare Störungen durch den Flimmereffekt sind aber erst<br />

dann zu erwarten, wenn die Länge des Flimmerns 20 sec überschreitet. Es sind zwar<br />

keine Unfälle aus dem Verkehrswesen bekannt, die durch Flimmereffekte hervorgerufen<br />

worden sind. Um jedoch im Straßenverkehr jedes Unfallrisiko durch Flimmereffekte<br />

auszuschließen, sollen z.B. nach den Vorgaben der Regelwerke für die Tunnelbeleuchtung<br />

die Leuchten in Straßentunneln in solchen Abständen angebracht werden,<br />

dass bei der Durchfahrt durch Tunnel mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit Flimmerfrequenzen<br />

zwischen 4 Hz und 15 Hz vermieden werden, wenn die Einwirkdauer<br />

des Flimmereffektes 20 sec überschreitet. Dieses Frequenzintervall ist auch bei der<br />

Bewertung von Flimmereffekten zu berücksichtigen, die durch eine PV-Anlage hervorgerufen<br />

werden.


Seite 3 der gutachterlichen Stellungnahme G54/2012 vom 5. 10. 2012 zur Frage der evtl. Blend- und<br />

Störwirkung von Kraftfahrern durch eine neben der BAB A 48 bei Bassenheim geplante PV-Anlage<br />

6 Verwendete Unterlagen und Programme<br />

Unterlagen: Lage- und Belegungsplan, Querschnitt der PV-Tische, Fotos, Informationen<br />

von Herrn Juan Merino, juwi Solar GmbH<br />

Programme: Die Geländehöhen, horizontalen Winkel und Entfernungen wurden den<br />

o.a. Unterlagen entnommen bzw. mit google earth ermittelt. Die Berechnung des monatlichen<br />

Sonnenstandes für Bassenheim (Sonnenhöhe und -azimut) erfolgte mit der<br />

Website www.stadtklima-stuttgart.de. Die Winkel des reflektierten Sonnenlichts wurden<br />

mit eigenen excel-Programmen berechnet.<br />

7 Verwendete Parameter<br />

Mittlere Höhe der PV-Tische über Geländeoberkante: 2,2 m. Mittlere Augenhöhe eines<br />

Lkw-Fahrers (hinsichtlich Blendung kritischerer Fall als Pkw-Fahrer) über Fahrbahn:<br />

2,5 m, Blickentfernung zu einem Punkt der vor ihm liegenden Fahrbahn: 100 m.<br />

8 Berechnungsmethode Blendung<br />

In Abschnitt 3 wurde ausgeführt, dass wegen der Baum- und Gehölzstreifen zwischen<br />

Autobahn und PV-Anlage sowie südwestlich der Anlage zumindest in der Vegetationsperiode<br />

keinen Einblick von der Autobahn zur PV-Anlage möglich ist. Dies gilt für<br />

die direkte Vorbeifahrt an der Anlage; wegen des ansteigenden Geländeniveaus von<br />

Nordost nach Südwest kann dies jedoch für eine Beobachtung der PV-Anlage von der<br />

Autobahn aus größerer Entfernung nicht sicher ausgesagt werden. Deshalb muss die<br />

Wahrscheinlichkeit der Reflexion von Sonnenlicht ins Auge eines auf der Autobahn<br />

vorbeifahrenden Kraftfahrers berechnet werden.<br />

Diese Wahrscheinlichkeit kann mithilfe eines sogenannten Sonnenstandsdiagramms<br />

ermittelt werden. Bild 2 im Anhang zeigt das Sonnenstandsdiagramm für Bassenheim<br />

in Form eines Polardiagramms. Die roten Linien zeigen den Sonnenstand (Sonnenhöhe<br />

und Azimut ) für den 15. Tag jedes Monats in Abhängigkeit von der Uhrzeit an.<br />

Die Darstellung erfolgt für die Mitteleuropäische Zeit (MEZ) ohne Berücksichtigung der<br />

Mitteleuropäischen Sommerzeit (MESZ). Die Uhrzeit ist durch blaue und grüne Punkte<br />

gekennzeichnet. Mittels trigonometrischer Berechnungen werden für die verschiedenen<br />

Fahrerpositionen auf den BAB A 48 die vertikalen Sonnenhöhenwinkel ermittelt,<br />

unter denen das Sonnenlicht auf die PV-Module fallen müsste, damit das reflektierte<br />

Licht ins Auge eines Kraftfahrers fallen kann. Diese Winkel sind in das Diagramm<br />

von Bild 2 als verschiedenfarbige Kurven eingetragen. Von der PV-Anlage reflektiertes<br />

Sonnenlicht kann nur dann tatsächlich in Kraftfahrerauge gelangen, wenn diese sogenannten<br />

-Kurven Schnittpunkte mit den roten Sonnenstandslinien haben. Aus der<br />

Lage der Schnittpunkte können die dazugehörigen Jahres- und Tageszeiten abgelesen<br />

werden.<br />

9 Ergebnisse Blendung<br />

9.1 BAB A 48<br />

9.1.1 Fahrtrichtung Nordost<br />

Die Berechnungen wurden für eine Fahrerposition auf dem Streckenabschnitt der BAB<br />

A 48, beginnend ca. 660 m südlich des südlichen Randes der PV-Anlage bis zur Vorbeifahrt<br />

an der Anlage, durchgeführt. Berücksichtigt wurden alle Teile der PV-Anlage,


Seite 4 der gutachterlichen Stellungnahme G54/2012 vom 5. 10. 2012 zur Frage der evtl. Blend- und<br />

Störwirkung von Kraftfahrern durch eine neben der BAB A 48 bei Bassenheim geplante PV-Anlage<br />

die vom Kraftfahrer unter einem Blickwinkel ≤ 20° (s. Abschnitt 4) gesehen werden.<br />

In Bild 2 ist die für diese Sichtbedingungen ermittelte -Kurve 1 in grüner Farbe eingezeichnet.<br />

Die -Kurve liegt innerhalb des Polardiagramms, aber oberhalb der roten<br />

Sonnenstandslinien und hat keine Schnittpunkte mit diesen Linien, Sonnenlicht kann<br />

nicht ins Fahrerauge reflektiert werden. Dieser Sachverhalt gibt die Tatsache wieder,<br />

dass auf der nördlichen Erdhabkugel die Sonne nicht aus nördlichen bis nordöstlichen<br />

Richtungen scheint und das Sonnenlicht daher nicht in Richtung Süden, d.h. ins Auge<br />

eines in Richtung Norden blickenden Kraftfahrers, reflektiert werden kann. Blendung<br />

eines Kraftfahrers ist nicht möglich.<br />

9.1.2 Fahrtrichtung Südost<br />

Die Berechnungen wurden für eine Fahrerposition auf dem Streckenabschnitt der BAB<br />

A 48, beginnend am Autobahnkreuz Koblenz bis zur Vorbeifahrt an der Anlage,<br />

durchgeführt. Berücksichtigt wurden wieder alle Teile der PV-Anlage, die vom Kraftfahrer<br />

unter einem Blickwinkel ≤ 20° (s. Abschnitt 4) gesehen werden. In Bild 2 ist<br />

die für diese Sichtbedingungen ermittelte -Kurve 2 in blauer Farbe eingezeichnet. Die<br />

-Kurve liegt außerhalb des Polardiagramms, sie hat keine Schnittpunkte mit den roten<br />

Sonnenstandslinien, von der PV-Anlage kann kein Licht in Richtung Kraftfahrer reflektiert<br />

werden.<br />

Wenn -Kurven außerhalb des Polardiagramms liegen, kann rechnerisch nur bei negativen<br />

Sonnenständen (die Sonne steht unterhalb des Horizonts) Sonnenlicht ins Fahrerauge<br />

reflektiert werden. In der Realität bedeutet diese Aussage, dass das Sonnenlicht<br />

von der Moduloberfläche immer über das Kfz hinweg reflektiert wird, während der<br />

Kraftfahrer immer nur die Rückseite der PV-Module sieht. Dieser Sachverhalt ist in<br />

Bild 3 zur besseren Erläuterung auch schematisch dargestellt. Blendung eines Kraftfahrers<br />

ist auch in dieser Fahrtrichtung nicht möglich.<br />

9.2 BAB A 61<br />

Es wurde auch untersucht, ob die PV-Anlage Bassenheim einen auf der BAB A 61<br />

fahrenden Kraftfahrer blenden kann. Ein in Richtung Südosten fahrender Kraftfahrer<br />

sieht nur die Rückseite der Solarmodule, in dieser Situation ist, wie in Abschnitt 9.1.2<br />

beschrieben, keine Blendung möglich. Ein in Richtung Nordwesten fahrender Kraftfahrer<br />

kann theoretisch die Anlage unter Blickwinkeln ≤ 20° im Abschnitt 800 m vor der<br />

AS Koblenz-Metternich bis zu dieser AS sehen; dann liegt die Anlage aber in Richtung<br />

Norden bis Nordwesten des Kraftfahrers, aus diesen Richtungen scheint aber die<br />

Sonne nicht. Bei Weiterfahrt nimmt der Blickwinkel größere Werte als 20° an, zudem<br />

wird die Anlage durch dazwischenliegende Hügel gegen Einblick von der Autobahn<br />

aus verdeckt. Blendung eines Kraftfahrers ist daher auch von dieser Autobahn aus<br />

ausgeschlossen.<br />

9.3 Fazit<br />

In keiner Situation kann innerhalb des kritischen Blickwinkelbereiches bei der Vorbeifahrt<br />

auf den BAB A 48 und A 61 Sonnenlicht von der geplanten PV-Anlage Bassenheim<br />

in Richtung Kraftfahrer reflektiert werden. Blendung eines Kraftfahrers ist<br />

damit ausgeschlossen.


Seite 5 der gutachterlichen Stellungnahme G54/2012 vom 5. 10. 2012 zur Frage der evtl. Blend- und<br />

Störwirkung von Kraftfahrern durch eine neben der BAB A 48 bei Bassenheim geplante PV-Anlage<br />

10 Flimmereffekt<br />

In Fahrtrichtung Nordost kann Sonnenlicht nur unter größeren Blickwinkeln als 20°,<br />

die nach oben Gesagtem keine Rolle für die Bewertung der Blendwirkung spielen, und<br />

allenfalls außerhalb der Vegetationsperiode von der PV-Anlage zum Kraftfahrer reflektiert<br />

werden. Die Berechnungen ergeben für ein mit 60 km/h fahrendes Kfz eine Flimmerfrequenz<br />

von ca. 1,5 Hz bei einer Einwirkzeit von ca. 24,5 sec; die kritische Flimmerfrequenz<br />

von 4 Hz wird erst bei ca. 163 km/h überschritten, dann beträgt die Einwirkzeit<br />

nur noch ca. 9,5 sec. Da entweder die kritische Flimmerfrequenz oder die kritische<br />

Einwirkzeit unterschritten werden, ist eine Beeinträchtigung oder gar Gefährdung<br />

der Sicherheit des Verkehrs auf der Autobahn durch diesen Flimmereffekt nicht<br />

zu erwarten. In Fahrtrichtung Südwest kann selbst unter Blickwinkeln bis 90° kein<br />

Sonnenlicht zum Kraftfahrer reflektiert werden, ein Flimmereffekt kann nicht auftreten.<br />

Fazit: Bei einer Fahrt in beiden Fahrtrichtungen kann kein kritischer Flimmereffekt entstehen.<br />

11 Gesamtbewertung<br />

Eine Blendung der Nutzer der BAB A 48 und der BAB A 61 durch die PV-Anlage Bassenheim<br />

tritt nicht auf. Ein kritischer, die Verkehrssicherheit gefährdender Flimmereffekt<br />

kann ebenfalls nicht entstehen.<br />

Insgesamt kann eine Gefährdung des Verkehrs auf den genannten Autobahnen durch<br />

die geplante Photovoltaik-Freiflächenanlage mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit<br />

ausgeschlossen werden. Von daher ist gegen die Errichtung der Anlage<br />

nichts einzuwenden.<br />

Dieses gutachterliche Stellungnahme wurde nach bestem Wissen und Gewissen angefertigt.


Seite 6 der gutachterlichen Stellungnahme G54/2012 vom 5. 10. 2012 zur Frage der evtl. Blend- und<br />

Störwirkung von Kraftfahrern durch eine neben der BAB A 48 bei Bassenheim geplante PV-Anlage<br />

Anlage<br />

Bild 1: Schematische Darstellung der PV-Anlage Bassenheim mit der BAB A 48 und<br />

der BAB A 61


Seite 7 der gutachterlichen Stellungnahme G54/2012 vom 5. 10. 2012 zur Frage der evtl. Blend- und<br />

Störwirkung von Kraftfahrern durch eine neben der BAB A 48 bei Bassenheim geplante PV-Anlage<br />

1<br />

2<br />

Bild 2: Monatlicher Sonnenstand (Sonnenhöhe und -richtung; rote Linien) für Bassenheim<br />

mit -Kurven zur Ermittlung der Wahrscheinlichkeit des Auftretens<br />

von Blendung<br />

1: Fahrtrichtung Nordost<br />

2: Fahrtrichtung Südwest<br />

Quelle des Sonnenstandsdiagramms: www.stadtklima-stuttgart.de


Seite 8 der gutachterlichen Stellungnahme G54/2012 vom 5. 10. 2012 zur Frage der evtl. Blend- und<br />

Störwirkung von Kraftfahrern durch eine neben der BAB A 48 bei Bassenheim geplante PV-Anlage<br />

= > 25°<br />

Sonne<br />

= 25°<br />

PV-Modul<br />

Fahrbahn<br />

Bild 3:<br />

Bei Fahrt in Richtung Nordost wird das Sonnenlicht immer über ein Fahrzeug<br />

hinweg reflektiert

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