12. Blendgutachten
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Dr. Hans Meseberg Berlin, den 5. Oktober 2012<br />
LSC Lichttechnik und Straßenausstattung Consult<br />
Fährstr. 10<br />
13503 Berlin<br />
Tel. und Fax +49 30/82707832<br />
Email: hmeseberg@t-online.de<br />
Gutachterliche Stellungnahme<br />
G54/2012<br />
zur Frage der eventuellen Blend- und Störwirkung von Nutzern<br />
der BAB A 48 durch eine bei Bassenheim geplante Photovoltaikanlage<br />
(Diese gutachterliche Stellungnahme besteht aus 8 Seiten)<br />
1 Auftraggeber<br />
Den Auftrag zur Erarbeitung dieser Stellungnahme erteilte die juwi solar GmbH, Energie-Allee<br />
1 in 55286 Wörrstadt.<br />
Auftragsdatum: 27. September 2012<br />
2 Auftragsache<br />
Die juwi solar GmbH plant die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage in Bassenheim<br />
unmittelbar östlich der BAB A 48. Es besteht die Besorgnis, dass Kraftfahrer,<br />
die diese Autobahn befahren, durch die PV-Anlage geblendet oder in anderer Weise<br />
gestört werden könnten. Dieses Kurzgutachten dient der Klärung der Frage, ob und<br />
mit welcher Häufigkeit solche Situationen entstehen können und falls ja, welche Abhilfemöglichkeiten<br />
bestehen. Zusätzlich wurde untersucht, ob ein Kraftfahrer, der auf der<br />
nahegelegenen BAB A 61 an der PV-Anlage vorbeifährt, durch diese geblendet werden<br />
kann.<br />
3 Die PV-Anlage und topographische Daten<br />
Die Anlage hat eine etwa rechteckige Form (s. Bild 1) mit einer Breite von ca. 70 m<br />
und einer Länge von ca. 430 m; die Längsachse der Anlage verläuft parallel zur Autobahn.<br />
Der Abstand der PV-Anlage vom Rand der Autobahn beträgt 40 m. Geplante<br />
Leistung: ca. 1,9 MWp. Eingesetzte Solarmodule: Polykristalline Module der Fa. BYD<br />
(China), Typ BYD250P6-30, mit einer Leistung von je 250 Wp. Je 4 x maximal 11 Module<br />
werden auf einem sogenannten Tisch montiert. Die Tischlänge ist nur durch die<br />
Maße der PV-Anlage begrenzt. Mittlerer Reihenabstand der Modultische (Abstand<br />
Moduloberkante eines Tisches zu Moduloberkante des nächsten Tisches): 8,26 m.<br />
Modulneigung nach Süden: 25°. Ausrichtung der Tischreihen: Ost-West.<br />
Die BAB A 48 verläuft im interessierenden Bereich ziemlich genau von Nordost nach<br />
Südwest bzw. umgekehrt (Fahrtrichtung = 43°/223°). Nordöstlich der PV-Anlage befindet<br />
sich in einer Entfernung von ca. 600 m bis zu deren nördlichen Rand das AK<br />
Koblenz. Sowohl das PV-Anlagengelände als auch die Autobahn steigen von Nordost
Seite 2 der gutachterlichen Stellungnahme G54/2012 vom 5. 10. 2012 zur Frage der evtl. Blend- und<br />
Störwirkung von Kraftfahrern durch eine neben der BAB A 48 bei Bassenheim geplante PV-Anlage<br />
nach Südwest leicht an; da sich die Fahrbahnen der Autobahn in Dammlage befinden,<br />
liegt die Fahrbahnoberkante bei der Vorbeifahrt an der Anlage ca. 5 m bis 10 m oberhalb<br />
der Geländeoberkante der PV-Anlage. Zwischen Autobahn und PV-Anlage sowie<br />
parallel zur Südwestgrenze der Anlage verlaufen Baum- und Gehölzstreifen, die im<br />
Nahbereich zumindest in der Vegetationsperiode keinen Einblick von der Autobahn<br />
zur PV-Anlage gestatten.<br />
4 Blendung, Blendwahrscheinlichkeit<br />
Um die evtl. von der PV-Anlage ausgehende Blendung zu bewerten, ist es notwendig,<br />
die Wahrscheinlichkeit dafür zu ermitteln, dass von der Anlage reflektiertes Licht ins<br />
Auge eines Kraftfahrers gelangt. Ist eine gewisse Wahrscheinlichkeit gegeben, muss<br />
die Intensität des ins Auge des Kraftfahrers reflektierten Lichts ermittelt werden. Das<br />
Blendrisiko insgesamt ergibt sich aus der Bewertung der Wahrscheinlichkeit des Auftretens<br />
und der Intensität des ins Auge eines Kraftfahrers reflektierten Sonnenlichts.<br />
Nur Sonnenlicht, das ins zentrale Blickfeld des Kraftfahrers reflektiert wird, erzeugt<br />
eine merkliche Blendung und kann das Sehvermögen und damit evtl. die Verkehrssicherheit<br />
beeinträchtigen. Deshalb sind nur Blickwinkel bis 20° in die Untersuchungen<br />
einzubeziehen. Der Winkel wird gebildet durch die normale Blickrichtung des Kraftfahrers<br />
(Blick auf einen Punkt der vor ihm liegenden Fahrbahn, der 100 m vom Kraftfahrer<br />
entfernt ist) und die Blickrichtung zur PV-Anlage = Richtung des von der PV-<br />
Anlage reflektierten Sonnenlichts.<br />
5 Flimmereffekt<br />
Beim Durchfahren einer lichten Baumallee entsteht bei seitlicher Sonne ein unregelmäßiger<br />
Flimmereffekt, der für den Autofahrer zwar unangenehm ist, aber kein Unfallrisiko<br />
erzeugt und daher die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt. Bei der Vorbeifahrt<br />
an einer PV-Anlage kann ein Flimmereffekt dadurch entstehen, dass die PV-<br />
Module in Reihen mit einem festen, regelmäßigen Abstand voneinander angebracht<br />
sind, wodurch es zu einer periodischen Unterbrechung des reflektierten Sonnenlichts<br />
kommt. Wenn das unterbrochene Licht ins Auge eines vorbeifahrenden Kraftfahrers<br />
fällt, wird es als Flimmern wahrgenommen. Bei der Berechnung des Auftretens eines<br />
Flimmereffektes ist zu berücksichtigen, dass - im Gegensatz zur Blendung - periodisches<br />
Flimmern als besonders unangenehm empfunden wird, wenn die Störlichtquelle<br />
sich nicht im zentralen Blickfeld, sondern seitlich vom Auge des Beobachters befindet.<br />
Daher sind bei der Ermittlung der Wahrscheinlichkeit des Auftretens eines Flimmereffektes<br />
Blickwinkel Kraftfahrer - PV-Anlage bis ± 90° zu berücksichtigen.<br />
Periodisches Flimmern kann bei manchen Epileptikern sogar Anfälle auslösen (photosensitive<br />
Epilepsie). Merkbare Störungen durch den Flimmereffekt sind aber erst<br />
dann zu erwarten, wenn die Länge des Flimmerns 20 sec überschreitet. Es sind zwar<br />
keine Unfälle aus dem Verkehrswesen bekannt, die durch Flimmereffekte hervorgerufen<br />
worden sind. Um jedoch im Straßenverkehr jedes Unfallrisiko durch Flimmereffekte<br />
auszuschließen, sollen z.B. nach den Vorgaben der Regelwerke für die Tunnelbeleuchtung<br />
die Leuchten in Straßentunneln in solchen Abständen angebracht werden,<br />
dass bei der Durchfahrt durch Tunnel mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit Flimmerfrequenzen<br />
zwischen 4 Hz und 15 Hz vermieden werden, wenn die Einwirkdauer<br />
des Flimmereffektes 20 sec überschreitet. Dieses Frequenzintervall ist auch bei der<br />
Bewertung von Flimmereffekten zu berücksichtigen, die durch eine PV-Anlage hervorgerufen<br />
werden.
Seite 3 der gutachterlichen Stellungnahme G54/2012 vom 5. 10. 2012 zur Frage der evtl. Blend- und<br />
Störwirkung von Kraftfahrern durch eine neben der BAB A 48 bei Bassenheim geplante PV-Anlage<br />
6 Verwendete Unterlagen und Programme<br />
Unterlagen: Lage- und Belegungsplan, Querschnitt der PV-Tische, Fotos, Informationen<br />
von Herrn Juan Merino, juwi Solar GmbH<br />
Programme: Die Geländehöhen, horizontalen Winkel und Entfernungen wurden den<br />
o.a. Unterlagen entnommen bzw. mit google earth ermittelt. Die Berechnung des monatlichen<br />
Sonnenstandes für Bassenheim (Sonnenhöhe und -azimut) erfolgte mit der<br />
Website www.stadtklima-stuttgart.de. Die Winkel des reflektierten Sonnenlichts wurden<br />
mit eigenen excel-Programmen berechnet.<br />
7 Verwendete Parameter<br />
Mittlere Höhe der PV-Tische über Geländeoberkante: 2,2 m. Mittlere Augenhöhe eines<br />
Lkw-Fahrers (hinsichtlich Blendung kritischerer Fall als Pkw-Fahrer) über Fahrbahn:<br />
2,5 m, Blickentfernung zu einem Punkt der vor ihm liegenden Fahrbahn: 100 m.<br />
8 Berechnungsmethode Blendung<br />
In Abschnitt 3 wurde ausgeführt, dass wegen der Baum- und Gehölzstreifen zwischen<br />
Autobahn und PV-Anlage sowie südwestlich der Anlage zumindest in der Vegetationsperiode<br />
keinen Einblick von der Autobahn zur PV-Anlage möglich ist. Dies gilt für<br />
die direkte Vorbeifahrt an der Anlage; wegen des ansteigenden Geländeniveaus von<br />
Nordost nach Südwest kann dies jedoch für eine Beobachtung der PV-Anlage von der<br />
Autobahn aus größerer Entfernung nicht sicher ausgesagt werden. Deshalb muss die<br />
Wahrscheinlichkeit der Reflexion von Sonnenlicht ins Auge eines auf der Autobahn<br />
vorbeifahrenden Kraftfahrers berechnet werden.<br />
Diese Wahrscheinlichkeit kann mithilfe eines sogenannten Sonnenstandsdiagramms<br />
ermittelt werden. Bild 2 im Anhang zeigt das Sonnenstandsdiagramm für Bassenheim<br />
in Form eines Polardiagramms. Die roten Linien zeigen den Sonnenstand (Sonnenhöhe<br />
und Azimut ) für den 15. Tag jedes Monats in Abhängigkeit von der Uhrzeit an.<br />
Die Darstellung erfolgt für die Mitteleuropäische Zeit (MEZ) ohne Berücksichtigung der<br />
Mitteleuropäischen Sommerzeit (MESZ). Die Uhrzeit ist durch blaue und grüne Punkte<br />
gekennzeichnet. Mittels trigonometrischer Berechnungen werden für die verschiedenen<br />
Fahrerpositionen auf den BAB A 48 die vertikalen Sonnenhöhenwinkel ermittelt,<br />
unter denen das Sonnenlicht auf die PV-Module fallen müsste, damit das reflektierte<br />
Licht ins Auge eines Kraftfahrers fallen kann. Diese Winkel sind in das Diagramm<br />
von Bild 2 als verschiedenfarbige Kurven eingetragen. Von der PV-Anlage reflektiertes<br />
Sonnenlicht kann nur dann tatsächlich in Kraftfahrerauge gelangen, wenn diese sogenannten<br />
-Kurven Schnittpunkte mit den roten Sonnenstandslinien haben. Aus der<br />
Lage der Schnittpunkte können die dazugehörigen Jahres- und Tageszeiten abgelesen<br />
werden.<br />
9 Ergebnisse Blendung<br />
9.1 BAB A 48<br />
9.1.1 Fahrtrichtung Nordost<br />
Die Berechnungen wurden für eine Fahrerposition auf dem Streckenabschnitt der BAB<br />
A 48, beginnend ca. 660 m südlich des südlichen Randes der PV-Anlage bis zur Vorbeifahrt<br />
an der Anlage, durchgeführt. Berücksichtigt wurden alle Teile der PV-Anlage,
Seite 4 der gutachterlichen Stellungnahme G54/2012 vom 5. 10. 2012 zur Frage der evtl. Blend- und<br />
Störwirkung von Kraftfahrern durch eine neben der BAB A 48 bei Bassenheim geplante PV-Anlage<br />
die vom Kraftfahrer unter einem Blickwinkel ≤ 20° (s. Abschnitt 4) gesehen werden.<br />
In Bild 2 ist die für diese Sichtbedingungen ermittelte -Kurve 1 in grüner Farbe eingezeichnet.<br />
Die -Kurve liegt innerhalb des Polardiagramms, aber oberhalb der roten<br />
Sonnenstandslinien und hat keine Schnittpunkte mit diesen Linien, Sonnenlicht kann<br />
nicht ins Fahrerauge reflektiert werden. Dieser Sachverhalt gibt die Tatsache wieder,<br />
dass auf der nördlichen Erdhabkugel die Sonne nicht aus nördlichen bis nordöstlichen<br />
Richtungen scheint und das Sonnenlicht daher nicht in Richtung Süden, d.h. ins Auge<br />
eines in Richtung Norden blickenden Kraftfahrers, reflektiert werden kann. Blendung<br />
eines Kraftfahrers ist nicht möglich.<br />
9.1.2 Fahrtrichtung Südost<br />
Die Berechnungen wurden für eine Fahrerposition auf dem Streckenabschnitt der BAB<br />
A 48, beginnend am Autobahnkreuz Koblenz bis zur Vorbeifahrt an der Anlage,<br />
durchgeführt. Berücksichtigt wurden wieder alle Teile der PV-Anlage, die vom Kraftfahrer<br />
unter einem Blickwinkel ≤ 20° (s. Abschnitt 4) gesehen werden. In Bild 2 ist<br />
die für diese Sichtbedingungen ermittelte -Kurve 2 in blauer Farbe eingezeichnet. Die<br />
-Kurve liegt außerhalb des Polardiagramms, sie hat keine Schnittpunkte mit den roten<br />
Sonnenstandslinien, von der PV-Anlage kann kein Licht in Richtung Kraftfahrer reflektiert<br />
werden.<br />
Wenn -Kurven außerhalb des Polardiagramms liegen, kann rechnerisch nur bei negativen<br />
Sonnenständen (die Sonne steht unterhalb des Horizonts) Sonnenlicht ins Fahrerauge<br />
reflektiert werden. In der Realität bedeutet diese Aussage, dass das Sonnenlicht<br />
von der Moduloberfläche immer über das Kfz hinweg reflektiert wird, während der<br />
Kraftfahrer immer nur die Rückseite der PV-Module sieht. Dieser Sachverhalt ist in<br />
Bild 3 zur besseren Erläuterung auch schematisch dargestellt. Blendung eines Kraftfahrers<br />
ist auch in dieser Fahrtrichtung nicht möglich.<br />
9.2 BAB A 61<br />
Es wurde auch untersucht, ob die PV-Anlage Bassenheim einen auf der BAB A 61<br />
fahrenden Kraftfahrer blenden kann. Ein in Richtung Südosten fahrender Kraftfahrer<br />
sieht nur die Rückseite der Solarmodule, in dieser Situation ist, wie in Abschnitt 9.1.2<br />
beschrieben, keine Blendung möglich. Ein in Richtung Nordwesten fahrender Kraftfahrer<br />
kann theoretisch die Anlage unter Blickwinkeln ≤ 20° im Abschnitt 800 m vor der<br />
AS Koblenz-Metternich bis zu dieser AS sehen; dann liegt die Anlage aber in Richtung<br />
Norden bis Nordwesten des Kraftfahrers, aus diesen Richtungen scheint aber die<br />
Sonne nicht. Bei Weiterfahrt nimmt der Blickwinkel größere Werte als 20° an, zudem<br />
wird die Anlage durch dazwischenliegende Hügel gegen Einblick von der Autobahn<br />
aus verdeckt. Blendung eines Kraftfahrers ist daher auch von dieser Autobahn aus<br />
ausgeschlossen.<br />
9.3 Fazit<br />
In keiner Situation kann innerhalb des kritischen Blickwinkelbereiches bei der Vorbeifahrt<br />
auf den BAB A 48 und A 61 Sonnenlicht von der geplanten PV-Anlage Bassenheim<br />
in Richtung Kraftfahrer reflektiert werden. Blendung eines Kraftfahrers ist<br />
damit ausgeschlossen.
Seite 5 der gutachterlichen Stellungnahme G54/2012 vom 5. 10. 2012 zur Frage der evtl. Blend- und<br />
Störwirkung von Kraftfahrern durch eine neben der BAB A 48 bei Bassenheim geplante PV-Anlage<br />
10 Flimmereffekt<br />
In Fahrtrichtung Nordost kann Sonnenlicht nur unter größeren Blickwinkeln als 20°,<br />
die nach oben Gesagtem keine Rolle für die Bewertung der Blendwirkung spielen, und<br />
allenfalls außerhalb der Vegetationsperiode von der PV-Anlage zum Kraftfahrer reflektiert<br />
werden. Die Berechnungen ergeben für ein mit 60 km/h fahrendes Kfz eine Flimmerfrequenz<br />
von ca. 1,5 Hz bei einer Einwirkzeit von ca. 24,5 sec; die kritische Flimmerfrequenz<br />
von 4 Hz wird erst bei ca. 163 km/h überschritten, dann beträgt die Einwirkzeit<br />
nur noch ca. 9,5 sec. Da entweder die kritische Flimmerfrequenz oder die kritische<br />
Einwirkzeit unterschritten werden, ist eine Beeinträchtigung oder gar Gefährdung<br />
der Sicherheit des Verkehrs auf der Autobahn durch diesen Flimmereffekt nicht<br />
zu erwarten. In Fahrtrichtung Südwest kann selbst unter Blickwinkeln bis 90° kein<br />
Sonnenlicht zum Kraftfahrer reflektiert werden, ein Flimmereffekt kann nicht auftreten.<br />
Fazit: Bei einer Fahrt in beiden Fahrtrichtungen kann kein kritischer Flimmereffekt entstehen.<br />
11 Gesamtbewertung<br />
Eine Blendung der Nutzer der BAB A 48 und der BAB A 61 durch die PV-Anlage Bassenheim<br />
tritt nicht auf. Ein kritischer, die Verkehrssicherheit gefährdender Flimmereffekt<br />
kann ebenfalls nicht entstehen.<br />
Insgesamt kann eine Gefährdung des Verkehrs auf den genannten Autobahnen durch<br />
die geplante Photovoltaik-Freiflächenanlage mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit<br />
ausgeschlossen werden. Von daher ist gegen die Errichtung der Anlage<br />
nichts einzuwenden.<br />
Dieses gutachterliche Stellungnahme wurde nach bestem Wissen und Gewissen angefertigt.
Seite 6 der gutachterlichen Stellungnahme G54/2012 vom 5. 10. 2012 zur Frage der evtl. Blend- und<br />
Störwirkung von Kraftfahrern durch eine neben der BAB A 48 bei Bassenheim geplante PV-Anlage<br />
Anlage<br />
Bild 1: Schematische Darstellung der PV-Anlage Bassenheim mit der BAB A 48 und<br />
der BAB A 61
Seite 7 der gutachterlichen Stellungnahme G54/2012 vom 5. 10. 2012 zur Frage der evtl. Blend- und<br />
Störwirkung von Kraftfahrern durch eine neben der BAB A 48 bei Bassenheim geplante PV-Anlage<br />
1<br />
2<br />
Bild 2: Monatlicher Sonnenstand (Sonnenhöhe und -richtung; rote Linien) für Bassenheim<br />
mit -Kurven zur Ermittlung der Wahrscheinlichkeit des Auftretens<br />
von Blendung<br />
1: Fahrtrichtung Nordost<br />
2: Fahrtrichtung Südwest<br />
Quelle des Sonnenstandsdiagramms: www.stadtklima-stuttgart.de
Seite 8 der gutachterlichen Stellungnahme G54/2012 vom 5. 10. 2012 zur Frage der evtl. Blend- und<br />
Störwirkung von Kraftfahrern durch eine neben der BAB A 48 bei Bassenheim geplante PV-Anlage<br />
= > 25°<br />
Sonne<br />
= 25°<br />
PV-Modul<br />
Fahrbahn<br />
Bild 3:<br />
Bei Fahrt in Richtung Nordost wird das Sonnenlicht immer über ein Fahrzeug<br />
hinweg reflektiert