13.07.2015 Aufrufe

1. öffentliche Bekanntmachung - Verbandsgemeinde Weißenthurm

1. öffentliche Bekanntmachung - Verbandsgemeinde Weißenthurm

1. öffentliche Bekanntmachung - Verbandsgemeinde Weißenthurm

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Bekanntmachung</strong>der Ortsgemeinde BassenheimAufstellung des Bebauungsplans "Sportplatz"Öffentliche Auslegung der PlanunterlagenDer Ortsgemeinderat Bassenheim hat in seiner Sitzung am 07.12.2012 die Durchführung derOffenlage des Bebauungsplanes „Sportplatz“ beschlossen.Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes ist die Absicht der Ortsgemeinde, die planungsrechtlichenVoraussetzungen für ein weiteres Sportangebot zu schaffen.Die für die vorstehende Bauleitplanung erforderlich werdende Änderung des Flächennutzungsplaneserfolgt im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB).Nach Würdigung der vorgebrachten Anregungen in den Vorverfahren durch den Ortsgemeinderatwurden die Planunterlagen geringfügig geändert.Geltungsbereich:Das Plangebiet liegt am Roten Weg, südwestlich der dortigen Tennisplätze und der BassenheimerGrillhütte. Es grenzt im Westen an den Lützelbach (Gewässer III. Ordnung – FlurstückNr. 126, Gemarkung Bassenheim, Flur 13), im Osten an den Roten Weg (Flurstück Nr.95, Gemarkung Bassenheim, Flur 13), im Norden an die Nachbarparzelle Nr. 103/2 (GemarkungBassenheim, Flur 13) und im Süden an die Flurstücke Nrn. 102/2, 98/2 und 97/4 (GemarkungBassenheim, Flur 13).Der Bebauungsplan betrifft die Grundstücke in der Gemarkung Bassenheim, Flur 13, FlurstückeNrn. 102/1, 98/1 und 97/3 (im beigefügten Übersichtsplan dick gestrichelt umrandet).ÖffentlichkeitsbeteiligungDie Planunterlagen (Satzung, Planzeichnung, textliche Festsetzung und Begründung mitUmweltbericht einschließlich des landschaftsplanerischen Fachbeitrags) liegen gemäß § 3Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats,und zwarvon Donnerstag, den 02. Mai 2013bis Montag, den 03. Juni 2013 (einschließlich)- 1 -


ei der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Weißenthurm</strong>, Kärlicher Str. 4, 56575 <strong>Weißenthurm</strong>(Fachbereich 4, Bauabteilung, 2. Stock, Zimmer 303) während der Dienststunden zu jedermannsEinsicht öffentlich aus.Zur Information der Bürger/innen liegt während der gleichen Zeit eine Ausfertigung der Planunterlagenim Rathaus der Ortsgemeinde Bassenheim, Walpotplatz 9, 56220 Bassenheim,nachrichtlich aus.Arten umweltbezogener Informationen:Im Umweltbericht (Teil der Begründung) sind die Auswirkungen der Planung auf Mensch undGesundheit, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Klima/Luft, Landschaft sowie Kultur-undsonstige Sachgüter dargestellt.Außerdem liegen Informationen in Form der bereits eingegangenen umweltbezogenen Stellungnahmender Behörden und sonstigen Träger <strong>öffentliche</strong>r Belange vor.Zusätzlich können Sie die Planunterlagen im Internet unter www.vgwthurm.de ► Bauen undWohnen ► Bebauungspläne im Verfahren ► Bassenheim einsehen.Hinweise:a) Während der Offenlegung können Stellungnahmen zu der Planung schriftlich oder zurNiederschrift bei der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Weißenthurm</strong> vorgebracht werden.b) Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung überden Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben (§ 3 Abs.2 Satz 2, § 4a Abs.6 BauGB).c) Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, wenn die den Antragstellende Person nur Einwendungen geltend macht, die sie im Rahmen der <strong>öffentliche</strong>nAuslegung nicht oder verspätet geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können(§ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB)Bassenheim, 23. April 2013Ortsgemeinde BassenheimJürgen HäfnerOrtsbürgermeister- 2 -


- 3 -

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!