Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur Mechatroniker
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Lernfeld 10:<br />
In Betrieb nehmen von Kälte- und Klimaanlagen<br />
2. Ausbildungsjahr Zeitrichtwert: 40 Stunden<br />
Ziele:<br />
Die Schülerinnen und Schüler bereiten <strong>die</strong> Inbetriebnahme von Kälte- und Klimaanlagen vor. Sie<br />
wählen Prüfverfahren und Messgeräte aus und berücksichtigen <strong>die</strong> Umgebungsbedingungen.<br />
Die Schülerinnen und Schüler legen im Team <strong>die</strong> Vorgehensweise für <strong>die</strong> Inbetriebnahme von<br />
Gesamtsystemen fest unter Berücksichtigung von Umweltverträglichkeit, Betriebssicherheit und<br />
Funktion. Sie führen eine Dichtheitsprüfung durch und dokumentieren sie im Abnahmeprotokoll.<br />
Sie nehmen Kälte- und Klimaanlagen in Betrieb, überprüfen <strong>die</strong> Funktionen und erstellen Inbetriebnahmeprotokolle.<br />
Die Schülerinnen und Schüler stellen Anleitungen und Sicherheitshinweise für den Systembetreiber<br />
zusammen, übergeben <strong>die</strong> Anlage und weisen kundengerecht in ihre Funktion ein.<br />
Inhalte:<br />
- Druckprobe<br />
- Evakuieren<br />
- Gasgesetze<br />
- Normen und <strong>Verordnung</strong>en<br />
- Einstellen und Prüfen von Sicherheitseinrichtungen<br />
- Funktionsprüfung<br />
- Verfahren der Dichtheitsprüfung und Lecksuche<br />
- Befüllen mit Kältemittel, Füllverfahren<br />
- Ölstandsprüfung<br />
- Abnahmeprotokoll<br />
- Kundengespräch<br />
- Dokumentation<br />
- Luftvolumenstrom, Druckabgleich<br />
- Wurfweite<br />
- Behaglichkeit<br />
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