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Anschlusskosten, Baukostenzuschüsse und zusätzliche ...

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Jeder weitere Wasserzähler im gleichen Objekt am gleichen<br />

Tag wird berechnet mit: 75,00 EUR<br />

Der Einbau eines Wohnungswasserzählers (Messkapsel)<br />

<strong>und</strong> die Inbetriebnahme der Wohnungsinstallation wird<br />

berechnet mit: 43,00 EUR<br />

Der Einbau eines Großwasserzählers mit einer Maximalleistung<br />

größer als 20 m³/h wird nach tatsächlichem Aufwand<br />

abgerechnet.<br />

Die aufgeführten Preise sind Bruttopreise in Euro<br />

(inkl. 19 % Umsatzsteuer).<br />

5. Kosten bei Einstellung <strong>und</strong> Wiederauf-<br />

nahme der Wasserversorgung bzw. der<br />

Anschlussnutzung<br />

Die Kosten der Einstellung <strong>und</strong> Wiederaufnahme der Wasserversorgung<br />

nach § 33 Abs. 3 AVBWasserV bzw. die Kosten<br />

der Unterbrechung <strong>und</strong> Wiederherstellung des Anschlusses<br />

<strong>und</strong> der Anschlussnutzung nach § 24 Abs. 5 NAV/NDAV<br />

werden pauschal berechnet <strong>und</strong> betragen:<br />

Strom 105,00 EUR<br />

Gas 220,00 EUR<br />

Wasser 170,00 EUR<br />

Die aufgeführten Preise sind Bruttopreise in Euro<br />

(inkl. 19 % Umsatzsteuer).<br />

6. Abrechnungszeitraum des Wasserverbrauchs,<br />

Kosten bei Zahlungsverzug<br />

Abrechnungszeitraum des Wasserverbrauchs gemäß § 24<br />

AVBWasserV, Kosten bei Zahlungsverzug gemäß § 23 Abs.<br />

2 NAV, § 27 Abs. 2 AVBWasserV <strong>und</strong> § 23 Abs. 2 NDAV<br />

1. Die Abrechnung des Wasserverbrauchs (§ 24 AVBWas-<br />

serV) wird in Abständen von etwa 12 Monaten vorge-<br />

nommen.<br />

2. Die durch Zahlungsverzug des K<strong>und</strong>en entstehenden<br />

Kosten werden wie folgt berechnet:<br />

für die erste Mahnung: 4,50 EUR*<br />

für jeden Besuch des Außendienstes wegen eines nicht<br />

bezahlten Teil-/Rechnungsbetrags 46,00 EUR*<br />

Diese Kosten werden unabhängig davon berechnet, ob daneben<br />

Sperrungs- oder Zählerausbaumaßnahmen durchgeführt werden.<br />

Diese Pauschalen gelten nicht für Kosten, die für das gerichtliche<br />

Einfordern der ausstehenden Beträge entstehen. Die Geltendmachung<br />

eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.<br />

Für Buchungs- <strong>und</strong> Bearbeitungskosten jeder von einem Geldins-<br />

* Kosten sind umsatzsteuerfrei<br />

5<br />

titut nicht berechneten Zahlung (Rückbelastung) sowie für jeden<br />

nicht eingelösten Scheck werden die entstandenen Kosten berechnet.<br />

Daneben werden die vom Geldinstitut erhobenen Kosten weiterberechnet.<br />

7. Allgemeines<br />

1. Die Kostenbeträge sind spätestens vier Wochen nach<br />

Rechnungszugang, soweit in der Rechnung keine andere<br />

Fälligkeit angegeben ist, zu zahlen.<br />

2. Hat der Anschlussnehmer gem. § 21b EnWG einen Drit-<br />

ten mit dem Einbau, der Wartung <strong>und</strong> dem Betrieb<br />

der Messeinrichtung beauftragt, wird der Netzbetreiber<br />

bei Ausfall dieses Dritten <strong>und</strong> fehlender Neubeauf-<br />

tragung eines anderen Messstellenbetreibers seitens<br />

des Anschlussnehmers Einbau, Betrieb <strong>und</strong> Wartung<br />

der Messstellen wieder übernehmen. Die dem Netz-<br />

betreiber dadurch entstehenden Kosten werden dem<br />

Anschlussnehmer in Rechnung gestellt. Der Netzbe-<br />

treiber wird die Kosten auf Verlangen des Anschluss-<br />

nehmers nachweisen.<br />

3. Die vorstehenden Regelungen gelten ab 1. Juli 2007<br />

bis zu einer etwaigen Änderung, die öffentlich bekannt<br />

gemacht wird.<br />

enercity Netzgesellschaft mbH<br />

Hier erhalten Sie weitere Informationen:<br />

enercity ® expo Café<br />

Ständehausstraße 6 // 30159 Hannover<br />

K<strong>und</strong>enberatung <strong>und</strong> Shop<br />

Mo–Do 08.00–18.00 Uhr<br />

Fr 08.00–15.00 Uhr<br />

Kurzberatung <strong>und</strong> Shop<br />

Sa 09.00–13.00 Uhr<br />

K<strong>und</strong>en-Hotline<br />

Telefon (0180) 1 36376389<br />

(0180) 1 e n e r n e t z (zum Ortstarif<br />

aus dem deutschen Festnetz)<br />

Telefax (05 11) 430-26 50<br />

Internet<br />

www.enercity-netz.de<br />

hausanschluesse@enercity-netz.de<br />

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