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EGV vom 23.03.09 - Kurzprotokoll - Nenzlingen

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Einwohnergemeinde<br />

4224 <strong>Nenzlingen</strong><br />

<strong>Kurzprotokoll</strong> der Gemeindeversammlung <strong>vom</strong> Montag,<br />

23. März 2009, 20 Uhr im Primarschulhaus<br />

Vorsitz: Gemeindepräsidentin Therese Conrad<br />

Protokoll: Gemeinderatssekretär Nicolas Berger<br />

Stimmenzähler:<br />

Felix Labhart<br />

Christoph Scheidegger<br />

Anwesend:<br />

62 Stimmberechtigte<br />

5 Nichtstimmberechtigte (inkl. Pressevertreter)<br />

1. Protokoll der Gemeindeversammlung <strong>vom</strong> 2. Dezember 2008<br />

://: Das Protokoll der Gemeindeversammlung <strong>vom</strong> 2. Dezember 2008 wird<br />

genehmigt.<br />

2. Zonenvorschriften Siedlung: Antrag auf Genehmigung<br />

Mit der Revision der Zonenvorschriften Siedlung (3. Teilprojekt<br />

Ortsplanungsrevision) werden folgende Planungsziele verfolgt:<br />

o Anpassung der heute gültigen Zonenvorschriften aus dem Jahr 1994 an die<br />

aktuell gültigen Rechtsgrundlagen des Kantons Basel-Landschaft<br />

(Raumplanungs- und Baugesetz 1998 mit dazugehöriger Verordnung).<br />

o Schaffen der räumlichen Voraussetzungen, damit das gemäss Leitbild<br />

erwünschte Bevölkerungswachstum (600 Personen im Jahr 2025) realisiert<br />

werden kann.<br />

o Förderung des verdichteten Bauens nach Innen bei Nachweis hoher<br />

Wohnqualität und guter Gestaltung der Gebäude und Aussenräume.<br />

o Genügend grosses Angebot an verfügbaren Bauparzellen schaffen, damit in<br />

vermehrtem Masse als heute junge Familien mit Kindern nach <strong>Nenzlingen</strong><br />

zuziehen (u.a. Voraussetzung für Erhalt der Dorfschule).<br />

Im Vergleich zum heute gültigen Zonenplan Siedlung sind folgende wesentlichen<br />

Änderungen zu nennen:<br />

Das ganze Grundstück Nr. 305 wird auf Antrag des Grundeigentümers von der<br />

Bauernhofzone in die Wohnzone umgezont. Die Bauernhofzone kann aufgelöst<br />

werden, weil der Landwirtschaftsbetrieb in der Liegenschaft Grellingerweg 8<br />

bereits seit längerer Zeit eingestellt wurde.<br />

Gemäss Vorgaben des kommunalen Richtplanes wurde die Einzonung von 8<br />

Baulandparzellen in den Gebieten „Chunstbäumli“, „Breitimatt“ und „Geerematt“<br />

geprüft. Im Rahmen des Bewertungs- und Auswahlverfahrens wurden<br />

schliesslich die Grundstücke Nr. 98, 267 und 292, Breitimatt, für die<br />

Baulanderweiterung ausgewählt. Grundstück Nr. 98 erhielt dabei die höchste<br />

Punktzahl, nicht zuletzt weil mit der Einzonung dieses Grundstückes zwischen<br />

den bestehenden Bauzonen „Breitimatt“ und „Blauenweg“ eine Bauzonenlücke<br />

gefüllt werden kann. Diejenigen Mitglieder der Planungskommission, die als


KURZPROTOKOLL GEMEINDEVERSAMMLUNG VOM 23. MÄRZ 2009 SEITE 2<br />

Grundeigentümer einer der untersuchten Grundstücke direkt betroffen waren,<br />

sind im Bewertungs- und Auswahlverfahren in den Ausstand getreten.<br />

Um die rasche Nutzung der zur Einzonung vorgesehenen Grundstücke<br />

sicherzustellen, werden mit den Grundeigentümern der drei Parzellen<br />

Kaufrechtsverträge abgeschlossen. Die Verträge räumen der Gemeinde ein<br />

Kaufrecht ein, sofern im Anschluss an die Einzonung nicht innert spätestens 7<br />

Jahren mit der Bebauung gemäss Quartierplan begonnen wurde. Die von den<br />

betroffenen Grundeigentümern im Grundsatz gutgeheissenen Verträge werden<br />

auf der Bezirksschreiberei Laufen demnächst unterzeichnet. Dieses Vorgehen<br />

ist im neuen Raumentwicklungsgesetz des Bundes (noch nicht in Kraft) explizit<br />

vorgesehen.<br />

Der heute in der Zone für öffentliche Werke und Anlagen (ZöN) gelegene Teil<br />

von Grundstück Nr. 316, Räbagger, (Landstreifen direkt oberhalb<br />

Primarschulhaus) wird von der ZöN in die Landwirtschaftszone zurückgezont,<br />

weil für dieses Grundstück im Anschluss an die Referendumsabstimmung<br />

"Standortverschiebung Mehrzweckanlage" <strong>vom</strong> 28.9.2009 keine kommunale<br />

Nutzungsabsicht mehr vorliegt.<br />

Im Vergleich zum heute gültigen Reglement sind beim Bau- und<br />

Zonenreglement Siedlung im materiellen Bereich als wichtigste Änderungen zu<br />

nennen:<br />

• Art. 10 Masse- und Gestaltungsvorschriften: Hier wurde eine leichte<br />

Liberalisierung vorgenommen, d.h. neu sind in der W2 und in der WG2 Zone<br />

bei Neubauten auch Flachdächer zulässig.<br />

• Art. 11 Zonen mit Quartierplanpflicht: Die zur Einzonung vorgesehenen<br />

Grundstücke sind mit einer Quartierplanpflicht belegt. Dies bedeutet, dass auf<br />

diesen Grundstücken nur aufgrund eines rechtsgültigen Quartierplanes (Erlass<br />

durch den Gemeinderat im vereinfachten Verfahren gemäss § 42 RBG) gebaut<br />

werden darf. Mit dem Erlass von Quartierplänen soll eine möglichst hohe<br />

Qualität einer an die örtlichen Verhältnisse angepassten Siedlungsentwicklung<br />

sichergestellt werden.<br />

• Art. 21 Stützmauern, Abgrabungen, Böschungen: Im Anschluss an die<br />

Vorprüfung wurde dieser Artikel noch einmal intensiv diskutiert. Hier wurde die<br />

heute existierende Neigungsbeschränkung bei Böschungen gestrichen.<br />

A. Änderungsanträge von Stimmberechtigten:<br />

://: Mehrheitsbeschluss mit 42 Stimmen:<br />

Der Antrag eines Stimmbürgers, der verlangt, dass Grundstück Nr. 132<br />

(Hauptstrasse / Sormatte) aus der Bauernhofzone zu entlassen und in die<br />

Wohnzone W2 (Grundstückanteil Perimeter Zonenplan Siedlung) und<br />

Kernzone (Grundstückanteil Perimeter Zonenplan Dorfkern) umzuzonen ist,<br />

wird gutgeheissen.<br />

://: Beschluss mit 29 zu 2 Stimmen (31 Enthaltungen):<br />

Auf Antrag eines Stimmbürgers werden im Bau- und Zonenreglement<br />

Siedlung bei Art. 22 "Umgebungsgestaltung" folgende Änderungen<br />

vorgenommen:<br />

- Art. 22, Abs. 2: Streichung des Satzes "Hochstämmige Obstbäume<br />

müssen durch Neuanpflanzungen ersetzt werden".


KURZPROTOKOLL GEMEINDEVERSAMMLUNG VOM 23. MÄRZ 2009 SEITE 3<br />

- Art. 22, Abs. 3, Ergänzung (kursiv gedruckt): Bei Neuanlagen dürfen nur<br />

standortheimische Bäume und Sträucher gepflanzt werden. Thuja,<br />

Wacholder und Wirtspflanzen sind nicht gestattet.<br />

B. Antrag des Gemeinderates und der Planungskommission:<br />

://: Beschluss mit 49 zu 4 Stimmen (9 Enthaltungen):<br />

Die Zonenvorschriften Siedlung (Bau- und Zonenreglement, Zonenplan,<br />

Lärmempfindlichkeitsstufenplan, Strassennetzplan) werden unter<br />

Berücksichtigung der gutgeheissenen Änderungsanträge (vgl. Punkt. A)<br />

genehmigt.<br />

3. Zonenvorschriften Landschaft: Antrag auf Genehmigung<br />

Gemäss Vorgabe des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes hat die<br />

Gemeinde auch für das Landschaftsgebiet Zonenvorschriften (Zonenplan und<br />

Zonenreglement) zu erlassen.<br />

In den Zonenvorschriften Landschaft wird die mögliche Nutzung für alle ausserhalb<br />

der Bauzone gelegenen Grundstücke festgelegt.<br />

Mit der Planung sollen folgende Ziele erreicht werden:<br />

Grundeigentümerverbindliche Bestimmungen auf Stufe Parzelle erlassen<br />

<br />

<br />

<br />

Bestehendes Landwirtschaftsland sichern (2 Hauptproduktionskammern<br />

westlich und östlich des Siedlungsgebietes)<br />

Anreize schaffen für die Umsetzung von ökologische Massnahmen<br />

Ökologische Massnahmen konzentrieren zur Gewährleistung einer effizienten<br />

landwirtschaftlichen Produktion und zur Sicherung der ökologischen<br />

Funktionen<br />

besonders wertvolle Naturwerte (z.B. Nenzlinger Weide) im<br />

Landschaftsgebiet gezielt schützen<br />

Kernstück der Planung bildet der Erlass von zwei Zonen zur Förderung der<br />

Vernetzung: In diesen Zonen fördert die Gemeinde die ökologische Vernetzung mit<br />

Bewirtschaftungsbeiträgen an die Bewirtschafter. Beiträge werden auf Gesuch hin<br />

z.B. für die Vernetzungselemente "Hochstamm-Obstbäume" oder "Magerwiesen<br />

und Magerweiden" gewährt. Aufgrund anbautechnischer Gründe (z.B.<br />

Parzellenstruktur, Bewirtschaftungsrichtung) kann die Gemeinde im Abtausch mit<br />

der Fläche der Zone zur Förderung der Vernetzung auch innerhalb der im<br />

Zonenplan bezeichneten Optionsgebiete Bewirtschaftungsbeiträge gewähren.<br />

A. Änderungsanträge von Stimmberechtigten:<br />

://: Beschluss mit 18 zu 22 Stimmen (22 Enthaltungen):<br />

Der Antrag eines Stimmbürgers, der verlangt, dass die Bodenschutzzone<br />

aufzuheben ist, wird abgelehnt.<br />

://: Beschluss mit 31 zu 8 Stimmen (23 Enthaltungen):<br />

Der Antrag einer Stimmbürgerin, die verlangt, dass die Naturschutzzone auf<br />

Grundstück Nr. 237 (Fuchstenn) aufzuheben ist, wird gutgeheissen.


KURZPROTOKOLL GEMEINDEVERSAMMLUNG VOM 23. MÄRZ 2009 SEITE 4<br />

://: Beschluss mit 28 zu 14 Stimmen (20 Enthaltungen):<br />

Der Antrag eines Stimmbürgers, der verlangt, dass die Naturschutzzone im<br />

Gebiet "Steighollen" (Parzellen 27, 41, 42, 182, 258 und 392) aufzuheben ist,<br />

wird gutgeheissen.<br />

B. Antrag des Gemeinderates und der Planungskommission:<br />

://: Beschluss mit 38 zu 18 Stimmen (6 Enthaltungen):<br />

Die Zonenvorschriften Landschaft (Zonenplan und Zonenreglement) werden<br />

unter Berücksichtigung der beiden gutgeheissenen Änderungsanträge (vgl.<br />

Punkt. A) genehmigt.<br />

4. Antrag Stephan Bohrer-Ettlin für Aufhebung Fahrverbot im Blauenweg<br />

://: Beschluss mit 28 zu 18 Stimmen (16 Enthaltungen):<br />

Der von Stephan Bohrer-Ettlin an der Gemeindeversammlung <strong>vom</strong> 2.12.2008<br />

eingereichte Antrag für die Aufhebung des Fahrverbotes im Blauenweg an<br />

Werktagen (Verkehrsregime "Zubringerdienst gestattet") wird auf Grundlage<br />

von § 68, Abs. 4 des Gesetzes über die Organisation und die Verwaltung der<br />

Gemeinden (Gemeindegesetz) für nicht erheblich erklärt.<br />

5. Diverses<br />

Stephan Bohrer-Ettlin stellt den Antrag, dass der Gemeinderat ein Konzept für die<br />

Verbesserung des Angebots im Bereich "Grüngutentsorgung" erarbeiten soll. Der<br />

Antrag wird <strong>vom</strong> Gemeinderat gemäss § 68 des Gesetzes über die Organisation<br />

und Verwaltung der Gemeinden (Gemeindegesetz) zur Bearbeitung<br />

aufgenommen.<br />

EINWOHNERGEMEINDEVERSAMMLUNG NENZLINGEN<br />

Die Präsidentin: Th. Conrad<br />

Der Protokollführer: N. Berger

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