EGV vom 23.03.09 - Kurzprotokoll - Nenzlingen
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Einwohnergemeinde<br />
4224 <strong>Nenzlingen</strong><br />
<strong>Kurzprotokoll</strong> der Gemeindeversammlung <strong>vom</strong> Montag,<br />
23. März 2009, 20 Uhr im Primarschulhaus<br />
Vorsitz: Gemeindepräsidentin Therese Conrad<br />
Protokoll: Gemeinderatssekretär Nicolas Berger<br />
Stimmenzähler:<br />
Felix Labhart<br />
Christoph Scheidegger<br />
Anwesend:<br />
62 Stimmberechtigte<br />
5 Nichtstimmberechtigte (inkl. Pressevertreter)<br />
1. Protokoll der Gemeindeversammlung <strong>vom</strong> 2. Dezember 2008<br />
://: Das Protokoll der Gemeindeversammlung <strong>vom</strong> 2. Dezember 2008 wird<br />
genehmigt.<br />
2. Zonenvorschriften Siedlung: Antrag auf Genehmigung<br />
Mit der Revision der Zonenvorschriften Siedlung (3. Teilprojekt<br />
Ortsplanungsrevision) werden folgende Planungsziele verfolgt:<br />
o Anpassung der heute gültigen Zonenvorschriften aus dem Jahr 1994 an die<br />
aktuell gültigen Rechtsgrundlagen des Kantons Basel-Landschaft<br />
(Raumplanungs- und Baugesetz 1998 mit dazugehöriger Verordnung).<br />
o Schaffen der räumlichen Voraussetzungen, damit das gemäss Leitbild<br />
erwünschte Bevölkerungswachstum (600 Personen im Jahr 2025) realisiert<br />
werden kann.<br />
o Förderung des verdichteten Bauens nach Innen bei Nachweis hoher<br />
Wohnqualität und guter Gestaltung der Gebäude und Aussenräume.<br />
o Genügend grosses Angebot an verfügbaren Bauparzellen schaffen, damit in<br />
vermehrtem Masse als heute junge Familien mit Kindern nach <strong>Nenzlingen</strong><br />
zuziehen (u.a. Voraussetzung für Erhalt der Dorfschule).<br />
Im Vergleich zum heute gültigen Zonenplan Siedlung sind folgende wesentlichen<br />
Änderungen zu nennen:<br />
Das ganze Grundstück Nr. 305 wird auf Antrag des Grundeigentümers von der<br />
Bauernhofzone in die Wohnzone umgezont. Die Bauernhofzone kann aufgelöst<br />
werden, weil der Landwirtschaftsbetrieb in der Liegenschaft Grellingerweg 8<br />
bereits seit längerer Zeit eingestellt wurde.<br />
Gemäss Vorgaben des kommunalen Richtplanes wurde die Einzonung von 8<br />
Baulandparzellen in den Gebieten „Chunstbäumli“, „Breitimatt“ und „Geerematt“<br />
geprüft. Im Rahmen des Bewertungs- und Auswahlverfahrens wurden<br />
schliesslich die Grundstücke Nr. 98, 267 und 292, Breitimatt, für die<br />
Baulanderweiterung ausgewählt. Grundstück Nr. 98 erhielt dabei die höchste<br />
Punktzahl, nicht zuletzt weil mit der Einzonung dieses Grundstückes zwischen<br />
den bestehenden Bauzonen „Breitimatt“ und „Blauenweg“ eine Bauzonenlücke<br />
gefüllt werden kann. Diejenigen Mitglieder der Planungskommission, die als
KURZPROTOKOLL GEMEINDEVERSAMMLUNG VOM 23. MÄRZ 2009 SEITE 2<br />
Grundeigentümer einer der untersuchten Grundstücke direkt betroffen waren,<br />
sind im Bewertungs- und Auswahlverfahren in den Ausstand getreten.<br />
Um die rasche Nutzung der zur Einzonung vorgesehenen Grundstücke<br />
sicherzustellen, werden mit den Grundeigentümern der drei Parzellen<br />
Kaufrechtsverträge abgeschlossen. Die Verträge räumen der Gemeinde ein<br />
Kaufrecht ein, sofern im Anschluss an die Einzonung nicht innert spätestens 7<br />
Jahren mit der Bebauung gemäss Quartierplan begonnen wurde. Die von den<br />
betroffenen Grundeigentümern im Grundsatz gutgeheissenen Verträge werden<br />
auf der Bezirksschreiberei Laufen demnächst unterzeichnet. Dieses Vorgehen<br />
ist im neuen Raumentwicklungsgesetz des Bundes (noch nicht in Kraft) explizit<br />
vorgesehen.<br />
Der heute in der Zone für öffentliche Werke und Anlagen (ZöN) gelegene Teil<br />
von Grundstück Nr. 316, Räbagger, (Landstreifen direkt oberhalb<br />
Primarschulhaus) wird von der ZöN in die Landwirtschaftszone zurückgezont,<br />
weil für dieses Grundstück im Anschluss an die Referendumsabstimmung<br />
"Standortverschiebung Mehrzweckanlage" <strong>vom</strong> 28.9.2009 keine kommunale<br />
Nutzungsabsicht mehr vorliegt.<br />
Im Vergleich zum heute gültigen Reglement sind beim Bau- und<br />
Zonenreglement Siedlung im materiellen Bereich als wichtigste Änderungen zu<br />
nennen:<br />
• Art. 10 Masse- und Gestaltungsvorschriften: Hier wurde eine leichte<br />
Liberalisierung vorgenommen, d.h. neu sind in der W2 und in der WG2 Zone<br />
bei Neubauten auch Flachdächer zulässig.<br />
• Art. 11 Zonen mit Quartierplanpflicht: Die zur Einzonung vorgesehenen<br />
Grundstücke sind mit einer Quartierplanpflicht belegt. Dies bedeutet, dass auf<br />
diesen Grundstücken nur aufgrund eines rechtsgültigen Quartierplanes (Erlass<br />
durch den Gemeinderat im vereinfachten Verfahren gemäss § 42 RBG) gebaut<br />
werden darf. Mit dem Erlass von Quartierplänen soll eine möglichst hohe<br />
Qualität einer an die örtlichen Verhältnisse angepassten Siedlungsentwicklung<br />
sichergestellt werden.<br />
• Art. 21 Stützmauern, Abgrabungen, Böschungen: Im Anschluss an die<br />
Vorprüfung wurde dieser Artikel noch einmal intensiv diskutiert. Hier wurde die<br />
heute existierende Neigungsbeschränkung bei Böschungen gestrichen.<br />
A. Änderungsanträge von Stimmberechtigten:<br />
://: Mehrheitsbeschluss mit 42 Stimmen:<br />
Der Antrag eines Stimmbürgers, der verlangt, dass Grundstück Nr. 132<br />
(Hauptstrasse / Sormatte) aus der Bauernhofzone zu entlassen und in die<br />
Wohnzone W2 (Grundstückanteil Perimeter Zonenplan Siedlung) und<br />
Kernzone (Grundstückanteil Perimeter Zonenplan Dorfkern) umzuzonen ist,<br />
wird gutgeheissen.<br />
://: Beschluss mit 29 zu 2 Stimmen (31 Enthaltungen):<br />
Auf Antrag eines Stimmbürgers werden im Bau- und Zonenreglement<br />
Siedlung bei Art. 22 "Umgebungsgestaltung" folgende Änderungen<br />
vorgenommen:<br />
- Art. 22, Abs. 2: Streichung des Satzes "Hochstämmige Obstbäume<br />
müssen durch Neuanpflanzungen ersetzt werden".
KURZPROTOKOLL GEMEINDEVERSAMMLUNG VOM 23. MÄRZ 2009 SEITE 3<br />
- Art. 22, Abs. 3, Ergänzung (kursiv gedruckt): Bei Neuanlagen dürfen nur<br />
standortheimische Bäume und Sträucher gepflanzt werden. Thuja,<br />
Wacholder und Wirtspflanzen sind nicht gestattet.<br />
B. Antrag des Gemeinderates und der Planungskommission:<br />
://: Beschluss mit 49 zu 4 Stimmen (9 Enthaltungen):<br />
Die Zonenvorschriften Siedlung (Bau- und Zonenreglement, Zonenplan,<br />
Lärmempfindlichkeitsstufenplan, Strassennetzplan) werden unter<br />
Berücksichtigung der gutgeheissenen Änderungsanträge (vgl. Punkt. A)<br />
genehmigt.<br />
3. Zonenvorschriften Landschaft: Antrag auf Genehmigung<br />
Gemäss Vorgabe des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes hat die<br />
Gemeinde auch für das Landschaftsgebiet Zonenvorschriften (Zonenplan und<br />
Zonenreglement) zu erlassen.<br />
In den Zonenvorschriften Landschaft wird die mögliche Nutzung für alle ausserhalb<br />
der Bauzone gelegenen Grundstücke festgelegt.<br />
Mit der Planung sollen folgende Ziele erreicht werden:<br />
Grundeigentümerverbindliche Bestimmungen auf Stufe Parzelle erlassen<br />
<br />
<br />
<br />
Bestehendes Landwirtschaftsland sichern (2 Hauptproduktionskammern<br />
westlich und östlich des Siedlungsgebietes)<br />
Anreize schaffen für die Umsetzung von ökologische Massnahmen<br />
Ökologische Massnahmen konzentrieren zur Gewährleistung einer effizienten<br />
landwirtschaftlichen Produktion und zur Sicherung der ökologischen<br />
Funktionen<br />
besonders wertvolle Naturwerte (z.B. Nenzlinger Weide) im<br />
Landschaftsgebiet gezielt schützen<br />
Kernstück der Planung bildet der Erlass von zwei Zonen zur Förderung der<br />
Vernetzung: In diesen Zonen fördert die Gemeinde die ökologische Vernetzung mit<br />
Bewirtschaftungsbeiträgen an die Bewirtschafter. Beiträge werden auf Gesuch hin<br />
z.B. für die Vernetzungselemente "Hochstamm-Obstbäume" oder "Magerwiesen<br />
und Magerweiden" gewährt. Aufgrund anbautechnischer Gründe (z.B.<br />
Parzellenstruktur, Bewirtschaftungsrichtung) kann die Gemeinde im Abtausch mit<br />
der Fläche der Zone zur Förderung der Vernetzung auch innerhalb der im<br />
Zonenplan bezeichneten Optionsgebiete Bewirtschaftungsbeiträge gewähren.<br />
A. Änderungsanträge von Stimmberechtigten:<br />
://: Beschluss mit 18 zu 22 Stimmen (22 Enthaltungen):<br />
Der Antrag eines Stimmbürgers, der verlangt, dass die Bodenschutzzone<br />
aufzuheben ist, wird abgelehnt.<br />
://: Beschluss mit 31 zu 8 Stimmen (23 Enthaltungen):<br />
Der Antrag einer Stimmbürgerin, die verlangt, dass die Naturschutzzone auf<br />
Grundstück Nr. 237 (Fuchstenn) aufzuheben ist, wird gutgeheissen.
KURZPROTOKOLL GEMEINDEVERSAMMLUNG VOM 23. MÄRZ 2009 SEITE 4<br />
://: Beschluss mit 28 zu 14 Stimmen (20 Enthaltungen):<br />
Der Antrag eines Stimmbürgers, der verlangt, dass die Naturschutzzone im<br />
Gebiet "Steighollen" (Parzellen 27, 41, 42, 182, 258 und 392) aufzuheben ist,<br />
wird gutgeheissen.<br />
B. Antrag des Gemeinderates und der Planungskommission:<br />
://: Beschluss mit 38 zu 18 Stimmen (6 Enthaltungen):<br />
Die Zonenvorschriften Landschaft (Zonenplan und Zonenreglement) werden<br />
unter Berücksichtigung der beiden gutgeheissenen Änderungsanträge (vgl.<br />
Punkt. A) genehmigt.<br />
4. Antrag Stephan Bohrer-Ettlin für Aufhebung Fahrverbot im Blauenweg<br />
://: Beschluss mit 28 zu 18 Stimmen (16 Enthaltungen):<br />
Der von Stephan Bohrer-Ettlin an der Gemeindeversammlung <strong>vom</strong> 2.12.2008<br />
eingereichte Antrag für die Aufhebung des Fahrverbotes im Blauenweg an<br />
Werktagen (Verkehrsregime "Zubringerdienst gestattet") wird auf Grundlage<br />
von § 68, Abs. 4 des Gesetzes über die Organisation und die Verwaltung der<br />
Gemeinden (Gemeindegesetz) für nicht erheblich erklärt.<br />
5. Diverses<br />
Stephan Bohrer-Ettlin stellt den Antrag, dass der Gemeinderat ein Konzept für die<br />
Verbesserung des Angebots im Bereich "Grüngutentsorgung" erarbeiten soll. Der<br />
Antrag wird <strong>vom</strong> Gemeinderat gemäss § 68 des Gesetzes über die Organisation<br />
und Verwaltung der Gemeinden (Gemeindegesetz) zur Bearbeitung<br />
aufgenommen.<br />
EINWOHNERGEMEINDEVERSAMMLUNG NENZLINGEN<br />
Die Präsidentin: Th. Conrad<br />
Der Protokollführer: N. Berger