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Lizenzstatut 13/14 - Beko Basketball Bundesliga

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§ 25 Schiedsgerichtsklausel<br />

1. Streitigkeiten über die Wirksamkeit des vorliegenden Statutes oder einzelner Bestimmungen sowie<br />

sämtliche Streitigkeiten, die bei Anwendung dieses Statutes zwischen den Beteiligten entstehen,<br />

werden - unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges - durch das Schiedsgericht entschieden.<br />

Das Schiedsgericht hat auch darüber zu entscheiden, ob eine Streitigkeit aus diesem Statut vorliegt.<br />

2. Die Schiedsgerichtsvereinbarung erfolgt in getrennter Urkunde.<br />

§ 26 Verstöße gegen Mitteilungs- und Nachweispflichten<br />

Verstöße gegen die Mitteilungs- und Nachweispflichten und die Verpflichtung zur inhaltlichen Richtigkeit<br />

der abzugebenden Erklärungen, die dem Antragsteller gemäß der vorstehenden Bestimmungen der §§<br />

2, 3, 5 bis 8, <strong>13</strong> und <strong>14</strong> obliegen, werden, unbeschadet der sonstigen Folgen, nach Maßgabe des BBL-<br />

Strafenkatalogs geahndet.<br />

§ 27 Salvatorische Klausel<br />

1. Die Wirksamkeit der einzelnen Bestimmungen dieses Statutes hat nicht die Unwirksamkeit des<br />

gesamten Statutes zur Folge.<br />

2. Das Schiedsgericht ist im Streitfall befugt, eine verbindliche Regelung (Rechtsgestaltung) zu treffen,<br />

die den unwirksamen sportlichen und wirtschaftlichen Regelungen möglichst nahe kommt.<br />

Köln, 1. Oktober 20<strong>13</strong><br />

<strong>Basketball</strong> <strong>Bundesliga</strong> GmbH<br />

Jan Pommer | Geschäftsführer<br />

| <strong>13</strong>

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