Lizenzstatut 13/14 - Beko Basketball Bundesliga
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§ 25 Schiedsgerichtsklausel<br />
1. Streitigkeiten über die Wirksamkeit des vorliegenden Statutes oder einzelner Bestimmungen sowie<br />
sämtliche Streitigkeiten, die bei Anwendung dieses Statutes zwischen den Beteiligten entstehen,<br />
werden - unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges - durch das Schiedsgericht entschieden.<br />
Das Schiedsgericht hat auch darüber zu entscheiden, ob eine Streitigkeit aus diesem Statut vorliegt.<br />
2. Die Schiedsgerichtsvereinbarung erfolgt in getrennter Urkunde.<br />
§ 26 Verstöße gegen Mitteilungs- und Nachweispflichten<br />
Verstöße gegen die Mitteilungs- und Nachweispflichten und die Verpflichtung zur inhaltlichen Richtigkeit<br />
der abzugebenden Erklärungen, die dem Antragsteller gemäß der vorstehenden Bestimmungen der §§<br />
2, 3, 5 bis 8, <strong>13</strong> und <strong>14</strong> obliegen, werden, unbeschadet der sonstigen Folgen, nach Maßgabe des BBL-<br />
Strafenkatalogs geahndet.<br />
§ 27 Salvatorische Klausel<br />
1. Die Wirksamkeit der einzelnen Bestimmungen dieses Statutes hat nicht die Unwirksamkeit des<br />
gesamten Statutes zur Folge.<br />
2. Das Schiedsgericht ist im Streitfall befugt, eine verbindliche Regelung (Rechtsgestaltung) zu treffen,<br />
die den unwirksamen sportlichen und wirtschaftlichen Regelungen möglichst nahe kommt.<br />
Köln, 1. Oktober 20<strong>13</strong><br />
<strong>Basketball</strong> <strong>Bundesliga</strong> GmbH<br />
Jan Pommer | Geschäftsführer<br />
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