Gemeinderats-Protokoll 5/2009 - (ÃVP) Unterach am Attersee
Gemeinderats-Protokoll 5/2009 - (ÃVP) Unterach am Attersee
Gemeinderats-Protokoll 5/2009 - (ÃVP) Unterach am Attersee
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5/<strong>2009</strong><br />
Verhandlungsschrift<br />
über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde <strong>Unterach</strong> <strong>am</strong> <strong>Attersee</strong> <strong>am</strong><br />
02. September <strong>2009</strong>.<br />
Tagungsort: Sitzungssaal des Gemeinde<strong>am</strong>tsgebäudes.<br />
Anwesende:<br />
1. Bürgermeister Gnigler Engelbert als Vorsitzender<br />
2. Vizebgm. Forisch Roman<br />
3. Vizebgm. DI. Schnetzer Werner<br />
4. Gde.Vorst. Baier Karl<br />
5. Gde.Vorst. Kieleithner Ludwig<br />
6 GR. Mayrhofer Adelheid<br />
7. GR. Roither Rudolf<br />
8. GR. Schindlauer Josef<br />
9. GR. Dr. Titze Walter<br />
10 GR. Moser Eva<br />
11. GR. Pölzleithner Armin<br />
12. GR. Schmidinger Ernst<br />
13. GR. Steinbichler Josef<br />
14. GR. Steiner Peter<br />
15. GR. Wiedlroither Josef<br />
Ersatzmitglieder:<br />
EGR. Schmidt Gernot für GR. Mag. Reichl Gerhard<br />
EGR. Schindlauer Franz für GR. Eichinger Petra<br />
EGR. Mayrhofer Leopold für GR. Thurner Angela<br />
EGR. Lang Adelheid für GR. Schindlauer Matthias<br />
Der Leiter des Gemeinde<strong>am</strong>tes: Gde.Sekr.Greifeneder Helmuth<br />
Fachkundige Personen(§66 Abs.2 OÖ GemO.1990): ---<br />
Es fehlen:<br />
entschuldigt:<br />
unentschuldigt:<br />
GR. Mag. Reichl Gerhard<br />
GR. Eichinger Petra<br />
GR. Thurner Angela<br />
GR. Schindlauer Matthias<br />
Der Schriftführer: Gde.Sekr.Greifeneder Helmuth<br />
1
Der Vorsitzende eröffnet um 19.30 Uhr die Sitzung und stellt fest, dass<br />
a) die Sitzung vom Bürgermeister einberufen wurde;<br />
b) die Verständigung hierzu gemäß den vorliegenden Zustellnachweisen an alle Mitglieder<br />
bzw. Ersatzmitglieder zeitgerecht schriftlich <strong>am</strong> 25.08.<strong>2009</strong> unter Bekanntgabe der<br />
Tagesordnung erfolgt ist;<br />
c) die Beschlussfähigkeit gegeben ist;<br />
d) die Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 06.07.<strong>2009</strong> bis zur heutigen Sitzung<br />
während der Amtsstunden im Gemeinde<strong>am</strong>t zur Einsicht aufgelegen ist, während der<br />
Sitzung zur Einsicht noch aufliegt und gegen diese Verhandlungsschrift bis zum<br />
Sitzungsschluss Einwendungen eingebracht werden können.<br />
Sodann gibt der Vorsitzende noch folgende Mitteilungen: ---<br />
Tagesordnung, Beratungsverlauf und Beschlüsse:<br />
1. Berichte des Bürgermeisters<br />
2. Fa. EBEWE Pharma Ges.m.b.H., <strong>Unterach</strong> a.A., Mondseestraße 11, Baubewilligung betreffend<br />
Erweiterung der bestehenden Betriebsanlage, Einspruch gegen den Baube-<br />
Willigungsbescheid vom 21.7.<strong>2009</strong>, Zl.: 131/9-5/09; Berufungsentscheidung<br />
3. Genehmigung der Straßengrundabtretungsurkunde zwischen Frau Dr. Ingrid Göber,<br />
Praterstraße 66/1/6a, 1020 Wien und der Gemeinde <strong>Unterach</strong> a.A. betreffend Grundstück<br />
669/16, KG. <strong>Unterach</strong>; Beschlussfassung<br />
4. Festsetzung des Quadratmeterpreises für die Grundstücksverkäufe <strong>am</strong> Güterweg<br />
Kohlstatt; Beschlussfassung<br />
5. Genehmigung des Finanzierungsplanes für ein einheitliches Ticketeintrittsystem in den<br />
<strong>Attersee</strong>bädern; Beschlussfassung<br />
6. Ortsbildgestaltung, Bepflanzungsmaßnahmen durch das Land, Abschluss einer Erklärung;<br />
Beschlussfassung<br />
7. Abwasserbeseitigungsanlage <strong>Unterach</strong> a.A., BA 10, Leitungskatasterüberarbeitung,<br />
Auftragsvergabe; Beschlussfassung<br />
8. Allfälliges<br />
9. Bürgerfragestunde<br />
2
Pkt. 1 der TO.: Berichte des Bürgermeisters<br />
Der Vorsitzende bringt folgende Berichte:<br />
a) Die Unwetterschäden in der Au wurden behoben.<br />
b) Die Sperre in der Burggrabenkl<strong>am</strong>m ist nach wie vor aufrecht, auch in die Eisenau.<br />
Seitens der Salzburger Landesregierung wurde eine Überprüfung sämtlicher Brücken<br />
vorgenommen. Diese entsprechen nicht den statischen Erfordernissen. Es mussten<br />
daher die Wege gesperrt werden. Man muss hier sicher eine gemeins<strong>am</strong>e Lösung<br />
gefunden werden. Die Kosten hiefür kann die Gemeinde alleine nicht übernehmen.<br />
c) Das Vordach beim Gemeinde<strong>am</strong>tsgebäude ist fertig.<br />
d) Bezüglich der Bushaltestelle hat es eine Befahrung gegeben. Es wird an einer Lösung<br />
gearbeitet.<br />
e) Die Ausstattung des Kinderhortes ist derzeit im Gang. Für das kommende Jahr gibt es<br />
15 Anmeldungen. Der Kulturraum wird jetzt entsprechend umgebaut. Sehr engagiert<br />
hat sich dabei die Hortepädagogin Julia Schlotter.<br />
f) Für den ausgeschriebenen Amtsleiterposten sind sieben Bewerbungen eingelangt.<br />
g) Der derzeitige Strandbadpächter hat sich um die Verlängerung des Pachtvertrages<br />
beworben. Ein weiters Ansuchen um eine Pachtung des Strandbades liegt von Herrn<br />
Stefan Üblein vor. Vom derzeitigen Pächter liegt ein konkretes Konzept vor und<br />
möchte auch einiges investieren.<br />
h) Die Gemeindezeitung wurde neue gestaltet und er hofft, dass sie allen gefällt. Er<br />
möchte hier Herrn Vockner danken, der sich an der Gestaltung der Zeitung sehr<br />
bemüht.<br />
i) Seitens der Fa. EBEWE wurde gegen ihn eine Sachverhaltsdarstellung wegen Amtsmissbrauch<br />
bei der Staatsanwaltschaft eingebracht im Bezug auf Verschleppung des<br />
Bauverfahrens. Seitens des Gemeinde<strong>am</strong>tes gibt es aber eine genaue schriftliche<br />
Abfolge und es gibt hier aber keinerlei Verfehlungen.<br />
j) Aufgrund der Kinderanzahl kommt es zu keiner dritten Gruppe im Kindergarten. Eine<br />
Entscheidung über die Erweiterung des Kindergartens wird es in der nächstens<br />
Legislaturperiode geben.<br />
k) Bei der Ortsbildmesse gab es leider keinen Stand der Gemeinde <strong>Unterach</strong> a.A.,<br />
obwohl man angemeldet war.<br />
l) Bezüglich des Parkplatzes der Fa. EBEWE ist man bestrebt eine Lösung zu finden<br />
bzw. die Erweiterung des Parkplatzes sicher zu stellen.<br />
3
m) Herr Aichhorn Johann erhält die Verdienstmedaille des Landes Oberösterreich für<br />
seine Verdienste um die Wasserrettung.<br />
n) Beim Projekt Ortsbildgestaltung sind die veranschlagten Ausgaben im heurigen Jahre<br />
noch nicht erreicht. Es stehen noch € 70.000,-- zur Verfügung. Es trifft nicht zu, dass<br />
die veranschlagten Kosten überschritten werden.<br />
o) In der Gemeinde gibt es anonyme Aussendungen und wurden diese nach dem<br />
Mediengesetz durch die Gemeinde angezeigt.<br />
p) Der Ausflug der Senioren findet <strong>am</strong> 13.9.<strong>2009</strong> nach Bad Schallerbach zur<br />
Gartenmesse statt.<br />
q) Das Ansuchen um LEADER-Förderung für den Klimtplatz wurde fertig gestellt. Man<br />
rechnet mit der bestmöglichsten Förderung von 64 %.<br />
r) Das Progr<strong>am</strong>m für das Friedenfest rund um den <strong>Attersee</strong> <strong>am</strong> 20.9.<strong>2009</strong> liegt bereit und<br />
es sind alle hiezu herzlich eingeladen.<br />
Pkt. 2 der TO.: Fa. EBEWE Pharma Ges.m.b.H., <strong>Unterach</strong> a.A.,<br />
Mondseestraße 11, Baubewilligung betreffend Erweiterung<br />
der bestehenden Betriebsanlage, Einspruch<br />
gegen den Baubewilligungsbescheid vom<br />
21.7.<strong>2009</strong>, Zl.: 131/9-5/09; Berufungsentscheidung<br />
Der Vorsitzende übergibt den Vorsitz an Vizebgm. Forisch.<br />
Vizebgm. Forisch übernimmt den Vorsitz.<br />
Der Vorsitzende berichtete, mit Bescheid des Bürgermeisters vom 21.7.<strong>2009</strong> wurde der Fa.<br />
EBEWE Pharma die Baubewilligung für die Erweiterung der bestehenden Betriebsanlage<br />
erteilt.<br />
Gegen diesen Bescheid haben innerhalb offener Frist die Grundnachbarn Michael und Ursula<br />
Schindlauer, <strong>Unterach</strong> a.A., Mondseestraße 16, vertreten durch RA Dr. Christian Rumplmayr,<br />
Vöcklabruck, das Rechtsmittel der Berufung eingebracht.<br />
Aufgrund des durchgeführten Ermittlungsverfahrens ist jedoch die vorliegende Berufung abbzw.<br />
zurückzuweisen und ist der erstinstanzliche Bescheid des Bürgermeisters vollinhaltlich<br />
zu bestätigen.<br />
Weiters wird nun von AL Greifeneder die eingebrachte Berufung sowie die<br />
Berufungsentscheidungsgründe dem Gemeinderat vollinhaltlich zur Kenntnis gebracht.<br />
Nachdem keine Wortmeldungen sind, stellt der Vorsitzende den Antrag, dass die Berufung<br />
gegen den gegenständlichen Bescheid ab- bzw. zurückgewiesen und der erstinstanzliche<br />
Bescheid bestätigt wird.<br />
Der Antrag des Vorsitzenden wird mit Erheben der Hand ( Abstimmungsergebnis 18 : 0 )<br />
einstimmig angenommen.<br />
Bürgermeister Gnigler hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.<br />
4
Vizebgm. Forisch übergibt wieder den Vorsitz an Bürgermeister Gnigler.<br />
Bürgermeister Gnigler übernimmt wieder den Vorsitz.<br />
Pkt. 3 der TO.: Genehmigung der Straßengrundabtretungsurkunde<br />
zwischen Frau Dr. Ingrid Göber, Praterstraße<br />
66/1/6a, 1020 Wien und der Gemeinde<br />
<strong>Unterach</strong> a.A. betreffend Grundstück 669/16,<br />
KG <strong>Unterach</strong>; Beschlussfassung<br />
Der Vorsitzende berichtet, im Zuge der Planung für die Erweiterung des Parkplatzes an der<br />
B 152 wurde festgestellt, dass die in den geplanten Parkplatz hineinreichende Parzelle 669/16<br />
nicht der Gemeinde gehört, sondern die Besitzern Frau Dr. Göber aus Wien ist.<br />
Es handelt sich dabei um 270 m2.<br />
Demnach wurde sofort mit Frau Dr. Göber bezüglich eines Verkaufes an die Gemeinde<br />
Verbindung aufgenommen.<br />
Frau Dr. Göber hat sich sofort bereit erklärt diese Parzelle an die Gemeinde <strong>Unterach</strong> a.A.<br />
abzutreten bzw. zu verkaufen.<br />
Als Kaufpreis wurde der Pauschalbetrag von € 3.000,-- festgelegt.<br />
Seitens des Notariats Mondsee wurde die notwendige Urkunde bereits erstellt und auch von<br />
Frau Dr. Göber bereits unterschrieben.<br />
Weiters berichtet der Vorsitzende, dass die Fraktionen eine Kopie des gegenständlichen<br />
Grundstückes erhalten haben und erläutert wie es zu dieser Situation gekommen ist.<br />
Nachdem keine Wortmeldungen sind, stellt der Vorsitzende den Antrag, nachstehende<br />
Straßengrundabtretungsurkunde zu genehmigen.<br />
STRASSENGRUNDABTRETUNGSURKUNDE<br />
errichtet <strong>am</strong> heutigen Tage zwischen Frau Dr. Ingrid Göber, geb. 04.03.1940, Praterstraße<br />
66/1/6a, 1020 Wien, einerseits und der Gemeinde <strong>Unterach</strong> <strong>am</strong> <strong>Attersee</strong> – Öffentliches Gut,<br />
4866 <strong>Unterach</strong> a.A., vertreten durch Herrn Bürgermeister, andererseits wie folgt:<br />
ERSTENS: Frau Dr. Ingrid Göber ist grundbücherliche Alleineigentümerin der Liegenschaft<br />
EZ 486 Grundbuch 50111 <strong>Unterach</strong>, bei welcher u.a. das Grundstück 669/16 landw. genutzt<br />
im Ausmaß von 270 m2 vorgetragen ist.<br />
ZWEITENS: Frau Dr. Ingrid Göber tritt hiermit aus dem Gutsbestand der ihr allein<br />
gehörigen Liegenschaft EZ 486 Grundbuch 50111 <strong>Unterach</strong> das Grundstück 669/16 landw.<br />
genutzt im Ausmaß von 270 m2 an die Gemeinde <strong>Unterach</strong> a.A. – Öffentliches Gut ab und<br />
diese erklärt die Vertragsannahme.<br />
5
DRITTENS: Als Entgelt für die Abtretung wird ein Betrag von € 3.000,-- (dreitausend Euro)<br />
vereinbart.<br />
Die Erwerberin verpflichtet sich diesen Betrag umgehend nach beiderseitiger Unterfertigung<br />
dieser Urkunde an Frau Dr. Ingrid Göber auszubezahlen bzw. zu überweisen.<br />
Eine zwischenzeitliche Verzinsung, Wertsicherung oder sonstige vertragliche Sicherstellung<br />
dieses Betrages wird nicht vereinbart.<br />
VIERTENS: Frau Dr. Ingrid Göber haftet für keine bestimmte Beschaffenheit des<br />
Vertragsobjektes, wohl aber haftet sie für die vollkommen geldlastenfreie Übergabe<br />
desselben.<br />
FÜNFTENS: Zur grundbücherlichen Durchführung dieser Urkunde willigen die Vertragsteile<br />
ausdrücklich ein, in die lastenfreie Abschreibung des Grundstückes 669/16 landw. genutzt im<br />
Ausmaß von 270 m2 vom Gutsbestand der Liegenschaft EZ 486 Grundbuch 50111 <strong>Unterach</strong><br />
und dessen Zuschreibung zum Gutsbestand der der Gemeinde <strong>Unterach</strong> a.A. – Öffentliches<br />
Gut allein gehörigen Liegenschaft EZ 935 Grundbuch 50111 <strong>Unterach</strong>.<br />
SECHSTENS: Diese Urkunde tritt sofort mit Unterfertigung in Rechtswirks<strong>am</strong>keit.<br />
Festgestellt wird, dass diese Urkunde keiner aufsichtsbehördlichen Genehmigung im Sinne<br />
der O.Ö. Gemeindeordnung 1990 i.d.g.F. bedarf.<br />
Weiters wird festgestellt, dass die gegenständliche Grundabtretung mit Beschluss des<br />
Gemeinderates genehmigt wird.<br />
Die Erwerberin erklärt, dass der vertragsgegenständliche Rechtserwerb nach den<br />
Bestimmungen des O.Ö. GVG 1994 i.d.g.F. genehmigungsfrei zulässig ist.<br />
Der Erwerberin sind im vollen Umfang die Strafbestimmungen des § 35 O.Ö. GVG 1994<br />
sowie allfällige zivilrechtliche Folgen einer unrichtigen Erklärung (Nichtigkeit des<br />
Rechtsgeschäftes, Rückabwicklung) bekannt.<br />
Die Erwerberin erklärt an Eides statt, nicht Ausländerin im Sinne des O.Ö. GCG 1994 zu<br />
sein.<br />
Die Erwerberin erklärt im Sinne des § 9 Abs. 5 Zif. 2 O.Ö. Bauordnung, LGBl. Nr. 66/94,<br />
dass das Grundstück 669/16 land. Genutzt nicht zu einem im Grundbuch ersichtlich<br />
gemachten Bauplatz gehört und nicht bebaut ist.<br />
SIEBENTENS: Sämtliche mit der Errichtung und grundbücherlichen Durchführung dieser<br />
Urkunde verbundenen Kosten, allfällige Steuern und Gebühren, trägt die Gemeinde <strong>Unterach</strong><br />
a.A. allein, welche den Auftrag zur Errichtung dieses Rechtsgeschäftes erteilt hat.<br />
Die Erwerberin nimmt zur Kenntnis, dass die Vorschreibung und Einhebung der<br />
Grunderwerbsteuer und Grundbucheintragungsgebühr im Wege der Selbstberechnung erfolgt<br />
und verpflichtet sich, diese Steuern und Gebühren umgehend nach Vorschreibung an den<br />
beurkundenden Schriftenverfasser zu überweisen.<br />
Die Erwirkung einer Veräußerungsranganmerkung wird nicht vereinbart.<br />
ACHTENS: Diese Urkunde wird in einer einzigen, für die Gemeinde <strong>Unterach</strong> a.A.<br />
bestimmten Urschrift ausgefertigt.<br />
Vorstehende Straßengrundabtretungsurkunde wird mit Erheben der Hand einstimmig<br />
genehmigt.<br />
6
Pkt. 4 der TO.: Festsetzung des Quadratmeterpreises für die<br />
Grundstücksverkäufe <strong>am</strong> Güterweg Kohlstatt;<br />
Beschlussfassung<br />
Der Vorsitzende berichtet, nachdem im Herbst die zur Umwidmung in Bauland beantragte<br />
Fläche <strong>am</strong> Güterweg Kohlstatt erfolgen wird, ist für allfällige Kaufverhandlungen mit<br />
Interessenten der Kaufpreis für den Quadratmeter festzusetzen.<br />
Im Gemeindevorstand war man der Meinung, dass man den Quadratmeterpreis mit € 95,--<br />
festsetzen sollte.<br />
Bei dem im Jahre 2003 verkauften Parzellen in der oberen Reihe wurde für den Quadratmeter<br />
ÖS 1.200,-- verlangt, was € 87,21 entspricht.<br />
Unter Berücksichtigung des Verbraucherpreisindexes würde dies aufgerechnet auf das heurige<br />
Jahre € 97,85 ausmachen.<br />
Nachdem keine Wortmeldungen sind, stellt der Vorsitzende den Antrag, dass der<br />
Quadratmeterpreis für die Erweiterung des Baulandes <strong>am</strong> Güterweg Kohlstatt (insges<strong>am</strong>t 4<br />
Parzellen) mit € 95,-- pro Quadratmeter festgesetzt wird.<br />
Der Antrag des Vorsitzenden wird mit Erheben der Hand einstimmig angenommen.<br />
Pkt. 5 der TO.: Genehmigung des Finanzierungsplanes für ein<br />
einheitliches Ticketeintrittsystem in den <strong>Attersee</strong>bädern;<br />
Beschlussfassung<br />
Der Vorsitzende berichtet, vom Gemeinderat wurde bei der Sitzung <strong>am</strong> 28. April <strong>2009</strong> ein<br />
entsprechender Kooperationsvertrag zwischen den <strong>Attersee</strong>gemeinden betreffend<br />
einheitliches Eintrittsystem beschlossen.<br />
Dementsprechend wurde federführend von der Marktgemeinde Seewalchen a.A. ein Antrag<br />
um Gewährung einer Bedarfszuweisung angesucht.<br />
Seitens des Amtes der o.ö. Landesregierung wird nun allen Gemeinden der <strong>Attersee</strong>bäder eine<br />
Bedarfszuweisung in Höhe von € 52.000,-- gewährt.<br />
Diese Bedarfszuweisung kommt dann zur Auszahlung, sobald sich die Gemeinde diesem<br />
System anschließt, dies müsste aber bis 2010 bzw. 2011 erfolgen.<br />
Für die Gemeinde <strong>Unterach</strong> a.A. wäre eine Bedarfszuweisung in Höhe von € 6.000,--, unter<br />
der Voraussetzung vorgesehen, dass man dieses System auch einführt.<br />
Die Ges<strong>am</strong>tkosten für die Umstellung beim <strong>Unterach</strong>er Bad würden rund € 20.000,--<br />
betragen, sodass für die Gemeinde ein Betrag von rund € 14.000,-- übrig bleiben würde.<br />
Weiters berichtet der Vorsitzende, dass man diese Angelegenheit schon einmal im<br />
Gemeinderat schon einmal behandelt hat. Man hat sich dabei entschlossen, das derzeitige<br />
Eintrittssystem so zu belassen wie es ist.<br />
Derzeit entstehen daher für die Gemeinde <strong>Unterach</strong> a.A. keine Kosten.<br />
7
Sollte man eine Änderung machen, so hat dies bis zum Jahre 2011 zu erfolgen und müsste<br />
dann die Gemeinde den vorgenannten Betrag aufbringen.<br />
Nachdem es keine Wortmeldungen gibt, stellt der Vorsitzende den Antrag, nachfolgenden<br />
Finanzierungsplan zu genehmigen:<br />
Bezeichnung der<br />
Ges<strong>am</strong>t<br />
Finanzierungsmittel 2010 2011 EURO<br />
Beitrag <strong>Attersee</strong> a.A. 5.000 5.000<br />
Beitrag Schörfling a.A. 2.000 2.000<br />
Beitrag Gemeinde Steinbach a.A. 0 0<br />
Beitrag Gemeinde <strong>Unterach</strong> a.A. 6.500 6.500<br />
Beitrag Gemeinde Weyregg a.A. 0 0<br />
Beitrag Gemeinde Seewalchen a.A. 4.500 4.500<br />
Leader-Mittel 65.000 65.000<br />
BZ/<strong>Attersee</strong> a.A. 10.000 10.000<br />
BZ/Schörfling a,A. 3.000 3.000<br />
BZ/Steinbach a.A. 12.500 12.500<br />
BZ/<strong>Unterach</strong> a.A. 6.000 6.000<br />
BZ/Weyregg a.A. 12.500 12.500<br />
BZ/Seewalchen a.A. 8.000 8.000<br />
__________________________________________________________________<br />
Summe in EURO 83.000 52.000 135.000<br />
==========================================================<br />
Vorstehender Finanzierungsplan wird mit Erheben der Hand einstimmig genehmigt.<br />
Pkt. 6 der TO.: Ortsbildgestaltung, Bepflanzungsmaßnahmen<br />
durch das Land, Abschluss einer Erklärung;<br />
Beschlussfassung<br />
Der Vorsitzende berichtet, für die vom Amt der o.ö. Landesregierung, Abteilung<br />
Straßenerhaltung und – betrieb Landschaftsbau vorgenommene Bepflanzung ist eine<br />
Erklärung abzugeben, dass seitens der Gemeinde das Land Oberösterreich und deren beim<br />
Bau beteiligte bzw. mitwirkende Organe von Ansprüchen, die Dritte aus Anlass der<br />
Baudurchführung erheben, gänzlich schad- u. klaglos gehalten werden.<br />
Nachdem keine Wortmeldungen sind, stellt der Vorsitzende den Antrag, nachfolgende<br />
Erklärung zu genehmigen:<br />
E r k l ä r u n g<br />
Die in der O.Ö. Gemeindeordnung festgelegten Rechte und Pflichten der Gemeinde <strong>Unterach</strong><br />
a.A. werden durch die Zurverfügungstellung von Personal und/oder Geräten zur Ausführung<br />
8
von landschaftsbaulichen bzw. gartengestalterischen Maßnahmen durch das Land<br />
Oberösterreich in keiner Weise beeinträchtigt.<br />
Die Gemeinde ist Bauherr, für die Baustelle voll verantwortlich und trägt die volle Haftung.<br />
Als auftragsbefugter Vertreter der Gemeinde auf der Baustelle wird Herr Bgm. Gnigler<br />
benannt.<br />
Die Gemeinde hält daher das Land Oberösterreich und deren beim Bau beteiligte bzw.<br />
mitwirkende Organe von Ansprüchen, die Dritte aus Anlass der Baudurchführung erheben,<br />
gänzlich schad- und klaglos.<br />
Vorstehende Erklärung wird mit Erheben der Hand einstimmig genehmigt.<br />
Pkt. 7 der TO.: Abwasserbeseitigungsanlage <strong>Unterach</strong> a.A.,BA 10,<br />
Leitungskatasterüberarbeitung, Auftragsvergabe;<br />
Beschlussfassung<br />
Der Vorsitzende berichtet, von den Mitgliedsgemeinden des Reinhaltungsverbandes ist die<br />
Leitungskatasterüberarbeitung aller Fäkalkanäle vorgesehen.<br />
Dies erfolgt über einen eigenen Bauabschnitt d<strong>am</strong>it die entsprechenden Förderungen in<br />
Anspruch genommen werden können.<br />
In <strong>Unterach</strong> a.A. handelt es sich dann um den Bauabschnitt 10.<br />
Die Überarbeitung ist auf drei Jahre vorgesehen.<br />
Die Ges<strong>am</strong>tkosten werden sich insges<strong>am</strong>t auf € 68.000,-- belaufen. Die Gemeinde <strong>Unterach</strong><br />
a.A. bekommt hiefür eine Förderung von € 18.000,--.<br />
Demnach erwachsen der Gemeinde Kosten von € 50.000,--, welche auf drei Jahre im Budget<br />
aufzuteilen sind.<br />
Weiters berichtet der Vorsitzende, die Ausschreibung ist durch den Reinhaltungsverband<br />
erfolgt und wurden auch alle vorliegenden Anbote überprüft.<br />
Als Billigstbieter ist das Büro DI. Hitzfelder und DI. Pillichsh<strong>am</strong>mer hervorgegangen. In<br />
weiterer Folge liegt nun das für die Gemeinde <strong>Unterach</strong> a.A. in Frage kommende Anbot vor.<br />
Es handelt sich dabei um eine gesetzliche Auflage, dass sämtliche Kanäle einschließlich<br />
Schächte zu überprüfen sind.<br />
Im Budget sind für heuer € 10.000,-- vorgesehen. Für dieses Jahr rechnet man mit Ausgaben<br />
von € 7.000,--. An Rücklagen stehen noch € 70.000,-- zur Verfügung und wird die<br />
Finanzierung daraus erfolgen. Es entsteht daher keine Belastung für das Budget.<br />
Vizebgm. Forisch stellt die Frage, ob diese Ausgaben über die Kanalgebühren abgerechnet<br />
werden ?<br />
Der Vorsitzende erklärt hiezu, mit den Einnahmen aus den Kanalgebühren werden diese<br />
Ausgaben finanziert.<br />
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr sind, stellt der Vorsitzende den Antrag, dass<br />
dem Ziviltechnikerbüro DI Hitzfelder & DI Pillichsh<strong>am</strong>mer, Vöcklabruck der Auftrag für die<br />
Erstellung des Leitungskatasters zum angeboten Betrag von € 19.384,86 ohne MWSt. erteilt<br />
wird.<br />
Der Antrag des Vorsitzenden wird mit Erheben der Hand einstimmig angenommen.<br />
9
Pkt. 8 der TO.: Allfälliges<br />
Vizebgm. DI. Schnetzer stellt die Frage, ob es in Sachen Haus Schuster-Roither neue<br />
Überlegungen gibt ?<br />
Der Vorsitzende erklärt hiezu, derzeit gibt es keine neuen Überlegungen.<br />
Nachdem Frau Schuster-Roither letzte Woche verstorben ist, kann die Wohnung im<br />
„Betreubaren Wohnen“ durch die Gemeinde wieder vergeben werden.<br />
GR. Schmidinger stellt die Frage, ob es einen Grund gibt, warum die<br />
Geschwindigkeitsbeschränkung in der Zentrumszone nicht exekutiert wird ?<br />
Der Vorsitzende erklärt hiezu, es gibt keinen Grund dafür. Es wird ca. mit 30 kmh<br />
durchgefahren. Man hat sich aber vorerst einmal das angeschaut.<br />
Sollte es aber Beschwerden geben, so wird man es dann genauer überwachen lassen.<br />
Im Großen und Ganzen hält man sich aber an die Geschwindigkeitsbeschränkung und es<br />
funktioniert ganz gut. Es muss sich das Ganze aber auch erst einleben.<br />
GR. Schmidinger erklärt, es gibt aber einige schwarze Schafe.<br />
GR. Schmidt stellt die Frage, wie es beim Kindergarten bezüglich einer Erweiterung<br />
ausschaut und ob hier schon Ausschreibungen erfolgt sind ?<br />
Der Vorsitzende erklärt hiezu, warum es noch zu nichts gekommen ist, außerdem ist es noch<br />
nicht so dringend und man wird das im kommenden Jahr machen. Der Kindergarten ist in<br />
einem sehr guten Zustand.<br />
Eine Entscheidung ist durch den Gemeinderat zu treffen.<br />
GR. Dr. Titze verweist auf die zum Teil unerträgliche Verkehrssituation auf der Bundesstraße<br />
im Bereich der Gemeinde St. Gilgen.<br />
Der Vorsitzende erklärt, er wird diesbezüglich einmal mit dem Bürgermeister von St. Gilgen<br />
reden.<br />
10
Genehmigung der Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung<br />
Gegen die während der Sitzung zur Einsicht aufgelegene Verhandlungsschrift über die letzte<br />
Sitzung vom 06.07.<strong>2009</strong> wurden keine Einwendungen erhoben.<br />
Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen nicht<br />
mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende die Sitzung um 20,30 Uhr.<br />
_____________________<br />
____________________<br />
(Vorsitzender) (Gemeinderat)<br />
_____________________<br />
(Gemeinderat)<br />
____________________<br />
(Gemeinderat)<br />
_____________________<br />
(Schriftführer)<br />
Der Vorsitzende bekundet hiermit, dass gegen die Verhandlungsschrift in der Sitzung vom<br />
_________________ keine Einwendungen erhoben wurden.<br />
<strong>Unterach</strong> a.A., <strong>am</strong>_______________<br />
Der Vorsitzende:<br />
_________________<br />
11