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Gemeinderats-Protokoll 5/2009 - (ÖVP) Unterach am Attersee

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5/<strong>2009</strong><br />

Verhandlungsschrift<br />

über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde <strong>Unterach</strong> <strong>am</strong> <strong>Attersee</strong> <strong>am</strong><br />

02. September <strong>2009</strong>.<br />

Tagungsort: Sitzungssaal des Gemeinde<strong>am</strong>tsgebäudes.<br />

Anwesende:<br />

1. Bürgermeister Gnigler Engelbert als Vorsitzender<br />

2. Vizebgm. Forisch Roman<br />

3. Vizebgm. DI. Schnetzer Werner<br />

4. Gde.Vorst. Baier Karl<br />

5. Gde.Vorst. Kieleithner Ludwig<br />

6 GR. Mayrhofer Adelheid<br />

7. GR. Roither Rudolf<br />

8. GR. Schindlauer Josef<br />

9. GR. Dr. Titze Walter<br />

10 GR. Moser Eva<br />

11. GR. Pölzleithner Armin<br />

12. GR. Schmidinger Ernst<br />

13. GR. Steinbichler Josef<br />

14. GR. Steiner Peter<br />

15. GR. Wiedlroither Josef<br />

Ersatzmitglieder:<br />

EGR. Schmidt Gernot für GR. Mag. Reichl Gerhard<br />

EGR. Schindlauer Franz für GR. Eichinger Petra<br />

EGR. Mayrhofer Leopold für GR. Thurner Angela<br />

EGR. Lang Adelheid für GR. Schindlauer Matthias<br />

Der Leiter des Gemeinde<strong>am</strong>tes: Gde.Sekr.Greifeneder Helmuth<br />

Fachkundige Personen(§66 Abs.2 OÖ GemO.1990): ---<br />

Es fehlen:<br />

entschuldigt:<br />

unentschuldigt:<br />

GR. Mag. Reichl Gerhard<br />

GR. Eichinger Petra<br />

GR. Thurner Angela<br />

GR. Schindlauer Matthias<br />

Der Schriftführer: Gde.Sekr.Greifeneder Helmuth<br />

1


Der Vorsitzende eröffnet um 19.30 Uhr die Sitzung und stellt fest, dass<br />

a) die Sitzung vom Bürgermeister einberufen wurde;<br />

b) die Verständigung hierzu gemäß den vorliegenden Zustellnachweisen an alle Mitglieder<br />

bzw. Ersatzmitglieder zeitgerecht schriftlich <strong>am</strong> 25.08.<strong>2009</strong> unter Bekanntgabe der<br />

Tagesordnung erfolgt ist;<br />

c) die Beschlussfähigkeit gegeben ist;<br />

d) die Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 06.07.<strong>2009</strong> bis zur heutigen Sitzung<br />

während der Amtsstunden im Gemeinde<strong>am</strong>t zur Einsicht aufgelegen ist, während der<br />

Sitzung zur Einsicht noch aufliegt und gegen diese Verhandlungsschrift bis zum<br />

Sitzungsschluss Einwendungen eingebracht werden können.<br />

Sodann gibt der Vorsitzende noch folgende Mitteilungen: ---<br />

Tagesordnung, Beratungsverlauf und Beschlüsse:<br />

1. Berichte des Bürgermeisters<br />

2. Fa. EBEWE Pharma Ges.m.b.H., <strong>Unterach</strong> a.A., Mondseestraße 11, Baubewilligung betreffend<br />

Erweiterung der bestehenden Betriebsanlage, Einspruch gegen den Baube-<br />

Willigungsbescheid vom 21.7.<strong>2009</strong>, Zl.: 131/9-5/09; Berufungsentscheidung<br />

3. Genehmigung der Straßengrundabtretungsurkunde zwischen Frau Dr. Ingrid Göber,<br />

Praterstraße 66/1/6a, 1020 Wien und der Gemeinde <strong>Unterach</strong> a.A. betreffend Grundstück<br />

669/16, KG. <strong>Unterach</strong>; Beschlussfassung<br />

4. Festsetzung des Quadratmeterpreises für die Grundstücksverkäufe <strong>am</strong> Güterweg<br />

Kohlstatt; Beschlussfassung<br />

5. Genehmigung des Finanzierungsplanes für ein einheitliches Ticketeintrittsystem in den<br />

<strong>Attersee</strong>bädern; Beschlussfassung<br />

6. Ortsbildgestaltung, Bepflanzungsmaßnahmen durch das Land, Abschluss einer Erklärung;<br />

Beschlussfassung<br />

7. Abwasserbeseitigungsanlage <strong>Unterach</strong> a.A., BA 10, Leitungskatasterüberarbeitung,<br />

Auftragsvergabe; Beschlussfassung<br />

8. Allfälliges<br />

9. Bürgerfragestunde<br />

2


Pkt. 1 der TO.: Berichte des Bürgermeisters<br />

Der Vorsitzende bringt folgende Berichte:<br />

a) Die Unwetterschäden in der Au wurden behoben.<br />

b) Die Sperre in der Burggrabenkl<strong>am</strong>m ist nach wie vor aufrecht, auch in die Eisenau.<br />

Seitens der Salzburger Landesregierung wurde eine Überprüfung sämtlicher Brücken<br />

vorgenommen. Diese entsprechen nicht den statischen Erfordernissen. Es mussten<br />

daher die Wege gesperrt werden. Man muss hier sicher eine gemeins<strong>am</strong>e Lösung<br />

gefunden werden. Die Kosten hiefür kann die Gemeinde alleine nicht übernehmen.<br />

c) Das Vordach beim Gemeinde<strong>am</strong>tsgebäude ist fertig.<br />

d) Bezüglich der Bushaltestelle hat es eine Befahrung gegeben. Es wird an einer Lösung<br />

gearbeitet.<br />

e) Die Ausstattung des Kinderhortes ist derzeit im Gang. Für das kommende Jahr gibt es<br />

15 Anmeldungen. Der Kulturraum wird jetzt entsprechend umgebaut. Sehr engagiert<br />

hat sich dabei die Hortepädagogin Julia Schlotter.<br />

f) Für den ausgeschriebenen Amtsleiterposten sind sieben Bewerbungen eingelangt.<br />

g) Der derzeitige Strandbadpächter hat sich um die Verlängerung des Pachtvertrages<br />

beworben. Ein weiters Ansuchen um eine Pachtung des Strandbades liegt von Herrn<br />

Stefan Üblein vor. Vom derzeitigen Pächter liegt ein konkretes Konzept vor und<br />

möchte auch einiges investieren.<br />

h) Die Gemeindezeitung wurde neue gestaltet und er hofft, dass sie allen gefällt. Er<br />

möchte hier Herrn Vockner danken, der sich an der Gestaltung der Zeitung sehr<br />

bemüht.<br />

i) Seitens der Fa. EBEWE wurde gegen ihn eine Sachverhaltsdarstellung wegen Amtsmissbrauch<br />

bei der Staatsanwaltschaft eingebracht im Bezug auf Verschleppung des<br />

Bauverfahrens. Seitens des Gemeinde<strong>am</strong>tes gibt es aber eine genaue schriftliche<br />

Abfolge und es gibt hier aber keinerlei Verfehlungen.<br />

j) Aufgrund der Kinderanzahl kommt es zu keiner dritten Gruppe im Kindergarten. Eine<br />

Entscheidung über die Erweiterung des Kindergartens wird es in der nächstens<br />

Legislaturperiode geben.<br />

k) Bei der Ortsbildmesse gab es leider keinen Stand der Gemeinde <strong>Unterach</strong> a.A.,<br />

obwohl man angemeldet war.<br />

l) Bezüglich des Parkplatzes der Fa. EBEWE ist man bestrebt eine Lösung zu finden<br />

bzw. die Erweiterung des Parkplatzes sicher zu stellen.<br />

3


m) Herr Aichhorn Johann erhält die Verdienstmedaille des Landes Oberösterreich für<br />

seine Verdienste um die Wasserrettung.<br />

n) Beim Projekt Ortsbildgestaltung sind die veranschlagten Ausgaben im heurigen Jahre<br />

noch nicht erreicht. Es stehen noch € 70.000,-- zur Verfügung. Es trifft nicht zu, dass<br />

die veranschlagten Kosten überschritten werden.<br />

o) In der Gemeinde gibt es anonyme Aussendungen und wurden diese nach dem<br />

Mediengesetz durch die Gemeinde angezeigt.<br />

p) Der Ausflug der Senioren findet <strong>am</strong> 13.9.<strong>2009</strong> nach Bad Schallerbach zur<br />

Gartenmesse statt.<br />

q) Das Ansuchen um LEADER-Förderung für den Klimtplatz wurde fertig gestellt. Man<br />

rechnet mit der bestmöglichsten Förderung von 64 %.<br />

r) Das Progr<strong>am</strong>m für das Friedenfest rund um den <strong>Attersee</strong> <strong>am</strong> 20.9.<strong>2009</strong> liegt bereit und<br />

es sind alle hiezu herzlich eingeladen.<br />

Pkt. 2 der TO.: Fa. EBEWE Pharma Ges.m.b.H., <strong>Unterach</strong> a.A.,<br />

Mondseestraße 11, Baubewilligung betreffend Erweiterung<br />

der bestehenden Betriebsanlage, Einspruch<br />

gegen den Baubewilligungsbescheid vom<br />

21.7.<strong>2009</strong>, Zl.: 131/9-5/09; Berufungsentscheidung<br />

Der Vorsitzende übergibt den Vorsitz an Vizebgm. Forisch.<br />

Vizebgm. Forisch übernimmt den Vorsitz.<br />

Der Vorsitzende berichtete, mit Bescheid des Bürgermeisters vom 21.7.<strong>2009</strong> wurde der Fa.<br />

EBEWE Pharma die Baubewilligung für die Erweiterung der bestehenden Betriebsanlage<br />

erteilt.<br />

Gegen diesen Bescheid haben innerhalb offener Frist die Grundnachbarn Michael und Ursula<br />

Schindlauer, <strong>Unterach</strong> a.A., Mondseestraße 16, vertreten durch RA Dr. Christian Rumplmayr,<br />

Vöcklabruck, das Rechtsmittel der Berufung eingebracht.<br />

Aufgrund des durchgeführten Ermittlungsverfahrens ist jedoch die vorliegende Berufung abbzw.<br />

zurückzuweisen und ist der erstinstanzliche Bescheid des Bürgermeisters vollinhaltlich<br />

zu bestätigen.<br />

Weiters wird nun von AL Greifeneder die eingebrachte Berufung sowie die<br />

Berufungsentscheidungsgründe dem Gemeinderat vollinhaltlich zur Kenntnis gebracht.<br />

Nachdem keine Wortmeldungen sind, stellt der Vorsitzende den Antrag, dass die Berufung<br />

gegen den gegenständlichen Bescheid ab- bzw. zurückgewiesen und der erstinstanzliche<br />

Bescheid bestätigt wird.<br />

Der Antrag des Vorsitzenden wird mit Erheben der Hand ( Abstimmungsergebnis 18 : 0 )<br />

einstimmig angenommen.<br />

Bürgermeister Gnigler hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.<br />

4


Vizebgm. Forisch übergibt wieder den Vorsitz an Bürgermeister Gnigler.<br />

Bürgermeister Gnigler übernimmt wieder den Vorsitz.<br />

Pkt. 3 der TO.: Genehmigung der Straßengrundabtretungsurkunde<br />

zwischen Frau Dr. Ingrid Göber, Praterstraße<br />

66/1/6a, 1020 Wien und der Gemeinde<br />

<strong>Unterach</strong> a.A. betreffend Grundstück 669/16,<br />

KG <strong>Unterach</strong>; Beschlussfassung<br />

Der Vorsitzende berichtet, im Zuge der Planung für die Erweiterung des Parkplatzes an der<br />

B 152 wurde festgestellt, dass die in den geplanten Parkplatz hineinreichende Parzelle 669/16<br />

nicht der Gemeinde gehört, sondern die Besitzern Frau Dr. Göber aus Wien ist.<br />

Es handelt sich dabei um 270 m2.<br />

Demnach wurde sofort mit Frau Dr. Göber bezüglich eines Verkaufes an die Gemeinde<br />

Verbindung aufgenommen.<br />

Frau Dr. Göber hat sich sofort bereit erklärt diese Parzelle an die Gemeinde <strong>Unterach</strong> a.A.<br />

abzutreten bzw. zu verkaufen.<br />

Als Kaufpreis wurde der Pauschalbetrag von € 3.000,-- festgelegt.<br />

Seitens des Notariats Mondsee wurde die notwendige Urkunde bereits erstellt und auch von<br />

Frau Dr. Göber bereits unterschrieben.<br />

Weiters berichtet der Vorsitzende, dass die Fraktionen eine Kopie des gegenständlichen<br />

Grundstückes erhalten haben und erläutert wie es zu dieser Situation gekommen ist.<br />

Nachdem keine Wortmeldungen sind, stellt der Vorsitzende den Antrag, nachstehende<br />

Straßengrundabtretungsurkunde zu genehmigen.<br />

STRASSENGRUNDABTRETUNGSURKUNDE<br />

errichtet <strong>am</strong> heutigen Tage zwischen Frau Dr. Ingrid Göber, geb. 04.03.1940, Praterstraße<br />

66/1/6a, 1020 Wien, einerseits und der Gemeinde <strong>Unterach</strong> <strong>am</strong> <strong>Attersee</strong> – Öffentliches Gut,<br />

4866 <strong>Unterach</strong> a.A., vertreten durch Herrn Bürgermeister, andererseits wie folgt:<br />

ERSTENS: Frau Dr. Ingrid Göber ist grundbücherliche Alleineigentümerin der Liegenschaft<br />

EZ 486 Grundbuch 50111 <strong>Unterach</strong>, bei welcher u.a. das Grundstück 669/16 landw. genutzt<br />

im Ausmaß von 270 m2 vorgetragen ist.<br />

ZWEITENS: Frau Dr. Ingrid Göber tritt hiermit aus dem Gutsbestand der ihr allein<br />

gehörigen Liegenschaft EZ 486 Grundbuch 50111 <strong>Unterach</strong> das Grundstück 669/16 landw.<br />

genutzt im Ausmaß von 270 m2 an die Gemeinde <strong>Unterach</strong> a.A. – Öffentliches Gut ab und<br />

diese erklärt die Vertragsannahme.<br />

5


DRITTENS: Als Entgelt für die Abtretung wird ein Betrag von € 3.000,-- (dreitausend Euro)<br />

vereinbart.<br />

Die Erwerberin verpflichtet sich diesen Betrag umgehend nach beiderseitiger Unterfertigung<br />

dieser Urkunde an Frau Dr. Ingrid Göber auszubezahlen bzw. zu überweisen.<br />

Eine zwischenzeitliche Verzinsung, Wertsicherung oder sonstige vertragliche Sicherstellung<br />

dieses Betrages wird nicht vereinbart.<br />

VIERTENS: Frau Dr. Ingrid Göber haftet für keine bestimmte Beschaffenheit des<br />

Vertragsobjektes, wohl aber haftet sie für die vollkommen geldlastenfreie Übergabe<br />

desselben.<br />

FÜNFTENS: Zur grundbücherlichen Durchführung dieser Urkunde willigen die Vertragsteile<br />

ausdrücklich ein, in die lastenfreie Abschreibung des Grundstückes 669/16 landw. genutzt im<br />

Ausmaß von 270 m2 vom Gutsbestand der Liegenschaft EZ 486 Grundbuch 50111 <strong>Unterach</strong><br />

und dessen Zuschreibung zum Gutsbestand der der Gemeinde <strong>Unterach</strong> a.A. – Öffentliches<br />

Gut allein gehörigen Liegenschaft EZ 935 Grundbuch 50111 <strong>Unterach</strong>.<br />

SECHSTENS: Diese Urkunde tritt sofort mit Unterfertigung in Rechtswirks<strong>am</strong>keit.<br />

Festgestellt wird, dass diese Urkunde keiner aufsichtsbehördlichen Genehmigung im Sinne<br />

der O.Ö. Gemeindeordnung 1990 i.d.g.F. bedarf.<br />

Weiters wird festgestellt, dass die gegenständliche Grundabtretung mit Beschluss des<br />

Gemeinderates genehmigt wird.<br />

Die Erwerberin erklärt, dass der vertragsgegenständliche Rechtserwerb nach den<br />

Bestimmungen des O.Ö. GVG 1994 i.d.g.F. genehmigungsfrei zulässig ist.<br />

Der Erwerberin sind im vollen Umfang die Strafbestimmungen des § 35 O.Ö. GVG 1994<br />

sowie allfällige zivilrechtliche Folgen einer unrichtigen Erklärung (Nichtigkeit des<br />

Rechtsgeschäftes, Rückabwicklung) bekannt.<br />

Die Erwerberin erklärt an Eides statt, nicht Ausländerin im Sinne des O.Ö. GCG 1994 zu<br />

sein.<br />

Die Erwerberin erklärt im Sinne des § 9 Abs. 5 Zif. 2 O.Ö. Bauordnung, LGBl. Nr. 66/94,<br />

dass das Grundstück 669/16 land. Genutzt nicht zu einem im Grundbuch ersichtlich<br />

gemachten Bauplatz gehört und nicht bebaut ist.<br />

SIEBENTENS: Sämtliche mit der Errichtung und grundbücherlichen Durchführung dieser<br />

Urkunde verbundenen Kosten, allfällige Steuern und Gebühren, trägt die Gemeinde <strong>Unterach</strong><br />

a.A. allein, welche den Auftrag zur Errichtung dieses Rechtsgeschäftes erteilt hat.<br />

Die Erwerberin nimmt zur Kenntnis, dass die Vorschreibung und Einhebung der<br />

Grunderwerbsteuer und Grundbucheintragungsgebühr im Wege der Selbstberechnung erfolgt<br />

und verpflichtet sich, diese Steuern und Gebühren umgehend nach Vorschreibung an den<br />

beurkundenden Schriftenverfasser zu überweisen.<br />

Die Erwirkung einer Veräußerungsranganmerkung wird nicht vereinbart.<br />

ACHTENS: Diese Urkunde wird in einer einzigen, für die Gemeinde <strong>Unterach</strong> a.A.<br />

bestimmten Urschrift ausgefertigt.<br />

Vorstehende Straßengrundabtretungsurkunde wird mit Erheben der Hand einstimmig<br />

genehmigt.<br />

6


Pkt. 4 der TO.: Festsetzung des Quadratmeterpreises für die<br />

Grundstücksverkäufe <strong>am</strong> Güterweg Kohlstatt;<br />

Beschlussfassung<br />

Der Vorsitzende berichtet, nachdem im Herbst die zur Umwidmung in Bauland beantragte<br />

Fläche <strong>am</strong> Güterweg Kohlstatt erfolgen wird, ist für allfällige Kaufverhandlungen mit<br />

Interessenten der Kaufpreis für den Quadratmeter festzusetzen.<br />

Im Gemeindevorstand war man der Meinung, dass man den Quadratmeterpreis mit € 95,--<br />

festsetzen sollte.<br />

Bei dem im Jahre 2003 verkauften Parzellen in der oberen Reihe wurde für den Quadratmeter<br />

ÖS 1.200,-- verlangt, was € 87,21 entspricht.<br />

Unter Berücksichtigung des Verbraucherpreisindexes würde dies aufgerechnet auf das heurige<br />

Jahre € 97,85 ausmachen.<br />

Nachdem keine Wortmeldungen sind, stellt der Vorsitzende den Antrag, dass der<br />

Quadratmeterpreis für die Erweiterung des Baulandes <strong>am</strong> Güterweg Kohlstatt (insges<strong>am</strong>t 4<br />

Parzellen) mit € 95,-- pro Quadratmeter festgesetzt wird.<br />

Der Antrag des Vorsitzenden wird mit Erheben der Hand einstimmig angenommen.<br />

Pkt. 5 der TO.: Genehmigung des Finanzierungsplanes für ein<br />

einheitliches Ticketeintrittsystem in den <strong>Attersee</strong>bädern;<br />

Beschlussfassung<br />

Der Vorsitzende berichtet, vom Gemeinderat wurde bei der Sitzung <strong>am</strong> 28. April <strong>2009</strong> ein<br />

entsprechender Kooperationsvertrag zwischen den <strong>Attersee</strong>gemeinden betreffend<br />

einheitliches Eintrittsystem beschlossen.<br />

Dementsprechend wurde federführend von der Marktgemeinde Seewalchen a.A. ein Antrag<br />

um Gewährung einer Bedarfszuweisung angesucht.<br />

Seitens des Amtes der o.ö. Landesregierung wird nun allen Gemeinden der <strong>Attersee</strong>bäder eine<br />

Bedarfszuweisung in Höhe von € 52.000,-- gewährt.<br />

Diese Bedarfszuweisung kommt dann zur Auszahlung, sobald sich die Gemeinde diesem<br />

System anschließt, dies müsste aber bis 2010 bzw. 2011 erfolgen.<br />

Für die Gemeinde <strong>Unterach</strong> a.A. wäre eine Bedarfszuweisung in Höhe von € 6.000,--, unter<br />

der Voraussetzung vorgesehen, dass man dieses System auch einführt.<br />

Die Ges<strong>am</strong>tkosten für die Umstellung beim <strong>Unterach</strong>er Bad würden rund € 20.000,--<br />

betragen, sodass für die Gemeinde ein Betrag von rund € 14.000,-- übrig bleiben würde.<br />

Weiters berichtet der Vorsitzende, dass man diese Angelegenheit schon einmal im<br />

Gemeinderat schon einmal behandelt hat. Man hat sich dabei entschlossen, das derzeitige<br />

Eintrittssystem so zu belassen wie es ist.<br />

Derzeit entstehen daher für die Gemeinde <strong>Unterach</strong> a.A. keine Kosten.<br />

7


Sollte man eine Änderung machen, so hat dies bis zum Jahre 2011 zu erfolgen und müsste<br />

dann die Gemeinde den vorgenannten Betrag aufbringen.<br />

Nachdem es keine Wortmeldungen gibt, stellt der Vorsitzende den Antrag, nachfolgenden<br />

Finanzierungsplan zu genehmigen:<br />

Bezeichnung der<br />

Ges<strong>am</strong>t<br />

Finanzierungsmittel 2010 2011 EURO<br />

Beitrag <strong>Attersee</strong> a.A. 5.000 5.000<br />

Beitrag Schörfling a.A. 2.000 2.000<br />

Beitrag Gemeinde Steinbach a.A. 0 0<br />

Beitrag Gemeinde <strong>Unterach</strong> a.A. 6.500 6.500<br />

Beitrag Gemeinde Weyregg a.A. 0 0<br />

Beitrag Gemeinde Seewalchen a.A. 4.500 4.500<br />

Leader-Mittel 65.000 65.000<br />

BZ/<strong>Attersee</strong> a.A. 10.000 10.000<br />

BZ/Schörfling a,A. 3.000 3.000<br />

BZ/Steinbach a.A. 12.500 12.500<br />

BZ/<strong>Unterach</strong> a.A. 6.000 6.000<br />

BZ/Weyregg a.A. 12.500 12.500<br />

BZ/Seewalchen a.A. 8.000 8.000<br />

__________________________________________________________________<br />

Summe in EURO 83.000 52.000 135.000<br />

==========================================================<br />

Vorstehender Finanzierungsplan wird mit Erheben der Hand einstimmig genehmigt.<br />

Pkt. 6 der TO.: Ortsbildgestaltung, Bepflanzungsmaßnahmen<br />

durch das Land, Abschluss einer Erklärung;<br />

Beschlussfassung<br />

Der Vorsitzende berichtet, für die vom Amt der o.ö. Landesregierung, Abteilung<br />

Straßenerhaltung und – betrieb Landschaftsbau vorgenommene Bepflanzung ist eine<br />

Erklärung abzugeben, dass seitens der Gemeinde das Land Oberösterreich und deren beim<br />

Bau beteiligte bzw. mitwirkende Organe von Ansprüchen, die Dritte aus Anlass der<br />

Baudurchführung erheben, gänzlich schad- u. klaglos gehalten werden.<br />

Nachdem keine Wortmeldungen sind, stellt der Vorsitzende den Antrag, nachfolgende<br />

Erklärung zu genehmigen:<br />

E r k l ä r u n g<br />

Die in der O.Ö. Gemeindeordnung festgelegten Rechte und Pflichten der Gemeinde <strong>Unterach</strong><br />

a.A. werden durch die Zurverfügungstellung von Personal und/oder Geräten zur Ausführung<br />

8


von landschaftsbaulichen bzw. gartengestalterischen Maßnahmen durch das Land<br />

Oberösterreich in keiner Weise beeinträchtigt.<br />

Die Gemeinde ist Bauherr, für die Baustelle voll verantwortlich und trägt die volle Haftung.<br />

Als auftragsbefugter Vertreter der Gemeinde auf der Baustelle wird Herr Bgm. Gnigler<br />

benannt.<br />

Die Gemeinde hält daher das Land Oberösterreich und deren beim Bau beteiligte bzw.<br />

mitwirkende Organe von Ansprüchen, die Dritte aus Anlass der Baudurchführung erheben,<br />

gänzlich schad- und klaglos.<br />

Vorstehende Erklärung wird mit Erheben der Hand einstimmig genehmigt.<br />

Pkt. 7 der TO.: Abwasserbeseitigungsanlage <strong>Unterach</strong> a.A.,BA 10,<br />

Leitungskatasterüberarbeitung, Auftragsvergabe;<br />

Beschlussfassung<br />

Der Vorsitzende berichtet, von den Mitgliedsgemeinden des Reinhaltungsverbandes ist die<br />

Leitungskatasterüberarbeitung aller Fäkalkanäle vorgesehen.<br />

Dies erfolgt über einen eigenen Bauabschnitt d<strong>am</strong>it die entsprechenden Förderungen in<br />

Anspruch genommen werden können.<br />

In <strong>Unterach</strong> a.A. handelt es sich dann um den Bauabschnitt 10.<br />

Die Überarbeitung ist auf drei Jahre vorgesehen.<br />

Die Ges<strong>am</strong>tkosten werden sich insges<strong>am</strong>t auf € 68.000,-- belaufen. Die Gemeinde <strong>Unterach</strong><br />

a.A. bekommt hiefür eine Förderung von € 18.000,--.<br />

Demnach erwachsen der Gemeinde Kosten von € 50.000,--, welche auf drei Jahre im Budget<br />

aufzuteilen sind.<br />

Weiters berichtet der Vorsitzende, die Ausschreibung ist durch den Reinhaltungsverband<br />

erfolgt und wurden auch alle vorliegenden Anbote überprüft.<br />

Als Billigstbieter ist das Büro DI. Hitzfelder und DI. Pillichsh<strong>am</strong>mer hervorgegangen. In<br />

weiterer Folge liegt nun das für die Gemeinde <strong>Unterach</strong> a.A. in Frage kommende Anbot vor.<br />

Es handelt sich dabei um eine gesetzliche Auflage, dass sämtliche Kanäle einschließlich<br />

Schächte zu überprüfen sind.<br />

Im Budget sind für heuer € 10.000,-- vorgesehen. Für dieses Jahr rechnet man mit Ausgaben<br />

von € 7.000,--. An Rücklagen stehen noch € 70.000,-- zur Verfügung und wird die<br />

Finanzierung daraus erfolgen. Es entsteht daher keine Belastung für das Budget.<br />

Vizebgm. Forisch stellt die Frage, ob diese Ausgaben über die Kanalgebühren abgerechnet<br />

werden ?<br />

Der Vorsitzende erklärt hiezu, mit den Einnahmen aus den Kanalgebühren werden diese<br />

Ausgaben finanziert.<br />

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr sind, stellt der Vorsitzende den Antrag, dass<br />

dem Ziviltechnikerbüro DI Hitzfelder & DI Pillichsh<strong>am</strong>mer, Vöcklabruck der Auftrag für die<br />

Erstellung des Leitungskatasters zum angeboten Betrag von € 19.384,86 ohne MWSt. erteilt<br />

wird.<br />

Der Antrag des Vorsitzenden wird mit Erheben der Hand einstimmig angenommen.<br />

9


Pkt. 8 der TO.: Allfälliges<br />

Vizebgm. DI. Schnetzer stellt die Frage, ob es in Sachen Haus Schuster-Roither neue<br />

Überlegungen gibt ?<br />

Der Vorsitzende erklärt hiezu, derzeit gibt es keine neuen Überlegungen.<br />

Nachdem Frau Schuster-Roither letzte Woche verstorben ist, kann die Wohnung im<br />

„Betreubaren Wohnen“ durch die Gemeinde wieder vergeben werden.<br />

GR. Schmidinger stellt die Frage, ob es einen Grund gibt, warum die<br />

Geschwindigkeitsbeschränkung in der Zentrumszone nicht exekutiert wird ?<br />

Der Vorsitzende erklärt hiezu, es gibt keinen Grund dafür. Es wird ca. mit 30 kmh<br />

durchgefahren. Man hat sich aber vorerst einmal das angeschaut.<br />

Sollte es aber Beschwerden geben, so wird man es dann genauer überwachen lassen.<br />

Im Großen und Ganzen hält man sich aber an die Geschwindigkeitsbeschränkung und es<br />

funktioniert ganz gut. Es muss sich das Ganze aber auch erst einleben.<br />

GR. Schmidinger erklärt, es gibt aber einige schwarze Schafe.<br />

GR. Schmidt stellt die Frage, wie es beim Kindergarten bezüglich einer Erweiterung<br />

ausschaut und ob hier schon Ausschreibungen erfolgt sind ?<br />

Der Vorsitzende erklärt hiezu, warum es noch zu nichts gekommen ist, außerdem ist es noch<br />

nicht so dringend und man wird das im kommenden Jahr machen. Der Kindergarten ist in<br />

einem sehr guten Zustand.<br />

Eine Entscheidung ist durch den Gemeinderat zu treffen.<br />

GR. Dr. Titze verweist auf die zum Teil unerträgliche Verkehrssituation auf der Bundesstraße<br />

im Bereich der Gemeinde St. Gilgen.<br />

Der Vorsitzende erklärt, er wird diesbezüglich einmal mit dem Bürgermeister von St. Gilgen<br />

reden.<br />

10


Genehmigung der Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung<br />

Gegen die während der Sitzung zur Einsicht aufgelegene Verhandlungsschrift über die letzte<br />

Sitzung vom 06.07.<strong>2009</strong> wurden keine Einwendungen erhoben.<br />

Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen nicht<br />

mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende die Sitzung um 20,30 Uhr.<br />

_____________________<br />

____________________<br />

(Vorsitzender) (Gemeinderat)<br />

_____________________<br />

(Gemeinderat)<br />

____________________<br />

(Gemeinderat)<br />

_____________________<br />

(Schriftführer)<br />

Der Vorsitzende bekundet hiermit, dass gegen die Verhandlungsschrift in der Sitzung vom<br />

_________________ keine Einwendungen erhoben wurden.<br />

<strong>Unterach</strong> a.A., <strong>am</strong>_______________<br />

Der Vorsitzende:<br />

_________________<br />

11

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