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download - Traumanetz Seelische Gesundheit Sachsen

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Hinsehen – und dann?<br />

Grußwort der Sächsischen Staatsministerin für Soziales<br />

Christine Clauß<br />

Sehr geehrter Prof. Albrecht,<br />

sehr geehrter Prof. Joraschky,<br />

sehr geehrte Damen und Herren,<br />

ich begrüße Sie herzlich zu dieser Fachtagung, die das Universitätsklinikum<br />

Dresden gemeinsam mit meinem Haus initiiert hat und mit dem wir<br />

eine Tradition begründen wollen.<br />

Bereits im vergangenen Jahr hatten wir mit der Sächsischen Landesärztekammer<br />

zu einer großen Veranstaltung eingeladen, um den Leitfaden zum Umgang mit den Opfern<br />

häuslicher Gewalt zu implementieren.<br />

Meine Damen und Herren, häusliche Gewalt ist mehr denn je ein sozialpolitisches Thema. Forschung<br />

und Praxis haben mit ihren Erfahrungen wichtige Impulse zur Auseinandersetzung damit gegeben.<br />

Dabei sollen alle Bereiche des <strong>Gesundheit</strong>swesens für diese Thematik gewonnen und zur Zusammenarbeit<br />

bewegt werden. In diesem Kontext werden die psychischen Folgen für Opfer häuslicher<br />

Gewalt verstärkt in den Blick genommen, um aufzuzeigen, dass häusliche Gewalt neben dem körperlichen<br />

auch seelisches Leid zufügt.<br />

Meine Damen und Herren, jede fünfte Frau in Deutschland erleidet Gewalt – mit gesundheitlichen<br />

Folgen, die bis zu lebensbedrohlichen Verletzungen reichen. So registrierte allein die sächsische Polizei<br />

im Jahr 2007 1.790 Fälle von Straftaten im häuslichen Umfeld. 82% der Opfer waren Mädchen<br />

und Frauen.<br />

Häusliche Gewalt wird als Gewalthandlung zwischen erwachsenen Personen in engen sozialen Beziehungen<br />

definiert. Dabei sind Kinder jedoch nahezu immer Mitbetroffene. Und entgegen mancher<br />

Vorurteile kommen Gewaltbeziehungen in allen sozialen Schichten und Altersgruppen vor.<br />

Körperverletzung, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch, Bedrohung und Nötigung, Freiheitsberaubung<br />

und Erpressung, Sexualstraftaten sowie versuchte und vollendete Tötungsdelikte sind regelmäßig<br />

auftretende Straftaten im Rahmen häuslicher Gewalt. Die zur Anzeige gebrachten Delikte spiegeln<br />

das tatsächliche Ausmaß jedoch nur sehr eingeschränkt wieder:<br />

Dem sächsischen Kriminalamt zufolge ist die Anzeigenbereitschaft von Gewaltstraftaten innerhalb der<br />

Familie aufgrund der persönlichen Täter-Opfer-Beziehung nur schwach ausgeprägt. Die<br />

Ziffer der nicht zur Anzeige gebrachten Straftaten ist hoch. Nach kriminologischen Erkenntnissen des<br />

LKA sind insbesondere schwangere und in Trennung lebende Frauen besonders gefährdet. Allein<br />

zehn Fälle von Misshandlungen schwangerer Frauen sind den Polizeibehörden des Freistaates <strong>Sachsen</strong><br />

im Jahr 2007 bekannt geworden.<br />

Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache: Häusliche Gewalt ist in erster Linie an Frauen verübte<br />

Gewalt. Zwar sind auch Männer betroffen, aber deutlich seltener.<br />

Die Erklärungsmuster dafür sind vielfältig und komplex. Nicht immer lassen sich solche Straftaten mit<br />

einer Art psychopathologischem Verhalten der Täter aufgrund psychologischer, biologischer oder<br />

hormoneller Defekte erklären. Denn die Täter häuslicher Gewalt erscheinen häufig nach außen hin<br />

völlig angepasst. Sie können im öffentlichen Bereich ihren Aggressionstrieb kontrollieren und die Beherrschung<br />

wahren. In der nach außen abgeschirmten Privatsphäre der Familie reagieren sie jedoch<br />

ihre Aggressionen an Frau und Kindern ab.<br />

Meine Damen und Herren, die Gleichstellung beider Geschlechter ist zwar heute weit fortgeschritten.<br />

Die in unserer Gesellschaft über Jahrhunderte fest verankerten Geschlechterrollen lassen sich aber<br />

nur allmählich in den Köpfen auflösen – noch immer erscheint vielen das hierarchische Verhältnis zwischen<br />

Mann und Frau als natürliche Ordnung. Hier bestimmt der Mann das gemeinsame Leben und<br />

setzt den Handlungsrahmen der Frau fest. Lange Zeit war Gewalt eine gesellschaftlich tolerierte und<br />

legitimierte Strategie, diese Ordnung im Privatbereich aufrechtzuerhalten. Auch heute noch ist dieses<br />

Denken in Teilen der Bevölkerung verankert.<br />

Damit wird deutlich, dass häusliche Gewalt ein gesellschaftliches Problem ist, dem mit allen gebotenen<br />

rechtsstaatlichen Mitteln begegnet werden muss.<br />

Den juristischen Rahmen setzt seit 2002 das Gewaltschutzgesetz, das der Polizei ermöglicht, Täter<br />

aus der gemeinsamen Wohnung zu verweisen und Kontaktverbote zu verhängen. Das Opfer wird dadurch<br />

unmittelbar geschützt und in die Lage versetzt, mit Hilfe der entsprechenden Beratungsstellen<br />

nach Auswegen aus der Gewaltsituation zu suchen.<br />

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