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Überblick - Institute for Theoretical Physics

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Presseerklärung<br />

SOS Universität<br />

Der Geist des Universitätsgesetzes hat<br />

sich nicht geändert<br />

Trotz einiger Veränderungen und Klarstellungen hält das vom Ministerrat beschlossene Universitätsgesetz<br />

WG2002) an der von der BUKO und anderen Institutionen kritisierten Grundtendenz fest.<br />

Nachwie vor ist der Universitätsrat ein externes Organ mit einschneidenden Kompetenzen im Widerspruch<br />

7u den Verfassungsbestimmungen.<br />

Weiterhin wird der Rektor nicht von den Universitätsangehörigen gewählt.<br />

Trotz der Möglichkeit von nachgeordneten Kollegialorganen stellen diese für den Mittelbau kaum<br />

Mitwirkungsmögl-ichkeiten dar, die- den von ihm getragenen Kompetenzen entsprechen. Die Sicherung der<br />

Mehrheit der Professorenkurie widerspricht dem demokratischen Gedanken, Interessensausgleich zu<br />

finden.<br />

Darüber kann auch nicht hinwegtäuschen, dass für die auslaufenden a.o. Universitätsprofessoren die<br />

Möglichkeit geschaffen wurde, durch Gnadenakte der Ordinarien für kurze Zeit. noch Leitungsfunktionen<br />

übernehmen zu dürfen.<br />

Gravierend bleibt das Ausmaß, in dem die Selbständigkeit des universitären Nachwuchses auf der durch<br />

befristete Arbeitsverhältnisse charakterisierten Laufbahn eingeschränkt wurde. Dies wird die Stellung der<br />

österreichischen Universitäten im internationalen Vergleich schwächen.<br />

Weiterhin wird die Freiheit von Lehre und Forschung durch strikte Verplanung in Zielvereinbarungen zur<br />

Erfüllung der Leistungsverträae eingescht iinkt. Zusammen mit den in der Öffcrrtl ichkeit bekannt gewordeneu<br />

Veränderunge rr den FWF betreffend wir (_l dies zu einer Schwächung der ( i rn r ul l.r~c n l orschung führen.<br />

DieFinanzierun,gderzucr«artendenNlelirkostenftirPersorn~dundfürbauliche -l al.tnalrmcnbleibt nach wie<br />

voroffen.Nurin ini`7enfeilhemichcn~~ihtesvageZu~cestündnissevonSeitendcsFinanz.ministeriums:Die<br />

Errichtung vonfensionskasscrr ist ungckl:irt. Die. b~vorsichende Vei-größerung der Verwaltung geht auf<br />

Kosten der Lehre un} kor-schunL„<br />

Dies ist ain deutlichsten an der umstrittenen Errichten ,- eigener Medizinuniversitiitcrn zu sehen.<br />

Trotz'der alk ,emeinen Kritik an zu langem Snrdicnzeiten ` 1,irndet sich i m neuen Gesetz, ein vcrlüngcrtcs<br />

D()}:toratsstudiurri. ohrrc den Qucrlifikati,onsschrilt H,rhilitation neu zu üticrdrriken. 1= ür lJni~ersit~it~lehreg,<br />

die. letztere (lualifikation erlarngcrt, hleibt sie ohne KorIseyucrizerr i n der Sie]lunz ,Irr der l!nivcr.sit~it.<br />

Der Nlinisterratseutwurf sieht keine rcsarnt i,sterreichischcn Vcrtretungsora,u~e mehr vor. 1)ic cr Schritt<br />

verlriuden die transparente und für ein kleines Land wie Österreich notwendige Koordination irn universitären<br />

Bereich.<br />

Wessen Geist dieses Gesetz ist, sieht man auch aus dem Umstand, dass der Universitätsrat die finanzielle<br />

Vergütungseiner l~Tit~~licder sclt-)st hcstirnmt:<br />

BUKO I NFO<br />

2/2002

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