Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung - gte-Brandschutz AG
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Seite 4 der allgemeinen <strong>bauaufsichtliche</strong>n <strong>Zulassung</strong> Nr. Z-6.6-1363 vom 14. März 2001<br />
Grundtyp A<br />
Abschlüsse, die in der Grundstellung offen stehen und nur im Brandfall schließen: planmäßig<br />
offene Abschlüsse und<br />
Grundtyp B<br />
Abschlüsse, die in der Grundstellung geschlossen sind und jeweils zum Durchgang von<br />
Fördergut durch motorischen Antrieb geöffnet werden: planmäßig geschlossene<br />
Abschlüsse.<br />
Die Schließrichtung des Schieberblattes ist senkrecht von oben nach unten oder waagerecht<br />
in beiden Richtungen. Eine vollständige Typenübersicht ist in der nachfolgenden<br />
Tabelle wiedergegeben.<br />
Schließrichtung von<br />
oben nach unten,<br />
Förderbahn unten<br />
Schließrichtung von<br />
unten nach oben,<br />
Förderbahn oben<br />
Schließrichtung von<br />
links nach rechts,<br />
Förderbahn unten<br />
Schließrichtung von<br />
links nach rechts,<br />
Förderbahn oben<br />
Schließrichtung von<br />
rechts nach links,<br />
Förderbahn unten<br />
Schließrichtung von<br />
rechts nach links,<br />
Förderbahn oben<br />
GRUNDTYP A<br />
Planmäßig offene Abschlüsse<br />
Typ 102.1.1<br />
Typ 102.2.1<br />
Typ 102.3.1<br />
Typ 102.3.2<br />
Typ 102.4.1<br />
Typ 102.4.2<br />
2 Bestimmungen für das Bauprodukt<br />
GRUNDTYP B<br />
Planmäßig geschlossene<br />
Abschlüsse<br />
Typ 102.1.2<br />
Typ 102.2.2<br />
Typ 102.3.3<br />
Typ 102.3.4<br />
Typ 102.4.3<br />
Typ 102.4.4<br />
2.1 Eigenschaften und Zusammensetzung<br />
2.1.1 <strong>Allgemeine</strong>s<br />
Die Feuerschutzabschlüsse müssen aus dem Schieberblatt mit dem Rahmen (siehe Abschnitt<br />
2.1.2), der Schließvorrichtung für den Gefahrenfall (siehe Abschnitt 2.1.3) und ggf.<br />
einem Motor (siehe Abschnitt 2.1.4) bestehen. Abschlüsse für den Einbau in Wände mit<br />
der Schließrichtung von oben nach unten müssen mit einem Massenausgleich versehen<br />
sein.<br />
Alle Teile müssen der nachfolgenden Beschreibung und den Anlagen 1 bis 6 und den<br />
Konstruktionsmerkmalen für die Überwachung, die ergänzend weitere detaillierte technische<br />
Bestimmungen enthalten, entsprechen.<br />
2.1.2 Schieberblatt und Rahmen<br />
Das 60 mm dicke Schieberblatt muss aus drei nichtbrennbaren Kalziumsilikatplatten<br />
"SUPALUX M" oder "SUPALUX S" der Firma Cape Boards Deutschland GmbH, Köln,<br />
gemäß allgemeiner <strong>bauaufsichtliche</strong>r <strong>Zulassung</strong> Nr. Z-PA-III 4.202 bzw. Z-PA-III 4.204<br />
(Baustoffklasse DIN 4102-A1) bestehen, die eingefasst sind in einem umlaufenden geschweißten<br />
Profilstahlrahmen und mit diesem verschraubt sind. Die Kalziumsilikatplatten<br />
müssen aufeinandergeklebt und zusätzlich mit Stahlkammern verbunden sein.<br />
33132.01