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Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung - gte-Brandschutz AG

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Seite 4 der allgemeinen <strong>bauaufsichtliche</strong>n <strong>Zulassung</strong> Nr. Z-6.6-1363 vom 14. März 2001<br />

Grundtyp A<br />

Abschlüsse, die in der Grundstellung offen stehen und nur im Brandfall schließen: planmäßig<br />

offene Abschlüsse und<br />

Grundtyp B<br />

Abschlüsse, die in der Grundstellung geschlossen sind und jeweils zum Durchgang von<br />

Fördergut durch motorischen Antrieb geöffnet werden: planmäßig geschlossene<br />

Abschlüsse.<br />

Die Schließrichtung des Schieberblattes ist senkrecht von oben nach unten oder waagerecht<br />

in beiden Richtungen. Eine vollständige Typenübersicht ist in der nachfolgenden<br />

Tabelle wiedergegeben.<br />

Schließrichtung von<br />

oben nach unten,<br />

Förderbahn unten<br />

Schließrichtung von<br />

unten nach oben,<br />

Förderbahn oben<br />

Schließrichtung von<br />

links nach rechts,<br />

Förderbahn unten<br />

Schließrichtung von<br />

links nach rechts,<br />

Förderbahn oben<br />

Schließrichtung von<br />

rechts nach links,<br />

Förderbahn unten<br />

Schließrichtung von<br />

rechts nach links,<br />

Förderbahn oben<br />

GRUNDTYP A<br />

Planmäßig offene Abschlüsse<br />

Typ 102.1.1<br />

Typ 102.2.1<br />

Typ 102.3.1<br />

Typ 102.3.2<br />

Typ 102.4.1<br />

Typ 102.4.2<br />

2 Bestimmungen für das Bauprodukt<br />

GRUNDTYP B<br />

Planmäßig geschlossene<br />

Abschlüsse<br />

Typ 102.1.2<br />

Typ 102.2.2<br />

Typ 102.3.3<br />

Typ 102.3.4<br />

Typ 102.4.3<br />

Typ 102.4.4<br />

2.1 Eigenschaften und Zusammensetzung<br />

2.1.1 <strong>Allgemeine</strong>s<br />

Die Feuerschutzabschlüsse müssen aus dem Schieberblatt mit dem Rahmen (siehe Abschnitt<br />

2.1.2), der Schließvorrichtung für den Gefahrenfall (siehe Abschnitt 2.1.3) und ggf.<br />

einem Motor (siehe Abschnitt 2.1.4) bestehen. Abschlüsse für den Einbau in Wände mit<br />

der Schließrichtung von oben nach unten müssen mit einem Massenausgleich versehen<br />

sein.<br />

Alle Teile müssen der nachfolgenden Beschreibung und den Anlagen 1 bis 6 und den<br />

Konstruktionsmerkmalen für die Überwachung, die ergänzend weitere detaillierte technische<br />

Bestimmungen enthalten, entsprechen.<br />

2.1.2 Schieberblatt und Rahmen<br />

Das 60 mm dicke Schieberblatt muss aus drei nichtbrennbaren Kalziumsilikatplatten<br />

"SUPALUX M" oder "SUPALUX S" der Firma Cape Boards Deutschland GmbH, Köln,<br />

gemäß allgemeiner <strong>bauaufsichtliche</strong>r <strong>Zulassung</strong> Nr. Z-PA-III 4.202 bzw. Z-PA-III 4.204<br />

(Baustoffklasse DIN 4102-A1) bestehen, die eingefasst sind in einem umlaufenden geschweißten<br />

Profilstahlrahmen und mit diesem verschraubt sind. Die Kalziumsilikatplatten<br />

müssen aufeinandergeklebt und zusätzlich mit Stahlkammern verbunden sein.<br />

33132.01

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