Verein Stadtbild Baden-Baden eV
Verein Stadtbild Baden-Baden eV
Verein Stadtbild Baden-Baden eV
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
STADTBILD<br />
BADEN-BADEN E.V.<br />
VEREIN ZUR ERHALTUNG, PFLEGE UND<br />
ENTWICKLUNG DES STADTBILDES IN<br />
BADEN-BADEN<br />
<strong>Stadtbild</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Baden</strong> e.V. Friedrichstrasse 14 - 76530 <strong>Baden</strong>-<strong>Baden</strong><br />
An die Fraktionen<br />
des Gemeinderates <strong>Baden</strong>-<strong>Baden</strong><br />
www.stadtbild-baden-baden.de<br />
E-mail: vorstand@stadtbild-baden-baden.de<br />
09. Mai 2012<br />
Änderungs-/Befreiungsanträge „Neues Schloss“ - Offener Brief<br />
Sehr geehrte Damen und Herren Fraktionsvorsitzende,<br />
wir begrüßen die bisherigen Äußerungen der Fraktionen bezüglich einer eingehenden Prüfung<br />
von Änderungs- und Befreiungsanträgen, der Forderung nach Vorlage einer<br />
Gesamtkonzeption und der angemahnten Klarstellung der sog. „Finanzierungsprobleme“. Wir<br />
begrüßen auch besonders Ihre Entschlossenheit, hier durch mehr Sorgfalt dem<br />
veröffentlichten Druck nach Eilbedürftigkeit entgegenzuhalten.<br />
Aufgrund der aktuellen Berichterstattung möchten wir uns mit einem Positionspapier an Sie<br />
wenden und die Faktenlage noch einmal zusammenfassen.<br />
1. Den Überlegungen für „Wohnen im Schlosspark“ des Markgrafen von 1996 und der<br />
Althoffgruppe von 2001 wurde vom Gemeinderat mit der Aufstellung des Bebauungsplanes<br />
von 2001 begegnet. Unter Zurückstellung von denkmalpflegerischen und<br />
Landschaftsschutzinteressen, wurde der Bebauung eines definierten Teils des Grundstücks<br />
letztlich zugestimmt: „Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes als Voraussetzung für die<br />
Umnutzung des Schlosses in ein Hotel, soll langfristig die Erhaltung des Kulturdenkmales<br />
„Neues Schloss“ gewährleistet werden.“ So jedenfalls die „Befreiungsbegründung“ im<br />
Bebauungsplan vom 05.07.2001.<br />
2. Bebauungsplan samt ausführlicher Begründung, sowie die Planungen und Probleme<br />
der Vorbesitzer waren der Al-Hassawi-Gruppe wohlbekannt, als sie 2003 das Schloss erwarb.<br />
3. Die Absichtserklärung der Al-Hassawi-Gruppe, ausgerechnet im Vorfeld der<br />
Oberbürgermeisterwahlen im Jahr 2006, den Schlosspark mit zunächst ca. 30.000 dann<br />
15.000 qm Geschossfläche zu bebauen, führte zu einer strikten Ablehnung durch die OB-<br />
Kandidaten und Bürgerschaft. Letztlich wurde 2009 ein Bauantrag auf Hotelnutzung - im<br />
Sinne des Bebauungsplanes - vorgelegt und 2010 genehmigt.<br />
4. Von 2010 bis heute wurden im Wesentlichen Sicherungsarbeiten an der Gebäudehülle<br />
des Altbaues und der Stützmauern und Balustraden am Florentiner Berg durchgeführt, also<br />
ausschließlich Maßnahmen die sich für den Eigentümer aus § 6 Erhaltungspflicht des<br />
Denkmalschutzgesetz ergeben. Für die Hotelnutzung sind noch keine Investitionen<br />
erkennbar.<br />
5. Für die Öffentlichkeit überraschend kam im April 2012 der erneute Vorstoß der<br />
Eigentümerin Eigentums-wohnungen im Hotelanbau zu genehmigen, um eine<br />
Querfinanzierung zu erhalten. Fachleute schütteln nur den Kopf, dass nun mit 50 Zimmern<br />
von ca. 40qm, statt bisher 70 Suiten mit ca. 60qm die richtige Lösung für ein Luxushotel<br />
Spendenkonto<br />
1. Vorsitzender: Wolfgang Niedermeyer 2.Vorsitzender: Bernd Weigel Sparkasse<br />
Friedrichstrasse 14 * 76530 <strong>Baden</strong>-<strong>Baden</strong> Waldschlossstr. 17 b * 76530 <strong>Baden</strong>-<strong>Baden</strong> <strong>Baden</strong>-<br />
<strong>Baden</strong>/Gaggenau<br />
Tel. 07221/973787 Fax 07221/973786 Tel. 07221/681020 Fax 07221/394561 Konto Nr. 30266241<br />
vorstand@stadtbild-baden-baden.de b.weigel@stadtbild-baden-baden.de BLZ 662<br />
500 30<br />
1
gefunden sein soll und bezweifeln nun noch mehr, dass mit diesem Ansatz ein seriöser<br />
Betreiber einen Vertrag unterzeichnen könnte.<br />
6. Eine tragfähige Geschäftsidee ist eng mit dem Unternehmerrisiko verzahnt und gehört<br />
zum Kernbereich einer Investorentscheidung. Eine Besserstellung durch veränderte<br />
Nutzungserlaubnis ist als sachfremde Erwägung einzustufen, da sie den<br />
Gleichbehandlungsgrundsatz (z.B. Bebauungsplan Bäderwiese) verletzen würde, obwohl<br />
Gründe des Gemeinwohls nicht erkennbar sind. Eine Ermessensentscheidung für eine weitere<br />
Nutzungsänderung wäre also willkürlich.<br />
Die Befürchtung steht im Raum, dass am Ende der gesamte Anbau mit Eigentumswohnungen<br />
gewinnbringend veräußert wird und das Schloss eine gänzlich neue Verwendung bekommen<br />
könnte.<br />
Wie ist dem zu begegnen:<br />
1. zunächst wäre wohl ein Rechtsgutachten vorzulegen, das klärt ob der angekündigte<br />
Vorschlag, durch einen Beschluss des Bauausschusses kurzerhand von den<br />
Bebauungsplangrundlagen zu befreien und Wohnnutzung zu genehmigen, überhaupt zulässig<br />
ist: „Von einer bewusst und gewollt getroffenen Festsetzung der Gemeinde darf keine<br />
Befreiung erteilt werden“, somit ist davon auszugehen, dass die Voraussetzung für eine<br />
Befreiung vom B-Plan nicht vorliegen dürfte und damit eine Neuaufstellung des<br />
Bebauungsplanes erforderlich wäre.<br />
2. ein rechtssicherer und verbindlich abgeschlossener Betreiber- und<br />
Managementvertrag mit einer Hotelgesellschaft wäre wohl das Mindeste, was zur<br />
Beschlusssicherheit auf dem Tisch liegen müsste<br />
3. ein Vertrag im Rahmen der Baugenehmigung, abgesichert durch dingliche Rechte im<br />
Grundbuch, müsste eigentlich das „öffentliche Interesse“ - das schon bei der seinerzeitigen<br />
Befreiung und Festlegung „Hotelnutzung“ vorlag - vor Abweichungen schützen und ist bei<br />
den sich jetzt abzeichnenden Umständen umso dringlicher.<br />
Im schlimmsten Fall werden wir sonst erleben was niemand haben wollte, aber offensichtlich<br />
auch niemand wirklich verhindern will, nämlich „Wohnen im Schlosspark“.<br />
Um es noch einmal zu betonen: wir und mit uns viele <strong>Baden</strong>-<strong>Baden</strong>er Bürger wünschen ein<br />
belebtes Schloss mit einer gesicherten Nutzung und kein Monopoli-Projekt Schlossstraße.<br />
An Ihnen liegt es jetzt für ein transparentes Verfahren zu sorgen und die Interessenlage der<br />
gesamten Bürgerschaft, die im seinerzeitigen Bebauungsplan eindeutig dokumentiert ist,<br />
öffentlich zu vertreten.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
Für den Vorstand <strong>Stadtbild</strong> e.V.<br />
Spendenkonto<br />
1. Vorsitzender: Wolfgang Niedermeyer 2.Vorsitzender: Bernd Weigel Sparkasse<br />
Friedrichstrasse 14 * 76530 <strong>Baden</strong>-<strong>Baden</strong> Waldschlossstr. 17 b * 76530 <strong>Baden</strong>-<strong>Baden</strong> <strong>Baden</strong>-<br />
<strong>Baden</strong>/Gaggenau<br />
Tel. 07221/973787 Fax 07221/973786 Tel. 07221/681020 Fax 07221/394561 Konto Nr. 30266241<br />
vorstand@stadtbild-baden-baden.de b.weigel@stadtbild-baden-baden.de BLZ 662<br />
500 30<br />
2
cc:<br />
OB Gerstner, BM Hirth<br />
<strong>Stadtbild</strong> interessierte <strong>Verein</strong>e<br />
DEHOGA<br />
IHK<br />
Presse<br />
Spendenkonto<br />
1. Vorsitzender: Wolfgang Niedermeyer 2.Vorsitzender: Bernd Weigel Sparkasse<br />
Friedrichstrasse 14 * 76530 <strong>Baden</strong>-<strong>Baden</strong> Waldschlossstr. 17 b * 76530 <strong>Baden</strong>-<strong>Baden</strong> <strong>Baden</strong>-<br />
<strong>Baden</strong>/Gaggenau<br />
Tel. 07221/973787 Fax 07221/973786 Tel. 07221/681020 Fax 07221/394561 Konto Nr. 30266241<br />
vorstand@stadtbild-baden-baden.de b.weigel@stadtbild-baden-baden.de BLZ 662<br />
500 30<br />
3