P+R Anlagen Planen, Bauen und Betreiben - Park @ Ride regional
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4 I <strong>P+R</strong> <strong>Anlagen</strong> – <strong>Planen</strong>, <strong>Bauen</strong> <strong>und</strong> <strong>Betreiben</strong>.<br />
2 Planungsrecht<br />
Das Ergebnis der Integrierten Städtebaulichen Planung ist ein<br />
(politisch abgestimmtes <strong>und</strong> abgewägtes) Gesamtentwicklungskonzept,<br />
das als Gr<strong>und</strong>lage für die Baurechtschaffung dienen soll.<br />
2.1 Bauleitplanung<br />
Der übliche Weg zur Schaffung von<br />
Planungsrecht ist die förmliche Bauleitplanung<br />
nach BauGB. Damit hat<br />
die Kommune den besten Einfluss auf<br />
das Planungsgeschehen im Zusammenspiel<br />
mit der Umsetzung ihrer<br />
sonstigen Stadtentwicklung. Die<br />
förmliche Bauleitplanung kann aber<br />
erst erfolgen, wenn das Gr<strong>und</strong>stück<br />
eisenbahnrechtlich freigestellt ist (siehe<br />
Kapitel 2.2).<br />
Das bedeutet, dass regelmäßig die<br />
Aufstellung eines Bebauungsplanes<br />
erforderlich wird. Da es sich bei den<br />
beanspruchten Flächen meist um vormalig<br />
bahngenutzte Flächen handelt,<br />
die auch im Flächennutzungsplan als<br />
solche gekennzeichnet sind, wird meist<br />
auch eine Änderung bzw. Anpassung<br />
des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren<br />
notwendig sein. Die <strong>P+R</strong><br />
Anlage wird üblicherweise als private<br />
Verkehrsfläche festgesetzt.<br />
Planungsrecht für <strong>P+R</strong><br />
wird üblicherweise<br />
durch den Bebauungsplan<br />
geschaffen: Beispiel<br />
Gemeinde Lengdorf<br />
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