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Schulbegleiter - Staatliche Schulberatung in Bayern

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Hoffmann & Greß | Rechtsanwälte Seite 2<br />

Schulbegleitung<br />

- H<strong>in</strong>weise zu den rechtlichen Voraussetzungen und zur Beantragung e<strong>in</strong>es<br />

<strong>Schulbegleiter</strong>s / Integrationshelfers -<br />

1. Was macht e<strong>in</strong> <strong>Schulbegleiter</strong>?<br />

E<strong>in</strong> <strong>Schulbegleiter</strong>, auch Integrationshelfer genannt, ist e<strong>in</strong>e Person, die während e<strong>in</strong>es Teils<br />

oder auch während der gesamten Schulzeit (e<strong>in</strong>schließlich des Schulweges) bei e<strong>in</strong>em<br />

Schüler ist, um dessen beh<strong>in</strong>derungsbed<strong>in</strong>gte Defizite zu kompensieren und Hilfestellungen<br />

zu geben. Bei dieser Person kann es sich um e<strong>in</strong>en Zivildienstleistenden oder um e<strong>in</strong>e junge<br />

Frau, die e<strong>in</strong> freiwilliges soziales Jahr ableistet, oder auch um K<strong>in</strong>derpfleger<strong>in</strong>nen und<br />

Erzieher<strong>in</strong>nen handeln.<br />

Die rechtlichen Grundlagen für die Schulbegleitung als Teilbereich der E<strong>in</strong>gliederungshilfe<br />

s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> §§ 53, 54 SGB XII geregelt. In § 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB XII ist bestimmt, dass zu<br />

den Leistungen der E<strong>in</strong>gliederungshilfe auch „Hilfen zu e<strong>in</strong>er angemessenen Schulbildung,<br />

vor allem im Rahmen der allgeme<strong>in</strong>en Schulpflicht“ zählen. Die Hilfe umfasst danach<br />

heilpädagogische sowie sonstige Maßnahmen der Schulbildung zu Gunsten beh<strong>in</strong>derter<br />

K<strong>in</strong>der und Jungendlicher, wenn die Maßnahmen erforderlich und geeignet s<strong>in</strong>d, dem<br />

beh<strong>in</strong>derten K<strong>in</strong>d oder Jugendlichen e<strong>in</strong>e im Rahmen der allgeme<strong>in</strong>en Schlupflicht<br />

üblicherweise erreichbare Bildung zu ermöglichen.<br />

Schulbegleitung ermöglicht K<strong>in</strong>dern und Jugendlichen mit Beh<strong>in</strong>derungen den Besuch der für<br />

sie geeigneten Schulform. Sie richtet sich an K<strong>in</strong>der und Jugendliche, die aufgrund ihrer<br />

Beh<strong>in</strong>derung zum Schulbesuch auf <strong>in</strong>dividuelle Unterstützung angewiesen s<strong>in</strong>d.<br />

Schulbegleitung stellt für den Betroffenen e<strong>in</strong> Hilfs- und e<strong>in</strong> Kommunikationsmittel dar und<br />

unterstützt ihn, die klassenbezogenen Angebote des Lehrers anzunehmen und zu<br />

verarbeiten. Sie hilft bei lebenspraktischen Verrichtungen, erledigt die anfallenden<br />

Pflegetätigkeiten während der Schulzeit und unterstützt ganz allgeme<strong>in</strong> bei der Orientierung<br />

im Schulalltag.<br />

Die konkreten Aufgaben der Schulbegleitung bestimmen sich nach dem jeweiligen<br />

persönlichen Erfordernissen des Schülers. Bei schwer körperbeh<strong>in</strong>derten K<strong>in</strong>dern besteht die<br />

Aufgabe der Schulbegleitung hauptsächlich dar<strong>in</strong>, e<strong>in</strong>fache Handreichungen während des<br />

Unterrichtes vorzunehmen, und <strong>in</strong> der persönlichen Betreuung, wie z. B. den Rollstuhl zu<br />

schieben oder beim Besuch der Toilette oder beim Essen und Tr<strong>in</strong>ken behilflich zu se<strong>in</strong>. Bei<br />

K<strong>in</strong>der und Jugendlichen mit Autismus kann e<strong>in</strong>e Schulbegleitung die autistischen<br />

Verhaltensweisen verbessern und <strong>in</strong>sbesondere über die sogenannte gestützte<br />

Kommunikation die Teilnahme am Unterricht überhaupt erst ermöglichen.<br />

2. Welche Stelle f<strong>in</strong>anziert e<strong>in</strong>en <strong>Schulbegleiter</strong>?<br />

Zuständig für die Übernahme der Kosten der Schulbegleitung s<strong>in</strong>d die Sozialämter. Eltern die<br />

e<strong>in</strong>e Schulbegleitung für ihr K<strong>in</strong>d benötigen, müssen beim zuständigen Sozialamt e<strong>in</strong>en<br />

Antrag auf Übernahme der Kosten e<strong>in</strong>er Schulbegleitung stellen.<br />

Empfehlenswert ist es, den Antrag möglichst frühzeitig vor der E<strong>in</strong>schulung bzw. vor Beg<strong>in</strong>n<br />

des Schuljahres zu stellen und bereits im Antragsschreiben den besonderen Hilfebedarf<br />

gegenüber dem Sozialamt konkret darzulegen. Zur Begründung der Erforderlichkeit des

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