Gutachten 366-0295-07-MURD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags ...
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<strong>Gutachten</strong> <strong>366</strong>-<strong>0295</strong>-<strong>07</strong>-<strong>MURD</strong>/<strong>N1</strong><br />
<strong>zur</strong> <strong>Erteilung</strong> <strong>eines</strong> <strong>Nachtrags</strong> <strong>zur</strong> ABE 47112<br />
ANLAGE: 11 MITSUBISHI<br />
Radtyp: OHMS<br />
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 06.11.2008<br />
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Seite: 4 von 4<br />
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.<br />
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen.<br />
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.<br />
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu<br />
entnehmen.<br />
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist<br />
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von<br />
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum <strong>Gutachten</strong>, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu<br />
beachten.<br />
74H) Die Sonderräder müssen an der Radanschlußfläche plan anliegen. Überstehende Teile, die dieses<br />
verhindern, müssen entfernt werden.<br />
DC5) Falls die Nabenkappe nicht montiert werden kann, ist sie zu ändern und in das Sonderrad einzukleben.<br />
XA4) Bei Fahrzeugen mit der Serienbereifung 235/75R15 sind zusätzliche Teile <strong>zur</strong> Abdeckung der<br />
Reifenlaufflächen an der Vorder- und Hinterachse anzubauen.Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige<br />
Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den<br />
Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt<br />
7.4a der Anlage VIII <strong>zur</strong> StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und<br />
FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog<br />
zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.<br />
XBD) Bei Fahrzeugen mit der Serienbereifung 205R16 müssen zusätzliche Anbauteile <strong>zur</strong> Abdeckung der<br />
Reifenlaufflächen angebaut werden, dabei müssen die serienmäßigen Schmutzfänger entfernt<br />
werden.Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich<br />
anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen<br />
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII <strong>zur</strong> StVZO<br />
unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und<br />
FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog<br />
zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.<br />
XBE) Bei Fahrzeugen mit der Serienbereifung 205/80R16 müssen zusätzliche Anbauteile <strong>zur</strong> Abdeckung der<br />
Reifenlaufflächen angebaut werden, dabei müssen die serienmäßigen Schmutzfänger entfernt<br />
werden.Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich<br />
anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen<br />
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII <strong>zur</strong> StVZO<br />
unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und<br />
FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog<br />
zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.<br />
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95<br />
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.