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Gutachten 366-0295-07-MURD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags ...

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<strong>Gutachten</strong> <strong>366</strong>-<strong>0295</strong>-<strong>07</strong>-<strong>MURD</strong>/<strong>N1</strong><br />

<strong>zur</strong> <strong>Erteilung</strong> <strong>eines</strong> <strong>Nachtrags</strong> <strong>zur</strong> ABE 47112<br />

ANLAGE: 11 MITSUBISHI<br />

Radtyp: OHMS<br />

Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 06.11.2008<br />

_______________________________________________________________________________________________________________<br />

Seite: 4 von 4<br />

Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.<br />

Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen.<br />

73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.<br />

744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu<br />

entnehmen.<br />

74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist<br />

die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von<br />

Radschrauben, ist die, in der Anlage zum <strong>Gutachten</strong>, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu<br />

beachten.<br />

74H) Die Sonderräder müssen an der Radanschlußfläche plan anliegen. Überstehende Teile, die dieses<br />

verhindern, müssen entfernt werden.<br />

DC5) Falls die Nabenkappe nicht montiert werden kann, ist sie zu ändern und in das Sonderrad einzukleben.<br />

XA4) Bei Fahrzeugen mit der Serienbereifung 235/75R15 sind zusätzliche Teile <strong>zur</strong> Abdeckung der<br />

Reifenlaufflächen an der Vorder- und Hinterachse anzubauen.Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige<br />

Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den<br />

Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt<br />

7.4a der Anlage VIII <strong>zur</strong> StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und<br />

FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog<br />

zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.<br />

XBD) Bei Fahrzeugen mit der Serienbereifung 205R16 müssen zusätzliche Anbauteile <strong>zur</strong> Abdeckung der<br />

Reifenlaufflächen angebaut werden, dabei müssen die serienmäßigen Schmutzfänger entfernt<br />

werden.Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich<br />

anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen<br />

Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII <strong>zur</strong> StVZO<br />

unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und<br />

FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog<br />

zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.<br />

XBE) Bei Fahrzeugen mit der Serienbereifung 205/80R16 müssen zusätzliche Anbauteile <strong>zur</strong> Abdeckung der<br />

Reifenlaufflächen angebaut werden, dabei müssen die serienmäßigen Schmutzfänger entfernt<br />

werden.Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich<br />

anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen<br />

Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII <strong>zur</strong> StVZO<br />

unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und<br />

FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog<br />

zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.<br />

Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95<br />

von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.

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