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Die Zusammenfassung von Wolfgang Sonnek über das deutsche ...

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Das Berufsbildungssystem<br />

in der Bundesrepublik Deutschland<br />

Duales System<br />

Überblick über die Struktur des Bildungswesens in Deutschland im Allgemeinen:<br />

Kindergarten.<br />

Kindergärten besuchen Kinder vom 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt ganztags oder für einen Teil<br />

des Tages. Der Besuch ist freiwillig. <strong>Die</strong> Aufgabe der Kindergärten umfasst die Betreuung, Bildung<br />

und Erziehung des Kindes. Es soll die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und<br />

gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit gefördert werden.<br />

Grundschulen<br />

<strong>Die</strong> Grundschulen umfassen die ersten vier Schuljahre. Sie werden <strong>von</strong> allen Kindern besucht und<br />

bereiten durch die Vermittlung <strong>von</strong> Grundkenntnisse auf den Besuch weiterführender Schulen vor.<br />

Der Unterricht umfasst neben der Einführung in <strong>das</strong> Lesen und Schreiben der Muttersprache den so<br />

genannten Sachunterricht.<br />

Orientierungstufe<br />

<strong>Die</strong> <strong>Zusammenfassung</strong> der Klassenstufen 5 und 6, die entweder den weiterführenden Schulen<br />

zugeordnet (schulartabhängige Orientierungsstufe) oder <strong>von</strong> ihnen getrennt (schulartunabhängige<br />

Orientierungsstufe) sind. Sie dient der Förderung und Orientierung der Schüler auf die weitere<br />

Schullaufbahn.<br />

1


Hauptschulen<br />

<strong>Die</strong> Hauptschulen sind Pflichtschulen für alle Schüler, die nach dem Besuch der Grundschulen nicht<br />

auf eine andere weiterführende Schule gehen. Sie endet mit der 9., in einigen Ländern mit der 10.<br />

Klassenstufe. In der Mehrheit der Länder wird ein freiwilliges 10. Hauptschuljahr angeboten. Rund 30<br />

% der Hauptschüler besuchen <strong>das</strong> 10. Schuljahr. <strong>Die</strong> Hauptschule vermittelt eine allgemeine Bildung<br />

als Grundlage für eine praktische Berufsausbildung.<br />

Realschulen<br />

Weiterführende Schulen mit den Klassenstufen 5 bzw. 7 bis 10. Das Abschlußzeugnis der Realschulen<br />

bietet im allgemeinen die Grundlage für gehobene Berufe aller Art und berechtigt zum Besuch der<br />

Fachoberschule, des Fachgymnasiums oder zum Übergang auf ein Gymnasium in Aufbauform.<br />

Gymnasien<br />

Weiterführende, allgemeinbildende Schulen, die im Regelfall 9 oder 8 (Klassenstufe 5 bis 13 bzw. 12)<br />

bzw. 7 (Klassenstufen 7 bis 13) Klassenstufen umfassen. In den Ländern Mecklenburg-Vorpommern,<br />

Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen bestehen 12 Jahrgangsstufen. Es gibt außerdem "Gymnasien<br />

in Aufbauform", deren Besuch im allgemeinen den Realschulabschluß voraussetzt. Das<br />

Abschlußzeugnis des Gymnasiums (=allgemeine Hochschulreife) gilt als Befähigungsnachweis zum<br />

Studium an allen Hochschulen.<br />

Gesamtschulen<br />

In dieser Schulform sind die verschiedenen weiterführenden Schularten in unterschiedlicher<br />

organisatorischer und inhaltlicher Form zusammengefasst. Es werden integrierte Gesamtschulen<br />

(gemeinsamer Unterricht aller Schüler) sowie additive und kooperative Gesamtschulen (verschiedene<br />

Schularten der Sekundarstufe I in einer gemeinsamen Schulanlage) unterschieden.<br />

Fachgymnasien<br />

Berufsbezogene Gymnasien, die auf einem Realschulabschluss oder einem gleichwertigen Abschluss<br />

aufbauen. Sie vermitteln nach 3 Jahren (Klassenstufen 11 bis 13) den Befähigungsnachweis für <strong>das</strong><br />

Studium an allen Hochschulen (=allgemeine Hochschulreife).<br />

Berufsfachschulen.<br />

Berufsfachschulen sind Vollzeitschulen, die mindestens für die Dauer eines Jahres besucht werden.<br />

Sie können in der Regel freiwillig nach Erfüllung der Vollzeitschulpflicht zur Berufsvorbereitung oder<br />

zur vollen Berufsausbildung ohne vorherige praktische Berufsausbildung besucht werden. Sie<br />

schließen mit einer Abschlussprüfung ab; der Abschluss nach zweijährigem Schulbesuch entspricht<br />

der dem Realschulabschluss gleichgestellten Fachschulreife.<br />

Fachoberschulen<br />

Sie bauen auf dem Realschulabschluss oder einem als gleichwertig anerkannten Abschluss auf. Der<br />

Schulbesuch dauert bei Vollzeitunterricht mindestens 1 Jahr, bei Teilzeitunterricht bis zu 3 Jahren.<br />

Das Abschlusszeugnis gilt als Zugangsberechtigung zum Studium an Fachhochschulen.<br />

Duale Berufsausbildung<br />

Das System heißt "dual", weil die Ausbildung an zwei Lernorten durchgeführt wird: Im Betrieb und in<br />

der Berufsschule. Es ist der Kernbereich der Berufsausbildung in Deutschland; rund 70 % eines<br />

Altersjahrganges absolvieren eine Berufsausbildung in diesem System. <strong>Die</strong> Ausbildung in den<br />

einzelnen Berufen erfolgt auf der Grundlage <strong>von</strong> Ausbildungsordnungen (=Rechtsverordnungen des<br />

Bundes). Zur Zeit gibt es ca. 380 aufgrund <strong>von</strong> Ausbildungsordnungen anerkannte Ausbildungsberufe.<br />

2


Bereits vor Ende der Pflichtschulzeit bemühen sich die meisten Jugendlichen um einen<br />

Ausbildungsplatz. <strong>Die</strong> Berufsberatung des Arbeitsamtes für die Vermittlung <strong>von</strong> Ausbildungsplätzen<br />

hilft dabei. Aber nicht alle Betriebe melden dem Arbeitsamt ihre freien Ausbildungsplätze. Wie bei<br />

Stellenanzeigen informieren Zeitungsanzeigen, aber auch Bekannte und Verwandte über<br />

Ausbildungsplätze. Auch Ausbildungsplatzbörsen - "Märkte für Ausbildungsplätze"- können hilfreich<br />

sein: Betriebe bieten Ausbildungsplätze an. Jugendliche bewerben sich für diese Ausbildungsplätze.<br />

Nach erfolgreicher Bewerbung schließen Ausbildender (Betrieb) und Auszubildender bzw. dessen<br />

gesetzlicher Vertreter einen Ausbildungsvertrag nach dem Berufsbildungsgesetz ab.<br />

Der Ausbildungsvertrag zwischen dem Betrieb und dem Auszubildenden muss nach dem<br />

Berufsbildungsgesetz mindestens folgende schriftliche Angaben enthalten:<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Art, sachliche und zeitliche Gliederung, sowie Ziel der Berufsausbildung<br />

Beginn und Dauer der Berufsausbildung<br />

Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte<br />

Dauer der regelmäßigen täglichen Arbeitszeit<br />

Dauer der Probezeit<br />

Zahlung und Höhe der Vergütung<br />

Dauer des Urlaubs<br />

Voraussetzungen, unter denen der Berufsausbildungsvertrag gekündigt werden kann.<br />

3


Der Ausbildungsvertrag wird <strong>von</strong> der "zuständigen Stelle" geprüft und danach in <strong>das</strong> Verzeichnis der<br />

Ausbildungsverhältnisse eingetragen. <strong>Die</strong> Eintragung ist die Voraussetzung für die spätere Zulassung<br />

zur Abschlussprüfung.<br />

<strong>Die</strong> Ausbildungsvergütung muss nach dem Berufsbildungsgesetz angemessen sein und nach<br />

Lebensalter und Ausbildungsfortschritt mindestens jährlich steigen. Im Einzelnen wird die<br />

Ausbildungsvergütung <strong>von</strong> den Arbeitgeberverbänden und den Gewerkschaften<br />

(Tarifvertragsparteien) jeweils für einzelne Branchen ausgehandelt.<br />

Je nach Beruf dauert die Ausbildung zwischen zwei und dreieinhalb Jahren. Das ist in den<br />

Ausbildungsordnungen für die jeweiligen Ausbildungsberufe festgelegt. Es besteht die Möglichkeit,<br />

die Ausbildungszeit zu verkürzen und zu verlängern. Hierüber entscheidet auf Antrag des<br />

Auszubildenden oder des Betriebes die zuständige Stelle.<br />

<strong>Die</strong> Berufsausbildung in der Bundesrepublik Deutschland erfolgt nebeneinander im Betrieb und in<br />

der Berufsschule. Nach dem Prinzip des so genannten dualen Systems übernimmt der Betrieb die<br />

berufspraktische Ausbildung, während in der Berufsschule, die im allgemeinen an ein oder zwei<br />

Tagen in der Woche besucht wird, ergänzender berufstheoretischer und allgemeinbildender<br />

Unterricht erteilt wird.<br />

Charakteristisches Merkmal der dualen Ausbildung ist der mit der Vermittlung <strong>von</strong> Kenntnissen und<br />

Fertigkeiten verbundene Erwerb der erforderlichen Berufserfahrungen. Dadurch wird sichergestellt,<br />

<strong>das</strong>s die Ausbildung unter denselben Bedingungen abläuft, unter denen der erlernte Beruf später<br />

auch ausgeübt werden muss. Im Betrieb kann der Auszubildende einerseits lernen, den wechselnden<br />

Anforderungen der betrieblichen Ernstsituation gerecht zu werden und andererseits erfahren,<br />

welche vielfältigen sozialen Beziehungen in der Arbeitswelt bestehen.<br />

4


Soweit es die Ausbildung in den Betrieben betrifft ist, sind die Gesetze und Verordnungen des<br />

Bundes maßgebend (Berufsbildungsgesetz, Ausbildungsordnungen). <strong>Die</strong> Ausbildung in der<br />

Berufsschule erfolgt nach den Gesetzen und Rechtsvorschriften der Länder (Schulgesetz,<br />

Rahmenlehrpläne, Lehrpläne).<br />

5


Ein wichtiges Problem in unserem dualen Ausbildungssystem ist die Zuordnung der<br />

Ausbildungsinhalte zu Betrieb und Berufsschule. Sie geht da<strong>von</strong> aus, welcher der beiden<br />

Ausbildungsträger die optimalen Voraussetzungen bietet. Das einfache Schema: Praxis im Betrieb,<br />

Theorie in der Berufsschule wird dabei den heutigen Gegebenheiten und Anforderungen nur zum Teil<br />

gerecht. <strong>Die</strong> unterschiedlichen, verfassungsmäßig festgelegten Kompetenzen für die<br />

Berufsausbildung, die für die Betriebe beim Bundeswirtschaftsministerium und für die Berufsschulen<br />

bei den Kultusministern der Länder liegen, erschweren die praktische Abstimmung. <strong>Die</strong> Folie<br />

schematisiert und idealisiert die Arbeitsteilung in der Berufsausbildung zwischen Berufsschule und<br />

Betrieb.<br />

Ein so vielfältig gegliedertes und partnerschaftlich getragenes System der Berufsausbildung ist darauf<br />

angewiesen, <strong>das</strong>s der Sachverstand und die Interessen aller daran Beteiligten (Arbeitgeber,<br />

Arbeitnehmer, Staat, Schulwesen) auf allen Ebenen in gemeinsamer Verantwortung für die Planung,<br />

Durchführung und Weiterentwicklung zusammengeführt werden. Gemeinsam gefundene Lösungen<br />

führen zur Selbstverpflichtung und Einbindung in die Gesamtpolitik; Teilinteressen werden<br />

zurückgestellt; Reibungsverluste können vermieden werden. <strong>Die</strong> Ergebnisse werden gemeinsam<br />

getragen und auf dem Arbeitsmarkt leichter akzeptiert.<br />

In der Bundesregierung ist der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft der Grundsatz- und<br />

Koordinierungsminister. Andere Ministerien stimmen sich mit dem Bundesminister für Bildung und<br />

Wissenschaft ab; Regelungen anderer Ministerien werden im Einvernehmen mit dem Bundesminister<br />

für Bildung und Wissenschaft erlassen.<br />

<strong>Die</strong> rechtlichen Grundbedingungen für die Berufsausbildung in den Betrieben der Wirtschaft und<br />

vergleichbaren Einrichtungen legt <strong>das</strong> Berufsbildungsgesetz <strong>von</strong> 1969 fest. Mit der Novelle aus dem<br />

6


Jahr 2005 wurde dieses Gesetz an die veränderten Anforderungen der Arbeitswelt angepasst. Im<br />

Bereich des Handwerks ist die Handwerksordnung maßgebend.<br />

Im Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung wirken Vertreter der Arbeitgeber, der<br />

Gewerkschaften, der Länder und der Bundesregierung gleichberechtigt zusammen. Sie geben<br />

Empfehlungen für die Weiterentwicklung der beruflichen Bildung und beschließen <strong>das</strong> Programm des<br />

Instituts.<br />

Auf Landesebene gibt es Landesausschüsse für Berufsbildung, die die Landesregierung in Fragen der<br />

Berufsausbildung beraten. <strong>Die</strong> Ausschüsse setzen sich aus Vertretern der Arbeitgeber, der<br />

Gewerkschaften und der Landesministerien zusammen.<br />

Auf regionaler Ebene haben die Selbstverwaltungsorganisationen der Wirtschaft, die "zuständigen<br />

Stellen" erhebliche Kompetenzen. <strong>Die</strong> "zuständigen Stellen" sind die als öffentlich rechtliche<br />

Körperschaften organisierten Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern,<br />

Landwirtschaftskammern, Rechtsanwalts- und Notarkammern, Ärztekammern usw.. Den zuständigen<br />

Stellen obliegt die Beratung, Kontrolle und Anerkennung der Berufsausbildung in der Region auf<br />

gesetzlicher Grundlage; bei ihnen werden die Ausbildungsverträge registriert. Jede zuständige Stelle<br />

richtet einen Berufsbildungsausschuss ein, der in den Angelegenheiten der beruflichen Bildung zu<br />

unterrichten und zu hören ist und Vorschriften zur Durchführung der beruflichen Bildung erlässt.<br />

Alle diese Aufgaben der Selbstverwaltung werden nicht am grünen Tisch entschieden, sondern <strong>von</strong><br />

Fachleuten aus den Betrieben und Berufsschulen, die auf Vorschlag der Arbeitgeberorganisationen,<br />

der Gewerkschaften und des Berufsschulwesens in die Berufsausbildungsschüsse der Kammern<br />

berufen werden.<br />

Soweit es die betriebliche Ebene angeht, besitzt in den Ausbildungsbetrieben die gewählte<br />

Arbeitnehmervertretung - der Betriebsrat - Mitbestimmungsrechte bei der Planung und<br />

Durchführung der Berufsbildung sowie der Einstellung <strong>von</strong> Ausbildern.<br />

7


Jeder Jugendliche hat während seiner Ausbildung eine Zwischenprüfung abzulegen. Sie dient der<br />

Feststellung seines Leistungsstandes. Für die Abnahme dieser Prüfungen errichtet die Kammer einen<br />

Prüfungsausschuss.<br />

Am Ende seiner Ausbildungszeit kann jeder Auszubildende zum Nachweis der erreichten beruflichen<br />

Qualifikationen eine Abschlussprüfung ablegen. <strong>Die</strong> Kammern richten dafür Prüfungsausschüsse, die<br />

aus mindestens drei Mitgliedern bestehen: Beauftragte der Arbeitgeber und der Arbeitnehmerin<br />

gleicher Zahl sowie mindestens ein Lehrer einer berufsbildenden Schule. Für die Durchführung der<br />

Prüfung hat der paritätisch mit Beauftragten der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer sowie beratend<br />

mitwirkenden Berufsschullehrer besetzte Berufsbildungsausschuss der Kammer eine<br />

Prüfungsordnung zu erlassen. Sie regelt Zulassung, Gliederung der Prüfung, Bewertungsmaßstäbe,<br />

Erteilung der Prüfungszeugnisse, Folge <strong>von</strong> Verstößen gegen die Prüfungsordnung und die<br />

Wiederholungsprüfung. <strong>Die</strong> Prüfungsanforderungen werden in den Ausbildungsordnungen<br />

festgelegt. Je nach Beruf können sie eine Fertigkeits- und/oder eine Kenntnisprüfung vorsehen. In<br />

der Fertigkeitsprüfung werden Arbeitsproben und/Prüfstücke verlangt. <strong>Die</strong> Kenntnisprüfung wird<br />

schriftlich und/oder mündlich durchgeführt.<br />

Nach bestandener Prüfung erhält der Prüfling ein Zeugnis der Kammer. <strong>Die</strong>ses Zeugnis ist kein<br />

Berechtigungsschein. Seine Bedeutung liegt in erster Linie im Nachweis der Befähigung für eine<br />

bestimmte Berufstätigkeit. Es ist aber auch die Grundlage für berufliches Fortkommen und<br />

beruflichen Aufstieg. <strong>Die</strong> bestandene Abschlussprüfung ist Regelvoraussetzung für die Zulassung zu<br />

Meister- und vielen anderen Fortbildungsprüfungen und für die fachliche Eignung zum Ausbilden in<br />

einer Reihe <strong>von</strong> Berufs- und Wirtschaftszweigen sowie vielfach Grundlage für die Geltendmachung<br />

tarifvertraglicher Ansprüche.<br />

Zusammenstellung: <strong>Wolfgang</strong> <strong>Sonnek</strong>, DIHK, Wiesbaden September 2011<br />

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