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Lernunterlage - Feuerwehr Köln

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Fahrzeugkunde<br />

und unter den Achsen wird üblicherweise nur der kleinste angegeben. Die DIN<br />

14502 Teil 2 fordert für Kraftfahrzeuge mit Straßenantrieb eine Bodenfreiheit von<br />

100 mm. Bei allradgetriebenen Kraftfahrzeugen muss sie mindestens 200 mm<br />

betragen. Hiervon ausgenommen sind nur ELW 1 auf der Basis von PKW-<br />

Limousinen.<br />

4.2.1.5 Rampenwinkel<br />

Als Rampenwinkel bezeichnet man den Ergänzungswinkel ß des Winkels zwischen<br />

den Ebenen, die die statischen Rollradien der Vorder- und Hinterräder tangieren<br />

und einen Punkt an der Unterseite des Fahrzeuges berühren.<br />

Für <strong>Feuerwehr</strong>fahrzeuge mit Straßenantrieb werden mindestens 12°, bei Allradantrieb<br />

mindestens 18° gefordert.<br />

4.2.1.6 Überhangwinkel<br />

Der Überhangwinkel der Winkel zwischen der Standebene des Fahrzeuges und einer<br />

Ebene, die den Umfang der Reifen der äußersten Achse und den äußersten<br />

tiefsten Punkt des Fahrzeuges berührt.<br />

Für <strong>Feuerwehr</strong>fahrzeuge werden allgemein folgende Überhangwinkel gefordert:<br />

Straßenantrieb: 14°<br />

Allradantrieb: 23°<br />

Ausnahmen sind Fahrzeuge auf Basis von PKW-Limousinen und bei Drehleitern(hinten<br />

10 o ) Dabei dürfen jedoch Kennzeichenschild, Rückstrahler, Schäkel<br />

und Anhängekupplung in die Überhangwinkel hineinragen. Die Aufprotzeinrichtung<br />

der fahrbaren Schlauchhaspel darf bei Fahrzeugen mit Straßenantrieb den Überhangwinkel<br />

um 4°, bei Allradantrieb um 11° verringern. Der (hochklappbare) Unterfahrschutz<br />

von Wechselladerfahrzeugen darf ebenfalls hineinragen.<br />

371/3 , Dez. 06 37 – Berufsfeuerwehr Seite: 12/43<br />

Amt für Feuerschutz, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz

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