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Aldi-Logistik MONOPOLY in Gilching - Gilching bleibt fair

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Rechtliche Voraussetzungen für das Projekt "<strong>Aldi</strong>-<strong>Logistik</strong>"<br />

Voraussetzungen der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens, Art 18a GO<br />

1. E<strong>in</strong> Bürgerentscheid kann <strong>in</strong> Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises beantragt<br />

werden.<br />

2. Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises s<strong>in</strong>d solche, die <strong>in</strong> der örtlichen<br />

Geme<strong>in</strong>schaft wurzeln oder auf sie e<strong>in</strong>en spezifischen Bezug haben, die also den<br />

Geme<strong>in</strong>dee<strong>in</strong>wohnern gerade als solchen geme<strong>in</strong>sam s<strong>in</strong>d, <strong>in</strong>dem sie das<br />

Zusammenleben und-wohnen der Menschen <strong>in</strong> der Geme<strong>in</strong>de betreffen (BVerfG vom<br />

23.11.1988). Genügend s<strong>in</strong>d auch tatsächliche Auswirkungen gewichtiger Art auf<br />

geme<strong>in</strong>dliche Aufgaben.<br />

3. Der Antrag ist z.B. bei Bauleitplanungen unzulässig, wenn er gegen das zw<strong>in</strong>gende<br />

gesetzliche Abwägungsgebot verstößt, § 1 Abs.VII BauGB: (Bei der Aufstellung der<br />

Bauleitpläne s<strong>in</strong>d die öffentlichen und privaten Belange gegene<strong>in</strong>ander und<br />

untere<strong>in</strong>ander gerecht abzuwägen), oder wenn er e<strong>in</strong>e Abwägung nicht mehr zulässt.<br />

4. Antrag ist auch unzulässig, wenn die begehrte Maßnahme gegen höherrangiges Recht<br />

verstößt.

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