035202 / 50558 Untere Hauptstr. 8 Fax - Gemeinde Hilbersdorf
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Seite 6 Amts- und Mitteilungsblatt der <strong>Gemeinde</strong> Bobritzsch-<strong>Hilbersdorf</strong> Erscheinungstag: 15.03.2012<br />
Ein Mitglied des <strong>Gemeinde</strong>rates ist nach § 54 Abs. 2 SächsGemO<br />
nicht stimmberechtigt.<br />
TOP: 06<br />
Beratung und Beschlussfassung zu Schulbezirken<br />
Beschluss-Nr.: 23/02/2012<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat der <strong>Gemeinde</strong> Bobritzsch-<strong>Hilbersdorf</strong> beschließt:<br />
Zur Sicherung der erforderlichen Schülerzahlen in den<br />
drei Grundschulen sind für das Schuljahr 2013/2014 und Folgende<br />
die Schulbezirke entsprechend anzupassen bzw. zu ändern.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Mitglieder gesamt: 30<br />
Mitglieder anwesend: 21<br />
Ja-Stimmen: 20<br />
Nein-Stimmen: 00<br />
Stimmenthaltungen: 00<br />
Ein Mitglied des <strong>Gemeinde</strong>rates ist nach § 54 Abs. 2 SächsGemO<br />
nicht stimmberechtigt.<br />
TOP: 07<br />
Beratung und Beschlussfassung zum Betriebsübergangsvertrag<br />
und zur Finanzierungsvereinbarung für<br />
die Kindertagesstätte „Kunterbunt“ im OT <strong>Hilbersdorf</strong><br />
Beschluss-Nr.: 24/02/2012<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat der <strong>Gemeinde</strong> Bobritzsch-<strong>Hilbersdorf</strong> ermächtigt<br />
den Amtsverweser zur Unterzeichnung der vorgelegten Entwürfe<br />
zum Übernahme- bzw. Finanzierungsvertrag sowie zur Vornahme<br />
eventueller Änderungen im Entwurf, die den wesentlichen Inhalt<br />
nicht beeinträchtigen.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Mitglieder gesamt: 30<br />
Mitglieder anwesend: 21<br />
Ja-Stimmen: 20<br />
Nein-Stimmen: 00<br />
Stimmenthaltungen: 00<br />
Ein Mitglied des <strong>Gemeinde</strong>rates ist nach § 54 Abs. 2 SächsGemO<br />
nicht stimmberechtigt.<br />
TOP: 08<br />
Beratung und Beschlussfassung zur Sondernutzungs-<br />
und Sondernutzungsgebührensatzung für die <strong>Gemeinde</strong><br />
Bobritzsch-<strong>Hilbersdorf</strong><br />
Beschluss-Nr.: 25/02/2012<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat entscheidet über die folgenden gestellten Anträge<br />
von GR Uhlemann.<br />
1. Der <strong>Gemeinde</strong>rat der <strong>Gemeinde</strong> Bobritzsch-<strong>Hilbersdorf</strong><br />
beschießt die vorliegende Satzung über die Erteilung von<br />
Erlaubnissen für die Sondernutzung und über die Erhebung<br />
von Gebühren für Sondernutzungen an <strong>Gemeinde</strong>straßen<br />
und Ortsdurchfahrten in der <strong>Gemeinde</strong> Bobritzsch-<strong>Hilbersdorf</strong><br />
(Sondernutzungs- und Sondernutzungsgebührensatzung)<br />
nicht.<br />
2. Der <strong>Gemeinde</strong>rat der <strong>Gemeinde</strong> Bobritzsch-<strong>Hilbersdorf</strong> hebt<br />
die Sondernutzungssatzung der <strong>Gemeinde</strong> Bobritzsch vom<br />
29.04.2010 auf.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Mitglieder gesamt: 30<br />
Mitglieder anwesend: 21<br />
Ja-Stimmen: 01<br />
Nein-Stimmen: 18<br />
Stimmenthaltungen: 01<br />
Ein <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglied ist nach § 54 Abs. 2 SächsGemO nicht<br />
stimmberechtigt.<br />
TOP: 08<br />
Beratung und Beschlussfassung zur Sondernutzungs-<br />
und Sondernutzungsgebührensatzung für die <strong>Gemeinde</strong><br />
Bobritzsch-<strong>Hilbersdorf</strong><br />
Beschluss-Nr. 26/02/02012<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat der <strong>Gemeinde</strong> Bobritzsch-<strong>Hilbersdorf</strong> bestätigt<br />
die vorliegende Satzung über die Erteilung von Erlaubnissen für<br />
die Sondernutzung und über die Erhebung von Gebühren für<br />
Sondernutzungen an <strong>Gemeinde</strong>straßen und Ortsdurchfahrten<br />
in der <strong>Gemeinde</strong> Bobritzsch-<strong>Hilbersdorf</strong> (Sondernutzungs- und<br />
Sondernutzungsgebührensatzung).<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Mitglieder gesamt: 30<br />
Mitglieder anwesend: 21<br />
Ja-Stimmen: 19<br />
Nein-Stimmen: 01<br />
Stimmenthaltungen: 00<br />
Ein Ausschussmitglied ist nach § 54 Abs. 2 SächsGemO nicht<br />
stimmberechtigt.<br />
TOP: 10<br />
Beratung und Beschlussfassung zur Haushaltssatzung<br />
für das Jahr 2012<br />
Beschluss-Nr.: 27/02/2012<br />
Aufgrund von § 74 SächsGemO beschließt der <strong>Gemeinde</strong>rat der<br />
<strong>Gemeinde</strong> Bobritzsch-<strong>Hilbersdorf</strong> folgende Haushaltssatzung für<br />
das Haushaltsjahr 2012:<br />
§ 1<br />
Der Haushaltsplan wird festgesetzt mit<br />
1. den Einnahmen und Ausgaben<br />
von je 12.589.430 EUR<br />
davon im Verwaltungshaushalt 7.941.100 EUR<br />
im Vermögenshaushalt 4.648.330 EUR<br />
2. dem Gesamtbetrag der vorgesehenen<br />
Kreditaufnahmen (Kreditermächtigung) von 0 EUR<br />
3. dem Gesamtbetrag der Verpflichtungs-<br />
ermächtigungen von 0 EUR<br />
§ 2<br />
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt<br />
für die <strong>Gemeinde</strong>kasse auf 500.000 EUR<br />
§ 3<br />
Die Hebesätze werden festgesetzt<br />
1. für die Grundsteuer<br />
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe<br />
(Grundsteuer A) Auf 300 v. H.<br />
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 360 v. H.<br />
der Steuermeßbeträge;