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035202 / 50558 Untere Hauptstr. 8 Fax - Gemeinde Hilbersdorf

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Seite 6 Amts- und Mitteilungsblatt der <strong>Gemeinde</strong> Bobritzsch-<strong>Hilbersdorf</strong> Erscheinungstag: 15.03.2012<br />

Ein Mitglied des <strong>Gemeinde</strong>rates ist nach § 54 Abs. 2 SächsGemO<br />

nicht stimmberechtigt.<br />

TOP: 06<br />

Beratung und Beschlussfassung zu Schulbezirken<br />

Beschluss-Nr.: 23/02/2012<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat der <strong>Gemeinde</strong> Bobritzsch-<strong>Hilbersdorf</strong> beschließt:<br />

Zur Sicherung der erforderlichen Schülerzahlen in den<br />

drei Grundschulen sind für das Schuljahr 2013/2014 und Folgende<br />

die Schulbezirke entsprechend anzupassen bzw. zu ändern.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Mitglieder gesamt: 30<br />

Mitglieder anwesend: 21<br />

Ja-Stimmen: 20<br />

Nein-Stimmen: 00<br />

Stimmenthaltungen: 00<br />

Ein Mitglied des <strong>Gemeinde</strong>rates ist nach § 54 Abs. 2 SächsGemO<br />

nicht stimmberechtigt.<br />

TOP: 07<br />

Beratung und Beschlussfassung zum Betriebsübergangsvertrag<br />

und zur Finanzierungsvereinbarung für<br />

die Kindertagesstätte „Kunterbunt“ im OT <strong>Hilbersdorf</strong><br />

Beschluss-Nr.: 24/02/2012<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat der <strong>Gemeinde</strong> Bobritzsch-<strong>Hilbersdorf</strong> ermächtigt<br />

den Amtsverweser zur Unterzeichnung der vorgelegten Entwürfe<br />

zum Übernahme- bzw. Finanzierungsvertrag sowie zur Vornahme<br />

eventueller Änderungen im Entwurf, die den wesentlichen Inhalt<br />

nicht beeinträchtigen.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Mitglieder gesamt: 30<br />

Mitglieder anwesend: 21<br />

Ja-Stimmen: 20<br />

Nein-Stimmen: 00<br />

Stimmenthaltungen: 00<br />

Ein Mitglied des <strong>Gemeinde</strong>rates ist nach § 54 Abs. 2 SächsGemO<br />

nicht stimmberechtigt.<br />

TOP: 08<br />

Beratung und Beschlussfassung zur Sondernutzungs-<br />

und Sondernutzungsgebührensatzung für die <strong>Gemeinde</strong><br />

Bobritzsch-<strong>Hilbersdorf</strong><br />

Beschluss-Nr.: 25/02/2012<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat entscheidet über die folgenden gestellten Anträge<br />

von GR Uhlemann.<br />

1. Der <strong>Gemeinde</strong>rat der <strong>Gemeinde</strong> Bobritzsch-<strong>Hilbersdorf</strong><br />

beschießt die vorliegende Satzung über die Erteilung von<br />

Erlaubnissen für die Sondernutzung und über die Erhebung<br />

von Gebühren für Sondernutzungen an <strong>Gemeinde</strong>straßen<br />

und Ortsdurchfahrten in der <strong>Gemeinde</strong> Bobritzsch-<strong>Hilbersdorf</strong><br />

(Sondernutzungs- und Sondernutzungsgebührensatzung)<br />

nicht.<br />

2. Der <strong>Gemeinde</strong>rat der <strong>Gemeinde</strong> Bobritzsch-<strong>Hilbersdorf</strong> hebt<br />

die Sondernutzungssatzung der <strong>Gemeinde</strong> Bobritzsch vom<br />

29.04.2010 auf.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Mitglieder gesamt: 30<br />

Mitglieder anwesend: 21<br />

Ja-Stimmen: 01<br />

Nein-Stimmen: 18<br />

Stimmenthaltungen: 01<br />

Ein <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglied ist nach § 54 Abs. 2 SächsGemO nicht<br />

stimmberechtigt.<br />

TOP: 08<br />

Beratung und Beschlussfassung zur Sondernutzungs-<br />

und Sondernutzungsgebührensatzung für die <strong>Gemeinde</strong><br />

Bobritzsch-<strong>Hilbersdorf</strong><br />

Beschluss-Nr. 26/02/02012<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat der <strong>Gemeinde</strong> Bobritzsch-<strong>Hilbersdorf</strong> bestätigt<br />

die vorliegende Satzung über die Erteilung von Erlaubnissen für<br />

die Sondernutzung und über die Erhebung von Gebühren für<br />

Sondernutzungen an <strong>Gemeinde</strong>straßen und Ortsdurchfahrten<br />

in der <strong>Gemeinde</strong> Bobritzsch-<strong>Hilbersdorf</strong> (Sondernutzungs- und<br />

Sondernutzungsgebührensatzung).<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Mitglieder gesamt: 30<br />

Mitglieder anwesend: 21<br />

Ja-Stimmen: 19<br />

Nein-Stimmen: 01<br />

Stimmenthaltungen: 00<br />

Ein Ausschussmitglied ist nach § 54 Abs. 2 SächsGemO nicht<br />

stimmberechtigt.<br />

TOP: 10<br />

Beratung und Beschlussfassung zur Haushaltssatzung<br />

für das Jahr 2012<br />

Beschluss-Nr.: 27/02/2012<br />

Aufgrund von § 74 SächsGemO beschließt der <strong>Gemeinde</strong>rat der<br />

<strong>Gemeinde</strong> Bobritzsch-<strong>Hilbersdorf</strong> folgende Haushaltssatzung für<br />

das Haushaltsjahr 2012:<br />

§ 1<br />

Der Haushaltsplan wird festgesetzt mit<br />

1. den Einnahmen und Ausgaben<br />

von je 12.589.430 EUR<br />

davon im Verwaltungshaushalt 7.941.100 EUR<br />

im Vermögenshaushalt 4.648.330 EUR<br />

2. dem Gesamtbetrag der vorgesehenen<br />

Kreditaufnahmen (Kreditermächtigung) von 0 EUR<br />

3. dem Gesamtbetrag der Verpflichtungs-<br />

ermächtigungen von 0 EUR<br />

§ 2<br />

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt<br />

für die <strong>Gemeinde</strong>kasse auf 500.000 EUR<br />

§ 3<br />

Die Hebesätze werden festgesetzt<br />

1. für die Grundsteuer<br />

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe<br />

(Grundsteuer A) Auf 300 v. H.<br />

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 360 v. H.<br />

der Steuermeßbeträge;

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