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B6 Betriebsfremde / Koordinatoren

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Seite 2 N93 <strong>B6</strong> September 2005<br />

Für erlaubnisbedürftige Arbeiten ist ein Erlaubnisschein erforderlich. Erlaubnisbedürftige Arbeiten sind z.B.:<br />

– wesentliche Änderungen oder Instandsetzungen außerhalb des normalen Betriebsablaufes an Anlagen mit<br />

erhöhter Gefährdung.<br />

– Schweißen, Brennschneiden, Trennschleifen (auch im Freien) mit Brandgefahr durch Funken- und Wärmeeinwirkung.<br />

– Befahren von Behältern oder engen Räumen, z. B. Tankreinigungsarbeiten.<br />

– Arbeiten mit offener Flamme, z. B. Dachreparaturen, Lötarbeiten mit Brenner.<br />

– Großflächiges Arbeiten (größer 1 m 2 ) mit lösemittelhaltigen Klebern, Lösemitteln usw., z. B. beim Verlegen<br />

/ Versiegeln von Böden.<br />

– Umgang mit heißen Massen, z. B. Teer, Bitume.<br />

– Arbeiten in gasgefährdeten Bereichen oder an Gasleitungen.<br />

– Arbeiten an Dampf- oder Heißwasserleitungen (Temperatur größer 60 °C und/oder Druck > 5 bar).<br />

– Arbeiten an elektrischen Anlagen unter Spannung (> 50 V oder > 120 V=).<br />

(Weitere Beispiele s. N93 S17.1)<br />

Einzelheiten mit dem Koordinator abstimmen.<br />

Verwendung von Gefahrstoffen der auftraggebenden Abteilung / Werkstatt bzw. dem Koordinator melden.<br />

Bei Bedarf Absaugung für Gase, Dämpfe und Stäube verwenden und auf Wirksamkeit achten.<br />

Nur sicherheitstechnische einwandfreie Maschinen, Werkzeuge und Ausrüstungen verwenden.<br />

Schutzeinrichtungen nicht umgehen, entfernen oder unwirksam machen.<br />

BOSCH–eigene Maschinen, Werkzeuge und Geräte nur mit Zustimmung der jeweiligen Abteilung / Werkstatt<br />

verwenden.<br />

Persönliche Schutzausrüstung z. B. Schutzschuhe, Schutzhandschuhe, Gehörschutz tragen.<br />

Sicherheitskennzeichnungen (Verbots-, Warn-, Gebots-, Hinweis- und Rettungszeichen) beachten.<br />

Auf Ordnung und Sauberkeit am Arbeitsplatz achten, z. B. herabgefallene Teile oder ausgetretene Flüssigkeiten<br />

sofort beseitigen; Verkehrswege freihalten.<br />

Durch den Genuss von Alkohol oder anderer Rauschmittel nicht sich oder andere gefährden.<br />

Für die vorschriftsmäßige Durchführung der Arbeiten und die Bereitstellung notwendiger Schutzausrüstungen<br />

sind die Vorgesetzten der Fremdfirmen verantwortlich.<br />

Aufgaben des Koordinators<br />

– Arbeitsablauf, mögliche Gefahren und notwendige Schutzmaßnahmen vor Arbeitsbeginn mit allen Beteiligten<br />

(Fremdfirma, Abt. / W.) besprechen und festlegen (siehe Sicherheitsunterweisung N93 <strong>B6</strong>.1).<br />

– Ausstellen des Erlaubnisscheines bei erlaubnisbedürftigen Arbeiten (siehe N93 S17 “Erlaubnisbedürftige Arbeiten”).<br />

– Überwachung der festgelegten Arbeiten und Schutzmaßnahmen.<br />

– Abfallentsorgung organisieren.<br />

4 Verhalten bei Gefahr / Störung<br />

Bei Unregelmäßigkeiten / Störungen / Beschädigungen von Betriebseinrichtungen Arbeit einstellen; Maschinen,<br />

Anlagen und Einrichtungen ggf. abschalten, gegen Wiedereinschalten sichern. Bei Bedarf Arbeitsplatz<br />

absichern und Aufsichtsführenden / Koordinator verständigen.<br />

Im Brandfall / bei Auslaufen von Flüssigkeiten / Austreten von Gasen und Dämpfen die Werkfeuerwehr (WFW)<br />

alarmieren, Mitarbeiter warnen, Gefahrenbereich räumen und weiträumig absperren. Lösch- /Sofortmaßnah-<br />

Eigentum der Robert Bosch GmbH<br />

C/CTN

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