B6 Betriebsfremde / Koordinatoren
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Seite 2 N93 <strong>B6</strong> September 2005<br />
Für erlaubnisbedürftige Arbeiten ist ein Erlaubnisschein erforderlich. Erlaubnisbedürftige Arbeiten sind z.B.:<br />
– wesentliche Änderungen oder Instandsetzungen außerhalb des normalen Betriebsablaufes an Anlagen mit<br />
erhöhter Gefährdung.<br />
– Schweißen, Brennschneiden, Trennschleifen (auch im Freien) mit Brandgefahr durch Funken- und Wärmeeinwirkung.<br />
– Befahren von Behältern oder engen Räumen, z. B. Tankreinigungsarbeiten.<br />
– Arbeiten mit offener Flamme, z. B. Dachreparaturen, Lötarbeiten mit Brenner.<br />
– Großflächiges Arbeiten (größer 1 m 2 ) mit lösemittelhaltigen Klebern, Lösemitteln usw., z. B. beim Verlegen<br />
/ Versiegeln von Böden.<br />
– Umgang mit heißen Massen, z. B. Teer, Bitume.<br />
– Arbeiten in gasgefährdeten Bereichen oder an Gasleitungen.<br />
– Arbeiten an Dampf- oder Heißwasserleitungen (Temperatur größer 60 °C und/oder Druck > 5 bar).<br />
– Arbeiten an elektrischen Anlagen unter Spannung (> 50 V oder > 120 V=).<br />
(Weitere Beispiele s. N93 S17.1)<br />
Einzelheiten mit dem Koordinator abstimmen.<br />
Verwendung von Gefahrstoffen der auftraggebenden Abteilung / Werkstatt bzw. dem Koordinator melden.<br />
Bei Bedarf Absaugung für Gase, Dämpfe und Stäube verwenden und auf Wirksamkeit achten.<br />
Nur sicherheitstechnische einwandfreie Maschinen, Werkzeuge und Ausrüstungen verwenden.<br />
Schutzeinrichtungen nicht umgehen, entfernen oder unwirksam machen.<br />
BOSCH–eigene Maschinen, Werkzeuge und Geräte nur mit Zustimmung der jeweiligen Abteilung / Werkstatt<br />
verwenden.<br />
Persönliche Schutzausrüstung z. B. Schutzschuhe, Schutzhandschuhe, Gehörschutz tragen.<br />
Sicherheitskennzeichnungen (Verbots-, Warn-, Gebots-, Hinweis- und Rettungszeichen) beachten.<br />
Auf Ordnung und Sauberkeit am Arbeitsplatz achten, z. B. herabgefallene Teile oder ausgetretene Flüssigkeiten<br />
sofort beseitigen; Verkehrswege freihalten.<br />
Durch den Genuss von Alkohol oder anderer Rauschmittel nicht sich oder andere gefährden.<br />
Für die vorschriftsmäßige Durchführung der Arbeiten und die Bereitstellung notwendiger Schutzausrüstungen<br />
sind die Vorgesetzten der Fremdfirmen verantwortlich.<br />
Aufgaben des Koordinators<br />
– Arbeitsablauf, mögliche Gefahren und notwendige Schutzmaßnahmen vor Arbeitsbeginn mit allen Beteiligten<br />
(Fremdfirma, Abt. / W.) besprechen und festlegen (siehe Sicherheitsunterweisung N93 <strong>B6</strong>.1).<br />
– Ausstellen des Erlaubnisscheines bei erlaubnisbedürftigen Arbeiten (siehe N93 S17 “Erlaubnisbedürftige Arbeiten”).<br />
– Überwachung der festgelegten Arbeiten und Schutzmaßnahmen.<br />
– Abfallentsorgung organisieren.<br />
4 Verhalten bei Gefahr / Störung<br />
Bei Unregelmäßigkeiten / Störungen / Beschädigungen von Betriebseinrichtungen Arbeit einstellen; Maschinen,<br />
Anlagen und Einrichtungen ggf. abschalten, gegen Wiedereinschalten sichern. Bei Bedarf Arbeitsplatz<br />
absichern und Aufsichtsführenden / Koordinator verständigen.<br />
Im Brandfall / bei Auslaufen von Flüssigkeiten / Austreten von Gasen und Dämpfen die Werkfeuerwehr (WFW)<br />
alarmieren, Mitarbeiter warnen, Gefahrenbereich räumen und weiträumig absperren. Lösch- /Sofortmaßnah-<br />
Eigentum der Robert Bosch GmbH<br />
C/CTN