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N93 A20

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4 497 026 982 2009-09-01Bosch-Norm<strong>N93</strong> <strong>A20</strong>Fremdfirmen (FF)Mappe: <strong>N93</strong> Arbeits-, Brand- und UmweltschutzFachliche Verantwortung: fro1sh C/PS (400)Bearbeiter: lpd2si C/CTN2 (497) Ersetzt Ausgabe: 2006-09Dokumentsprache: deOriginalsprache: deÄnderungen:Unterabschnitt 4.2: Ersetzen von "MAE" durch "Arbeitsmittel"Unterabschnitt 4.5: Ändern des Verweises "<strong>N93</strong> I3.11.17" in "<strong>N93</strong> S17"Änderungsinformation:AEN 4497R22412ÜbersetzungVerantwortlichFreigabedatum Ausgangssprache Zielsprache Kurzzeichen Abteilung BWNAlle Papierversionen und Kopien außerhalb Bosch-NormMaster unterliegen nichtdem Änderungsdienst und haben keinen Anspruch auf Aktualität.Seite 1 von 4© Robert Bosch GmbH. Alle Rechte vorbehalten, auch bzgl. jeder Verfügung, Verwertung, Reproduktion, Bearbeitung, Weitergabe sowie für den Fall vonSchutzrechtsanmeldungen.


Bosch-Norm | 4 497 026 982 | <strong>N93</strong> <strong>A20</strong> | 2009-09-01 | 21 ZweckDiese Bosch-Norm beschreibt die Arbeits-, Brand- und Umweltschutz relevanten Anforderungen für denEinsatz von Fremdfirmen und dient zur Umsetzung der „Leitsätze zum Arbeits- und Umweltschutz“ sowieinterner und externer Regelungen. Die Gefährdung von Personen, Einrichtungen und der Umwelt sowieder Fertigung soll vermieden werden.2 GeltungsbereichDiese Bosch-Norm ist verbindlich für RB, TOGE und RG.3 BegriffeBegriffAuftraggeberAuftragnehmerKoordinatorVerantwortlicher derFremdfirmaDefinitionAbteilungen/Personen, die berechtigt sind Aufträge an externe Firmen zuvergeben.Fremdfirmen (FF)/Subunternehmen, die auf Bosch-Gelände Arbeitendurchführen.ist Bosch-Mitarbeiter oder von Bosch Beauftragter, der Arbeiten externerAuftragnehmer koordiniert, mit dem Ziel gegenseitige Gefährdung oderGefährdungen für die Umwelt zu vermeiden.verantwortlicher Ansprechpartner der Fremdfirma vor Ort.4 Abläufe4.1 AuftragvergabeAuftraggeber und Einkauf stellen bei Auftragvergabe sicher, dass Koordinator namentlich benannt wird nur Fremdfirmen (FF) mit erforderlicher Qualifikation/Erfahrung beauftragt werden.Bei Tätigkeiten, von denen bedeutende Auswirkungen auf die Umwelt ausgehen können, sind dieQualifikationsanforderungen vertraglich zu vereinbaren. Die Qualifikations- und Schulungsnachweise fürdie Fremdfirmen- Mitarbeiter sind von den FF zu erstellen und dem Bosch-Koordinator auf Verlangenvorzulegen. Der Bosch-Koordinator überprüft die Einhaltung der Anforderungen stichprobenartig unddokumentiert dies.4.2 Bewertung UmweltauswirkungenDie Tätigkeit der FF ist auf besondere Umweltauswirkung zu bewerten und zu dokumentieren.Solche Tätigkeiten sind z. B.: Arbeiten an Arbeitsmitteln, einschließlich Rohrleitungen mit umweltgefährdenden Stoffen (Volumen > 1m 3 bzw. Masse > 1 t). Umgang mit giftigen, sehr giftigen, krebserzeugenden, erbgutverändernden, radioaktiven Stoffen. Umgang mit leicht, hochentzündlichen und explosiven Stoffen/Gase (z. B. großflächiges Verarbeitenvon lösemittelhaltigen Beschichtungsstoffen).© Robert Bosch GmbH. Alle Rechte vorbehalten, auch bzgl. jeder Verfügung, Verwertung, Reproduktion, Bearbeitung, Weitergabe sowie für den Fall vonSchutzrechtsanmeldungen.

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