wppa-bericht-2013-bf
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gengutachten auf Kosten der zuständigen Haftpflichtversicherung<br />
eingeholt, welches die von<br />
der WPPA vorgebrachten Vorwürfe im Wesentlichen<br />
bestätigte. Auch ein von der Gegenseite<br />
gewünschtes Ergänzungsgutachten ergab keine<br />
Änderung der Beurteilung des Falles. Vom Krankenhaus<br />
wurde in der Zwischenzeit ein Rechtsanwalt<br />
hinzugezogen.<br />
Für die Witwe und ihren erwachsenen Sohn galt<br />
es nun eine angemessene Schadenersatzleistung<br />
zu erwirken. Das erste Angebot war aus Sicht<br />
der WPPA unzureichend. Es folgten längere Verhandlungen<br />
über die Höhe des Unterhaltsentganges<br />
der Witwe und des Trauerschmerzengeldes.<br />
Schließlich konnte eine einvernehmliche<br />
Einigung erreicht werden.<br />
WPPA 640/11 – Eileiterschwangerschaft<br />
nicht (rechtzeitig) erkannt<br />
Eine 24-jährige Frau suchte aufgrund von Blutungen<br />
nach einem positiven Schwangerschaftstest<br />
die Ambulanz einer städtischen Krankenanstalt<br />
auf. Da die Schwangerschaft im Ultraschall<br />
nicht bestätigt werden konnte und sich bereits<br />
reichlich Schleimhaut in der Gebärmutter gebildet<br />
hatte, wurde im weiteren Verlauf eine Curettage<br />
wegen „missed abortion“ (fehlgeschlagene<br />
Schwangerschaft) durchgeführt. Da die Patientin<br />
nach der Curettage an starken Blutungen<br />
und Krämpfen litt, wandte sie sich neuerlich an<br />
dasselbe Spital, wobei ihr mitgeteilt wurde, dass<br />
diese Folgen nach einer Curettage zu erwarten<br />
seien. Kurze Zeit später kollabierte die Patientin<br />
zu Hause und wurde mit der Rettung in ein anderes<br />
Spital gebracht, wo eine Eileiterschwangerschaft<br />
mit geplatztem Eileiter diagnostiziert<br />
wurde. Die Patientin wurde notoperiert, der betroffene<br />
Eileiter musste entfernt werden.<br />
Im Rahmen des eingeholten Sachverständigengutachtens<br />
wurde kritisiert, dass bei der<br />
Patientin nicht ausreichend ß-HCG-Kontrollen<br />
(Laborwertkontrollen des sog. Schwangerschaftshormons)<br />
sowie nicht ausreichend Ultraschallkontrollen<br />
der Eierstöcke wie auch der<br />
Eileiter durchgeführt wurden. Weiters ergab der<br />
nach der Curettage erstellte Histologiebefund<br />
den dringenden Verdacht auf das Vorliegen einer<br />
extrauterinen Schwangerschaft. Über das<br />
Ergebnis des Histologiebefundes insbes. die Gefahren<br />
einer möglichen Eileiterschwangerschaft<br />
wurde die Patientin jedoch nicht informiert. Die<br />
Patientin wurde lediglich zu einer „einmaligen<br />
ß-HCG-Kontrolle in den nächsten Tagen“ eingeladen,<br />
ohne Hinweis auf die Dringlichkeit bzw.<br />
den Verdacht der Eileiterschwangerschaft. Zudem<br />
erreichte der Brief die Patientin erst 2 Tage<br />
nach (!) der eingetretenen Eileiterruptur.<br />
Nach Meinung des Sachverständigen hätte bei<br />
frühzeitigem Erkennen der Eileiterschwangerschaft<br />
die Möglichkeit einer medikamentösen<br />
Therapie bestanden (eine Therapie, bei welcher<br />
eine über 90 %-ige Chance besteht, den Eileiter<br />
zu erhalten). Jedenfalls wäre der Patientin mit<br />
an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit<br />
die Notoperation erspart geblieben – und möglicherweise<br />
(bei regelmäßigen ß-HCG- sowie Ultraschallkontrollen)<br />
sogar die Curettage. Eine<br />
Reduktion der Fertilität ist nicht auszuschließen.<br />
Aufgrund der lebensbedrohlichen Situation,<br />
die nur durch die Notoperation abgewendet<br />
werden konnte, erlitt die junge Frau zusätzlich<br />
ein psychisches Trauma.<br />
Die WPPA konnte für die Patientin eine angemessene<br />
Entschädigung ausverhandeln.<br />
WPPA 2695/11 – Oberschenkelamputation<br />
nach Bypass-Verschluss<br />
Eine Patientin wurde wegen eines Bypass-Verschlusses<br />
am rechten Unterschenkel in einem<br />
städtischen Krankenhaus stationär aufgenommen.<br />
Erst zwei Tage nach der Aufnahme wurde<br />
die Gefäßstrombahn am Unterschenkel durch<br />
Thrombektomie und die Blutzufuhr am Unterschenkel<br />
durch Bypass-Neuanlage wieder<br />
hergestellt. Aufgrund der langen Minderdurchblutung<br />
kam es zu einem ausgedehnten Gewebeschaden,<br />
der letztlich zu einer Oberschenkelamputation<br />
führte. Im Gutachten wurde<br />
festgestellt, dass bei früherer Wiederherstellung<br />
der Unterschenkeldurchblutung die letzt-<br />
WPPA – Bericht über das Jahr <strong>2013</strong> 27