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wppa-bericht-2013-bf

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gengutachten auf Kosten der zuständigen Haftpflichtversicherung<br />

eingeholt, welches die von<br />

der WPPA vorgebrachten Vorwürfe im Wesentlichen<br />

bestätigte. Auch ein von der Gegenseite<br />

gewünschtes Ergänzungsgutachten ergab keine<br />

Änderung der Beurteilung des Falles. Vom Krankenhaus<br />

wurde in der Zwischenzeit ein Rechtsanwalt<br />

hinzugezogen.<br />

Für die Witwe und ihren erwachsenen Sohn galt<br />

es nun eine angemessene Schadenersatzleistung<br />

zu erwirken. Das erste Angebot war aus Sicht<br />

der WPPA unzureichend. Es folgten längere Verhandlungen<br />

über die Höhe des Unterhaltsentganges<br />

der Witwe und des Trauerschmerzengeldes.<br />

Schließlich konnte eine einvernehmliche<br />

Einigung erreicht werden.<br />

WPPA 640/11 – Eileiterschwangerschaft<br />

nicht (rechtzeitig) erkannt<br />

Eine 24-jährige Frau suchte aufgrund von Blutungen<br />

nach einem positiven Schwangerschaftstest<br />

die Ambulanz einer städtischen Krankenanstalt<br />

auf. Da die Schwangerschaft im Ultraschall<br />

nicht bestätigt werden konnte und sich bereits<br />

reichlich Schleimhaut in der Gebärmutter gebildet<br />

hatte, wurde im weiteren Verlauf eine Curettage<br />

wegen „missed abortion“ (fehlgeschlagene<br />

Schwangerschaft) durchgeführt. Da die Patientin<br />

nach der Curettage an starken Blutungen<br />

und Krämpfen litt, wandte sie sich neuerlich an<br />

dasselbe Spital, wobei ihr mitgeteilt wurde, dass<br />

diese Folgen nach einer Curettage zu erwarten<br />

seien. Kurze Zeit später kollabierte die Patientin<br />

zu Hause und wurde mit der Rettung in ein anderes<br />

Spital gebracht, wo eine Eileiterschwangerschaft<br />

mit geplatztem Eileiter diagnostiziert<br />

wurde. Die Patientin wurde notoperiert, der betroffene<br />

Eileiter musste entfernt werden.<br />

Im Rahmen des eingeholten Sachverständigengutachtens<br />

wurde kritisiert, dass bei der<br />

Patientin nicht ausreichend ß-HCG-Kontrollen<br />

(Laborwertkontrollen des sog. Schwangerschaftshormons)<br />

sowie nicht ausreichend Ultraschallkontrollen<br />

der Eierstöcke wie auch der<br />

Eileiter durchgeführt wurden. Weiters ergab der<br />

nach der Curettage erstellte Histologiebefund<br />

den dringenden Verdacht auf das Vorliegen einer<br />

extrauterinen Schwangerschaft. Über das<br />

Ergebnis des Histologiebefundes insbes. die Gefahren<br />

einer möglichen Eileiterschwangerschaft<br />

wurde die Patientin jedoch nicht informiert. Die<br />

Patientin wurde lediglich zu einer „einmaligen<br />

ß-HCG-Kontrolle in den nächsten Tagen“ eingeladen,<br />

ohne Hinweis auf die Dringlichkeit bzw.<br />

den Verdacht der Eileiterschwangerschaft. Zudem<br />

erreichte der Brief die Patientin erst 2 Tage<br />

nach (!) der eingetretenen Eileiterruptur.<br />

Nach Meinung des Sachverständigen hätte bei<br />

frühzeitigem Erkennen der Eileiterschwangerschaft<br />

die Möglichkeit einer medikamentösen<br />

Therapie bestanden (eine Therapie, bei welcher<br />

eine über 90 %-ige Chance besteht, den Eileiter<br />

zu erhalten). Jedenfalls wäre der Patientin mit<br />

an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit<br />

die Notoperation erspart geblieben – und möglicherweise<br />

(bei regelmäßigen ß-HCG- sowie Ultraschallkontrollen)<br />

sogar die Curettage. Eine<br />

Reduktion der Fertilität ist nicht auszuschließen.<br />

Aufgrund der lebensbedrohlichen Situation,<br />

die nur durch die Notoperation abgewendet<br />

werden konnte, erlitt die junge Frau zusätzlich<br />

ein psychisches Trauma.<br />

Die WPPA konnte für die Patientin eine angemessene<br />

Entschädigung ausverhandeln.<br />

WPPA 2695/11 – Oberschenkelamputation<br />

nach Bypass-Verschluss<br />

Eine Patientin wurde wegen eines Bypass-Verschlusses<br />

am rechten Unterschenkel in einem<br />

städtischen Krankenhaus stationär aufgenommen.<br />

Erst zwei Tage nach der Aufnahme wurde<br />

die Gefäßstrombahn am Unterschenkel durch<br />

Thrombektomie und die Blutzufuhr am Unterschenkel<br />

durch Bypass-Neuanlage wieder<br />

hergestellt. Aufgrund der langen Minderdurchblutung<br />

kam es zu einem ausgedehnten Gewebeschaden,<br />

der letztlich zu einer Oberschenkelamputation<br />

führte. Im Gutachten wurde<br />

festgestellt, dass bei früherer Wiederherstellung<br />

der Unterschenkeldurchblutung die letzt-<br />

WPPA – Bericht über das Jahr <strong>2013</strong> 27

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