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wppa-bericht-2013-bf

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Ein Behandlungsfehler oder Aufklärungsmangel<br />

konnte im Rahmen der Überprüfung nicht nachgewiesen<br />

werden. Es lag eine seltene und schwere<br />

Komplikation vor.<br />

Wäre der Vorfall in einem Fondskrankenhaus<br />

aufgetreten, wäre eine finanzielle Entschädigung<br />

des Patienten aus Mitteln des Patientenentschädigungsfonds<br />

möglich gewesen.<br />

Wie bereits in den vorangegangenen Tätigkeits<strong>bericht</strong>en<br />

erwähnt, steht der Patientenentschädigungsfonds<br />

beispielsweise für<br />

folgende Spitäler nicht zur Verfügung:<br />

• Confraternität - Privatklinik Josefstadt<br />

• Goldenes Kreuz<br />

• Heeresspital<br />

• Privatklinik Döbling<br />

• Rudolfinerhaus<br />

• Sanatorium Hera<br />

• Wiener Privatklinik<br />

niedergelassene Ärztinnen und Ärzte eine bedeutende<br />

Entlastung hinsichtlich eines allfälligen<br />

Prozessrisikos.<br />

Auch wäre es durchaus möglich, in nicht gemeinnützigen<br />

Privatspitälern, Pflegeheimen<br />

und Kuranstalten den Beitrag von 0,73 € pro<br />

Tag eines stationären Aufenthaltes einzuheben<br />

und an den bereits bestehenden Patientenentschädigungsfonds<br />

abzuführen. Damit wären<br />

letztlich – ohne größeren Aufwand – Komplikationen<br />

oder schwer beweisbare Medizinschäden<br />

im gesamten intramuralen Bereich vom<br />

Anwendungsbereich des Entschädigungsfonds<br />

umfasst. Diese Vorgangsweise wurde bereits in<br />

Gesprächen mit den Kollegialen Führungen der<br />

betroffenen Spitäler angeregt.<br />

Die Forderung aller Patientenanwaltschaften<br />

bzw. Patientenvertretungen Österreichs, das<br />

seit 2001 bestehende Modell des Patientenentschädigungsfonds<br />

endlich auch auf den<br />

niedergelassenen Bereich, auf nicht gemeinnützige<br />

Privatkrankenanstalten, auf Pflegeheime<br />

und auf Kuranstalten auszuweiten,<br />

wird daher aufrechterhalten. Die ARGE der<br />

Patientenanwälte Österreichs hat bereits im<br />

Jahr 2012 einen entsprechenden Vorschlag an<br />

das zuständige Bundesministerium für Gesundheit<br />

gerichtet.<br />

Wie bereits in den letzten Tätigkeits<strong>bericht</strong>en<br />

erwähnt, bietet die seit 18.8.2010 bestehende<br />

Versicherungspflicht der Ärztinnen und Ärzte<br />

im niedergelassenen Bereich Möglichkeiten<br />

für die Dotierung eines eigenen Fonds.<br />

Im niedergelassenen Bereich könnte ein entsprechender<br />

Beitrag im Wege der zu bezahlenden<br />

Versicherungsprämien an einen eigenen<br />

Fonds abgeführt werden. Fondsentschädigungen<br />

senken bekanntlich die Zahl der Schadenersatzprozesse<br />

deutlich, sind also auch für<br />

WPPA – Bericht über das Jahr <strong>2013</strong> 83

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