wppa-bericht-2013-bf
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Ein Behandlungsfehler oder Aufklärungsmangel<br />
konnte im Rahmen der Überprüfung nicht nachgewiesen<br />
werden. Es lag eine seltene und schwere<br />
Komplikation vor.<br />
Wäre der Vorfall in einem Fondskrankenhaus<br />
aufgetreten, wäre eine finanzielle Entschädigung<br />
des Patienten aus Mitteln des Patientenentschädigungsfonds<br />
möglich gewesen.<br />
Wie bereits in den vorangegangenen Tätigkeits<strong>bericht</strong>en<br />
erwähnt, steht der Patientenentschädigungsfonds<br />
beispielsweise für<br />
folgende Spitäler nicht zur Verfügung:<br />
• Confraternität - Privatklinik Josefstadt<br />
• Goldenes Kreuz<br />
• Heeresspital<br />
• Privatklinik Döbling<br />
• Rudolfinerhaus<br />
• Sanatorium Hera<br />
• Wiener Privatklinik<br />
niedergelassene Ärztinnen und Ärzte eine bedeutende<br />
Entlastung hinsichtlich eines allfälligen<br />
Prozessrisikos.<br />
Auch wäre es durchaus möglich, in nicht gemeinnützigen<br />
Privatspitälern, Pflegeheimen<br />
und Kuranstalten den Beitrag von 0,73 € pro<br />
Tag eines stationären Aufenthaltes einzuheben<br />
und an den bereits bestehenden Patientenentschädigungsfonds<br />
abzuführen. Damit wären<br />
letztlich – ohne größeren Aufwand – Komplikationen<br />
oder schwer beweisbare Medizinschäden<br />
im gesamten intramuralen Bereich vom<br />
Anwendungsbereich des Entschädigungsfonds<br />
umfasst. Diese Vorgangsweise wurde bereits in<br />
Gesprächen mit den Kollegialen Führungen der<br />
betroffenen Spitäler angeregt.<br />
Die Forderung aller Patientenanwaltschaften<br />
bzw. Patientenvertretungen Österreichs, das<br />
seit 2001 bestehende Modell des Patientenentschädigungsfonds<br />
endlich auch auf den<br />
niedergelassenen Bereich, auf nicht gemeinnützige<br />
Privatkrankenanstalten, auf Pflegeheime<br />
und auf Kuranstalten auszuweiten,<br />
wird daher aufrechterhalten. Die ARGE der<br />
Patientenanwälte Österreichs hat bereits im<br />
Jahr 2012 einen entsprechenden Vorschlag an<br />
das zuständige Bundesministerium für Gesundheit<br />
gerichtet.<br />
Wie bereits in den letzten Tätigkeits<strong>bericht</strong>en<br />
erwähnt, bietet die seit 18.8.2010 bestehende<br />
Versicherungspflicht der Ärztinnen und Ärzte<br />
im niedergelassenen Bereich Möglichkeiten<br />
für die Dotierung eines eigenen Fonds.<br />
Im niedergelassenen Bereich könnte ein entsprechender<br />
Beitrag im Wege der zu bezahlenden<br />
Versicherungsprämien an einen eigenen<br />
Fonds abgeführt werden. Fondsentschädigungen<br />
senken bekanntlich die Zahl der Schadenersatzprozesse<br />
deutlich, sind also auch für<br />
WPPA – Bericht über das Jahr <strong>2013</strong> 83