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Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren

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Führungsausbildung (Teil I Rahmenrichtlinien)<br />

Ziel <strong>der</strong> <strong>Ausbildung</strong> ist die Befähigung zur Leitung einer Feuerwehr in<br />

organisatorischer und verwaltungsmäßiger Hinsicht.<br />

Lehrgangsdauer: mindestens 35 Stunden.<br />

Der Lehrgang wird an Landesfeuerwehrschulen durchgeführt.<br />

4.7 Lehrgänge „Ausbil<strong>der</strong> in <strong>der</strong> Feuerwehr“<br />

Voraussetzung für die Teilnahme am Lehrgang „Ausbil<strong>der</strong> für die<br />

Truppausbildung“ ist <strong>der</strong> erfolgreich abgeschlossene Lehrgang „Gruppenführer“.<br />

Um die <strong>Ausbildung</strong> in <strong>der</strong> Ersten Hilfe eigenverantwortlich<br />

gestalten zu können, müssen die Ausbil<strong>der</strong> zusätzlich eine entsprechende<br />

rettungsdienstliche Qualifikation vorweisen können.<br />

Teilnehmer an den verschiedenen Ausbil<strong>der</strong>lehrgängen für die technischen<br />

Lehrgänge müssen zusätzlich zum Lehrgang „Gruppenführer“<br />

die dem jeweiligen Lehrgang entsprechende technische <strong>Ausbildung</strong><br />

erfolgreich abgeschlossen haben. Bei Ausbil<strong>der</strong>n für Maschinisten<br />

o<strong>der</strong> für Atemschutzgeräteträger zählen hierzu die erfolgreich abgeschlossenen<br />

Lehrgänge „Gerätewarte“ o<strong>der</strong> „Atemschutzgerätewarte“<br />

o<strong>der</strong>, alternativ, ein verkürzter, fachspezifischer Lehrgang zum Erwerb<br />

<strong>der</strong> notwendigen Fachkunde.<br />

Ziel <strong>der</strong> <strong>Ausbildung</strong> ist die Befähigung zur Durchführung <strong>der</strong> auf<br />

Gemeinde- o<strong>der</strong> Kreisebene stattfindenden Lehrgänge.<br />

Lehrgangsdauer: mindestens 35 Stunden.<br />

Der Lehrgang wird an Landesfeuerwehrschulen durchgeführt.<br />

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