Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren
Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren
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Grundsätzliches (Teil II Musterausbildungspläne)<br />
Teil II Musterausbildungspläne<br />
1 Grundsätzliches<br />
In diesem Teil werden die Rahmenvorgaben aus dem Teil I ausgefüllt.<br />
Die zivilschutzbezogene <strong>Ausbildung</strong> ist mit einem * beson<strong>der</strong>s gekennzeichnet.<br />
Kernstück ist die Vorgabe von Lernzielen und Lernzielstufen (= LZS).<br />
Hierdurch werden eine gezielte Stoffauswahl, bezogen auf die künftige<br />
Verwendung o<strong>der</strong> Funktion <strong>der</strong> auszubildenden Feuerwehrangehörigen,<br />
ermöglicht und die Einheitlichkeit und Effizienz <strong>der</strong> <strong>Ausbildung</strong><br />
geför<strong>der</strong>t.<br />
Zur einfacheren Umsetzung dieser Feuerwehr-Dienstvorschrift hat es<br />
sich als zweckmäßig erwiesen, die in <strong>der</strong> Literatur beschriebenen Lernzielstufen<br />
zu den nachfolgenden vier zusammenzufassen.<br />
Auch die Empfehlung von Unterrichtsmethoden trägt hierzu bei.<br />
1.1 Lernziele<br />
Lernziele beschreiben, welche zielgerichteten Verhaltensweisen und<br />
Leistungen Lehrgangsteilnehmer am Ende eines zeitlich begrenzten<br />
<strong>Ausbildung</strong>sabschnittes aufweisen müssen. Daraus lassen sich unter<br />
Berücksichtigung <strong>der</strong> angestrebten Funktion o<strong>der</strong> Tätigkeit die zu<br />
vermittelnden Inhalte festlegen und <strong>Ausbildung</strong>smethoden zuordnen.<br />
Es gilt <strong>der</strong> Grundsatz, dass die <strong>Ausbildung</strong> auf die tatsächlichen Erfor<strong>der</strong>nisse<br />
des Feuerwehrdienstes abzustimmen, anschaulich und<br />
praxisbezogen durchzuführen und von für das Lernziel unwichtigem<br />
Beiwerk freizuhalten ist!<br />
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