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BEKANNTMACHUNG - Westfälische Wilhelms-Universität Münster

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Die vorgenannten Wahlergebnisse sind gemäß § 22 der Wahlordnung für die<br />

Fachbereichsräte (Art. 14 UV) vom 25.4.2002, zuletzt geändert am 24.4.2008, durch den<br />

Zentralen Wahlausschuss in seiner Sitzung am 11.7.2008, 12.00 Uhr, bestätigt worden.<br />

Dieses Wahlergebnis wird hiermit amtlich bekanntgemacht. Die Wahl kann gemäß § 23 der<br />

Wahlordnung für die Fachbereichsräte spätestens bis Montag, den 21. Juli 2008 (24.00 Uhr),<br />

durch schriftlich bei dem vom Senat gebildeten Wahlprüfungsausschuss einzulegenden<br />

Einspruch angefochten werden. Maßgeblich ist das Datum des Poststempels, soweit der<br />

Einspruch durch die Post befördert worden ist.<br />

Die amtliche Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahlen zu den Fachbereichsräten<br />

erfolgt durch Aushang im Schloss.<br />

Der Wahlleiter<br />

Dr. Weiß<br />

Die Bekanntmachung des Wahlleiters wird hiermit veröffentlicht.<br />

Die Rektorin der Universität<br />

Prof. Dr. U. Nelles<br />

Münster, 11.7.2008

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