BEKANNTMACHUNG - Westfälische Wilhelms-Universität Münster
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Die vorgenannten Wahlergebnisse sind gemäß § 22 der Wahlordnung für die<br />
Fachbereichsräte (Art. 14 UV) vom 25.4.2002, zuletzt geändert am 24.4.2008, durch den<br />
Zentralen Wahlausschuss in seiner Sitzung am 11.7.2008, 12.00 Uhr, bestätigt worden.<br />
Dieses Wahlergebnis wird hiermit amtlich bekanntgemacht. Die Wahl kann gemäß § 23 der<br />
Wahlordnung für die Fachbereichsräte spätestens bis Montag, den 21. Juli 2008 (24.00 Uhr),<br />
durch schriftlich bei dem vom Senat gebildeten Wahlprüfungsausschuss einzulegenden<br />
Einspruch angefochten werden. Maßgeblich ist das Datum des Poststempels, soweit der<br />
Einspruch durch die Post befördert worden ist.<br />
Die amtliche Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahlen zu den Fachbereichsräten<br />
erfolgt durch Aushang im Schloss.<br />
Der Wahlleiter<br />
Dr. Weiß<br />
Die Bekanntmachung des Wahlleiters wird hiermit veröffentlicht.<br />
Die Rektorin der Universität<br />
Prof. Dr. U. Nelles<br />
Münster, 11.7.2008