ISTEC media - Emmerich Service GmbH
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5.7 Berechtigungen festlegen<br />
5.7.1 Amtsberechtigung<br />
83<br />
Systemprogrammierung mit Telefon<br />
Mit dieser Einstellung legen Sie die Berechtigung für die Sprechstellen Ihrer Telefonanlage fest, abgehende<br />
Amtsgespräche zu führen.<br />
Auf ankommende Amtsrufe hat diese Einstellung keine Auswirkung.<br />
Die Notruf-Kurzwahlspeicher können bei beliebiger Amtsberechtigung genutzt werden.<br />
“b“<br />
Bedienungsvorgang Signalisierung/Zustand<br />
Programmierkennzahl „60“ wählen<br />
Ziffer „b“ für Amtsberechtigungsstufe<br />
wählen<br />
Rufnummer „ii“ der Sprechstelle<br />
wählen<br />
Programmiermodus ein<br />
Quittungszeichen<br />
„ii“ = Rufnummer einer internen Sprechstelle, der eine Amtsberechtigung zugeordnet werden soll<br />
„b“ = Amtsberechtigungsstufen (zulässige Werte: 0,1,2,3)<br />
Erläuterung der Amtsberechtigungsstufen<br />
b Berechtigung Erläuterung<br />
0 nicht amtsberechtigt<br />
1 kurzwahlberechtigt<br />
2 voll amtsberechtigt<br />
3<br />
voll amtsberechtigt mit<br />
automatischer Amtsholung<br />
Sprechstelle kann keine abgehenden Amtsgespräche führen<br />
(ausgenommen Abruf von Notruf-Kurzwahlspeichern)<br />
Sprechstelle ist nicht amtsberechtigt, kann jedoch die Kurzwahlspeicher<br />
abrufen<br />
Sprechstelle kann uneingeschränkt Amtsgespräche führen (eine<br />
Einschränkung ist durch Zuweisung von Vorwahlsperren möglich)<br />
wie b = 2, Amtsholung erfolgt automatisch<br />
☞ Versucht eine nicht amtsberechtigte Sprechstelle eine Amtsholung, so erhält diese ein<br />
„Fehlerzeichen“.