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Gemeinderatssitzung vom 06.12.2013 - Gemeinde Kohlberg

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Bericht aus der <strong><strong>Gemeinde</strong>ratssitzung</strong> <strong>vom</strong> <strong>06.12.2013</strong><br />

Blutspenderehrung<br />

Es sei bereits Tradition in <strong>Kohlberg</strong>, in der letzten <strong><strong>Gemeinde</strong>ratssitzung</strong> vor Weihnachten<br />

die Blutspenderehrung vorzunehmen, betonte Bürgermeister Roller und<br />

zeigte sich besonders erfreut darüber in diesem Jahr 13 Ehrungen vornehmen zu<br />

dürfen. Blutspenden sei sehr wichtig, weil Blut nicht künstlich hergestellt werden könne.<br />

Durch Spenden könne vielen Kranken und Verletzten geholfen werden. Blutspender<br />

seien somit Lebensretter.<br />

Bürgermeister Roller sprach allen Spendern sowie den Mitarbeitern des Blutspendedienstes<br />

seinen herzlichen Dank aus und begrüßte Herrn Hauff <strong>vom</strong> Deutschen Roten<br />

Kreuz, der mit ihm gemeinsam die Ehrung durchführte. In diesem Zusammenhang<br />

erwähnte Bürgermeister Roller, dass das Deutsche Rote Kreuz in diesem Jahr<br />

sein 150 – jähriges Bestehen feiern konnte.<br />

Für 10-maliges Spenden wurden Ute Pfisterer, Sylvia Schneider, Helga Straub, Alice<br />

Bosch und Malte Heilig geehrt. Für 25-maliges Blutspenden wurden Bernhard Hirschler,<br />

Holger Offterdinger, Thomaß Oßwald, Peter Schaich und Jochen Schnizler geehrt.<br />

Für 50-maliges Blutspenden wurden Gerhard Krieg, Andrea Pfeiffer und Ralf<br />

Euchner geehrt.<br />

(Foto 1 einfügen)<br />

Als besonderes Dankeschön erhielt jeder Blutspender ein Weinpräsent. Besonderen<br />

Dank und Anerkennung sprach der Vorsitzende Herrn Theodor Hauff für 150 – maliges<br />

Blutspenden aus. Der Geehrte bedankte sich und betonte, dass es ihm wichtig<br />

sei, dass viele neue Blutspender hinzukommen und weiterhin regelmäßig spenden.<br />

(Foto 2 einfügen)<br />

Überörtliche Prüfung der Rechnungsjahre 2009 - 2011<br />

Das Revisionsamt des Landkreises Esslingen hat in den letzten Monaten eine allgemeine<br />

Finanzprüfung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kohlberg</strong> für die Jahre 2009 – 2011 vorgenommen.<br />

Eingeschlossen war die Prüfung des Eigenbetriebs Wasserversorgung.<br />

Gegenstand der Prüfung waren gem. § 114 Abs. 1 GemO die Haushalts-, Kassenund<br />

Rechnungsführung der <strong>Gemeinde</strong> in den Haushaltsjahren 2009 - 2011. Die Prüfung<br />

hat sich insbesondere mit dem Haushalts- und Rechnungswesen und den kostenrechnenden<br />

Einrichtungen befasst.<br />

Kämmerer Hans Gneitig erläuterte nachfolgend die wesentlichen Prüfungsergebnisse.<br />

Die Finanzlage der <strong>Gemeinde</strong> war im Prüfungszeitraum noch befriedigend. In<br />

zwei der geprüften drei Haushaltsjahre konnte die <strong>Gemeinde</strong> Zuführungsraten an<br />

den Vermögenshaushalt erwirtschaften. Während sich der Bestand der allgemeinen<br />

Rücklage im Ergebnis geringfügig verbesserte, hat sich durch die Aufnahme neuer<br />

Kredite der Schuldenstand erhöht. Durch den konjunkturellen Abschwung sind die<br />

Steuereinnahmen der <strong>Gemeinde</strong> im Haushaltsjahr 2009 stark abgesunken. Dennoch


konnte die <strong>Gemeinde</strong> noch eine Zuführungsrate von 169.581 € erzielen. Als im folgenden<br />

Haushaltsjahr 2010 die Schlüsselzuweisungen zurückgegangen und die allgemeinen<br />

Umlagen gestiegen sind, musste der Verwaltungshaushalt durch eine Zuführung<br />

aus dem Vermögenshaushalt mit 233.936 € ausgeglichen werden. Infolge<br />

der konjunkturellen Erholung ab dem Haushaltsjahr 2011 mit dem Anstieg der Steuereinnahmen<br />

und den wieder angestiegenen Schlüsselzuweisungen konnte die <strong>Gemeinde</strong><br />

im Haushalsjahr 2011 eine Zuführungsrate von 718.015 € erwirtschaften.<br />

Nach Abzug der ordentlichen Kredittilgungen standen in den Haushaltsjahren 2009<br />

und 2011 als Nettoinvestitionsraten insgesamt 764.522 € zur Finanzierung der Investitionen<br />

des Vermögenshaushalts zur Verfügung.<br />

Die Ausgaben des Vermögenshaushalts von 2.091.786 € wurden im Wesentlichen<br />

durch die Zuführungsraten aus dem Verwaltungshaushalt, Entnahmen aus der allgemeinen<br />

Rücklage und Kreditaufnahmen finanziert. Insgesamt wurden in den<br />

Haushaltsjahren 2010 und 2011 Kredite von 360.000 € aufgenommen.<br />

Bei den Investitionen handelte es sich vor allem um Straßenbaumaßnahmen und um<br />

Maßnahmen der Abwasserbeseitigung. Der Schuldenstand der <strong>Gemeinde</strong> ist im Prüfungszeitraum<br />

durch die Aufnahme neuer Kredite um 183.218 € angestiegen. Er liegt<br />

mit 1.174.582 € rd. 9 % über dem Landesdurchschnitt vergleichbarer <strong>Gemeinde</strong>n.<br />

Abschließend wurde festgestellt, dass in den geprüften Bereichen insgesamt ordnungsgemäß<br />

gearbeitet wurde. Bei der überörtlichen Prüfung hat die Verwaltung einen<br />

guten Gesamteindruck vermittelt.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat wurde nach § 43 Abs. 5 GemO über den wesentlichen Inhalt des<br />

Prüfungsberichts unterrichtet.<br />

Abschließend bedankte sich <strong>Gemeinde</strong>rat Euchner im Namen des <strong>Gemeinde</strong>rats für<br />

die geleistete Arbeit, sowie dem damit verbundenen guten Prüfungsergebnis. Bürgermeister<br />

Roller betonte, dass dieser gute Gesamteindruck ein großes Stück Arbeit<br />

von Kämmerer Hans Gneiting widerspiegelt, bei dem er sich abschließend ganz<br />

herzlich bedankte.<br />

Bebauungsplan „Gaier I + II – 5. Änderung“ in Frickenhausen,<br />

Beteiligung nach § 2 Abs. 2 BauGB<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat Frickenhausen beschloss den Bebauungsplan „Gaier I + II – 5. Änderung“<br />

als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufzustellen. Es geht um ein Gebiet<br />

von ca. 0,28 ha. Die vorhandene gewerbliche Nutzung soll aufgegeben werden<br />

und es sollen planungsrechtliche Voraussetzungen für eine Wohnbebauung geschaffen<br />

werden. Belange der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kohlberg</strong> sind durch die Planung nicht<br />

tangiert.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschloss nach kurzer Aussprache, dass eine weitere Beteiligung<br />

im Verfahren nicht notwendig ist. Eine Stellungnahme wird nicht abgegeben.<br />

Umsetzung von Lärmschutzmaßnahmen an der Ortsdurchfahrt (L1210)<br />

Das Land Baden-Württemberg stellt im Rahmen der Lärmsanierung als freiwillige<br />

Leistung Mittel zur Verfügung, damit Gebäude- und Wohnungseigentümer, die <strong>vom</strong><br />

Verkehrslärm im besonderen Maße betroffen sind, Schallschutzmaßnahmen durch-


führen können. Voraussetzung dafür ist, dass die <strong>vom</strong> Regierungspräsidium ermittelten<br />

Schallpegel bestimmte Grenzwerte, die sich je nach Gebiet tagsüber<br />

zwischen 67 und 72 dB(A) und nachts zwischen 57 und 62 dB(A) bewegen, übersteigen.<br />

Das Regierungspräsidium hat bereits Schallpegelberechnungen durchgeführt und die<br />

Gebäude bestimmt, bei denen dem Grunde nach, d. h. bei Vorliegen sämtlicher Voraussetzungen,<br />

ein Zuschuss in Betracht kommt. Bei Vorliegen aller Voraussetzungen<br />

kann ein Zuschuss in Höhe von 75% der Kosten, höchstens jedoch 450 €/m² Fensterfläche<br />

gewährt werden. Die Bearbeitung der Zuschussanträge wird von der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Kohlberg</strong> durchgeführt, die Richtlinien zur Gewährung des Zuschusses sind<br />

<strong>vom</strong> Regierungspräsidium ausgearbeitet.<br />

Damit der Zuschuss aus dem Programm den Gebäude- und Wohnungseigentümern<br />

gewährt werden kann, hat die <strong>Gemeinde</strong> eine Vereinbarung mit dem Regierungspräsidium<br />

Stuttgart zu schließen.<br />

Das Programm ist zeitlich befristet und läuft zum 31.10.2015 ab. Bis zu diesem Termin<br />

müssen sämtliche Maßnahmen abgerechnet sein. Die <strong>Gemeinde</strong> würde die betreffenden<br />

Eigentümer über die Zuschussmöglichkeit und die Voraussetzungen<br />

informieren.<br />

Aus den Reihen des <strong>Gemeinde</strong>rats wurde nachgefragt, ob die Beantragung des Zuschusses<br />

auch für das Rathaus in Frage käme. Hierfür wäre eine Beantragung für<br />

die Wohnungen möglich. Für die Büroräume kann jedoch kein Zuschuss gewährt<br />

werden, da es sich nicht um Wohnraum handelt. Weiterhin wird aus den Reihen des<br />

<strong>Gemeinde</strong>rats darauf hingewiesen, dass durch die Förderung nicht andere Rechte<br />

verloren gehen dürfen. So dürfen andere Lärmschutzmaßnahmen, wie z.B. die Einführung<br />

einer Zone 30 nicht ausgeschlossen werden.<br />

Nach ausführlicher Aussprache stimmte der <strong>Gemeinde</strong>rat der Vereinbarung über die<br />

Durchführung von passiven Schallschutzmaßnahmen im Rahmen der Lärmsanierung<br />

zwischen der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kohlberg</strong> und dem Regierungspräsidium Stuttgart zu.<br />

Antrag auf Befreiung wegen Abweichung der Ziegelfarbe, Im Grund 37<br />

Der Bauherr hat nachträglich einen Antrag auf Befreiung wegen Abweichung der<br />

Ziegelfarbe gestellt. Nach einem Grundsatzbeschluss der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kohlberg</strong> <strong>vom</strong><br />

10. Juni 2011, der eine Durchmischung der Dachfarben im gesamten <strong>Gemeinde</strong>gebiet<br />

ermöglicht, wurde das Einvernehmen für graue Dachziegel einstimmig erteilt.<br />

Bekanntgaben und Sonstiges<br />

Einrichtung einer Gemeinschaftsschule in Frickenhausen<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> Frickenhausen beabsichtigt zum Schuljahr 2014/2015 eine Gemeinschaftsschule<br />

in Frickenhausen zu errichten. Im Zuge der regionalen Schulplanung<br />

sind im Verfahren auch die benachbarten Kommunen zu beteiligen. Hierzu fand am<br />

17. September 2013 ein Informationsgespräch mit den umliegenden <strong>Gemeinde</strong>n<br />

statt. Dabei wurde von den Bürgermeistern aus Neuffen, Beuren und <strong>Kohlberg</strong> die<br />

Initiative der <strong>Gemeinde</strong> Frickenhausen wohlwollend zur Kenntnis genommen. Weiter<br />

wurde aber gefordert, dass das zuständige Regierungspräsidium schriftlich bestätigt,


dass die Einrichtung einer Gemeinschaftsschule in Frickenhausen einer späteren<br />

eventuellen Einrichtung einer gleichen Schulart in Neuffen nicht entgegen steht. Die<br />

Berichterstattung in der Nürtinger Zeitung zu diesem Thema führte dann zu Irritationen.<br />

Zuletzt hat Bürgermeister Matthias Bäcker den Sachverhalt im Mitteilungsblatt<br />

der Stadt Neuffen <strong>vom</strong> 22. November 2013 klargestellt.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat nahm hiervon Kenntnis.<br />

Einstellung eines technische Mitarbeiters<br />

Bürgermeister Roller teilte mit, dass die ausgeschriebene Stelle für einen technischen<br />

Mitarbeiter an Herrn Sven Graß übertragen wurde. Er wird seinen Dienst am<br />

01.02.2014 antreten.<br />

Abschließend bedankte sich Bürgermeister Roller bei den Mitgliedern des <strong>Gemeinde</strong>rats<br />

für die kooperative Zusammenarbeit im laufenden Jahr. Einen besonderen Dank<br />

richtete er an Kämmerer Hans Gneiting, für den es die letzte <strong><strong>Gemeinde</strong>ratssitzung</strong><br />

vor seinem Ruhestand war. Er bedankte sich ganz herzlich für seine hervorragende<br />

Arbeit, sowie für die stets gute Verbundenheit mit der Bevölkerung und wünschte ihm<br />

alles Gute für den wohlverdienten Ruhestand.<br />

Es folgte noch eine nichtöffentliche Sitzung.

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