Gemeinderatssitzung vom 06.12.2013 - Gemeinde Kohlberg
Gemeinderatssitzung vom 06.12.2013 - Gemeinde Kohlberg
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Bericht aus der <strong><strong>Gemeinde</strong>ratssitzung</strong> <strong>vom</strong> <strong>06.12.2013</strong><br />
Blutspenderehrung<br />
Es sei bereits Tradition in <strong>Kohlberg</strong>, in der letzten <strong><strong>Gemeinde</strong>ratssitzung</strong> vor Weihnachten<br />
die Blutspenderehrung vorzunehmen, betonte Bürgermeister Roller und<br />
zeigte sich besonders erfreut darüber in diesem Jahr 13 Ehrungen vornehmen zu<br />
dürfen. Blutspenden sei sehr wichtig, weil Blut nicht künstlich hergestellt werden könne.<br />
Durch Spenden könne vielen Kranken und Verletzten geholfen werden. Blutspender<br />
seien somit Lebensretter.<br />
Bürgermeister Roller sprach allen Spendern sowie den Mitarbeitern des Blutspendedienstes<br />
seinen herzlichen Dank aus und begrüßte Herrn Hauff <strong>vom</strong> Deutschen Roten<br />
Kreuz, der mit ihm gemeinsam die Ehrung durchführte. In diesem Zusammenhang<br />
erwähnte Bürgermeister Roller, dass das Deutsche Rote Kreuz in diesem Jahr<br />
sein 150 – jähriges Bestehen feiern konnte.<br />
Für 10-maliges Spenden wurden Ute Pfisterer, Sylvia Schneider, Helga Straub, Alice<br />
Bosch und Malte Heilig geehrt. Für 25-maliges Blutspenden wurden Bernhard Hirschler,<br />
Holger Offterdinger, Thomaß Oßwald, Peter Schaich und Jochen Schnizler geehrt.<br />
Für 50-maliges Blutspenden wurden Gerhard Krieg, Andrea Pfeiffer und Ralf<br />
Euchner geehrt.<br />
(Foto 1 einfügen)<br />
Als besonderes Dankeschön erhielt jeder Blutspender ein Weinpräsent. Besonderen<br />
Dank und Anerkennung sprach der Vorsitzende Herrn Theodor Hauff für 150 – maliges<br />
Blutspenden aus. Der Geehrte bedankte sich und betonte, dass es ihm wichtig<br />
sei, dass viele neue Blutspender hinzukommen und weiterhin regelmäßig spenden.<br />
(Foto 2 einfügen)<br />
Überörtliche Prüfung der Rechnungsjahre 2009 - 2011<br />
Das Revisionsamt des Landkreises Esslingen hat in den letzten Monaten eine allgemeine<br />
Finanzprüfung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kohlberg</strong> für die Jahre 2009 – 2011 vorgenommen.<br />
Eingeschlossen war die Prüfung des Eigenbetriebs Wasserversorgung.<br />
Gegenstand der Prüfung waren gem. § 114 Abs. 1 GemO die Haushalts-, Kassenund<br />
Rechnungsführung der <strong>Gemeinde</strong> in den Haushaltsjahren 2009 - 2011. Die Prüfung<br />
hat sich insbesondere mit dem Haushalts- und Rechnungswesen und den kostenrechnenden<br />
Einrichtungen befasst.<br />
Kämmerer Hans Gneitig erläuterte nachfolgend die wesentlichen Prüfungsergebnisse.<br />
Die Finanzlage der <strong>Gemeinde</strong> war im Prüfungszeitraum noch befriedigend. In<br />
zwei der geprüften drei Haushaltsjahre konnte die <strong>Gemeinde</strong> Zuführungsraten an<br />
den Vermögenshaushalt erwirtschaften. Während sich der Bestand der allgemeinen<br />
Rücklage im Ergebnis geringfügig verbesserte, hat sich durch die Aufnahme neuer<br />
Kredite der Schuldenstand erhöht. Durch den konjunkturellen Abschwung sind die<br />
Steuereinnahmen der <strong>Gemeinde</strong> im Haushaltsjahr 2009 stark abgesunken. Dennoch
konnte die <strong>Gemeinde</strong> noch eine Zuführungsrate von 169.581 € erzielen. Als im folgenden<br />
Haushaltsjahr 2010 die Schlüsselzuweisungen zurückgegangen und die allgemeinen<br />
Umlagen gestiegen sind, musste der Verwaltungshaushalt durch eine Zuführung<br />
aus dem Vermögenshaushalt mit 233.936 € ausgeglichen werden. Infolge<br />
der konjunkturellen Erholung ab dem Haushaltsjahr 2011 mit dem Anstieg der Steuereinnahmen<br />
und den wieder angestiegenen Schlüsselzuweisungen konnte die <strong>Gemeinde</strong><br />
im Haushalsjahr 2011 eine Zuführungsrate von 718.015 € erwirtschaften.<br />
Nach Abzug der ordentlichen Kredittilgungen standen in den Haushaltsjahren 2009<br />
und 2011 als Nettoinvestitionsraten insgesamt 764.522 € zur Finanzierung der Investitionen<br />
des Vermögenshaushalts zur Verfügung.<br />
Die Ausgaben des Vermögenshaushalts von 2.091.786 € wurden im Wesentlichen<br />
durch die Zuführungsraten aus dem Verwaltungshaushalt, Entnahmen aus der allgemeinen<br />
Rücklage und Kreditaufnahmen finanziert. Insgesamt wurden in den<br />
Haushaltsjahren 2010 und 2011 Kredite von 360.000 € aufgenommen.<br />
Bei den Investitionen handelte es sich vor allem um Straßenbaumaßnahmen und um<br />
Maßnahmen der Abwasserbeseitigung. Der Schuldenstand der <strong>Gemeinde</strong> ist im Prüfungszeitraum<br />
durch die Aufnahme neuer Kredite um 183.218 € angestiegen. Er liegt<br />
mit 1.174.582 € rd. 9 % über dem Landesdurchschnitt vergleichbarer <strong>Gemeinde</strong>n.<br />
Abschließend wurde festgestellt, dass in den geprüften Bereichen insgesamt ordnungsgemäß<br />
gearbeitet wurde. Bei der überörtlichen Prüfung hat die Verwaltung einen<br />
guten Gesamteindruck vermittelt.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat wurde nach § 43 Abs. 5 GemO über den wesentlichen Inhalt des<br />
Prüfungsberichts unterrichtet.<br />
Abschließend bedankte sich <strong>Gemeinde</strong>rat Euchner im Namen des <strong>Gemeinde</strong>rats für<br />
die geleistete Arbeit, sowie dem damit verbundenen guten Prüfungsergebnis. Bürgermeister<br />
Roller betonte, dass dieser gute Gesamteindruck ein großes Stück Arbeit<br />
von Kämmerer Hans Gneiting widerspiegelt, bei dem er sich abschließend ganz<br />
herzlich bedankte.<br />
Bebauungsplan „Gaier I + II – 5. Änderung“ in Frickenhausen,<br />
Beteiligung nach § 2 Abs. 2 BauGB<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat Frickenhausen beschloss den Bebauungsplan „Gaier I + II – 5. Änderung“<br />
als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufzustellen. Es geht um ein Gebiet<br />
von ca. 0,28 ha. Die vorhandene gewerbliche Nutzung soll aufgegeben werden<br />
und es sollen planungsrechtliche Voraussetzungen für eine Wohnbebauung geschaffen<br />
werden. Belange der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kohlberg</strong> sind durch die Planung nicht<br />
tangiert.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschloss nach kurzer Aussprache, dass eine weitere Beteiligung<br />
im Verfahren nicht notwendig ist. Eine Stellungnahme wird nicht abgegeben.<br />
Umsetzung von Lärmschutzmaßnahmen an der Ortsdurchfahrt (L1210)<br />
Das Land Baden-Württemberg stellt im Rahmen der Lärmsanierung als freiwillige<br />
Leistung Mittel zur Verfügung, damit Gebäude- und Wohnungseigentümer, die <strong>vom</strong><br />
Verkehrslärm im besonderen Maße betroffen sind, Schallschutzmaßnahmen durch-
führen können. Voraussetzung dafür ist, dass die <strong>vom</strong> Regierungspräsidium ermittelten<br />
Schallpegel bestimmte Grenzwerte, die sich je nach Gebiet tagsüber<br />
zwischen 67 und 72 dB(A) und nachts zwischen 57 und 62 dB(A) bewegen, übersteigen.<br />
Das Regierungspräsidium hat bereits Schallpegelberechnungen durchgeführt und die<br />
Gebäude bestimmt, bei denen dem Grunde nach, d. h. bei Vorliegen sämtlicher Voraussetzungen,<br />
ein Zuschuss in Betracht kommt. Bei Vorliegen aller Voraussetzungen<br />
kann ein Zuschuss in Höhe von 75% der Kosten, höchstens jedoch 450 €/m² Fensterfläche<br />
gewährt werden. Die Bearbeitung der Zuschussanträge wird von der <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Kohlberg</strong> durchgeführt, die Richtlinien zur Gewährung des Zuschusses sind<br />
<strong>vom</strong> Regierungspräsidium ausgearbeitet.<br />
Damit der Zuschuss aus dem Programm den Gebäude- und Wohnungseigentümern<br />
gewährt werden kann, hat die <strong>Gemeinde</strong> eine Vereinbarung mit dem Regierungspräsidium<br />
Stuttgart zu schließen.<br />
Das Programm ist zeitlich befristet und läuft zum 31.10.2015 ab. Bis zu diesem Termin<br />
müssen sämtliche Maßnahmen abgerechnet sein. Die <strong>Gemeinde</strong> würde die betreffenden<br />
Eigentümer über die Zuschussmöglichkeit und die Voraussetzungen<br />
informieren.<br />
Aus den Reihen des <strong>Gemeinde</strong>rats wurde nachgefragt, ob die Beantragung des Zuschusses<br />
auch für das Rathaus in Frage käme. Hierfür wäre eine Beantragung für<br />
die Wohnungen möglich. Für die Büroräume kann jedoch kein Zuschuss gewährt<br />
werden, da es sich nicht um Wohnraum handelt. Weiterhin wird aus den Reihen des<br />
<strong>Gemeinde</strong>rats darauf hingewiesen, dass durch die Förderung nicht andere Rechte<br />
verloren gehen dürfen. So dürfen andere Lärmschutzmaßnahmen, wie z.B. die Einführung<br />
einer Zone 30 nicht ausgeschlossen werden.<br />
Nach ausführlicher Aussprache stimmte der <strong>Gemeinde</strong>rat der Vereinbarung über die<br />
Durchführung von passiven Schallschutzmaßnahmen im Rahmen der Lärmsanierung<br />
zwischen der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kohlberg</strong> und dem Regierungspräsidium Stuttgart zu.<br />
Antrag auf Befreiung wegen Abweichung der Ziegelfarbe, Im Grund 37<br />
Der Bauherr hat nachträglich einen Antrag auf Befreiung wegen Abweichung der<br />
Ziegelfarbe gestellt. Nach einem Grundsatzbeschluss der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kohlberg</strong> <strong>vom</strong><br />
10. Juni 2011, der eine Durchmischung der Dachfarben im gesamten <strong>Gemeinde</strong>gebiet<br />
ermöglicht, wurde das Einvernehmen für graue Dachziegel einstimmig erteilt.<br />
Bekanntgaben und Sonstiges<br />
Einrichtung einer Gemeinschaftsschule in Frickenhausen<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> Frickenhausen beabsichtigt zum Schuljahr 2014/2015 eine Gemeinschaftsschule<br />
in Frickenhausen zu errichten. Im Zuge der regionalen Schulplanung<br />
sind im Verfahren auch die benachbarten Kommunen zu beteiligen. Hierzu fand am<br />
17. September 2013 ein Informationsgespräch mit den umliegenden <strong>Gemeinde</strong>n<br />
statt. Dabei wurde von den Bürgermeistern aus Neuffen, Beuren und <strong>Kohlberg</strong> die<br />
Initiative der <strong>Gemeinde</strong> Frickenhausen wohlwollend zur Kenntnis genommen. Weiter<br />
wurde aber gefordert, dass das zuständige Regierungspräsidium schriftlich bestätigt,
dass die Einrichtung einer Gemeinschaftsschule in Frickenhausen einer späteren<br />
eventuellen Einrichtung einer gleichen Schulart in Neuffen nicht entgegen steht. Die<br />
Berichterstattung in der Nürtinger Zeitung zu diesem Thema führte dann zu Irritationen.<br />
Zuletzt hat Bürgermeister Matthias Bäcker den Sachverhalt im Mitteilungsblatt<br />
der Stadt Neuffen <strong>vom</strong> 22. November 2013 klargestellt.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat nahm hiervon Kenntnis.<br />
Einstellung eines technische Mitarbeiters<br />
Bürgermeister Roller teilte mit, dass die ausgeschriebene Stelle für einen technischen<br />
Mitarbeiter an Herrn Sven Graß übertragen wurde. Er wird seinen Dienst am<br />
01.02.2014 antreten.<br />
Abschließend bedankte sich Bürgermeister Roller bei den Mitgliedern des <strong>Gemeinde</strong>rats<br />
für die kooperative Zusammenarbeit im laufenden Jahr. Einen besonderen Dank<br />
richtete er an Kämmerer Hans Gneiting, für den es die letzte <strong><strong>Gemeinde</strong>ratssitzung</strong><br />
vor seinem Ruhestand war. Er bedankte sich ganz herzlich für seine hervorragende<br />
Arbeit, sowie für die stets gute Verbundenheit mit der Bevölkerung und wünschte ihm<br />
alles Gute für den wohlverdienten Ruhestand.<br />
Es folgte noch eine nichtöffentliche Sitzung.