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2011-11-28 Antrag auf parlamentarischen Prüfungsausschuss auf ...

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Wehrbe<strong>auf</strong>tragter des Deutschen Bundestages<br />

Herrn Hellmut Königshaus<br />

Platz der Republik 1<br />

DAfMR<br />

Netzwerk Menschenrecht<br />

Regulierungsakt UMR-09<strong>11</strong>22<br />

Gebietskörperschaft (Art. 140, 25, 1<br />

GG)<br />

HQ: Bielfeldtweg 26, D-21682 STADE<br />

Legal Department Schleswig-Holstein<br />

DE-<strong>11</strong>0<strong>11</strong> Berlin<br />

EINFACHE ABSCHRIFT<br />

Internetadressen:<br />

http:// www.zds-dzfmr.de/<br />

http://www.zeb-org.de/<br />

http://www. deutsches-amt.de/<br />

http:// www.partei-ag.de/<br />

http://www.deutschlandanzeiger.com/<br />

Zum Nachweis des Eingangs per Telefax : 030227-38 <strong>28</strong>3<br />

<strong>28</strong>.<strong>11</strong>.<strong>20<strong>11</strong></strong><br />

Unser Zeichen: DAMRV1022/ POK<strong>11</strong>0315-154-033414/ MG DRII 2194/10 6M 2007/10<br />

WB 1 4417/<strong>20<strong>11</strong></strong><br />

Formfehlerhafte Mitteilung des Ministerialrats Günther vom 23.<strong>11</strong>.<strong>20<strong>11</strong></strong> in der Sache:<br />

Anzeige vom 16.<strong>11</strong>.<strong>20<strong>11</strong></strong> wegen Störung der Religionsausübung durch rechtswidrige Plünderung infolge<br />

Anstiftung der Exekutivorgane durch sachlich unzuständige Gerichtsverwaltungen mit behaupteter<br />

Zuständigkeit in kirchenrechtlichen Fragen zur Förderung von Landfriedensbruch für die Beseitigung der<br />

freiheitlich demokratischen Grundordnung in den deutschen Ländern<br />

<strong>Antrag</strong> <strong>auf</strong> <strong>parlamentarischen</strong> Untersuchungsausschuss wegen Hochverrat<br />

Sehr geehrter Herr Königshaus,<br />

wir bestätigen den Eingang Ihres oben genannten Schreibens, das wir als Amt für<br />

Menscherechte inhaltlich jedoch nicht akzeptieren können, da es ohne Amtsiegel und ohne<br />

amtliche Beglaubigung rechtsfehlerhaft nicht der gesetzlich vorgeschriebenen Form entspricht<br />

und keine prüffähigen Gründe Ihrer Ablehnung zur Überprüfung eines grundrechtwidrigen<br />

Vorgangs enthält. Es ist offenkundig, daß Sie mit Ihrem Schreiben unsere Körperschaft nach §§<br />

81, 130, 221, 336 StGB verleumden, wenn Herr Ministerialrat Günther in wessen Auftrag (?) bei<br />

verweigerter Prüfung uns ggf. Rechtsmissbrauch empfiehlt. Nennen Sie uns bitte den<br />

Auftraggeber des Ministerialrats Günther.<br />

Art. 45b Grundgesetz<br />

Zum Schutz der Grundrechte und als Hilfsorgan des Bundestages bei der Ausübung der <strong>parlamentarischen</strong><br />

Kontrolle wird ein Wehrbe<strong>auf</strong>tragter des Bundestages berufen. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.<br />

Aus Art. 133 GG geht eindeutig hervor, daß der Bund nicht die Rechte und Pflichten des Volkes<br />

vertritt, sondern die der Wirtschaft. Somit sind Sie das zur Überprüfung zuständige Hilfsorgan<br />

des Deutschen Bundestages, wenn Ihre Parlamentarier für gemeinschaftlich verursachte<br />

Schäden durch Verletzung der Grundrechte bei Amtanmaßung der Verwaltungsangestellten<br />

ohne nachweisbares rechtfähiges Amt bei behaupteter, aber nicht nachgewiesener sachlicher<br />

Zuständigkeit gem. §§ 179,823 BGB mithaften müssen.<br />

Zentralrat Deutscher Staatsbürger - Deutsches Zentrum für Menschenrechte e. V.<br />

Deutsches Amt für Menschenrechte – Leg. Dep. Schleswig-Holstein<br />

Registereintrag Deutscher Bundestag ID 2-3231-5/<strong>11</strong>9.09 Steuernummer Gemeinnützigkeit 15 293 78414<br />

Bankverbindung: Postbank Hamburg BLZ: 200 100 20; Kontonummer: <strong>11</strong> 991 208<br />

Eingetragener Sitz: Kolonnenweg 29, D- 24837 Schleswig, Postanschrift Vorstand: Danziger Straße 22, 24837 Schleswig<br />

Tel. Vorstand : 04621 – 994955, Fax: 04621 34963, e-mail zds.sl@hotmail.de, http://zds-dzfmr.de;<br />

Gerichtsstand: Internationaler Gerichtshof für Menschenrechte ICHR/ IZMR - Sektion Deutschland,<br />

Bielfeldtweg 26, D-21682 STADE, Registernummer 101021-ZDS-001-1-1-


Ihrem Schreiben vom 23.<strong>11</strong>.<strong>20<strong>11</strong></strong> mangelt es juristisch an ordnungsgemäßer Begründung durch<br />

Missachtung unserer Rechte als originärer Grundrechttitelträger (einschließlich der Grundrechte<br />

Ihrer Soldaten bei Ihrer Inneren Führung – siehe tabellarische Tätererfassung in der Anlage im<br />

Fall des Majors d. R. Reiner Borchert Niedersachsen), sowie an Ihrer persönlichen<br />

Wahrheitspflicht als Hilfsorgan der Grundrechtspflege in der Bundesrepublik. Damit bestätigt<br />

Herr Ministerialrat Günther mit seiner Antwort bereits, daß sie ein unverantwortlicher<br />

Wirtschaftsverein sind.<br />

Ihre Ablehnung einer Überprüfung Ihrer Rechtsfähigkeit nach Deutschem Recht ist privater<br />

Natur und nicht rechtsfähig, denn die Bundesrepublik ist, wie am 16.<strong>11</strong>.<strong>20<strong>11</strong></strong> bereits ausführlich<br />

begründet, nur ein wirtschaftlicher Verein.<br />

Als Angestellter dieser Verwaltung beruft sich Herr Ministerialrat Günther, falls er es nicht<br />

bemerkt haben sollte, <strong>auf</strong> das „Gesetz“, das nur die Rechte und Pflichten der Verwaltung des<br />

Vereinigten Wirtschaftsgebietes besitzt, also des Vereins ohne Haftung. Ihre Rechte und<br />

Pflichten der unverantwortlichen Vereinsverwaltung bestehen aus Strichlisten ohne<br />

Rechtswirkung, da es keine unverantwortlichen Gesetze und Rechte gibt.<br />

Sollte Art. 133 GG nicht mehr gültig sein, dann teilen Sie uns dies bitte umgehend mit, da wir<br />

auch etwas dazulernen möchten.<br />

Ihre Antwort enthält keinerlei Stellungnahme zum staatsrechtlichen Sachverhalt, auch keinerlei<br />

Angaben darüber, welcher in Deutschland nicht vorhandener nationaler Rechtsweg bei<br />

verweigerter Aufklärung Ihrer Verwaltungsorgane von uns oder Ihren Soldaten beschritten<br />

werden sollte, wenn Sie doch ganz genau wissen, daß die dafür erforderlichen<br />

Staatsgerichte fehlen (vgl. § 15 GVG). Denn der Justizgewährungsanspruch der<br />

Bundesrepublik setzt nach Art. 6, 13 EMRK voraus, daß es sich um nationale Staatsgerichte<br />

gem. § 15 GVG handeln muß, die dem überpositiven Recht in der Rechts<strong>auf</strong>sicht nach<br />

Völkerrecht gemäß Hard Law unterstehen müssen.<br />

Vor Ihrer Antwort wäre zunächst zum Wohle Ihrer mithaftenden Abgeordneten sorgfältig von<br />

Ihnen zu prüfen gewesen, ob Ihre Verwaltung nach Art. 133 GG überhaupt ein staatliches oder<br />

ein rechtsstaatliches Gericht besitzt, und ob die Landesverfassungen in den Ländern ohne die<br />

Menschenrechtspraxis aus Art. 1 GG legitim und legal sind. In diesem Zusammenhang wäre<br />

von Ihnen (vor Ihrer Empfehlung an unser Organ zum Rechtsmissbrauch) ebenso die praktische<br />

Bedeutung des §37 PartG und die Parteilichkeit nach §41 (1) ZPO zu beachten gewesen.<br />

Wir weisen Sie hiermit ausdrücklich nochmals <strong>auf</strong> §245 ZPO für die rechtsstaatliche<br />

Gerichtsbarkeit hin (§15 GVG), da wir über einen eigenen Rechtskreis verfügen. In unseren<br />

Rechtsachen können keine (in kirchenrechtlichen Fragen sachlich nicht zuständigen)<br />

Gerichtsverwaltungen der Bundesrepublik wirksam entscheiden, wenn es, wie Ihnen ebenso<br />

bekannt sein wird, in der Bundesrepublik keine Staatskirche gibt.<br />

Wir vermuten, daß Sie und Herr Ministerialrat Günther Kenntnis von den Menschenrechten<br />

haben (Art. 140, 1, 7 (3) GG). Im Falle einer Strafverfolgung oder eines gerichtlichen Verfahrens<br />

wegen Nichtbeachtung oder Nichtbefolgung des Völkerrechts kann Ihre Verteidigung nicht<br />

dar<strong>auf</strong> gestützt werden, daß unser amtlicher Text von Ihnen nicht verstanden worden, oder<br />

ungenau und unvollständig gewesen wäre.<br />

Sie handeln nicht amtlich, sondern privat und persönlich nach §§179, 823 BGB, da eine<br />

verantwortliche und völkerrechtliche Vertretung der Länder „Berlin, Thüringen, Schleswig-<br />

Holstein, Niedersachsen u. a. “ im Bezug <strong>auf</strong> Art. 140 GG nicht vorliegen kann.<br />

Wir fordern Sie nach Ihrer gemeinschaftlichen Täuschung der Bürger (einschließlich der<br />

Täuschung Ihrer Soldaten in der Inneren Führung) im Rechtsverkehr durch Privathaftung der bei<br />

Folgeschäden aus Krieg und Besatzung mithaftenden Parlamentarier und Ihrer Verpflichtung<br />

zur Regulierung verursachter Schäden hiermit nochmals <strong>auf</strong>, den Ihnen am 16.<strong>11</strong>.200<strong>11</strong><br />

2


vorgetragenen Sachverhalt ordnungsgemäß anhand der Gerichtsakten zu überprüfen und die<br />

Rechtsfähigkeit Ihrer Gerichtsverwaltungen nach Deutschem Recht nachzuweisen.<br />

Zum Schutz der Parlamentarier ist der Deutsche Bundestag, sowie alle Landtage der Länder<br />

von ZEB und ZDS seit 2005 kontinuierlich dazu <strong>auf</strong>gefordert worden, Ihren<br />

Staats<strong>auf</strong>baumangel zu beseitigen!<br />

Bei Störung der freiheitlich demokratischen Grundordnung in allen deutschen Ländern muß<br />

vermutet werden, daß völkerrechtswidrige Plünderungen dann möglicherweise sogar im<br />

politischen Auftrag erfolgen, wenn Ihre Exekutive in den Ländern die Justizgewährungspflicht<br />

der Bundesrepublik ohne an Gerichten der Bundesrepublik für die Beschwerdeführer gar nicht<br />

erreichbares Deutsches Recht gar nicht garantieren kann, wenn sich Ihre Justizpersonen in den<br />

Ländern aus fiskalischen Gründen scheinbar auch nicht an ihre Dienstvorschriften halten<br />

müssen.<br />

Wir sind eine im Deutschen Bundestag eingetragene Gemeinschaft deutscher Souveräne nach<br />

Gemeinschaftsrecht gem. Art. 140 GG i.V.m. Art. 137,138 Weimarer Reichsverfassung, und<br />

bitten bei Folgebeseitigungsansprüchen der anzeigenden Bürger um Würdigung unserer<br />

gemeinnützigen Arbeit bei Schutzabsichten für Täter und Opfer gleichermaßen in Deutschland<br />

zur Abhilfe der Mißstände in unserem Lande durch Ihre umgehende Wiederherstellung der<br />

freiheitlich demokratischen Grundordnung in Deutschland durch<br />

Vereidigung Ihrer Verwaltungsangestellten und Abgeordneten in Bund und Ländern<br />

<strong>auf</strong> die Deutsche Reichsverfassung, <strong>auf</strong> Gott und die UN-Konvention 217 A /III,<br />

nicht <strong>auf</strong> das Grundgesetz der Bundesrepublik, seit 1990 ohne wirksamen Geltungsbereich.<br />

Soll Ihr Grundgesetz durch die neue Grenzfestlegung des Wirtschaftsgebietes der Alliierten seit<br />

1990 nunmehr in Deutschlands Grenzen von 1937 gelten, würde dies voraussetzen, daß alle<br />

EU-Mitgliedstaaten das 1990 geänderte Grundgesetz der Bundesrepublik ratifiziert haben<br />

müssten, wenn Hitlers Großdeutschland in den Grenzen von 1937 fast deckungsgleich mit der<br />

Fläche der EU – Mitgliedstaaten ist. Ihre Behörden in den deutschen Ländern verletzen das<br />

Völkerrecht, das Grundgesetz und Grundrecht, die Rechtsordnung der Bundesrepublik und<br />

Deutsches Recht unter Verletzung der Deutschen Verfassung aus Art. 1(2), 25, 140 GG, da sie<br />

unter Mißachtung des Völkerrechts rechtswidrig gemäß §37 PartG gegen das Zitiergebot<br />

verstoßen. Die Gerichtsverwaltungen in den Ländern unterstehen dem Kontrahierungszwang<br />

nach dem Recht des „ius cogens“. Sie berufen sich aber <strong>auf</strong> einfaches Recht durch Gesetz<br />

einer unverantwortlich organisierten Körperschaft ohne Rechte, denn die Länder haben keine<br />

völker-rechtliche Gründungsurkunde und die Landesverfassungen sind gegen die<br />

Menschenrechte illegal organisiert. Damit wird die Grundordnung der Bundesrepublik als<br />

Verwaltung verletzt.<br />

Die Verordnungen Nr. 55 der Militärregierung zu Länderbildungen nach den Vorstellungen der<br />

Siegermächte aus 1946, die im ganzen Britischen Kontrollgebiet noch immer Geltung haben,<br />

sind keine Landesgründungsurkunden souveräner Völkerrechtsubjekte. Somit besitzen die<br />

Länder ohne Gründungsurkunden nach Völkerrecht keine Rechtspersönlichkeit und sind nicht<br />

rechtsfähig.<br />

Unserer Erkenntnis nach wurden die Einführungsgesetze inklusive der räumlichen, sachlichen<br />

und zeitlichen Geltungsbereiche der ZPO, STPO und des GVG im ersten Gesetz zur<br />

Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministers der Justiz vom<br />

24.04.2006, rechtswirksam am 25.04.2007, <strong>auf</strong>gehoben. Wenn dies anders sein sollte, so<br />

lassen wir uns mit nachprüfbaren Quellenangaben gerne eines Besseren belehren.<br />

Die Bundesrepublik von Deutschland (Alt) wurde als besatzungsrechtliche Treuhandverwaltung<br />

der Drei Mächte mit der von ihnen verliehenen Gebietshoheit aus ihrer obersten Gewalt über<br />

Deutschland (Vier Mächte), am 29.9.1990 durch die Aufhebung des Geltungsbereiches des GG<br />

Art. 23 a. F., rechtswirksam am 29.9.1990 <strong>auf</strong>gehoben, im Einigungsvertrag nochmals bestätigt.<br />

3


Durch das völkerrechtliche Postliminiium des Art. 7, des 2 + 4 Vertrages wurde das komplette<br />

Besatzungsrecht in Disposition für Deutschland (Deutsches Reich) gestellt und alle<br />

Besatzungsbehörden der Alliierten geschlossen. Damit war der Rechtzustand der Weimarer<br />

Verfassung mit ihrem Deutschen Recht wieder gegeben. (Postliminiium – Rückkehr in alte Rechte).<br />

Weisen Sie uns die Rechtsfähigkeit der Berliner, der Niedersächsischen, der Schleswig-<br />

Holsteinischen und der Thüringer Gerichtsverwaltung nach Deutschem Recht durch Vorlage der<br />

völker-rechtlichen Landesgründungsurkunden dieser Länder bitte nach!<br />

Erzeugte Nichtigkeiten sind und bleiben Nichtigkeiten, die bei Mangel an Staatsgerichten auch nicht<br />

rückabgewickelt werden müssen, da von unbefugten Privatpersonen erzeugte Nichtigkeiten von<br />

Anfang an gar keinen rechtlichen Bestand hatten.<br />

Nichtrichter sind und bleiben solange Nichtrichter, bis sie sich als verantwortliche gesetzliche Richter<br />

nach Deutschem Recht amtlich auch problemlos legitimieren könnten.<br />

Da der Rechtsweg für unseren Grundrechttitelträger in Ihrem Rechtskreis der Wirtschaft gar nicht<br />

gegeben ist, sorgen Sie bitte dafür, daß<br />

1. unserem Kontrollorgan unser Verwaltungsgebäude in Schleswig-Holstein ohne weitere<br />

Verzögerungen zurückgegeben wird,<br />

2. die rechtswidrigen Pfändungen von Lohn, Gehalt und Altersbezügen <strong>auf</strong>zuheben sind, das<br />

mit Anstiftung von Banken geplünderte Kapital voll umfänglich zu ersetzen ist,<br />

3. zur Vermeidung der Gefahr im Verzug zur Vergrößerung des Schadenumfanges der<br />

ebenso nichtige Verwaltungsakt in Thüringen gegen unsere Gemeinschaft<br />

augenblicklich <strong>auf</strong>gehoben wird, da ebenso nichtig,<br />

4. die in Niedersachsen völkerrechtswidrig geplünderten Beträge der Stadtverwaltung Uslar<br />

/ Finanzverwaltung / Gerichtsverwaltung zum Zweck der wirtschaftlichen Schädigung der<br />

ZDS- Regionalvertretung unter der Leitung des Majors d. R. und Vorstandsmitglied,<br />

Herrn Reiner Borchert umgehend erstattet werden. (Vorgang siehe Anlage)<br />

Warum wir direkt beim ICC Klage erheben könnten, ohne das Subsidiaritätsprinzip, also die<br />

Vorrangigkeit nationaler Ausnahmegerichte beachten zu müssen, entnehmen Sie bitte dem § 21<br />

GVG, oder dem Kommentar zum GVG § 21, 6. Auflage, Kissel/Mayer von 2010.<br />

Wir machen nochmals dar<strong>auf</strong> <strong>auf</strong>merksam, daß wir als Menschenrecht-Aktivisten zum Schutz von<br />

Justizpersonen vor privaten Haftungsfolgen angetreten sind und auch der Auftraggeber des<br />

Ministerialrates Günther, sowie er selbst an Art. 20 (3) GG gebunden ist. Das Internationale Zentrum<br />

für Menschenrechte, der Zentralrat Europäischer Bürger und der Zentralrat Deutscher Staatsbürger<br />

sind mit unverletzlichem, unveräußerlichem und nicht justiziablen Recht laut Art. 1 (2) GG als<br />

originärer Rechtsträger in den inneren Angelegenheiten Deutschlands ohne staatliche Aufsicht und<br />

Kontrolle unabhängig nach dem Prinzip des Laizismus tätig (BVerfGE 18 (386); 30 (415), 42 (312))<br />

nach Art. 140, 25, 1 GG), denn ein Volk definiert sich über sein Bekenntnis.<br />

Die Gebietskörperschaftsmitgliederanzahl beträgt laut Art. 1 GG ca. 85.000.000 und entspricht der<br />

Anzahl der Menschen in Deutschland. Die Rechtsgrundlage ist im Grundgesetz verbrieft. Unsere<br />

Urkunden werden von der Bundesrepublik und Ländern nicht bestritten. Unsere überpositive<br />

Gebietskörperschaft ist legitim und legal und wurde im Deutschlandanzeiger veröffentlicht. Zuständig<br />

nach Art. 6 EGBGB, analog Art. 13 EMRK ist der Internationale Gerichtshof für Menschenrechte des<br />

ICHR nach Deutschem Recht und Internationalem Völkerrecht.<br />

4


Wir ordnen als Amt für Menschenrechte bei Nichtbefolgen unserer Anordnungen das<br />

Anhörungsverfahren nach Art. 140, 25, 1 GG an. Sie haben sich innerhalb von 10 Tagen<br />

schriftlich zu den verfassungsrechtlichen Fragen zu erklären und die von uns angeforderten<br />

Nachweise zu erbringen. Wir ordnen binnen 10 Tagen die Mitteilung aller vollständigen<br />

Familienamen, Vornamen, ladungs- und haftfähigen Anschriften der an den Verwaltungsakten<br />

beteiligten Personen an.<br />

Teilen Sie uns bitte verbindlich mit Quellennachweis mit,<br />

1. wann und wo die Ratifizierung des Grundgesetzes der Bundesrepublik von den EU-<br />

Mitgliedsstaaten nach 1990 in Deutschlands Grenzen von 1937 durch Ihre<br />

Geschäftsführung / resp. von den Siegermächten praktiziert worden sein soll, weil uns<br />

das nicht bekannt ist,<br />

2. ob seit 1990 von wem und wann genau der Bizonenvertrag vom 01.01.1947 und die<br />

Feindstaatenklauseln <strong>auf</strong>gehoben wurden, wenn Deutschland seit 1990 wieder<br />

souverän sein soll,<br />

3. <strong>auf</strong> welcher Rechtsgrundlage die Ausnahmegerichte in der Bundesrepublik meinen,<br />

unverantwortlich und existenzzerstörend gegen die Zivilbevölkerung in Deutschland<br />

ohne Haftungsfolgen handeln zu dürfen, wenn der 18.07.1990 / rsp. 31.08.1990 als<br />

Basis einer nicht mehr existenten Rechtspflege zu sehen sind. Dazu beachten Sie<br />

wegen Folgebeseitigungsansprüchen aus Menschenrechtsverletzungen gem. §§ 179,<br />

823 BGB bitte Art. 2 Abs. 1, Art. 25, 100 GG, Art. 6 EGBGB, sowie die erforderliche<br />

ausdrückliche Autorisierung Ihrer Richter durch die zuständigen Militärgouvernements<br />

bei offenkundigem Legitimationsmangel der deutschen Richter nach Deutschem Recht,<br />

4. Sollten die Art. 1, 19, 133, 140 Grundgesetz in Deutschland inzwischen keine Gültigkeit<br />

mehr haben, bitten wir ebenso um Ihren Hinweis mit Quellennachweis,<br />

5. an welche zuständige nationale Instanz sich die Justizopfer zum Zweck der nationalen<br />

Restitution wenden können, unter Beachtung, daß das Bundesjustizministerium nicht die<br />

oberste Dienstbehörde ist, und es in Deutschland gem. § 15 GVG keine zuständigen<br />

Staatsgerichte und keine gesetzlichen Richter nach Deutschem Recht gibt.<br />

Bitte weisen Sie nach Berliner Landesverfassung nach, wo sich das Staatsangehörigkeitsgesetz<br />

des Berliner Volkes und die Körperschaft der Menschenrechte befinden, wann und wo sie in<br />

Kraft getreten sind. Bitte reichen Sie die Gründungsurkunde des Landes „Berlin“ im<br />

Urkundsbeweis binnen der 10 Tagesfrist ein.<br />

Bitte nehmen Sie besonders Stellung zu §2 VwVfG, §40 VwGO, sowie (siehe Anlage) zum<br />

„Personalausweis“ der BRiTD-VoH (Verwaltungsverein ohne Haftung), einem Ausweis einer<br />

natürlichen Person mit satanistischen Symbolen, was gegen den Glauben der Menschen an<br />

Gott und zum Bekenntnis zu den Menschenrechten, sowie gegen das Grundrecht im<br />

Grundgesetz verstößt (§44 VwVfG).<br />

Weiterungen bleiben für die Restitution von Art und Umfang vorbehalten.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Irene Müßner<br />

Reiner Borchert<br />

bevollmächtigter gesetzlicher Vertreter<br />

Regionalleiter ZDS-Mitte<br />

Deutsches Amt für Menschenrechte Leg. Dep. Schleswig-Holstein<br />

Anlage: Tabellarische Tätererfassung – Fall Major d. R. Borchert - Niedersachsen<br />

Bedeutung der Symbole <strong>auf</strong> Ihrem Personalausweis (kein Personenausweis)<br />

5


Baphomet - Ein Symbol für den Teufel <strong>auf</strong> Personalausweisen<br />

Diese Zeichnung von Baphomet stammt aus dem Buch „Wer regiert die Welt“ von Des Griffin,<br />

das im Jahre 1976 erschienen ist. Tatsächlich hat diese Zeichnung jedoch einen sehr viel früheren<br />

Ursprung. Laut dem Lexikon der Esoterik ist Baphomet der Dämon der Wollust des alten<br />

Ägypten und wird beschrieben als „eine ziegenköpfige Gestalt mit Flügeln und Brüsten, die ein<br />

Symbol für den Teufel ist.“<br />

Nur wenn man diese Bilder von Baphomet kennt, kann man entdecken, daß ein verblüffend<br />

ähnliches Motiv <strong>auf</strong> der Rückseite von deutschen Personalausweisen zu erkennen ist. Und zwar<br />

dann, wenn man die Ausweisrückseite so hält, daß die Schrift <strong>auf</strong> dem Kopf steht. Es ist nicht<br />

ganz einfach zu erkennen, was verständlich ist, denn Buffy sollte sicher nicht erkannt werden.<br />

Dennoch: Nun ist da doch irgendwie der Ziegenbart zu erkennen, das Maul, die Nase, die Stirn –<br />

selbst dieses „Männeken“ zwischen seinen Hörnern kann man mit etwas Phantasie oben in der<br />

halben Rosette erkennen.<br />

Das Menschenrecht ist gottgegebenes Naturrecht.<br />

Unter UV-Licht erkennt man Antichristzeichen, ein umgedrehtes Kreuz in den Krallen des<br />

Adlers. In der Bundesrepublik gibt es keine Menschenrechte. Menschenrechtsverletzungen in der<br />

Bundesrepublik gegen das Grundrecht im Grundgesetz sind nicht strafbar!<br />

Ein seltsam stilisierter Bundesadler, dessen Füße in einer Art Kreuz mutiert sind. Interessant<br />

dabei ist, das man es für das satanische Kreuz ansehen kann, so wie das hier abgebildet ist.<br />

Dasselbe Symbol finden wir auch als Wasserzeichen im Reisepaß.<br />

Seit einiger Zeit werden Reisepässe mit einem RFID-Chip ausgestattet, <strong>auf</strong> dem mit an<br />

Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit sämtliche Daten inklusive des digitalisierten Fotos <strong>auf</strong><br />

Abruf bereit stehen. Man muß nur mit einem geeigneten Lesegerät in die Reichweite des<br />

Reisepasses kommen, schon hat man alle Daten <strong>auf</strong>geschnappt.<br />

RFID-Chip<br />

Es ist nur eine Frage der Zeit, bis nach Einführung der RFID-Scanning Technologie, geeignete<br />

Handheld-Geräte zur Verfügung stehen, ganz zu schweigen davon, was die selbsternannte<br />

„Weltordnung“ damit anstellen wird.<br />

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