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GEMEINDE KIRCHWEIDACH LANDKREIS ALTÖTTING REG. ...

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Festsetzungen Bebauungsplan Nr 18 Lilienstraße.doc Seite - 10 -<br />

VERFAHRENSVERMERKE:<br />

Die Gemeinde Kirchweidach hat in der Sitzung vom 16.12.2004 die Aufstellung des<br />

Bebauungsplanes Nr. 18 „Lilienstraße“ beschlossen. Der Aufstellungsbeschluß wurde am<br />

17.12.2004 ortsüblich bekannt gegeben (§ 2, Abs. 1 BauGB)<br />

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3, Abs. 1 BauGB) wurde in der Zeit<br />

14.03.2005 bis 20.04.2005 durchgeführt.<br />

Das Verfahren der Beteiligung der Behörden u. sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4<br />

Abs. 1 BauGB) wurde in der Zeit 14.03.2005 bis 20.04.2005 durchgeführt.<br />

Die Gemeinde Kirchweidach hat in der Sitzung vom 21.04.2005 den Planentwurf für den<br />

Bebauungsplan Nr. 18 „Lilienstraße“ gebilligt.<br />

Die Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3, Abs. 2 BauGB) und die Beteiligung der Behörden u.<br />

sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) wurde in der Zeit vom 03.05.2005<br />

bis 07.06.2005 durchgeführt.<br />

Der Bebauungsplan Nr. 18 „Lilienstraße“ in der Fassung vom 25.04.2005 wurde mit<br />

Begründung in der Zeit von 02.05.2005 bis 07.06.2002 öffentlich Ausgelegt.<br />

Die Gemeinde Kirchweidach hat in der Sitzung vom 16.06.2005 für den Bebauungsplan Nr.<br />

18 „Lilienstraße“ in der Fassung vom 16.06.2005 als Satzung beschlossen.<br />

Bekanntmachungsvermerk:<br />

Die amtliche Bekanntmachung dieser Satzung erfolgte durch Niederlegung in der<br />

Verwaltungsgemeinschaft Kirchweidach, Zimmer 7. Darauf wurde durch Anschlag an der<br />

Amtstafel hingewiesen.<br />

Der Anschlag wurde am 30.08.2005 angeheftet.<br />

<strong>GEMEINDE</strong> <strong>KIRCHWEIDACH</strong><br />

gez.<br />

M o s e r<br />

1. Bürgermeister<br />

BEGLAUBIGUNGSVERMERK<br />

Diese Ausfertigung der Satzung stimmt mit dem Original überein.<br />

<strong>GEMEINDE</strong> <strong>KIRCHWEIDACH</strong><br />

gez.<br />

M o s e r<br />

1. Bürgermeister

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