Sitzungsprotokoll - Kirchweidach
Sitzungsprotokoll - Kirchweidach
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NIEDERSCHRIFT ÜBER DIE SITZUNG Nr. 05/12<br />
===================================================================================<br />
des Gemeinderates <strong>Kirchweidach</strong> am 24. Mai 2012 im Sitzungssaal im Verwaltungsgebäude in<br />
<strong>Kirchweidach</strong>.<br />
Vorsitzender: 1. Bürgermeister Hans Krumbachner<br />
Gemeinderatsmitglieder: Schwarz Franz, Osl Georg, Schreiber Alfons, Aicher Theresia, Gruber<br />
Fritz, Leonhard Gierlinger, Michlbauer Johann, Anderl Robert, Obermayer<br />
Franz, Maier August, Aicher Wilhelm, Magg Andreas, Wäber<br />
Hartmut, Spielhofer Gabi<br />
Davon nicht anwesend: Spielhofer Gabi (entschuldigt), Aicher Wilhelm (entschuldigt)<br />
Die 14 Gemeinderatsmitglieder waren ordnungsgemäß geladen.<br />
Außerdem anwesend: Geschäftsleiter Hansen Marcus<br />
Schriftführer: Kehrer Andrea<br />
Die Sitzung war öffentlich und nichtöffentlich.<br />
Öffentlicher Teil<br />
01. Bericht über den Vollzug der letzten Sitzung<br />
Bürgermeister Krumbachner berichtet über den Vollzug der in der letzten Sitzung gefassten<br />
Beschlüsse.<br />
02. Genehmigung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung<br />
vom 26. April 2012, Nr. 04/12<br />
Die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 26. April 2012,<br />
Nr. 04/12 wurde ohne Gegenstimme genehmigt.<br />
Beschluss: 13 : 0 Stimmen
Fortsetzungsblatt zur Niederschrift über die Sitzung Nr. 05/12<br />
des Gemeinderates <strong>Kirchweidach</strong> vom 24. Mai 2012 Seite - 2<br />
03. Bauanträge<br />
03.1 Antrag auf Baugenehmigung zum Anbau eines Wintergartens an ein bestehendes<br />
Doppelhaus, Eichenweg 5 a, Pauli Markus<br />
Herr Markus Pauli, Eichenweg 5 a, 84558 <strong>Kirchweidach</strong> beantragt die Baugenehmigung<br />
zum Anbau eines Wintergartens an ein bestehendes Doppelhaus auf dem Grundstück<br />
Eichenweg 5 a, FlNr. 129/3 der Gemarkung <strong>Kirchweidach</strong>. Das Bauvorhaben befindet<br />
sich im Geltungsbereich der Innenbereichssatzung „<strong>Kirchweidach</strong> Nord/Ost (Eichenweg)“.<br />
Die Baugrenzen werden bei diesem Bauvorhaben überschritten.<br />
Das gemeindliche Einvernehmen zu diesem Antrag wird erteilt.<br />
Beschluss: 13 : 0 Stimmen<br />
03.2 Antrag auf Baugenehmigung zum Anbau eines Wintergartens an ein bestehendes<br />
Doppelhaus, Eichenweg 5, Pauli Erwin<br />
Herr Erwin Pauli, Eichenweg 5, 84558 <strong>Kirchweidach</strong> beantragt die Baugenehmigung<br />
zum Anbau eines Wintergartens an ein bestehendes Doppelhaus auf dem Grundstück<br />
Eichenweg 5, Fl.Nr. 129/8 der Gemarkung <strong>Kirchweidach</strong>. Das Bauvorhaben befindet<br />
sich im Geltungsbereich der Innenbereichssatzung „<strong>Kirchweidach</strong> Nord/Ost (Eichenweg)“.<br />
Die Baugrenzen werden bei diesem Bauvorhaben überschritten.<br />
Das gemeindliche Einvernehmen zu diesem Antrag wird erteilt.<br />
Beschluss: 13 : 0 Stimmen<br />
03.3 Antrag auf Baugenehmigung zum Anbau an ein bestehendes Wohnhaus sowie Sanierung<br />
und Umbau des Bestandsgebäudes zur Erstellung eines Wohnhauses mit<br />
Einliegerwohnung, Bahnhofsstraße 58, Lechner Markus<br />
Herr Markus Lechner, Gramsham 22, 84550 Feichten beantragt die Baugenehmigung<br />
zum Anbau an ein bestehendes Wohnhaus sowie Sanierung und Umbau des Bestandsgebäudes<br />
zur Erstellung eines Wohnhauses mit Einliegerwohnung auf dem Grundstück<br />
Bahnhofstraße 58, Fl.Nr. 2072 der Gemarkung <strong>Kirchweidach</strong>. Das Bauvorhaben befindet<br />
sich im Bereich der Außenbereichssatzung „Bahnhofstraße“.<br />
Das gemeindliche Einvernehmen zu diesem Antrag wird erteilt.<br />
Beschluss: 13 : 0 Stimmen<br />
03.4 Antrag isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes, Haiderstr.<br />
34, Mijuskovic Grujica<br />
Herr Grujica Mijuskovic, Haiderstr. 34, 84558 <strong>Kirchweidach</strong> beantragt die isolierte Befreiung<br />
zur Errichtung eines Freisitz, Geräteschuppens und Gewächshaus auf dem<br />
Grundstück Haiderstr. 34, FlNr. 103/44 der Gemarkung <strong>Kirchweidach</strong>. Das Bauvorhaben<br />
liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 13 „An der Haiderstraße“ und<br />
entspricht hinsichtlich der Baugrenzen nicht den Festsetzungen.
Fortsetzungsblatt zur Niederschrift über die Sitzung Nr. 05/12<br />
des Gemeinderates <strong>Kirchweidach</strong> vom 24. Mai 2012 Seite - 3<br />
Eine Befreiung hierzu wird erteilt. Das gemeindliche Einvernehmen zu diesem Antrag<br />
wird erteilt.<br />
Beschluss: 11 : 2 Stimmen<br />
03.5 Lageplantektur zur Änderung der Güllegrube, Roidham 4, Barth Johann<br />
Herr Johann Barth, Roidham 4, 84558 <strong>Kirchweidach</strong>, beantragt die Tektur zur Änderung<br />
der Lage der Güllegrube auf dem Grundstück Roidham 4, FlNr. 2565 und 2688 der<br />
Gemarkung <strong>Kirchweidach</strong>. Das Bauvorhaben befindet sich im Außenbereich.<br />
Das gemeindliche Einvernehmen hierzu wird erteilt.<br />
Beschluss: 13 : 0 Stimmen<br />
04. Fünfte Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplan Nr. 17 „Sonnleitn“, Abwägung<br />
und Billigungsbeschluss<br />
Stellungnahme Regierung von Oberbayern vom 03.04.2012<br />
In der Stellungnahme wurde festgehalten, dass diese nicht den raumordnerischen Erfordernissen<br />
einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung zum sparsamen Umgang mit Grund und Boden<br />
sowie zur Verhinderung einer Zersiedelung entspricht. Hierbei wurde vor allem das Anbindegebot<br />
und die Größe des geplanten Baugebietes bemängelt. Mit Schreiben vom 07.05.2012<br />
hat die Gemeinde <strong>Kirchweidach</strong> eine detaillierte Abwägung zu dieser Stellungnahme der Regierung<br />
vorgelegt. Zudem wird am 31.05.2012 die Regierung von Oberbayern vor Ort die<br />
Planung in Augenschein nehmen. Unterstützend hierzu wird auch Landrat Erwin Schneider an<br />
diesem Termin teilnehmen.<br />
Stellungnahme LRA Altötting vom 04.04.2012 zum Flächennutzungsplan<br />
SG 52 Hochbau<br />
Auch das LRA Altötting schließt sich derzeit noch bezüglich der Größe und Anbindung der<br />
Stellungnahme der Regierung an. Bei einer Besprechung im LRA konnten diese Bedenken jedoch<br />
besprochen und von Seiten der Gemeinde <strong>Kirchweidach</strong> Gegenargumente angeführt<br />
werden (siehe Schreiben an die Regierung v. 07.05.2012).<br />
SG 52 Tiefbau<br />
Keine Äußerung<br />
SG 53 Landschaftspflege<br />
Auch hier wurden wiederum die Größe und die Anbindung angemahnt. Hierbei kann von Seiten<br />
der Gemeinde wiederum auf die Argumentation, die auch der Regierung vorgelegt wurde,<br />
verwiesen werden. Ein Abdruck dieses Schreibens ergeht an die Fachstelle.
Fortsetzungsblatt zur Niederschrift über die Sitzung Nr. 05/12<br />
des Gemeinderates <strong>Kirchweidach</strong> vom 24. Mai 2012 Seite - 4<br />
Immissionsschutz<br />
Eine Bestätigung des Deutschen Wetterdienstes wurde eingeholt. Ebenso wurden vom Amt<br />
für Landwirtschaft die maximal zulässigen Tierzahlen angefordert. Diese Werte werden in das<br />
Geruchsgutachten eingearbeitet. Entsprechend der DIN 18005, die für ein allgemeines Wohngebiet<br />
gültig ist, ist nur der westliche Rand des Bebauungsplanbereiches nachts über<br />
45 dB(A). Hierbei handelte es sich jedoch überwiegend um ein bereits bestehendes Wohngebäude,<br />
das aus baurechtlicher Sicht sinnvollerweise in das Planungsgebiet mit einzubinden ist.<br />
Zudem kann mit passivem Schallschutz Abhilfe geschaffen werden.<br />
Naturschutz<br />
Keine Äußerung<br />
Gesundheitswesen<br />
Keine Äußerung<br />
Stellungnahme LRA Altötting vom 04.04.2012 zum Bebauungsplan<br />
SG 52 Hochbau<br />
Zu 1) In <strong>Kirchweidach</strong> gibt es einen erhöhten Bedarf an Mietwohnungen. Diesem Bedarf<br />
wurde mit einer Ausweisung möglicher Flächen für Mehrfamilienhäuser Rechnung getragen.<br />
Die Auswahl dieser Grundstücke erfolgte auf Grund möglichst günstiger Bebaubarkeit und<br />
Flächenverfügbarkeit. Speziell im ersten BA liegen diese auch in unmittelbarer Nähe. Eine<br />
„Perlschnur“ für unterschiedliche Nutzungen wird ergänzt.<br />
Zu 2) Eine Aussage zur Bauweise und zu Art. 6 BayBo wird ergänzt.<br />
Zu 3) Die Klarstellungen zur Wandhöhe werden erfolgen.<br />
Zu 4) Auch ein Maß für Abgrabungen wird ergänzt.<br />
Zu 5) Die Festsetzung der Höhen wird nochmals neu abgestimmt.<br />
Zu 6) Die Gemeinde <strong>Kirchweidach</strong> will hierbei neue Wege gehen und den Bauherren mehr<br />
Freiraum lassen. Eine massive Störung des Siedlungsbildes wird nicht erkannt.<br />
Zu 7) Auch die geringen, minimalen Dachüberstände spiegeln dies wieder.<br />
Zu 8) Bei der Farbe der Dacheindeckungen kam es bereits wiederholt zu Änderungswünschen,<br />
sodass der Gemeinderat hier keine konkrete Vorgabe machen möchte. Dies ist im Zusammenhang<br />
mit der Wahl der Dachform der Dachüberstände somit nur konsequent.<br />
Zu 9) Die Baumwurfzone wird eingezeichnet.<br />
Zu 10) Die Festsetzungen zur Baumwurfzone werden ergänzt.<br />
Zu 11) Es wird klargestellt, dass es sich um Pflanzverpflichtungen handelt.<br />
Zu 12) Die entsprechenden Festsetzungen werden konkretisiert.
Fortsetzungsblatt zur Niederschrift über die Sitzung Nr. 05/12<br />
des Gemeinderates <strong>Kirchweidach</strong> vom 24. Mai 2012 Seite - 5<br />
Zu 13) Eine Abänderung erfolgt.<br />
Zu 14) Auch hier erfolgt eine entsprechende Abänderung.<br />
Zu 15) Das Baufenster für ein Garagengebäude wird verkleinert.<br />
Zu 16) Eine Ergänzung erfolgt.<br />
Zu 17) Die vier geplanten Realisierungsabschnitte werden dargestellt.<br />
Zu 18) Die Sichtdreiecke werden ergänzt.<br />
SG 52 Tiefbau<br />
Der Weg an der Neukirchener Straße wird zu einer Feldzufahrt abgestuft, somit kann wie geplant<br />
eine neue Zufahrt zum Baugebiet entstehen. Die Planung wurde bereits mit dem Kreisbrandrat<br />
abgestimmt, die Sichtdreiecke werden ergänzt und die Zu- und Abfahrtsmöglichkeiten<br />
von Ver- und Entsorger bzw. Rettungsdiensten werden nochmals überprüft. Der Gemeinde<br />
ist bekannt, dass keinerlei Erstattungen von Lärmsanierungsmaßnahmen durch den Straßenbaulastträger<br />
geltend gemacht werden können.<br />
SG 53 Landschaftspflege<br />
Zu 1) Die Vorschläge werden zu Pflanzverpflichtungen abgeändert.<br />
Zu 2) Eine Begriffsänderung und eine Konkretisierung erfolgt.<br />
Zu 3) Dies wird in die Planungen mit aufgenommen.<br />
Immissionsschutz<br />
Eine Bestätigung des Deutschen Wetterdienstes wurde eingeholt. Ebenso wurden vom Amt<br />
für Landwirtschaft die maximal zulässigen Tierzahlen angefordert. Diese Werte werden in das<br />
Geruchsgutachten eingearbeitet. Entsprechend der DIN 18005, die für ein allgemeines Wohngebiet<br />
gültig ist, ist nur der westliche Rand des Bebauungsplanbereiches nachts über<br />
45 dB(A). Hierbei handelte es sich jedoch überwiegend um ein bereits bestehendes Wohngebäude,<br />
das aus baurechtlicher Sicht sinnvollerweise in das Planungsgebiet mit einzubinden ist.<br />
Zudem kann mit passivem Schallschutz Abhilfe geschaffen werden.<br />
Naturschutz<br />
Es wird durch Festsetzungen sichergestellt, dass die an die Wohnbebauung angrenzenden<br />
Ausgleichsflächen nicht als Freizeitflächen oder als „Gartenerweiterungen“ genutzt werden.<br />
Die Lebensraum-/ Verschmelzungswirkung der Ausgleichsflächen wird im Umweltbericht<br />
genauer erläutert. Die Unstimmigkeiten zwischen der früheren saP (2007) und der jetzt vorgesehenen<br />
Planung werden geklärt und nochmals erläutert. Fledermäuse sind von der neuen<br />
Planung nicht betroffen. Ein mögliches Vorkommen der Feldlärche wird durch erneute Begehung<br />
überprüft. Die Planung der Ausgleichsflächen wird noch detaillierter dargestellt.
Fortsetzungsblatt zur Niederschrift über die Sitzung Nr. 05/12<br />
des Gemeinderates <strong>Kirchweidach</strong> vom 24. Mai 2012 Seite - 6<br />
Gesundheitswesen<br />
Das Pfaffenhütchen wird aus der Pflanzenliste gestrichen.<br />
Stellungnahme Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 13.04.2012<br />
Der Punkt 2 in den Hinweisen wird um eine mögliche Staubbelästigung ergänzt. Die umliegenden<br />
landwirtschaftlichen Betriebe wurden in die Planung mit einbezogen und speziell<br />
durch das erstellte Geruchsgutachten abgearbeitet. Aus dem Gutachten ist zu erkennen, dass<br />
weder für das Baugebiet noch für die Landwirte Beeinträchtigungen zu erwarten sind. Eine<br />
Eintragung einer Dienstbarkeit ist nicht nötig und auch rechtlich nicht möglich.<br />
Die nötige Rodung wird mit Neupflanzungen im Bereich der Ausgleichsflächen ersetzt.<br />
Stellungnahme Bay. Landesamt für Denkmalpflege vom 02.04.2012<br />
Das vom LRA im Denkmalkataster erfasste und abgegrenzte Bodendenkmal „untertägige mittelalterliche<br />
Teile des Altortes von <strong>Kirchweidach</strong>“ wird durch den Bebauungsplan nicht betroffen.<br />
Für das Umfeld bestehen lediglich Vermutungen. Bei den ersten Oberbodenarbeiten<br />
zur Erschließung des geplanten Baugebiets könnte eine archäologisch, grabungstechnisch<br />
qualifizierte Fachkraft vor Ort sein. Ob jedoch ein Erlaubnisverfahren nötig ist, ist noch abzuklären.<br />
Stellungnahme IHK vom 13.04.2012<br />
Mit der Planung besteht Einverständnis.<br />
Stellungnahme Kreisheimatpflegerin Renate Heinrich vom 12.04.2012<br />
Das vom LRA im Denkmalkataster erfasste und abgegrenzte Bodendenkmal „untertägige mittelalterliche<br />
Teile des Altortes von <strong>Kirchweidach</strong>“ wird durch den Bebauungsplan nicht betroffen.<br />
Für das Umfeld bestehen lediglich Vermutungen. Bei den obersten Oberbodenarbeiten<br />
zur Erschließung des geplanten Baugebiets könnte eine archäologisch, grabungstechnisch<br />
qualifizierte Fachkraft vor Ort sein. Ob jedoch ein Erlaubnisverfahren nötig ist, ist noch abzuklären.<br />
Stellungnahme E.ON Netz vom 12.03.2012<br />
Keine Anlagen der E.ON Netz im Planungsgebiet.<br />
Stellungnahme E.ON Bayern AG vom 10.04.2012<br />
Die E.ON Bayern AG hat keine grundsätzlichen Einwendungen gegen den Bebauungsplan. In<br />
seinem Schreiben verweist es auf seine bestehenden Leitungen. Der Gemeinderat stellt fest,<br />
dass die vorhandene 20 kV Hochspannungsleitung die quer über das Baugebiet führt, abgebaut<br />
werden muss. Hierzu werden noch Gespräche mit der E.ON erfolgen. Im 2. BA wird<br />
noch ein Standort für eine Trafostation eingeplant.
Fortsetzungsblatt zur Niederschrift über die Sitzung Nr. 05/12<br />
des Gemeinderates <strong>Kirchweidach</strong> vom 24. Mai 2012 Seite - 7<br />
Stellungnahme WWA Traunstein vom 05.04.2012<br />
Mit der Entsorgung des Abwassers und der Niederschlagswässer besteht Einverständnis. Die<br />
Wasserversorgung ist über die Otting-Pallinger Gruppe sichergestellt. Das Gewässer 3. Ordnung,<br />
welches durch das Planungsgebiet führt, wird naturnah gestaltet. Auf mögliches unkontrolliert<br />
abfließendes Oberflächen- und Schichtwasser wird geachtet. Altlasten liegen nicht<br />
vor.<br />
Stellungnahme Kreisbrandinspektor vom 02.04.2012<br />
Keine Bedenken<br />
Stellungnahme Telekom vom 03.04.2012<br />
Gegen die Planung bestehen keine Einwände. Auf bestehende Kabellagen wird hingewiesen.<br />
Stellungnahme Otting-Pallinger Gruppe vom 03.04.2012<br />
Keine Einwände<br />
Stellungnahme Bay. Bauernverband vom 27.03.2012<br />
Grundsätzlich keine Bedenken. Die Ortsrandeingrünung muss eine Mindestbreite von 5 m<br />
aufweisen. Es wird jedoch darauf geachtet, dass kein negativer Schattenwurf auf angrenzende<br />
landwirtschaftliche Nutzflächen zu erwarten ist.<br />
Stellungnahme staatl. Bauamt Traunstein vom 21.03.2012<br />
Die Belange des staatl. Bauamtes Traunsteins werden nicht berührt.<br />
Stellungnahme Handwerkskammer für München und Oberbayern vom 22.03.2012<br />
Keine Anregungen.<br />
Stellungnahme Gemeinde Burgkirchen a.d. Alz vom 13.03.2012<br />
Weder Bedenken noch Anregungen.<br />
Stellungnahme Kabel Deutschland vom 15.03.2012<br />
Keine Einwände. Eine Neuverlegung von Telekommunikationsanlagen ist von Seiten der<br />
Kabel Deutschland nicht geplant.<br />
Stellungnahme DB Services Immobilien vom 14.03.2012<br />
Mit der Planung besteht von Seiten der DB Services Immobilien GmbH Einverständnis. Belange<br />
der Deutschen Bahn AG sind nicht betroffen.
Fortsetzungsblatt zur Niederschrift über die Sitzung Nr. 05/12<br />
des Gemeinderates <strong>Kirchweidach</strong> vom 24. Mai 2012 Seite - 8<br />
Der Gemeinderat beschließt, die Änderung des Flächennutzungsplans mit den oben genannten<br />
Änderungen zu billigen.<br />
Beschluss: 13 : 0 Stimmen<br />
Der Gemeinderat beschließt, den Bebauungsplan mit den oben genannten Änderungen zu billigen.<br />
Beschluss: 13 : 0 Stimmen<br />
05. Erneuerung Bodenbeläge Schulräume, Malerarbeiten<br />
Bürgermeister Krumbachner informiert den Gemeinderat, dass die Fenster des Schulgebäudes<br />
neu gestrichen sowie der Bodenbelag in den Schulräumen erneuert werden müssen. Im Zuge<br />
dessen werden zusätzlich sechs Klassenzimmer neu gestrichen, was jedoch in den Geltungsbereich<br />
der Verwaltungsgemeinschaft <strong>Kirchweidach</strong> fällt.<br />
Für das Streichen der Fenster des Schulgebäudes liegen dem Gemeinderat insgesamt drei Angebote<br />
der Fa. Barth aus Feichten, Fa. Sinzinger aus Trostberg und Fa. Linner aus Tittmoning<br />
vor. Das günstigste Angebot i. H. v. 8.384,03 € brutto stammt von der Fa. Linner.<br />
Der Gemeinderat beschließt, der Fa. Linner den Auftrag i. H. v. 8.384,03 € brutto zu erteilen.<br />
Beschluss: 13 : 0 Stimmen<br />
Für die Bodenbelagsarbeiten im Schulgebäude liegen dem Gemeinderat insgesamt 6 Angebote<br />
über PVC oder Linoleum Fußböden der Fa. Nussbaumer aus Garching, Fa. Schultheiss aus<br />
Burghausen und der Fa. Wiener aus Halsbach vor. Das günstigste Angebot für einen Linoleumboden<br />
bietet die Fa. Nussbaumer. Herr Michlbauer gibt dem Gemeinderat zudem bekannt,<br />
dass Linoleum gesünder und langlebiger als PVC ist.<br />
Der Gemeinderat beschließt, der Fa. Nussbaumer aus Garching den Auftrag für einen Linoleum<br />
Bodenbelag i. H. v. 14.809,55 € brutto zu erteilen.<br />
Beschluss: 13 : 0 Stimmen<br />
06. Energetische Sanierung Schützenheim<br />
Bürgermeister Krumbachner informiert den Gemeinderat, dass das Schützenheim energetisch<br />
saniert werden muss. Um einen Zuschuss beantrag zu können, wird jedoch ein Architektenbüro<br />
benötigt. Bürgermeister Krumbachner appelliert zudem auf die Mithilfe des Schützenvereins;<br />
die Materialkosten trägt die Gemeinde. Gemeinderatsmitglied Obermayer schlägt vor,<br />
vor dem Zuschussantrag zuerst Angebote einzuholen. Der Gemeinderat schließt sich dem an.
Fortsetzungsblatt zur Niederschrift über die Sitzung Nr. 05/12<br />
des Gemeinderates <strong>Kirchweidach</strong> vom 24. Mai 2012 Seite - 9<br />
07. Bericht über Geothermie<br />
Nach einem Gespräch mit Herrn Bernhard Gubo vom 23.05.2012 berichtet Bürgermeister<br />
Krumbachner dem Gemeinderat, dass die Pumpe kaputt ist und zur Reparatur nach Mannheim<br />
gefahren wurde. Die Ergebnisse des Pumpversuches der 3 Tage entsprechen den Erwartungen.<br />
Eine echte Aussage über die Pumpergebnisse kann jedoch erst nach 4 Wochen getroffen<br />
werden, wenn ununterbrochen gepumpt wurde. Nach Aussagen aller Gesellschafter ist jedoch<br />
davon auszugehen, dass das Glashausprojekt sowie die Fernwärme zustande kommen<br />
werden. Zuvor bedarf es jedoch bei einigen Punkten diesbezüglich einer Klärung weshalb<br />
auch bisher kein für beide Seiten einvernehmlicher Wärmepreis zustande kommen konnte.<br />
08. Fernwärmeversorgung Sachstandsbericht – Gründung eines Eigenbetriebs<br />
Bürgermeister Krumbachner erläutert dem Gemeinderat, dass auf Grund weiterer Verzögerungen<br />
bei den Pumptests aus zeitlichen Gründen die Ergebnisse nicht abgewartet werden<br />
können und daher mit den Planungsarbeiten begonnen werden muss. Als weiterer Schritt steht<br />
die Gründung eines Eigenbetriebes der Gemeinde <strong>Kirchweidach</strong> an. Von der Verwaltung<br />
wurde bereits ein Entwurf der Betriebssatzung „Gemeindewerke <strong>Kirchweidach</strong>“ zusammengestellt.<br />
Anschließend müsste ein Planungsbüro mit der Netzplanung beauftragt werden. Bürgermeister<br />
Krumbachner schlägt vor, eine Bürgerinformationsveranstaltung sowie eine Bürgerbefragung<br />
durchzuführen. Zudem wird angeregt, die Anlage in Waging sowie in Engelsberg<br />
zu besichtigen.<br />
Als Mitglieder des Werkausschusses werden folgende Gemeinderatsmitglieder vorgeschlagen:<br />
Bürgermeister Johann Krumbachner<br />
Georg Osl<br />
Franz Obermayer<br />
Johann Michlbauer<br />
Andreas Magg<br />
09. Verschiedenes<br />
09.1 Volleyballplatz<br />
Bürgermeister Krumbachner erläutert dem Gemeinderat, dass zeitnah bei der Sprunggrube<br />
der Höhenunterschied zwischen Laufbahn und Volleyballplatz abgefangen werden<br />
muss. Hierfür liegt dem Gemeinderat ein Angebot der Fa. AS Garten- und Landschaftsbau<br />
Pflasterbau GdbR aus <strong>Kirchweidach</strong> i. H. v. 11.818,24 € brutto vor. Hiernach<br />
sind zwei aufgeschüttete Stufen, welche von Betonmauerscheiben getragen werden, geplant.<br />
Gemeinderatsmitglied Obermayer schlägt vor, diesbezüglich einen Vororttermin,<br />
wenn möglich auch mit Herrn Siegfried Huber, zu vereinbaren. Der Gemeinderat ist<br />
sich einig, diesen am 21.06.2012 um 19:00 Uhr festzulegen.
Fortsetzungsblatt zur Niederschrift über die Sitzung Nr. 05/12<br />
des Gemeinderates <strong>Kirchweidach</strong> vom 24. Mai 2012 Seite - 10<br />
09.2 Antrag Kostenübernahme Sanierungsarbeiten am Tennisheim<br />
Dem Gemeinderat liegt ein Antrag der Tennisabteilung <strong>Kirchweidach</strong> über die Kostenübernahme<br />
der Materialkosten für die Sanierungsarbeiten am Tennisheim vor. Diese belaufen<br />
sich auf 3.244,83 € brutto.<br />
Der Gemeinderat beschließt, der Tennisabteilung die Materialkosten zu erstatten.<br />
Beschluss: 13 : 0 Stimmen<br />
Des Weiteren liegt dem Gemeinderat ein Antrag auf Kostenübernahme von Herrn Franz<br />
Stelzenberger über die eingesetzten Maschinen zur Sanierung des Tennisheims und den<br />
Pflegearbeiten am Erdwall vor. Diese belaufen sich auf 933,97 € brutto.<br />
Der Gemeinderat beschließt, die Kosten für die eingesetzten Maschinen von Herrn<br />
Franz Stelzenberger zu übernehmen.<br />
Beschluss: 13 : 0 Stimmen<br />
09.3 Informationsschreiben BRK<br />
Bürgermeister Krumbachner gibt dem Gemeinderat bekannt, dass das BRK wieder um<br />
Mitglieder wirbt. Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.<br />
10. Wünsche und Anträge<br />
10.1 Ortsverband <strong>Kirchweidach</strong>; Fahrt zur Altöttinger Dult<br />
Gemeinderatsmitglied Anderl informiert den Gemeinderat, dass anlässlich des Besuchs<br />
von Herrn Seehofer der Altöttinger Dult, vom Ortsverband <strong>Kirchweidach</strong> ein Bus nach<br />
Altötting gesponsert wird. Abfahrt ist um 17:30 Uhr vom Busparkplatz in <strong>Kirchweidach</strong>.<br />
Außerdem sind 5 Tische reserviert. Es wird lediglich um einen Unkostenbeitrag<br />
von 3 € gebeten.