14.02.2013 Aufrufe

Sitzungsprotokoll - Kirchweidach

Sitzungsprotokoll - Kirchweidach

Sitzungsprotokoll - Kirchweidach

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

NIEDERSCHRIFT ÜBER DIE SITZUNG Nr. 05/12<br />

===================================================================================<br />

des Gemeinderates <strong>Kirchweidach</strong> am 24. Mai 2012 im Sitzungssaal im Verwaltungsgebäude in<br />

<strong>Kirchweidach</strong>.<br />

Vorsitzender: 1. Bürgermeister Hans Krumbachner<br />

Gemeinderatsmitglieder: Schwarz Franz, Osl Georg, Schreiber Alfons, Aicher Theresia, Gruber<br />

Fritz, Leonhard Gierlinger, Michlbauer Johann, Anderl Robert, Obermayer<br />

Franz, Maier August, Aicher Wilhelm, Magg Andreas, Wäber<br />

Hartmut, Spielhofer Gabi<br />

Davon nicht anwesend: Spielhofer Gabi (entschuldigt), Aicher Wilhelm (entschuldigt)<br />

Die 14 Gemeinderatsmitglieder waren ordnungsgemäß geladen.<br />

Außerdem anwesend: Geschäftsleiter Hansen Marcus<br />

Schriftführer: Kehrer Andrea<br />

Die Sitzung war öffentlich und nichtöffentlich.<br />

Öffentlicher Teil<br />

01. Bericht über den Vollzug der letzten Sitzung<br />

Bürgermeister Krumbachner berichtet über den Vollzug der in der letzten Sitzung gefassten<br />

Beschlüsse.<br />

02. Genehmigung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung<br />

vom 26. April 2012, Nr. 04/12<br />

Die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 26. April 2012,<br />

Nr. 04/12 wurde ohne Gegenstimme genehmigt.<br />

Beschluss: 13 : 0 Stimmen


Fortsetzungsblatt zur Niederschrift über die Sitzung Nr. 05/12<br />

des Gemeinderates <strong>Kirchweidach</strong> vom 24. Mai 2012 Seite - 2<br />

03. Bauanträge<br />

03.1 Antrag auf Baugenehmigung zum Anbau eines Wintergartens an ein bestehendes<br />

Doppelhaus, Eichenweg 5 a, Pauli Markus<br />

Herr Markus Pauli, Eichenweg 5 a, 84558 <strong>Kirchweidach</strong> beantragt die Baugenehmigung<br />

zum Anbau eines Wintergartens an ein bestehendes Doppelhaus auf dem Grundstück<br />

Eichenweg 5 a, FlNr. 129/3 der Gemarkung <strong>Kirchweidach</strong>. Das Bauvorhaben befindet<br />

sich im Geltungsbereich der Innenbereichssatzung „<strong>Kirchweidach</strong> Nord/Ost (Eichenweg)“.<br />

Die Baugrenzen werden bei diesem Bauvorhaben überschritten.<br />

Das gemeindliche Einvernehmen zu diesem Antrag wird erteilt.<br />

Beschluss: 13 : 0 Stimmen<br />

03.2 Antrag auf Baugenehmigung zum Anbau eines Wintergartens an ein bestehendes<br />

Doppelhaus, Eichenweg 5, Pauli Erwin<br />

Herr Erwin Pauli, Eichenweg 5, 84558 <strong>Kirchweidach</strong> beantragt die Baugenehmigung<br />

zum Anbau eines Wintergartens an ein bestehendes Doppelhaus auf dem Grundstück<br />

Eichenweg 5, Fl.Nr. 129/8 der Gemarkung <strong>Kirchweidach</strong>. Das Bauvorhaben befindet<br />

sich im Geltungsbereich der Innenbereichssatzung „<strong>Kirchweidach</strong> Nord/Ost (Eichenweg)“.<br />

Die Baugrenzen werden bei diesem Bauvorhaben überschritten.<br />

Das gemeindliche Einvernehmen zu diesem Antrag wird erteilt.<br />

Beschluss: 13 : 0 Stimmen<br />

03.3 Antrag auf Baugenehmigung zum Anbau an ein bestehendes Wohnhaus sowie Sanierung<br />

und Umbau des Bestandsgebäudes zur Erstellung eines Wohnhauses mit<br />

Einliegerwohnung, Bahnhofsstraße 58, Lechner Markus<br />

Herr Markus Lechner, Gramsham 22, 84550 Feichten beantragt die Baugenehmigung<br />

zum Anbau an ein bestehendes Wohnhaus sowie Sanierung und Umbau des Bestandsgebäudes<br />

zur Erstellung eines Wohnhauses mit Einliegerwohnung auf dem Grundstück<br />

Bahnhofstraße 58, Fl.Nr. 2072 der Gemarkung <strong>Kirchweidach</strong>. Das Bauvorhaben befindet<br />

sich im Bereich der Außenbereichssatzung „Bahnhofstraße“.<br />

Das gemeindliche Einvernehmen zu diesem Antrag wird erteilt.<br />

Beschluss: 13 : 0 Stimmen<br />

03.4 Antrag isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes, Haiderstr.<br />

34, Mijuskovic Grujica<br />

Herr Grujica Mijuskovic, Haiderstr. 34, 84558 <strong>Kirchweidach</strong> beantragt die isolierte Befreiung<br />

zur Errichtung eines Freisitz, Geräteschuppens und Gewächshaus auf dem<br />

Grundstück Haiderstr. 34, FlNr. 103/44 der Gemarkung <strong>Kirchweidach</strong>. Das Bauvorhaben<br />

liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 13 „An der Haiderstraße“ und<br />

entspricht hinsichtlich der Baugrenzen nicht den Festsetzungen.


Fortsetzungsblatt zur Niederschrift über die Sitzung Nr. 05/12<br />

des Gemeinderates <strong>Kirchweidach</strong> vom 24. Mai 2012 Seite - 3<br />

Eine Befreiung hierzu wird erteilt. Das gemeindliche Einvernehmen zu diesem Antrag<br />

wird erteilt.<br />

Beschluss: 11 : 2 Stimmen<br />

03.5 Lageplantektur zur Änderung der Güllegrube, Roidham 4, Barth Johann<br />

Herr Johann Barth, Roidham 4, 84558 <strong>Kirchweidach</strong>, beantragt die Tektur zur Änderung<br />

der Lage der Güllegrube auf dem Grundstück Roidham 4, FlNr. 2565 und 2688 der<br />

Gemarkung <strong>Kirchweidach</strong>. Das Bauvorhaben befindet sich im Außenbereich.<br />

Das gemeindliche Einvernehmen hierzu wird erteilt.<br />

Beschluss: 13 : 0 Stimmen<br />

04. Fünfte Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplan Nr. 17 „Sonnleitn“, Abwägung<br />

und Billigungsbeschluss<br />

Stellungnahme Regierung von Oberbayern vom 03.04.2012<br />

In der Stellungnahme wurde festgehalten, dass diese nicht den raumordnerischen Erfordernissen<br />

einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung zum sparsamen Umgang mit Grund und Boden<br />

sowie zur Verhinderung einer Zersiedelung entspricht. Hierbei wurde vor allem das Anbindegebot<br />

und die Größe des geplanten Baugebietes bemängelt. Mit Schreiben vom 07.05.2012<br />

hat die Gemeinde <strong>Kirchweidach</strong> eine detaillierte Abwägung zu dieser Stellungnahme der Regierung<br />

vorgelegt. Zudem wird am 31.05.2012 die Regierung von Oberbayern vor Ort die<br />

Planung in Augenschein nehmen. Unterstützend hierzu wird auch Landrat Erwin Schneider an<br />

diesem Termin teilnehmen.<br />

Stellungnahme LRA Altötting vom 04.04.2012 zum Flächennutzungsplan<br />

SG 52 Hochbau<br />

Auch das LRA Altötting schließt sich derzeit noch bezüglich der Größe und Anbindung der<br />

Stellungnahme der Regierung an. Bei einer Besprechung im LRA konnten diese Bedenken jedoch<br />

besprochen und von Seiten der Gemeinde <strong>Kirchweidach</strong> Gegenargumente angeführt<br />

werden (siehe Schreiben an die Regierung v. 07.05.2012).<br />

SG 52 Tiefbau<br />

Keine Äußerung<br />

SG 53 Landschaftspflege<br />

Auch hier wurden wiederum die Größe und die Anbindung angemahnt. Hierbei kann von Seiten<br />

der Gemeinde wiederum auf die Argumentation, die auch der Regierung vorgelegt wurde,<br />

verwiesen werden. Ein Abdruck dieses Schreibens ergeht an die Fachstelle.


Fortsetzungsblatt zur Niederschrift über die Sitzung Nr. 05/12<br />

des Gemeinderates <strong>Kirchweidach</strong> vom 24. Mai 2012 Seite - 4<br />

Immissionsschutz<br />

Eine Bestätigung des Deutschen Wetterdienstes wurde eingeholt. Ebenso wurden vom Amt<br />

für Landwirtschaft die maximal zulässigen Tierzahlen angefordert. Diese Werte werden in das<br />

Geruchsgutachten eingearbeitet. Entsprechend der DIN 18005, die für ein allgemeines Wohngebiet<br />

gültig ist, ist nur der westliche Rand des Bebauungsplanbereiches nachts über<br />

45 dB(A). Hierbei handelte es sich jedoch überwiegend um ein bereits bestehendes Wohngebäude,<br />

das aus baurechtlicher Sicht sinnvollerweise in das Planungsgebiet mit einzubinden ist.<br />

Zudem kann mit passivem Schallschutz Abhilfe geschaffen werden.<br />

Naturschutz<br />

Keine Äußerung<br />

Gesundheitswesen<br />

Keine Äußerung<br />

Stellungnahme LRA Altötting vom 04.04.2012 zum Bebauungsplan<br />

SG 52 Hochbau<br />

Zu 1) In <strong>Kirchweidach</strong> gibt es einen erhöhten Bedarf an Mietwohnungen. Diesem Bedarf<br />

wurde mit einer Ausweisung möglicher Flächen für Mehrfamilienhäuser Rechnung getragen.<br />

Die Auswahl dieser Grundstücke erfolgte auf Grund möglichst günstiger Bebaubarkeit und<br />

Flächenverfügbarkeit. Speziell im ersten BA liegen diese auch in unmittelbarer Nähe. Eine<br />

„Perlschnur“ für unterschiedliche Nutzungen wird ergänzt.<br />

Zu 2) Eine Aussage zur Bauweise und zu Art. 6 BayBo wird ergänzt.<br />

Zu 3) Die Klarstellungen zur Wandhöhe werden erfolgen.<br />

Zu 4) Auch ein Maß für Abgrabungen wird ergänzt.<br />

Zu 5) Die Festsetzung der Höhen wird nochmals neu abgestimmt.<br />

Zu 6) Die Gemeinde <strong>Kirchweidach</strong> will hierbei neue Wege gehen und den Bauherren mehr<br />

Freiraum lassen. Eine massive Störung des Siedlungsbildes wird nicht erkannt.<br />

Zu 7) Auch die geringen, minimalen Dachüberstände spiegeln dies wieder.<br />

Zu 8) Bei der Farbe der Dacheindeckungen kam es bereits wiederholt zu Änderungswünschen,<br />

sodass der Gemeinderat hier keine konkrete Vorgabe machen möchte. Dies ist im Zusammenhang<br />

mit der Wahl der Dachform der Dachüberstände somit nur konsequent.<br />

Zu 9) Die Baumwurfzone wird eingezeichnet.<br />

Zu 10) Die Festsetzungen zur Baumwurfzone werden ergänzt.<br />

Zu 11) Es wird klargestellt, dass es sich um Pflanzverpflichtungen handelt.<br />

Zu 12) Die entsprechenden Festsetzungen werden konkretisiert.


Fortsetzungsblatt zur Niederschrift über die Sitzung Nr. 05/12<br />

des Gemeinderates <strong>Kirchweidach</strong> vom 24. Mai 2012 Seite - 5<br />

Zu 13) Eine Abänderung erfolgt.<br />

Zu 14) Auch hier erfolgt eine entsprechende Abänderung.<br />

Zu 15) Das Baufenster für ein Garagengebäude wird verkleinert.<br />

Zu 16) Eine Ergänzung erfolgt.<br />

Zu 17) Die vier geplanten Realisierungsabschnitte werden dargestellt.<br />

Zu 18) Die Sichtdreiecke werden ergänzt.<br />

SG 52 Tiefbau<br />

Der Weg an der Neukirchener Straße wird zu einer Feldzufahrt abgestuft, somit kann wie geplant<br />

eine neue Zufahrt zum Baugebiet entstehen. Die Planung wurde bereits mit dem Kreisbrandrat<br />

abgestimmt, die Sichtdreiecke werden ergänzt und die Zu- und Abfahrtsmöglichkeiten<br />

von Ver- und Entsorger bzw. Rettungsdiensten werden nochmals überprüft. Der Gemeinde<br />

ist bekannt, dass keinerlei Erstattungen von Lärmsanierungsmaßnahmen durch den Straßenbaulastträger<br />

geltend gemacht werden können.<br />

SG 53 Landschaftspflege<br />

Zu 1) Die Vorschläge werden zu Pflanzverpflichtungen abgeändert.<br />

Zu 2) Eine Begriffsänderung und eine Konkretisierung erfolgt.<br />

Zu 3) Dies wird in die Planungen mit aufgenommen.<br />

Immissionsschutz<br />

Eine Bestätigung des Deutschen Wetterdienstes wurde eingeholt. Ebenso wurden vom Amt<br />

für Landwirtschaft die maximal zulässigen Tierzahlen angefordert. Diese Werte werden in das<br />

Geruchsgutachten eingearbeitet. Entsprechend der DIN 18005, die für ein allgemeines Wohngebiet<br />

gültig ist, ist nur der westliche Rand des Bebauungsplanbereiches nachts über<br />

45 dB(A). Hierbei handelte es sich jedoch überwiegend um ein bereits bestehendes Wohngebäude,<br />

das aus baurechtlicher Sicht sinnvollerweise in das Planungsgebiet mit einzubinden ist.<br />

Zudem kann mit passivem Schallschutz Abhilfe geschaffen werden.<br />

Naturschutz<br />

Es wird durch Festsetzungen sichergestellt, dass die an die Wohnbebauung angrenzenden<br />

Ausgleichsflächen nicht als Freizeitflächen oder als „Gartenerweiterungen“ genutzt werden.<br />

Die Lebensraum-/ Verschmelzungswirkung der Ausgleichsflächen wird im Umweltbericht<br />

genauer erläutert. Die Unstimmigkeiten zwischen der früheren saP (2007) und der jetzt vorgesehenen<br />

Planung werden geklärt und nochmals erläutert. Fledermäuse sind von der neuen<br />

Planung nicht betroffen. Ein mögliches Vorkommen der Feldlärche wird durch erneute Begehung<br />

überprüft. Die Planung der Ausgleichsflächen wird noch detaillierter dargestellt.


Fortsetzungsblatt zur Niederschrift über die Sitzung Nr. 05/12<br />

des Gemeinderates <strong>Kirchweidach</strong> vom 24. Mai 2012 Seite - 6<br />

Gesundheitswesen<br />

Das Pfaffenhütchen wird aus der Pflanzenliste gestrichen.<br />

Stellungnahme Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 13.04.2012<br />

Der Punkt 2 in den Hinweisen wird um eine mögliche Staubbelästigung ergänzt. Die umliegenden<br />

landwirtschaftlichen Betriebe wurden in die Planung mit einbezogen und speziell<br />

durch das erstellte Geruchsgutachten abgearbeitet. Aus dem Gutachten ist zu erkennen, dass<br />

weder für das Baugebiet noch für die Landwirte Beeinträchtigungen zu erwarten sind. Eine<br />

Eintragung einer Dienstbarkeit ist nicht nötig und auch rechtlich nicht möglich.<br />

Die nötige Rodung wird mit Neupflanzungen im Bereich der Ausgleichsflächen ersetzt.<br />

Stellungnahme Bay. Landesamt für Denkmalpflege vom 02.04.2012<br />

Das vom LRA im Denkmalkataster erfasste und abgegrenzte Bodendenkmal „untertägige mittelalterliche<br />

Teile des Altortes von <strong>Kirchweidach</strong>“ wird durch den Bebauungsplan nicht betroffen.<br />

Für das Umfeld bestehen lediglich Vermutungen. Bei den ersten Oberbodenarbeiten<br />

zur Erschließung des geplanten Baugebiets könnte eine archäologisch, grabungstechnisch<br />

qualifizierte Fachkraft vor Ort sein. Ob jedoch ein Erlaubnisverfahren nötig ist, ist noch abzuklären.<br />

Stellungnahme IHK vom 13.04.2012<br />

Mit der Planung besteht Einverständnis.<br />

Stellungnahme Kreisheimatpflegerin Renate Heinrich vom 12.04.2012<br />

Das vom LRA im Denkmalkataster erfasste und abgegrenzte Bodendenkmal „untertägige mittelalterliche<br />

Teile des Altortes von <strong>Kirchweidach</strong>“ wird durch den Bebauungsplan nicht betroffen.<br />

Für das Umfeld bestehen lediglich Vermutungen. Bei den obersten Oberbodenarbeiten<br />

zur Erschließung des geplanten Baugebiets könnte eine archäologisch, grabungstechnisch<br />

qualifizierte Fachkraft vor Ort sein. Ob jedoch ein Erlaubnisverfahren nötig ist, ist noch abzuklären.<br />

Stellungnahme E.ON Netz vom 12.03.2012<br />

Keine Anlagen der E.ON Netz im Planungsgebiet.<br />

Stellungnahme E.ON Bayern AG vom 10.04.2012<br />

Die E.ON Bayern AG hat keine grundsätzlichen Einwendungen gegen den Bebauungsplan. In<br />

seinem Schreiben verweist es auf seine bestehenden Leitungen. Der Gemeinderat stellt fest,<br />

dass die vorhandene 20 kV Hochspannungsleitung die quer über das Baugebiet führt, abgebaut<br />

werden muss. Hierzu werden noch Gespräche mit der E.ON erfolgen. Im 2. BA wird<br />

noch ein Standort für eine Trafostation eingeplant.


Fortsetzungsblatt zur Niederschrift über die Sitzung Nr. 05/12<br />

des Gemeinderates <strong>Kirchweidach</strong> vom 24. Mai 2012 Seite - 7<br />

Stellungnahme WWA Traunstein vom 05.04.2012<br />

Mit der Entsorgung des Abwassers und der Niederschlagswässer besteht Einverständnis. Die<br />

Wasserversorgung ist über die Otting-Pallinger Gruppe sichergestellt. Das Gewässer 3. Ordnung,<br />

welches durch das Planungsgebiet führt, wird naturnah gestaltet. Auf mögliches unkontrolliert<br />

abfließendes Oberflächen- und Schichtwasser wird geachtet. Altlasten liegen nicht<br />

vor.<br />

Stellungnahme Kreisbrandinspektor vom 02.04.2012<br />

Keine Bedenken<br />

Stellungnahme Telekom vom 03.04.2012<br />

Gegen die Planung bestehen keine Einwände. Auf bestehende Kabellagen wird hingewiesen.<br />

Stellungnahme Otting-Pallinger Gruppe vom 03.04.2012<br />

Keine Einwände<br />

Stellungnahme Bay. Bauernverband vom 27.03.2012<br />

Grundsätzlich keine Bedenken. Die Ortsrandeingrünung muss eine Mindestbreite von 5 m<br />

aufweisen. Es wird jedoch darauf geachtet, dass kein negativer Schattenwurf auf angrenzende<br />

landwirtschaftliche Nutzflächen zu erwarten ist.<br />

Stellungnahme staatl. Bauamt Traunstein vom 21.03.2012<br />

Die Belange des staatl. Bauamtes Traunsteins werden nicht berührt.<br />

Stellungnahme Handwerkskammer für München und Oberbayern vom 22.03.2012<br />

Keine Anregungen.<br />

Stellungnahme Gemeinde Burgkirchen a.d. Alz vom 13.03.2012<br />

Weder Bedenken noch Anregungen.<br />

Stellungnahme Kabel Deutschland vom 15.03.2012<br />

Keine Einwände. Eine Neuverlegung von Telekommunikationsanlagen ist von Seiten der<br />

Kabel Deutschland nicht geplant.<br />

Stellungnahme DB Services Immobilien vom 14.03.2012<br />

Mit der Planung besteht von Seiten der DB Services Immobilien GmbH Einverständnis. Belange<br />

der Deutschen Bahn AG sind nicht betroffen.


Fortsetzungsblatt zur Niederschrift über die Sitzung Nr. 05/12<br />

des Gemeinderates <strong>Kirchweidach</strong> vom 24. Mai 2012 Seite - 8<br />

Der Gemeinderat beschließt, die Änderung des Flächennutzungsplans mit den oben genannten<br />

Änderungen zu billigen.<br />

Beschluss: 13 : 0 Stimmen<br />

Der Gemeinderat beschließt, den Bebauungsplan mit den oben genannten Änderungen zu billigen.<br />

Beschluss: 13 : 0 Stimmen<br />

05. Erneuerung Bodenbeläge Schulräume, Malerarbeiten<br />

Bürgermeister Krumbachner informiert den Gemeinderat, dass die Fenster des Schulgebäudes<br />

neu gestrichen sowie der Bodenbelag in den Schulräumen erneuert werden müssen. Im Zuge<br />

dessen werden zusätzlich sechs Klassenzimmer neu gestrichen, was jedoch in den Geltungsbereich<br />

der Verwaltungsgemeinschaft <strong>Kirchweidach</strong> fällt.<br />

Für das Streichen der Fenster des Schulgebäudes liegen dem Gemeinderat insgesamt drei Angebote<br />

der Fa. Barth aus Feichten, Fa. Sinzinger aus Trostberg und Fa. Linner aus Tittmoning<br />

vor. Das günstigste Angebot i. H. v. 8.384,03 € brutto stammt von der Fa. Linner.<br />

Der Gemeinderat beschließt, der Fa. Linner den Auftrag i. H. v. 8.384,03 € brutto zu erteilen.<br />

Beschluss: 13 : 0 Stimmen<br />

Für die Bodenbelagsarbeiten im Schulgebäude liegen dem Gemeinderat insgesamt 6 Angebote<br />

über PVC oder Linoleum Fußböden der Fa. Nussbaumer aus Garching, Fa. Schultheiss aus<br />

Burghausen und der Fa. Wiener aus Halsbach vor. Das günstigste Angebot für einen Linoleumboden<br />

bietet die Fa. Nussbaumer. Herr Michlbauer gibt dem Gemeinderat zudem bekannt,<br />

dass Linoleum gesünder und langlebiger als PVC ist.<br />

Der Gemeinderat beschließt, der Fa. Nussbaumer aus Garching den Auftrag für einen Linoleum<br />

Bodenbelag i. H. v. 14.809,55 € brutto zu erteilen.<br />

Beschluss: 13 : 0 Stimmen<br />

06. Energetische Sanierung Schützenheim<br />

Bürgermeister Krumbachner informiert den Gemeinderat, dass das Schützenheim energetisch<br />

saniert werden muss. Um einen Zuschuss beantrag zu können, wird jedoch ein Architektenbüro<br />

benötigt. Bürgermeister Krumbachner appelliert zudem auf die Mithilfe des Schützenvereins;<br />

die Materialkosten trägt die Gemeinde. Gemeinderatsmitglied Obermayer schlägt vor,<br />

vor dem Zuschussantrag zuerst Angebote einzuholen. Der Gemeinderat schließt sich dem an.


Fortsetzungsblatt zur Niederschrift über die Sitzung Nr. 05/12<br />

des Gemeinderates <strong>Kirchweidach</strong> vom 24. Mai 2012 Seite - 9<br />

07. Bericht über Geothermie<br />

Nach einem Gespräch mit Herrn Bernhard Gubo vom 23.05.2012 berichtet Bürgermeister<br />

Krumbachner dem Gemeinderat, dass die Pumpe kaputt ist und zur Reparatur nach Mannheim<br />

gefahren wurde. Die Ergebnisse des Pumpversuches der 3 Tage entsprechen den Erwartungen.<br />

Eine echte Aussage über die Pumpergebnisse kann jedoch erst nach 4 Wochen getroffen<br />

werden, wenn ununterbrochen gepumpt wurde. Nach Aussagen aller Gesellschafter ist jedoch<br />

davon auszugehen, dass das Glashausprojekt sowie die Fernwärme zustande kommen<br />

werden. Zuvor bedarf es jedoch bei einigen Punkten diesbezüglich einer Klärung weshalb<br />

auch bisher kein für beide Seiten einvernehmlicher Wärmepreis zustande kommen konnte.<br />

08. Fernwärmeversorgung Sachstandsbericht – Gründung eines Eigenbetriebs<br />

Bürgermeister Krumbachner erläutert dem Gemeinderat, dass auf Grund weiterer Verzögerungen<br />

bei den Pumptests aus zeitlichen Gründen die Ergebnisse nicht abgewartet werden<br />

können und daher mit den Planungsarbeiten begonnen werden muss. Als weiterer Schritt steht<br />

die Gründung eines Eigenbetriebes der Gemeinde <strong>Kirchweidach</strong> an. Von der Verwaltung<br />

wurde bereits ein Entwurf der Betriebssatzung „Gemeindewerke <strong>Kirchweidach</strong>“ zusammengestellt.<br />

Anschließend müsste ein Planungsbüro mit der Netzplanung beauftragt werden. Bürgermeister<br />

Krumbachner schlägt vor, eine Bürgerinformationsveranstaltung sowie eine Bürgerbefragung<br />

durchzuführen. Zudem wird angeregt, die Anlage in Waging sowie in Engelsberg<br />

zu besichtigen.<br />

Als Mitglieder des Werkausschusses werden folgende Gemeinderatsmitglieder vorgeschlagen:<br />

Bürgermeister Johann Krumbachner<br />

Georg Osl<br />

Franz Obermayer<br />

Johann Michlbauer<br />

Andreas Magg<br />

09. Verschiedenes<br />

09.1 Volleyballplatz<br />

Bürgermeister Krumbachner erläutert dem Gemeinderat, dass zeitnah bei der Sprunggrube<br />

der Höhenunterschied zwischen Laufbahn und Volleyballplatz abgefangen werden<br />

muss. Hierfür liegt dem Gemeinderat ein Angebot der Fa. AS Garten- und Landschaftsbau<br />

Pflasterbau GdbR aus <strong>Kirchweidach</strong> i. H. v. 11.818,24 € brutto vor. Hiernach<br />

sind zwei aufgeschüttete Stufen, welche von Betonmauerscheiben getragen werden, geplant.<br />

Gemeinderatsmitglied Obermayer schlägt vor, diesbezüglich einen Vororttermin,<br />

wenn möglich auch mit Herrn Siegfried Huber, zu vereinbaren. Der Gemeinderat ist<br />

sich einig, diesen am 21.06.2012 um 19:00 Uhr festzulegen.


Fortsetzungsblatt zur Niederschrift über die Sitzung Nr. 05/12<br />

des Gemeinderates <strong>Kirchweidach</strong> vom 24. Mai 2012 Seite - 10<br />

09.2 Antrag Kostenübernahme Sanierungsarbeiten am Tennisheim<br />

Dem Gemeinderat liegt ein Antrag der Tennisabteilung <strong>Kirchweidach</strong> über die Kostenübernahme<br />

der Materialkosten für die Sanierungsarbeiten am Tennisheim vor. Diese belaufen<br />

sich auf 3.244,83 € brutto.<br />

Der Gemeinderat beschließt, der Tennisabteilung die Materialkosten zu erstatten.<br />

Beschluss: 13 : 0 Stimmen<br />

Des Weiteren liegt dem Gemeinderat ein Antrag auf Kostenübernahme von Herrn Franz<br />

Stelzenberger über die eingesetzten Maschinen zur Sanierung des Tennisheims und den<br />

Pflegearbeiten am Erdwall vor. Diese belaufen sich auf 933,97 € brutto.<br />

Der Gemeinderat beschließt, die Kosten für die eingesetzten Maschinen von Herrn<br />

Franz Stelzenberger zu übernehmen.<br />

Beschluss: 13 : 0 Stimmen<br />

09.3 Informationsschreiben BRK<br />

Bürgermeister Krumbachner gibt dem Gemeinderat bekannt, dass das BRK wieder um<br />

Mitglieder wirbt. Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.<br />

10. Wünsche und Anträge<br />

10.1 Ortsverband <strong>Kirchweidach</strong>; Fahrt zur Altöttinger Dult<br />

Gemeinderatsmitglied Anderl informiert den Gemeinderat, dass anlässlich des Besuchs<br />

von Herrn Seehofer der Altöttinger Dult, vom Ortsverband <strong>Kirchweidach</strong> ein Bus nach<br />

Altötting gesponsert wird. Abfahrt ist um 17:30 Uhr vom Busparkplatz in <strong>Kirchweidach</strong>.<br />

Außerdem sind 5 Tische reserviert. Es wird lediglich um einen Unkostenbeitrag<br />

von 3 € gebeten.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!