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Sitzungsprotokoll - Kirchweidach

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Fortsetzungsblatt zur Niederschrift über die Sitzung Nr. 05/12<br />

des Gemeinderates <strong>Kirchweidach</strong> vom 24. Mai 2012 Seite - 6<br />

Gesundheitswesen<br />

Das Pfaffenhütchen wird aus der Pflanzenliste gestrichen.<br />

Stellungnahme Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 13.04.2012<br />

Der Punkt 2 in den Hinweisen wird um eine mögliche Staubbelästigung ergänzt. Die umliegenden<br />

landwirtschaftlichen Betriebe wurden in die Planung mit einbezogen und speziell<br />

durch das erstellte Geruchsgutachten abgearbeitet. Aus dem Gutachten ist zu erkennen, dass<br />

weder für das Baugebiet noch für die Landwirte Beeinträchtigungen zu erwarten sind. Eine<br />

Eintragung einer Dienstbarkeit ist nicht nötig und auch rechtlich nicht möglich.<br />

Die nötige Rodung wird mit Neupflanzungen im Bereich der Ausgleichsflächen ersetzt.<br />

Stellungnahme Bay. Landesamt für Denkmalpflege vom 02.04.2012<br />

Das vom LRA im Denkmalkataster erfasste und abgegrenzte Bodendenkmal „untertägige mittelalterliche<br />

Teile des Altortes von <strong>Kirchweidach</strong>“ wird durch den Bebauungsplan nicht betroffen.<br />

Für das Umfeld bestehen lediglich Vermutungen. Bei den ersten Oberbodenarbeiten<br />

zur Erschließung des geplanten Baugebiets könnte eine archäologisch, grabungstechnisch<br />

qualifizierte Fachkraft vor Ort sein. Ob jedoch ein Erlaubnisverfahren nötig ist, ist noch abzuklären.<br />

Stellungnahme IHK vom 13.04.2012<br />

Mit der Planung besteht Einverständnis.<br />

Stellungnahme Kreisheimatpflegerin Renate Heinrich vom 12.04.2012<br />

Das vom LRA im Denkmalkataster erfasste und abgegrenzte Bodendenkmal „untertägige mittelalterliche<br />

Teile des Altortes von <strong>Kirchweidach</strong>“ wird durch den Bebauungsplan nicht betroffen.<br />

Für das Umfeld bestehen lediglich Vermutungen. Bei den obersten Oberbodenarbeiten<br />

zur Erschließung des geplanten Baugebiets könnte eine archäologisch, grabungstechnisch<br />

qualifizierte Fachkraft vor Ort sein. Ob jedoch ein Erlaubnisverfahren nötig ist, ist noch abzuklären.<br />

Stellungnahme E.ON Netz vom 12.03.2012<br />

Keine Anlagen der E.ON Netz im Planungsgebiet.<br />

Stellungnahme E.ON Bayern AG vom 10.04.2012<br />

Die E.ON Bayern AG hat keine grundsätzlichen Einwendungen gegen den Bebauungsplan. In<br />

seinem Schreiben verweist es auf seine bestehenden Leitungen. Der Gemeinderat stellt fest,<br />

dass die vorhandene 20 kV Hochspannungsleitung die quer über das Baugebiet führt, abgebaut<br />

werden muss. Hierzu werden noch Gespräche mit der E.ON erfolgen. Im 2. BA wird<br />

noch ein Standort für eine Trafostation eingeplant.

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