Sitzungsprotokoll - Kirchweidach
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Fortsetzungsblatt zur Niederschrift über die Sitzung Nr. 05/12<br />
des Gemeinderates <strong>Kirchweidach</strong> vom 24. Mai 2012 Seite - 6<br />
Gesundheitswesen<br />
Das Pfaffenhütchen wird aus der Pflanzenliste gestrichen.<br />
Stellungnahme Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 13.04.2012<br />
Der Punkt 2 in den Hinweisen wird um eine mögliche Staubbelästigung ergänzt. Die umliegenden<br />
landwirtschaftlichen Betriebe wurden in die Planung mit einbezogen und speziell<br />
durch das erstellte Geruchsgutachten abgearbeitet. Aus dem Gutachten ist zu erkennen, dass<br />
weder für das Baugebiet noch für die Landwirte Beeinträchtigungen zu erwarten sind. Eine<br />
Eintragung einer Dienstbarkeit ist nicht nötig und auch rechtlich nicht möglich.<br />
Die nötige Rodung wird mit Neupflanzungen im Bereich der Ausgleichsflächen ersetzt.<br />
Stellungnahme Bay. Landesamt für Denkmalpflege vom 02.04.2012<br />
Das vom LRA im Denkmalkataster erfasste und abgegrenzte Bodendenkmal „untertägige mittelalterliche<br />
Teile des Altortes von <strong>Kirchweidach</strong>“ wird durch den Bebauungsplan nicht betroffen.<br />
Für das Umfeld bestehen lediglich Vermutungen. Bei den ersten Oberbodenarbeiten<br />
zur Erschließung des geplanten Baugebiets könnte eine archäologisch, grabungstechnisch<br />
qualifizierte Fachkraft vor Ort sein. Ob jedoch ein Erlaubnisverfahren nötig ist, ist noch abzuklären.<br />
Stellungnahme IHK vom 13.04.2012<br />
Mit der Planung besteht Einverständnis.<br />
Stellungnahme Kreisheimatpflegerin Renate Heinrich vom 12.04.2012<br />
Das vom LRA im Denkmalkataster erfasste und abgegrenzte Bodendenkmal „untertägige mittelalterliche<br />
Teile des Altortes von <strong>Kirchweidach</strong>“ wird durch den Bebauungsplan nicht betroffen.<br />
Für das Umfeld bestehen lediglich Vermutungen. Bei den obersten Oberbodenarbeiten<br />
zur Erschließung des geplanten Baugebiets könnte eine archäologisch, grabungstechnisch<br />
qualifizierte Fachkraft vor Ort sein. Ob jedoch ein Erlaubnisverfahren nötig ist, ist noch abzuklären.<br />
Stellungnahme E.ON Netz vom 12.03.2012<br />
Keine Anlagen der E.ON Netz im Planungsgebiet.<br />
Stellungnahme E.ON Bayern AG vom 10.04.2012<br />
Die E.ON Bayern AG hat keine grundsätzlichen Einwendungen gegen den Bebauungsplan. In<br />
seinem Schreiben verweist es auf seine bestehenden Leitungen. Der Gemeinderat stellt fest,<br />
dass die vorhandene 20 kV Hochspannungsleitung die quer über das Baugebiet führt, abgebaut<br />
werden muss. Hierzu werden noch Gespräche mit der E.ON erfolgen. Im 2. BA wird<br />
noch ein Standort für eine Trafostation eingeplant.