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Sitzungsprotokoll - Kirchweidach

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Fortsetzungsblatt zur Niederschrift über die Sitzung Nr. 05/12<br />

des Gemeinderates <strong>Kirchweidach</strong> vom 24. Mai 2012 Seite - 3<br />

Eine Befreiung hierzu wird erteilt. Das gemeindliche Einvernehmen zu diesem Antrag<br />

wird erteilt.<br />

Beschluss: 11 : 2 Stimmen<br />

03.5 Lageplantektur zur Änderung der Güllegrube, Roidham 4, Barth Johann<br />

Herr Johann Barth, Roidham 4, 84558 <strong>Kirchweidach</strong>, beantragt die Tektur zur Änderung<br />

der Lage der Güllegrube auf dem Grundstück Roidham 4, FlNr. 2565 und 2688 der<br />

Gemarkung <strong>Kirchweidach</strong>. Das Bauvorhaben befindet sich im Außenbereich.<br />

Das gemeindliche Einvernehmen hierzu wird erteilt.<br />

Beschluss: 13 : 0 Stimmen<br />

04. Fünfte Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplan Nr. 17 „Sonnleitn“, Abwägung<br />

und Billigungsbeschluss<br />

Stellungnahme Regierung von Oberbayern vom 03.04.2012<br />

In der Stellungnahme wurde festgehalten, dass diese nicht den raumordnerischen Erfordernissen<br />

einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung zum sparsamen Umgang mit Grund und Boden<br />

sowie zur Verhinderung einer Zersiedelung entspricht. Hierbei wurde vor allem das Anbindegebot<br />

und die Größe des geplanten Baugebietes bemängelt. Mit Schreiben vom 07.05.2012<br />

hat die Gemeinde <strong>Kirchweidach</strong> eine detaillierte Abwägung zu dieser Stellungnahme der Regierung<br />

vorgelegt. Zudem wird am 31.05.2012 die Regierung von Oberbayern vor Ort die<br />

Planung in Augenschein nehmen. Unterstützend hierzu wird auch Landrat Erwin Schneider an<br />

diesem Termin teilnehmen.<br />

Stellungnahme LRA Altötting vom 04.04.2012 zum Flächennutzungsplan<br />

SG 52 Hochbau<br />

Auch das LRA Altötting schließt sich derzeit noch bezüglich der Größe und Anbindung der<br />

Stellungnahme der Regierung an. Bei einer Besprechung im LRA konnten diese Bedenken jedoch<br />

besprochen und von Seiten der Gemeinde <strong>Kirchweidach</strong> Gegenargumente angeführt<br />

werden (siehe Schreiben an die Regierung v. 07.05.2012).<br />

SG 52 Tiefbau<br />

Keine Äußerung<br />

SG 53 Landschaftspflege<br />

Auch hier wurden wiederum die Größe und die Anbindung angemahnt. Hierbei kann von Seiten<br />

der Gemeinde wiederum auf die Argumentation, die auch der Regierung vorgelegt wurde,<br />

verwiesen werden. Ein Abdruck dieses Schreibens ergeht an die Fachstelle.

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