Sitzungsprotokoll - Kirchweidach
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Fortsetzungsblatt zur Niederschrift über die Sitzung Nr. 05/12<br />
des Gemeinderates <strong>Kirchweidach</strong> vom 24. Mai 2012 Seite - 3<br />
Eine Befreiung hierzu wird erteilt. Das gemeindliche Einvernehmen zu diesem Antrag<br />
wird erteilt.<br />
Beschluss: 11 : 2 Stimmen<br />
03.5 Lageplantektur zur Änderung der Güllegrube, Roidham 4, Barth Johann<br />
Herr Johann Barth, Roidham 4, 84558 <strong>Kirchweidach</strong>, beantragt die Tektur zur Änderung<br />
der Lage der Güllegrube auf dem Grundstück Roidham 4, FlNr. 2565 und 2688 der<br />
Gemarkung <strong>Kirchweidach</strong>. Das Bauvorhaben befindet sich im Außenbereich.<br />
Das gemeindliche Einvernehmen hierzu wird erteilt.<br />
Beschluss: 13 : 0 Stimmen<br />
04. Fünfte Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplan Nr. 17 „Sonnleitn“, Abwägung<br />
und Billigungsbeschluss<br />
Stellungnahme Regierung von Oberbayern vom 03.04.2012<br />
In der Stellungnahme wurde festgehalten, dass diese nicht den raumordnerischen Erfordernissen<br />
einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung zum sparsamen Umgang mit Grund und Boden<br />
sowie zur Verhinderung einer Zersiedelung entspricht. Hierbei wurde vor allem das Anbindegebot<br />
und die Größe des geplanten Baugebietes bemängelt. Mit Schreiben vom 07.05.2012<br />
hat die Gemeinde <strong>Kirchweidach</strong> eine detaillierte Abwägung zu dieser Stellungnahme der Regierung<br />
vorgelegt. Zudem wird am 31.05.2012 die Regierung von Oberbayern vor Ort die<br />
Planung in Augenschein nehmen. Unterstützend hierzu wird auch Landrat Erwin Schneider an<br />
diesem Termin teilnehmen.<br />
Stellungnahme LRA Altötting vom 04.04.2012 zum Flächennutzungsplan<br />
SG 52 Hochbau<br />
Auch das LRA Altötting schließt sich derzeit noch bezüglich der Größe und Anbindung der<br />
Stellungnahme der Regierung an. Bei einer Besprechung im LRA konnten diese Bedenken jedoch<br />
besprochen und von Seiten der Gemeinde <strong>Kirchweidach</strong> Gegenargumente angeführt<br />
werden (siehe Schreiben an die Regierung v. 07.05.2012).<br />
SG 52 Tiefbau<br />
Keine Äußerung<br />
SG 53 Landschaftspflege<br />
Auch hier wurden wiederum die Größe und die Anbindung angemahnt. Hierbei kann von Seiten<br />
der Gemeinde wiederum auf die Argumentation, die auch der Regierung vorgelegt wurde,<br />
verwiesen werden. Ein Abdruck dieses Schreibens ergeht an die Fachstelle.