Sitzungsprotokoll - Kirchweidach
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Fortsetzungsblatt zur Niederschrift über die Sitzung Nr. 05/12<br />
des Gemeinderates <strong>Kirchweidach</strong> vom 24. Mai 2012 Seite - 5<br />
Zu 13) Eine Abänderung erfolgt.<br />
Zu 14) Auch hier erfolgt eine entsprechende Abänderung.<br />
Zu 15) Das Baufenster für ein Garagengebäude wird verkleinert.<br />
Zu 16) Eine Ergänzung erfolgt.<br />
Zu 17) Die vier geplanten Realisierungsabschnitte werden dargestellt.<br />
Zu 18) Die Sichtdreiecke werden ergänzt.<br />
SG 52 Tiefbau<br />
Der Weg an der Neukirchener Straße wird zu einer Feldzufahrt abgestuft, somit kann wie geplant<br />
eine neue Zufahrt zum Baugebiet entstehen. Die Planung wurde bereits mit dem Kreisbrandrat<br />
abgestimmt, die Sichtdreiecke werden ergänzt und die Zu- und Abfahrtsmöglichkeiten<br />
von Ver- und Entsorger bzw. Rettungsdiensten werden nochmals überprüft. Der Gemeinde<br />
ist bekannt, dass keinerlei Erstattungen von Lärmsanierungsmaßnahmen durch den Straßenbaulastträger<br />
geltend gemacht werden können.<br />
SG 53 Landschaftspflege<br />
Zu 1) Die Vorschläge werden zu Pflanzverpflichtungen abgeändert.<br />
Zu 2) Eine Begriffsänderung und eine Konkretisierung erfolgt.<br />
Zu 3) Dies wird in die Planungen mit aufgenommen.<br />
Immissionsschutz<br />
Eine Bestätigung des Deutschen Wetterdienstes wurde eingeholt. Ebenso wurden vom Amt<br />
für Landwirtschaft die maximal zulässigen Tierzahlen angefordert. Diese Werte werden in das<br />
Geruchsgutachten eingearbeitet. Entsprechend der DIN 18005, die für ein allgemeines Wohngebiet<br />
gültig ist, ist nur der westliche Rand des Bebauungsplanbereiches nachts über<br />
45 dB(A). Hierbei handelte es sich jedoch überwiegend um ein bereits bestehendes Wohngebäude,<br />
das aus baurechtlicher Sicht sinnvollerweise in das Planungsgebiet mit einzubinden ist.<br />
Zudem kann mit passivem Schallschutz Abhilfe geschaffen werden.<br />
Naturschutz<br />
Es wird durch Festsetzungen sichergestellt, dass die an die Wohnbebauung angrenzenden<br />
Ausgleichsflächen nicht als Freizeitflächen oder als „Gartenerweiterungen“ genutzt werden.<br />
Die Lebensraum-/ Verschmelzungswirkung der Ausgleichsflächen wird im Umweltbericht<br />
genauer erläutert. Die Unstimmigkeiten zwischen der früheren saP (2007) und der jetzt vorgesehenen<br />
Planung werden geklärt und nochmals erläutert. Fledermäuse sind von der neuen<br />
Planung nicht betroffen. Ein mögliches Vorkommen der Feldlärche wird durch erneute Begehung<br />
überprüft. Die Planung der Ausgleichsflächen wird noch detaillierter dargestellt.