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Sitzungsprotokoll - Kirchweidach

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Fortsetzungsblatt zur Niederschrift über die Sitzung Nr. 05/12<br />

des Gemeinderates <strong>Kirchweidach</strong> vom 24. Mai 2012 Seite - 5<br />

Zu 13) Eine Abänderung erfolgt.<br />

Zu 14) Auch hier erfolgt eine entsprechende Abänderung.<br />

Zu 15) Das Baufenster für ein Garagengebäude wird verkleinert.<br />

Zu 16) Eine Ergänzung erfolgt.<br />

Zu 17) Die vier geplanten Realisierungsabschnitte werden dargestellt.<br />

Zu 18) Die Sichtdreiecke werden ergänzt.<br />

SG 52 Tiefbau<br />

Der Weg an der Neukirchener Straße wird zu einer Feldzufahrt abgestuft, somit kann wie geplant<br />

eine neue Zufahrt zum Baugebiet entstehen. Die Planung wurde bereits mit dem Kreisbrandrat<br />

abgestimmt, die Sichtdreiecke werden ergänzt und die Zu- und Abfahrtsmöglichkeiten<br />

von Ver- und Entsorger bzw. Rettungsdiensten werden nochmals überprüft. Der Gemeinde<br />

ist bekannt, dass keinerlei Erstattungen von Lärmsanierungsmaßnahmen durch den Straßenbaulastträger<br />

geltend gemacht werden können.<br />

SG 53 Landschaftspflege<br />

Zu 1) Die Vorschläge werden zu Pflanzverpflichtungen abgeändert.<br />

Zu 2) Eine Begriffsänderung und eine Konkretisierung erfolgt.<br />

Zu 3) Dies wird in die Planungen mit aufgenommen.<br />

Immissionsschutz<br />

Eine Bestätigung des Deutschen Wetterdienstes wurde eingeholt. Ebenso wurden vom Amt<br />

für Landwirtschaft die maximal zulässigen Tierzahlen angefordert. Diese Werte werden in das<br />

Geruchsgutachten eingearbeitet. Entsprechend der DIN 18005, die für ein allgemeines Wohngebiet<br />

gültig ist, ist nur der westliche Rand des Bebauungsplanbereiches nachts über<br />

45 dB(A). Hierbei handelte es sich jedoch überwiegend um ein bereits bestehendes Wohngebäude,<br />

das aus baurechtlicher Sicht sinnvollerweise in das Planungsgebiet mit einzubinden ist.<br />

Zudem kann mit passivem Schallschutz Abhilfe geschaffen werden.<br />

Naturschutz<br />

Es wird durch Festsetzungen sichergestellt, dass die an die Wohnbebauung angrenzenden<br />

Ausgleichsflächen nicht als Freizeitflächen oder als „Gartenerweiterungen“ genutzt werden.<br />

Die Lebensraum-/ Verschmelzungswirkung der Ausgleichsflächen wird im Umweltbericht<br />

genauer erläutert. Die Unstimmigkeiten zwischen der früheren saP (2007) und der jetzt vorgesehenen<br />

Planung werden geklärt und nochmals erläutert. Fledermäuse sind von der neuen<br />

Planung nicht betroffen. Ein mögliches Vorkommen der Feldlärche wird durch erneute Begehung<br />

überprüft. Die Planung der Ausgleichsflächen wird noch detaillierter dargestellt.

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