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BGHZ 160, 121 zur Herausgabe von Aktien

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- 2 -<br />

Der IXa-Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter<br />

Dr. Kreft und die Richter Athing, Dr. Boetticher, <strong>von</strong> Lienen und Zoll<br />

am 16. Juli 2004<br />

beschlossen:<br />

Auf die Rechtsmittel des Gläubigers werden die Beschlüsse der<br />

25. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 11. Dezember<br />

2003 und des Amtsgerichts Düsseldorf vom 17. September 2003<br />

aufgehoben.<br />

Die Sache wird <strong>zur</strong> erneuten Entscheidung, auch über die Kosten<br />

der Rechtsmittel, an das Amtsgericht Düsseldorf (Vollstreckungsgericht)<br />

<strong>zur</strong>ückverwiesen.<br />

Das Amtsgericht wird angewiesen, über die Anträge des Gläubigers<br />

unter Beachtung der nachfolgenden Rechtsausführungen zu<br />

entscheiden.<br />

Wert: 77.178,06 €<br />

Gründe:<br />

I.

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