TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO Nummer 03-1416-A17-V02 ...
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<strong>TEILEGUTACHTEN</strong> <strong>nach</strong> §19(3) <strong>StVZO</strong><br />
<strong>Nummer</strong><br />
Prüfgegenstand<br />
Hersteller<br />
<strong>03</strong>-<strong>1416</strong>-<strong>A17</strong>-<strong>V02</strong><br />
PKW-Sonderrad 8Jx17H2 Typ PY8017<br />
ProLine Wheels GmbH<br />
Seite 5 von 8<br />
B<strong>03</strong> Die Sonderräder sind nicht zulässig an Fahrzeugen, die ausschließlich mit größeren und/oder<br />
breiteren Serienrädern für Sommerbereifung ausgerüstet sind.<br />
Bei Verwendung von M+S-Bereifung sind die Sonderräder nicht zulässig an Fahrzeugen, die ausschließlich<br />
mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Winterbereifung ausgerüstet sind.<br />
Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombilimousine<br />
(Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).<br />
DBA Sonderräder nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Serienbereifung ausschließlich<br />
155/70R15.<br />
K14 An der Vorderachse ist durch Nacharbeit der Frontschürze am Übergang zum Kotflügel eine<br />
ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.<br />
K41 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit<br />
der Rad-Reifenkombination herzustellen.<br />
K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit<br />
der Rad-Reifenkombination herzustellen.<br />
K44 An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende Freigängigkeit<br />
der Rad-Reifenkombination herzustellen.<br />
K46 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren<br />
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.<br />
K49 Eine vorschriftsmäßige Radabdeckung an Achse 1 ist durch Anbau von Teilen oder sonstige<br />
geeignete Maßnahmen herzustellen.<br />
K50 Eine vorschriftsmäßige Radabdeckung an Achse 2 ist durch Anbau von Teilen oder sonstige<br />
geeignete Maßnahmen herzustellen.<br />
K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausreichende<br />
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.<br />
Lim<br />
M+S<br />
M31<br />
Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.<br />
Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.<br />
Folgende Reifen wurden geprüft:<br />
Hersteller Sommerprofiltyp(en) bzw. Geschw.Kat. Winterprofiltyp(en) bzw. Geschw.Kat.<br />
Continental CSC2 -<br />
Pirelli P Zero Asimmetrico -<br />
Es können auch andere Reifen der Reifengröße 205/45R17 verwendet werden, die gemäß Bestätigung<br />
des Reifenherstellers auf 8 J x 17 H2 montierbar sind.<br />
NBF Das Sonderrad ist nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte Fahrzeugausführungen.<br />
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim