PDF-Download - Was steht auf dem Ei?
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KAT-Leitfaden Packstellen<br />
Informationspflicht an KAT<br />
Die KAT-Geschäftsstelle ist umgehend zu informieren über:<br />
- einen Printerausfall eines Lieferantenbetriebes<br />
- über den Bezug von alternativer Nicht-KAT-Ware<br />
Maßnahmen in Krisenfällen/Notfallpläne<br />
Für Krisenfälle müssen Notfallpläne mit klaren Verantwortlichkeiten vorliegen. Diese sind mindestens<br />
jährlich zu testen und ggf. zu aktualisieren.<br />
Der Systemteilnehmer ist verpflichtet, die KAT-Geschäftsstelle unverzüglich zu informieren, wenn<br />
der Verdacht oder die Annahme be<strong>steht</strong>, dass ein Produkt nicht verkehrsfähig nach den jeweils<br />
geltenden Gesetzen ist und/oder den KAT-Anforderungskriterien nicht entspricht.<br />
Zum Schutze des KAT-Systems ist der Systemteilnehmer weiterhin verpflichtet sein Krisenmanagement<br />
in enger Abstimmung mit der KAT-Geschäftsstelle durchzuführen. D.h. der Geschäftsstelle<br />
sind unverzüglich alle notwendigen Unterlagen/Informationen zur Bewertung/<strong>Ei</strong>nordung und Begleitung<br />
der Krisensituation zur Verfügung zu stellen. Aussagen gegenüber Medien, die sich <strong>auf</strong> die<br />
Anforderungen/Grundlagen des KAT-Systems beziehen, dürfen nur nach vorheriger Abstimmung<br />
mit der Geschäftsstelle vorgenommen werden.<br />
8. <strong>Ei</strong>qualitätsprüfungen<br />
Es sind <strong>Ei</strong>qualitätsprüfungen nach den Vermarktungsnormen <strong>Ei</strong>er entsprechend <strong>dem</strong> dort angegebenen<br />
Stichprobenumfang durchzuführen.<br />
9. Datenbank<br />
Packstellen melden ihre Warenbewegungen zeitnah in das Datenbanksystem und sind darüber<br />
hinaus verantwortlich für die Wareneingänge ihrer Lieferanten, d.h. sie haben dafür Sorge zu tragen,<br />
dass die Lieferanten fristgerechte Warenausgangsmeldungen eintragen.<br />
Packstellen können ebenso für ihre angeschlossenen Legebetriebe die Warenausgangsmeldungen<br />
in der Datenbank übernehmen, wenn ein fester Lieferkontrakt über das komplette Gelege be<strong>steht</strong>.<br />
Die termingerechte <strong>Ei</strong>ngabe der Ausgangsmeldungen ist unabdingbar für die Überprüfung der Warenflussplausibilitäten.<br />
Im Falle eines Bezuges von Nicht-KAT-Ware sind ebenfalls entsprechende<br />
Mengenmeldungen in die Datenbank einzutragen.<br />
Status: freigegeben<br />
Gültig ab: 01.01.2014<br />
Version: Oktober 2013 Seite 5 von 6