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PDF-Download - Was steht auf dem Ei?

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KAT-Leitfaden Packstellen<br />

Informationspflicht an KAT<br />

Die KAT-Geschäftsstelle ist umgehend zu informieren über:<br />

- einen Printerausfall eines Lieferantenbetriebes<br />

- über den Bezug von alternativer Nicht-KAT-Ware<br />

Maßnahmen in Krisenfällen/Notfallpläne<br />

Für Krisenfälle müssen Notfallpläne mit klaren Verantwortlichkeiten vorliegen. Diese sind mindestens<br />

jährlich zu testen und ggf. zu aktualisieren.<br />

Der Systemteilnehmer ist verpflichtet, die KAT-Geschäftsstelle unverzüglich zu informieren, wenn<br />

der Verdacht oder die Annahme be<strong>steht</strong>, dass ein Produkt nicht verkehrsfähig nach den jeweils<br />

geltenden Gesetzen ist und/oder den KAT-Anforderungskriterien nicht entspricht.<br />

Zum Schutze des KAT-Systems ist der Systemteilnehmer weiterhin verpflichtet sein Krisenmanagement<br />

in enger Abstimmung mit der KAT-Geschäftsstelle durchzuführen. D.h. der Geschäftsstelle<br />

sind unverzüglich alle notwendigen Unterlagen/Informationen zur Bewertung/<strong>Ei</strong>nordung und Begleitung<br />

der Krisensituation zur Verfügung zu stellen. Aussagen gegenüber Medien, die sich <strong>auf</strong> die<br />

Anforderungen/Grundlagen des KAT-Systems beziehen, dürfen nur nach vorheriger Abstimmung<br />

mit der Geschäftsstelle vorgenommen werden.<br />

8. <strong>Ei</strong>qualitätsprüfungen<br />

Es sind <strong>Ei</strong>qualitätsprüfungen nach den Vermarktungsnormen <strong>Ei</strong>er entsprechend <strong>dem</strong> dort angegebenen<br />

Stichprobenumfang durchzuführen.<br />

9. Datenbank<br />

Packstellen melden ihre Warenbewegungen zeitnah in das Datenbanksystem und sind darüber<br />

hinaus verantwortlich für die Wareneingänge ihrer Lieferanten, d.h. sie haben dafür Sorge zu tragen,<br />

dass die Lieferanten fristgerechte Warenausgangsmeldungen eintragen.<br />

Packstellen können ebenso für ihre angeschlossenen Legebetriebe die Warenausgangsmeldungen<br />

in der Datenbank übernehmen, wenn ein fester Lieferkontrakt über das komplette Gelege be<strong>steht</strong>.<br />

Die termingerechte <strong>Ei</strong>ngabe der Ausgangsmeldungen ist unabdingbar für die Überprüfung der Warenflussplausibilitäten.<br />

Im Falle eines Bezuges von Nicht-KAT-Ware sind ebenfalls entsprechende<br />

Mengenmeldungen in die Datenbank einzutragen.<br />

Status: freigegeben<br />

Gültig ab: 01.01.2014<br />

Version: Oktober 2013 Seite 5 von 6

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