1 Lehr- und Versuchsanstalt Gartenbau Erfurt Leipziger Straße 75 a ...
1 Lehr- und Versuchsanstalt Gartenbau Erfurt Leipziger Straße 75 a ...
1 Lehr- und Versuchsanstalt Gartenbau Erfurt Leipziger Straße 75 a ...
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
<strong>Lehr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Versuchsanstalt</strong> <strong>Gartenbau</strong><br />
<strong>Erfurt</strong><br />
<strong>Leipziger</strong> Straße <strong>75</strong> a<br />
Postfach 80 02 03<br />
99085 <strong>Erfurt</strong><br />
99010 <strong>Erfurt</strong><br />
Hausordnung<br />
der <strong>Lehr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Versuchsanstalt</strong> <strong>Gartenbau</strong> <strong>Erfurt</strong> (LVG)<br />
Zur Regelung der Ordnung in der Dienststelle <strong>und</strong> zur Gewährleistung eines störungsfreien<br />
Geschäftsbetriebes erlässt der Dienststellenleiter mit Zustimmung des örtlichen Personalrates<br />
folgende Hausordnung:<br />
§ 1<br />
Geltungsbereich<br />
(1) Diese Hausordnung gilt für die Liegenschaft der <strong>Lehr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Versuchsanstalt</strong> <strong>Gartenbau</strong><br />
<strong>Erfurt</strong>.<br />
(2) Für das Wohnheim gilt darüber hinaus eine gesonderte Hausordnung.<br />
§ 2<br />
Hausrecht<br />
Das Hausrecht über die landeseigene Liegenschaften, <strong>Leipziger</strong> Str. <strong>75</strong> a übt der<br />
Dienststellenleiter <strong>und</strong> bei dessen Abwesenheit der<br />
Abteilungsleiter Haushalt/Verwaltung für Verwaltungsgebäude<br />
<strong>Lehr</strong>gebäude <strong>und</strong> Wohnheim<br />
Garagen<br />
Abteilungsleiter Überbetriebliche Ausbildung für Ausbildungsgewächshaus<br />
<strong>Lehr</strong>werkstatt<br />
Abteilungsleiter Versuchswesen für Gewächshäuser <strong>und</strong> Verbinder<br />
Kühllager<br />
Gerätehalle<br />
Umformerstation aus.<br />
§ 3<br />
Hausverwaltung<br />
(1) Die Hausverwaltung obliegt den Abteilungsleitern wie § 2.<br />
(2) Der Wachdienst (Streifendienst) wird von Mitarbeitern WSI Security GmbH<br />
<strong>Erfurt</strong>/Sömmerda wahrgenommen. Täglich werden in der Zeit von 20:00 Uhr bis 06:00<br />
Uhr drei Streifen durchgeführt. In den Monaten Mai bis September erfolgt die erste<br />
Bestreifung mit Beginn der Dämmerung.<br />
1
§ 4<br />
Öffnung des Dienstgebäudes<br />
(1) Das Tor am Haupteingang (PKW-Zufahrt) ist für Versorgungsfahrten <strong>und</strong> für den<br />
allgemeinen Dienstbetrieb wie folgt geöffnet.<br />
Montag – Donnerstag<br />
Freitag<br />
06:00 Uhr – 19:00 Uhr<br />
06:00 Uhr – 16:00 Uhr<br />
Beschäftigte der Küche (1. Schicht) schließen das Tor auf.<br />
Das Verschließen des Tores erfolgt durch den Spätdienst bzw. WSI.<br />
Die Schranke ist montags ab 10:00 Uhr <strong>und</strong> von Dienstag bis Freitag ab 08:00 Uhr<br />
geschlossen zu halten.<br />
(2) Die arbeitstägigen Öffnungszeiten für das Verwaltungs- <strong>und</strong> für das <strong>Lehr</strong>gebäude (außer<br />
Foyer) sind<br />
Montag – Donnerstag<br />
Freitag<br />
06:30 Uhr – 19:00 Uhr<br />
06:30 Uhr – 16:00 Uhr<br />
Das Foyer wird Montag - Donnerstag 20:45 Uhr verschlossen <strong>und</strong> die Sicherheitsanlage<br />
aktiviert (Spätschicht Wohnheimverantwortlicher). Beim Aufenthalt in den Gebäuden<br />
außerhalb der Öffnungszeiten sind die Eingangstüren zu verschließen. Beim Deaktivieren<br />
der Sicherheitsanlage ist außerhalb der Öffnungszeiten die Leitzentrale des WSI zu<br />
verständigen.<br />
Die Verschlusssicherheit obliegt der jeweils zuständigen Abteilung.<br />
(3) Der Dienststellenleiter regelt die Zugangsberechtigung im Objekt durch die hierarchisch<br />
aufgebaute Schließanlage.<br />
Für die Deaktivierung der Sicherheitsanlage sind in den Monaten<br />
März bis Oktober<br />
November bis Februar<br />
verantwortlich.<br />
Beschäftigte des Versuchsbetriebes,<br />
Beschäftigte der Küche<br />
Nach Dienstschluss sind die Türen <strong>und</strong> Fenster der Büro- <strong>und</strong> Arbeitsräume zu<br />
verschließen <strong>und</strong> das Licht zu löschen.<br />
Der Mitarbeiter, der den zu sichernden Bereich als Letzter verlässt aktiviert die<br />
Sicherheitsanlage. Der Wohnheimverantwortliche (Spätschicht) kontrolliert die<br />
Sicherheit des Objektes. Für die Kontrolle in den Ferienzeiten tritt eine Sonderregelung<br />
in Kraft.<br />
2
(4) Der Aufenthalt im Verwaltungs- <strong>und</strong> <strong>Lehr</strong>gebäude ist gr<strong>und</strong>sätzlich nur während der<br />
Öffnungszeiten gestattet. Ausnahmen bilden die planmäßigen Arbeiten der Abteilung<br />
Versuchswesen <strong>und</strong> der Wochenendunterricht der Fachschule. Macht sich in<br />
Ausnahmefällen aus dienstlichen Gründen der Aufenthalt außerhalb der Öffnungszeiten<br />
erforderlich, ist die Zustimmung des Dienststellenleiters bzw. zuständigen<br />
Abteilungsleiters einzuholen. Veranstaltungen, welche an einem Wochenende statt finden<br />
sollen, sind rechtzeitig schriftlich zu beantragen <strong>und</strong> in den Veranstaltungskalender<br />
aufzunehmen. Für diese Veranstaltungen ist ein Verantwortlicher der Dienststelle<br />
festzulegen. Die Nutzung der Seminarräume außerhalb des regulären Unterrichts ist mit<br />
der Abteilung Fachschule abzustimmen <strong>und</strong> wird im Kalender unter<br />
K:\004_Innere_Ordnung\08_Raumplanung eingetragen.<br />
§ 5<br />
Besucher<br />
(1) Besucher ohne festen Termin oder konkreten Ansprechpartner haben sich im Sekretariat<br />
anzumelden.<br />
§ 6<br />
Verhalten in den Gebäuden<br />
(1) In den Gebäuden nach § 1 Abs. 1 sind Ruhe <strong>und</strong> Ordnung zu wahren.<br />
(2) Die Möglichkeiten zur Einsparung von Energie (Elektroenergie, Wärmeenergie, Wasser)<br />
sind von allen Beschäftigen konsequent <strong>und</strong> verantwortungsbewusst zu nutzen.<br />
(3) Die gesamte Einrichtung <strong>und</strong> das Zubehör ist pfleglich zu behandeln.<br />
(4) Die Bediensteten haben Schäden bzw. Unfallquellen am <strong>und</strong> im Objekt, an Möblierung<br />
sowie an sonstigen Einrichtungen, sobald diese bemerkt werden, unverzüglich dem<br />
Abteilungsleiter Haushalt/Verwaltung anzuzeigen.<br />
(5) Die Benutzung des Beratungsraumes im Erdgeschoss bzw. im 1. OG ist in die<br />
Raumplanung unter K:\004_Innere_Ordnung\08_Raumplanung aufzunehmen.<br />
(6) Elektrische Geräte in den Diensträumen sind bei Beendigung des Dienstes außer Betrieb<br />
zu setzen. Für die Stromversorgung der Computer sind ausschließlich die orangefarbenen<br />
Steckdosen zu verwenden.<br />
(7) Aushänge, Mitteilungen, Plakate dürfen nur an den dafür vorgesehenen Flächen<br />
(Pinnwände, Schaukästen) angebracht werden <strong>und</strong> haben dem Charakter der Einrichtung<br />
zu entsprechen.<br />
(8) Der Austausch sowie die Mitnahme von Einrichtungsgegenständen in andere<br />
Diensträume ist nur im Einvernehmen mit der Abteilung Haushalt/Verwaltung zulässig.<br />
(9) In den Fluren sowie im Treppenaufgang dürfen keine Gegenstände abgestellt bzw.<br />
gelagert werden.<br />
(10) Bei Abwesenheit sind die Büros verschlossen zu halten.<br />
3
§ 7<br />
Sanitäre Anlagen<br />
(1) Die Toiletten sind entsprechend allgemein üblichen Regeln sauber zu halten.<br />
(2) Die Duschen im Kellergeschoss können von den Bediensteten der Einrichtung<br />
tätigkeitsbedingt genutzt werden, sind jedoch von dem jeweiligen Nutzer in einem<br />
hygienisch sauberen Zustand zu verlassen.<br />
§ 8<br />
Fernsprechdienst / Kopiertechnik<br />
(1) Die Fernsprechanlage ist gr<strong>und</strong>sätzlich für dienstliche Gespräche bestimmt. Vor der<br />
Einwahl der Nummer ist die 00 vorzuwählen.<br />
(2) Die Benutzung der Fernsprechanlage für Privatgespräche ist auf Ausnahmefälle zu<br />
begrenzen. In diesen Fall ist die 01 vorzuwählen.<br />
(3) Die Gebühren für Privatgespräche werden immer für zwei Monate ausgedruckt. Um den<br />
Verwaltungsaufwand zu minimieren werden die Rechnungen für vier Monate<br />
zusammengefasst. Die Begleichung der Rechnung erfolgt über die Geldannahmestelle der<br />
Einrichtung (Öffnungszeiten siehe § 12 der Hausordnung).<br />
(4) Die Nutzung der Kopiertechnik durch Bedienstete <strong>und</strong> Schüler erfolgt über eine<br />
Kopierkarte. Diese wird entsprechend eines Entgeltes in der Abteilung<br />
Haushalt/Verwaltung aufgeladen. Das Entgelt wird zweckentsprechend angenommen <strong>und</strong><br />
abgerechnet.<br />
§ 9<br />
Rauchen im Objekt<br />
(1) Unter Berücksichtigung der ges<strong>und</strong>heitlichen Gefahren des Rauchens haben die Raucher<br />
gegenüber den Nichtrauchern besondere Rücksicht zu nehmen. Aus diesem Gr<strong>und</strong>e ist in<br />
allen Gebäuden striktes Rauchverbot.<br />
(2) Rauchen ist im Außenbereich gestattet. Für die entstehenden Rückstände sind<br />
ausschließlich die vorgesehenen Behältnisse zu nutzen.<br />
§ 10<br />
Brandschutz / Erste Hilfe<br />
Für die Gewährleistung des Brandschutzes, das Verhalten in Brand- <strong>und</strong> Havariefall sowie die<br />
Regelungen zur Ersten Hilfe gelten die Brandschutzordnung der LVG <strong>Erfurt</strong> sowie die<br />
Hinweise zur Ersten Hilfe in der jeweils geltenden Fassung.<br />
4
§ 11<br />
Verhütung von Unfällen <strong>und</strong> Schäden<br />
(1) Gemäß § 15 des Arbeitsschutzgesetzes sind die Beschäftigten verpflichtet, Unfälle zu<br />
verhindern <strong>und</strong> Schäden zu vermeiden.<br />
(2) Beim Umgang mit Strom, Wasser <strong>und</strong> Feuer oder gefährlichen Stoffen, Maschinen <strong>und</strong><br />
Geräten sind die Sicherheitsvorschriften bzw. die Gebrauchsanweisung zu beachten. Im<br />
Betriebsgelände gelten die örtlichen Zeichen <strong>und</strong> Verkehrsschilder entsprechend der<br />
Straßenverkehrsordnung. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 20 km/h.<br />
§ 12<br />
Verwaltung<br />
(1) Die Ausgabe von Büromaterial erfolgt montags von 12:30 Uhr bis 13:30 Uhr.<br />
(2) Die Öffnungszeiten für die Geldannahmestelle werden wie folgt festgelegt<br />
Dienstag<br />
Freitag<br />
10:00 Uhr bis 11:00 Uhr<br />
13:00 Uhr bis 15:00 Uhr<br />
10:00 Uhr bis 11:00 Uhr<br />
13:00 Uhr bis 14:00 Uhr<br />
§ 13<br />
Pausenversorgung<br />
Die Öffnungszeiten für die Kantine werden wie folgt geregelt:<br />
07:00 Uhr – 07:25 Uhr 1. Frühstück <strong>Lehr</strong>gangsteilnehmer ÜA<br />
08:30 Uhr – 09:00 Uhr Frühstück Bedienstete<br />
09:00 Uhr – 09:30 Uhr Frühstück <strong>Lehr</strong>gangsteilnehmer ÜA <strong>und</strong> Fachschüler<br />
09:30 Uhr – 10:00 Uhr <strong>Lehr</strong>gangsteilnehmer ÜA<br />
11:45 Uhr – 12:15 Uhr Mittagessen Bedienstete<br />
12:15 Uhr – 13:00 Uhr Mittagessen <strong>Lehr</strong>gangsteilnehmer ÜA<br />
13:00 Uhr – 13:30 Uhr Mittagessen Fachschüler<br />
17:00 Uhr – 18:30 Uhr Abendessen <strong>Lehr</strong>gangsteilnehmer<br />
Gäste können nur in Ausnahmefällen versorgt werden. Eine rechtzeitige Absprache mit der<br />
Abteilung Haushalt/Verwaltung ist zwingend erforderlich.<br />
§ 14<br />
Gleichstellungsbestimmungen<br />
Status- <strong>und</strong> Funktionsbezeichnungen in dieser Hausordnung gelten jeweils in männlicher <strong>und</strong><br />
weiblicher Form.<br />
5
§ 15<br />
Schlussbestimmungen<br />
Die Hausordnung tritt mit Wirkung 15.05.2006 in Kraft. Die Bediensteten sind aktenk<strong>und</strong>ig<br />
über die Hausordnung zu belehren.<br />
<strong>Erfurt</strong>, den 08.05.2006<br />
gez. Elke Mohnhaupt<br />
komm. Leiterin der LVG <strong>Erfurt</strong><br />
6