21.11.2014 Aufrufe

1 Lehr- und Versuchsanstalt Gartenbau Erfurt Leipziger Straße 75 a ...

1 Lehr- und Versuchsanstalt Gartenbau Erfurt Leipziger Straße 75 a ...

1 Lehr- und Versuchsanstalt Gartenbau Erfurt Leipziger Straße 75 a ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Lehr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Versuchsanstalt</strong> <strong>Gartenbau</strong><br />

<strong>Erfurt</strong><br />

<strong>Leipziger</strong> Straße <strong>75</strong> a<br />

Postfach 80 02 03<br />

99085 <strong>Erfurt</strong><br />

99010 <strong>Erfurt</strong><br />

Hausordnung<br />

der <strong>Lehr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Versuchsanstalt</strong> <strong>Gartenbau</strong> <strong>Erfurt</strong> (LVG)<br />

Zur Regelung der Ordnung in der Dienststelle <strong>und</strong> zur Gewährleistung eines störungsfreien<br />

Geschäftsbetriebes erlässt der Dienststellenleiter mit Zustimmung des örtlichen Personalrates<br />

folgende Hausordnung:<br />

§ 1<br />

Geltungsbereich<br />

(1) Diese Hausordnung gilt für die Liegenschaft der <strong>Lehr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Versuchsanstalt</strong> <strong>Gartenbau</strong><br />

<strong>Erfurt</strong>.<br />

(2) Für das Wohnheim gilt darüber hinaus eine gesonderte Hausordnung.<br />

§ 2<br />

Hausrecht<br />

Das Hausrecht über die landeseigene Liegenschaften, <strong>Leipziger</strong> Str. <strong>75</strong> a übt der<br />

Dienststellenleiter <strong>und</strong> bei dessen Abwesenheit der<br />

Abteilungsleiter Haushalt/Verwaltung für Verwaltungsgebäude<br />

<strong>Lehr</strong>gebäude <strong>und</strong> Wohnheim<br />

Garagen<br />

Abteilungsleiter Überbetriebliche Ausbildung für Ausbildungsgewächshaus<br />

<strong>Lehr</strong>werkstatt<br />

Abteilungsleiter Versuchswesen für Gewächshäuser <strong>und</strong> Verbinder<br />

Kühllager<br />

Gerätehalle<br />

Umformerstation aus.<br />

§ 3<br />

Hausverwaltung<br />

(1) Die Hausverwaltung obliegt den Abteilungsleitern wie § 2.<br />

(2) Der Wachdienst (Streifendienst) wird von Mitarbeitern WSI Security GmbH<br />

<strong>Erfurt</strong>/Sömmerda wahrgenommen. Täglich werden in der Zeit von 20:00 Uhr bis 06:00<br />

Uhr drei Streifen durchgeführt. In den Monaten Mai bis September erfolgt die erste<br />

Bestreifung mit Beginn der Dämmerung.<br />

1


§ 4<br />

Öffnung des Dienstgebäudes<br />

(1) Das Tor am Haupteingang (PKW-Zufahrt) ist für Versorgungsfahrten <strong>und</strong> für den<br />

allgemeinen Dienstbetrieb wie folgt geöffnet.<br />

Montag – Donnerstag<br />

Freitag<br />

06:00 Uhr – 19:00 Uhr<br />

06:00 Uhr – 16:00 Uhr<br />

Beschäftigte der Küche (1. Schicht) schließen das Tor auf.<br />

Das Verschließen des Tores erfolgt durch den Spätdienst bzw. WSI.<br />

Die Schranke ist montags ab 10:00 Uhr <strong>und</strong> von Dienstag bis Freitag ab 08:00 Uhr<br />

geschlossen zu halten.<br />

(2) Die arbeitstägigen Öffnungszeiten für das Verwaltungs- <strong>und</strong> für das <strong>Lehr</strong>gebäude (außer<br />

Foyer) sind<br />

Montag – Donnerstag<br />

Freitag<br />

06:30 Uhr – 19:00 Uhr<br />

06:30 Uhr – 16:00 Uhr<br />

Das Foyer wird Montag - Donnerstag 20:45 Uhr verschlossen <strong>und</strong> die Sicherheitsanlage<br />

aktiviert (Spätschicht Wohnheimverantwortlicher). Beim Aufenthalt in den Gebäuden<br />

außerhalb der Öffnungszeiten sind die Eingangstüren zu verschließen. Beim Deaktivieren<br />

der Sicherheitsanlage ist außerhalb der Öffnungszeiten die Leitzentrale des WSI zu<br />

verständigen.<br />

Die Verschlusssicherheit obliegt der jeweils zuständigen Abteilung.<br />

(3) Der Dienststellenleiter regelt die Zugangsberechtigung im Objekt durch die hierarchisch<br />

aufgebaute Schließanlage.<br />

Für die Deaktivierung der Sicherheitsanlage sind in den Monaten<br />

März bis Oktober<br />

November bis Februar<br />

verantwortlich.<br />

Beschäftigte des Versuchsbetriebes,<br />

Beschäftigte der Küche<br />

Nach Dienstschluss sind die Türen <strong>und</strong> Fenster der Büro- <strong>und</strong> Arbeitsräume zu<br />

verschließen <strong>und</strong> das Licht zu löschen.<br />

Der Mitarbeiter, der den zu sichernden Bereich als Letzter verlässt aktiviert die<br />

Sicherheitsanlage. Der Wohnheimverantwortliche (Spätschicht) kontrolliert die<br />

Sicherheit des Objektes. Für die Kontrolle in den Ferienzeiten tritt eine Sonderregelung<br />

in Kraft.<br />

2


(4) Der Aufenthalt im Verwaltungs- <strong>und</strong> <strong>Lehr</strong>gebäude ist gr<strong>und</strong>sätzlich nur während der<br />

Öffnungszeiten gestattet. Ausnahmen bilden die planmäßigen Arbeiten der Abteilung<br />

Versuchswesen <strong>und</strong> der Wochenendunterricht der Fachschule. Macht sich in<br />

Ausnahmefällen aus dienstlichen Gründen der Aufenthalt außerhalb der Öffnungszeiten<br />

erforderlich, ist die Zustimmung des Dienststellenleiters bzw. zuständigen<br />

Abteilungsleiters einzuholen. Veranstaltungen, welche an einem Wochenende statt finden<br />

sollen, sind rechtzeitig schriftlich zu beantragen <strong>und</strong> in den Veranstaltungskalender<br />

aufzunehmen. Für diese Veranstaltungen ist ein Verantwortlicher der Dienststelle<br />

festzulegen. Die Nutzung der Seminarräume außerhalb des regulären Unterrichts ist mit<br />

der Abteilung Fachschule abzustimmen <strong>und</strong> wird im Kalender unter<br />

K:\004_Innere_Ordnung\08_Raumplanung eingetragen.<br />

§ 5<br />

Besucher<br />

(1) Besucher ohne festen Termin oder konkreten Ansprechpartner haben sich im Sekretariat<br />

anzumelden.<br />

§ 6<br />

Verhalten in den Gebäuden<br />

(1) In den Gebäuden nach § 1 Abs. 1 sind Ruhe <strong>und</strong> Ordnung zu wahren.<br />

(2) Die Möglichkeiten zur Einsparung von Energie (Elektroenergie, Wärmeenergie, Wasser)<br />

sind von allen Beschäftigen konsequent <strong>und</strong> verantwortungsbewusst zu nutzen.<br />

(3) Die gesamte Einrichtung <strong>und</strong> das Zubehör ist pfleglich zu behandeln.<br />

(4) Die Bediensteten haben Schäden bzw. Unfallquellen am <strong>und</strong> im Objekt, an Möblierung<br />

sowie an sonstigen Einrichtungen, sobald diese bemerkt werden, unverzüglich dem<br />

Abteilungsleiter Haushalt/Verwaltung anzuzeigen.<br />

(5) Die Benutzung des Beratungsraumes im Erdgeschoss bzw. im 1. OG ist in die<br />

Raumplanung unter K:\004_Innere_Ordnung\08_Raumplanung aufzunehmen.<br />

(6) Elektrische Geräte in den Diensträumen sind bei Beendigung des Dienstes außer Betrieb<br />

zu setzen. Für die Stromversorgung der Computer sind ausschließlich die orangefarbenen<br />

Steckdosen zu verwenden.<br />

(7) Aushänge, Mitteilungen, Plakate dürfen nur an den dafür vorgesehenen Flächen<br />

(Pinnwände, Schaukästen) angebracht werden <strong>und</strong> haben dem Charakter der Einrichtung<br />

zu entsprechen.<br />

(8) Der Austausch sowie die Mitnahme von Einrichtungsgegenständen in andere<br />

Diensträume ist nur im Einvernehmen mit der Abteilung Haushalt/Verwaltung zulässig.<br />

(9) In den Fluren sowie im Treppenaufgang dürfen keine Gegenstände abgestellt bzw.<br />

gelagert werden.<br />

(10) Bei Abwesenheit sind die Büros verschlossen zu halten.<br />

3


§ 7<br />

Sanitäre Anlagen<br />

(1) Die Toiletten sind entsprechend allgemein üblichen Regeln sauber zu halten.<br />

(2) Die Duschen im Kellergeschoss können von den Bediensteten der Einrichtung<br />

tätigkeitsbedingt genutzt werden, sind jedoch von dem jeweiligen Nutzer in einem<br />

hygienisch sauberen Zustand zu verlassen.<br />

§ 8<br />

Fernsprechdienst / Kopiertechnik<br />

(1) Die Fernsprechanlage ist gr<strong>und</strong>sätzlich für dienstliche Gespräche bestimmt. Vor der<br />

Einwahl der Nummer ist die 00 vorzuwählen.<br />

(2) Die Benutzung der Fernsprechanlage für Privatgespräche ist auf Ausnahmefälle zu<br />

begrenzen. In diesen Fall ist die 01 vorzuwählen.<br />

(3) Die Gebühren für Privatgespräche werden immer für zwei Monate ausgedruckt. Um den<br />

Verwaltungsaufwand zu minimieren werden die Rechnungen für vier Monate<br />

zusammengefasst. Die Begleichung der Rechnung erfolgt über die Geldannahmestelle der<br />

Einrichtung (Öffnungszeiten siehe § 12 der Hausordnung).<br />

(4) Die Nutzung der Kopiertechnik durch Bedienstete <strong>und</strong> Schüler erfolgt über eine<br />

Kopierkarte. Diese wird entsprechend eines Entgeltes in der Abteilung<br />

Haushalt/Verwaltung aufgeladen. Das Entgelt wird zweckentsprechend angenommen <strong>und</strong><br />

abgerechnet.<br />

§ 9<br />

Rauchen im Objekt<br />

(1) Unter Berücksichtigung der ges<strong>und</strong>heitlichen Gefahren des Rauchens haben die Raucher<br />

gegenüber den Nichtrauchern besondere Rücksicht zu nehmen. Aus diesem Gr<strong>und</strong>e ist in<br />

allen Gebäuden striktes Rauchverbot.<br />

(2) Rauchen ist im Außenbereich gestattet. Für die entstehenden Rückstände sind<br />

ausschließlich die vorgesehenen Behältnisse zu nutzen.<br />

§ 10<br />

Brandschutz / Erste Hilfe<br />

Für die Gewährleistung des Brandschutzes, das Verhalten in Brand- <strong>und</strong> Havariefall sowie die<br />

Regelungen zur Ersten Hilfe gelten die Brandschutzordnung der LVG <strong>Erfurt</strong> sowie die<br />

Hinweise zur Ersten Hilfe in der jeweils geltenden Fassung.<br />

4


§ 11<br />

Verhütung von Unfällen <strong>und</strong> Schäden<br />

(1) Gemäß § 15 des Arbeitsschutzgesetzes sind die Beschäftigten verpflichtet, Unfälle zu<br />

verhindern <strong>und</strong> Schäden zu vermeiden.<br />

(2) Beim Umgang mit Strom, Wasser <strong>und</strong> Feuer oder gefährlichen Stoffen, Maschinen <strong>und</strong><br />

Geräten sind die Sicherheitsvorschriften bzw. die Gebrauchsanweisung zu beachten. Im<br />

Betriebsgelände gelten die örtlichen Zeichen <strong>und</strong> Verkehrsschilder entsprechend der<br />

Straßenverkehrsordnung. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 20 km/h.<br />

§ 12<br />

Verwaltung<br />

(1) Die Ausgabe von Büromaterial erfolgt montags von 12:30 Uhr bis 13:30 Uhr.<br />

(2) Die Öffnungszeiten für die Geldannahmestelle werden wie folgt festgelegt<br />

Dienstag<br />

Freitag<br />

10:00 Uhr bis 11:00 Uhr<br />

13:00 Uhr bis 15:00 Uhr<br />

10:00 Uhr bis 11:00 Uhr<br />

13:00 Uhr bis 14:00 Uhr<br />

§ 13<br />

Pausenversorgung<br />

Die Öffnungszeiten für die Kantine werden wie folgt geregelt:<br />

07:00 Uhr – 07:25 Uhr 1. Frühstück <strong>Lehr</strong>gangsteilnehmer ÜA<br />

08:30 Uhr – 09:00 Uhr Frühstück Bedienstete<br />

09:00 Uhr – 09:30 Uhr Frühstück <strong>Lehr</strong>gangsteilnehmer ÜA <strong>und</strong> Fachschüler<br />

09:30 Uhr – 10:00 Uhr <strong>Lehr</strong>gangsteilnehmer ÜA<br />

11:45 Uhr – 12:15 Uhr Mittagessen Bedienstete<br />

12:15 Uhr – 13:00 Uhr Mittagessen <strong>Lehr</strong>gangsteilnehmer ÜA<br />

13:00 Uhr – 13:30 Uhr Mittagessen Fachschüler<br />

17:00 Uhr – 18:30 Uhr Abendessen <strong>Lehr</strong>gangsteilnehmer<br />

Gäste können nur in Ausnahmefällen versorgt werden. Eine rechtzeitige Absprache mit der<br />

Abteilung Haushalt/Verwaltung ist zwingend erforderlich.<br />

§ 14<br />

Gleichstellungsbestimmungen<br />

Status- <strong>und</strong> Funktionsbezeichnungen in dieser Hausordnung gelten jeweils in männlicher <strong>und</strong><br />

weiblicher Form.<br />

5


§ 15<br />

Schlussbestimmungen<br />

Die Hausordnung tritt mit Wirkung 15.05.2006 in Kraft. Die Bediensteten sind aktenk<strong>und</strong>ig<br />

über die Hausordnung zu belehren.<br />

<strong>Erfurt</strong>, den 08.05.2006<br />

gez. Elke Mohnhaupt<br />

komm. Leiterin der LVG <strong>Erfurt</strong><br />

6

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!