BAB A8 West ULM - M Ã NCHEN 6 â streifiger Ausbau AS ...
BAB A8 West ULM - M Ã NCHEN 6 â streifiger Ausbau AS ...
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F R E I S T A A T B A Y E R N<br />
Autobahndirektion Südbayern<br />
<strong>BAB</strong> <strong>A8</strong> <strong>West</strong><br />
U L M - M Ü N C H E N<br />
6 – <strong>streifiger</strong> <strong>Ausbau</strong><br />
<strong>AS</strong> Zusmarshausen – <strong>AS</strong> Adelsried<br />
Str.-km 72,987 bis Str.-km 63,987<br />
Bau-km 39+400 bis Bau-km 48+400<br />
Planfeststellung<br />
vom<br />
30. Oktober 2003<br />
1. Tektur vom 31.08.2004<br />
mit Änderungen vom 23.05.2005/07.04.2006/16.02.2007<br />
Digitale Fertigung<br />
Ordner 1
F R E I S T A A T B A Y E R N<br />
Autobahndirektion Südbayern<br />
<strong>BAB</strong> <strong>A8</strong> <strong>West</strong><br />
U L M - M Ü N C H E N<br />
6 – <strong>streifiger</strong> <strong>Ausbau</strong><br />
<strong>AS</strong> Zusmarshausen – <strong>AS</strong> Adelsried<br />
Str.-km 72,987 bis Str.-km 63,987<br />
Bau-km 39+400 bis Bau-km 48+400<br />
Planfeststellung<br />
vom<br />
30. Oktober 2003<br />
1. Tektur vom 31.08.2004<br />
mit Änderungen vom 23.05.2005/07.04.2006/16.02.2007<br />
Digitale Fertigung<br />
Ordner 2
F R E I S T A A T B A Y E R N<br />
Autobahndirektion Südbayern<br />
<strong>BAB</strong> <strong>A8</strong> <strong>West</strong><br />
U L M - M Ü N C H E N<br />
6 – <strong>streifiger</strong> <strong>Ausbau</strong><br />
<strong>AS</strong> Zusmarshausen – <strong>AS</strong> Adelsried<br />
Str.-km 72,987 bis Str.-km 63,987<br />
Bau-km 39+400 bis Bau-km 48+400<br />
Planfeststellung<br />
vom<br />
30. Oktober 2003<br />
1. Tektur vom 31.08.2004<br />
mit Änderungen vom 23.05.2005/07.04.2006/16.02.2007<br />
Digitale Fertigung<br />
Ordner 3
FREISTAAT FREISTAAT FREISTAAT<br />
BAYERN BAYERN BAYERN<br />
Autobahndirektion Autobahndirektion Autobahndirektion<br />
Südbayern Südbayern Südbayern<br />
<strong>BAB</strong> <strong>A8</strong> <strong>West</strong> <strong>BAB</strong> <strong>A8</strong> <strong>West</strong> <strong>BAB</strong> <strong>A8</strong> <strong>West</strong><br />
Ulm - München Ulm - München Ulm - München<br />
6 - <strong>streifiger</strong> <strong>Ausbau</strong> 6 - <strong>streifiger</strong> <strong>Ausbau</strong> 6 - <strong>streifiger</strong> <strong>Ausbau</strong><br />
<strong>AS</strong> Zusmarshausen –<br />
<strong>AS</strong> Adelsried<br />
<strong>AS</strong> Zusmarshausen –<br />
<strong>AS</strong> Adelsried<br />
<strong>AS</strong> Zusmarshausen –<br />
<strong>AS</strong> Adelsried<br />
Str.-km 72,987 - Str.-km 63,987 Str.-km 72,987 - Str.-km 63,987 Str.-km 72,987 - Str.-km 63,987<br />
Bau-km 39+400 – Bau-km 48+400 Bau-km 39+400 – Bau-km 48+400 Bau-km 39+400 – Bau-km 48+400<br />
Planfeststellung Planfeststellung Planfeststellung<br />
vom 30. Oktober 2003 vom 30. Oktober 2003 vom 30. Oktober 2003<br />
1. Tektur vom 31.08.2004 1. Tektur vom 31.08.2004 1. Tektur vom 31.08.2004<br />
mit Änderungen vom<br />
23.05.2005/07.04.2006/16.02.2007<br />
mit Änderungen vom<br />
23.05.2005/07.04.2006/16.02.2007<br />
mit Änderungen vom<br />
23.05.2005/07.04.2006/16.02.2007<br />
Digitale Fertigung Digitale Fertigung Digitale Fertigung<br />
Ordner 1 Ordner 2 Ordner 3<br />
O:\ABT.4\SG.42\4217\<strong>A8</strong>west\PA9\04_Ordnergestaltung\Ordner-Ruecken_1-3_Tektur-mit-Aenderungen_2007-02-16_digi-Fertigung.doc
ABD Südbayern <strong>BAB</strong> <strong>A8</strong>/<strong>West</strong> Ulm –<br />
München<br />
Unterlage Nr.<br />
6-<strong>streifiger</strong> <strong>Ausbau</strong> zwischen <strong>AS</strong> Zusmarshausen – <strong>AS</strong> Adelsried<br />
Str.-km 72,987 bis Str.-km 63,987<br />
Bau-km 39 + 400 bis Bau-km 48 + 400<br />
INHALTSVERZEICHNIS<br />
1. Tektur mit Änderungen vom 23.05.2006 / 07.04.2006 / 16.02.2007<br />
Bezeichnung<br />
1 T Erläuterungsbericht<br />
2 Übersichtskarte M 1 : 100 000<br />
3 T Übersichtslagepläne<br />
3.1 T Übersichtslageplan M 1 : 25 000<br />
3.2.1 T Luftbild Übersichtslageplan Blatt 1 M 1 : 5 000<br />
3.2.2 T Luftbild Übersichtslageplan Blatt 2 M 1 : 5 000<br />
3.3.1 T Luftbild Übersichtslageplan (transparent) Blatt 1 M 1 : 5 000<br />
3.3.2 T Luftbild Übersichtslageplan (transparent) Blatt 2 M 1 : 5 000<br />
6 T Regelquerschnitte<br />
6.1 <strong>Ausbau</strong>querschnitt - Dachprofil M 1 : 100<br />
6.2 <strong>Ausbau</strong>querschnitt - Dachprofil mit Lärmschutzanlage M 1 : 100<br />
6.3 T <strong>Ausbau</strong>querschnitt - A33 M 1 : 100<br />
6.4 T Kennzeichnender Querschnitt - Bau-km 44 + 500 M 1 : 100<br />
6.5 Kennzeichnender Querschnitt - Bau-km 47 + 600 M 1 : 100<br />
7.1 T Lagepläne<br />
7.1.1 Lageplan - Teil 1, Bau-km 39 + 400 bis Bau-km 41 + 200 M 1 : 2 000<br />
7.1.2 Lageplan - Teil 2, Bau-km 41 + 200 bis Bau-km 43 + 250 M 1 : 2 000<br />
7.1.3 T Lageplan - Teil 3, Bau-km 43 + 250 bis Bau-km 44 + 500 M 1 : 2 000<br />
7.1.4 T Lageplan - Teil 4, Bau-km 44 + 500 bis Bau-km 46 + 800 M 1 : 2 000<br />
7.1.5 T Lageplan - Teil 5, Bau-km 46 + 800 bis Bau-km 48 + 400 M 1 : 2 000<br />
7.2 T Bauwerksverzeichnis<br />
8 T Höhenpläne<br />
8.1.1 Höhenplan - Teil 1, Bau-km 39 + 400 bis Bau-km 41 + 200 M 1 : 2 000/200<br />
8.1.2 T Höhenplan - Teil 2, Bau-km 41 + 200 bis Bau-km 43 + 250 M 1 : 2 000/200<br />
8.1.3 T Höhenplan - Teil 3, Bau-km 43 + 250 bis Bau-km 44 + 500 M 1 : 2 000/200<br />
8.1.4 T Höhenplan - Teil 4, Bau-km 44 + 500 bis Bau-km 46 + 800 M 1 : 2 000/200<br />
8.1.5 T Höhenplan - Teil 5, Bau-km 46 + 800 bis Bau-km 48 + 400 M 1 : 2 000/200<br />
8.2.1 T Höhenplan - Teil 1, Kreisstrasse A 33 M 1 : 1 000/100<br />
11 T Ergebnisse schalltechnischer Berechnungen<br />
11.1 T Schalltechnische Untersuchung<br />
11.2.1 T Lageplan zum Schallschutz - Teil 1, Bau-km 46 + 280 bis Bau-km 48 + 400 M 1 : 2 000<br />
11.2.2 T Lageplan zum Schallschutz - Teil 2, Bau-km 44 + 060 bis Bau-km 46 + 330 M 1 : 2 000<br />
11.3 T Schallimmissionen an Gebäudefassaden mit Grenzwertüberschreitungen<br />
11.4 T Verzeichnis der Berechnungspunkte<br />
11.5 T Luftschadstoffbelastung<br />
12.0 T Landschaftspflegerischer Begleitplan - Textteil -<br />
12.1 t Landschaftspflegerische Bestands- und Konfliktpläne M 1 : 2 000<br />
12.2 T Lagepläne der landschaftspflegerischen Maßnahmen M 1 : 2 000<br />
13 T Unterlagen zu den wasserrechtlichen Erlaubnissen<br />
13.1 T Textteil<br />
13.2 Schemaplan - Regenrückhaltebecken M 1 : 100/500<br />
14.1 T Grunderwerbspläne<br />
14.1.1 Grunderwerbsplan - Teil 1, Bau-km 39 + 400 bis Bau-km 41 + 200 M 1 : 2 000<br />
14.1.2 Grunderwerbsplan - Teil 2, Bau-km 41 + 200 bis Bau-km 43 + 250 M 1 : 2 000<br />
14.1.3 T Grunderwerbsplan - Teil 3, Bau-km 43 + 250 bis Bau-km 44 + 500 M 1 : 2 000<br />
14.1.4 T Grunderwerbsplan - Teil 4, Bau-km 44 + 500 bis Bau-km 46 + 800 M 1 : 2 000<br />
14.1.5 T Grunderwerbsplan - Teil 5, Bau-km 46 + 800 bis Bau-km 48 + 400 M 1 : 2 000<br />
14.1.6 T Grunderwerbsplan - Teil 6, Ausgleichsflächen Freiberger Hof M 1 : 2 000<br />
14.1.7 T Grunderwerbsplan - Teil 7, Jagdrecht im Bereich der Grünbrücke M 1 : 2 000<br />
14.1.8 T Grunderwerbsplan - Teil 8, Ausgleichsflächen Haldenwang M 1 : 2 000<br />
14.1.9 T Grunderwerbsplan - Teil 9, Ausgleichsflächen Vallried M 1 : 2 000<br />
14.1.10 T Grunderwerbsplan - Teil 10, Ausgleichsflächen Bergheim M 1 : 2 000<br />
14.2 T Grunderwerbsverzeichnis<br />
16 T Unterlagen zur Umweltverträglichkeitsprüfung<br />
17 Niederschriften über die Erörterungstermine<br />
(04.07.6)
ABD Südbayern <strong>BAB</strong> <strong>A8</strong>/<strong>West</strong> Ulm –<br />
München<br />
Unterlage Nr.<br />
6-<strong>streifiger</strong> <strong>Ausbau</strong> zwischen <strong>AS</strong> Zusmarshausen – <strong>AS</strong> Adelsried<br />
Str.-km 72,987 bis Str.-km 63,987<br />
Bau-km 39 + 400 bis Bau-km 48 + 400<br />
INHALTSVERZEICHNIS<br />
1. Tektur mit Änderungen vom 23.05.2006 / 07.04.2006 / 16.02.2007<br />
Bezeichnung<br />
1 T Erläuterungsbericht<br />
2 Übersichtskarte M 1 : 100 000<br />
3 T Übersichtslagepläne<br />
3.1 T Übersichtslageplan M 1 : 25 000<br />
3.2.1 T Luftbild Übersichtslageplan Blatt 1 M 1 : 5 000<br />
3.2.2 T Luftbild Übersichtslageplan Blatt 2 M 1 : 5 000<br />
3.3.1 T Luftbild Übersichtslageplan (transparent) Blatt 1 M 1 : 5 000<br />
3.3.2 T Luftbild Übersichtslageplan (transparent) Blatt 2 M 1 : 5 000<br />
6 T Regelquerschnitte<br />
6.1 <strong>Ausbau</strong>querschnitt - Dachprofil M 1 : 100<br />
6.2 <strong>Ausbau</strong>querschnitt - Dachprofil mit Lärmschutzanlage M 1 : 100<br />
6.3 T <strong>Ausbau</strong>querschnitt - A33 M 1 : 100<br />
6.4 T Kennzeichnender Querschnitt - Bau-km 44 + 500 M 1 : 100<br />
6.5 Kennzeichnender Querschnitt - Bau-km 47 + 600 M 1 : 100<br />
7.1 T Lagepläne<br />
7.1.1 Lageplan - Teil 1, Bau-km 39 + 400 bis Bau-km 41 + 200 M 1 : 2 000<br />
7.1.2 Lageplan - Teil 2, Bau-km 41 + 200 bis Bau-km 43 + 250 M 1 : 2 000<br />
7.1.3 T Lageplan - Teil 3, Bau-km 43 + 250 bis Bau-km 44 + 500 M 1 : 2 000<br />
7.1.4 T Lageplan - Teil 4, Bau-km 44 + 500 bis Bau-km 46 + 800 M 1 : 2 000<br />
7.1.5 T Lageplan - Teil 5, Bau-km 46 + 800 bis Bau-km 48 + 400 M 1 : 2 000<br />
7.2 T Bauwerksverzeichnis<br />
8 T Höhenpläne<br />
8.1.1 Höhenplan - Teil 1, Bau-km 39 + 400 bis Bau-km 41 + 200 M 1 : 2 000/200<br />
8.1.2 T Höhenplan - Teil 2, Bau-km 41 + 200 bis Bau-km 43 + 250 M 1 : 2 000/200<br />
8.1.3 T Höhenplan - Teil 3, Bau-km 43 + 250 bis Bau-km 44 + 500 M 1 : 2 000/200<br />
8.1.4 T Höhenplan - Teil 4, Bau-km 44 + 500 bis Bau-km 46 + 800 M 1 : 2 000/200<br />
8.1.5 T Höhenplan - Teil 5, Bau-km 46 + 800 bis Bau-km 48 + 400 M 1 : 2 000/200<br />
8.2.1 T Höhenplan - Teil 1, Kreisstrasse A 33 M 1 : 1 000/100<br />
11 T Ergebnisse schalltechnischer Berechnungen<br />
11.1 T Schalltechnische Untersuchung<br />
11.2.1 T Lageplan zum Schallschutz - Teil 1, Bau-km 46 + 280 bis Bau-km 48 + 400 M 1 : 2 000<br />
11.2.2 T Lageplan zum Schallschutz - Teil 2, Bau-km 44 + 060 bis Bau-km 46 + 330 M 1 : 2 000<br />
11.3 T Schallimmissionen an Gebäudefassaden mit Grenzwertüberschreitungen<br />
11.4 T Verzeichnis der Berechnungspunkte<br />
11.5 T Luftschadstoffbelastung<br />
12.0 T Landschaftspflegerischer Begleitplan - Textteil -<br />
12.1 t Landschaftspflegerische Bestands- und Konfliktpläne M 1 : 2 000<br />
12.2 T Lagepläne der landschaftspflegerischen Maßnahmen M 1 : 2 000<br />
13 T Unterlagen zu den wasserrechtlichen Erlaubnissen<br />
13.1 T Textteil<br />
13.2 Schemaplan - Regenrückhaltebecken M 1 : 100/500<br />
14.1 T Grunderwerbspläne<br />
14.1.1 Grunderwerbsplan - Teil 1, Bau-km 39 + 400 bis Bau-km 41 + 200 M 1 : 2 000<br />
14.1.2 Grunderwerbsplan - Teil 2, Bau-km 41 + 200 bis Bau-km 43 + 250 M 1 : 2 000<br />
14.1.3 T Grunderwerbsplan - Teil 3, Bau-km 43 + 250 bis Bau-km 44 + 500 M 1 : 2 000<br />
14.1.4 T Grunderwerbsplan - Teil 4, Bau-km 44 + 500 bis Bau-km 46 + 800 M 1 : 2 000<br />
14.1.5 T Grunderwerbsplan - Teil 5, Bau-km 46 + 800 bis Bau-km 48 + 400 M 1 : 2 000<br />
14.1.6 T Grunderwerbsplan - Teil 6, Ausgleichsflächen Freiberger Hof M 1 : 2 000<br />
14.1.7 T Grunderwerbsplan - Teil 7, Jagdrecht im Bereich der Grünbrücke M 1 : 2 000<br />
14.1.8 T Grunderwerbsplan - Teil 8, Ausgleichsflächen Haldenwang M 1 : 2 000<br />
14.1.9 T Grunderwerbsplan - Teil 9, Ausgleichsflächen Vallried M 1 : 2 000<br />
14.1.10 T Grunderwerbsplan - Teil 10, Ausgleichsflächen Bergheim M 1 : 2 000<br />
14.2 T Grunderwerbsverzeichnis<br />
16 T Unterlagen zur Umweltverträglichkeitsprüfung<br />
17 Niederschriften über die Erörterungstermine<br />
(04.07.6)
ABD Südbayern <strong>BAB</strong> <strong>A8</strong>/<strong>West</strong> Ulm –<br />
München<br />
Unterlage Nr.<br />
6-<strong>streifiger</strong> <strong>Ausbau</strong> zwischen <strong>AS</strong> Zusmarshausen – <strong>AS</strong> Adelsried<br />
Str.-km 72,987 bis Str.-km 63,987<br />
Bau-km 39 + 400 bis Bau-km 48 + 400<br />
INHALTSVERZEICHNIS<br />
1. Tektur mit Änderungen vom 23.05.2006 / 07.04.2006 / 16.02.2007<br />
Bezeichnung<br />
1 T Erläuterungsbericht<br />
2 Übersichtskarte M 1 : 100 000<br />
3 T Übersichtslagepläne<br />
3.1 T Übersichtslageplan M 1 : 25 000<br />
3.2.1 T Luftbild Übersichtslageplan Blatt 1 M 1 : 5 000<br />
3.2.2 T Luftbild Übersichtslageplan Blatt 2 M 1 : 5 000<br />
3.3.1 T Luftbild Übersichtslageplan (transparent) Blatt 1 M 1 : 5 000<br />
3.3.2 T Luftbild Übersichtslageplan (transparent) Blatt 2 M 1 : 5 000<br />
6 T Regelquerschnitte<br />
6.1 <strong>Ausbau</strong>querschnitt - Dachprofil M 1 : 100<br />
6.2 <strong>Ausbau</strong>querschnitt - Dachprofil mit Lärmschutzanlage M 1 : 100<br />
6.3 T <strong>Ausbau</strong>querschnitt - A33 M 1 : 100<br />
6.4 T Kennzeichnender Querschnitt - Bau-km 44 + 500 M 1 : 100<br />
6.5 Kennzeichnender Querschnitt - Bau-km 47 + 600 M 1 : 100<br />
7.1 T Lagepläne<br />
7.1.1 Lageplan - Teil 1, Bau-km 39 + 400 bis Bau-km 41 + 200 M 1 : 2 000<br />
7.1.2 Lageplan - Teil 2, Bau-km 41 + 200 bis Bau-km 43 + 250 M 1 : 2 000<br />
7.1.3 T Lageplan - Teil 3, Bau-km 43 + 250 bis Bau-km 44 + 500 M 1 : 2 000<br />
7.1.4 T Lageplan - Teil 4, Bau-km 44 + 500 bis Bau-km 46 + 800 M 1 : 2 000<br />
7.1.5 T Lageplan - Teil 5, Bau-km 46 + 800 bis Bau-km 48 + 400 M 1 : 2 000<br />
7.2 T Bauwerksverzeichnis<br />
8 T Höhenpläne<br />
8.1.1 Höhenplan - Teil 1, Bau-km 39 + 400 bis Bau-km 41 + 200 M 1 : 2 000/200<br />
8.1.2 T Höhenplan - Teil 2, Bau-km 41 + 200 bis Bau-km 43 + 250 M 1 : 2 000/200<br />
8.1.3 T Höhenplan - Teil 3, Bau-km 43 + 250 bis Bau-km 44 + 500 M 1 : 2 000/200<br />
8.1.4 T Höhenplan - Teil 4, Bau-km 44 + 500 bis Bau-km 46 + 800 M 1 : 2 000/200<br />
8.1.5 T Höhenplan - Teil 5, Bau-km 46 + 800 bis Bau-km 48 + 400 M 1 : 2 000/200<br />
8.2.1 T Höhenplan - Teil 1, Kreisstrasse A 33 M 1 : 1 000/100<br />
11 T Ergebnisse schalltechnischer Berechnungen<br />
11.1 T Schalltechnische Untersuchung<br />
11.2.1 T Lageplan zum Schallschutz - Teil 1, Bau-km 46 + 280 bis Bau-km 48 + 400 M 1 : 2 000<br />
11.2.2 T Lageplan zum Schallschutz - Teil 2, Bau-km 44 + 060 bis Bau-km 46 + 330 M 1 : 2 000<br />
11.3 T Schallimmissionen an Gebäudefassaden mit Grenzwertüberschreitungen<br />
11.4 T Verzeichnis der Berechnungspunkte<br />
11.5 T Luftschadstoffbelastung<br />
12.0 T Landschaftspflegerischer Begleitplan - Textteil -<br />
12.1 t Landschaftspflegerische Bestands- und Konfliktpläne M 1 : 2 000<br />
12.2 T Lagepläne der landschaftspflegerischen Maßnahmen M 1 : 2 000<br />
13 T Unterlagen zu den wasserrechtlichen Erlaubnissen<br />
13.1 T Textteil<br />
13.2 Schemaplan - Regenrückhaltebecken M 1 : 100/500<br />
14.1 T Grunderwerbspläne<br />
14.1.1 Grunderwerbsplan - Teil 1, Bau-km 39 + 400 bis Bau-km 41 + 200 M 1 : 2 000<br />
14.1.2 Grunderwerbsplan - Teil 2, Bau-km 41 + 200 bis Bau-km 43 + 250 M 1 : 2 000<br />
14.1.3 T Grunderwerbsplan - Teil 3, Bau-km 43 + 250 bis Bau-km 44 + 500 M 1 : 2 000<br />
14.1.4 T Grunderwerbsplan - Teil 4, Bau-km 44 + 500 bis Bau-km 46 + 800 M 1 : 2 000<br />
14.1.5 T Grunderwerbsplan - Teil 5, Bau-km 46 + 800 bis Bau-km 48 + 400 M 1 : 2 000<br />
14.1.6 T Grunderwerbsplan - Teil 6, Ausgleichsflächen Freiberger Hof M 1 : 2 000<br />
14.1.7 T Grunderwerbsplan - Teil 7, Jagdrecht im Bereich der Grünbrücke M 1 : 2 000<br />
14.1.8 T Grunderwerbsplan - Teil 8, Ausgleichsflächen Haldenwang M 1 : 2 000<br />
14.1.9 T Grunderwerbsplan - Teil 9, Ausgleichsflächen Vallried M 1 : 2 000<br />
14.1.10 T Grunderwerbsplan - Teil 10, Ausgleichsflächen Bergheim M 1 : 2 000<br />
14.2 T Grunderwerbsverzeichnis<br />
16 T Unterlagen zur Umweltverträglichkeitsprüfung<br />
17 Niederschriften über die Erörterungstermine<br />
(04.07.6)
Unterlage I T<br />
Erläuterungsbericht<br />
Tekturen mit Randmarkierung I<br />
Änderungen mit zwei ~rindrnarkierün~en II<br />
e b ile gt<br />
Planfeststellung<br />
Bundesautobahn <strong>A8</strong>NVest<br />
Ulm - München<br />
6-<strong>streifiger</strong> <strong>Ausbau</strong><br />
<strong>AS</strong> Zusmarshausen - <strong>AS</strong> Adelsried<br />
Bau-km 39 + 400 bis Bau-km 48 .t 400<br />
(Str.-km 72,987 bis Str.-km 63,987)<br />
Aufgestellt:<br />
München, 30.10.2003<br />
Autobahndirektion Südbayem<br />
Bock<br />
Ltd. Baudirektor
I . TEKTVR mit Anderungen vom 23.05.2005107.04.2006<br />
<strong>BAB</strong> <strong>A8</strong>1 <strong>West</strong> Ulm - München<br />
Str.-km 72, 987 bis Str.-km 63. 987<br />
Bau-km 39t400 bis Bau-km 48t400<br />
6-<strong>streifiger</strong> <strong>Ausbau</strong><br />
<strong>AS</strong> Zusmarshausen . <strong>AS</strong> Adelsried<br />
J INHALTSVERZEICHNIS<br />
0 . VORBEMERKUNGEN ...................................................................................................... 1<br />
0 .I. Allgemeine Hinweise .......................................................................................................... I<br />
0.2. Zweck des Planfeststellungsverfahrens ............................................................................. I<br />
I . DARSTELLUNG DER BAUMARNAHME ........................................................................ 3<br />
I . 1 . Planerische Beschreibung .................................................................................................. 3<br />
1.2. Straßenbauliche Beschreibung .......................................................................................... 4<br />
2 . NOTWENDIGKEIT DER BAUMARNAHME ..................................................................... 7<br />
2.1.<br />
................<br />
2.2. henden Verkehrsverhältnis<br />
..........................................................................................................<br />
Erscheinungsformen 7<br />
..................................................................................<br />
2.3. Raumordnerische Entwicklungsziele 8<br />
2.4. Anforderungen an die straßenbauliche Infrastruktur ........................................................... 9<br />
.....................................................<br />
2.5. Verringerung bestehender Umweltbeeinträchtigungen 11<br />
3 . ZWECKMÄSSIGKEIT DER BAUM<strong>AS</strong>SNAHME -VERGLEICH DER VARIANTEN<br />
UND WAHL DER LINIE ................................................. ................................... 13<br />
3 .I. <strong>Ausbau</strong>arten der Trasse ............................................................................................... 13<br />
3.1.1. Allgemeines ..................................................................................................................... 13<br />
. .<br />
3.1.2. Beidseitiger <strong>Ausbau</strong> ......................................................................................................... 13<br />
...........................................................................................................<br />
3.1.3. Einseitiger <strong>Ausbau</strong> 14<br />
..................................................................................................................<br />
3.1.4. Zwangspunkte 14<br />
.................................................................<br />
3.1.5. Gemeinsamkeiten der untersuchten Varianten 15<br />
3 .I. 6. Variante ,Nord'................................................................................................................. 16<br />
3.1 .7.<br />
................<br />
3.2. Kurze Charakterisierung von<br />
............................................................................................<br />
3.3. Beurteilung der <strong>Ausbau</strong>arten q8<br />
.......................................................................................................<br />
3.3.1 . Umweltverträglichkeit 18<br />
3.3.2. Raumordnung .................................................................................................................. 18<br />
3.3.3.<br />
...<br />
Verkehrsverhaltnisse ........................................................................................................ 19<br />
...........................................................................................<br />
3.3.4. Straßenbauliche Verhältnisse 19<br />
..................................................................................................<br />
3.3.5. Land- und Fortwjrtschaft 20
1 . TEKTUR mit Anderungen vom 23.05.2005/07.04.2006<br />
<strong>BAB</strong> <strong>A8</strong>1 <strong>West</strong> Ulm - München<br />
6-<strong>streifiger</strong> <strong>Ausbau</strong><br />
<strong>AS</strong> Zusmarshausen . <strong>AS</strong> Adelsried<br />
Str.-km 72. 987 bis Sb.-km 63. 987<br />
Bau-km 39+400 bis Bau-km 48+400<br />
Erläuterungsbericht /U Z<br />
3.3.6. Bebaute Gebiete .............................................................................................................. 20<br />
..................................................................................................................<br />
3.3.7. Flächenbedarf 21<br />
3.4. Aussagen Dritter zu den Varianten .................................................................................. 21<br />
..............................................................................................................<br />
3.5. Wirtschaftlichkeit 21<br />
3.6. Zusammenfassende Bewertung und Wahl der <strong>Ausbau</strong>art ................................................ 22<br />
4 . Technische Gestaltung der Baumaßnahme .............................................................. 23<br />
4.1. Trassierung ...................................................................................................................... 23<br />
.......................................................................................................................<br />
4.2. Querschnitt 24<br />
4.3. Kreuzungen und Einmündungen, Änderungen irn Wegenetz ............................................ 25<br />
.....................................................................................................<br />
4.4. Baugrund. Erdarbeiten 26<br />
4.6. lngenieurbauwerke ........................................................................................................... 29<br />
4.7. Straßenausstattung .......................................................................................................... 30<br />
ere'~n!a@~ ... ...<br />
....'& 1 1<br />
ortwahl U<br />
W<br />
4 9 . Öffentliche Verkehrsanlagen .................................................................................. 32<br />
4.10 . Leitungen ......................................................................................................................... 33<br />
5 . SCHUTZ.. AUSGLEICHS- UND ERSATZM<strong>AS</strong>SNAHMEN NACH DEN<br />
UMWELTGESETZTEN .................... .................................................................. 3 3<br />
.....................................................................................................................<br />
5.2 Wasserrecht 37<br />
6 . DURCHFÜHRUNG DER BAUM<strong>AS</strong>SNAHME ............................................................... 47
1. TEKTUR mit Änderungen vom 23.05.2005/07.04.2006<br />
<strong>BAB</strong> <strong>A8</strong>/ <strong>West</strong> Ulrn - München<br />
Sb.-km 72,987 bis Sb.-km 63,987<br />
Bau-km 39+400 bis Bau-km 48+400<br />
6-<strong>streifiger</strong> <strong>Ausbau</strong><br />
<strong>AS</strong> Zusrnarshausen - <strong>AS</strong> Adelsried<br />
0. VORBEMERKUNGEN<br />
0.1. Allgemeine Hinweise<br />
Für den 6-streifigen <strong>Ausbau</strong> der Bundesautobahn ABi<strong>West</strong> Ulm - München zwischen den Anschlussstellen<br />
Zusmarshausen und Adelsried ist nach $ 17 Fernstraßengesetz (FStrG) ein Planfeststellungsverfahren<br />
-Planfeststellung- durchzuführen. Dabei sind die von dem Vorhaben berührten<br />
öffentlichen und privaten Belange einschließlich der Umweltverträglichkeit im Rahmen der<br />
Abwägung zu berücksichtigen. Die Planfeststellung erstreckt sich insbesondere auf die Maßnahmen<br />
zum 6-streifigen <strong>Ausbau</strong> der Bundesautobahn <strong>A8</strong>, auf alle damit in Zusammenhang stehenden<br />
Folgemaßnahmen sowie die im Sinne der Naturschutzgesetze erforderlichen Ausgleichs- und<br />
Ersatzmaßnahmen.<br />
0.2. Zweck des Planfeststellungsverfahrens<br />
Durch die Planfeststellung wird die Zulassigkeit des Vorhabens einschließlich der notwendigen<br />
Folgemaßnahmen an anderen Anlagen im Hinblick auf alle von der geplanten Baumaßnahme berührten<br />
bffentlichen Belange festgestellt. Neben der Planfeststellung sind keine anderen behördlichen<br />
Entscheidungen, insbesondere öffentlich-rechtliche Genehmigungen, Verleihungen, Erlaubnisse,<br />
Bewilligungen, Zustimmungen und andere Planfeststellungen erforderlich.<br />
Zweck der Planfeststellung ist es, alle durch das Vorhaben berührten öffentlich-rechtlichen Beziehungen<br />
zwischen dem Träger der Straßenbaulast und anderen Behörden, sowie Betroffenen -<br />
mit Ausnahme der Enteignung - umfassend rechtsgestaltend zu regeln.<br />
Insbesondere wird in der Planfeststellung darüber entschieden,<br />
welche Grundstücke oder Grundstücksteile für das Vorhaben benötigt werden<br />
wie die öffentlich-rechtlichen Beziehungen im Zusammenhang mit dem Vorhaben gestaltet<br />
werden<br />
welche Folgemaßnahmen an anderen Offentlichen Verkehrswegen erforderlich werden<br />
wie Kosten bei Kreuzungsanlagen zu verteilen und die Unterhaltungskosten abzugrenzen<br />
sind und<br />
welche Vorkehrungen im Interesse des bffentlichen Wohles oder im Interesse der benachbarten<br />
Grundstücke dem Träger der Straßenbaulast aufzuerlegen sind.
1. TEKTUR mit Änderungen vom 23.05.2005/07.04.2006<br />
<strong>BAB</strong> <strong>A8</strong>1 <strong>West</strong> Ulm - München<br />
6-<strong>streifiger</strong> <strong>Ausbau</strong><br />
<strong>AS</strong> Zusmarshausen - <strong>AS</strong> Adelsried<br />
Str-km 72,987 bis Str.-km 63,987<br />
Bau-km 39+400 bis Bau-km 48+400<br />
Erfäuterungsbericht 1 U 1<br />
Das Bauvorhaben unterliegt dem Gesetz über die UmweltvertrCiglichkeitsprüfung (UVPG) in der<br />
Fassung vom 05.09.2001, zuletzt geändert arn 18.06.2002.<br />
Das Vorhaben stellt gern.<br />
2 Abs. I Ziffer I UVPG eine Änderung und Erweiterung eines WP-<br />
pflichtigen Vorhabens (Anlage 1 zum WPG, Nr. 14.3) dar. Gemäß 53e WPG ist in einer Vorprü-<br />
fung des Einzelfalls im Sinne des 5 3c WPG die WP-Pflicht zu klären. Eine überschlägige Prü-<br />
fung zeigt, daß das Vorhaben unter Berücksichtigung der in Anlage 2 zum UVPG aufgeführten<br />
Kriterien erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann, insbesondere durch umfangrei-<br />
che zusätzliche Versiegelungen, Verstärkung der Trennwirkung der <strong>BAB</strong> und Veränderungen des<br />
Landschaftsbildes.<br />
Der Vorhabensträger geht daher davon aus, dass eine WP-Pflicht besteht. Die zur Prüfung der<br />
Umweltverträglichkeit im Sinne des 5 6 WPG erforderlichen Angaben sind in Unterlage 16 T auf-<br />
geführt.
1. TEKlUR mit Änderungen vom 23.05.2005/07.04.2006<br />
<strong>BAB</strong> <strong>A8</strong>l <strong>West</strong> Ulm - München<br />
6-<strong>streifiger</strong> <strong>Ausbau</strong><br />
<strong>AS</strong> Zusmarshausen - AC Adelsried<br />
Str.-km 72,987 bis SV.-km 63,987<br />
Bau-km 39+400 bis Bau-km 48+400<br />
Erläutenwigsbericht I U 1<br />
I. DARSTELLUNG DER BAUMAßNAHME<br />
1 .I. Planerische Beschreibung<br />
Art und Umfang der Baumaßnahme<br />
Die vorliegende Planfeststellung umfasst den 6-streifigen <strong>Ausbau</strong> der 4-streifigen Bundesautobahn<br />
(<strong>BAB</strong>) <strong>A8</strong> Ulm - München im Abschnitt zwischen den Anschlussstellen Zusrnarshausen und<br />
Adelsried. Die Baustrecke beginnt bei Bau-km 391400 (Str.-km 72,987) und endet bei Bau-km<br />
48+400 (Str.-km 63,987). Die Baulänge beträgt 9,000 km.<br />
Bei der bestehenden A 8, die im betroffenen Abschnitt in den 30er Jahren errichtet worden ist,<br />
handelt es sich um eine 6streifige Bundesautobahn ohne Standstreifen, die nach den Trassierungsgrundsätzen<br />
der damaligen Zeit geplant worden ist. Die A 8 ist seither im Wesentlichen unverändert<br />
in Betrieb.<br />
Für den 6-streifigen <strong>Ausbau</strong> zwischen der <strong>AS</strong> Zusmarshausen (Bau-km 391400) und der <strong>AS</strong> A-<br />
delsried (Bau-km 48+400) ist ein einseitiger nördlicher <strong>Ausbau</strong> (asymmetrisch) vorgesehen.<br />
Die Planfeststellung beinhaltet den Umbau der Anschlussstelle Adelsried. Die Anschlussstellenrampen<br />
erhalten die verkehrstechnisch erforderlichen Radien. Der Anschluss der rtördlicfien<br />
Rampe an die Staatsstraße St 2032 wird um ca. 150 m Richtung Süden verschoben und rückt<br />
damit vom Ortsrand Adelsried ab.<br />
Südlich der A 8 befindet sich im Bereich der Anschlussstelle die Autobahnkapelle Adelsried mit<br />
Besucherparkplätzen. Der Parkplatz der Autobahnkapelle mundet heute unmittelbar in die Autobahnrampe<br />
ein (Falschfahrergefahr). Der Kreuzungsbereich mit der Staatsstraße St 2032 wird<br />
zur Erhbhung der Verkehrssicherheit umgebaut. Statt der bisherigen Einmündung wird ein 4-<br />
armiger Kreisverkehr gebaut. An diesen Kreisverkehr werden die Autobahnrampe, die Staatsstraße<br />
St 2032 sowie die Zufahrtsstraße zur Autobahnkapelle angebunden.<br />
Ebenfalls Bestandteil der ~lanfeststelu[<br />
mit<br />
rrrrd streitheim.
1. TEKTUR mit Änderungen vom 23.05.2005107.04.2006<br />
<strong>BAB</strong> <strong>A8</strong>1 <strong>West</strong> Ulm - München<br />
&<strong>streifiger</strong> <strong>Ausbau</strong><br />
<strong>AS</strong> Zusmarshausen - <strong>AS</strong> Adelsried<br />
Str.-km 72,987 bis Str.-km 63,987<br />
Bau-km 39.t.400 bis Bau-km 48+400<br />
Erläuterungsbericht / U 1<br />
Lage im vorhandenen bzw. geplanten Straßennetz<br />
Die BA6 <strong>A8</strong> Karlsruhe - Stuttgart - Ulrn - Augsburg - München - Rosenheim - Salzburg ist von<br />
weiträumiger Verkehrsbedeutung. Sie ist die wichtigste internationale Verkehrsader in Ost-<strong>West</strong>-<br />
Richtung irn süddeutschen Raum.<br />
Für die Verkehrsbeziehung zwischen Bayern und Baden Württemberg - insbesondere der Ballungsräume<br />
München und Stuttgart - ist sie von großer Bedeutung. Daneben erfüllt die <strong>BAB</strong> <strong>A8</strong><br />
mit Anbindung der Wirtschaftsräume Augsburg und Ulm an den Gronraum München eine wichtige<br />
Funktion für den regionalen Verkehr. Zusammen mit dem Münchener Autobahnring (A99) dient<br />
die <strong>BAB</strong> <strong>A8</strong> auch der Anbindung dieser Wirtschaftsräume an den Flughafen München II im Nordosten<br />
Münchens.<br />
Durch die Anbindung der <strong>BAB</strong> <strong>A8</strong> über die Eschenrieder Spange an den Autobahnring München<br />
ist mittelfristig eine großräumige Verkehrsumlagerung von der Achse A 3 - A 9 (Würzburg -<br />
Nürnberg - München) auf die Achse A 7 - A 8 (Würzburg - Ulm - München) zu erwarten bzw.<br />
teilweise bereits eingetreten.<br />
Als Europastraße E 52 ist die <strong>BAB</strong> <strong>A8</strong> Bestandteil des transeuropäischen StralJennetzes auf der<br />
Magistrale Paris - München - Wien. Zudem ist sie Teil der Verbindung des nordwestdeutschen<br />
Raumes, der Beneluxländer und Frankreich mit Osterreich und Südosteuropa.<br />
1.2. Straßenbauliche Beschreibung<br />
Länge des Planfeststellungsabschnittes<br />
Die Länge des PIanfeststellungsabschnittes beträgt 9,0 km<br />
Die Planfeststellung umfasst den 6-streifigen <strong>Ausbau</strong> der <strong>A8</strong>, die Errichtung von Lärmschutzanlagen<br />
in den Bereichen Streitheim und Adelsried, die vollständige Sanierung der Straßenentwässerung<br />
mit dem Neubau von sechs Regenrückhaltebecken, den Umbau der Anschlussstelle Adelsried,<br />
die Errichtung der PWC-Anlagen Lüftenberg und Streitheim und die Schaffung von zwei Retentionsräumen<br />
für den Hochwasserschutz der Gemeinde Adelsried.<br />
Zusätzlich sind Veränderungen am kreuzenden Straßen- und Wegenetz, der Neubau eines Kreisverkehres<br />
und die Anpassung des Parkplatzes an der Autobahnkapelle erforderlich. Weitere<br />
kreuzende Straßen und Wege, die durch die Maßnahme betroffen sind, sind unter Abschnitt 4.3<br />
im einzelnen aufgeführt.
1. TEKTUR mit Änderungen vom 23.05.2005107.04.2006<br />
<strong>BAB</strong> <strong>A8</strong>i <strong>West</strong> Ulm - München<br />
6-<strong>streifiger</strong> <strong>Ausbau</strong><br />
<strong>AS</strong> Zusmarshausen - <strong>AS</strong> Adelsried<br />
Str.-km 72,987 bis Str.-km 63,987<br />
Bau-km 39+400 bis Bau-km 48+400<br />
Erläuterungsbericht /U 1<br />
Der Planung liegt ein Regelquerschnitt mit zwei 3-streifigen, je 14,50 m breiten Richtungsfahrbah-<br />
nen zugrunde.<br />
Kostenträger der Baumaßnahme ist die Bundesrepublik Deutschland - Bundesstraßenverwaltung.<br />
Sie trägt die Kosten, soweit im Bauwerksverzeichnis (Unterlage 7.2) keine andere Regelung getroffen<br />
ist oder nicht Dritte aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Regelungen zur Kostentragung<br />
verpflichtet sind.<br />
Vorhandene Strecken- und Verkehrscharakteristik<br />
Die vorhandene Bundesautobahn A 8 wurde in den 30er Jahren gebaut und weist im Bereich der<br />
Maßnahme einen 4-streifigen Querschnitt ohne Standstreifen auf.<br />
Die Linienführung ist durch das Fehlen von Übergangsbögen zwischen Gerade und Kreisbogen<br />
gekennzeichnet. Der minimale Radius beträgt R = 1.600 m. Die vorhandenen kleinen Radien führen<br />
in Verbindung mit Bewuchs im Mittelstreifen zu einer Unterschreitung der erforderlichen Haltesichtweite.<br />
Der Gradientenverlauf weist kurze Wannen und Kuppen in z.T. enger Abfolge auf. Die Mindest-<br />
halbmesser für Wannen- und Kuppenausrundungen sind unterschritten.<br />
Insgesamt ist damit die Linienführung unstetig, ohne ausreichende Sichtweiten und nicht ausrei-<br />
chend verkehrssicher.<br />
Das anfallende Oberflächenwasser der Straße läuft in Dammstrecken breitflächig über die Ban-<br />
kette und Böschungen ab. Gesammeltes Straßenwasser aus Mittelstreifenentwässerungen und<br />
Einschnittslagen wird ungereinigt und ungedrosselt in die Vorfluter eingeleitet.<br />
Die Ein- und Ausfahrten zu den vorhandenen Parkplätze sind unzureichend (keine Aus- und Einfädelspuren<br />
bzw. zu geringe Längen der Aus- und Einfädelspuren).<br />
Die vorhandenen Parkplätze bei<br />
Bau-km 39+450 (Str.-km 72,95) bei Zusmarshausen (Südseite),<br />
Bau-km 41+450 (Str.-km 70,95) freie Strecke (Südseite) und<br />
Bau-km 44+900 (Str.-km 67,5) bei Streitheim (Nordseite)<br />
Bau-km 44+900 (Str.-km 67,5) Park- und Rastanlage Streitheim (Südseite)<br />
werden aufgelassen.
I. TEKTUR mit Änderungen vom 23.05.2005107.04.2006<br />
<strong>BAB</strong> <strong>A8</strong>1 <strong>West</strong> Ulm - München<br />
6-<strong>streifiger</strong> <strong>Ausbau</strong><br />
<strong>AS</strong> Zusmarchausen - AC Adelsried<br />
Str.-km 72,987 bis Str.-km 63,987<br />
Bau-km 39+400 bis Bau-km 48+400<br />
Ertäuterungsbericht 1 U 1<br />
Aktive Lärmschutzanlagen entlang der Autobahn sind trotz teilweise sehr naher Bebauung und<br />
ständig steigendem Verkehrsaufkommen nicht vorhanden.<br />
Der Verkehr ist charakterisiert durch starken Wirtschafts- und Durchgangsverkehr sowie Ferien-,<br />
Urlaubs- und Wochenendreiseverkehr.<br />
Künftige Strecken- und Verkehrscharakteristik<br />
Der 6-streifige <strong>Ausbau</strong> gewährleistet die erforderliche Sicherheit und Leichtigkeit des stark zu-<br />
nehmenden Verkehrs.<br />
Die Längsneigung wird auf max. 4 % reduziert. Durch Vergrößerung der Kuppen- und Wannen-<br />
halbmesser werden die Sichtweiten verbessert und die Verkehrssicherheit erhöht.<br />
Die bestehenden Kurvenradien konnten geringfügig vergrößert werden (z.B. von R = 1900m auf<br />
R = 2000m). lnfolge der Einschaltung von Übergangsbbgen zwischen Gerade und Kreisbogen<br />
wird die Lagetrassierung der <strong>A8</strong> verbessert.<br />
Diese Änderungen erlauben es, die nach den Trassierungsrichtlinien (R<strong>AS</strong>-L) vorgesehene Entwurfsgeschwindigkeit<br />
V, = 120 kmlh einzuhalten. Die bei der Verbesserung von Lage und Gradiente<br />
der Autobahn anfallenden Erdmassen können kostengünstig für aktive L3rmvorsorgemannahmen<br />
und als Dammschüttmaterial eingesetzt werden.<br />
Die vorliegende Planung trägt mit den bereits 6-streifig ausgebauten Abschnitten zu einer ein-<br />
heitlicheren Streckencharakteristik der <strong>A8</strong>1<strong>West</strong> bei.
1. TEKTUR mit Änderungen vom 23.05.2005107.04.2006<br />
<strong>BAB</strong> Ai31 <strong>West</strong> Ulrn - München<br />
Sir.-km 72,987 bis Sir.-km 63,987<br />
Bau-km 39c400 bis Bau-km 48+400<br />
&<strong>streifiger</strong> <strong>Ausbau</strong><br />
<strong>AS</strong> Zusmarshausen - <strong>AS</strong> Adelsried<br />
2. NOTWENDIGKEIT DER BAUMARNAHME<br />
2.1. Vorgeschichte der Planung<br />
Der 6-streifige <strong>Ausbau</strong> der <strong>BAB</strong> <strong>A8</strong> von Ulm über Augsburg bis zur Anschlussstelle Dachau -<br />
Fürctenfeldbruck ist im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 1993 (§ 1 Abs. I Fernstraßen-<br />
ausbaugesetz (FStrAG) vom 15.11.1993) im vordringlichen Bedarf enthalten.<br />
Z&<br />
Vo&ntwurf~om I&-03.2003 für %"en Gdreifigen <strong>Ausbau</strong> zwischen der ~ns~~ussstile ZU?!&<br />
marchakin un?#der ~nschl~~stelle~&delsfi% lie@seite@ de?%bersf&<br />
Bawhörde (OBB)<br />
~&verst&dnis Br (Vg~erk vom 29b4.2003). Das Bundesministerium filr verEehr, &U- U-<br />
~ohnun~~wese~(~~'%W) m den&oren#&rf m@-~es~genverrnerk va&~ 14.QJ.2003 geneh-<br />
mm. Di&Prüfbeperkuwen von BM%W<br />
lungsunt&rkgen "fkrück8ichtigtl<br />
und OBB wurden bei der Erstellung d% ~la@estst8<br />
~ & n d i ~la&~sts~~n~su~rla~~ausg~iese~<br />
~ r ~ r ü c k ? w u t ~ v o ~ ~ ~<br />
Schreiben vom 01.07.2004 genehmigt.<br />
@<br />
2.2. Darstellung der unzureichenden Verkehrsverhältnisse mit ihren negativen<br />
Erscheinungsformen<br />
Die Bundesautobahn <strong>A8</strong> ist charakterisiert durch starken Wirtschafts- und grenzüberschreitenden<br />
Durchgangsverkehr. Auch für den Ferien-, Urlaubs- und Wochenendreiseverkehr ist die Route von<br />
hoher Bedeutung. lnfolge der allgemeinen Erhöhung des Verkehrsaufkommens hat der Verkehr<br />
auf der <strong>A8</strong> in den letzten Jahren erheblich zugenommen.<br />
Seit Fertigstellung der Eschenrieder Spange mit Anbindung an den Autobahnring München wird<br />
die <strong>A8</strong> ab dem Autobahnkreuz Ulrn - Elchingen über die A7 Würzburg - Ulrn zusätzlich belastet.<br />
Die Straßenverkehrszählung im Jahr 2000 (SV2 2000) hat für den vorliegenden Planungsab-<br />
schnitt einen durchschnittlichen täglichen Verkehr (DTV) von 56.424 Kfi124 h zwischen Zusrnars-<br />
hausen und Adelsried sowie 57.578 Kfzl24 h zwischen Adelsried und Neusäß ergeben.<br />
Die Verkehrsprognose von Prof. Dr.-lng. Kurzak, München (Verkehrsuntersuchung <strong>A8</strong> -<br />
G<strong>streifiger</strong> <strong>Ausbau</strong> <strong>A8</strong> im Abschnitt Augsburg - Ulrn vom 10. März 2003) rechnet für das Jahr<br />
2020 mit einem Zuwachs des täglichen Verkehrs um rund 25 % zwischen Zusmarshausen und<br />
Adelsried bzw. zwischen Adelsried und Neusäfi gegenüber dem Jahr 2000.
1. TEKTUR mit Anderungen vom 23.05.2005107.04.2006<br />
<strong>BAB</strong> <strong>A8</strong>/ <strong>West</strong> Ulm - München<br />
&<strong>streifiger</strong> <strong>Ausbau</strong><br />
<strong>AS</strong> Zusmarshausen - <strong>AS</strong> Adelsried<br />
Str.-km 72,987 bis Str.-km 63,987<br />
Bau-km 39+400 bis Bau-km 48+400<br />
Erläuterungsbericht 1 U 1<br />
Die Grenze der Leistungsfähigkeit des 4-streifigen Querschnittes ohne Standstreifen mit rund<br />
30.000 Kfzl24 h ist bereits weit überschritten. Die AB hatte zwischen Ulrn und München mit 878<br />
Staumeldungen im Jahr 2001 die häufigsten Stauereignisse (Staulänge > 2 km) der Autobahnen<br />
im südbayerischen Raum.<br />
Dies resultiert überwiegend aus dem Charakter der <strong>A8</strong>i<strong>West</strong> als Vorkriegsautobahn.<br />
Insbesondere die fehlenden Standstreifen, die geringe Haltesichtweite sowie die Steigungen<br />
> 4 % führen bei geringsten Störungen zu erheblichen Behinderungen des Verkehrsflusses. Staus<br />
und Unfälle nehmen mit steigender Verkehrsbelastung immer weiter zu.<br />
Die Grenze der Leistungsfähigkeit des vorhandenen Querschnittes dieser wichtigen Ost-<strong>West</strong>-<br />
Verbindung ist bereits überschritten, d. h. die Qualität des Verkehrsablaufes ist ungenügend. Die<br />
Streckencharakteristik und die Querschnittsausbildung genügen nicht den Anforderungen an Sicherheit<br />
und Straßenzustand, die an eine Straßenverbindung mit großräumiger Verkehrsbedeutung<br />
zu stellen sind. Die für die Verkehrssicherheit notwendige Leichtigkeit des Verkehrs ist<br />
damit nicht mehr gegeben.<br />
DI~ wegen der Überschreitung der Leistungsfähigkeit erforderlichen verkehrsregelnden Man-<br />
nahmen<br />
Tempolimit auf 120 kmlh von 6 bis 20 Uhr<br />
~kw-Überholverbot von 6 bis 20 Uhr<br />
reichen für einen verkehrssicheren Betrieb nicht aus, wie die häufigen Stauereignisse zeigen. Der<br />
6-streifige <strong>Ausbau</strong> schafft die Leistungsfähigkeit für einen verkehrssicheren Betrieb.<br />
2.3. Raumordnerische Entwicklungsziele<br />
Der <strong>Ausbau</strong> steht im Einklang mit dem Landesentwicklungsprograrnm Bayern vom 03.05.1984.<br />
Hiernach ist das Netz der überregionalen Verkehrswege zur Verbesserung der großräumigen<br />
Verkehrsanbindung Bayerns weiter auszubauen.
1. TEKTUR mit Änderungen vom 23.05.2005107.04.2006<br />
<strong>BAB</strong> <strong>A8</strong>1 <strong>West</strong> Ulm - München<br />
6-<strong>streifiger</strong> <strong>Ausbau</strong><br />
<strong>AS</strong> Zusmarshausen - <strong>AS</strong> Adelsried<br />
Str-km 72,987 bis Str.-km 63,987<br />
Bau-km 39+400 bis Bau-km 48+400<br />
Erläuterungsberichi / U 1<br />
Die Bundesautobahnen sollen<br />
- den Freistaat an das übrige Bundesgebiet und das europäische Fernstraßennetz anbinden<br />
- dem weiträumigen Verkehr innerhalb des Landes dienen<br />
- Oberzentren und mögliche Oberzentren miteinander verbinden und<br />
- die überregionale Anbindung des ländlichen Raumes - insbesondere der Gebjete, deren<br />
Struktur zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen nachhaltig gestärkt werden<br />
soll - an die anderen Landesteile, an die Länder der europäischen Gemeinschaft und an die<br />
im Süden Bayerns angrenzenden Länder Osterreich und die Schweiz sicherstellen.<br />
Die Bundesautobahn <strong>A8</strong> Karlsruhe - Stuttgart - Ulm - Augsburg - München - Rosenheim -<br />
Salzburg erfüllt diese Zielsetzungen:<br />
- Sie verbindet Bayern mit Baden Württemberg, Osterreich, Frankreich und über die A5 bzw.<br />
AB1 mit der Schweiz.<br />
- Als einzige Autobahn, die ganz Südbayern in Ost-<strong>West</strong>-Richtung durchquert, ist sie für den<br />
weitraumigen Verkehr in diesen Richtungen von hoher Bedeutung.<br />
- Sie verbindet die bayerischen Oberzentren München und Augsburg mit dem Ballungsraum<br />
Stuttgart.<br />
- Sie dient auch als wichtige Verteilungs- und Verbindungsachse der in Nord-Süd-Richtung verlaufenden<br />
Bundesautobahnen Ag, A7, <strong>A8</strong>1 und A5, und somit auch der überregionalen Anbindung<br />
des südbayerischen Raumes.<br />
Durch den 6-streifigen <strong>Ausbau</strong> wird sichergestellt, dass die <strong>BAB</strong> <strong>A8</strong>1<strong>West</strong> auch künftig diese<br />
raumordnerische Funktion erfüllen kann.<br />
2.4. Anforderungen an die straßenbauliche Infrastruktur<br />
Der vorliegende Planfeststellungsabschnitt ist ein Teilabschnitt des geplanten 6-streifigen Aus-<br />
baues der Bundesautobahn <strong>A8</strong> mischen dem Autobahnkreuz UlmlEIchingen (A7l<strong>A8</strong>) und Augs-<br />
burg.
1. TEKTUR mit Änderungen vom 23.05.2005107.04.2006<br />
<strong>BAB</strong> <strong>A8</strong>1 <strong>West</strong> Ulm - München<br />
6-<strong>streifiger</strong> <strong>Ausbau</strong><br />
<strong>AS</strong> Zusmarshausen - <strong>AS</strong> Adelsried<br />
Str.-km 72.987 bis SV.-km 63,987<br />
Bau-km 39+400 bis Bau-km 48+400<br />
Erläuterungsbericht 1 U 1<br />
Die Verkehrsprognose von Prof. Dr.-lng. Kurzak, München für das Jahr 2020 für diesen Plan-<br />
feststellungsabschnitt lautet:<br />
. .<br />
AC Zusmarshausen<br />
bis<br />
<strong>AS</strong> Adelsried<br />
<strong>AS</strong> Adelsried<br />
bk<br />
<strong>AS</strong> Neusäß<br />
Gesamtverkehr<br />
DTV2020 [Kfi/24 h]<br />
,,,...............................<br />
,,,,,,,,,,, ..................................... t ,.,. ," , ,,,,*,.,,., ,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,% ,,,,,,,,,,,,. .,,.,,,.<br />
..,,,<br />
Lkw-Anteil (über 24 Stunden)<br />
................................................................................................................................................ ,,,,,,,,#%,,,,,,,,<br />
Lkw-Anteil Tag / Nacht<br />
69.000<br />
,.,.,,.,,,..~,...,,...,,..,,...,,.<br />
20,O %<br />
18/45 %<br />
,.,~,m,m~#,n ,n, , ,,,,,<br />
.q,,3.,,...,..,,...,,..,..,,,,.,,,,<br />
71.000<br />
19,6 %<br />
L ~ ~ . ~ , ~ ~ ~ ~ ~ 4 ~ ~ ~ ~ ~ ~ < ~ ~ ~ ~ ~ ~ ~ ~ ~ ~ ~ ~ ~ ~ > % ~ ~ ~ ~ ~ ! , , , ~<br />
............................",.,,,,,,,,<br />
......................................... .................................... .,,,, ....................... ,,,,,..,,,. .,,,.,,...,...,,.. ~~.~~~~..~~~~~~~~~~~~~,,,,,.,.~.~~...~..<br />
17143%<br />
Die Leistungsfähigkeit des 4-streifigen Querschnittes ohne Standstreifen wäre damit deutlich ü-<br />
berschritten. Aus Gründen der Verkehrsqualität und der Verkehrssicherheit wird ein 2-bahniger,<br />
&<strong>streifiger</strong> Straßenquerschnitt gewählt. Die prognostizierte Verkehrsbelastung von bis zu<br />
71.000 Kfi124 h erfordert diesen Querschnitt.<br />
Angesichts der Bedeutung der BA6 <strong>A8</strong> im europäischen Hauptverkehrwegenetz ist ein hoher<br />
<strong>Ausbau</strong>standard, der durch den &streifigen <strong>Ausbau</strong> gewährleistet wird, notwendig und gerechtfertigt.<br />
Mit dem 6-streifigen <strong>Ausbau</strong> steigt die Attraktivität der Strecke (Fahrzeitverkürzung);<br />
das nachgeordnete Straßennetz wird entlastet.<br />
Neben der Erhöhung der Leistungsfähigkeit des Querschnittes müssen insbesondere die min-<br />
dertragfähigen Bauwerke erneuert und die zu geringen Querneigungen erhöht werden.<br />
Der bestehende 4-streifige Querschnitt der A 8 ohne Standstreifen entspricht weder in Leistungsfähigkeit<br />
noch im Sicherheitsstandard den heutigen Anforderungen an eine hochbelastete Autobahn.<br />
Die fehlenden Standstreifen führen bei geringsten Störungen zu erheblichen Behinderungen<br />
des Verkehrsflusses. Liegengebliebene Fahrzeuge sind aufgrund der beengten Platmerhältnisse<br />
erheblichen Gefahren ausgesetzt.<br />
Mit dem 6-streifigen <strong>Ausbau</strong> unter Verbesserung der Trassierung wird der Straßenzustand an die<br />
Erfordernisse des jetzt und künftig auf der Bundesautobahn <strong>A8</strong> auftretenden Verkehrsauf-<br />
kommens angepasst.
1. TEKTUR mit Änderungen vom 23.05.2005107.04.2006<br />
BA6 <strong>A8</strong>1<strong>West</strong> Ulm - München<br />
Str.-km 72,987 bis Str.-km 63,987<br />
Bau-km 39+400 bis Bau-km48*400<br />
6-<strong>streifiger</strong> <strong>Ausbau</strong><br />
<strong>AS</strong> Zucmarshausen - <strong>AS</strong> Adeisried<br />
2.5. Verringerung bestehender Umweltbeeinträchtigungen<br />
Verbesserung der Lärm- und Abgassituation<br />
Durch den 6-streifigen <strong>Ausbau</strong> und der daraus folgenden Vergleichmäßigung des Verkehrsflusses<br />
ist mit einer Verbesserung der Lärm- und Abgassituation gegenüber dem 4-streifigen Bestandsquerschnitt<br />
zu rechnen. Der <strong>Ausbau</strong> bewirkt einen homogeneren Geschwindigkeitsverlauf,<br />
einen vergleichbar günstigeren Energiebedarf und insgesamt gesehen einen geringeren Abgasausstoß.<br />
Trotz der relativ nahe an der Autobahn gelegenen Bebauung fehlt bisher nahezu jeglicher aktiver<br />
Lärrnschutz innerhalb des Entwurfsabschnittes. Erst durch den 6-streifigen <strong>Ausbau</strong> als wesentliche<br />
Änderung im Sinne der 16. Bundesimmissionsschutmerordnung (BlmSchV) wird die<br />
Rechtsgrundlage für Lärmvorsorgemaßnahmen geschaffen. Damit wird die Lärmbelastung für<br />
Siedlungsflächen im Umfeld der Autobahn erhebtich reduziert.<br />
Der Lärmschutz wird mit aktiven Lärmschutzmaßnahmen -Wä!le, Wände- und passiven Lärmschutzmaßnahmen<br />
-Fenster- durchgeführt. Die anfallenden überschüssigen Erdmassen werden<br />
für den Bau von Lärmschutzwällen verwendet. Dadurch werden auch andere Emissionen, wie<br />
Staub und Abgase, zurückgehalten oder abgemindert sowie Sichtschutz hergestellt.<br />
Sanierung der StraRenentwässerung<br />
Die bestehenden Straßenentwässerungseinrichtungen entsprechen nicht mehr den heutigen Anforderungen<br />
einer Minimierung der Umweltbeeinträchtjgungen durch Straßenabwasser nach dem<br />
Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in Verbindung mit dem Bayer. Wassergesetz (BayWG). Insbesondere<br />
bei Unfällen mit auslaufenden umweltbelastenden Flüssigkeiten sind derzeit die erforderlichen<br />
Schutzmaßnahmen i. d. R. nicht möglich.<br />
Im Zuge des 6-streifigen <strong>Ausbau</strong>es wird die gesamte Straßenentwässerung neu erstellt. Soweit<br />
möglich, wird anfallendes Oberflächenwaser der Fahrbahn breitflächig über die Bankette und<br />
Böschungen abgeleitet und unter Ausnutzung des Reinigungsverrnögens einer belebten Oberbodenzone<br />
versickert. In Entwässerungsleitungen oder Mulden gesammeltes OberfI~chenwasser<br />
von Fahrbahnen wird in naturnah gestaltete Regenrückhaltebecken (Erdbecken) eingeleitet und<br />
dort nach dem Stand der Technik mechanisch gereinigt (Absetzbecken) und gedrosselt einem<br />
Vorfluter zugeführt. Öl und wasserunlösliche Stoffe werden dabei von Leichtstoffabscheidern zurückgehalten.
1. TEKTUR mit Änderungen vom 23.05.2DO5107.04.2006<br />
<strong>BAB</strong> <strong>A8</strong>1 <strong>West</strong> Ulm - München<br />
SV.-km 72,987 bis Str.-km 63,987<br />
Bau-km 39+400 bis Bau-km 48+400<br />
6-<strong>streifiger</strong> <strong>Ausbau</strong><br />
<strong>AS</strong> Zusmarshausen - <strong>AS</strong> Adelsried<br />
Unverschrnutztes Oberflächenwasser aus Außengebieten wird - soweit möglich - über Durchläs-<br />
se (wie bisher) unter der Autobahn hindurchgeführt. Eine Vermischung mit verschmutztem Ober-<br />
flächenwasser der Richtungsfahrbahnen soll weitestgehend vermieden werden.<br />
Sanierung bestehender Belastungen des Naturhaushaltes<br />
Mit der beschriebenen Sanierung der Straßenentwässerung ist eine Verminderung der Grundwasser-<br />
und Fließgewässerbelastung verbunden, durch die die Lebensraumqualität für Tiere und<br />
Pflanzen in Fließgewässern gesichert und verbessert wird.<br />
Mit der Erneuerung mindertragfähiger Brücken und Durchlässe werden im Bereich von Fließgewässern<br />
und ökologisch wichtigen Strukturen Querschnittsaufweitungen vorgenommen, die dazu<br />
geeignet sind, bestehende bzw. durch den 6-streifigen <strong>Ausbau</strong> zusätzlich verursachte Trennwirkungen<br />
aufzuwiegen.
1. TEKTUR mit Änderungen vom 23.05.2005107.04.2006<br />
<strong>BAB</strong> <strong>A8</strong>1 <strong>West</strong> Ulm - München<br />
6-<strong>streifiger</strong> <strong>Ausbau</strong><br />
<strong>AS</strong> Zusmarshausen - <strong>AS</strong> Adelsried<br />
Str.-km 72,987 bis Str.-km 63,987<br />
Bau-km 39+400 bis Bau-km 48+400<br />
Erläuterungsbericht / U 1<br />
3. ZWECKMÄSSIGKEIT DER BAUM<strong>AS</strong>SNAHME - VERGLEICH DER<br />
VARIANTEN UND WAHL DER LINIE<br />
3.1. <strong>Ausbau</strong>arten der Trasse<br />
3.1 .I. Allgemeines<br />
Der 6-streifige <strong>Ausbau</strong> erfolgt auf der vorhandenen Trasse der BA6 <strong>A8</strong>. Andere Trassen kom-<br />
men aus wirtschaftlichen und ökologischen Gründen nicht in Frage.<br />
Der 6-streifige <strong>Ausbau</strong> der <strong>BAB</strong> <strong>A8</strong> wird unter Verkehr durchgeführt. Insbesondere während der<br />
Tageszeit zwischen 6:00 Uhr und 22:OO Uhr müssen stets vier Spuren für den Verkehr zur Ver-<br />
fügung stehen. Diese Vorgabe hat erheblichen Einfluss auf den Baubetrieb und den Bauablauf.<br />
Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten, den 6-streifigen <strong>Ausbau</strong> vorzunehmen:<br />
den beidseitigen (symmetrischen) <strong>Ausbau</strong> und<br />
den einseitigen (asymmetrischen) <strong>Ausbau</strong>.<br />
Auf den beidseitigen <strong>Ausbau</strong> wird unter Ziffer 3.1.2 näher eingegangen. Der einseitige <strong>Ausbau</strong><br />
wird unter Ziffer 3.1.3 erläutert.<br />
Ein haufiger Wechsel zwischen den beiden <strong>Ausbau</strong>alternativen sollte dabei aus Gründen der Ver-<br />
kehrssicherheit (für den Kraftfahrer schwierig zu überblickende Verkehrsführungen, häufige Ver-<br />
kehrsumlegungen U. a.) und der Wirtschaftlichkeit soweit wie mäglich vermieden werden.<br />
3.1.2. Beidseitiger <strong>Ausbau</strong><br />
Beim beidseitigen (symmetrischen) <strong>Ausbau</strong> wird die Bestandsachse beibehalten. Die zusätzlich<br />
benötigten Fahr- und Standspuren werden außen an die bestehenden Fahrbahnen angebaut. Die<br />
Fahrbahnränder verschieben sich nach außen.
1. TEKTUR mit Änderungen vom 23.05.2005/07.04.2006<br />
<strong>BAB</strong> <strong>A8</strong>/ <strong>West</strong> Ulm - München<br />
6-<strong>streifiger</strong> <strong>Ausbau</strong><br />
<strong>AS</strong> Zusmarshausen -<strong>AS</strong> Adekried<br />
Sir.-km 72,987 bis Sir.-km 63,987<br />
Bau-km 39+400 bis Bau-km 481-400<br />
Erläuterungsbericht / U 1<br />
Ein beidseitiger <strong>Ausbau</strong> ist nur vorteilhaft, wenn die Trasse sowohl in Lage als auch Höhe wei-<br />
testgehend beibehalten wird. Bauwerke und Anschlussstellen, die entsprechend ausgelegt sind,<br />
können erhalten werden.<br />
3.1.3. Einseitiger <strong>Ausbau</strong><br />
Beim einseitigen (asymmetrischen) <strong>Ausbau</strong> wird neben der bestehenden Autobahn eine neue<br />
Fahrbahn erstellt. Anschließend wird der gesamte Verkehr auf die neu gebaute Fahrbahn umge-<br />
legt und der alte Autobahnquerschnitt zur zweiten Fahrbahn umgebaut.<br />
3.1.4. Zwangspunkte<br />
Bei der Wahl der <strong>Ausbau</strong>art sind im vorliegenden Planungsabschnitt folgende Zwangspunkte von<br />
Bedeutung:<br />
Anschlussstelle Zusmarshausen<br />
Die <strong>AS</strong> Zusmarshausen befindet sich am Ende des Planungsabschnittes <strong>AS</strong> Burgau - <strong>AS</strong> Zusmarshausen.<br />
Dort ist der <strong>Ausbau</strong> der A 8 nördlich der Bestandsautobahn wegen der südlich anliegenden<br />
Bebauung geplant.<br />
Obwohl die <strong>AS</strong> Zusmarshausen im westlich angrenzenden Nachbarabschnitt liegt, stellt sie im<br />
Übergangsbereich zwischen den Planungsabschnitten einen Zwangspunkt dar.<br />
Waldflächen (Bau-km 39+000 - 44+400 und Bau-km 45+500 - Bau-km 47+300 )<br />
Der Großteil des Abschnittes <strong>AS</strong> Zusmarshausen - <strong>AS</strong> Adelsried verläuft durch Waldbereiche.<br />
Bei der symmetrischen <strong>Ausbau</strong>weise müßte auf beiden Seiten der <strong>A8</strong> Wald die gewachsenen<br />
Waldränder aufgerissen und gerodet werden.<br />
Es bietet sich hier aus diesem Grund der einseitige (asymmetrische) <strong>Ausbau</strong> an, bei dem nur auf<br />
einer Seite gerodet werden muß.<br />
Streitheim (Bau-km 44+200 - Bau-km 45+000)<br />
Zwischen Bau-km 44+200 - 45+000 liegt die Ortschaft Streitheim unmittelbar südlich der bestehenden<br />
<strong>A8</strong>.<br />
Aus diesem Grund ist für den Bereich der Ortschaft Streitheim der <strong>Ausbau</strong> der <strong>A8</strong> aus Lärmschutzgründen<br />
in Richtung Norden vorzuziehen.<br />
Autobahnkapelle Adelsried (Bau-km 48+070)
I. TEKTUR mit Änderungen vom 23.05.2005107.04.2006<br />
<strong>BAB</strong> <strong>A8</strong>1 <strong>West</strong> Ulm - München<br />
6-<strong>streifiger</strong> <strong>Ausbau</strong><br />
<strong>AS</strong> Zusmarshausen - <strong>AS</strong> Adelsried<br />
Sir.-km 72,987 bis Sir.-km 63,987<br />
Bau-km 39+400 bis Bau-km 48+400<br />
Erlluterungsbericht / U 1<br />
Südöstlich der Anschlussstelle Adelsried liegt die Autobahnkapelle Adelsried. Sie befindet sich<br />
unmittelbar neben der Richtungsfahrbahn nach München.<br />
Ein <strong>Ausbau</strong> auf der Südseite der bestehenden Autobahn in diesem Bereich hätte Überbauungen<br />
im Kapellenbereich zur Folge. Die Autobahnkapelle wäre nur wenige Meter vom neuen Fahrbahnrand<br />
entfernt.<br />
Bei einem assymetrischen nördlichen <strong>Ausbau</strong> werden lediglich Anpassungen an den Freiflächen<br />
der Kapelle erforderlich. Der für den Erhalt des Autobahnkapellenbereiches erforderliche nordseitige<br />
<strong>Ausbau</strong> der A 8 in diesem Bereich bedingt ein Heranrücken der Autobahn an die Bebauung<br />
von Adelsried um rund 20 m. Dies ist jedoch schallschutztechnisch unkritisch zu sehen, da die A 8<br />
auf Höhe der Autobahnkapelle in einer abgeschirmten Einschnittslage verläuft.<br />
3.1.5. Gemeinsamkeiten der untersuchten Varianten<br />
Im Rahmen der Voruntersuchung wurden mehrere Varianten für den <strong>Ausbau</strong> der <strong>A8</strong> in diesem<br />
Planungsabschnitt untersucht.<br />
Bei allen untersuchten Varianten handelt es sich um einen asymmetrischen (einseitigen) <strong>Ausbau</strong><br />
der <strong>A8</strong>.<br />
Eine symmetrische (beidseitige) <strong>Ausbau</strong>weise scheidet in diesem Planungsabschnitt aus folgenden<br />
Gründen aus:<br />
- bewegtes Gelände im Bereich des Naturparks „Augsburg westliche Wälder" erfordert starke<br />
Abweichungen der neuen Autobahn in Lage und Höhe, die nur mit aufwändigen Bauweisen und<br />
schwierigen Verkehrsführungen durchführbar sind<br />
- ein symmetrischer <strong>Ausbau</strong> bedingt eine Rodung des Waldsaums auf beiden Seiten der bestehenden<br />
<strong>A8</strong><br />
Der östliche Teil des Planungsabschnittes (Bau-km 43+800 - 48+400) ist bei allen untersuchten<br />
Varianten aufgrund der Zwangspunkte (Ortschaft Streitheim, Waldflächen, Autobahnkapelle A-<br />
delsried) einheitlich in asymmetrischer Bauweise in Nordlage vorgesehen.<br />
Variationsmöglichkeiten für den 6-streifigen <strong>Ausbau</strong> bieten sich daher nur im westlichen Teil des<br />
Planungsabschnittes (Bau-km 39+400 - 43+800) an.
1. TEKNR mit Änderungen vom 23.05.2005107.04.2006<br />
<strong>BAB</strong> <strong>A8</strong>1 <strong>West</strong> Ulm - München<br />
Str.-km 72,987 bis Str.-km 63,987<br />
Bau-km 39+400 bis Bau-km 48+400<br />
6-<strong>streifiger</strong> <strong>Ausbau</strong><br />
AC Zusmarshausen - <strong>AS</strong> Adelsried<br />
3.1.6. Variante ,Nordi<br />
Bei der Variante Nord ist im gesamten Planungsabschnitt eine durchgehende einseitige Verbreite-<br />
rung der Autobahn in Richtung Norden vorgesehen.<br />
3.1.7. Variante ,Südi<br />
Bei dieser Variante wird der <strong>Ausbau</strong> der AB ebenfalls in der asymmetrischen Bauweise durchge-<br />
führt.<br />
EineMurchgehende asymrnefrische mreiterung~n Richt@gaSüden scheidet wegen des erfor-<br />
-* rnz'b<br />
derlichhn ~ n s ~ ~ an9ie ~ s e~achh$~bschnitt@=~wohl s<br />
-westlichen als auch am östlicjgn<br />
<strong>Ausbau</strong>ende as~t6rnetrisc6&~erbreiterung nach Norden) sowie wegen~~p~wangg~nkte ~trm-<br />
heim,und Autobahnkapelle ~ delsried,~~~ Die im folgenden be~chrieben8~„~ariant& Süd" verläuff<br />
dahesbenfalls &&große<br />
n ~$zxge:<br />
Aufgrinif des vu~~gebene&&nschlusses an den wbtlichen m6hbarabgibnitt <strong>AS</strong> !$&gau -<br />
Zusmarshausen verlauft die S"&sse auch bei der Variante ,Süd" von ~a&& 391406 bis 40+255<br />
in de&$ordlage, Im Folgenden wird die Trasse von Bau-km 401200 bis 411300 von der Nordlage<br />
in die Südlage verschwenkt In Südlage bleibt die neue Trasse bis ca. Bau-km 42+800, wo sie<br />
wegen des Zwangspunktes Streitheim zwischen Bau-km 42+800 - 43+800 wieder von der Süd-<br />
in die Nordlage verschwenkt werden muss. Im weiteren Verlauf ist wegen den unter Ziffer 3.1.4.<br />
genannten Zwangspunkten bis zum Ende des Planungsabschnittes ein assymetrischer nordseiti-<br />
ger <strong>Ausbau</strong> vorgesehen.<br />
Wegen des Zwangspunktes Streitheim verläuft die Trasse lediglich auf einer Länge von rund<br />
1,5 km in einer reinen Südlage. Nur auf diesen 1,5 km kann der nördliche Waldrand gehalten<br />
werden. Das für das zweimalige Kreuzen der Autobahn während der Bauzeit erforderliche Provi-<br />
sorium hat eine Gesamtlänge von rund 1,8 km. In diesen Überfahrungsbereichen müssen nördlich<br />
und südlich der bestehenden Autobahn Waldflächen gerodet werden.
I. TEKTUR mit Änderungen vom 23.05.200510704.2006<br />
<strong>BAB</strong> Ab1 <strong>West</strong> Ulm - München<br />
Str.-km 72,987 bis Str.-km 63,987<br />
Bau-km 39+400 bis Bau-km 48+400<br />
6-<strong>streifiger</strong> <strong>Ausbau</strong><br />
<strong>AS</strong> Zusmarshausen - <strong>AS</strong> Adelsried<br />
3.2. Kurze Charakterisierung von Natur und Landschaft im Untersuchungsraum<br />
Kurze Charakterisierung von Natur und Landschaft im Untersuchungsraum<br />
Geomorphologie<br />
Geologie I<br />
Böden<br />
Wasserhaushalt<br />
I<br />
I<br />
flachwellige Kuppenlagen im Bereich der Walder, stärker reliefierte<br />
Hügellandschaft mit Tälchenbildung in den Offenlandbereichen<br />
vorherrschender Bodentyp (vor allem unter den Waldflächen): Braunerde<br />
aus Lößlehm und sandigem bis sandig-lehmigem Molassematerial;<br />
im Bereich von wasserstauenden lehmigen Deckschichten: teilweise<br />
staunasse Pseudogley-Braunerden;<br />
örtlich podsolige Braunerden aus mittel- bis tiefgründigem Schotterverwitterungsboden;<br />
Talbereiche der Fließgewässer: grundwasserbeeinflusste Gleye aus<br />
lehmigen Talsedimenten<br />
Oberflächengewässer: Laugna, Salenbach, mehrere Gräben in den<br />
Waldbereichen<br />
Grundwasser: Im Bereich der Oberen Süßwassermolasse keine<br />
grbßeren zusammenhängenden Grundwasserleiter; im Talbereich der<br />
Laugna zusammenhängende oberflächennahe Grundwasserkörper<br />
Kleinklima<br />
Potentielle natürliche<br />
Vegetation<br />
Schutzgebiete1<br />
Schutzobjekte<br />
nach BayNatSchG<br />
Landwirtschaftliche Fluren und Wälder als Kaltluftentstehungsgebiete,<br />
Walder als Reinluftentstehungsgebiete; Vorbelastung durch bestehende<br />
A 8<br />
östlich des Zusamtales und westlich des Laugnatales: Hajnsimsen-<br />
Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald;<br />
westlicher und östlicher Randbereich des Streitheimer Forstes:<br />
Waldmeister-Tannen-Buchen-Wald;<br />
zentrale Bereiche des Streitheimer Forstes und des Rauhen Forstes:<br />
Hainsimsen-Buchenwald;<br />
Talbereich der Laugna: Erlen-Eschen-Auwald<br />
- Naturpark "Augsburg-<strong>West</strong>liche Wälder": gesamtes Plangebiet<br />
- LSG "Augsburg-westliche Wälder": Sämtliche Waldflächen und<br />
ein Teil der landwirtschaftlichen Flächen des Plangebiets<br />
- Naturdenkmal: Einzelbaum (Buche) an einem Waldweg im<br />
Streitheimer Forst<br />
- Landschaftsbestandteil: Gehölz- und Obstwiesenbestand nördlich<br />
von Streitheim
1. TEKWR mit Änderungen vom 23.05.2005/07.04.2006<br />
<strong>BAB</strong> <strong>A8</strong>1 <strong>West</strong> Ulm - München<br />
Sir.-km 72,987 bis Str.-km 63,987<br />
Bau-km 39+400 bis Bau-km 48+400<br />
6-<strong>streifiger</strong> <strong>Ausbau</strong><br />
<strong>AS</strong> Zusmarshausen - <strong>AS</strong> Adelsried<br />
streng geschützte<br />
Arten nach 5 10 (2)<br />
11. BNatSchG<br />
sonstige Schutzgebiete<br />
- Mehrere Fledermausarten sind im Plangebiet nachgewiesen bzw.<br />
haben einen Teil ihres Gesamtlebensraumes innerhalb des Plangebietes<br />
- Wasserschutzgebiet östlich Streitheim<br />
- Bannwald südöstlich Adelsried<br />
3.3. Beurteilung der <strong>Ausbau</strong>arten<br />
3.3.1. Umweltverträglichkeit<br />
Irn Hinblick auf die Umweltverträglichkeit wurden vorab die drei grundsätzlichen <strong>Ausbau</strong>arten -<br />
symmetrischer <strong>Ausbau</strong>, einseitiger <strong>Ausbau</strong> nach Norden, einseitiger <strong>Ausbau</strong> nach Süden - hin-<br />
sichtlich der zu erwartenden Auswirkungen auf die Schutzgüter gem. WPG untersucht.<br />
Die schutzgutbezogene Beurteilung findet sich unter Ziffer 4 1 der Unterlage 16 T<br />
Aufgrund betrieblicher und bautechnischer Erwägungen und unter Berücksichtigung baulicher<br />
Zwangspunkte (<strong>AS</strong> Zusrnarshausen, Ortslage Streitheim, Autobahnkapelle Adelsried) wurden in<br />
den weiteren planerischen Überlegungen nurmehr 2 <strong>Ausbau</strong>lösungen - einseitiger <strong>Ausbau</strong> nach<br />
Norden (Variante Nord) und einseitiger <strong>Ausbau</strong> nach Norden mit Verschwenkung nach Süden<br />
(Variante Süd) - weiterverfolgt.<br />
Die gewählte <strong>Ausbau</strong>lösung - einseitiger <strong>Ausbau</strong> nach Norden - stellt auch aus der Sicht der<br />
Umweltvorsorge die günstigste <strong>Ausbau</strong>art dar.<br />
Die unter Berücksichtigung der vorgesehenen Minimierungsmaßnahmen ermittelten Auswirkungen<br />
der gewählten <strong>Ausbau</strong>variante auf die Schutzgüter nach WPG sind unter Ziffer 6 der Unterlage<br />
16 ausführlich dargestellt.<br />
3.3.2. Raumordnung<br />
Die Vorgaben der Raumordnung werden von beiden Varianten gleichermaßen erfüllt.
1. TEKTUR mit Änderungen vam 23.05.2005/07.04.2006<br />
<strong>BAB</strong> <strong>A8</strong>1 <strong>West</strong> Ulm - München<br />
6-<strong>streifiger</strong> <strong>Ausbau</strong><br />
<strong>AS</strong> Zusmarshausen - <strong>AS</strong> Adelsried<br />
Str.-km 72,987 bis Sti.-km 63,987<br />
Bau-km 39+400 bis Bau-km 48+400<br />
Erläuterungsbericht I U 1<br />
3.3.3. Verkehrsverhältnisse<br />
Verkehrsverhältnisse nach Verkehrsübergabe<br />
Nach Fertigstellung des 6-streifigen <strong>Ausbau</strong>es werden sich die Verkehrsverhältnisse bei beiden<br />
untersuchten Varianten gleichwertig spürbar verbessern.<br />
Verkehrsverhältnisse während der Bauzeit<br />
Zwischen Streitheim und der <strong>AS</strong> Adelsried (Bau-km 43+800 - 48+400) unterscheiden sich die<br />
Varianten nicht. Dadurch ergeben sich weder für den Bauablauf noch für die Verkehrsverhältnisse<br />
während der Bauzeit Unterschiede.<br />
Zwischen Bau-km 39+400 und Bau-km 43+800 weisen die beiden Varianten erhebliche Unter-<br />
schiede beim Verkehrsablauf während der Bauzeit auf.<br />
Bei der Variante ,Nord' wird im gesamten <strong>Ausbau</strong>bereich die Autobahn einseitig (asymmetrisch)<br />
auf der Nordseite verbreitert. Dadurch kann die nördliche Fahrbahn ohne Behinderung des durchgehenden<br />
Verkehrs auf der <strong>A8</strong> gebaut werden. Nach Fertigstellung der Richtungsfahrbahn München<br />
- Ulrn kann der gesamte Verkehr mit einer 4 + 0-Verkehrsfuhrung auf diese neue Fahrbahn<br />
gelegt werden, um die südliche Richtungsfahrbahn Ulm - München zu erstellen. Im Hinblick auf<br />
die Verkehrsbelastung bedeutet dies einen verkehrssicheren Bauablauf.<br />
Die Variante ,Süd1 weist ein zweimaliges Kreuzen der Bestandstrasse wegen der Wechsel zwischen<br />
nördlichen und südlichen einseitigen <strong>Ausbau</strong> auf. Diese Überfahrtsbereiche, die nur mit Hilfe<br />
von z. T. äußerst umfangreichen Provisorien gebaut werden können, stellen aus betrieblicher<br />
Sicht erhebliche Erschwernisse für den Verkehrsablauf während der Bauzeit dar.<br />
Die Provisorien -Überfahrten- bringen eine erhebliche Verkehrsgefährdung während der mehr-<br />
jährigen Bauzeit mit sich.<br />
Im Hinblick auf das Verkehrsaufkommen während der Bauzeit ist die Variante ,Nord' eindeutig zu<br />
bevorzugen.<br />
3.3.4. Straßenbauliche Verhältnisse<br />
Die Anforderungen an die straßenbauliche Infrastruktur werden nach Fertigstellung des<br />
6-stre~figen <strong>Ausbau</strong>es von beiden Varianten gleichwertig erfüllt.
1. TEKTUR mit Änderungen vom 23.05.2005107.04.2006<br />
<strong>BAB</strong> <strong>A8</strong>/ <strong>West</strong> Ulm - München<br />
6-<strong>streifiger</strong> <strong>Ausbau</strong><br />
<strong>AS</strong> Zusmarshausen - <strong>AS</strong> Adelsried<br />
Sir.-km 72,987 bis Str.-km 63,987<br />
Bau-km 39+400 bis Bau-km 48+400<br />
Erläuterungsbericht I U 1<br />
3.3.5. Land- und Fortwirtschaft<br />
Im vorliegenden Planungsabschnitt <strong>AS</strong> Zusmarshausen - <strong>AS</strong> Adelsried verläuft die Autobahn auf<br />
ca. 213 der Länge durch geschlossene Wälder. Es handelt sich im wesentlichen um Staatsforst.<br />
Ostlich von Zusrnarshausen grenzen Körperschaftswälder an die <strong>BAB</strong>. Die Waldrandberejche<br />
sind überwiegend mit Laubgehölzen ausgebildet, die für den angrenzenden Bestand Schutzwaldfunktionen<br />
übernehmen. Die Bereiche außerhalb der Wälder (Ortslagen von Streitheim und Adelsried)<br />
werden als Acker- und Grünland genutzt.<br />
Bei allen Varianten muss land- und forstwirtschaftliche Fläche beansprucht werden. Für die landwirtschaftlichen<br />
Flächen ergibt sich kein entscheidungserheblicher Unterschied mischen den Varianten,<br />
da sie in ähnlicher Größenordnung überbaut werden. Nachteil eines symmetrischen <strong>Ausbau</strong>s<br />
wäre, daß hierbei betde Waldränder angerissen werden müssten und mit einer massiven<br />
Erhöhung der Windwurfgefahr für die dahinterliegenden Waldflächen auf beiden Seiten der Autobahn<br />
zu rechnen wäre. Aufgrund der vorherrschenden Windrichtungen besteht jedoch beim nördlichen<br />
Waldrand, welcher bei der Nordvariante gerodet wird, eine erhöhte Gefahr von späterem<br />
Windwurf.<br />
Die Südvariante schont den nördlichen Waldrand lediglich auf einer Länge von rund 1,5 km. Er-<br />
forderlich dafür sind jedoch beidseitige Eingriffe in den Waldbereich wegen der Provisorien für<br />
die Verkehrsführung während der Bauzeit.<br />
3.3.6. Bebaute Gebiete<br />
Im Bereich der bebauten Gebiete Adelsried und Streitheim unterscheiden sich die Varianten nicht<br />
voneinander. In diesen Bereichen ist die Trasse durch die beschriebenen Zwangspunkte vorge-<br />
geben.<br />
Die Varianten unterscheiden sich nur in den Waldbereichen des Naturparks ,Augsburg westliche<br />
Wälder'.
1. TEKTUR mit Änderungen vom 23.05.2005/07.04.2006<br />
<strong>BAB</strong> <strong>A8</strong>1 <strong>West</strong> Ulm - München<br />
6-streif ger <strong>Ausbau</strong><br />
<strong>AS</strong> Zusmarshausen - <strong>AS</strong> Adelsried<br />
Str -km 72,987 bis Str.-km 63,987<br />
Bau-km 39+400 bis Bau-km 48+400<br />
Erlauterungsbericht I U I<br />
3.3.7. Flächenbedarf<br />
Der endgültige Flächenbedarf ist bei der Var~ante Süd aufgrund der erforderlichen Verschwen-<br />
kungen geringfügig höher.<br />
Große Unterschiede weisen die Varianten beim vorübergehenden Grunderwerb auf. Die umfangreichen<br />
Provisorien (Baustraßen, Flächen für Verkehrsumlegungen) innerhalb der Verschwenkungsbereiche<br />
der Variante ,Süd1 erfordern vorübergehend zusätzlichen Flächenverbrauch. Hierfür<br />
werden überwiegend Waldflächen bentitigt.<br />
Sowohl der vorübergehende als auch der endgültige Flächenverbrauch sind somit bei der Varian-<br />
te ,Nord' geringer.<br />
3.4. Aussagen Dritter zu den Varianten<br />
Die Grundkonzeption der Planung wurde der unteren Naturschutzbekrde, dem Markt Zusrnarshausen,<br />
der Gemeinde Adelsried, der Forstdirektion Oberbayern-Schwaben, dem Wassewirtschaftsamt<br />
Donauwtirth, dem Landratsamt Augsburg, der Diözese Augsburg, dem Forstamt<br />
Zusmarshausen und dem Straßenbauamt Augsburg vorgestellt. Die Gebietskörperschaften, Behörden<br />
und Träger öffentlicher Belange haben zum 6-streifigen <strong>Ausbau</strong> der <strong>A8</strong> ihr grundsätzliches<br />
Einverstandnis gegeben.<br />
Im Zuge der Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt Augsburg und der<br />
höheren Naturschutzbehörde bei der Regierung von Schwaben wurden die untersuchten Planungsvarianten<br />
mit den damit verbundenen Umweltauswirkungen erläutert. Die Naturschutzbehörden<br />
unterstützen danach auch die gewählte Planungslösung, da im Wald ein symmetrischer oder<br />
Südausbau mit höheren Eingriffen in Waldbiotope verbunden wäre.<br />
Die Staatlichen Forstämter Biburg und Zusmarshausen sprechen sich für die Variante ,Süd' aus,<br />
um den Wald auf der Nordse~te der bestehenden Autobahn auf einer größeren Lange zu schonen<br />
3.5. Wirtschaftlichkeit
1. TEKTUR mit Änderungen vom 23.05.2005107.04.2006<br />
<strong>BAB</strong> Ai31 <strong>West</strong> Ulm - München<br />
&<strong>streifiger</strong> <strong>Ausbau</strong><br />
<strong>AS</strong> Zusrnarshausen - <strong>AS</strong> Adelsried<br />
Str.-km 72,987 bis Str.-km 63,987<br />
Bau-km 39+400 bis Bau-km 48+400<br />
Erläuterungsbericht I U 1<br />
Die schwierigen Bauabläufe in den Verschwenkungsbereichen der Variante ,Süd1 wirken sich er-<br />
heblich auf die Baukosten aus. Insbesondere die z.T. sehr lang gestreckten Provisorien erhöhen<br />
die Baukosten. Die Variante ,Süd' ist daher die teurere Variante.<br />
Die Variante ,Nord' weist die geringeren Baukosten auf.<br />
3.6. Zusammenfassende Bewertung und Wahl der <strong>Ausbau</strong>art<br />
Die Anschlüsse an die benachbarten Planfeststellungsabschnitte „<strong>AS</strong> Burgau - <strong>AS</strong> Zusmarshau-<br />
sen" bzw. „<strong>AS</strong> Adelsried - <strong>AS</strong> Augsburg-<strong>West</strong>" sehen einen einseitigen (asymmetrischen) <strong>Ausbau</strong><br />
nördlich der bestehenden Autobahn vor.<br />
Zwischen Streitheim und der <strong>AS</strong> Adelsried ist aufgrund der vorhandenen Zwangspunkte ein Abrü-<br />
cken der künftigen Autobahnachse nach Norden erforderlich. Ein symmetrischer oder gar südli-<br />
cher <strong>Ausbau</strong> scheidet in diesem Bereich aus.<br />
Aus bautechnischer, verkehrlicher und wirtschaftlicher Sicht ist es zweckmäßig, den im Bereich<br />
zwischen der <strong>AS</strong> Adelsried und Streitheim vorgesehenen nördlichen einseitigen <strong>Ausbau</strong> auch zwi-<br />
schen Streitheim und der <strong>AS</strong> Zusmarshausen fortzuführen.<br />
Wegen der vergleichsweise kurzen Lage der Trasse im Süden verbleibt lediglich ein Waldbereich<br />
von rund 1,5 km im Norden unberührt.<br />
Aus forstwirtschaftlicher Sicht ist wegen der geringeren Windwurfgefahr der Variante ,Süd' der<br />
Vorzug zu geben.<br />
Aus Sicht des Naturschutzes stellt die Nordvariante die günstigste <strong>Ausbau</strong>lösung dar.<br />
Die Wechsel vom nördlichen einseitigen <strong>Ausbau</strong> im Bereich der <strong>AS</strong> Zusrnarshausen zum südlichen<br />
einseitigen <strong>Ausbau</strong> im Waldbereich und wieder zurück zur Nordlage bei Streitheim ist aus<br />
bautechnischer Sicht prinzipiell möglich. Die Erschwernisse bei der Baudurchführung, insbesondere<br />
im Hinblick auf die Verkehrsführung in den kurzen Überleitungsbereichen und den Verkehrsfluss,<br />
sind jedoch bei der Variante ,Süd' derart erheblich, dass der Variante ,Nord1 uneingeschrankt<br />
der Vorrang einzuräumen ist.<br />
Nach Abwägung aller Kriterien wurde die Variante ,Nord' (kein Kreuzen der Bestandstrasse)<br />
gewählt.
I. TEKTUR mit Änderungen vom 23.05.2005/07.04.2006<br />
<strong>BAB</strong> <strong>A8</strong>1 <strong>West</strong> Ulm - München<br />
Str,-km 72,987 bis Str.-km 63,987<br />
Bau-km 39+400 bis Bau-km48+400<br />
6-<strong>streifiger</strong> <strong>Ausbau</strong><br />
<strong>AS</strong> Zusmarshausen - <strong>AS</strong> Adelsried<br />
4. Technische Gestaltung der Baumaßnahrne<br />
Der Planung liegen folgende Richtlinien und technische Vorgaben zugrunde:<br />
- R<strong>AS</strong>-N Richtlinien für die Anlage von Straßen -<br />
Teil: Leitfaden für die funktionale Gliederung des Straßennetzes Ausgabe 1988<br />
- R<strong>AS</strong>-L Richtlinien für die Anlage von Straßen - Teil: Linienführung Ausgabe 1995<br />
- R<strong>AS</strong>-Q Richtlinien für die Anlage von Straßen - Teil: Querschnitte Ausgabe 1996<br />
- R<strong>AS</strong>-Ew Richtlinien für die Anlage von Straßen - Teil: Entwässerung Ausgabe 1987<br />
- RAL-K-2 Richtlinien für die Anlage von Landstraßen -<br />
Teil III: Knotenpunkte, Abschnitt 2: Planfreie Knotenpunkte Ausgabe 1976<br />
- RStO 01 Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaues<br />
von Verkehrsflächen Ausgabe 2001<br />
- RLW 99 Richtlinien für den ländlichen Wegebau Ausgabe 1999<br />
4.1. Trassierung<br />
Der Trassierung des gesamten Streckenabschnittes wurde nach R<strong>AS</strong>-L eine Entwurfsgeschwindjgkeit<br />
V, = 120 kmlh zugrunde gelegt, die den raumordnerischen Zielsetzungen, den örtlichen<br />
Gegebenheiten und den verkehrstechnischen Anforderungen gerecht wird. Nach dieser<br />
Entwurfsgeschwindigkeit, die nicht der zulässigen Höchstgeschwindigkeit gleichzusetzen ist, richten<br />
sich die wesentlichen Parameter der Straßenplanung. Die Trassierung erfolgt sowohl in Lage<br />
als auch in Höhe aus wirtschaftlichen und bautechnischen Gründen bestandsorientiert.<br />
Der 6-streifige <strong>Ausbau</strong> der Bundesautobahn <strong>A8</strong> erfolgt aufgrund der unter Ziffer 3.1.4. genannten<br />
Zwangspunkte als einseitiger (asymmetrischer) <strong>Ausbau</strong> nördlich der bestehenden Fahrbahn.<br />
Zur Einhaltung der Entwurfsgeschwindigkeit V,<br />
= 120 kmlh wird eine Reduzierung der beste-<br />
henden Höchstlängsneigungen von bisher Ca. 5,5 % auf max. 4 % erforderlich.<br />
Die verwendeten Trassierungselemente werden so aufeinander abgestimmt, dass innerhalb des<br />
Planfeststellungsabschnittes keine Unstetigkeiten auftreten und eine ausgewogene Linienführung<br />
erreicht wird.
1. TEKTUR mit Änderungen vom 23.05.2005107.04.2006<br />
<strong>BAB</strong> <strong>A8</strong>1 <strong>West</strong> Ulm - München<br />
6-<strong>streifiger</strong> <strong>Ausbau</strong><br />
<strong>AS</strong> Zusmarshausen - <strong>AS</strong> Adelsried<br />
Sir.-km 72,987 bis Str.-km 63,987<br />
Bau-km 39+400 bis Bau-km 48+400<br />
Erläuterungsbericht 1 U 1<br />
Die Anforderungen an die räumliche Linienführung werden soweit möglich erfüllt.<br />
Die erforderliche Haltesichtweite nach R<strong>AS</strong>-L wird im gesamten Planfeststetlungsabschnitt ein-<br />
gehalten.<br />
Maßgebende Randbedingungen und Zwangspunkte bei der Trassierung waren:<br />
- Anschluss an den westlich angrenzenden Planungsabschnitt (nördlich einseitiger <strong>Ausbau</strong>)<br />
- Einseitiger <strong>Ausbau</strong> im Bereich des Naturparks ,Augsburg westliche Wälder'<br />
zur Schonung eines Waldrandes<br />
- Die räumliche Nähe zur Ortschaft Streitheim<br />
- Kreuzungsbauwerk mit der Staatsstraße ST 2032 (Befahrbarkeit der Staatsstraße für<br />
Schwertransporte)<br />
- Die Autobahnkapelle Adelsried<br />
- Anschluss an den östlich angrenzenden Planungsabschnitt (nördlich einseitiger <strong>Ausbau</strong>)<br />
4.2. Querschnitt<br />
Die Wahl des Querschnittes hängt von der Verkehrsbedeutung und der Verkehrsbelastung ab.<br />
Bei Autobahnen mit einem Verkehrsaufkommen über 70.000 Kfd24h ist gem. R<strong>AS</strong>-Q ein Regelquerschnjtt<br />
RQ = 355 vorgesehen (Kategoriengruppe A I, großräumige Straßenverbindung).<br />
Für diesen Planfeststellungsabschnitt sind gern. Verkehrsuntersuchung von Prof. Dr.-lng. Kurzak<br />
für das Jahr 2020 bis zu 71.000 KfA24 h bei einem Schwerlastverkehrsanteil von rund 20 %<br />
prognostiziert.<br />
Daher wird ein Querschnitt RQ = 35,5 gewählt.<br />
Die Mittelstreifenbreite wird gem. der R<strong>AS</strong>-Q mit 3,5 m gewahlt<br />
Die jeweilige Breite der beiden 3-streifigen Richtungsfahrbahnen beträgt 14,5 m.<br />
Die Aufteilung des Querschnittes ist aus Unterlage 6 ersichtlich.<br />
Mittelstreifenüberfahrten werden in erforderlicher Zahl vorgesehen.
1. TEKTUR mit Änderungen vom 23.05.2005107.04.2006<br />
<strong>BAB</strong> <strong>A8</strong>1 <strong>West</strong> Ulm - München<br />
Str.-km 72,987 bis Str.-km 63,987<br />
Bau-km 39+400 bis Bau-km48+400<br />
6-<strong>streifiger</strong> <strong>Ausbau</strong><br />
<strong>AS</strong> Zusmarshausen -<strong>AS</strong> Adelsried<br />
Die Gestaltung der Böschungen erfolgt nach R<strong>AS</strong>-Q entsprechend den geotechnischen Voraussetzungen<br />
mit einer Maximalneigung von 1 : 1,5 bm. einer Regelneigung von I : 2. Die Mindestböschungsbreite<br />
beträgt 3,O m. Am Dammfuß wird die Ausrundung im Bedarfsfall durch eine<br />
Dammfußmulde ersetzt.<br />
In Teilbereichen (Dammböschungen westlich von Streitheim) werden zur besseren Einbindung in<br />
das Landschaftsbild flachere Böschungen vorgesehen.<br />
Die Oberbodenandeckung erfolgt in Anlehnung an die örtlichen Gegebenheiten.<br />
Bei der Konzeption der Lärmschutzanlagen werden die Belange des Landschafts- und Natur-<br />
schutzes hinsichtlich Erhalt wertvollen Bewuchses und eines minimalen Flächenbedarfs weitge-<br />
hend berücksichtigt. Eine harmonische Einbindung in das Landschaftsbild wird angestrebt.<br />
4.3. Kreuzungen und Einmündungen, Änderungen im Wegenetz<br />
Kreuzende Straßen und Wege<br />
Die vorhandenen Kreuzungen von Straßen und Wegen werden aufrecht erhalten. Durch die Anpassung<br />
an den 6-streifigen Autobahnquerschnitt werden nur geringfügige Änderungen in Lage<br />
und Höhe notwendig. Die von der Baumaßnahme betroffenen kreuzenden Straßen und Wege<br />
werden entsprechend der jeweiligen Verkehrsbedeutung ausgebaut. Neue Kreuzungen oder größere<br />
Verlegungen vorhandener Kreuzungen sind bis folgende Ausnahmen nicht erforderlich:<br />
Bau-km 39+896, Bauwerk 102: Überführung eines öffentlichen Feld- und Waldweges<br />
(Geisweg)<br />
Die Kreuzung wird um 150 m nach Osten verlegt. Dies ist erforderlich, da die A 8 im Bereich der<br />
bestehenden Kreuzung um rund 4,50 m abgesenkt wird<br />
c Bau-km 44+701, Bauwerk 98: Unterführung der Kreisstraße A 33
1. TEKTUR mit Änderungen vom 23.05.2005/07.04.2006<br />
<strong>BAB</strong> <strong>A8</strong>1 <strong>West</strong> Ulm - München<br />
6-<strong>streifiger</strong> <strong>Ausbau</strong><br />
<strong>AS</strong> Zusmarshausen - <strong>AS</strong> Adelsried<br />
Str.-km 72,987 bis Str.-km 63,987<br />
Bau-km 39+400 bis Bau-km48+400<br />
Erläuterungsbericht / U 1<br />
Die Kreuzung wird um 25 m nach <strong>West</strong>en verlegt. Im bisherigen Kreuzungsbereich wird die A 8<br />
um rund I m abgesenkt, was eine Absenkung der Kreisstraße erforderlich macht. Da der Verkehr<br />
auf der Kreisstraße während des <strong>Ausbau</strong>s der Autobahn aufrecht erhalten werden soll, wird<br />
das neue Kreuzungsbauwerk weiter westlich errichtet. Neben der Kreisstraße ist der Bau eines<br />
Radweges vorgesehen.<br />
Änderungen im Wegenetz<br />
Durch den 6-streifigen <strong>Ausbau</strong> sind nur geringfügige Verlegungen von Straßen oder Wegen er-<br />
forderlich.<br />
Die parallel zur Autobahn vorhandenen Wege werden - soweit sie von der Baumaßnahme be-<br />
rührt werden - den neuen Verhältnissen angepasst.<br />
4.4. Baugrund, Erdarbeiten<br />
Für das Bauvorhaben wurde vom Zentrum für Geotechnik der Technischen Universität München<br />
eine Baugrunduntersuchung erstellt. Die wesentlichen Ergebnisse sind nachfolgend beschrieben:<br />
Schichtenfolge und Lagerungsverhältnisse<br />
Der Autobahnabschnitt verläuft durch das Tertialhügelland, das durch eine Wechselfolge aus in<br />
der Regel stark quarzhaltigen, feinkornreichen, tertiären Sanden und feinkörnigen meist sandführenden<br />
Tertiarschichten gekennzeichnet ist. Tertiäre Kiese treten im Untersuchungsgebiet nut in<br />
geringfügigen Umfang auf.<br />
Nach den Bohrergebnissen und entsprechend ihrer bautechnischen Bedeutung werden folgende<br />
Bodenschichten unterschieden:<br />
Deckschichten: Humus , Lößlehm , Verwitterungslehm und Torf<br />
tertiäre Kiese<br />
tertiäre Sande<br />
tertiäre feinkörnige Schichten<br />
Grundwasser<br />
Die Wasservorkommen sind sehr uneinheitlich, wobei es sich in den erkundeten Tiefen nicht um<br />
große zusammenhängende Grundwasservorkommen, sondern um einzelne Schichtwasser und in<br />
Niederungen gestautes Wasser handelt. Größere Grundwasservorkommen werden nur im Bereich<br />
der Laugna erwartet.
1. TEKTUR mit Änderungen vom 23.05.2005/07.04.2006<br />
BA6 AB/ <strong>West</strong> Ulm - München<br />
6-<strong>streifiger</strong> <strong>Ausbau</strong><br />
<strong>AS</strong> Zusmarshausen - <strong>AS</strong> Adelsried<br />
Sir.-km 72,987 bis Str.-km 63,987<br />
Bau-km 39+400 bis Bau-km 48+400<br />
Erläuterungsbericht / U 1<br />
Einschnittsbereiche<br />
In den Einschnittsböschungen wurden z.T. Anzeichen für mögliche Gleitlinien festgestellt. Nach<br />
Maßgabe von erdstatischen Berechnungen wird die Standsicherheit der Einschnittsböschungen<br />
durch folgende Maßnahmen erhöht:<br />
Abflachen der Böschungen<br />
Baugrundverbesserungen<br />
Entwässerungsmaßnahmen zur Reduzierung der Wasser- und Strömungsdrücke<br />
lngenieurbiologische Bauweisen<br />
Dammbereiche<br />
Bei Dämmen ist vorgesehen, das Material aus den Einschnitten wieder einzubauen. Ohne gesonderte<br />
Maßnahmen beim Einbau bzw. zusätzliche Aufbereitungsmaßnahmen ist mit diesem Material<br />
oft keine ausreichende Standsicherheit der Dämme zu erreichen.<br />
Böschungsneigung<br />
Die Baugrunduntersuchung sieht eine Böschungsneigung von I : 2 für die anstehenden schwierigen,<br />
rutschungsgefährdeten Böden als geboten an.<br />
4.5. Entwässerung<br />
Entwässerung des Autobahnkörpers<br />
Die Entwässerung der bestehenden <strong>A8</strong> erfolgt derzeit ohne Rückhaltemaßnahmen, d.h. das anfallende<br />
Wasser wird ungedrosselt in die Vorfluter eingeleitet. Die Entwässerung des ausgebauten<br />
Autobahnkörpers erfolgt entsprechend den heutigen Anforderungen hinsichtlich einer Minimierung<br />
der Umweltbeeinträchtigungen.<br />
Grundsätzlich wird unverschmutztes Oberflächenwasser aus Außengebieten und OberflCrchen-<br />
Wasser aus Fahrbahnbereichen soweit wie möglich getrennt. Hierzu werden Durchlässe im Autobahnkörper<br />
vorgesehen.<br />
Im Zuge des 6-streifigen <strong>Ausbau</strong>es wird die gesamte Straßenentwässerung neu erstellt. Soweit<br />
möglich wird anfallendes Oberflächenwasser der Fahrbahn in Dammbereichen breitflächig über
1. TEKTUR mit Änderungen vom 23.05.2005/07.04.2006<br />
<strong>BAB</strong> <strong>A8</strong>/ <strong>West</strong> Uim - München<br />
Str.-km 72,987 bis Sir.-km 63,987<br />
Bau-km 39+400 bis Bau-km 48+400<br />
&-<strong>streifiger</strong> <strong>Ausbau</strong><br />
<strong>AS</strong> Zusmarshausen - <strong>AS</strong> Adelsried<br />
die Bankette und Böschungen abgeleitet und unter Ausnutzung des Reinigungsvermögens einer<br />
belebten Oberbodenzone versickert.<br />
In Einschnitten und entlang von Lärmschutzwällen wird im Anschluß an das Bankett eine Mulde<br />
hergestellt. Über Muldeneinläufe gelangt das Wasser in eine unter der Mulde liegende Mehrzweck-<br />
bzw. Huckepackleitung.<br />
Das in Entwässerungsleitungen oder Mulden gesammelte Oberflächenwasser von Fahrbahnen<br />
wird grundsätzlich in ein Rückhaltebecken mit vorgeschaltefem Absetzbecken eingeleitet und danach<br />
gedrosselt an den Vorfluter abgegeben.<br />
Im abgedichteten Absetzbecken ist ein Dauerstau vorgesehen. Das Absetzbecken dient zur Abtrennung<br />
der sedimentierbaren Stoffe und erfüllt die Funktion des Leichtstoffabscheiders. Das<br />
daran anschliefiende Regenrückhaltebecken wird als naturnah ausgebildetes Erdbecken mit<br />
Dauerstau angelegt. Aus dem Regenrückhaltebecken wird das Wasser gedrosselt an den Vorfluter<br />
abgegeben.<br />
Die Einleitungsmengen sind mit dem Wasserwirtschaftsamt Donauwörth abgestimmt.<br />
Im vorliegenden Planfeststellungsabschnitt ist der Bau von sechs Regenrückhaltebecken mit vorgeschaltetem<br />
Absetzbecken vorgesehen. Im Bereich des Regenrückhaltebeckens Nr. 4 wird zusätzlich<br />
ein Schönungsteich mit Dauerstau vorgesehen. Weitere Einzelheiten können der ,Wassertechnischen<br />
Untersuchung' (Unterlage 13) entnommen werden.<br />
Veränderungen an kreuzenden Gewässern<br />
Die Entwässerung der bestehenden <strong>A8</strong> erfolgt ohne Rückhalternaßnahmen. Anfallendes Oberflächenwasser<br />
wird bisher ungedrosselt in die angrenzenden Vorfluter eingeleitet.<br />
Die im Zuge des <strong>Ausbau</strong>es geplanten Rückhaltebecken nehmen das in Einschnittsbereichen gesammelte<br />
Oberflächenwasser der Fahrbahnen und der angrenzenden Böschungen auf und geben<br />
es gedrosselt in die Vorfluter ab. Die Drosselabflüsse wurden in Abstimmung mit dem WWA Donauwörth<br />
festgelegt und so gewählt, dass sich die Wassermengen in den Vorflutern bei einem<br />
100-jährigen Regenereignis (HQ 100) gegenüber dem lstzustand nicht erhöhen.<br />
Die Verrohrungen unter der bestehenden <strong>A8</strong> bei Bau-Kilometer 39+659, 45+198 und 47+454<br />
werden zurückgebaut. Alle übrigen, die <strong>A8</strong> kreuzenden Durchlässe werden durch Neubauten ersetzt.<br />
Die Neubauten werden zur Aufrechterhaltung oder Verbesserung der Biotopvernetzung als<br />
Rechteckquerschnitte mit 3,O m lichter Weite und 2,O m lichter Höhe ausgebildet. Die bestehenden<br />
und geplanten Durchlässe sind im Detail dem Bauwerksverzeichnis (Unterlage 7.2) zu entnehmen.
1. TEKTVR mit Änderungen vom 23.05.2005/07.04.2006<br />
<strong>BAB</strong> <strong>A8</strong>1 <strong>West</strong> Ulm - München<br />
6-<strong>streifiger</strong> <strong>Ausbau</strong><br />
<strong>AS</strong> Zusmarshausen - <strong>AS</strong> Adebried<br />
Sir.-km 72,987 bis Sir.-km 63,987<br />
Bau-km 39+400 bis Bau-km 48+400<br />
Erläuterungsbericht / U 1<br />
In Abstimmung mit dem Wasserwirtschaftsamt Donauwörth wurde untersucht, ob sich die die Autobahn<br />
kreuzenden Gewässer im Hochwasserfall (HQ 100) am heutigen Autobahnkörper aufstauen.<br />
Würde sich Wasser anstauen, würde die bestehende <strong>A8</strong> - wenn auch nur in geringem<br />
Umfang - dem Hochwasserschutz der Gemeinden im Unterliegerbereich dienen.<br />
Im Hochwasserfall (HQ 100) kommt es an der bestehenden <strong>A8</strong> nur beim Durchlass Bau-km<br />
47+454 (südwestlich von Adelsried) zu einem Aufstau. Alle übrigen vorhandenen Durchlasse kön-<br />
nen ohne nachteilige Auswirkungen durch die o.g Rechteckprofile ersetzt werden, da das Ober-<br />
flächenwasser auch im jetzigen Zustand frei abfließen kann.<br />
Der bestehende Durchlass DN 800 bei Bau-km 47+545 wird durch einen neuen Graben auf der<br />
Südseite des Straßendamms der <strong>A8</strong> ersetzt, dadurch entfällt die drosselnde Wirkung des Durch-<br />
lasses. Der neue Graben leitet das Oberflächenwasser wie der ursprungliche Durchlass in die<br />
Laugna ein<br />
Um die aufstauende Wirkung des Durchlasses im Hochwasserfall trotz des fret abfließenden<br />
Grabens zu erhalten, werden sudlich und nördlich der Autobahn Retentionsräume (Bau-km<br />
47+ 184 bis 47+710 undE$:km 47+540 bisF&%20) angelegt. Aufgrund von ~inwend8fen der<br />
Ge~einde Adelsried uncfktroffenen ~rund?i&@cksei~entümern W<br />
räug~ in Abstimmung rn~der<br />
-pl
1. TEKTUR mit Anderutqenmm 23.05.2005/07.04.2006<br />
<strong>BAB</strong> <strong>A8</strong>/ <strong>West</strong> Ulm - MOnchen<br />
Sb.-km 72,987 bis Str.-km 63,987<br />
Bau-km 39+400 bis Bau-km 48+400<br />
6-<strong>streifiger</strong> <strong>Ausbau</strong><br />
<strong>AS</strong> Zusmarshausen - <strong>AS</strong> Adelsried<br />
Die bestehenden Bauwerke der <strong>A8</strong> müssen wegen unzureichender Abmessungen und Mindertragfähigkeit,<br />
aber auch aufgrund der geringen Restnutzungsdauer (Bauwerke über 60 Jahre alt)<br />
vollständig abgebrochen und nach den heutigen Vorschriften und Brückenklassen neu errichtet<br />
werden.<br />
Lichte Höhe und lichte Weite von Unterführungsbauwerken werden gemäß heutigen Richtlinien<br />
und Gesichtspunkten ausgeführt.<br />
Zusätzliche Kreuzungsbauwerke sind nicht erforderlich.<br />
Durchlassbauwerke<br />
Innerhalb des Planungsabschnittes werden die vorhandenen Durchlassbauwerke beseitigt und<br />
durch neue Bauwerke oder Durchlässe ersetzt.<br />
4.7. Straßenausstattung<br />
Die Bundesautobahn <strong>A8</strong> erhalt im <strong>Ausbau</strong>bereich einschl. der Anschlussstellen und kreuzenden<br />
Straßen und Wege eine Grundausstattung mit Markierung, LeiteinricMungen und Beschilderun-<br />
gen. Von den einschlagigen Richtlinien abweichende Maßnahmen sind nicht vorgesehen.<br />
Notrufsäulen werden in erforderlicher Zahl errichtet.<br />
In Abstimmung mit den Staatl. Forstämtern Biburg und Zusrnarshausen ist die Anlage von Wildschutuaunen<br />
beiderseits der <strong>A8</strong> irn Bereich des Waldbestandes des Naturparks ,Augsburg westliche<br />
Wälder' geplant. Wildschutnäune sind auf beiden Seiten der <strong>A8</strong> sind von Bau-km 39+400<br />
bis 44+250 und von Bau-km 46+000 bis 47+150 geplant. Die Wilddichte gernaß den Wildschutzrichtlinien<br />
und ARS Nr. 1311992 ist dafür gegeben.<br />
4.8. Besondere Anlagen<br />
(Siehe auch Bauwerksverzeichnis, Unterlage 7.2)<br />
Gemäß den vorläufigen Hinweisen zu den Richtlinien fUr Rastanlagen an Straßen (VHRR) sollen<br />
an Bundesautobahnen Rastanlagen im Abstand von 15 bis 20 km angeordnet werden.
1. TEKTURmit Anderungen vom 23.05.2005/07.04.2006<br />
<strong>BAB</strong> <strong>A8</strong>/ <strong>West</strong> Ulrn - München<br />
Se.-km 72.987 bis Str.km 63,987<br />
Bau-km 39+400 bis Bau-km 48+400<br />
6-<strong>streifiger</strong> <strong>Ausbau</strong><br />
<strong>AS</strong> Zusmarshausen - <strong>AS</strong> Adelsried<br />
Im vorliegenden Streckenabschnitt liegt in Fahrtrichtung München bei Bau-km 44+900 die beste-<br />
hende Park- und Rastanlage Streitheim. Diese kann im Zuge des 6-streifigen <strong>Ausbau</strong>s der <strong>A8</strong><br />
nicht bestehen bleiben, da im Bereich dieser Anlage im Zuge des <strong>Ausbau</strong>s der <strong>A8</strong> eine Wall-l<br />
Wandkombination als Lärmschuhaßnahrne für Streitheim vorgesehen ist. C;, I<br />
ir ange<br />
In Fahrtrichtuna Ulm wird zwischen den Tank<br />
erforderlich. Deshalb wird bei Bau-km 45+<br />
44<br />
I I<br />
und Lkw- Parkbereiche zu trenn@e<br />
eine entsprechende Beschilderung werden diese Bereiche Ober unterschiedliche Fahrgasen<br />
erschlossen, Es wird jeweils ein WCGebCiude hergestellt.<br />
~~.&%@,
1. TEKTUR mit Anderungen vom 23.05.2005/07.04.2006<br />
<strong>BAB</strong> <strong>A8</strong>/ <strong>West</strong> Ulm - München<br />
Str.-km 72,987 bis Slr.km 63,987<br />
Bau-km 39+400 bis Baltkm 48+400<br />
6-<strong>streifiger</strong> <strong>Ausbau</strong><br />
<strong>AS</strong> Zucrnarshausen - <strong>AS</strong> Adelsried<br />
$iefe'<br />
. und'.<br />
..- ..Vw(.. . .. - . ..,...-.<br />
Nach ~~glich&i$oll<br />
eplanteeeBC?<br />
Al<br />
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4.9. Öffentliche Verkehrsanlagen<br />
Im Bereich des bestehenden Parkplatzes bei Streitheim (nördlich der A 8) und der Park- und<br />
Rastanlage Streitheim (stidlich der A 8) befinden sich in beiden Fahrtrichtungen Bushaltestellen<br />
-<br />
des Regi~nalverkehrs. Im Zirge des Aiishai~s der AR antfsllt die Rastnnlwon aid der Siidseite
1. TEKTLJR mit Änderungen vorn 23.05.2005/07.04.2006<br />
<strong>BAB</strong> <strong>A8</strong>/ <strong>West</strong> Ulm -München<br />
Str.-km 72,987 bis Str.km 63,987<br />
Bau-km 39+400 bis Bau-km 48+400<br />
6-<strong>streifiger</strong> <strong>Ausbau</strong><br />
<strong>AS</strong> Zusmarshausen - <strong>AS</strong> Adelsried<br />
Eine Verlegung der Buslinie auf das untergeordnete Straßennetz ist erforderlich.<br />
4.10. Leitungen<br />
(Siehe auch Bauwerksverzeichnis, Unterlage 7.2)<br />
Im Planungsabschnitt kreuzen Gas-, Strom- und Fernrneldeleitungen die bestehende Autobahn.<br />
Notwendige Änderungen bzw. Anpassungen richten sich nach den jeweiligen Nutzungsverträgen<br />
bzw. den gesetzlichen Regelungen.<br />
Die Kostenregelung hierzu erfolgt außerhalb der Planfeststellung im Rahmen von privatrechtlichen<br />
Vereinbarungen.<br />
5. SCHUTZ-, AUSGLEICHS- UND ERSATZM<strong>AS</strong>SNAHMEN NACH DEN<br />
UMWELTGESETZTEN<br />
lmmissionsrecht<br />
Rechtsgrundlage<br />
Die 99 41 bis 90 43 des Bundes-lmmissionsschutzgesetzes (BlmSchG) beinhalten den Lärmschutz<br />
beim Neubau und der wesentlichen Änderung von Straßen, die sog. Lärmvorsorge. Konkretisiert<br />
werden diese Vorschriften durch die "Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des<br />
Bundes-lmmissioncschutzgesetzec (Verkehrslarmschutzverordnung- 16. BlmSchV)".<br />
Danach sind beim Bau oder der wesentlichen Änderung von affentlichen Straßen schildliche Ver-<br />
kehrsgerausche soweit als möglich zu vermeiden. Kann dieser Maßgabe nicht ausreichend durch
1. TEKTUR mit Änderungen vom 23.05.2005/07.04.2006<br />
<strong>BAB</strong> <strong>A8</strong>1 <strong>West</strong> Ulm - München<br />
6-<strong>streifiger</strong> <strong>Ausbau</strong><br />
<strong>AS</strong> Zusmarshausen - <strong>AS</strong> Adelsried<br />
Str.-km 72,987 bjs SV.-km 63.987<br />
Bau-km 39t400 bis Bau-km 48+400<br />
Erläuterungsbericht / U 1<br />
planerische Mittel (z.B. Abrücken des Verkehrsweges von der schutzbedürftigen Bebauung)<br />
Rechnung getragen werden, so sind vorrangig Maßnahmen an dem Verkehrsweg, sog. aktive<br />
Lärmschutzmaßnahmen (z.6. Errichtung von Lärmschutzwällen und -wänden), zu ergreifen. Ist<br />
dies nicht möglich bzw. stehen die Kosten der aktiven Schutzmaßnahmen außer Verhältnis zu<br />
dem angestrebten Schutmeck, sind Lärmschutzmaßnahmen an betroffenen Gebäuden, sog.<br />
passive Lärmschutzmaßnahmen (z.B. Einbau von Schallschutzfenstern), durchzuführen.<br />
Allgemein<br />
Die hohen Verkehrsmengen auf der <strong>A8</strong> würden für aktiven Vollschutz nach der Verkehrsfärm-<br />
schutzverordnung (16. BlmSchV) unverhältnismäßig hohe Lärmschutzanlagen bedingen. Um<br />
Lärmschutzantagen verträglich in das Landschaftsbild einfügen zu können sowie aus gestalteri-<br />
schen und wirtschaftlichen Gründen, ist deren Höhe jedoch auf ein vertretbares Maß zu begren-<br />
zen. Die Dimensionierung der Lärmschutzanlagen erfolgte im Rahmen einer ganzheitlichen Abwä-<br />
gung nach folgenden Grundsätzen:<br />
- Die Einhaltung der Immissionsgrenzwerte (tags und nachts) soll an allen schutzbedürftigen<br />
Gebäuden durch aktive Maßnahmen sichergestellt werden, soweit dies aus wirtschaftli-<br />
chen und gestalterischen Erwägungen noch vertretbar ist.<br />
- Soweit die Einhaltung der Nachtgrenzwerte mit verhältnismäßigen Maßnahmen nicht mög-<br />
lich ist, sollen zumindest die Tagesgrenzwerte in den Außenwohnbereichen durch aktive<br />
Maßnahmen eingehalten werden.<br />
- An Gebäuden, an denen die Nachtgrenzwerte durch aktive Schallschutzmaßnahmen nicht<br />
mehr eingehalten werden, sind zusätzliche passive Schutzmaanahmen vorgesehen.<br />
- Die aktiven Schallschutzrnaßnahmen sollen eine härbare Verringerung der Lärmbelastung<br />
bewirken.<br />
- Die aktiven Schallschutzmaßnahmen sollen verhältnismäßig zu den sonst erforderlichen<br />
passiven Maßnahmen sein.<br />
- Die Lärmschutzanlagen sollen sich verträglich ~ns Landschaftsb~ld einfügen.<br />
- Abschirmhöhen über 8 m sind in der Regel mit den vorgenannten Kriterien nicht in Ein-<br />
klang zu bringen. Auch die Höhe von Lärmschutzwänden wird aus wirtschaftlichen und ge-<br />
stalterischen Gründen auf 6 rn begrenzt.<br />
Die Berechnung der Schallimmiss~onen erfolgte nach den Richtlinien für den Lärmschutz an Stra-<br />
ßen (RLS-90). Diese Richtlinie wurde mit der 16. Bundes-lmmissionsschutzverordnung (16.<br />
BlmSchV) als verbindliche Vorschrift zur Berechnung von Schallimmissionen aus Straßenverkehr<br />
eingeführt. Nach der 16. BlmSchV besteht bei Neubau oder wesentlicher Änderung von Straßen<br />
bei Überschreitungen folgender Vorsorgegrenzwerte Anspruch auf Schallschutzmaßnahmen:
1. TEKTUR mit Änderungen vom 23.05.2005107.04.2006<br />
BA6 <strong>A8</strong>1 <strong>West</strong> Ulm - München<br />
6-<strong>streifiger</strong> <strong>Ausbau</strong><br />
<strong>AS</strong> Zusmarshausen - <strong>AS</strong> Adelsried<br />
Str.-km 72,987 bis Str.-km 63,987<br />
Bau-km 39+400 bis Bau-km 48+400<br />
Erläuterungsbericht 1 U 1<br />
Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV:<br />
Bei der schalltechnischen Berechnung wurde von folgenden Belastungen ausgegangen:<br />
In den Lärmberechnungen ist auf Grund der Planung eines Iärmarmen Fahrbahnbelags nach dem<br />
Stand der Technik (z. B. Splittmastixstraßenbelag) eine Pegelminderung von -2 dB(A) auf die er-<br />
rechneten Emissionspegel angesetzt.<br />
Dimensionierung<br />
Entlang der <strong>A8</strong> befinden sich in Kilometrierungsrichtung (Sb.-km) folgende Wohnbebauungen:<br />
Adelsried<br />
Ohne Lärmschutzmaßnahmen wird der Taggrenzwert bei den der A 8 zugewandten Gebäudeseiten<br />
des allgemeinen Wohngebietes (WA) um bis zu 2 dB(A) überschritten. Der Nachtgrenzwert<br />
wird um bis zu 7 dB(A) überschritten.<br />
Zum Schutz der Wohnbebauung wird eine 685 m lange Larmschutzanlage mit einer Höhe von 6<br />
m errichtet sowie im Bereich der Anschlussstelle eine Wallschüttung entlang der östlichen Ausen.<br />
Nachts verbleiben Grenzwertuberschreitungen von maximal<br />
1,3 dB(A) Die Taggremerte werden eingehalten. Die verbleibe= betroffenen Gebäude (ca.<br />
13) werden passiv geschützt. Gegenuber freier Schallausbreitung werden Pegelminderungen von<br />
bis zu 6 dB(A) erreicht, womit eine deutliche Entlastungswirkung gegeben ist.
1. TEKTVR mit Änderungen vom 23.05.2005/07.04.2006<br />
<strong>BAB</strong> AB1 <strong>West</strong> Ulm - München<br />
6-<strong>streifiger</strong> <strong>Ausbau</strong><br />
AC Zusrnarshausen - <strong>AS</strong> Adelsried<br />
Str.-km 72,987 bis Str.-km 63,987<br />
Bau-km 39+400 bis Bau-km 48+400<br />
Erläuterungsbericht / U 1<br />
Aus akustischer Sicht ist eine Maßnahmenausweitung insbesondere dann als sinnvoll zu werten,<br />
wenn hierdurch eine hörbare Entlastung der Betroffenen, d. h. eine zusätzliche Pegelminderung<br />
um mindestens 2 bis 3 dB(A), gegeben ist. Im Bereich von Adelsried kommt dies einer Einhaltung<br />
des Nachtgrenzwerts für Wohngebiet gleich, da die verbleibenden Überschreitungen mit den vorgesehenen<br />
Lärmschutzmaßnahmen im Wohngebiet lediglich bis zu 1,3 dB(A) an einem Wohngebäude<br />
betragen. An den übrigen betroffenen Gebäuden liegen die verbleibenden Grenzwertüberschreitungen<br />
unter 1 dB(A).<br />
Zur Einhaltung des Nachtgrenmerts im Wohngebiet wäre eine Lärmschutzeinrichtung mit einer<br />
Höhe von 8 bis 9 m über FOK notwendig. Dies würde bei erheblichem Mehraufwand an aktiven<br />
Maßnahmen lediglich zu einer zusätzlichen Pegelminderung führen, die mit I bis 2 dB(A) weitgehend<br />
unterhalb der Wahrnehmbarkeitsschwelle liegt. Neben erheblichen Mehrkosten und konstruktiv<br />
aufwändigen Lösungen birgt dies auch städtebauliche Problemstellungen. Im Hinblick auf<br />
die mit dem vorgesehenen Maßnahmenkonzept vergleichsweise geringen verbleibenden Grenzwertüberschreitungen<br />
nachts von maximal 1,3 dB(A) wird ein erweiterter Maßnahrnenumfang als<br />
nicht verhältnismäßig erachtet.<br />
Streitheim<br />
Ohne Lärmschutzmaßnahmen wird der Taggrenzwert um bis zu 8 dB(A) und der Nachtgrenzwert<br />
um bis zu 13 dB(A) uberschrrtten.<br />
Es ist eine E 3 km lange Lärmschutzanlage mit einer Hohe von 5.0 bis zu 8.5 m vorgesehen. Mit<br />
den Larmschutzanlagen werden Pegelminderungen von bis zu 10 dB(A) (S-IP18 und 20) gegen-<br />
uber einer freien Schallausbreitung erreicht. Die Taggrenzwerte werden damit in allen Aunen-<br />
wohnbereichen eingehalten Nachts verbleiben damit Grenzwertüberschreitungen von bis zu<br />
g2 dB(A). Die betroffenen Gebäude (ca 23) werden passiv geschutzt.<br />
( I<br />
I I<br />
Zur Erreichung einer hörbaren zusätzlichen Pegelminderung von mindestens 2 dB(A) - dies entspräche<br />
zugleich einer weitestgehenden Einhaltung der Nachtgrenzwerte an allen Gebäuden -<br />
wäre eine Maßnahmenerhöhung um ca. 7m auf 15 m über FOK erforderlich. Gleichzeitig müssten<br />
beiderseits die Überstandslängen der Wälle verlängert werden. Je Dezibel zusätzlicher Pegefminderung<br />
wäre durchschnittlich eine Erhöhung der Lärmschutzeinrichtungen um ca. 2,5 m notwendig.<br />
Für eine effektive zusätzliche Entlastung der betroffenen Wohngebäude in Streitheim wäre somit<br />
eine erhebliche Maßnahmenausweitung nötig, die umfangreiche bautechnische und städtebauliche<br />
Problemstellungen erwarten lässt. Dieser Maßnahmenumfang ist als außer Verhältnis zum<br />
Schutuweck stehend zu beurteilen.
1. TEKTUR mit Änderungen vom 23.05.2005/07.04.2006<br />
<strong>BAB</strong> <strong>A8</strong>/ <strong>West</strong> Ulm - München<br />
6-<strong>streifiger</strong> <strong>Ausbau</strong><br />
<strong>AS</strong> Zusmarshausen - <strong>AS</strong> Adelsried<br />
Str.-km 72,987 bis Sir.-km 63,987<br />
Bau-km 39+400 bis Bau-km 48+400<br />
Erläuterungsbericht / U 1<br />
Analog zur Beurteilung für Adelsried wird auch beim Maßnahmenkonzept für Streitheim von einem<br />
ausgewogenen Verhältnis zwischen dem vorgesehenen Umfang an aktiven Schallschutzmaßnah-<br />
men und dem erreichten Schutmeck ausgegangen.<br />
Geplante Lärmschutzanlataen<br />
Die Ergebnisse der schalltechnischen Untersuchung sind in der Unterlage Nr. 1 1 aufgeführt.<br />
5.2 Wasserrecht<br />
Durch die Verbreiterung der Autobahn auf sechs Fahrstreifen nimmt die Menge des beschleunigt<br />
abfließenden Oberflächenwassers zu. Die Maßnahmen zur Minimierung der Umweltbeeintrachti-<br />
gungen durch Straßenwasser sind unter Ziffer 4.4 beschrieben.<br />
Ein Wassergewinnungsgebiet südlich-östlich der Ortslage Streitheim wird durch den <strong>Ausbau</strong> der<br />
A 8 berührt. Die südliche Böschung der Fahrbahn liegt auf einer Länge von Ca. 30 m in der weiteren<br />
Schutzzone (Zone III) des Wassergewinnungsgebietes. In diesem Bereich ist ein <strong>Ausbau</strong><br />
nach RiStWag vorgesehen.<br />
Die Einleitung von Oberflächenwasser der Straße in oberirdische Gewässer und in den Unter-<br />
grund bedarf der Erlaubnis nach §§ 2, 3 und 7 und 14 Abs. 1, Wasserhaushaltgesetz (WHG) und
1. TEKTUR mit Änderungen vom 23.05.2005107.04.2006<br />
BA6 Ab1 <strong>West</strong> Ulm - München<br />
Si.-km 72,987 bis Str-km 63,987<br />
Bau-km 39+400 bis Bau-km 48+400<br />
6-<strong>streifiger</strong> <strong>Ausbau</strong><br />
<strong>AS</strong> Zusmarshausen - <strong>AS</strong> Adelsried<br />
Art. 16, Bayer. Wassergesetz (BayWG). Diese Erlaubnis soll im Einvernehmen mit der Was-<br />
serwirtschaft mit dem Planfeststellungsbeschluss ausgesprochen werden.<br />
(Siehe Unterlage 13 T,Ergebnisse wassertechnischer Untersuchungen')<br />
5.3 Noturschutzrecht<br />
Vermeidung von Beeinträchtigungen<br />
Um die Auswirkungen der Baumaßnahme auf die Umwelt zu minimieren, werden die im Folgenden<br />
genannten Maßnahmen berücksichtigt. Sie sind der im Rahmen des landschaftspflegerischen<br />
Begleitplanes durchzuführenden Eingriffsbeurteilung und dem darauf aufbauenden Ausgleichskonzept<br />
zugrundegelegt.<br />
Die Schutz- und Gestaltungsmaßnahmen sind im landschaftspflegerischen Begleitplan, Textteil<br />
(Unterlage 1210 T) detailliert beschrieben und im Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen<br />
(Unterlage 12.2 T) dargestellt<br />
Minimierungsmaßnahmen<br />
Um auch nach <strong>Ausbau</strong> der <strong>A8</strong> die Funktionsfähigkeit von ökologischen Verbindungsstrukturen und<br />
Migrationslinien aufrecht zu erhalten und die durch die Verbreiterung der Fahrbahnen bewirkte<br />
verstärkte Zerschneidungs- und Trennwirkung zu minimieren, wurden die lichten Weiten der Un-<br />
terführungsbauwerke für die Laugna und querende Graben soweit vergrößert, dass neben den<br />
Fließgewässern ein ausreichend breiter, naturnah gestalteter Uferstreifen mit überbrückt wird.<br />
Dieser wird nach tierökologischen Erfordernissen gestaltet (Schutzmaßnahme S5). Die für eine<br />
Aufrechterhaltung der Biotopvernetzung wichtigsten Durchlässe werden als Kastenprofile 3,O m X<br />
2,O m ausgeführt und zur Erhöhung der faunistischen Akzeptanz im Bereich der Mittelgleitwand -<br />
soweit technisch s~nnvoll durchführbar -jeweils mit einem Lichtschacht versehen.<br />
Die erforderlichen Entwässerungsanlagen werden als naturnah gestaltete mehrteilige Erdbecken<br />
ausgeführt.<br />
Durch Rückbau der Verrohrung und Aufweitung des Querungsbawverkes bei Bau-km 47~454 ist<br />
die zusätzliche Schaffung von Retentionsraum erforderlich. Die erforderlichen Becken werden na-<br />
turnah gestaltet, das nördlich der <strong>BAB</strong> gelegene Becken dient zugleich als naturschutzrechtliche<br />
Ausgleichsfläche (Ausgleichsmaßnahme A2).<br />
:hsf %68n8sfreie Nutzung<br />
Verbot<br />
brücke durch Wildtiere zu g<br />
r." &P&$<br />
egelung des 3aCdrechte<br />
ochs itze ni-&$$j&
1. TEKTUR mit Änderungen vom 23.05.2005/07.04.2006<br />
<strong>BAB</strong> <strong>A8</strong>/ <strong>West</strong> Ulm - München<br />
Sir.-km 72,987 bis Str.-km 63,987<br />
Bau-km 39+400 bis Bau-km 48+400<br />
6-<strong>streifiger</strong> <strong>Ausbau</strong><br />
<strong>AS</strong> Zusmarshausen - <strong>AS</strong> Adelsried<br />
Die Rodung von Wäldern, Gehölzen und Röhrichten erfolgt zum Schutz der Tierwelt im Zeitraum<br />
vom 01. September bis 28. Februar.<br />
SchutzmaRnahmen<br />
Zum Schutz vorhandener wertvoller Lebensräume und Landschaftselemente werden nachfolgende<br />
Schutzmaßnahmen durchgeführt:<br />
- In Waldbereichen wird das Baufeld generell beschränkt. Angerissene Wald- und Gehölzflächen<br />
werden in Absprache mit den Grundeigentümern durch Unterpflanzung und Umbau der<br />
angrenzenden Waldflächen wieder geschlossen und zu naturnahen Waldrändern entwickelt<br />
(Schutzmaßnahme SI ).<br />
- Das Baufeld wird im Bereich angrenzender schützenswerter Gehölzbestände oder Biotopflächen<br />
durch Bauzäune begrenzt. Die räumliche Festlegung und Durchführung von Schutzmaßnahmen<br />
für zu erhaltende Gehölzbestände gemäß DIN 18920 und R<strong>AS</strong>-LP 4 erfolgt in Abstimmung<br />
mit der ökologischen Baubetreuung (Schutzmaßnahme S2).<br />
- Die durch die Baumaßnahme betroffenen Gewasser werden in Abstimmung mit der Ökologischen<br />
Baubegleitung während der gesamten Bauzeit von Beeinträchtigungen durch geeignete<br />
Schutzvorkehrungen gegen den Eintrag von Bau- und Bodenmaterial geschützt (Schutzrnaßnahme<br />
53).<br />
- Die Erhaltung der Durchflugsmöglichkeit für Fledermäuse in den Unterführungsbauwerken BW<br />
Nr. 96 und 99 wird für die gesamte Bauzeit im Zeitraum vom 01. März bis 31. Oktober ohne<br />
zeitliche Unterbrechung oder sonstige funktionale Beeinträchtigungen (Behinderungen durch<br />
Baufahrzeuge, erhebliche Verringerung der lichten Weite, 0.ä.) gewährleistet. Im Bereich der<br />
Brückenbauwerke ist in dieser Zeit ab Beginn der Dämmerung kein nächtlicher Baubetrieb erlaubt<br />
(Schutzmaßnahme S4)<br />
- Die Gestaltung der Querprofile für Durchlässe und Brückenbauwerke erfolgt nach tierökologischen<br />
Erfordernissen (Wechselmöglichkeiten für landbewohnende Arten). Zur Erhöhung der<br />
faunistischen Akzeptanz werden die Sohl- und Uferbereiche mit naturnahen Materialien gestaltet<br />
(Schutzmaßnahme S5).<br />
Maßnahmen zur Gestaltung des Straßenraumes<br />
Ziel der Gestaltungsmaßnahmen ist generell die Einbindung der Autobahn und ihrer zugehörigen<br />
Nebeneinrichtungen in die Landschaft unter Berücksichtigung der herrschenden landschaftlichen<br />
Grundordnung.<br />
Im Bereich der Wälder erfolgt auf der <strong>Ausbau</strong>seite, neben dem Aufbau eines neuen Waldmantels<br />
zur Stabilisierung der aufgerissenen Waldränder (Schutzmaßnahme SI), auf größeren Bö-
1. TEKWR mit Änderungen vom 23.05.2005/07.04.2006<br />
BA6 <strong>A8</strong>1 <strong>West</strong> Ulm - München<br />
&<strong>streifiger</strong> <strong>Ausbau</strong><br />
<strong>AS</strong> Zusrnarshausen - <strong>AS</strong> Adelsried<br />
Str.-km 72,987 bis Str.-km 63,987<br />
Bau-km 39+400 bis Bau-km 48+400<br />
Erläuterungsbericht I U 1<br />
schungsflächen die flächige Neuanlage bzw. Wiederherstellung von Gehölzstrukturen in Verbindung<br />
mit der Ansaat von Waldsaumgesellschaften. Zur Pflege und Unterhaltung der Böschungsflächen<br />
sowie für die zukünftige Nutzung durch infrastrukturelle Maßnahmen wird entlang der<br />
Grundstücksgrenze ein ausreichender Streifen von Gehölzaufwuchs freigehalten. Begleitend zu<br />
Rad- und Wanderwegen sowie forstlichen Erschließungsstraßen werden Baumreihen oder Einzelbaume<br />
gepflanzt.<br />
Auf der ausbauabgewandten Seite werden die nicht mehr benötigten Verkehrsflächen entsiegelt.<br />
Die neu entstehenden Straßenböschungen werden unter Berücksichtigung des vorhandenen Gehölzbestandes<br />
auf eine einheitliche Böschungsneigung verzogen und je nach Breite der Abrückung<br />
und Struktur der angrenzenden Wälder durch Vorpflanzung von Waldmantelgehölzen und Ansaat<br />
von Waldsaumgesellschaften oder entsprechende Pflegemaßnahmen zu gestuften Waldrändern<br />
entwickelt (Gestaltungsmaßnahme GI).<br />
Außerhalb der Walder variiert die Gestaltung der Straßenböschungen und straßenbegleitenden<br />
Grünflächen je nach naturräumlicher Vorgabe von dichten, flachigen Gehölzpflanzungen (Feldgehölze,<br />
Hecken) bis zur Pflanzung von Baumreihen und Einzelbäumen. Die gehölzfreien Flächen<br />
werden mit Samenmischungen für krautreiche Wiesengesellschaften oder Saumgesellschaften<br />
angesät (Gestaltungsmaßnahme G2).<br />
Die Gestaltung der Larmschutzanlagen erfolgt entsprechend den landschaftlichen Gegebenheiten<br />
durch Anlage von Rohbodenflächen auf südexponierten Böschungen und strukturierte Gehölzpflanzungen<br />
oder Ansaat mit standortgerechter Wiesenvegetation und Gehölzpflanzungen, Lärmschutzwände<br />
werden mit geeigneten Rankhilfen versehen und mit Klettergehölzen begrünt {Gestaltungsmaßnahme<br />
G3).<br />
Die in naturnaher Bauweise errichteten Erdbecken werden durch möglichst flache, wechselnde<br />
Böschungsneigungen landschaftlich gestaltet. Die Randbereiche werden zu Röhrichtsäumen entwickelt<br />
bzw. bepflanzt. In Offenlandbereichen (Ortslagen von Streitheim und Adelsried) erfolgt die<br />
Einbindung der Entwässerungsanlagen in die Landschaft durch Ansaat von feuchtigkeitsliebenden<br />
Wiesenmischungen und punktuelle Pflanzung von Gehölzen. In den Waldbereichen erfolgt die Anlage<br />
bzw. Entwicklung von feuchte- bzw. nässegeprägten Gehölzbeständen (Gestaltungsmaßnahme<br />
G4).<br />
Eingriff und AusgIeichsflächenbedarf<br />
Mit der geplanten <strong>Ausbau</strong>maßnahme sind durch Bau und Betrieb erhebliche oder nachhaltige Beeinträchtigungen<br />
von Natur und Landschaft verbunden. Die Baumaßnahme stellt somit - trotz Berücksichtigung<br />
der oben genannten Maßnahmen zur Minimierung von Beeintrachtigungen - einen<br />
Eingriff im Sinne des Art. 6 BayNatSchG dar. Dieser Eingriff wird nach Art. 6a BayNatSchG ausgeglichen.
1. TEKTUR mit#nderungen vorn 23.05.2005/07.04.2006<br />
<strong>BAB</strong> <strong>A8</strong>/<strong>West</strong> Ulm - München<br />
w@.iRkesi,c19~m%.%i69a7<br />
Bau-km 39+400 bis Bau-km 48+400<br />
&<strong>streifiger</strong><strong>Ausbau</strong><br />
<strong>AS</strong> Zusrnarshausen -AC Adelsried<br />
Der Ausgleichsflächenbedarf wurde auf der Basis der zwischen dem Bayerischen Staatsministerium<br />
des lnnern und dem Bayerischen Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen<br />
vereinbarten "Grundsätze für die Ermittlung von Ausgleich und Ersatz nach Art. 6 und<br />
6a BayNatSchG bei staatlichen Straßenbauvorhaben" vom 21.06.1993 ermittelt.<br />
Für die Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes durch Versiegelung von landwirtschaftlichen und<br />
.i%, 75<br />
forshnlirtschafflic n Flächen, sowie die Überbauung von Biotopen ergibt sich ein<br />
chenbedarf von 4$4Wi+6eeinträchtigungen des Landschafabildes im Bere<br />
heim ergibt sich ein msatzliches Ausgleichserfordernis von $&s: ha. zlrC<br />
X,%<br />
Aus den nicht vermeidbaren Eingriffen, den naturschutzfachlichen Planungsvorgaben und dem<br />
landschaftlichen Leitbild lassen sich folgende Vorgaben für den Ausgleich ableiten:<br />
- Entsprechend den Flachenverlusten Neuschaffung der einzelnen überbauten und randlich be-<br />
einträchtigten Biotoptypen durch Vergrößerung und qualitative Aufwertung der betroffenen Le-<br />
bensräume (Flächenausgleich, hier nach den Grundcätzen 1-5).<br />
- Lage und Gestaltung der Flachen innerhalb eines Gesamtkonzeptes, in dem durch die Schaf-<br />
fung dkologisch wirksamer Ausgleichsflächen die Neuorganisation des landschaftlichen Gefü-<br />
ges angestrebt wird. Dabei wird versucht, einen funktionierenden Lebensraumverbund wie-<br />
derherzustellen bzw. aufzubauen. Auf diese Weise soll nicht nur einzelnen Tier- oder Pftanzen-<br />
individuen, sondern zusammenMngenden Lebensgemeinschaften und auf Komplexlebensräu-<br />
me angewiesenen Tierpopulationen das Überleben ermäglicht werden.<br />
- Einbindung des Baukörpers in den Landschaftsraum - im Bereich ndrdlich Streitheim durch<br />
zusätzliche Maßnahmen - zur landschaftsgerechten Wiederherstellung oder zur Neugestaltung<br />
/<br />
des Landschaftsbildes sowie zur Sicherung der Erholungseignung (Ausgleich<br />
8).<br />
Dieses Planungskonzept wird auf der Ausgleichsfläche Al<br />
&fK$a~ Landschi<br />
$"iech8&&k @i.:defi;ktirhaushalt) bei Streitheim und auf der Ausgleichsfläche A2 (1183 hami I I<br />
. -77 -<br />
~ & c @ ~ ~ ~ ~ & $ an & der ~ Laugna & ~ sowie ~ @ zusammen ~ ) mit dem waldrechtlichen Aus-<br />
gleich nördlich der <strong>AS</strong> Burgau am westlichen Rand des Naturparks auf der AusgleichsflBche A 3<br />
Cs-& ha g,@gg@h @fb-haushalt) umgesetzt.<br />
I I<br />
...... .<br />
Durch defi"~@f~ii:%~~@g@i~8chen im Bereich des ~rt$$@$&e:~:Hofes<br />
(A 3). entsteht<br />
fizit a~,:~~idr'&q"rY""~~&n;';;&shaib ist als naturc,~hh161T":'>"'<br />
L ,. . ... -.L ..,. . kt phe 'E&ttt%aßnahme<br />
h'@niYk&e. '. A.<br />
'!$s!.lich Ixdelsried vorgesehen. Qi'e .~es~fiei'&r'~usgfeichsm@~-<br />
I I
1. TEKNR mit Änderungen vom 23.05.2005107.04.2006<br />
BA6 <strong>A8</strong>/ <strong>West</strong> Ulm - München<br />
6-<strong>streifiger</strong> <strong>Ausbau</strong><br />
<strong>AS</strong> Zusmarshausen -AC Adelsried<br />
Str.-km 72,987 bis Str.-km 63,987<br />
Bau-km 39+400 bis Bau-km 48+400<br />
Erläuterungsbericht 1 U 1<br />
metf'i$ffimpensation der naturschutzrechf6@n Erfordernisse b6&$&sich ohne Grünbracke auf<br />
9,95 ha:Der Umgrrff der Ersatzmaßnahme umfsst eine Flache vonkdälS ha. I<br />
Das Planungskonzept für die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen und die Einzelmaßnahmen sind<br />
I<br />
im landschaftspflegerischen Begleitplan, Textteil (Unterlage 12.0 T) detailliert beschrieben und im<br />
Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen (Unterlage 12.2 T) dargestellt.<br />
I<br />
Beurteilung der Ausgleichbarkeit aus naturschutzfachlicher Sicht<br />
Mit der Realisierung der vorgesehenen landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatz-<br />
maßnah&zsowie der ~inim~e~f&gmaßnahmen ist der mit dem Bauvorhaben verbundene Ein-<br />
gr~ff in Natur und Landschaft im Sinne des Art 6a(l) BayNatSchG kompen5_":.<br />
In Hinblick auf Art 6a (2), Satz 2 BayNatSchG wird festgestellt' Als Folge des Eingriffs werden<br />
unter Berücksichtigung der vorgesehenen Minim~erungsmaßnahmen keine Biotope zerstört,<br />
als Lebensraurn fUr die unter 0.g. Bestimmungen fallenden Arten gelten.<br />
Verträglichkeit des Projekts mit Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung (Art. 49a<br />
BayNatSchG)<br />
Das Vorhaben tangiert keinen gemeldeten FFH-Gebietsvorschlag und berührt auch keine Gebiete,<br />
die den Kriterien der FFH-Richtlinie entsprechen. Eine Vertraglichkeitsprüfung gemäß Art. 49a<br />
Abc. I BayNatSchG ist daher nicht erforderlich.<br />
5.4 Waldrecht<br />
Im Rahmen der Erstellung der Planunterlagen wurden die betroffenen Forstbehörden des Frei-<br />
staat Bayerns und des Bundes von der Planung informiert (Abstimmungsgespräche am<br />
10.09.2002 und 25.07.2003).<br />
Durch die geplante Baumaßnahme gehen Waldflachen im Sinne des BayWatdG in einem Umfang<br />
von insgesamt 24.02 ha verloren. Dabei ist auf einer Flache von 0.32 ha (entlang der St 2032) 1 1<br />
mit Verordnung vom 25 August 1982 als Bannwald „Wälder westlich von Augsburg" nach Art. 11<br />
BayWaldG ausgewiesener Wald betroffen<br />
Die durch die geplante Baumaßnahme verloren gehenden Bannwaldflächen (0,32 ha) werden im<br />
Verhaltnis I . 1 neu gegrundet. Die hierfur geplante Aufforstungsfläche<br />
tlich Lc&<br />
rg) schließt direkt an den vorhandenen Bannwald an.<br />
I
1. TEKWR mit Änderungen vom 23.05.2005/07.04.2006<br />
BA0 <strong>A8</strong>1 <strong>West</strong> Ulm - München<br />
6-<strong>streifiger</strong> <strong>Ausbau</strong><br />
<strong>AS</strong> Zusmarshausen - <strong>AS</strong> Adelsried<br />
Str.-km 72,987 bis Str.-km 63,987<br />
Bau-km 39+400 bis Bau-km 48+400<br />
Erläuterungsbericht 1 U 1<br />
Im Rahmen von weiteren Waldneuschaffungsmaßnahmen werden zusatzlich ca 6,29 ha Wald auf<br />
bisher landwirtschaftlich genutzten Flachen neu begrlindet Die auf der Ausgleichsfläche A 3<br />
(Freyberger Hof, nördlich der <strong>AS</strong> Burgau) vorgesehenen Maßnahmen zur Neuschaffung von naturnahen<br />
Laubwaldbeständen sind gleichzeitig als Ausgleichsmaßnahmen fur Beeinträchtigungen<br />
des Naturhaushaltes nach Art. Ba BayNatSchG konzipiert. Sie können aber aufgrund der vorgesehenen<br />
Maßnahmen und Bestandsziele als Neugründung von Wald i.S. von Art. 16 BayWaldG<br />
gewertet werden.<br />
Weitere Waldn<br />
Waldverluste nach $m,\Nd<br />
Bereich des Naturparks ..<strong>West</strong>liche W31deru nordlich von Hadenwang (W 4T) sowie mrdlich von<br />
gatiriecj (@B9 im Umfang von ha. 11'<br />
I<br />
.I1<br />
I I I<br />
Bei der Planung dieser Maßnahme wurde darauf geachtet, dass die aufzuforstenden Flächen<br />
räumlich direkt an vorhandenen Wald angrenzen und hinsichtlich der Funktionen dem zu rodenden<br />
Wald gleichwertig sind (siehe Art. 9 (6) Satz 2 BayWaldG).<br />
Durch die oben genannten Maßnahmen können die beeinträchtigten Funktionen der beanspruch-<br />
ten Waldflächen aus Sicht des Vorhaoensträgers wiederhergestellt werden.<br />
Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt in Abstimmung mit den zuständigen Forstbehorden und<br />
i'-.;xn*<br />
deflgafdrschutzbehörden.<br />
I<br />
5.5 Ergebnis der Luftschadstoff-Untersuchung<br />
Beurteilungcgrundlage und Grenzwerte<br />
Grundlage zur Beurteilung der Luftschadstoffbelastung aus der <strong>A8</strong> im Planungsgebiet ist die<br />
Zweiundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes<br />
(22. BlmSchV) vom 11.09.2002.<br />
Als maßgeblich zur Beurteilung der Immissionssituation aus dem Straßenverkehr werden die Luft-<br />
schadstoffe Stickstoffdioxid (NO2), Benzol sowie Schwebstaub und Partikel (PMlo) erachtet.
1. TEKTUR mit Änderungen vom 23.05.2005/07.04.2006<br />
<strong>BAB</strong> <strong>A8</strong>1 <strong>West</strong> Ulm - München<br />
6-<strong>streifiger</strong> <strong>Ausbau</strong><br />
AC Zusmarshausen - <strong>AS</strong> Adelsried<br />
Str.-km 72,987 bis Str.-km 63,987<br />
Bau-km 39+400 bis Bau-km 48+400<br />
Erläuterungsbericht 1 U 1<br />
Nach der 22. BlmSchV gelten für diese Schadstoffe zum Schutz der menschlichen Gesundheit<br />
folgende Grenzwerte bezüglich des Jahresmittelwerts:<br />
Schadstoff<br />
NOz<br />
Benzol<br />
PMlo<br />
Grenzwert (Jahresmittelwert)<br />
40 pg/m3<br />
5 pg/m3<br />
40 pglm3<br />
Als weiterer relevanter Parameter gemäß 22. BlmSchV wird die Anzahl der jährlichen Über-<br />
schreitungen des 24h-Mittelwerts von 50 pg/mS für PMqo herangezogen. Zulassig sind 35 Über-<br />
schreitungen.<br />
Rechenverfahren<br />
Zu betrachten ist die Gesamtbelastung, d. h. die aus anderen Quellen (z. B. Hausbrand) gegebe-<br />
ne Vorbelastung sowie die sich aus dem Verkehr der AB ergebende Zusatzbelastung.<br />
Die Berechnung der Luftschadstoff-Immissionen erfolgt mit MLuS 02, Version 5.0, der For-<br />
schungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen. Dies ist ein überschlägiges Rechenverfah-<br />
ren, das eine grobe Abschätzung der zu erwartenden Schadstoffbelastung erlaubt.<br />
Die Berechnung wird exemplarisch arn Querschnitt bei ca. Bau-km 47+800 (Adelsried) sowie bei<br />
Bau-km 44+700 (Streitheim) durchgeführt. Hier sind aufgrund der Nähe der Bebauung die höchs-<br />
ten Luftschadstoff-Konzentrationen zu erwarten.<br />
Der Prognosehorizont wurde mit 2020 angesetzt. Die Vorbelastung wurde mit „Freiland-Mittel"<br />
gewählt. Das Berechnungsprotokoll ist in der Anlage beigegeben. Softwarebedingt können Lärm-<br />
schutzmaßnahmen mit einer Höhe von bis zu 6 m eingegeben werden.<br />
Nach Auskunft des Bayerischen Landesamts für Umweltschutz wurde das Rechenverfahren anhand<br />
von Vergleichsmessungen überprüft. Nach diesen Vergleichsmessungen ist davon auszugehen,<br />
dass eine Berechnung mit MLuS 02 bei Autobahnen in der Prognose zu einer Überschätzung<br />
der PMlo-Konzentration um minimal das 1,6 fache bis zum 2,5-fachen der gemessenen Werte<br />
führt.
1. TEKTUR mit Änderungen vom 23.05.2005/07.04.2006<br />
<strong>BAB</strong> <strong>A8</strong>1 <strong>West</strong> Ulm - München<br />
&<strong>streifiger</strong> <strong>Ausbau</strong><br />
<strong>AS</strong> Zusmarshausen - <strong>AS</strong> Adelsried<br />
Sir.-km 72,987 bis Str.-km 63,987<br />
Bau-km 39+400 bis Bau-km 48+400<br />
Erläuterungsbericht I U 1<br />
Berechnungsergebnisse<br />
Die Berechnung kommt zu folgendem Ergebnis:<br />
Berechnungsergebnisse (Jahresmittelwerte (vglm3))<br />
Schadstoff<br />
Vorbelastung<br />
Zusatzbelastung<br />
Gesamtbelastung<br />
Grenzwert<br />
Adelsried<br />
No2<br />
10,3<br />
6,24<br />
16,6<br />
4 0<br />
Benzol<br />
l,l<br />
0,039<br />
1,14<br />
5<br />
PMIO<br />
17,4<br />
8,302<br />
25,7<br />
4 0<br />
Streitheim<br />
NO2<br />
10,3<br />
8,86<br />
19,2<br />
40<br />
Benzol<br />
*I ,I<br />
0,098<br />
12<br />
5<br />
PMio<br />
17,4<br />
21,345<br />
38,7<br />
40<br />
Anzahl Überschreitungen des 24h-Mittels von 50 pglrn3 für PMlo/ Jahr<br />
Ort<br />
Adelsried<br />
Streitheim<br />
zulassig<br />
35<br />
35<br />
errechnet<br />
30<br />
99<br />
Die Grenzwerte für NO2, Benzol und PMlo bezüglich des Jahresmittelwerts werden an beiden<br />
Aufpunkten eingehalten.<br />
In Adelsried wird das Häufigkeitskriterium von maximal 35 Überschreitungen pro Jahr des PMq0-<br />
24h-Mittels mit 30 Überschreitungen jährlich eingehalten.<br />
In Streitheim ergibt sich mit rechnerisch 99 Überschreitungen des PMlo-24h-Mittels eine Nichtein-<br />
haltung des Häufigkeitskriteriums von 35 Ereignissen / Jahr. Unter Berücksichtigung der genann-<br />
ten Berechnungsunsicherheiten (Uberschätzung des PM1,-Wertes durch das Programm MLuS
1. TEKTUR mit Änderungen vorn 23.05.2005/07.04.2006<br />
<strong>BAB</strong> Aal<strong>West</strong> Ulm - München<br />
6-<strong>streifiger</strong> <strong>Ausbau</strong><br />
<strong>AS</strong> Zusmarshausen - <strong>AS</strong> Adelsried<br />
Str.-km 72.987 bis Str.-km 63,987<br />
~au-km 39+400 bis Bau-km 48+400<br />
Erläuterungsbericht / U 1<br />
02) erlauben die Berechnungsergebnisse jedoch bei der errechneten Überschreitung des PMl0-<br />
24h-Mittels in Streitheim keine gesicherte Aussage.<br />
In Streitheim übersteigt die Höhe der vorgesehenen Lärmschutzeinrichtungen mit 8 m bereits das<br />
nach MLuS mögliche zu berücksichtigende Maß vom maimal6 m. Die Anzahl der Überschreitungen<br />
wird hierdurch von rechnerisch 150 Überschreitungen bei freier Ausbreitung auf 99 Überschreitungen<br />
mit 6 m hohem Larmschutz reduziert. Weitergehende Maßnahmen sind mit dem<br />
Programm MLuS 02 nicht nachprüfbar. Durch die vorgesehenen Lärmschutzeinrichtungen ist in<br />
jedem Fall ein Entlastungseffekt zu erwarten. Weitergehende Maßnahmen zur Luftreinhaltung<br />
werden als nicht verhältnismäßig erachtet.
1. TEKTUR mit Änderungen vom 23.05.2005/07.04.2006<br />
<strong>BAB</strong> <strong>A8</strong>1 <strong>West</strong> Ulm - München<br />
Str.-km 72,987 bis Str.-km 63,987<br />
Bau-km 39+400 bis Bau-km 48+400<br />
6-<strong>streifiger</strong> <strong>Ausbau</strong><br />
<strong>AS</strong> Zusmarshausen - <strong>AS</strong> Adelsried<br />
6. DURCHFÜHRUNG DER BAUM<strong>AS</strong>SNAHME<br />
Bauabschnitte<br />
Der 6-streifige <strong>Ausbau</strong> wird in Bauabschnitte unterteilt, zwischen denen jeweils Beruhigungsstrecken<br />
ohne Verkehrsbeeinträchtigung liegen.<br />
Zeitliche Abwicklung<br />
Die Baumaßnahme ist Bestandteil des sog. Betreibermodells. Sie soll im Rahmen der Konzessionsvergabe<br />
des Abschnittes Augsburg - Ulm abgewickelt werden. Als Ziel wird eine Fertigstellung<br />
bis 2009 angestrebt. Die Einteilung des Abschnittes in einzelne Lose obliegt dem Betreiber.<br />
Die Baumaßnahme kann nach Erlangung des Baurechtes sowie nach Abschluss der Grunderwerbsverhandlungen<br />
durchgeführt werden.<br />
Grunderwerb<br />
Der notwendige Grunderwerb wird hinsichtlich der Flächengröße und der Auswirkungen auf die<br />
betroffenen Eigentümer in der Planfeststellung geregelt. Die Höhe der Entschädigung bzw. des<br />
Kaufpreises wird außerhalb der Planfeststellung geregelt.<br />
Da es sich um die Verbreiterung einer bestehenden Autobahn handelt, treten keine neuen Durchschneidungen<br />
auf. Ein Flurbereinigungsverfahren ist somit nicht erforderlich.<br />
Verkehrsregelung während der Bauzeit<br />
Die gesamte Baurnaßnahme erfolgt unter Aufrechterhaltung eines 4-streifigen Verkehrs auf der<br />
<strong>A8</strong>. Lediglich zur Nachtzeit kann es zu einer Verringerung um einen oder zwei Fahrstreifen kommen.<br />
Für Brückenabbrucharbeiten muss die <strong>A8</strong> kurzfristig gesperrt werden. Diese Sperrungen<br />
erfolgen jedoch nur nachts.<br />
Aufgrund dieser möglichen Sperrung ist eine i. d. R. stundenweise Umleitung des Verkehrs der<br />
<strong>A8</strong> nach 5 14 Abs. I FStrG nicht auszuschließen. Dies gilt auch für Sperrungen der Anschlusssteile<br />
Adelsried. Die verkehrsrechtliche Regelung eventueller Sperrungen erfolgt außerhalb dieser<br />
Planfeststellung.<br />
Auch längerfristige Sperrungen der kreuzenden Straße und Wege sind baubedingt nicht zu vermeiden.<br />
Soweit der Bauablauf es zulässt, werden insbesondere die Bauwerke 98 und 97 nicht<br />
gleichzeitig gesperrt.