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BAB A8 West ULM - M Ü NCHEN 6 – streifiger Ausbau AS ...

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F R E I S T A A T B A Y E R N<br />

Autobahndirektion Südbayern<br />

<strong>BAB</strong> <strong>A8</strong> <strong>West</strong><br />

U L M - M Ü N C H E N<br />

6 – <strong>streifiger</strong> <strong>Ausbau</strong><br />

<strong>AS</strong> Zusmarshausen – <strong>AS</strong> Adelsried<br />

Str.-km 72,987 bis Str.-km 63,987<br />

Bau-km 39+400 bis Bau-km 48+400<br />

Planfeststellung<br />

vom<br />

30. Oktober 2003<br />

1. Tektur vom 31.08.2004<br />

mit Änderungen vom 23.05.2005/07.04.2006/16.02.2007<br />

Digitale Fertigung<br />

Ordner 1


F R E I S T A A T B A Y E R N<br />

Autobahndirektion Südbayern<br />

<strong>BAB</strong> <strong>A8</strong> <strong>West</strong><br />

U L M - M Ü N C H E N<br />

6 – <strong>streifiger</strong> <strong>Ausbau</strong><br />

<strong>AS</strong> Zusmarshausen – <strong>AS</strong> Adelsried<br />

Str.-km 72,987 bis Str.-km 63,987<br />

Bau-km 39+400 bis Bau-km 48+400<br />

Planfeststellung<br />

vom<br />

30. Oktober 2003<br />

1. Tektur vom 31.08.2004<br />

mit Änderungen vom 23.05.2005/07.04.2006/16.02.2007<br />

Digitale Fertigung<br />

Ordner 2


F R E I S T A A T B A Y E R N<br />

Autobahndirektion Südbayern<br />

<strong>BAB</strong> <strong>A8</strong> <strong>West</strong><br />

U L M - M Ü N C H E N<br />

6 – <strong>streifiger</strong> <strong>Ausbau</strong><br />

<strong>AS</strong> Zusmarshausen – <strong>AS</strong> Adelsried<br />

Str.-km 72,987 bis Str.-km 63,987<br />

Bau-km 39+400 bis Bau-km 48+400<br />

Planfeststellung<br />

vom<br />

30. Oktober 2003<br />

1. Tektur vom 31.08.2004<br />

mit Änderungen vom 23.05.2005/07.04.2006/16.02.2007<br />

Digitale Fertigung<br />

Ordner 3


FREISTAAT FREISTAAT FREISTAAT<br />

BAYERN BAYERN BAYERN<br />

Autobahndirektion Autobahndirektion Autobahndirektion<br />

Südbayern Südbayern Südbayern<br />

<strong>BAB</strong> <strong>A8</strong> <strong>West</strong> <strong>BAB</strong> <strong>A8</strong> <strong>West</strong> <strong>BAB</strong> <strong>A8</strong> <strong>West</strong><br />

Ulm - München Ulm - München Ulm - München<br />

6 - <strong>streifiger</strong> <strong>Ausbau</strong> 6 - <strong>streifiger</strong> <strong>Ausbau</strong> 6 - <strong>streifiger</strong> <strong>Ausbau</strong><br />

<strong>AS</strong> Zusmarshausen –<br />

<strong>AS</strong> Adelsried<br />

<strong>AS</strong> Zusmarshausen –<br />

<strong>AS</strong> Adelsried<br />

<strong>AS</strong> Zusmarshausen –<br />

<strong>AS</strong> Adelsried<br />

Str.-km 72,987 - Str.-km 63,987 Str.-km 72,987 - Str.-km 63,987 Str.-km 72,987 - Str.-km 63,987<br />

Bau-km 39+400 – Bau-km 48+400 Bau-km 39+400 – Bau-km 48+400 Bau-km 39+400 – Bau-km 48+400<br />

Planfeststellung Planfeststellung Planfeststellung<br />

vom 30. Oktober 2003 vom 30. Oktober 2003 vom 30. Oktober 2003<br />

1. Tektur vom 31.08.2004 1. Tektur vom 31.08.2004 1. Tektur vom 31.08.2004<br />

mit Änderungen vom<br />

23.05.2005/07.04.2006/16.02.2007<br />

mit Änderungen vom<br />

23.05.2005/07.04.2006/16.02.2007<br />

mit Änderungen vom<br />

23.05.2005/07.04.2006/16.02.2007<br />

Digitale Fertigung Digitale Fertigung Digitale Fertigung<br />

Ordner 1 Ordner 2 Ordner 3<br />

O:\ABT.4\SG.42\4217\<strong>A8</strong>west\PA9\04_Ordnergestaltung\Ordner-Ruecken_1-3_Tektur-mit-Aenderungen_2007-02-16_digi-Fertigung.doc


ABD Südbayern <strong>BAB</strong> <strong>A8</strong>/<strong>West</strong> Ulm –<br />

München<br />

Unterlage Nr.<br />

6-<strong>streifiger</strong> <strong>Ausbau</strong> zwischen <strong>AS</strong> Zusmarshausen – <strong>AS</strong> Adelsried<br />

Str.-km 72,987 bis Str.-km 63,987<br />

Bau-km 39 + 400 bis Bau-km 48 + 400<br />

INHALTSVERZEICHNIS<br />

1. Tektur mit Änderungen vom 23.05.2006 / 07.04.2006 / 16.02.2007<br />

Bezeichnung<br />

1 T Erläuterungsbericht<br />

2 Übersichtskarte M 1 : 100 000<br />

3 T Übersichtslagepläne<br />

3.1 T Übersichtslageplan M 1 : 25 000<br />

3.2.1 T Luftbild Übersichtslageplan Blatt 1 M 1 : 5 000<br />

3.2.2 T Luftbild Übersichtslageplan Blatt 2 M 1 : 5 000<br />

3.3.1 T Luftbild Übersichtslageplan (transparent) Blatt 1 M 1 : 5 000<br />

3.3.2 T Luftbild Übersichtslageplan (transparent) Blatt 2 M 1 : 5 000<br />

6 T Regelquerschnitte<br />

6.1 <strong>Ausbau</strong>querschnitt - Dachprofil M 1 : 100<br />

6.2 <strong>Ausbau</strong>querschnitt - Dachprofil mit Lärmschutzanlage M 1 : 100<br />

6.3 T <strong>Ausbau</strong>querschnitt - A33 M 1 : 100<br />

6.4 T Kennzeichnender Querschnitt - Bau-km 44 + 500 M 1 : 100<br />

6.5 Kennzeichnender Querschnitt - Bau-km 47 + 600 M 1 : 100<br />

7.1 T Lagepläne<br />

7.1.1 Lageplan - Teil 1, Bau-km 39 + 400 bis Bau-km 41 + 200 M 1 : 2 000<br />

7.1.2 Lageplan - Teil 2, Bau-km 41 + 200 bis Bau-km 43 + 250 M 1 : 2 000<br />

7.1.3 T Lageplan - Teil 3, Bau-km 43 + 250 bis Bau-km 44 + 500 M 1 : 2 000<br />

7.1.4 T Lageplan - Teil 4, Bau-km 44 + 500 bis Bau-km 46 + 800 M 1 : 2 000<br />

7.1.5 T Lageplan - Teil 5, Bau-km 46 + 800 bis Bau-km 48 + 400 M 1 : 2 000<br />

7.2 T Bauwerksverzeichnis<br />

8 T Höhenpläne<br />

8.1.1 Höhenplan - Teil 1, Bau-km 39 + 400 bis Bau-km 41 + 200 M 1 : 2 000/200<br />

8.1.2 T Höhenplan - Teil 2, Bau-km 41 + 200 bis Bau-km 43 + 250 M 1 : 2 000/200<br />

8.1.3 T Höhenplan - Teil 3, Bau-km 43 + 250 bis Bau-km 44 + 500 M 1 : 2 000/200<br />

8.1.4 T Höhenplan - Teil 4, Bau-km 44 + 500 bis Bau-km 46 + 800 M 1 : 2 000/200<br />

8.1.5 T Höhenplan - Teil 5, Bau-km 46 + 800 bis Bau-km 48 + 400 M 1 : 2 000/200<br />

8.2.1 T Höhenplan - Teil 1, Kreisstrasse A 33 M 1 : 1 000/100<br />

11 T Ergebnisse schalltechnischer Berechnungen<br />

11.1 T Schalltechnische Untersuchung<br />

11.2.1 T Lageplan zum Schallschutz - Teil 1, Bau-km 46 + 280 bis Bau-km 48 + 400 M 1 : 2 000<br />

11.2.2 T Lageplan zum Schallschutz - Teil 2, Bau-km 44 + 060 bis Bau-km 46 + 330 M 1 : 2 000<br />

11.3 T Schallimmissionen an Gebäudefassaden mit Grenzwertüberschreitungen<br />

11.4 T Verzeichnis der Berechnungspunkte<br />

11.5 T Luftschadstoffbelastung<br />

12.0 T Landschaftspflegerischer Begleitplan - Textteil -<br />

12.1 t Landschaftspflegerische Bestands- und Konfliktpläne M 1 : 2 000<br />

12.2 T Lagepläne der landschaftspflegerischen Maßnahmen M 1 : 2 000<br />

13 T Unterlagen zu den wasserrechtlichen Erlaubnissen<br />

13.1 T Textteil<br />

13.2 Schemaplan - Regenrückhaltebecken M 1 : 100/500<br />

14.1 T Grunderwerbspläne<br />

14.1.1 Grunderwerbsplan - Teil 1, Bau-km 39 + 400 bis Bau-km 41 + 200 M 1 : 2 000<br />

14.1.2 Grunderwerbsplan - Teil 2, Bau-km 41 + 200 bis Bau-km 43 + 250 M 1 : 2 000<br />

14.1.3 T Grunderwerbsplan - Teil 3, Bau-km 43 + 250 bis Bau-km 44 + 500 M 1 : 2 000<br />

14.1.4 T Grunderwerbsplan - Teil 4, Bau-km 44 + 500 bis Bau-km 46 + 800 M 1 : 2 000<br />

14.1.5 T Grunderwerbsplan - Teil 5, Bau-km 46 + 800 bis Bau-km 48 + 400 M 1 : 2 000<br />

14.1.6 T Grunderwerbsplan - Teil 6, Ausgleichsflächen Freiberger Hof M 1 : 2 000<br />

14.1.7 T Grunderwerbsplan - Teil 7, Jagdrecht im Bereich der Grünbrücke M 1 : 2 000<br />

14.1.8 T Grunderwerbsplan - Teil 8, Ausgleichsflächen Haldenwang M 1 : 2 000<br />

14.1.9 T Grunderwerbsplan - Teil 9, Ausgleichsflächen Vallried M 1 : 2 000<br />

14.1.10 T Grunderwerbsplan - Teil 10, Ausgleichsflächen Bergheim M 1 : 2 000<br />

14.2 T Grunderwerbsverzeichnis<br />

16 T Unterlagen zur Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

17 Niederschriften über die Erörterungstermine<br />

(04.07.6)


ABD Südbayern <strong>BAB</strong> <strong>A8</strong>/<strong>West</strong> Ulm –<br />

München<br />

Unterlage Nr.<br />

6-<strong>streifiger</strong> <strong>Ausbau</strong> zwischen <strong>AS</strong> Zusmarshausen – <strong>AS</strong> Adelsried<br />

Str.-km 72,987 bis Str.-km 63,987<br />

Bau-km 39 + 400 bis Bau-km 48 + 400<br />

INHALTSVERZEICHNIS<br />

1. Tektur mit Änderungen vom 23.05.2006 / 07.04.2006 / 16.02.2007<br />

Bezeichnung<br />

1 T Erläuterungsbericht<br />

2 Übersichtskarte M 1 : 100 000<br />

3 T Übersichtslagepläne<br />

3.1 T Übersichtslageplan M 1 : 25 000<br />

3.2.1 T Luftbild Übersichtslageplan Blatt 1 M 1 : 5 000<br />

3.2.2 T Luftbild Übersichtslageplan Blatt 2 M 1 : 5 000<br />

3.3.1 T Luftbild Übersichtslageplan (transparent) Blatt 1 M 1 : 5 000<br />

3.3.2 T Luftbild Übersichtslageplan (transparent) Blatt 2 M 1 : 5 000<br />

6 T Regelquerschnitte<br />

6.1 <strong>Ausbau</strong>querschnitt - Dachprofil M 1 : 100<br />

6.2 <strong>Ausbau</strong>querschnitt - Dachprofil mit Lärmschutzanlage M 1 : 100<br />

6.3 T <strong>Ausbau</strong>querschnitt - A33 M 1 : 100<br />

6.4 T Kennzeichnender Querschnitt - Bau-km 44 + 500 M 1 : 100<br />

6.5 Kennzeichnender Querschnitt - Bau-km 47 + 600 M 1 : 100<br />

7.1 T Lagepläne<br />

7.1.1 Lageplan - Teil 1, Bau-km 39 + 400 bis Bau-km 41 + 200 M 1 : 2 000<br />

7.1.2 Lageplan - Teil 2, Bau-km 41 + 200 bis Bau-km 43 + 250 M 1 : 2 000<br />

7.1.3 T Lageplan - Teil 3, Bau-km 43 + 250 bis Bau-km 44 + 500 M 1 : 2 000<br />

7.1.4 T Lageplan - Teil 4, Bau-km 44 + 500 bis Bau-km 46 + 800 M 1 : 2 000<br />

7.1.5 T Lageplan - Teil 5, Bau-km 46 + 800 bis Bau-km 48 + 400 M 1 : 2 000<br />

7.2 T Bauwerksverzeichnis<br />

8 T Höhenpläne<br />

8.1.1 Höhenplan - Teil 1, Bau-km 39 + 400 bis Bau-km 41 + 200 M 1 : 2 000/200<br />

8.1.2 T Höhenplan - Teil 2, Bau-km 41 + 200 bis Bau-km 43 + 250 M 1 : 2 000/200<br />

8.1.3 T Höhenplan - Teil 3, Bau-km 43 + 250 bis Bau-km 44 + 500 M 1 : 2 000/200<br />

8.1.4 T Höhenplan - Teil 4, Bau-km 44 + 500 bis Bau-km 46 + 800 M 1 : 2 000/200<br />

8.1.5 T Höhenplan - Teil 5, Bau-km 46 + 800 bis Bau-km 48 + 400 M 1 : 2 000/200<br />

8.2.1 T Höhenplan - Teil 1, Kreisstrasse A 33 M 1 : 1 000/100<br />

11 T Ergebnisse schalltechnischer Berechnungen<br />

11.1 T Schalltechnische Untersuchung<br />

11.2.1 T Lageplan zum Schallschutz - Teil 1, Bau-km 46 + 280 bis Bau-km 48 + 400 M 1 : 2 000<br />

11.2.2 T Lageplan zum Schallschutz - Teil 2, Bau-km 44 + 060 bis Bau-km 46 + 330 M 1 : 2 000<br />

11.3 T Schallimmissionen an Gebäudefassaden mit Grenzwertüberschreitungen<br />

11.4 T Verzeichnis der Berechnungspunkte<br />

11.5 T Luftschadstoffbelastung<br />

12.0 T Landschaftspflegerischer Begleitplan - Textteil -<br />

12.1 t Landschaftspflegerische Bestands- und Konfliktpläne M 1 : 2 000<br />

12.2 T Lagepläne der landschaftspflegerischen Maßnahmen M 1 : 2 000<br />

13 T Unterlagen zu den wasserrechtlichen Erlaubnissen<br />

13.1 T Textteil<br />

13.2 Schemaplan - Regenrückhaltebecken M 1 : 100/500<br />

14.1 T Grunderwerbspläne<br />

14.1.1 Grunderwerbsplan - Teil 1, Bau-km 39 + 400 bis Bau-km 41 + 200 M 1 : 2 000<br />

14.1.2 Grunderwerbsplan - Teil 2, Bau-km 41 + 200 bis Bau-km 43 + 250 M 1 : 2 000<br />

14.1.3 T Grunderwerbsplan - Teil 3, Bau-km 43 + 250 bis Bau-km 44 + 500 M 1 : 2 000<br />

14.1.4 T Grunderwerbsplan - Teil 4, Bau-km 44 + 500 bis Bau-km 46 + 800 M 1 : 2 000<br />

14.1.5 T Grunderwerbsplan - Teil 5, Bau-km 46 + 800 bis Bau-km 48 + 400 M 1 : 2 000<br />

14.1.6 T Grunderwerbsplan - Teil 6, Ausgleichsflächen Freiberger Hof M 1 : 2 000<br />

14.1.7 T Grunderwerbsplan - Teil 7, Jagdrecht im Bereich der Grünbrücke M 1 : 2 000<br />

14.1.8 T Grunderwerbsplan - Teil 8, Ausgleichsflächen Haldenwang M 1 : 2 000<br />

14.1.9 T Grunderwerbsplan - Teil 9, Ausgleichsflächen Vallried M 1 : 2 000<br />

14.1.10 T Grunderwerbsplan - Teil 10, Ausgleichsflächen Bergheim M 1 : 2 000<br />

14.2 T Grunderwerbsverzeichnis<br />

16 T Unterlagen zur Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

17 Niederschriften über die Erörterungstermine<br />

(04.07.6)


ABD Südbayern <strong>BAB</strong> <strong>A8</strong>/<strong>West</strong> Ulm –<br />

München<br />

Unterlage Nr.<br />

6-<strong>streifiger</strong> <strong>Ausbau</strong> zwischen <strong>AS</strong> Zusmarshausen – <strong>AS</strong> Adelsried<br />

Str.-km 72,987 bis Str.-km 63,987<br />

Bau-km 39 + 400 bis Bau-km 48 + 400<br />

INHALTSVERZEICHNIS<br />

1. Tektur mit Änderungen vom 23.05.2006 / 07.04.2006 / 16.02.2007<br />

Bezeichnung<br />

1 T Erläuterungsbericht<br />

2 Übersichtskarte M 1 : 100 000<br />

3 T Übersichtslagepläne<br />

3.1 T Übersichtslageplan M 1 : 25 000<br />

3.2.1 T Luftbild Übersichtslageplan Blatt 1 M 1 : 5 000<br />

3.2.2 T Luftbild Übersichtslageplan Blatt 2 M 1 : 5 000<br />

3.3.1 T Luftbild Übersichtslageplan (transparent) Blatt 1 M 1 : 5 000<br />

3.3.2 T Luftbild Übersichtslageplan (transparent) Blatt 2 M 1 : 5 000<br />

6 T Regelquerschnitte<br />

6.1 <strong>Ausbau</strong>querschnitt - Dachprofil M 1 : 100<br />

6.2 <strong>Ausbau</strong>querschnitt - Dachprofil mit Lärmschutzanlage M 1 : 100<br />

6.3 T <strong>Ausbau</strong>querschnitt - A33 M 1 : 100<br />

6.4 T Kennzeichnender Querschnitt - Bau-km 44 + 500 M 1 : 100<br />

6.5 Kennzeichnender Querschnitt - Bau-km 47 + 600 M 1 : 100<br />

7.1 T Lagepläne<br />

7.1.1 Lageplan - Teil 1, Bau-km 39 + 400 bis Bau-km 41 + 200 M 1 : 2 000<br />

7.1.2 Lageplan - Teil 2, Bau-km 41 + 200 bis Bau-km 43 + 250 M 1 : 2 000<br />

7.1.3 T Lageplan - Teil 3, Bau-km 43 + 250 bis Bau-km 44 + 500 M 1 : 2 000<br />

7.1.4 T Lageplan - Teil 4, Bau-km 44 + 500 bis Bau-km 46 + 800 M 1 : 2 000<br />

7.1.5 T Lageplan - Teil 5, Bau-km 46 + 800 bis Bau-km 48 + 400 M 1 : 2 000<br />

7.2 T Bauwerksverzeichnis<br />

8 T Höhenpläne<br />

8.1.1 Höhenplan - Teil 1, Bau-km 39 + 400 bis Bau-km 41 + 200 M 1 : 2 000/200<br />

8.1.2 T Höhenplan - Teil 2, Bau-km 41 + 200 bis Bau-km 43 + 250 M 1 : 2 000/200<br />

8.1.3 T Höhenplan - Teil 3, Bau-km 43 + 250 bis Bau-km 44 + 500 M 1 : 2 000/200<br />

8.1.4 T Höhenplan - Teil 4, Bau-km 44 + 500 bis Bau-km 46 + 800 M 1 : 2 000/200<br />

8.1.5 T Höhenplan - Teil 5, Bau-km 46 + 800 bis Bau-km 48 + 400 M 1 : 2 000/200<br />

8.2.1 T Höhenplan - Teil 1, Kreisstrasse A 33 M 1 : 1 000/100<br />

11 T Ergebnisse schalltechnischer Berechnungen<br />

11.1 T Schalltechnische Untersuchung<br />

11.2.1 T Lageplan zum Schallschutz - Teil 1, Bau-km 46 + 280 bis Bau-km 48 + 400 M 1 : 2 000<br />

11.2.2 T Lageplan zum Schallschutz - Teil 2, Bau-km 44 + 060 bis Bau-km 46 + 330 M 1 : 2 000<br />

11.3 T Schallimmissionen an Gebäudefassaden mit Grenzwertüberschreitungen<br />

11.4 T Verzeichnis der Berechnungspunkte<br />

11.5 T Luftschadstoffbelastung<br />

12.0 T Landschaftspflegerischer Begleitplan - Textteil -<br />

12.1 t Landschaftspflegerische Bestands- und Konfliktpläne M 1 : 2 000<br />

12.2 T Lagepläne der landschaftspflegerischen Maßnahmen M 1 : 2 000<br />

13 T Unterlagen zu den wasserrechtlichen Erlaubnissen<br />

13.1 T Textteil<br />

13.2 Schemaplan - Regenrückhaltebecken M 1 : 100/500<br />

14.1 T Grunderwerbspläne<br />

14.1.1 Grunderwerbsplan - Teil 1, Bau-km 39 + 400 bis Bau-km 41 + 200 M 1 : 2 000<br />

14.1.2 Grunderwerbsplan - Teil 2, Bau-km 41 + 200 bis Bau-km 43 + 250 M 1 : 2 000<br />

14.1.3 T Grunderwerbsplan - Teil 3, Bau-km 43 + 250 bis Bau-km 44 + 500 M 1 : 2 000<br />

14.1.4 T Grunderwerbsplan - Teil 4, Bau-km 44 + 500 bis Bau-km 46 + 800 M 1 : 2 000<br />

14.1.5 T Grunderwerbsplan - Teil 5, Bau-km 46 + 800 bis Bau-km 48 + 400 M 1 : 2 000<br />

14.1.6 T Grunderwerbsplan - Teil 6, Ausgleichsflächen Freiberger Hof M 1 : 2 000<br />

14.1.7 T Grunderwerbsplan - Teil 7, Jagdrecht im Bereich der Grünbrücke M 1 : 2 000<br />

14.1.8 T Grunderwerbsplan - Teil 8, Ausgleichsflächen Haldenwang M 1 : 2 000<br />

14.1.9 T Grunderwerbsplan - Teil 9, Ausgleichsflächen Vallried M 1 : 2 000<br />

14.1.10 T Grunderwerbsplan - Teil 10, Ausgleichsflächen Bergheim M 1 : 2 000<br />

14.2 T Grunderwerbsverzeichnis<br />

16 T Unterlagen zur Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

17 Niederschriften über die Erörterungstermine<br />

(04.07.6)


Unterlage I T<br />

Erläuterungsbericht<br />

Tekturen mit Randmarkierung I<br />

Änderungen mit zwei ~rindrnarkierün~en II<br />

e b ile gt<br />

Planfeststellung<br />

Bundesautobahn <strong>A8</strong>NVest<br />

Ulm - München<br />

6-<strong>streifiger</strong> <strong>Ausbau</strong><br />

<strong>AS</strong> Zusmarshausen - <strong>AS</strong> Adelsried<br />

Bau-km 39 + 400 bis Bau-km 48 .t 400<br />

(Str.-km 72,987 bis Str.-km 63,987)<br />

Aufgestellt:<br />

München, 30.10.2003<br />

Autobahndirektion Südbayem<br />

Bock<br />

Ltd. Baudirektor


I . TEKTVR mit Anderungen vom 23.05.2005107.04.2006<br />

<strong>BAB</strong> <strong>A8</strong>1 <strong>West</strong> Ulm - München<br />

Str.-km 72, 987 bis Str.-km 63. 987<br />

Bau-km 39t400 bis Bau-km 48t400<br />

6-<strong>streifiger</strong> <strong>Ausbau</strong><br />

<strong>AS</strong> Zusmarshausen . <strong>AS</strong> Adelsried<br />

J INHALTSVERZEICHNIS<br />

0 . VORBEMERKUNGEN ...................................................................................................... 1<br />

0 .I. Allgemeine Hinweise .......................................................................................................... I<br />

0.2. Zweck des Planfeststellungsverfahrens ............................................................................. I<br />

I . DARSTELLUNG DER BAUMARNAHME ........................................................................ 3<br />

I . 1 . Planerische Beschreibung .................................................................................................. 3<br />

1.2. Straßenbauliche Beschreibung .......................................................................................... 4<br />

2 . NOTWENDIGKEIT DER BAUMARNAHME ..................................................................... 7<br />

2.1.<br />

................<br />

2.2. henden Verkehrsverhältnis<br />

..........................................................................................................<br />

Erscheinungsformen 7<br />

..................................................................................<br />

2.3. Raumordnerische Entwicklungsziele 8<br />

2.4. Anforderungen an die straßenbauliche Infrastruktur ........................................................... 9<br />

.....................................................<br />

2.5. Verringerung bestehender Umweltbeeinträchtigungen 11<br />

3 . ZWECKMÄSSIGKEIT DER BAUM<strong>AS</strong>SNAHME -VERGLEICH DER VARIANTEN<br />

UND WAHL DER LINIE ................................................. ................................... 13<br />

3 .I. <strong>Ausbau</strong>arten der Trasse ............................................................................................... 13<br />

3.1.1. Allgemeines ..................................................................................................................... 13<br />

. .<br />

3.1.2. Beidseitiger <strong>Ausbau</strong> ......................................................................................................... 13<br />

...........................................................................................................<br />

3.1.3. Einseitiger <strong>Ausbau</strong> 14<br />

..................................................................................................................<br />

3.1.4. Zwangspunkte 14<br />

.................................................................<br />

3.1.5. Gemeinsamkeiten der untersuchten Varianten 15<br />

3 .I. 6. Variante ,Nord'................................................................................................................. 16<br />

3.1 .7.<br />

................<br />

3.2. Kurze Charakterisierung von<br />

............................................................................................<br />

3.3. Beurteilung der <strong>Ausbau</strong>arten q8<br />

.......................................................................................................<br />

3.3.1 . Umweltverträglichkeit 18<br />

3.3.2. Raumordnung .................................................................................................................. 18<br />

3.3.3.<br />

...<br />

Verkehrsverhaltnisse ........................................................................................................ 19<br />

...........................................................................................<br />

3.3.4. Straßenbauliche Verhältnisse 19<br />

..................................................................................................<br />

3.3.5. Land- und Fortwjrtschaft 20


1 . TEKTUR mit Anderungen vom 23.05.2005/07.04.2006<br />

<strong>BAB</strong> <strong>A8</strong>1 <strong>West</strong> Ulm - München<br />

6-<strong>streifiger</strong> <strong>Ausbau</strong><br />

<strong>AS</strong> Zusmarshausen . <strong>AS</strong> Adelsried<br />

Str.-km 72. 987 bis Sb.-km 63. 987<br />

Bau-km 39+400 bis Bau-km 48+400<br />

Erläuterungsbericht /U Z<br />

3.3.6. Bebaute Gebiete .............................................................................................................. 20<br />

..................................................................................................................<br />

3.3.7. Flächenbedarf 21<br />

3.4. Aussagen Dritter zu den Varianten .................................................................................. 21<br />

..............................................................................................................<br />

3.5. Wirtschaftlichkeit 21<br />

3.6. Zusammenfassende Bewertung und Wahl der <strong>Ausbau</strong>art ................................................ 22<br />

4 . Technische Gestaltung der Baumaßnahme .............................................................. 23<br />

4.1. Trassierung ...................................................................................................................... 23<br />

.......................................................................................................................<br />

4.2. Querschnitt 24<br />

4.3. Kreuzungen und Einmündungen, Änderungen irn Wegenetz ............................................ 25<br />

.....................................................................................................<br />

4.4. Baugrund. Erdarbeiten 26<br />

4.6. lngenieurbauwerke ........................................................................................................... 29<br />

4.7. Straßenausstattung .......................................................................................................... 30<br />

ere'~n!a@~ ... ...<br />

....'& 1 1<br />

ortwahl U<br />

W<br />

4 9 . Öffentliche Verkehrsanlagen .................................................................................. 32<br />

4.10 . Leitungen ......................................................................................................................... 33<br />

5 . SCHUTZ.. AUSGLEICHS- UND ERSATZM<strong>AS</strong>SNAHMEN NACH DEN<br />

UMWELTGESETZTEN .................... .................................................................. 3 3<br />

.....................................................................................................................<br />

5.2 Wasserrecht 37<br />

6 . DURCHFÜHRUNG DER BAUM<strong>AS</strong>SNAHME ............................................................... 47


1. TEKTUR mit Änderungen vom 23.05.2005/07.04.2006<br />

<strong>BAB</strong> <strong>A8</strong>/ <strong>West</strong> Ulrn - München<br />

Sb.-km 72,987 bis Sb.-km 63,987<br />

Bau-km 39+400 bis Bau-km 48+400<br />

6-<strong>streifiger</strong> <strong>Ausbau</strong><br />

<strong>AS</strong> Zusrnarshausen - <strong>AS</strong> Adelsried<br />

0. VORBEMERKUNGEN<br />

0.1. Allgemeine Hinweise<br />

Für den 6-streifigen <strong>Ausbau</strong> der Bundesautobahn ABi<strong>West</strong> Ulm - München zwischen den Anschlussstellen<br />

Zusmarshausen und Adelsried ist nach $ 17 Fernstraßengesetz (FStrG) ein Planfeststellungsverfahren<br />

-Planfeststellung- durchzuführen. Dabei sind die von dem Vorhaben berührten<br />

öffentlichen und privaten Belange einschließlich der Umweltverträglichkeit im Rahmen der<br />

Abwägung zu berücksichtigen. Die Planfeststellung erstreckt sich insbesondere auf die Maßnahmen<br />

zum 6-streifigen <strong>Ausbau</strong> der Bundesautobahn <strong>A8</strong>, auf alle damit in Zusammenhang stehenden<br />

Folgemaßnahmen sowie die im Sinne der Naturschutzgesetze erforderlichen Ausgleichs- und<br />

Ersatzmaßnahmen.<br />

0.2. Zweck des Planfeststellungsverfahrens<br />

Durch die Planfeststellung wird die Zulassigkeit des Vorhabens einschließlich der notwendigen<br />

Folgemaßnahmen an anderen Anlagen im Hinblick auf alle von der geplanten Baumaßnahme berührten<br />

bffentlichen Belange festgestellt. Neben der Planfeststellung sind keine anderen behördlichen<br />

Entscheidungen, insbesondere öffentlich-rechtliche Genehmigungen, Verleihungen, Erlaubnisse,<br />

Bewilligungen, Zustimmungen und andere Planfeststellungen erforderlich.<br />

Zweck der Planfeststellung ist es, alle durch das Vorhaben berührten öffentlich-rechtlichen Beziehungen<br />

zwischen dem Träger der Straßenbaulast und anderen Behörden, sowie Betroffenen -<br />

mit Ausnahme der Enteignung - umfassend rechtsgestaltend zu regeln.<br />

Insbesondere wird in der Planfeststellung darüber entschieden,<br />

welche Grundstücke oder Grundstücksteile für das Vorhaben benötigt werden<br />

wie die öffentlich-rechtlichen Beziehungen im Zusammenhang mit dem Vorhaben gestaltet<br />

werden<br />

welche Folgemaßnahmen an anderen Offentlichen Verkehrswegen erforderlich werden<br />

wie Kosten bei Kreuzungsanlagen zu verteilen und die Unterhaltungskosten abzugrenzen<br />

sind und<br />

welche Vorkehrungen im Interesse des bffentlichen Wohles oder im Interesse der benachbarten<br />

Grundstücke dem Träger der Straßenbaulast aufzuerlegen sind.


1. TEKTUR mit Änderungen vom 23.05.2005/07.04.2006<br />

<strong>BAB</strong> <strong>A8</strong>1 <strong>West</strong> Ulm - München<br />

6-<strong>streifiger</strong> <strong>Ausbau</strong><br />

<strong>AS</strong> Zusmarshausen - <strong>AS</strong> Adelsried<br />

Str-km 72,987 bis Str.-km 63,987<br />

Bau-km 39+400 bis Bau-km 48+400<br />

Erfäuterungsbericht 1 U 1<br />

Das Bauvorhaben unterliegt dem Gesetz über die UmweltvertrCiglichkeitsprüfung (UVPG) in der<br />

Fassung vom 05.09.2001, zuletzt geändert arn 18.06.2002.<br />

Das Vorhaben stellt gern.<br />

2 Abs. I Ziffer I UVPG eine Änderung und Erweiterung eines WP-<br />

pflichtigen Vorhabens (Anlage 1 zum WPG, Nr. 14.3) dar. Gemäß 53e WPG ist in einer Vorprü-<br />

fung des Einzelfalls im Sinne des 5 3c WPG die WP-Pflicht zu klären. Eine überschlägige Prü-<br />

fung zeigt, daß das Vorhaben unter Berücksichtigung der in Anlage 2 zum UVPG aufgeführten<br />

Kriterien erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann, insbesondere durch umfangrei-<br />

che zusätzliche Versiegelungen, Verstärkung der Trennwirkung der <strong>BAB</strong> und Veränderungen des<br />

Landschaftsbildes.<br />

Der Vorhabensträger geht daher davon aus, dass eine WP-Pflicht besteht. Die zur Prüfung der<br />

Umweltverträglichkeit im Sinne des 5 6 WPG erforderlichen Angaben sind in Unterlage 16 T auf-<br />

geführt.


1. TEKlUR mit Änderungen vom 23.05.2005/07.04.2006<br />

<strong>BAB</strong> <strong>A8</strong>l <strong>West</strong> Ulm - München<br />

6-<strong>streifiger</strong> <strong>Ausbau</strong><br />

<strong>AS</strong> Zusmarshausen - AC Adelsried<br />

Str.-km 72,987 bis SV.-km 63,987<br />

Bau-km 39+400 bis Bau-km 48+400<br />

Erläutenwigsbericht I U 1<br />

I. DARSTELLUNG DER BAUMAßNAHME<br />

1 .I. Planerische Beschreibung<br />

Art und Umfang der Baumaßnahme<br />

Die vorliegende Planfeststellung umfasst den 6-streifigen <strong>Ausbau</strong> der 4-streifigen Bundesautobahn<br />

(<strong>BAB</strong>) <strong>A8</strong> Ulm - München im Abschnitt zwischen den Anschlussstellen Zusrnarshausen und<br />

Adelsried. Die Baustrecke beginnt bei Bau-km 391400 (Str.-km 72,987) und endet bei Bau-km<br />

48+400 (Str.-km 63,987). Die Baulänge beträgt 9,000 km.<br />

Bei der bestehenden A 8, die im betroffenen Abschnitt in den 30er Jahren errichtet worden ist,<br />

handelt es sich um eine 6streifige Bundesautobahn ohne Standstreifen, die nach den Trassierungsgrundsätzen<br />

der damaligen Zeit geplant worden ist. Die A 8 ist seither im Wesentlichen unverändert<br />

in Betrieb.<br />

Für den 6-streifigen <strong>Ausbau</strong> zwischen der <strong>AS</strong> Zusmarshausen (Bau-km 391400) und der <strong>AS</strong> A-<br />

delsried (Bau-km 48+400) ist ein einseitiger nördlicher <strong>Ausbau</strong> (asymmetrisch) vorgesehen.<br />

Die Planfeststellung beinhaltet den Umbau der Anschlussstelle Adelsried. Die Anschlussstellenrampen<br />

erhalten die verkehrstechnisch erforderlichen Radien. Der Anschluss der rtördlicfien<br />

Rampe an die Staatsstraße St 2032 wird um ca. 150 m Richtung Süden verschoben und rückt<br />

damit vom Ortsrand Adelsried ab.<br />

Südlich der A 8 befindet sich im Bereich der Anschlussstelle die Autobahnkapelle Adelsried mit<br />

Besucherparkplätzen. Der Parkplatz der Autobahnkapelle mundet heute unmittelbar in die Autobahnrampe<br />

ein (Falschfahrergefahr). Der Kreuzungsbereich mit der Staatsstraße St 2032 wird<br />

zur Erhbhung der Verkehrssicherheit umgebaut. Statt der bisherigen Einmündung wird ein 4-<br />

armiger Kreisverkehr gebaut. An diesen Kreisverkehr werden die Autobahnrampe, die Staatsstraße<br />

St 2032 sowie die Zufahrtsstraße zur Autobahnkapelle angebunden.<br />

Ebenfalls Bestandteil der ~lanfeststelu[<br />

mit<br />

rrrrd streitheim.


1. TEKTUR mit Änderungen vom 23.05.2005107.04.2006<br />

<strong>BAB</strong> <strong>A8</strong>1 <strong>West</strong> Ulm - München<br />

&<strong>streifiger</strong> <strong>Ausbau</strong><br />

<strong>AS</strong> Zusmarshausen - <strong>AS</strong> Adelsried<br />

Str.-km 72,987 bis Str.-km 63,987<br />

Bau-km 39.t.400 bis Bau-km 48+400<br />

Erläuterungsbericht / U 1<br />

Lage im vorhandenen bzw. geplanten Straßennetz<br />

Die BA6 <strong>A8</strong> Karlsruhe - Stuttgart - Ulrn - Augsburg - München - Rosenheim - Salzburg ist von<br />

weiträumiger Verkehrsbedeutung. Sie ist die wichtigste internationale Verkehrsader in Ost-<strong>West</strong>-<br />

Richtung irn süddeutschen Raum.<br />

Für die Verkehrsbeziehung zwischen Bayern und Baden Württemberg - insbesondere der Ballungsräume<br />

München und Stuttgart - ist sie von großer Bedeutung. Daneben erfüllt die <strong>BAB</strong> <strong>A8</strong><br />

mit Anbindung der Wirtschaftsräume Augsburg und Ulm an den Gronraum München eine wichtige<br />

Funktion für den regionalen Verkehr. Zusammen mit dem Münchener Autobahnring (A99) dient<br />

die <strong>BAB</strong> <strong>A8</strong> auch der Anbindung dieser Wirtschaftsräume an den Flughafen München II im Nordosten<br />

Münchens.<br />

Durch die Anbindung der <strong>BAB</strong> <strong>A8</strong> über die Eschenrieder Spange an den Autobahnring München<br />

ist mittelfristig eine großräumige Verkehrsumlagerung von der Achse A 3 - A 9 (Würzburg -<br />

Nürnberg - München) auf die Achse A 7 - A 8 (Würzburg - Ulm - München) zu erwarten bzw.<br />

teilweise bereits eingetreten.<br />

Als Europastraße E 52 ist die <strong>BAB</strong> <strong>A8</strong> Bestandteil des transeuropäischen StralJennetzes auf der<br />

Magistrale Paris - München - Wien. Zudem ist sie Teil der Verbindung des nordwestdeutschen<br />

Raumes, der Beneluxländer und Frankreich mit Osterreich und Südosteuropa.<br />

1.2. Straßenbauliche Beschreibung<br />

Länge des Planfeststellungsabschnittes<br />

Die Länge des PIanfeststellungsabschnittes beträgt 9,0 km<br />

Die Planfeststellung umfasst den 6-streifigen <strong>Ausbau</strong> der <strong>A8</strong>, die Errichtung von Lärmschutzanlagen<br />

in den Bereichen Streitheim und Adelsried, die vollständige Sanierung der Straßenentwässerung<br />

mit dem Neubau von sechs Regenrückhaltebecken, den Umbau der Anschlussstelle Adelsried,<br />

die Errichtung der PWC-Anlagen Lüftenberg und Streitheim und die Schaffung von zwei Retentionsräumen<br />

für den Hochwasserschutz der Gemeinde Adelsried.<br />

Zusätzlich sind Veränderungen am kreuzenden Straßen- und Wegenetz, der Neubau eines Kreisverkehres<br />

und die Anpassung des Parkplatzes an der Autobahnkapelle erforderlich. Weitere<br />

kreuzende Straßen und Wege, die durch die Maßnahme betroffen sind, sind unter Abschnitt 4.3<br />

im einzelnen aufgeführt.


1. TEKTUR mit Änderungen vom 23.05.2005107.04.2006<br />

<strong>BAB</strong> <strong>A8</strong>i <strong>West</strong> Ulm - München<br />

6-<strong>streifiger</strong> <strong>Ausbau</strong><br />

<strong>AS</strong> Zusmarshausen - <strong>AS</strong> Adelsried<br />

Str.-km 72,987 bis Str.-km 63,987<br />

Bau-km 39+400 bis Bau-km 48+400<br />

Erläuterungsbericht /U 1<br />

Der Planung liegt ein Regelquerschnitt mit zwei 3-streifigen, je 14,50 m breiten Richtungsfahrbah-<br />

nen zugrunde.<br />

Kostenträger der Baumaßnahme ist die Bundesrepublik Deutschland - Bundesstraßenverwaltung.<br />

Sie trägt die Kosten, soweit im Bauwerksverzeichnis (Unterlage 7.2) keine andere Regelung getroffen<br />

ist oder nicht Dritte aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Regelungen zur Kostentragung<br />

verpflichtet sind.<br />

Vorhandene Strecken- und Verkehrscharakteristik<br />

Die vorhandene Bundesautobahn A 8 wurde in den 30er Jahren gebaut und weist im Bereich der<br />

Maßnahme einen 4-streifigen Querschnitt ohne Standstreifen auf.<br />

Die Linienführung ist durch das Fehlen von Übergangsbögen zwischen Gerade und Kreisbogen<br />

gekennzeichnet. Der minimale Radius beträgt R = 1.600 m. Die vorhandenen kleinen Radien führen<br />

in Verbindung mit Bewuchs im Mittelstreifen zu einer Unterschreitung der erforderlichen Haltesichtweite.<br />

Der Gradientenverlauf weist kurze Wannen und Kuppen in z.T. enger Abfolge auf. Die Mindest-<br />

halbmesser für Wannen- und Kuppenausrundungen sind unterschritten.<br />

Insgesamt ist damit die Linienführung unstetig, ohne ausreichende Sichtweiten und nicht ausrei-<br />

chend verkehrssicher.<br />

Das anfallende Oberflächenwasser der Straße läuft in Dammstrecken breitflächig über die Ban-<br />

kette und Böschungen ab. Gesammeltes Straßenwasser aus Mittelstreifenentwässerungen und<br />

Einschnittslagen wird ungereinigt und ungedrosselt in die Vorfluter eingeleitet.<br />

Die Ein- und Ausfahrten zu den vorhandenen Parkplätze sind unzureichend (keine Aus- und Einfädelspuren<br />

bzw. zu geringe Längen der Aus- und Einfädelspuren).<br />

Die vorhandenen Parkplätze bei<br />

Bau-km 39+450 (Str.-km 72,95) bei Zusmarshausen (Südseite),<br />

Bau-km 41+450 (Str.-km 70,95) freie Strecke (Südseite) und<br />

Bau-km 44+900 (Str.-km 67,5) bei Streitheim (Nordseite)<br />

Bau-km 44+900 (Str.-km 67,5) Park- und Rastanlage Streitheim (Südseite)<br />

werden aufgelassen.


I. TEKTUR mit Änderungen vom 23.05.2005107.04.2006<br />

<strong>BAB</strong> <strong>A8</strong>1 <strong>West</strong> Ulm - München<br />

6-<strong>streifiger</strong> <strong>Ausbau</strong><br />

<strong>AS</strong> Zusmarchausen - AC Adelsried<br />

Str.-km 72,987 bis Str.-km 63,987<br />

Bau-km 39+400 bis Bau-km 48+400<br />

Ertäuterungsbericht 1 U 1<br />

Aktive Lärmschutzanlagen entlang der Autobahn sind trotz teilweise sehr naher Bebauung und<br />

ständig steigendem Verkehrsaufkommen nicht vorhanden.<br />

Der Verkehr ist charakterisiert durch starken Wirtschafts- und Durchgangsverkehr sowie Ferien-,<br />

Urlaubs- und Wochenendreiseverkehr.<br />

Künftige Strecken- und Verkehrscharakteristik<br />

Der 6-streifige <strong>Ausbau</strong> gewährleistet die erforderliche Sicherheit und Leichtigkeit des stark zu-<br />

nehmenden Verkehrs.<br />

Die Längsneigung wird auf max. 4 % reduziert. Durch Vergrößerung der Kuppen- und Wannen-<br />

halbmesser werden die Sichtweiten verbessert und die Verkehrssicherheit erhöht.<br />

Die bestehenden Kurvenradien konnten geringfügig vergrößert werden (z.B. von R = 1900m auf<br />

R = 2000m). lnfolge der Einschaltung von Übergangsbbgen zwischen Gerade und Kreisbogen<br />

wird die Lagetrassierung der <strong>A8</strong> verbessert.<br />

Diese Änderungen erlauben es, die nach den Trassierungsrichtlinien (R<strong>AS</strong>-L) vorgesehene Entwurfsgeschwindigkeit<br />

V, = 120 kmlh einzuhalten. Die bei der Verbesserung von Lage und Gradiente<br />

der Autobahn anfallenden Erdmassen können kostengünstig für aktive L3rmvorsorgemannahmen<br />

und als Dammschüttmaterial eingesetzt werden.<br />

Die vorliegende Planung trägt mit den bereits 6-streifig ausgebauten Abschnitten zu einer ein-<br />

heitlicheren Streckencharakteristik der <strong>A8</strong>1<strong>West</strong> bei.


1. TEKTUR mit Änderungen vom 23.05.2005107.04.2006<br />

<strong>BAB</strong> Ai31 <strong>West</strong> Ulrn - München<br />

Sir.-km 72,987 bis Sir.-km 63,987<br />

Bau-km 39c400 bis Bau-km 48+400<br />

&<strong>streifiger</strong> <strong>Ausbau</strong><br />

<strong>AS</strong> Zusmarshausen - <strong>AS</strong> Adelsried<br />

2. NOTWENDIGKEIT DER BAUMARNAHME<br />

2.1. Vorgeschichte der Planung<br />

Der 6-streifige <strong>Ausbau</strong> der <strong>BAB</strong> <strong>A8</strong> von Ulm über Augsburg bis zur Anschlussstelle Dachau -<br />

Fürctenfeldbruck ist im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 1993 (§ 1 Abs. I Fernstraßen-<br />

ausbaugesetz (FStrAG) vom 15.11.1993) im vordringlichen Bedarf enthalten.<br />

Z&<br />

Vo&ntwurf~om I&-03.2003 für %"en Gdreifigen <strong>Ausbau</strong> zwischen der ~ns~~ussstile ZU?!&<br />

marchakin un?#der ~nschl~~stelle~&delsfi% lie@seite@ de?%bersf&<br />

Bawhörde (OBB)<br />

~&verst&dnis Br (Vg~erk vom 29b4.2003). Das Bundesministerium filr verEehr, &U- U-<br />

~ohnun~~wese~(~~'%W) m den&oren#&rf m@-~es~genverrnerk va&~ 14.QJ.2003 geneh-<br />

mm. Di&Prüfbeperkuwen von BM%W<br />

lungsunt&rkgen "fkrück8ichtigtl<br />

und OBB wurden bei der Erstellung d% ~la@estst8<br />

~ & n d i ~la&~sts~~n~su~rla~~ausg~iese~<br />

~ r ~ r ü c k ? w u t ~ v o ~ ~ ~<br />

Schreiben vom 01.07.2004 genehmigt.<br />

@<br />

2.2. Darstellung der unzureichenden Verkehrsverhältnisse mit ihren negativen<br />

Erscheinungsformen<br />

Die Bundesautobahn <strong>A8</strong> ist charakterisiert durch starken Wirtschafts- und grenzüberschreitenden<br />

Durchgangsverkehr. Auch für den Ferien-, Urlaubs- und Wochenendreiseverkehr ist die Route von<br />

hoher Bedeutung. lnfolge der allgemeinen Erhöhung des Verkehrsaufkommens hat der Verkehr<br />

auf der <strong>A8</strong> in den letzten Jahren erheblich zugenommen.<br />

Seit Fertigstellung der Eschenrieder Spange mit Anbindung an den Autobahnring München wird<br />

die <strong>A8</strong> ab dem Autobahnkreuz Ulrn - Elchingen über die A7 Würzburg - Ulrn zusätzlich belastet.<br />

Die Straßenverkehrszählung im Jahr 2000 (SV2 2000) hat für den vorliegenden Planungsab-<br />

schnitt einen durchschnittlichen täglichen Verkehr (DTV) von 56.424 Kfi124 h zwischen Zusrnars-<br />

hausen und Adelsried sowie 57.578 Kfzl24 h zwischen Adelsried und Neusäß ergeben.<br />

Die Verkehrsprognose von Prof. Dr.-lng. Kurzak, München (Verkehrsuntersuchung <strong>A8</strong> -<br />

G<strong>streifiger</strong> <strong>Ausbau</strong> <strong>A8</strong> im Abschnitt Augsburg - Ulrn vom 10. März 2003) rechnet für das Jahr<br />

2020 mit einem Zuwachs des täglichen Verkehrs um rund 25 % zwischen Zusmarshausen und<br />

Adelsried bzw. zwischen Adelsried und Neusäfi gegenüber dem Jahr 2000.


1. TEKTUR mit Anderungen vom 23.05.2005107.04.2006<br />

<strong>BAB</strong> <strong>A8</strong>/ <strong>West</strong> Ulm - München<br />

&<strong>streifiger</strong> <strong>Ausbau</strong><br />

<strong>AS</strong> Zusmarshausen - <strong>AS</strong> Adelsried<br />

Str.-km 72,987 bis Str.-km 63,987<br />

Bau-km 39+400 bis Bau-km 48+400<br />

Erläuterungsbericht 1 U 1<br />

Die Grenze der Leistungsfähigkeit des 4-streifigen Querschnittes ohne Standstreifen mit rund<br />

30.000 Kfzl24 h ist bereits weit überschritten. Die AB hatte zwischen Ulrn und München mit 878<br />

Staumeldungen im Jahr 2001 die häufigsten Stauereignisse (Staulänge > 2 km) der Autobahnen<br />

im südbayerischen Raum.<br />

Dies resultiert überwiegend aus dem Charakter der <strong>A8</strong>i<strong>West</strong> als Vorkriegsautobahn.<br />

Insbesondere die fehlenden Standstreifen, die geringe Haltesichtweite sowie die Steigungen<br />

> 4 % führen bei geringsten Störungen zu erheblichen Behinderungen des Verkehrsflusses. Staus<br />

und Unfälle nehmen mit steigender Verkehrsbelastung immer weiter zu.<br />

Die Grenze der Leistungsfähigkeit des vorhandenen Querschnittes dieser wichtigen Ost-<strong>West</strong>-<br />

Verbindung ist bereits überschritten, d. h. die Qualität des Verkehrsablaufes ist ungenügend. Die<br />

Streckencharakteristik und die Querschnittsausbildung genügen nicht den Anforderungen an Sicherheit<br />

und Straßenzustand, die an eine Straßenverbindung mit großräumiger Verkehrsbedeutung<br />

zu stellen sind. Die für die Verkehrssicherheit notwendige Leichtigkeit des Verkehrs ist<br />

damit nicht mehr gegeben.<br />

DI~ wegen der Überschreitung der Leistungsfähigkeit erforderlichen verkehrsregelnden Man-<br />

nahmen<br />

Tempolimit auf 120 kmlh von 6 bis 20 Uhr<br />

~kw-Überholverbot von 6 bis 20 Uhr<br />

reichen für einen verkehrssicheren Betrieb nicht aus, wie die häufigen Stauereignisse zeigen. Der<br />

6-streifige <strong>Ausbau</strong> schafft die Leistungsfähigkeit für einen verkehrssicheren Betrieb.<br />

2.3. Raumordnerische Entwicklungsziele<br />

Der <strong>Ausbau</strong> steht im Einklang mit dem Landesentwicklungsprograrnm Bayern vom 03.05.1984.<br />

Hiernach ist das Netz der überregionalen Verkehrswege zur Verbesserung der großräumigen<br />

Verkehrsanbindung Bayerns weiter auszubauen.


1. TEKTUR mit Änderungen vom 23.05.2005107.04.2006<br />

<strong>BAB</strong> <strong>A8</strong>1 <strong>West</strong> Ulm - München<br />

6-<strong>streifiger</strong> <strong>Ausbau</strong><br />

<strong>AS</strong> Zusmarshausen - <strong>AS</strong> Adelsried<br />

Str-km 72,987 bis Str.-km 63,987<br />

Bau-km 39+400 bis Bau-km 48+400<br />

Erläuterungsberichi / U 1<br />

Die Bundesautobahnen sollen<br />

- den Freistaat an das übrige Bundesgebiet und das europäische Fernstraßennetz anbinden<br />

- dem weiträumigen Verkehr innerhalb des Landes dienen<br />

- Oberzentren und mögliche Oberzentren miteinander verbinden und<br />

- die überregionale Anbindung des ländlichen Raumes - insbesondere der Gebjete, deren<br />

Struktur zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen nachhaltig gestärkt werden<br />

soll - an die anderen Landesteile, an die Länder der europäischen Gemeinschaft und an die<br />

im Süden Bayerns angrenzenden Länder Osterreich und die Schweiz sicherstellen.<br />

Die Bundesautobahn <strong>A8</strong> Karlsruhe - Stuttgart - Ulm - Augsburg - München - Rosenheim -<br />

Salzburg erfüllt diese Zielsetzungen:<br />

- Sie verbindet Bayern mit Baden Württemberg, Osterreich, Frankreich und über die A5 bzw.<br />

AB1 mit der Schweiz.<br />

- Als einzige Autobahn, die ganz Südbayern in Ost-<strong>West</strong>-Richtung durchquert, ist sie für den<br />

weitraumigen Verkehr in diesen Richtungen von hoher Bedeutung.<br />

- Sie verbindet die bayerischen Oberzentren München und Augsburg mit dem Ballungsraum<br />

Stuttgart.<br />

- Sie dient auch als wichtige Verteilungs- und Verbindungsachse der in Nord-Süd-Richtung verlaufenden<br />

Bundesautobahnen Ag, A7, <strong>A8</strong>1 und A5, und somit auch der überregionalen Anbindung<br />

des südbayerischen Raumes.<br />

Durch den 6-streifigen <strong>Ausbau</strong> wird sichergestellt, dass die <strong>BAB</strong> <strong>A8</strong>1<strong>West</strong> auch künftig diese<br />

raumordnerische Funktion erfüllen kann.<br />

2.4. Anforderungen an die straßenbauliche Infrastruktur<br />

Der vorliegende Planfeststellungsabschnitt ist ein Teilabschnitt des geplanten 6-streifigen Aus-<br />

baues der Bundesautobahn <strong>A8</strong> mischen dem Autobahnkreuz UlmlEIchingen (A7l<strong>A8</strong>) und Augs-<br />

burg.


1. TEKTUR mit Änderungen vom 23.05.2005107.04.2006<br />

<strong>BAB</strong> <strong>A8</strong>1 <strong>West</strong> Ulm - München<br />

6-<strong>streifiger</strong> <strong>Ausbau</strong><br />

<strong>AS</strong> Zusmarshausen - <strong>AS</strong> Adelsried<br />

Str.-km 72.987 bis SV.-km 63,987<br />

Bau-km 39+400 bis Bau-km 48+400<br />

Erläuterungsbericht 1 U 1<br />

Die Verkehrsprognose von Prof. Dr.-lng. Kurzak, München für das Jahr 2020 für diesen Plan-<br />

feststellungsabschnitt lautet:<br />

. .<br />

AC Zusmarshausen<br />

bis<br />

<strong>AS</strong> Adelsried<br />

<strong>AS</strong> Adelsried<br />

bk<br />

<strong>AS</strong> Neusäß<br />

Gesamtverkehr<br />

DTV2020 [Kfi/24 h]<br />

,,,...............................<br />

,,,,,,,,,,, ..................................... t ,.,. ," , ,,,,*,.,,., ,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,% ,,,,,,,,,,,,. .,,.,,,.<br />

..,,,<br />

Lkw-Anteil (über 24 Stunden)<br />

................................................................................................................................................ ,,,,,,,,#%,,,,,,,,<br />

Lkw-Anteil Tag / Nacht<br />

69.000<br />

,.,.,,.,,,..~,...,,...,,..,,...,,.<br />

20,O %<br />

18/45 %<br />

,.,~,m,m~#,n ,n, , ,,,,,<br />

.q,,3.,,...,..,,...,,..,..,,,,.,,,,<br />

71.000<br />

19,6 %<br />

L ~ ~ . ~ , ~ ~ ~ ~ ~ 4 ~ ~ ~ ~ ~ ~ < ~ ~ ~ ~ ~ ~ ~ ~ ~ ~ ~ ~ ~ ~ > % ~ ~ ~ ~ ~ ! , , , ~<br />

............................",.,,,,,,,,<br />

......................................... .................................... .,,,, ....................... ,,,,,..,,,. .,,,.,,...,...,,.. ~~.~~~~..~~~~~~~~~~~~~,,,,,.,.~.~~...~..<br />

17143%<br />

Die Leistungsfähigkeit des 4-streifigen Querschnittes ohne Standstreifen wäre damit deutlich ü-<br />

berschritten. Aus Gründen der Verkehrsqualität und der Verkehrssicherheit wird ein 2-bahniger,<br />

&<strong>streifiger</strong> Straßenquerschnitt gewählt. Die prognostizierte Verkehrsbelastung von bis zu<br />

71.000 Kfi124 h erfordert diesen Querschnitt.<br />

Angesichts der Bedeutung der BA6 <strong>A8</strong> im europäischen Hauptverkehrwegenetz ist ein hoher<br />

<strong>Ausbau</strong>standard, der durch den &streifigen <strong>Ausbau</strong> gewährleistet wird, notwendig und gerechtfertigt.<br />

Mit dem 6-streifigen <strong>Ausbau</strong> steigt die Attraktivität der Strecke (Fahrzeitverkürzung);<br />

das nachgeordnete Straßennetz wird entlastet.<br />

Neben der Erhöhung der Leistungsfähigkeit des Querschnittes müssen insbesondere die min-<br />

dertragfähigen Bauwerke erneuert und die zu geringen Querneigungen erhöht werden.<br />

Der bestehende 4-streifige Querschnitt der A 8 ohne Standstreifen entspricht weder in Leistungsfähigkeit<br />

noch im Sicherheitsstandard den heutigen Anforderungen an eine hochbelastete Autobahn.<br />

Die fehlenden Standstreifen führen bei geringsten Störungen zu erheblichen Behinderungen<br />

des Verkehrsflusses. Liegengebliebene Fahrzeuge sind aufgrund der beengten Platmerhältnisse<br />

erheblichen Gefahren ausgesetzt.<br />

Mit dem 6-streifigen <strong>Ausbau</strong> unter Verbesserung der Trassierung wird der Straßenzustand an die<br />

Erfordernisse des jetzt und künftig auf der Bundesautobahn <strong>A8</strong> auftretenden Verkehrsauf-<br />

kommens angepasst.


1. TEKTUR mit Änderungen vom 23.05.2005107.04.2006<br />

BA6 <strong>A8</strong>1<strong>West</strong> Ulm - München<br />

Str.-km 72,987 bis Str.-km 63,987<br />

Bau-km 39+400 bis Bau-km48*400<br />

6-<strong>streifiger</strong> <strong>Ausbau</strong><br />

<strong>AS</strong> Zucmarshausen - <strong>AS</strong> Adeisried<br />

2.5. Verringerung bestehender Umweltbeeinträchtigungen<br />

Verbesserung der Lärm- und Abgassituation<br />

Durch den 6-streifigen <strong>Ausbau</strong> und der daraus folgenden Vergleichmäßigung des Verkehrsflusses<br />

ist mit einer Verbesserung der Lärm- und Abgassituation gegenüber dem 4-streifigen Bestandsquerschnitt<br />

zu rechnen. Der <strong>Ausbau</strong> bewirkt einen homogeneren Geschwindigkeitsverlauf,<br />

einen vergleichbar günstigeren Energiebedarf und insgesamt gesehen einen geringeren Abgasausstoß.<br />

Trotz der relativ nahe an der Autobahn gelegenen Bebauung fehlt bisher nahezu jeglicher aktiver<br />

Lärrnschutz innerhalb des Entwurfsabschnittes. Erst durch den 6-streifigen <strong>Ausbau</strong> als wesentliche<br />

Änderung im Sinne der 16. Bundesimmissionsschutmerordnung (BlmSchV) wird die<br />

Rechtsgrundlage für Lärmvorsorgemaßnahmen geschaffen. Damit wird die Lärmbelastung für<br />

Siedlungsflächen im Umfeld der Autobahn erhebtich reduziert.<br />

Der Lärmschutz wird mit aktiven Lärmschutzmaßnahmen -Wä!le, Wände- und passiven Lärmschutzmaßnahmen<br />

-Fenster- durchgeführt. Die anfallenden überschüssigen Erdmassen werden<br />

für den Bau von Lärmschutzwällen verwendet. Dadurch werden auch andere Emissionen, wie<br />

Staub und Abgase, zurückgehalten oder abgemindert sowie Sichtschutz hergestellt.<br />

Sanierung der StraRenentwässerung<br />

Die bestehenden Straßenentwässerungseinrichtungen entsprechen nicht mehr den heutigen Anforderungen<br />

einer Minimierung der Umweltbeeinträchtjgungen durch Straßenabwasser nach dem<br />

Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in Verbindung mit dem Bayer. Wassergesetz (BayWG). Insbesondere<br />

bei Unfällen mit auslaufenden umweltbelastenden Flüssigkeiten sind derzeit die erforderlichen<br />

Schutzmaßnahmen i. d. R. nicht möglich.<br />

Im Zuge des 6-streifigen <strong>Ausbau</strong>es wird die gesamte Straßenentwässerung neu erstellt. Soweit<br />

möglich, wird anfallendes Oberflächenwaser der Fahrbahn breitflächig über die Bankette und<br />

Böschungen abgeleitet und unter Ausnutzung des Reinigungsverrnögens einer belebten Oberbodenzone<br />

versickert. In Entwässerungsleitungen oder Mulden gesammeltes OberfI~chenwasser<br />

von Fahrbahnen wird in naturnah gestaltete Regenrückhaltebecken (Erdbecken) eingeleitet und<br />

dort nach dem Stand der Technik mechanisch gereinigt (Absetzbecken) und gedrosselt einem<br />

Vorfluter zugeführt. Öl und wasserunlösliche Stoffe werden dabei von Leichtstoffabscheidern zurückgehalten.


1. TEKTUR mit Änderungen vom 23.05.2DO5107.04.2006<br />

<strong>BAB</strong> <strong>A8</strong>1 <strong>West</strong> Ulm - München<br />

SV.-km 72,987 bis Str.-km 63,987<br />

Bau-km 39+400 bis Bau-km 48+400<br />

6-<strong>streifiger</strong> <strong>Ausbau</strong><br />

<strong>AS</strong> Zusmarshausen - <strong>AS</strong> Adelsried<br />

Unverschrnutztes Oberflächenwasser aus Außengebieten wird - soweit möglich - über Durchläs-<br />

se (wie bisher) unter der Autobahn hindurchgeführt. Eine Vermischung mit verschmutztem Ober-<br />

flächenwasser der Richtungsfahrbahnen soll weitestgehend vermieden werden.<br />

Sanierung bestehender Belastungen des Naturhaushaltes<br />

Mit der beschriebenen Sanierung der Straßenentwässerung ist eine Verminderung der Grundwasser-<br />

und Fließgewässerbelastung verbunden, durch die die Lebensraumqualität für Tiere und<br />

Pflanzen in Fließgewässern gesichert und verbessert wird.<br />

Mit der Erneuerung mindertragfähiger Brücken und Durchlässe werden im Bereich von Fließgewässern<br />

und ökologisch wichtigen Strukturen Querschnittsaufweitungen vorgenommen, die dazu<br />

geeignet sind, bestehende bzw. durch den 6-streifigen <strong>Ausbau</strong> zusätzlich verursachte Trennwirkungen<br />

aufzuwiegen.


1. TEKTUR mit Änderungen vom 23.05.2005107.04.2006<br />

<strong>BAB</strong> <strong>A8</strong>1 <strong>West</strong> Ulm - München<br />

6-<strong>streifiger</strong> <strong>Ausbau</strong><br />

<strong>AS</strong> Zusmarshausen - <strong>AS</strong> Adelsried<br />

Str.-km 72,987 bis Str.-km 63,987<br />

Bau-km 39+400 bis Bau-km 48+400<br />

Erläuterungsbericht / U 1<br />

3. ZWECKMÄSSIGKEIT DER BAUM<strong>AS</strong>SNAHME - VERGLEICH DER<br />

VARIANTEN UND WAHL DER LINIE<br />

3.1. <strong>Ausbau</strong>arten der Trasse<br />

3.1 .I. Allgemeines<br />

Der 6-streifige <strong>Ausbau</strong> erfolgt auf der vorhandenen Trasse der BA6 <strong>A8</strong>. Andere Trassen kom-<br />

men aus wirtschaftlichen und ökologischen Gründen nicht in Frage.<br />

Der 6-streifige <strong>Ausbau</strong> der <strong>BAB</strong> <strong>A8</strong> wird unter Verkehr durchgeführt. Insbesondere während der<br />

Tageszeit zwischen 6:00 Uhr und 22:OO Uhr müssen stets vier Spuren für den Verkehr zur Ver-<br />

fügung stehen. Diese Vorgabe hat erheblichen Einfluss auf den Baubetrieb und den Bauablauf.<br />

Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten, den 6-streifigen <strong>Ausbau</strong> vorzunehmen:<br />

den beidseitigen (symmetrischen) <strong>Ausbau</strong> und<br />

den einseitigen (asymmetrischen) <strong>Ausbau</strong>.<br />

Auf den beidseitigen <strong>Ausbau</strong> wird unter Ziffer 3.1.2 näher eingegangen. Der einseitige <strong>Ausbau</strong><br />

wird unter Ziffer 3.1.3 erläutert.<br />

Ein haufiger Wechsel zwischen den beiden <strong>Ausbau</strong>alternativen sollte dabei aus Gründen der Ver-<br />

kehrssicherheit (für den Kraftfahrer schwierig zu überblickende Verkehrsführungen, häufige Ver-<br />

kehrsumlegungen U. a.) und der Wirtschaftlichkeit soweit wie mäglich vermieden werden.<br />

3.1.2. Beidseitiger <strong>Ausbau</strong><br />

Beim beidseitigen (symmetrischen) <strong>Ausbau</strong> wird die Bestandsachse beibehalten. Die zusätzlich<br />

benötigten Fahr- und Standspuren werden außen an die bestehenden Fahrbahnen angebaut. Die<br />

Fahrbahnränder verschieben sich nach außen.


1. TEKTUR mit Änderungen vom 23.05.2005/07.04.2006<br />

<strong>BAB</strong> <strong>A8</strong>/ <strong>West</strong> Ulm - München<br />

6-<strong>streifiger</strong> <strong>Ausbau</strong><br />

<strong>AS</strong> Zusmarshausen -<strong>AS</strong> Adekried<br />

Sir.-km 72,987 bis Sir.-km 63,987<br />

Bau-km 39+400 bis Bau-km 481-400<br />

Erläuterungsbericht / U 1<br />

Ein beidseitiger <strong>Ausbau</strong> ist nur vorteilhaft, wenn die Trasse sowohl in Lage als auch Höhe wei-<br />

testgehend beibehalten wird. Bauwerke und Anschlussstellen, die entsprechend ausgelegt sind,<br />

können erhalten werden.<br />

3.1.3. Einseitiger <strong>Ausbau</strong><br />

Beim einseitigen (asymmetrischen) <strong>Ausbau</strong> wird neben der bestehenden Autobahn eine neue<br />

Fahrbahn erstellt. Anschließend wird der gesamte Verkehr auf die neu gebaute Fahrbahn umge-<br />

legt und der alte Autobahnquerschnitt zur zweiten Fahrbahn umgebaut.<br />

3.1.4. Zwangspunkte<br />

Bei der Wahl der <strong>Ausbau</strong>art sind im vorliegenden Planungsabschnitt folgende Zwangspunkte von<br />

Bedeutung:<br />

Anschlussstelle Zusmarshausen<br />

Die <strong>AS</strong> Zusmarshausen befindet sich am Ende des Planungsabschnittes <strong>AS</strong> Burgau - <strong>AS</strong> Zusmarshausen.<br />

Dort ist der <strong>Ausbau</strong> der A 8 nördlich der Bestandsautobahn wegen der südlich anliegenden<br />

Bebauung geplant.<br />

Obwohl die <strong>AS</strong> Zusmarshausen im westlich angrenzenden Nachbarabschnitt liegt, stellt sie im<br />

Übergangsbereich zwischen den Planungsabschnitten einen Zwangspunkt dar.<br />

Waldflächen (Bau-km 39+000 - 44+400 und Bau-km 45+500 - Bau-km 47+300 )<br />

Der Großteil des Abschnittes <strong>AS</strong> Zusmarshausen - <strong>AS</strong> Adelsried verläuft durch Waldbereiche.<br />

Bei der symmetrischen <strong>Ausbau</strong>weise müßte auf beiden Seiten der <strong>A8</strong> Wald die gewachsenen<br />

Waldränder aufgerissen und gerodet werden.<br />

Es bietet sich hier aus diesem Grund der einseitige (asymmetrische) <strong>Ausbau</strong> an, bei dem nur auf<br />

einer Seite gerodet werden muß.<br />

Streitheim (Bau-km 44+200 - Bau-km 45+000)<br />

Zwischen Bau-km 44+200 - 45+000 liegt die Ortschaft Streitheim unmittelbar südlich der bestehenden<br />

<strong>A8</strong>.<br />

Aus diesem Grund ist für den Bereich der Ortschaft Streitheim der <strong>Ausbau</strong> der <strong>A8</strong> aus Lärmschutzgründen<br />

in Richtung Norden vorzuziehen.<br />

Autobahnkapelle Adelsried (Bau-km 48+070)


I. TEKTUR mit Änderungen vom 23.05.2005107.04.2006<br />

<strong>BAB</strong> <strong>A8</strong>1 <strong>West</strong> Ulm - München<br />

6-<strong>streifiger</strong> <strong>Ausbau</strong><br />

<strong>AS</strong> Zusmarshausen - <strong>AS</strong> Adelsried<br />

Sir.-km 72,987 bis Sir.-km 63,987<br />

Bau-km 39+400 bis Bau-km 48+400<br />

Erlluterungsbericht / U 1<br />

Südöstlich der Anschlussstelle Adelsried liegt die Autobahnkapelle Adelsried. Sie befindet sich<br />

unmittelbar neben der Richtungsfahrbahn nach München.<br />

Ein <strong>Ausbau</strong> auf der Südseite der bestehenden Autobahn in diesem Bereich hätte Überbauungen<br />

im Kapellenbereich zur Folge. Die Autobahnkapelle wäre nur wenige Meter vom neuen Fahrbahnrand<br />

entfernt.<br />

Bei einem assymetrischen nördlichen <strong>Ausbau</strong> werden lediglich Anpassungen an den Freiflächen<br />

der Kapelle erforderlich. Der für den Erhalt des Autobahnkapellenbereiches erforderliche nordseitige<br />

<strong>Ausbau</strong> der A 8 in diesem Bereich bedingt ein Heranrücken der Autobahn an die Bebauung<br />

von Adelsried um rund 20 m. Dies ist jedoch schallschutztechnisch unkritisch zu sehen, da die A 8<br />

auf Höhe der Autobahnkapelle in einer abgeschirmten Einschnittslage verläuft.<br />

3.1.5. Gemeinsamkeiten der untersuchten Varianten<br />

Im Rahmen der Voruntersuchung wurden mehrere Varianten für den <strong>Ausbau</strong> der <strong>A8</strong> in diesem<br />

Planungsabschnitt untersucht.<br />

Bei allen untersuchten Varianten handelt es sich um einen asymmetrischen (einseitigen) <strong>Ausbau</strong><br />

der <strong>A8</strong>.<br />

Eine symmetrische (beidseitige) <strong>Ausbau</strong>weise scheidet in diesem Planungsabschnitt aus folgenden<br />

Gründen aus:<br />

- bewegtes Gelände im Bereich des Naturparks „Augsburg westliche Wälder" erfordert starke<br />

Abweichungen der neuen Autobahn in Lage und Höhe, die nur mit aufwändigen Bauweisen und<br />

schwierigen Verkehrsführungen durchführbar sind<br />

- ein symmetrischer <strong>Ausbau</strong> bedingt eine Rodung des Waldsaums auf beiden Seiten der bestehenden<br />

<strong>A8</strong><br />

Der östliche Teil des Planungsabschnittes (Bau-km 43+800 - 48+400) ist bei allen untersuchten<br />

Varianten aufgrund der Zwangspunkte (Ortschaft Streitheim, Waldflächen, Autobahnkapelle A-<br />

delsried) einheitlich in asymmetrischer Bauweise in Nordlage vorgesehen.<br />

Variationsmöglichkeiten für den 6-streifigen <strong>Ausbau</strong> bieten sich daher nur im westlichen Teil des<br />

Planungsabschnittes (Bau-km 39+400 - 43+800) an.


1. TEKNR mit Änderungen vom 23.05.2005107.04.2006<br />

<strong>BAB</strong> <strong>A8</strong>1 <strong>West</strong> Ulm - München<br />

Str.-km 72,987 bis Str.-km 63,987<br />

Bau-km 39+400 bis Bau-km 48+400<br />

6-<strong>streifiger</strong> <strong>Ausbau</strong><br />

AC Zusmarshausen - <strong>AS</strong> Adelsried<br />

3.1.6. Variante ,Nordi<br />

Bei der Variante Nord ist im gesamten Planungsabschnitt eine durchgehende einseitige Verbreite-<br />

rung der Autobahn in Richtung Norden vorgesehen.<br />

3.1.7. Variante ,Südi<br />

Bei dieser Variante wird der <strong>Ausbau</strong> der AB ebenfalls in der asymmetrischen Bauweise durchge-<br />

führt.<br />

EineMurchgehende asymrnefrische mreiterung~n Richt@gaSüden scheidet wegen des erfor-<br />

-* rnz'b<br />

derlichhn ~ n s ~ ~ an9ie ~ s e~achh$~bschnitt@=~wohl s<br />

-westlichen als auch am östlicjgn<br />

<strong>Ausbau</strong>ende as~t6rnetrisc6&~erbreiterung nach Norden) sowie wegen~~p~wangg~nkte ~trm-<br />

heim,und Autobahnkapelle ~ delsried,~~~ Die im folgenden be~chrieben8~„~ariant& Süd" verläuff<br />

dahesbenfalls &&große<br />

n ~$zxge:<br />

Aufgrinif des vu~~gebene&&nschlusses an den wbtlichen m6hbarabgibnitt <strong>AS</strong> !$&gau -<br />

Zusmarshausen verlauft die S"&sse auch bei der Variante ,Süd" von ~a&& 391406 bis 40+255<br />

in de&$ordlage, Im Folgenden wird die Trasse von Bau-km 401200 bis 411300 von der Nordlage<br />

in die Südlage verschwenkt In Südlage bleibt die neue Trasse bis ca. Bau-km 42+800, wo sie<br />

wegen des Zwangspunktes Streitheim zwischen Bau-km 42+800 - 43+800 wieder von der Süd-<br />

in die Nordlage verschwenkt werden muss. Im weiteren Verlauf ist wegen den unter Ziffer 3.1.4.<br />

genannten Zwangspunkten bis zum Ende des Planungsabschnittes ein assymetrischer nordseiti-<br />

ger <strong>Ausbau</strong> vorgesehen.<br />

Wegen des Zwangspunktes Streitheim verläuft die Trasse lediglich auf einer Länge von rund<br />

1,5 km in einer reinen Südlage. Nur auf diesen 1,5 km kann der nördliche Waldrand gehalten<br />

werden. Das für das zweimalige Kreuzen der Autobahn während der Bauzeit erforderliche Provi-<br />

sorium hat eine Gesamtlänge von rund 1,8 km. In diesen Überfahrungsbereichen müssen nördlich<br />

und südlich der bestehenden Autobahn Waldflächen gerodet werden.


I. TEKTUR mit Änderungen vom 23.05.200510704.2006<br />

<strong>BAB</strong> Ab1 <strong>West</strong> Ulm - München<br />

Str.-km 72,987 bis Str.-km 63,987<br />

Bau-km 39+400 bis Bau-km 48+400<br />

6-<strong>streifiger</strong> <strong>Ausbau</strong><br />

<strong>AS</strong> Zusmarshausen - <strong>AS</strong> Adelsried<br />

3.2. Kurze Charakterisierung von Natur und Landschaft im Untersuchungsraum<br />

Kurze Charakterisierung von Natur und Landschaft im Untersuchungsraum<br />

Geomorphologie<br />

Geologie I<br />

Böden<br />

Wasserhaushalt<br />

I<br />

I<br />

flachwellige Kuppenlagen im Bereich der Walder, stärker reliefierte<br />

Hügellandschaft mit Tälchenbildung in den Offenlandbereichen<br />

vorherrschender Bodentyp (vor allem unter den Waldflächen): Braunerde<br />

aus Lößlehm und sandigem bis sandig-lehmigem Molassematerial;<br />

im Bereich von wasserstauenden lehmigen Deckschichten: teilweise<br />

staunasse Pseudogley-Braunerden;<br />

örtlich podsolige Braunerden aus mittel- bis tiefgründigem Schotterverwitterungsboden;<br />

Talbereiche der Fließgewässer: grundwasserbeeinflusste Gleye aus<br />

lehmigen Talsedimenten<br />

Oberflächengewässer: Laugna, Salenbach, mehrere Gräben in den<br />

Waldbereichen<br />

Grundwasser: Im Bereich der Oberen Süßwassermolasse keine<br />

grbßeren zusammenhängenden Grundwasserleiter; im Talbereich der<br />

Laugna zusammenhängende oberflächennahe Grundwasserkörper<br />

Kleinklima<br />

Potentielle natürliche<br />

Vegetation<br />

Schutzgebiete1<br />

Schutzobjekte<br />

nach BayNatSchG<br />

Landwirtschaftliche Fluren und Wälder als Kaltluftentstehungsgebiete,<br />

Walder als Reinluftentstehungsgebiete; Vorbelastung durch bestehende<br />

A 8<br />

östlich des Zusamtales und westlich des Laugnatales: Hajnsimsen-<br />

Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald;<br />

westlicher und östlicher Randbereich des Streitheimer Forstes:<br />

Waldmeister-Tannen-Buchen-Wald;<br />

zentrale Bereiche des Streitheimer Forstes und des Rauhen Forstes:<br />

Hainsimsen-Buchenwald;<br />

Talbereich der Laugna: Erlen-Eschen-Auwald<br />

- Naturpark "Augsburg-<strong>West</strong>liche Wälder": gesamtes Plangebiet<br />

- LSG "Augsburg-westliche Wälder": Sämtliche Waldflächen und<br />

ein Teil der landwirtschaftlichen Flächen des Plangebiets<br />

- Naturdenkmal: Einzelbaum (Buche) an einem Waldweg im<br />

Streitheimer Forst<br />

- Landschaftsbestandteil: Gehölz- und Obstwiesenbestand nördlich<br />

von Streitheim


1. TEKWR mit Änderungen vom 23.05.2005/07.04.2006<br />

<strong>BAB</strong> <strong>A8</strong>1 <strong>West</strong> Ulm - München<br />

Sir.-km 72,987 bis Str.-km 63,987<br />

Bau-km 39+400 bis Bau-km 48+400<br />

6-<strong>streifiger</strong> <strong>Ausbau</strong><br />

<strong>AS</strong> Zusmarshausen - <strong>AS</strong> Adelsried<br />

streng geschützte<br />

Arten nach 5 10 (2)<br />

11. BNatSchG<br />

sonstige Schutzgebiete<br />

- Mehrere Fledermausarten sind im Plangebiet nachgewiesen bzw.<br />

haben einen Teil ihres Gesamtlebensraumes innerhalb des Plangebietes<br />

- Wasserschutzgebiet östlich Streitheim<br />

- Bannwald südöstlich Adelsried<br />

3.3. Beurteilung der <strong>Ausbau</strong>arten<br />

3.3.1. Umweltverträglichkeit<br />

Irn Hinblick auf die Umweltverträglichkeit wurden vorab die drei grundsätzlichen <strong>Ausbau</strong>arten -<br />

symmetrischer <strong>Ausbau</strong>, einseitiger <strong>Ausbau</strong> nach Norden, einseitiger <strong>Ausbau</strong> nach Süden - hin-<br />

sichtlich der zu erwartenden Auswirkungen auf die Schutzgüter gem. WPG untersucht.<br />

Die schutzgutbezogene Beurteilung findet sich unter Ziffer 4 1 der Unterlage 16 T<br />

Aufgrund betrieblicher und bautechnischer Erwägungen und unter Berücksichtigung baulicher<br />

Zwangspunkte (<strong>AS</strong> Zusrnarshausen, Ortslage Streitheim, Autobahnkapelle Adelsried) wurden in<br />

den weiteren planerischen Überlegungen nurmehr 2 <strong>Ausbau</strong>lösungen - einseitiger <strong>Ausbau</strong> nach<br />

Norden (Variante Nord) und einseitiger <strong>Ausbau</strong> nach Norden mit Verschwenkung nach Süden<br />

(Variante Süd) - weiterverfolgt.<br />

Die gewählte <strong>Ausbau</strong>lösung - einseitiger <strong>Ausbau</strong> nach Norden - stellt auch aus der Sicht der<br />

Umweltvorsorge die günstigste <strong>Ausbau</strong>art dar.<br />

Die unter Berücksichtigung der vorgesehenen Minimierungsmaßnahmen ermittelten Auswirkungen<br />

der gewählten <strong>Ausbau</strong>variante auf die Schutzgüter nach WPG sind unter Ziffer 6 der Unterlage<br />

16 ausführlich dargestellt.<br />

3.3.2. Raumordnung<br />

Die Vorgaben der Raumordnung werden von beiden Varianten gleichermaßen erfüllt.


1. TEKTUR mit Änderungen vam 23.05.2005/07.04.2006<br />

<strong>BAB</strong> <strong>A8</strong>1 <strong>West</strong> Ulm - München<br />

6-<strong>streifiger</strong> <strong>Ausbau</strong><br />

<strong>AS</strong> Zusmarshausen - <strong>AS</strong> Adelsried<br />

Str.-km 72,987 bis Sti.-km 63,987<br />

Bau-km 39+400 bis Bau-km 48+400<br />

Erläuterungsbericht I U 1<br />

3.3.3. Verkehrsverhältnisse<br />

Verkehrsverhältnisse nach Verkehrsübergabe<br />

Nach Fertigstellung des 6-streifigen <strong>Ausbau</strong>es werden sich die Verkehrsverhältnisse bei beiden<br />

untersuchten Varianten gleichwertig spürbar verbessern.<br />

Verkehrsverhältnisse während der Bauzeit<br />

Zwischen Streitheim und der <strong>AS</strong> Adelsried (Bau-km 43+800 - 48+400) unterscheiden sich die<br />

Varianten nicht. Dadurch ergeben sich weder für den Bauablauf noch für die Verkehrsverhältnisse<br />

während der Bauzeit Unterschiede.<br />

Zwischen Bau-km 39+400 und Bau-km 43+800 weisen die beiden Varianten erhebliche Unter-<br />

schiede beim Verkehrsablauf während der Bauzeit auf.<br />

Bei der Variante ,Nord' wird im gesamten <strong>Ausbau</strong>bereich die Autobahn einseitig (asymmetrisch)<br />

auf der Nordseite verbreitert. Dadurch kann die nördliche Fahrbahn ohne Behinderung des durchgehenden<br />

Verkehrs auf der <strong>A8</strong> gebaut werden. Nach Fertigstellung der Richtungsfahrbahn München<br />

- Ulrn kann der gesamte Verkehr mit einer 4 + 0-Verkehrsfuhrung auf diese neue Fahrbahn<br />

gelegt werden, um die südliche Richtungsfahrbahn Ulm - München zu erstellen. Im Hinblick auf<br />

die Verkehrsbelastung bedeutet dies einen verkehrssicheren Bauablauf.<br />

Die Variante ,Süd1 weist ein zweimaliges Kreuzen der Bestandstrasse wegen der Wechsel zwischen<br />

nördlichen und südlichen einseitigen <strong>Ausbau</strong> auf. Diese Überfahrtsbereiche, die nur mit Hilfe<br />

von z. T. äußerst umfangreichen Provisorien gebaut werden können, stellen aus betrieblicher<br />

Sicht erhebliche Erschwernisse für den Verkehrsablauf während der Bauzeit dar.<br />

Die Provisorien -Überfahrten- bringen eine erhebliche Verkehrsgefährdung während der mehr-<br />

jährigen Bauzeit mit sich.<br />

Im Hinblick auf das Verkehrsaufkommen während der Bauzeit ist die Variante ,Nord' eindeutig zu<br />

bevorzugen.<br />

3.3.4. Straßenbauliche Verhältnisse<br />

Die Anforderungen an die straßenbauliche Infrastruktur werden nach Fertigstellung des<br />

6-stre~figen <strong>Ausbau</strong>es von beiden Varianten gleichwertig erfüllt.


1. TEKTUR mit Änderungen vom 23.05.2005107.04.2006<br />

<strong>BAB</strong> <strong>A8</strong>/ <strong>West</strong> Ulm - München<br />

6-<strong>streifiger</strong> <strong>Ausbau</strong><br />

<strong>AS</strong> Zusmarshausen - <strong>AS</strong> Adelsried<br />

Sir.-km 72,987 bis Str.-km 63,987<br />

Bau-km 39+400 bis Bau-km 48+400<br />

Erläuterungsbericht I U 1<br />

3.3.5. Land- und Fortwirtschaft<br />

Im vorliegenden Planungsabschnitt <strong>AS</strong> Zusmarshausen - <strong>AS</strong> Adelsried verläuft die Autobahn auf<br />

ca. 213 der Länge durch geschlossene Wälder. Es handelt sich im wesentlichen um Staatsforst.<br />

Ostlich von Zusrnarshausen grenzen Körperschaftswälder an die <strong>BAB</strong>. Die Waldrandberejche<br />

sind überwiegend mit Laubgehölzen ausgebildet, die für den angrenzenden Bestand Schutzwaldfunktionen<br />

übernehmen. Die Bereiche außerhalb der Wälder (Ortslagen von Streitheim und Adelsried)<br />

werden als Acker- und Grünland genutzt.<br />

Bei allen Varianten muss land- und forstwirtschaftliche Fläche beansprucht werden. Für die landwirtschaftlichen<br />

Flächen ergibt sich kein entscheidungserheblicher Unterschied mischen den Varianten,<br />

da sie in ähnlicher Größenordnung überbaut werden. Nachteil eines symmetrischen <strong>Ausbau</strong>s<br />

wäre, daß hierbei betde Waldränder angerissen werden müssten und mit einer massiven<br />

Erhöhung der Windwurfgefahr für die dahinterliegenden Waldflächen auf beiden Seiten der Autobahn<br />

zu rechnen wäre. Aufgrund der vorherrschenden Windrichtungen besteht jedoch beim nördlichen<br />

Waldrand, welcher bei der Nordvariante gerodet wird, eine erhöhte Gefahr von späterem<br />

Windwurf.<br />

Die Südvariante schont den nördlichen Waldrand lediglich auf einer Länge von rund 1,5 km. Er-<br />

forderlich dafür sind jedoch beidseitige Eingriffe in den Waldbereich wegen der Provisorien für<br />

die Verkehrsführung während der Bauzeit.<br />

3.3.6. Bebaute Gebiete<br />

Im Bereich der bebauten Gebiete Adelsried und Streitheim unterscheiden sich die Varianten nicht<br />

voneinander. In diesen Bereichen ist die Trasse durch die beschriebenen Zwangspunkte vorge-<br />

geben.<br />

Die Varianten unterscheiden sich nur in den Waldbereichen des Naturparks ,Augsburg westliche<br />

Wälder'.


1. TEKTUR mit Änderungen vom 23.05.2005/07.04.2006<br />

<strong>BAB</strong> <strong>A8</strong>1 <strong>West</strong> Ulm - München<br />

6-streif ger <strong>Ausbau</strong><br />

<strong>AS</strong> Zusmarshausen - <strong>AS</strong> Adelsried<br />

Str -km 72,987 bis Str.-km 63,987<br />

Bau-km 39+400 bis Bau-km 48+400<br />

Erlauterungsbericht I U I<br />

3.3.7. Flächenbedarf<br />

Der endgültige Flächenbedarf ist bei der Var~ante Süd aufgrund der erforderlichen Verschwen-<br />

kungen geringfügig höher.<br />

Große Unterschiede weisen die Varianten beim vorübergehenden Grunderwerb auf. Die umfangreichen<br />

Provisorien (Baustraßen, Flächen für Verkehrsumlegungen) innerhalb der Verschwenkungsbereiche<br />

der Variante ,Süd1 erfordern vorübergehend zusätzlichen Flächenverbrauch. Hierfür<br />

werden überwiegend Waldflächen bentitigt.<br />

Sowohl der vorübergehende als auch der endgültige Flächenverbrauch sind somit bei der Varian-<br />

te ,Nord' geringer.<br />

3.4. Aussagen Dritter zu den Varianten<br />

Die Grundkonzeption der Planung wurde der unteren Naturschutzbekrde, dem Markt Zusrnarshausen,<br />

der Gemeinde Adelsried, der Forstdirektion Oberbayern-Schwaben, dem Wassewirtschaftsamt<br />

Donauwtirth, dem Landratsamt Augsburg, der Diözese Augsburg, dem Forstamt<br />

Zusmarshausen und dem Straßenbauamt Augsburg vorgestellt. Die Gebietskörperschaften, Behörden<br />

und Träger öffentlicher Belange haben zum 6-streifigen <strong>Ausbau</strong> der <strong>A8</strong> ihr grundsätzliches<br />

Einverstandnis gegeben.<br />

Im Zuge der Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt Augsburg und der<br />

höheren Naturschutzbehörde bei der Regierung von Schwaben wurden die untersuchten Planungsvarianten<br />

mit den damit verbundenen Umweltauswirkungen erläutert. Die Naturschutzbehörden<br />

unterstützen danach auch die gewählte Planungslösung, da im Wald ein symmetrischer oder<br />

Südausbau mit höheren Eingriffen in Waldbiotope verbunden wäre.<br />

Die Staatlichen Forstämter Biburg und Zusmarshausen sprechen sich für die Variante ,Süd' aus,<br />

um den Wald auf der Nordse~te der bestehenden Autobahn auf einer größeren Lange zu schonen<br />

3.5. Wirtschaftlichkeit


1. TEKTUR mit Änderungen vom 23.05.2005107.04.2006<br />

<strong>BAB</strong> Ai31 <strong>West</strong> Ulm - München<br />

&<strong>streifiger</strong> <strong>Ausbau</strong><br />

<strong>AS</strong> Zusrnarshausen - <strong>AS</strong> Adelsried<br />

Str.-km 72,987 bis Str.-km 63,987<br />

Bau-km 39+400 bis Bau-km 48+400<br />

Erläuterungsbericht I U 1<br />

Die schwierigen Bauabläufe in den Verschwenkungsbereichen der Variante ,Süd1 wirken sich er-<br />

heblich auf die Baukosten aus. Insbesondere die z.T. sehr lang gestreckten Provisorien erhöhen<br />

die Baukosten. Die Variante ,Süd' ist daher die teurere Variante.<br />

Die Variante ,Nord' weist die geringeren Baukosten auf.<br />

3.6. Zusammenfassende Bewertung und Wahl der <strong>Ausbau</strong>art<br />

Die Anschlüsse an die benachbarten Planfeststellungsabschnitte „<strong>AS</strong> Burgau - <strong>AS</strong> Zusmarshau-<br />

sen" bzw. „<strong>AS</strong> Adelsried - <strong>AS</strong> Augsburg-<strong>West</strong>" sehen einen einseitigen (asymmetrischen) <strong>Ausbau</strong><br />

nördlich der bestehenden Autobahn vor.<br />

Zwischen Streitheim und der <strong>AS</strong> Adelsried ist aufgrund der vorhandenen Zwangspunkte ein Abrü-<br />

cken der künftigen Autobahnachse nach Norden erforderlich. Ein symmetrischer oder gar südli-<br />

cher <strong>Ausbau</strong> scheidet in diesem Bereich aus.<br />

Aus bautechnischer, verkehrlicher und wirtschaftlicher Sicht ist es zweckmäßig, den im Bereich<br />

zwischen der <strong>AS</strong> Adelsried und Streitheim vorgesehenen nördlichen einseitigen <strong>Ausbau</strong> auch zwi-<br />

schen Streitheim und der <strong>AS</strong> Zusmarshausen fortzuführen.<br />

Wegen der vergleichsweise kurzen Lage der Trasse im Süden verbleibt lediglich ein Waldbereich<br />

von rund 1,5 km im Norden unberührt.<br />

Aus forstwirtschaftlicher Sicht ist wegen der geringeren Windwurfgefahr der Variante ,Süd' der<br />

Vorzug zu geben.<br />

Aus Sicht des Naturschutzes stellt die Nordvariante die günstigste <strong>Ausbau</strong>lösung dar.<br />

Die Wechsel vom nördlichen einseitigen <strong>Ausbau</strong> im Bereich der <strong>AS</strong> Zusrnarshausen zum südlichen<br />

einseitigen <strong>Ausbau</strong> im Waldbereich und wieder zurück zur Nordlage bei Streitheim ist aus<br />

bautechnischer Sicht prinzipiell möglich. Die Erschwernisse bei der Baudurchführung, insbesondere<br />

im Hinblick auf die Verkehrsführung in den kurzen Überleitungsbereichen und den Verkehrsfluss,<br />

sind jedoch bei der Variante ,Süd' derart erheblich, dass der Variante ,Nord1 uneingeschrankt<br />

der Vorrang einzuräumen ist.<br />

Nach Abwägung aller Kriterien wurde die Variante ,Nord' (kein Kreuzen der Bestandstrasse)<br />

gewählt.


I. TEKTUR mit Änderungen vom 23.05.2005/07.04.2006<br />

<strong>BAB</strong> <strong>A8</strong>1 <strong>West</strong> Ulm - München<br />

Str,-km 72,987 bis Str.-km 63,987<br />

Bau-km 39+400 bis Bau-km48+400<br />

6-<strong>streifiger</strong> <strong>Ausbau</strong><br />

<strong>AS</strong> Zusmarshausen - <strong>AS</strong> Adelsried<br />

4. Technische Gestaltung der Baumaßnahrne<br />

Der Planung liegen folgende Richtlinien und technische Vorgaben zugrunde:<br />

- R<strong>AS</strong>-N Richtlinien für die Anlage von Straßen -<br />

Teil: Leitfaden für die funktionale Gliederung des Straßennetzes Ausgabe 1988<br />

- R<strong>AS</strong>-L Richtlinien für die Anlage von Straßen - Teil: Linienführung Ausgabe 1995<br />

- R<strong>AS</strong>-Q Richtlinien für die Anlage von Straßen - Teil: Querschnitte Ausgabe 1996<br />

- R<strong>AS</strong>-Ew Richtlinien für die Anlage von Straßen - Teil: Entwässerung Ausgabe 1987<br />

- RAL-K-2 Richtlinien für die Anlage von Landstraßen -<br />

Teil III: Knotenpunkte, Abschnitt 2: Planfreie Knotenpunkte Ausgabe 1976<br />

- RStO 01 Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaues<br />

von Verkehrsflächen Ausgabe 2001<br />

- RLW 99 Richtlinien für den ländlichen Wegebau Ausgabe 1999<br />

4.1. Trassierung<br />

Der Trassierung des gesamten Streckenabschnittes wurde nach R<strong>AS</strong>-L eine Entwurfsgeschwindjgkeit<br />

V, = 120 kmlh zugrunde gelegt, die den raumordnerischen Zielsetzungen, den örtlichen<br />

Gegebenheiten und den verkehrstechnischen Anforderungen gerecht wird. Nach dieser<br />

Entwurfsgeschwindigkeit, die nicht der zulässigen Höchstgeschwindigkeit gleichzusetzen ist, richten<br />

sich die wesentlichen Parameter der Straßenplanung. Die Trassierung erfolgt sowohl in Lage<br />

als auch in Höhe aus wirtschaftlichen und bautechnischen Gründen bestandsorientiert.<br />

Der 6-streifige <strong>Ausbau</strong> der Bundesautobahn <strong>A8</strong> erfolgt aufgrund der unter Ziffer 3.1.4. genannten<br />

Zwangspunkte als einseitiger (asymmetrischer) <strong>Ausbau</strong> nördlich der bestehenden Fahrbahn.<br />

Zur Einhaltung der Entwurfsgeschwindigkeit V,<br />

= 120 kmlh wird eine Reduzierung der beste-<br />

henden Höchstlängsneigungen von bisher Ca. 5,5 % auf max. 4 % erforderlich.<br />

Die verwendeten Trassierungselemente werden so aufeinander abgestimmt, dass innerhalb des<br />

Planfeststellungsabschnittes keine Unstetigkeiten auftreten und eine ausgewogene Linienführung<br />

erreicht wird.


1. TEKTUR mit Änderungen vom 23.05.2005107.04.2006<br />

<strong>BAB</strong> <strong>A8</strong>1 <strong>West</strong> Ulm - München<br />

6-<strong>streifiger</strong> <strong>Ausbau</strong><br />

<strong>AS</strong> Zusmarshausen - <strong>AS</strong> Adelsried<br />

Sir.-km 72,987 bis Str.-km 63,987<br />

Bau-km 39+400 bis Bau-km 48+400<br />

Erläuterungsbericht 1 U 1<br />

Die Anforderungen an die räumliche Linienführung werden soweit möglich erfüllt.<br />

Die erforderliche Haltesichtweite nach R<strong>AS</strong>-L wird im gesamten Planfeststetlungsabschnitt ein-<br />

gehalten.<br />

Maßgebende Randbedingungen und Zwangspunkte bei der Trassierung waren:<br />

- Anschluss an den westlich angrenzenden Planungsabschnitt (nördlich einseitiger <strong>Ausbau</strong>)<br />

- Einseitiger <strong>Ausbau</strong> im Bereich des Naturparks ,Augsburg westliche Wälder'<br />

zur Schonung eines Waldrandes<br />

- Die räumliche Nähe zur Ortschaft Streitheim<br />

- Kreuzungsbauwerk mit der Staatsstraße ST 2032 (Befahrbarkeit der Staatsstraße für<br />

Schwertransporte)<br />

- Die Autobahnkapelle Adelsried<br />

- Anschluss an den östlich angrenzenden Planungsabschnitt (nördlich einseitiger <strong>Ausbau</strong>)<br />

4.2. Querschnitt<br />

Die Wahl des Querschnittes hängt von der Verkehrsbedeutung und der Verkehrsbelastung ab.<br />

Bei Autobahnen mit einem Verkehrsaufkommen über 70.000 Kfd24h ist gem. R<strong>AS</strong>-Q ein Regelquerschnjtt<br />

RQ = 355 vorgesehen (Kategoriengruppe A I, großräumige Straßenverbindung).<br />

Für diesen Planfeststellungsabschnitt sind gern. Verkehrsuntersuchung von Prof. Dr.-lng. Kurzak<br />

für das Jahr 2020 bis zu 71.000 KfA24 h bei einem Schwerlastverkehrsanteil von rund 20 %<br />

prognostiziert.<br />

Daher wird ein Querschnitt RQ = 35,5 gewählt.<br />

Die Mittelstreifenbreite wird gem. der R<strong>AS</strong>-Q mit 3,5 m gewahlt<br />

Die jeweilige Breite der beiden 3-streifigen Richtungsfahrbahnen beträgt 14,5 m.<br />

Die Aufteilung des Querschnittes ist aus Unterlage 6 ersichtlich.<br />

Mittelstreifenüberfahrten werden in erforderlicher Zahl vorgesehen.


1. TEKTUR mit Änderungen vom 23.05.2005107.04.2006<br />

<strong>BAB</strong> <strong>A8</strong>1 <strong>West</strong> Ulm - München<br />

Str.-km 72,987 bis Str.-km 63,987<br />

Bau-km 39+400 bis Bau-km48+400<br />

6-<strong>streifiger</strong> <strong>Ausbau</strong><br />

<strong>AS</strong> Zusmarshausen -<strong>AS</strong> Adelsried<br />

Die Gestaltung der Böschungen erfolgt nach R<strong>AS</strong>-Q entsprechend den geotechnischen Voraussetzungen<br />

mit einer Maximalneigung von 1 : 1,5 bm. einer Regelneigung von I : 2. Die Mindestböschungsbreite<br />

beträgt 3,O m. Am Dammfuß wird die Ausrundung im Bedarfsfall durch eine<br />

Dammfußmulde ersetzt.<br />

In Teilbereichen (Dammböschungen westlich von Streitheim) werden zur besseren Einbindung in<br />

das Landschaftsbild flachere Böschungen vorgesehen.<br />

Die Oberbodenandeckung erfolgt in Anlehnung an die örtlichen Gegebenheiten.<br />

Bei der Konzeption der Lärmschutzanlagen werden die Belange des Landschafts- und Natur-<br />

schutzes hinsichtlich Erhalt wertvollen Bewuchses und eines minimalen Flächenbedarfs weitge-<br />

hend berücksichtigt. Eine harmonische Einbindung in das Landschaftsbild wird angestrebt.<br />

4.3. Kreuzungen und Einmündungen, Änderungen im Wegenetz<br />

Kreuzende Straßen und Wege<br />

Die vorhandenen Kreuzungen von Straßen und Wegen werden aufrecht erhalten. Durch die Anpassung<br />

an den 6-streifigen Autobahnquerschnitt werden nur geringfügige Änderungen in Lage<br />

und Höhe notwendig. Die von der Baumaßnahme betroffenen kreuzenden Straßen und Wege<br />

werden entsprechend der jeweiligen Verkehrsbedeutung ausgebaut. Neue Kreuzungen oder größere<br />

Verlegungen vorhandener Kreuzungen sind bis folgende Ausnahmen nicht erforderlich:<br />

Bau-km 39+896, Bauwerk 102: Überführung eines öffentlichen Feld- und Waldweges<br />

(Geisweg)<br />

Die Kreuzung wird um 150 m nach Osten verlegt. Dies ist erforderlich, da die A 8 im Bereich der<br />

bestehenden Kreuzung um rund 4,50 m abgesenkt wird<br />

c Bau-km 44+701, Bauwerk 98: Unterführung der Kreisstraße A 33


1. TEKTUR mit Änderungen vom 23.05.2005/07.04.2006<br />

<strong>BAB</strong> <strong>A8</strong>1 <strong>West</strong> Ulm - München<br />

6-<strong>streifiger</strong> <strong>Ausbau</strong><br />

<strong>AS</strong> Zusmarshausen - <strong>AS</strong> Adelsried<br />

Str.-km 72,987 bis Str.-km 63,987<br />

Bau-km 39+400 bis Bau-km48+400<br />

Erläuterungsbericht / U 1<br />

Die Kreuzung wird um 25 m nach <strong>West</strong>en verlegt. Im bisherigen Kreuzungsbereich wird die A 8<br />

um rund I m abgesenkt, was eine Absenkung der Kreisstraße erforderlich macht. Da der Verkehr<br />

auf der Kreisstraße während des <strong>Ausbau</strong>s der Autobahn aufrecht erhalten werden soll, wird<br />

das neue Kreuzungsbauwerk weiter westlich errichtet. Neben der Kreisstraße ist der Bau eines<br />

Radweges vorgesehen.<br />

Änderungen im Wegenetz<br />

Durch den 6-streifigen <strong>Ausbau</strong> sind nur geringfügige Verlegungen von Straßen oder Wegen er-<br />

forderlich.<br />

Die parallel zur Autobahn vorhandenen Wege werden - soweit sie von der Baumaßnahme be-<br />

rührt werden - den neuen Verhältnissen angepasst.<br />

4.4. Baugrund, Erdarbeiten<br />

Für das Bauvorhaben wurde vom Zentrum für Geotechnik der Technischen Universität München<br />

eine Baugrunduntersuchung erstellt. Die wesentlichen Ergebnisse sind nachfolgend beschrieben:<br />

Schichtenfolge und Lagerungsverhältnisse<br />

Der Autobahnabschnitt verläuft durch das Tertialhügelland, das durch eine Wechselfolge aus in<br />

der Regel stark quarzhaltigen, feinkornreichen, tertiären Sanden und feinkörnigen meist sandführenden<br />

Tertiarschichten gekennzeichnet ist. Tertiäre Kiese treten im Untersuchungsgebiet nut in<br />

geringfügigen Umfang auf.<br />

Nach den Bohrergebnissen und entsprechend ihrer bautechnischen Bedeutung werden folgende<br />

Bodenschichten unterschieden:<br />

Deckschichten: Humus , Lößlehm , Verwitterungslehm und Torf<br />

tertiäre Kiese<br />

tertiäre Sande<br />

tertiäre feinkörnige Schichten<br />

Grundwasser<br />

Die Wasservorkommen sind sehr uneinheitlich, wobei es sich in den erkundeten Tiefen nicht um<br />

große zusammenhängende Grundwasservorkommen, sondern um einzelne Schichtwasser und in<br />

Niederungen gestautes Wasser handelt. Größere Grundwasservorkommen werden nur im Bereich<br />

der Laugna erwartet.


1. TEKTUR mit Änderungen vom 23.05.2005/07.04.2006<br />

BA6 AB/ <strong>West</strong> Ulm - München<br />

6-<strong>streifiger</strong> <strong>Ausbau</strong><br />

<strong>AS</strong> Zusmarshausen - <strong>AS</strong> Adelsried<br />

Sir.-km 72,987 bis Str.-km 63,987<br />

Bau-km 39+400 bis Bau-km 48+400<br />

Erläuterungsbericht / U 1<br />

Einschnittsbereiche<br />

In den Einschnittsböschungen wurden z.T. Anzeichen für mögliche Gleitlinien festgestellt. Nach<br />

Maßgabe von erdstatischen Berechnungen wird die Standsicherheit der Einschnittsböschungen<br />

durch folgende Maßnahmen erhöht:<br />

Abflachen der Böschungen<br />

Baugrundverbesserungen<br />

Entwässerungsmaßnahmen zur Reduzierung der Wasser- und Strömungsdrücke<br />

lngenieurbiologische Bauweisen<br />

Dammbereiche<br />

Bei Dämmen ist vorgesehen, das Material aus den Einschnitten wieder einzubauen. Ohne gesonderte<br />

Maßnahmen beim Einbau bzw. zusätzliche Aufbereitungsmaßnahmen ist mit diesem Material<br />

oft keine ausreichende Standsicherheit der Dämme zu erreichen.<br />

Böschungsneigung<br />

Die Baugrunduntersuchung sieht eine Böschungsneigung von I : 2 für die anstehenden schwierigen,<br />

rutschungsgefährdeten Böden als geboten an.<br />

4.5. Entwässerung<br />

Entwässerung des Autobahnkörpers<br />

Die Entwässerung der bestehenden <strong>A8</strong> erfolgt derzeit ohne Rückhaltemaßnahmen, d.h. das anfallende<br />

Wasser wird ungedrosselt in die Vorfluter eingeleitet. Die Entwässerung des ausgebauten<br />

Autobahnkörpers erfolgt entsprechend den heutigen Anforderungen hinsichtlich einer Minimierung<br />

der Umweltbeeinträchtigungen.<br />

Grundsätzlich wird unverschmutztes Oberflächenwasser aus Außengebieten und OberflCrchen-<br />

Wasser aus Fahrbahnbereichen soweit wie möglich getrennt. Hierzu werden Durchlässe im Autobahnkörper<br />

vorgesehen.<br />

Im Zuge des 6-streifigen <strong>Ausbau</strong>es wird die gesamte Straßenentwässerung neu erstellt. Soweit<br />

möglich wird anfallendes Oberflächenwasser der Fahrbahn in Dammbereichen breitflächig über


1. TEKTUR mit Änderungen vom 23.05.2005/07.04.2006<br />

<strong>BAB</strong> <strong>A8</strong>/ <strong>West</strong> Uim - München<br />

Str.-km 72,987 bis Sir.-km 63,987<br />

Bau-km 39+400 bis Bau-km 48+400<br />

&-<strong>streifiger</strong> <strong>Ausbau</strong><br />

<strong>AS</strong> Zusmarshausen - <strong>AS</strong> Adelsried<br />

die Bankette und Böschungen abgeleitet und unter Ausnutzung des Reinigungsvermögens einer<br />

belebten Oberbodenzone versickert.<br />

In Einschnitten und entlang von Lärmschutzwällen wird im Anschluß an das Bankett eine Mulde<br />

hergestellt. Über Muldeneinläufe gelangt das Wasser in eine unter der Mulde liegende Mehrzweck-<br />

bzw. Huckepackleitung.<br />

Das in Entwässerungsleitungen oder Mulden gesammelte Oberflächenwasser von Fahrbahnen<br />

wird grundsätzlich in ein Rückhaltebecken mit vorgeschaltefem Absetzbecken eingeleitet und danach<br />

gedrosselt an den Vorfluter abgegeben.<br />

Im abgedichteten Absetzbecken ist ein Dauerstau vorgesehen. Das Absetzbecken dient zur Abtrennung<br />

der sedimentierbaren Stoffe und erfüllt die Funktion des Leichtstoffabscheiders. Das<br />

daran anschliefiende Regenrückhaltebecken wird als naturnah ausgebildetes Erdbecken mit<br />

Dauerstau angelegt. Aus dem Regenrückhaltebecken wird das Wasser gedrosselt an den Vorfluter<br />

abgegeben.<br />

Die Einleitungsmengen sind mit dem Wasserwirtschaftsamt Donauwörth abgestimmt.<br />

Im vorliegenden Planfeststellungsabschnitt ist der Bau von sechs Regenrückhaltebecken mit vorgeschaltetem<br />

Absetzbecken vorgesehen. Im Bereich des Regenrückhaltebeckens Nr. 4 wird zusätzlich<br />

ein Schönungsteich mit Dauerstau vorgesehen. Weitere Einzelheiten können der ,Wassertechnischen<br />

Untersuchung' (Unterlage 13) entnommen werden.<br />

Veränderungen an kreuzenden Gewässern<br />

Die Entwässerung der bestehenden <strong>A8</strong> erfolgt ohne Rückhalternaßnahmen. Anfallendes Oberflächenwasser<br />

wird bisher ungedrosselt in die angrenzenden Vorfluter eingeleitet.<br />

Die im Zuge des <strong>Ausbau</strong>es geplanten Rückhaltebecken nehmen das in Einschnittsbereichen gesammelte<br />

Oberflächenwasser der Fahrbahnen und der angrenzenden Böschungen auf und geben<br />

es gedrosselt in die Vorfluter ab. Die Drosselabflüsse wurden in Abstimmung mit dem WWA Donauwörth<br />

festgelegt und so gewählt, dass sich die Wassermengen in den Vorflutern bei einem<br />

100-jährigen Regenereignis (HQ 100) gegenüber dem lstzustand nicht erhöhen.<br />

Die Verrohrungen unter der bestehenden <strong>A8</strong> bei Bau-Kilometer 39+659, 45+198 und 47+454<br />

werden zurückgebaut. Alle übrigen, die <strong>A8</strong> kreuzenden Durchlässe werden durch Neubauten ersetzt.<br />

Die Neubauten werden zur Aufrechterhaltung oder Verbesserung der Biotopvernetzung als<br />

Rechteckquerschnitte mit 3,O m lichter Weite und 2,O m lichter Höhe ausgebildet. Die bestehenden<br />

und geplanten Durchlässe sind im Detail dem Bauwerksverzeichnis (Unterlage 7.2) zu entnehmen.


1. TEKTVR mit Änderungen vom 23.05.2005/07.04.2006<br />

<strong>BAB</strong> <strong>A8</strong>1 <strong>West</strong> Ulm - München<br />

6-<strong>streifiger</strong> <strong>Ausbau</strong><br />

<strong>AS</strong> Zusmarshausen - <strong>AS</strong> Adebried<br />

Sir.-km 72,987 bis Sir.-km 63,987<br />

Bau-km 39+400 bis Bau-km 48+400<br />

Erläuterungsbericht / U 1<br />

In Abstimmung mit dem Wasserwirtschaftsamt Donauwörth wurde untersucht, ob sich die die Autobahn<br />

kreuzenden Gewässer im Hochwasserfall (HQ 100) am heutigen Autobahnkörper aufstauen.<br />

Würde sich Wasser anstauen, würde die bestehende <strong>A8</strong> - wenn auch nur in geringem<br />

Umfang - dem Hochwasserschutz der Gemeinden im Unterliegerbereich dienen.<br />

Im Hochwasserfall (HQ 100) kommt es an der bestehenden <strong>A8</strong> nur beim Durchlass Bau-km<br />

47+454 (südwestlich von Adelsried) zu einem Aufstau. Alle übrigen vorhandenen Durchlasse kön-<br />

nen ohne nachteilige Auswirkungen durch die o.g Rechteckprofile ersetzt werden, da das Ober-<br />

flächenwasser auch im jetzigen Zustand frei abfließen kann.<br />

Der bestehende Durchlass DN 800 bei Bau-km 47+545 wird durch einen neuen Graben auf der<br />

Südseite des Straßendamms der <strong>A8</strong> ersetzt, dadurch entfällt die drosselnde Wirkung des Durch-<br />

lasses. Der neue Graben leitet das Oberflächenwasser wie der ursprungliche Durchlass in die<br />

Laugna ein<br />

Um die aufstauende Wirkung des Durchlasses im Hochwasserfall trotz des fret abfließenden<br />

Grabens zu erhalten, werden sudlich und nördlich der Autobahn Retentionsräume (Bau-km<br />

47+ 184 bis 47+710 undE$:km 47+540 bisF&%20) angelegt. Aufgrund von ~inwend8fen der<br />

Ge~einde Adelsried uncfktroffenen ~rund?i&@cksei~entümern W<br />

räug~ in Abstimmung rn~der<br />

-pl


1. TEKTUR mit Anderutqenmm 23.05.2005/07.04.2006<br />

<strong>BAB</strong> <strong>A8</strong>/ <strong>West</strong> Ulm - MOnchen<br />

Sb.-km 72,987 bis Str.-km 63,987<br />

Bau-km 39+400 bis Bau-km 48+400<br />

6-<strong>streifiger</strong> <strong>Ausbau</strong><br />

<strong>AS</strong> Zusmarshausen - <strong>AS</strong> Adelsried<br />

Die bestehenden Bauwerke der <strong>A8</strong> müssen wegen unzureichender Abmessungen und Mindertragfähigkeit,<br />

aber auch aufgrund der geringen Restnutzungsdauer (Bauwerke über 60 Jahre alt)<br />

vollständig abgebrochen und nach den heutigen Vorschriften und Brückenklassen neu errichtet<br />

werden.<br />

Lichte Höhe und lichte Weite von Unterführungsbauwerken werden gemäß heutigen Richtlinien<br />

und Gesichtspunkten ausgeführt.<br />

Zusätzliche Kreuzungsbauwerke sind nicht erforderlich.<br />

Durchlassbauwerke<br />

Innerhalb des Planungsabschnittes werden die vorhandenen Durchlassbauwerke beseitigt und<br />

durch neue Bauwerke oder Durchlässe ersetzt.<br />

4.7. Straßenausstattung<br />

Die Bundesautobahn <strong>A8</strong> erhalt im <strong>Ausbau</strong>bereich einschl. der Anschlussstellen und kreuzenden<br />

Straßen und Wege eine Grundausstattung mit Markierung, LeiteinricMungen und Beschilderun-<br />

gen. Von den einschlagigen Richtlinien abweichende Maßnahmen sind nicht vorgesehen.<br />

Notrufsäulen werden in erforderlicher Zahl errichtet.<br />

In Abstimmung mit den Staatl. Forstämtern Biburg und Zusrnarshausen ist die Anlage von Wildschutuaunen<br />

beiderseits der <strong>A8</strong> irn Bereich des Waldbestandes des Naturparks ,Augsburg westliche<br />

Wälder' geplant. Wildschutnäune sind auf beiden Seiten der <strong>A8</strong> sind von Bau-km 39+400<br />

bis 44+250 und von Bau-km 46+000 bis 47+150 geplant. Die Wilddichte gernaß den Wildschutzrichtlinien<br />

und ARS Nr. 1311992 ist dafür gegeben.<br />

4.8. Besondere Anlagen<br />

(Siehe auch Bauwerksverzeichnis, Unterlage 7.2)<br />

Gemäß den vorläufigen Hinweisen zu den Richtlinien fUr Rastanlagen an Straßen (VHRR) sollen<br />

an Bundesautobahnen Rastanlagen im Abstand von 15 bis 20 km angeordnet werden.


1. TEKTURmit Anderungen vom 23.05.2005/07.04.2006<br />

<strong>BAB</strong> <strong>A8</strong>/ <strong>West</strong> Ulrn - München<br />

Se.-km 72.987 bis Str.km 63,987<br />

Bau-km 39+400 bis Bau-km 48+400<br />

6-<strong>streifiger</strong> <strong>Ausbau</strong><br />

<strong>AS</strong> Zusmarshausen - <strong>AS</strong> Adelsried<br />

Im vorliegenden Streckenabschnitt liegt in Fahrtrichtung München bei Bau-km 44+900 die beste-<br />

hende Park- und Rastanlage Streitheim. Diese kann im Zuge des 6-streifigen <strong>Ausbau</strong>s der <strong>A8</strong><br />

nicht bestehen bleiben, da im Bereich dieser Anlage im Zuge des <strong>Ausbau</strong>s der <strong>A8</strong> eine Wall-l<br />

Wandkombination als Lärmschuhaßnahrne für Streitheim vorgesehen ist. C;, I<br />

ir ange<br />

In Fahrtrichtuna Ulm wird zwischen den Tank<br />

erforderlich. Deshalb wird bei Bau-km 45+<br />

44<br />

I I<br />

und Lkw- Parkbereiche zu trenn@e<br />

eine entsprechende Beschilderung werden diese Bereiche Ober unterschiedliche Fahrgasen<br />

erschlossen, Es wird jeweils ein WCGebCiude hergestellt.<br />

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1. TEKTUR mit Anderungen vom 23.05.2005/07.04.2006<br />

<strong>BAB</strong> <strong>A8</strong>/ <strong>West</strong> Ulm - München<br />

Str.-km 72,987 bis Slr.km 63,987<br />

Bau-km 39+400 bis Baltkm 48+400<br />

6-<strong>streifiger</strong> <strong>Ausbau</strong><br />

<strong>AS</strong> Zucrnarshausen - <strong>AS</strong> Adelsried<br />

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Nach ~~glich&i$oll<br />

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4.9. Öffentliche Verkehrsanlagen<br />

Im Bereich des bestehenden Parkplatzes bei Streitheim (nördlich der A 8) und der Park- und<br />

Rastanlage Streitheim (stidlich der A 8) befinden sich in beiden Fahrtrichtungen Bushaltestellen<br />

-<br />

des Regi~nalverkehrs. Im Zirge des Aiishai~s der AR antfsllt die Rastnnlwon aid der Siidseite


1. TEKTLJR mit Änderungen vorn 23.05.2005/07.04.2006<br />

<strong>BAB</strong> <strong>A8</strong>/ <strong>West</strong> Ulm -München<br />

Str.-km 72,987 bis Str.km 63,987<br />

Bau-km 39+400 bis Bau-km 48+400<br />

6-<strong>streifiger</strong> <strong>Ausbau</strong><br />

<strong>AS</strong> Zusmarshausen - <strong>AS</strong> Adelsried<br />

Eine Verlegung der Buslinie auf das untergeordnete Straßennetz ist erforderlich.<br />

4.10. Leitungen<br />

(Siehe auch Bauwerksverzeichnis, Unterlage 7.2)<br />

Im Planungsabschnitt kreuzen Gas-, Strom- und Fernrneldeleitungen die bestehende Autobahn.<br />

Notwendige Änderungen bzw. Anpassungen richten sich nach den jeweiligen Nutzungsverträgen<br />

bzw. den gesetzlichen Regelungen.<br />

Die Kostenregelung hierzu erfolgt außerhalb der Planfeststellung im Rahmen von privatrechtlichen<br />

Vereinbarungen.<br />

5. SCHUTZ-, AUSGLEICHS- UND ERSATZM<strong>AS</strong>SNAHMEN NACH DEN<br />

UMWELTGESETZTEN<br />

lmmissionsrecht<br />

Rechtsgrundlage<br />

Die 99 41 bis 90 43 des Bundes-lmmissionsschutzgesetzes (BlmSchG) beinhalten den Lärmschutz<br />

beim Neubau und der wesentlichen Änderung von Straßen, die sog. Lärmvorsorge. Konkretisiert<br />

werden diese Vorschriften durch die "Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des<br />

Bundes-lmmissioncschutzgesetzec (Verkehrslarmschutzverordnung- 16. BlmSchV)".<br />

Danach sind beim Bau oder der wesentlichen Änderung von affentlichen Straßen schildliche Ver-<br />

kehrsgerausche soweit als möglich zu vermeiden. Kann dieser Maßgabe nicht ausreichend durch


1. TEKTUR mit Änderungen vom 23.05.2005/07.04.2006<br />

<strong>BAB</strong> <strong>A8</strong>1 <strong>West</strong> Ulm - München<br />

6-<strong>streifiger</strong> <strong>Ausbau</strong><br />

<strong>AS</strong> Zusmarshausen - <strong>AS</strong> Adelsried<br />

Str.-km 72,987 bjs SV.-km 63.987<br />

Bau-km 39t400 bis Bau-km 48+400<br />

Erläuterungsbericht / U 1<br />

planerische Mittel (z.B. Abrücken des Verkehrsweges von der schutzbedürftigen Bebauung)<br />

Rechnung getragen werden, so sind vorrangig Maßnahmen an dem Verkehrsweg, sog. aktive<br />

Lärmschutzmaßnahmen (z.6. Errichtung von Lärmschutzwällen und -wänden), zu ergreifen. Ist<br />

dies nicht möglich bzw. stehen die Kosten der aktiven Schutzmaßnahmen außer Verhältnis zu<br />

dem angestrebten Schutmeck, sind Lärmschutzmaßnahmen an betroffenen Gebäuden, sog.<br />

passive Lärmschutzmaßnahmen (z.B. Einbau von Schallschutzfenstern), durchzuführen.<br />

Allgemein<br />

Die hohen Verkehrsmengen auf der <strong>A8</strong> würden für aktiven Vollschutz nach der Verkehrsfärm-<br />

schutzverordnung (16. BlmSchV) unverhältnismäßig hohe Lärmschutzanlagen bedingen. Um<br />

Lärmschutzantagen verträglich in das Landschaftsbild einfügen zu können sowie aus gestalteri-<br />

schen und wirtschaftlichen Gründen, ist deren Höhe jedoch auf ein vertretbares Maß zu begren-<br />

zen. Die Dimensionierung der Lärmschutzanlagen erfolgte im Rahmen einer ganzheitlichen Abwä-<br />

gung nach folgenden Grundsätzen:<br />

- Die Einhaltung der Immissionsgrenzwerte (tags und nachts) soll an allen schutzbedürftigen<br />

Gebäuden durch aktive Maßnahmen sichergestellt werden, soweit dies aus wirtschaftli-<br />

chen und gestalterischen Erwägungen noch vertretbar ist.<br />

- Soweit die Einhaltung der Nachtgrenzwerte mit verhältnismäßigen Maßnahmen nicht mög-<br />

lich ist, sollen zumindest die Tagesgrenzwerte in den Außenwohnbereichen durch aktive<br />

Maßnahmen eingehalten werden.<br />

- An Gebäuden, an denen die Nachtgrenzwerte durch aktive Schallschutzmaßnahmen nicht<br />

mehr eingehalten werden, sind zusätzliche passive Schutzmaanahmen vorgesehen.<br />

- Die aktiven Schallschutzrnaßnahmen sollen eine härbare Verringerung der Lärmbelastung<br />

bewirken.<br />

- Die aktiven Schallschutzmaßnahmen sollen verhältnismäßig zu den sonst erforderlichen<br />

passiven Maßnahmen sein.<br />

- Die Lärmschutzanlagen sollen sich verträglich ~ns Landschaftsb~ld einfügen.<br />

- Abschirmhöhen über 8 m sind in der Regel mit den vorgenannten Kriterien nicht in Ein-<br />

klang zu bringen. Auch die Höhe von Lärmschutzwänden wird aus wirtschaftlichen und ge-<br />

stalterischen Gründen auf 6 rn begrenzt.<br />

Die Berechnung der Schallimmiss~onen erfolgte nach den Richtlinien für den Lärmschutz an Stra-<br />

ßen (RLS-90). Diese Richtlinie wurde mit der 16. Bundes-lmmissionsschutzverordnung (16.<br />

BlmSchV) als verbindliche Vorschrift zur Berechnung von Schallimmissionen aus Straßenverkehr<br />

eingeführt. Nach der 16. BlmSchV besteht bei Neubau oder wesentlicher Änderung von Straßen<br />

bei Überschreitungen folgender Vorsorgegrenzwerte Anspruch auf Schallschutzmaßnahmen:


1. TEKTUR mit Änderungen vom 23.05.2005107.04.2006<br />

BA6 <strong>A8</strong>1 <strong>West</strong> Ulm - München<br />

6-<strong>streifiger</strong> <strong>Ausbau</strong><br />

<strong>AS</strong> Zusmarshausen - <strong>AS</strong> Adelsried<br />

Str.-km 72,987 bis Str.-km 63,987<br />

Bau-km 39+400 bis Bau-km 48+400<br />

Erläuterungsbericht 1 U 1<br />

Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV:<br />

Bei der schalltechnischen Berechnung wurde von folgenden Belastungen ausgegangen:<br />

In den Lärmberechnungen ist auf Grund der Planung eines Iärmarmen Fahrbahnbelags nach dem<br />

Stand der Technik (z. B. Splittmastixstraßenbelag) eine Pegelminderung von -2 dB(A) auf die er-<br />

rechneten Emissionspegel angesetzt.<br />

Dimensionierung<br />

Entlang der <strong>A8</strong> befinden sich in Kilometrierungsrichtung (Sb.-km) folgende Wohnbebauungen:<br />

Adelsried<br />

Ohne Lärmschutzmaßnahmen wird der Taggrenzwert bei den der A 8 zugewandten Gebäudeseiten<br />

des allgemeinen Wohngebietes (WA) um bis zu 2 dB(A) überschritten. Der Nachtgrenzwert<br />

wird um bis zu 7 dB(A) überschritten.<br />

Zum Schutz der Wohnbebauung wird eine 685 m lange Larmschutzanlage mit einer Höhe von 6<br />

m errichtet sowie im Bereich der Anschlussstelle eine Wallschüttung entlang der östlichen Ausen.<br />

Nachts verbleiben Grenzwertuberschreitungen von maximal<br />

1,3 dB(A) Die Taggremerte werden eingehalten. Die verbleibe= betroffenen Gebäude (ca.<br />

13) werden passiv geschützt. Gegenuber freier Schallausbreitung werden Pegelminderungen von<br />

bis zu 6 dB(A) erreicht, womit eine deutliche Entlastungswirkung gegeben ist.


1. TEKTVR mit Änderungen vom 23.05.2005/07.04.2006<br />

<strong>BAB</strong> AB1 <strong>West</strong> Ulm - München<br />

6-<strong>streifiger</strong> <strong>Ausbau</strong><br />

AC Zusrnarshausen - <strong>AS</strong> Adelsried<br />

Str.-km 72,987 bis Str.-km 63,987<br />

Bau-km 39+400 bis Bau-km 48+400<br />

Erläuterungsbericht / U 1<br />

Aus akustischer Sicht ist eine Maßnahmenausweitung insbesondere dann als sinnvoll zu werten,<br />

wenn hierdurch eine hörbare Entlastung der Betroffenen, d. h. eine zusätzliche Pegelminderung<br />

um mindestens 2 bis 3 dB(A), gegeben ist. Im Bereich von Adelsried kommt dies einer Einhaltung<br />

des Nachtgrenzwerts für Wohngebiet gleich, da die verbleibenden Überschreitungen mit den vorgesehenen<br />

Lärmschutzmaßnahmen im Wohngebiet lediglich bis zu 1,3 dB(A) an einem Wohngebäude<br />

betragen. An den übrigen betroffenen Gebäuden liegen die verbleibenden Grenzwertüberschreitungen<br />

unter 1 dB(A).<br />

Zur Einhaltung des Nachtgrenmerts im Wohngebiet wäre eine Lärmschutzeinrichtung mit einer<br />

Höhe von 8 bis 9 m über FOK notwendig. Dies würde bei erheblichem Mehraufwand an aktiven<br />

Maßnahmen lediglich zu einer zusätzlichen Pegelminderung führen, die mit I bis 2 dB(A) weitgehend<br />

unterhalb der Wahrnehmbarkeitsschwelle liegt. Neben erheblichen Mehrkosten und konstruktiv<br />

aufwändigen Lösungen birgt dies auch städtebauliche Problemstellungen. Im Hinblick auf<br />

die mit dem vorgesehenen Maßnahmenkonzept vergleichsweise geringen verbleibenden Grenzwertüberschreitungen<br />

nachts von maximal 1,3 dB(A) wird ein erweiterter Maßnahrnenumfang als<br />

nicht verhältnismäßig erachtet.<br />

Streitheim<br />

Ohne Lärmschutzmaßnahmen wird der Taggrenzwert um bis zu 8 dB(A) und der Nachtgrenzwert<br />

um bis zu 13 dB(A) uberschrrtten.<br />

Es ist eine E 3 km lange Lärmschutzanlage mit einer Hohe von 5.0 bis zu 8.5 m vorgesehen. Mit<br />

den Larmschutzanlagen werden Pegelminderungen von bis zu 10 dB(A) (S-IP18 und 20) gegen-<br />

uber einer freien Schallausbreitung erreicht. Die Taggrenzwerte werden damit in allen Aunen-<br />

wohnbereichen eingehalten Nachts verbleiben damit Grenzwertüberschreitungen von bis zu<br />

g2 dB(A). Die betroffenen Gebäude (ca 23) werden passiv geschutzt.<br />

( I<br />

I I<br />

Zur Erreichung einer hörbaren zusätzlichen Pegelminderung von mindestens 2 dB(A) - dies entspräche<br />

zugleich einer weitestgehenden Einhaltung der Nachtgrenzwerte an allen Gebäuden -<br />

wäre eine Maßnahmenerhöhung um ca. 7m auf 15 m über FOK erforderlich. Gleichzeitig müssten<br />

beiderseits die Überstandslängen der Wälle verlängert werden. Je Dezibel zusätzlicher Pegefminderung<br />

wäre durchschnittlich eine Erhöhung der Lärmschutzeinrichtungen um ca. 2,5 m notwendig.<br />

Für eine effektive zusätzliche Entlastung der betroffenen Wohngebäude in Streitheim wäre somit<br />

eine erhebliche Maßnahmenausweitung nötig, die umfangreiche bautechnische und städtebauliche<br />

Problemstellungen erwarten lässt. Dieser Maßnahmenumfang ist als außer Verhältnis zum<br />

Schutuweck stehend zu beurteilen.


1. TEKTUR mit Änderungen vom 23.05.2005/07.04.2006<br />

<strong>BAB</strong> <strong>A8</strong>/ <strong>West</strong> Ulm - München<br />

6-<strong>streifiger</strong> <strong>Ausbau</strong><br />

<strong>AS</strong> Zusmarshausen - <strong>AS</strong> Adelsried<br />

Str.-km 72,987 bis Sir.-km 63,987<br />

Bau-km 39+400 bis Bau-km 48+400<br />

Erläuterungsbericht / U 1<br />

Analog zur Beurteilung für Adelsried wird auch beim Maßnahmenkonzept für Streitheim von einem<br />

ausgewogenen Verhältnis zwischen dem vorgesehenen Umfang an aktiven Schallschutzmaßnah-<br />

men und dem erreichten Schutmeck ausgegangen.<br />

Geplante Lärmschutzanlataen<br />

Die Ergebnisse der schalltechnischen Untersuchung sind in der Unterlage Nr. 1 1 aufgeführt.<br />

5.2 Wasserrecht<br />

Durch die Verbreiterung der Autobahn auf sechs Fahrstreifen nimmt die Menge des beschleunigt<br />

abfließenden Oberflächenwassers zu. Die Maßnahmen zur Minimierung der Umweltbeeintrachti-<br />

gungen durch Straßenwasser sind unter Ziffer 4.4 beschrieben.<br />

Ein Wassergewinnungsgebiet südlich-östlich der Ortslage Streitheim wird durch den <strong>Ausbau</strong> der<br />

A 8 berührt. Die südliche Böschung der Fahrbahn liegt auf einer Länge von Ca. 30 m in der weiteren<br />

Schutzzone (Zone III) des Wassergewinnungsgebietes. In diesem Bereich ist ein <strong>Ausbau</strong><br />

nach RiStWag vorgesehen.<br />

Die Einleitung von Oberflächenwasser der Straße in oberirdische Gewässer und in den Unter-<br />

grund bedarf der Erlaubnis nach §§ 2, 3 und 7 und 14 Abs. 1, Wasserhaushaltgesetz (WHG) und


1. TEKTUR mit Änderungen vom 23.05.2005107.04.2006<br />

BA6 Ab1 <strong>West</strong> Ulm - München<br />

Si.-km 72,987 bis Str-km 63,987<br />

Bau-km 39+400 bis Bau-km 48+400<br />

6-<strong>streifiger</strong> <strong>Ausbau</strong><br />

<strong>AS</strong> Zusmarshausen - <strong>AS</strong> Adelsried<br />

Art. 16, Bayer. Wassergesetz (BayWG). Diese Erlaubnis soll im Einvernehmen mit der Was-<br />

serwirtschaft mit dem Planfeststellungsbeschluss ausgesprochen werden.<br />

(Siehe Unterlage 13 T,Ergebnisse wassertechnischer Untersuchungen')<br />

5.3 Noturschutzrecht<br />

Vermeidung von Beeinträchtigungen<br />

Um die Auswirkungen der Baumaßnahme auf die Umwelt zu minimieren, werden die im Folgenden<br />

genannten Maßnahmen berücksichtigt. Sie sind der im Rahmen des landschaftspflegerischen<br />

Begleitplanes durchzuführenden Eingriffsbeurteilung und dem darauf aufbauenden Ausgleichskonzept<br />

zugrundegelegt.<br />

Die Schutz- und Gestaltungsmaßnahmen sind im landschaftspflegerischen Begleitplan, Textteil<br />

(Unterlage 1210 T) detailliert beschrieben und im Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen<br />

(Unterlage 12.2 T) dargestellt<br />

Minimierungsmaßnahmen<br />

Um auch nach <strong>Ausbau</strong> der <strong>A8</strong> die Funktionsfähigkeit von ökologischen Verbindungsstrukturen und<br />

Migrationslinien aufrecht zu erhalten und die durch die Verbreiterung der Fahrbahnen bewirkte<br />

verstärkte Zerschneidungs- und Trennwirkung zu minimieren, wurden die lichten Weiten der Un-<br />

terführungsbauwerke für die Laugna und querende Graben soweit vergrößert, dass neben den<br />

Fließgewässern ein ausreichend breiter, naturnah gestalteter Uferstreifen mit überbrückt wird.<br />

Dieser wird nach tierökologischen Erfordernissen gestaltet (Schutzmaßnahme S5). Die für eine<br />

Aufrechterhaltung der Biotopvernetzung wichtigsten Durchlässe werden als Kastenprofile 3,O m X<br />

2,O m ausgeführt und zur Erhöhung der faunistischen Akzeptanz im Bereich der Mittelgleitwand -<br />

soweit technisch s~nnvoll durchführbar -jeweils mit einem Lichtschacht versehen.<br />

Die erforderlichen Entwässerungsanlagen werden als naturnah gestaltete mehrteilige Erdbecken<br />

ausgeführt.<br />

Durch Rückbau der Verrohrung und Aufweitung des Querungsbawverkes bei Bau-km 47~454 ist<br />

die zusätzliche Schaffung von Retentionsraum erforderlich. Die erforderlichen Becken werden na-<br />

turnah gestaltet, das nördlich der <strong>BAB</strong> gelegene Becken dient zugleich als naturschutzrechtliche<br />

Ausgleichsfläche (Ausgleichsmaßnahme A2).<br />

:hsf %68n8sfreie Nutzung<br />

Verbot<br />

brücke durch Wildtiere zu g<br />

r." &P&$<br />

egelung des 3aCdrechte<br />

ochs itze ni-&$$j&


1. TEKTUR mit Änderungen vom 23.05.2005/07.04.2006<br />

<strong>BAB</strong> <strong>A8</strong>/ <strong>West</strong> Ulm - München<br />

Sir.-km 72,987 bis Str.-km 63,987<br />

Bau-km 39+400 bis Bau-km 48+400<br />

6-<strong>streifiger</strong> <strong>Ausbau</strong><br />

<strong>AS</strong> Zusmarshausen - <strong>AS</strong> Adelsried<br />

Die Rodung von Wäldern, Gehölzen und Röhrichten erfolgt zum Schutz der Tierwelt im Zeitraum<br />

vom 01. September bis 28. Februar.<br />

SchutzmaRnahmen<br />

Zum Schutz vorhandener wertvoller Lebensräume und Landschaftselemente werden nachfolgende<br />

Schutzmaßnahmen durchgeführt:<br />

- In Waldbereichen wird das Baufeld generell beschränkt. Angerissene Wald- und Gehölzflächen<br />

werden in Absprache mit den Grundeigentümern durch Unterpflanzung und Umbau der<br />

angrenzenden Waldflächen wieder geschlossen und zu naturnahen Waldrändern entwickelt<br />

(Schutzmaßnahme SI ).<br />

- Das Baufeld wird im Bereich angrenzender schützenswerter Gehölzbestände oder Biotopflächen<br />

durch Bauzäune begrenzt. Die räumliche Festlegung und Durchführung von Schutzmaßnahmen<br />

für zu erhaltende Gehölzbestände gemäß DIN 18920 und R<strong>AS</strong>-LP 4 erfolgt in Abstimmung<br />

mit der ökologischen Baubetreuung (Schutzmaßnahme S2).<br />

- Die durch die Baumaßnahme betroffenen Gewasser werden in Abstimmung mit der Ökologischen<br />

Baubegleitung während der gesamten Bauzeit von Beeinträchtigungen durch geeignete<br />

Schutzvorkehrungen gegen den Eintrag von Bau- und Bodenmaterial geschützt (Schutzrnaßnahme<br />

53).<br />

- Die Erhaltung der Durchflugsmöglichkeit für Fledermäuse in den Unterführungsbauwerken BW<br />

Nr. 96 und 99 wird für die gesamte Bauzeit im Zeitraum vom 01. März bis 31. Oktober ohne<br />

zeitliche Unterbrechung oder sonstige funktionale Beeinträchtigungen (Behinderungen durch<br />

Baufahrzeuge, erhebliche Verringerung der lichten Weite, 0.ä.) gewährleistet. Im Bereich der<br />

Brückenbauwerke ist in dieser Zeit ab Beginn der Dämmerung kein nächtlicher Baubetrieb erlaubt<br />

(Schutzmaßnahme S4)<br />

- Die Gestaltung der Querprofile für Durchlässe und Brückenbauwerke erfolgt nach tierökologischen<br />

Erfordernissen (Wechselmöglichkeiten für landbewohnende Arten). Zur Erhöhung der<br />

faunistischen Akzeptanz werden die Sohl- und Uferbereiche mit naturnahen Materialien gestaltet<br />

(Schutzmaßnahme S5).<br />

Maßnahmen zur Gestaltung des Straßenraumes<br />

Ziel der Gestaltungsmaßnahmen ist generell die Einbindung der Autobahn und ihrer zugehörigen<br />

Nebeneinrichtungen in die Landschaft unter Berücksichtigung der herrschenden landschaftlichen<br />

Grundordnung.<br />

Im Bereich der Wälder erfolgt auf der <strong>Ausbau</strong>seite, neben dem Aufbau eines neuen Waldmantels<br />

zur Stabilisierung der aufgerissenen Waldränder (Schutzmaßnahme SI), auf größeren Bö-


1. TEKWR mit Änderungen vom 23.05.2005/07.04.2006<br />

BA6 <strong>A8</strong>1 <strong>West</strong> Ulm - München<br />

&<strong>streifiger</strong> <strong>Ausbau</strong><br />

<strong>AS</strong> Zusrnarshausen - <strong>AS</strong> Adelsried<br />

Str.-km 72,987 bis Str.-km 63,987<br />

Bau-km 39+400 bis Bau-km 48+400<br />

Erläuterungsbericht I U 1<br />

schungsflächen die flächige Neuanlage bzw. Wiederherstellung von Gehölzstrukturen in Verbindung<br />

mit der Ansaat von Waldsaumgesellschaften. Zur Pflege und Unterhaltung der Böschungsflächen<br />

sowie für die zukünftige Nutzung durch infrastrukturelle Maßnahmen wird entlang der<br />

Grundstücksgrenze ein ausreichender Streifen von Gehölzaufwuchs freigehalten. Begleitend zu<br />

Rad- und Wanderwegen sowie forstlichen Erschließungsstraßen werden Baumreihen oder Einzelbaume<br />

gepflanzt.<br />

Auf der ausbauabgewandten Seite werden die nicht mehr benötigten Verkehrsflächen entsiegelt.<br />

Die neu entstehenden Straßenböschungen werden unter Berücksichtigung des vorhandenen Gehölzbestandes<br />

auf eine einheitliche Böschungsneigung verzogen und je nach Breite der Abrückung<br />

und Struktur der angrenzenden Wälder durch Vorpflanzung von Waldmantelgehölzen und Ansaat<br />

von Waldsaumgesellschaften oder entsprechende Pflegemaßnahmen zu gestuften Waldrändern<br />

entwickelt (Gestaltungsmaßnahme GI).<br />

Außerhalb der Walder variiert die Gestaltung der Straßenböschungen und straßenbegleitenden<br />

Grünflächen je nach naturräumlicher Vorgabe von dichten, flachigen Gehölzpflanzungen (Feldgehölze,<br />

Hecken) bis zur Pflanzung von Baumreihen und Einzelbäumen. Die gehölzfreien Flächen<br />

werden mit Samenmischungen für krautreiche Wiesengesellschaften oder Saumgesellschaften<br />

angesät (Gestaltungsmaßnahme G2).<br />

Die Gestaltung der Larmschutzanlagen erfolgt entsprechend den landschaftlichen Gegebenheiten<br />

durch Anlage von Rohbodenflächen auf südexponierten Böschungen und strukturierte Gehölzpflanzungen<br />

oder Ansaat mit standortgerechter Wiesenvegetation und Gehölzpflanzungen, Lärmschutzwände<br />

werden mit geeigneten Rankhilfen versehen und mit Klettergehölzen begrünt {Gestaltungsmaßnahme<br />

G3).<br />

Die in naturnaher Bauweise errichteten Erdbecken werden durch möglichst flache, wechselnde<br />

Böschungsneigungen landschaftlich gestaltet. Die Randbereiche werden zu Röhrichtsäumen entwickelt<br />

bzw. bepflanzt. In Offenlandbereichen (Ortslagen von Streitheim und Adelsried) erfolgt die<br />

Einbindung der Entwässerungsanlagen in die Landschaft durch Ansaat von feuchtigkeitsliebenden<br />

Wiesenmischungen und punktuelle Pflanzung von Gehölzen. In den Waldbereichen erfolgt die Anlage<br />

bzw. Entwicklung von feuchte- bzw. nässegeprägten Gehölzbeständen (Gestaltungsmaßnahme<br />

G4).<br />

Eingriff und AusgIeichsflächenbedarf<br />

Mit der geplanten <strong>Ausbau</strong>maßnahme sind durch Bau und Betrieb erhebliche oder nachhaltige Beeinträchtigungen<br />

von Natur und Landschaft verbunden. Die Baumaßnahme stellt somit - trotz Berücksichtigung<br />

der oben genannten Maßnahmen zur Minimierung von Beeintrachtigungen - einen<br />

Eingriff im Sinne des Art. 6 BayNatSchG dar. Dieser Eingriff wird nach Art. 6a BayNatSchG ausgeglichen.


1. TEKTUR mit#nderungen vorn 23.05.2005/07.04.2006<br />

<strong>BAB</strong> <strong>A8</strong>/<strong>West</strong> Ulm - München<br />

w@.iRkesi,c19~m%.%i69a7<br />

Bau-km 39+400 bis Bau-km 48+400<br />

&<strong>streifiger</strong><strong>Ausbau</strong><br />

<strong>AS</strong> Zusrnarshausen -AC Adelsried<br />

Der Ausgleichsflächenbedarf wurde auf der Basis der zwischen dem Bayerischen Staatsministerium<br />

des lnnern und dem Bayerischen Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen<br />

vereinbarten "Grundsätze für die Ermittlung von Ausgleich und Ersatz nach Art. 6 und<br />

6a BayNatSchG bei staatlichen Straßenbauvorhaben" vom 21.06.1993 ermittelt.<br />

Für die Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes durch Versiegelung von landwirtschaftlichen und<br />

.i%, 75<br />

forshnlirtschafflic n Flächen, sowie die Überbauung von Biotopen ergibt sich ein<br />

chenbedarf von 4$4Wi+6eeinträchtigungen des Landschafabildes im Bere<br />

heim ergibt sich ein msatzliches Ausgleichserfordernis von $&s: ha. zlrC<br />

X,%<br />

Aus den nicht vermeidbaren Eingriffen, den naturschutzfachlichen Planungsvorgaben und dem<br />

landschaftlichen Leitbild lassen sich folgende Vorgaben für den Ausgleich ableiten:<br />

- Entsprechend den Flachenverlusten Neuschaffung der einzelnen überbauten und randlich be-<br />

einträchtigten Biotoptypen durch Vergrößerung und qualitative Aufwertung der betroffenen Le-<br />

bensräume (Flächenausgleich, hier nach den Grundcätzen 1-5).<br />

- Lage und Gestaltung der Flachen innerhalb eines Gesamtkonzeptes, in dem durch die Schaf-<br />

fung dkologisch wirksamer Ausgleichsflächen die Neuorganisation des landschaftlichen Gefü-<br />

ges angestrebt wird. Dabei wird versucht, einen funktionierenden Lebensraumverbund wie-<br />

derherzustellen bzw. aufzubauen. Auf diese Weise soll nicht nur einzelnen Tier- oder Pftanzen-<br />

individuen, sondern zusammenMngenden Lebensgemeinschaften und auf Komplexlebensräu-<br />

me angewiesenen Tierpopulationen das Überleben ermäglicht werden.<br />

- Einbindung des Baukörpers in den Landschaftsraum - im Bereich ndrdlich Streitheim durch<br />

zusätzliche Maßnahmen - zur landschaftsgerechten Wiederherstellung oder zur Neugestaltung<br />

/<br />

des Landschaftsbildes sowie zur Sicherung der Erholungseignung (Ausgleich<br />

8).<br />

Dieses Planungskonzept wird auf der Ausgleichsfläche Al<br />

&fK$a~ Landschi<br />

$"iech8&&k @i.:defi;ktirhaushalt) bei Streitheim und auf der Ausgleichsfläche A2 (1183 hami I I<br />

. -77 -<br />

~ & c @ ~ ~ ~ ~ & $ an & der ~ Laugna & ~ sowie ~ @ zusammen ~ ) mit dem waldrechtlichen Aus-<br />

gleich nördlich der <strong>AS</strong> Burgau am westlichen Rand des Naturparks auf der AusgleichsflBche A 3<br />

Cs-& ha g,@gg@h @fb-haushalt) umgesetzt.<br />

I I<br />

...... .<br />

Durch defi"~@f~ii:%~~@g@i~8chen im Bereich des ~rt$$@$&e:~:Hofes<br />

(A 3). entsteht<br />

fizit a~,:~~idr'&q"rY""~~&n;';;&shaib ist als naturc,~hh161T":'>"'<br />

L ,. . ... -.L ..,. . kt phe 'E&ttt%aßnahme<br />

h'@niYk&e. '. A.<br />

'!$s!.lich Ixdelsried vorgesehen. Qi'e .~es~fiei'&r'~usgfeichsm@~-<br />

I I


1. TEKNR mit Änderungen vom 23.05.2005107.04.2006<br />

BA6 <strong>A8</strong>/ <strong>West</strong> Ulm - München<br />

6-<strong>streifiger</strong> <strong>Ausbau</strong><br />

<strong>AS</strong> Zusmarshausen -AC Adelsried<br />

Str.-km 72,987 bis Str.-km 63,987<br />

Bau-km 39+400 bis Bau-km 48+400<br />

Erläuterungsbericht 1 U 1<br />

metf'i$ffimpensation der naturschutzrechf6@n Erfordernisse b6&$&sich ohne Grünbracke auf<br />

9,95 ha:Der Umgrrff der Ersatzmaßnahme umfsst eine Flache vonkdälS ha. I<br />

Das Planungskonzept für die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen und die Einzelmaßnahmen sind<br />

I<br />

im landschaftspflegerischen Begleitplan, Textteil (Unterlage 12.0 T) detailliert beschrieben und im<br />

Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen (Unterlage 12.2 T) dargestellt.<br />

I<br />

Beurteilung der Ausgleichbarkeit aus naturschutzfachlicher Sicht<br />

Mit der Realisierung der vorgesehenen landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatz-<br />

maßnah&zsowie der ~inim~e~f&gmaßnahmen ist der mit dem Bauvorhaben verbundene Ein-<br />

gr~ff in Natur und Landschaft im Sinne des Art 6a(l) BayNatSchG kompen5_":.<br />

In Hinblick auf Art 6a (2), Satz 2 BayNatSchG wird festgestellt' Als Folge des Eingriffs werden<br />

unter Berücksichtigung der vorgesehenen Minim~erungsmaßnahmen keine Biotope zerstört,<br />

als Lebensraurn fUr die unter 0.g. Bestimmungen fallenden Arten gelten.<br />

Verträglichkeit des Projekts mit Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung (Art. 49a<br />

BayNatSchG)<br />

Das Vorhaben tangiert keinen gemeldeten FFH-Gebietsvorschlag und berührt auch keine Gebiete,<br />

die den Kriterien der FFH-Richtlinie entsprechen. Eine Vertraglichkeitsprüfung gemäß Art. 49a<br />

Abc. I BayNatSchG ist daher nicht erforderlich.<br />

5.4 Waldrecht<br />

Im Rahmen der Erstellung der Planunterlagen wurden die betroffenen Forstbehörden des Frei-<br />

staat Bayerns und des Bundes von der Planung informiert (Abstimmungsgespräche am<br />

10.09.2002 und 25.07.2003).<br />

Durch die geplante Baumaßnahme gehen Waldflachen im Sinne des BayWatdG in einem Umfang<br />

von insgesamt 24.02 ha verloren. Dabei ist auf einer Flache von 0.32 ha (entlang der St 2032) 1 1<br />

mit Verordnung vom 25 August 1982 als Bannwald „Wälder westlich von Augsburg" nach Art. 11<br />

BayWaldG ausgewiesener Wald betroffen<br />

Die durch die geplante Baumaßnahme verloren gehenden Bannwaldflächen (0,32 ha) werden im<br />

Verhaltnis I . 1 neu gegrundet. Die hierfur geplante Aufforstungsfläche<br />

tlich Lc&<br />

rg) schließt direkt an den vorhandenen Bannwald an.<br />

I


1. TEKWR mit Änderungen vom 23.05.2005/07.04.2006<br />

BA0 <strong>A8</strong>1 <strong>West</strong> Ulm - München<br />

6-<strong>streifiger</strong> <strong>Ausbau</strong><br />

<strong>AS</strong> Zusmarshausen - <strong>AS</strong> Adelsried<br />

Str.-km 72,987 bis Str.-km 63,987<br />

Bau-km 39+400 bis Bau-km 48+400<br />

Erläuterungsbericht 1 U 1<br />

Im Rahmen von weiteren Waldneuschaffungsmaßnahmen werden zusatzlich ca 6,29 ha Wald auf<br />

bisher landwirtschaftlich genutzten Flachen neu begrlindet Die auf der Ausgleichsfläche A 3<br />

(Freyberger Hof, nördlich der <strong>AS</strong> Burgau) vorgesehenen Maßnahmen zur Neuschaffung von naturnahen<br />

Laubwaldbeständen sind gleichzeitig als Ausgleichsmaßnahmen fur Beeinträchtigungen<br />

des Naturhaushaltes nach Art. Ba BayNatSchG konzipiert. Sie können aber aufgrund der vorgesehenen<br />

Maßnahmen und Bestandsziele als Neugründung von Wald i.S. von Art. 16 BayWaldG<br />

gewertet werden.<br />

Weitere Waldn<br />

Waldverluste nach $m,\Nd<br />

Bereich des Naturparks ..<strong>West</strong>liche W31deru nordlich von Hadenwang (W 4T) sowie mrdlich von<br />

gatiriecj (@B9 im Umfang von ha. 11'<br />

I<br />

.I1<br />

I I I<br />

Bei der Planung dieser Maßnahme wurde darauf geachtet, dass die aufzuforstenden Flächen<br />

räumlich direkt an vorhandenen Wald angrenzen und hinsichtlich der Funktionen dem zu rodenden<br />

Wald gleichwertig sind (siehe Art. 9 (6) Satz 2 BayWaldG).<br />

Durch die oben genannten Maßnahmen können die beeinträchtigten Funktionen der beanspruch-<br />

ten Waldflächen aus Sicht des Vorhaoensträgers wiederhergestellt werden.<br />

Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt in Abstimmung mit den zuständigen Forstbehorden und<br />

i'-.;xn*<br />

deflgafdrschutzbehörden.<br />

I<br />

5.5 Ergebnis der Luftschadstoff-Untersuchung<br />

Beurteilungcgrundlage und Grenzwerte<br />

Grundlage zur Beurteilung der Luftschadstoffbelastung aus der <strong>A8</strong> im Planungsgebiet ist die<br />

Zweiundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes<br />

(22. BlmSchV) vom 11.09.2002.<br />

Als maßgeblich zur Beurteilung der Immissionssituation aus dem Straßenverkehr werden die Luft-<br />

schadstoffe Stickstoffdioxid (NO2), Benzol sowie Schwebstaub und Partikel (PMlo) erachtet.


1. TEKTUR mit Änderungen vom 23.05.2005/07.04.2006<br />

<strong>BAB</strong> <strong>A8</strong>1 <strong>West</strong> Ulm - München<br />

6-<strong>streifiger</strong> <strong>Ausbau</strong><br />

AC Zusmarshausen - <strong>AS</strong> Adelsried<br />

Str.-km 72,987 bis Str.-km 63,987<br />

Bau-km 39+400 bis Bau-km 48+400<br />

Erläuterungsbericht 1 U 1<br />

Nach der 22. BlmSchV gelten für diese Schadstoffe zum Schutz der menschlichen Gesundheit<br />

folgende Grenzwerte bezüglich des Jahresmittelwerts:<br />

Schadstoff<br />

NOz<br />

Benzol<br />

PMlo<br />

Grenzwert (Jahresmittelwert)<br />

40 pg/m3<br />

5 pg/m3<br />

40 pglm3<br />

Als weiterer relevanter Parameter gemäß 22. BlmSchV wird die Anzahl der jährlichen Über-<br />

schreitungen des 24h-Mittelwerts von 50 pg/mS für PMqo herangezogen. Zulassig sind 35 Über-<br />

schreitungen.<br />

Rechenverfahren<br />

Zu betrachten ist die Gesamtbelastung, d. h. die aus anderen Quellen (z. B. Hausbrand) gegebe-<br />

ne Vorbelastung sowie die sich aus dem Verkehr der AB ergebende Zusatzbelastung.<br />

Die Berechnung der Luftschadstoff-Immissionen erfolgt mit MLuS 02, Version 5.0, der For-<br />

schungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen. Dies ist ein überschlägiges Rechenverfah-<br />

ren, das eine grobe Abschätzung der zu erwartenden Schadstoffbelastung erlaubt.<br />

Die Berechnung wird exemplarisch arn Querschnitt bei ca. Bau-km 47+800 (Adelsried) sowie bei<br />

Bau-km 44+700 (Streitheim) durchgeführt. Hier sind aufgrund der Nähe der Bebauung die höchs-<br />

ten Luftschadstoff-Konzentrationen zu erwarten.<br />

Der Prognosehorizont wurde mit 2020 angesetzt. Die Vorbelastung wurde mit „Freiland-Mittel"<br />

gewählt. Das Berechnungsprotokoll ist in der Anlage beigegeben. Softwarebedingt können Lärm-<br />

schutzmaßnahmen mit einer Höhe von bis zu 6 m eingegeben werden.<br />

Nach Auskunft des Bayerischen Landesamts für Umweltschutz wurde das Rechenverfahren anhand<br />

von Vergleichsmessungen überprüft. Nach diesen Vergleichsmessungen ist davon auszugehen,<br />

dass eine Berechnung mit MLuS 02 bei Autobahnen in der Prognose zu einer Überschätzung<br />

der PMlo-Konzentration um minimal das 1,6 fache bis zum 2,5-fachen der gemessenen Werte<br />

führt.


1. TEKTUR mit Änderungen vom 23.05.2005/07.04.2006<br />

<strong>BAB</strong> <strong>A8</strong>1 <strong>West</strong> Ulm - München<br />

&<strong>streifiger</strong> <strong>Ausbau</strong><br />

<strong>AS</strong> Zusmarshausen - <strong>AS</strong> Adelsried<br />

Sir.-km 72,987 bis Str.-km 63,987<br />

Bau-km 39+400 bis Bau-km 48+400<br />

Erläuterungsbericht I U 1<br />

Berechnungsergebnisse<br />

Die Berechnung kommt zu folgendem Ergebnis:<br />

Berechnungsergebnisse (Jahresmittelwerte (vglm3))<br />

Schadstoff<br />

Vorbelastung<br />

Zusatzbelastung<br />

Gesamtbelastung<br />

Grenzwert<br />

Adelsried<br />

No2<br />

10,3<br />

6,24<br />

16,6<br />

4 0<br />

Benzol<br />

l,l<br />

0,039<br />

1,14<br />

5<br />

PMIO<br />

17,4<br />

8,302<br />

25,7<br />

4 0<br />

Streitheim<br />

NO2<br />

10,3<br />

8,86<br />

19,2<br />

40<br />

Benzol<br />

*I ,I<br />

0,098<br />

12<br />

5<br />

PMio<br />

17,4<br />

21,345<br />

38,7<br />

40<br />

Anzahl Überschreitungen des 24h-Mittels von 50 pglrn3 für PMlo/ Jahr<br />

Ort<br />

Adelsried<br />

Streitheim<br />

zulassig<br />

35<br />

35<br />

errechnet<br />

30<br />

99<br />

Die Grenzwerte für NO2, Benzol und PMlo bezüglich des Jahresmittelwerts werden an beiden<br />

Aufpunkten eingehalten.<br />

In Adelsried wird das Häufigkeitskriterium von maximal 35 Überschreitungen pro Jahr des PMq0-<br />

24h-Mittels mit 30 Überschreitungen jährlich eingehalten.<br />

In Streitheim ergibt sich mit rechnerisch 99 Überschreitungen des PMlo-24h-Mittels eine Nichtein-<br />

haltung des Häufigkeitskriteriums von 35 Ereignissen / Jahr. Unter Berücksichtigung der genann-<br />

ten Berechnungsunsicherheiten (Uberschätzung des PM1,-Wertes durch das Programm MLuS


1. TEKTUR mit Änderungen vorn 23.05.2005/07.04.2006<br />

<strong>BAB</strong> Aal<strong>West</strong> Ulm - München<br />

6-<strong>streifiger</strong> <strong>Ausbau</strong><br />

<strong>AS</strong> Zusmarshausen - <strong>AS</strong> Adelsried<br />

Str.-km 72.987 bis Str.-km 63,987<br />

~au-km 39+400 bis Bau-km 48+400<br />

Erläuterungsbericht / U 1<br />

02) erlauben die Berechnungsergebnisse jedoch bei der errechneten Überschreitung des PMl0-<br />

24h-Mittels in Streitheim keine gesicherte Aussage.<br />

In Streitheim übersteigt die Höhe der vorgesehenen Lärmschutzeinrichtungen mit 8 m bereits das<br />

nach MLuS mögliche zu berücksichtigende Maß vom maimal6 m. Die Anzahl der Überschreitungen<br />

wird hierdurch von rechnerisch 150 Überschreitungen bei freier Ausbreitung auf 99 Überschreitungen<br />

mit 6 m hohem Larmschutz reduziert. Weitergehende Maßnahmen sind mit dem<br />

Programm MLuS 02 nicht nachprüfbar. Durch die vorgesehenen Lärmschutzeinrichtungen ist in<br />

jedem Fall ein Entlastungseffekt zu erwarten. Weitergehende Maßnahmen zur Luftreinhaltung<br />

werden als nicht verhältnismäßig erachtet.


1. TEKTUR mit Änderungen vom 23.05.2005/07.04.2006<br />

<strong>BAB</strong> <strong>A8</strong>1 <strong>West</strong> Ulm - München<br />

Str.-km 72,987 bis Str.-km 63,987<br />

Bau-km 39+400 bis Bau-km 48+400<br />

6-<strong>streifiger</strong> <strong>Ausbau</strong><br />

<strong>AS</strong> Zusmarshausen - <strong>AS</strong> Adelsried<br />

6. DURCHFÜHRUNG DER BAUM<strong>AS</strong>SNAHME<br />

Bauabschnitte<br />

Der 6-streifige <strong>Ausbau</strong> wird in Bauabschnitte unterteilt, zwischen denen jeweils Beruhigungsstrecken<br />

ohne Verkehrsbeeinträchtigung liegen.<br />

Zeitliche Abwicklung<br />

Die Baumaßnahme ist Bestandteil des sog. Betreibermodells. Sie soll im Rahmen der Konzessionsvergabe<br />

des Abschnittes Augsburg - Ulm abgewickelt werden. Als Ziel wird eine Fertigstellung<br />

bis 2009 angestrebt. Die Einteilung des Abschnittes in einzelne Lose obliegt dem Betreiber.<br />

Die Baumaßnahme kann nach Erlangung des Baurechtes sowie nach Abschluss der Grunderwerbsverhandlungen<br />

durchgeführt werden.<br />

Grunderwerb<br />

Der notwendige Grunderwerb wird hinsichtlich der Flächengröße und der Auswirkungen auf die<br />

betroffenen Eigentümer in der Planfeststellung geregelt. Die Höhe der Entschädigung bzw. des<br />

Kaufpreises wird außerhalb der Planfeststellung geregelt.<br />

Da es sich um die Verbreiterung einer bestehenden Autobahn handelt, treten keine neuen Durchschneidungen<br />

auf. Ein Flurbereinigungsverfahren ist somit nicht erforderlich.<br />

Verkehrsregelung während der Bauzeit<br />

Die gesamte Baurnaßnahme erfolgt unter Aufrechterhaltung eines 4-streifigen Verkehrs auf der<br />

<strong>A8</strong>. Lediglich zur Nachtzeit kann es zu einer Verringerung um einen oder zwei Fahrstreifen kommen.<br />

Für Brückenabbrucharbeiten muss die <strong>A8</strong> kurzfristig gesperrt werden. Diese Sperrungen<br />

erfolgen jedoch nur nachts.<br />

Aufgrund dieser möglichen Sperrung ist eine i. d. R. stundenweise Umleitung des Verkehrs der<br />

<strong>A8</strong> nach 5 14 Abs. I FStrG nicht auszuschließen. Dies gilt auch für Sperrungen der Anschlusssteile<br />

Adelsried. Die verkehrsrechtliche Regelung eventueller Sperrungen erfolgt außerhalb dieser<br />

Planfeststellung.<br />

Auch längerfristige Sperrungen der kreuzenden Straße und Wege sind baubedingt nicht zu vermeiden.<br />

Soweit der Bauablauf es zulässt, werden insbesondere die Bauwerke 98 und 97 nicht<br />

gleichzeitig gesperrt.

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