22.11.2014 Aufrufe

Wohnvertrag zwischen dem Kunden................. den Eltern ...

Wohnvertrag zwischen dem Kunden................. den Eltern ...

Wohnvertrag zwischen dem Kunden................. den Eltern ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Wohnvertrag</strong><br />

<strong>zwischen</strong> <strong>dem</strong> <strong>Kun<strong>den</strong></strong>.................<br />

<strong>den</strong> <strong>Eltern</strong>.....................................<br />

<strong>dem</strong> Sachwalter............................<br />

und der Lebenshilfe, Sektion..............für die Einrichtung......................., vertreten durch ……<br />

…………………………………………………………………………<br />

Beginn am..........<br />

Abgeschlossen bis............( auf unbestimmte Zeit)<br />

1. Leistungen<br />

Die Lebenshilfe stellt <strong>dem</strong> <strong>Kun<strong>den</strong></strong> folgende Leistungen zur Verfügung:<br />

a) Unterkunft in....( Ein- oder Mehrbettzimmer, Zimmereinrichtung etc., Gemeinschaftsräumlichkeiten,<br />

Wäscheversorgung und Reinigung der Räumlichkeiten)<br />

b) Grundlesitungen:<br />

o<br />

o<br />

o<br />

Verpflegung: (Volle, Diät bei Bedarf)<br />

Pflege und Begleitung: (begleitungsfreie Zeiten, Rufbereitschaft in der Nacht, Beschaffung,<br />

Medikamente, Pflege bei Erkrankungen, Unterstützung des <strong>Kun<strong>den</strong></strong> in persönlichen<br />

Angelegenheiten)<br />

medizinischen und therapeutischen Leistungen: (wie etwa die Anwesenheit und Erreichbarkeit<br />

von Ärzten, anderen Therapeuten und Sozialarbeitern, sowie die Ausstattung für<br />

die Erbringung solcher Leistungen);<br />

c) sonstigen Dienstleistungen, die von dritten Personen erbracht wer<strong>den</strong>:<br />

d) soziale und kulturelle Betreuung: (wie etwa Bildungs-, Beschäftigungs- und Kulturveranstaltungen),<br />

wie beispielsweise Ausflüge, Urlaube etc. Grundsätzlich besteht keine Verpflichtung<br />

des <strong>Kun<strong>den</strong></strong> an diesen Angeboten teilzunehmen.<br />

Anmerkung: Die Leistungen sind genau zu definieren, da der Träger zur Erbringung<br />

von allen im Vertrag ausgewiesenen Leistungen verpflichtet ist!!!<br />

Das Entgelt für <strong>den</strong> Heimplatz und die angeführten Leistungen beträgt monatlich €…………<br />

…….<br />

Davon entfallen:<br />

Für die Unterkunft € ………………………………………………………….,<br />

für die Verpflegung und Grundlesitung € ……………………………………, sowie für<br />

sonstige Leistungen € ……………………………………


Anmerkung: Eine Aufgliederung des Entgelts ist im Gesetz zwingend<br />

vorgeschrieben!!!<br />

Das Entgelt wird zur Gänze / teilweise mittels Förderungen gedeckt. Für die rechtzeitige<br />

Geltendmachung der Förderungen verantwortlich ist…………………………………………<br />

……. .<br />

Haftung für Kostbarkleiten: Die Lebenshilfe haftet für vom <strong>Kun<strong>den</strong></strong> eingebrachte Kostbarkeiten,<br />

Geld und Wertpapiere, die der Lebenshilfe nicht ausdrücklich zur Verwahrung übergeben wur<strong>den</strong>,<br />

nur bis zur Höhe von Euro 550,–, darüber hinausgehend nur bei Verschul<strong>den</strong> der Lebenshilfe oder<br />

ihres Personals. Für eine darüber hinausgehende Haushaltsversicherung ist der Kunde selbst<br />

verantwortlich. Im Falle der ausdrücklichen Übernahme von Wertgegenstän<strong>den</strong> haftet die Lebenshilfe<br />

unabhängig von der Höhe.<br />

Anmerkung: Würde diese Bestimmung nicht im Vertrag sein, würde die Einrichtung<br />

unbegrenzt haften!!!<br />

Kaution: Die Kaution beträgt € 300,-- (dreihundert Euro) und dient der Abdeckung von Entgelt-,<br />

Scha<strong>den</strong>ersatz bzw. Bereicherungsansprüchen gegen <strong>den</strong> <strong>Kun<strong>den</strong></strong>. Die Lebenshilfe hat<br />

die Kaution auf ein gesondertes Treuhandkonto einzuzahlen. Im Fall der Inanspruchnahme<br />

der Kaution sind der Kunde, sein gesetzlicher Vertreter sowie eine allfällige Vertrauensperson<br />

(Punkt 5. dieses Vertrages) schriftlich zu verständigen, und zwar unter Angabe der Gründe,<br />

die die Lebenshilfe zur Inanspruchnahme bewogen haben.<br />

Höhere Kautionen sind nur zulässig, wenn keine Leistungen aus BHG oder SHG erfolgt<br />

sind. Überhaupt verboten sind alle Leistungen, die ohne Gegenleistung erfolgen,<br />

wie etwa Baukostenzuschüsse!!!!<br />

Verschwiegenheit: Die Lebenshilfe und ihre MitarbeiterInnen sind hinsichtlich aller sensiblen<br />

und nicht-sensiblen Daten, aller Tatsachen und Geheimnisse, die aus <strong>dem</strong> Betreuungsverhältnis<br />

bekannt wer<strong>den</strong>, zur Verschwiegenheit verpflichtet, soweit <strong>dem</strong> nicht zwingende gesetzliche<br />

Bestimmungen entgegen stehen. Soweit für die Beantragung von Förderungen die Weitergabe<br />

von kun<strong>den</strong>spezifischen Daten notwendig sein sollte, erteilt der Kunde bereits jetzt<br />

seine Zustimmung. Dem <strong>Kun<strong>den</strong></strong> ist bekannt, dass er die Zustimmung jederzeit widerrufen<br />

kann. Sollte aufgrund der Verweigerung der Zustimmung zur Datenweitergabe eine<br />

Förderung für diesen Vertrag nicht bewilligt wer<strong>den</strong>, ist der der Lebenshilfe dadurch<br />

angefallenen finanziellen Ausfall vom <strong>Kun<strong>den</strong></strong> zu tragen.<br />

Diese Bestimmung entspricht <strong>dem</strong> gelten<strong>den</strong> Datenschutzgesetz!<br />

2. Aufnahmevoraussetzungen<br />

Bescheid<br />

Befunde (mediz. und pädag.)<br />

Aufnahmegespräch<br />

Entscheidung der Leitung<br />

Probemonat


3. Rechte des <strong>Kun<strong>den</strong></strong><br />

Der Kunde hat insbesondere folgende Persönlichkeitsrechte:<br />

a) Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, auf anständige Begegnung, auf Selbstbestimmung<br />

sowie auf Achtung der Privat- und Intimsphäre,<br />

b) Recht auf Wahrung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses,<br />

c) Recht auf politische und religiöse Selbstbestimmung, auf freie Meinungsäußerung, auf<br />

Versammlung und auf die Bildung von Vereinigungen, insbesondere zur Durchsetzung der<br />

Interessen der Heimbewohner,<br />

d) Recht auf Verkehr mit der Außenwelt, auf Besuch durch Angehörige und Bekannte und<br />

auf Benützung von Fernsprechern,<br />

e) Recht auf Gleichbehandlung ungeachtet des Geschlechts, der Abstammung und Herkunft,<br />

der Rasse, der Sprache, der politischen Überzeugung und des religiösen Bekenntnisses,<br />

f) Recht auf zeitgemäße medizinische Versorgung, auf freie Arzt- und Therapiewahl und auf<br />

eine adäquate Schmerzbehandlung sowie<br />

g) Recht auf persönliche Kleidung und auf eigene Einrichtungsgegenstände<br />

Diese Bestimmung folgt <strong>dem</strong> gelten<strong>den</strong> Gesetzestext und ist im Gesetz zwingend<br />

vorgesehen!!!!<br />

4. Pflichten des <strong>Kun<strong>den</strong></strong><br />

a) Der Kunde ist verpflichtet beim Verlassen des Hauses bzw. bei vorübergehender Abwesenheit<br />

über die Nacht hinaus unverzüglich die Hausleitung zu informieren.<br />

b) Besuche sind ………… Tage vorher bei der Hausleitung voranzumel<strong>den</strong>.<br />

c) Die diesem Vertrag angeheftete Hausordnung ist vom <strong>Kun<strong>den</strong></strong> einzuhalten.<br />

d) Die Kosten einer Telefonbenützung sind vom <strong>Kun<strong>den</strong></strong> zu tragen. Zu diesem Zweck wird<br />

monatlich eine Gesprächsaufstellung seitens der Lebenshilfe erstellt und <strong>dem</strong> <strong>Kun<strong>den</strong></strong> zur<br />

Bezahlung binnen ………….. übermittelt. Die Kosten der Telefonate ergeben sich aus <strong>dem</strong><br />

Tarif des jeweiligen Telefonanbieters.<br />

e) Der Kunde verpflichtet sich zur Leistung folgender Arbeiten: (Reinigung, Kochen, Einkaufen,<br />

Schneeräumung, etc.)<br />

Diese Bestimmung kann sich nach <strong>den</strong> örtlichen Gegebenheiten verändern. So könnte<br />

eventuell ein Telefonanschluss direkt <strong>zwischen</strong> Bewohner und Telefonanbieter geregelt<br />

sein. Ein Anführen der Verpflichtungen des Bewohners sollte ausführlich sein, um spätere<br />

Streitigkeiten zu vermei<strong>den</strong>. Verpflichtungen des Bewohners müssen im Vertrag<br />

angeführt wer<strong>den</strong> und können nicht „später“ mündlich angeordnet/vereinbart<br />

wer<strong>den</strong>!!!!!<br />

Im Fall der Verletzung der Pflichten durch <strong>den</strong> <strong>Kun<strong>den</strong></strong> kann die Lebenshilfe ihn ermahnen.<br />

Zu diesem Zweck hat die Lebenshilfe <strong>den</strong> <strong>Kun<strong>den</strong></strong> zu einem Gespräch einzula<strong>den</strong>. Von<br />

diesem Termin sind auch der gesetzliche Vertreter und eine allfällig vom <strong>Kun<strong>den</strong></strong> namhaft gemachte<br />

Vertrauensperson mit eingeschriebenem Brief zu verständigen.


Das ist das vom Gesetzgeber vorgesehene Prozdere!<br />

5. Vertrauensperson<br />

Der Kunde hat das Recht, der Lebenshilfe jederzeit eine Vertrauensperson namhaft zu machen<br />

und auch jederzeit die Vertrauensperson zu wechseln. Der Kunde macht derzeit Herrn/Frau…<br />

………………………, Beruf, Adresse, Telefonnummer, als Vertrauensperson namhaft.<br />

Die Vertrauensperson ist vom Bewohner namhaft zu machen. Weder Träger noch<br />

Sachwalter haben auf diese Entscheidung rechtlichen Einfluss!!!!<br />

6. Beendigung des Vertrages<br />

Der Kunde kann das Vertragsverhältnis jederzeit unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist<br />

jeweils zum Monatsende kündigen. In diesem Fall ist die Lebenshilfe verpflichtet,<br />

<strong>dem</strong> <strong>Kun<strong>den</strong></strong>, seinem gesetzlichen Vertreter und einer allfälligen Vertrauensperson unverzüglich<br />

nach Erhalt der Kündigung diese schriftlich zu bestätigen.<br />

Die Lebenshilfe kann das Vertragsverhältnis nur aus wichtigen Grün<strong>den</strong> schriftlich unter<br />

Angabe der Gründe kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn<br />

a) der Betrieb der Räumlichkeiten, in welchen sich die Wohnung des <strong>Kun<strong>den</strong></strong> befindet, eingestellt<br />

oder wesentlich eingeschränkt wird;<br />

b) der Gesundheitszustand des <strong>Kun<strong>den</strong></strong> sich so verändert hat, dass die sachgerechte und medizinisch<br />

gebotene Betreuung und Pflege im Heim nicht mehr durchgeführt wer<strong>den</strong> können;<br />

c) der Kunde <strong>den</strong> Betrieb der Wohneinrichtung trotz einer Ermahnung der Lebenshilfe2) und<br />

trotz der von dieser dagegen ergriffenen zumutbaren Maßnahmen zur Abhilfe fortgesetzt<br />

derart schwer stört, dass der Lebenshilfe oder <strong>den</strong> anderen Bewohnern sein weiterer Aufenthalt<br />

im Heim nicht mehr zugemutet wer<strong>den</strong> kann, oder<br />

d) der Kunde die Beantragung von Fördermitteln verhindert bzw. trotz einer nach Eintritt der<br />

Fälligkeit erfolgten Ermahnung mit der Zahlung des Entgelts mindestens zwei Monate in<br />

Verzug ist.<br />

Die Kündigungsfrist beträgt in <strong>den</strong> Fällen gemäß lit. b)bis d) einen Monat, im Fall von lit. a)<br />

drei Monate mit Wirkung der Kündigung zum Monatsletzten.<br />

Die Bestimmung folgt <strong>dem</strong> Gesetzestext. Es können weitere gleichwertige wichtige<br />

Gründe in <strong>den</strong> Vertrag aufgenommen wer<strong>den</strong>. Das Prozedere ist je<strong>den</strong>falls einzuhalten,<br />

da die Kündigung im Rahmen einer Räumungsklage gegenstandslos wird, wenn<br />

gegen die zwingen<strong>den</strong> Bestimmungen verstoßen wurde.<br />

Im Fall des Todes des Bewohners ist die Lebenshilfe berechtigt, das Eigentum des Bewohners<br />

aus <strong>den</strong> von diesem bisher benützten Räumlichkeiten zu entfernen und in geeigneten Abstellräumlichkeiten<br />

zu verwahren. Dafür steht der Lebenshilfe eine Lagergebühr von € ……….pro<br />

Tag zu. Sollten diese Gegenstände nicht innerhalb von drei Monaten von <strong>den</strong> Rechtsnach-


folgern abgeholt wor<strong>den</strong> sein, gehen die Sachen ins Eigentum der Lebenshilfe über. Allfällige<br />

Entsorgungskosten sind vom Nachlass zu tragen.<br />

Würde das nicht vereinbart wer<strong>den</strong>, dürfte die Lebenshilfe die Gegenstände nicht einmal<br />

aus <strong>dem</strong> Zimmer entfernen, soweit der Nachlass nicht zustimmt. Oft gibt es aber<br />

erst nach drei Monaten (oder später) Nachlassberechtigte. Eine Regelung, wonach der<br />

Nachlass in kürzerer Zeit ins Eigentum der Lebenshilfe übergeht entspricht nicht <strong>dem</strong><br />

Gesetz und ist unzulässig.<br />

7. Vertragsänderungen<br />

Der Bewohner stimmt einer allfälligen Verlegung in ein anderes gleichwertiges Zimmer der<br />

Lebenshilfe zu, soweit das aus sachlich gerechtfertigten Grün<strong>den</strong> erfolgt. Sachlich gerechtfertigt<br />

ist je<strong>den</strong>falls eine Verlegung aufgrund von Umbauarbeiten oder aus therapeutischen<br />

Grün<strong>den</strong>. Eine Verlegung in ein anderes Haus der Lebenshilfe bedarf je<strong>den</strong>falls der Zustimmung<br />

des Bewohners bzw. seines gesetzlichen Vertreters.<br />

Alle anderen Eingriffe in <strong>den</strong> Vertrag sind unzulässig und können nur in Übereinkunft<br />

mit <strong>dem</strong> Bewohner bzw. dessen gesetzlichen Vertreter erfolgen. Eine über diese Bestimmung<br />

hinausgehende Zustimmung für die Zukunft ist nach § 6 KSchG unzulässig.<br />

8. Genehmigungspflicht<br />

Dieser Vertrag bedarf / bedarf nicht der Genehmigung durch das Sachwaltergericht.<br />

Wurde der Vertrag durch <strong>den</strong> Sachwalter abgeschlossen,bedarf er der Zustimmung<br />

durch das Sachwaltergericht!!!!!<br />

7. Gerichtsstand und Erfüllungsort

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!