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Merkblatt DTC Bestätigungen und Prüfberichte

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Dynamic Test Center AG<br />

Centrum für Dynamische Tests AG<br />

Centre de Tests Dynamiques SA<br />

<strong>Merkblatt</strong> <strong>DTC</strong> Bestätigungen <strong>und</strong> Prüfberichte<br />

(CLF 314_d)<br />

005/ 30.06.2013<br />

1. Allgemeines<br />

Untersuchungen, die die <strong>DTC</strong> AG ausführt, werden in der Regel mit einem <strong>DTC</strong>-Prüfbericht abgeschlossen. Bei<br />

grösseren Untersuchungen, wenn die <strong>DTC</strong> AG eigene Prüfungen durchführte, ist dies immer der Fall. Bei kleineren<br />

Untersuchungen, die teilweise oder ganz auf Resultaten anderer Prüfstellen basieren, kann auf einen <strong>DTC</strong>-<br />

Prüfbericht verzichtet werden.<br />

2. <strong>DTC</strong>-Prüfberichte<br />

Ein <strong>DTC</strong>-Prüfbericht bezweckt die detaillierte Beschreibung einer durchgeführten Untersuchung. Insbesondere<br />

umfasst ein Bericht die Beschreibung der angewandten Versuchsanordnungen, deren Resultate sowie die<br />

Schlussfolgerungen. Auch Angaben über den resultierenden Verwendungsbereich werden im Prüfbericht aufgeführt.<br />

Ein Prüfbericht kann vervielfältigt <strong>und</strong> in kopierter Form (sofern das Deckblatt einen entsprechenden Vermerk<br />

aufweist) für eine Zulassung verwendet werden. Dabei ist zu beachten, dass der Prüfbericht nur in vollständiger<br />

Form (Prüfbericht besteht immer aus mehreren Seiten) Gültigkeit hat.<br />

3. <strong>DTC</strong>-Bestätigungen<br />

3.1 Gr<strong>und</strong>sätzliches<br />

Eine Unternehmung der Privatwirtschaft <strong>und</strong> der Berner Fachhochschule, Abteilung Automobiltechnik<br />

Die <strong>DTC</strong>-Bestätigungen stellen einen Auszug des jeweiligen <strong>DTC</strong>-Prüfberichtes dar. Die <strong>DTC</strong>-Bestätigung enthält zu<br />

Handen der Zulassungsstelle die notwendigsten Informationen, zur Überprüfung, ob die vorgeführte Umrüstung<br />

derjenigen der von der <strong>DTC</strong> AG untersuchten entspricht.<br />

Falls bei einer Umrüstung Zweifel auftreten, kann die Zulassungsstelle den Untersuchungsbericht zur Einsicht<br />

einfordern. Dieser liegt beim Umbauer vor.<br />

Damit die Bestätigung seine Gültigkeit hat, muss sie mit dem roten original <strong>DTC</strong>-Stempel <strong>und</strong> der Unterschrift des<br />

<strong>DTC</strong>-Geschäftsführers sowie der originalen Unterschrift des Sachbearbeiters versehen sein. Auf der Rückseite sind<br />

Einträge (z.B. Rahmennummer, Typ, usw.) durch die Umbaufirma sowie deren Stempel <strong>und</strong> Unterschrift erforderlich.<br />

Da die Bestätigungen in jedem Fall Unikate sind <strong>und</strong> über eine fortlaufende Nummer verfügen, dürfen keine Kopien,<br />

akzeptiert werden.<br />

Zusätzliche Abänderungen an Teilen, welche für die Betriebs- <strong>und</strong> Verkehrssicherheit relevant sind, wurden nur<br />

mitgeprüft, wenn dies in der Bestätigung ausdrücklich vermerkt ist.<br />

Falls für zwei unterschiedliche Umrüstungen am gleichen Fahrzeug zwei <strong>DTC</strong>-Bestätigungen vorgewiesen werden,<br />

behalten die beiden Bestätigungen ihre Gültigkeit, wenn in beiden Bestätigungen ein Querverweis auf die andere<br />

Bestätigung aufgeführt ist. Wo dies nicht der Fall ist, muss der K<strong>und</strong>e von der Zulassungsstelle an den Umbauer<br />

verwiesen werden, welcher bei der <strong>DTC</strong> AG eine Erweiterung der Bestätigung beantragen kann.<br />

3.2 Aufbau<br />

Eine <strong>DTC</strong>-Bestätigung besteht nur aus einem Blatt, welches auf der Vorderseite <strong>und</strong> zum Teil auch auf der<br />

Rückseite bedruckt ist.<br />

In der Regel sind die Bestätigungen auf weisses Papier mit einem zweifarbigen <strong>DTC</strong>-Logo gedruckt. Es existieren<br />

auch Bestätigungen, welche auf farbiges Papier mit einem schwarzen <strong>DTC</strong>-Logo gedruckt sind. Die hier verwendete<br />

Farbe des Papiers hat keine Bedeutung für die Zulassungsstelle, sie dient lediglich dem K<strong>und</strong>en, welcher über<br />

mehrere Bestätigungen verfügt, die Handhabung zu erleichtern. Gr<strong>und</strong>sätzlich beinhaltet eine Bestätigung nur Text,<br />

falls jedoch eine Skizze für die Identifizierung hilfreich sein kann, wird diese mit aufgeführt.<br />

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In der nachfolgenden Abbildung ist je eine Vorder- <strong>und</strong> eine Rückseite einer Musterbestätigung dargestellt. Die<br />

Legende zur Nummerierung befindet sich unten. Die einzelnen Begriffe werden unter Punkt Inhalt detailliert<br />

umschrieben.<br />

1 Bestätigungsnummer 6 Änderungstyp** 11 Gegenstand der Prüfungen<br />

2 Verwendungsbereich 7 Umbaufirma 12 Bedingungen / Kontrollen<br />

3 Baujahr / Typenschein* 8 Bauteilhersteller 13 Stempel <strong>und</strong> Unterschriften <strong>DTC</strong><br />

4 Chassis- / Rahmennummer 9 Umbauteile* 14 fortlaufende Bestätigungsnummer<br />

5 Änderungsbezeichnung 10 notwendige Anpassungen* 15 Stempel <strong>und</strong> Unterschrift des Umbauers<br />

* Diese Positionen werden nur bei Bedarf aufgeführt.<br />

** Gemäss Richtlinie „Konzept zur Prüfung von umgebauten Motorwagen bzw. Motorräder“<br />

<br />

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11<br />

13<br />

14<br />

12<br />

15<br />

Eine Unternehmung der Privatwirtschaft <strong>und</strong> der Berner Fachhochschule, Abteilung Automobiltechnik<br />

3.3 Inhalt<br />

Bestätigungsnummer :<br />

Verwendungsbereich :<br />

Chassis-Nummer :<br />

Änderungsbezeichnung :<br />

Änderungstyp :<br />

Die Bezeichnung setzt sich aus den Kennbuchstaben M für Motorrad <strong>und</strong> P für<br />

Personenwagen, einer fortlaufenden Nummerierung <strong>und</strong> der Jahrzahl der<br />

Erstausstellung der Bestätigung zusammen. Diese Bezeichnung ist anzugeben, falls<br />

Rückfragen notwendig sind.<br />

Der Verwendungsbereich ist mit der aufgeführten Marken- <strong>und</strong> Typenbezeichnung klar<br />

definiert. Es ist möglich, daß die Typenbezeichnung nur mit einer Angabe der<br />

Modellreihe aufgeführt ist <strong>und</strong> der Umbauer den genauen Typ selber (handschriftlich<br />

oder Schreibmaschine) eintragen kann. Es muss eine Typenbezeichnung auf der<br />

Bestätigung aufgeführt sein, damit diese ihre Gültigkeit hat.<br />

Falls nötig, wird der Verwendungsbereich detaillierter mit dem Baujahr <strong>und</strong> / oder mit<br />

der EG- bzw. CH-Typengenehmigungs- oder Typenschein-Nummer des betreffenden<br />

Fahrzeuges bezeichnet. Falls das Fahrzeug mittels einer EG-Gesamtgenehmigung<br />

homologiert wurde (Ziffer 09 CH-Typengenehmigung), so hat die EG-Gesamtgenehmigungs-Nummer<br />

Vorrang vor der CH-Typengenehmigungs-Nummer.<br />

Die Chassis- oder Rahmennummer kann vom Umbauer selber (handschriftlich oder<br />

Schreibmaschine) eingetragen werden. Auf der Bestätigung muss die Chassis- bzw.<br />

Rahmennummer des Fahrzeuges aufgeführt sein.<br />

In Stichworten aufgeführte, populäre Umschreibung der Umrüstung.<br />

Genaue Bezeichnung der Umrüstung, welche als Querverweis auf das „Konzept zur<br />

Prüfung abgeänderter Motorwagen bzw. Motorräder“ (<strong>DTC</strong>-Richtlinie) dient.<br />

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Eine Unternehmung der Privatwirtschaft <strong>und</strong> der Berner Fachhochschule, Abteilung Automobiltechnik<br />

Umbauer / Umbaufirma :<br />

Bauteilhersteller :<br />

Umbauteile :<br />

notwendige Anpassungen :<br />

Gegenstand :<br />

Bedingungen / Kontrollen :<br />

Diese Rubrik bezeichnet den Auftraggeber, der den Umbau bei der <strong>DTC</strong> AG prüfen<br />

liess. Die erwähnte Umbau-Firma muss für diese Umrüstung die Garantie übernehmen<br />

<strong>und</strong> wird bei allfälligen Ansprüchen im Schadenfall haftbar gemacht. Die Umbau-Firma<br />

<strong>und</strong> der Bauteilhersteller sowie die ausführende Firma können je andere Unternehmen<br />

oder Personen sein.<br />

Der Hersteller der Umrüstbauteile muss nicht zwingend aufgeführt sein. Als<br />

Bauteilhersteller kann auch die Umbau-Firma auftreten.<br />

Alle für die beschriebene Umrüstung notwendigen <strong>und</strong> untersuchten Umbauteile sind<br />

unter diesem Punkt aufgeführt. Falls notwendig, ist unter diesem Punkt eine Skizze<br />

aufgeführt, welche der Zulassungsstelle einen optischen Eindruck der Umbauteile<br />

vermitteln soll.<br />

Wenn zur beschriebenen Umrüstung Abänderungen an bestehenden Bauteilen oder<br />

Strukturen des Fahrzeuges notwendig sind, werden diese hier aufgeführt. Es ist<br />

möglich, dass zur Ausführung der beschriebenen Umrüstung zwingend eine<br />

zusätzliche prüfungspflichtige Abänderung notwendig ist (z.B. die Umrüstung der<br />

Trommelbremse am Vorderrad eines Motorrades auf eine Scheibenbremse, ist nur<br />

zulässig, wenn ebenfalls die Tauchrohre umgerüstet werden).<br />

Die hier erwähnten Berichte beinhaltet die Untersuchung der Betriebs- <strong>und</strong><br />

Verkehrssicherheit der beschriebenen Umrüstung. Der aufgeführte Artikel der<br />

Gesetzesgr<strong>und</strong>lage (VTS) umschreibt, welcher Umfang mit dieser Bestätigung<br />

abgedeckt werden kann.<br />

Wenn auf der Bestätigung nichts anderes vermerkt ist, wurde das Fahrzeug mit der<br />

beschriebenen Umrüstung im Originalzustand untersucht ! In der aufgeführten<br />

Tabelle “Kombinationsmöglichkeiten mit zusätzlichen Abänderungen/<br />

Originalzustände“ sind allfällige weitere Modifikationen detailliert aufgeführt, welche<br />

bereits mitgeprüft wurden. Die drei möglichen Ausrüstungszustände pro Abänderung<br />

sind wie folgt definiert :<br />

1.) Originalzustand : Wenn in dieser Spalte ein Kreuz aufgeführt ist, kann der originale Zustand<br />

belassen werden. Falls der Originalzustand nicht mehr zulässig ist, wird in dieser Rubrik ein<br />

Strich aufgeführt. (Beispiel : An einem Motorrad, welches seitenwagentauglich ist, wird die<br />

Vorderradgabel ausgetauscht. Wird das Motorrad nachträglich zum Gespann umgebaut,<br />

muss die Kompatibilität zur neuen Vorderradgabel erneut überprüft werden).<br />

2.) Änderungen gemäß der asa-Richtlinie 2A / 2B : Weitere Modifikationen gemäß der asa-<br />

Richtlinie sind bei einem aufgeführten Kreuz mitgeprüft worden. Bei einem Strich wurde<br />

diese weitere Änderung nicht mitgeprüft.<br />

3.) zusätzliche <strong>DTC</strong>-Bestätigung notwendig :<br />

Werden für mehrere Abänderungen <strong>DTC</strong>-Bestätigungen vorgelegt, sind diese akzeptierbar,<br />

wenn die Kompatibilität der Bestätigungen mittels Querverweise bescheinigt wird.<br />

Falls Prüfungen aufgeführt werden, welche durch die Zulassungsstelle durchgeführt<br />

werden müssen, so sind diese zwingend erforderlich (z.B. Bremswirkungsprüfung<br />

gemäss VTS Anhang 7).<br />

Unterschriften der <strong>DTC</strong> AG: Die Bestätigung gilt als Unikat <strong>und</strong> muss mit dem roten originalen <strong>DTC</strong>-Stempel, der<br />

Unterschrift des Geschäftsführers <strong>und</strong> der Unterschrift des Sachbearbeiters versehen<br />

sein (siehe 3.1 Gr<strong>und</strong>sätzliches).<br />

Unterschrift des Umbauers : Durch die Unterzeichnung der Bestätigung durch den Umbauer erhält diese ihre<br />

Gültigkeit. Der Umbauer ist somit für die beschriebene Umrüstung rechtlich<br />

verantwortlich <strong>und</strong> garantiert die Umrüstung bei Serienzulassung so vorgenommen zu<br />

haben, wie diese untersucht wurde.<br />

Der Eintrag der ausführenden Firma hat lediglich informativen Charakter.<br />

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