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Merkblatt DTC Bestätigungen und Prüfberichte

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CH-2537 Vauffelin / Biel<br />

Telefon: 032 321 66 00<br />

Telefax: 032 321 66 01<br />

Dynamic Test Center AG<br />

Centrum für Dynamische Tests AG<br />

Centre de Tests Dynamiques SA<br />

Eine Unternehmung der Privatwirtschaft <strong>und</strong> der Berner Fachhochschule, Abteilung Automobiltechnik<br />

Umbauer / Umbaufirma :<br />

Bauteilhersteller :<br />

Umbauteile :<br />

notwendige Anpassungen :<br />

Gegenstand :<br />

Bedingungen / Kontrollen :<br />

Diese Rubrik bezeichnet den Auftraggeber, der den Umbau bei der <strong>DTC</strong> AG prüfen<br />

liess. Die erwähnte Umbau-Firma muss für diese Umrüstung die Garantie übernehmen<br />

<strong>und</strong> wird bei allfälligen Ansprüchen im Schadenfall haftbar gemacht. Die Umbau-Firma<br />

<strong>und</strong> der Bauteilhersteller sowie die ausführende Firma können je andere Unternehmen<br />

oder Personen sein.<br />

Der Hersteller der Umrüstbauteile muss nicht zwingend aufgeführt sein. Als<br />

Bauteilhersteller kann auch die Umbau-Firma auftreten.<br />

Alle für die beschriebene Umrüstung notwendigen <strong>und</strong> untersuchten Umbauteile sind<br />

unter diesem Punkt aufgeführt. Falls notwendig, ist unter diesem Punkt eine Skizze<br />

aufgeführt, welche der Zulassungsstelle einen optischen Eindruck der Umbauteile<br />

vermitteln soll.<br />

Wenn zur beschriebenen Umrüstung Abänderungen an bestehenden Bauteilen oder<br />

Strukturen des Fahrzeuges notwendig sind, werden diese hier aufgeführt. Es ist<br />

möglich, dass zur Ausführung der beschriebenen Umrüstung zwingend eine<br />

zusätzliche prüfungspflichtige Abänderung notwendig ist (z.B. die Umrüstung der<br />

Trommelbremse am Vorderrad eines Motorrades auf eine Scheibenbremse, ist nur<br />

zulässig, wenn ebenfalls die Tauchrohre umgerüstet werden).<br />

Die hier erwähnten Berichte beinhaltet die Untersuchung der Betriebs- <strong>und</strong><br />

Verkehrssicherheit der beschriebenen Umrüstung. Der aufgeführte Artikel der<br />

Gesetzesgr<strong>und</strong>lage (VTS) umschreibt, welcher Umfang mit dieser Bestätigung<br />

abgedeckt werden kann.<br />

Wenn auf der Bestätigung nichts anderes vermerkt ist, wurde das Fahrzeug mit der<br />

beschriebenen Umrüstung im Originalzustand untersucht ! In der aufgeführten<br />

Tabelle “Kombinationsmöglichkeiten mit zusätzlichen Abänderungen/<br />

Originalzustände“ sind allfällige weitere Modifikationen detailliert aufgeführt, welche<br />

bereits mitgeprüft wurden. Die drei möglichen Ausrüstungszustände pro Abänderung<br />

sind wie folgt definiert :<br />

1.) Originalzustand : Wenn in dieser Spalte ein Kreuz aufgeführt ist, kann der originale Zustand<br />

belassen werden. Falls der Originalzustand nicht mehr zulässig ist, wird in dieser Rubrik ein<br />

Strich aufgeführt. (Beispiel : An einem Motorrad, welches seitenwagentauglich ist, wird die<br />

Vorderradgabel ausgetauscht. Wird das Motorrad nachträglich zum Gespann umgebaut,<br />

muss die Kompatibilität zur neuen Vorderradgabel erneut überprüft werden).<br />

2.) Änderungen gemäß der asa-Richtlinie 2A / 2B : Weitere Modifikationen gemäß der asa-<br />

Richtlinie sind bei einem aufgeführten Kreuz mitgeprüft worden. Bei einem Strich wurde<br />

diese weitere Änderung nicht mitgeprüft.<br />

3.) zusätzliche <strong>DTC</strong>-Bestätigung notwendig :<br />

Werden für mehrere Abänderungen <strong>DTC</strong>-Bestätigungen vorgelegt, sind diese akzeptierbar,<br />

wenn die Kompatibilität der Bestätigungen mittels Querverweise bescheinigt wird.<br />

Falls Prüfungen aufgeführt werden, welche durch die Zulassungsstelle durchgeführt<br />

werden müssen, so sind diese zwingend erforderlich (z.B. Bremswirkungsprüfung<br />

gemäss VTS Anhang 7).<br />

Unterschriften der <strong>DTC</strong> AG: Die Bestätigung gilt als Unikat <strong>und</strong> muss mit dem roten originalen <strong>DTC</strong>-Stempel, der<br />

Unterschrift des Geschäftsführers <strong>und</strong> der Unterschrift des Sachbearbeiters versehen<br />

sein (siehe 3.1 Gr<strong>und</strong>sätzliches).<br />

Unterschrift des Umbauers : Durch die Unterzeichnung der Bestätigung durch den Umbauer erhält diese ihre<br />

Gültigkeit. Der Umbauer ist somit für die beschriebene Umrüstung rechtlich<br />

verantwortlich <strong>und</strong> garantiert die Umrüstung bei Serienzulassung so vorgenommen zu<br />

haben, wie diese untersucht wurde.<br />

Der Eintrag der ausführenden Firma hat lediglich informativen Charakter.<br />

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