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Anhang zum Umweltbericht zum Entwurf des RREP MM/R

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<strong>Anhang</strong> 6.4.3 – Bewertung der Umweltauswirkungen, Vermeidungs- und <strong>Anhang</strong> 6.4.3<br />

Minderungsmaßnahmen, Kompensationsmaßnahmen – Vorranggebiete Gewerbe und Industrie<br />

Klima/Luft<br />

- <strong>zum</strong> Klima konnten keine Aussagen getroffen werden, da dies abhängig ist von den sich ansiedelnden<br />

Betrieben<br />

Landschaft – Gesamtbeeinträchtigung mittel bis hoch<br />

- Landschaftsbild wird erheblich gestört<br />

- Beeinträchtigung von Wahrnehmungszusammenhängen<br />

- vollständige Beseitigung der landschaftsbildprägenden Elemente<br />

- der normalerweise gültige Waldabstand wird unterschritten und auf 30 m <strong>zum</strong> Gewerbegebiet<br />

durch Ausnahmeregelung für zulässig erklärt (Baugrenze)<br />

Kultur und Sachgüter – Gesamtbeeinträchtigung hoch<br />

- vollständige Beseitigung aller Bodendenkmäler - speziell im südöstlichen Bereich werden solche<br />

Denkmäler vermutet<br />

- Keine denkmalpflegerischen Gebäude vorhanden, eine fachgerechte Dokumentation und Bergung<br />

von möglichen Bodendenkmälern soll vorgenommen werden, sobald mit dem Ausbau von<br />

Gewerbe begonnen wird.<br />

Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen [nach innen gerichtete Maßnahmen] (unvollständig):<br />

Bebauungsplan 1:<br />

- Schutz <strong>des</strong> großen Solls im Regenwasserrückhaltebereich östlich der Flughafenzufahrt<br />

- Erhalt <strong>des</strong> Solls mit Altweidenbestand im Norden von GI6 sowie flächenhafte Sukzession zulassen,<br />

jedoch ist Entbuschung <strong>zum</strong> Erhalt <strong>des</strong> Waldbestan<strong>des</strong> vorgesehen<br />

- allgemein: Erhalt der Sölle in ihrem Biotopbestand, möglichst schonende Eingliederung der Sölle<br />

in die (wenn nötig) Nahbebauung (östlich <strong>des</strong> Vorfluters 21)<br />

- Gestaltung eines Regenwasserrückhaltebeckens und Entwicklung naturnaher Vegetation, tümpelnaher<br />

Flachwasserzonen (10 – 50 cm) und ständig wasserführender Tiefwasserzonen (>150<br />

cm Tiefe), Ansiedelung aquatischer Lebensgemeinschaften<br />

- versiegelte Flächen sind aufgrund der Grundwasserneubildung auf das nötigste zu beschränken;<br />

dezentrale Wasserversickerungsanlagen sollen errichtet werden<br />

- Gehölzpflanzungen sind vorgesehen zwischen der im B-Plans Nr. 3 geplanten Straße und dem<br />

Geltungsbereich <strong>des</strong> B-Plans Nr. 2 sowie östlich der L13neu<br />

- Schutz der Alleen an der L13<br />

- eine landschaftlich angepasste Bauweise und Farbgebung ist erwünscht<br />

- Dach- und Fassadenbegrünung als naturnahe Wärmespeicher und <strong>zum</strong> Schutz für Luft und Klima<br />

empfohlen<br />

- Flächen für Pflanzungen sowie Grünflächen während der Bauphase vor Befahren und Materiallagerung<br />

schützen<br />

Bebauungsplan 2<br />

- Festsetzung eines „Gewerbegebiete-Gürtels“ <strong>zum</strong> Schutz <strong>des</strong> Ortes Weitendorf: hier nur Ansiedelung<br />

emissionsarmen Gewerbes, Prüfung der Einzelvorhaben nach BImSchG auf Standortverträglichkeit<br />

- Anschluss an Abwassersysteme oder Erstellung eines eigenen Abwassersystems<br />

- Etablierung eines Gesamtdrosselabflusses: Simulation <strong>des</strong> Regenabflusses und der Retentionsfunktion<br />

<strong>zum</strong> Schutz <strong>des</strong> Einzugsgebietes Recknitz<br />

- Schutz der Anpflanzungen im Süden und Westen vor Befahren<br />

- 150m bebauungsfreie Zone um den Flughafen<br />

Kompensationsmaßnahmen [nach außen gerichtete Maßnahmen] (unvollständig):<br />

Bebauungsplan 1:<br />

- die Flächen <strong>zum</strong> Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft sind<br />

in standortheimische Laubholzbestände umzuwandeln<br />

- Ersatzaufforstungen nach Lan<strong>des</strong>waldgesetz in Höhe von 98,79 ha<br />

- Öffnung <strong>des</strong> Vorfluters 27 zwischen Weitendorfer Holz und Augraben; Vernetzung ermöglichen;<br />

Schaffung neuer Kleingewässer östlich <strong>des</strong> Wal<strong>des</strong>; anzustreben ist für das Verbindungsstück<br />

der Vorfluter eine Stufung mit Berme; Sohltiefe 2 - 3 m unter Gelände; Rückbau der Verrohrung<br />

ab B 103; Schaffung von Teichen und Kaskaden zur Wasserverwirbelung<br />

- Beseitigung von Leitrinnen an den Oxidationsteichen<br />

- Anlage von Kleingewässern westlich der L13 neu<br />

- am Vorfluter 21: Entwicklung artenreicher Grünlandgesellschaften; auch sind die Nass- und<br />

Feuchtwaldbiotope aus der fortwirtschaftlichen Nutzung auszugliedern; die Gewässerunterhal-<br />

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