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Umweltbericht zum Entwurf des RREP MM/R - Planungsverband ...

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<strong>Umweltbericht</strong><strong>zum</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> RegionalenRaumentwicklungsprogrammsMittleres Mecklenburg/RostockREGIONALER PLANUNGSVERBAND MITTLERES MECKLENBURG/ROSTOCKMAI 2009


<strong>Umweltbericht</strong><strong>zum</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong>Regionalen RaumentwicklungsprogrammsMittleres Mecklenburg/Rostock1


<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/RRegionaler <strong>Planungsverband</strong> Mittleres Mecklenburg/RostockGeschäftsstelle:Amt für Raumordnung und Lan<strong>des</strong>planungMittleres Mecklenburg/RostockMöllner Straße 1318109 RostockTel. 0381 / 7000 89 450Fax. 0381 / 7000 89 470E-Mail: poststelle@afrlmmr.mv-regierung.deInternet: www.rpv-mmr.de2Mai 2009


<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/RInhaltsverzeichnis1. RECHTLICHE GRUNDLAGEN.........................................................................................112. ALLGEMEINES INHALTLICHES UND METHODISCHES VORGEHEN .........................123. INHALT UND ZIELE DES REGIONALEN RAUMENTWICKLUNGSPROGRA<strong>MM</strong>SSOWIE BEZIEHUNGEN ZU ANDEREN RELEVANTEN PLÄNEN UND PROGRA<strong>MM</strong>EN .143.1 INHALT UND ZIELE........................................................................................................143.2 BEZIEHUNG ZU ANDEREN RELEVANTEN PLÄNEN UND PROGRA<strong>MM</strong>EN..............................164. IDENTIFIZIERUNG PRÜFPFLICHTIGER FESTLEGUNGEN ..........................................185. UMWELTZUSTAND, VORAUSSICHTLICHE ENTWICKLUNG UND UMWELTZIELE ...415.1 AKTUELLER UMWELTZUSTAND......................................................................................415.1.1 Schutzgut Mensch...................................................................................................... 425.1.2 Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt ............................................... 445.1.3 Schutzgut Boden ........................................................................................................ 505.1.4 Schutzgut Wasser ...................................................................................................... 525.1.5 Schutzgut Klima/Luft .................................................................................................. 555.1.6 Schutzgut Landschaft ................................................................................................ 575.1.7 Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter ............................................................. 585.1.8 Wechselwirkungen zwischen den vorgenannten Schutzgütern.......................... 605.2 VORAUSSICHTLICHE ENTWICKLUNG DES DERZEITIGEN UMWELTZUSTANDES BEINICHTUMSETZUNG DES <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/R...........................................................................615.2.1 Kernbereich: Gesamträumliche Entwicklung ......................................................... 615.2.2 Kernbereich: Siedlungsentwicklung......................................................................... 625.2.3 Kernbereich: Freiraumentwicklung .......................................................................... 635.2.4 Kernbereich: Infrastrukturentwicklung..................................................................... 635.2.5 Prognose der zu erwartenden Entwicklung ausgewählter Schutzgüter............. 655.3 ERMITTLUNG BEDEUTSAMER UMWELTZIELE ..................................................................656. VERTIEFTE UMWELTPRÜFUNG REGIONALPLANERISCHER FESTLEGUNGEN .....686.1 VORGEHENSWEISE ......................................................................................................686.2 HALBINSEL WUSTROW .................................................................................................696.2.1 Inhalt der Festlegung ................................................................................................. 696.2.2 Umwelterhebliche Wirkfaktoren und betroffene Schutzgüter .............................. 696.2.3 Planungsstand und Abschichtungsmöglichkeiten ................................................. 706.2.4 Prüfung der Umweltauswirkungen........................................................................... 716.2.5 Alternativenprüfung .................................................................................................... 736.2.6 Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen ................................................... 736.2.7 Überwachung <strong>des</strong> Umweltzustan<strong>des</strong>...................................................................... 746.3 HAFENNEUBAU AN DER OSTSEEKÜSTE .........................................................................746.3.1 Inhalt der Festlegung ................................................................................................. 746.3.2 Umwelterhebliche Wirkfaktoren und betroffene Schutzgüter .............................. 756.3.3 Planungsstand und Abschichtungsmöglichkeiten ................................................. 756.3.4 Prüfung der Umweltauswirkungen........................................................................... 766.3.5 Alternativenprüfung .................................................................................................... 776.3.6 Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen ................................................... 776.3.7 Überwachung <strong>des</strong> Umweltzustan<strong>des</strong>...................................................................... 776.4 VORRANGGEBIETE GEWERBE UND INDUSTRIE...............................................................786.4.1 Inhalt der Festlegung ................................................................................................. 786.4.2 Umwelterhebliche Wirkfaktoren und betroffene Schutzgüter .............................. 796.4.3 Planungsstand und Abschichtungsmöglichkeiten ................................................. 806.4.4 Prüfung der Umweltauswirkungen........................................................................... 836.4.5 Alternativenprüfung .................................................................................................... 846.4.6 Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen ................................................... 846.4.7 Überwachung <strong>des</strong> Umweltzustan<strong>des</strong>...................................................................... 85Mai 2009 3


<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/R6.5 VORBEHALTSGEBIETE FÜR GEWERBE UND INDUSTRIE .................................................. 866.5.1 Inhalt der Festlegung ................................................................................................. 866.5.2 Umwelterhebliche Wirkfaktoren und betroffene Schutzgüter .............................. 866.5.3 Planungsstand und Abschichtungsmöglichkeiten ................................................. 876.5.4 Prüfung der Umweltauswirkungen ........................................................................... 946.5.5 Alternativenprüfung .................................................................................................... 946.5.6 Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen ................................................... 946.5.7 Überwachung <strong>des</strong> Umweltzustan<strong>des</strong> ...................................................................... 956.6 VORRANGGEBIETE ROHSTOFFSICHERUNG ................................................................... 966.6.1 Inhalt der Festlegung ................................................................................................. 966.6.2 Umwelterhebliche Wirkfaktoren und betroffene Schutzgüter .............................. 966.6.3 Vorauswahl der Vorranggebiete Rohstoffsicherung.............................................. 986.6.4 Planungsstand und Abschichtungsmöglichkeiten ............................................... 1006.6.5 Prüfung der Umweltauswirkungen ......................................................................... 1026.6.6 Alternativenprüfung .................................................................................................. 1026.6.7 Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen ................................................. 1036.6.8 Überwachung <strong>des</strong> Umweltzustan<strong>des</strong> .................................................................... 1036.7 VORBEHALTSGEBIETE ROHSTOFFSICHERUNG ............................................................ 1046.7.1 Inhalt der Festlegung ............................................................................................... 1046.7.2 Umwelterhebliche Wirkfaktoren und betroffene Schutzgüter ............................ 1056.7.3 Vorauswahl der Vorbehaltsgebiete Rohstoffsicherung....................................... 1056.7.4 Planungsstand und Abschichtungsmöglichkeiten ............................................... 1076.7.5 Prüfung der Umweltauswirkungen ......................................................................... 1076.7.6 Alternativenprüfung .................................................................................................. 1156.7.7 Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen ................................................. 1156.7.8 Überwachung <strong>des</strong> Umweltzustan<strong>des</strong> .................................................................... 1176.8 VORBEHALTSTRASSEN, ORTSUMGEHUNGEN, EISENBAHNVERKEHR............................. 1176.8.1 Inhalt der Festlegungen........................................................................................... 1176.8.2 Umwelterhebliche Wirkfaktoren und betroffene Schutzgüter ............................ 1186.8.3 Auswahl der Vorbehaltstrassen für Straßen und Schienenwege...................... 1206.8.4 Planungsstand und Abschichtungsmöglichkeiten ............................................... 1206.8.5 Prüfung der Umweltauswirkungen ......................................................................... 1216.8.6 Alternativenprüfung .................................................................................................. 1246.8.7 Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen ................................................. 1246.8.8 Überwachung <strong>des</strong> Umweltzustan<strong>des</strong> .................................................................... 1256.9 EIGNUNGSGEBIETE FÜR WINDENERGIEANLAGEN ........................................................ 1256.9.1 Inhalt der Festlegung ............................................................................................... 1256.9.2 Umwelterhebliche Wirkfaktoren und betroffene Schutzgüter ............................ 1266.9.3 Vorauswahl der Eignungsgebiete für Windenergieanlagen............................... 1286.9.4 Beschreibung der allgemeinen Ausschlusskriterien für dieWindenergienutzung ................................................................................................ 1306.9.5 Beschreibung der speziellen Schutzanforderungen für Vogelbrutplätze......... 1346.9.6 Planungsstand und Abschichtungsmöglichkeiten ............................................... 1396.9.7 Prüfung der Umweltauswirkungen ......................................................................... 1406.9.8 Alternativenprüfung .................................................................................................. 1456.9.9 Prüfung artenschutzrechtlicher Belange ............................................................... 1466.9.10 Vermeidungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen........................................... 1486.9.11 Überwachung <strong>des</strong> Umweltzustan<strong>des</strong> .................................................................... 1496.10 ÜBERGREIFENDE AUSSAGEN ZUR ÜBERWACHUNG DES UMWELTZUSTANDS............... 1506.11 GESAMTPLANBETRACHTUNG DES ENTWURFS DES <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/R ............................... 1526.11.1 Zusammenfassende Betrachtung voraussichtlich nachteiligerUmweltauswirkungen............................................................................................... 1526.11.2 Gegenüberstellung positiver und nachteiliger Umweltauswirkungen undVergleich <strong>zum</strong> Status quo ....................................................................................... 1614Mai 2009


7. FFH-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG ..........................................................................1647.1 ALLGEMEINES UND METHODIK....................................................................................1647.1.1 Allgemeines............................................................................................................... 1647.1.2 Methodik .................................................................................................................... 1657.2 HALBINSEL WUSTROW ...............................................................................................1667.2.1 Datengrundlagen und Inhalt der Verträglichkeitsprüfung................................... 1667.2.2 Auswertung der im Rahmen <strong>des</strong> Raumordnungsverfahrensvorgelegten FFH-Verträglichkeitsstudie................................................................ 1677.2.3 Ergebnis..................................................................................................................... 1697.3 HAFENNEUBAU AN DER OSTSEEKÜSTE .......................................................................1697.3.1 Datengrundlagen und Inhalt der Verträglichkeitsprüfung................................... 1697.3.2 Auswertung der im Rahmen <strong>des</strong> Raumordnungsverfahrensvorgelegten FFH-Verträglichkeitsstudie................................................................ 1707.3.3 Ergebnis..................................................................................................................... 1717.4 VORRANGGEBIETE FÜR GEWERBE UND INDUSTRIE......................................................1727.4.1 Ermittlung <strong>des</strong> regionalen Prüferfordernisses...................................................... 1727.4.2 Datengrundlagen und Inhalt der Verträglichkeitsprüfung................................... 1727.4.3 Auswertung vorliegender FFH-Verträglichkeitsvorprüfung ................................ 1727.4.4 Ergebnis..................................................................................................................... 1737.5 VORBEHALTSGEBIETE FÜR GEWERBE UND INDUSTRIE.................................................1737.5.1 Ermittlung <strong>des</strong> Prüferfordernisses ......................................................................... 1737.5.2 Ableitung <strong>des</strong> weiteren Prüfbedarfs....................................................................... 1747.6 VORRANGGEBIETE ROHSTOFFSICHERUNG..................................................................1757.7 VORBEHALTSGEBIETE ROHSTOFFSICHERUNG .............................................................1757.7.1 Prognose der Betroffenheit von Natura2000-Gebieten ...................................... 1757.7.2 Ergebnis der Prognose der Betroffenheit von Natura2000-Gebieten .............. 1797.8 VORBEHALTSTRASSEN, ORTSUMGEHUNGEN SOWIE EISENBAHNVERKEHR....................1797.9 EIGNUNGSGEBIETE WINDENERGIEANLAGEN................................................................1807.9.1 Inhalt und Umfang der Verträglichkeitsprüfung ................................................... 1807.9.2 Prüfung der möglichen Auswirkungen auf die Schutzgebiete........................... 1858. SCHWIERIGKEITEN BEI DER ERARBEITUNG DER UMWELTPRÜFUNG UND DERVERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG ......................................................................................1919. ALLGEMEINVERSTÄNDLICHE ZUSA<strong>MM</strong>ENFASSUNG..............................................19210. QUELLEN- UND GRUNDLAGENVERZEICHNIS.........................................................19710.1 GESETZE UND VERORDNUNGEN ...............................................................................19710.2 FACHPLÄNE UND SONSTIGE GRUNDLAGEN ................................................................1985


<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/RTabellenverzeichnisTabelle 1 Vergleich inhaltlicher Anforderungen aus der RL 2001/42/EG mit demvorliegenden <strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/R .............................................13Tabelle 2 Relevante Pläne und Programme für die Erarbeitung <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> .................16Tabelle 3 Ermittlung der Festlegungen mit voraussichtlich erheblichenUmweltauswirkungen.....................................................................................19Tabelle 4 Grundlagendaten und Datenherkunft Schutzgut Mensch ..............................42Tabelle 5 Grundlagendaten und Datenherkunft Schutzgut Tiere, Pflanzen undbiologische Vielfalt .........................................................................................44Tabelle 6 Geschützte Biotope in der Planungsregion <strong>MM</strong>/R .........................................45Tabelle 7 Schutzgebiete in der Planungsregion Mittleres Mecklenburg/Rostock ..........49Tabelle 8 Grundlagendaten und Datenherkunft Schutzgut Boden ................................50Tabelle 9 Grundlagendaten und Datenherkunft Schutzgut Wasser ..............................52Tabelle 10 Grundlagendaten und Datenherkunft Schutzgut Klima/Luft...........................55Tabelle 11 Grundlagendaten und Datenherkunft Schutzgut Landschaft .........................57Tabelle 12 Grundlagendaten und Datenherkunft Schutzgut Kultur- undsonstige Sachgüter ........................................................................................58Tabelle 13 Wechselwirkungen zwischen Schutzgütern...................................................60Tabelle 14 Voraussichtliche Entwicklung der Schutzgüter ..............................................65Tabelle 15 Bedeutsame Umweltziele für den <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/R.............................................65Tabelle 16 Ableitung der Wirkfaktoren aus touristischen Großprojekten sowieBetroffenheit der Schutzgüter ........................................................................69Tabelle 17 Ableitung der Wirkfaktoren aus dem Hafenneubau sowie Betroffenheitder Schutzgüter..............................................................................................75Tabelle 18 Ableitung der Wirkfaktoren aus Gewerbe- und Industriegebieten sowieBetroffenheit der Schutzgüter ........................................................................79Tabelle 19 Ableitung von Kompensationsmaßnahmen ...................................................94Tabelle 20 Ableitung der Wirkfaktoren <strong>des</strong> Rohstoffabbaus sowie Betroffenheit derSchutzgüter....................................................................................................97Tabelle 21 Vorschlagsflächen Sand/Kiessand nach Sicherungswürdigkeitsklassen ......98Tabelle 22 Vorschlagsflächen Ton nach Sicherungswürdigkeitsklassen ........................98Tabelle 23 Flächenvorschläge zur Festlegung der Vorranggebiete Rohstoffsicherungim Vorentwurf <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/R <strong>zum</strong> ersten Beteiligungsverfahren............100Tabelle 24 Flächenvorschläge zur Festlegung der Vorbehaltsgebiete Rohstoffsicherungim Vorentwurf <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/R <strong>zum</strong> erstenBeteiligungsverfahren ..................................................................................106Tabelle 25 Stufen <strong>des</strong> Konfliktpotenzials.......................................................................108Tabelle 26 Vorschläge zur Einschätzung <strong>des</strong> Konfliktpotenzials für die Umweltprüfungder Vorbehaltsgebiete Rohstoffsicherung.......................................109Tabelle 27 Direkte Betroffenheit von in der Umweltprüfung untersuchten Kriteriendurch die festzulegenden Vorbehaltsgebiete Rohstoffsicherung.................114Tabelle 28 Verminderungs- und Vermeidungsmaßnahmen – beispielhafte Auflistung .116Tabelle 29 Kompensationsmaßnahmen – beispielhafte Auflistung ...............................116Tabelle 30 Ableitung der Wirkfaktoren von Verkehrswegen sowie Betroffenheit derSchutzgüter..................................................................................................119Tabelle 31 Ableitung der Wirkfaktoren von Windenergieanlagen sowie Betroffenheitder Schutzgüter............................................................................................1266Mai 2009


<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/RTabelle 32 Einschätzung der Erheblichkeit von Umweltauswirkungen der <strong>RREP</strong>-Festlegungen zur Windenergienutzung....................................................... 141Tabelle 33 Vorschlag für ein Monitoringsystem <strong>zum</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/R ............................... 151Tabelle 34 Zusammenfassende Betrachtung der Umweltauswirkungen aus denFestlegungen im <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/R ................................................ 153Tabelle 35 Ergebnisse der Verträglichkeitsstudie von 2002 ......................................... 168Tabelle 36 Ergebnisse der Verträglichkeitsstudie von 2002 ......................................... 168Tabelle 37 Ergebnisse der Verträglichkeitsstudie von 2002 ......................................... 171Tabelle 38 Betroffenheit von Natura2000-Gebieten durch VorranggebieteRohstoffsicherung ....................................................................................... 175Tabelle 39 Betroffenheit von Natura2000-Gebieten durch VorbehaltsgebieteRohstoffsicherung ....................................................................................... 176Tabelle 40 Betroffenheit von Natura-2000-Gebieten durch Eignungsgebiete fürWindenergieanlagen (Vorprüfung der Verträglichkeit) ................................ 181AbbildungsverzeichnisAbbildung 1: Halbinsel Wustrow - potenzielle Plangebiete und Abgrenzung <strong>des</strong>Untersuchungsraums .................................................................................... 72Abbildung 2: Hafenneubau an der Ostseeküste - potenzielles Plangebiet undAbgrenzung <strong>des</strong> Untersuchungsraums ......................................................... 76Abbildung 3: Vorranggebiet Gewerbe und Industrie Airpark Rostock-Laage..................... 80Abbildung 4: Vorranggebiet Gewerbe und Industrie Rostock-Mönchhagen....................... 82Abbildung 5: Vorranggebiet Gewerbe und Industrie Rostock-Poppendorf......................... 83Abbildung 6: Vorbehaltsgebiet Gewerbe und Industrie Rostock-Seehafen Ost ................. 87Abbildung 7: Vorbehaltsgebiet Gewerbe und Industrie Rostock-Seehafen Mitte............... 88Abbildung 8: Vorbehaltsgebiet Gewerbe und Industrie Rostock-Seehafen West .............. 89Abbildung 9: Vorbehaltsgebiet Gewerbe und Industrie Bentwisch..................................... 90Abbildung 10: Vorbehaltsgebiet Gewerbe und Industrie Dummerstorf................................. 91Abbildung 11: Vorbehaltsgebiet Gewerbe und Industrie Poppendorf Nord.......................... 92Abbildung 12: Vorbehaltsgebiet Gewerbe und Industrie Güstrow Ost ................................. 93Abbildung 13: Vorranggebiet Rohstoffsicherung Nr. 118 - Subzin Süd.............................. 102Abbildung 14: Bestehende und geplante Raumnutzungen/-funktionen mit nachteiligenbzw. voraussichtlich nachteiligen Umweltauswirkungen ............................. 160Abbildung 15: Bestehende und geplante Raumnutzungen/-funktionen mit nachteiligenbzw. voraussichtlich nachteiligen Umweltauswirkungen – DetaildarstellungRaum Rostock .......................................................................... 161Abbildung 16: Bestehende und geplante Raumnutzungen/-funktionen mit nachteiligenbzw. voraussichtlich nachteiligen Umweltauswirkungen sowie mitpositiven bzw. voraussichtlich positiven Umweltauswirkungen ................... 163Mai 2009 7


AnhangsverzeichnisKarten Karte 1 Prüfpflichtige Festlegungen <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/RKarte 2 SiedlungsflächenKarte 3 Tourismus und ErholungKarte 4 Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Naturschutz undLandschaftspflegeKarte 5 Arten und Lebensräume, FreiräumeKarte 6 Regionaler Biotopverbund und Natura2000-GebieteKarte 7 Rastplätze, VogelzugKarte 8 Nationale SchutzgebieteKarte 9 WaldKarte 10 BodenKarte 11 GrundwasserKarte 12 TrinkwasserschutzgebieteKarte 13 LandschaftsbildAnhang 6.2.4.1Anhang 6.2.4.2Anhang 6.3.4.1Anhang 6.3.4.2Anhang 6.4.3Anhang 6.4.4Anhang 6.5.4Anhang 6.6.4Anhang 6.6.5Anhang 6.7.4Halbinsel Wustrow – Beschreibung <strong>des</strong> aktuellen Umweltzustan<strong>des</strong>Halbinsel Wustrow – Bewertung der Umweltauswirkungen, VermeidungsundMinderungsmaßnahmen, KompensationsmaßnahmenMarina auf der Halbinsel Wustrow – Beschreibung <strong>des</strong> aktuellen Umweltzustan<strong>des</strong>Marina auf der Halbinsel Wustrow – Bewertung der Umweltauswirkungen,Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen, KompensationsmaßnahmenVorranggebiete Gewerbe und Industrie – Bewertung der Umweltauswirkungen,Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen, KompensationsmaßnahmenVorranggebiet Gewerbe und Industrie – Beschreibung <strong>des</strong> aktuellen Umweltzustan<strong>des</strong>Vorbehaltsgebiete Gewerbe und Industrie – Beschreibung <strong>des</strong> aktuellenUmweltzustan<strong>des</strong>, Bewertung der Umweltauswirkungen, Alternativenprüfung,Vermeidungs-, Minderungs- und KompensationsmaßnahmenVorranggebiete Rohstoffsicherung – Bewertung der Umweltauswirkungen,Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen, KompensationsmaßnahmenVorranggebiet Rohstoffsicherung – Beschreibung <strong>des</strong> aktuellen Umweltzustan<strong>des</strong>,Bewertung der Umweltauswirkungen, regionalplanerischeAbwägungVorbehaltsgebiete Rohstoffsicherung – Bewertung der Umweltauswirkungen,Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen, KompensationsmaßnahmenAnhang 6.7.5_1 Vorbehaltsgebiete Rohstoffsicherung – Beschreibung <strong>des</strong> Umweltzustands,Bewertung der Umweltauswirkungen, regionalplanerische AbwägungAnhang 6.7.5_2 Nicht zur Festlegung im <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/R vorgesehene Flächen unter Bergrecht>5 ha – Beschreibung <strong>des</strong> aktuellen Umweltzustan<strong>des</strong>, Bewertungder Umweltauswirkungen, regionalplanerische AbwägungAnhang 6.9.7.1Anhang 7.1.2_1Anhang 7.1.2_2Anhang 8.1.2Eignungsgebiete Windenergieanlagen – Beschreibung <strong>des</strong> aktuellenUmweltzustan<strong>des</strong>Beschreibung der FFH- GebieteBeschreibung der SPA-GebietePotenziell erheblich beeinträchtigte Natura2000-Gebiete8


<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/RAbkürungsverzeichnisAEWAAbkommen zur Erhaltung der afrikanisch-eurasischen wanderndenWasservögelAfRLAmt für Raumordnung und Lan<strong>des</strong>planungAPArtenschutzrechtliche PrüfungBArtSchV Bun<strong>des</strong>artenschutzverordnungBauGBBaugesetzbuchBBergGBun<strong>des</strong>berggesetzBBodSchG Gesetz <strong>zum</strong> Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierungvon AltlastenBImSchV Bun<strong>des</strong>immissionsschutzverordnungBNatSchG Gesetz über Naturschutz und LandschaftspflegedB (A)Dezibel (Tag)DBRBad Doberan (Landkreis)DSchGDenkmalschutzgesetzEUEuropäische UnionEU-WRRL Richtlinie 2000/60/EG <strong>des</strong> Europäischen Parlaments und <strong>des</strong> Rates derEuropäischen Union zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmender Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik - WasserrahmenrichtlinieFFH-Gebiet Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung nach FFH-RichtlinieFFH-Richtlinie Richtlinie 92/43/EWG <strong>des</strong> Rates der europäischen Gemeinschaft zurErhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiereund Pflanzen vom 21. Mai 1992 (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie)FFH-RLFFH-Richtlinie (s.o.)FFH-VPVerträglichkeitsprüfung nach der FFH-RichtlinieFGEFlussgebietseinheitFNDFlächennaturdenkmaleGLBGeschützter LandschaftsbestandteilGLPGutachtliches LandschaftsprogrammGLRPGutachtlicher LandschaftsrahmenplanGÜGüstrow (Landkreis)GWGrundwasserHBPHauptbetriebsplanHROHansestadt RostockKOR50Karte der oberflächennahen RohstoffeLEPLan<strong>des</strong>raumentwicklungsprogramm Mecklenburg-VorpommernLFG Lan<strong>des</strong>amt für Forsten und Großschutzgebiete M-V (<strong>zum</strong> 31.12.2005aufgelöst; jetzt Lan<strong>des</strong>forstanstalt M-V (LFoA))LNatGLan<strong>des</strong>naturschutzgesetzLPlGLan<strong>des</strong>planungsgesetzLRTzu schützender Lebensraum (nach Anhang I der FFH-Richtlinie)LSGLandschaftsschutzgebietLUALan<strong>des</strong>umweltamtLuftVGLuftverkehrsgesetzLUNGLan<strong>des</strong>amt für Umwelt, Naturschutz und GeologieLUVPGGesetz über die UmweltverträglichkeitsprüfungMai 2009 9


<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/RLWaGLan<strong>des</strong>wassergesetzLWaldGLan<strong>des</strong>waldgesetz<strong>MM</strong>/RMittleres Mecklenburg/RostockM-VMecklenburg-VorpommernNatura2000-Gebiet Schutzgebiet nach Artikel 3 der FFH-RichtlinieNLNaturschutz und LandschaftspflegeNPNaturparkNRWNordrhein-WestfalenNSGNaturschutzgebietÖPNVÖffentlicher PersonennahverkehrRamsarÜbereinkommen über den Schutz von Feuchtgebieten, insbesondereals Lebensraum für Wasser- und Watvögel, von internationaler BedeutungRL 2001/42/EG Richtlinie zur Prüfung von Umweltauswirkungen bestimmter Pläne undProgrammeRL-<strong>RREP</strong> Richtlinie <strong>zum</strong> Zwecke der Neuaufstellung, Änderung oder ErgänzungRegionaler Raumentwicklungsprogramme in Mecklenburg-VorpommernROGRaumordnungsgesetz <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ROKRaumordnungskatasterROVRaumordnungsverfahrenRPVRegionaler <strong>Planungsverband</strong><strong>RREP</strong>Regionales RaumentwicklungsprogrammRROPRegionales RaumordnungsprogrammSchBerG Gesetz über die Beschränkung von Grundeigentum für die militärischeVerteidigungSHSchleswig-HolsteinSWKSicherungswürdigkeitSPASpecial Protection Area (= Europäisches Vogelschutzgebiet)StAUNStaatliches Amt für Umwelt und NaturSUPstrategische Umweltprüfung von Plänen und ProgrammenTWSZTrinkwasserschutzzoneUM M-VUmweltministerium Mecklenburg-Vorpommern (jetzt Ministerium fürLandwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz)ÜSGWarnowVO Verordnung zur Festsetzung <strong>des</strong> Überschwemmungsgebietes „Warnowniederungzwischen Klein Raden und der Hansestadt Rostock“UVPUmweltverträglichkeitsprüfungUVPGGesetz über die UmweltverträglichkeitsprüfungVbVorbehaltsgebietVPVerträglichkeitsprüfungVrVorranggebietWEAWindenergieanlagenWHGWasserhaushaltsgesetzWKA-Hinweise Hinweise für die Planung und Genehmigung von Windkraftanlagen inMecklenburg-VorpommernWRRLWasserrahmenrichtlinie (vgl. EU-WRRL)10Mai 2009


<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/R1. Rechtliche GrundlagenDas Regionale Raumentwicklungsprogramm Mittleres Mecklenburg/Rostock (<strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/R)ist aus dem Lan<strong>des</strong>raumentwicklungsprogramm Mecklenburg-Vorpommern (LEP M-V) zuentwickeln. Inhalt und Aufstellungsverfahren <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> regeln §§ 4, 5, 8 und 9 <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>planungsgesetzesMecklenburg-Vorpommern (LPlG M-V).Aufgrund von Änderungen im Raumordnungsgesetz (ROG) und im Lan<strong>des</strong>planungsgesetzM-V sind bei der Neuaufstellung <strong>des</strong> Regionalen Raumentwicklungsprogramms MittleresMecklenburg/ Rostock neue verfahrensrechtliche und inhaltliche Anforderungen zu beachten.Dies betrifft insbesondere die Anforderungen an die Prüfung von Umweltauswirkungenaufgrund regionalplanerischer Festlegungen, resultierend aus:• der EU-Richtlinie über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme(RL 2001/42/EG), umgesetzt in § 7 Absatz 5 ff ROG und § 4 Absatz 5 ff LPlGM-V und• der FFH-Richtlinie, umgesetzt in § 7 Abs. 5 ROG und § 4 Abs. 5 LPlG M-V.Bei der Erarbeitung <strong>des</strong> <strong>Umweltbericht</strong>s werden weiterhin die Richtlinie zur NeuaufstellungRegionaler Raumentwicklungsprogramme in M-V (RL-<strong>RREP</strong>) und der gemeinsame Erlasszur FFH-Verträglichkeitsprüfung in M-V einbezogen.Die Regelungen in den genannten Richtlinien und Gesetzen sollen dazu beitragen, dassUmwelterwägungen bei der Ausarbeitung und Annahme <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> einbezogen werden unddie dazu notwendigen Arbeitsschritte und Ableitungen nachvollziehbar dargestellt werden.Dies ist Inhalt <strong>des</strong> vorliegenden <strong>Umweltbericht</strong>s. Vertieft prüfpflichtige Festlegungen könnensowohl die Ziele als auch die Grundsätze der Raumordnung sein.Der Maßstab der Umweltprüfung ist dabei an den räumlichen und sachlichen Konkretisierungsgradder regionalplanerischen Festlegungen angepasst. Die Ergebnisse sollen aufnachfolgenden Planungsebenen (Bauleitplanung, Fachplanung) berücksichtigt werden, nichtabschließend geprüfte oder andere, auf regionaler Ebene nicht berücksichtigte Umweltauswirkungenbedürfen hier noch einer vertiefenden Prüfung (Vermeidung von Mehrfachprüfungen).Bezüglich <strong>des</strong> Verhältnisses von Umweltprüfung zu FFH-Verträglichkeitsprüfung ist festzustellen,dass es sich um eigenständige Prüfungen handelt, die aber im Gesamtverfahren derNeuaufstellung <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> integriert werden. Aufgrund der unterschiedlichen Rechtswirkungder Prüfergebnisse müssen diese auch eigenständig nachvollziehbar sein. So sind die Ergebnisseder Umweltprüfung im Rahmen der Gesamtabwägung <strong>zum</strong> <strong>RREP</strong> zu berücksichtigen,die Ergebnisse der FFH-Prüfung hingegen können unter bestimmten Voraussetzungendie Unzulässigkeit regionalplanerischer Festlegungen bedeuten.Folgende Verfahrensschritte sind Bestandteil der Umweltprüfung:Das Scoping beinhaltet die Abstimmung von Untersuchungsgegenstand, Untersuchungsumfang,Untersuchungstiefe und anzuwendenden Untersuchungsmethoden mit den in ihremAufgabenbereich berührten öffentlichen Stellen. Laut RL-<strong>RREP</strong> erfolgt die Abstimmung aufGrundlage <strong>des</strong> Vorentwurfes <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> und auf der Grundlage <strong>des</strong> <strong>Entwurf</strong>s <strong>des</strong> <strong>Umweltbericht</strong>s.Im Rahmen <strong>des</strong> Scopings werden alle Programminhalte einer Überprüfung unterzogen,um die Festlegungen mit voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen zu ermitteln.Das Scopingverfahren fand im Zeitraum vom 30.06. bis 31.07.2008 statt. Beteiligt wurdendas Lan<strong>des</strong>amt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V, das Lan<strong>des</strong>amt für Kultur undDenkmalpflege M-V, das Lan<strong>des</strong>amt für Gesundheit und Soziales M-V, das Staatliche Amtfür Umwelt und Natur Rostock, die unteren Naturschutzbehörden und die Gesundheitsämterder Landkreise Bad Doberan und Güstrow sowie die Ämter für Stadtgrün, Naturschutz undLandschaftspflege, Umwelt und Gesundheit der Hansestadt Rostock. Im Ergebnis wurdenMai 2009 11


<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/Rzehn Stellungnahmen eingereicht, von denen in acht konkrete Hinweise und Anregungen<strong>zum</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>Umweltbericht</strong>s enthalten waren.Kernelement der Umweltprüfung bildet die Beschreibung und Bewertung der im Ergebnis<strong>des</strong> Scopings ermittelten Programminhalte mit voraussichtlich erheblichen negativen Auswirkungenauf die Umwelt sowie anderweitiger Planungsmöglichkeiten (d.h. vernünftigerAlternativen) unter Berücksichtigung der wesentlichen Zwecke <strong>des</strong> <strong>RREP</strong>. Weiterhin wirddas <strong>RREP</strong> einer Gesamtplanbetrachtung unterzogen, bei der u.a. die voraussichtlich negativenUmweltauswirkungen den zu erwartenden positiven Auswirkungen gegenüber gestelltwerden. Die FFH-Verträglichkeitsprüfung wird separat dargelegt.Auf der Grundlage der Ergebnisse der Abwägung der Stellungnahmen <strong>zum</strong> Vorentwurf <strong>des</strong><strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/R im ersten Beteiligungsverfahren und unter Einbeziehung weiterer neuer Datengrundlagenwurde der <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/R <strong>zum</strong> zweiten Beteiligungsverfahren erarbeitet.Der <strong>Umweltbericht</strong> wurde in Bezug auf den <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>zum</strong> zweiten Beteiligungsverfahrenund unter Einbeziehung der Hinweise aus den Stellungnahmen <strong>des</strong> Scopingverfahrensüberarbeitet und vervollständigt. Er wird zusammen mit dem <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong><strong>RREP</strong> in das zweite Beteiligungsverfahren eingebracht.Nach Auswertung der im zweiten Beteiligungsverfahren <strong>zum</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/R und<strong>zum</strong> <strong>Umweltbericht</strong> eingehenden Stellungnahmen wird die zusammenfassende Erklärung(Umwelterklärung) formuliert, in der dargelegt wird, wie die Bewertung der Umweltauswirkungenaufgrund der eingegangenen Stellungnahmen und/oder aufgrund von Änderungen<strong>des</strong> <strong>RREP</strong>-<strong>Entwurf</strong>s über den im <strong>Umweltbericht</strong> beschriebenen Stand hinaus aktualisiert,korrigiert oder ergänzt wurden und welche Maßnahmen zur Überwachung (Monitoring) vorgesehensind. Die zusammengefasste Erklärung wird im Amtsblatt für Mecklenburg-Vorpommern veröffentlicht.2. Allgemeines inhaltliches und methodisches VorgehenDer vorliegende <strong>Umweltbericht</strong> nimmt Bezug auf den <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen RaumentwicklungsprogrammsMittleres Mecklenburg/Rostock von Mai 2009 <strong>zum</strong> zweiten Beteiligungsverfahren.Methodisch orientiert sich der <strong>Umweltbericht</strong> insbesondere an der Arbeitshilfe „Umweltprüfungin der Regionalplanung (ARL, 2007) und insbesondere dem für die Region Nordthüringenerarbeiteten Forschungsprojekt „Die Strategische Umweltprüfung in der Regionalplanung“(Fachhochschule Erfurt, 2004), aber auch an anderen bereits vorliegenden Umweltprüfungenvon Regionalplänen oder UVP-pflichtigen Vorhaben.Nach einer zusammenfassenden Beschreibung der Inhalte und Ziele <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> sowie einerkurzen Beschreibung anderer relevanter Pläne und Programme in Kapitel 3 erfolgt in Kapitel4 eine tabellarische Abprüfung aller Festlegungen <strong>des</strong> <strong>RREP</strong>-<strong>Entwurf</strong>s im Hinblick auf dasmögliche Auftreten erheblicher (positiver oder negativer) Umweltauswirkungen und im Hinblickauf das Vorhandensein von Abschichtungsmöglichkeiten (z.B. im Verhältnis <strong>zum</strong> <strong>Umweltbericht</strong><strong>zum</strong> LEP M-V). Ableitend daraus werden alle Festlegungen ermittelt, die voraussichtlicherhebliche negative Umweltauswirkungen erwarten lassen und die daher einer vertieftenUmweltprüfung zu unterziehen sind.Kapitel 5 umfasst die Bestandsbeschreibung und die Beschreibung bestehender Belastungenfür die in der Umweltprüfung zu betrachtenden Schutzgüter für die gesamte Planungsregion.Wesentliche Datenquellen bilden der Gutachtliche Landschaftsrahmenplan MittleresMecklenburg/Rostock (GLRP <strong>MM</strong>/R), der <strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> GLRP <strong>MM</strong>/R, vorliegende vorhabensbezogenePlanunterlagen und Machbarkeitsstudien, gezielt angefragte Informationenvon Fachbehörden sowie die im Rahmen <strong>des</strong> Scopingverfahrens von den beteiligten Behördenübergebenen Informationen. Eigene Erhebungen wurden nicht vorgenommen und sindnachfolgenden Planungsebenen vorbehalten.12Mai 2009


<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/RIn einer Karte werden die prüfpflichtigen Festlegungen <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/R und in weiterenzwölf Karten eine Auswahl von Kriterien zur Beschreibung der Schutzgüter dargestellt (Beschränkungauf solche Kriterien, die auf A3-Karten im Maßstab 1 : 300 000 gut lesbar sind).Darüber hinaus wird in Kapitel 5 die voraussichtliche Entwicklung <strong>des</strong> Umweltzustan<strong>des</strong> beiNichtumsetzung <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> beschrieben. Dieser Arbeitsschritt kann bereits als Betrachtungder Nullvariante im Rahmen der Alternativenprüfung angesehen werden. Weiterhin werdenin Kapitel 5 die für die Umweltprüfung <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> maßgeblichen Umweltziele ermittelt.Die wesentlichen Bestandteile der eigentlichen Prüfung werden in Kapitel 6 jeweils in Bezugauf die einzelnen prüfpflichtigen Festlegungen <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> abgearbeitet. Zu diesen Inhaltengehören:• die Beschreibung <strong>des</strong> Festlegungsinhalts,• die Erläuterung aktueller Planungsstände in Bezug auf die geplanten Festlegungen,• die Erläuterung der Vorgehensweise bei der Ermittlung <strong>des</strong> Festlegungsinhalts für denVorentwurf <strong>des</strong> <strong>RREP</strong>,• die Prüfung der Umweltauswirkungen mit einer Beschreibung und Bewertung <strong>des</strong> aktuellenUmweltzustan<strong>des</strong>, einer Ermittlung und Beschreibung der Umweltauswirkungen sowiebetroffener Schutzgüter, die Bewertung der Umweltauswirkungen auf die Schutzgüterbezogen auf die einzelne Festlegung,• die Alternativenprüfung,• die Darstellung von Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen, soweit maßstäblichmöglich und• die Darlegung von Maßnahmen <strong>des</strong> Monitorings.Nach Prüfung der einzelnen Festlegungen erfolgt ebenfalls in Kapitel 6 eine Gesamtplanbetrachtung.Aus dieser Prüfung heraus werden die Festlegungen abgeleitet, die zusätzlich zur Umweltprüfungeiner Verträglichkeitsprüfung nach der FFH-Richtlinie zu unterziehen sind. Die Verträglichkeitsprüfungist Inhalt von Kapitel 7 <strong>des</strong> <strong>Umweltbericht</strong>s.In Kapitel 8 werden die aufgetretenen Schwierigkeiten bei der Erarbeitung der Umwelt- undder FFH-Verträglichkeitsprüfung erläutert. Der <strong>Umweltbericht</strong> enthält weiterhin eine allgemeinverständlicheZusammenfassung in Kapitel 9.Mit der gewählten Gliederung wird leicht von der Gliederung nach Anhang 1 der Richtlinie2001/42/EG abgewichen. Folgende Tabelle zeigt, in welchen Gliederungspunkten die inhaltlichenAnforderungen an die Umweltprüfung eines Plans oder Programms entsprechend derRichtlinie im vorliegenden <strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>RREP</strong> umgesetzt werden.Tabelle 1Vergleich inhaltlicher Anforderungen aus der RL 2001/42/EG mit dem vorliegenden<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/RBeizubringende Informationen gemäß Artikel 5 Absatz 1 laut Kapitel im <strong>Umweltbericht</strong>Anhang 1 der Richtlinie 2001/42/EG• eine Kurzdarstellung <strong>des</strong> Inhalts und der wichtigsten Ziele <strong>des</strong> 3.1 und 3.2Plans oder Programms sowie der Beziehung zu anderen relevantenPlänen und Programmen• die relevanten Aspekte <strong>des</strong> derzeitigen Umweltzustands und<strong>des</strong>sen voraussichtliche Entwicklung bei Nichtdurchführung <strong>des</strong>Plans oder Programms• die Umweltmerkmale der Gebiete, die voraussichtlich erheblichbeeinflusst werden5.1 und 5.25.1 jeweils in Verbindungmit den Unterkapiteln„Prüfung derUmweltauswirkungen“in Kapitel 6Mai 2009 13


<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/R• sämtliche derzeitigen für den Plan oder das Programm relevantenUmweltprobleme unter besonderer Berücksichtigung derProbleme, die sich auf Gebiete mit einer speziellen Umweltrelevanzbeziehen, wie etwa die gemäß den Richtlinien 79/409/EWGund 92/43/EWG ausgewiesenen Gebiete• die auf internationaler oder gemeinschaftlicher Ebene oder aufder Ebene der Mitgliedsstaaten festgelegten Ziele <strong>des</strong> Umweltschutzes,die für den Plan oder das Programm von Bedeutungsind und die Art, wie diese Ziele und alle Umwelterwägungen beider Ausarbeitung <strong>des</strong> Plans oder Programms berücksichtigt wurden• die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen 1 , einschließlichder Auswirkungen auf Aspekte wie die biologischeVielfalt, die Bevölkerung, die Gesundheit <strong>des</strong> Menschen, Fauna,Flora, Boden, Wasser, Luft, klimatische Faktoren, Sachwerte,das kulturelle Erbe einschließlich der architektonisch wertvollenBauten und der archäologischen Schätze, die Landschaft und dieWechselbeziehung zwischen den genannten Faktoren• die Maßnahmen, die geplant sind, um erhebliche negative Umweltauswirkungenaufgrund der Durchführung <strong>des</strong> Plans oderProgramms zu verhindern, zu verringern und soweit wie möglichauszugleichen• eine Kurzdarstellung der Gründe für die Wahl der geprüften Alternativenund eine Beschreibung, wie die Umweltprüfung vorgenommenwurde, einschließlich etwaiger Schwierigkeiten bei derZusammenstellung der erforderlichen Informationen (<strong>zum</strong> Beispieltechnische Lücken oder fehlende Kenntnisse)• eine Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachunggemäß Artikel 10• eine nichttechnische Zusammenfassung der oben beschriebenenInformationen5.1 in Verbindung mitKapiteln 6 und 75.3 und 6.11jeweilige Unterkapitel„UmwelterheblicheWirkfaktoren undbetroffene Schutzgüter“und „Prüfung derUmweltauswirkungen“in Kapitel 6jeweilige Unterkapitel„Vermeidungs- undKompensationsmaßnahmen“in Kapitel 6jeweilige Unterkapitel„Alternativenprüfung“in Kapiteln 6 und 8jeweilige Unterkapitel„Überwachung <strong>des</strong>Umweltzustan<strong>des</strong>“ inKapitel 6 in Verbindungmit Kapitel 6.1093. Inhalt und Ziele <strong>des</strong> Regionalen Raumentwicklungsprogrammssowie Beziehungen zu anderen relevanten Plänenund Programmen3.1 Inhalt und ZieleDas Regionale Raumentwicklungsprogramm Mittleres Mecklenburg/Rostock stellt als überörtliche,überfachliche und zusammenfassende räumliche Gesamtplanung die Planungszieleund -grundsätze für die Planungsregion Mittleres Mecklenburg/Rostock in Text und Karte(Maßstab 1 : 100.000) dar. Es konkretisiert die Ziele und Grundsätze <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>raumentwicklungsprogrammsMecklenburg-Vorpommern und bildet das entscheidende Bindegliedzwischen Raumordnung auf Lan<strong>des</strong>ebene und der kommunalen Bauleitplanung.1 einschließlich sekundärer, kumulativer, synergetischer, kurz-, mittel- und langfristiger, ständiger und vorübergehender,positiver und negativer Auswirkungen14Mai 2009


<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/RDas Regionale Raumentwicklungsprogramm entfaltet seine Bindungswirkung• gegenüber Behörden <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> und der Länder, kommunalen Gebietskörperschaften,bun<strong>des</strong>unmittelbaren und der Aufsicht eines Lan<strong>des</strong> unterstehenden Körperschaften,Anstalten und Stiftungen <strong>des</strong> öffentlichen Rechts sowie• gegenüber Personen <strong>des</strong> Privatrechts bei der Durchführung raumbedeutsamer Vorhabensowie in Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben.Näheres regeln §§ 4 und 5 <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>raumordnungsgesetzes.Die Erforderlichkeit der Neuaufstellung <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/R resultiert vor allem aus neuen gesetzlichenund fachlichen Anforderungen. So wurden seit 1998 ein neues Raumordnungsgesetz(ROG), ein neues Baugesetzbuch (BauGB), ein novelliertes Lan<strong>des</strong>planungsgesetzM-V (LPlG) und ein neues Lan<strong>des</strong>naturschutzgesetz M-V (LNatG) verabschiedet. Auch ausEU-Vorgaben wie der Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebendenTiere und Pflanzen (FFH-RL), der Richtlinie zur Prüfung von Umweltauswirkungenbestimmter Pläne und Programme (RL 2001/42/EG) und aus der Wasserrahmenrichtlinie(WRRL) ergeben sich neue Anforderungen. Verantwortlich für die Neuaufstellung <strong>des</strong> <strong>RREP</strong><strong>MM</strong>/R ist der Regionale <strong>Planungsverband</strong> <strong>MM</strong>/R als Träger der Regionalplanung.Wesentliches Ziel und wesentliche Aufgabe <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> ist die Schaffung einer raumplanerischenGesamtkonzeption zur Beförderung einer nachhaltigen Entwicklung unter Einbeziehungder raumbedeutsamen Ansprüche unterschiedlicher Raumnutzungen und -funktionen.Innerregionale Potenziale und Chancen sollen aufgezeigt und nutzbar gemacht werden,bestehende oder absehbare Raumkonflikte sollen minimiert bzw. vermieden werden. Dadurchsoll eine positive wirtschaftliche, soziale und ökologische Entwicklung in der Regionbefördert werden. Im <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/R erfolgt dazu eine Konzentration der raumbedeutsamenAussagen auf die Kernbereiche Siedlungs-, Freiraum- und Infrastrukturentwicklung. In diesenKernbereichen werden Festlegungen in Form von Zielen und Grundsätzen der Raumordnunggetroffen und in Begründungsteilen fachlich untersetzt und erläutert.• Ziele der Raumordnung, gekennzeichnet mit einem Z, sind verbindliche Vorgaben inForm von räumlich und sachlich bestimmten oder bestimmbaren, vom Träger der Lan<strong>des</strong>-oder Regionalplanung abschließend abgewogenen textlichen oder zeichnerischenFestlegungen. Sie sind keiner Abwägung mehr zugänglich und von den in § 3 Ziffer 5ROG genannten Stellen gemäß § 4 Abs. 1 ROG uneingeschränkt zu beachten.• Grundsätze der Raumordnung, gekennzeichnet mit einem G, sind Aussagen zur Entwicklung,Ordnung und Sicherung <strong>des</strong> Raumes als Vorgaben für nachfolgende Abwägungs-oder Ermessensentscheidungen. Sie sind bei einer Abwägung mit einem besonderenGewicht zu berücksichtigen.Die Begründungen der Programmsätze und die Textkarten nehmen nicht an der Verbindlichkeitteil.Auf der Grundkarte der räumlichen Ordnung werden zur räumlichen Konkretisierung textlicherFestlegungen insbesondere Vorranggebiete, Vorbehaltsgebiete sowie Eignungsgebietefestgelegt.• Vorranggebiete sind Gebiete, die für bestimmte, raumbedeutsame Funktionen oder Nutzungenvorgesehen sind und andere raumbedeutsame Nutzungen in diesem Gebietausschließen, soweit diese mit den vorrangigen Funktionen, Nutzungen oder Zielen derRaumordung nicht vereinbar sind. Vorranggebiete haben den Rechtscharakter von Zielender Raumordnung.• Als Vorbehaltsgebiete werden Gebiete festgelegt, in denen bestimmten, raumbedeutsamenFunktionen oder Nutzungen bei der Abwägung mit konkurrierenden raumbedeutsamenNutzungen besonderes Gewicht beigemessen werden soll. Vorbehaltsgebietehaben den Rechtscharakter von Grundsätzen der Raumordnung.Mai 2009 15


<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/R• Eignungsgebiete sind Gebiete, die für bestimmte, raumbedeutsame Maßnahmen geeignetsind, die städtebaulich nach § 35 <strong>des</strong> Baugesetzbuches zu beurteilen sind und ananderer Stelle im Planungsraum ausgeschlossen werden. Die im <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/R festgelegtenEignungsgebiete Windenergieanlage entfalten die Rechtswirkung von Zielen derRaumordnung nach innen und außen.3.2 Beziehung zu anderen relevanten Plänen und ProgrammenBei der Erarbeitung <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/R ist die Berücksichtigung <strong>des</strong> Gegenstromprinzips nach§ 1 Abs. 3 ROG von entscheidender Bedeutung. Dies betrifft insbesondere die Einbeziehungvon Planungen der vor- bzw. nachgelagerten Planungsebenen, d.h. aus dem Lan<strong>des</strong>raumentwicklungsprogrammund aus der kommunalen Bauleitplanung.Nach § 3 ROG sollen Raumordnungspläne weiterhin auch diejenigen Festlegungen zuraumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen von öffentlichen Stellen und Personen <strong>des</strong>Privatrechts … enthalten, die zur Aufnahme in Raumordnungspläne geeignet und … zurKoordinierung von Raumansprüchen erforderlich sind und die durch Ziele und Grundsätzeder Raumordnung gesichert werden können.“ Bei der Erarbeitung <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> wurden daherdie in Tabelle 2 aufgeführten Pläne und Programme einbezogen und bilden somit die fachplanerischeGrundlage der Festlegungen in den Fachkapiteln. Auf eine Reihe der genanntenPläne und Programme wird auch im vorliegenden <strong>Umweltbericht</strong> Bezug genommen.In Tabelle 2 wird zusätzlich aufgeführt, für welche Pläne und Programme bereits Umweltprüfungendurchgeführt wurden. Da die Anforderungen aus der RL 2001/42/EG bzw. derenUmsetzungen in nationales und Lan<strong>des</strong>recht noch vergleichsweise neu sind, liegen nicht füralle der aufgeführten Pläne und Programme <strong>Umweltbericht</strong>e vor, die im Rahmen der Umweltprüfung<strong>zum</strong> <strong>RREP</strong> genutzt werden könnten. Dabei ist aber auch zu berücksichtigen,dass voraussichtlich nicht für alle der aufgeführten Pläne und Programme die Pflicht zurErarbeitung einer Umweltprüfung besteht.Tabelle 2Relevante Pläne und Programme für die Erarbeitung <strong>des</strong> <strong>RREP</strong>Bezeichnung Beschreibung der Beziehung <strong>zum</strong> <strong>RREP</strong> und <strong>zum</strong> <strong>Umweltbericht</strong>Lan<strong>des</strong>raumentwicklungsprogrammM-V(2005)Vorentwürfe bzw.Entwürfe der RegionalenRaumentwicklungsprogrammeangrenzender PlanungsregionenLan<strong>des</strong>tourismuskonzeption2010 fürM-V (2004)Standortkonzept fürSportboothäfen ander OstseeküsteM-V (2004)FlächennutzungsundBebauungspläneder Gemeinden- querschnittsorientierte und fachübergreifende raumbezogene Rahmenplanungauf Lan<strong>des</strong>ebene, Erfordernisse der Raumordnung insbesondere fürPlanungsträger verbindlich- verbindlicher Rahmen für die Neuaufstellung <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/R- fakultative Programm-Umweltprüfung liegt vor- weitere abgeleitete Vorgabe: Richtlinie <strong>zum</strong> Zwecke der Neuaufstellung,Änderung und Ergänzung Regionaler Raumentwicklungsprogramme in M-V- betrifft die Planungsregionen Vorpommern, Westmecklenburg und MecklenburgischeSeenplatte- Programme bildeten Grundlage zur Abstimmung und Prüfung regionsgrenzenübergreifenderregionalplanerischer Festlegungen- Strategien für die touristische Entwicklung in M-V- fachliche Grundlage für das Fachkapitel Tourismusräume- Analyse <strong>des</strong> Ist-Zustan<strong>des</strong> und Ermittlung weiterer Bedarfe (Ausbaumaßnahmen,Schließung von Netzlücken)- fachliche Grundlage für das Fachkapitel Tourismusräume- Kommunale Bauleitpläne, die in unterschiedlicher Qualität und Aktualität,aber nicht flächendeckend vorliegen- fachliche Grundlage für verschiedene Fachkapitel <strong>des</strong> <strong>RREP</strong>- Umweltprüfung liegt in vereinzelten Fällen bereits vor16Mai 2009


<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/RGutachtlicher Landschaftsrahmenplan<strong>MM</strong>/R (2007)Bewirtschaftungsplanungenund-vorplanungen nachWRRLEntwürfe <strong>des</strong> Bewirtschaftungsplansund <strong>des</strong> Maßnahmeprogrammsfürdie Flussgebietseinheit(FGE) Warnow/Peene(12/2008)NaturraumbezogeneRichtgrößen derZielbewaldung(2000) und GutachtlichesWaldentwicklungsprogramm(2002)Karte der oberflächennahenRohstoffeKOR50 (2004)Generalplan KüstenundHochwasserschutz(1994)Berufsschulentwicklungskonzept<strong>MM</strong>/R2001Schulentwicklungspläneder Kreise BadDoberan und Güstrowsowie der HansestadtRostock2006/07 bis 2010/114. Krankenhausplan<strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> M-VBun<strong>des</strong>verkehrswegeplan(2003)- Fachplan auf regionaler Ebene, der die Erfordernisse und Maßnahmen <strong>des</strong>Naturschutzes und der Landschaftspflege einschließlich der landschaftsgebundenenErholungsvorsorge darstellt und begründet- fachinterne Verbindlichkeit- fachliche Grundlage für das Fachkapitel Umwelt- und Naturschutz, raumbedeutsameInhalte sind abwägend in das <strong>RREP</strong> zu integrieren - Abweichungenvon den gutachtlichen Vorschlägen sind zu begründen- wesentliche fachliche Grundlage der Umweltprüfung <strong>zum</strong> <strong>RREP</strong>- obligatorische Umweltprüfung liegt vor- Pläne nach Wasserrahmenrichtlinie, in denen der aktuelle Zustand der Gewässer,die Bewirtschaftungsziele sowie die Maßnahmenprogramme zurErreichung eines bestimmten Zustands beschrieben werden- fachliche Grundlage für das Fachkapitel Umwelt- und Naturschutz, insbesonderezur Festlegung von Vorbehaltsgebieten Kompensation und Entwicklung- Bewirtschaftungsplan: zusammenfassen<strong>des</strong> Planungsdokument, das demNachweis der richtlinienkonformen Umsetzung der Anforderungen derWRRL gegenüber der Europäischen Kommission dient; enthält u.a. eineAnalyse und Bewertung der innerhalb der FGE Warnow/Peene liegendenOberflächengewässer und Grundwasser, eine Liste der Bewirtschaftungszielesowie eine Zusammenfassung <strong>des</strong> Maßnahmeprogramms- Maßnahmeprogramm: enthält die zusammenfassende Beschreibung undAuswertung der für die FGE vorgesehenen grundlegenden, ergänzendenund konzeptionellen Maßnahmen- <strong>Umweltbericht</strong> liegt vor- Planwerke zur Waldmehrung bzw. als langfristige Strategie <strong>zum</strong> Umgangmit Wald in M-V und damit unverbindliche Fachbeiträge zur Erarbeitung <strong>des</strong>Fachkapitels Forstwirtschaft <strong>des</strong> <strong>RREP</strong>- (forstliche Rahmenplanung M-V liegt derzeit noch nicht vor)- Bestandteil <strong>des</strong> Rohstoffsicherungskonzeptes <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> M-V- beschreibt und bewertet die in M-V vorkommenden oberflächennahen Rohstoffe- unverbindlicher fachlicher Beitrag für die Erarbeitung <strong>des</strong> Kapitels Rohstoffsicherungim <strong>RREP</strong>- liegt ohne Umweltprüfung vor- fachliche Grundlage zur Durchführung von Küstenschutzmaßnahmen inM-V- liegt ohne Umweltprüfung vor- u.a. Festlegung der Standorte und fachlichen Ausrichtung der BeruflichenSchulen in den Gebietskörperschaften- fachliche Grundlage für das Fachkapitel Daseinsvorsorge im <strong>RREP</strong>- Kreistagsbeschlüsse bzw. Beschluss der Bürgerschaft der HRO auf Grundlage<strong>des</strong> Schulgesetzes (2005) und der Verordnung zur Schulentwicklungsplanung- u.a. Festlegung der Standorte allgemein bildender Schulen in den Gebietskörperschaftenim Geltungszeitraum der Pläne- fachliche Grundlage für das Fachkapitel Daseinsvorsorge im <strong>RREP</strong>- Laufzeit 2005 – 2008- u.a. Festlegung der Standorte für Krankenhäuser in M-V- fachliche Grundlage für das Fachkapitel Daseinsvorsorge im <strong>RREP</strong>- Grundlage für die gesetzlich festgelegten Bedarfsplanungen <strong>zum</strong> Ausbauder Bun<strong>des</strong>fernstraßen und der Schienenwege <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>- Für Vorhaben, die in den Bedarfsplänen enthalten sind, ist der Bedarf vomGesetzgeber verbindlich festgestellt und damit in nachfolgenden Planungsverfahrennicht mehr Gegenstand der AbwägungMai 2009 17


<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/RRegionaler Nahverkehrsplan<strong>MM</strong>/R(2005)RadwanderroutenkonzeptM-V 2004AbfallwirtschaftsplanM-V (2008)weitere Pläne- Umweltrisiko- und FFH-Verträglichkeitseinschätzung wurde für alle Vorhaben<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>verkehrswegeplans durchgeführt- Grundlage für die Angebotsplanung der Aufgabenträger <strong>des</strong> öffentlichenPersonennahverkehrs in der Region Mittleres Mecklenburg/Rostock- Im Wesentlichen Selbstbindung der Aufgabenträger; darüber hinaus mussdie Genehmigungsbehörde den Nahverkehrsplan bei der Erteilung von Liniengenehmigungenberücksichtigen- fachliche Grundlage für Festlegungen <strong>zum</strong> öffentlichen Personennahverkehrim <strong>RREP</strong>- Konzept <strong>des</strong> Tourismusverban<strong>des</strong> M-V- Bestandsaufnahme der Fernradwege und Radrouten und Ermittlung <strong>des</strong>Ausbaubedarfes- Grundlage für die Darstellung der überregional bedeutsamen Radwanderwegeim <strong>RREP</strong>- Rahmenvorgaben für die Planungen der kommunalen Entsorgungsträger- Bestimmung von Standortanforderungen für Abfallbehandlungsanlagen- liegt ohne Umweltprüfung vor- <strong>RREP</strong> enthält keine Festlegungen zur Abfallwirtschaft- z.B. Umweltverträglichkeitsprüfungen für Pläne oder Projekte, Machbarkeitsstudienu.a.- soweit vorliegend, können sie fachliche Grundlagen für die Umweltprüfungregionalplanerischer Festlegungen bilden4. Identifizierung prüfpflichtiger FestlegungenNachfolgend (vgl. Tabelle 3) werden alle regionalplanerischen Festlegungen daraufhinüberprüft, ob sich voraussichtlich erhebliche Umweltauswirkungen (positive oder negative)aus der Umsetzung <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> ergeben können. Dies erfolgt in tabellarischer Form. Das Zielbesteht in der Ermittlung von Festlegungen mit voraussichtlich erheblichen negativen Umweltauswirkungen,die dann einer vertieften Umweltprüfung zu unterziehen sind. In diesemZusammenhang werden auch Möglichkeiten zur Abschichtung im Rahmen der Umweltprüfungbetrachtet.Folgende Grundsätze bilden die Grundlage der Entscheidungsfindung:• Es sind nur solche Festlegungen <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> einer vertieften Umweltprüfung zu unterziehen,die durch das <strong>RREP</strong> auch tatsächlich geregelt werden. Bereits abschließend undverbindlich geregelte Festlegungen aus dem Lan<strong>des</strong>raumentwicklungsprogramm, ausFachplänen, Gesetzen oder untergesetzlichen Regelwerken bedürfen keiner Umweltprüfungin der Regionalplanung. Solche Festlegungen finden aber ggf. Eingang in die Beschreibungvon Vorbelastungen, in die Alternativenbewertung und in die Gesamtplanbetrachtung.• In die Betrachtung einzubeziehen sind sowohl erheblich positive als auch erheblich negativeUmweltauswirkungen. Einer vertieften Umweltprüfung werden nur die Festlegungenmit voraussichtlich erheblichen negativen Umweltauswirkungen unterzogen. EinzubeziehendeProgramminhalte sind dabei solche Ziele und Grundsätze, die einen Rahmensetzen für Vorhaben die einer UVP, einer allgemeinen Vorprüfung oder einerstandortbezogenen Vorprüfung entsprechend Anlage 1 <strong>des</strong> UVPG oder Anlage 1 <strong>des</strong>LUVPG M-V bedürfen. Weiterhin sind die Festlegungen einer Prüfung zu unterziehen,für die erhebliche Auswirkungen auf Gebiete <strong>des</strong> Schutzgebietsnetzes Natura 2000vermutet werden.• Die Begründungen zu den Festlegungen im <strong>RREP</strong> selbst bedürfen keiner Umweltprüfung,werden aber zur Darlegung bestimmter Sachverhalte und Rahmenbedingungen inder Erläuterung mit einbezogen.18Mai 2009


<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/RTabelle 3Ermittlung der Festlegungen mit voraussichtlich erheblichen UmweltauswirkungenProgrammsatz lt. <strong>Entwurf</strong> Bewertung<strong>RREP</strong> 2(u.a. Abschichtung in Bezug auf LEP sowie auf kommunale oder fachplanerische Grundlagen)Notwendigkeit zurvertieften Umweltprüfungbzw.FFH-VerträglichkeitsprüfungAussagen in den Kapiteln 1 Einführung und 2 Leitlinien sind von so grundsätzlicher Art und haben einen so weit gesteckten Charakter, dass sieeiner Umweltprüfung nicht zugänglich sind.3 Gesamträumliche Entwicklung3.1 Differenzierung der räumlichen Entwicklung3.1.1 Ländliche Räume3.1.1 (1) Weiterentwicklung<strong>des</strong> ländlichen Raumes (G)3.1.1 (2) Ländliche Räumemit günstiger wirtschaftlicherBasis (G)3.1.1 (3) Schwerpunktsetzungbei der Anwendung vonFörderinstrumenten, Konzepterarbeitung(G)• allgemeine Grundsatzfestlegung zur Entwicklung der Region mit einem weit gesteckten Charakter für dieStandortsuche von Nutzungen oder Funktionen• positive oder negative Umweltauswirkungen können sich aus der weiteren Entwicklung <strong>des</strong> ländlichenRaumes ergeben, sind aber nicht konkret aus der <strong>RREP</strong>-Festlegung ableitbar• somit keine konkrete Rahmensetzung für UVP-pflichtige Vorhaben oder für prüfpflichtige Vorhaben nachFFH-Richtlinie aus der <strong>RREP</strong>-Festlegung ableitbar - Festlegung lässt für die kommunalen Planungsebeneneinen so großen Ausformungsspielraum, dass Prüfung auf regionaler Ebene nicht möglich ist• allgemeine Grundsatzfestlegung zur Entwicklung der Mittel- und Grundzentren im ländlichen Raum miteinem weit gesteckten Charakter für die Standortsuche von Nutzungen oder Funktionen• positive oder negative Umweltauswirkungen können sich aus der weiteren Entwicklung der Mittel- undGrundzentren ergeben, sind aber nicht konkret aus der <strong>RREP</strong>-Festlegung ableitbar• somit keine konkrete Rahmensetzung für UVP-pflichtige Vorhaben oder für prüfpflichtige Vorhaben nachFFH-Richtlinie aus der <strong>RREP</strong>-Festlegung ableitbar - Festlegung lässt für die kommunalen Planungsebeneneinen so großen Ausformungsspielraum, dass Prüfung auf regionaler Ebene nicht erforderlich ist• Abschichtung: Umweltprüfung <strong>zum</strong> LEP mit dem Ergebnis, dass keine erheblich negativen Auswirkungenzu erwarten sind• allgemeine Grundsatzfestlegung für die zukünftige Anwendung von Förderinstrumenten• positive oder negative Umweltauswirkungen können sich aus den zu fördernden Maßnahmen ergeben,sind aber nicht konkret aus der <strong>RREP</strong>-Festlegung ableitbar• aus der Festlegung Konzepte zu erarbeiten, ergeben sich keine konkreten positiven oder negativen Umweltauswirkungen• somit keine Rahmensetzung für UVP-pflichtige Vorhaben oder für prüfpflichtige Vorhaben nach FFH-Richtlinie aus der <strong>RREP</strong>-Festlegung ableitbarneinneinnein2 Angabe von Kapitel- und Programmsatznummer sowie dazugehöriger MarginalieMai 2009 19


<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/R3.1.1 (4) InterkommunaleZusammenarbeit, Gemeinde-und Ämterfusion (G)3.1.2 Stadt-Umland-Räume3.1.2 (1) Stadt-Umland-Raum Rostock (Z)3.1.2 (2) Gewerbeflächenentwicklungfür den Stadt-Umland-Raum (G)3.1.2 (3) Wohnungsentwicklungim Stadt-Umland-Raum(Z)3.1.2 (4) Einzelhandelskonzept(G)3.1.3 Tourismusräume3.1.3 (1) VorbehaltsgebieteTourismus (G)3.1.3 (2) Tourismusschwerpunkträumean der Küste (G)• positive oder negative Umweltauswirkungen sind nicht konkret aus der <strong>RREP</strong>-Festlegung ableitbar• keine Rahmensetzung für UVP-pflichtige Vorhaben oder für prüfpflichtige Vorhaben nach FFH-Richtlinie• Festlegung <strong>des</strong> Stadt-Umland-Raumes Rostock in Umsetzung <strong>des</strong> Programmsatzes 3.1.2 (2) im LEP M-V• keine konkrete Rahmensetzung für UVP-pflichtige Vorhaben oder für prüfpflichtige Vorhaben nach FFH-Richtlinie aus der <strong>RREP</strong>-Festlegung ableitbar• Abschichtung: Umweltprüfung <strong>zum</strong> LEP mit dem Ergebnis, dass keine erheblich negativen Auswirkungenzu erwarten sind• Festlegung zur Prioritätensetzung der Inanspruchnahme von Gewerbe- und Industrieflächen für Neuansiedlungen• alle benannten Standorte werden in den Programmsätzen 4.3.1 (1) und 4.3.1 (2) festgelegt – die Notwendigkeitzur Durchführung einer Umweltprüfung wird dort beschrieben• Zielfestlegung zur zukünftigen Siedlungsentwicklung im Stadt-Umland-Raum außerhalb <strong>des</strong> OberzentrumsRostock, Festlegung steht in Verbindung mit Programmsatz 4.1 (2)• negative Umweltauswirkungen können bei der Umsetzung konkreter Maßnahmen zur Siedlungsflächenerweiterungauftreten• aber keine konkrete Rahmensetzung für UVP-pflichtige Vorhaben oder für prüfpflichtige Vorhaben nachFFH-Richtlinie aus der <strong>RREP</strong>-Festlegung ableitbar• Geltung <strong>des</strong> Programmsatzes für ein so großes Gebiet (jeweilige Gemeindegebiete im Stadt-Umland-Raum), dass in ausreichendem Maße Ausformungsspielraum für eine umwelt- und FFH-verträgliche Ausgestaltungbesteht und eine Prüfung auf regionaler Ebene nicht möglich ist• Grundsatzfestlegung zur Erstellung eines Einzelhandelskonzeptes für den Stadt-Umland-Raum• Einzelhandelskonzepte bedürfen keiner Umweltprüfung• Grundsatzfestlegung zur Berücksichtigung touristischer Belange in Tourismusschwerpunkt- und-entwicklungsräumen• Festlegung der Tourismusräume erfolgt auf der Grundlage der LEP-Kriterien mit geringfügigen räumlichen,aber keinen inhaltlichen Ergänzungen• keine konkrete Rahmensetzung für UVP-pflichtige Vorhaben oder für prüfpflichtige Vorhaben nach FFH-Richtlinie aus der <strong>RREP</strong>-Festlegung ableitbar• Abschichtung: Umweltprüfung <strong>zum</strong> LEP mit dem Ergebnis, dass keine erheblich negativen Umweltauswirkungenzu erwarten sind• Grundsatzfestlegung zur weiteren touristischen Entwicklung in Tourismusschwerpunkträumen an der Küste• positive oder negative Umweltauswirkungen können bei der Umsetzung konkreter Maßnahmen auftreten• aber keine konkrete Rahmensetzung für UVP-pflichtige Vorhaben oder für prüfpflichtige Vorhaben nachneinneinvgl. Ausführungenzu 4.3.1 (1)und 4.3.1 (2)neinneinneinnein20Mai 2009


<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/R3.1.3 (3) Tourismusschwerpunkträumeim Binnenland(G)3.1.3 (4) Tourismusentwicklungsräume(G)3.1.3 (5) Halbinsel Wustrow(G)3.1.3 (6) Tourismusentwicklungaußerhalb von Tourismusräumen(G)3.1.3 (7) Guts- und Herrenhäuser(G)FFH-Richtlinie aus der <strong>RREP</strong>-Festlegung ableitbar• Geltung <strong>des</strong> Programmsatzes für ein so großes Gebiet, dass in ausreichendem Maße Ausformungsspielraumfür eine umwelt- und FFH-verträgliche Ausgestaltung besteht und eine Prüfung auf regionaler Ebenenicht möglich ist• Grundsatzfestlegung zur weiteren touristischen Entwicklung in Tourismusschwerpunkträumen im Binnenland• positive oder negative Umweltauswirkungen können bei der Umsetzung konkreter Maßnahmen auftreten• aber keine konkrete Rahmensetzung für UVP-pflichtige Vorhaben oder für prüfpflichtige Vorhaben nachFFH-Richtlinie aus der <strong>RREP</strong>-Festlegung ableitbar• Geltung <strong>des</strong> Programmsatzes für ein so großes Gebiet, dass in ausreichendem Maße Ausformungsspielraumfür eine umwelt- und FFH-verträgliche Ausgestaltung besteht und eine Prüfung auf regionaler Ebenenicht möglich ist• Grundsatzfestlegung zur weiteren touristischen Entwicklung in Tourismusentwicklungsräumen• positive oder negative Umweltauswirkungen können bei der Umsetzung konkreter Maßnahmen auftreten• aber keine konkrete Rahmensetzung für UVP-pflichtige Vorhaben oder für prüfpflichtige Vorhaben nachFFH-Richtlinie aus der <strong>RREP</strong>-Festlegung ableitbar• Geltung <strong>des</strong> Programmsatzes für ein so großes Gebiet, dass in ausreichendem Maße Ausformungsspielraumfür eine umwelt- und FFH-verträgliche Ausgestaltung besteht und eine Prüfung auf regionaler Ebenenicht möglich ist• voraussichtlich negative Umweltauswirkungen zu erwarten• Rahmensetzung für UVP-pflichtiges Vorhaben• Rahmensetzung für prüfpflichtiges Vorhaben nach FFH-Richtlinie• Abschichtung: es kann auf vorhandene Unterlagen aufgebaut werden (Vorentwürfe der Bebauungsplänefür Gartenstädte, Unterlagen aus dem begonnenen, aber nicht abgeschlossenen Raumordnungsverfahrenfür Golfplatz und Marina)• Grundsatzfestlegung zur touristischen Entwicklung außerhalb von Tourismusräumen• positive oder negative Umweltauswirkungen können bei der Umsetzung konkreter Maßnahmen auftreten• aber keine konkrete Rahmensetzung für UVP-pflichtige Vorhaben oder für prüfpflichtige Vorhaben nachFFH-Richtlinie aus der <strong>RREP</strong>-Festlegung ableitbar• Festlegung lässt für die kommunalen Planungsebenen einen so großen Ausformungsspielraum, dassPrüfung auf regionaler Ebene nicht möglich ist• Grundsatzfestlegung zur touristischen Entwicklung geeigneter Guts- und Herrenhäuser sowie dazugehörigerParkanlagen• positive oder negative Umweltauswirkungen können bei der Umsetzung konkreter Maßnahmen auftreten• aber keine konkrete Rahmensetzung für UVP-pflichtige Vorhaben oder für prüfpflichtige Vorhaben nachFFH-Richtlinie aus der <strong>RREP</strong>-Festlegung ableitbarneinneinjavgl. Kapitel 6.2 und7.2neinneinMai 2009 21


<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/R3.1.3 (8) Zusammenwirkenmit anderen Wirtschaftsbereichen(G)3.1.3 (9) Gesundheits- undWellnesstourismus (G)3.1.3 (10) Kreuzschifffahrt(G)3.1.3 (11) Hafenneubau anOstseeküste (G)3.1.3 (12) Tagungstourismus(G)3.1.3 (13) Camping- undMobilheimplätze (G)3.1.4 Landwirtschaftsräume3.1.4 (1) VorbehaltsgebieteLandwirtschaft• allgemeine Grundsatzfestlegung zur weiteren touristischen Entwicklung durch Vernetzung von Angeboten• positive oder negative Umweltauswirkungen können bei der Umsetzung konkreter Maßnahmen auftreten• aber keine konkrete Rahmensetzung für UVP-pflichtige Vorhaben oder für prüfpflichtige Vorhaben nachFFH-Richtlinie aus der <strong>RREP</strong>-Festlegung ableitbar• Grundsatzfestlegung zur weiteren touristischen Entwicklung der Kur und Erholungsorte• keine konkrete Rahmensetzung für UVP-pflichtige Vorhaben oder für prüfpflichtige Vorhaben nach FFH-Richtlinie aus der <strong>RREP</strong>-Festlegung ableitbar• Abschichtung: in Warnemünde existiert mit dem Pier 7 ein bereits ausgebauter Passagierkai mit Passagierterminal,weitere bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der Infrastruktur betreffen den Ausbau <strong>des</strong>Piers 8 (ehemaliges Werftbecken) <strong>zum</strong> Passagierkai und der Umbau <strong>des</strong> Bahnhofs Warnemünde Werftsowie die Errichtung einer Brücke zur Anbindung der Mittelmole (beide Maßnahmen gehören <strong>zum</strong> Projekt„Verknüpfungspunkt Warnemünde“) - die Planungen für die genannten Maßnahmen sind weitgehend abgeschlossen,Umsetzungsmaßnahmen werden bzw. wurden im Jahr 2008 durchgeführt; im Rahmen derVorplanung <strong>des</strong> Kreuzungsbauwerkes wurde eine Umweltverträglichkeitsstudie erarbeitet• sich aus der Festlegung im <strong>RREP</strong> ergebende Rahmensetzungen für weitere UVP-pflichtige Vorhabenoder für prüfpflichtige Vorhaben nach FFH-Richtlinie können nicht abgeleitet und daher nicht untersuchtwerden• voraussichtlich negative Umweltauswirkungen zu erwarten• Rahmensetzung für UVP-pflichtiges Vorhaben• voraussichtlich Rahmensetzung für prüfpflichtiges Vorhaben nach FFH-Richtlinie• Abschichtung: es kann auf vorhandene Unterlagen aufgebaut werden (Unterlagen aus dem begonnenen,aber nicht abgeschlossenen Raumordnungsverfahren für Golfplatz und Marina)• Grundsatzfestlegung zur weiteren Entwicklung im Bereich <strong>des</strong> Tagungstourismus• keine konkrete Rahmensetzung für UVP-pflichtige Vorhaben oder für prüfpflichtige Vorhaben nach FFH-Richtlinie aus der <strong>RREP</strong>-Festlegung ableitbar• Grundsatzfestlegung zur weiteren Entwicklung bestehender Camping- und Mobilheimplätze aber auch zurNeuerrichtung solcher Plätze• positive oder negative Umweltauswirkungen können bei der Umsetzung konkreter Maßnahmen auftreten• aber keine konkrete Rahmensetzung für UVP-pflichtige Vorhaben oder für prüfpflichtige Vorhaben nachFFH-Richtlinie aus der <strong>RREP</strong>-Festlegung ableitbar• Grundsatzfestlegung zur Berücksichtigung landwirtschaftlicher Belange in den Vorbehaltsgebieten• Festlegung der Vorbehaltsgebiete Landwirtschaft erfolgt auf der Grundlage der LEP-Kriterien mit geringfügigenräumlichen aber keinen inhaltlichen Ergänzungen• keine konkrete Rahmensetzung für UVP-pflichtige Vorhaben oder für prüfpflichtige Vorhaben nach FFH-Richtlinie aus der <strong>RREP</strong>-Festlegung ableitbarneinneinneinjavgl. Kapitel 6.3 und7.3neinneinnein22Mai 2009


<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/R3.2 Zentrale Orte3.2.1 Ober- und Mittelzentren<strong>RREP</strong> trifft keine eigenenFestlegungen• Abschichtung: Umweltprüfung <strong>zum</strong> LEP mit dem Ergebnis, dass keine erheblich negativen Umweltauswirkungenzu erwarten sind- -3.2.2 Grundzentren3.2.2 (1) Grundzentren (Z) • Zielfestlegung zur Ermittlung der Grundzentren unter Anwendung der LEP-Kriterien• keine konkrete Rahmensetzung für UVP-pflichtige Vorhaben oder für prüfpflichtige Vorhaben nach FFH-Richtlinie aus der <strong>RREP</strong>-Festlegung ableitbar• Abschichtung: Umweltprüfung <strong>zum</strong> LEP mit dem Ergebnis, dass keine erheblich negativen Auswirkungenzu erwarten sind3.2.2 (2) Nahbereiche fürGrundzentren (Z)• Zielfestlegung zur Abgrenzung der Nahbereiche der Grundzentren• keine konkrete Rahmensetzung für UVP-pflichtige Vorhaben oder für prüfpflichtige Vorhaben nach FFH-Richtlinie aus der <strong>RREP</strong>-Festlegung ableitbar3.3 Einbindung in europäische, überregionale und regionale Netze3.3 (1) Nord-Süd-Achse (G) • allgemeine Grundsatzfestlegung zur Entwicklung der Nord-Süd-Achse• negative Umweltauswirkungen können bei der Umsetzung konkreter Maßnahmen auftreten (Infrastrukturausbau,Neuerschließung von Flächen, Erhöhung <strong>des</strong> Verkehrsaufkommens); positive Umweltauswirkungensind insbesondere durch eine angestrebte verstärkte Nutzung der Schieneninfrastruktur und durch dieEntlastung bisher stark belasteter Verkehrs- und Wirtschaftsachsen denkbar• aber keine konkrete Rahmensetzung für UVP-pflichtige Vorhaben oder für prüfpflichtige Vorhaben nachFFH-Richtlinie aus der <strong>RREP</strong>-Festlegung ableitbar3.3 (2) Achsenschnittpunkte(G)3.3 (3) Multimodaler Netzwerkknoten(G)3.3 (4) Entwicklung von Kooperationen(G)• Grundsatzfestlegung zur Entwicklung der Schnittpunkte der Nord-Süd- und Ost-West-Achsen• negative Umweltauswirkungen können bei der Entwicklung der Gewerbe- und Industrieflächenpotenzialesowie aufgrund der Erhöhung <strong>des</strong> Verkehrsaufkommens auftreten• Abschichtung: bauleitplanerisch bereits gesicherte Gewerbe- und Industrieflächen bedürfen keiner erneutenPrüfung; neue Gewerbe- und Industrieflächen, soweit im <strong>RREP</strong> festgelegt, werden der Umweltprüfungunterzogen (vgl. Programmsätze 4.3.1 (1) und 4.3.1 (2))• darüber hinaus erfolgt keine konkrete Rahmensetzung für UVP-pflichtige Vorhaben oder für prüfpflichtigeVorhaben nach FFH-Richtlinie mit der <strong>RREP</strong>-Festlegung• allgemeine Grundsatzfestlegung zur Entwicklung einer Regiopole Wirtschaftsraum Rostock• positive oder negative Umweltauswirkungen können bei der Umsetzung konkreter Maßnahmen auftreten• aber keine konkrete Rahmensetzung für UVP-pflichtige Vorhaben oder für prüfpflichtige Vorhaben nachFFH-Richtlinie aus der <strong>RREP</strong>-Festlegung ableitbar• allgemeine Grundsatzfestlegung zur Weiter- und Neuentwicklung von regionalen, nationalen und internationalenKooperationenneinneinneinneinneinneinMai 2009 23


<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/R3.3 (5) Regionale Netzwerke(G)4 Siedlungsentwicklung4.1 Siedlungsstruktur4.1 (1) Siedlungsentwicklung(G)4.1 (2) Wohnbauflächenentwicklungaußerhalb ZentralerOrte (Z)4.1 (3) Innen- vor Außenentwicklung(Z)• positive oder negative Umweltauswirkungen ergeben sich nicht aus den Kooperationen selbst, sondernerst aus der Umsetzung konkreter Maßnahmen• aber keine konkrete Rahmensetzung für UVP-pflichtige Vorhaben oder für prüfpflichtige Vorhaben nachFFH-Richtlinie aus der <strong>RREP</strong>-Festlegung ableitbar• allgemeine Grundsatzfestlegung zur Weiterentwicklung von regionalen Netzwerken• positive oder negative Umweltauswirkungen ergeben sich nicht aus den Netzwerken selbst, sondern erstaus der Umsetzung konkreter Maßnahmen• aber keine konkrete Rahmensetzung für UVP-pflichtige Vorhaben oder für prüfpflichtige Vorhaben nachFFH-Richtlinie aus der <strong>RREP</strong>-Festlegung ableitbar• Grundsatzfestlegung zur zukünftigen Siedlungsflächenentwicklung in Zentralen Orten• negative Umweltauswirkungen können bei der Umsetzung konkreter Maßnahmen zur Siedlungsflächenerweiterungauftreten; positive Umweltauswirkungen sind aber insbesondere <strong>des</strong>halb zu erwarten, da eineKonzentration <strong>des</strong> Flächenverbrauchs an wenigen geeigneten Orten innerhalb der Planungsregion erreichtwird• Festsetzung kann rahmensetzend für UVP-pflichtiges Vorhaben oder für prüfpflichtiges Vorhaben nachFFH-Richtlinie sein• aber in allen Zentralen Orten besteht in ausreichendem Maße Ausformungsspielraum für eine umwelt- undFFH-verträgliche Ausgestaltung - daher ist eine Prüfung auf regionaler Ebene weder praktikabel noch erforderlich• Zielfestlegung zur zukünftigen Siedlungsentwicklung außerhalb der Zentralen Orte• negative Umweltauswirkungen können bei der Umsetzung konkreter Maßnahmen zur Siedlungsflächenerweiterungauftreten; positive Umweltauswirkungen sind aber insbesondere <strong>des</strong>halb zu erwarten, da eineReduzierung <strong>des</strong> Flächenverbrauchs außerhalb der Zentralen Orte erreicht wird• aber keine konkrete Rahmensetzung für UVP-pflichtige Vorhaben oder für prüfpflichtige Vorhaben nachFFH-Richtlinie aus der <strong>RREP</strong>-Festlegung ableitbar• Geltung <strong>des</strong> Programmsatzes für ein so großes Gebiet (jeweiliges Gemeindegebiet), dass in ausreichendemMaße Ausformungsspielraum für eine umwelt- und FFH-verträgliche Ausgestaltung besteht und einePrüfung auf regionaler Ebene nicht möglich ist• Zielfestlegung zur Beschränkung der Inanspruchnahme neuer Siedlungsflächen• negative Umweltauswirkungen, die sich aus der Neuinanspruchnahme von Siedlungsflächen ergeben,sollen vermieden werden, d.h. es sind positive Umweltauswirkungen zu erwarten• aber keine konkrete Rahmensetzung für UVP-pflichtige Vorhaben oder für prüfpflichtige Vorhaben nachFFH-Richtlinie aus der <strong>RREP</strong>-Festlegung ableitbar• Abschichtung: Umweltprüfung <strong>zum</strong> LEP mit dem Ergebnis, dass voraussichtlich keine erheblich negativenAuswirkungen zu erwarten sindneinneinneinnein24Mai 2009


<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/R4.1 (4) Siedlungsachsen (G) • Grundsatzfestlegung zur infrastrukturellen Sicherung gewachsener Siedlungsstrukturen und zur Konzentrationder Siedlungsflächenentwicklung in geeigneten Bereichen - allerdings mit einem hohen Abstraktionsgrad• negative Umweltauswirkungen können sich aus der Entwicklung von Siedlungsflächen ergeben; positiveUmweltauswirkungen sollen sich durch Konzentration auf geeignete Bereiche mit guter Erschließungdurch den Schienenverkehr ergeben• Festsetzung kann rahmensetzend für UVP-pflichtiges Vorhaben oder für prüfpflichtige Vorhaben nachFFH-Richtlinie sein• aber: Festlegung lässt für die kommunalen Planungsebenen einen großen Ausformungsspielraum, sodass in ausreichendem Maße Möglichkeiten für eine umwelt- und FFH-verträgliche Ausgestaltung bestehenund eine Prüfung auf regionaler Ebene weder praktikabel noch erforderlich ist• Abschichtung: Umweltprüfung <strong>zum</strong> LEP mit dem Ergebnis, dass voraussichtlich keine erheblich negativenAuswirkungen zu erwarten sind4.1 (5) Achsenzwischen- und-freiräume (G)• Grundsatzfestlegung zur Freihaltung von Räumen zwischen bzw. auf den Siedlungsachsen• durch die Nichtinanspruchnahme solcher Freiräume durch Siedlungsflächen werden erhebliche Umweltauswirkungenvermieden• keine Rahmensetzung für UVP-pflichtige Vorhaben oder für prüfpflichtige Vorhaben nach FFH-Richtlinie4.1 (6) Siedlungszäsuren (Z) • Zielfestlegung zur Begrenzung der Siedlungsflächenentwicklung von Ortslagen in bestimmte Richtungen• Festlegung dient u.a. der Verhinderung erheblich negativer Umweltauswirkungen• keine Rahmensetzung für UVP-pflichtige Vorhaben oder für prüfpflichtige Vorhaben nach FFH-Richtlinie4.1 (7) Entwicklung im küstennahenRaum (G)4.2 Stadt- und Dorfentwicklung4.2 (1) Rückbau leerstehenderGroßwohnsiedlungen (G)• Grundsatzfestlegung zur Siedlungsflächenentwicklung im küstennahen Raum• negative Umweltauswirkungen können sich aus weiteren Entwicklungen im küstennahen Raum ergeben,sind aber nicht konkret aus der <strong>RREP</strong>-Festlegung ableitbar; negative Auswirkungen sollen durch die Betonungder besonderen Berücksichtigung von Natur und Landschaft vermieden werden• somit keine konkrete Rahmensetzung für UVP-pflichtige Vorhaben oder für prüfpflichtige Vorhaben nachFFH-Richtlinie• Festlegung lässt für die kommunalen Planungsebenen einen so großen Ausformungsspielraum, dass einePrüfung auf regionaler Ebene nicht möglich ist• Grundsatzfestlegung <strong>zum</strong> Umgang mit Wohnungsleerstand in Großwohnsiedlungen in städtischen Randgebieten• positive oder negative Umweltauswirkungen können auftreten (positiv: z.B. Entsiegelung von Flächen,negativ: z.B. Verlust von Brutplätzen geschützter Arten)• aber: keine konkrete Rahmensetzung für UVP-pflichtige Vorhaben oder für prüfpflichtige Vorhaben nachFFH-Richtlinie aus der <strong>RREP</strong>-Festlegung ableitbar, da ggf. rückzubauende Standorte derzeit nicht bekanntsind• Umweltauswirkungen können erst im Rahmen <strong>des</strong> Genehmigungsverfahrens für ein Abrissvorhaben ge-neinneinneinneinneinMai 2009 25


<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/R4.3.1 (2) Vorbehaltsgebiet fürGewerbe und Industrie (G)prüft werden4.2 (2) Stärkung der Innenstädte(G)• negative Umweltauswirkungen können nicht direkt abgeleitet werden; positive Umweltauswirkungen kön-• Grundsatzfestlegung zur zukünftigen Entwicklung von historisch gewachsenen Alt- und Innenstädtennen sich aus der Umsetzung konkreter Maßnahmen auf die Schutzgüter Mensch sowie Kultur und sonstigeSachgüter ergeben• aber keine konkrete Rahmensetzung für UVP-pflichtige Vorhaben oder für prüfpflichtige Vorhaben nachFFH-Richtlinie aus der <strong>RREP</strong>-Festlegung ableitbar4.2 (3) Umnutzung und • Grundsatzfestlegung zur Umnutzung und <strong>zum</strong> Rückbau aufgegebener NutzungenRückbau im ländlichen • negative Umweltauswirkungen können sich aus konkreten Maßnahmen zur Umnutzung aufgegebenerRaum (G)Nutzungen ergeben; positive Umweltauswirkungen können sich sowohl aus Rückbau- als auch aus Umnutzungsmaßnahmenauf die Schutzgüter Mensch, Landschaftsbild sowie Kultur und sonstige Sachgüterergeben• aber keine konkrete Rahmensetzung für UVP-pflichtige Vorhaben oder für prüfpflichtige Vorhaben nachFFH-Richtlinie aus der <strong>RREP</strong>-Festlegung ableitbar• Festlegung lässt für die kommunalen Planungsebenen einen so großen Ausformungsspielraum, dassPrüfung auf regionaler Ebene nicht möglich ist4.3 Standortanforderungen und –vorsorge für die wirtschaftliche Entwicklung4.3.1 Regional bedeutsame gewerbliche und industrielle Großstandorte4.3.1 (1) Vorranggebiete für • flächenkonkrete Zielfestlegung von Gebieten für die Ansiedlung von Gewerbe- und Industrie im ErgebnisGewerbe und Industrie (Z) der flächenhaften Ausformung der im LEP festgelegten lan<strong>des</strong>weit bedeutsamen Vorranggebiete für Gewerbeund Industrie Airpark Rostock-Laage, Rostock-Poppendorf und Rostock-Mönchhagen• insbesondere negative Umweltauswirkungen können bei der Umsetzung konkreter Planungen auftreten• Rahmensetzung für UVP-pflichtige Vorhaben und/oder prüfpflichtige Vorhaben nach FFH-Richtlinie• Ausformungsspielraum auf kommunalen Planungsebenen zwar vorhanden, durch regionalplanerischeGebietsabgrenzung sind allerdings konkretisierte Planungsvorgaben vorhanden• Abschichtung: Umweltprüfung <strong>zum</strong> LEP wurde durchgeführt für die symbolhaft festgelegten StandorteRostock-Mönchhagen, Rostock-Laage und Poppendorf jeweils durch Darlegung vorliegender Untersuchungsergebnisseaus den Machbarkeitsstudien bzw. den Bebauungsplänen• Abschichtungsmöglichkeiten teilweise vorhanden: Machbarkeitsstudien, Flächennutzungs- und Bebauungspläne(die konkreten Abschichtungsmöglichkeiten werden in Kapitel 6.4 erläutert)• Festlegung der regional bedeutsamen Vorbehaltsgebiete Gewerbe und Industrie Rostock-Seehafen Ost,Rostock-Seehafen Mitte, Rostock-Seehafen West, Bentwisch, Dummerstorf, Poppendorf Nord, GüstrowOst• negative Umweltauswirkungen können bei der Umsetzung konkreter Planungen auftreten• Rahmensetzung für UVP-pflichtige Vorhaben und/oder prüfpflichtige Vorhaben nach FFH-Richtlinie• Ausformungsspielraum auf kommunalen Planungsebenen noch vorhanden, durch regionalplanerischeFestlegung allerdings Planungsgrundlagen vorhandenneinneinjavgl. Kapitel 6.4javgl. Kapitel 6.526Mai 2009


<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/R• Abschichtungsmöglichkeiten sind nur teilweise vorhanden (die konkreten Abschichtungsmöglichkeitenwerden in Kapitel 6.5 erläutert)4.3.1 (3) Gewerbeflächenmanagementim Stadt-Umland-Raum• Grundsatzfestlegung zur Einrichtung eines gemeinsamen Gewerbeflächenmanagements im Stadt-Umland-Raum Rostock (G) • negative Umweltauswirkungen können bei der Umsetzung konkreter Maßnahmen zur Inanspruchnahmevon bestehenden Gewerbeflächen auftreten; positive Umweltauswirkungen sind zu erwarten, wenn Neuplanungenaufgrund <strong>des</strong> gemeinsamen Managements verhindert werden können• aber keine konkrete Rahmensetzung für UVP-pflichtige Vorhaben oder für prüfpflichtige Vorhaben nachFFH-Richtlinie aus der <strong>RREP</strong>-Festlegung ableitbar4.3.1 (4) Gewerbeflächen im • Grundsatzfestlegung zur Gewerbeflächenentwicklung im ländlichen Raumländlichen Raum (G) • negative Umweltauswirkungen können bei der Umsetzung konkreter Inanspruchnahme vorhandener Gewerbeflächenreservenin Zentralen Orte auftreten; positive Umweltauswirkungen sind zu erwarten, wennNeuplanungen außerhalb der Zentralen Orte vermieden werden können• aber keine konkrete Rahmensetzung für UVP-pflichtige Vorhaben oder für prüfpflichtige Vorhaben nachFFH-Richtlinie aus der <strong>RREP</strong>-Festlegung ableitbar• Festlegung lässt für die kommunalen Planungsebenen einen so großen Ausformungsspielraum, dassPrüfung auf regionaler Ebene nicht möglich ist4.3.1 (5) Messestandorte (G) • Grundsatzfestlegung zur Entwicklung der bestehenden Messestandorte in der Planungsregion• positive oder negative Umweltauswirkungen können ggf. beim Ausbau der Standorte auftreten – solcheMaßnahmen sind derzeit nicht absehbar• aber keine konkrete Rahmensetzung für UVP-pflichtige Vorhaben oder für prüfpflichtige Vorhaben nachFFH-Richtlinie aus der <strong>RREP</strong>-Festlegung ableitbar• Festlegung lässt für die kommunalen Planungsebenen einen so großen Ausformungsspielraum, dassPrüfung auf regionaler Ebene nicht möglich ist5 Freiraumentwicklung5.1 Umwelt und Naturschutz5.1 (1) Vorranggebiete Naturschutzund Landschaftspflege(Z)• räumliche und inhaltliche Zielfestlegung zur Sicherung wertvoller Gebiete für Naturschutz u. Landschaftspflege• Festlegung der Gebiete auf der Grundlage der LEP-Kriterien, geringfügige räumliche und inhaltliche Ergänzungen(z.B. Flächen kleiner 50 ha, einstweilig gesicherte NSG innerhalb von Natura 2000-Gebieten)• insbesondere positive Umweltauswirkungen aus der Festlegung ableitbar, da Belange von Natur undLandschaft in der Abwägung zu beachten sind• keine konkrete Rahmensetzung für UVP-pflichtige Vorhaben oder für prüfpflichtige Vorhaben nach FFH-Richtlinie aus der <strong>RREP</strong>-Festlegung ableitbar• Abschichtung:ooUmweltprüfung <strong>zum</strong> LEP: keine erheblich negativen Auswirkungen zu erwartenUmweltprüfung <strong>zum</strong> GLRP: keine erheblich negativen Auswirkungen zu erwartenneinneinneinneinMai 2009 27


<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/R5.1 (2) VorbehaltsgebieteNaturschutz und Landschaftspflege(G)• räumliche und inhaltliche Grundsatzfestlegung zur Sicherung wertvoller Räume für Naturschutz und Landschaftspflege• Festlegung der Räume auf der Grundlage der LEP-Kriterien, geringfügige räumliche und inhaltliche Ergänzungen• insbesondere positive Umweltauswirkungen aus der Festlegung ableitbar, da Belange von Natur undLandschaft in der Abwägung besonders zu berücksichtigen sind• keine konkrete Rahmensetzung für UVP-pflichtige Vorhaben oder für prüfpflichtige Vorhaben nach FFH-Richtlinie aus der <strong>RREP</strong>-Festlegung ableitbar• Abschichtung:o Umweltprüfung <strong>zum</strong> LEP: keine erheblich negativen Auswirkungen zu erwarteno Umweltprüfung <strong>zum</strong> GLRP: keine erheblich negativen Auswirkungen zu erwarten5.1 (3) Biotopverbund (G) • Grundsatzfestlegung zur Sicherung wertvoller Räume für den Biotopverbund (Darstellung auf Karte 5.1.1im <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/R)• insbesondere positive Umweltauswirkungen aus der Festlegung ableitbar, da Belange <strong>des</strong> Biotopverbun<strong>des</strong>in der Abwägung besonders zu berücksichtigen sind• keine konkrete Rahmensetzung für UVP-pflichtige Vorhaben oder für prüfpflichtige Vorhaben nach FFH-Richtlinie aus der <strong>RREP</strong>-Festlegung ableitbar• Abschichtung: Umweltprüfung <strong>zum</strong> GLRP mit dem Ergebnis, dass keine erheblich negativen Auswirkungenzu erwarten sind5.1 (4) Unzerschnittene landschaftlicheFreiräume undVogelrastplätze (G)5.1 (5) Bedeutsame Landnutzungsformen(G)5.1 (6) VorbehaltsgebieteKompensation und Entwicklung(G)• Grundsatzfestlegung zur Sicherung unzerschnittener landschaftlicher Freiräume und Vogelrastplätze (Darstellungauf Karte 5.1.2 im <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/R)• insbesondere positive Umweltauswirkungen aus der Festlegung ableitbar, da die Belange der unzerschnittenenLandschaftsräume und Vogelrastplätze in der Abwägung besonders zu berücksichtigen sind• keine konkrete Rahmensetzung für UVP-pflichtige Vorhaben oder für prüfpflichtige Vorhaben nach FFH-Richtlinie aus der <strong>RREP</strong>-Festlegung ableitbar• Abschichtung: Umweltprüfung <strong>zum</strong> GLRP mit dem Ergebnis, dass keine erheblich negativen Auswirkungenzu erwarten sind• Grundsatzfestlegung <strong>zum</strong> Erhalt bedeutsamer natur- und kulturbedingter Landnutzungsformen• insbesondere positive Umweltauswirkungen aus der Festlegung ableitbar, da bei Betroffenheit solcherRäume die Belange in der Abwägung besonders zu berücksichtigen sind• keine Rahmensetzung für UVP-pflichtige Vorhaben oder für prüfpflichtige Vorhaben nach FFH-Richtlinie• räumliche und inhaltliche Grundsatzfestlegung zur Sicherung geeigneter regionaler Kompensations- undEntwicklungsgebiete• negative Auswirkungen können sich aus der Umsetzung konkreter Maßnahmen auf die SchutzgüterMensch sowie Kultur- und sonstige Sachgüter ergeben; positive Umweltauswirkungen ergeben sich, dabei Betroffenheit solcher Räume die Belange in der Abwägung besonders zu berücksichtigen sind undKompensations- und Entwicklungsmaßnahmen gezielt in die geeigneten Gebiete gelenkt werden könnenneinneinneinneinnein28Mai 2009


<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/R5.1 (7) Kompensationsflächenmanagement5.2 Erholung in Natur und Landschaft5.2 (1) LandschaftsgebundeneErholung (G)• ggf. Rahmensetzung für UVP-pflichtige Vorhaben oder für prüfpflichtige Vorhaben nach FFH-Richtlinie• Abschichtung: Umweltprüfung <strong>zum</strong> GLRP mit dem Ergebnis, dass keine erheblich negativen Auswirkungenauf die Schutzgüter Mensch sowie Kultur- und sonstige Sachgüter zu erwarten sind - daher keine vertiefteUmweltprüfung <strong>zum</strong> <strong>RREP</strong> erforderlich• Grundsatzfestlegung zur Entwicklung eines Kompensationsflächenmanagements• positive oder negative Umweltauswirkungen können sich ggf. aus den zu managenden Maßnahmen ergeben,sind aber nicht konkret aus der <strong>RREP</strong>-Festlegung ableitbar• keine Rahmensetzung für UVP-pflichtige Vorhaben oder für prüfpflichtige Vorhaben nach FFH-Richtlinie• Grundsatzfestlegung <strong>zum</strong> Schutz und zur Entwicklung geeigneter Räume für die landschaftsgebundeneErholung• insbesondere sollen negative Umweltauswirkungen auf das Schutzgut Mensch vermieden werden• keine Rahmensetzung für UVP-pflichtige Vorhaben oder für prüfpflichtige Vorhaben nach FFH-Richtlinie5.2 (2) Naherholung • Grundsatzfestlegung <strong>zum</strong> Erhalt von Naherholungsmöglichkeiten und Kleingartenanlagen• keine Rahmensetzung für UVP-pflichtige Vorhaben oder für prüfpflichtige Vorhaben nach FFH-Richtlinie5.3 Küsten- und vorbeugender Hochwasserschutz5.3 (1) VorbehaltsgebieteKüsten- und Hochwasserschutz(G)5.3 (2) ÜberflutungsgefährdeteGebiete (G)• inhaltliche und räumliche Grundsatzfestlegung zur Berücksichtigung der Hochwassergefährdung bei Planungenund Maßnahmen in den betroffenen Gebieten und <strong>zum</strong> Schutz von Flächen für Küsten- und Hochwasserschutzmaßnahmen• positive Umweltauswirkungen zu erwarten, wenn zukünftig nur angepasste Nutzungen in den Gebietenumgesetzt werden, von denen keine negativen Umweltauswirkungen in der Folge von Hochwasserereignissenausgehen• negative Umweltauswirkungen können sich ggf. aus konkreten Küsten- und Hochwasserschutzmaßnahmen,positive Umweltauswirkungen können sich aufgrund der Verhinderung unangepasster baulicher Nutzungenergeben – Maßnahmen können ggf. UVP-pflichtig oder prüfpflichtig nach FFH-Richtlinie sein• aber aus der <strong>RREP</strong>-Festlegung keine konkrete Rahmensetzung für UVP-pflichtige Vorhaben oder fürprüfpflichtige Vorhaben nach FFH-Richtlinie ableitbar• Abschichtung: Umweltprüfung <strong>zum</strong> LEP mit dem Ergebnis, dass voraussichtlich keine erheblich negativenAuswirkungen zu erwarten sind• Grundsatzfestlegung zur Umsetzung von Maßnahmen <strong>des</strong> Küsten- und Hochwasserschutzes (Darstellungauf Karte 5.3 im <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/R)• negative Umweltauswirkungen können sich ggf. aus konkreten Küsten- und Hochwasserschutzmaßnahmenergeben – solche Maßnahmen sind aber nicht aus der <strong>RREP</strong>-Festlegung ableitbar (in der Begründung<strong>zum</strong> Programmsatz wird Bezug auf noch notwendige Maßnahmen <strong>zum</strong> Hochwasserschutz genommen- die aufgeführten Maßnahmen sind dem Generalplan Küstenschutz entnommen und noch nichtdurch konkrete Planungen untersetzt; bei entsprechender baulicher Ausgestaltung solcher Planungenkann ggf. eine UVP-Pflicht auftreten)neinneinneinneinneinMai 2009 29


<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/R5.3 (3) ÜberschwemmungsgefährdeteGebiete5.4 Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Fischerei5.4 (1) Sicherung der Landwirtschaft(G)5.4 (2) Multifunktionale Landwirtschaft(G)5.4 (3) LandwirtschaftlicheInfrastruktur (G)5.4 (4) Strukturierung derLandschaft (G)5.4 (5) Verbesserung <strong>des</strong>Wasserhaushalts (G)• somit keine konkrete Rahmensetzung für UVP-pflichtige Vorhaben oder für prüfpflichtige Vorhaben nachFFH-Richtlinie aus der <strong>RREP</strong>-Festlegung ableitbar - eine vertiefte Umweltprüfung ist auf regionaler Ebenenicht möglich• Grundsatzfestlegung zur Berücksichtigung der Retentionsfunktion der betroffenen Gebiete (Darstellungauf Karte 5.3 im <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/R)• insbesondere sind positive Umweltauswirkungen zu erwarten, wenn nur angepasste Nutzungen in denGebieten umgesetzt werden• keine Rahmensetzung für UVP-pflichtige Vorhaben oder für prüfpflichtige Vorhaben nach FFH-Richtlinie• allgemeine Grundsatzfestlegung für die Sicherung einer entwicklungsfähigen Landwirtschaft• positive oder negative Umweltauswirkungen können sich aus Entwicklungsmaßnahmen ergeben, sindaber nicht konkret aus der <strong>RREP</strong>-Festlegung ableitbar• somit keine konkrete Rahmensetzung für UVP-pflichtige Vorhaben oder für prüfpflichtige Vorhaben nachFFH-Richtlinie aus der <strong>RREP</strong>-Festlegung ableitbar• Festlegung lässt für die kommunalen Planungsebenen einen so großen Ausformungsspielraum, dassPrüfung auf regionaler Ebene nicht möglich ist• allgemeine Grundsatzfestlegung zur Entwicklung der Landwirtschaft• positive oder negative Umweltauswirkungen können sich ggf. aus der Erfüllung neuer Aufgaben durch dieLandwirtschaft ergeben, sind aber nicht konkret aus der <strong>RREP</strong>-Festlegung ableitbar• keine Rahmensetzung für UVP-pflichtige Vorhaben oder für prüfpflichtige Vorhaben nach FFH-Richtlinie• allgemeine Grundsatzfestlegung zur Infrastrukturentwicklung in ländlichen Siedlungen• positive oder negative Umweltauswirkungen können sich ggf. aus der Umsetzung konkreter Maßnahmenergeben, solche Maßnahmen sind aber nicht direkt aus der <strong>RREP</strong>-Festlegung ableitbar; negative Umweltauswirkungensollen vermieden werden, indem die besondere Berücksichtigung entsprechender Belangegefordert wird• somit keine konkrete Rahmensetzung für UVP-pflichtige Vorhaben oder für prüfpflichtige Vorhaben nachFFH-Richtlinie aus der <strong>RREP</strong>-Festlegung ableitbar• Geltung <strong>des</strong> Programmsatzes für ein so großes Gebiet, dass in ausreichendem Maße Ausformungsspielraumfür eine umwelt- und FFH-verträgliche Ausgestaltung besteht und Prüfung auf regionaler Ebenenicht erforderlich und nicht möglich ist• Grundsatzfestlegung zur Strukturierung strukturarmer Flächen• insbesondere positive Umweltauswirkungen zu erwarten; negative Umweltauswirkungen ergeben sich nurdann, wenn unpassende Strukturen bzw. Strukturen an ungeeigneten Standorten angelegt werden• keine Rahmensetzung für UVP-pflichtige Vorhaben oder für prüfpflichtige Vorhaben nach FFH-Richtlinie• Grundsatzfestlegung zur Verbesserung <strong>des</strong> Zustan<strong>des</strong> der Gewässer und zur Verbesserung <strong>des</strong> Wasserrückhaltevermögensder Landschaft• insbesondere positive Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Arten- und Lebensraum sowie Wasser zuneinneinneinneinneinnein30Mai 2009


<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/R5.4 (6) Erhöhung <strong>des</strong> Waldanteils(G)5.4 (7) Vermeidung von Eingriffenund Belastungen (G)5.4 (8) NachhaltigeForstwirtschaft (G)5.5 Ressourcenschutz Trinkwasser5.5 (1) Sicherung derGrundwasservorkommen (G)5.5 (2) OberflächenwasserschutzWarnow (G)erwarten; negative Auswirkungen ggf. in Hinblick auf das Schutzgut Mensch ableitbar – aber konkreteMaßnahmen sind nicht aus der <strong>RREP</strong>-Festlegung ableitbar• somit keine konkrete Rahmensetzung für UVP-pflichtige Vorhaben oder für prüfpflichtige Vorhaben nachFFH-Richtlinie aus der <strong>RREP</strong>-Festlegung ableitbar• Festlegung lässt für die kommunalen Planungsebenen in ausreichendem Maße Ausformungsspielraum füreine umwelt- und FFH-verträgliche Ausgestaltung, Prüfung auf regionaler Ebene daher nicht erforderlichund nicht möglich• Grundsatzfestlegung zur Erhöhung <strong>des</strong> Waldanteils durch Aufforstungen• negative und positive Umweltauswirkungen können bei konkreten Aufforstungsmaßnahmen auftreten –konkrete Maßnahmen sind aus der <strong>RREP</strong>-Festlegung nicht ableitbar• Aufforstungsmaßnahmen unterfallen ab bestimmten Größen den Anforderungen <strong>des</strong> UVPG bzw. <strong>des</strong>LUVPG M-V• somit keine konkrete Rahmensetzung für UVP-pflichtige Vorhaben oder prüfpflichtige Vorhaben nachFFH-Richtlinie aus der <strong>RREP</strong>-Festlegung ableitbar, da keine gebietsbezogenen Festlegungen erfolgen• Ausformungsspielraum auf kommunaler Planungsebene ist so groß, dass eine regionalplanerische Prüfungder Umweltauswirkungen nicht möglich ist• Abschichtung: Umweltprüfung <strong>zum</strong> LEP mit dem Ergebnis, dass voraussichtlich keine erheblich negativenAuswirkungen zu erwarten sind• Grundsatzfestlegung zur Vermeidung von Eingriffen und Belastungen im Wald• negative Umweltauswirkungen sollen mit der Festlegung vermieden werden• keine Rahmensetzung für UVP-pflichtige Vorhaben oder für prüfpflichtige Vorhaben nach FFH-Richtlinie• Grundsatzfestlegung zur Beförderung der ordnungsgemäßen und nachhaltigen Forstwirtschaft• negative Umweltauswirkungen sollen mit der Festlegung vermieden werden• keine Rahmensetzung für UVP-pflichtige Vorhaben oder für prüfpflichtige Vorhaben nach FFH-Richtlinie• Grundsatzfestlegung zur Trinkwasserversorgung in der Planungsregion (Darstellung auf Karte 5.5 im <strong>Entwurf</strong><strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/R)• negative und positive Umweltauswirkungen können sich ggf. bei der Umsetzung von Maßnahmen bzw. beider Aufgabe von Nutzungen ergeben; durch den Schutz nutzbarer Trinkwasservorkommen sollen negativeAuswirkungen vermieden werden• keine Rahmensetzung für UVP-pflichtige Vorhaben oder für prüfpflichtige Vorhaben nach FFH-Richtlinieaus der <strong>RREP</strong>-Festlegung ableitbar• Grundsatzfestlegung <strong>zum</strong> Schutz der Warnow und ihrer Nebengewässer aufgrund der Trinkwassergewinnung(Darstellung auf Karte 5.5 im <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/R)• negative Umweltauswirkungen sollen vermieden werden• keine Rahmensetzung für UVP-pflichtige Vorhaben oder für prüfpflichtige Vorhaben nach FFH-RichtlinieneinneinneinneinneinMai 2009 31


<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/R5.5 (3) Gebiete mit besondererEmpfindlichkeit <strong>des</strong>Grundwassers (G)5.6 Rohstoffvorsorge5.6 (1) Vorranggebiete Rohstoffsicherung(Z)5.6 (2) VorbehaltsgebieteRohstoffsicherung (G)5.6 (3) Nachweis der Raumverträglichkeit(Z)5.6 (4) Vollständige Ausschöpfung(G)• Grundsatzfestlegung zur Sicherung der Gebiete mit besonderer Empfindlichkeit <strong>des</strong> Grundwassers (Darstellungauf Karte 5.5 im <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/R)• negative Umweltauswirkungen sollen vermieden werden• keine Rahmensetzung für UVP-pflichtige Vorhaben oder für prüfpflichtige Vorhaben nach FFH-Richtlinieneinjavgl. Kapitel 6.6javgl. Kapitel 6.7nein• räumliche und inhaltliche Zielfestlegung zur Gewinnung oberflächennaher Rohstoffe• Errichtung und <strong>des</strong> Betrieb von Tagebauen mit voraussichtlich negativen Umweltauswirkungen verbunden• Rahmensetzung für UVP-pflichtige Vorhaben in Abhängigkeit von der Größenordnung aufgrund der Regelungenin §57c Nr.1 BBergG, UVP-V Bergbau, Anhang I Punkt 2.1 UVPG und Anlage I Punkt 25 LUVPGM-V• voraussichtlich Rahmensetzung für prüfpflichtige Vorhaben nach FFH-Richtlinie• Abschichtung:o Umweltprüfung <strong>zum</strong> LEP enthält den Verweis auf die <strong>RREP</strong>, da LEP selbst keine VorranggebieteRohstoffsicherung festlegto Vorranggebiete Rohstoffsicherung im <strong>RREP</strong> <strong>zum</strong> überwiegenden Teil mit bestehenden Abbaugenehmigungenentsprechend Berg- oder Baurecht, die regionalplanerisch nicht mehr veränderbar sind– d.h. Gegenstand der Umweltprüfung sind vorwiegend die originär regionalplanerischen Festlegungen(die konkreten Abschichtungsmöglichkeiten werden in Kapitel 6.6 erläutert)• räumliche und inhaltliche Grundsatzfestlegung zur Gewinnung und Sicherung oberflächennaher Rohstoffe• voraussichtlich negative Umweltauswirkungen im Zuge der Errichtung und <strong>des</strong> Betriebs von Tagebauenzu erwarten• Rahmensetzung für UVP-pflichtiges Vorhaben in Abhängigkeit von der Größenordnung aufgrund der Regelungenin §57c Nr.1 BBergG, UVP-V Bergbau, Anhang I Punkt 2.1 UVPG und Anlage I Punkt 25LUVPG M-V• voraussichtlich Rahmensetzung für prüfpflichtiges Vorhaben nach FFH-Richtlinie• Abschichtung:o Umweltprüfung <strong>zum</strong> LEP enthält den Verweis auf die <strong>RREP</strong>, da LEP selbst keine VorbehaltsgebieteRohstoffsicherung festlegto Vorbehaltsgebiete Rohstoffsicherung im <strong>RREP</strong> <strong>zum</strong> überwiegenden Teil ohne bestehende Abbaugenehmigungenentsprechend Berg- oder Baurecht – d.h. Umweltprüfung muss sich auf diese originärregionalplanerischen Festlegungen beziehen (die konkreten Abschichtungsmöglichkeiten werden inKapitel 6.7 erläutert)• Zielfestlegung über die Notwendigkeit <strong>des</strong> Nachweises der Raumverträglichkeit für Abbauvorhaben außerhalbder Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Rohstoffsicherung• keine Rahmensetzung für UVP-pflichtige Vorhaben oder für prüfpflichtige Vorhaben nach FFH-Richtlinie• Grundsatzfestlegung zur Ausschöpfung der Rohstoffe in vorhandenen oder stillgelegten Tagebauen• es können sich sowohl negative als auch positive Umweltauswirkungen aufgrund der vollständigen Ausnein32Mai 2009


<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/R5.6 (5) Vermeidung der Häufungvon Abbauvorhaben (G)5.6 (6) Angemessene Folgenutzung(G)schöpfung eines Tagebaus ergeben (z.B. Eingriffe in das Schutzgut Wasser, aber auch Vermeidung einesNeuaufschlusses an anderer Stelle)• ggf. Rahmensetzung für UVP-pflichtige Vorhaben oder für prüfpflichtige Vorhaben nach FFH-Richtlinie• aber: Umsetzbarkeit <strong>des</strong> Programmsatzes muss in betroffenen Flächen im Zuge der Abbauplanung imEinzelnen geprüft werden, es besteht hier in ausreichendem Maße Ausformungsspielraum für eine umwelt-und FFH-verträgliche Ausgestaltung, so dass eine Prüfung auf regionaler Ebene weder praktikabelnoch erforderlich ist• Grundsatzfestlegung zur Vermeidung der Häufung von Abbauvorhaben• da es zu einer Verstärkung negativer Umweltauswirkungen infolge der Häufung von Abbauvorhaben ineinem begrenzten Gebiet kommen kann, dient die Festlegung der Vermeidung solcher Häufungen• keine Rahmensetzung für UVP-pflichtige Vorhaben oder für prüfpflichtige Vorhaben nach FFH-Richtlinie• Grundsatzfestlegung zur Gestaltung der Folgenutzung in Tagebauen• Folgenutzungen in Form von Renaturierungen und Rekultivierungen führen i.d.R. nicht zu negativen Umweltauswirkungen,wenn alle Maßgaben eingehalten werden; Renaturierungen führen im Ergebnis zudeutlich positiveren Umweltauswirkungen als Rekultivierungen; andere Nachnutzungen (z.B. touristischeProjekte) können ggf. negative Umweltauswirkungen verursachen – konkrete Vorhaben sind aber aus der<strong>RREP</strong>-Festlegung nicht ableitbar• ggf. Rahmensetzung für UVP-pflichtige Vorhaben oder für prüfpflichtige Vorhaben nach FFH-Richtlinie• Umsetzbarkeit <strong>des</strong> Programmsatzes muss in betroffenen Flächen im Zuge der Abbauplanung geprüftwerden, es besteht hier in ausreichendem Maße Ausformungsspielraum für eine umwelt- und FFHverträglicheAusgestaltung, so dass eine Prüfung auf regionaler Ebene weder praktikabel noch erforderlichist5.6 (7) Torfgewinnung (Z) • Zielfestlegung zur Beschränkung <strong>des</strong> Torfabbaus auf die beiden vorhandenen Tagebaue• mit der Festlegung werden negative Umweltauswirkungen vermieden, da ein Neuaufschluss von Torfabbaustellenausgeschlossen wird• Festlegung der Gebiete als Vorranggebiete Rohstoffsicherung bereits im Umfang der Umweltprüfung enthalten(Programmsatz 5.6 (1))• keine Rahmensetzung für UVP-pflichtige Vorhaben oder für prüfpflichtige Vorhaben nach FFH-Richtlinie5.6 (8) Untergrundspeicherund Sole (G)• Grundsatzfestlegung zur Sicherung und Nutzbarmachung eines Untergrundspeichers und von Thermalsole• positive oder negative Umweltauswirkungen können sich aus der Umsetzung konkreter Maßnahmen ergeben– diese sind aber nicht aus der <strong>RREP</strong>-Festlegung ableitbar• ggf. Rahmensetzung für UVP-pflichtige Vorhaben oder für prüfpflichtige Vorhaben nach FFH-Richtlinie• für die tatsächliche technische Ausgestaltung der Nutzbarmachung besteht in ausreichendem Maße Ausformungsspielraumfür eine umwelt- und FFH-verträgliche Ausgestaltung, so dass eine Prüfung auf regionalerEbene nicht erforderlich und nicht möglich istneinneinneinneinMai 2009 33


<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/R6 Infrastrukturentwicklung6.1 Leistungen im Rahmen der Daseinsvorsorge6.1.(1) Konzentration auf • Grundsatzfestlegung zur Konzentration der Leistungen der Daseinsvorsorge in Zentralen OrtenZentrale Orte (Z)• Belange sind keiner formalen Umweltprüfung zugänglich6.1 (2) Sicherung der Tragfähigkeit(G)• Belange sind keiner formalen Umweltprüfung zugänglich• allgemeine Grundsatzfestlegung zur Entwicklung der Region mit einem weit gesteckten Charakter6.1 (3) Rahmenbedingungen • allgemeine Grundsatzfestlegung zur Entwicklung der Region mit einem weit gesteckten Charakterverbessern (G)• Belange sind keiner formalen Umweltprüfung zugänglich6.2 Bildung und Kultur6.2.1 Bildung6.2.1 (1) – (13) • Abschichtung: Umweltprüfung <strong>zum</strong> LEP mit dem Ergebnis, dass Belange keiner formalen Umweltprüfungzugänglich sind6.2.1 (1) Universität Rostock • Zielfestlegung <strong>zum</strong> Erhalt der Universität Rostock als Volluniversität(Z)• Belange sind keiner formalen Umweltprüfung zugänglich6.2.1 (2) Vernetzung (G) • Grundsatzfestlegung zur Vernetzung der Universität mit Forschungseinrichtungen• Belange sind keiner formalen Umweltprüfung zugänglich6.2.1 (3) Forschungsinstitute • Grundsatzfestlegung zur weiteren Entwicklung von Forschungsstandorten(G)• die räumliche Weiterentwicklung von Standorten unter Inanspruchnahme bisher unverbauter Flächenkönnte zu negativen Umweltauswirkungen führen – solche Maßnahmen sind aber nicht konkret aus der<strong>RREP</strong>-Festlegung ableitbar• somit keine Rahmensetzung für UVP-pflichtige Vorhaben oder für prüfpflichtige Vorhaben nach FFH-Richtlinie aus der <strong>RREP</strong>-Festlegung ableitbar• Festlegung lässt für die kommunalen Planungsebenen einen so großen Ausformungsspielraum (z.B. bei6.2.1 (4) Hoch- und Fachhochschulen(G)6.2.1 (5) AllgemeinbildendeSchulen (Z)6.2.1 (6) Berufsschulenin Rostock (Z)der Standortsuche), dass Prüfung auf regionaler Ebene nicht erforderlich ist• Grundsatzfestlegung <strong>zum</strong> Erhalt und <strong>zum</strong> bedarfsweisen Ausbau der Hoch- und Fachhochschulen• die räumliche Weiterentwicklung der Standorte unter Inanspruchnahme bisher unverbauter Flächen könntezu negativen Umweltauswirkungen führen – solche Maßnahmen sind aber nicht konkret aus der <strong>RREP</strong>-Festlegung ableitbar• keine Rahmensetzung für UVP-pflichtige Vorhaben oder für prüfpflichtige Vorhaben nach FFH-Richtlinie• Zielfestlegung zu allgemeinbildenden Schulen• Belange sind keiner formalen Umweltprüfung zugänglich• Zielfestlegung zur weiteren Entwicklung der Berufsschulen in Rostock• die räumliche Weiterentwicklung der Standorte unter Inanspruchnahme bisher unverbauter Flächen könntezu negativen Umweltauswirkungen führen – solche Maßnahmen sind aber nicht konkret aus der <strong>RREP</strong>-Festlegung ableitbar• somit keine konkrete Rahmensetzung für UVP-pflichtige Vorhaben oder für prüfpflichtige Vorhaben nachFFH-Richtlinie aus der <strong>RREP</strong>-Festlegung ableitbarneinneinneinneinneinneinneinneinnein34Mai 2009


<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/R6.2.1 (7) Berufschule in BadDoberan (Z)• Zielfestlegung zur weiteren Entwicklung <strong>des</strong> Berufsschulstandortes Bad Doberan• Belange sind keiner formalen Umweltprüfung zugänglich6.2.1 (8) Berufsschule in • Zielfestlegung zur weiteren Entwicklung <strong>des</strong> Berufsschulstandortes GüstrowGüstrow (Z)• Belange sind keiner formalen Umweltprüfung zugänglich6.2.1 (9) Berufsschulen der • Grundsatzfestlegung <strong>zum</strong> Erhalt und zur bedarfsorientierten Entwicklung von Berufsschulen medizinischermedizinischen Fachberufe Fachberufe(G)• Belange sind keiner formalen Umweltprüfung zugänglich6.2.1 (10) Lan<strong>des</strong>förderzentrum• Grundsatzfestlegung <strong>zum</strong> Ausbau <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>förderzentrums (Förderschwerpunkt Hören) in GüstrowGüstrow (G)• Belange sind keiner formalen Umweltprüfung zugänglich6.2.1 (11) Kooperation mit • Grundsatzfestlegung zur Kooperation mit überbetrieblichen Angebotenüberbetrieblichen Angeboten • Belange sind keiner formalen Umweltprüfung zugänglich(G)6.2.1 (12) Kooperation der • Grundsatzfestlegung zur Kooperation zwischen den VolkshochschulenVolkshochschulen (G) • Belange sind keiner formalen Umweltprüfung zugänglich6.2.1 (13) Musikschulen und • Grundsatzfestlegung <strong>zum</strong> Erhalt der Musikschulen, <strong>des</strong> Konservatoriums sowie der Kinder- und JugendkunstschulenKinder- und Jugendkunstschulen(G)• Belange sind keiner formalen Umweltprüfung zugänglich6.2.2 Kultur6.2.2 (1) – (4) • Abschichtung: Umweltprüfung <strong>zum</strong> LEP mit dem Ergebnis, dass Belange keiner formalen Umweltprüfungzugänglich sind6.2.2 (1) Überregional Angebote(G)• allgemeine Grundsatzfestlegung zur weiteren Entwicklung überregional bedeutsamer kultureller Veranstaltungenund Angebote• bei der Durchführung großer kultureller Veranstaltungen kann es zu negativen Umweltauswirkungenkommen (z.B. infolge der Verkehrsbelastung)• aber keine Rahmensetzung für UVP-pflichtige Vorhaben oder für prüfpflichtige Vorhaben nach FFH-Richtlinie aus der <strong>RREP</strong>-Festlegung ableitbar6.2.2 (2) Theater (G) • Grundsatzfestlegung <strong>zum</strong> Erhalt von Theatern• Belange sind keiner formalen Umweltprüfung zugänglich6.2.2 (3) Museen überregionalerBedeutung (G)• allgemeine Grundsatzfestlegung zur weiteren Entwicklung von Museen und Ausstellungen mit überregionalerund internationaler Ausstrahlung• Belange sind keiner formalen Umweltprüfung zugänglich6.2.2 (4) Denkmalpflege • allgemeine Grundsatzfestlegung <strong>zum</strong> Erhalt regional bedeutsamer Denkmale• Belange sind keiner formalen Umweltprüfung zugänglich6.3 Soziale Infrastruktur und Sport6.3.1 (1) – (8) • Abschichtung: Umweltprüfung <strong>zum</strong> LEP mit dem Ergebnis, dass Belange keiner formalen Umweltprüfungzugänglich sindneinneinneinneinneinneinneinneinneinneinneinMai 2009 35


<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/R6.3.1 (1) Krankenhausstandorte• Belange sind keiner formalen Umweltprüfung zugänglichnein(Z)6.3.1 (2) Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen• Belange sind keiner formalen Umweltprüfung zugänglichnein(G)6.3.1 (3) Innovative Formen • Belange sind keiner formalen Umweltprüfung zugänglichneinder Gesundheitsversorgung(G)6.3.1 (4) Bedarfsermittlung • Belange sind keiner formalen Umweltprüfung zugänglichnein(G)6.3.1 (5) Pflegedienste (G) • Belange sind keiner formalen Umweltprüfung zugänglich nein6.3.1 (6) Rettungsleitstellen • Belange sind keiner formalen Umweltprüfung zugänglich nein(G)6.3.1 (7) Kinder- und Jugendhilfe• Belange sind keiner formalen Umweltprüfung zugänglichnein(G)6.3.1 (8) Sport (G) • Belange sind keiner formalen Umweltprüfung zugänglich nein6.4 Verkehr und Kommunikation6.4 (1) Verbindungsfunktionen(G)• Grundsatzfestlegung <strong>zum</strong> Erhalt und <strong>zum</strong> Ausbau <strong>des</strong> Straßen- und Schienennetzes• Festlegungen der Verbindungsfunktionen können rahmensetzend für UVP-pflichtige Vorhaben oder fürprüfpflichtige Vorhaben nach FFH-Richtlinie sein, da die raumordnerische Kategorisierung Auswirkungenauf die angestrebten Ausbaustandards und Bedienungsqualitäten hat• Für den Ausbau bestehender Straßen entsteht gemäß Anlage 1 <strong>zum</strong> UVPG und Anlage 1 <strong>zum</strong> LUVPGM-V eine Prüfpflicht nur dann, wenn ein mehrspuriger Ausbau eines längeren Abschnitts geplant ist.• Übernahme der Verbindungsstufen I und II aus dem LEP, wobei die Stufe II um einige Verbindungen ergänztwurde; Festlegung der Stufen III und IV erfolgt im <strong>RREP</strong>.• Festlegung der Verbindungsfunktionen III und IV im <strong>RREP</strong> orientiert sich weitgehend an den Festlegungen<strong>des</strong> bisher geltenden Regionalen Raumordnungsprogramms sowie an der bestehenden Verkehrsbedeutungund dem bestehenden Ausbauzustand der Straßen; höhere, der gegenwärtigen Verkehrsbedeutungnicht entsprechende Einstufungen von bisher untergeordneten Netzabschnitten mit dem Ziel eines zukünftigenAusbaus für eine Verbindungsfunktion der Stufen III und IV sind im <strong>RREP</strong> nicht enthalten (mit Ausnahmeeinzelner Abschnitte im Verlauf von Vorbehaltstrassen).• Die geltenden Regelwerke sehen für Landstraßen der Funktionsstufen III und IV in der Regel zweistreifigeFahrbahnen vor. Das Erfordernis eines mehrstreifigen Ausbaus kann sich nur durch eine besonders hoheVerkehrsbelegung ergeben – die in der Planungsregion nur in Stadt- und Stadtrandgebieten auftritt. Die im<strong>RREP</strong> festgelegten Verbindungsfunktionen der Stufen III und IV im bestehenden Landstraßennetz bedingendaher in keinem Fall einen umweltprüfungsrelevanten Ausbaubedarf. Die in Ergänzung zu den Festlegungen<strong>des</strong> LEP vorgenommene Einordnung <strong>des</strong> Abschnitts Kritzkow—Kronskamp der Bun<strong>des</strong>straßenein36Mai 2009


<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/R6.4 (2) Vorbehaltstrassen,Ortsumgehungen (G)103 in die Funktionsstufe II bedingt ebenfalls keinen solchen Ausbaubedarf. Der Abschnitt weist einenseiner Funktion entsprechenden Ausbauzustand auf.• Bei den Straßen innerhalb oder im Vorfeld bebauter Gebiete treten durch die Überlagerung von örtlicherund regionaler, z.T. auch überregionaler Verbindungsfunktionen an vielen Straßenabschnitten Belastungenauf, die mit den Anforderungen an ein gesun<strong>des</strong> Wohnumfeld nicht im Einklang stehen. Auch hier giltmit Ausnahme kurzer Abschnitte im Verlauf von Vorbehaltstrassen, dass im <strong>RREP</strong> keine Höherstufungenuntergeordneter Netzabschnitte vorgenommen werden, die eine Lenkung von Verkehrsströmen in bishergering belastete Gebiete vorsehen würden. Dagegen wurden die Ortsdurchfahrten der Lan<strong>des</strong>straßen 22,132 und 191 in Rostock in Übereinstimmung mit dem städtischen Verkehrskonzept und dem LEP derFunktionsstufe III zugeordnet, obwohl sie zur Zeit eine zweifelsfrei überregionale Verkehrsbedeutung haben,also der Stufe II zuzuordnen wären. Damit wird festgelegt, dass die Anforderungen <strong>des</strong> überregionalenVerkehrs bei der Bestimmung der Ausbauparameter nicht vorrangig maßgebend sein dürfen, auchwenn der überregionale Verkehr einen wesentlichen Anteil am Verkehrsaufkommen auf den betreffendenStraßen ausmacht. Analog wurde mit den Ortsdurchfahrten in anderen Städten und Gemeinden der Planungsregionverfahren, soweit zukünftig eine Entlastung der betreffenden Netzabschnitte durch den Bauvon Ortsumgehungen festgelegt ist. Die in Ergänzung zu den Festlegungen <strong>des</strong> LEP vorgenommene Einordnung<strong>des</strong> Abschnitts Lütten Klein—Warnemünde der Bun<strong>des</strong>straße 103 in die Funktionsstufe II bedingtkeinen Ausbaubedarf. Der Abschnitt weist einen seiner Funktion entsprechenden Ausbauzustand auf.• Die im <strong>RREP</strong> festgelegten Verbindungsfunktionen der Stufe III im Eisenbahnnetz bedingen keinen Ausbaubedarf.Die in Ergänzung zu den Festlegungen <strong>des</strong> LEP vorgenommene Einordnung der AbschnitteRostock Hbf—Warnemünde, Güstrow—Karow und Rövershagen—Graal-Müritz in die Funktionsstufen Ibzw. II bedingt ebenfalls keinen Ausbaubedarf.• Vorbehaltstrassen, d.h. geplante Verbindungen, werden separat betrachtet (vgl. 6.4 (2))• Abschichtung: Umweltprüfung <strong>zum</strong> LEP mit dem Ergebnis, dass keine erheblichen Umweltauswirkungenauftreten bzw. erst abschätzbar sind, wenn konkrete Ausbauvorhaben anstehen.• Grundsatzfestlegung zu Vorbehaltstrassen Schiene und Straße• voraussichtlich negative Umweltauswirkungen zu erwarten• konkrete Rahmensetzung für UVP-pflichtige Vorhaben• Rahmensetzung für prüfpflichtige Vorhaben nach FFH-Richtlinie• Abschichtung: Einige der Trassen sind bereits abschließend untersucht und durch Flächennutzungsplanoder förmliche Linienbestimmung festgelegt. Die Einschätzung der Umweltauswirkungen beschränkt sichdaher im Wesentlichen auf diejenigen Vorhaben, die noch unter dem Vorbehalt weiterer Untersuchungenund endgültiger räumlicher Festlegung stehen. Soweit die Vorhaben Bestandteil <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>verkehrswegeplanssind, wurden sie bei <strong>des</strong>sen Aufstellung bereits einer ökologischen Risikoeinschätzung unterzogen.Die konkreten Abschichtungsmöglichkeiten werden in Kapitel 6.8 erläutert.6.4 (3) Freiraumschutz (G) • Grundsatzfestlegung zur freiraumschonenden Trassenführung für neue Verkehrswege• Festlegung dient der Vermeidung negativer Umweltauswirkungen insbesondere im Hinblick auf die großenunzerschnittenen Freiräumejavgl. Kapitel 6.8neinMai 2009 37


<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/R• keine Rahmensetzung für UVP-pflichtige Vorhaben oder für prüfpflichtige Vorhaben nach FFH-Richtlinie6.4 (4) Eisenbahnverkehr (G) • Grundsatzfestlegung <strong>zum</strong> zweigleisigen Ausbau großräumiger Eisenbahnverbindungen• voraussichtlich negative Umweltauswirkungen zu erwarten; aber auch positive Umweltauswirkungen durchVerbesserung der Verbindung und daraus resultierender Attraktivitätssteigerung <strong>des</strong> Schienenverkehrs imVergleich <strong>zum</strong> motorisierten Individualverkehr• Rahmensetzung für UVP-pflichtige Vorhaben• Rahmensetzung für prüfpflichtige Vorhaben nach FFH-Richtlinie• Abschichtungsmöglichkeiten sind nicht vorhanden6.4 (5) Rostocker Seehafen(G)6.4 (6) Lan<strong>des</strong>flughafenRostock-Laage (G)6.4 (7) Öffentlicher Personennahverkehr(G)6.4 (8) Straßenbahn/Stadtbahn(G)• Grundsatzfestlegung zur Weiterentwicklung und <strong>zum</strong> Ausbau <strong>des</strong> Seehafens Rostock• ggf. Rahmensetzung für UVP-pflichtige Vorhaben• ggf. Rahmensetzung für prüfpflichtige Vorhaben nach FFH-Richtlinie• In Bezug auf die zurzeit absehbaren Flächenansprüche der hafengebundenen Wirtschaft erfolgt eine vertiefendeBetrachtung der Umweltauswirkungen im Zusammenhang mit den Programmsätzen 4.3.1 (1) und(2) (Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Gewerbe und Industrie).• Eine vertiefende Betrachtung der möglichen Umweltauswirkungen weiterer Vorhaben wie Verkehrsanlagenund Umschlagseinrichtungen ist erst im Rahmen der Projektplanung möglich, wenn einzelne Vorhabenhinsichtlich ihres Flächenbedarfs und ihrer Umweltauswirkungen einschätzbar werden.• somit keine konkrete Rahmensetzung für UVP-pflichtige Vorhaben oder prüfpflichtige Vorhaben nachFFH-Richtlinie aus der <strong>RREP</strong>-Festlegung ableitbar• Grundsatzfestlegung zur Sicherung und Weiterentwicklung <strong>des</strong> Flughafens Rostock-Laage• insbesondere Ausbaumaßnahmen könnten negative Umweltauswirkungen hervorrufen – solche Maßnahmensind derzeit nicht bekannt und sind aus der <strong>RREP</strong>-Festlegung nicht ableitbar• keine konkrete Rahmensetzung für UVP-pflichtige Vorhaben oder für prüfpflichtige Vorhaben nach FFH-Richtlinie aus der <strong>RREP</strong>-Festlegung ableitbar• Grundsatzfestlegung zur Ausrichtung <strong>des</strong> ÖPNV• durch die Sicherstellung regelmäßiger Verkehrsverbindungen im ÖPNV können negative Umweltauswirkungendurch den motorisierten Individualverkehr vermindert werden• keine Rahmensetzung für UVP-pflichtige Vorhaben oder für prüfpflichtige Vorhaben nach FFH-Richtlinie• Grundsatzfestlegung zur Weiterentwicklung <strong>des</strong> Straßenbahnnetzes und zur Schaffung von Verbindungenzwischen den Netzen der Straßenbahn und der Eisenbahn in Rostock – Festlegung von Vorbehaltskorridorefür Gleisverbindungen im Gebiet der Hansestadt Rostock, die in die Grundkarte der räumlichen Ordnungnicht als Vorbehaltstrassen aufgenommen, aber im Textteil <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> festgelegt werden sollen• Hierbei handelt es sich ausnahmslos um kurze Streckenabschnitte innerhalb dicht bebauter Stadtgebiete.Die mit einer Verwirklichung dieser Vorhaben möglicherweise verbundenen Umweltauswirkungen sind geringfügigund kleinräumig und werden im regionalen Betrachtungsmaßstab als unerheblich eingeschätzt.Diese Vorhaben werden daher hier nicht weiter betrachtet.javgl. Kapitel 6.8neinneinneinnein38Mai 2009


<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/R6.4 (9) Förderung von FußundRadverkehr sowie <strong>des</strong>Öffentlichen Personennahverkehrs(G)6.4 (10) Touristisches Wegenetz(G)6.4 (11) Antennenmasten(G)• Grundsatzfestlegung zur Beförderung <strong>des</strong> öffentlichen Nahverkehrs und <strong>des</strong> nichtmotorisierten Verkehrs• Anlage von Radwegen selbst ist nicht UVP-pflichtig, UVP-pflichtig oder prüfpflichtig nach FFH-Richtliniekann der Neu- und Ausbau von Straßen sein – für solche Maßnahmen erfolgt aber im Programmsatz keinekonkrete Rahmensetzung• Grundsatzfestlegung zur Ausrichtung und Berücksichtigung <strong>des</strong> touristischen Wegenetzes• die Neuanlage von Radwegen kann zu negativen und positiven Umweltauswirkungen führen – konkreteMaßnahmen sind aus der <strong>RREP</strong>-Festlegung nicht ableitbar• keine Rahmensetzung für UVP-pflichtige Vorhaben oder für prüfpflichtige Vorhaben nach FFH-Richtlinie• Grundsatzfestlegung zur Errichtung von Antennenmasten• negative Umweltauswirkungen können sich aus der Errichtung von Antennenmasten insbesondere imHinblick auf das Schutzgut Landschaft ergeben – der Programmsatz dient der Verringerung negativerAuswirkungen; konkrete Vorhaben sind aus der Festlegung nicht ableitbar• keine Rahmensetzung für UVP-pflichtige Vorhaben oder für prüfpflichtige Vorhaben nach FFH-Richtlinie6.4 (12) Breitbandnetze (G) • Grundsatzfestlegung <strong>zum</strong> Ausbau der Verfügbarkeit von Breitbandnetzen• negative Auswirkungen können ggf. bei der Verlegung der Netze auftreten• keine Rahmensetzung für UVP-pflichtige Vorhaben oder für prüfpflichtige Vorhaben nach FFH-Richtlinie6.5 Energie einschließlich Windenergie6.5 (1) EignungsgebieteWindenergieanlagen (Z)6.5 (2) Ausnutzung derEignungsgebiete (G)6.5 (3) Ausnahmen von derAusschlusswirkung der Eignungsgebiete(Z)• räumliche Zielfestlegung von Eignungsgebieten Windenergieanlagen• negative Umweltauswirkungen sind zu erwarten, aber auch positive Auswirkungen, aufgrund der CO 2 -neutralen Erzeugung von Strom und der Konzentration von Windenergieanlagen an wenigen Standorten• Rahmensetzung für UVP-pflichtige Vorhaben in Abhängigkeit von der Anzahl der Anlagen und deren Höheaufgrund der Regelungen Anhang I Punkt 1.6 UVPG• Rahmensetzung für prüfpflichtige Vorhaben nach FFH-Richtlinie• Abschichtung: Eignungsgebiete, die aus dem geltenden RROP von 1999 übernommen werden, sind bereitsausnahmslos mit Windenergieanlagen bebaut. Die Einschätzung der Umweltauswirkungen beschränktsich daher im Wesentlichen auf die zur Neufestlegung vorgesehenen Eignungsgebiete und Erweiterungenbestehender Windparks.• Zielfestlegung zur vollständigen Ausnutzung der Eignungsgebiete Windenergieanlagen• keine Rahmensetzung für UVP-pflichtige Vorhaben über Programmsatz 6.5 (1) hinaus• keine Rahmensetzung für prüfpflichtige Vorhaben nach FFH-Richtlinie über Programmsatz 6.5 (1) hinaus• Zielfestlegung zur Errichtung von Windenergieanlagen außerhalb der Eignungsgebiete Windenergieanlagen• Rahmensetzung für ggf. UVP-pflichtiges Vorhaben, welches außerhalb der in Programmsatz 6.5 (1) definiertenGebiete umgesetzt werden kann• ggf. Rahmensetzung für prüfpflichtiges Vorhaben nach FFH-Richtlinie• die konkrete Nutzung dieser Regelung ist derzeit nicht absehbar, es besteht aber in ausreichendem Maßeneinneinneinneinjavgl. Kapitel 6.9neinneinMai 2009 39


<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/R6.5 (4) Trassenbündelung(G)6.5 (5) Anlandungspunkteunterseeischer Leitungen (G)Ausformungsspielraum für eine umwelt- und FFH-verträgliche Ausgestaltung, so dass eine Prüfung aufregionaler Ebene nicht erforderlich und nicht möglich ist• Grundsatzfestlegung <strong>zum</strong> Neubau von Energie- und Rohstoffleitungen• beim Neubau von Energie- und Rohstoffleitungen ergeben sich i.d.R. negative Umweltauswirkungen, dieFestlegung dient aber der Verminderung solcher Auswirkungen• keine Rahmensetzung für UVP-pflichtiges Vorhaben oder für prüfpflichtige Vorhaben nach FFH-Richtlinie• Festlegung selbst im Rahmen UVP-pflichtiger Vorhaben zu berücksichtigen• Grundsatzfestlegung zu bevorzugten Anlandungspunkten unterseeischer Leitungen• Rahmensetzung für UVP-pflichtige Vorhaben und ggf. für prüfpflichtige Vorhaben nach FFH-Richtlinie• Die Festlegung der Anlandungspunkte soll der Landanbindung der „marinen Vorbehaltsgebiete Leitungen“aus dem LEP M-V dienen. Diese Vorbehaltsgebiete beinhalten Korridore im Küstenmeer vor Börgerendeund Markgrafenheide, die gemäß LEP für die Verlegung von unterseeischen Kabeln und Leitungen möglichstvorrangig genutzt werden sollen. Die beiden Anlandungspunkte befinden sich in relativ geringer Entfernungzu den westlich und östlich von Rostock gelegenen Knotenpunkten der Gas- und Stromleitungsnetze.Der Anlandungspunkt Markgrafenheide weist darüber hinaus eine günstige Lage <strong>zum</strong> RostockerHafen und den umliegenden Gewerbe- und Industriegebieten auf.• Landseitig sollen im <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/R keine Vorbehaltskorridore festgelegt werden. Das heißt,dass die Trassierung neuer raumbedeutsamer Kabel und Leitungen landseitig immer Gegenstand einerEinzelfallbeurteilung nach umfassender Prüfung der möglichen Umweltauswirkungen – in der Regel imRahmen eines Raumordnungsverfahrens – sein muss.• Abschichtung: Im Hinblick auf die zu berücksichtigenden Umweltbelange bezüglich der „marinen VorbehaltsgebieteLeitungen“ erfolgte die Umweltprüfung im LEP. Landseitig wurde die Umweltverträglichkeitmöglicher Trassenkorridore <strong>zum</strong> Anlandungspunkt Börgerende im Rahmen eines Raumordnungsverfahrensfür eine Erdgasleitung im Jahr 2004 geprüft. Über den Anlandungspunkt Markgrafenheide verläuft bereitsein Hochspannungskabel. Die Umweltverträglichkeit einer weiteren Kabeltrasse über den AnlandungspunktMarkgrafenheide wurde im Rahmen eines Raumordnungsverfahrens im Jahr 2005 geprüft.• Eine vertiefende Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen ist nicht vorgesehen, da dieseAuswirkungen wesentlich von der Art <strong>des</strong> Vorhabens, der genauen Trassierung und der Bauweise (z.B. imunmittelbaren Küstenbereich Verlegung im offenen Rohrgraben oder unterirdisch mittels gesteuerter Bohrung)abhängt.neinnein40Mai 2009


<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/RAbleitend aus Tabelle 3 werden folgende regionalplanerische Festlegungen ermittelt, die derUmweltprüfung zu unterziehen sind:- Halbinsel Wustrow (<strong>RREP</strong>-Programmsatz 3.1.3 (5)),- Hafenneubau an Ostseeküste (<strong>RREP</strong>-Programmsatz 3.1.3 (11)),- Vorranggebiete für Gewerbe und Industrie (<strong>RREP</strong>-Programmsatz 4.3.1 (1)),- Vorbehaltsgebiete für Gewerbe und Industrie (<strong>RREP</strong>-Programmsatz 4.3.1 (2)),- Vorranggebiete Rohstoffsicherung (<strong>RREP</strong>-Programmsatz 5.6 (1)),- Vorbehaltsgebiete Rohstoffsicherung (<strong>RREP</strong>-Programmsatz 5.6 (2)),- Vorbehaltstrassen, Ortsumgehungen (<strong>RREP</strong>-Programmsatz 6.4 (2)),- Eisenbahnverkehr (<strong>RREP</strong>-Programmsatz 6.4 (4)) und- Eignungsgebiete Windenergieanlagen (<strong>RREP</strong>-Programmsatz 6.5 (1)) (inkl. 6.5 (2)).Alle flächenhaften prüfpflichtigen Festlegungen werden auf Karte 1 im <strong>Umweltbericht</strong> dargestellt.5. Umweltzustand, voraussichtliche Entwicklung und Umweltziele5.1 Aktueller UmweltzustandVorliegen<strong>des</strong> Kapitel widmet sich der Beschreibung und Bewertung <strong>des</strong> aktuellen Umweltzustan<strong>des</strong>der in der Umweltprüfung zu betrachtenden Schutzgüter. Dies sind:• Mensch, einschließlich menschliche Gesundheit,• Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt,• Boden, Wasser, Klima/Luft,• Landschaft,• Kulturgüter und sonstige Sachgüter sowie• Wechselwirkungen zwischen den vorgenannten Schutzgütern.An erster Stelle werden jeweils die Informationsgrundlagen aufgelistet, die in der weiterenErarbeitung der Umweltprüfung herangezogen werden sollen. Da maßstabsbedingt einekartografische Darstellung oder eine umfassende verbale Beschreibung aller Grundlagendatenfür die gesamte Planungsregion im Rahmen <strong>des</strong> vorliegenden <strong>Umweltbericht</strong>s nichtmöglich ist, beschränkt sich die eigentliche Beschreibung <strong>des</strong> aktuellen Umweltzustan<strong>des</strong> imzweiten Schritt auf wesentliche Aspekte.Von besonderer Bedeutung für die Beschreibung <strong>des</strong> aktuellen Umweltzustan<strong>des</strong> sind dieAussagen aus der Ersten Fortschreibung <strong>des</strong> Gutachtlichen Landschaftsrahmenplans MittleresMecklenburg/Rostock (GLRP <strong>MM</strong>/R) und aus dem <strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> GLRP <strong>MM</strong>/R.Nachfolgende Kapitel enthalten eine Vielzahl von Verweisen auf diese zu Grunde liegendenMaterialien. Auch werden für die Bewertung <strong>des</strong> Umweltzustan<strong>des</strong> die im GutachtlichenLandschaftsrahmenplan enthaltenen Bewertungen der Schutzgüter herangezogen.Die Bewertung der Empfindlichkeit <strong>des</strong> einzelnen Schutzgutes gegenüber den regionalplanerischenFestlegungen ist aufgrund der Vielzahl zu erwartender, unterschiedlicher Wirkfaktorenerst bei der Betrachtung der einzelnen regionalplanerischen Festlegungen im Kapitel 6möglich.Mit den nachfolgend genannten Informationsgrundlagen lassen sich für den Betrachtungsmaßstabder Umweltprüfung <strong>zum</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/R ausreichend scharfe Aussagen zur Betroffenheitder Schutzgüter treffen. In nachfolgenden Planungsverfahren müssen aber i.d.R.detaillierte Grundlagen erfasst und einbezogen werden.Mai 2009 41


<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/R5.1.1 Schutzgut Mensch5.1.1.1 InformationsgrundlagenZur Bestandsbeschreibung und -bewertung werden folgende Daten erfasst:Tabelle 4Grundlagendaten und Datenherkunft Schutzgut MenschGrundlagendatenDatenherkunftWohnbau- und weitere SiedlungsflächenATKIStopografische KartenFlächennutzungspläneRaumordnungskataster (ROK)ggf. eigene ErhebungenLärmkartierungLUNG M-V (www.lung.mvregierung.de/insite/cms/umwelt/laerm/laerm_eu.htm)Tourismusschwerpunkt- undunabgewogene Kulisse in Vorbereitung <strong>des</strong> <strong>Entwurf</strong>s<strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/R (RPV <strong>MM</strong>/R)-entwicklungsräumeBereiche mit regionaler Bedeutung GLRP <strong>MM</strong>/R Kap. III.3.5 und Karte 13 (LUNG M-V)für die Sicherung der Erholungsfunktionder Landschaftweitere Räume mit Erholungseignung:GLRP <strong>MM</strong>/R Kap. II.2.1.1.8 und Karte I (LUNG M-V)- Wälder mit besonderer ErholungseignungROK u.a.- Naturparke, KüstenraumErholungsinfrastruktur:- Freizeit- und ErholungseinrichtungenROK- Fernradwege und Fernwanderwege <strong>Entwurf</strong> <strong>RREP</strong>5.1.1.2 Beschreibung und BewertungBeim Schutzgut Mensch steht die Funktion der Umwelt für den Menschen im Vordergrund.Hierzu gehören Leben, Gesundheit und Wohlbefinden <strong>des</strong> Menschen, die über die Wohn-/Wohnumfeldfunktion und die Erholungs- und Freizeitfunktion definiert werden.Bei der Beschreibung und Bewertung <strong>des</strong> Schutzgutes Mensch sind insbesondere die bestehendenOrtslagen sowie Wohngebäude in Einzellage zu berücksichtigen. Für die Erfassungder Vorbelastung innerhalb eines bestimmten Untersuchungsraumes sind darüberhinaus die weiteren Siedlungsflächen von Bedeutung (Gewerbe und Industrie, Ver- und Entsorgung,Verkehr). Die höchste Konzentration von bestehenden Siedlungsflächen ist imStadt-Umland-Raum Rostock zu verzeichnen. Daneben bilden die im <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/R festgelegtenZentralen Orte die Siedlungsschwerpunkte im ländlichen Raum. Die letzten tiefgreifendenVeränderungen hat die Siedlungsstruktur durch die sich in den Jahren nach 1990verstärkende Bautätigkeit sowohl im Wohnungsbau, bei gewerblichen und freizeitorientiertenEinrichtungen als auch im Verkehrswesen erfahren. Durch bauleitplanerische und raumordnerischeVorgaben wurde in der Vergangenheit und wird in der Zukunft eine Lenkung derSiedlungsflächenentwicklung angestrebt. Die in der Umweltprüfung <strong>zum</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/R berücksichtigtenSiedlungsflächen mit Pufferabständen von 300, 800 und 1.000 m werden inKarte 2 im <strong>Umweltbericht</strong> dargestellt.In Auswertung <strong>des</strong> Raumordnungskatasters, topografischer Karten und <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> selbstkönnen Vorbelastungen in betroffenen Landschaftsräumen mit Wirkung auf den Menschenermittelt werden.42Mai 2009


<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/REine Problematik, die im Rahmen <strong>des</strong> Schutzgutes Mensch betrachtet werden muss, ist dasAuftreten von Lärm. Im Juli 2002 ist die Europäische Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EGin Kraft getreten und im Juni 2005 in deutsches Recht umgesetzt worden. Daraufhin wurdenvom Lan<strong>des</strong>amt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V (LUNG M-V) Lärmkarten erstellt,die die Belastungen durch Umgebungslärm entlang der Hauptverkehrsstraßen (Bun<strong>des</strong>autobahnen,Lan<strong>des</strong>- und Bun<strong>des</strong>straßen) mit einem durchschnittlichen täglichen Verkehrsaufkommenvon mehr als rund 16.000 Kraftfahrzeugen ermitteln. Für die Planungsregionliegen folgende Einzelberichte zur Lärmkartierung vor: Nr. 25: Stadt Bad Doberan, Nr.26: Hansestadt Rostock, Nr. 27: Amt Rostocker Heide, Nr. 28: Gemeinde Satow, Nr. 29:Amt Warnow West, Nr. 30: Amt Warnow Ost, Nr. 31: Amt Carbäk, Nr. 32: Amt Bützow Land,Nr. 33: Amt Laage, Nr. 34: Amt Güstrow-Land, Nr. 35: Amt Krakow am See. Für Wohnbereiche,in denen Überschreitungen der in den Lärmkarten dargestellten Werte festgestellt werden,sind nunmehr Lärmaktionspläne durch die kreisfreien Städte sowie die Ämter undamtsfreien Gemeinden zu erarbeiten.Entscheidenden Einfluss auf die Lebensqualität <strong>des</strong> Menschen haben neben den WohnundWohnumfeldfunktionen die Erholungs- und Freizeitfunktionen. In der Bestandsbeschreibungwerden:• die im <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Raumentwicklungsprogramms <strong>MM</strong>/R festzulegendenTourismusschwerpunkt- und -entwicklungsräume einbezogen. Die Festlegungder Tourismusräume erfolgt nach den im <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/R in Kapitel 3.1.3definierten Kriterien (vgl. Kriterienübersichten 3.1.3-1 und 3.1.3-2). In die Betrachtungeinbezogen wird die rein nach den zugrunde liegenden Kriterien ermittelte Kulisseder Tourismusschwerpunkt- und -entwicklungsräume, die noch nicht mit anderenregionalplanerischen Festlegungen abgewogen wurde. Nach dieser Betrachtungsweisewerden in der Planungsregion <strong>MM</strong>/R ca. 20% der Regionsfläche demTourismusschwerpunktraum und 53% dem Tourismusentwicklungsraum zugeordnet.• die im GLRP <strong>MM</strong>/R (vgl. Kap. III.3.5 und Karte 13) dargestellten Landschaftsräume,die eine herausragende oder besondere Bedeutung für die Sicherung der landschaftsgebundenenErholung besitzen, einbezogen. Ca. 18 % der Planungsregionbesitzen eine herausragende Bedeutung für die Sicherung der landschaftsgebundenenErholung, ca. 27 % eine besondere Bedeutung.Sowohl die Tourismusräume als auch die Landschaftsräume mit Bedeutung für die landschaftsgebundeneErholung werden in Karte 3 im <strong>Umweltbericht</strong> dargestellt.Wälder mit besonderer Erholungseignung, Naturparke und der Küstenraum werden inder Umweltprüfung <strong>zum</strong> <strong>RREP</strong> aufgrund ihrer regionalen Bedeutung gesondert erfasst undberücksichtigt. Bezüglich der Wälder gilt, dass diese grundsätzlich eine besondere Erholungseignungaufweisen, wobei diese in naturnahen Wäldern höher zu bewerten ist als inintensiv forstwirtschaftlich genutzten Altersklassenwäldern. Die Wälder wurden im Rahmender Lan<strong>des</strong>weiten Analyse und Bewertung <strong>des</strong> Arten- und Lebensraumpotenzials einerStrukturbewertung in 8 Stufen unterzogen. Hinsichtlich der Erholungseignung für den Menschenwerden nur die höherwertigen Stufen 4 bis 8 berücksichtigt. Diese wurden im GLRPzusammengefasst in die Bereiche W.1 und W.2 (vgl. Kap. II.2.1.1.8 und Karte I). Ca. 80 %der Waldfläche in der Planungsregion bzw. ca. 14 % der Regionsfläche können diesenStrukturstufen zugeordnet werden (vgl. Karte 9 im <strong>Umweltbericht</strong>).Soweit auf regionaler Ebene möglich und notwendig, wird die vorhandene touristische Infrastrukturerfasst und berücksichtigt. Herangezogen werden dabei die bestehenden größerenTourismus- und Freizeitanlagen (Ferienhausgebiete, Golfplätze o.ä.) und die im <strong>RREP</strong>-<strong>Entwurf</strong> nachrichtlich dargestellten Fernrad- und Fernwanderwege. Letztere werden inKarte 3 im <strong>Umweltbericht</strong> dargestellt.Mai 2009 43


<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/R5.1.1.3 Bestehende BelastungenZu den Vorbelastungen <strong>des</strong> Schutzgutes Mensch zählen wegen ihrer Lärm- und Schadstoffemissionensowie ihrer Zerschneidungswirkungen insbesondere die Verkehrsachsen mithohen Fahrgeschwindigkeiten. Dies sind die Bun<strong>des</strong>autobahnen, die Bun<strong>des</strong>straßen unddie vielbefahrenen Bahnstrecken. Auch hoch frequentierte Lan<strong>des</strong>- und Kreisstraßen sindals Vorbelastung anzusehen und zu berücksichtigen.Eine Reihe von Beeinträchtigungen kann von bestehenden Gewerbe- und Industrieflächenund landwirtschaftlichen Anlagen ausgehen, da diese zu Lärm- und Luftbelastungen führenkönnen.Die bestehenden Vorbelastungen insbesondere durch Luftschadstoffe und Lärm führen zulokal begrenzten Beeinträchtigungen. Bezüglich der Luftschadstoffe kam es bis <strong>zum</strong> Jahr2006 zu keinen Überschreitungen der festgelegten Grenzwerte (vgl. Umweltprüfung <strong>zum</strong>GLRP <strong>MM</strong>/R Kap. 3.1.1 und GLRP <strong>MM</strong>/R Kap. II.2.4). Erstmals im Jahre 2006 kam es zuÜberschreitungen von Grenzwerten der 22. BImSchV bei den Luftschadstoffen Feinstaub(PM10) und Stickoxid (NO2) an Messstandorten in der Hansestadt Rostock (vgl.www.lung.mv-regierung.de - Luftreinhalteplanung). Für die betroffenen Stadtgebiete warenbis <strong>zum</strong> 31.10.2008 Luftreinhalte-/ Aktionspläne zu erstellen.Vorbelastungen <strong>des</strong> Landschaftsbil<strong>des</strong>, die ggf. zur Beeinträchtigung der Erholungseignungbestimmter Räume führen, können nicht systematisch dargestellt werden, sind aber imGLRP <strong>MM</strong>/R Anhang VI.2 teilweise mit erfasst worden.5.1.2 Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt5.1.2.1 InformationsgrundlagenZur Bestandsbeschreibung und -bewertung werden folgende Daten erfasst:Tabelle 5Grundlagendaten und Datenherkunft Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische VielfaltGrundlagendatenDatenherkunftBiotop- und Nutzungstypenkartierung M-V (1992) LUNG M-VKartierung geschützter Biotope M-V (2001-2004) LUNG M-VFachdaten zu Flora, Fauna und Lebensräumen GLRP <strong>MM</strong>/R Kap. II.2.1 (LUNGM-V)Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Naturschutz und unabgewogene Kulisse in Vorbereitungder Erarbeitung <strong>des</strong> <strong>Entwurf</strong>sLandschaftspflege<strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/RSchutzwürdigkeit der Arten und Lebensräume GLRP <strong>MM</strong>/R Kap. II.2.1.3, Tab. II-30 und Karte 3 (LUNG M-V)Schutzwürdigkeit der landschaftlichen Freiräume GLRP <strong>MM</strong>/R Kap. II.2.6.3 und Karte9 (LUNG M-V)FeuchtlebensräumeGLRP <strong>MM</strong>/R Karte I (LUNG M-V)BiotopverbundGLRP <strong>MM</strong>/R Kap. III.2.1 (LUNGM-V) – Aktualisierung durch LUNGM-V im November 2008 aufgrundgeänderter EU-VogelschutzgebietskulisseBedeutung als Rast- und Überwinterungsgebiete für I.L.N. & IFAÖ 2007 / (LUNG M-V)Wat- und WasservögelGebiete mit hoher Dichte <strong>des</strong> VogelzugesModell der Dichte <strong>des</strong> Vogelzugesin M-V, LUNG M-V 199644Mai 2009


<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/Rweitere Fachdaten, soweit nicht im GLRP veröffentlicht(Einzelfundpunkte, Schutzbereiche von Horststandorten,kommunale Landschaftspläne u.a.)Bestand an Schutzgebieten und -objekten (FFH- undVogelschutzgebiete, Natur- und Landschaftsschutzgebiete,Feuchtgebiete entsprechend RAMSAR, Naturparke)Datenbögen zu FFH- und EU-Vogelschutzgebieten,inkl. Daten zur BinnendifferenzierungWalddargestellt in Karte 9 im <strong>Umweltbericht</strong>LUNG M-VStAUN RostockUntere NaturschutzbehördenGemeinden u.a.LUNG M-VROKLUNG M-VVeröffentlichungenLan<strong>des</strong>forstanstalt M-V5.1.2.2 Beschreibung und BewertungGrundlagendaten zur Ermittlung potenziell betroffener Lebensräume können der BiotopundNutzungstypenkartierung für Mecklenburg-Vorpommern aus der CIR-Luftbildbefliegung von 1992 entnommen werden. Obwohl diese Kartierung bereits vor 16Jahren erarbeitet wurde, kann sie in Kombination mit der Auswertung aktueller Luftbildereine gute Grundlage bilden. Zur Ermittlung konkret betroffener geschützter Biotope wirddie deutlich aktuellere Kartierung aus den Jahren 2001 bis 2004 herangezogen. Erfasstwurden in der Planungsregion insgesamt 38.110 punktuelle, linienförmige und flächige geschützteBiotope (863 in der Hansestadt Rostock, 12.876 im Landkreis Bad Doberan und23.770 im Landkreis Güstrow). Folgende Tabelle gibt einen Überblick über die flächenhaftkartierten, geschützten Biotope.Tabelle 6Geschützte Biotope in der Planungsregion <strong>MM</strong>/RBiotopHRO DBR GÜAnzahl (Fläche)FeuchtbiotopeNaturnahe Moore 5 (65,5 ha) 106 (430 ha) 298 (554 ha)Naturnahe Sümpfe 3 (4,1 ha) 251 (354 ha) 686 (961 ha)Sölle 29 (1,3 ha) 1.560 (171 ha) 1.268 (163 ha)Röhrrichtbestände und Riede 117 (461 ha) 543 (832 ha) 2.482 (2.581 ha)Seggen- und binsenreiche Nasswiesen 10 (24 ha) 200 (510 ha) 565 (590 ha)GewässerbiotopeNaturnahe und unverbaute Bach- und 3 (3 ha) 28 (154 ha) 24 (55 ha)FlussabschnitteQuellbereiche 1 (25,5 ha) 55 (25 ha) 169 (91 ha)Altwässer 1 (0,08 ha) 84 (38,2 ha)Torfstiche 1 (1,9 ha) 141 (85 ha) 117 (94 ha)Stehende Kleingewässer 355 (44,7 ha) 4.627 (758 ha) 6.964 (1.214 ha)Verlandungsbereich stehender Kleingewässer1 (0,4 ha) 19 (9 ha) 218 (235 ha)TrockenbiotopeZwergstrauch- und Wacholderheiden 11 (4,6 ha) 1 (0,006 ha) 6 (2,6 ha)Trocken. und Magerrasen 1 (10,4 ha) 66 (30 ha) 119 (72 ha)Aufgelassene KreidebrücheGehölzbiotopeNaturnahe Bruch-, Sumpf- und Auwälder101 (206 ha) 1.005 (1.198 ha) 2.089 (3.018 ha)Naturnahe Gebüsche und Wälder 2 (2,5 ha) 1 (0,8 ha) 12 (5 ha)trockenwarmer StandorteNaturnahe Feldgehölze 158 (45 ha) 3.017 (886 ha) 5.608 (1.404 ha)Naturnahe Feldhecken 51 (15 ha) 988 (275 ha) 2.470 (663 ha)Mai 2009 45


<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/RKüstenbiotopeFels- und Steilküsten 1 (2,2 ha) 9 (55,6 ha)Strandwälle2 (34 ha)Dünen 6 (23 ha) 7 (97 ha)Salzwiesen 3 (67,5 ha) 11 (7 ha)Boddengewässer und VerlandungsbereicheWeitereBinnendünenBlockpackungen14 (2.697 ha mitSalzhaff)Gesamt 863 (1.181 ha) 12.638(6.012 ha – ohneSalzhaff)prozentualer Flächenanteil 7,3 % 4,4 % 5,7 %1 (2,7 ha)4 (0,6 ha)23.770(11.749 ha)Zu berücksichtigen ist <strong>zum</strong> einen, dass ein geschütztes Biotop ggf. mehreren Biotoptypenzugeordnet werden kann und die Tabelle somit nur eine grobe Übersicht darstellen kann.Zum anderen können bei einer detaillierten Kartierung in einem konkreten Plangebiet durchauszusätzliche geschützte Biotope vorgefunden werden bzw. bereits kartierte eine leichtabweichende Einstufung erfahren. Solche eigenen Vor-Ort-Untersuchungen sind im Rahmender Umweltprüfung <strong>zum</strong> <strong>RREP</strong> maßstabsbedingt nicht möglich.Wichtigste Quelle zur Bestandsbeschreibung und insbesondere zur Ermittlung der Schutzwürdigkeitder Arten und Lebensräume bilden die Fachdaten aus dem GLRP <strong>MM</strong>/R. DerGLRP enthält eine umfassende Zustandsbeschreibung der in der Planungsregion vorkommendenLebensräume sowie der Pflanzen- und Tierarten (vgl. GLRP Kapitel II.2.1). ImGLRP <strong>MM</strong>/R werden neun sogenannte Hauptlebensraumklassen aggregiert und naturschutzfachlichin Hauptlebensraumtypen differenziert. Für diese werden dann die regionalbedeutsamen Lebensraumtypen sowie die floristischen und faunistischen Zielarten benannt,wobei die Anforderungen nationaler und internationaler Gesetzgebungen und Übereinkommendie wesentlichen Bewertungsgrundlagen bilden. Als Hauptlebensraumklassen werdenbetrachtet:• Küstengewässer und Küsten,• Moore,• Feuchtlebensräume <strong>des</strong> Binnenlan<strong>des</strong> (ohne Feuchtwälder),• Fließgewässer,• Seen,• Offene Trockenstandorte,• Agrarisch geprägte Nutzfläche,• Wälder,• Siedlungsbiotope.Als lebensraumübergreifende Aspekte werden zusätzlich die Zielarten <strong>des</strong> Biotopverbunds(vgl. GLRP Kap. II.2.1.1.10) und die Schwerpunkträume für die gemäß EU-Vogelschutzrichtliniezu erhaltenden Brut- und Rastvogelpopulationen behandelt (vgl. GLRP Kap.II.2.1.1.11). Unter Berücksichtigung von allgemeinen Gefährdungsursachen, aber auch vonbestehenden gesetzlichen Verpflichtungen und Umsetzungsprogrammen, wird im GLRP<strong>MM</strong>/R die zu erwartende Entwicklung der Arten und Lebensräume prognostiziert (vgl. Kap.II.2.1.2).Die im <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Raumentwicklungsprogramms <strong>MM</strong>/R festzulegenden Vorrang-und Vorbehaltsgebiete Naturschutz und Landschaftspflege werden in die Umweltprüfung<strong>zum</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/R einbezogen. Die Festlegung der Gebiete erfolgt nach den im<strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/R in Kapitel 5.1 definierten Kriterien (vgl. Kriterienübersichten 5.1-1und 5.1-2). In den <strong>Umweltbericht</strong> einbezogen werden die nach diesen Kriterien ermitteltenVorrang- und Vorbehaltsgebiete, die noch nicht mit anderen regionalplanerischen Festle-46Mai 2009


<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/Rgungen abgewogen wurden. Nach dieser Betrachtungsweise liegen ca. 3,7% der Regionsflächein Vorranggebieten Naturschutz und Landschaftspflege und ca. 25% in VorbehaltsgebietenNaturschutz und Landschaftspflege (vgl. Karte 4 im <strong>Umweltbericht</strong>).Ein wesentliches Ergebnis der Analyse <strong>des</strong> vorhandenen Zustan<strong>des</strong> der Arten und Lebensräumeim GLRP bildet die Bewertung der Schutzwürdigkeit. Diese bezieht sich aufdie zuvor ausdifferenzierten Hauptlebensraumtypen (vgl. GLRP Kap. II.2.1.3 und Tab. II-30).Da die Bewertung auf neueren Daten insbesondere zu hochwertigen Biotoptypen und besondersschutzwürdigen Arten aufbaut, wurde auf die sonst übliche 4-stufige Bewertung derSchutzwürdigkeit verzichtet und eine nur 2-stufige Bewertung in hohe und sehr hoheSchutzwürdigkeit vorgenommen. 18,4 % der Fläche der Planungsregion besitzen eine sehrhohe und 17,6 % eine hohe Schutzwürdigkeit. Die Ergebnisse der Bewertung werden aufKarte 3 Schutzwürdigkeit der Arten und Lebensräume <strong>des</strong> GLRP dargestellt und finden imvorliegenden <strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>RREP</strong> Berücksichtigung. Soweit Bereiche hoher oder sehrhoher Schutzwürdigkeit von Festlegungen <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> betroffen sind (direkte Flächeninanspruchnahmeoder unmittelbare Nachbarschaft) können die der Bewertung zugrunde liegendenLebensraumtypen ermittelt werden. Dargestellt werden die schutzwürdigen ArtenundLebensräume in Karte 5 im <strong>Umweltbericht</strong>.Europarechtlich ist der Artenschutz in den Artikeln 12, 13 und 16 der FFH-Richtlinie sowiein den Artikeln 5 bis 7 und 9 der Europäischen Vogelschutzrichtlinie verankert. Im BNatSchGfinden sich die zentralen Vorschriften <strong>zum</strong> Artenschutz in den §§ 42 und 43. Diese geltenunmittelbar und erfassen zunächst alle gemäß § 10 BNatSchG streng oder besonders geschütztenArten.Besonders geschützte Arten sind• Arten der Anhänge A und B der EG-Verordnung über den Schutz von Exemplaren wildlebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung <strong>des</strong> Handels (EG Nr. 338/97 vom9. Dezember 1996),• Arten <strong>des</strong> Anhangs IV der FFH-Richtlinie,• alle europäischen Vogelarten,• Arten, die in der Anlage 1, Spalte 2 der BArtSchV mit einem Kreuz (+) gekennzeichnetsind.Streng geschützte Arten sind• Arten, die in Anhang A der Verordnung (EG) Nr. 338/97 aufgeführt sind• Arten, die im Anhang IV der FFH-Richtlinie aufgeführt sind• Arten, die in Anlage 1, Spalte 3 der Bun<strong>des</strong>artenschutzverordnung (BArtSchV) mit einemKreuz (+) gekennzeichnet sind.Zu den europäischen Vogelarten zählen• die in Europa natürlich vorkommenden Vogelarten im Sinne der EU-Vogelschutzrichtlinie.Im GLRP <strong>MM</strong>/R wird in Kapitel II.2.1.1 der gegenwärtige Zustand der in der Planungsregionvorkommenden Lebensräume beschrieben, wobei nicht nur die vorkommenden Lebensraumtypen(LRT), sondern auch eine Auswahl der mit diesen LRT assoziierten PflanzenundTierarten aufgeführt werden. Die Auswahl dieser Zielarten erfolgte auf der Grundlageder Artenlisten in den Anhängen der FFH-Richtlinie, der EU-Vogelschutzrichtlinie sowie derBArtSchV. Insofern enthalten die Kapitel II.2.1.1.1 bis II.2.1.1.11 <strong>des</strong> GLRP <strong>MM</strong>/R auch Aussagenzu den in der Planungsregion vorkommenden besonders bzw. streng geschütztenArten, bei deren Betroffenheit artenschutzrechtliche Belange in einem Artenschutzfachbeitrag(AFB) abzuarbeiten sind. Besondere Berücksichtigung fanden die Schutzbereiche umdie bekannten Horststandorte von Großvogelarten in der Planungsregion <strong>MM</strong>/R.Bei Festlegungen, die zu vorübergehenden oder dauerhaften Flächeninanspruchnahmenführen, wird die Betroffenheit hochwertiger Feuchtlebensräume (vgl. Karte I GLRP – Bereiche:B.1 und B.2 sowie K.3 und K.4), aufgrund ihrer oftmals herausragenden ökologischenMai 2009 47


<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/RFunktionen, gesondert erfasst (vgl. GLRP <strong>MM</strong>/R Kap. II.2.1.1.3 und II.2.1.1.1). Diese Flächenumfassen ca. 2 % der Planungsregion.Eine Besonderheit weist das gesamte Land Mecklenburg-Vorpommern hinsichtlich der Unzerschnittenheitder Landschaft auf. Diese ergibt sich aus der geringen Bevölkerungsdichte,der historischen Landschaftsentwicklung und der vergleichsweise geringen Zerschneidungdurch Verkehrsachsen. Mit ca. 53 % Flächenanteil der unzerschnittenen verkehrsarmenRäume an der Gesamtfläche liegt Mecklenburg-Vorpommern deutlich über demBun<strong>des</strong>durchschnitt von 21 % (Bun<strong>des</strong>amt für Naturschutz 2004). Unzerschnittene landschaftlicheFreiräume haben eine herausragende Bedeutung für nahezu alle in der Umweltprüfungzu betrachtenden Schutzgüter, werden aber wegen der herausragenden Funktionals Lebensraum für störungsempfindliche Tierarten mit speziellen Lebensraumansprüchenbeim Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt einbezogen. Ihre Bewertung in vierStufen wird im GLRP im Kap. II.2.6.3 beschrieben und auf Karte 9 im GLRP dargestellt. DieGesamtfläche der Planungsregion kann folgenden Bewertungsstufen zugeordnet werden:ca. 20 % mit sehr hoher Bedeutung, 30 % mit hoher bis sehr hoher, 12 % mit hoher bis mittlererund ca. 3,4 % mit mittlerer bis geringer Bedeutung (vgl. Karte 5 im <strong>Umweltbericht</strong>).Von übergreifender Bedeutung ist der im Landschaftsrahmenplan für die Planungsregionerarbeitete Biotopverbund. Dieser dient nicht nur dem Schutz arten- und lebensraumspezifischerEinzelbelange und -flächen sondern der Sicherung gesamtlandschaftlicher ökologischerZusammenhänge. Der regionale Biotopverbund baut maßgeblich auf den bestehendenSchutzgebieten in der Planungsregion auf. Eine Erläuterung der Vorgehensweise beider Ermittlung der Flächen <strong>des</strong> „engeren“ und <strong>des</strong> „weiteren“ Biotopverbun<strong>des</strong> enthält derGLRP <strong>MM</strong>/R (vgl. Kap. III.2.1). In Anpassung an die gemeldeten EU-Vogelschutzgebieteerfolgte eine Überarbeitung <strong>des</strong> Biotopverbun<strong>des</strong> durch das LUNG M-V im November 2008.Flächen <strong>des</strong> engeren Biotopverbun<strong>des</strong> betreffen einen Anteil von ca. 14 % der Regionsfläche,Flächen <strong>des</strong> weiteren Biotopverbun<strong>des</strong> 22 %. Zusammen genommen haben somit ca.36 % der Regionsfläche eine Bedeutung für den regionalen Biotopverbund (vgl. Karte 6 im<strong>Umweltbericht</strong>).Für Brut- und Rastvogelarten gelten die Schutzverpflichtungen nach der Europäischen Vogelschutzrichtlinie.Für die geschützten Arten bestehen teilweise unterschiedliche Habitatansprüche,die wie folgt berücksichtigt wurden: Die EU-Vogelschutzgebiete wurden auf derGrundlage eines wissenschaftlichen Fachkonzepts neu ausgewiesen und im Januar 2008gemeldet. Sie bilden die Schwerpunkträume der zu erhaltenden Brut- und Rastvögelpopulationenund beinhalten die Zentren der bedeutendsten Rastgebiete. Zur Ermittlung der RastundÜberwinterungsgebiete für Wat- und Wasservögel wurde in 2007 zusätzlich eineNeuanalyse und -bewertung der Funktionen der Landschaft für rastende und überwinterndeVögel vorgenommen. Diese war notwendig, da infolge veränderter Nutzungen in der Landwirtschaftoder infolge von Renaturierungsmaßnahmen u.a. veränderte Bestandssituationenim Vergleich zu zurückliegenden Jahren vorgefunden wurden. Die Bewertung der Rast- undÜberwinterungsgebiete erfolgt in 4 Klassen (A bis D bzw. 1 bis 4), wobei den Gebieten derKlasse A bzw. 4 die höchste Bedeutung zukommt. Im Rahmen der Erarbeitung <strong>des</strong> vorliegenden<strong>Umweltbericht</strong>s wurde das Gutachten erst zu einem sehr späten Zeitpunkt an denRegionalen <strong>Planungsverband</strong> <strong>MM</strong>/R übergeben, so dass eine umfassende Berücksichtigungnicht mehr möglich war. Aus Zeitgründen wurde die abschließende Abgrenzung der Räumeund die im Anhang <strong>zum</strong> Gutachten übergebenen Übersichtsblätter zu den Rast-, MauserundÜberwinterungsgebieten von Zugvogelarten der Feuchtgebiete vorerst nur bei der Umweltprüfungvon Zielfestlegungen einbezogen und ausgewertet. Da digitale Daten zur abschließendenAbgrenzung noch nicht übergeben werden konnten, beziehen sich die nachfolgendenflächenhaften Auswertungen auf digitale Daten entsprechend dem <strong>Entwurf</strong>sstand<strong>des</strong> Gutachtens von Dezember 2008 (vgl. Karte 7 im <strong>Umweltbericht</strong>). Dieser <strong>Entwurf</strong>sstandbildete auch die Grundlage für die Umweltprüfung prüfpflichtiger regionalplanerischerGrundsatzfestlegungen. Bereiche der höchsten Bewertungsklasse umfassen laut <strong>Entwurf</strong>sstandca. 0,4 % der Landfläche der Planungsregion, Bereiche der Klasse 3 ca. 10 %, Bereicheder Bewertungsklasse 2 ca. 31 %.48Mai 2009


<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/RUm von den Überwinterungsgebieten zu den Brut- und Rastgebieten zu gelangen, bewegensich Vögel gewöhnlich nicht auf gerader Linie. Geomorphologische und meteorologischeBedingungen, die Ausstattung der Landschaft oder Merkmale der Landschaft, die die Orientierungunterstützen, beeinflussen die Route. Im Ergebnis entsteht eine ungleichmäßigeräumliche Verteilung der ziehenden Vögel. 1996 wurde durch I.L.N. Greifswald ein Modellfür die Vogelzugdichte in Mecklenburg-Vorpommern entworfen, welches 3 Zonen der Vogelzugdichteunterscheidet (Gebiete mit hoher Dichte <strong>des</strong> Vogelzuges). Dargestellt werdendie Zonen in Karte 7 im <strong>Umweltbericht</strong>. Diese Zonen werden insbesondere bei der Festlegungder Eignungsgebiete für Windenergie berücksichtigt.Weitere Fachdaten (z.B. zu bestimmten Artenvorkommen) werden bei Bedarf und Notwendigkeitin die Betrachtung einbezogen. Diese wurden bei Naturschutzbehörden abgefragtoder wurden aus vorhandenen Planunterlagen bereits geplanter oder realisierter Vorhabenentnommen. Dazu gehören beispielsweise die Puffer-(Schutz-)bereiche um bekannteHorststandorte geschützter Großvogelarten, die durch das LUNG M-V übergeben wurden.Berücksichtigt wurden folgende Arten und folgende Pufferzonen um kartierte Horststandorte:• Seeadler (2.000 m)• Schreiadler (3.000 m)• Fischadler (1.000 m)• Schwarzstorch (2.000 m)• Weißstorch (1.000 m)• Kranich (1.000 m)• Korn- und Wiesenweihe (1.000 m)In der Planungsregion existiert eine Vielzahl von Schutzgebieten. Die Schutzgebiete unddie Schutzziele entsprechend Schutzgebietsverordnung bzw. Standarddatenbogen für FFHundVogelschutzgebiete finden bei der Umweltprüfung Berücksichtigung. Bei zu erwartenderBetroffenheit von Gebieten <strong>des</strong> europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000 (FFH-Gebiete, Europäische Vogelschutzgebiete) wird zusätzlich eine FFH-Verträglichkeitsprüfungdurchgeführt (vgl. Kapitel 7).Einen Überblick über bestehende und geplante Schutzgebiete gibt folgende Tabelle:Tabelle 7Schutzgebiete in der Planungsregion Mittleres Mecklenburg/RostockArtBestand/PlanungNaturschutzgebiete (NSG) 50 vollständig oder teilweise in der Planungsregion liegende Gebiete (inklusiveder einstweilig gesicherten) mit ca. 12.600 ha (3,2 % Flächenanteil an derPlanungsregion)1 geplantes Gebiet(vgl. GLRP Kap. II.4.2, Aktualisierung durch RPV <strong>MM</strong>/R)Landschaftsschutzgebiete(LSG)38 vollständig in der Planungsregion liegende Gebiete mit ca. 90.300 ha(25,1 % Flächenanteil an der Planungsregion)5 geplante Gebiete(vgl. GLRP Kap. II.4.3, Aktualisierung durch RPV <strong>MM</strong>/R)Naturparke (NP) 3 anteilig in der Planungsregion liegende Gebiete mit ca. 18.700 ha (5,2 %Flächenanteil an der Planungsregion)(vgl. GLRP Kap. II.4.1)Fauna-Flora-Habitat-Gebiete(FFH) (nach Artikel 4 Abs. 4 derFFH-Richtlinie)Europäische Vogelschutzgebiete(SPA) (nach Artikel 4 Abs. 1der EU-Vogelschutzrichtlinie)40 vollständig oder anteilig in der Planungsregion liegende Gebiete mit ca.47.740 ha (13,3 % Flächenanteil an der Planungsregion)(vgl. GLRP Kap. II.3.1.3)Sind erhebliche Beeinträchtigungen von für die Erhaltungsziele oder denSchutzzweck maßgeblichen Bestandteilen eines FFH-Gebietes zu befürchten,ist eine FFH-Verträglichkeitsprüfung (FFH-VP) durchzuführen.10 vollständig oder anteilig in der Planungsregion liegende Gebiete mit ca.68.630 ha (19 % Flächenanteil an der Planungsregion)(vgl. LUNG M-V 2008)Sind erhebliche Beeinträchtigungen von für die Erhaltungsziele oder denSchutzzweck maßgeblichen Bestandteilen eines EU-Vogelschutzgebietes zubefürchten, ist eine FFH-Verträglichkeitsprüfung (FFH-VP) durchzuführen.Mai 2009 49


<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/RArtikel 10-Gebiete (verbindendeLandschaftselemente nachArtikel 10 der FFH-RL)Feuchtgebiet internationalerBedeutung (FiB) nachRAMSAR-KonventionGeschützte Biotope und Geotopenach BNatSchG §30 undLNatG §20Flächennaturdenkmale (FND)nach LNatG §75, Naturdenkmale(ND) nach LNatG §25, GeschützteLandschaftsbestandteile(GLB) nach LNatG §263 anteilig in der Planungsregion liegende Gebiete mit ca. 3.800 ha (ca. 1 %Flächenanteil an der Planungsregion)1 vollständig in der Planungsregion liegen<strong>des</strong> Gebiet (Wismarbucht mit HalbinselWustrow und Salzhaff)(vgl. GLRP Kap. II.3.3)eine Vielzahl von Feucht-, Gewässer-, Trocken-, Gehölz- und Küstenbiotopemit ca. 5,3% Flächenanteil an der Planungsregion (vgl. GLRP Kap. II.4.4)ca. 254 FND, ca. 30 GLB und eine unbekannte Anzahl von ND in der Planungsregion(vgl. GLRP Kap. II.4.6)Während die nationalen Schutzgebiete auf Karte 8 dargestellt werden, erfolgt die Darstellungder Natura2000-Gebiete gemeinsam mit dem regionalen Biotopverbund in Karte 6 <strong>des</strong><strong>Umweltbericht</strong>s.5.1.2.3 Bestehende BelastungenIn der intensiv durch den Menschen genutzten Kulturlandschaft unterliegt das SchutzgutTiere, Pflanzen und biologische Vielfalt einer Vielzahl bereits bestehender Belastungen, diesich teilweise überlagern und gegenseitig verstärken. Lebensraumbeeinflussungen könnensich aus den Hauptflächennutzungen Land- und Forstwirtschaft, aus der weiteren Wohn-,Gewerbe- und Industriegebietsentwicklung sowie aus dem Straßen-(aus)bau und der Verkehrsdichteergeben. Von besonderer Relevanz ist die Gefahr der Verinselung aufgrund derZerschneidung der Landschaft mit Verkehrs- und sonstiger Infrastruktur. In den Zustandsbeschreibungen<strong>des</strong> GLRP werden für die zuvor genannten Lebensraumklassen eine Reihevon Vorbelastungen und Gefährdungspotenzialen aufgeführt (vgl. GLRP Kap. II.2.1.1 undKap. II.2.6.2)5.1.3 Schutzgut Boden5.1.3.1 InformationsgrundlagenZur Bestandsbeschreibung werden folgende Daten erfasst:Tabelle 8Grundlagendaten und Datenherkunft Schutzgut BodenGrundlagendatenDatenherkunftSchutzwürdigkeit <strong>des</strong> BodensGLRP <strong>MM</strong>/R Kap. II.2.2 und Karte4 (LUNG M-V)MooreGLRP <strong>MM</strong>/R Kap. II.2.1.1.2 undKarte I (LUNG M-V)Geschützte Geotope entsprechend §20 LNatG LUNG M-VAltlasten und AltslastenverdachtsflächenLUNG M-Vkampfmittelbelastete FlächenMunitionsbergungsdienst M-V5.1.3.2 Beschreibung und BewertungDer Boden ist eine nicht vermehrbare und kaum erneuerbare Ressource mit vielfältigen ökologischenFunktionen, zusammenfassbar in natürliche Funktionen, Funktionen als Archiv derNatur- und Kulturgeschichte und in Nutzungsfunktionen (vgl. BBodSchG §2 Abs.2).In der Planungsregion befinden sich durchweg junge Böden, die sich aus den von derWeichseleiszeit hinterlassenen Sedimenten der Grundmoränen, Endmoränen und Sandersowie aus den ausgedehnten holozänen mineralischen und organischen Bildungen der Becken,Täler und Küstenzonen gebildet haben. Aufgrund unterschiedlicher Ausgangsmateria-50Mai 2009


<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/Rlien sowie unterschiedlicher Kombination und Intensität der Bodenbildungsfaktoren ist in derPlanungsregion eine große Bandbreite von Bodentypen vorhanden.Eine zusammenfassende Beschreibung enthält der GLRP (vgl. Kap. II.2.2.1).In der Bestandsbeschreibung heranzuziehen sind die Ergebnisse der Bewertung derSchutzwürdigkeit <strong>des</strong> Bodenpotenzials im GLRP (vgl. Kap. II.2.2.3). Die Bewertung erfolgteauf Grundlage der Untersuchung der Teilpotenziale: biotisches Ertragspotenzial, Speicher-und Reglerpotenzial sowie lan<strong>des</strong>kundliches Potenzial in Bezug auf morphogenetischeEinheiten. Bewertet wurden diese Teilpotenziale für 22 Bodenfunktionsbereiche. Aus derEinschätzung der Leistungsfähigkeit der Teilpotenziale wurde das Gesamtleistungsvermögen<strong>des</strong> Bodens anhand einer vierstufigen Bewertungsskala ermittelt. Im GLRP werden dieErgebnisse generalisiert auf Karte 4 dargestellt und in die Umweltprüfung <strong>zum</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/Reinbezogen. Bereiche sehr hoher Schutzwürdigkeit umfassen 19 % der Landfläche der Planungsregion,Bereiche hoher bis sehr hoher Schutzwürdigkeit 23 %, Bereiche mittlerer bishoher Schutzwürdigkeit 47 % (vgl. Karte 10 im <strong>Umweltbericht</strong>).Gesondert betrachtet werden die Moorstandorte. Dies resultiert sowohl aus der großenökologischen Bedeutung dieses Lebensraumtyps als auch aus ihrer Bedeutung für den Klimaschutz.Moore haben noch einen Anteil von 12 % in der Planungsregion und treten incharakteristischen Moortypen in allen Großlandschaften auf. Die Beschreibung und naturschutzfachlicheDifferenzierung der Moore in vier Gruppen (M.1 bis M.4) erfolgt im GLRP<strong>MM</strong>/R in Kapitel II.2.1.1.2 und wird auf Karte I GLRP dargestellt. Schwach bis mäßig entwässertenaturnahe Moore (M.1) nehmen einen Flächenanteil in der Planungsregion von0,35 % ein, mäßig entwässerte Moore mit extensivem Grünland (M.2) von 0,07 %, starkentwässerte, degradierte Moore (M.3) von 7,86 %. Ca. 3,3 % der Fläche der Planungsregionnehmen die großflächig zusammenhängenden und häufig sehr tiefgründigen Moore insbesondereder Flusstäler ein (M.4) (Moore der M.4 überlagern sich teilweise mit den MoorenM.1 bis M.3). Dargestellt werden die Moorstandorte auf Karte 10 im <strong>Umweltbericht</strong>.Zur Beschreibung <strong>des</strong> Schutzgutes Boden werden die von den Festlegungen ggf. betroffenengeschützten Geotope erfasst (z.B. Findlinge, Kliffs, Oszüge). Insgesamt wurden in derPlanungsregion 75 punkt-, linien- oder flächenförmige geschützte Geotope kartiert, wobeieine Häufung flächenhafter Geotope im Osten der Planungsregion zu erkennen ist.5.1.3.3 Bestehende BelastungenDie Böden in der Planungsregion werden durch eine Vielzahl von oftmals anthropogen bedingtenNutzungen beeinflusst (landwirtschaftliche Nutzung, Überbauung u.a.). Dies kann zuBeeinträchtigungen einzelner oder mehrerer Funktionen <strong>des</strong> Schutzgutes Boden führen.Von besonderer Bedeutung sind in der Planungsregion die Belastungen, die sich aus Stoffeinträgenund aus Versiegelungen ergeben (vgl. GLRP Kap. II.2.2.2). Die Vorbelastungenwerden in Kapitel 6 im Einzelfall ermittelt und in die Betrachtung einbezogen. Dazu zähltauch die Einbeziehung der bestehenden bzw. vermuteten Altlasten und Altlastenverdachtsflächensowie kampfmittelbelasteter Flächen.Mai 2009 51


<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/R5.1.4 Schutzgut Wasser5.1.4.1 InformationsgrundlagenBei der Betrachtung <strong>des</strong> Schutzgutes Wasser kann differenziert werden in Standgewässer,Fließgewässer, Küstengewässer und Grundwasser. Zur Bestandsbeschreibung und-bewertung werden folgende Daten erfasst:Tabelle 9Grundlagendaten und Datenherkunft Schutzgut WasserGrundlagendatenDatenherkunftStandgewässerTrophieklassifizierung der SeenGLRP <strong>MM</strong>/R Kap. II.2.3.1.1 (LUNGM-V)vorläufige Bewertung der berichtspflichtigen Seen zur GLRP <strong>MM</strong>/R Kap. II.2.3.1.1 (LUNGUmsetzung der WasserrahmenrichtlinieM-V)FließgewässerFließgewässerstrukturgütekartierung und WasserbeschaffenheitsuntersuchungKarte 5 (LUNG M-V)GLRP <strong>MM</strong>/R Kap. II.2.3.1.2 undvorläufige Bewertung der Fließgewässer zur Umsetzungder WasserrahmenrichtlinieKarte 14 (LUNG M-V)GLRP <strong>MM</strong>/R Kap. II.2.3.1.3 undBewirtschaftungsplanungen bzw. -bewirtschaftungsvorplanungeneinzelner Bearbeitungsgebietehttp://www.wrrl-StAUN Rostock undmv.de/index_arb_2009.htmKüstengewässervorläufige Bewertung der Küstengewässer zur Umsetzungder WasserrahmenrichtlinieGrundwasserKarte der Schutzfunktionen der DeckschichtenKarte der ArtesikZusammenfassen<strong>des</strong>/sonstiges<strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Bewirtschaftungsplans und <strong>des</strong> Maßnahmenprogrammsder Flussgebietseinheit Warnow/Peenebestehende und geplante TrinkwasserschutzgebieteÜberschwemmungsgebiete/ überflutungsgefährdeteGebieteGrundwasserabhängige Ökosysteme5.1.4.2 Beschreibung und BewertungGLRP <strong>MM</strong>/R Kap. II.2.3.1.3 undKarte 14 (LUNG M-V)LUNG M-VLUNG M-VLU M-V undhttp://www.wrrl-mv.de/start.htmLUNG M-V, Aktualisierung durchRPV <strong>MM</strong>/RStAUN HROGLRP <strong>MM</strong>/R Karte 14 (LUNG M-V)Eine Beschreibung und Bewertung der Standgewässer, Fließgewässer, Küstengewässerund <strong>des</strong> Grundwassers enthält der GLRP in den Kapiteln II.2.3.1.1 bis II.2.3.1.4. Von wesentlicherBedeutung beim Schutzgut Wasser ist die europäische Wasserrahmenrichtlinie.Das operative Ziel dieser Richtlinie besteht in der Erreichung eines min<strong>des</strong>tens „gutenZustands“ der Oberflächengewässer und eines „guten quantitativen und chemischen Zustands“<strong>des</strong> Grundwassers in der Europäischen Union. Für künstliche und erheblich veränderteGewässer ist das „gute ökologische Potenzial“ zu erreichen. Um den guten Gewässerzustandzu erreichen, sind national und international koordinierte Bewirtschaftungspläne undMaßnahmenprogramme zu erarbeiten. Diese gehen gegebenenfalls über die Gewässerbewirtschaftunghinaus und berühren auch Belange der Landwirtschaft, Fischerei, Wirtschaftund <strong>des</strong> Verkehrs. Ein ehrgeiziges und verbindliches Ziele- und Fristenkonzept soll die zeit-52Mai 2009


<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/Rnahe und ergebnisorientierte Umsetzung der WRRL gewährleisten, bei <strong>des</strong>sen Nichteinhaltungden Vertragsstaaten Sanktionen drohen.Bestandserhebung und Maßnahmeableitung zu den Gewässern in der Planungsregion befindensich derzeit in der Umsetzung. Im GLRP wurden die Ergebnisse soweit bereits vorliegendberücksichtigt:Die Zustandsbewertung der Seen erfolgt hinsichtlich der Gewässergüte durch die Ermittlungder Trophieklassifizierung (abhängig vom Nährstoffreichtum) und durch die daraus abgeleitetevorläufige Bewertung der laut Wasserrahmenrichtlinie berichtspflichtigen Seen (Seengrößer 50 ha) (vgl. GLRP Kap. II.2.3.1.1). Von den hier aufgelisteten 25 berichtspflichtigenSeen befinden sich nach derzeitiger Einschätzung 15 in vorläufig gutem Zustand und 10 invorläufig schlechtem. Weitere Stillgewässer, z.B. wasserführende Sölle, werden i.d.R. alsgeschützte Biotope bereits beim Schutzgut Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt berücksichtigt.Vorläufige Grundlage der Zustandserfassung und -bewertung der Fließgewässer im GLRPbilden die Klassifizierungsergebnisse der Fließgewässerstrukturgütekartierung und die Ergebnisseder Untersuchung der Wasserbeschaffenheit, wobei die EU-WRRL zukünftig eindeutlich erweitertes Merkmalsspektrum für die Fließgewässerbewertung fordert. Aus derhydromorphologischen, physikalisch-chemischen und biologischen Bewertung wird die vorläufigeBestandsbewertung der den Regelungen der Wasserrahmenrichtlinie unterfallendenFließgewässer abgeleitet (vgl. GLRP Kap. II.2.3.1.2 und Karte 5). Diese vorläufige Bewertungkommt zu dem Ergebnis, dass 93 % der Fließgewässerkörper in der Planungsregionals im „wahrscheinlich nicht gutem Zustand“ bzw. als „erheblich verändert/künstlich“ ausgewiesenwerden müssen.Die konkreten Einzelergebnisse für je<strong>des</strong> im Rahmen der Umsetzung der WRRL untersuchteFließgewässer sind Inhalt der für die Planungsregion vorliegenden Bewirtschaftungsplanungenbzw. -vorplanungen. In diesen Planungen werden der aktuelle Zustand derGewässer, die Bewirtschaftungsziele sowie die Maßnahmen zur Erreichung eines bestimmtenZustands beschrieben.Bei der Betrachtung der Küstengewässer sind einzubeziehen die Ostsee, das Salzhaff alsinneres Küstengewässer, die Unterwarnow als Ästuar und der Breitling als Mündungsbereichder Warnow aber auch die Überflutungsbereiche der Ostsee- und Salzhaffküste. Diesewerden im GLRP beschrieben (vgl. Kap. II.2.3.1.3) Auf der Grundlage von Anhang II derWasserrahmenrichtlinie liegt eine vorläufige Bewertung der Küstengewässertypen vor(ebenda).Die grundwasserüberdeckenden Schichten (Bodenzone und tiefere ungesättigte Zone) besitzenmancherorts eine maßgebliche Grundwasserschutzfunktion. Vielfältige Prozesse(Reaktion, Sorption und Abbauvorgänge) können den Eintrag von Schadstoffen in dasGrundwasser verringern oder verhindern. Auf der Karte der Schutzfunktionen der Deckschichtenwerden die Bereiche ausgegrenzt, in denen besonders günstige Verhältnisse imHinblick auf den Schutz <strong>des</strong> Grundwassers gegeben sind 3 . Dies ist vor allem dort der Fall,wo ein höheres Stoffrückhaltevermögen und geringe vertikale Wasserdurchlässigkeiten vorliegen.Die Auswertung hat ergeben, dass in 35% der Gesamtfläche der Planungsregioneine überwiegend ungünstige, in 18 % eine überwiegend mittlere und in 47% eine überwiegendgünstige Schutzwirkung der Deckschichten gegeben ist (vgl. Karte 11 im <strong>Umweltbericht</strong>).3günstig: Günstige Verhältnisse liegen vor bei durchgehender, großflächiger Verbreitung, großen Mächtigkeiten (Größenordnung≥ 10 m) und überwiegend bindiger Ausbildung der Überdeckung (z. B. Ton, Schluff, Mergel).mittel: Mittlere Verhältnisse liegen vor bei stark wechselnden Mächtigkeiten (5 - 10 m Mächtigkeit) der Grundwasserüberdeckungund überwiegend bindiger Ausbildung (z. B. Ton, Schluff, Mergel) bzw. bei sehr großen Mächtigkeiten, jedochhöheren Wasserdurchlässigkeiten und geringerem Stoffrückhaltevermögen (z. B. schluffige Sande, geklüfteteTon- und Mergelsteine).ungünstig: Ungünstige Verhältnisse liegen vor trotz bindiger Ausbildung bei geringen Mächtigkeiten (weniger als 5 m) sowietrotz großer Mächtigkeiten bei überwiegend hoher Wasserdurchlässigkeit und geringem Stoffrückhaltevermögen(Sande, Kiese, geklüftete, insbesondere verkarstete Festgesteine).Mai 2009 53


<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/RIn der Planungsregion existieren Flächen in denen artesisches Grundwasser ansteht, d.h.gespanntes Grundwasser steht unter einer Deckschicht an und würde bei einem Anschnittinfolge <strong>des</strong> Überdrucks eigenständig oberflächennah ausfließen bzw. über das Gelän<strong>des</strong>prudeln. Die Flächen werden auf der Karte der Artesik dargestellt und finden in der UmweltprüfungBerücksichtigung. Betroffen sind ca. 50.000 ha, also ca. 14% der Planungsregion(vgl. Karte 11 im <strong>Umweltbericht</strong>).Seit Dezember 2008 liegen die Entwürfe <strong>des</strong> Bewirtschaftungsplans und <strong>des</strong> Maßnahmeprogrammsfür die Flussgebietseinheit Warnow/Peene vor. Der Bewirtschaftungsplan istein zusammenfassen<strong>des</strong> Planungsdokument, das dem Nachweis der richtlinienkonformenUmsetzung der Anforderungen der WRRL gegenüber der Europäischen Kommission dient.Er enthält u.a. eine Analyse und Bewertung der innerhalb der FGE Warnow/Peene liegendenOberflächengewässer und <strong>des</strong> Grundwassers, eine Liste der Bewirtschaftungsziele sowieeine Zusammenfassung <strong>des</strong> Maßnahmeprogramms. Das Maßnahmeprogramm enthältdie zusammenfassende Beschreibung und Auswertung der für die Flussgebietseinheit vorgesehenengrundlegenden, ergänzenden und konzeptionellen Maßnahmen, die im Rahmender Bewirtschaftungsplanung/-vorplanung ermittelt wurden.Weiterhin einbezogen sind die Trinkwasserschutzgebiete aufgrund der aktuellen Nutzung<strong>des</strong> hier anstehenden Grund- und Oberflächenwassers zur Trinkwassergewinnung. Vonbesonderer Bedeutung in der Planungsregion ist z.B. die derzeitige Nutzung <strong>des</strong> Oberflächenwassersder Warnow für die Trinkwassergewinnung der Hansestadt Rostock. Alle bestehendenund geplanten Trinkwasserschutzgebiete mit ihren Schutzzonen werden in Karte12 im <strong>Umweltbericht</strong> dargestellt.In der Planungsregion wurde im Bereich der Warnow ein Überschwemmungsgebiet festgesetzt.Die betroffenen Flächen werden bei Hochwasser überschwemmt oder durchflossenund bilden wichtige Retentionsräume für Hochwasserereignisse. Im Überschwemmungsgebietist die Errichtung oder Erweiterung baulicher Anlagen grundsätzlich verboten, da kostenaufwendigeHochwasserschäden vermieden und die Versiegelung der Gebiete verhindertwerden sollen. Die Fläche besitzt eine Größe von ca. 4.000 ha.Flächen, die beim Eintreten eines Hochwasserereignisses an der Ostseeküste (Überschreiten<strong>des</strong> Bemessungshochwassers) überflutet würden (überflutungsgefährdete Gebiete),werden ebenfalls in die Umweltprüfung einbezogen. Unterschieden werden kann zwischenFlächen, auf denen sich im Zusammenhang bebaute Ortslagen befinden (diese sind vorÜberflutungen zu schützen), Flächen, die natürliche Retentionsräume darstellen (diese sollenerhalten bzw. wiederhergestellt werden) und sonstigen Flächen. Insgesamt wurden ca.11.000 ha überflutungsgefährdete Gebiete im Küstenraum aber auch entlang der Warnowbis nördlich von Bützow kartiert (StAUN HRO).Sowohl das Überschwemmungsbiet als auch die überflutungsgefährdeten Bereiche werdenin Karte 5.3 im <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/R dargestellt.Als grundwasserabhängige Landökosysteme werden Biotop-Typen bzw. allgemein Lebensräumebezeichnet, für deren Lebensgemeinschaften (Biozönose) der StandortfaktorGrundwasser prägend ist. Eingriffe in den Grundwasserhaushalt (z. B. Entnahmen) könnenzu einem Absinken der Grundwasserstände und damit zur Schädigung der abhängigen Ökosystemeführen. Auch Veränderungen <strong>des</strong> chemischen Zustan<strong>des</strong> <strong>des</strong> Grundwassers könnenim Einzelfall geeignet sein, den Bestand solcher Ökosysteme zu gefährden. Bei Vorhaben,die Auswirkungen auf den Grundwasserstand haben können, werden die grundwasserabhängigenLandökosysteme erfasst.5.1.4.3 Bestehende BelastungenWasser und Gewässer können natürlich auftretende und anthropogen bedingte Belastungenaufweisen. Anthropogen bedingte Belastungen ergeben sich aus den vielfältigen direktenund indirekten Nutzungen von und an Gewässern. Vorbelastungen sind <strong>zum</strong> Teil im GLRPbeschrieben und konzentrieren sich auf strukturelle Probleme sowie auf Probleme aus derorganischen Belastung durch Nährstoffe. Natürliche Überschwemmungs- und Überflutungs-54Mai 2009


<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/Rgebiete können aufgrund von Versiegelungen und Deichbaumaßnahmen in ihrer Funktiongestört sein.Eine weitere detaillierte bzw. zusammengefasste Beschreibung bestehender Belastungenund eine Prognose der weiteren Entwicklung enthalten auch die Bewirtschaftungs- bzw. -vorplanungen und der Bewirtschaftungsplan der Flussgebietseinheit Warnow/Peene.5.1.5 Schutzgut Klima/Luft5.1.5.1 InformationsgrundlagenZur Bestandsbeschreibung werden folgende Daten erfasst:Tabelle 10Grundlagendaten und Datenherkunft Schutzgut Klima/LuftGrundlagendatenDatenherkunftStadtklimakarten der Hansestadt RostockHansestadt Rostock5.1.5.2 Beschreibung und BewertungDas Klima ist ein wesentlicher Bestandteil <strong>des</strong> landschaftlichen Gesamtsystems und durchfolgende drei Hauptfunktionen gekennzeichnet:• Luftaustausch (großräumige, lokale und regionale Zirkulationen) – er bestimmt im Wesentlichendie klimatische Regenerationsleistung <strong>des</strong> Naturhaushalts. Von Bedeutungsind hier Flächen, die zur Kaltluftproduktion geeignet sind (offene Bereiche mit niedrigerVegetation) sowie lokale Windsysteme, die Luftmassen transportieren und Talbereichedurchlüften können.• Bioklimatischer Ausgleich – dient insbesondere dem menschlichen Wohlbefinden. VonBedeutung sind Flächen für die Kaltluftproduktion sowie die Kalt- und Frischluftzufuhr(Gewässer, große Waldgebiete, Freiflächen mit hohem Gehölzanteil und Niederungssysteme).• Lufthygienischer Ausgleich – ist die Durchmischung, Verdünnung, Verfrachtung aberauch Anreicherung anthropogen bedingter Emissionen. Vorteilhaft sind Grünflächen innerhalbstark belasteter Bereiche (z.B. Siedlungen), da diese Luftschadstoffe ausfilternund sedimentieren können.Die Planungsregion ist den zwei Klimagebieten „Klimagebiet der mecklenburgischnordvorpommerschenKüste und Westrügen“ und Klimagebiet der mecklenburgischwestvorpommerschenPlatten“ zuzuordnen. Ersteres umfasst einen 10-30 km breiten Küstenstreifenund greift im Mündungsbereich der Warnow besonders tief in das Binnenland.Das Klima ist durch den temperaturstabilisierenden Einfluss der Ostsee, eine höhere Luftfeuchtigkeitund eine starke Windexposition geprägt. Das südlich an den Küstenraum angrenzendeKlimagebiet ist infolge <strong>des</strong> abnehmenden Ostseeeinflusses durch Abnahme derWindgeschwindigkeiten, der Luftfeuchte sowie durch eine Zunahme der täglichen und jahreszeitlichenTemperaturamplituden, der Frostgefährdung, der Winterstrenge und der Sonnenscheindauergekennzeichnet. Eine weiterführende Bestandsbeschreibung <strong>des</strong> SchutzgutesKlima und Luft enthält der GLRP (vgl. Kap. II.2.4.1 und Karte 7). Betrachtet werden Aspektewie Prägung <strong>des</strong> regionalen Klimas durch die Ostsee – Ableitung von zwei Großklimazonen,Niederschlagsmenge und -verteilung, Windrichtung und -intensität, Klimagebiete,Land-Seewind-Zirkulation, Strandklima sowie die Einflussfaktoren auf das Meso- und Mikroklima.Eine detaillierte Analyse und Bewertung <strong>des</strong> derzeitigen Klimapotenzials liegt für die Planungsregionnicht vor (vgl. GLRP Kap. II.2.4.3). Die oben aufgeführten klimabeeinflussendenLandschaftsräume und Anforderungen können auf regionaler Ebene nicht für die einzelnenFestlegungen beschrieben werden. Dies ist nachfolgenden Planungsebenen vorbehalten.Mai 2009 55


<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/RFür die Hansestadt Rostock wurden 2002 durch die Universität Rostock Stadtklimakartenerarbeitet. Dazu zählen die Stadtklimatop-Karte, die Stadtklimaeffekt-Karte und die Stadtklima-Planungshinweiskarte.Diese Unterlagen können bei der Prüfung von Festlegungen inoder im Umkreis der Hansestadt Rostock einbezogen werden.Weitere wichtige Aspekte betreffen das Auftreten und die Ursachen von Luftschadstoffen,wie Staub, Schwefeldioxid (SO 2 ), Ammoniak, Methan- und Geruchsemissionen, Kohlenmonoxid,Stickstoffdioxid (NO 2 )/ Stickoxid (NO X ) und Benzol.Die Immissionskonzentrationen für Schwefeldioxid, Kohlenmonoxid und Benzol befindensich regionsweit auf niedrigem Niveau und liegen deutlich unterhalb der Grenzwerte <strong>zum</strong>Schutz der menschlichen Gesundheit und <strong>zum</strong> Schutz von Ökosystemen. Im Vergleich <strong>zum</strong>Jahr 2006 ist auch für Feinstaub, Stickstoffdioxid und Ozon an nahezu allen Messstationenein Rückgang im Jahr 2007 zu verzeichnen gewesen. Lediglich im Stadtgebiet der HansestadtRostock kam es bei NO 2 -Immissionen aber auch bei der Konzentration von Feinstaubin der Luft im Jahr 2007 erstmals zu Überschreitungen der Grenzwerte der 22. BImSchV.Grundsätzlich liegen die an den verkehrsnahen Stationen gemessenen Stickstoffdioxid- undFeinstaubkonzentrationen höher als an den ländlich gelegenen Stationen. Aufgrund dieserÜberschreitung wird an der Erstellung eines Luftreinhalteplans zur Minderung der Stickstoffdioxidbelastungin dem betroffenen Gebiet gearbeitet (Kurzbericht zur Luftgüte <strong>des</strong> Jahres2007, LUNG M-V).Die Auswirkungen, die sich aus dem sich abzeichnenden Klimawandel für die Planungsregionergeben könnten, wurden in einer Studie <strong>zum</strong> Klimawandel in M-V (Mai 2008) prognostiziert.Die Ergebnisse dieser Studie und weiterer wissenschaftlicher Forschungen lassensich wie folgt zusammen fassen:• durchschnittlicher Anstieg der Jahresmitteltemperatur zwischen 1,8 bis 3 Grad Celsiusbis <strong>zum</strong> Ende <strong>des</strong> Jahrhunderts• stärkster Temperaturanstieg betrifft den Winter, Abnahme von Eis- und Frosttagen• Zunahme von Sommertagen, sehr heißen Tagen und Tropennächten• Reduzierung der mittleren jährlichen Niederschlagsmenge, aber Zunahme der Winterniederschlägeum 20 – 70 % und Abnahme der Sommerniederschläge um bis zu 50 %• Zunahme extremer Wetterereignisse und Witterungsverläufe (Starkniederschläge, Hitze-und Trockenperioden)• Meereswasserspiegelanstieg der Ostsee und der Küstengewässer um 20 – 30 cm bis<strong>zum</strong> Ende <strong>des</strong> Jahrhunderts• Zunahme <strong>des</strong> Küstenrückgangs an abrasionsgefährdeten Küsten auf größer 35 cm proJahr• Zunahme der Wasserstände von Sturmfluten von 20 – 40 cmDas Auftreten dieser Auswirkungen innerhalb Mecklenburg-Vorpommerns und innerhalb derPlanungsregion wird regionale Unterschiede aufweisen, so wie auch jetzt schon innerregionaleUnterschiede der Klimaausprägung erkennbar sind. Die Auswirkungen <strong>des</strong> Klimawandelswerden eine Reihe von Folgen für Mensch und Natur nach sich ziehen, die an dieserStelle aber nicht umfassend beschrieben werden können.5.1.5.3 Bestehende BelastungenVorbelastungen ergeben sich auch in Bezug auf das Klima und die Luft aus den Aktivitäten<strong>des</strong> Menschen. Besondere Bedeutung kommt den Bereichen Verkehr, Landwirtschaft undSiedlungstätigkeit zu, die einen entscheidenden Einfluss auf die Ausprägung <strong>des</strong> (lokalen)Klimas und die Beschaffenheit der Luft haben können (vgl. GLRP Kap. II.2.4.2).56Mai 2009


<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/R5.1.6 Schutzgut Landschaft5.1.6.1 InformationsgrundlagenZur Bestandsbeschreibung werden folgende Daten erfasst:Tabelle 11Grundlagendaten und Datenherkunft Schutzgut LandschaftGrundlagendatenDatenherkunftnaturräumliche Gliederung M-VGLRP <strong>MM</strong>/R Kap. II.1.2 (LUNG M-V)Schutzwürdigkeit <strong>des</strong> Landschaftsbil<strong>des</strong> GLRP <strong>MM</strong>/R Kap. II.2.5.3 und Karte 8 (LUNGM-V)Landschaftsschutzgebiete, Naturparke LUNG M-V, ROKAlleenGLRP <strong>MM</strong>/R Kap. III.4.8.3 Karte 16 (LUNG M-V)5.1.6.2 Beschreibung der InformationsgrundlagenDas Schutzgut Landschaft umfasst alle für den Menschen sinnlich wahrnehmbaren Erscheinungsformender Umwelt, die Teil <strong>des</strong> Landschaftsbil<strong>des</strong> und Landschaftserlebens sind.Eine grundlegende Gliederung der Landschaft erfolgt auf Grundlage der naturräumlichenGliederung in Landschaftszone, Großlandschaft, Landschaftseinheit und Landschaftsraum.Die in der Planungsregion vorkommenden hierarchischen Ebenen werden im GLRP beschrieben(vgl. Kap. II.1.2).Die Landschaft kann weiterhin anhand der Kriterien Vielfalt, Eigenart, Schönheit sowie <strong>des</strong>Kriteriums Naturnähe/Kulturgrad beschrieben werden, wodurch aber lediglich visuell wahrnehmbarelandschaftliche Strukturen und Elemente der Landschaft Berücksichtigung finden.Landschaftserleben wird auch durch andere Sinneswahrnehmungen beeinflusst, so z.B.durch Hören und Riechen. Darüber hinaus kann das Landschaftserleben aufgrund der subjektivenBewertung unterschiedlich wahrgenommen werden. Nähere Erläuterungen dazuenthält der GLRP (vgl. Kap. II.2.5.1). Hier wurden folgende Indikatoren zur Beschreibung<strong>des</strong> Landschaftsbil<strong>des</strong> herangezogen:• Relief/Topografie• Gewässerstruktur• Nutzungsstruktur• Vegetation• Siedlungen/bauliche Anlagen• BeeinträchtigungenDie eigentliche Landschaftsbildbeschreibung erfolgt dann auf der Ebene der zwölf derPlanungsregion zugeordneten Landschaftsbildeinheiten der naturräumlichen Gliederung M-V (vgl. GLRP <strong>MM</strong>/R Anhang VI.2).Neben der verbalen Landschaftsbildbeschreibung ist die Bewertung <strong>des</strong> Landschaftsbildpotenzialsin der Umweltprüfung zu berücksichtigen. Auf der Grundlage von Landschaftsbildräumen,d.h. Räumen gleicher Erlebbarkeit, werden im GLRP eine Reihe von Kriterienaufgelistet, die bei der Landschaftsbildbewertung herangezogen wurden (vgl. Kap. II.2.5.3).Berücksichtigt werden dabei bestimmte Vorbelastungen, wie Siedlungen, Verkehrswege,Windenergieanlagen, Freileitungen. Die Bewertung erfolgt nach einer vierstufigen Skala undist in Karte 8 <strong>des</strong> GLRP dargestellt. Ca. 26 % der Planungsregion werden der Wertstufesehr hoch zugeordnet, 21 % hoch bis sehr hoch und 19 % mittel bis hoch (vgl. Karte 13 im<strong>Umweltbericht</strong>). Die sich u.a. aus dem Landschaftsbildpotenzial ergebende Erholungsfunktionder Landschaft wird durch die Berücksichtigung der Bereiche mit regionaler Bedeutungfür die Sicherung der Erholungsfunktion der Landschaft bereits beim Schutzgut Mensch erläutert.Mai 2009 57


<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/RVon besonderer Bedeutung hinsichtlich <strong>des</strong> Landschaftsbil<strong>des</strong> sind i.d.R. die bestehendenLandschaftsschutzgebiete und Naturparke. Diese Flächen sind nachfolgend bei Betroffenheitauch hinsichtlich <strong>des</strong> Schutzgutes Landschaftsbild zu prüfen.Ein typischer Bestandteil der Landschaft, der im Rahmen der Umweltprüfung <strong>zum</strong> <strong>RREP</strong>Berücksichtigung finden soll, sind die bestehenden Alleen. In Kapitel III.4.8.3 <strong>des</strong> GLRP<strong>MM</strong>/R werden vorhandene Alleenkonzepte 4 aufgeführt und auf Karte 16 der Bestand und diederzeit geplanten Neupflanzungen von Alleen dargestellt.5.1.6.3 Bestehende BelastungenWie bereits in der Beschreibung der Informationsgrundlagen dargelegt, beeinflussen visuelleund weitere Faktoren das Landschaftserleben. In der Planungsregion existieren eine Reihevon Strukturen, die das Landschaftserleben in positiver wie negativer Form beeinflussen.Negative Beeinflussungen werden insbesondere durch bauliche Anlagen (Siedlungsgebiete,Verkehrsanlagen, Gewerbegebiete, Anlagen zur Energiegewinnung und -leitung) hervorgerufen,die neben einem unangepassten Erscheinungsbild auch weitere Belastungen nachsich ziehen können (Emissionen von Staub, Lärm, Geruch). Diese müssen als Vorbelastungder Landschaft im Weiteren berücksichtigt werden.Als größter Flächennutzer hat daneben die Land- und Forstwirtschaft einen entscheidendenEinfluss auf das Landschaftserleben. Aus bestimmten, insbesondere intensiven Landnutzungsformenaber auch aus großen Tierhaltungsanlagen können sich negative Einflüsseund somit (Vor-)Belastungen ergeben.5.1.7 Schutzgut Kultur- und sonstige SachgüterBeim Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter werden die geschützten oder schützenswertenKultur-, Bau- oder Bodendenkmäler, historische Kulturlandschaften und kulturhistorischbedeutsame Landschaftsbestandteile betrachtet. Zur Bestandsbeschreibung werden folgendeDaten herangezogen:Tabelle 12Grundlagendaten und Datenherkunft Schutzgut Kultur- und sonstige SachgüterGrundlagendatenDatenherkunftBodendenkmaleLan<strong>des</strong>amt für Kultur und Denkmalpflege M-VBau- und KunstdenkmaleLan<strong>des</strong>amt für Kultur und Denkmalpflege M-Vhistorische Kulturlandschaften und kulturhistorischbedeutsame Landschaftsbestandteile<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> GLRP, GLRP <strong>MM</strong>/R(III.50: K1.4, M2.2, B3.2, T6.1+ Alleen) (LUNGM-V)5.1.7.1 Beschreibung der InformationsgrundlagenDie im Untersuchungsgebiet vorkommenden Denkmäler wurden durch das Lan<strong>des</strong>amt fürKultur und Denkmalpflege, Abteilung Archäologie und Denkmalpflege, in Form digitaler Datenzur Verfügung gestellt.Mit Schreiben <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>amtes für Kultur und Denkmalpflege vom 04.01.2008 wurden dieerfassten obertägigen Bodendenkmale in digitaler Form (shp-Dateien) übermittelt. Diessind ca. 2.000 punkt-, linien- oder flächenförmige Objekte. Bei diesen Bodendenkmalenhandelt es sich ausschließlich um solche, die angesichts ihrer wissenschaftlichen und kulturgeschichtlichenBedeutung hoch empfindlich gegenüber einer Überbauung oder Nutzungsänderung– auch der Umgebung – einzuschätzen sind. Es handelt sich hierbei in ersterLinie um Grabhügel, Großsteingräber, Turmhügel/-wälle, Burgwälle u.a. Diese dürfen4 Alleenentwicklungsprogramm M-V (WM M-V 2005), Alleenentwicklungskonzept <strong>des</strong> Straßenbauamtes Güstrow(SBA 2003), Alleenentwicklungskonzepte für die Kreisstraßen der Landkreise Güstrow und Bad Doberan (inErarbeitung)58Mai 2009


<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/Rgrundsätzlich nicht beseitigt oder überbaut werden (§ 1 Abs. 4 DSchG M-V). Sie sind daherin der Umweltprüfung zu beachten.Daneben gibt es• vor allem untertägige Denkmalbereiche, deren Veränderung oder Beseitigung genehmigtwerden kann, sofern vor Beginn jeglicher Erdarbeiten die fachgerechte Bergungund Dokumentation sicher gestellt wird. Das Lan<strong>des</strong>amt für Kultur und Denkmalpflegeist dabei frühzeitig einzubeziehen. Digitale oder analoge Daten wurden nicht übergeben,die Prüfung auf Betroffenheit kann somit erst in nachfolgenden Planungsebenen erfolgen.• Denkmalbereiche, die bei Erdarbeiten zufällig neu entdeckt werden. Über diese mussdie Untere Denkmalschutzbehörde unverzüglich benachrichtigt werden (§ 11 DSchG M-V).Zu den in der Planungsregion bekannten Bau- und Kunstdenkmalen (denkmalgeschützteParkanlagen und Gärten, Burgen, Schlösser u.a.) wurden mit selbem Schreiben Bestandslistenübergeben. Eine vollständige kartografische Darstellung konnte nicht übergeben werden,konnte aber teilweise durch den RPV <strong>MM</strong>/R erarbeitet werden.Historische Kulturlandschaftsbereiche wie Heckenlandschaften, Hude- und Niederwaldbereiche,Weidelandschaften u.a. kommen in der Planungsregion in einer Vielzahl vor.Großräumige Bereiche werden im GLRP <strong>MM</strong>/R im Rahmen der Erfassung und Bewertung<strong>des</strong> Landschaftsbil<strong>des</strong> dargestellt, insbesondere über das Erfassungsmerkmal Eigenart (vgl.GLRP Kap. II.2.5 und GLRP <strong>MM</strong>/R Anhang VI.2). Weiterhin gibt es bestimmte Lebensräume,die kennzeichnend für historische Kulturlandschaften sind (GLRP <strong>MM</strong>/R Kap. II.2.1 undKarte I – Analyse der Arten und Lebensräume). Laut <strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> GLRP <strong>MM</strong>/R (vgl.Umweltprüfung <strong>zum</strong> GLRP <strong>MM</strong>/R Kap. 3.2.2) zählen dazu:• Halbnatürliche Lebensräume mit extensiver Bewirtschaftung• Mäßig entwässerte Moore mit extensivem Feuchtgrünland• Stark wasserbeeinflusste Grünländer mit typischen Pflanzengemeinschaften <strong>des</strong> feuchten,extensiv genutzten Dauergrünlan<strong>des</strong>• Trocken- und Magerstandorte mit typischen LebensgemeinschaftenEine weitere Möglichkeit zur Erfassung historischer Kulturlandschaften ergibt sich aus derAbleitung der Erfordernisse und Maßnahmen im GLRP (vgl. Kap. II.2.2) und der dazugehörigenDarstellung der Schwerpunktbereiche und Maßnahmen zur Sicherung und Entwicklungvon ökologischen Funktionen (vgl. GLRP Karte III). Bezug zu historischen Kulturlandschaftenhaben folgende Schwerpunktbereiche (vgl. Umweltprüfung <strong>zum</strong> GLRP <strong>MM</strong>/R Kap.3.2.2):• Pflegende Nutzung von Salzwiesen der Küste mit natürlichem Überflutungsregime(K1.4)• Pflegende Nutzung schwach entwässerter Moore mit Feuchtgrünland (M2.2)• Pflegende Nutzung stark wasserbeeinflusster Grünlandflächen mit typischen Pflanzengemeinschaften<strong>des</strong> feuchten, extensiv genutzten Dauergrünlan<strong>des</strong> (B3.2)• Pflegende Nutzung von Offenlandschaften, Trocken- und Magerstandorten (T6.1)Diese werden in der Umweltprüfung <strong>zum</strong> <strong>RREP</strong> berücksichtigt.Kleinräumige Kulturlandschaftsbereiche lassen sich maßstabsbedingt auf regionaler Ebenenicht darstellen und sind auf nachfolgenden Planungsebenen zu berücksichtigen.5.1.7.2 Bestehende BelastungenVorbelastungen können sich aus der bereits vorhandenen Siedlungs- und Infrastruktur ergeben,wenn diese zu Beeinträchtigen <strong>des</strong> Landschaftsbil<strong>des</strong> oder zur teilweisen oder vollständigenVernichtung von Kultur- und sonstigen Sachgütern durch Überbauung oder Umnutzunggeführt haben. Die Vorbelastungen lassen sich für die gesamte PlanungsregionMai 2009 59


<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/Rnicht zusammenfassend darstellen und müssen daher im Einzelfall überprüft werden (vgl.Kapitel 6).5.1.8 Wechselwirkungen zwischen den vorgenannten SchutzgüternDie zuvor beschriebenen Schutzgüter können innerhalb <strong>des</strong> ökosystemaren Zusammenhangsnicht isoliert voneinander betrachtet werden. Zwischen den Schutzgütern bestehenmehr oder weniger intensive Beziehungen. Erhebliche Veränderungen in einem Schutzgutziehen in der Regel Veränderungen in anderen Schutzgütern nach sich. Diese Veränderungenkönnen unmittelbar eintreten oder zeitlich verzögert auftreten. Nachfolgende Tabelleweist eine Reihe bestehender Wechselwirkungen zwischen den betrachteten Schutzgüternauf.Tabelle 13Wechselwirkungen zwischen SchutzgüternSchutzgut Wechselwirkungen zu anderen SchutzgüternMensch• Bedeutung einer artenreichen Pflanzen- und Tierwelt für die Erholung <strong>des</strong> Menschen(insbesondere Waldflächen)• Boden als Grundlage der landwirtschaftlichen Produktion und als Rohstofflieferant• Trinkwasserversorgung• Unbelastete/-s Luft/Klima für das Wohlbefinden <strong>des</strong> Menschen• Landschaftserleben als Voraussetzung für die landschaftsgebundene ErholungseignungPflanzen• Abhängigkeit der Vegetation von abiotischen Standortfaktoren (Boden, Wasser, Klima)• Bedeutung von Waldflächen für den regionalen Klimaausgleich und lufthygienische Ausgleichsfunktionen(insbesondere in Ballungsräumen)• Bestehende Vorbelastungen (anthropogene Veränderungen <strong>des</strong> Wasserhaushalts, Nutzungseinflüsse)Tiere• Abhängigkeit der Tierwelt von abiotischen und biotischen Standortfaktoren• Tierartengruppen als Indikator für Lebensraumfunktion von Biotoptypen (-komplexen)• Bestehende anthropogene Vorbelastungen von TierlebensräumenBoden• Boden als Standort für Pflanzen und Lebensraum für Tiere (Bodenwasserhaushalt)• Regelungsfunktion für den Landschaftswasserhaushalt (Grundwasserneubildung, Grundwasserschutzu. a.)• Bestehende Vorbelastungen (anthropogene Veränderungen <strong>des</strong> Wasserhaushalts, Nutzungseinflüsse)Grundwasser • Abhängigkeit <strong>des</strong> oberflächennahen Grundwasserhaushalts von hydrogeologischen undbodenkundlichen Verhältnissen• Oberflächennahes Grundwasser und seine Bedeutung für die Biotopentwicklung• Oberflächennahes Grundwasser und seine Bedeutung für den Wasserhaushalt vonOberflächengewässern• Bestehende Vorbelastungen (anthropogene Veränderungen <strong>des</strong> Wasserhaushalts, Nutzungseinflüsse)OberflächengewässerKlima/LuftLandschaftKulturgüter undsonstige Sachgüter• Abhängigkeit der Gewässerdynamik von Relief, Boden, Vegetation/Nutzung, Klima• Abhängigkeit <strong>des</strong> Selbstreinigungsvermögens von der Besiedlung mit Tieren und Pflanzen• Bestehende anthropogene Vorbelastung• Geländeklima als Standortfaktor für Tiere und Pflanzen• Anthropogene Vorbelastung• Abhängigkeit <strong>des</strong> Landschaftsbil<strong>des</strong> von abiotischen und biotischen Standortfaktoren• Bestehende Vorbelastungen (anthropogene Veränderungen <strong>des</strong> Wasserhaushalts, Nutzungseinflüsseu. a.)• Wissenschaftliche, naturgeschichtliche und lan<strong>des</strong>kundliche Bedeutung von Kulturdenkmalenfür den MenschenSoweit die Untersuchungstiefe der Umweltprüfung <strong>zum</strong> <strong>RREP</strong> dies zulässt, werden möglicheWechselwirkungen zwischen Schutzgütern nachfolgend bei der Betrachtung der konkretenregionalplanerischen Festlegungen dargelegt.60Mai 2009


<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/R5.2 Voraussichtliche Entwicklung <strong>des</strong> derzeitigen Umweltzustan<strong>des</strong>bei Nichtumsetzung <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/RDie Inhalte und Ziele <strong>des</strong> Regionalen Raumentwicklungsprogramms <strong>MM</strong>/R wurden bereits inKapitel 3 <strong>des</strong> <strong>Umweltbericht</strong>s beschrieben. Bei einer vollständigen oder teilweisen Nichtumsetzung<strong>des</strong> <strong>RREP</strong> behielten das Regionale Raumordnungsprogramm (RROP) von 1994sowie seine Teilfortschreibungen Gültigkeit. In den durch das Lan<strong>des</strong>raumentwicklungsprogramm(LEP) zu regelnden Bereichen haben die LEP-Festlegungen bereits jetzt die RROP-Festlegungen ersetzt.Nachfolgende Betrachtung kann als Nullvariante der Alternativenprüfung verstanden werden,da die Entwicklung <strong>des</strong> Umweltzustan<strong>des</strong> prognostiziert wird, falls der <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong><strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/R und seine Festlegungen keine Verbindlichkeit erlangen.5.2.1 Kernbereich: Gesamträumliche EntwicklungDie Definition <strong>des</strong> Stadt-Umland-, <strong>des</strong> ländlichen und <strong>des</strong> Landwirtschaftsraumes erfolgtebereits im LEP 2005. Die ergänzenden regionalspezifischen Festlegungen in den Kapiteln3.1.1 und 3.1.4 haben nur einen geringen und mittelbaren Einfluss auf die Entwicklung <strong>des</strong>derzeitigen Umweltzustands, so dass auch bei Nichtumsetzung dieser Fachkapitel einegleichbleibende Entwicklung <strong>des</strong> derzeitigen Umweltzustan<strong>des</strong> zu erwarten ist.Im Kapitel 3.1.2 Stadt-Umland-Raum werden in den Programmsätzen (2) und (3) Festlegungengetroffen, die andere Festlegungen im <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/R untersetzen (4.3 (1)und (2), 4.1 (2)) (vgl. Ausführungen zu diesen Kapiteln/Programmsätzen).Mit der Festlegung der Tourismusschwerpunkt- und Tourismusentwicklungsräume (Kapitel3.1.3) werden die bereits touristisch genutzten oder geeigneten Räume definiert. Ein Verzichtauf die Festlegung würde zu keinen unmittelbaren Änderungen in der Entwicklung <strong>des</strong>Umweltzustan<strong>des</strong> in den Räumen führen, da bereits im RROP 1994 und im LEP 2005Fremdenverkehrs- bzw. Tourismusräume festgelegt wurden, die dann fortgelten. Durch dieFestlegung der Räume im <strong>RREP</strong> besteht neben der Entwicklungsoption eine verbesserteMöglichkeit zur Ordnung von konkurrierenden Nutzungen und Funktionen.Die angestrebten touristischen Entwicklungen auf der Halbinsel Wustrow (Kapitel 3.1.3, Programmsätze(3) und (11)) befinden sich bereits seit einigen Jahren in der Diskussion undwurden teilweise bereits planerisch vorbereitet. Mit den Grundsatzfestlegungen im <strong>RREP</strong>wird dem regionalplanerischen Willen zur touristischen Entwicklung der Halbinsel Ausdruckverschafft, wobei eine raum- und umweltverträgliche Umsetzung der Vorhaben anzustrebenist. Sollten die Planungen wieder aufgenommen werden, sind in den notwenigen Planverfahrendie konkreten Auswirkungen auf die Umwelt zu prüfen und zu bewerten. Ein Verzicht aufdie Festlegungen im <strong>RREP</strong> hätte keine direkte Veränderung <strong>des</strong> Umweltzustan<strong>des</strong> zur Folge,da konkrete Planverfahren auch unter diesen Voraussetzungen eingeleitet werden könnten.Die übrigen Programmsätze im Kapitel 3.1.3 Tourismusräume befassen sich mit der qualitativenVerbesserung von bestehender touristischer Infrastruktur aber auch mit der Umsetzungneuer touristischer Vorhaben, dies aber i.d.R. nicht raumkonkret. Sollten diese Festsetzungennicht umgesetzt werden, ergeben sich keine direkten Auswirkungen auf die Entwicklung<strong>des</strong> derzeitigen Umweltzustan<strong>des</strong>.Das Zentrale Orte-System (Kapitel 3.2) ist bereits durch das LEP von einem vierstufigen aufein dreistufiges System reduziert worden. Die Festlegung der Ober- und Mittelzentren erfolgteabschließend im LEP, für die Festlegung der Grundzentren in den <strong>RREP</strong> wurden im LEPdie Kriterien definiert. Bei Nichtumsetzung <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> gelten die Festlegungen <strong>des</strong> RROPfür die Unterzentren und Ländlichen Zentralorte fort. Das hätte u.a. zur Folge, dass die vierGemeindehauptorte, die laut <strong>RREP</strong> ihre Zentralität verlieren würden, nunmehr ihren ZentraleOrte-Status behalten würden und z.B. ihre Siedlungsflächen über den Eigenbedarf hinausentwickeln könnten. Dies kann ggf. zu negativen Umweltauswirkungen führen.Mai 2009 61


<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/RDie Festlegungen im Kapitel 3.3 Einbindung in europäische, überregionale und regionaleNetze fokussieren stark auf die wirtschaftlichen Entwicklungsoptionen der Planungsregion,die sich aus der verkehrsgeografischen Lagegunst ergeben. Die Nichtumsetzung der Festlegungenhätte aus Sicht der Umweltwirkungen zur Folge, dass Belastungen, die sich ausder angestrebten Erhöhung <strong>des</strong> Verkehrsaufkommens und der Inanspruchnahme von Flächenzur Ansiedlung von Gewerbe- und Industriegebieten ergeben, ggf. vermieden werdenkönnten. Ein Verzicht auf die Festlegungen würde aber auch bedeuten, dass eine gezielteregionalplanerische Steuerung der zu erwartenden Entwicklung eingeschränkt wird und flächenintensiveAnsiedlungen ggf. auf weniger geeigneten Standorten als den regionalplanerischbevorzugten, stattfinden.5.2.2 Kernbereich: SiedlungsentwicklungIm Kapitel 4.1 Siedlungsstruktur ergeben sich eine Reihe von Änderungen im Vergleich <strong>zum</strong>RROP von 1994 und seiner Teilfortschreibung von 1999. In den Programmsätzen (1), (2),(3), (4) und (6) werden folgende Festlegungen getroffen: Eine über den Eigenbedarf hinausgehendeSiedlungsflächenentwicklung soll lediglich in den Zentralen Orten erfolgen. FürGemeinden ohne zentralörtlichen Status wird das Maß <strong>des</strong> Eigenbedarfs definiert. Weiterhinwird die Anforderung Innen- vor Außenentwicklung als Ziel der Raumordnung festgelegt.Siedlungsflächenentwicklungen in Gemeinden auf den festgelegten Siedlungsachsen erfolgenausschließlich im Rahmen der zuvor genannten Regelungen und sollen verstärkt auf diebestehenden Schienenstrecken und Hauptverkehrsstraßen ausgerichtet werden. Die 1999festgelegten Grünzäsuren (neue Bezeichnung: Siedlungszäsuren) wurden überprüft, einigewurden ersatzlos gestrichen, andere sind hinzugekommen.Bei Nichtumsetzung <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> würden die Festlegungen <strong>des</strong> RROP 1994 und die Festlegungen<strong>des</strong> LEP 2005 Gültigkeit behalten. Danach würde weit mehr Gemeinden als nur denZentralen Orten eine Privilegierung für den Wohnungsbau über den Eigenbedarf hinaus zustehen(z.B. auch den im RROP definierten Siedlungsschwerpunkten). Eine anhaltende Flächeninanspruchnahmean aus heutiger Sicht nicht mehr geeigneten Standorten, mit denentsprechenden Auswirkungen auf die Umwelt, wäre ggf. die Folge.Hinsichtlich der Siedlungszäsuren (SZ) führt eine Nichtumsetzung <strong>des</strong> <strong>RREP</strong>• zu Flächen, für die im RROP 1999 eine Siedlungszäsur festgelegte wurde, die mit dem<strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> aufgehoben wird. Die Entwicklungsbeschränkung würde wieder Gültigkeiterlangen (betrifft 17 Siedlungszäsuren).• zu Flächen, für die sowohl im RROP als auch im <strong>RREP</strong>-<strong>Entwurf</strong> eine Siedlungszäsurfestgelegt wurde und die daher keine Änderung erfahren würden (betrifft 7 Siedlungszäsuren).• zu Flächen, für die erst im <strong>RREP</strong>-<strong>Entwurf</strong> eine Siedlungszäsur festgelegt wird und derenEntwicklungsbeschränkung aufgrund der Nichtumsetzung <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> keine Gültigkeiterlangen könnte (betrifft 2 Siedlungszäsuren).Insgesamt würde eine Nichtumsetzung der Festlegungen im Kapitel Siedlungsstruktur <strong>des</strong><strong>RREP</strong> die Steuerungsmöglichkeiten zukünftiger Siedlungsflächenentwicklungen verschlechternund mehr Siedlungsflächenentwicklung zulassen, mit entsprechenden Auswirkungenauf die Entwicklung <strong>des</strong> Umweltzustan<strong>des</strong>.Im Kapitel 4.3 Standortanforderungen und -vorsorge für die wirtschaftliche Entwicklung werdenim <strong>RREP</strong> die drei im LEP 2005 punktuell festgelegten Vorranggebiete Gewerbe undIndustrie flächenhaft ausgeformt. Sieben weitere Flächen werden als VorbehaltsgebieteGewerbe und Industrie im <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/R festgelegt (Programmsätze (1) und (2)).Auch bei Nichtumsetzung <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> können die im LEP gesicherten Standorte, die teilweisebereits bauleitplanerisch untersetzt bzw. genehmigt sind, weitgehend einer gewerblichenoder industriellen Nutzung zugeführt werden. Je nach Art und Intensität der Nutzung werdendabei eine Reihe von Umweltwirkungen auftreten.62Mai 2009


<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/RBei Nichtfestsetzung der zusätzlich im <strong>RREP</strong> festgelegten Vorbehaltsgebiete Gewerbe undIndustrie kommt es zu keinen Auswirkungen auf die Umwelt. Eine bauleitplanerische Vorbereitungdieser, aber auch weiterer Standorte wäre dann nach dem RROP 1994 und demLEP 2005 zu beurteilen und im Einzelfall zu prüfen.Das <strong>RREP</strong> bestimmt weiterhin, dass neben den festzulegenden Vorrang- und VorbehaltsgebietenGewerbe und Industrie keine neuen regional bedeutsamen Gewerbeflächen erschlossenwerden, sondern vorhandene Potenziale, z.B. durch interkommunale Zusammenarbeit,einer Nutzung zugeführt werden sollen (Programmsätze (3) und (4)). Wenn dieseFestlegungen keine Gültigkeit erlangen, sind auch hier weitere Flächeninanspruchnahmennach dem RROP 1994 bzw. dem LEP 2005 zu beurteilen und würden ggf. eine weitergehendeGewerbeflächenentwicklung mit entsprechenden Umweltauswirkungen begünstigen.5.2.3 Kernbereich: FreiraumentwicklungIm Kapitel 5.1 Umwelt- und Naturschutz werden eine Reihe von Festlegungen <strong>zum</strong> Schutzund zur Entwicklung von Natur und Landschaft getroffen (Vorrang-/Vorbehaltsgebiete Naturschutzund Landschaftspflege, Vorbehaltsgebiete Kompensation und Entwicklung, Biotopverbundu.a.). Bei Nichtumsetzung der Festlegungen gelten die Festlegungen <strong>des</strong> RROP1994 bzw. <strong>des</strong> LEP 2005. Direkte Umweltauswirkungen ergeben sich dadurch nicht, doch istdie regionalplanerische Sicherung schützenswerter Bereiche vor konkurrierenden Nutzungendann nicht in vollem Umfang möglich. Dies trifft auch für das Kapitel 5.2 Erholung inNatur und Landschaft zu.Im Kapitel 5.3 Küsten- und vorbeugender Hochwasserschutz werden Flächen <strong>zum</strong> Schutzvor Hochwasser aber auch Flächen mit Hochwassergefährdung festgelegt. Die Nichtumsetzung<strong>des</strong> <strong>RREP</strong> führt zu keinen direkten Umweltauswirkungen, da eine Reihe vonInhalten auf bestehenden und bereits verbindlich anzuwendenden fachlichen Grundlagenberuht. Eine regionalplanerische Steuerung von konfligierenden Nutzungen und Funktionenin zu schützenden Gebieten wird dadurch aber erschwert.Das Kapitel 5.4 Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Fischerei enthält ausschließlichGrundsatzfestlegungen ohne konkreten Raumbezug. Bei Nichtumsetzung <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> geltendie Festlegungen <strong>des</strong> RROP 1999 bzw. <strong>des</strong> LEP 2005. Direkte Auswirkungen auf die Entwicklung<strong>des</strong> derzeitigen Umweltzustan<strong>des</strong> würden sich voraussichtlich nicht ergeben.Im Kapitel 5.5 Ressourcenschutz Wasser werden nicht mehr wie im RROP 1994 die bestehendenSchutzzonen von Wasserfassungen als Vorrang- bzw. Vorbehaltsgebiete Trinkwassersicherungfestgelegt. Bei Nichtumsetzung <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> würden die ehemaligen Festlegungenwieder Gültigkeit erlangen, obwohl eine Reihe dieser Schutzzonen zwischenzeitlichaufgehoben oder neu abgegrenzt wurde. Auswirkungen auf die Entwicklung <strong>des</strong> Umweltzustan<strong>des</strong>sind daraus nicht zu erwarten.Wesentlicher Inhalt <strong>des</strong> Kapitels 5.6 Rohstoffvorsorge ist die Festlegung der Vorrang- undVorbehaltsgebiete Rohstoffsicherung. Diese wurden letztmalig in der Teilfortschreibung <strong>des</strong>RROP von 1999 festgelegt. Eine Vielzahl der hier definierten Gebiete (insbesondere diegeplanten Vorranggebiete Rohstoffsicherung) befindet sich bereits im Abbau. Einige dernoch nicht aufgeschlossenen, aber regionalplanerisch gesicherten Flächen besitzen nachheutigem Kenntnisstand nicht die Abbau- bzw. Sicherungswürdigkeit wie in den neunzigerJahren vermutet. Sollte das <strong>RREP</strong> nicht umgesetzt werden, gäbe es somit kaum mehr nutzbare,regionalplanerisch vorgeprüfte und gesicherte Flächenreserven <strong>zum</strong> Abbau oberflächennaherRohstoffe. Die Inanspruchnahme neuer Flächen wäre dann nicht durch das<strong>RREP</strong> als Gesamtkonzept vorbereitet und müsste jeweils für den beantragten Einzelfall entschiedenwerden.5.2.4 Kernbereich: InfrastrukturentwicklungDie Festlegungen in den Kapiteln 6.1 Leistungen im Rahmen der Daseinsvorsorge, 6.2 Kulturund Bildung und 6.3 Soziale Infrastruktur und Sport haben nur einen mittelbaren Einflussauf die zukünftige Entwicklung <strong>des</strong> Umweltzustan<strong>des</strong>. Von Bedeutung sind ggf. Festlegun-Mai 2009 63


<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/Rgen, die die Konzentration von Angeboten (Daseinsvorsorge, Bildungsstätten, Gesundheitswesen)an bestimmten Standorten betreffen. Da die Inhalte dieser Festlegungen aberi.d.R. aus bestehenden und geltenden Fachplänen übernommen wurden, hätte ein Verzichtauf deren Festlegung im <strong>RREP</strong> kaum Auswirkungen.Die im LEP 2005 enthaltenen Festlegungen <strong>zum</strong> Thema Verkehr betreffen u.a. die VerbindungsstufenI und II <strong>des</strong> Straßen- und Schienennetzes. Die Stufen III und IV <strong>des</strong> Straßenbzw.die Stufe III <strong>des</strong> Schienennetzes werden dagegen im <strong>RREP</strong> im Kapitel 6.4 Verkehr undKommunikation festgelegt. Sollten diese Festlegungen nicht umgesetzt werden, gilt dasRROP 1994, welches im Bereich Straßennetz nahezu identische Festlegungen enthält. DasSchienennetz wurde 1994 noch nicht klassifiziert.Da die Einstufung der Netzabschnitte im wesentlichen entsprechend der bereits bestehendenVerkehrsbedeutung vorgenommen wurde, kann zusammenfassend eingeschätzt werden,dass bei einer Nichtumsetzung <strong>des</strong> Programms mit keiner wesentlich anderen Entwicklungund räumlichen Verteilung der verkehrsbedingten Umweltbelastungen in der Planungsregionzu rechnen wäre. Die im <strong>RREP</strong> enthaltenen Planungen von Ortsumgehungen im Zugeder Bun<strong>des</strong>straßen wurden aus dem Bun<strong>des</strong>verkehrswegeplan übernommen. Der Bedarffür diese Vorhaben wurde durch den Deutschen Bun<strong>des</strong>tag per Gesetz festgestellt. Für dieOrtsumgehungen im Zuge von Lan<strong>des</strong>straßen gilt dies nicht. Bei einer Nichtverwirklichungdieser Vorhaben könnten erhebliche Beeinträchtigungen insbesondere der Schutzgüter Boden,Tiere und Pflanzen sowie Landschaftsbild vermieden werden. Dagegen könnten jedochdie angestrebten positiven Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und das Wohlbefindensowie auf Kultur- und Sachgüter in den vom Durchgangsverkehr hoch belasteten Ortennicht erzielt werden.Mit der Festlegung von Vorbehaltstrassen für Straßen und Schienenwege im <strong>RREP</strong> sollenbestimmte Trassenkorridore für die betreffenden Verkehrsprojekte bis zu einer endgültigenBestimmung der Linienführung freigehalten werden. Der damit verbundene Ablehnungsvorbehaltgegenüber konkurrierenden Nutzungen hat selbst keine negativen Auswirkungen aufdie Umwelt. Ein Verzicht auf die Festlegung von Vorbehaltstrassen könnte in Einzelfällendazu führen, dass aus gegenwärtiger Sicht mögliche Trassenführungen durch konkurrierendePlanungen und Maßnahmen unmöglich gemacht würden. Der Planungsspielraum bei derendgültigen Auswahl einer umweltverträglichen Trassenführung würde damit eingeschränkt.Die gesetzliche Pflicht zu einer umfassenden Variantenuntersuchung und Prüfung der Umweltverträglichkeitim Rahmen der Projektplanung bleibt von den Festlegungen <strong>des</strong> <strong>RREP</strong>unberührt.Wesentlicher Inhalt im Kapitel 6.5 Windenergie ist die Festlegung von Eignungsgebieten fürWindenergieanlagen. Ein wesentliches Ziel der geplanten Neuregelungen der Windenergienutzungist die Berücksichtigung neuer, wesentlich erhöhter Schutzabstände zu den Wohngebieten.Damit soll der Entwicklung der Windenergietechnik und der Tendenz zu immergrößeren Anlagen Rechnung getragen werden. Im Gegenzug werden die Möglichkeiten zurErneuerung von Windenergieanlagen außerhalb der Eignungsgebiete zurückgenommen.Auf diese Weise soll ein Lenkungseffekt weg von den wohnortnahen, für moderne und leistungsfähigeWindenergieanlagen nicht mehr geeigneten Standorten hin zu neuen, wohnortfernenStandorten erzielt werden. Mit einem Fortgelten der alten Regelungen aus dem Jahr1999 könnte diese notwendige Anpassung der Planung an die technische Entwicklung nichtvollzogen werden, und es wäre mit einer vermehrten Nachfrage nach Ersatz und Erneuerungvon Windenergieanlagen an nicht umweltgerechten Standorten zu rechnen.Durch die Bereitstellung neuer, für die Errichtung moderner und leistungsfähiger Windenergieanlagenohne Einschränkungen nutzbarer Flächen soll die Stromerzeugung aus erneuerbarenEnergien in der Region wesentlich erhöht werden. Hinsichtlich <strong>des</strong> Anteils der für dieWindenergienutzung verfügbaren Flächen an der gesamten Regionsfläche wird eine Annäherungan die anderen Küstenregionen in Mecklenburg-Vorpommern angestrebt. Mit einemFortgelten der alten Regelungen könnte eine entsprechende Erzeugungskapazität nicht erreichtwerden. Vorhandene Potenziale zur vermehrten Nutzung erneuerbarer Energien bliebenungenutzt, und die damit potenziell erreichbare Einsparung fossiler Energieträger sowie64Mai 2009


<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/Reine damit verbundene Verminderung von Umweltbelastungen – insbesondere der Luft und<strong>des</strong> Klimas auf überregionaler und globaler Ebene – könnten nicht realisiert werden.5.2.5 Prognose der zu erwartenden Entwicklung ausgewählter SchutzgüterBezüglich der Prognose der zu erwartenden Entwicklung ausgewählter Schutzgüter ausnaturschutzfachlicher Sicht kann an dieser Stelle auf den Gutachtlichen Landschaftsrahmenplan<strong>MM</strong>/R verwiesen werden. Entsprechende Informationen dazu enthalten folgendeKapitel:Tabelle 14Voraussichtliche Entwicklung der SchutzgüterSchutzgut Kapitel-Nr. im GLRP <strong>MM</strong>/R SeiteArten und Lebensräumeinkl. landschaftlicher Freiraumvgl. GLRP <strong>MM</strong>/R Kap. II.2.1.2vgl. GLRP <strong>MM</strong>/R Kap. II.2.6.2II-72II-117Boden vgl. GLRP <strong>MM</strong>/R Kap. II.2.2.2 II-85Wasser vgl. GLRP <strong>MM</strong>/R Kap. II.2.3.2 II-103Klima und Luft vgl. GLRP <strong>MM</strong>/R Kap. II.2.2.2 II-109Landschaft vgl. GLRP <strong>MM</strong>/R Kap. II.2.5.2 II-1135.3 Ermittlung bedeutsamer UmweltzieleFür die Bewertung der in der Umweltprüfung <strong>zum</strong> <strong>RREP</strong> zu prognostizierenden Umweltauswirkungensollen <strong>zum</strong> einen die unter 5.1 beschriebenen konkreten Umweltdaten und <strong>zum</strong>anderen übergreifende (Umweltqualitäts-) Ziele und (Umweltqualitäts-) Standards berücksichtigtwerden.Es existieren eine Fülle von Umweltschutzzielen, die sich aus internationalen Abkommenund Konventionen, aus offiziellen politischen Willensbekundungen, nationalen und länderspezifischenUmweltgesetzen ergeben. In nachfolgender Tabelle wird daher nur eine Auswahlwesentlicher Aussagen über angestrebte Zustände der Umwelt aufgeführt, die <strong>zum</strong>einen möglichst konkret formuliert sind und <strong>zum</strong> anderen einen Bezug zu den prüfpflichtigenFestlegungen <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> besitzen. Aufgeführt werden weiterhin einige repräsentative Quellen,in denen die Umweltziele benannt werden. Auch diese Aufzählung ist nicht vollständig,da sich gleiche oder ähnliche Aussagen oftmals in einer Vielzahl von Quellen wiederfinden.Tabelle 15Bedeutsame Umweltziele für den <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/RSchutzgut Mensch• Reduzierung der Lärmbelastung durch Straßenverkehr, Flugverkehr, Industrie undGewerbe sowie Schienenverkehr (Nationale Nachhaltigkeitsstrategie, Richtlinie2002/49/EG <strong>des</strong> Europäischen Parlaments und <strong>des</strong> Rates vom 25. Juni 2002 überdie Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm)• Verkehrseffiziente sowie flächeneffiziente und flächensparsame Planung und Zuordnungvon Raumnutzungen (<strong>Entwurf</strong> <strong>RREP</strong>)• Schädliche Umwelteinwirkungen auf die ausschließlich oder überwiegend dem Wohnendienenden Gebiete sowie auf sonstige schutzbedürftige Gebiete soweit wiemöglich vermeiden, Orientierungswerte der Bauleitplanung einhalten. (BImSchG)• Zum Schutz der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrsgeräuscheist bei dem Bau oder der wesentlichen Änderung von Verkehrswegensicherzustellen, dass der Beurteilungspegel die Immissionsgrenzwerte der 16.BImSchV nicht überschreitet. (§ 41 BImSchG)Mai 2009 65


<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/RSchutzgut Tiere, Pflanzen, Biodiversität• Erhalt, Sicherung und Entwicklung von Gebieten mit besonderer Bedeutung für denArten- und Biotopschutz und die Biodiversität u.a.:o nationale und internationale Schutzgebiete nach BNatSchG und LNatGo ökologisches Netz Natura 2000 (§§ 32 bis 38 BNatSchG, Lan<strong>des</strong>agenda M-V(UM M-V, 2006))o Schaffung eines Biotopverbun<strong>des</strong> auf min<strong>des</strong>tens 10 % der Lan<strong>des</strong>fläche (§3 Abs. 3 BNatSchG) bzw. Entwicklung von Biotopverbundsystemen mit KernundVerbindungsbereichen (ROG, LEP M-V, <strong>Entwurf</strong> <strong>RREP</strong>)o Sicherung unzerschnittener verkehrsarmer Räume (Nationale Nachhaltigkeitsstrategie,ROG, LNatG, GLRP <strong>MM</strong>/R, <strong>Entwurf</strong> <strong>RREP</strong>)o Brut-, Nahrungs- und Ruhehabitate der Brut- und Rastvögel (GLRP <strong>MM</strong>/R,<strong>Entwurf</strong> <strong>RREP</strong>)• Beachtung von Belangen <strong>des</strong> Artenschutzes (§§ 39 ff. BNatSchG)• Schutz und Erhalt der biologischen Vielfalt (Arten, Ökosysteme, genetische Vielfalt)und nachhaltige Nutzung ihrer Bestandteile (Übereinkommen über die biologischeVielfalt von Rio de Janeiro, 6. Umweltaktionsprogramm der EU, Nationale Nachhaltigkeitsstrategie(BMU 2007), Lan<strong>des</strong>agenda M-V (UM M-V, 2006))• Leitlinien lt. GLP M-V und GLRP <strong>MM</strong>/R zu Arten und Lebensräumen sowie landschaftlichenFreiräumen (Kapitel III.1.2.1 und 1.2.6 GLRP)Schutzgut Boden• Flächeneffiziente und flächensparsame Planung von Raumnutzungen, Erhaltungund Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit <strong>des</strong> Bodens von dauerhaft nicht mehrgenutzten Flächen (Vermeidung der Neuversiegelung, Förderung von Entsiegelung)(ROG, BauGB, LPlG M-V, LNatG, LEP M-V, <strong>Entwurf</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/R)• Reduzierung der durchschnittlichen täglichen Flächeninanspruchnahme von 105ha/d (2002) bis 2020 auf 30 ha (Nationale Nachhaltigkeitsstrategie)• Sicherung von Gebieten mit bedeutsamen Bodenfunktionen (insbesondere Ertragsfunktion,Archivfunktion, Lebensraumfunktion) (BBodSchG)• Leitlinien lt. GLP M-V und GLRP <strong>MM</strong>/R zu Boden (Kapitel III.1.2.2 GLRP)Schutzgut Wasser• Schutz und Verbesserung <strong>des</strong> Zustands der Gewässer und der von diesen direktabhängigen Landökosysteme im Hinblick auf deren Wasserhaushalt, Erreichung undErhalt <strong>des</strong> guten Zustan<strong>des</strong> für alle Gewässer (RL 2000/60/EG (WRRL), Lan<strong>des</strong>agendaM-V)• Erhalt, Entwicklung oder Wiederherstellung natürlicher oder naturnaher Gewässersowie deren Uferzonen und natürlicher Rückhalteflächen; Änderungen <strong>des</strong> Grundwasserspiegels,die zu einer Zerstörung oder nachhaltigen Beeinträchtigung schutzwürdigerBiotope führen können, sind zu vermeiden; unvermeidbare Beeinträchtigungensind auszugleichen (BNatSchG)• Sicherung von Gebieten mit besonderer Bedeutung für die Grundwasserneubildungund -gewinnung (GLRP)• Sicherung von Gebieten mit besonderer Empfindlichkeit <strong>des</strong> Grundwassers (<strong>Entwurf</strong><strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/R• Vermeidung und Verminderung schädlicher Umwelteinwirkungen, Schutz und Vorsorgegegen Gefahren (BImSchG)• Vermeidung von Nähr- und Schadstoffimmissionen in Gewässer (Umweltbun<strong>des</strong>amt2007, LEP M-V)• Freihaltung hochwassergefährdeter Gebiete von empfindlichen Raumnutzungen(<strong>Entwurf</strong> <strong>RREP</strong>)• Leitlinien lt. GLP M-V und GLRP <strong>MM</strong>/R zu Wasser (Kapitel III.1.2.3 GLRP)66Mai 2009


<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/RSchutzgut Klima/Luft• Verkehrseffiziente Planung und Zuordnung von Raumnutzungen (Vermeidung vonLuftschadstoffemissionen) (<strong>Entwurf</strong> <strong>RREP</strong>)• Sicherung von Gebieten mit besonderer Bedeutung für die Kalt- und Frischluftentstehungund für den Kalt- und Frischlufttransport (LNatG M-V, GLRP <strong>MM</strong>/R)• Senkung der Freisetzung der von Treibhausgasen (Kohlendioxid (CO 2 ), Methan(CH 4 ), Distickstoffoxiden/Lachgas (N 2 O), teilfluorierte und perfluorierte Kohlenwasserstoffe(H-FKW, FKW) und Schwefelhexafluorid (SF 6 )) (Klimarahmenkonventionvon Rio de Janeiro, Kyoto-Protokoll); Reduzierung im Zeitraum 2008 bis 2012 gegenüber1990 um 21 % (Nationale Nachhaltigkeitsstrategie, 6. Umweltaktionsprogramm)• Verdopplung <strong>des</strong> Anteils erneuerbarer Energien bis 2010 (Klimaschutzprogramm derBun<strong>des</strong>regierung); Aufbau einer nachhaltigen Energieversorgung, gestützt auf Energieeinsparung,Energieeffizienz und Nutzung erneuerbarer Energien (Lan<strong>des</strong>agendaM-V)• Erhöhung <strong>des</strong> Anteils erneuerbarer Energien am Primärenergieverbrauch bis 2010gegenüber 2000 auf 4,2 % und bis 2020 auf 10 % (Nationale Nachhaltigkeitsstrategie,Bun<strong>des</strong>regierung)• Steigerung <strong>des</strong> Anteils erneuerbarer Energien am gesamten Energieverbrauch bis2010 auf 12,5 % und bis 2020 auf 25 % bis 30 % (Nationale Nachhaltigkeitsstrategie,Bun<strong>des</strong>kabinett)• Begrenzung der Erhöhung der globalen Durchschnittstemperatur auf höchstens 2°Cüber dem vorindustriellen Niveau• Reduzierung der Schadstoffbelastung der Luft für die Emissionen von Schwefeldioxide(SO 2 ), Stickstoffoxiden (NO x ), Ammoniak (NH 3 ) und flüchtigen organischenVerbindungen ohne Methan (NMVOC) im Mittel um 70 % bis 2010 gegenüber 1990(Nationale Nachhaltigkeitsstrategie)• Verhinderung von Überschreitungen der Grenzwerte für die Konzentration bodennahenOzons (Nationale Nachhaltigkeitsstrategie)• Vermeidung und Verminderung schädlicher Umwelteinwirkungen, Schutz und Vorsorgegegen Gefahren (BImSchG)• Leitlinien lt. GLP M-V und GLRP <strong>MM</strong>/R zu Klima und Luft (Kapitel III.1.2.4 GLRP)Schutzgut Landschaft• Sicherung von Gebieten mit besonderer Bedeutung für das Landschafts- und Naturerleben(GLRP <strong>MM</strong>/R, <strong>Entwurf</strong> <strong>RREP</strong>)• Sicherung von Gebieten mit besonderer kulturhistorischer Bedeutung (6. Umweltaktionsprogramm,GLRP <strong>MM</strong>/R)• Leitlinien lt. GLP M-V und GLRP <strong>MM</strong>/R zu Arten und Lebensräumen (Kapitel III.1.2.5GLRP)Schutzgut Kultur und Sachgüter• Sicherung von Gebieten und Einzelobjekten mit besonderer denkmalpflegerischeroder kulturhistorischer Bedeutung (ROG, BNatSchG, DSchG M-V)Mai 2009 67


<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/R6. Vertiefte Umweltprüfung regionalplanerischer Festlegungen6.1 VorgehensweiseNachfolgende Kapitel umfassen die Umweltprüfung der als prüfpflichtig ermittelten Festlegungen<strong>des</strong> <strong>Entwurf</strong>s <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/R (vgl. Kapitel 4).An erster Stelle wird die prüfpflichtige Festlegung wörtlich wiedergegeben und kurz beschrieben.Dann erfolgt die tabellarische Auflistung der prognostizierbaren umwelterheblichenWirkfaktoren, die sich aus der Umsetzung der beschriebenen Planung ergeben können.Da auf regionaler Ebene i.d.R. noch keine Kenntnisse über die konkrete Ausführungder Planungen vorhanden sind, können die Wirkfaktoren nicht detailliert, sondern nur grobanhand ähnlicher Planungen prognostiziert werden. Dies ist aber aufgrund der regionalenBetrachtungsebene als ausreichend anzusehen. Die Zuordnung der Wirkfaktoren in Bezugauf ihr Auftreten in baubedingte, anlagebedingte und betriebsbedingte Wirkungen erfolgtrein informativ und wird nur bei entsprechendem Detaillierungsgrad der Festlegung (z.B. Zieloder Grundsatz) im Weiteren bei der Bewertung der Umweltauswirkungen herangezogen.• Baubedingte Wirkungen beinhalten die Beeinträchtigungen, die während der Durchführungder Baumaßnahmen z.B. durch die Baustelleneinrichtung, den Baustellenverkehro.ä. auftreten. Sie sind zeitlich begrenzt. Folgewirkungen, wie z.B. Bodenverdichtungen,können jedoch auf Dauer bestehen bleiben.• Anlagebedingte Wirkungen sind alle nachhaltigen und dauerhaften Veränderungen derLeistungsfähigkeit <strong>des</strong> Natur- und Landschaftshaushalts sowie <strong>des</strong> Landschaftsbil<strong>des</strong>,die durch Baukörper (Gebäude, Straßen, Sportanlagen o.ä.) verursacht werden.• Betriebsbedingte Wirkungen sind alle Beeinträchtigungen, die nach Fertigstellung <strong>des</strong>Vorhabens bei Betrieb und Nutzung der Anlage auftreten. Hier sind dies vor allem akustischeund visuelle Störreize sowie Schadstoffemissionen.Weiterhin werden die voraussichtlich betroffenen Schutzgüter ermittelt.Da für eine Reihe der prüfpflichtigen Festlegungen bereits planerische Vorarbeiten vorliegenbzw. teilweise sogar Plangenehmigungen oder Planfeststellungen bestehen, wird der aktuellePlanungsstand kurz erläutert. Dies ist für die Ermittlung von Abschichtungsmöglichkeitenim Rahmen der Umweltprüfung <strong>zum</strong> <strong>RREP</strong> von Bedeutung. So kann z.B. auf Erkenntnisseaus Umweltverträglichkeitsstudien oder -untersuchungen aus über- bzw. nachgeordnetenPlanungsebenen zurückgegriffen werden.Insbesondere bei der Auswahl geeigneter Gebiete zur Festlegung der Vorrang- und VorbehaltsgebieteRohstoffsicherung sowie der Eignungsgebiete für Windenergieanlagen warenumfangreiche Vorarbeiten im Rahmen der Erarbeitung <strong>des</strong> Vorentwurfs <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> notwendig.Da hierbei bereits eine Reihe von Umweltbelangen einbezogen wurden, z.B. in Formvon Ausschluss- oder zu berücksichtigenden Kriterien, werden diese Arbeitsschritte umfassenderläutert.Für all diejenigen regionalplanerischen Festlegungen, für die keine oder nur unzureichendeAbschichtungsmöglichkeiten bestehen, erfolgt die vertiefte Prüfung der Umweltauswirkungenin zwei Schritten. Im ersten Schritt wird der Umweltzustand <strong>des</strong> von der Planung betroffenenRaumes beschrieben. Je nachdem, welche umwelterheblichen Wirkfaktoren ermitteltwurden, beschränkt sich diese Betrachtung nicht nur auf den eigentlichen Vorhabensstandort,sondern auch auf angrenzende Räume. Soweit sinnvoll und möglich, werden die Ergebnisseder Beschreibung <strong>des</strong> Umweltzustan<strong>des</strong> verbal zusammengefasst.Ebenfalls in Abhängigkeit von den prognostizierten erheblichen Umweltwirkungen erfolgt imzweiten Schritt die eigentliche Bewertung der Umweltauswirkungen. Je nach Konkretisie-68Mai 2009


<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/Rrungsgrad und je nach Art der regionalplanerischen Festlegung erfolgt diese einzelflächenbezogenund/oder zusammenfassend für alle betrachteten Einzelflächen.Die sich anschließenden Kapitel enthalten Aussagen zur Alternativenprüfung, zu Vermeidungs-und Kompensationsmaßnahmen sowie zu Maßnahmen zur Überwachung <strong>des</strong> Umweltzustan<strong>des</strong>.Übergreifende Aussagen zur Überwachung <strong>des</strong> Umweltzustan<strong>des</strong> werdenzusätzlich in Kapitel 6.10 dargestellt.In einem abschließenden Kapitel 6.11 erfolgt auf Grundlage der Ergebnisse der Umweltprüfungzu den einzelnen regionalplanerischen Festlegungen die Gesamtplanbetrachtung unterEinbeziehung prognostizierbarer positiver und negativer Umweltwirkungen sowie Berücksichtigungder in Kapitel 5.3 ermittelten bedeutsamen Umweltziele.6.2 Halbinsel Wustrow6.2.1 Inhalt der FestlegungG 3.1.3 (5): In Rerik soll auf der Halbinsel Wustrow raumverträglich ein touristischer Standortentwickelt werden.Zur Begründung vgl. S. 23 im <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/R.Die Grundsatzfestlegung zielt auf die touristische Entwicklung und Nutzung der ehemaligenmilitärischen Liegenschaft auf der Halbinsel Wustrow (Stadt Rerik). Einbezogen werden sollenu.a. die baulichen Strukturen der ehemaligen Gartenstadt. Für zukünftige Planungen undNutzungskonzepte muss die Raumverträglichkeit nachgewiesen werden.6.2.2 Umwelterhebliche Wirkfaktoren und betroffene SchutzgüterNachfolgend werden die voraussichtlichen wesentlichen umwelterheblichen Wirkfaktoreneines touristischen Vorhabens auf der Halbinsel Wustrow dargestellt. Dabei wird Bezug genommenauf die bisherigen Planungen, in denen davon ausgegangen wurde, dass in denpotenziellen Bebauungsgebieten eine Bettenkapazität von maximal 2.100 - 2.300 Bettenentsprechend der im nachfolgenden Kapitel erläuterten „Rahmenplanung“ erreicht werdenkann. Da <strong>zum</strong> einen unklar ist, ob ein Vorhaben dieser Größenordnung tatsächlich jemalsrealisiert wird und <strong>zum</strong> anderen unklar ist, ob bzw. welche touristischen Projekte auf densich westlich anschließenden Flächen zukünftig geplant werden, können nachfolgend nurallgemeine bzw. sich auf bisherige Planungen beziehende Wirkfaktoren ermittelt werden.Tabelle 16Ableitung der Wirkfaktoren aus touristischen Großprojekten sowie Betroffenheit derSchutzgüterWirkfaktor Typ Beschreibung der UmweltauswirkungenVoraussichtlich betroffeneSchutzgüterba anl beVersiegelung X - dauerhafte Versiegelung von Flächen für Gebäudeund Verkehrsflächen- ein Teil der Flächen ist bereits versiegelt (vorhandenerGebäudebestand, vorhandene Straßen und Wege)Nutzungsumwandlung/X X - Wiederherrichtung, Neubau und Erweiterung derbaulichen AnlagenFlächeninanspruchnahme- Umnutzung derzeit brach liegender Flächen- Verlust biotischer und abiotischer Funktionen <strong>des</strong>Naturhaushalts- Veränderung natürlicher Bodenfunktionen und Standortqualitäten- Verlust von Lebensraum für Flora und Fauna (Vögel,Nähr- undSchadstoffemissionenXFledermäuse, Amphibien, Reptilien u.a.)X - Schadstoffemissionen durch Verkehr in der Bau- undin der Betriebsphase- Schad- und Nährstoffemissionen durch eine potenzielleNutzung der Fläche im LSG (z.B. Golfplatz)Me FFB Bo W KL La KuX X X X X XX X X X X XX X X X X XMai 2009 69


<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/RStaubemissionenLärmemissionenVisuelle Wirkungen,ReliefänderungBeunruhigung/Störung/ ZerschneidungswirkungBeanspruchung/BeeinträchtigungvonGrund- undOberflächenwasserX - durch Verkehr der Baustellenfahrzeuge in Rerik bzw.in möglicherweise bereits bewohnten Bereichen aufder HI WustrowX X - während der Bauzeit durch Verkehre und Bautätigkeit- in der Betriebszeit durch Verkehr, Betriebsgeräuschebaulicher Anlagen oder von Geräten für Pflege- undUnterhaltungsmaßnahmen im gesamten Gebiet- insbesondere der zusätzlich erzeugte Verkehr durchdie Schaffung von Wohn- und Ferienhäusern auf derHI Wustrow verursacht in der Ortslage Rerik umwelterheblicheWirkungenX X X - durch Neubau und Erweiterung <strong>des</strong> vorhandenenGebäudebestan<strong>des</strong>- Reliefänderungen insbesondere bei Nutzung derbrachliegenden LSG-Fläche aufgrund von GeländemodellierungenX X - durch Wiederherrichtung, Neubau und Erweiterungder baulichen Anlagen in den potenziellen Bebauungsplangebieten- durch potenzielle (touristische) Nutzungen der westlichangrenzenden Fläche innerhalb <strong>des</strong> LSGX - Entnahme von Grundwasser (z.B. zur Bewässerungeines Golfplatzes)- Verringerung der Grundwasserneubildung z.B. durchdie Anlage von Gewässern oder VersiegelungXXXXX X X XX X XAbkürzungen: ba - baubedingt; anl - anlagebedingt; be - betriebsbedingt; Me - Mensch; FFB – Flora, Fauna,Biodiversität; Bo - Boden; W - Wasser; KL - Klima/Luft; La - Landschaft, Ku - Kultur- und Sachgüter6.2.3 Planungsstand und AbschichtungsmöglichkeitenAuf der Halbinsel Wustrow wurden in den 30er Jahren Ausbildungseinrichtungen der Wehrmachterrichtet. Die Insel wurde seit dieser Zeit militärisch genutzt (zuerst von der Wehrmacht,dann als sowjetische Garnision). Der Abzug der GUS-Truppen erfolgte im Oktober1993. Die vorhandenen baulichen Anlagen der ehemaligen Offizierssiedlung (Gartenstadt)sind aus städtebaulicher und denkmalpflegerischer Sicht noch erhaltenswert, mittlerweileaber stark sanierungsbedürftig, ggf. auch schon nicht mehr sanierungsfähig (unzureichendeSanierungsarbeiten vor 1993, Leerstand seit 1993).Vor dem Verkauf der Halbinsel wurde für die Halbinsel Wustrow eine „Rahmenplanung“ fürdie zukünftige Nutzung erstellt. Für die gesamte Entwicklung auf der Halbinsel Wustrow wurdedie maximal zulässige Bettenzahl auf 2.100 – 2.300 Betten begrenzt. Den im Rahmenplanfestgelegten Nutzungen und Größenordnungen sollte aufgrund der im Vorfeld durchgeführtenumfangreichen Abstimmungen ohne Durchführung eines Raumordnungsverfahrenszugestimmt werden.Im Jahr 1998 kaufte die FUNDUS-Gruppe ECE Entwicklungs-Compagnie Wustrow die Halbinsel.Die Entwicklungsvorstellungen <strong>des</strong> Vorhabensträgers gingen über die im Rahmenplanabgestimmten Inhalte hinaus. So sollten zusätzlich ein Golfplatz (19-Loch + 9-Loch-Übungsplatz), drei kleine Dorfbereiche (Weiler) mit zusammen 24 Grundstücken, eine Marinaan der Außenküste (250 Liegeplätze) und ein Reiterhof auf der Halbinsel entwickelt werden.1999 fasste die Stadt Ostseebad Rerik Aufstellungsbeschlüsse für zwei Bebauungspläne.Im Gebiet der „Alten Gartenstadt“ (60 ha) sollten danach ca. 1.400 Betten für Dauerwohnenund Ferienwohnungen geschaffen werden. Die westlich angrenzende Fläche (40 ha) solltezur „Neuen Gartenstadt“ für ca. 600 weitere Bewohner und Feriengäste entwickelt werden.In der „Alten Gartenstadt“ sollten die baulichen Altbestände (zweigeschossige Gebäude mitgroßzügigen Gartenanlagen) die Grundlage <strong>des</strong> Nutzungskonzeptes bilden. Weiterhin wardie Errichtung zweier Hotels, eines Versorgungszentrums, eines Kulturhauses und vonSportanlagen geplant. Die „Neue Gartenstadt“ sollte an den baulichen Stil der „Alten Gartenstadt“angepasst werden. Die Bebauungspläne wurden bisher nicht aufgestellt. DanebenXX70Mai 2009


<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/Rwaren der Bau eines Golfhotels, eines Reiterhofes und eines Versorgungszentrums geplant.Im Westen grenzt das B-Plangebiet an das Landschaftsschutzgebiet „Salzhaff“.Für die über den Rahmenplan hinausgehenden Nutzungsabsichten wurde im November2002 ein Raumordnungsverfahren (ROV) eröffnet, in welchem die Raumverträglichkeit derVorhaben geprüft werden sollte. Als Verfahrensunterlagen wurden dabei vorgelegt: ein Erläuterungsbericht,die Umweltverträglichkeitsuntersuchung, die FFH-Verträglichkeitsprüfungsowie eine Reihe weiterer Fachgutachten. Das Raumordnungsverfahren wurde aufgrundfehlender Aktivitäten <strong>des</strong> Vorhabensträgers am 19.12.2007 durch die oberste Lan<strong>des</strong>planungsbehördeM-V eingestellt.Ein wesentliches Problem bei der Entwicklung der Halbinsel Wustrow stellte die Verkehrserschließungdar. Ein umfassen<strong>des</strong> Verkehrskonzept zur Lösung der zu erwartenden Problemeliegt bislang nicht vor.Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Ostseebad Rerik vom 19.07.2006 wurdedie ehemalige militärische Liegenschaft zwischen Wustrower Hals im Osten und Naturschutzgebiet„Wustrow“ im Westen von den Darstellungen <strong>des</strong> Flächennutzungsplanes ausgenommen.Die Umsetzung o.g. Planungen zur Entwicklung der Halbinsel Wustrow ruht derzeit. Aufbauendauf den bisherigen Planungen wird für die Umweltprüfung <strong>zum</strong> <strong>RREP</strong> davon ausgegangen,dass zukünftige Nutzungskonzepte die bisher bereits in die Betrachtung einbezogenenFlächen umfassen werden. Dies sind die Gebiete der „Alten und Neuen Gartenstadt“ sowiedie westlich angrenzenden Flächen im Landschaftsschutzgebiet bis zur Grenze <strong>des</strong> Naturschutzgebietes.Die Abgrenzung <strong>des</strong> Untersuchungsraumes orientiert sich an dem für dasRaumordnungsverfahren festgelegten engeren und weiteren Untersuchungsraum.Die Entwicklung eines Sportboothafens an der Außenküste der Halbinsel Wustrow wird inKapitel 6.3 gesondert betrachtet.6.2.4 Prüfung der Umweltauswirkungen6.2.4.1 Beschreibung <strong>des</strong> aktuellen Umweltzustan<strong>des</strong>Bei der Beschreibung <strong>des</strong> aktuellen Umweltzustan<strong>des</strong> werden für die Flächen mit ehemalsgenutztem baulichem Bestand (Alte Gartenstadt, ehemalige Kasernen u.a.) <strong>zum</strong> einen dieVerfahrensunterlagen <strong>zum</strong> ROV (FFH-Verträglichkeitsstudie) und <strong>zum</strong> anderen die mündlichenAussagen ortskundiger Planer herangezogen. Für die westlich angrenzenden Freiflächenwerden ebenfalls die Verfahrensunterlagen <strong>zum</strong> ROV (Umweltverträglichkeitsuntersuchung,FFH-Verträglichkeitsuntersuchung) herangezogen, wobei die hier ableitbaren Aussagenergänzt werden um aktuelle Angaben aus den in Kapitel 5.1 beschriebenen Informationsgrundlagen.Die Beschreibung <strong>des</strong> Ist-Zustan<strong>des</strong> erfolgt für den in Abbildung 1 dargestellten Untersuchungsraum.Eine Aktualisierung der Aussagen für einen weiteren Untersuchungsraum erscheintwenig sinnvoll, da hier insbesondere Auswirkungen aus der Zunahme der Verkehrsbelastunguntersucht wurden, die aber aufgrund einer im Wesentlichen unveränderten Ausgangssituationihre Gültigkeit behalten.Obwohl <strong>zum</strong> Zeitpunkt der Erarbeitung der Verfahrensunterlagen <strong>zum</strong> Raumordnungsverfahreneine Vielzahl von Informationen vorlag, muss davon ausgegangen werden, dass sichder derzeitige Umweltzustand einiger Schutzgüter verändert hat. Zwischen der Erarbeitungder Umweltverträglichkeitsuntersuchung <strong>zum</strong> ROV und der Erarbeitung <strong>des</strong> <strong>Umweltbericht</strong>s<strong>zum</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/R sind ca. 7 Jahre vergangen, in denen das Plangebiet weitestgehend einerungestörten Entwicklung überlassen war.Die Beschreibung <strong>des</strong> aktuellen Umweltzustan<strong>des</strong> erfolgt in Anhang 6.2.4.1.Mai 2009 71


<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/R„Alte und neue Gartenstadt“„Westlich an die Gartenstädteangrenzende Freiflächen“UntersuchungsraumAbbildung 1: Halbinsel Wustrow - potenzielle Plangebiete und Abgrenzung <strong>des</strong> Untersuchungsraums6.2.4.2 Bewertung der Umweltauswirkungen„Alte und Neue Gartenstadt“Die Ermittlung potenziell erheblicher Umweltauswirkungen erfolgt auf der Grundlage derBeschreibung <strong>des</strong> Umweltzustan<strong>des</strong> (vgl. vorheriges Kapitel i.V.m. Anhang 6.2.4.1).Als maßgeblicher beschränkender Faktor für eine zukünftige Nutzung auf der HalbinselWustrow muss die verkehrliche Erschließung der Halbinsel angesehen werden. Bereits jetztwerden in der Saison die Orientierungswerte bezüglich der Lärmbelastung überschritten.Eine Zunahme der Belastung infolge der verkehrlichen Erschließung der Halbinsel Wustrowüber die Stadt Rerik und über den Wustrower Hals würde zu erheblichen Beeinträchtigungender Anwohner führen. In alle bisherigen Untersuchungen und Konzepten konnten keinekonsensfähigen Lösungswege erarbeitet werden.Im Bereich der „Alten und Neuen Gartenstadt“ selbst können erhebliche Beeinträchtigungenim Zusammenhang mit der Inanspruchnahme der im Anhang 6.2.4.1 genannten schutzwürdigenBereiche auftreten (Gehölzstrukturen, salzhaffnahe Flächen, Lebensräume geschützterArten).Regionalplanerische Abwägung:Die potenziellen Standorte der „Alten und Neuen Gartenstadt“ sind grundsätzlich geeignet,um im Rahmen der Entwicklung eines touristischen Standortes auf der Halbinsel Wustroweinbezogen zu werden. Aus der Beschreibung <strong>des</strong> Umweltzustan<strong>des</strong> im Anhang 6.2.4.1 undaus den Ausführungen zur FFH-Verträglichkeitsprüfung (vgl. Kapitel 7.2) ist erkennbar, welchenBereichen bereits jetzt eine besondere Bedeutung für die einzelnen Schutzgüter undfür die geschützten Arten und Lebensräume zukommt. Diese Bereiche sollten auch bei künftigenPlanungen berücksichtigt und möglichst nicht beeinträchtigt werden.Westlich an die Gartenstädte angrenzende FreiflächenZur Ermittlung potenziell erheblicher Umweltauswirkungen aus der Nutzung der Freiflächenwerden ebenfalls die Verfahrensunterlagen <strong>zum</strong> ROV ausgewertet, das heißt, es werden dieAuswirkungen dargestellt, die sich ergeben würden, wenn der im ROV untersuchte Golfplat<strong>zum</strong>gesetzt werden würde. Auch hier ist die ggf. ungenügende Aktualität der Daten zu berücksichtigen(2002). Die prognostizierten Beeinträchtigungen der Schutzgüter werden tabellarischim Anhang 6.2.4.2 dargestellt.Regionalplanerische Abwägung:Die westlich an die Gartenstädte angrenzenden Freiflächen sind grundsätzlich geeignet, umim Rahmen der Entwicklung eines touristischen Standortes auf der Halbinsel Wustrow ein-72Mai 2009


<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/Rbezogen zu werden. Aus der Beschreibung <strong>des</strong> Umweltzustan<strong>des</strong> im Anhang 6.2.4.1, ausder Bewertung der Umweltauswirkungen im Anhang 6.2.4.2 aber auch aus den Ausführungenzur FFH-Verträglichkeitsprüfung (vgl. Kapitel 7.2) ist erkennbar, welchen Bereichen bereitsjetzt eine besondere Bedeutung für die einzelnen Schutzgüter und für die geschütztenArten und Lebensräume zukommt. Diese Bereiche sollten auch bei künftigen Planungenberücksichtigt und möglichst nicht beeinträchtigt werden.Nicht abschließend einschätzbar ist, welche Veränderungen sich bezüglich der Bewertungder Arten und Lebensräume bis <strong>zum</strong> Zeitpunkt der Wiederaufnahme von Planungen ergebenwerden. Da auf nachfolgenden Planungsebenen aber detaillierte Umweltprüfungen vorzunehmensind, sind die neuen Erkenntnisse bei der Planung <strong>des</strong> konkreten Vorhabens zuberücksichtigen.6.2.5 AlternativenprüfungDa es sich um eine ortsgebundene Planung handelt (Umnutzung bestehender baulicherStrukturen) wurden durch den Regionalen <strong>Planungsverband</strong> <strong>MM</strong>/R keine grundsätzlich anderenStandorte für die Realisierung eines touristischen Vorhabens untersucht.Im Ergebnis der Umweltprüfung <strong>zum</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/R wird festgestellt, dass sowohl die Bereicheder „Alten und Neuen Gartenstadt“ als auch die „Westlich an die Gartenstädte angrenzendeFreiflächen“ grundsätzlich für die Entwicklung eines touristischen Standortes geeignetsind. Die Festlegung im Grundsatz 3.1.3 (5) enthält keine Informationen darüber, ob und wiedie Teilflächen tatsächlich einzubeziehen sind. Daher werden sich die maßgeblichen Alternativenbezüglich der touristischen Entwicklung auf der Halbinsel Wustrow im Rahmennachgeordneter Planungen ergeben bei:• der Festlegung der Kapazität <strong>des</strong> Vorhabens,• der verkehrlichen Erschließung der Halbinsel Wustrow,• der Auswahl der zu realisierenden Teilvorhaben und• der Auswahl der konkreten Standorte zur Realisierung der Teilvorhaben.Eine detaillierte Prüfung dieser Alternativen ist im Rahmen der Umweltprüfung <strong>zum</strong> <strong>RREP</strong><strong>MM</strong>/R nicht möglich.6.2.6 Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen„Alte und Neue Gartenstadt“Ableitend aus bisherigen Erfahrungen und Erkenntnissen sind in den Bereichen der „Altenund neuen Gartenstadt“ folgende Vermeidungsmaßnahmen zu prüfen bzw. umzusetzen:• keine Bebauung der salzhaffnahen, naturnahen Bereiche südöstlich der ehemals genutztenbaulichen Bestände,• Berücksichtigung vorhandenen Gehölzstrukturen und möglichst umfassende Einbeziehungdieser in die planerischen Konzepte,• Anpassung <strong>des</strong> städtebaulichen Konzeptes für den Bereich der „Alten Gartenstadt“ andie vorhandenen Strukturen, d.h. keine bzw. nur eine behutsame Erweiterung <strong>des</strong> bestehendenEnsembles baulicher Anlagen ,• Beschränkung der Geschossfläche für Dauerwohnen und Ferienwohnungen auf üblicheGrößenordnungen,• abschnittsweise Entwicklung der Halbinsel Wustrow in nachgeordneten Verfahren.Westlich an die Gartenstädte angrenzende FreiflächenVermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen, wie sie im Zusammenhang mit dem Raumordnungsverfahrenvon 2002 ermittelt wurden, sind im Anhang 6.2.4.2 dargestellt. Weiterevorhabensspezifische Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen können erst im Planverfahrenfür ein konkretes Vorhaben ermittelt werden, da erst zu diesem Zeitpunkt die genauenkompensationsbedürftigen Auswirkungen <strong>des</strong> Vorhabens ermittelbar sind. Die Mög-Mai 2009 73


<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/Rlichkeiten zur Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen direkt im Plangebiet sollten dabeiverstärkt geprüft werden.6.2.7 Überwachung <strong>des</strong> Umweltzustan<strong>des</strong>Übergreifende Informationen zur Überwachung <strong>des</strong> Umweltzustan<strong>des</strong> (auch Monitoring)enthält Kapitel 6.10 <strong>des</strong> vorliegenden <strong>Umweltbericht</strong>s. Nachfolgende Ausführungen befassensich ausschließlich mit dem vorhabensbezogenen Monitoring (zur Begriffserläuterungvgl. Kapitel 6.10).Vorhabensbezogen sollen im Hinblick auf die hier betrachtete Festlegung eines touristischenStandortes auf der Halbinsel Wustrow folgende Monitoringschritte umgesetzt werden:Im konkreten PlanverfahrenDie Zulassung eines touristischen Vorhabens auf der Halbinsel Wustrow erfolgt unterZugrundelegung <strong>des</strong> BauGB. Voraussichtlich muss vor der baurechtlichen Zulassung einRaumordnungsverfahren durchgeführt werden. Unabhängig davon, welches nachgeordnetePlanverfahren zur Anwendung kommt, werden folgende Aspekte im Rahmen <strong>des</strong> Monitoringsgeprüft:• Überprüfung, ob die im <strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/R prognostizierten erheblichenKonfliktbereiche (vgl. Anhänge 6.2.4.1 und 6.2.4.2) im nachgeordneten Planverfahrenberücksichtigt werden und ob die dann ermittelten Prognoseergebnisse abweichen vondenen im <strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>RREP</strong>,• Einstellung von neuen Belangen in nachgeordnete Planverfahren, die im Rahmen derRaumbeobachtung erkannt wurden, insbesondere solche, die zu kumulativen Umweltwirkungenführen können,• Überprüfung, ob Vermeidungs-, Verminderungs- und Kompensationsmaßnahmen planerischumgesetzt werden.Während und nach der Realisierung <strong>des</strong> konkreten PlanverfahrensIm Rahmen <strong>des</strong> zweiten Beteiligungs- und Abwägungsverfahrens <strong>zum</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong><strong>MM</strong>/R und <strong>zum</strong> <strong>Umweltbericht</strong> strebt der Regionale <strong>Planungsverband</strong> <strong>MM</strong>/R eine Abstimmungmit den zuständigen Behörden (Landkreis, Fachbehörden) an, in welcher Form sichergestellt werden kann, dass der RPV <strong>MM</strong>/R zukünftig Kenntnis über unvorhergesehene erheblicheUmweltauswirkungen erhält, die sich während und nach der Realisierung <strong>des</strong> konkretenPlanvorhabens ergeben.Daher werden alle öffentlichen Stellen, die Umweltinformationen sammeln (Behörden mitumwelt- und gesundheitsbezogenem Aufgabenbereich), gebeten, Vorschläge für die Ausgestaltungdieses Informationsaustauschs zu unterbreiten.6.3 Hafenneubau an der Ostseeküste6.3.1 Inhalt der FestlegungG 3.1.3 (11): Am Standort Rerik-Außenküste soll durch den Bau eines Sportboothafens einNetzlückenschluss erfolgen.Zur Begründung vgl. S. 24 im <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/R.Die Grundsatzfestlegung zielt auf den Bau eines Sportboothafens an der Außenküste imBereich Rerik. Dieser soll dem Lückenschluss zwischen Sportboothäfen im Wismarer Raumund dem Kühlungsborner Sportboothafen dienen. Der Standort ist als Empfehlung im Standortkonzeptfür Sportboothäfen an der Ostseeküste (2004) enthalten und wird als geplanterSportboothafen symbolhaft auf der Grundkarte der räumlichen Ordnung festgelegt.74Mai 2009


<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/R6.3.2 Umwelterhebliche Wirkfaktoren und betroffene SchutzgüterNachfolgend werden die wesentlichen umwelterheblichen Wirkfaktoren aus dem Bau undBetrieb eines Sportboothafens an der Außenküste der Halbinsel Wustrow dargestellt.Tabelle 17Ableitung der Wirkfaktoren aus dem Hafenneubau sowie Betroffenheit der SchutzgüterWirkfaktor Typ Beschreibung der UmweltauswirkungenVoraussichtlich betroffeneSchutzgüterba anl beVersiegelung X - dauerhafte Versiegelung von Flächen für ggf. zu errichtendeGebäude und Verkehrsflächen- Verlust biotischer und abiotischer Funktionen <strong>des</strong>Naturhaushalts- Veränderung natürlicher Bodenfunktionen und Standortqualitäten- Verlust von Lebensraum für Flora und FaunaNutzungsumwandlungckens,X X - Flächenbeanspruchung durch Bau <strong>des</strong> Hafenbe-der Hafeneinfahrt, der Molen, ggf. einer Pro-Flächeninanspruchnahmmenadeund eines Parkplatzes- Verlust biotischer und abiotischer Funktionen <strong>des</strong>Naturhaushalts- Veränderung natürlicher Bodenfunktionen und Standortqualitätendurch Überbauung, Abgrabung und Aufschüttungen- Verlust von Lebensraum für Flora und Fauna (Vögel,Fische, Makrozoobenthos u.a.) am Vorhabensstandort,in angrenzenden Bereichen aber auch an einemSchwebstoffundSchadstoffemissionenStaubemissionenLärmemissionenVisuelle WirkungenBeunruhigung/Störung/ ZerschneidungswirkungVeränderungder KüstendynamikBeeinträchtigungder WasserqualitätXXXpotenziellen Standort zur BaggergutverbringungX - Schadstoffemissionen durch Fahrzeugverkehr in derBau- und in der Betriebsphase an Land und auf demWasser- Schwebstofffreisetzung während der Bauphase <strong>des</strong>Hafens- durch Verkehr der Baustellenfahrzeuge in Rerik bzw.in möglicherweise bereits bewohnten Bereichen aufder HI WustrowX - während der Bauzeit durch Verkehre und Bautätigkeit- in der Betriebszeit durch Verkehr und BetriebsgeräuscheMe FFB Bo W KL La KuX X X X X XX X X X X XX X X X X XX X X - durch die baulichen Anlagen selbst X X X XXXX - durch Überbauung <strong>des</strong> Strandbereiches kann derBiotopverbund in diesem Raum beeinträchtigt werden- Scheuchwirkung durch zunehmenden Bootsverkehran der Außenküste, ggf. aber auch im Salzhaff- Veränderung der Strömungsverhältnisse und <strong>des</strong>Sedimenttransports- Deaktivierung eines aktiven Kliffs- durch die Freisetzung von Schwebstoffen in der Bauphase- durch Sauerstoffzehrung im Hafenbecken infolge <strong>des</strong>XXXXX X XX X XAuftretens von DriftalgenAbkürzungen: ba - baubedingt; anl - anlagebedingt; be - betriebsbedingt; Me - Mensch; FFB – Flora, Fauna,Biodiversität; Bo - Boden; W - Wasser; KL - Klima/Luft; La - Landschaft, Ku - Kultur- und Sachgüter6.3.3 Planungsstand und AbschichtungsmöglichkeitenDer Planungsstand zur Gesamtentwicklung auf der Halbinsel Wustrow wird bereits unterPunkt 6.2.1 beschrieben. Das Vorhaben <strong>zum</strong> Bau eines Sportboothafens an der Außenküsteder Halbinsel Wustrow (Gemeinde Rerik) war bereits Inhalt <strong>des</strong> 2002 eröffneten, aber nichtabgeschlossenen Raumordnungsverfahrens (vgl. Kapitel 6.2.3). Zur Prüfung der Raumverträglichkeitlagen dazu ein Erläuterungsbericht, die Umweltverträglichkeitsuntersuchung, dieFFH-Verträglichkeitsprüfung sowie eine Reihe weiterer Fachgutachten vor.XXMai 2009 75


<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/RIm rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Ostseebad Rerik vom 19.07.2006 wurdedie ehemalige militärische Liegenschaft zwischen Wustrower Hals im Osten und Naturschutzgebiet„Wustrow“ im Westen von den Darstellungen <strong>des</strong> Flächennutzungsplanes ausgenommen.Im Standortkonzept für Sportboothäfen an der Ostseeküste (2004) wurde für den Küstenabschnittzwischen den bestehenden Sportboothäfen Timmendorf und Kühlungsborn eineNetzlücke festgestellt. Hier wird die empfohlene Wegstrecke zwischen benachbarten Häfenvon 15 bis 20 sm mit derzeit 19 sm gerade eben erreicht. Diese große Hafendistanz kanninsbesondere bei unvorhergesehenen Wetterumschwüngen zu Gefahren führen. Daher wurdeam Standort Rerik (Außenküste) ein Hafenneubau mit ca. 240 Liegeplätzen empfohlen,dem wegen seiner Funktion als Netzlückenschluss die Priorität 1 zugeordnet wird.Die Umsetzung o.g. Planungen zur Entwicklung eines Hafens ruht derzeit. Aufbauend aufden bisherigen Planungen wird für die Umweltprüfung <strong>zum</strong> <strong>RREP</strong> davon ausgegangen,dass sich ein zukünftiges Entwicklungskonzept <strong>zum</strong> Bau eines Sportboothafens auf denbereits im Raumordnungsverfahren ermittelten Vorzugsstandort bei Küstenkilometer 110,2(auf der Halbinsel Wustrow) beziehen wird. Dieser Standort wurde insbesondere wegen <strong>des</strong>anzustrebenden Schutzes <strong>des</strong> Wustrower Halses vor Erosion und <strong>des</strong> Schutzes der Uferschwalbenkolonieim Steilküstenbereich favorisiert.Der Untersuchungsraum für die Umweltprüfung <strong>zum</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/R orientiert sich an dem fürdas Raumordnungsverfahren festgelegten engeren und weiteren Untersuchungsraum.Untersuchungsraum„Marinastandort bei Küstenkilometer110,2“Abbildung 2: Hafenneubau an der Ostseeküste - potenzielles Plangebiet und Abgrenzung <strong>des</strong> Untersuchungsraums6.3.4 Prüfung der Umweltauswirkungen6.3.4.1 Beschreibung und Bewertung <strong>des</strong> aktuellen Umweltzustan<strong>des</strong>Bei der Beschreibung und Bewertung <strong>des</strong> aktuellen Umweltzustan<strong>des</strong> werden die in Kapitel5.1 beschriebenen Informationsgrundlagen für das Untersuchungsgebiet ausgewertet. Weiterhinwerden die wesentlichen Inhalte der Verfahrensunterlagen <strong>zum</strong> ROV (Umweltverträglichkeitsuntersuchung)herangezogen. Die Beschreibung erfolgt tabellarisch im Anhang6.3.4.1.6.3.4.2 Bewertung der Umweltauswirkungen auf die SchutzgüterZur Ermittlung potenziell erheblicher Umweltauswirkungen aus dem Bau, der Anlage unddem Betrieb einer Marina werden ebenfalls die Verfahrensunterlagen <strong>zum</strong> ROV ausgewertet.Auch hier ist der Planungsstand der Daten zu berücksichtigen (2002). Die prognostiziertenBeeinträchtigungen der Schutzgüter werden tabellarisch im Anhang 6.3.4.2 dargestellt.76Mai 2009


<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/RRegionalplanerische Abwägung:Der in der Umweltprüfung <strong>zum</strong> Raumordnungsverfahren ermittelte Standort bei Küstenkilometer110,2 ist grundsätzlich zur Errichtung einer Marina geeignet. Aus der Beschreibung<strong>des</strong> Umweltzustan<strong>des</strong> im Anhang 6.3.4.1, aus der Bewertung der Umweltauswirkungen imAnhang 6.3.4.2 (prognostizierte Beeinträchtigungen der Schutzgüter und Vermeidungs- undMinderungsmaßnahmen) aber auch aus den Ausführungen zur FFH-Verträglichkeitsprüfung(vgl. Kapitel 7.2) ist erkennbar, welchen Bereichen bereits jetzt eine besondere Bedeutungfür die einzelnen Schutzgüter und für die geschützten Arten und Lebensräumen zukommt.Diese Bereiche sollten auch bei zukünftigen Planungen berücksichtigt, d.h. nicht oder nur inangepasster Form in Nutzungen einbezogen bzw. von negativen Auswirkungen beeinträchtigtwerden.Nicht abschließend einschätzbar ist, welche Veränderungen sich hinsichtlich der Bewertungder Arten und Lebensräume bis <strong>zum</strong> Zeitpunkt der Wiederaufnahme von Planungen ergebenwerden. Da auf nachfolgenden Planungsebenen aber detaillierte Umweltprüfungen vorzunehmensind, sind die neuen Erkenntnisse bei der Planung <strong>des</strong> konkreten Vorhabens zuberücksichtigen.6.3.5 AlternativenprüfungAus regionalplanerischer Sicht und unter Berücksichtigung der in der Umweltprüfung ermitteltenBelange wird der Bau einer Marina an der Außenküste der Halbinsel Wustrow alsgrundsätzlich realisierbar eingeschätzt und befürwortet. Ein Verzicht auf die Festlegung inProgrammsatz 3.1.3 (11) kommt als Planungsalternative daher nicht in Frage.Großräumige Standortalternativen existieren nicht (vgl. Standortkonzept für Sportboothäfenan der Ostseeküste, 2004). Kleinräumige Alternativen für den konkreten Standort und für diebauliche Ausführung der Marina wurden im nicht abgeschlossenen Raumordnungsverfahrenvon 2002 untersucht (vgl. Entwicklungs-Compagnie Wustrow 2002). Regionalplanerisch wirdder hier ermittelte Vorzugsstandort bei Küstenkilometer 110,2 favorisiert. Eine dahingehendePräzisierung <strong>des</strong> Programmsatzes 3.1.1 (11) wird aus Gründen <strong>des</strong> Maßstabes der Regionalplanungals nicht sinnvoll erachtet.6.3.6 Vermeidungs- und KompensationsmaßnahmenVermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen, wie sie im Zusammenhang mit dem Raumordnungsverfahrenvon 2002 ermittelt wurden, sind im Anhang 6.3.4.2 dargestellt. KonkreteVermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen können aber erst im Planverfahren für einkonkretes Vorhaben ermittelt werden, da erst zu diesem Zeitpunkt die genauen kompensationsbedürftigenAuswirkungen <strong>des</strong> Vorhabens ermittelt werden können. Die Möglichkeitenzur Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen in räumlicher Nähe <strong>zum</strong> Plangebiet solltendabei verstärkt geprüft werden.6.3.7 Überwachung <strong>des</strong> Umweltzustan<strong>des</strong>Übergreifende Informationen zur Überwachung <strong>des</strong> Umweltzustan<strong>des</strong> (auch Monitoring)enthält Kapitel 6.10 <strong>des</strong> vorliegenden <strong>Umweltbericht</strong>s. Nachfolgende Ausführungen befassensich ausschließlich mit dem vorhabensbezogenen Monitoring (zur Begriffserläuterungvgl. Kapitel 6.10).Vorhabensbezogen sollen im Hinblick auf die hier betrachtete Festlegung zur Errichtungeiner Marina am Standort Halbinsel Wustrow folgende Monitoringschritte umgesetzt werden:Im konkreten PlanverfahrenDie Zulassung einer Marina erfolgt i.d.R. in baurechtlicher und wasserrechtlicher Hinsicht.Gegebenenfalls wird vor dem Zulassungsverfahren ein Raumordnungsverfahren durchge-Mai 2009 77


<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/Rführt. Unabhängig davon, welches nachgeordnete Planverfahren zur Anwendung kommt,werden folgende Aspekte im Rahmen <strong>des</strong> Monitorings geprüft:• Überprüfung, ob die im <strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/R prognostizierten erheblichenKonfliktbereiche (vgl. Anhänge 6.3.4.1 und 6.3.4.2) im nachgeordneten Planverfahrenberücksichtigt werden und ob die dann ermittelten Prognoseergebnisse von denen im<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>RREP</strong> abweichen,• Einstellung von neuen Belangen in nachgeordnete Planverfahren, die im Rahmen derRaumbeobachtung erkannt wurden, insbesondere solche, die zu kumulativen Umweltwirkungenführen können,• Überprüfung, ob Vermeidungs-, Verminderungs- und Kompensationsmaßnahmen planerischumgesetzt werden.Während und nach der Realisierung <strong>des</strong> konkreten PlanverfahrensIm Rahmen <strong>des</strong> zweiten Beteiligungs- und Abwägungsverfahrens <strong>zum</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong><strong>MM</strong>/R und <strong>zum</strong> <strong>Umweltbericht</strong> strebt der Regionale <strong>Planungsverband</strong> <strong>MM</strong>/R eine Abstimmungmit den zuständigen Behörden (Landkreis, Fachbehörden) an, in welcher Form sichergestellt werden kann, dass der RPV <strong>MM</strong>/R zukünftig Kenntnis über unvorhergesehene erheblicheUmweltauswirkungen erhält, die sich während und nach der Realisierung <strong>des</strong> konkretenPlanvorhabens ergeben.Daher werden alle öffentlichen Stellen, die Umweltinformationen sammeln (Behörden mitumwelt- und gesundheitsbezogenem Aufgabenbereich), gebeten, Vorschläge für die Ausgestaltungdieses Informationsaustauschs zu unterbreiten.6.4 Vorranggebiete Gewerbe und Industrie6.4.1 Inhalt der FestlegungZ 4.3 (1): Als Vorranggebiete Gewerbe und Industrie werden festgelegt:• Airpark Rostock-Laage,• Rostock-Mönchhagen,• Rostock-Poppendorf.Zur Begründung vgl. S. 39 im <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/R.Mit dieser Zielfestlegung sollen lan<strong>des</strong>weit bedeutsame Standorte für eine zukünftige gewerblicheund industrielle Entwicklung in der Planungsregion gesichert werden.Im LEP M-V 2005 wurden lan<strong>des</strong>weit bedeutsame gewerbliche und industrielle Großstandorte(Vorranggebiete für Gewerbe und Industrie) symbolhaft festgelegt. Die Standorte sindvon konkurrierenden Nutzungen freizuhalten (Programmsatz 4.3.1 (1) LEP M-V). In der Planungsregion<strong>MM</strong>/R wurden festgelegt: die vorhandenen und erweiterbaren Gewerbe- undIndustrieflächen „Poppendorf“ und die Standortneuerschließungen „Rostock-Laage“ sowie„Rostock-Mönchhagen“ (Programmsatz 4.3.1 (2) LEP M-V). Die Großstandorte werden vorzugsweisefür Betriebsansiedlungen mit überregionaler und lan<strong>des</strong>weiter Bedeutung festgelegt(Begründung zu 4.3.1 LEP M-V).Die drei Standorte werden im <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> flächenscharf ausgeformt und als VorranggebieteGewerbe und Industrie festgelegt. Die jeweils herangezogenen planerischen Grundlagenfür die Abgrenzung werden in Kapitel 6.4.3 beschrieben. Angestrebt wird die Bereitstellungvon planerisch vorbereiteten Flächenpotenzialen für die Ansiedlung vorzugsweiseflächenintensiver Großinvestitionen (Begründung zu 4.3 (1) <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/R).Kennzeichnend für die Festlegung der Vorranggebiete Gewerbe und Industrie ist, dass essich um eine reine Angebotsplanung handelt und sich demzufolge ein flächenkonkreter Bedarfim herkömmlichen Sinne nicht ermitteln lässt. Die Planung erfolgt für den Fall eines78Mai 2009


<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/Rindustriellen oder gewerblichen Neuansiedlungsbedarfs mit großem Flächenanspruch, der inden gewöhnlich kleineren kommunalen Gewerbe- und Industriegebieten nicht abgedecktwerden kann.Die lan<strong>des</strong>weit bedeutsamen Standorte wurden in einer Machbarkeitsstudie (Urban SystemConsult, 2002) analysiert und die als geeignet ermittelten Standorte nochmals detailliert untersuchtbzw. in nachgelagerten Planungsebenen bereits planerisch vorbereitet. Ob undwann Interessenten für diese Flächenpotenziale gewonnen werden können, ist mit Ausnahme<strong>des</strong> Vorranggebietes Poppendorf in der Planungsregion <strong>MM</strong>/R derzeit nicht absehbar.6.4.2 Umwelterhebliche Wirkfaktoren und betroffene SchutzgüterMit der Festlegung der Vorranggebiete Gewerbe und Industrie im <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/R können nochkeine konkreten Aussagen über die sich ggf. ansiedelnden Industrie- und/oder Gewerbebetriebegetroffen werden. Damit verbunden ist, dass derzeit weder Angaben über die konkretebauliche Ausgestaltung noch über die spezifischen Umweltauswirkungen der baulichen Nutzungmöglich sind. In nachfolgender Tabelle werden daher die voraussichtlichen Umweltauswirkungenermittelt und beschrieben, die sich allgemein aus der Errichtung von Gewerbe-und /oder Industriegebieten ergeben sowie die betroffenen Schutzgüter gekennzeichnet.Tabelle 18Ableitung der Wirkfaktoren aus Gewerbe- und Industriegebieten sowie Betroffenheitder SchutzgüterWirkfaktor Typ Beschreibung der UmweltauswirkungenVoraussichtlich betroffeneSchutzgüterba anl beVersiegelung X - i.d.R. dauerhafte Versiegelung von Flächen für Betriebsgebäudeund -anlagen sowie Verkehrsflächen- vollständiger Verlust aller biotischen und abiotischenFunktionen <strong>des</strong> Naturhaushalts- konkreter Umfang nicht einschätzbar, aber Gesamtflächengrößeder Einzelgebiete in ha bekanntNutzungsumwandlungX X - Verlust biotischer und abiotischer Funktionen <strong>des</strong>Naturhaushalts durch Entfernung oder Beeinträchti-gung vorhandener Naturraumausstattungen- konkreter Umfang der Nutzungsveränderung bzw.Vegetationsveränderung (ohne Versiegelung) nichteinschätzbar (Gesamtflächengröße = maximale Flä-BodenverdichtungLärm undLuftschadstoffemissionenVisuelle WirkungenBarrierewirkungenGrundwasserabsenkungVerminderungder GrundwasserneubildungXXchengröße der Nutzungsumwandlung)X - vollständiger Verlust oder Beeinträchtigung von Bodenfunktionenverursacht in der Bauphase oder imBetrieb durch Nutzung unversiegelter Fläche als Lager-oder Stellplatz- Gesamtflächengröße = maximale Flächengröße derBodenverdichtungX - verursacht in der Bau- und Betriebsphase durch Verkehrund durch die Betriebsanlagen selbst- konkreter Umfang nicht einschätzbarX X - verursacht durch zu errichtende Betriebsgebäude und-anlagen- konkreter Umfang nicht einschätzbar, da Gebäudehöhenund Baukörperstellung derzeit unbekanntX - verursacht durch zu errichtende Betriebsgebäude und-anlagen aber auch durch Verkehrsströme innerhalbund außerhalb <strong>des</strong> Gewerbe-/Industriegebietes- konkreter Umfang derzeit nicht einschätzbarX X - verursacht durch ggf. durchzuführende Tiefbaumaßnahmenfür zu errichtende Betriebsgebäude und-anlagen sowie Verkehrsanlagen- konkreter Umfang derzeit nicht einschätzbar- verursacht durch die zu erwartende Versiegelung vonFlächen- konkreter Umfang derzeit nicht einschätzbarMe FFB W KL Bo La KuX X X X X X XX X X X X X XX X XX X X X X XXXXX X X XX X X X XXMai 2009 79


<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/REmissionenwassergefährdenderStoffeLichtemissionenXX - konkreter Umfang nicht einschätzbar, grob anhandangestrebter industrieller oder gewerblicher Nutzungeinzuordnen; Empfindlichkeit <strong>des</strong> Grundwassers zubetrachtenX - konkreter Umfang nicht einschätzbar, EmpfindlichkeitX X Xbetroffener Schutzgüter betrachtenAbkürzungen: ba - baubedingt; anl - anlagebedingt; be - betriebsbedingt; Me - Mensch; FFB – Flora, Fauna,Biodiversität; Bo - Boden; W - Wasser; KL - Klima/Luft; La - Landschaft, Ku - Kultur- und Sachgüter6.4.3 Planungsstand und AbschichtungsmöglichkeitenDie zur Festlegung als Vorranggebiete Gewerbe und Industrie vorgeschlagenen Gebietebefinden sich in unterschiedlichen Planungs- und Entwicklungsständen. Von besondererBedeutung ist die Darlegung der Möglichkeiten zur Abschichtung im Rahmen der Umweltprüfung<strong>zum</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/R.Airpark Rostock-LaageDas festgelegte Vorranggebiet Gewerbe und Industrie liegt in den Gemeinden HohenSprenz und Stadt Laage. Das im <strong>RREP</strong> festgelegte Gebiet ist ca. 500 ha groß und grenztsüdlich an den vorhandenen Flughafen Rostock-Laage.Für einen Großteil der als Vorranggebiet Gewerbe und Industrie festgelegten Fläche bestehtbereits Baurecht. Mit dem Bebauungsplan Nr. 1 „Am Flugplatz Laage“ wurde Baurecht füreine ca. 225 ha große Fläche im Nordwesten <strong>des</strong> Vorranggebietes geschaffen (Rechtskraft2003). Mit dem Bebauungsplan Nr. 2 „Airpark Rostock-Laage“ wurde weiterhin Baurecht füreine 265 ha große Fläche im Südosten <strong>des</strong> Vorranggebietes geschaffen (Rechtskraft 2005).Für beide Bebauungspläne wurden im Rahmen der Planerarbeitung Umweltverträglichkeitsstudienerstellt.Für das Plangebiet <strong>des</strong> Planungsverban<strong>des</strong> Laage (ehemals der Zusammenschluss derGemeinden Weitendorf, Hohen Sprenz und Dolgen am See) gibt es einen rechtswirksamenFlächennutzungsplan aus dem Jahre 2005. Die hier enthaltene Darstellung der gewerblichenBaufläche G3 bildet die Grundlage für die Festlegung <strong>des</strong> Vorranggebietes Gewerbeund Industrie im <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/R, wobei die im Flächennutzungsplan dargestellteFläche und somit auch das im <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> festgelegte Vorranggebiet über die in denBebauungsplänen Nr.1 und Nr. 2 überplanten Gebiete hinausgeht. Ein <strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong>Flächennutzungsplan liegt nicht vor. Die Erweiterungsfläche beträgt ca. 40 ha.Bebauungsplan Nr. 1XErweiterungsfläche entsprechendFlächennutzungsplanBebauungsplan Nr. 2Abbildung 3: Vorranggebiet Gewerbe und Industrie Airpark Rostock-LaageMittlerweile wurde die Gemeinde Weitendorf in die Stadt Laage eingemeindet. Für die StadtLaage liegt ein rechtswirksamer Flächennutzungsplan von 2008 vor. Dieser enthält nachrichtlichdie Darstellungen <strong>des</strong> Flächennutzungsplanes <strong>des</strong> Planungsverban<strong>des</strong> Laage fürdas Gebiet der ehemaligen Gemeinde Weitendorf.80Mai 2009


<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/RIm Lan<strong>des</strong>raumentwicklungsprogramm M-V wurde der Standort „Rostock-Laage“ als Vorranggebietfür Gewerbe und Industrie festgelegt (Programmsätze 4.3.1 (1) und (2) LEPM-V). Die Festlegung erfolgte aus Maßstabsgründen nur symbolhaft. Im endgültigen <strong>Umweltbericht</strong><strong>zum</strong> Lan<strong>des</strong>raumentwicklungsprogramm M-V von April 2005 wurde Bezug genommenauf ein ca. 450 ha großes Plangebiet, für welches bereits Planungsunterlagen inForm der Bebauungspläne Nr.1, Nr. 2 und Nr. 3 (Nr.3 = Ortsumgehung Weitendorf) vorlagen.Im <strong>Umweltbericht</strong> wurden die den Planungsunterlagen zu entnehmenden, voraussichtlicherheblichen Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter und Maßnahmen zu deren Verhinderung,Verminderung bzw. <strong>zum</strong> Ausgleich beschrieben.Für die Umweltprüfung <strong>zum</strong> <strong>RREP</strong> wird abgeleitet, dass für die mit Bebauungsplänen überplantenFlächen <strong>des</strong> Vorranggebietes Gewerbe und Industrie keine weitergehende Umweltprüfungvorzunehmen ist (Abschichtung). Die erheblichen Umweltauswirkungen auf dieSchutzgüter, die Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung sowie <strong>zum</strong> Ausgleich werdenauf der Grundlage der Umweltverträglichkeitsstudien nachrichtlich beschrieben (vgl.Anhang 6.4.3).Für die noch nicht mit einem Bebauungsplan überplante Erweiterungsfläche wird aufgrundder räumlichen Nähe zu den Bebauungsplanflächen von vergleichbaren Umweltauswirkungenausgegangen. Im <strong>Umweltbericht</strong> wird die Erweiterungsfläche beschrieben und einerPrüfung unterzogen.Rostock-MönchhagenDas potenzielle Vorranggebiet Gewerbe und Industrie ist ca. 105 ha groß und liegt zu ca.2/3 in der Gemeinde Mönchhagen und zu ca. 1/3 auf dem Gebiet der Hansestadt Rostock.Im Jahre 2002 wurde eine Machbarkeitsstudie zur Entwicklung eines Gewerbe-/ Industriegebietesan diesem Standort erarbeitet (ARGE Gewerbegebiet Rostock-Mönchhagen,2004).Im Lan<strong>des</strong>raumentwicklungsprogramm M-V wurde der Standort „Rostock-Mönchhagen“ alsVorranggebiet für Gewerbe und Industrie festgelegt (Programmsätze 4.3.1 (1) und (2) LEPM-V). Die Festlegung erfolgte aus Maßstabsgründen nur symbolhaft. Der endgültige <strong>Umweltbericht</strong><strong>zum</strong> Lan<strong>des</strong>raumentwicklungsprogramm von April 2005 bezieht sich auf die Ergebnisseder Machbarkeitsstudie und fasst auf dieser Grundlage die voraussichtlich erheblichenUmweltauswirkungen auf die Schutzgüter sowie die Maßnahmen zu deren Verhinderung,Verminderung bzw. <strong>zum</strong> Ausgleich zusammen.Für die Hansestadt Rostock liegt ein rechtswirksamer Flächennutzungsplan aus dem Jahr2006 vor. Hier wird die die Hansestadt Rostock betreffende Teilfläche <strong>des</strong> Plangebietes alsgewerbliche eingeschränkte Baufläche dargestellt. Ein <strong>Umweltbericht</strong> für den Flächennutzungsplanliegt nicht vor.Für die Gemeinde Mönchhagen liegt ein Flächennutzungsplan von 1994 vor. Hier wird dasPlangebiet als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Eine Änderung <strong>des</strong> Flächennutzungsplanesmit Darstellung <strong>des</strong> potenziellen Gewerbegebietes wurde bisher noch nichtvorgenommen. Nach § 1 Abs. 4 BauGB besteht seit der Verbindlichkeitserklärung <strong>des</strong> LEPM-V im Mai 2005 eine Anpassungspflicht an die Ziele der Raumordnung.Mai 2009 81


<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/RTeilfläche Hansestadt RostockTeilfläche MönchhagenAbbildung 4: Vorranggebiet Gewerbe und Industrie Rostock-MönchhagenFür die Umweltprüfung <strong>zum</strong> <strong>RREP</strong> wird abgeleitet, dass für die in der Machbarkeitstudieuntersuchte Fläche <strong>des</strong> Vorranggebietes Gewerbe und Industrie keine weitergehende Umweltprüfungvorzunehmen ist (Abschichtung). Dies resultiert aus der Erkenntnis, dass derzeitauf regionaler Ebene keine neuen Informationen vorliegen, die grundlegend andere als diebereits bekannten Umweltinformationen und -bewertungen <strong>zum</strong> Ergebnis hätten. Die bereitsbekannten Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter, die Maßnahmen zur Vermeidung undVerminderung sowie <strong>zum</strong> Ausgleich werden auf der Grundlage der vorhandenen Unterlagennachrichtlich beschrieben (vgl. Anhang 6.4.3). Die hier prognostizierten erheblichen Auswirkungensind in nachfolgenden Planverfahren (Flächennutzungsplan, Bebauungsplan, fachplanerischeZulassung) in der dann erforderlichen detaillierten Umweltprüfung einzubeziehenund konkrete Maßnahmen zur Verminderung, Vermeidung sowie zur Kompensation vonUmweltauswirkungen festzulegen.Rostock-PoppendorfDas festgelegte Vorranggebiet Gewerbe und Industrie liegt <strong>zum</strong> überwiegenden Teil in derGemeinde Poppendorf und zu einem geringen Teil in der Gemeinde Mandelshagen. DasGebiet ist ca. 200 ha groß und umfasst den bestehenden Standort <strong>des</strong> DüngemittelwerkesYARA Rostock und östlich sowie südlich angrenzende Erweiterungsflächen.Für den Standort wurde 2004 eine Machbarkeitsstudie (Bauprojekt Nord GmbH, 2005) erarbeitet,in der die technischen und verkehrstechnischen Bedingungen zur Erschließung vonErweiterungsflächen <strong>des</strong> vorhandenen Gewerbestandortes ermittelt wurden. Auch wurden indiesem Rahmen Belange <strong>des</strong> Natur-, Umwelt- und Immissionsschutzes untersucht.Im Lan<strong>des</strong>raumentwicklungsprogramm M-V wurde der Standort „Poppendorf“ als Vorranggebietfür Gewerbe und Industrie festgelegt (Programmsätze 4.3.1 (1) und (2) LEP M-V). DieFestlegung erfolgte aus Maßstabsgründen nur symbolhaft. Im endgültigen <strong>Umweltbericht</strong><strong>zum</strong> Lan<strong>des</strong>raumentwicklungsprogramm M-V von April 2005 wurden die Schutzgüter Landschaftsbild,Boden, Oberflächengewässer sowie Pflanzen und Tiere beschrieben. Weiterhinwurden Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und <strong>zum</strong> Ausgleich voraussichtlich erheblicherUmweltauswirkungen aufgeführt.Die Gemeinde Mandelshagen verfügt seit 2002 über einen rechtswirksamen Flächennutzungsplan.Die Darstellung <strong>des</strong> bestehenden Industriegebietes im Flächennutzungsplan (ca.26 ha) bildet die Grundlage zur Festlegung <strong>des</strong> Vorranggebietes Gewerbe und Industrie im<strong>RREP</strong> auf dem Gebiet der Gemeinde Mandelshagen. Ein <strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> Flächennutzungsplanliegt nicht vor.82Mai 2009


<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/RAuch die Gemeinde Poppendorf verfügt über einen Flächennutzungsplan (Rechtswirksamkeit2007). Der bestehende Industriestandort sowie eine angrenzende Erweiterungsfläche 5werden als Industriefläche dargestellt (ca. 165 ha). Für den Flächennutzungsplan liegt ein<strong>Umweltbericht</strong> vor.Weiterhin wurde durch die Gemeinde Poppendorf der Bebauungsplan Nr. 4 „Industriegebietsüdlich <strong>des</strong> Düngemittelwerkes …“ zur Entwicklung der Erweiterungsflächen am StandortPoppendorf aufgestellt (Rechtskraft 2008). Er umfasst die Ausweisung eines Industriegebietesauf einer Fläche von ca. 91 ha sowie Flächen für Maßnahmen <strong>zum</strong> Schutz, zur Pflegeund zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft. Auch für den Bebauungsplan liegtein <strong>Umweltbericht</strong> vor.Das festgelegte Bebauungsplangebiet und die dargestellte Fläche aus dem Flächennutzungsplanbildet auf dem Gebiet der Gemeinde Poppendorf die Grundlage der Festlegungim <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/R.Teilfläche in MandelshagenBebauungsplan Nr. 4 PoppendorfAbbildung 5: Vorranggebiet Gewerbe und Industrie Rostock-PoppendorfFür die Umweltprüfung <strong>zum</strong> <strong>RREP</strong> wird abgeleitet, dass für das festgelegte VorranggebietGewerbe und Industrie keine weitergehende Umweltprüfung durchzuführen ist (Abschichtung).Die erheblichen Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter, die Maßnahmen zur Vermeidungund Verminderung sowie <strong>zum</strong> Ausgleich werden auf der Grundlage der Aussagender Machbarkeitsstudie sowie <strong>des</strong> Flächennutzungs- und Bebauungsplans (Nr. 4) der GemeindePoppendorf nachrichtlich beschrieben (vgl. Anhang 6.4.3).6.4.4 Prüfung der UmweltauswirkungenWie im vorherigen Kapitel abgeleitet, bezieht sich die Umweltprüfung auf regionalplanerischerEbene lediglich auf die Erweiterungsfläche <strong>des</strong> Airparks Rostock-Laage.6.4.4.1 Beschreibung und Bewertung <strong>des</strong> aktuellen Umweltzustan<strong>des</strong>Bei der Beschreibung und Bewertung <strong>des</strong> aktuellen Umweltzustan<strong>des</strong> werden in Kapitel 5.1beschriebenen Informationsgrundlagen für das Plangebiet sowie angrenzende Bereicheausgewertet.Die Beschreibung erfolgt tabellarisch im Anhang 6.4.4.6.4.4.2 Bewertung der Umweltauswirkungen auf die SchutzgüterDie mit der Umsetzung der regionalplanerischen Festlegung eines Vorranggebietes Gewerbeund Industrie auf der Erweiterungsfläche verbundenen Umweltauswirkungen entspre-5ohne die Flächen für Maßnahmen <strong>zum</strong> Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und LandschaftMai 2009 83


<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/Rchen überwiegend denen, die in den benachbarten Flächen der Bebauungspläne I und IIAirpark Rostock-Laage prognostiziert wurden. Daher wird auf die entsprechenden Ausführungenim Anhang 6.4.3 verwiesen.Die in der Umweltprüfung <strong>zum</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/R ermittelten Belange (vgl. Anhang 6.4.4) sind beider Umsetzung einer konkreten Planung oder in konkreten Planverfahren zu beachten bzw.zu berücksichtigen. Insbesondere betrifft dies den das Plangebiet querenden Graben unddas geschützte Biotop im Norden <strong>des</strong> Plangebiets. Diese sind im Rahmen nachgelagerterPlanverfahren detailliert zu untersuchen und in den planerischen Ableitungen zu berücksichtigen.Regionalplanerische Abwägung:Grundsätzlich kann aus der Umweltprüfung <strong>zum</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/R, auch unter Einbeziehung derAussagen zur FFH-Verträglichkeitsprüfung in Kapitel 7.4, abgeleitet werden, dass die ErweiterungsflächeAirpark Rostock-Laage keine Merkmale aufweist, welche die Einbeziehung indas Vorranggebiet Gewerbe und Industrie ausschließen. Die zu erwartenden Umweltauswirkungensind solcher Art, wie sie durch ähnliche Bauvorhaben auch an anderer Stelle hervorgerufenwerden würden. Zu berücksichtigen ist insbesondere auch die Tatsache, dass essich aufgrund angrenzender bestehender oder geplanter Nutzungen um einen vorbelastetenStandort handelt.Positiv zu bewerten sind weiterhin die hervorragenden Standortvoraussetzungen zur Ansiedlungvon Industrie und Gewerbe aufgrund der unmittelbaren Flughafennähe, der sehrguten Verkehrsanbindung über die angrenzende Bun<strong>des</strong>straße und die nahegelegene AutobahnA 19 sowie aufgrund der unmittelbar angrenzenden Bebauungsplangebiete <strong>des</strong> AirparksRostock-Laage.6.4.5 AlternativenprüfungDer Regionale <strong>Planungsverband</strong> hat im Rahmen der Neuaufstellung <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/R keinegrundsätzlich anderen Standorte geprüft. Folgende Gründe waren dafür maßgeblich:• Die drei Vorranggebiete Gewerbe und Industrie im <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/R wurden bereits durchdas LEP M-V als Vorranggebiet Gewerbe und Industrie festgelegt, eine Festlegung im<strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/R ist daher zwingend notwendig. Eine Alternativenbetrachtung erfolgte bereitsim Rahmen der Machbarkeitsstudie zur Ermittlung der lan<strong>des</strong>weit bedeutsamenGewerbe- und Industriestandorte (Quelle). Eine Darlegung untersuchter Alternativenerfolgte im <strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> LEP M-V.• Bei der Überprüfung der planerischen Situation am Standort Airpark Rostock-Laagezeigte sich, dass über die Flächen der Bebauungspläne hinaus eine Erweiterungsflächeim Flächennutzungsplan dargestellt wird. In Abhängigkeit von der Überprüfung derErweiterungsfläche im <strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>RREP</strong> wurde über deren Aufnahme in das<strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/R entschieden.Wie oben dargelegt, ergeben sich aus der Umweltprüfung <strong>zum</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/R keine Belange,die gegen die Festlegung der Erweiterungsfläche als Vorranggebiet sprechen.6.4.6 Vermeidungs- und KompensationsmaßnahmenVermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen für die drei Vorranggebiete Gewerbe undIndustrie werden im Anhang 6.4.3 nachrichtlich wiedergegeben.Für die Erweiterungsfläche Airpark Rostock-Laage werden folgende Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmenvorgeschlagen, die in nachfolgenden Planverfahren näher zu überprüftensind:• Schaffung von Pufferflächen um die Geschützten Biotope zur Verringerung der Beeinträchtigungdieser Schutzflächen,• Randeingrünung <strong>des</strong> Plangebiets zur Verringerung <strong>des</strong> Eingriffs in das Landschaftsbild,84Mai 2009


<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/R• Festsetzung immissionswirksamer flächenbezogener Schallleistungspegel,• Berücksichtigung der Festlegungen in den angrenzenden Plangebieten.Als Kompensationsmaßnahmen innerhalb <strong>des</strong> Gebietes sollte in Abhängigkeit von derSchutzwürdigkeit und der Entwicklungsfähigkeit <strong>des</strong> im Plangebiet verlaufenden Grabensdie Aufwertung dieses Bereiches geprüft werden. Außerhalb <strong>des</strong> Gebietes sollten Kompensationsmaßnahmenin den im B-Planverfahren (Airpark Rostock-Laage I und II) ermitteltenBereichen durchgeführt werden (vgl. Anhang 6.4.3).6.4.7 Überwachung <strong>des</strong> Umweltzustan<strong>des</strong>Übergreifende Informationen zur Überwachung <strong>des</strong> Umweltzustan<strong>des</strong> (auch Monitoring)enthält Kapitel 6.10 <strong>des</strong> vorliegenden <strong>Umweltbericht</strong>s. Nachfolgende Ausführungen befassensich ausschließlich mit dem vorhabensbezogenen Monitoring (zur Begriffserläuterungvgl. Kapitel 6.10).Vorhabensbezogen sollen im Hinblick auf die hier betrachtete Festlegung der VorranggebieteGewerbe und Industrie folgende Monitoringschritte umgesetzt werden:Im konkreten PlanverfahrenDie Umsetzung gewerblicher oder industrieller Ansiedlungen erfolgt auf der Grundlage baurechtlicher,immissionsschutzrechtlicher und ggf. weiterer fachrechtlicher Zulassungsverfahren.Unabhängig davon, welches nachgeordnete Planverfahren zur Anwendung kommt,werden folgende Aspekte im Rahmen <strong>des</strong> Monitorings geprüft:• Überprüfung, ob die im <strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/R prognostizierten erheblichenKonfliktbereiche (vgl. Anhänge 6.4.3 und 6.4.4) im nachgeordneten Planverfahren berücksichtigtwerden und ob die dann ermittelten Prognoseergebnisse von denen im<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>RREP</strong> (ggf. auch nur nachrichtlich wiedergegebenen) abweichen,• Einstellung von neuen Belangen in nachgeordnete Planverfahren, die zwischenzeitlichim Rahmen der Raumbeobachtung erkannt wurden, insbesondere solche, die zu kumulativenUmweltwirkungen führen können,• Überprüfung, ob Vermeidungs-, Verminderungs- und Kompensationsmaßnahmen planerischumgesetzt werden.Während und nach der Realisierung <strong>des</strong> konkreten PlanverfahrensIm Rahmen <strong>des</strong> zweiten Beteiligungs- und Abwägungsverfahrens <strong>zum</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong><strong>MM</strong>/R und <strong>zum</strong> <strong>Umweltbericht</strong> strebt der Regionale <strong>Planungsverband</strong> <strong>MM</strong>/R eine Abstimmungmit den zuständigen Behörden (Landkreis, Fachbehörden) an, in welcher Form sichergestellt werden kann, dass der RPV <strong>MM</strong>/R zukünftig Kenntnis über unvorhergesehene erheblicheUmweltauswirkungen erhält, die sich während und nach der Realisierung <strong>des</strong> konkretenPlanvorhabens ergeben.Daher werden alle öffentlichen Stellen, die Umweltinformationen sammeln (Behörden mitumwelt- und gesundheitsbezogenem Aufgabenbereich), gebeten, Vorschläge für die Ausgestaltungdieses Informationsaustauschs zu unterbreiten.Mai 2009 85


<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/R6.5 Vorbehaltsgebiete für Gewerbe und Industrie6.5.1 Inhalt der FestlegungG 4.3 (2): Als Vorbehaltsgebiete Gewerbe und Industrie werden festgelegt:● Rostock-Seehafen Ost,● Rostock-Seehafen Mitte,● Rostock-Seehafen West,● Bentwisch,● Dummerstorf,● Poppendorf Nord,● Güstrow Ost.In den Vorbehaltsgebieten Gewerbe und Industrie sollen Flächen zur weiteren gewerblichenund industriellen Entwicklung planerisch vorbereitet werden. Neue konkurrierende Nutzungenund Funktionen sollen in diesen Räumen vermieden werden.Zur Begründung vgl. S. 39 im <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/R.Im Unterschied zu den Vorranggebieten Gewerbe und Industrie erfolgt die Festlegung dieserGebiete nicht auf der Grundlage der Vorgaben aus dem LEP M-V. Die Festlegung der VorbehaltsgebieteGewerbe und Industrie dient der Sicherung von für die wirtschaftliche Entwicklungerforderlichen und als voraussichtlich geeignet ermittelten Standortpotenzialen zurAnsiedlung von Gewerbe und Industrie in der Planungsregion <strong>MM</strong>/R. Alle VorbehaltsgebieteGewerbe und Industrie haben eine Min<strong>des</strong>tgröße von 50 ha.Die Vorbehaltsgebiete Rostock-Seehafen Ost, Mitte und West, Bentwisch sowie PoppendorfNord sollen insbesondere der Ansiedlung hafen- und logistikaffiner Gewerbe- und Industrieunternehmendienen. Die Vorbehaltsgebiete Dummerstorf, Poppendorf Nord und GüstrowOst stellen zusätzlich Potenziale für industrielle oder gewerbliche Neuansiedlungsbedarfeaus den Bereichen Dienstleistung, Gewerbe, Logistik und Industrie dar, wobei nicht zwingendgroßflächige Ansiedlungen im Vordergrund stehen müssen. Der Bedarf ist ebenfallsmit aktuellen Nachfragen und den prognostizierten sowie angestrebten wirtschaftlichen Entwicklungenim Bereich Gewerbe, Industrie und Logistik begründet. Alle Standorte sind durcheine teilweise bereits bestehende bzw. realisierbare sehr gute Verkehrsanbindung charakterisiert(Nähe zu Autobahnen, Nähe <strong>zum</strong> Seehafen Rostock, Nähe <strong>zum</strong> Flughafen Rostock-Laage oder Bahnanbindung).6.5.2 Umwelterhebliche Wirkfaktoren und betroffene SchutzgüterMit der Festlegung der Vorbehaltsgebiete Gewerbe und Industrie im <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/R könnenweder Aussagen über die exakte Abgrenzung potenzieller Baugebiete noch über die sichggf. ansiedelnden Industrie- und/oder Gewerbebetriebe getroffen werden. Damit verbundenist, dass derzeit weder Angaben über die konkrete bauliche Ausgestaltung noch über diespezifischen Umweltauswirkungen der Nutzungen möglich sind. Die voraussichtlichen Umweltauswirkungen,die sich allgemein aus der Errichtung von Gewerbe- und/oder Industriegebietenergeben, wurden bereits in Tabelle 18 (vgl. Kapitel 6.4.2) ermittelt, auf die an dieserStelle verwiesen wird.86Mai 2009


<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/R6.5.3 Planungsstand und AbschichtungsmöglichkeitenRostock-Seehafen OstDas Vorbehaltsgebiet Gewerbe und Industrie umfasst eine Fläche von ca. 395 ha. Bei demGebiet handelt es sich weniger um ein klar abgrenzbares Gebiet, sondern eher um einenpräzisierten Untersuchungsraum. Die Festlegung <strong>des</strong> Gebietes/Untersuchungsraums erfolgteauf der Grundlage erster Zwischenergebnisse aus dem „Regionalen Flächenkonzept hafenaffineWirtschaft Rostock“ (Hansestadt Rostock, Arbeitsstand: April 2009).Abbildung 6: Vorbehaltsgebiet Gewerbe und Industrie Rostock-Seehafen OstFür die Hansestadt Rostock liegt ein rechtswirksamer Flächennutzungsplan aus dem Jahr2006 vor. Hier werden für das Plangebiet folgende Nutzungen dargestellt:Der Untersuchungsraum wird durch das Landschaftsschutzgebiet (LSG) Peezer Bach ineine nördliche und eine südliche Fläche geteilt. Die nördliche Teilfläche beinhaltet die imFlächennutzungsplan dargestellten Spülfelder (VuE.17.2) und die Standorte der fünf östlichder Spülfelder errichteten Windenergieanlagen. Im Übrigen wird die Teilfläche als landwirtschaftlicheFläche dargestellt, wobei an das LSG angrenzend eine Fläche <strong>zum</strong> Schutz, zurPflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft gekennzeichnet wurde. Dersüdlich <strong>des</strong> LSG liegende Teil <strong>des</strong> Untersuchungsraumes beinhaltet <strong>zum</strong> überwiegendenTeil Landwirtschaftsflächen. Diese werden zu großen Teilen als Flächen für Maßnahmen<strong>zum</strong> Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft dargestellt.Eine Reihe von Leitungen (Pipeline, Gas, Wasser) verlaufen insbesondere im südöstlichenTeil <strong>des</strong> Untersuchungsraumes. Das LSG Peezer Bach wird als Schutzgebiet gekennzeichnetund besteht aus Grünland- und landwirtschaftlichen Flächen. Im LSG gibt es zweiStandorte für Richtfeuer. Der <strong>zum</strong> Untersuchungsraum zählende Uferbereich Richtung Breitlingwird überwiegend als Grünland dargestellt, die unmittelbare Uferlinie weiterhin als Uferfreihaltezone.Ein <strong>Umweltbericht</strong> für den Flächennutzungsplan liegt nicht vor.Im „Regionalen Flächenkonzept hafenaffine Wirtschaft Rostock“ (Hansestadt Rostock, Arbeitsstand:April 2009) wurde eine Weißflächenkartierung durchgeführt. Ermittelt wurden indiesem Zusammenhang Bereiche mit hohen Raumwiderständen (Wohnbebauung, Landschaftsschutzgebiete,FFH-Gebiete, §20-Biotope, Waldstandorte sowie Pufferzonen umdiese Gebiete). Erste Ergebnisse zur Bewertung <strong>des</strong> Untersuchungsraumes liegen zwar vor,eine Einbeziehung dieser im Rahmen <strong>des</strong> vorliegenden <strong>Umweltbericht</strong>s ist aber aufgrund<strong>des</strong> erreichten Arbeitsstan<strong>des</strong> noch nicht möglich.Für die Umweltprüfung <strong>zum</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/R wird abgeleitet, dass aufgrund fehlender Abschichtungsmöglichkeiteneine weitergehende Umweltprüfung vorzunehmen ist, wobei, soweitmöglich, bereits vorliegende Ergebnisse <strong>des</strong> „Regionalen Flächenkonzeptes hafenaffineWirtschaft Rostock“ einbezogen werden.Mai 2009 87


<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/RRostock-Seehafen MitteDas Vorbehaltsgebiet Gewerbe und Industrie umfasst eine Fläche von ca. 90 ha. Bei demGebiet handelt es sich weniger um ein klar abgrenzbares Gebiet, sondern eher um einenpräzisierten Untersuchungsraum. Die Festlegung <strong>des</strong> Gebietes/Untersuchungsraums erfolgteauf der Grundlage erster Zwischenergebnisse aus dem „Regionalen Flächenkonzept hafenaffineWirtschaft Rostock“ (Hansestadt Rostock, Arbeitsstand: April 2009).Abbildung 7: Vorbehaltsgebiet Gewerbe und Industrie Rostock-Seehafen MitteFür die Hansestadt Rostock liegt ein rechtswirksamer Flächennutzungsplan aus dem Jahr2006 vor. Hier werden für das Plangebiet folgende Nutzungen dargestellt:Der Untersuchungsraum wird dominiert durch die Swienskuhlen, einen als GeschütztenLandschaftsbestandteil geschützten Wald. Angrenzende Grünlandflächen werden als Flächenfür Maßnahmen <strong>zum</strong> Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur undLandschaft dargestellt. Im nordwestlichen Teil <strong>des</strong> Untersuchungsraums wird weiterhin eineWasserfläche dargestellt. Ein <strong>Umweltbericht</strong> für den Flächennutzungsplan liegt nicht vor.Im „Regionalen Flächenkonzept hafenaffine Wirtschaft Rostock“ (Hansestadt Rostock, Arbeitsstand:April 2009) wurde eine Weißflächenkartierung durchgeführt. Ermittelt wurden indiesem Zusammenhang Bereiche mit hohen Raumwiderständen (Wohnbebauung, Landschaftsschutzgebiete,FFH-Gebiete, §20-Biotope, Waldstandorte sowie Pufferzonen umdiese Gebiete). Erste Ergebnisse zur Bewertung <strong>des</strong> Untersuchungsraumes liegen zwar vor,eine Einbeziehung dieser im Rahmen <strong>des</strong> vorliegenden <strong>Umweltbericht</strong>s ist aber aufgrund<strong>des</strong> erreichten Arbeitsstan<strong>des</strong> noch nicht möglich.Für die Umweltprüfung <strong>zum</strong> <strong>RREP</strong> wird abgeleitet, dass aufgrund fehlender Abschichtungsmöglichkeiteneine weitergehende Umweltprüfung vorzunehmen ist, wobei, soweitmöglich, bereits vorliegende Ergebnisse <strong>des</strong> „Regionalen Flächenkonzeptes“ einbezogenwerden.88Mai 2009


<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/RRostock-Seehafen WestDas Vorbehaltsgebiet Gewerbe und Industrie umfasst eine Fläche von ca. 190 ha. Bei demGebiet handelt es sich weniger um ein klar abgrenzbares Gebiet, sondern eher um einenpräzisierten Untersuchungsraum. Die Festlegung <strong>des</strong> Gebietes/Untersuchungsraumes erfolgteauf der Grundlage erster Zwischenergebnisse aus dem „Regionalen Flächenkonzepthafenaffine Wirtschaft Rostock“ (Hansestadt Rostock, Arbeitsstand: April 2009).Abbildung 8: Vorbehaltsgebiet Gewerbe und Industrie Rostock-Seehafen WestFür die Hansestadt Rostock liegt ein rechtswirksamer Flächennutzungsplan aus dem Jahr2006 vor. Hier wird der Untersuchungsraum zu großen Teilen als Fläche für Landwirtschaftdargestellt. Im westlichen Teil wird der Uferbereich zur Warnow als Fläche für Wald und dereigentliche Uferverlauf als Uferfreihaltezone dargestellt. Die bestehenden Wohnbebauungeninnerhalb <strong>des</strong> Untersuchungsraumes (Oldendorf, Warnowrande u.a.) wurden von den genehmigtenDarstellungen <strong>des</strong> Flächennutzungsplans ausgenommen. Im nordwestlichenBereich verläuft eine Gasleitung südlich der <strong>zum</strong> Untersuchungsgebiet zählenden Kleingartenanlage.Zentral innerhalb <strong>des</strong> Untersuchungsraumes wird eine Waldfläche (WLD.16.8)dargestellt. Im östlichen Teil <strong>des</strong> Untersuchungsraumes werden Teile <strong>des</strong> GeschütztenLandschaftsbestandteils „Toitenwinkler Feuchtgebiet“ in den Untersuchungsraum einbezogen.Diese Bereiche werden im Flächennutzungsplan als Schutzgebiete dargestellt. Um dienördlichste Fläche <strong>des</strong> Geschützten Landschaftsbestandteils wird eine Grünlandfläche alsFläche für Maßnahmen <strong>zum</strong> Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur undLandschaft dargestellt, die zu Teilen im Untersuchungsraum liegt. 3 Wege bzw. Straßenqueren den Untersuchungsraum von Nord nach Süd. Entlang <strong>des</strong> östlich gelegenen Wegesverläuft eine Trinkwasserleitung. Ein <strong>Umweltbericht</strong> für den Flächennutzungsplan liegt nichtvor.Im „Regionalen Flächenkonzept hafenaffine Wirtschaft Rostock“ (Hansestadt Rostock, Arbeitsstand:April 2009) wurde eine Weißflächenkartierung durchgeführt. Ermittelt wurden indiesem Zusammenhang Bereiche mit hohen Raumwiderständen (Wohnbebauung, Landschaftsschutzgebiete,FFH-Gebiete, §20-Biotope, Waldstandorte sowie Pufferzonen umdiese Gebiete). Erste Ergebnisse zur Bewertung <strong>des</strong> Untersuchungsraumes liegen zwar vor,eine Einbeziehung dieser im Rahmen <strong>des</strong> vorliegenden <strong>Umweltbericht</strong>s ist aber aufgrund<strong>des</strong> erreichten Arbeitsstan<strong>des</strong> noch nicht möglich.Für die Umweltprüfung <strong>zum</strong> <strong>RREP</strong> wird abgeleitet, dass aufgrund fehlender Abschichtungsmöglichkeiteneine weitergehende Umweltprüfung vorzunehmen ist, wobei, soweitmöglich, bereits vorliegende Ergebnisse <strong>des</strong> „Regionalen Flächenkonzeptes“ einbezogenwerden.Mai 2009 89


<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/RBentwischDas Vorbehaltsgebiet Gewerbe und Industrie umfasst eine Fläche von ca. 340 ha. Bei demGebiet handelt es sich weniger um ein klar abgrenzbares Gebiet, sondern eher um einenmaximalen Untersuchungsraum, der einer weiteren Präzisierung bedarf.Der Untersuchungsraum wurde von der Hansestadt Rostock erst im April 2009 zur Aufnahmein das in der Erarbeitung befindliche „Regionale Flächenkonzept hafenaffine WirtschaftRostock“ (Hansestadt Rostock, Arbeitsstand: April 2009) vorgeschlagen. Im Rahmen <strong>des</strong>Konzeptes wurde bis zu diesem Zeitpunkt nur eine wesentlich kleinere Fläche in die Betrachtungeneinbezogen. Der Vorschlag der Hansestadt Rostock bildet die Grundlage für dieFestlegung eines Vorbehaltsgebietes Gewerbe und Industrie im <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/R.Der Untersuchungsraum liegt <strong>zum</strong> überwiegenden Teil in den Gemeinden Bentwisch undMönchhagen und zu einem kleinen Teil auf dem Gebiet der Hansestadt Rostock.Abbildung 9: Vorbehaltsgebiet Gewerbe und Industrie BentwischDie Gemeinden verfügen über rechtswirksame Flächennutzungspläne (Bentwisch in derFassung der 1. Ergänzung 2004, Mönchhagen 1994). Für die Hansestadt Rostock liegt einrechtswirksamer Flächennutzungsplan aus dem Jahr 2006 vor.Im Flächennutzungsplan der Gemeinde Bentwisch werden die durch das VorbehaltsgebietGewerbe und Industrie beanspruchten Flächen <strong>zum</strong> größten Teil als Ackerflächen und Wiesen-und Weideflächen sowie im nordwestlichen Teil als Wald (Südenholz) dargestellt. EineVielzahl kleinerer gesetzlich geschützter Biotope befindet sich in der Fläche. Eine größereTeilfläche und einige der gesetzlich geschützten Biotope werden als Flächen für Maßnahmen<strong>zum</strong> Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft dargestellt. DieFläche wird aus nordöstlicher in südwestliche Richtung von einer 20 kV-Leitung durchquert.Eine weitere 20 kV-Leitung verläuft von Südwest nach Nordost in unmittelbarer Nähe zuranderen 20 kV-Leitung, biegt dann aber im oberen Drittel der Fläche in östliche Richtung ab.Im östlichen Teil der Fläche verläuft von Nordost nach Südwest eine Richtfunkstrecke derTelekom AG. Im Südosten der Fläche befindet sich ein Klärbecken mit ehemaligem Pumpwerk.Der Flächennutzungsplan von Mönchhagen stellt die Teilfläche <strong>des</strong> Untersuchungsraumsals Flächen für die Landwirtschaft, als Grünflächen und als Wald dar. Der bestehende Wald(Südenholz) wird als Erholungswald gekennzeichnet. Nördlich <strong>des</strong> Waldbestan<strong>des</strong> liegt dasNiederungsgebiet <strong>des</strong> Loopgrabens, welches als Fläche für Maßnahmen <strong>zum</strong> Schutz, zurPflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft dargestellt wird. Im nördlichen, an dieHansestadt Rostock angrenzenden Bereich wird ein Sondergebiet Güterverkehrszentrumdargestellt. Eine 20 kV-Leitung durchquert das Gebiet von Nordost nach Südwest.90Mai 2009


<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/RDer Flächennutzungsplan der Hansestadt Rostock stellt für den Teil <strong>des</strong> Vorbehaltsgebietesfolgende Nutzungen dar: Flächen für Bahnverkehr/Bahnanlagen (B16.3) am nördlichenRand <strong>des</strong> Gebiets, Sondergebiet Güterverkehrszentrum (GVZ SO 16.1), Flächen für Wald(WLD16.5), gewerbliche Bauflächen (G16.2) und eine naturnahe Grünfläche (GFL16.17).Wald und Grünfläche werden als Flächen für Maßnahmen <strong>zum</strong> Schutz, zur Pflege und zurEntwicklung von Natur und Landschaft dargestellt.Für die Umweltprüfung <strong>zum</strong> <strong>RREP</strong> wird abgeleitet, dass das Vorbehaltsgebiet Gewerbe undIndustrie einer näheren Betrachtung unterzogen wird.DummerstorfDas Vorbehaltsgebiet Gewerbe und Industrie liegt in der Gemeinde Dummerstorf, nördlichder Ortslage Dummerstorf. Der ca. 180 ha große Standort befindet sich unmittelbar im südöstlichenBereich <strong>des</strong> Autobahnkreuzes A 19/A 20. Westlich <strong>des</strong> Standortes befinden sichbestehende Gewerbe- und Industrieflächen.Abbildung 10: Vorbehaltsgebiet Gewerbe und Industrie DummerstorfIm Jahr 2002 wurde eine Machbarkeitsstudie für die weitere gewerbliche und industrielleEntwicklung <strong>des</strong> Standortes Dummerstorf erarbeitet (Urban System Consult, 2002). In dieserStudie wurden auch die potenziellen Auswirkungen einer solchen Entwicklung auf dieSchutzgüter ermittelt.Die Gemeinde Dummerstorf verfügt über einen rechtswirksamen Flächennutzungsplan von1998. Hier wird das potenzielle Vorranggebiet als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt.Dargestellt werden weiterhin zwei Wanderwege, wasserrechtlich festgesetzte Gebiete sowieder Verlauf mehrerer Wasser-, Abwasser- und Gasleitungen im Plangebiet.Für die Umweltprüfung <strong>zum</strong> <strong>RREP</strong> wird abgeleitet, dass das Vorbehaltsgebiet Gewerbe undIndustrie einer näheren Betrachtung unterzogen wird. Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudiewerden dabei einbezogen.Poppendorf NordDas Vorbehaltsgebiet Gewerbe und Industrie umfasst eine Fläche von ca. 570 ha. Bei demGebiet handelt es sich weniger um ein klar abgrenzbares Gebiet, sondern eher um einenmaximalen Untersuchungsraum, der einer weiteren Präzisierung bedarf.Der Untersuchungsraum ergibt sich <strong>zum</strong> Teil aus einem Flächenpotenzial von ca. 130 ha inder Gemeinde Klein Kussewitz, welches im Zwischenergebnis <strong>des</strong> „Regionalen Flächenkonzepteshafenaffine Wirtschaft Rostock“ (Hansestadt Rostock, Arbeitsstand: März 2009) vor-Mai 2009 91


<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/Rgeschlagen wird. Diese Fläche wurde im <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/R um nördlich angrenzende Bereicheergänzt.Das Gebiet liegt zu überwiegenden Teilen in den Gemeinden Klein Kussewitz und Poppendorfsowie zu kleinen Teilen in den Gemeinden Mandelshagen und Rövershagen.Abbildung 11: Vorbehaltsgebiet Gewerbe und Industrie Poppendorf NordDie genannten Gemeinden verfügen über rechtswirksame Flächennutzungspläne (Poppendorf2007, Klein Kussewitz 2001, Mandelshagen 2002, Rövershagen 1999). Hier werden fürden Untersuchungsraum derzeit folgende Nutzungen dargestellt:Gemeinde Klein Kussewitz: Die Teilfläche <strong>des</strong> Untersuchungsraums wird <strong>zum</strong> überwiegendenTeil als landwirtschaftliche Fläche dargestellt. Eine aus Richtung Süden kommende undnach Osten verlaufende 110 kV-Leitung quert die Fläche ebenso wie eine Gasleitung ausRichtung Südwest in Richtung Nordost. Einige Wege verlaufen innerhalb <strong>des</strong> Untersuchungsraums(Volkenshagen – Poppendorf, Volkenshagen – Vogtshagen, Ausbau VolkenshagenerHeide. Im südlichen Teil wird die Fläche durch eine vorhandene Bahntrasse gequert.In der südlich der Bahntrasse liegenden Teilfläche verläuft das Mühlbachtal, dargestelltals Fläche für Maßnahmen <strong>zum</strong> Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur undLandschaft (Dauergrünlandfläche Gr. 28 N). Zwischen Mühlbachtal und Bahntrasse liegt einkleines Waldgebiet. Für den nördlichen Bereich <strong>des</strong> Untersuchungsraums wird eine Bauhöhenbeschränkungzwischen 65 bis 120 m dargestellt.Gemeinde Poppendorf: Der Untersuchungsraum wird <strong>zum</strong> überwiegenden Teil als landwirtschaftlicheFläche dargestellt. Eine 110 kV-Leitung und zwei Gasleitungen verlaufen im südlichenTeil der Fläche. Zwei Wege verlaufen innerhalb <strong>des</strong> Untersuchungsraums.Gemeinde Mandelshagen: Die Teilfläche <strong>des</strong> Untersuchungsraums wird als landwirtschaftlicheFläche dargestellt. Eine 20 kV-Leitung quert die Fläche in Richtung Ost-West.Gemeinde Rövershagen: Die Teilfläche <strong>des</strong> Untersuchungsraums wird als landwirtschaftlicheFläche dargestellt.Ausschließlich für den Poppendorfer Flächennutzungsplan liegt ein <strong>Umweltbericht</strong> vor.Für die Umweltprüfung <strong>zum</strong> <strong>RREP</strong> wird abgeleitet, dass das Vorbehaltsgebiet Gewerbe undIndustrie einer näheren Betrachtung unterzogen wird.92Mai 2009


<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/RGüstrow OstDas Vorbehaltsgebiet Gewerbe und Industrie liegt im Osten der Stadt Güstrow. Das Gebietist ca. 160 ha groß und besteht aus mehreren Teilflächen, die nachfolgend beschrieben werden.Grundlage der Beschreibung bildet u.a. der rechtswirksame Flächennutzungsplan derStadt Güstrow von 1999.Teilfläche 1Teilfläche 2Teilfläche 3Teilfläche 5Teilfläche 4Abbildung 12: Vorbehaltsgebiet Gewerbe und Industrie Güstrow OstGüstrow Ost - Teilfläche 1: Industriegebiet Verbindungschaussee (ca. 43 ha)Dabei handelt es sich um das Betriebsgelände der ehemaligen Zuckerfabrik, welches derzeitweitgehend versiegelt bzw. verdichtet ist. Die oberirdischen Bauten sollen bis 2010 beräumtwerden, sodass die gesamte Fläche für industrielle Ansiedlungen zur Verfügung steht.Das Gebiet hat Bahnanschluss mit 3 eigenen Gleisen. Das Gebiet ist über die AutobahnA 19, Abfahrt Glasewitz erreichbar.Im Dezember 2008 wurde ein Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „IndustriegebietVerbindungschaussee“ gefasst. Der Geltungsbereich dieses Bebauungsplans umfasstdas gesamte Betriebsgelände der ehemaligen Zuckerfabrik mit Gleisanlagen und 2 kleinenWaldflächen. Im Flächennutzungsplan wird der Geltungsbereich <strong>des</strong> Bebauungsplans alsgewerbliche Baufläche und der östliche Bereich als Wald dargestellt. Gemäß Einschätzung<strong>des</strong> Landkreises Güstrow besteht bis 2010 Bestandsschutz für eine industrielle Nutzung,d.h. Bauanträge können eine planungsrechtliche Beurteilung nach §34 BauGB erfahren.Eine industrielle Ansiedlung nach 2010 erfordert dann aber einen Bebauungsplan.Güstrow Ost - Teilfläche 2: Absetzteiche der ehemaligen Zuckerfabrik (ca. 40 ha)Die Absetzteiche sind teilweise schon längere Zeit außer Nutzung. Lediglich ein Teich wurdein den Jahren 2007/2008 noch mit Wasser beschickt mit Überlauf in einen zweiten Teich. ImFlächennutzungsplan von 1997 wurde vom Erhalt der Zuckerfabrik ausgegangen. Daher istder nördlichste Bereich noch als „Fläche für Versorgungsanlagen - Abwasser“ eingestuftworden, der südliche als Maßnahmefläche <strong>zum</strong> Schutz von Natur und Landschaft. Bei einerÜberplanung ist eine parallele Änderung <strong>des</strong> Flächennutzungsplanes vorzunehmen.Güstrow Ost - Teilfläche 3: Verregnungsbecken der ehemaligen Zuckerfabrik (ca. 20 ha)Die Verregnungsbecken sind beide mit Wasser gefüllt. Sie werden künftig nicht mehr benötigt,da das Zuckerfabrikgelände sowohl Regen- als auch Schmutzwasseranschluss an dasöffentliche Netz hat und die Speicher keiner Nachnutzung unterliegen. Im Flächennutzungsplanist der Bereich als „Fläche für Versorgungsanlagen - Abwasser“ eingestuft worden. Beieiner Überplanung ist eine parallele Änderung <strong>des</strong> Flächennutzungsplanes vorzunehmen.Güstrow Ost – Teilflächen 4 und 5: ArrondierungsflächenUm die zuvor beschriebenen Teilflächen 1 bis 3 zu einer im <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/R darstellbaren Flächezusammenzuführen, wurden aus Arrondierungsgründen die Teilflächen 4 und 5 einbe-Mai 2009 93


<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/Rzogen. Teilfläche 4 verbindet die Teilflächen 1 und 2. Es handelt sich um einen Bestandteil<strong>des</strong> bestehenden und ausgelasteten Gewerbegebietes „östliche Erweiterung Rövertannen“.Teilfläche 5 verbindet die Teilflächen 2 und 3. Hier handelt es sich um einen Teil <strong>des</strong> bestehendenund <strong>zum</strong> überwiegenden Teil ausgelasteten Gewerbegebietes (inkl. Grünflächen)Glasewitzer Burg.Für die Umweltprüfung <strong>zum</strong> <strong>RREP</strong> wird abgeleitet, dass das Vorbehaltsgebiet Gewerbe undIndustrie einer näheren Betrachtung unterzogen wird. Die Teilflächen 4 und 5 werden aufgrundbestehender Nutzungen bzw. genehmigter Planungen keiner Bewertung im Rahmender Umweltprüfung <strong>zum</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/R unterzogen.6.5.4 Prüfung der UmweltauswirkungenDie Beschreibung und Bewertung <strong>des</strong> aktuellen Umweltzustan<strong>des</strong> sowie die Bewertung derUmweltauswirkungen auf die Schutzgüter erfolgt aufgrund der Vielzahl der zu betrachtendenGebiete im Anhang 6.5.4.6.5.5 AlternativenprüfungDie Alternativenprüfung erfolgt aufgrund der Vielzahl der zu betrachtenden Gebiete im Anhang6.5.4.6.5.6 Vermeidungs- und KompensationsmaßnahmenSoweit möglich, werden die Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen aufgrund derVielzahl der zu betrachtenden Gebiete im Anhang 6.5.4 beschrieben. Darüber hinaus werdenfolgende allgemeingültige Aussagen getroffen:VermeidungsmaßnahmenIm Rahmen der Bewertung und der Auswahl zur Festlegung geeigneter Bereiche wurdenVermeidungs- und Minderungsmaßnahmen bezüglich anlagebedingter Beeinträchtigungennoch nicht umfassend berücksichtigt. Dies ist Aufgabe nachfolgender Planungsverfahren.Die Vermeidung bau- und betriebsbedingter Beeinträchtigungen ist regionalplanerischgrundsätzlich kaum beeinflussbar und kann daher erst in nachgeordneten Planverfahren mitBezug auf das/die konkreten Vorhaben geprüft werden. Dabei kommen verschiedene Bereichein Betracht: Bauzeitenabstimmung, Anordnung und Dimensionierung der Betriebsgebäudezur Berücksichtigung schutzwürdiger Belange, technische Varianten u.a.KompensationsmaßnahmenIn Kapitel 6.5.2 i.V.m. 6.4.2 werden die mit dem Bau, der Anlage und dem Betrieb von Gewerbe-und Industriegebieten verbundenen Wirkfaktoren sowie die Betroffenheiten derSchutzgüter dargestellt. Nachfolgende Tabelle stellt eine Auswahl wesentlicher Wirkfaktorendar und ordnet diesen geeignete Kompensationsmaßnahmen zu. Die flächenkonkrete Auswahlund Zuordnung von Kompensationsmaßnahmen für die Vorbehaltsgebiete Gewerbeund Industrie ist Aufgabe nachfolgender Planungsverfahren.Für großflächige Kompensationsmaßnahmen sollen nach Möglichkeit die im <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong><strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/R festgelegten Vorbehaltsgebiete Kompensation und Entwicklung genutzt werden.Tabelle 19Ableitung von KompensationsmaßnahmenFunktionell mögliche KompensationsmaßnahmenWirkfaktor Art der AuswirkungVersieglung/NutzungsumwandlungenDauerhafter Verlust aller BodenfunktionenDauerhafter Verlust von Biotopenund Habitaten- Entsiegelung- Verbesserung der Bodenfunktioneneines Gebietes durch Extensivierung- Entwicklung funktionell gleichartigeroder gleichwertiger Biotopstrukturen94Mai 2009


<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/RVerminderung der KaltluftentstehungBodenbeeinträchtigungenBodenverdichtungLärm und LuftschadstoffemissionenVisuelle Wirkungen- Sichtschutzpflanzungen in der Landschaft- Neugestaltung von LandschaftsräumenBarrierewirkungenGrundwasserabsenkungenEmissionenwassergefährdenderStoffeVerminderung der Grundwasserneubildungund Erhöhung <strong>des</strong>OberflächenabflussesBeeinträchtigungen <strong>des</strong> MenschenÜberprägung <strong>des</strong> Landschaftsbil<strong>des</strong>Ggf. Beeinträchtigung von KulturundSachgüternBeeinträchtigung der Erholung <strong>des</strong>MenschenTrennwirkung für den ArtenaustauschBarriere für den LuftaustauschBeeinträchtigung grundwasserabhängigerLebensräumeBeeinträchtigung von Grund- oderOberflächengewässerund Habitatstrukturen- Versickerung unbelasteten oder geringbelasteten Niederschlags- Erhöhung <strong>des</strong> Waldanteils stromaufwärts- Verbesserung der Klimafunktion einesGebietes- Verbesserung der Bodenfunktioneneines Gebietes durch Extensivierung- Immissionsschutzpflanzungen- Verbesserungen der Klimafunktioneneines Gebietes- Schaffung von Vernetzungsbereichen- Rückbau von Barrierewirkungen- Wiederherstellung grundwassernaherBereiche, Wiedervernässungsmaßnahmen- Verbesserung der Wassergüte vonGewässern oder Grundwasser durchExtensivierungen, Gewässerrandstreifen,Revitalisierungen etc.6.5.7 Überwachung <strong>des</strong> Umweltzustan<strong>des</strong>Übergreifende Informationen zur Überwachung <strong>des</strong> Umweltzustan<strong>des</strong> (auch Monitoring)enthält Kapitel 6.10 <strong>des</strong> vorliegenden <strong>Umweltbericht</strong>s. Nachfolgende Ausführungen befassensich ausschließlich mit dem vorhabensbezogenen Monitoring (zur Begriffserläuterungvgl. Kapitel 6.10).Vorhabensbezogen sollen im Hinblick auf die hier betrachtete Festlegung von VorbehaltsgebietenGewerbe und Industrie folgende Monitoringschritte umgesetzt werden:Im konkreten PlanverfahrenDie Umsetzung gewerblicher oder industrieller Ansiedlungen erfolgt auf der Grundlage baurechtlicher,immissionsschutzrechtlicher und ggf. weiterer fachrechtlicher Zulassungen. Unabhängigdavon, welches nachgeordnete Planverfahren zur Anwendung kommt, werdenfolgende Aspekte im Rahmen <strong>des</strong> Monitorings geprüft:• Überprüfung, ob die im <strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/R prognostizierten erheblichenKonfliktbereiche (vgl. Anhang 6.5.4) im nachgeordneten Planverfahren berücksichtigtwerden und ob die dann ermittelten Prognoseergebnisse abweichen von denen im <strong>Umweltbericht</strong><strong>zum</strong> <strong>RREP</strong>,• Einstellung von neuen Belangen in nachgeordnete Planverfahren, die im Rahmen derRaumbeobachtung erkannt wurden, insbesondere solche, die zu kumulativen Umweltwirkungenführen können,• Überprüfung, ob Vermeidungs-, Verminderungs- und Kompensationsmaßnahmen planerischumgesetzt werden.Mai 2009 95


<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/RWährend und nach der Realisierung <strong>des</strong> konkreten PlanverfahrensIm Rahmen <strong>des</strong> zweiten Beteiligungs- und Abwägungsverfahrens <strong>zum</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong><strong>MM</strong>/R und <strong>zum</strong> <strong>Umweltbericht</strong> strebt der Regionale <strong>Planungsverband</strong> <strong>MM</strong>/R eine Abstimmungmit den zuständigen Behörden (Landkreis, Fachbehörden) an, in welcher Form sichergestellt werden kann, dass der RPV <strong>MM</strong>/R zukünftig Kenntnis über unvorhergesehene erheblicheUmweltauswirkungen erhält, die sich während und nach der Realisierung <strong>des</strong> konkretenPlanvorhabens ergeben.Daher werden alle öffentlichen Stellen, die Umweltinformationen sammeln (Behörden mitumwelt- und gesundheitsbezogenem Aufgabenbereich), gebeten, Vorschläge für die Ausgestaltungdieses Informationsaustauschs zu unterbreiten.6.6 Vorranggebiete Rohstoffsicherung6.6.1 Inhalt der FestlegungZ 5.6 (1): In den Vorranggebieten Rohstoffsicherung hat die Gewinnung oberflächennaherRohstoffe Vorrang vor anderen raumbedeutsamen Nutzungen und Funktionen. Maßnahmen,die einem Rohstoffabbau entgegenstehen, sind nicht zulässig.Zur Begründung vgl. S. 58 im <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/R.Im <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/R werden 20 Vorranggebiete Rohstoffsicherung für die oberflächennahenRohstoffe Sand/Kiessand (18) und Torf (2) festgelegt. Dabei handelt es sich <strong>zum</strong>überwiegenden Teil um solche Flächen, für die bereits Abbauberechtigungen in Form vonRahmen-, Haupt- und Abschlussbetriebsplänen sowie Baugenehmigungen vorliegen. Felder,für die solche Abbauberechtigungen nur teilweise bestehen, sind die VorranggebieteRohstoffsicherung Spoitgendorf Nordost (Nr. 105) und Subzin Süd (Nr. 118).Insgesamt werden ca. 858 ha bzw. 0,23% der Regionsfläche als Vorranggebiete Rohstoffsicherungfestgelegt (Sand/Kiessand: 635 ha bzw. 0,17%, Torf: 223 ha bzw. 0,06%).Die für Sand/Kiessand festgelegten Vorranggebiete befinden sich <strong>zum</strong> überwiegenden Teilim Landkreis Güstrow (13 von 18 Flächen), die für Torf ausschließlich im Landkreis BadDoberan (2).Angaben zu den gewinnbaren Vorräten lassen sich aus der Karte der oberflächennahenRohstoffe (KOR 50) ableiten, unterliegen allerdings gewissen Prognoseungenauigkeiten.Abgeleitet werden kann, dass die gewinnbaren Rohstoffe alleine aus den VorranggebietenRohstoffsicherung Sand/Kiessand bei stagnierender Nachfrage (ca. 1,7 Mio. t/Jahr) min<strong>des</strong>tensfür den Geltungszeitraum <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/R ausreichen werden.Bei der Ermittlung der Vorranggebiete Rohstoffsicherung werden Umweltbelange in zweiStufen einbezogen. In einer ersten Stufe wurde eine Vorauswahl geeigneter Gebiete unterBeachtung bzw. Berücksichtigung vorab definierter Kriterien mit Bezug zur Umwelt durchgeführt.Diese ermittelten Gebiete wurden im Vorentwurf <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>zum</strong> 1. Beteiligungsverfahrenzur Festlegung vorgeschlagen. Bei der Festlegung der Vorranggebiete Rohstoffsicherungim <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>zum</strong> 2. Beteiligungsverfahren wurden sowohl die Ergebnisse derUmweltprüfung als auch die Ergebnisse <strong>des</strong> Abwägungsverfahrens <strong>zum</strong> 1. Beteiligungsverfahrenberücksichtigt. Die vertiefte Prüfung der Umweltauswirkungen wird ab Kapitel 6.6.4dargelegt. Sie bildete die zweite Stufe der Prüfung von Umweltbelangen.6.6.2 Umwelterhebliche Wirkfaktoren und betroffene SchutzgüterDer Abbau oberflächennaher Bodenschätze im Tagebaubetrieb kann nur dort erfolgen, woLagerstätten nachweislich vorhanden sind und deren Abbau nach wirtschaftlichen und ökologischenGesichtspunkten durchführbar ist. Nachfolgende Tabelle dient der Ermittlung deri.d.R. mit einem Rohstoffabbau verbundenen Umweltauswirkungen sowie der davon betroffenenSchutzgüter.96Mai 2009


<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/RTabelle 20Ableitung der Wirkfaktoren <strong>des</strong> Rohstoffabbaus sowie Betroffenheit der SchutzgüterWirkfaktor Typ Beschreibung der UmweltauswirkungenVoraussichtlich betroffeneSchutzgüterVersiegelungdurch Betriebsanlagen/undGebäudeba anl beX- i.d.R. temporäre Versiegelung von Flächen für Betriebsgebäudeund -anlagen sowie Transportwege ineiner geschätzten Größenordnung von 2-10% derGesamtabbauflächeMe FFB Bo W KL La KuX X X X X X XNutzungsumwandlungdurchBodenabbauReliefänderungdurch BodenabbauBodenverdichtungdurchLagerplätzeund TransportwegeLärm undStaubemissionendurchAbbau undTransportVisuelle Wirkungen,ReliefänderungZerschneidungswirkungenVeränderungender Grundwasserhydraulikund <strong>des</strong> WasserhaushaltesXXX X - vollständiger Verlust aller biotischen und abiotischenFunktionen <strong>des</strong> Naturhaushalts- irreversible Veränderung natürlicher Bodenfunktionenund Standortqualitäten- irreversibler Verlust von Lebensraum für Flora undFauna der Primärbiotope- oftmals dauerhafter oder temporärer Verlust landwirtschaftlicherNutzflächeX - resultierend aus Rohstoffabbau selbst, Intensitätabhängig von lokalen Verhältnissen (kuppiges Gelände)und der Art der Rekultivierung oder RenaturierungX - Verdichtung von Flächen für Betriebsgebäude und-anlagen sowie Transportwege in einer geschätztenGrößenordnung von 2-10% der GesamtabbauflächeXXXX - Beeinträchtigungen entstehen aus Rohstoffabbauselbst und aus dem Transport- Schallemissionen der Gewinnungsgeräte - Schallleistungspegeli.d.R. zwischen 90 und 112 dB (A) (Radlader,Raupen, (Schwimm-) Bagger, Aufbereitungsanlagen)- Staubemissionen aus Trockenabbau, Aufbereitungsanlagen,Lagerflächen und Transport – Immissionsrichtwerteder TA Luft: 0,35 g/m² je Tag als Jahresmittelwertund 0,65 g/m² je Tag als höchster Monatsmittelwert,Abnahme der Staubkonzentration je nach lokalenVerhältnissen in ca. 200 – 250 m Entfernungauf ca. 5-10% der Ausgangswerte, auch Lärmemissionenverursachen i.d.R. bei einem Abstand zwischenTagebau und Immissionsort von mind. 300 m keineerheblich nachteiligen Auswirkungen- Lärmemission aus Transport nur für bestehendeTagebaue abschätzbar, Anbindung an überörtlichesStraßennetz aber prüfbar. (Bei geschätzter Lastaufnahmeje LKW von ca. 20 t lässt sich für Jahresfördermengenzw. 150.000 und 200.000 t eine durchschnittlicheTagesproduktion von ca. 600 bis 800 t bei250 Werktagen/Jahr ableiten. Dies führt zu einem täglichenTransportaufkommen von 30 bis 40 Fahrzeugumläufen(60 bis 80 Fahrzeugbewegungen pro Tag)X - resultierend aus Rohstoffabbau selbst, ggf. aus vorhandenenAufbereitungsanlagen aber auch aus denextra angelegten Sicht-/LärmschutzwällenX - resultierend aus Rohstoffabbaufläche und Transportwegen- Einfluss auf Arten abhängig von Betriebsgröße undbetroffenem Raum (Funktion im Biotopverbund, Vorkommenbestimmter Arten u.a.)X - beim Nassabbau kommt es zur Freilegung <strong>des</strong>Grundwasserspiegels, in Fließrichtung <strong>des</strong> Grundwassersführt dies oberstromig zur Grundwasserabsenkungund unterstromig zur -aufhöhung – kumulativeWirkungen mit anderen, die Grundwasserdynamikverändernden Vorhaben sind möglich- Grundwasserneubildung kann sich aufgrund erhöhterVerdunstung verringern bzw. umkehren (Grundwasserzehrung)X X X X X X XXXX X XX X XX X XXXX X X X XMai 2009 97


<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/RVeränderungender GrundwasserqualitätEmission gefährdenderStoffeXXX - aufgrund der Verringerung oder Beseitigung vonDeckschichten bei Trocken- und Nassschnitt (z.B.Nährstoffeintrag)- auch abhängig von FolgenutzungX - potenziell möglich durch Verwendung wassergefährdenderStoffe in Gewinnungs- und TransportgerätenXXX X Xsowie AufbereitungsanlagenAbkürzungen: ba - baubedingt; anl - anlagebedingt; be - betriebsbedingt; Me - Mensch; FFB – Flora, Fauna,Biodiversität; Bo - Boden; W - Wasser; KL - Klima/Luft; La - Landschaft, Ku - Kultur- und SachgüterDas Auftreten bzw. die Intensität der Wirkfaktoren ist grundsätzlich abhängig von der Größeund der Ausführung <strong>des</strong> konkreten Abbauvorhabens (Trocken- oder Nassschnitt; Notwendigkeitvon Betriebsanlagen wie z.B. Siebanlagen; Technikeinsatz u.a.).6.6.3 Vorauswahl der Vorranggebiete Rohstoffsicherung6.6.3.1 Fachliche Grundlagen der VorauswahlEine flächenhafte Festlegung auf der Grundkarte der räumlichen Ordnung erfolgt grundsätzlichnur für die oberflächennahen Rohstoffe Kiessand, Sand, Ton und Torf und ab einer Min<strong>des</strong>tdarstellungsgrößevon 5 ha.Wesentliche fachliche Grundlage für die Vorauswahl der zur Festlegung geeigneten Flächenbildete die im Auftrag <strong>des</strong> Wirtschaftsministeriums und unter fachlicher Leitung <strong>des</strong> GeologischenDienstes in den Jahren 2004/2005 erarbeitete „Karte der oberflächennahen Rohstoffe“im Maßstab 1:50.000 (KOR50). Dieses in digitaler Form vorliegende Material fasst flächendeckendfür M-V die derzeit vorhandenen Informationen über die Verbreitung und Erkundungder oberflächennahen Rohstoffe zusammen. Unterschieden wird zwischen:• Lagerstätten (Rohstoffe geologisch erkundet),• Vorkommen (Rohstoffe geologisch gefolgert) und• höffigen Gebieten (Rohstoffe geologisch vermutet).Im Ergebnis einer umfassenden Analyse und Bewertung werden die abgegrenzten Rohstoffflächenin der KOR50 in 4 Klassen unterschiedlicher „Sicherungswürdigkeit (SWK)“ eingeteilt,von denen laut Empfehlung <strong>des</strong> Geologischen Dienstes die Flächen der Klassen 1 (=sehr hohe Sicherungswürdigkeit) bis 3 für die regionalplanerischen Festlegungen relevantsind. Nachfolgende Tabelle zeigt die Anzahl und die Verteilung der Flächenvorschläge hinsichtlichErkundungsstand und ermittelter Sicherungswürdigkeit (SWK).Tabelle 21Vorschlagsflächen Sand/Kiessand nach SicherungswürdigkeitsklassenErkundungsstand SWK 1 SWK 2 SWK 3 SummeLagerstätten 29 4 5 38Vorkommen 5 0 1 6höffige Gebiete 3 0 83 86Summe 37 4 89 130Tabelle 22Vorschlagsflächen Ton nach SicherungswürdigkeitsklassenErkundungsstand SWK 1 SWK 2 SWK 3 SummeLagerstätten 1 2 2 5Vorkommen 0 1 5 6höffige Gebiete 0 4 23 27Summe 1 7 30 386.6.3.2 Definition von Kriterien für die VorauswahlIm Verfahren zur Vorauswahl der Vorranggebiete Rohstoffsicherung für den Vorentwurf <strong>des</strong><strong>RREP</strong> (<strong>Entwurf</strong> <strong>zum</strong> 1. Beteiligungsverfahren) wurden nachfolgend aufgelistete Kriterien98Mai 2009


<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/Rgebiet Rohstoffsicherung vorgeschlagen, wenn für diese bergrechtlich oder planungsrechtlichzugelassene Abbaugenehmigungen vorliegen.Tonvorkommen werden aufgrund der derzeitigen und absehbaren Bedarfssituation nicht alsVorranggebiete festgelegt. Die bestehenden Torfabbaugebiete wurden in der KOR 50 nichtklassifiziert, auch erfolgten keine über den Bestand hinausgehenden Flächenvorschläge zurNeufestlegung von Vorrang- oder Vorbehaltsgebieten Rohstoffsicherung für die Torfgewinnung.Im Vorentwurf <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> wurde die Übernahme der 2 bestehenden Torfabbaugebieteals Vorranggebiete Rohstoffsicherung vorgeschlagen.Die Begründung <strong>des</strong> Vorschlages zur Festlegung bzw. Nichtfestlegung der einzelnen Flächenfür die Sand/Kiessandgewinnung erfolgte verbal-argumentativ in Tabellenform unterEinbeziehung aller unter 6.6.2.2 genannten Kriterien. 6Alle in der Vorauswahl ermittelten Flächen wurden im Vorentwurf <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/R <strong>zum</strong>ersten Beteiligungsverfahren zur Festlegung als Vorranggebiete Rohstoffsicherung vorgeschlagen.Tabelle 23Flächenvorschläge zur Festlegung der Vorranggebiete Rohstoffsicherung im Vorentwurf<strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/R <strong>zum</strong> ersten BeteiligungsverfahrenVorschlag für <strong>RREP</strong>Sand/KiessandVorranggebiete RohstoffsicherungVorbehaltsgebiete RohstoffsicherungAnzahl derFlächenFlächenumfang in ha(Prozent der Regionsfläche)20 ca. 964 (0,26 %) ca. 8628 ca. 1.662 (0,46 %) ca. 389Summe 46 2.626 (0,73 %) 475<strong>zum</strong> Vergleich: Gesamtvorschlagder KOR50 130 2.655TonVorschlag für <strong>RREP</strong>Vorranggebiete RohstoffsicherungVorbehaltsgebiete Rohstoffsicherunggewinnbare Rohstoffe(Mio. t) 7Anzahl der Flächenumfang in ha gewinnbare RohstoffeFlächen (Prozent an Regionsfläche)(Mio. t)0 - -7 Flächen ca. 153,5 (0,04 %) ca. 36,5<strong>zum</strong> Vergleich: Gesamtvorschlagder KOR50 38 883,5 (0,24 %) 202,46.6.4 Planungsstand und AbschichtungsmöglichkeitenVon den 22 im Vorentwurf <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> vorgeschlagenen Vorranggebieten Rohstoffsicherungerfolgt der Abbau in 6 Flächen 8 und einem Teil der Fläche Subzin Süd (Nr. 118) ausschließlichauf der Grundlage von Haupt- oder Abschlussbetriebsplänen. Die Erarbeitung einerUVP oder einer FFH-Verträglichkeitsprüfung im berg- bzw. baurechtlichen Zulassungsverfahrenwar für diese Vorhaben nicht notwendig. Da es sich somit nicht um UVP- oder FFH-VP-pflichtige Vorhaben handelt, werden diese Flächen im Rahmen <strong>des</strong> <strong>Umweltbericht</strong>s <strong>zum</strong><strong>RREP</strong> nicht weiter betrachtet, da mit ihrer Festlegung im <strong>RREP</strong> keine UVP- oder FFH-VP-6 Diese Tabellen sind kein Bestandteil <strong>des</strong> <strong>Umweltbericht</strong>s, da sich die Ausführungen <strong>zum</strong> <strong>Umweltbericht</strong> imWeiteren nur noch mit den in der Vorauswahl ermittelten und im <strong>RREP</strong>-Vorentwurf vorgeschlagenen Flächenbefassen.7 Die Daten zur Abschätzung der gewinnbaren Rohstoffmengen wurden der KOR50 bzw. vorhandenen Rahmenbzw.Hauptbetriebsplänen entnommen.8 Lüningshagen (Nr. 101), Spoitgendorf (Nr. 104), Spoitgendorf Nordost (Nr. 105), Drölitz (Nr. 110), Jürgenshagen(Nr. 117), Conventer Niederung (Nr. 150)100Mai 2009


<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/Rpflichtigen Vorhaben vorbereitet werden. Begründung: Gemäß Art. 3 Abs. 2 RL 2001/42/EGist ein Regionalplan insgesamt zu prüfen. Allerdings sind nur die Informationen vorzulegen,die sich auf erhebliche (positive wie negative) Umweltauswirkungen beziehen. ErheblicheUmweltauswirkungen treten regelmäßig dann auf, wenn Vorhaben prüfpflichtig nach UVPoder FFH-Verträglichkeitsprüfung sind.Die betroffenen Gebiete müssen aber als Vorbelastung bei der Prüfung angrenzender Nutzungenin die weiteren Betrachtungen einbezogen werden. Sollten sich in der Zukunft vonvorliegenden Betriebsplänen abweichende Planungen ergeben, durch die erhebliche Auswirkungenauf die Umwelt hervorgerufen würden und die die Durchführung einer UVP oderFFH-VP erforderlich machen, ist eine detaillierte Prüfung im entsprechenden Genehmigungs-oder Planfeststellungsverfahren vorzunehmen. Dies erfolgt unbenommen von derraumordnerischen Festlegung der Fläche als Vorranggebiet Rohstoffsicherung.Ein Gebiet verfügt über keinen zugelassenen Rahmen-, Haupt- oder Abschlussbetriebsplanfür die Gesamtfläche:Subzin Süd:Für das Gesamtfeld Subzin Süd mit einer Größe von 38,6 ha wurde 1999 einem Antrag aufAufsuchung durch das Bergamt Stralsund zugestimmt. Im Ergebnis der Aufsuchung wurdeein ca. 27 ha großes höffiges Gebiet (Sandvorkommen) ermittelt, welches auch die Vorlagefür die Darstellung in der KOR50 bildet. Auf Grundlage der Aufsuchungsergebnisse wurde1999 der 1. Hauptbetriebsplan (HBP) zur Errichtung und Führung <strong>des</strong> Sandtagebaus SubzinSüd vorgelegt und zugelassen, der sich aber nur mit der Gewinnung von Rohstoffen in einem9,98 ha großen, grundeigenen Gebiet befasst (Abbaufläche im Geltungszeitraum <strong>des</strong>1. HBP 4,58 ha). Auf einen Abbau der übrigen Teilflächen <strong>des</strong> höffigen Gebietes in südlicherund östlicher Richtung sollte verzichtet werden, da hier laut HBP eine Geschiebelehm/-mergelauflage von über 3 m vorhanden ist, im grundeigenem Feld dagegen nur von ca. 40cm. Laut Auskunft <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>amtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V kann derweiterführende Abbau über die derzeit beantragte grundeigene Fläche hinaus nicht ausgeschlossenwerden. Für die potenzielle Erweiterungsfläche erfolgt eine vertiefte Umweltprüfung(vgl. Kapitel 6.6.5).Für die übrigen 15 vorgeschlagenen Vorranggebiete Rohstoffsicherung liegen fakultativeoder obligatorische Rahmenbetriebspläne über das Gesamtfeld vor. Für 7 dieser Flächen9 musste in diesem Zusammenhang keine UVP oder FFH-VP durchgeführt werden. Fürdie Flächen liegen landschaftspflegerische Begleitpläne vor, in denen z.B. Angaben überRenaturierungs- bzw. Rekultivierungsmaßnahmen sowie zu geplanten Kompensationsmaßnahmenenthalten sind. Für die Umweltprüfung <strong>zum</strong> <strong>RREP</strong> wird abgeleitet, dass für dieseVorranggebiete Rohstoffsicherung keine weitergehende Umweltprüfung durchzuführen ist(Abschichtung). Die Gebiete müssen ggf. als Vorbelastung bei der Prüfung angrenzenderNutzungen in die Betrachtung einbezogen werden. Sollten sich in der Zukunft von vorliegendenRahmenbetriebsplänen abweichende Planungen ergeben, durch die erheblicheAuswirkungen auf die Umwelt hervorgerufen würden und die die Durchführung einer UVPerforderlich machen, ist eine detaillierte Prüfung im entsprechenden Genehmigungs- oderPlanfeststellungsverfahren vorzunehmen 10 . Dies erfolgt unbenommen von der raumordnerischenFestlegung der Fläche als Vorranggebiet Rohstoffsicherung.Für 8 geplante Vorranggebiete liegen Umweltverträglichkeitsuntersuchungen bzw. -studienvor, die im Rahmen von bergrechtlichen Planfeststellungsverfahren erarbeitet wurden. Fürdie Umweltprüfung <strong>zum</strong> <strong>RREP</strong> wird abgeleitet, dass für diese Vorranggebiete Rohstoffsicherungkeine weitergehende Umweltprüfung durchzuführen ist (Abschichtung). Die erheblichenUmweltauswirkungen auf die Schutzgüter, die Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderungsowie <strong>zum</strong> Ausgleich werden auf der Grundlage der vorliegenden Umweltverträglich-9 Schmadebeck Hamelbarg (Nr. 100), Vietow (Nr. 102), Vorbeck-Schwaan (Nr. 103), Kröpelin (Nr. 106), GroßRoge/Wotrum (Nr. 111), Langhagen (Nr. 116), Göldenitz (Nr. 151)10 aktuelles Beispiel: UVP zur Rodung von Waldflächen innerhalb <strong>des</strong> Gewinnungsfel<strong>des</strong> GöldenitzMai 2009 101


<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/Rkeitsuntersuchungen bzw. -studien nachrichtlich beschrieben. Die Beschreibung erfolgt tabellarischim Anhang 6.6.4.6.6.5 Prüfung der UmweltauswirkungenBei der Beschreibung <strong>des</strong> aktuellen Umweltzustan<strong>des</strong> werden die in Kapitel 5.1 erläutertenInformationsgrundlagen ausgewertet. Wie unter 6.6.4 abgeleitet, erfolgt die Beschreibung<strong>des</strong> aktuellen Umweltzustan<strong>des</strong> nur für das Gebiet Subzin Süd, da hier noch keine zugelasseneAbbaugenehmigung für das Gesamtfeld besteht.Die Bewertung der Auswirkungen aus dem potenziellen Rohstoffabbau erfolgt schutzgutbezogenund zielt auf die Ermittlung <strong>des</strong> Konfliktpotenzials in 3 Stufen. Das methodischeVorgehen wird ausführlich in Kapitel 6.7.5 beschrieben (vgl. dort). Bei der Ermittlung <strong>des</strong>Konfliktpotenzials wurde in Kapitel 6.7.5 grundsätzlich davon ausgegangen, dass eine zukünftigeGewinnung im Nassschnitt erfolgt. Für den Standort Subzin Süd kann aufgrund derRohstoffvorkommen davon ausgegangen werden, dass der Abbau, wie im bereits aufgeschlossenenTagebauteil, nur im Trockenschnitt erfolgen wird. Die Umweltauswirkungenwerden daher voraussichtlich geringer sein, als im <strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/R prognostiziert.Im Anhang 6.6.5 wird die Beschreibung <strong>des</strong> aktuellen Umweltzustan<strong>des</strong>, die Bewertung <strong>des</strong>Konfliktpotenzials sowie das regionalplanerische Abwägungsergebnis für das PlangebietSubzin Süd dargestellt.Die Prüfung der Umweltauswirkungen führt zu folgendem Ergebnis:Das im Vorentwurf <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/R vorgeschlagene Vorranggebiet Subzin Süd bleibt inunveränderter Form bestehen, d.h. es wird auch im <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/R <strong>zum</strong> 2. Beteiligungsverfahrenzur Festlegung vorgeschlagen.Abbildung 13: Vorranggebiet Rohstoffsicherung Nr. 118 - Subzin Süd6.6.6 Alternativenprüfung• Grundsätzlich gibt es derzeit keine Alternativen zur Gewinnung von oberflächennahenRohstoffen. Die bereits angewandten Verfahren <strong>zum</strong> Ersatz oder zur Reduzierungder Inanspruchnahme oberflächennaher Rohstoffe, z.B. durch Baustoffrecyclingoder sparsamen Umgang mit den Bodenschätzen, können den Bedarf an oberflächennahenRohstoffen nicht in vollem Umfang ersetzen.• Da das Vorkommen gewinnbarer oberflächennaher Rohstoffe ortsgebunden ist, gibtes nur begrenzte Standortalternativen, um andere als die vorgeschlagenen Flächenals Vorranggebiete Rohstoffsicherung festzulegen. Im Rahmen der Auswahl und102Mai 2009


<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/RPrüfung der im <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/R festzulegenden Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Rohstoffsicherungkonnten keine alternativen Vorranggebiete ermittelt werden.• Eine Nichtfestlegung der vorgeschlagenen Vorranggebiete stellt keine Alternativedar, da die Flächen bereits jetzt der mit der Festlegung verbundenen Nutzung dienen.Aus demselben Grund stellt eine Festlegung der Vorranggebiete Rohstoffsicherunglediglich als Vorbehaltsgebiete Rohstoffsicherung auch keine Alternative dar.• Für das vorgeschlagene Vorranggebiet Subzin Süd wurden keine Belange ermittelt,die eine Alternative zur Festlegung als Vorranggebiet Rohstoffsicherung notwendigmachen würden.6.6.7 Vermeidungs- und KompensationsmaßnahmenMaßnahmen zur Vermeidung von negativen Umweltauswirkungen sowie zur Kompensation<strong>des</strong> Eingriffs wurden bei den Vorranggebieten mit bestehenden Gewinnungsgenehmigungenim Rahmen <strong>des</strong> Planverfahrens bereits berücksichtigt. Für die Gebiete, für die eine vorhabensbezogeneUmweltverträglichkeitsprüfung vorliegt, können die im Verfahren festgelegtenVermeidungs-, Minderungs- und Kompensationsmaßnahmen dem Anhang 6.6.4 entnommenwerden.Im Vorranggebiet Subzin Süd erfolgt der Abbau bereits in einer Teilfläche. Bei einer Erweiterung<strong>des</strong> Abbauvorhabens auf die Gesamtfläche <strong>des</strong> Vorranggebietes Rohstoffsicherungsollten die Maßgaben aus den bereits bestehenden Betriebsplänen berücksichtigt werden.Für den bestehenden Tagebau ist nach Beendigung der Arbeiten die Rekultivierung der Fläche,d.h. die Wiederherstellung der landwirtschaftlichen Nutzung geplant.Als Verminderungsmaßnahmen werden bereits jetzt umgesetzt:• Abschalten aller Lichtquellen bei Dunkelheit von Mai bis August, um nicht massenhaftnachtaktive Tiere anzulocken,• Sicherung <strong>des</strong> Tagebaus gegen unbefugtes Betreten,• Minimierung der Staub- und Lärmemission und Verhinderung einer wilden Müllverkippungdurch Anlage von Schutzwällen aus abgeschobenem Oberboden und Eingangsschranke,• Rohstofftransporte ohne Berührung der Ortslage Subzin im Bereich der Kreisstraße31 und• Zunahme der Überdeckung prognostiziert, d.h. Höhe der Abraummieten.Soweit möglich, sollen zukünftig die endabgebauten Teilbereiche der Lagerstätte frühzeitigwieder nutzbar gemacht werden.Da zukünftige Tagebauflächen voraussichtlich ebenfalls als landwirtschaftliche Nutzflächewieder hergerichtet werden sollten, ist die Umsetzung von Ersatzmaßnahmen <strong>zum</strong> Ausgleich<strong>des</strong> Eingriffs notwendig. Bisher wurden an der angrenzenden Straße Liessow-Breesen (K 31) die Pflanzung von Winterlinden und Stieleichen im Bereich der nordwestlichenTagebaugrenze vorgenommen. Ob diese Maßnahme zukünftig weitergeführt werdenkann, ist im konkreten Planverfahren zu prüfen.6.6.8 Überwachung <strong>des</strong> Umweltzustan<strong>des</strong>Übergreifende Informationen zur Überwachung <strong>des</strong> Umweltzustan<strong>des</strong> (auch Monitoring)enthält Kapitel 6.10 <strong>des</strong> vorliegenden <strong>Umweltbericht</strong>s. Nachfolgende Ausführungen befassensich ausschließlich mit dem vorhabensbezogenen Monitoring (zur Begriffserläuterungvgl. Kapitel 6.10).Vorhabensbezogen sollen im Hinblick auf die zur Festlegung vorgeschlagenen VorbehaltsgebieteRohstoffsicherung folgende Monitoringschritte umgesetzt werden:Mai 2009 103


<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/RIm konkreten PlanverfahrenBetrifft Subzin Süd: Im bergrechtlichen Zulassungsverfahren werden folgende Aspekte imRahmen <strong>des</strong> Monitorings geprüft:• Überprüfung, ob das Vorhaben so umgesetzt werden soll, wie es im <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/Rfestgelegt wurde,• Überprüfung, ob die im <strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/R prognostizierten erheblichenKonflikte (vgl. vorhabensbezogenes Datenblatt im Anhang 6.6.4) im nachgeordnetenPlanverfahren berücksichtigt werden und ob die dann ermittelten Prognoseergebnisseabweichen von denen im <strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>RREP</strong>,• Überprüfung, ob die bereits in der Umweltprüfung <strong>zum</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/R vorgeschlagenenVermeidungs-, Verminderungs- und Kompensationsmaßnahmen planerisch umgesetztbzw. welche weiteren Maßnahmen vorgeschlagen werden,• Überprüfung, ob sich im Rahmen der Raumbeobachtung weitere/neue Konfliktbereicheerkennen lassen, die im nachgeordneten Planverfahren zu berücksichtigen sind,insbesondere solche, die zu kumulativen Umweltwirkungen führen können.Während und nach der Realisierung <strong>des</strong> konkreten PlanverfahrensBetrifft die Mehrzahl der vorgeschlagenen Vorranggebiete: Im Rahmen <strong>des</strong> zweiten Beteiligungs-und Abwägungsverfahrens <strong>zum</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/R und <strong>zum</strong> <strong>Umweltbericht</strong>strebt der Regionale <strong>Planungsverband</strong> <strong>MM</strong>/R eine Abstimmung mit den zuständigen Behörden(Landkreis, Bergamt, weitere Fachbehörden) an, in welcher Form sicher gestellt werdenkann, dass der RPV <strong>MM</strong>/R zukünftig Kenntnis über unvorhergesehene erhebliche Umweltauswirkungenerhält, die sich während und nach der Realisierung eines konkreten Abbauvorhabensergeben.Daher werden alle öffentlichen Stellen, die Umweltinformationen sammeln (Behörden mitumwelt- und gesundheitsbezogenem Aufgabenbereich), gebeten, Vorschläge für die Ausgestaltungdieses Informationsaustauschs zu unterbreiten.6.7 Vorbehaltsgebiete Rohstoffsicherung6.7.1 Inhalt der FestlegungG 5.6 (2) In den Vorbehaltsgebieten Rohstoffsicherung soll der langfristigen Sicherung undder Gewinnung von oberflächennahen Rohstoffen ein besonderes Gewicht gegenüber anderenraumbedeutsamen Nutzungsansprüchen beigemessen werden. Die Gebiete sollen vonNutzungen und Funktionen freigehalten werden, die einen Rohstoffabbau ausschließen oderwesentlich beeinträchtigen können.Zur Begründung vgl. S. 58 im <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/R.Im <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/R werden 32 Vorbehaltsgebiete Rohstoffsicherung für die oberflächennahenRohstoffe Sand/Kiessand (28) und Ton (4) festgelegt. Dabei handelt es sich<strong>zum</strong> überwiegenden Teil um Flächen, für die noch keine Abbauberechtigungen in Form vonRahmen-, Haupt- und Abschlussbetriebsplänen sowie Baugenehmigungen vorliegen. Felder,für die Abbauberechtigungen und/oder Bergrechte bestehen, sind die VorbehaltsgebieteRohstoffsicherung Broderstorf 1 (Nr. 202) und Goritz Nordost (Nr. 204).Die Festlegung der Vorbehaltsgebiete Rohstoffsicherung erfolgt insbesondere zur langfristigenSicherung vermuteter Rohstoffvorkommen.Insgesamt werden ca. 1.482 ha bzw. 0,41% der Regionsfläche als Vorbehaltsgebiete Rohstoffsicherungfestgelegt (Sand/Kiessand: 1.428 ha bzw. 0,39%, Ton: 54 ha bzw. 0,015%).104Mai 2009


<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/RDie für Sand/Kiessand festgelegten Vorbehaltsgebiete befinden sich <strong>zum</strong> überwiegendenTeil im Landkreis Güstrow (26 von 28 Flächen), die für Ton sowohl im Landkreis Bad Doberan(2) als auch im Landkreis Güstrow (2).Mit den gewinnbaren Rohstoffen alleine aus den Vorbehaltsgebieten RohstoffsicherungSand/Kiessand kann die Nachfrage nach Sand und Kiessand über den Geltungszeitraum<strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/R hinaus langfristig abgedeckt werden. Genaue Angaben über die gewinnbarenVorräte können aufgrund von Prognoseunsicherheiten nicht ermittelt werden. Aufgrundder derzeit nicht vorhandenen Nachfrage nach Ton aus Tontagebauen in der Planungsregion<strong>MM</strong>/R ist eine konkrete Bedarfsbegründung nicht möglich.Umweltbelange wurden bei der Ermittlung der Vorbehaltsgebiete Rohstoffsicherung in zweiStufen einbezogen. In einer ersten Stufe wurde die Vorauswahl geeigneter Gebiete unterBeachtung bzw. Berücksichtigung vorab definierter Kriterien mit Bezug zur Umwelt durchgeführt.Diese Gebiete wurden im Vorentwurf <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>zum</strong> 1. Beteiligungsverfahren zurFestlegung vorgeschlagen und bildeten weiterhin die Grundlage für die Umweltprüfung aufregionaler Ebene (zweite Stufe der Prüfung von Umweltbelangen).Bei der Festlegung der Vorbehaltsgebiete Rohstoffsicherung im <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>zum</strong> 2.Beteiligungsverfahren fanden dann sowohl die Ergebnisse der Umweltprüfung als auch dieErgebnisse <strong>des</strong> Abwägungsverfahrens <strong>zum</strong> 1. Beteiligungsverfahren Berücksichtigung. DieVorauswahl geeigneter Gebiete wird in Kapitel 6.7.3 beschrieben, die vertiefte Prüfung derUmweltauswirkungen in Kapitel 6.7.4.6.7.2 Umwelterhebliche Wirkfaktoren und betroffene SchutzgüterDie Beschreibung der umwelterheblichen Wirkfaktoren und der betroffenen Schutzgüter entsprichtden Inhalten <strong>des</strong> Kapitels 6.6.2 zu Vorranggebieten Rohstoffsicherung. Auf eine wiederholteWiedergabe wird an dieser Stelle verzichtet.6.7.3 Vorauswahl der Vorbehaltsgebiete Rohstoffsicherung6.7.3.1 Fachliche Grundlagen der VorauswahlDie Beschreibung der fachlichen Grundlagen der Vorauswahl entspricht den Inhalten <strong>des</strong>Kapitels 6.6.3.1 zu den Vorranggebieten Rohstoffsicherung. Auf eine wiederholte Wiedergabewird an dieser Stelle verzichtet.6.7.3.2 Definition von Kriterien für die VorauswahlDie Definition von Kriterien für die Vorauswahl von Vorbehaltsgebieten entspricht denen fürdie Vorauswahl der Vorranggebiete Rohstoffsicherung. Daher wird auf die Inhalte <strong>des</strong> Kapitels6.6.3.2 verwiesen und auf eine wiederholte Wiedergabe an dieser Stelle verzichtet.6.7.3.3 Durchführung und Ergebnis der VorauswahlNachfolgende Flächen wurden hinsichtlich ihrer Eignung zur Festlegung als VorbehaltsgebieteRohstoffsicherung im <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/R überprüft:• Lagerstätten und Vorkommen der Sicherungswürdigkeitsklassen (SWK) 1 bis 3Sand/Kiessand (soweit nicht bereits als Vorranggebiet Rohstoffsicherung vorgeschlagen),• höffige Gebiete der SWK 1 und 3 Sand/Kiessand (höffige Flächen der SWK 2Sand/Kiessand sind in <strong>MM</strong>/R nicht vorhanden)• Lagerstätten, Vorkommen und höffige Gebiete der Sicherungswürdigkeitsklassen 1 bis3 Ton.Die höffigen Gebiete der SWK 3 Sand/Kiessand wurden in einem ersten Schritt digital ausgewertet,wobei Flächen von der weiteren Betrachtung ausgeschlossen wurden, die• vollständig von einem Ausschlusskriterium nach 6.6.3.2 überlagert werden,Mai 2009 105


<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/R• vollständig von mehr als 3 zu berücksichtigenden Kriterien nach 6.6.3.2 überlagertwerden und sich nicht in unmittelbarer Nachbarschaft zu bestehenden Tagebauflächenbefinden sowie• Flächen, die nur teilweise von Ausschlusskriterien nach 6.6.3.2 überlagert werden,wobei der nicht betroffene Flächenanteil kleiner 5 ha beträgt.Im Ergebnis dieses Arbeitsschrittes wurden 40 von ursprünglich 84 höffigen Gebieten derSWK 3 Sand/Kiessand für die weitergehende Prüfung ermittelt. Da einige dieser Gebietenoch auf Teilflächen durch Ausschlusskriterien bzw. durch mehr als 3 zu berücksichtigendeKriterien überlagert wurden, erfolgte eine Neu-Abgrenzung der Flächen, so dass sich aufden verbleibenden Flächenanteilen maximal 3 zu berücksichtigende Kriterien überlagern.Dabei wurden direkt aneinander grenzende Teilflächen zu einer neuen Fläche zusammengefasst.Die in diesem Arbeitsschritt abgeleiteten 38 Flächenvorschläge Sand/Kiessand und die 38Flächenvorschläge der SWK 1 bis 3 Ton wurden anschließend einer verbal-argumentativenEinzelfallprüfung in tabellarischer Form unter Einbeziehung und Benennung aller betroffenenKriterien unterzogen. 11Im Ergebnis konnten 28 Vorbehaltsgebiete Rohstoffsicherung für Sand/Kiessand und 7 VorbehaltsgebieteRohstoffsicherung für Ton ermittelt werden, die sowohl hinsichtlich ihrer Sicherungswürdigkeitfür den Rohstoffabbau als auch nach Prüfung restriktiver bzw. zu berücksichtigenderKriterien eine Grundeignung für die Festlegung als Vorbehaltsgebiet im<strong>RREP</strong> besitzen. Diese Flächen wurden im Vorentwurf <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>zum</strong> ersten Beteiligungsverfahrenzur Festlegung als Vorbehaltsgebiete Rohstoffsicherung vorgeschlagen.Tabelle 24Flächenvorschläge zur Festlegung der Vorbehaltsgebiete Rohstoffsicherung im Vorentwurf<strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/R <strong>zum</strong> ersten BeteiligungsverfahrenVorschlag für <strong>RREP</strong>Sand/KiessandVorranggebiete RohstoffsicherungVorbehaltsgebieteRohstoffsicherungAnzahl derFlächenFlächenumfang in ha(Prozent der Regionsfläche)20 ca. 964 (0,26 %) ca. 8628 ca. 1.662 (0,46 %) ca. 389Summe 46 2.626 (0,73 %) 475<strong>zum</strong> Vergleich: Gesamt-Vorschlag der KOR50 130 2.655TonVorschlag für <strong>RREP</strong>Vorranggebiete RohstoffsicherungVorbehaltsgebieteRohstoffsicherunggewinnbare Rohstoffe(Mio. t) 12Anzahl der Flächenumfang in ha gewinnbare RohstoffeFlächen (Prozent an Regionsfläche)(Mio. t)0 - -7 ca. 153,5 (0,04 %) ca. 36,5<strong>zum</strong> Vergleich: Gesamt-Vorschlag der KOR50 38 883,5 (0,24 %) 202,4Die Daten zur Abschätzung der gewinnbaren Rohstoffmengen wurden der KOR50 bzw. vorhandenen Rahmenbzw.Hauptbetriebsplänen entnommen.11 Diese Tabellen sind kein Bestandteil <strong>des</strong> <strong>Umweltbericht</strong>s, da sich die Ausführungen <strong>zum</strong> <strong>Umweltbericht</strong> imWeiteren nur noch mit den in der Vorauswahl ermittelten und im <strong>RREP</strong>-Vorentwurf vorgeschlagenen Flächenbefassen.12 Die Daten zur Abschätzung der gewinnbaren Rohstoffmengen wurden der KOR50 bzw. vorhandenen Rahmen-bzw. Hauptbetriebsplänen entnommen.106Mai 2009


<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/R6.7.4 Planungsstand und AbschichtungsmöglichkeitenZwei der in der Vorauswahl ermittelten Vorbehaltsgebiete Rohstoffsicherung besitzen bergrechtlichzugelassene Abbaugenehmigungen (Broderstorf 1, Goritz Nordost) bzw. befindensich bereits im Abbau (Broderstorf 1).Goritz NordostFür die Fläche Goritz Nordost wurde im Rahmen <strong>des</strong> im Jahr 2000 abgeschlossenen Raumordnungsverfahrenseine UVP durchgeführt. Da für dieses Vorhaben somit bereits Planunterlagenvorliegen, in denen detaillierte Angaben zu den Umweltauswirkungen enthaltensind, kann auf eine wiederholte Untersuchung im Rahmen der Umweltprüfung <strong>zum</strong> <strong>RREP</strong>verzichtet werden. Für dieses Gebiet erfolgt die zusammenfassende nachrichtliche Wiedergabeder verbleibenden, unvermeidbaren Umweltauswirkungen, der Maßnahmen zur Vermeidungund Minderung negativer Auswirkungen sowie der geplanten Kompensationsmaßnahmen.Die Beschreibung erfolgt tabellarisch in Anhang 6.7.4. Eine weitergehende Untersuchungund Bewertung der Umweltauswirkungen ist im Rahmen <strong>des</strong> Planfeststellungsverfahrens<strong>zum</strong> Rahmenbetriebsplan mit Umweltverträglichkeitsprüfung vorzunehmen.Broderstorf1Für dieses Abbauvorhaben wurde zwar ein Rahmenbetriebsplan erarbeitet, es musste aberkeine UVP und/oder FFH-Verträglichkeitsprüfung durchgeführt werden. Da es sich somitweder um ein UVP- oder FFH-VP-pflichtiges Vorhaben noch um ein bestehen<strong>des</strong> Abbauvorhabenhandelt, muss die Fläche im Rahmen <strong>des</strong> <strong>Umweltbericht</strong>s <strong>zum</strong> Regionalplan nichtweitergehend betrachtet werden.Beide Flächen müssen aber als Vorbelastung bei der Prüfung angrenzender Nutzungeneinbezogen werden.Für die Mehrzahl der im Vorentwurf <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>zum</strong> ersten Beteiligunsgverfahren vorgeschlagenenVorbehaltsgebiete Rohstoffsicherung (33) liegen keine Planunterlagen zurVorbereitung eines Rohstoffabbaus vor, da es sich um höffige Flächen handelt. Sollte es zurPlanung und Realisierung von Abbauvorhaben in diesen Flächen kommen, kann je nachkonkreter Gewinnungsplanung und je nach standörtlichen Besonderheiten die Pflicht zurDurchführung einer UVP- bzw. einer FFH-Verträglichkeitsprüfung bestehen. Da derzeit keineAussagen zur Größe und Gestaltung eines Abbaus getroffen werden können, wurde imRahmen <strong>des</strong> <strong>Umweltbericht</strong>s grundsätzlich von UVP-pflichtigen Vorhaben ausgegangen,d.h. es wurde für alle diese Flächen eine Prüfung der Umweltauswirkungen vorgenommen.6.7.5 Prüfung der UmweltauswirkungenBei der Beschreibung <strong>des</strong> aktuellen Umweltzustan<strong>des</strong> werden die in Kapitel 5.1 erläutertenInformationsgrundlagen ausgewertet. Die Beschreibung erfolgt für die 33 Gebiete, für dienoch keine zugelassenen Abbaugenehmigungen für das Gesamtfeld bestehen (vgl. Kapitel6.7.4). Weiterhin einbezogen werden auch die 3 bergrechtlich gesicherten Flächen, die imVorentwurf <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>zum</strong> ersten Beteiligungsverfahren nicht als Vorrang- oder Vorbehaltsgebietefestgelegt wurden (Altenhagen/Klein Siemen, Mankmoos 2, Langhagen Feld 2).Die Bewertung der Auswirkungen aus einem potenziellen Rohstoffabbau erfolgt schutzgutbezogenund zielt auf die Ermittlung <strong>des</strong> Konfliktpotenzials in folgenden 3 Stufen.Mai 2009 107


<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/RTabelle 25Stufen <strong>des</strong> KonfliktpotenzialsKonfliktpotenzialErläuterung1 voraussichtlich unerheblich In Bezug auf die jeweils erfasste Grundlage zur Beschreibung <strong>des</strong>Umweltzustan<strong>des</strong> wird die Intensität der auftretenden Beeinträchtigung<strong>des</strong> Schutzgutes aus regionaler Sicht als voraussichtlich unerheblicheingeschätzt.2 voraussichtlich unerheblich,wenn Maßnahmen zurMinderung und Vermeidungvon Auswirkungen umgesetztwerdenIn Bezug auf die jeweils erfasste Grundlage zur Beschreibung <strong>des</strong>Umweltzustan<strong>des</strong> wird die Intensität der auftretenden Beeinträchtigung<strong>des</strong> Schutzgutes aus regionaler Sicht als voraussichtlich unerheblicheingeschätzt, wobei die Umsetzung geeigneter Maßnahmenzur Vermeidung und Minderung negativer Auswirklungen zwingenderforderlich ist. Dazu sind in nachgelagerten Planungsverfahren i.d.R.detaillierte Untersuchungen durchzuführen. Die Vermeidungs- undMinderungsmaßnahmen sind für das einzelne Vorhaben im konkretenZulassungsverfahren zu ermitteln. Im Kapitel 6.7.7 <strong>des</strong> <strong>Umweltbericht</strong>swerden solche Maßnahmen beispielhaft aufgeführt.3 voraussichtlich erheblich In Bezug auf die jeweils erfasste Grundlage zur Beschreibung <strong>des</strong>Umweltzustan<strong>des</strong> wird die Intensität der auftretenden Beeinträchtigung<strong>des</strong> Schutzgutes aus regionaler Sicht als voraussichtlich erheblicheingeschätzt.Für die so bewerteten potenziellen Beeinträchtigungen kommen folgenderegionalplanerische Abwägungen in Frage:- Das abzusehende Konfliktpotenzial bzw. die Überlagerung mehrerer,voraussichtlich erheblicher Konfliktpotenziale für ein konkretesPlangebiet führen zu einer Einzelfallbetrachtung.- Das abzusehende Konfliktpotenzial führt zur Aufhebung einesTeils <strong>des</strong> betroffenen Plangebiets.- Eine Abwägung kann auf regionaler Ebene nicht vorgenommenwerden, da das konkrete Konfliktpotenzial erst auf der nachfolgendenPlanungsebene im Ergebnis detaillierter Untersuchungengenau ermittelt werden kann (Gründe: Maßstab der Regionalplanung,Informationsdefizite bezüglich der konkreten Abbauplanungu.a.). Ggf. sind räumliche und/oder inhaltliche Anpassungenim Rahmen der konkreten Tagebauplanung vorzunehmen(Verkleinerung/Verlagerung der in Anspruch zu nehmendenTagebaufläche, Verzicht auf Nassschnitt u.a.). Ggf. ist aberauch das Gesamtgebiet temporär oder dauerhaft nicht für denRohstoffabbau nutzbar.In Tabelle 25 werden alle in der Umweltprüfung berücksichtigten Informationsgrundlagenaufgeführt und so differenziert, dass ihnen ein voraussichtliches Konfliktpotenzial in den Stufen1 bis 3 zugeordnet werden konnte. In der Konfliktstufe 3 werden zusätzlich die regionalplanerischenAbwägungsalternativen A bis C zugeordnet.Nachfolgend werden die dem regionalplanerischen Abwägungskonzept zu Grunde liegendenVoraussetzungen erläutert:• Die festgelegten Vorbehaltsgebiete Rohstoffsicherung unterliegen einem Abwägungsvorbehalt,das heißt, mit ihrer Festlegung wird keine endgültige Entscheidung zu Gunsteneiner Rohstoffgewinnung getroffen. Die sich aus der Festlegung ergebenden Anforderungenan andere Raumnutzungen sind abwägbar.• Mit dem <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/R wird nicht ausgeschlossen, dass auch ein Abbau von Rohstoffenaußerhalb der festgelegten Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Rohstoffsicherung zulässigsein kann. Dies bedarf i.d.R. <strong>des</strong> Nachweises der Raum- und Umweltverträglichkeitim konkreten Einzelfall.• Die Festlegung der Vorbehaltsgebiete Rohstoffsicherung im <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/R dient vordringlichder langfristigen Sicherung und der geordneten Aufsuchung von vermuteten108Mai 2009


<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/RRohstoffvorkommen. Die Gewinnung von Rohstoffen wird im Geltungszeitraum <strong>des</strong><strong>RREP</strong> voraussichtlich nur in wenigen Vorbehaltsgebieten Rohstoffsicherung erfolgen.• Die sich aus der Rohstoffgewinnung ergebenden Konfliktpotenziale können auf regionalerEbene aus Maßstabsgründen nur prognostiziert, nicht aber detailliert ermitteltwerden (Gründe: fehlende Informationen über den konkreten Abbau selbst, fehlendeDetailinformationen über die betroffenen Schutzgüter).• Die Prognose <strong>des</strong> Konfliktpotenzials im Rahmen der Umweltprüfung bezieht sich aufdie Auswirkungen einer potenziellen Rohstoffgewinnung und nicht auf die Auswirkungeneiner Aufsuchung. Die Prognose <strong>des</strong> Konfliktpotenzials bezieht sich weiterhin aufden aktuellen Zustand der Schutzgüter. Veränderungen der Schutzgüter können langfristignicht ausgeschlossen werden (Aufhebung bzw. Neuausweisung von Schutzgebieten,Veränderungen im Vorkommen von Arten und Lebensräumen u.a.).• Da viele Vorbehaltsgebiete Rohstoffsicherung voraussichtlich erst langfristig einer Gewinnungzugeführt werden (vorausgesetzt gewinnbare Vorräte wurden festgestellt),sind die Umweltauswirkungen <strong>zum</strong> Zeitpunkt <strong>des</strong> konkreten Abbauantrags maßgebend.• Es kann regionalplanerisch ausgeschlossen werden, dass bereits bekannte oder aberzusätzlich ermittelte Konfliktpotenziale einen Abbau <strong>des</strong> Plangebiets temporär oderdauerhaft, vollständig oder auf Teilflächen unmöglich machen. Ebenso ist es aus regionalplanerischerSicht aber auch möglich, dass bereits bekannte Konfliktpotenziale<strong>zum</strong> Zeitpunkt <strong>des</strong> Abbauantrages nicht mehr bestehen (z.B. durch Aufhebung vonTrinkwasserschutzgebieten) oder im Zuge der Gesamtabwägung trotz bestehenderKonfliktpotenziale zu Gunsten <strong>des</strong> Abbauvorhabens entschieden wird.• Die Prüfung der im <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/R zur Festlegung als Vorbehaltsgebiet Rohstoffsicherungin Betracht zu ziehenden Plangebiete dient somit:a. der grundlegenden Information aller im regionalplanerischen Maßstab bereits erkennbarenKonfliktpotenziale undb. der Abwägung im Zuge der Neuaufstellung <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/R.Tabelle 26Vorschläge zur Einschätzung <strong>des</strong> Konfliktpotenzials für die Umweltprüfung der VorbehaltsgebieteRohstoffsicherung 13Schutzgut menschliche Gesundheit und Wohlbefindenerfasste Grundlagen:- Wohnbau- und weitere Siedlungsflächen, Wegeverbindungen, potenzielle Tourismusentwicklungsoder-schwerpunkträume, Bereiche mit regionaler Bedeutung für die Sicherung der Erholungsfunktionder Landschaft, Wälder mit besonderer Erholungseignung, Naturparke, Fernrad- und Fernwanderwege,vorhandene ErholungsinfrastrukturBewertung <strong>des</strong> Konfliktpotenzials:1 Konfliktpotenzial voraussichtlichunerheblich- Abstand zu Ortslagen, Gebäudebestand im Außenbereich, FreizeitundErholungseinrichtungen und -infrastrukturen größer 500m13 Die in Tabelle 26 gewählten Kriterien und Abstände dienen vor allem der Systematisierung <strong>des</strong> Bewertungsverfahrens,wobei Erfahrungswerte aus abgeschlossenen Planverfahren oder aus der Literatur aber auch zwingendeGrenzwerte herangezogen wurden. Davon unabhängig werden in nachgelagerten Planungsverfahren undim Ergebnis detaillierter Untersuchungen Abstandsregelungen für den konkreten Einzelfall festgelegt.Mai 2009 109


<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/R2 Konfliktpotenzial voraussichtlichunerheblich, wenn- Abstand zu Ortslagen, Gebäudebestand im Außenbereich, FreizeitundErholungseinrichtungen zwischen 300 und 500mMaßnahmen zur Minderung- Lage innerhalb eines Tourismusentwicklungsraumesund Vermeidung um-- Lage innerhalb eines Bereichs mit besonderer Bedeutung für die Si-gesetzt werdencherung der Erholungsfunktion der Landschaft- Abbaufläche grenzt direkt an Wald mit besonderer Erholungseignungoder an einen Naturpark3 Konfliktpotenzial voraussichtlich erheblich Erläuterung der regionalplanerischen Abwägung- Abstand zu Ortslagen, Gebäudebestand imAußenbereich, Freizeit- und Erholungseinrichtungenkleiner 300m- Lage innerhalb eines Tourismusschwerpunktraumes- Lage innerhalb eines Bereichs mit herausragenderBedeutung für die Sicherung derErholungsfunktion der Landschaft- unmittelbare Betroffenheit vorhandenerFernradwege und Fernwanderwege- Lage innerhalb von Wald mit besondererErholungseignung- Lage innerhalb eines Naturparks- B: Umsetzung <strong>des</strong> 300m-Min<strong>des</strong>tabstan<strong>des</strong> durchNeuabgrenzung <strong>des</strong> Plangebiets- C: konkrete Auswirkungen auf nachfolgender Planungsebenezu ermitteln und zu berücksichtigen- C: konkrete Auswirkungen auf nachfolgender Planungsebenezu ermitteln und zu berücksichtigen- C: konkrete Auswirkungen auf nachfolgender Planungsebenezu ermitteln und zu berücksichtigen- A: Einzelfallentscheidung- A: EinzelfallentscheidungSchutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalterfasste Grundlagen:- Biotop- und Nutzungstypenkartierung, geschützte Biotope, potenzielle Vorbehaltsgebiete Naturschutzund Landschaftspflege, Schutzwürdigkeit der Arten und Lebensräume, Feuchtlebensräume,Schutzwürdigkeit unzerschnittener landschaftlicher Freiräume, Biotopverbund, FFH-Gebiete, EuropäischeVogelschutzgebiete, Bedeutung als Rastgebiet für Wat- und Wasservögel, Brutplätze geschützterVogelarten, weitere Schutzgebiete (NSG, LSG, Naturpark, Ramsar, GLB, FND), WaldBewertung <strong>des</strong> Konfliktpotenzials:1 Konfliktpotenzial voraussichtlichunerheblich2 Konfliktpotenzial voraussichtlichunerheblich, unterder Voraussetzung, dassMaßnahmen zur Minderungund Vermeidung umgesetztwerden- im Bereich mittlerer oder geringer Schutzwürdigkeit landschaftlicherFreiräume- Abstand von über 1.000m zu FFH-Gebieten- Abstand zu EU-Vogelschutzgebieten, so dass keine Notwendigkeitzur Prüfung der FFH-Verträglichkeit prognostiziert wird- Abstand zu nicht wasserführenden/nicht wassergeprägten geschütztenBiotopen größer 50m- Abstand zu wasserführenden/wassergeprägten geschützten Biotopengrößer 500 bis 1.000m- Abstand zu Feuchtlebensräumen größer 500 bis 1.000m- im Bereich geringer und mittlerer Bedeutung als Rastgebiet für WatundWasservögel- im Bereich hoher Schutzwürdigkeit landschaftlicher Freiräume- Abstand zu Naturschutzgebieten von größer 500 bis 1.000m- Abstand von größer 50 bis 100m zu Waldflächen3 Konfliktpotenzial voraussichtlich erheblich Erläuterung der regionalplanerischen Abwägung- geschützte Biotope direkt betroffen oder - C: konkrete Auswirkungen auf nachfolgender Planungsebenezu ermitteln und zu berücksichtigenAbstand zu geschützten Biotopen kleiner50m (bei wasserführenden/wassergeprägtenBiotopen kleiner 500m)oder Einzelfallentscheidung- im Bereich hoher und sehr hoher Schutzwürdigkeitder Arten und Lebensräume- Feuchtlebensräume direkt betroffen oderAbstand zu Feuchtlebensräumen kleiner500m- im Bereich sehr hoher Schutzwürdigkeitlandschaftlicher Freiräume- innerhalb <strong>des</strong> Biotopverbunds im weiteren- C: konkrete Auswirkungen auf nachfolgender Planungsebenezu ermitteln und zu berücksichtigenoder Einzelfallentscheidung- C: konkrete Auswirkungen auf nachfolgender Planungsebenezu ermitteln und zu berücksichtigenoder Einzelfallentscheidung- A: Einzelfallentscheidung- A: Einzelfallentscheidung110Mai 2009


<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/Roder im engeren Sinne- FFH-Gebiete direkt betroffen- Abstand zu FFH-Gebieten deutlich kleiner1.000m- innerhalb eines EU-Vogelschutzgebietesoder in funktionaler Verbindung zu einemEU-Vogelschutzgebiet- im Bereich mit hoher oder sehr hoher Bedeutungals Rastgebiet für Wat- und Wasservögel- im Abstand von kleiner 500m zu Naturschutzgebieten(keine direkte Betroffenheit)- im Landschaftsschutzgebiet oder unmittelbarangrenzend- Geschützte Landschaftsbestandteile oderFlächennaturdenkmale direkt betroffen- Waldflächen direkt betroffen oder Abstandzu Waldflächen kleiner 50m- Betroffenheit von Brutplätzen geschützterVogelarten- B: Aufhebung <strong>des</strong> Plangebietsteils- C: konkrete Auswirkungen im Rahmen einer FFH-Verträglichkeitsprüfung (VP) auf nachfolgenderPlanungsebene zu ermitteln und zu beachten- C: konkrete Auswirkungen im Rahmen einer FFH-Verträglichkeitsprüfung (VP) auf nachfolgenderPlanungsebene zu ermitteln und zu beachten- C: konkrete Auswirkungen auf nachfolgender Planungsebenezu ermitteln und zu berücksichtigen- C: konkrete Auswirkungen auf nachfolgender Planungsebenezu ermitteln und zu berücksichtigen- A: Einzelfallentscheidung- C: konkrete Auswirkungen auf nachfolgender Planungsebenezu ermitteln und zu berücksichtigen- B: Umsetzung <strong>des</strong> 50m-Min<strong>des</strong>tabstan<strong>des</strong> durchNeuabgrenzung <strong>des</strong> Plangebiets- C: konkrete Auswirkungen auf nachfolgender Planungsebenezu ermitteln und zu berücksichtigen,ggf. ist eine artenschutzrechtliche Prüfung (AP)nach § 42BNatSchG notwendigSchutzgut Bodenerfasste Grundlagen:- Schutzwürdigkeit <strong>des</strong> Bodens, geschützte Geotope, Moore, Altlasten und Altlastenverdachtsstandorte,kampfmittelbelastete FlächenBewertung <strong>des</strong> Konfliktpotenzials:1 Konfliktpotenzial voraussichtlichunerheblich2 Konfliktpotenzial voraussichtlichunerheblich, unterder Voraussetzung, dassMaßnahmen zur Minderungund Vermeidung umgesetztwerden- im Bereich geringer Schutzwürdigkeit <strong>des</strong> Bodens- Lage außerhalb von Altlasten und Altlastenverdachtsstandorten sowiekampfmittelbelasteten Flächen- im Bereich geringer bis mittlerer Schutzwürdigkeit <strong>des</strong> Bodens- Abstand größer 50m zu geschützten Geotopen3 Konfliktpotenzial voraussichtlich erheblich Erläuterung der regionalplanerischen Abwägung- im Bereich sehr hoher sowie hoher bis - C: konkrete Auswirkungen auf nachfolgender Planungsebenezu ermitteln und zu berücksichtigensehr hoher Schutzwürdigkeit <strong>des</strong> Bodens- geschützte Geotope direkt betroffen oder - A: Einzelfallentscheidungim Abstand von kleiner 50m- schwach bis mäßig entwässerte naturnaheMoore sowie mäßig entwässerte Moonungsebenezu ermitteln und zu berücksichtigen- C: konkrete Auswirkungen auf nachfolgender Plaremit extensivem Feuchtgrünland direktbetroffen oder im Abstand von kleiner500m- stark entwässerte, degradierte Moore direktbetroffen oder im Abstand von kleiner nungsebene zu ermitteln und zu berücksichtigen- C: konkrete Auswirkungen auf nachfolgender Pla-100m- großflächig zusammenhängende und häufigsehr tiefgründige Moore direkt betroffen nungsebene zu ermitteln und zu berücksichtigen- C: konkrete Auswirkungen auf nachfolgender Pla-oder im Abstand von kleiner 100mSchutzgut Wassererfasste Grundlagen:- Lage zu Oberflächengewässern, Schutzfunktion der Deckschichten, Artesik, Trinkwasserschutzgebiete,Überschwemmungsgebiet der Warnow, überflutungsgefährdete Gebiete, grundwasserabhängigeÖkosystemeMai 2009 111


<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/RBewertung <strong>des</strong> Konfliktpotenzials:1 Konfliktpotenzial voraussichtlichunerheblich2 Konfliktpotenzial voraussichtlichunerheblich, unterder Voraussetzung, dassMaßnahmen zur Minderungund Vermeidung umgesetztwerden- außerhalb von Wasserschutzgebieten bzw. Trinkwasserschutzzonen- Abstand zu Oberflächengewässern (Fließgewässer, Standgewässer)größer 500m- Abstand zu grundwasserabhängigen Feuchtlebensräumen größer500m3 Konfliktpotenzial voraussichtlich erheblich Erläuterung der regionalplanerischen Abwägung- Oberflächengewässer (Fließgewässer, - C: konkrete Auswirkungen auf nachfolgender PlanungsebeneStandgewässer) direkt betroffen oder imzu ermitteln und zu berücksichtigenAbstand kleiner 500m- Flächen mit artesisch anstehendem - A: EinzelfallentscheidungGrundwasser direkt betroffen- innerhalb Trinkwasserschutzzonen I oderII- innerhalb Trinkwasserschutzzonen III oderIV für Grund- und Oberflächenwasser- innerhalb überschwemmungs- bzw. überflutungsgefährdeterBereiche- C: konkrete Auswirkungen auf nachfolgender Planungsebenezu ermitteln und zu berücksichtigen- so lange TWSZ Bestand hat, ist Abbau i.d.R. ausgeschlossen- C: konkrete Auswirkungen auf nachfolgender Planungsebenezu ermitteln und zu berücksichtigen- grundwasserabhängige Feuchtlebensräume- C: konkrete Auswirkungen auf nachfolgender Pla-direkt betroffen oder im Abstand nungsebene zu ermitteln und zu berücksichtigenvon kleiner 500mSchutzgut Klima/Lufterfasste Grundlagen:- NiederschlagsgebietBewertung <strong>des</strong> Konfliktpotenzials:Eine detaillierte Bewertung ist auf regionaler Ebene nicht möglich, da die Beurteilung <strong>des</strong> SchutzgutesKlima/Luft einer detaillierten lokalen Betrachtung bedarf (Erfassung klimarelevanter Flächen u.a.).Schutzgut Landschafterfasste Grundlagen:- naturräumliche Gliederung, Schutzwürdigkeit <strong>des</strong> Landschaftsbil<strong>des</strong>, Landschaftsschutzgebiete,Naturparke, AlleenbestandBewertung <strong>des</strong> Konfliktpotenzials:1 Konfliktpotenzial voraussichtlichunerheblich2 Konfliktpotenzial voraussichtlichunerheblich, unterder Voraussetzung, dassMaßnahmen zur Minderungund Vermeidung umgesetztwerden- im Bereich mittlerer bis hoher oder geringer bis mittlerer Schutzwürdigkeit<strong>des</strong> Landschaftsbil<strong>des</strong>- im Bereich hoher bis sehr hoher Schutzwürdigkeit <strong>des</strong> Landschaftsbil<strong>des</strong>- direkt angrenzend an Alleen3 Konfliktpotenzial voraussichtlich erheblich Erläuterung der regionalplanerischen Abwägung- im Bereich sehr hoher Schutzwürdigkeit - C: konkrete Auswirkungen auf nachfolgender Planungsebenezu ermitteln und zu berücksichtigen<strong>des</strong> Landschaftsbil<strong>des</strong>- im Landschaftsschutzgebiet- A: Einzelfallentscheidung- im Naturpark- A: EinzelfallentscheidungSchutzgut Kultur- und Sachgütererfasste Grundlagen:- Bodendenkmale, Bau- und Kunstdenkmale, historische Kulturlandschaften und kulturhistorisch bedeutsameLandschaftsbestandteileBewertung <strong>des</strong> Konfliktpotenzials:1 Konfliktpotenzial voraussichtlichunerheblich- erfasste Grundlagen nicht in der näheren Umgebung (Min<strong>des</strong>tentfernungca. 500m)112Mai 2009


<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/R2 Konfliktpotenzial voraussichtlichunerheblich, unterder Voraussetzung, dassMaßnahmen zur Minderungund Vermeidung umgesetztwerden- Abstand zu Bodendenkmalen nach § 1 Abs. 4 DSchG M-V größer100m- Abstand zu Baudenkmalen größer 100m- Abstand zu historischen Kulturlandschaften und kulturhistorisch bedeutsamenLandschaftsbestandteilen größer 50m3 Konfliktpotenzial voraussichtlich erheblich Erläuterung der regionalplanerischen Abwägung- Bodendenkmale nach § 1 Abs. 4 DSchG - A: EinzelfallentscheidungM-V direkt betroffen oder im Abstand kleiner100m- Bau- und Kunstdenkmale direkt betroffen - A: Einzelfallentscheidungoder im Abstand kleiner 100m- historische Kulturlandschaften und kulturhistorisch- C: konkrete Auswirkungen auf nachfolgender Plastandteilebedeutsame Landschaftsbenungsebenezu ermitteln und zu berücksichtigendirekt betroffen oder Abstand oder Einzelfallentscheidungkleiner 50mKumulative Wirkungenerfasste Grundlagen:- Lage zu anderen Vorrang- und Vorbehaltsgebieten Rohstoffsicherung, Lage zu anderen geplantenregionalplanerischen Festlegungen aus dem <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>zum</strong> 2. Beteiligungsverfahren, Lagezu anderen bekannten raumbedeutsamen Nutzungen mit voraussichtlich erheblichen Auswirkungenauf die SchutzgüterBewertung <strong>des</strong> Konfliktpotenzials:1 Konfliktpotenzial voraussichtlichunerheblich2 Konfliktpotenzial voraussichtlichunerheblich, unterder Voraussetzung, dassMaßnahmen zur Minderungund Vermeidung umgesetztwerden- keine Nutzungen/Nutzungsabsichten im Umfeld bekannt oder nursolche ohne absehbares Konfliktpotenzial- Plangebiet liegt im Umfeld einer anderen Nutzung/Nutzungsabsichtmit bestehendem oder absehbarem Konfliktpotenzial3 Konfliktpotenzial voraussichtlich erheblich Erläuterung der regionalplanerischen Abwägung- Plangebiet liegt im Umfeld mehrerer Nutzungen/Nutzungsabsichtenmit bestehennungsebenezu ermitteln und zu berücksichtigen- C: konkrete Auswirkungen auf nachfolgender Plademoder absehbarem Konfliktpotenzial oder Einzelfallentscheidungsonstige Hinweiseerfasste Grundlagen:- flächenkonkrete Hinweise aus dem 1. Beteiligungsverfahren, aus dem Scopingverfahren sowie sonstigeHinweiseBewertung <strong>des</strong> Konfliktpotenzials: keineIn den Anhängen 6.7.5_1 und 6.7.5_2 werden die Beschreibung <strong>des</strong> aktuellen Umweltzustan<strong>des</strong>,die Bewertung <strong>des</strong> Konfliktpotenzials sowie das regionalplanerische Abwägungsergebnisfür je<strong>des</strong> einzelne Plangebiet dargestellt.Die Prüfung der Umweltauswirkungen führt zu folgenden Ergebnissen:• 14 der im Vorentwurf <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/R vorgeschlagenen Vorbehaltsgebiete werdenneu abgegrenzt. 2 dieser Gebiete werden dabei in jeweils 2 Einzelgebiete unterteilt.• 4 der im Vorentwurf <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/R vorgeschlagenen Vorbehaltsgebiete (eine Kiessand-und drei Ton-Höffigkeiten) werden ersatzlos gestrichen.• Alle übrigen 14 im Vorentwurf <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/R vorgeschlagenen Vorbehaltsgebietebleiben in unveränderter Form bestehen.• Für die 3 in <strong>MM</strong>/R unter Bergrecht stehenden Flächen, die im Vorentwurf <strong>des</strong> <strong>RREP</strong><strong>MM</strong>/R nicht als Vorrang- oder Vorbehaltsgebiete Rohstoffsicherung vorgeschlagenwurden, wurden im Zuge der Umweltprüfung weitere Argumente ermittelt, die gegenMai 2009 113


<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/Rdie Festlegung dieser Gebiete als Vorrang- oder Vorbehaltsgebiete Rohstoffsicherungsprechen.Im Ergebnis der Prüfung der Umweltauswirkungen werden 30 für die Festlegung geeigneteGebiete ermittelt. Folgende Tabelle macht deutlich, dass keines der Gebiete als vollständigkonfliktfrei bewertet werden kann.Tabelle 27Direkte Betroffenheit von in der Umweltprüfung untersuchten Kriterien durch die festzulegendenVorbehaltsgebiete RohstoffsicherungFür alle 30 in der Umweltprüfung ermittelten Gebiete erfolgt in Kapitel 7.7 eine Betrachtunghinsichtlich der Betroffenheit von Natura2000-Gebieten.Im Ergebnis der Prüfung der Umweltauswirkungen und der Betrachtung hinsichtlich der Betroffenheitvon Natura2000-Gebieten werden im <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/R <strong>zum</strong> 2. Beteili-114Mai 2009


<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/Rgungsverfahren alle 30 Gebiete als Vorbehaltsgebiete Rohstoffsicherung zur Festlegungvorgeschlagen.6.7.6 Alternativenprüfung• Grundsätzlich gibt es derzeit keine Alternativen <strong>zum</strong> Einsatz von oberflächennahenRohstoffen in verschiedenen Einsatzbereichen, z.B. in der Bauwirtschaft. Die bereitsangewandten Verfahren <strong>zum</strong> Ersatz oder zur Reduzierung der Inanspruchnahme oberflächennaherRohstoffe, z.B. durch Baustoffrecycling oder sparsamen Umgang mit denBodenschätzen, können den Bedarf an oberflächennahen Rohstoffen nicht in vollemUmfang ersetzen.• Da das Vorkommen gewinnbarer oberflächennaher Rohstoffe ortsgebunden ist, gibt esnur begrenzte Standortalternativen, um andere als die vorgeschlagenen Flächen alsVorbehaltsgebiete Rohstoffsicherung festzulegen. Im Rahmen der Auswahl und Prüfungder im <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/R festzulegenden Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Rohstoffsicherungkonnten keine alternativen Vorbehaltsgebiete ermittelt werden bzw. nur solchemit höherem Konfliktpotenzial.• Eine Alternative wäre die Reduzierung der Anzahl der Flächen, die als VorbehaltsgebieteRohstoffsicherung zur Festlegung vorgeschlagen werden. Eine solche Auswahlkönnte auf Grundlage der Ergebnisse der Prüfung der Umweltauswirkungen erfolgen,indem die als besonders konfliktträchtig ermittelten Gebiete aufgehoben werden. Gegendiese Vorgehensweise sprechen folgende Gründe:o Die Festlegung der Vorbehaltsgebiete Rohstoffsicherung erfolgt lediglich alsGrundsatz der Raumordnung und dient vordringlich der langfristigen Sicherungvermuteter Rohstoffvorkommen vor anderen raumbedeutsamen Nutzungenund Funktionen.o Aus der Festlegung der Vorbehaltsgebiete Rohstoffsicherung kann nicht abgeleitetwerden, dass Abbauvorhaben in den Gebieten grundsätzlich raumverträglichund beantragte Abbauvorhaben zwingend genehmigungsfähigsind.o Bei einer Festlegung ausschließlich konfliktarmer Flächen als VorbehaltsgebieteRohstoffsicherung würde die Bedeutung <strong>des</strong> konkreten Rohstoffvorkommensin der regionalplanerischen Abwägung vernachlässigt werden müssen,da derzeit <strong>zum</strong>in<strong>des</strong>t für die höffigen Gebiete keine genauen Kenntnisseüber Qualität und Gewinnbarkeit <strong>des</strong> vermuteten Rohstoffvorkommens vorliegen.Erst eine Gegenüberstellung von Ergebnissen der Aufsuchung undvon Umwelt- sowie sonstigen Belangen für ein konkretes Plangebiet ermöglichteine sachgerechte Abwägung. Dies ist erst in nachgelagerten Planverfahrenmöglich.• Alternativen zu anzustrebenden Gewinnungstechniken und -arten (z.B. Nass- oderTrockenschnitt) können auf regionaler Ebene maßstabsbedingt nicht betrachtet werden.Aus der Ermittlung der voraussichtlichen Umweltauswirkungen und der prognostiziertenKonfliktpotenziale im Rahmen der Umweltprüfung <strong>zum</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/R lassensich aber in Vorbereitung einer konkreten Abbauplanung erste Rückschlüsse zurAbbaugestaltung ziehen.6.7.7 Vermeidungs- und KompensationsmaßnahmenMaßnahmen zur Vermeidung von negativen Umweltauswirkungen sowie zur Kompensation<strong>des</strong> Eingriffs wurden bei den Vorbehaltsgebieten mit bestehenden Gewinnungsgenehmigungenim Rahmen <strong>des</strong> Planverfahrens bereits berücksichtigt. Für Goritz Nordost, für daseine Umweltverträglichkeitsprüfung im Rahmen <strong>des</strong> Raumordnungsverfahrens erarbeitetwurde, können die im Verfahren festgelegten Vermeidungs-, Minderungs- und Kompensationsmaßnahmendem Anhang 6.7.4 entnommen werden.Mai 2009 115


<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/RFür alle übrigen Vorbehaltsgebiete Rohstoffsicherung wurden Maßnahmen zur Vermeidungvon negativen Umweltauswirkungen bereits in dem Umfang berücksichtigt, in dem 1. bestimmteBereiche als Ausschlussgebiete für die Rohstoffgewinnung definiert wurden und 2.auf prognostizierte Konfliktlagen hingewiesen wird (vgl. Kapitel 6.7.3 und 6.7.5).Weitere detaillierte Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung negativer Umweltauswirkungenkönnen sinnvoller Weise erst in nachgeordneten Planverfahren ermittelt werden,wobei die Ergebnisse detaillierter Umweltprüfungen einzubeziehen sind. Maßnahmen zurVermeidung und Verminderung negativer Umweltauswirkungen, die sich aus dem Abbauoberflächennaher Rohstoffe ergeben können, werden in Tabelle 28 beispielhaft aufgeführt.Tabelle 28Verminderungs- und Vermeidungsmaßnahmen – beispielhafte Auflistung• unverzügliche Wiedernutzbarmachung abgebauter Flächen• Anlage von Schutzwällen und Einhaltung von Sicherheitsabständen• frühzeitige Bepflanzung der Tagebauränder• hinreichende Befestigung der Zufahrtsstraßen• exponierte Lage von Aufbereitungsanlage und Haldenwirtschaft zu Immitenten• Einhaltung von Immissionsschutzgrenzwerten und Abstandsregelungen• keine Bergbauarbeiten während der Nacht (Ausnahmeregelungen möglich)• sachgemäße Lagerung gefährdender Stoffe• archäologische Dokumentation <strong>des</strong> Abbaugebietes• fachgerechte Bergung von eventuellen Bodendenkmälern• ordnungsgemäßer Betrieb und regelmäßige Wartung der Betriebstechnik• Lagerung <strong>des</strong> Mutterbodens exponiert von Nassschnittflächen zur Vermeidung von AuswaschungenDer <strong>Umweltbericht</strong> benennt für die festzulegenden Vorbehaltsgebiete Rohstoffsicherungkeine Kompensationsmaßnahmen. Auch das <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/R enthält in Kapitel 5.6 keine flächenkonkretenVorgaben zur Nachnutzung der Flächen bzw. zu durchzuführenden Kompensationsmaßnahmen.Die Praxis zeigt, dass im Rahmen nachgeordneter Planverfahren(z.B. Raumordnungsverfahren, bergrechtliche Zulassungsverfahren) die Kompensationsmaßnahmenermittelt werden, die in Bezug auf die Auswirkungen <strong>des</strong> konkreten Vorhabensund in Bezug auf die angestrebte Nachnutzung <strong>des</strong> Gebietes die bestgeeigneten sind. I.d.R.erfolgen die Kompensationsmaßnahmen bisher in unmittelbarer Nähe <strong>zum</strong> Vorhabensstandortbzw. nach Beendigung <strong>des</strong> Abbaus auf der Eingriffsfläche selbst – sollten dieseFlächen nicht ausreichen, sollte eine Inanspruchnahme der regionalplanerisch gesichertenVorbehaltsgebiete Kompensation und Entwicklung in Betracht gezogen werden. Kompensationsmaßnahmenfür negative Umweltwirkungen, die sich aus dem Abbau oberflächennaherRohstoffe ergeben können, werden in Tabelle 29 beispielhaft aufgeführt.Tabelle 29Kompensationsmaßnahmen – beispielhafte AuflistungSchutzgut Eingriffsrelevanter Wirkfaktor Ausgleichs- und ErsatzmaßnahmenBoden anlagebedingter Flächenverlust Maßnahmen zur Verbesserung der BodenfunktionenFlora/FaunaGrundwasseranlagebedingter Flächenverlust undanlagebedingte Veränderungen derStandortverhältnisseanlagebedingter Habitatverlustanlagebedingte Verringerungen derGrundwasserneubildung und ggf. Veränderungender GrundwasserqualitätAnlage von Lebensräumen in entsprechenderGröße unter Berücksichtigungder Potenziale einer Bergbaufolgelandschafthinsichtlich vom Normalstandortabweichender StandortverhältnisseAnlage von Habitaten in entsprechenderGrößeMaßnahmen zur Verbesserung derGrundwasserqualität durch extensiveNutzungen und zur Verbesserung derGrundwasserneubildung116Mai 2009


<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/RLandschaftanlage- und betriebsbedingte Überprägung<strong>des</strong> Landschaftsbil<strong>des</strong>Wiederherstellung <strong>des</strong> Landschaftsbil<strong>des</strong>durch Sichtschutzpflanzungen in räumlicherNähe gleichen den Eingriff nicht vollständigaus; Neugestaltung <strong>des</strong> Landschaftsbil<strong>des</strong>6.7.8 Überwachung <strong>des</strong> Umweltzustan<strong>des</strong>Übergreifende Informationen zur Überwachung <strong>des</strong> Umweltzustan<strong>des</strong> (auch Monitoring)enthält Kapitel 6.10 <strong>des</strong> vorliegenden <strong>Umweltbericht</strong>s. Nachfolgende Ausführungen befassensich ausschließlich mit dem vorhabensbezogenen Monitoring (zur Begriffserläuterungvgl. Kapitel 6.10).Vorhabensbezogen sollen im Hinblick auf die zur Festlegung vorgeschlagenen VorbehaltsgebieteRohstoffsicherung folgende Monitoringschritte umgesetzt werden:Im konkreten PlanverfahrenDie Zulassung von Abgrabungen/bergbaulichen Gewinnungen ist für bestimmte Vorhabenunter Zugrundelegung <strong>des</strong> BauGB oder in der Mehrzahl der Fälle unter Zugrundelegung derRegelungen im BBergG möglich. Ggf. muss vor der bau- oder bergrechtlichen Zulassungeines Tagebaus ein Raumordnungsverfahren durchgeführt werden. Unabhängig davon, welchesnachgeordnete Planverfahren zur Anwendung kommt, werden folgende Aspekte imRahmen <strong>des</strong> Monitorings geprüft:• Überprüfung, ob das Vorhaben so umgesetzt werden soll, wie es im <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/Rfestgelegt wurde,• Überprüfung, ob die im <strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/R prognostizierten erheblichenKonflikte (vgl. vorhabensbezogene Datenblätter im Anhang 6.7.4) im nachgeordnetenPlanverfahren berücksichtigt werden und ob die dann ermittelten Prognoseergebnisseabweichen von denen im <strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>RREP</strong>,• Überprüfung, ob die bereits in der Umweltprüfung <strong>zum</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/R vorgeschlagenenVermeidungs-, Verminderungs- und Kompensationsmaßnahmen planerisch umgesetztbzw. welche weiteren Maßnahmen vorgeschlagen werden,• Überprüfung, ob sich im Rahmen der Raumbeobachtung weitere/neue Konfliktbereicheerkennen lassen, die in nachgeordneten Planverfahren zu berücksichtigen sind,insbesondere solche, die zu kumulativen Umweltwirkungen führen können.Während und nach der Realisierung <strong>des</strong> konkreten PlanverfahrensIm Rahmen <strong>des</strong> zweiten Beteiligungs- und Abwägungsverfahrens <strong>zum</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong><strong>MM</strong>/R und <strong>zum</strong> <strong>Umweltbericht</strong> strebt der Regionale <strong>Planungsverband</strong> <strong>MM</strong>/R eine Abstimmungmit den zuständigen Behörden (Landkreis, Bergamt, weitere Fachbehörden) an, inwelcher Form sichergestellt werden kann, dass der RPV <strong>MM</strong>/R zukünftig Kenntnis über unvorhergeseheneerhebliche Umweltauswirkungen erhält, die sich während und nach derRealisierung eines konkreten Abbauvorhabens ergeben.Daher werden alle öffentlichen Stellen, die Umweltinformationen sammeln (Behörden mitumwelt- und gesundheitsbezogenem Aufgabenbereich), gebeten, Vorschläge für die Ausgestaltungdieses Informationsaustauschs zu unterbreiten.6.8 Vorbehaltstrassen, Ortsumgehungen, Eisenbahnverkehr6.8.1 Inhalt der FestlegungenG 6.4 (2) (Vorbehaltstrassen, Ortsumgehungen) Im Verlauf der Vorbehaltstrassen für denStraßenbau und der Vorbehaltstrassen für Schienenwege sollen keine raumbedeutsamenPlanungen und Maßnahmen durchgeführt werden, die den Bau der betreffenden Straßebzw. Gleisverbindung verhindern oder erschweren könnten. Ortsumgehungen sollen vorrangigzur Entlastung der Zentralen Orte vom Durchgangsverkehr gebaut werden.Mai 2009 117


<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/RG 6.4 (4) (Eisenbahnverkehr) Die großräumigen Eisenbahnstrecken sollen durchgängigzweigleisig ausgebaut werden. Die Freihaltung entsprechender Reserveflächen entlang dereingleisigen Streckenabschnitte soll bei allen raumbedeutsamen Planungen berücksichtigtwerden. …Zu den Begründungen vgl. S. 74 im <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/R.Mit der Festlegung von Vorbehaltstrassen sollen bestimmte Korridore, hauptsächlich für diegeplanten Ortsumgehungen, vorläufig von konkurrierenden Nutzungen freigehalten werden.Dem Neubau von Verkehrswegen gehen in der Regel jahrelange Planungszeiten voraus. Mitder Festlegung von Vorbehaltstrassen können die betreffenden Planungen frühzeitig undlängerfristig gesichert und mit konkurrierenden Nutzungsansprüchen abgestimmt werden.Veränderungssperren nach dem Straßenrecht werden dagegen erst im Planfeststellungsverfahren– oder durch Festlegung eines Planungsgebietes innerhalb einer bestimmten Fristvor Einleitung <strong>des</strong> Planfeststellungsverfahrens – wirksam. Wenn man vom Wortlaut <strong>des</strong>Grundsatzes 6.4 (2) im <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> ausgeht, ist die bloße Festlegung einer Vorbehaltstrasseeigentlich nicht geeignet, negative Umweltauswirkungen hervorzurufen, da siekeine Vorentscheidung zur Verwirklichung eines Bauvorhabens beinhaltet, sondern ausschließlichauf die vorläufige Verhinderung konkurrierender Vorhaben abzielt. Da die Festlegungder Vorbehaltstrassen aber letztlich zur Verwirklichung der betreffenden Vorhabenbeitragen soll, werden diese in die Umweltprüfung einbezogen.Die 12 Vorbehaltstrassen für den Neubau von Straßen umfassen insgesamt eine Länge von57 Kilometern. Die beiden Vorbehaltstrassen für Schienenwege umfassen eine Länge von 7Kilometern (vgl. Begründung zu Programmsatz 6.4 (2) S. 72 im <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong>). Im Verhältniszur Gesamtlänge der überörtlich bedeutsamen Straßen von rund 1.700 Kilometernund der Schienenwege von rund 340 Kilometern entspricht dies nur noch einem geringenZuwachs. Aufgrund der Langfristigkeit von Planungen für Verkehrsbauvorhaben kann zurzeitnicht davon ausgegangen werden, dass alle Vorhaben innerhalb <strong>des</strong> Planungszeitraumes<strong>des</strong> <strong>RREP</strong> verwirklicht werden. Die Gesamtlänge der vier <strong>zum</strong> zweigleisigen Ausbau vorgesehenenAbschnitte von Schienenwegen beträgt 60 Kilometer; für zwei dieser Abschnitte mitzusammen 20 Kilometern Länge wird ein Ausbau im Planungszeitraum <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> für wünschenswertgehalten.Der Bearbeitungsstand der einzelnen Planungen ist unterschiedlich. Förmliche Verfahrenzur Trassenfindung mit anschließender verbindlicher Linienbestimmung haben bisher für dieOrtsumgehungen Neubukow und Elmenhorst stattgefunden. Weitere Trassen sind bereitsdurch Bauleitpläne räumlich festgelegt. Die übrigen Vorbehaltstrassen im <strong>RREP</strong> sollen unterdem ausdrücklichen Vorbehalt abweichender Entscheidungen zur endgültigen Linienführungfestgelegt werden. Die endgültige Bestimmung der Linienführung erfolgt in der Regel imErgebnis eines vorhabensbezogenen Raumordnungsverfahrens. Die Festlegung der Vorbehaltstrassendient daher für die Mehrzahl der betreffenden Vorhaben lediglich der vorläufigenSicherung eines möglichen Trassenkorridors und stellt keine Vorentscheidung über dieLinienführung dar. Dementsprechend sind auch in diesem <strong>Umweltbericht</strong> nicht die örtlichenTrassierungsalternativen Gegenstand der Bewertung, sondern es wird eine zusammenfassendeEinschätzung der möglichen Umweltauswirkungen auf regionaler Ebene vorgenommen.6.8.2 Umwelterhebliche Wirkfaktoren und betroffene SchutzgüterDie Auslegung der überörtlichen Verkehrswege für konstante, hohe Fahrgeschwindigkeitenbedingt in Lage und Höhe eine gestreckte Trassenführung. Durch den Bau von Ortsumgehungenwird das über Jahrhunderte entstandene Netz der Landstraßen weiter verändert.Die neuen Abschnitte im Straßennetz sind an das natürliche Relief der Landschaft wenigerangepasst und nicht mehr wie früher auf die Stadt- und Ortszentren ausgerichtet. Bisherlandwirtschaftlich geprägte Räume werden in ihrem Erscheinungsbild und ihrer Lebensraumfunktionverändert. Bei den Ortsumgehungen betrifft dies insbesondere die Übergangsbereichevon Stadtrand und freier Landschaft, die bereits durch die Siedlungsflächenentwicklungder letzten Jahre starke Veränderungen erfahren haben. Die wesentlichen118Mai 2009


<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/RAuswirkungen der Verkehrsbauvorhaben auf die einzelnen Schutzgüter sind in der folgendenTabelle dargestellt.Tabelle 30Ableitung der Wirkfaktoren von Verkehrswegen sowie Betroffenheit der SchutzgüterWirkfaktor Typ Beschreibung der UmweltauswirkungenVoraussichtlich betroffeneSchutzgüterVersiegelung<strong>des</strong> Bodensdurch Fahrbahnen,GleisanlagenTemporäreInanspruchnahmevonFlächen fürBaustelleneinrichtungen,Transportwegeund LagerflächenVeränderung<strong>des</strong> natürlichenReliefs durchDämme undEinschnitteTrennwirkungim LandschaftsraumVeränderungder Landschaftdurch KunstbauwerkeGefährdungswirkung<strong>des</strong>motorisiertenVerkehrsLärm, ErschütterungenundAbgasemissionenFreisetzungumweltschädlicherStoffeba anl beXXXXXX- dauerhafter Verlust von Lebensräumen für Fauna undFlora- dauerhafter Verlust landwirtschaftlicher Nutzfläche- dauerhafte Beeinträchtigung der natürlichen Bodenfunktionen- Störung der Versickerung <strong>des</strong> Niederschlagswassers- Veränderung <strong>des</strong> Mikroklimas- Veränderung <strong>des</strong> Landschaftsbil<strong>des</strong>- temporärer Verlust von Lebensräumen für Flora undFauna- temporärer Verlust landwirtschaftlicher Nutzfläche- Veränderung <strong>des</strong> Bodengefüges durch Abgrabung,Verdichtung, Zwischenlagerung von Aushub und Baustoffen- Beeinträchtigung der Bodenfauna- Temporäre Veränderung <strong>des</strong> Landschaftsbil<strong>des</strong>- Temporäre Störung der Tierwelt, z.B. von Vögelnwährend der Brutzeit durch das Baugeschehen- bedingt durch hohe <strong>Entwurf</strong>sgeschwindigkeiten undggf. Anforderungen an Kreuzungsfreiheit der Verkehrswege- Einfluss auf das Kleinklima möglich (Kaltluftströmungen)X - Barrierewirkung für wildlebende Tiere in Abhängigkeitvom Ausbaustandard und der Verkehrsdichte- Bestandsgefährdung für Teilpopulationen wildlebenderTierarten möglich, wenn Austausch mit anderenTeilpopulationen dauerhaft verhindert wird- Verschlechterung der Erreichbarkeit und Zerschneidungvon Naherholungsgebieten- Beeinträchtigung der Nutzbarkeit landwirtschaftlicherFlächen- Brücken, Über- und Unterführungen sowie Schallschutzwändetragen zur Veränderung <strong>des</strong> Landschaftsbil<strong>des</strong>und <strong>zum</strong> Verlust von Naturnähe beiX - Verletzungs- und To<strong>des</strong>risiko für Menschen und Tierein Folge von Kollisionen mit KraftfahrzeugenX - Schädigung der menschlichen Gesundheit und Beeinträchtigung<strong>des</strong> Wohlbefindens durch Lärm und Luftschadstoffeaus den Abgasen von Verbrennungsmotorenund dem Abrieb von Bremsen und Reifen- Anreicherung von Schadstoffen im Boden und imGrundwasser- Temporäre Beeinträchtigung von Wohn- und Erholungsgebietendurch Einsatz von Baumaschinen- Beitrag zur Erhöhung der Konzentration von vermutlichklimabeeinflussenden Gasen in der ErdatmosphäreX - Schädigung straßennaher Vegetation durch Einsatzvon Tausalzen- Freisetzung von Giftstoffen bei der Beseitigung vonAufwuchs mittels Herbiziden an Gleisanlagen- Gefährdung von Boden und Grundwasser durchTreibstoffe oder wassergefährden<strong>des</strong> Transportgut inMe FFB Bo W KL La KuX X X X X XX X X X XXXX X XXXX X X XX X XHavariefällenAbkürzungen: ba - baubedingt; anl - anlagebedingt; be - betriebsbedingt; Me - Mensch; FFB – Flora, Fauna,Biodiversität; Bo - Boden; W - Wasser; KL - Klima/Luft; La - Landschaft, Ku - Kultur- und SachgüterXXMai 2009 119


<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/R6.8.3 Auswahl der Vorbehaltstrassen für Straßen und SchienenwegeDie zur Festlegung in der Grundkarte <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> vorgesehenen Vorbehaltstrassen wurdenausnahmslos von anderen Planungsträgern übernommen. Eigene Untersuchungen <strong>zum</strong>Erfordernis, zur Dringlichkeit und zur Rangfolge der Vorhaben sowie zur möglichen Linienführungwurden durch den Regionalen <strong>Planungsverband</strong> nicht angestellt. Vorbehaltstrassensollen für die folgenden Verkehrswege festgelegt werden:• Alle geplanten Ortsumgehungen im Zuge von Bun<strong>des</strong>straßen, die Bestandteil <strong>des</strong>Maßnahmenplans <strong>zum</strong> Bun<strong>des</strong>verkehrswegeplan 2003 sind;• Ortsumgehungen Elmenhorst im Zuge der Lan<strong>des</strong>straße 12 und Weitendorf im Zugeder Lan<strong>des</strong>straße 13, die vom Land Mecklenburg-Vorpommern geplant werden;• Straßenbauplanungen der Hansestadt Rostock, die im Flächennutzungsplan von2006 enthalten sind;• Schienenanbindung <strong>des</strong> Flughafens Rostock-Laage und Verlängerung der Bahnstreckevon Graal-Müritz nach Dierhagen, letztere in Anpassung an entsprechende Planungen<strong>des</strong> Regionalen Planungsverban<strong>des</strong> Vorpommern für eine neue Bahnstreckeauf der Halbinsel Fischland-Darß.Darüber hinaus soll das <strong>RREP</strong> textliche Festlegungen zu weiteren Ortsumgehungen, <strong>zum</strong>zweigleisigen Ausbau von eingleisigen Eisenbahnstrecken und zur Freihaltung von Gleiskorridorenim Stadtgebiet Rostock enthalten. Für die in der Grundkarte <strong>des</strong> <strong>RREP</strong>-<strong>Entwurf</strong>essymbolhaft dargestellte Straßenverbindung zwischen dem Rostocker Seehafen und demIndustriegebiet Poppendorf wurde vorerst keine räumlich konkrete Vorbehaltstrasse berücksichtigt,weil hierfür noch kein vorläufiger Planungsstand vorliegt.6.8.4 Planungsstand und AbschichtungsmöglichkeitenDie vorgesehenen Festlegungen <strong>zum</strong> Neu- und Ausbau von Straßen und Schienenwegensind entsprechend ihrem Planungsstand und ihren möglichen Umweltauswirkungen unterschiedlichzu betrachten:1. Vorhaben, für die bereits eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt wurde undderen Linienführung verbindlich bestimmt ist; außerdem Vorhaben, deren Linienführungin einem wirksamen Flächennutzungsplan dargestellt oder durch Bebauungsplanfestgesetzt ist. Dies betrifft die Ortsumgehungen Neubukow, Elmenhorst undWeitendorf, außerdem die Umgehungsstraßen für Nienhagen und Gehlsdorf sowiedie Verbindung Elmenhorst—Lichtenhagen in der Hansestadt Rostock. Diese Vorhabenwerden mit den unter (2.) genannten Vorhaben einer zusammengefassten Bewertungim Hinblick auf die absehbaren Umweltauswirkungen unterzogen.2. Vorhaben, für die der Bedarf vom Gesetzgeber bereits festgestellt worden ist, für dieaber noch keine vorhabensbezogene Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführtwurde und die Linienführung noch nicht bestimmt ist. Dies betrifft die OrtsumgehungenBad Doberan, Güstrow, Bützow, Teterow, Gnoien und Rövershagen. Diese Vorhabenwerden mit den unter (1.) genannten Vorhaben einer zusammengefasstenBewertung im Hinblick auf die absehbaren Umweltauswirkungen unterzogen.3. Vorhaben, die noch nicht in Plänen und Programmen der Verkehrsplanung enthaltensind und für die durch das neue Regionale Raumentwicklungsprogramm ein Bedarfneu festgestellt werden soll. Dies betrifft die Straßenverbindung vom Rostocker Seehafenüber die Bun<strong>des</strong>straße 105 <strong>zum</strong> Industriegebiet Poppendorf sowie die Gleisanbindung<strong>des</strong> Flughafens Laage und die Verlängerung der Bahnstrecke von Graal-Müritz in Richtung Fischland-Darß. Die beiden Eisenbahnprojekte werden, wie dieunter (1.) und (2.) genannten Vorhaben, einer zusammengefassten Bewertung unterzogen.Die geplante Straßenverbindung wird aufgrund der noch nicht erfolgtenräumlichen Konkretisierung nicht in die zusammengefasste Bewertung einbezogen.Zur Einschätzung möglicher Umweltauswirkungen im Umfeld der geplanten Verbin-120Mai 2009


<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/Rdung wird auf die Ausführungen zu den hier vorgesehenen Vorbehaltsgebieten fürIndustrie und Gewerbe verwiesen (Kapitel 6.5 <strong>des</strong> vorliegenden <strong>Umweltbericht</strong>es).Die neue Straße soll im Wesentlichen der Erschließung dieser Gebiete dienen.4. Vorhaben <strong>zum</strong> zweigleisigen Ausbau vorhandener eingleisiger Bahnstrecken, die indie Grundkarte <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> nicht als Vorbehaltstrassen aufgenommen, aber im Textteil<strong>des</strong> Programms festgelegt werden sollen. Dies betrifft die StreckenabschnitteRostock—Gelbensande(—Ribnitz), Rostock—Kavelstorf und Bützow—Güstrow—Teterow(—Malchin) – ausgenommen der bereits mehrgleisige Abschnitt im StadtgebietGüstrow. Letzteres Vorhaben wird als eher langfristig notwendig eingeschätztund ist daher für den Planungszeitraum <strong>des</strong> aktuellen <strong>RREP</strong> nicht von Bedeutung.Zu den beiden erstgenannten Vorhaben wird eine zusammenfassende Einschätzungmöglicher Umweltauswirkungen vorgenommen.Den Vorbehaltstrassen nach Nr. 2 liegen Vorentwürfe <strong>des</strong> Straßenbauamtes Güstrowzugrunde, die unter Berücksichtigung offensichtlicher Raumwiderstände nach straßenbautechnischenGesichtspunkten erstellt worden sind. Den Vorbehaltstrassen nach Nr. 3 liegen– ebenfalls vorwiegend nach verkehrstechnischen Gesichtspunkten erstellte – Voruntersuchungender deutschen Bahn AG (Laage) bzw. <strong>des</strong> Regionalen Planungsverban<strong>des</strong> Vorpommern(Graal-Müritz) zugrunde.6.8.5 Prüfung der Umweltauswirkungen6.8.5.1 VorgehensweiseBei der Beschreibung <strong>des</strong> aktuellen Umweltzustan<strong>des</strong> werden die in Kapitel 5.1 erläutertenInformationsgrundlagen für die Untersuchungsräume ausgewertet. Wie in Kapitel 6.8.4 erläutert,erfolgt die Beschreibung und Bewertung <strong>des</strong> aktuellen Umweltzustan<strong>des</strong> nur fürVorhaben nach Nummer 2, 3 und 4. Es werden Korridore von 200 Metern Breite im Verlaufder Vorbehaltstrassen betrachtet. Zur Einschätzung der Umweltauswirkungen bei den <strong>zum</strong>Ausbau vorgesehenen Abschnitten vorhandener Eisenbahnlinien werden Korridore von jeweils20 Metern beiderseits der Gleisachse betrachtet. Die Trassenkorridore werden mit denvorhandenen Informationen zur Empfindlichkeit und Schutzwürdigkeit <strong>des</strong> Raumes im Hinblickauf die maßgebenden Schutzgüter überlagert. Absehbare Konflikte mit anderen Nutzungs-und Schutzansprüchen werden identifiziert.Die systematische Entwicklung und Bewertung von Trassierungsalternativen sowie die endgültigeAuswahl der jeweiligen Vorzugstrassen unter Umweltgesichtspunkten muss in jedemFall Gegenstand detaillierter Untersuchungen – in der Regel im Rahmen eines Raumordnungsverfahrens– sein. Sie kann und soll mit der Umweltprüfung <strong>zum</strong> <strong>RREP</strong> nicht vorweggenommenwerden. Hier soll vielmehr eine Gesamteinschätzung der Umweltauswirkungender geplanten Straßen- und Eisenbahnbauvorhaben im regionalen Betrachtungsmaßstabermöglicht werden.6.8.5.2 Beschreibung <strong>des</strong> aktuellen Umweltzustan<strong>des</strong> und Bewertung der Umweltauswirkungenauf die SchutzgüterBei der Erarbeitung der Vorbehaltstrassen wurden von den jeweiligen Planungsträgern Korridoremit möglichst geringem erkennbarem Raumwiderstand ausgewählt. Die Vorbehaltstrassenverlaufen weitgehend abseits der Siedlungen. Dementsprechend ist die Flächennutzungim Verlauf der Trassenkorridore vorwiegend durch landwirtschaftliche Nutzungen geprägt.Die Vorbehaltstrassen verlaufen zu 50% über Ackerland und zu rund 25% über Grünland,jeweils berechnet als Anteil an der Gesamtfläche, die von einem 200 Meter breitenKorridor überdeckt wird. Wälder sind mit rund 10% der Fläche betroffen, bebaute Flächeneinschließlich Verkehrs- und Infrastrukturanlagen ebenfalls mit rund 10% und Gewässereinschließlich Feuchtgebieten mit weniger als 2%. Grünlandbereiche sind insbesondere inden Niederungen von Warnow (Ortsumgehung Bützow), Warbel (Ortsumgehung Gnoien),Nebel (Ortsumgehung Güstrow) und Augraben (Schienenanbindung Flughafen Laage) betroffen.Wälder befinden sich unter anderem im Bereich der Ortsumgehungen Bad Doberan,Mai 2009 121


<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/RGüstrow und Bützow. Die Verlängerung der Bahnstrecke in Graal-Müritz würde fast ausschließlichdurch Waldgebiet verlaufen.Im Verlauf der <strong>zum</strong> zweigleisigen Ausbau vorgesehenen Bahnstreckenabschnitte Rostock—Kavelstorf und Bentwisch—Gelbensande—Regionsgrenze befinden sich zu 50% Ackerland,zu 15% Wald (insbesondere in der Rostocker Heide), zu 5% Grünland und zu 30% sonstigeVerkehrsanlagen (insbesondere die zwischen Bentwisch und der Regionsgrenze weitgehendbahnparallel verlaufende Bun<strong>des</strong>straße 105) und Siedlungsflächen im unmittelbarenUmfeld (40-Meter-Korridor) der Gleisanlagen.Auswirkungen auf das Schutzgut menschliche Gesundheit und WohlbefindenIm angenommenen Auswirkungsbereich der 12 Vorbehaltstrassen für neue Umgehungsstraßen(200-Meter-Korridore) befinden sich rund 120 Wohngebäude, wovon zwei Drittel aufdas Stadtgebiet Rostock entfallen (Lichtenhagen, Gehlsdorf, Nienhagen). Bei den übrigenhandelt es sich etwa zur Hälfte um Einzelanwesen im Außenbereich und zur Hälfte umWohnhäuser in Randlage der zusammenhängend bebauten Ortsteile (Bad Doberan, Teterow).Im unmittelbaren Auswirkungsbereich der vorhandenen Ortsdurchfahrten (25 m beiderseitsder Straßenachse) in den betreffenden Orten befinden sich dagegen über 1.000Wohnhäuser, darunter zahlreiche Mehrfamilienhäuser. Die Zahl der Anwohner, die durchden Bau von Umgehungsstraßen eine Entlastung ihres Wohnumfel<strong>des</strong> erfahren würden,kann daher min<strong>des</strong>tens um den Faktor zehn höher angenommen werden, als die Zahl derAnwohner, die eine zusätzliche Belastung erfahren. 14 Die tatsächlich erzielbaren Entlastungswirkungenhängen allerdings im Einzelfall davon ab, welche Verkehrsanteile von derOrtsdurchfahrt auf die Umgehungsstraße verlagert werden können und inwieweit diese Verlagerungdurch verkehrseinschränkende und verkehrsberuhigende Maßnahmen im betreffendenStadt- oder Ortszentrum unterstützt wird.Die Erreichbarkeit und Attraktivität von Naherholungsgebieten wird durch alle Straßenbauvorhabenbeeinträchtigt. Davon können z.B. die Waldgebiete südlich von Bad Doberan undwestlich von Teterow sowie die Niederung der Nebel bei Güstrow und Bützow, aber auchvorhandene Kleingartenanlagen in den Stadt- und Ortsrandbereichen betroffen sein.In der Verlängerung der Bahnstrecke in Graal-Müritz liegen rund 50 Wohngebäude (<strong>zum</strong>Teil Ferienhäuser) im angenommenen Auswirkungsbereich der Vorbehaltstrasse. Durch denSchienenanschluss <strong>des</strong> Flughafens Laage würden im Verlauf der Vorbehaltstrasse keineWohnhäuser beeinträchtigt werden. Die <strong>zum</strong> zweigleisigen Ausbau vorgesehenen Bahnstreckenabschnitteverlaufen weitgehend außerhalb der Ortslagen. Von den Ausbaumaßnahmenkönnen – abhängig von der lagemäßigen Einordnung der zusätzlichen Streckengleise– einzelne Wohngebäude betroffen werden, insbesondere ehemalige Dienstgebäudeder Bahn sowie Wohnhäuser in der Ortschaft Mönchhagen.Auswirkungen auf das Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische VielfaltRund ein Viertel der Fläche im angenommenen Auswirkungsbereich der Vorbehaltstrassengehört gemäß GLRP zu den Flächen mit besonderer Schutzwürdigkeit <strong>des</strong> Arten- und Lebensraumpotenzials– dabei handelt es sich fast ausschließlich um Flächen mit hoher (ca.10%) und sehr hoher (ca. 15%) Schutzwürdigkeit. Besonders hohe Anteile schutzwürdigerLebensräume weisen die Bahntrasse in Laage (Recknitz-Augraben-Niederung) sowie dieOrtsumgehungen Bützow (Warnow- und Nebelniederung) und Gnoien (Warbelniederung)auf. Auch die Eisenbahn-Ausbaustrecke Rostock-Kavelstorf berührt in einem längeren Abschnitthochwertige Lebensräume in der Warnowniederung. Einzig die Vorbehaltstrassen fürdie Ortsumgehungen Rövershagen und Weitendorf berühren keine Lebensräume mit besondererSchutzwürdigkeit. Rund 5% der Fläche <strong>des</strong> angenommenen Auswirkungsbereichesder Vorbehaltstrassen sind geschützte Biotope gemäß § 20 Lan<strong>des</strong>naturschutzgesetz.14 Dies gilt nicht für die Trasse der neuen Lan<strong>des</strong>straße 12 in Rostock-Lichtenhagen, die <strong>zum</strong> Teil durch ein dichtbebautes Stadtgebiet verläuft.122Mai 2009


<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/RInsgesamt fallen nur etwa 0,2% der Fläche höherwertiger Lebensräume in der Planungsregionin die angenommenen Auswirkungsbereiche der Vorbehaltstrassen. Der tatsächlicheFlächenentzug, d.h. die eigentliche Zerstörung und Versiegelung von Lebensräumen durchdie betreffenden Straßen- bzw. Gleisbaumaßnahmen würde wiederum nur einen Bruchteildieser Fläche betreffen. Bei der Bewertung der Auswirkungen auf die natürlichen Lebensräumeist jedoch zu berücksichtigen, dass es sich größtenteils um linienförmig ausgeprägteStrukturen im Verlauf von Fließgewässern handelt, deren Durchschneidung mit einer VerkehrstrasseAuswirkungen auf die Lebensbedingungen von Tierarten haben kann, die weitüber die angenommenen 200-Meter-Korridore hinausreichen und sehr schwerwiegend seinkönnen. Die Auswirkungen auf die Tierwelt sind daher im Rahmen der Projektplanung genauzu untersuchen und durch geeignete Maßnahmen möglichst weitgehend zu mindern.Eine gänzliche Vermeidung von Gewässerquerungen ist bei der Mehrzahl der Verkehrsbauvorhabennicht möglich.Auswirkungen auf die landschaftlichen Freiräume und das Schutzgut LandschaftsbildVon den in der Planungsregion noch vorhandenen 38 unzerschnittenen Freiräumen mit„sehr hoher“ Bewertung gemäß GLRP werden zwei durch den Auswirkungsbereich der Vorbehaltstrassefür die Ortsumgehung Bützow berührt. Diese beiden Freiräume in der Warnow-bzw. Nebelniederung würden allerdings in ihrem Flächenumfang durch die Umgehungsstraßenicht wesentlich verkleinert. Von den 107 Freiräumen mit „hoher“ Bewertungwürden neun berührt, vier dieser Räume bei Bad Doberan, Bützow und Laage würden deutlichverkleinert bzw. durchschnitten und damit möglicherweise dauerhaft in ihrem Wert gemindert.Von den 89 Freiräumen mit „mittlerer“ Bewertung werden fünf durch die Vorbehaltstrassenberührt; vier davon bei Bad Doberan, Elmenhorst, Teterow und Laage werdenso durchschnitten, dass eine dauerhafte Minderung <strong>des</strong> Wertes möglich erscheint, wenn diebetreffenden Bauvorhaben im Verlauf der jeweiligen Vorbehaltstrassen verwirklicht werdensollten. Insgesamt wären demnach 10 von insgesamt über 200 Freiräumen der höherenBewertungsstufen gemäß GLRP von potenziell schwerwiegenden Beeinträchtigungen betroffen.Die Vorbehaltstrassen für die Ortsumgehungen Neubukow, Güstrow, Teterow undGnoien sowie die Trassen im Stadtgebiet Rostock verlaufen weitgehend außerhalb von unzerschnittenenFreiräumen.Etwas weniger als die Hälfte der Fläche in den angenommenen Auswirkungsbereichen derVorbehaltstrassen ist im GLRP als schutzwürdig im Hinblick auf die Bewahrung <strong>des</strong> Landschaftsbil<strong>des</strong>eingestuft (Bewertungsstufen „mittel“ bis „sehr hoch“). Die Vorbehaltstrassenfür die Ortsumgehungen Bad Doberan, Teterow und Gnoien liegen vollständig innerhalbsolcher Räume mit höherwertigem Landschaftsbild. Die Vorbehaltstrasse für die OrtsumgehungGüstrow liegt dagegen fast vollständig in einem durch technische Infrastruktur bereitsstark geprägten Raum mit geringwertigem Landschaftsbild. Auch die Trassen in Neubukowund Elmenhorst verlaufen ausschließlich durch gering bewertete Räume. Von den etwa einViertel der Regionsfläche umfassenden Räumen mit „sehr hoher“ Bewertung <strong>des</strong> Landschaftsbil<strong>des</strong>würden drei Teilräume – südlich von Bad Doberan, westlich von Teterow undin Graal-Müritz – voraussichtlich beeinträchtigt und teilweise entwertet, wenn die betreffendenBauvorhaben im Verlauf der Vorbehaltstrassen verwirklicht werden sollten. Räume mit„hoher“ Bewertung <strong>des</strong> Landschaftsbil<strong>des</strong> umfassen rund ein Fünftel der Regionsfläche. Vonden Vorbehaltstrassen wären Räume bei Bützow, Gnoien, Teterow, Bad Doberan und Laagebetroffen.Von den Vorbehaltstrassen werden die Landschaftsschutzgebiete „Kühlung“ (OrtsumgehungBad Doberan), „Rostocker Heide“ (Ortsumgehung Rövershagen, Bahntrasse Graal-Müritz),„Mecklenburgische Schweiz und Kummerower See“ (Ortsumgehung Teterow) sowie „Inselseeund Heidberge“ (Ortsumgehung Güstrow) berührt.Auswirkungen auf die Schutzgüter Wasser, Boden, Klima und LuftDie angenommenen Auswirkungsbereiche der Vorbehaltstrassen umfassen zu rund 40%Flächen mit „hoher“ oder „sehr hoher“ Schutzwürdigkeit <strong>des</strong> Wasserpotenzials gemäß GLRPbzw. gering ausgeprägter Schutzfunktion der Deckschichten über den Grundwasserleitern.Mai 2009 123


<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/RBetroffen sind hier insbesondere die Niederungsbereiche von Warnow, Nebel und Augraben,aber auch Gebiete in der Kühlung und der Rostocker Heide. Durch die Vorbehaltstrassenwerden die Trinkwasserschutzgebiete Bad Doberan, Graal-Müritz, Gnoien, Teterow undGüstrow-Bockhorst sowie das Oberflächenwasserschutzgebiet Warnow berührt.Bei den Böden sind zu rund 40% Bereiche mit „hoher“ oder „sehr hoher“ Schutzwürdigkeitgemäß GLRP betroffen; auch hier befinden sich die besonders schutzwürdigen Bereichevorwiegend in den Flussniederungen und auch im Bereich der Kühlung.Auf das Klima und die Luftqualität kann bei einer Verwirklichung der Verkehrsbauvorhabennicht mit nachweisbaren Auswirkungen auf gesamtregionaler Ebene gerechnet werden. Fürdie dicht bebauten Stadt- und Ortszentren, die durch Umgehungsstraßen entlastet werdensollen, ist jedoch von einer spürbaren Verbesserung der Luftqualität auszugehen. Für dieProblembereiche in der Hansestadt Rostock, die zurzeit regionsweit die schlechteste Luftqualitätaufweisen, wird durch die im <strong>RREP</strong> enthaltenen Vorhaben allerdings keine Verbesserungerreicht.Auswirkungen auf das Schutzgut Kultur- und SachgüterAuswirkungen auf Sachgüter betreffen insbesondere die landwirtschaftlichen Nutzflächen,die dauerhaft entzogen oder durch Zerschneidung in ihrer Nutzbarkeit beeinträchtigt werden.Auch vorhandene Entwässerungssysteme können unterbrochen und dadurch in ihrer Funktionsfähigkeitbeeinträchtigt werden. Bedeutende Bodendenkmale im Verlauf der Vorbehaltstrassensind aus den beim RPV zurzeit vorliegenden Daten nicht ersichtlich.6.8.6 AlternativenprüfungDie zusammenfassende Bewertung möglicher Umweltauswirkungen der im <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong><strong>RREP</strong> enthaltenen Verkehrsbauvorhaben zeigt, dass insgesamt ein hohes Konfliktpotenzialhinsichtlich der regional bedeutsamen Belange <strong>des</strong> Natur- und Landschaftsschutzes besteht.Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden, dass für die Schutzgüter Tiere,Pflanzen, Lebensräume, Landschaft, Wasser und Boden die sog. „Nullvariante“ oder – beiOrtsumgehungen – eine innerstädtische Trassierungsalternative in allen Fällen die vorzugswürdigeLösung wäre. Dagegen stehen die durch Ortsumgehungen erzielbare erheblicheMinderung von Verkehrsgefahren sowie Lärm- und Schadstoffbelastungen in den vomDurchgangsverkehr hoch belasteten Stadtzentren. Der Ausbau von Schienenverbindungenhat prinzipiell eine noch höhere, auf örtlicher Ebene allerdings weniger direkt spürbare Entlastungswirkung.Für alle im <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> enthaltenen Verkehrsbauvorhaben sind zu den festgelegtenVorbehaltstrassen alternative Linienführungen denkbar. Die erste Abschätzung der Umweltauswirkungenführt jedoch bei keinem der betrachteten Vorhaben dazu, dass der vorläufigeTrassierungsvorschlag schon jetzt zugunsten einer anderen, bei gleichem verkehrlichenNutzen mit offensichtlich geringeren schädlichen Umweltauswirkungen verbundenen Varianteverworfen oder das Vorhaben ganz aufgegeben werden müsste. Genauere Untersuchungenmöglicher Alternativen sind im Rahmen der weiteren Planung der jeweiligen Vorhabendurchzuführen.In einzelnen Fällen kann die genauere Untersuchung und Bewertung der Schutzgüter undihrer möglichen Beeinträchtigungen auch dazu führen, dass Belange <strong>des</strong> Natur- und Freiraumschutzeshöher gewichtet werden als die Verbesserung der Lebensbedingungen imbetreffenden Stadtzentrum – und dass in der Konsequenz zugunsten innerstädtischer Trassierungsalternativenoder verkehrsorganisatorischer Maßnahmen im bestehenden Straßennetzentschieden wird.6.8.7 Vermeidungs- und KompensationsmaßnahmenLärmwirkungen der neuen Verkehrswege auf umliegende Wohnhäuser können durch technischeMaßnahmen gemindert werden. Eine erhebliche Beeinträchtigung der Wohn- undWohnumfeldqualität bleibt beim Einsatz von Lärmschutzwänden oder Schallschutzfenstern124Mai 2009


<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/Rdennoch bestehen. Die Einwirkung von Staub und Schadstoffen und die Beeinträchtigung<strong>des</strong> Landschaftsbil<strong>des</strong> kann durch Schutzpflanzungen gemindert werden.Zerschneidungswirkungen durch den Bau neuer Verkehrswege im landschaftlichen Freiraumsind grundsätzlich kompensierbar, indem vorhandene Verkehrswege zurückgebautwerden, soweit sie ihre ursprüngliche Verkehrsbedeutung verloren haben. Insbesondere derBau von Ortsumgehungen bringt jedoch kein entsprechen<strong>des</strong> Rückbaupotenzial mit sich.Während für diese Umgehungen längere Straßenabschnitte mit hohem Ausbaustandard undentsprechend hoher Trennwirkung in der freien Landschaft neu angelegt werden, wird dasRückbaupotenzial – soweit überhaupt vorhanden – eher kürzere Netzabschnitte mit vergleichsweisegeringerem Standard und geringerer Trennwirkung betreffen. Die in ihrer Verkehrsbedeutungzurückgestuften Ortsdurchfahrten werden zwar entlastet, bleiben aber alsStraßen weiter bestehen. Die durch den Neubau von Verkehrswegen verlorengehendenFreiraumpotenziale sind daher innerhalb der Planungsregion und im Planungszeitraum voraussichtlichnicht gleichwertig ersetzbar.Bei hochwertigen Lebensräumen an Fließgewässern, die größtenteils auch eine Funktioninnerhalb <strong>des</strong> regionalen Biotopverbun<strong>des</strong> erfüllen, kann die Zerschneidungswirkung durchdie bauliche Gestaltung der Gewässerquerungen – bei größeren Gewässern durch den Bauvon Talbrücken – wesentlich gemindert und die Verinselung von Lebensräumen weitgehendvermieden werden. Zusätzliche Querungsmöglichkeiten können im Verlauf von bekanntenHauptwanderwegen, z.B. für Amphibien, geschaffen werden.Die Gefahr von Schadstoffeinträgen in das Grund- und Oberflächenwasser kann durch entsprechendeVorkehrungen bei der Fahrbahnentwässerung weitgehend gemindert werden.6.8.8 Überwachung <strong>des</strong> Umweltzustan<strong>des</strong>Die laufende Überwachung <strong>des</strong> Zustan<strong>des</strong> von Natur und Landschaft unter ökologischenGesichtspunkten wird gemäß LNatG M-V durch die Naturschutzbehörden wahrgenommen.Hinsichtlich der verkehrsbedingten Lärm- und Schadstoffwirkungen ist die Überwachung <strong>des</strong>Umweltzustan<strong>des</strong> durch immissionsschutzrechtliche Bestimmungen gewährleistet und wirddurch die zuständigen Fachbehörden wahrgenommen. Eine Festlegung konkreter Entwicklungszielezur Minderung verkehrsbedingter Umweltbelastungen im Planungszeitraum ist im<strong>RREP</strong> nicht vorgesehen. Für eine gezielte, über die fachbehördlichen Überwachungsaufgabenhinausgehende Beobachtung <strong>des</strong> Umweltzustan<strong>des</strong> durch den Träger der Regionalplanungsind daher aus dem <strong>RREP</strong> keine geeigneten Indikatoren und Richtwerte abzuleiten.6.9 Eignungsgebiete für Windenergieanlagen6.9.1 Inhalt der FestlegungZ 6.5 (1): Die Errichtung von raumbedeutsamen Windenergieanlagen ist nur innerhalb derzu diesem Zweck festgelegten Eignungsgebiete zulässig. Dies gilt auch für Ersatz und Erneuerungbereits bestehender Anlagen. Innerhalb der Eignungsgebiete für Windenergieanlagensind andere Nutzungen nur dann zulässig, wenn sie die Errichtung von Windenergieanlagennicht ausschließen oder einschränken.Zur Begründung vgl. S. 77 bis 79 im <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/R.Gemäß § 7 Raumordnungsgesetz dienen Eignungsgebiete dem Zweck, bestimmte Nutzungenan bestimmten Standorten im Planungsraum zu konzentrieren. Dabei handelt es sichum solche Nutzungen, die gemäß § 35 Baugesetzbuch „privilegiert“, d.h. grundsätzlich überallim Außenbereich genehmigungsfähig sind. Windenergieanlagen gehören zu diesen privilegiertenNutzungen. Mit der Festlegung von Eignungsgebieten Windenergieanlagen solleine regionalplanerisch gesteuerte konzentrierte Errichtung von Windenergieanlagen in derPlanungsregion erreicht werden.Mai 2009 125


<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/RGemäß der Rechtsprechung der letzten Jahre (insbesondere Urteil <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>verwaltungsgerichtesvom 13.03.2003) ist ein völliger Ausschluss der Windenergienutzung in einemPlanungsraum unzulässig. Eignungsgebiete für Windenergieanlagen müssen in einemsubstanziellen Min<strong>des</strong>tumfang festgelegt werden, und sie müssen auch tatsächlich ihremZweck entsprechend nutzbar sein. Nur dann kann auch der Ausschluss der Windenergieanlagenim übrigen Planungsraum wirksam werden. Die Rechtsprechung folgt damit dem Gedanken,dass es nicht Ziel <strong>des</strong> Gesetzgebers war, sogenannte Negativ- oder Verhinderungsplanungengegen die Windenergienutzung zu ermöglichen. Durch die Festlegungen<strong>des</strong> <strong>RREP</strong>, dass innerhalb der Eignungsgebiete keine anderen, die Windenergienutzungeinschränkenden Nutzungen zuzulassen sind und dass die Eignungsgebiete entsprechendihrer Zweckbestimmung möglichst vollständig auszunutzen sind, wird die erforderliche Verbindlichkeitder Regelungen gewährleistet.Bis <strong>zum</strong> Dezember 2008 wurden in der Planungsregion Mittleres Mecklenburg/Rostock 196Windenergieanlagen errichtet. Die Nennleistung der Anlagen beträgt 0,2 bis 3,6 Megawatt.Insgesamt ist in der Region ein Leistungspotenzial von 221 Megawatt installiert. Im Rahmender ersten Teilfortschreibung <strong>des</strong> Regionalen Raumordnungsprogramms wurden im Jahr1999 25 Eignungsgebiete für Windenergieanlagen mit einem Flächenumfang von insgesamt1.100 Hektar festgelegt. Diese Gebiete sind heute fast vollständig ausgenutzt. Heute befindensich 72 Anlagen mit zusammen 45 Megawatt Nennleistung außerhalb der Eignungsgebieteund 124 Anlagen mit 176 Megawatt innerhalb der Eignungsgebiete.Im Kapitel 6.4 <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>raumentwicklungsprogramms wird festgelegt, dass die Festlegungvon Flächen für Windenergieanlagen weiterhin nach lan<strong>des</strong>weit einheitlichen Kriterien erfolgensoll: „Voraussetzungen für den weiteren Ausbau regenerativer Energieträger (...) sollenan geeigneten Standorten geschaffen werden. (...). In den Regionalen Raumordnungsprogrammensind Eignungsgebiete für Windenergieanlagen unter Berücksichtigung der lan<strong>des</strong>einheitlichenKriterien (...) festzulegen, bestehende sind ggf. zu überprüfen.“ In der Begründungwird dazu ausgeführt, dass die naturschutzbezogenen Kriterien aus den Empfehlungender Gutachtlichen Landschaftsrahmenpläne abgeleitet werden.Der vorliegende <strong>Entwurf</strong> <strong>zum</strong> <strong>RREP</strong> enthält Eignungsgebiete für Windenergieanlagen ineinem Gesamtumfang von insgesamt rund 2.400 Hektar. Davon wurden rund 800 Hektaraus dem geltenden Raumordnungsprogramm von 1999 übernommen, rund 300 Hektar sindErweiterungen bestehender Eignungsgebiete und rund 1.300 Hektar sind zur Neufestlegungals Eignungsgebiete vorgesehen.6.9.2 Umwelterhebliche Wirkfaktoren und betroffene SchutzgüterWindenergieanlagen bilden relativ neuartige Elemente im Landschaftraum, die aufgrundihrer großen Höhen auch über größere Entfernungen sichtbar sind. Die rasche technischeEntwicklung der letzten Jahre hat zu immer größeren Anlagen geführt. Marktübliche Anlagenliegen heute in der Größenordnung von 150 m Gesamthöhe. Eine Übersicht über die Umweltauswirkungenvon Windenergieanlagen enthält die folgende Tabelle.Tabelle 31Ableitung der Wirkfaktoren von Windenergieanlagen sowie Betroffenheit der SchutzgüterWirkfaktor Typ Beschreibung der UmweltauswirkungenVoraussichtlich betroffeneSchutzgüterVeränderung<strong>des</strong> Luftraumesin seiner Funktionals Lebensraumfür Vögelund Fledermäuseba anl beX X - Von den rotierenden Anlagenteilen geht ein erhöhtesKollisionsrisiko für Vögel und Fledermäuse aus. Insbesonderefür wenig wendige Großvogelarten (z.B. Seeadler,Uhu) sowie Flugjäger in der offenen Landschaft(z.B. Rotmilan), welche die Anlagen nicht oder zu spätals Gefahr erkennen, besteht ein generelles Risiko, anWindenergieanlagen zu verunglücken. Auch für Fledermausarten,die den offenen Luftraum als Jagdhabitatnutzen (Kleiner und Großer Abendsegler, Breitflügel-und Zweifarbfledermaus) oder ziehende ArtenMe FFB Bo W KL La KuX126Mai 2009


<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/RVeränderung<strong>des</strong> Landschaftsbil<strong>des</strong>Schall, SchattenwurfundBetriebsgefahren(z.B. kleiner und großer Abendsegler, Zweifarbfledermaus,Rauhautfledermaus, Zwergfledermaus) stellenWindenergieanlagen eine Gefahr dar.- Zugvögel, insbesondere niedrig fliegende Arten oderandere, wenn sie aufgrund bestimmter Wetterbedingungenin geringer Höhe fliegen, können durch Windenergieanlagenzu energieverzehrenden Ausweichbewegungengezwungen werden.- Lebensräume von Vögeln können auch beeinträchtigtwerden, indem Bewegungskorridore, etwa zwischenBrut- und Nahrungshabitaten, unterbrochen werden.Dies kann zur Aufgabe von Teillebensräumen führen.- Bestimmte Zugvogelarten, die an Lebensräume <strong>des</strong>Offenlan<strong>des</strong> gewöhnt sind, meiden die Nähe vertikalerStrukturen im Landschaftsraum. Da viele Zugvögel imWinter die großen, siedlungsfernen Ackerflächen zurNahrungsaufnahme anfliegen, kann es zu einem Entzugvon bevorzugten Nahrungsflächen durch die Errichtungvon Windenergieanlagen kommen.X X - Windenergieanlagen können insbesondere in Landschaftsräumenmit naturnahem – oder der vorindustriellenKulturlandschaft nahem – Erscheinungsbild alsstörende Fremdkörper empfunden werden. Die tatsächlicheSichtbarkeit der Anlagen ist in der durchSiedlungen, Wälder, Hecken und Alleen gegliedertenLandschaft der Planungsregion mit ihrem leicht bewegtenRelief in der Regel eingeschränkt. Eine Ausnahmebilden höhere Erhebungen im Süden der Planungsregion,von wo aus sich weite Teile der Regionüberblicken lassen.- Die Wahrnehmung und ggf. die störende Wirkung vonWindenergieanlagen im Landschaftsbild kann durchdie Bewegung der Rotorblätter erhöht werden. DieNachtbefeuerung der Anlagen führt bei Dunkelheit zueiner Veränderung <strong>des</strong> visuellen Erlebens in Gebieten,die ansonsten wenig künstliche Lichtquellen aufweisen.- Da für die Errichtung von Windenergieanlagen bevorzugtAckerflächen in Anspruch genommen werden,kommt es in der Regel zu keinem Verlust vorhandenerlandschaftsbildprägender Elemente.- Windenergieanlagen können vorhandene Sichtbeziehungenim Umfeld von Kulturdenkmälern wie Kirchen,Gutshäusern und historischen Parks und Gärten beeinträchtigen.X X - Schallemissionen gehen sowohl von der Anströmungder Rotorblätter als auch von den Generatoren undGetrieben der Anlagen aus. Schallemissionspegel vonWindenergieanlagen liegen je nach Typ und Windgeschwindigkeitin der Größenordnung von 90 bis 105dB(A).- Der Schattenwurf der Rotorblätter reicht bei Anlagender heute üblichen Größen bis in Entfernungen vonüber 500 m in westliche und östliche Richtungen vomAnlagenstandort. Der Schlagschatten wirkt sich erheblichstörend aus, wenn er für längere Zeit auf Orte trifft,die dem Aufenthalt von Menschen dienen.- Bestimmte Witterungsbedingungen können zu Eisbildungauf den Rotorblättern führen. Von den Rotorblätternin die Umgebung geschleuderte Eisstücke könneneine Gefährdung darstellen, wenn sich dort Menschenaufhalten und die betreffende Anlage nicht mit entsprechendenAbschaltvorrichtungen versehen ist.- Durch Reparatur- und Wartungsarbeiten an Windenergieanlagenund durch die Schlagschatten der Rotorblätterkönnen Störungen hervorgerufen werden,die bei Vögeln bestimmter Arten zu Vermeidungsreaktionenführen.XXX X XMai 2009 127


<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/RInanspruchnahmevonFlächen für dieAnlagen undZuwegungenFreisetzungumweltschädlicherStoffe;Lärm undErschütterungenX X X - Der dauerhafte Entzug von Vegetationsfläche für dieAnlagenfundamente und die befestigten Zufahrten istim Verhältnis zu den anderen Auswirkungen der Anlagengering und betrifft aufgrund der typischenStandortvoraussetzungen fast ausschließlich Ackerbiotopemit geringer Artenvielfalt.- Vom direkten Entzug von Nutzfläche einschließlichder zur Erschließung und für Wartungsarbeiten benötigtenFlächen ist in der Regel die Landwirtschaft betroffen.Im Verhältnis zur gesamten landwirtschaftlichenNutzfläche der Region ist dieser Flächenentzugnicht erheblich.- Für die Anlagen werden Betonfundamente mit Durchmessernvon 15 m und mehr in den Boden eingelassenund der Boden damit dauerhaft versiegelt. Im Bereichder Baustelleneinrichtung kommt es zur Verdichtung<strong>des</strong> Bodens durch Fahrzeuge und Baumaschinen.Zufahrtswege zu den Anlagen werden in derRegel 4 m breit und mit wassergebundener Deckedauerhaft befestigt. Die anlagebedingte Bodenversiegelungund Veränderung <strong>des</strong> Bodengefüges betrifftim Verhältnis zu den sonstigen Auswirkungen der AnlagenFlächen in nur geringem Umfang und hat aufdie Grundwasserneubildung keinen erheblichen Einfluss,weil das Niederschlagswasser weiterhin am Ortversickern kann.- In der Bauphase kommt es kleinräumig zu Veränderungender Bodenstruktur durch Abgrabungen, Überschüttungenund Verdichtung <strong>des</strong> Bodens.- Beeinträchtigung der Vegetation und der Bodenfaunadurch den Einsatz schwerer Fahrzeuge und Baumaschinen.X X - Der Betrieb von Windenergieanlagen ist abgasfreiund hat unmittelbar keine Auswirkungen auf die Luftund das Klima. Die Stromerzeugung durch Windenergiekann aber zur Einsparung fossiler Brennstoffe unddamit zur Eindämmung von kohlendioxidbedingtenglobalen Klimaveränderungen beitragen.- In Windenergieanlagen werden zur Schmierung derbeweglichen Anlagenteile Öle und Fette eingesetzt,die potenziell wassergefährdend sind. Auffangvorrichtungengegen einen unkontrollierten Austritt vonSchmierstoffen werden in den Anlagen eingebaut.Auswirkungen auf das Grund- und Oberflächenwasserkönnen in extremen Havariefällen oder bei nichtsachgemäßer Handhabung von Schmierstoffen eintreten.- Gefährdungen <strong>des</strong> Grund- und Oberflächenwasserskönnen von Fahrzeugen und Baumaschinen im Havariefallausgehen, oder wenn diese nicht sachgemäßgehandhabt werden.- Der Maschineneinsatz bei Herstellung, Transport undErrichtung von Windenergieanlagen führt zu Schadstoffemissionen.- Temporäre Beeinträchtigung von Wohn- und Erholungsgebietendurch Lärm und Erschütterungen in derBauphase.- Temporäre Störung der Tierwelt, z.B. von VögelnX X X XX X X X X Xwährend der Brutzeit durch das Baugeschehen.Abkürzungen: ba - baubedingt; anl - anlagebedingt; be - betriebsbedingt; Me – Mensch; Bo – Boden; Wa - Wasser;KL – Klima/Luft; FFB – Flora, Fauna, Biodiversität; La - Landschaft, Ku – Kultur- und Sachgüter6.9.3 Vorauswahl der Eignungsgebiete für WindenergieanlagenDie zur Neufestlegung im <strong>RREP</strong> vorgeschlagenen Eignungsgebiete für Windenergieanlagen(Nummern 100-114) wurden nach der Methode der Weißflächenkartierung ermittelt. Aufgrundder vorab festgelegten Ausschlusskriterien gemäß Kriterienübersicht 6.5 <strong>des</strong> <strong>RREP</strong>128Mai 2009


<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/Rwurden zunächst diejenigen Flächen bestimmt, die als nicht geeignet für die Errichtung vonWindenergieanlagen angesehen werden. Die nach kartografischer Überlagerung dieser Flächenverbleibenden Weißflächen wurden dann einer näheren Untersuchung im Hinblick aufdie mögliche Festlegung von Eignungsgebieten unterzogen. Grundlage der ersten Vorauswahlwaren die <strong>zum</strong> Zeitpunkt der Bearbeitung im Frühjahr 2006 verfügbaren Daten. Im Ergebnis<strong>des</strong> ersten Beteiligungsverfahrens wurde Anfang 2009 die gesamte Auswahl nochmalsanhand der aktuell verfügbaren Datengrundlagen nachvollzogen und überprüft.Die Bestimmung der Ausschlusskriterien erfolgte nicht unter dem Gesichtspunkt, dass dieErrichtung von Windenergieanlagen zwingend und in jedem denkbaren Einzelfall unverträglichsein muss mit den innerhalb der Ausschlussfläche maßgebenden Nutzungs- oderSchutzansprüchen. Vielmehr wurden unter dem Gesichtspunkt der Konfliktvermeidung diejenigenFlächen von der Windenergienutzung ausgeschlossen, auf welchen die Errichtungvon Windenergieanlagen aufgrund bisheriger Erfahrungen regelmäßig zu Nutzungskonfliktenführen kann oder besondere Einschränkungen und Schutzvorkehrungen erfordern würde.Die Errichtung von Windenergieanlagen soll konzentriert werden auf solche Flächen, diealler Voraussicht nach ohne Konflikte, Einschränkungen und besondere Vorkehrungen fürAnlagen der heute marktüblichen Größenklassen nutzbar sind. Die Ausschlusskriterien sindim Kapitel 6.9.4 im Einzelnen beschrieben.Im Ergebnis der Überlagerung wurden im Jahr 2006 234 Flächen im Umfang von insgesamt4.600 Hektar ermittelt. Für die weitere Bearbeitung ausgewählt wurden zusammenhängendeFlächen mit einer Größe von min<strong>des</strong>tens 70 Hektar sowie darüber hinaus Flächen über 20Hektar, soweit sie an ein bestehen<strong>des</strong> Eignungsgebiet oder eine der neu ermittelten Flächenüber 70 Hektar angrenzen. Als „angrenzend“ wurden dabei Flächen mit einem Abstand vonhöchstens 500 Metern <strong>zum</strong> Standort der nächsten Windenergieanlage in einem Eignungsgebietbzw. 500 Metern <strong>zum</strong> Rand <strong>des</strong> benachbarten größeren Gebietes betrachtet. DieseAuswahl enthielt 23 Flächen mit insgesamt 2.900 Hektar, die sich <strong>zum</strong> Teil mit bereits vorhandenenEignungsgebieten überschneiden.Die erste Überprüfung der ermittelten Suchräume umfasste folgende Inhalte:• Überlagerung der Linieninfrastruktur (Eisenbahnen, klassifizierte Straßen und Hochspannungsleitungennach dem Digitalen Landschaftsmodell, Ferngasleitungen, Rohstoffleitungenund Richtfunkstrecken nach dem Raumordnungskataster, jeweils einschließlich100 Meter Schutzabstand beidseitig);• Überlagerung der raumbedeutsamen Planungen aus dem Raumordnungskataster;• Überlagerung der im Amt für Raumordnung vorliegenden Bergbauberechtigungen(gemäß Angaben <strong>des</strong> Bergamtes Stralsund vom Februar 2005);• Vergleich mit den im Amt für Raumordnung vorliegenden Flächennutzungsplänen;• Eintragung von gesetzlich geschützten Biotopen und Geotopen;• Eintragung von Denkmalen in der Umgebung der Gebiete, soweit bekannt;• Ortsbesichtigung;• Überprüfung und Korrektur der rechnerisch erzeugten Zuordnung von Wohngrundstücken<strong>zum</strong> Innen- oder Außenbereich sowie der zugehörigen Abstandsflächen.Im Ergebnis der ersten Überprüfung wurden weitere Flächen ausgeschieden, die nach Abzugder Infrastruktur-Schutzstreifen und gegebenenfalls korrigierter Abstandsflächen umOrtschaften und Wohngrundstücke weniger als 50 Hektar voraussichtlich nutzbarer Flächeumfassen.Als vorläufige Vorschlagsgebiete wurden zunächst 12 mögliche neue Eignungsgebiete miteinem Flächenumfang von insgesamt 1.400 Hektar sowie 5 mögliche Erweiterungsflächen inder Umgebung der bestehenden Windparks Neubukow, Ravensberg/Krempin, Broderstorf,Mistorf und Kuhs identifiziert. Anhand der durch das Lan<strong>des</strong>amt für Umwelt und GeologieMai 2009 129


<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/Rbereitgestellten Daten über Brutplätze geschützter Vogelarten (vgl. Kapitel 6.9.5) und aufgrunderster Abstimmungsgespräche mit den Naturschutzbehörden wurden einige weitereFlächen wegen absehbarer Konflikte mit den Anforderungen <strong>des</strong> Vogelschutzes aussortiert.Einige kleinere Flächen ab 50 ha Größe wurden zusätzlich aufgenommen. Diese Auswahlwurde im Dezember 2006 der Verbandsversammlung <strong>des</strong> Regionalen Planungsverban<strong>des</strong>vorgestellt und im März 2007 im Internet veröffentlicht. Zur Angleichung an die Vorgehensweisein den anderen drei Planungsregionen <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> (Einhaltung einer Min<strong>des</strong>tgrößevon 75 ha) wurden die vier kleineren Vorschlagsgebiete unter 75 Hektar Größe (Nummern102, 103, 108, 110) im Jahr 2007 wieder aus der Flächenauswahl gestrichen. Das GebietStuthof (Nr. 112) sollte für Forschungs- und Erprobungszwecke reserviert bleiben. Die relevantenAusschlusskriterien und Schutzabstände wurden für dieses Gebiet gesondert festgelegt.Im Ergebnis <strong>des</strong> ersten Beteiligungsverfahrens wurden drei der vorgeschlagenen Eignungsgebieteaus dem <strong>RREP</strong>-<strong>Entwurf</strong> gestrichen, vier neu aufgenommen und eines nochmalswesentlich erweitert. Die Streichungen erfolgten aufgrund vorrangiger Belange der Lan<strong>des</strong>verteidigung(Nr. 11), <strong>des</strong> Tourismus (Nr. 105) und der Hafenentwicklung (Nr. 112). DieNeuaufnahme von Gebieten ergibt sich aus der nochmaligen Überprüfung bzw. Aktualisierungder maßgebenden Abgrenzungskriterien im Hinblick auf die Min<strong>des</strong>tgröße von 75 ha(Nr. 102 und 103), der Streichung von Ausschlusskriterien in Anpassung an die Empfehlungender obersten Lan<strong>des</strong>planungsbehörde (Nr. 113) sowie aus der einzelfallbezogenenÜberprüfung der ursprünglich angenommenen Ausschlussgründe (Nr. 114 und Erweiterungvon Nr. 55/58).6.9.4 Beschreibung der allgemeinen Ausschlusskriterien für die Windenergienutzung6.9.4.1 Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Naturschutz und LandschaftspflegeBezug: Programmsätze 5.1 (4) und 5.1 (5) LEP M-V sowie 5.1 (1) und 5.1 (2) <strong>Entwurf</strong><strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/R.Datengrundlage: AfRL <strong>MM</strong>/R, fachbezogene Daten <strong>des</strong> LUNG M-V.Erläuterung: Die Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Naturschutz und Landschaftspflegeumfassen unter anderen solche Flächen, auf denen die Errichtung von baulichen Anlagenuntersagt ist (Naturschutzgebiete) bzw. die dafür ungeeignet sind, wie naturnahe Moore,Fließgewässer und deren Randstreifen, Küstenabschnitte, Seen und Wälder. Sie umfassenauch die FFH-Gebiete sowie die gemeldeten Europäischen Vogelschutzgebiete (SPA). Auchder regionale Biotopverbund wird – mit Ausnahme einiger Elemente <strong>des</strong> sog. ergänzendenBiotopverbun<strong>des</strong> – durch die Vorrang- und Vorbehaltsgebiete weitgehend abgedeckt. FFH-Gebiete und SPA-Gebiete beziehen sich jeweils auf bestimmte Zielarten, die in den betreffendenGebieten geschützt werden sollen. Eine Vielzahl von Vogelarten <strong>des</strong> Anhangs I und<strong>des</strong> Art. IV Abs. 2 der Vogelschutzrichtlinie, für die Vogelschutzgebiete ausgewiesen werden,sind gegenüber Windenergieanlagen störungsempfindlich. In den meisten FFH-Gebieten kommen nach Angaben <strong>des</strong> LUNG M-V Lebensraumtypen gemäß Anhang I derFFH-Richtlinie vor, die gegenüber Windenergieanlagen empfindliche Vogelarten als charakteristischeArten aufweisen. Die Festlegungen <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> beziehen sich nicht speziell aufbestimmte Zielarten, sondern allgemein auf die Erhaltung zusammenhängender störungsarmerLandschaftsräume, in denen dem Natur- und Landschaftsschutz Vorrang bzw. einbesonderes Gewicht gegenüber anderen Nutzungsansprüchen zu geben ist. Der FFH-Status allein führt nicht zwangsläufig <strong>zum</strong> Ausschluss der Windenergienutzung, wenn diemaßgebenden Schutzziele nicht berührt werden – d.h., in diesem Fall kann, wenn auchsonstige Ausschlusskriterien nicht entgegenstehen, die Vorbehaltsfunktion für Naturschutzund Landschaftspflege im <strong>RREP</strong> hinter die Festlegung eines Eignungsgebietes für Windenergieanlagenzurücktreten.130Mai 2009


<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/R6.9.4.2 TourismusschwerpunkträumeBezug: 3.1.3 (2) und (3) <strong>Entwurf</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/R.Datengrundlage: AfRL <strong>MM</strong>/R.Erläuterung: Die Tourismusschwerpunkträume umfassen die Hauptzielgebiete <strong>des</strong> Fremdenverkehrsan der Ostseeküste und im Süden der Planungsregion. Diese sollen von Windenergieanlagenfreigehalten werden, um mögliche Beeinträchtigungen der Attraktivität fürdie Feriengäste zu vermeiden.6.9.4.3 LandschaftsschutzgebieteBezug: § 26 BNatSchG, § 23 LNatG M-V, Schutzgebietsverordnungen.Datengrundlage: Raumordnungskataster und laufende Datenerfassung <strong>des</strong> AfRL <strong>MM</strong>/R.Erläuterung: Landschaftsschutzgebiete werden regelmäßig auch zur Erhaltung der Eigenartund Schönheit <strong>des</strong> Landschaftsbil<strong>des</strong> festgelegt. Die Schutzgebietsverordnungen untersagenin der Regel die Errichtung baulicher Anlagen in der freien Landschaft.6.9.4.4 NaturparksBezug: § 27 BNatSchG, § 24 LNatG M-V, Naturparkverordnungen.Datengrundlage: Raumordnungskataster und laufende Datenerfassung <strong>des</strong> AfRL <strong>MM</strong>/R.Erläuterung: In der Region liegen Teile der Naturparks „Mecklenburgische Schweiz undKummerower See“, „Nossentiner und Schwinzer Heide“ sowie „Sternberger Seenland“. DieNaturparks umfassen Gebiete, die größtenteils als Naturschutz- oder Landschaftsschutzgebieteausgewiesen sind oder ausgewiesen werden sollen. Sie dienen unter anderem derErhaltung historischer Kulturlandschaftsformen sowie der Erholung und dem Fremdenverkehr.6.9.4.5 Gebiete mit hohem oder sehr hohem Wert <strong>des</strong> Landschaftsbil<strong>des</strong>Bezug: Kapitel II.2.5.3 GLRP <strong>MM</strong>/R.Datengrundlage: lan<strong>des</strong>weite Bewertung im Auftrag <strong>des</strong> LUNG M-V 1996; Aktualisierungim Auftrag <strong>des</strong> LUNG für die Region <strong>MM</strong>/R 2006.Erläuterung: Die im Rahmen der Landschaftsplanung vorgenommene vierstufige Bewertung<strong>des</strong> vorhandenen Erscheinungsbil<strong>des</strong> der Landschaft wurde nach Kriterien wie Natürlichkeit,Strukturreichtum und Einzigartigkeit <strong>des</strong> Landschaftsbil<strong>des</strong> vorgenommen. DasLand wurde dafür flächendeckend in sogenannte Landschaftsbildräume eingeteilt. Der Ausschlussvon Landschaftsbildräumen der beiden höchsten Bewertungsstufen folgt dem Ziel,auch außerhalb der Landschaftsschutzgebiete und Naturparks die wertvolleren Teile derKulturlandschaft in ihrem Erscheinungsbild zu bewahren und von Windenergieanlagen freizuhalten.6.9.4.6 Unzerschnittene FreiräumeBezug: § 2 BNatSchG, § 2 LNatG M-V, Programmsatz 5.1 (4) <strong>Entwurf</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/R, KapitelII.2.6 GLRP <strong>MM</strong>/R.Datengrundlage: Gutachtlicher Landschaftsrahmenplan.Erläuterung: Als unzerschnittene landschaftliche Freiräume werden gemäß GLRP <strong>MM</strong>/Rzusammenhängende Gebiete verstanden, die frei sind von Bebauung, befestigten Straßen,Haupteisenbahnlinien und Windenergieanlagen. Die großen unzerschnittenen Landschaftsräumehaben eine hohe Bedeutung für störungsempfindliche Tierarten mit großen Lebensraumansprüchen.Daneben sind sie auch ein typisches Merkmal der Landschaft in Mecklenburg-Vorpommern,das neben den Küsten und Seen wesentlich zur Attraktivität <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>beiträgt und somit auch für den Fremdenverkehr von Bedeutung ist. Im GLRP <strong>MM</strong>/R wurdeMai 2009 131


<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/Reine Bewertung der unzerschnittenen Freiräume in 4 Kategorien (sehr hohe bis geringeSchutzwürdigkeit) vorgenommen. Grundlage der Bewertung waren sowohl die Flächengrößeals auch verschiedene Kriterien der ökologischen Bedeutung, der landschaftlichen Ausstattungund <strong>des</strong> vorhandenen Schutzstatus. Als Ausschlussgebiete berücksichtigt wurdendie Freiräume der höchsten Bewertungsstufe (Stufe 4 – sehr hohe Schutzwürdigkeit).6.9.4.7 Rastgebiete von Wat- und Wasservögeln 15Bezug: Bonner Konvention <strong>zum</strong> Schutz wandernder Tierarten; Artikel 4 Abs. 2 EU-Vogelschutzrichtlinie; Ramsar-Konvention.Datengrundlage: Rastgebiete Land und See, LUNG M-V 1998 und 2008.Erläuterung: Auf der Grundlage der EU-Vogelschutzrichtlinie und zur Umsetzung der BonnerKonvention (Regionalabkommen Wasservögel, AEWA) kommt dem Schutz bedeutenderRastgebiete von Zugvögeln eine besondere Bedeutung zu. Diese Gebiete dienen einer großenAnzahl von Vögeln zur Anlage von Energiereserven für den Weiterzug oder für dieÜberwinterung. Windenergieanlagen können die Funktionen bedeutender Rastgebiete erheblichbeeinträchtigen, indem sie eine Scheuchwirkung entfalten und dadurch den Nahrungsraumder Vögel verkleinern. Viele Vogelarten umfliegen Windenergieanlagen weiträumig,was mit einem erhöhten Energieaufwand verbunden ist. Nicht zuletzt besteht auch einVogelschlagrisiko, welches artspezifisch unterschiedlich ist. Typische Rastvogelarten wieSing- und Höckerschwan, Graugans, Bläss- und Saatgans, Weißwangengans, verschiedeneEntenarten (insbesondere Stockenten), aber auch Limikolen wie Goldregenpfeifer und Kiebitzsind in der vom LUA Brandenburg geführten deutschlandweiten Statistik von Vogelschlagopfernvertreten, einige Arten sogar in größerer Zahl (z.B. Stockente, Goldregenpfeifer).Zugvogelarten, die die terrestrischen Gebiete von MV zur Rast oder zur Überwinterungnutzen, sind: Kranich, Graugans, Blässgans, Saatgans, Kanadagans, Weißwangengans,Zwerg-, Sing- und Höckerschwan, Goldregenpfeifer, Kiebitz sowie mehrere Entenarten. Beiden Rast- und Überwinterungsgebieten ist zwischen den Schlafplätzen (überwiegend Gewässer)und Nahrungsflächen zu unterscheiden. Rastplatzzentren und die Nahrungsgebietein deren Umfeld bilden im Rast- und Zuggeschehen eine funktionale Einheit. Die rastendenVögel legen täglich größere Entfernungen zwischen dem Rastplatzzentrum (in der Regel einGewässer), wo sie die Nacht verbringen, und den Flächen, die sie zur Nahrungsaufnahmeaufsuchen (Acker- und Wiesenflächen), zurück. Die Entfernungen können ohne weiteres biszu 20 km betragen. Die Nahrungsflächennutzung hängt in hohem Maße von den jeweiligenZustand der Fläche ab (Anbaukultur bzw. Bearbeitungszustand: Stoppel, Brache, Aussaatetc.) und variiert damit zwischen den Jahren. Dennoch lassen sich Flächen identifizieren, diebei geeignetem Zustand regelmäßig und von einer großen Zahl von Vögeln aufgesucht werden.Um die Funktionalität der Rastplatzzentren zu wahren und Beeinträchtigungen <strong>des</strong>Zug- und Rastgeschehens zu vermeiden, ist der Schutz dieser Nahrungsflächen erforderlich.Im Gutachtlichen Landschaftsprogramm MV 2003 wurden die Nahrungsgebiete herbivorerGroßvögel in 4 Kategorien eingeteilt. Als Ausschlussgebiete berücksichtigt wurden dieKategorien 4 (Nahrungsgebiete von außerordentlich hoher Bedeutung im Nahbereich vonRastplatzzentren der Kategorie A) und 3 (stark frequentierte Nahrungsgebiete im Bereichvon Rastplatzzentren der Kategorie A oder bedeutendste Nahrungsgebiete im Umfeld vonRastplatzzentren der Kategorie B).15 Die Erläuterungen in diesem Abschnitt sind weitgehend wörtlich wiedergegeben aus schriftlichen Empfehlungen<strong>des</strong> LUNG M-V an die Regionalen Planungsverbände (Lan<strong>des</strong>amt für Umwelt, Naturschutz und Geologie,2007). Bei der Festlegung der Ausschlusskategorien wurde jedoch nicht in vollem Umfang den Empfehlungen<strong>des</strong> LUNG gefolgt.132Mai 2009


<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/R6.9.4.8 Gebiete mit hoher Dichte <strong>des</strong> Vogelzuges 16Bezug: Bonner Konvention <strong>zum</strong> Schutz wandernder Tierarten; Artikel 2 EU-Vogelschutzrichtlinie.Datengrundlage: Modell der Dichte <strong>des</strong> Vogelzuges in M-V, LUNG M-V 1996.Erläuterung: Vögel bewegen sich auf ihrem Zug zwischen Brut- und Überwinterungsgebietengewöhnlich nicht auf gerader Linie. Geomorphologische und meteorologische Bedingungen,die Ausstattung der Landschaft oder Merkmale der Landschaft, die die Orientierungunterstützen, beeinflussen die Route. Im Ergebnis entsteht eine ungleichmäßige räumlicheVerteilung der ziehenden Vögel. Über Landschaftsstrukturen, die in hohem Maße eine Leitlinienfunktionfür den Vogelzug haben (Küste, Landengen, Flusstäler), ist die Dichte ziehenderVögel gegenüber der sonstigen Landschaft deutlich erhöht. Das I.L.N. Greifswald hat inseinem „Fachgutachten Windenergienutzung und Naturschutz“ (1996) auf der Grundlagevorhandener Erkenntnisse zur Phänologie <strong>des</strong> Vogelzuges und der gegebenen Landschaftsausstattungein Modell für die Vogelzugdichte in Mecklenburg-Vorpommern entworfen.Dieses Modell unterscheidet 3 Zonen der Vogelzugdichte. Zur Vermeidung von Beeinträchtigungen<strong>des</strong> Vogelzuges und von Vogelschlag werden Gebiete der Zone A (Dichteziehender Vögel überwiegend hoch bis sehr hoch – im Vergleich zu Zone C um das zehnfacheoder mehr erhöht) als Ausschlussgebiete berücksichtigt.6.9.4.9 WaldgebieteBezug: §§ 1, 10 LWaldG M-V.Datengrundlage: Forstabteilungskarte LFG M-V 1995/96 mit letzten Änderungen 2004.Erläuterung: In der überwiegend waldarmen, durch intensive ackerbauliche Nutzung geprägtenLandschaft der Planungsregion besitzen die vorhandenen Wälder eine besondereBedeutung als naturnahe Lebens- und Erholungsräume. Gemäß Lan<strong>des</strong>waldgesetz darfWald nur in Anspruch genommen werden, soweit die betreffenden Planungen und Maßnahmennicht auf anderen Flächen verwirklicht werden können. Da Windenergieanlagen aufAckerflächen mit wesentlich geringeren Eingriffen in Natur und Landschaft errichtet werdenkönnen, und weil auf solchen Flächen genügend Standorte zur Verfügung stehen, wäre einEingriff in die vorhandenen Wälder zur Errichtung von Windenergieanlagen nicht zu begründen.Die Waldrandbereiche bis zu einem Abstand von 200 Metern wurden ebenfalls ausgeschlossen,weil Windenergieanlagen dort eine Gefahr oder Störung für bestimmte Tierarten<strong>des</strong> Wal<strong>des</strong> (Fledermäuse, Vögel) darstellen können. Als Ausschlussgebiete berücksichtigtwurden Waldgebiete über 1 ha Größe einschließlich 200 m Schutzabstand.6.9.4.10 GewässerBezug: Kapitel II.2.1 GLRP <strong>MM</strong>/R.Datengrundlage: Gewässerkartierung <strong>des</strong> StAUN Rostock.Erläuterung: Die Ostseeküste sowie die naturnah ausgeprägten Uferzonen von Seen undFließgewässern sind wichtige Lebensräume für wildlebende Tierarten. Die Ostseeküste undeinige Seen haben eine hohe Bedeutung für die Erholung und den Fremdenverkehr. DasAusschlusskriterium wurde angewendet, um diejenigen Gewässer mit ihren Randbereichenzu berücksichtigen, die nicht ohnehin durch Ausschlusskriterien <strong>des</strong> Natur- und Landschaftsschutzeserfasst werden. Berücksichtigt wurden Seen über 1 ha Größe und Gewässer1. Ordnung, jeweils einschließlich 200 m Schutzabstand.16 Die Erläuterungen in diesem Abschnitt sind weitgehend wörtlich wiedergegeben aus schriftlichen Hinweisenund Empfehlungen <strong>des</strong> LUNG M-V an die Regionalen Planungsverbände (Lan<strong>des</strong>amt für Umwelt, Naturschutzund Geologie, 2007).Mai 2009 133


<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/R6.9.4.11 WohnungenBezug: WKA-Hinweise M-V vom 20.10.2004.Datengrundlage: Digitales Landschaftsmodell der Lan<strong>des</strong>vermessung M-V (Aktualisierungsstand1998-2002), Flächennutzungspläne, Luftbilder, kommunale Satzungen, eigeneErhebungen.Erläuterung: In Anlehnung an die geltenden Abstandsempfehlungen für die Bauleitplanungin Mecklenburg-Vorpommern wurden Wohnbauflächen und gemischte Bauflächen innerhalbzusammenhängend bebauter Ortschaften mit 1.000 m Schutzabstand, außerhalb von Ortschaftenmit 800 m Schutzabstand berücksichtigt. Campingplätze und Ferienhaussiedlungenwurden mit 1.000 m Schutzabstand berücksichtigt.6.9.4.12 Gebiete mit BaubeschränkungenBezug: § 31b WHG, §§ 78, 79 LWaG, § 12 LuftVG, SchBerG, ÜSGWarnowVO, Schutzbereichsanordnungen.Datengrundlage: Raumordnungskataster, StAUN Rostock.Erläuterung: Im Bauschutzbereich <strong>des</strong> Flughafens Laage und in den Schutzbereichen fürmilitärische Anlagen sind bauliche Anlagen in Abhängigkeit vom jeweiligen Standort und derjeweiligen Bauhöhe untersagt oder genehmigungspflichtig. Aufgrund der großen Höhe modernerWindenergieanlagen von meist über 100 m kann davon ausgegangen werden, dassbei einer Planung von Windenergieanlagen innerhalb der Schutzbereiche die betreffendenSchutzerfordernisse in der Regel berührt werden. Nicht als Ausschlussgebiet berücksichtigtwurde der sehr großflächige Schutz- und Interessenbereich um die Radaranlagen am FlugplatzLaage. In den Eignungsgebieten innerhalb dieses Bereiches sind die militärischen Belangebei der Planung von Windenergieanlagen im Einzelfall zu berücksichtigen. Das ÜberschwemmungsgebietWarnow umfasst den Bereich <strong>des</strong> hundertjährlichen Hochwassers. Inden Hochwasserabflussgebieten innerhalb <strong>des</strong> Überschwemmungsgebietes ist die Errichtungvon baulichen Anlagen unzulässig.6.9.4.13 InfrastrukturanlagenDatengrundlage: Raumordnungskataster, Digitales Landschaftsmodell der Lan<strong>des</strong>vermessungM-V.Erläuterung: Für den Min<strong>des</strong>tabstand zwischen Windenergieanlagen und Infrastrukturanlagenwie Straßen und Leitungen gibt es keine einheitlichen Anforderungen. Bei Freileitungenhängt der erforderliche Min<strong>des</strong>tabstand auch von der Größe der geplanten Windenergieanlagenund der möglichen Anbringung von Schwingungsdämpfern an den Leitungen ab. Dasolche speziellen Anforderungen bei der Festlegung der Eignungsgebiete keine Berücksichtigungfinden können, wurde gemäß Empfehlung der obersten Lan<strong>des</strong>planungsbehörde einpauschaler Min<strong>des</strong>tabstand von 100 Metern angesetzt.6.9.5 Beschreibung der speziellen Schutzanforderungen für Vogelbrutplätze176.9.5.1 VorgehensweiseBei der Vorauswahl der Eignungsgebiete (vgl. Kapitel 6.9.3) wurden die im Jahr 2006 lan<strong>des</strong>weitverfügbaren Bestandsdaten für die unter 6.9.5.2 bis 6.9.5.6 aufgeführten Adler- undStorcharten berücksichtigt. Zwischenzeitlich liegen dem Regionalen <strong>Planungsverband</strong> <strong>MM</strong>/R17 Die Bestandsangaben und die fachlichen Erläuterungen zu den einzelnen Arten – einschließlich der in Großbuchstabengesetzten Quellenangaben – sind weitgehend wörtlich übernommen aus schriftlichen Hinweisenund Empfehlungen <strong>des</strong> LUNG M-V an die regionalen Planungsverbände (Lan<strong>des</strong>amt für Umwelt, Naturschutzund Geologie, 2007). Zum Teil wurden die Erläuterungen vom RPV durch Informationen aus anderen Quellenergänzt; die Quellenverweise sind dann in Normalschrift gesetzt.134Mai 2009


<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/Rneue Bestanddaten <strong>des</strong> LUNG M-V mit Erfassungsstand 2007 vor. Diese sind bei der Überarbeitung<strong>des</strong> <strong>RREP</strong>-<strong>Entwurf</strong>es berücksichtigt worden. Grundlage sind Erhebungen der Mitgliederder AG Großvogelschutz <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> M-V. Potenzielle Eignungsgebiete, welche denunter 6.9.2.4 aufgeführten Kriterien entsprechen, aber die im folgenden genannten Min<strong>des</strong>tabständezu bekannten Großvogelbrutplätzen unterschreiten, wurden nach Erörterung <strong>des</strong>Einzelfalls mit den unteren Naturschutzbehörden in der Regel nicht in den <strong>RREP</strong>-<strong>Entwurf</strong>übernommen. Brutplätze <strong>des</strong> Kranichs wurden aufgrund der hohen Bestandsdichte bei derAuswahl der Eignungsgebiete nicht berücksichtigt.6.9.5.2 SeeadlerSchutzstatus/Gefährdung: Anh. I EU-Vogelschutzrichtlinie, streng geschützte Art nach §10 Abs. 2 Nr. 11 BNatSchG, Rote Liste Deutschland: 3; Rote Liste M-V: -.Bestand Region <strong>MM</strong>/R: 33 Brutrevierpaare (2007), lan<strong>des</strong>weit positive Bestandsentwicklung.Datengrundlage: LUNG M-V.Erläuterung: Art mit sehr hoher Sensibilität gegenüber anthropogenen Störungen. Nahrungsgebietekönnen bis zu 12 km vom Horst entfernt sein (FLADE 1994). Nahrungsflügeerfolgen <strong>zum</strong> Horst meist geradlinig. Windenergieanlagen im Verbindungskorridor zwischenBrutplatz und Nahrungsgebieten können zur Aufgabe <strong>des</strong> Brutplatzes oder zur Kollision führen.Der Seeadler gehört zu den Vogelarten mit besonders hohem Kollisionsrisiko (25 registriertetödliche Kollisionen mit Windenergieanlagen bis 12/2006). Mecklenburg-Vorpommernhat für den Bestandserhalt <strong>des</strong> Seeadlers in der Bun<strong>des</strong>republik Deutschland eine besondereVerantwortung, da es die mit Abstand größte Population aufweist (nahezu 50% <strong>des</strong> deutschenGesamtbestan<strong>des</strong>). Die Seeadlerbrutpaare in Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburgsind die Quellpopulation für die Ausbreitung der Art nach Westen.Empfehlung <strong>des</strong> LUNG: Einhaltung eines Min<strong>des</strong>tabstan<strong>des</strong> von 2.000 m <strong>zum</strong> Horst; Freihaltenvon potenziellen Nahrungsflächen und Gewährleistung der Erreichbarkeit derselbenim Radius von 6.000 m um den Horst.Berücksichtigung: Mit Rücksicht auf nahegelegene Brutplätze <strong>des</strong> Seeadlers wurden invier Fällen potenzielle Eignungsgebiete nicht in den <strong>RREP</strong>-<strong>Entwurf</strong> aufgenommen; in einemFall wurde von der Erweiterung eines vorhandenen Windparks abgesehen; in einem Fallwurde die Abgrenzung eines vorgeschlagenen Eignungsgebietes angepasst.6.9.5.3 SchreiadlerSchutzstatus/Gefährdung: Anh. I EU-Vogelschutzrichtlinie, streng geschützte Art nach §10 Abs. 2 Nr. 11 BNatSchG, Rote Liste Deutschland: 2; Rote Liste M-V: 1Bestand Region <strong>MM</strong>/R: 18 Brutrevierpaare (2007), lan<strong>des</strong>weit rückläufige Bestandsentwicklung.Datengrundlage: LUNG M-V.Erläuterung: Schreiadler unterliegen nach telemetrischen Untersuchungen <strong>des</strong> BürosSALIX (1999) im deutschen Teil ihres Areals bereits gravierenden Einschränkungen im Hinblickauf die Biotopausstattung der Brutgebiete. So müssen deutsche Schreiadler durchschnittlichdoppelt so weite Nahrungsflüge (6 km) unternehmen wie ihre Artgenossen in denbaltischen Gebieten. Es muss daher bereits davon ausgegangen werden, dass die Biotopausstattungihrer Reviere schon jetzt nicht mehr optimal ist. Daraus schlussfolgernd könnenweitere Verschlechterungen der Bedingungen am Brutplatz durch Störungen, darunter auchsolchen durch Windenergieanlagen, zur Aufgabe von Brutplätzen führen. Schreiadler weisengegenüber anthropogenen Störungen (Störungen durch waldbauliche Maßnahmen, Störungenam Horst während der Brutzeit, Freileitungen, Verkehrswege, Tourismus) eine sehrgroße Empfindlichkeit auf. Windenergieanlagen sind geeignet, Adler von ihren Nahrungsplätzenfernzuhalten und dadurch die Qualität ihrer Lebensräume zu verschlechtern. Weiter-Mai 2009 135


<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/Rhin besteht ein erhöhtes Kollisionsrisiko, da Schreiadler aus Höhen von mehreren hundertMetern im Sturzflug auf Kleinsäuger in der offenen Feldmark jagen können. Alle vorliegendenUntersuchungen im In- und Ausland (Telemetriestudien, Habitatanalysen) bezeugen,dass der Schreiadler auf unzerschnittene, unverbaute und weitgehend ungestörte Lebensräumeangewiesen ist. Es liegen aktuelle Untersuchungen mit Hilfe der GPS-Telemetrie vor(erste Ergebnisse bei MEYBURG & MEYBURG). Die aktuellen Ergebnisse an zwei Vögelnzeigen, dass das „home-range" von Schreiadlern weit über den 3.000-m-Radius hinausreichtund Distanzen bis 6 km vom Horst regelmäßig zurückgelegt werden. Darüber hinausführten einzelne Flüge bis 47 km vom Horst weg. Bestehende Windparke haben sich dabeials Meidungsgebiete herausgestellt, zu denen nach bisherigen Erkenntnissen ein Abstandvon min<strong>des</strong>tens 765 m gehalten wird. In der Uckermark wurde nach Errichtung eines Windparksein früheres Nahrungsgebiet nicht mehr genutzt. Mögliche Auswirkungen von Windenergieanlagenim Vorkommensgebiet <strong>des</strong> Schreiadlers sind vor dem Hintergrund einerinstabilen Population am westlichen Arealrand und eines abnehmenden Brutbestand zu bewerten.Die westliche Verbreitungsgrenze (die vor einhundert Jahren noch durch Niedersachsenund Schleswig-Holstein ging), hat sich zwar in der jüngeren Vergangenheit nichtweiter nach Osten verschoben, doch ist das Verbreitungsgebiet lückenhafter geworden mitinzwischen nur noch inselartigen Vorkommen. Der mecklenburg-vorpommerische Bestandhat sich in den letzten 10 Jahren von ca. 95 Brutpaaren auf 80-85 Brutpaare verringert. Eineaktuelle Studie zeigt, dass es für den Populationserhalt auf jeden einzelnen Schreiadler ankommt(BÖHNER & LANGGEMACH 2004). Sofern keine zusätzlichen Schutzmaßnahmenerfolgen, könnte der Schreiadler mittelfristig in Deutschland aussterben. Mecklenburg-Vorpommern hat für den Erhalt der Schreiadlerpopulation in Deutschland eine besondereVerantwortung, da hier 80-85 Brutpaare bei einer gesamtdeutschen Population von 115-120Brutpaaren brüten. Aktuelle Untersuchungen in Mecklenburg-Vorpommern (Scheller, 2007)begründen die Einhaltung eines Schutzabstan<strong>des</strong> von min<strong>des</strong>tens 3.000 m um die bekanntenBrutplätze. Für Windparks in über 3.000 m Entfernung zu den Brutplätzen konnte bisherkein Einfluss auf den Bestand der Brutplätze und den Bruterfolg <strong>des</strong> Schreiadlers nachgewiesenwerden.Empfehlung <strong>des</strong> LUNG: Einhaltung eines Min<strong>des</strong>tabstan<strong>des</strong> von 3.000 m <strong>zum</strong> Horst; Freihaltenvon potenziellen Nahrungsflächen und Gewährleistung der Erreichbarkeit derselbenim Radius von 6.000 m um den Horst.Berücksichtigung: Die Min<strong>des</strong>tabstände werden bei allen im <strong>RREP</strong>-<strong>Entwurf</strong> enthaltenenEignungsgebieten eingehalten. In zwei Fällen befinden sich bekannte Brutplätze <strong>des</strong> Schreiadlersim Entfernungsbereich von 3-6 km in der Umgebung von zur Neufestlegung vorgesehenEignungsgebieten. In beiden Fällen kann davon ausgegangen werden, dass durch dieneuen Eignungsgebiete keine essenziellen Nahrungsflächen entzogen werden, und dass dielokale Population <strong>des</strong> Schreiadlers nicht erheblich beeinträchtigt wird.6.9.5.4 FischadlerSchutzstatus/Gefährdung: Anh. I EU-Vogelschutzrichtlinie, streng geschützte Art nach §10 Abs. 2 Nr. 11 BNatSchG, Rote Liste Deutschland: 3; Rote Liste M-V: -.Bestand Region <strong>MM</strong>/R: 26 Brutpaare (2007), lan<strong>des</strong>weit zunehmend.Datengrundlage: LUNG M-V.Erläuterung: Art mit hoher Sensibilität gegenüber anthropogenen Störungen. Die durchschnittlicheEntfernung zwischen Jagdgewässer und Horst beträgt ca. 3 km (SCHMIDT1999), es werden jedoch Wege bis 10 km zurückgelegt (FLADE 1994). Windenergieanlagenim Verbindungskorridor zwischen Brutplatz und Nahrungsgebieten können zur Aufgabe <strong>des</strong>Brutplatzes oder zur Kollision führen. Mecklenburg-Vorpommern hat für den Bestandserhalt<strong>des</strong> Fischadlers in der Bun<strong>des</strong>republik Deutschland eine besondere Verantwortung, da esnach Brandenburg die größte Population aufweist (etwa 30% <strong>des</strong> deutschen Gesamtbestan<strong>des</strong>).Die Fischadlerbrutpaare in Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg sind dieQuellpopulation für die Ausbreitung der Art nach Süden und Westen.136Mai 2009


<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/REmpfehlung <strong>des</strong> LUNG: Einhaltung eines Min<strong>des</strong>tabstan<strong>des</strong> von 1.000 m <strong>zum</strong> Horst; Freihaltenvon potenziellen Nahrungsflächen und Gewährleistung der Erreichbarkeit derselbenim Radius von 4.000 m um den Horst.Berücksichtigung: Die Min<strong>des</strong>tabstände werden bei allen im <strong>RREP</strong>-<strong>Entwurf</strong> enthaltenenEignungsgebieten eingehalten. Die Eignungsgebiete befinden sich außerhalb bekannterFlugkorridore zu den Nahrungsgewässern.6.9.5.5 SchwarzstorchSchutzstatus/Gefährdung: Anh. I EU-Vogelschutzrichtlinie, streng geschützte Art nach §10 Abs. 2 Nr. 11 BNatSchG, Rote Liste Deutschland: 3; Rote Liste M-V: 1.Bestand Region <strong>MM</strong>/R: 4 Brutpaare (2008), lan<strong>des</strong>weit ohne klaren Trend.Datengrundlage: LUNG M-V.Erläuterung: Der Schwarzstorch brütet in naturnahen Altholzbeständen und sucht seineNahrung in Fließgewässern und auf grundwassernahen Grünlandflächen. Die Art ist gegenüberanthropogenen Störungen (waldbauliche Maßnahmen, Wegeerschließung, Freileitungen,Tourismus) äußerst empfindlich. Aus Hessen gibt es einen Hinweis darauf, dass dieErrichtung eines Windparks mit 15-20 Anlagen in 1-1,5 km Entfernung <strong>zum</strong> Brutplatz zurAufgabe <strong>des</strong> Reviers führte (ISSELBÄCHER et al., 2001). Weiterhin sind die Hauptflugkorridorezwischen dem Horstplatz und den Nahrungsgebieten von WEA freizuhalten, da ansonstenNahrungsgebiete für das Brutpaar verloren gehen oder die Vögel einem Vogelschlagrisikoausgesetzt werden. Schwarzstörche sind durch Vogelschlag gefährdet; ausHessen liegt ein erster Kollisionsnachweis vor. Nahrungsgebiete können eine Entfernungvon bis zu 12 km <strong>zum</strong> Horst aufweisen. Drei von den vier Brutpaaren in der Region <strong>MM</strong>/Rsind in den letzten Jahren im Rahmen einer lan<strong>des</strong>weiten Studie hinsichtlich ihrer Lebensraumansprücheumfassend untersucht worden (Rohde, 2008). Während die Schwarzstorchpaareim Verbreitungsschwerpunkt Westmecklenburg gewöhnlich auf ein sehr enges Fließgewässernetzzurückgreifen können, sind die hiesigen Paare vielmehr auf Moore, Feuchtsenkenund temporäre Vernässungszonen angewiesen, die in sehr weit angelegten Nahrungsflügenerschlossen werden. Unter bestimmten Bedingungen wird auch in sehr niedrigerHöhe geflogen, so dass von einem Kollisionsrisiko bei Errichtung von Windenergieanlageninnerhalb der Hauptflugkorridore ausgegangen werden muss. Die Abstandsempfehlungen<strong>des</strong> LUNG stützen sich auf die Ergebnisse der aktuellen Untersuchung.Empfehlung <strong>des</strong> LUNG: Einhaltung eines Min<strong>des</strong>tabstan<strong>des</strong> von 3.000 m <strong>zum</strong> Brutwald(Altholzbestand). Freihalten von potenziellen Nahrungsflächen und Gewährleistung der Erreichbarkeitderselben im Radius von 7.000 m um den Brutwald.Berücksichtigung: Mit Rücksicht auf nahegelegene Brutplätze <strong>des</strong> Schwarzstorches wurdein einem Fall ein potenzielles Eignungsgebiet nicht in den <strong>RREP</strong>-<strong>Entwurf</strong> aufgenommen, ineinem weiteren Fall wurde die Abgrenzung eines vorgeschlagenen Eignungsgebietes angepasst.6.9.5.6 WeißstorchSchutzstatus/Gefährdung: Anh. I EU-Vogelschutzrichtlinie, streng geschützte Art nach §10 Abs. 2 Nr. 11 BNatSchG, § 1 BArtSchV; Rote Liste Deutschland: 3; Rote Liste M-V: 3 VBestand Region <strong>MM</strong>/R: 147 Brutpaare (2007), lan<strong>des</strong>weit stabil auf niedrigem Niveau.Datengrundlage: LUNG M-V.Erläuterung: Weißstörche können auf die Errichtung von WEA im Umfeld ihres Brutplatzesempfindlich reagieren (KAATZ 1999, 2001). WEA auf dem Flugweg zwischen dem Horstund den Nahrungsgebieten stellen ein Hindernis dar. Die Nahrungsgebiete können Entfernungenvon bis zu 5 km vom Horst aufweisen (FLADE 1994). WEA in Nahrungsgebietenbzw. im Flugkorridor zwischen Horst und Nahrungsgebiet bedeuten für den Weißstorch eineVerschlechterung der Lebensraumqualität und sind geeignet, den Brutverlauf zu stören. DerMai 2009 137


<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/RWeißstorch ist in erhöhtem Maße vogelschlaggefährdet (9 registrierte Kollisionen von 2002bis 12/2006).Empfehlung <strong>des</strong> LUNG: Einhaltung eines Min<strong>des</strong>tabstan<strong>des</strong> von 1.000 m <strong>zum</strong> Horst.Berücksichtigung: Die Abstandsempfehlung deckt sich mit der geltenden Abstandsempfehlungzu Ortschaften, so dass bei den im <strong>RREP</strong>-<strong>Entwurf</strong> enthaltenen Eignungsgebietenkeine Konflikte mit bekannten Brutplätzen <strong>des</strong> Weißstorches auftreten.6.9.5.7 KranichSchutzstatus/Gefährdung: Anh. I EU-Vogelschutzrichtlinie, streng geschützte Art nach§ 10 Abs. 2 Nr. 11 BNatSchG, Rote Liste Deutschland: -; Rote Liste M-V: -.Bestand M-V: 3.000-3.100 Brutpaare (2007), zunehmend. Genaue Bestandsdaten für dieRegion <strong>MM</strong>/R sind nicht verfügbar.Datengrundlage: LUNG M-V.Erläuterung: Die anhaltende positive Bestandsentwicklung <strong>des</strong> Kranichs in MV geht aufintensive Schutzbemühungen zurück. Mecklenburg-Vorpommern hat den größten Kranichbestandin Deutschland und bildet zusammen mit Brandenburg die Keimzelle für die Ausbreitungder Art nach Westen. Kraniche sind grundsätzlich gegenüber Störungen empfindlich.Nach dem Schlupf der Jungen führen die Eltern diese zur Nahrungsaufnahme aufGrünland und Feuchtgrünlandbereiche im Umfeld <strong>des</strong> Brutplatzes. Die Errichtung von WEAin diesem Gebiet könnte zur Brutplatzaufgabe führen. Auch Kollisionen sind möglich (bisherein registrierter Fall in SH). Andererseits sind beim bestehenden Windpark in Jürgenshagenim Landkreis Güstrow (Jahr der Errichtung: 2002) Brutplätze <strong>des</strong> Kranichs noch im Jahr2007 beobachtet worden, die nur 200 bis 300 m von den Windenergieanlagen entfernt liegen(Umweltplan Stralsund, 2007). Dies könnte darauf hindeuten, dass die auf Störungendurch Menschen empfindlich reagierenden Tiere in der Lage sind, sich an die Schall- undBewegungsreize von Windenergieanlagen – ähnlich wie an die Nähe stark befahrener Verkehrsstraßen– zu gewöhnen.Empfehlung <strong>des</strong> LUNG: Einhaltung eines Min<strong>des</strong>tabstan<strong>des</strong> von 1.000 m <strong>zum</strong> Nistplatz.Da der Kranich in Feuchtgebieten brütet und innerhalb derselben der Neststandort von Jahrzu Jahr variiert, wäre der Abstand von 1.000 m ab der Grenze <strong>des</strong> betr. Feuchtgebietes zuwahren.Berücksichtigung: Nach Auswertung der für Teile der Planungsregion vorliegenden Bestandsdaten<strong>des</strong> LUNG und der Vielzahl der im ersten Beteiligungsverfahren eingegangenenHinweise auf bestehende Brutplätze und Nahrungsflächen <strong>des</strong> Kranichs geht der RPVdavon aus, dass die Anwendung pauschaler Schutzabstände aufgrund der hohen Bestandsdichtefür diese Art nicht gerechtfertigt ist. Unter den neun Eignungsgebieten, die imVorentwurf <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>zum</strong> ersten Beteiligungsverfahren zur Neufestlegung vorgeschlagenwurden, befindet sich lediglich ein einziges, zu dem keine Hinweise auf die Betroffenheit vonNahrungs-, Schlaf- oder Brutrevieren <strong>des</strong> Kranichs vorliegen. Bei der Auswahl und Abgrenzungder Eignungsgebiete für den überarbeiteten <strong>RREP</strong>-<strong>Entwurf</strong> wurden die bekanntenKranichbrutplätze daher generell nicht berücksichtigt. Kranichbrutplätze in den Offenlandbereichenbefinden sich in der Regel innerhalb geschützter Biotope. Eine Zerstörung solcherBrutplätze infolge der Festlegung von Eignungsgebieten ist somit praktisch ausgeschlossen.Hinweise auf ein besonders hohes Vogelschlagrisiko durch Windenergieanlagen liegen fürdie Art nicht vor.6.9.5.8 Korn- und WiesenweiheSchutzstatus/Gefährdung: Beide Arten: Anh. I EU-Vogelschutzrichtlinie, streng geschützteArt nach § 10 Abs. 2 Nr. 11 BNatSchG, Rote Liste Deutschland: 1; Rote Liste M-V: 1.Bestand M-V: Kornweihe: 0-10, kein regelmäßiger Brutvogel; Wiesenweihe: 20-30 (2007).Genaue Bestandsdaten für die Region <strong>MM</strong>/R sind nicht verfügbar.138Mai 2009


<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/RDatengrundlage: LUNG M-VErläuterung: Wiesenweihen brüten heute überwiegend auf Ackerflächen, nur noch in geringerZahl in den ehemaligen Hauptbrutgebieten, den Flusstalmooren. Wiesenweihen reagierenauf Veränderungen <strong>des</strong> Nahrungsangebotes (Kleinsäuger) und Veränderungen <strong>des</strong> Lebensraumes(Raps- und Maisanbau, Abnahme von Stilllegungs- und Grünlandflächen). DieFolge ist, dass nur noch wenige über mehrere Jahre stabile Brutvorkommen existieren. Diegegenwärtige Schwerpunktverbreitung in M-V befindet sich außerhalb der Planungsregion<strong>MM</strong>/R. Nahrungsflächen im Radius von 5 km um den Brutplatz werden regelmäßig aufgesucht.Kornweihen brüten in MV nur noch sporadisch. Für beide Weihenarten stellen Windenergieanlagenin ihrem Brutgebiet einen Störfaktor dar, der zur Brutplatzaufgabe führenkann. Außerdem besteht ein Kollisionsrisiko (bisher eine nachgewiesene Kollision in NRW).Empfehlung <strong>des</strong> LUNG: (für mehrjährig stabile Nistplätze): Einhaltung eine Min<strong>des</strong>tabstan<strong>des</strong>von 2.000 m <strong>zum</strong> Nistplatz Freihalten von potentiellen Nahrungsflächen und Gewährleistungder Erreichbarkeit derselben im Radius von 6.000 m um den Nistplatz.Berücksichtigung: Ein Hinweis auf ein temporäres Brutvorkommen der Wiesenweihe liegtfür eines der im <strong>RREP</strong> <strong>Entwurf</strong> enthaltenen Eignungsgebiete vor. Mehrjährig stabile Nistplätzeinnerhalb oder in der Umgebung der im <strong>RREP</strong>-<strong>Entwurf</strong> vorgesehenen Eignungsgebietesind nicht bekannt.6.9.5.9 RotmilanAusdrückliche Empfehlungen zur Berücksichtigung <strong>des</strong> Rotmilans wurden seitens <strong>des</strong>LUNG nicht gegeben, da es <strong>zum</strong> Bestand der Art zurzeit keine lan<strong>des</strong>weiten Erhebungengibt. Nach Angaben <strong>des</strong> LUNG ist der Rotmilan aufgrund seines fehlenden Meidungsverhaltensgegenüber Windenergieanlagen in besonderem Maße durch Vogelschlag gefährdet.Dies wird durch vorliegende Statistiken über Totfunde bestätigt (Hötker, 2004, Umweltbun<strong>des</strong>amt,2007). Da relativ große Teile <strong>des</strong> Weltbestan<strong>des</strong> in Deutschland brüten, lässt sicheine besondere Schutzverpflichtung ableiten. Als ein Verbreitungsschwerpunkt der Art inMecklenburg Vorpommern ist die Umgebung von Gnoien bekannt. Für den Raum Gnoien/Jördenstorfliegen dem RPV Bestandsdaten vor. Die Bestandsdichte <strong>des</strong> Rotmilans ist imbetreffenden Teil der Planungsregion um ein vielfaches höher als diejenige der oben aufgeführten,besonders seltenen Adlerarten. Grundsätzlich können die gesamten Offenlandbereicheim Raum Gnoien/Jördenstorf als potenzielles Nahrungsrevier <strong>des</strong> Rotmilans angesehenwerden. Innerhalb dieses Raumes befinden sich vier der im <strong>RREP</strong>-<strong>Entwurf</strong> zur Neufestlegungvorgesehenen Eignungsgebiete (Nr. 103, 107, 109, 111). Die bekannten Brutplätzebefinden sich ausnahmslos außerhalb der vorgesehenen Eignungsgebiete. In mehrerenFällen liegen bekannte Brutplätze in weniger als 1 km Entfernung der Eignungsgebiete.Auch bei Eignungsgebieten in anderen Teilen der Planungsregion ist aufgrund der örtlichenBiotopausstattung mit Vorkommen <strong>des</strong> Rotmilans zu rechnen.Empfehlung <strong>des</strong> LUNG (nach LAG-VSW, 2007): Einhaltung eines Min<strong>des</strong>tabstan<strong>des</strong> von1.000 m <strong>zum</strong> Nistplatz. Freihalten von potenziellen Nahrungsflächen und Gewährleistungder Erreichbarkeit derselben im Radius von 6.000 m um den Horst.Berücksichtigung: Aufgrund der relativ hohen Bestandsdichte <strong>des</strong> Rotmilans kann demSchutz einzelner Brutplätze keine vergleichbar hohe Bedeutung für den Erhalt der lokalenPopulationen dieser Art beigemessen werden, wie den Brutplätzen der oben aufgeführtenAdlerarten und <strong>des</strong> Schwarzstorches. Pauschale Schutzabstände werden für diese Art daherbei der Festlegung der Eignungsgebiete im <strong>RREP</strong> nicht berücksichtigt.6.9.6 Planungsstand und AbschichtungsmöglichkeitenFür die Übernahme der bestehenden Eignungsgebiete (Nummern 1-73) aus der Ersten Teilfortschreibung<strong>des</strong> Regionalen Raumordnungsprogramms von 1999 ist im Wesentlichen dervorhandene Bestand an Windenergieanlagen maßgebend, welche ab 1997/98 auf derGrundlage der Ersten Teilfortschreibung <strong>des</strong> RROP durch die Lan<strong>des</strong>planungsbehörde befürwortetworden sind. Gebiete, die bis <strong>zum</strong> Jahr 2006 nicht mit Anlagen bebaut wordenMai 2009 139


<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/Rsind, sollen nicht in das neue <strong>RREP</strong> übernommen werden. Dies betrifft die EignungsgebieteMistorf (östliche Teilfläche, Nr. 63) und Bützow (westliche Teilfläche, Nr. 67). Alle anderenEignungsgebiete sollen in das neue <strong>RREP</strong> übernommen werden.In den 1999 festgelegten Eignungsgebieten wurde in der örtlichen Planung <strong>zum</strong> Teil von denim RROP festgelegten Grenzen abgewichen. Diese Änderungen hatten ihre Gründe in örtlichmaßgebenden Restriktionen, die bei der Aufstellung <strong>des</strong> RROP noch nicht hatten berücksichtigtwerden können. Die Abgrenzungen der Eignungsgebiete aus dem RROP von1999 werden daher entsprechend dem vorhandenen Anlagenbestand neu festgelegt. SofernFlächen an die Eignungsgebiete angrenzen, die den in der Kriterienübersicht 6.5 <strong>des</strong> <strong>RREP</strong>wiedergegebenen neuen Eignungskriterien entsprechen und eine Erweiterung <strong>des</strong> Windparksin nennenswertem Umfang, d.h. um min<strong>des</strong>tens 20 ha, ermöglichen, werden solcheFlächen in die Abgrenzung einbezogen. Sofern die Grenzen <strong>des</strong> vorhandenen Windparkssich an Zäsuren im Landschaftsraum, wie Straßen, Hecken oder Wasserläufen, orientieren,wird diesen mit der Abgrenzung gefolgt. Soweit keine natürlichen Grenzen in der Landschafterkennbar sind, wird die Grenze entlang jeweils äußeren Anlagenstandort gezogen. Nichteinbezogen werden solche Anlagen, die vor 1999 aufgrund von Einzelfallbeurteilungen derLan<strong>des</strong>planungsbehörde errichtet wurden und die 1999 zugrunde gelegten Schutzabständevon 500 Metern <strong>zum</strong> nächsten Ort und 300 Metern <strong>zum</strong> nächsten Wohngrundstück im Außenbereichnicht einhalten.Zukünftig mögliche Optimierungen der Anlagenkonfiguration innerhalb der bestehendenWindparks sind bei der Neuabgrenzung der Eignungsgebiete in der Regel noch nicht berücksichtigt.Das heißt, wenn im Fall einer Erneuerung bestehender Anlagen eine Vergrößerungder Abstände zu den nächstgelegenen Wohnhäusern möglich und – auch unter Berücksichtigunganderer Schutzerfordernisse – sinnvoll ist, müssen die betreffenden Eignungsgebieteerneut angepasst werden. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass in derMehrzahl der ab 1999 bebauten Eignungsgebiete eine Erneuerung <strong>des</strong> Anlagenbestan<strong>des</strong>für den Planungszeitraum noch nicht ansteht.Die Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen im folgenden Kapitel 6.9.7 kannsich somit auf die neu festzulegenden Eignungsgebiete Nr. 100-114 sowie die neuen Erweiterungsflächender Eignungsgebiete Nr. 2/4, N1, 55/58 und 72 beschränken. In der Einzeldarstellungder Eignungsgebiete im Anhang werden dagegen auch die bereits ausgenutztenGebiete abgehandelt, um deren Neuabgrenzung nachvollziehbar zu machen und einen Gesamtüberblickzu ermöglichen.6.9.7 Prüfung der Umweltauswirkungen6.9.7.1 Beschreibung und Bewertung <strong>des</strong> aktuellen Umweltzustan<strong>des</strong>Die im <strong>RREP</strong>-<strong>Entwurf</strong> enthaltenen 11 neuen Eignungsgebiete für Windenergieanlagen undvier Erweiterungsflächen bestehender Windparks umfassen rund 1.600 ha, entsprechend0,5% der Regionsfläche. Die Eignungsgebiete verteilen sich über die gesamte Planungsregion,mit Ausnahme der südlichsten Teile. Die Mehrzahl der Gebiete liegt in der Großlandschaft<strong>des</strong> Warnow-Recknitz-Gebietes, die auch den größten Teil der Regionsfläche einnimmt.Das Relief <strong>des</strong> Warnow-Recknitz-Gebietes ist durch wellige bis kuppige Grundmoränensowie die Täler und Becken von Warnow, Recknitz/Augraben, Nebel und Beke geprägt.Die Gesamtfläche der neuen Eignungsgebiete und Erweiterungsflächen besteht zu 88% ausAckerland. Außer Glasewitz und Rukieten weisen alle Gebiete auch Grünlandbereiche auf.In der Regel handelt es sich um Kleinbiotope innerhalb oder am Rande der Ackerflächen.Nur das Gebiet Nr. 113 besteht aufgrund der Lage im Bereich einer Bachniederung zu größerenTeilen aus Grünland. Insgesamt macht Grünland rund 5% der Flächen aus. Gehölze(einschließlich Hecken und Alleen) befinden sich auf 2% der Flächen. Kleine Gewässer,Moore und Sümpfe gibt es in allen Eignungsgebieten. Sie machen ebenfalls 2% der Gesamtflächeaus. Der Anteil der Obstbaumkulturen bzw. Baumschulen in den EignungsgebietenGnoien und Glasewitz beträgt bezogen auf die Gesamtfläche ebenfalls 2%. Andere Nutzungenwie Straßen und Wege, alte Deponien und landwirtschaftliche Lagerflächen machen140Mai 2009


<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/R1% der Gesamtfläche aus. In allen vorgesehenen Eignungsgebieten befinden sich einzelneKleinbiotope wie Kleingewässer, Feldgehölze oder Feldhecken, die gemäß § 20 LNatG geschütztsind. Die Fläche der geschützten Biotope macht insgesamt 3% der Fläche der neuenEignungsgebiete und Erweiterungsgebiete aus. Die vorgesehenen Eignungsgebiete mitden jeweils maßgebenden Abgrenzungskriterien und den Bewertungen <strong>des</strong> betreffendenLandschaftsraumes gemäß GLRP sind im Anhang 6.9.7.1 im Einzelnen beschrieben.6.9.7.2 Bewertung der Umweltauswirkungen auf die SchutzgüterBei der zusammenfassenden Bewertung der im Kapitel 6.9.2 beschriebenen Umweltauswirkungenist zu berücksichtigen, dass durch die Anwendung der im Kapitel 6.9.4 genanntenAusschluss- und Abstandskriterien einige potenziell erhebliche Umweltauswirkungen bereitsausgeschlossen werden können. Insbesondere betrifft dies Auswirkungen von Schall undSchattenwurf auf menschliche Ansiedlungen. Durch die sehr restriktiv bestimmten Schutzabständevon 1.000 m zu Wohngebieten und 800 m zu Wohngrundstücken im Außenbereichkönnen entsprechende Beeinträchtigungen in Folge der im <strong>RREP</strong> neu festgelegtenEignungsgebiete für Windenergieanlagen weitgehend vermieden werden. Für die Mehrzahlder aus der Teilfortschreibung <strong>des</strong> Raumordnungsprogramms von 1999 übernommenenEignungsgebiete Nr. 1-73 gilt dies nicht. Diese Gebiete sind jedoch ausnahmslos unter Einhaltungder maßgebenden Bestimmungen <strong>des</strong> Immissionsschutzrechtes mit Windenergieanlagenbebaut worden. Im Fall eines zukünftigen Ersatzes der vorhandenen Anlagen durchgrößere Anlagen muss die Einhaltung der Anforderungen <strong>des</strong> Immissionsschutzes im Einzelfallgeprüft und sichergestellt werden.Die bereits bebauten Eignungsgebiete Nr. 1-73 sollen auch im Hinblick auf ihre Auswirkungenauf die Landschaft und die Lebensräume wildlebender Tierarten nicht in die Gesamtbewertungder Umweltauswirkungen einbezogen werden. Diese Gebiete sind in den neunzigerJahren auf der Grundlage umfassender Umweltuntersuchungen ausgewählt und festgelegtworden. Die dort vorhandenen Windenergieanlagen sind nunmehr als gegebene Vorbelastungim Landschaftsraum anzusehen. Eine Betrachtung möglicher positiver Auswirkungeneiner Aufhebung dieser Eignungsgebiete, soweit sie den in den Kapiteln 6.9.4 und 6.9.5aufgeführten Kriterien und Empfehlungen nicht entsprechen, wäre rein theoretischer Natur,da die Restnutzungszeit der dort vorhandenen Anlagen größtenteils über den Planungszeitraum<strong>des</strong> <strong>RREP</strong> hinausgehen wird. Die Möglichkeit, einzelne Gebiete durch eine Teilfortschreibung<strong>des</strong> <strong>RREP</strong> auch während <strong>des</strong> Planungszeitraumes im Hinblick auf eine Erneuerung<strong>des</strong> Anlagenbestan<strong>des</strong> anzupassen, bleibt unberührt. Die zusammenfassende Bewertungder Umweltauswirkungen bezieht sich <strong>des</strong>halb ausschließlich auf die im <strong>RREP</strong> neufestzulegenden Eignungsgebiete für Windenergieanlagen Nr. 100-114 sowie die vorgesehenenErweiterungen der Gebiete Nr. 2/4, N1, 55/58 und 72. Die Bewertung beschränkt sichauf diejenigen Umweltauswirkungen, die auch bei Anwendung der oben genannten Ausschluss-und Abstandskriterien noch erhebliche Ausmaße annehmen können. Die Einschätzungder potenziellen Erheblichkeit wird entsprechend der folgenden Tabelle vorgenommen.Tabelle 32Einschätzung der Erheblichkeit von Umweltauswirkungen der <strong>RREP</strong>-Festlegungenzur WindenergienutzungKeine erheblichenAuswirkungenabsehbarMenschliche Gesundheit und WohlbefindenbaubedingtxanlagebedingtxbetriebsbedingtErhebliche Auswirkungendurch Anwendungder Ausschlusskriterienund -empfehlungen gemäßKapiteln 6.9.4 und6.9.5 ausgeschlossenxErhebliche Auswirkungendurch Anwendung der Ausschlusskriterienund-empfehlungen gemäß Kapiteln6.9.4 und 6.9.5 weitgehendvermeidbar abernicht auszuschließenMai 2009 141


<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/RTiere, Pflanzen und biologische VielfaltbaubedingtanlagebedingtbetriebsbedingtBodenbaubedingtxanlagebedingtxbetriebsbedingtxWasserbaubedingtxanlagebedingtxbetriebsbedingtxLuft und KlimabaubedingtxanlagebedingtxbetriebsbedingtxLandschaftbaubedingtxanlagebedingtbetriebsbedingtKultur- und SachgüterbaubedingtxanlagenbedingtbetriebsbedingtxxxxxxxEntsprechend der in der obenstehenden Tabelle getroffenen Einschätzung beschränkt sichdie nähere Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen im <strong>Umweltbericht</strong> auf diefolgenden Bereiche:• Auswirkungen auf die landschaftlichen Freiräume;• Auswirkungen auf den Vogelzug;• Auswirkungen auf die Rast- und Nahrungsgebiete von Zugvögeln;• Auswirkungen auf die Brutplätze geschützter Großvögel;• Auswirkungen auf die Lebensbedingungen von Fledermäusen;• Auswirkungen auf das Landschaftsbild;• Auswirkungen auf Kulturgüter.6.9.7.3 Auswirkungen auf die landschaftlichen FreiräumeDie strengen Abstandsvorgaben, die für den Schutz der Siedlungen und Wohngrundstückein Mecklenburg-Vorpommern festgelegt wurden, führen zusammen mit den Min<strong>des</strong>tanforderungenan die Größe von Windenergie-Eignungsgebieten dazu, dass potenziell geeigneteFlächen für die Windenergienutzung meistens innerhalb größerer siedlungsferner Landschaftsräumeidentifiziert werden konnten. Gemäß dem Gutachtlichen Landschaftsrahmenplangehören 50% der Regionsfläche zu den landschaftlichen Freiräumen mit hoher odersehr hoher Schutzwürdigkeit. Die Gebiete mit sehr hoher Schutzwürdigkeit, welche etwa20% der Regionsfläche umfassen, wurden bei der Ermittlung der Eignungsgebiete für Windenergieanlagengenerell ausgeschlossen. Von den 11 zur Neufestlegung vorgesehenenEignungsgebieten liegen fünf vollständig bzw. überwiegend und zwei teilweise innerhalb vonFreiräumen mit hoher Schutzwürdigkeit. Auch die vorgesehenen Erweiterungen bestehenderWindparks berühren <strong>zum</strong> Teil Freiräume dieser Kategorie. Bei Annahme einer Wirkzonevon 500 m um die vorgesehenen Eignungsgebiete wird rund 4.000 ha Freiraum von hoherSchutzwürdigkeit durch die Neufestlegung der Eignungsgebiete entzogen. Im Verhältnis zurGesamtfläche der hoch oder sehr hoch bewerteten Freiräume von rund 180.000 ha erscheintdies gering, ist aber aufgrund der allgemein anhaltenden Zunahme von Flächenverbrauchund Flächenzerschneidung dennoch als erheblich zu bewerten. Die betroffenen142Mai 2009


<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/R12 Freiräume werden in ihrer Ausdehnung eingeschränkt und damit in ihrem Wert dauerhaftgemindert.6.9.7.4 Auswirkungen auf den VogelzugAls Leitlinien <strong>des</strong> Vogelzuges in der Region dienen insbesondere die Ostseeküste sowie dieLäufe der größeren Fließgewässer Warnow (einschließlich Nebel und Güstrow-Bützow-Kanal), Recknitz und Augraben, Peene (einschließlich Malchiner See) und Trebel. Im Umfelddieser Gewässer ist die Dichte ziehender Vögel besonders hoch. Diese Gebiete mithoher Dichte wurden bei der Ermittlung der Eignungsgebiete generell ausgeschlossen.Neben den Hauptkorridoren <strong>des</strong> Vogelzuges weisen weitere Teile der Region, insbesonderebestimmte Verbindungskorridore zwischen den großen Gewässern, eine erhöhte Dichteziehender Vögel auf. Die Bereiche höherer Vogelzugdichte umfassen mehr als zwei Drittelder gesamten Regionsfläche. Innerhalb dieser Bereiche befinden sich – ganz oder teilweise– neun der zur Neufestlegung vorgesehenen Eignungsgebiete und eine der Erweiterungsflächen.Aufgrund der Großflächigkeit dieser Bereiche kann davon ausgegangen werden,dass niedrig fliegende Zugvögel den Windparks in der Regel ausweichen können, ohnedass dies zu einer gefährlichen Verminderung ihrer Kraftreserven führt.6.9.7.5 Auswirkungen auf die Rast- und Nahrungsgebiete von ZugvögelnWichtige Rastgebiete von Zugvögeln befinden sich am Salzhaff, am Conventer See, amBützower See, um die Seen südlich von Güstrow sowie am Krakower, Malchiner und TeterowerSee. Die Schlafgewässer der Vögel sowie die angrenzenden, besonders stark frequentiertenNahrungsflächen wurden bei der Ermittlung der Eignungsgebiete für Windenergieanlagengenerell ausgeschlossen. Ausnahmen wurden nur in zwei Fällen, wegen erheblicherVorbelastungen der betreffenden Räume durch die Autobahn 20 bzw. einen bereitsvorhandenen Windpark, gemacht. Daneben gibt es in der gesamten Region weitere stärkerfrequentierte Nahrungsflächen, die zusammen mit den oben genannten mehr als ein Drittelder Regionsfläche umfassen. Dies sind typischerweise große störungsarme Ackerflächen,deren Aufsuchung durch Zugvögel bei der Nahrungssuche auch stark von den jeweils angebautenKulturen abhängt. Von den 11 zur Neufestlegung vorgesehenen Eignungsgebietenfür Windenergieanlagen liegen neun innerhalb dieser bevorzugten Nahrungsgebiete. Dies istdamit erklärbar, dass die verwendeten Eignungskriterien vorrangig auf die Auswahl siedlungsferner,strukturarmer Ackerflächen gerichtet sind, und eben solche Fläche auch vonden an offene Landschaften gewöhnten Rastvögeln bevorzugt aufgesucht werden. Bei Annahmeeiner Meidungszone von 300 m um die Windparks in den neuen Eignungsgebietenwürde sich der Flächenentzug aufgrund der vorgesehenen Neufestlegungen auf etwa 4.000ha belaufen und damit weniger als 3% der bevorzugten Nahrungsgebiete betreffen. Aufgrund<strong>des</strong> großen Umfangs potenziell geeigneter Nahrungsflächen in der Region und derAnpassungsfähigkeit der Vögel bei der Wahl der Nahrungsgebiete kann dieser Flächenentzugals nicht erheblich angesehen werden.6.9.7.6 Auswirkungen auf die Brutplätze geschützter GroßvögelDie bekannten Brutvorkommen von Großvögeln wurden bei der Auswahl der Eignungsgebietemit pauschalen Schutzabständen gemäß Kapitel 6.9.5 berücksichtigt. Als potenziellerheblich werden die Auswirkungen eines weiteren Ausbaus der Windenergienutzung insbesondereauf die bestandsgefährdeten Vorkommen extrem seltener Arten wie Seeadler,Schreiadler und Schwarzstorch angesehen. Mögliche Auswirkungen sind hier in erster Linieim Zusammenwirken mit anderen störenden Einflüssen (Forstwirtschaft, Landwirtschaft,Jagd, Verkehr, Siedlungsentwicklung) zu sehen. Hinweise darauf, dass sich die Bestandssituationund die Lebensbedingungen bestimmter Vogelarten allein oder maßgeblich durch dieseit den neunziger Jahren in großer Zahl errichteten Windenergieanlagen weiter verschlechterthätten, liegen nicht vor. Insofern sind auch keine gesicherten Aussagen darüber möglich,inwieweit ein weiterer Ausbau der Windenergienutzung einer zukünftigen Wiederausbreitungbestandsgefährdeter Arten in der Region entgegenstehen könnte. Es wird davonMai 2009 143


<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/Rausgegangen, dass durch die konsequente Freihaltung der Vogelschutzgebiete sowie weitererumfangreicher Flächen, die darüber hinaus aus Gründen <strong>des</strong> Natur- und Landschaftsschutzesfür die Windenergienutzung ausgeschlossen werden, ein ausreichender Raum fürdie Bestandserhaltung und für eine zukünftige Wiederausbreitung der betreffenden Artenerhalten bleibt. Für den Weißstorch und den Kranich werden aufgrund der stabilen bzw. positivenBestandsentwicklung und aufgrund <strong>des</strong> Fehlens eindeutiger Hinweise auf Störungendurch die in der Region bereits vorhandenen Windenergieanlagen die Auswirkungen einerFestlegung weiterer Eignungsgebiete als nicht erheblich eingeschätzt.6.9.7.7 Auswirkungen auf die Lebensbedingungen von FledermäusenFledermäuse verunglücken regelmäßig an WEA. Von den 17 in M-V nachgewiesenen Artenwurden in Deutschland mittlerweile 13 (76 %) als Schlagopfer an WEA vorgefunden. Winterquartierestellen bedeutsame spezifische Teillebensräume von Fledermäusen dar, in derenNähe es insbesondere im Verlaufe der Erkundungs- und Wanderungszeit im Spätsommerund Herbst, etwas schwächer im Frühjahr, zu größeren Tierkonzentrationen kommt.Damit erhöht sich auch die Gefährdung durch Fledermausschlag. Für Fledermauswinterquartiereliegt eine weitgehend flächendeckende Erfassung vor. In der Regel bilden sichdurch die Berücksichtigung der Fledermauswinterquartiere keine zusätzlichen Restriktionsflächenaus, da Fledermauswinterquartiere sich meist in Gebäuden in Ortslagen befinden,die bereits mit einem 1000-m-Schutzabstand versehen sind (Lan<strong>des</strong>amt für Umwelt, Naturschutzund Geologie, 2007).Im Übrigen wird davon ausgegangen, dass durch den sehr weitgehenden Ausschluss vonFlächen aus Naturschutzgründen (u.a. FFH- und Naturschutzgebiete) sowie durch die generelleFreihaltung von Waldrändern sichergestellt werden kann, dass mit der vorgesehenenNeufestlegung von Windenergie-Eignungsgebieten keine erhebliche Beeinträchtigung derLebensbedingungen von Fledermäusen in der Planungsregion hervorgerufen wird. BisherigeUntersuchungen lassen den Schluss zu, dass insbesondere die Errichtung von Windenergieanlageninnerhalb von Waldgebieten ein erhebliches Kollisionsrisiko für Fledermäuse mitsich bringt (Brinkmann, 2006). In Mecklenburg-Vorpommern gelten Wälder generell als Ausschlussgebietefür die Windenergienutzung.6.9.7.8 Auswirkungen auf das LandschaftsbildAuswirkungen von Windenergieanlagen auf das Landschaftsbild betreffen das Erscheinungsbildder Kulturlandschaft als Wert „an sich“ sowie auch die Erholungseignung derLandschaft und ihren ökonomischen Wert für die Region, die zu einem der Hauptzielgebiete<strong>des</strong> Fremdenverkehrs in Deutschland gehört. Rund die Hälfte der Regionsfläche wird vonGebieten eingenommen, die gemäß GLRP eine hohe oder sehr hohe Schutzwürdigkeit <strong>des</strong>Landschaftsbil<strong>des</strong> aufweisen. Diese Gebiete wurden bei der Auswahl der Eignungsgebietefür Windenergieanlagen generell ausgeschlossen. Rund 20% der Regionsfläche wird vonGebieten mit „mittlerer“ Schutzwürdigkeit eingenommen. Von den 11 zur Neufestlegung im<strong>RREP</strong> vorgesehenen Eignungsgebieten für Windenergieanlagen befinden sich fünf vollständigund zwei teilweise innerhalb von Landschaftsräumen mit „mittlerer“ Schutzwürdigkeit <strong>des</strong>Landschaftsbil<strong>des</strong>. Durch eine Errichtung von Windenergieanlagen werden die betreffendenLandschaftsräume in ihrem Erscheinungsbild verändert; die Anmutung von „Naturnähe“ wirdgestört und die Landschaftsräume werden in dieser Hinsicht entwertet. Da es sich bei denbetreffenden Räumen um intensiv genutzte – und nicht mehr im eigentlichen Sinne naturnahe– Kulturlandschaften handelt, wird diese Entwertung im Hinblick auf die Erholungseignungder Landschaft und die Attraktivität der Region für den Fremdenverkehr als nicht erheblichangesehen. Auch in Zukunft werden durch die vorgesehenen neuen Festlegungenim <strong>RREP</strong> große Teile der Region von Windenergieanlagen freigehalten.6.9.7.9 Auswirkungen auf KulturgüterWie die bereits bestehenden Windparks werden auch die Windenergieanlagen in den zurNeufestlegung vorgesehenen Eignungsgebieten sich in bestimmten Sichtbeziehungen mitden Silhouetten von Ortschaften überlagern, in denen gegebenenfalls der Kirchturm das144Mai 2009


<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/Rhöchste Bauwerk ist. Eine Störung von besonders ausgeprägten Sichtachsen in der Umgebungvon Bau- und Kulturdenkmalen wird aber in keinem Fall eintreten. Zu den Kirchen derRostocker Altstadt, dem Doberaner Münster und der Altstadt von Güstrow mit Schloss, Domund Pfarrkirche als wichtige Baudenkmale von überregionaler Bedeutung werden jeweilsmehr als 5 km Abstand eingehalten, so dass eine dominierende Wirkung von Windenergieanlagenauf die Ansichten dieser Bauwerke ausgeschlossen ist.6.9.7.10 WechselwirkungenSpezifische Wirkungen von Windenergieanlagen, die ausschließlich oder vorwiegend imZusammenwirken mit anderen anthropogenen Umwelteinflüssen entstehen, sind nicht bekannt.Erhebliche Auswirkungen, die in der Überlagerung mit Auswirkungen anderer Festlegungen<strong>des</strong> <strong>RREP</strong>, insbesondere <strong>zum</strong> Rohstoffabbau, zu Industrie- und Gewerbegebietenoder zur Straßenplanung entstehen könnten, sind nicht absehbar. Das gleiche gilt für anderederzeit bekannte raumbedeutsame Planungen in der Planungsregion. Die Reaktionen wildlebenderTiere, insbesondere der Vögel und Fledermäuse, auf Windenergieanlagen sindjedoch noch nicht umfassend erforscht, und bei der Einschätzung eines möglichen Gewöhnungs-und Anpassungsverhaltens der Tiere kann noch nicht auf die Ergebnisse langjährigerBeobachtungen zurückgegriffen werden. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden,dass solche Lebensräume, die bereits durch Landwirtschaft, Straßenverkehr oder die landschaftsgebundeneErholung in ihrem Wert für störungsempfindliche Tierarten eingeschränktsind, durch Windenergieanlagen zusätzliche Störungen erfahren, die dann erst im Zusammenwirkendie Schwelle der Erheblichkeit überschreiten. Solche erheblichen Wirkungenkönnen insbesondere bei den in der Region vorhandenen Restvorkommen extrem seltenerund störungsempfindlicher Tierarten wie Schwarzstorch oder Schreiadler nicht ausgeschlossenwerden.Durch die Festlegung von mehreren Eignungsgebieten in räumlicher Nähe zueinander kannes zur Kumulierung der Wirkungen auf das Landschaftsbild kommen, indem die betreffendenWindparks aus bestimmten Blickrichtungen als zusammenhängende Einheit wahrgenommenwerden. Die dadurch an einigen Stellen der Planungsregion entstehenden Häufungenvon 20 bis 30 Anlagen entsprechen jedoch lediglich einer Größenordnung, die in anderenRegionen <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> bereits in einzelnen Windparks mittlerer Größe erreicht wird.6.9.8 AlternativenprüfungBei der Auswahl potenzieller Eignungsgebiete für Windenergieanlagen durch die RegionalenPlanungsverbände in Mecklenburg-Vorpommern wurde im Wesentlichen nach lan<strong>des</strong>weiteinheitlichen Ausschluss- und Abstandskriterien vorgegangen. Diese Kriterien stellen in derMehrzahl keine Min<strong>des</strong>tanforderungen dar, sie sollen vielmehr ein maximal möglichesSchutzniveau für die betroffenen Schutzgüter sicherstellen – mit der Maßgabe, dass danebennoch in einem substanziellen Umfang Flächen für die Windenergienutzung bereitgestelltwerden können. Diese am Prinzip der planerischen Vorsorge orientierte Vorgehensweisehat sich bereits bei der Festlegung der ersten Generation von Eignungsgebieten in denneunziger Jahren bewährt und wesentlich zur guten Akzeptanz der Windenergienutzung inder Planungsregion beigetragen. Im Vergleich zu den Festlegungen der neunziger Jahrewurden für die aktuellen Neufestlegungen insbesondere die Schutzabstände zu Siedlungenund Wohnhäusern deutlich erhöht, um der Größenentwicklung der WindenergieanlagenRechnung zu tragen. Auch die Anforderungen <strong>des</strong> Natur- und Landschaftsschutzes wurdendurch Hinzunahme weiterer Ausschlusskriterien, wie landschaftliche Freiräume und Schutzgebiete,gegenüber den neunziger Jahren <strong>zum</strong> Teil noch erhöht.Die sehr restriktive Vorgehensweise bei der Vorauswahl führt dazu, dass potenzielle Eignungsflächenin der Planungsregion nur noch in einem sehr begrenzten Umfang ermitteltwerden konnten. Die Betrachtung verschiedener Planungsalternativen im Rahmen der weiterenAuswahl der Eignungsflächen erübrigt sich daher mangels Auswahlmasse. Auch dieBestimmung der Ausschluss- und Abstandskriterien selbst lässt wenig Raum für eine Alternativenbetrachtung.Eine stärkere Gewichtung <strong>des</strong> Freiraumschutzes gegenüber demMai 2009 145


<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/RSchutz menschlicher Ansiedlungen ist ausgeschlossen, weil die zu den Siedlungen undWohnhäusern einzuhaltenden Schutzabstände lan<strong>des</strong>einheitlich festgelegt sind und nicht imErmessen der Regionalen Planungsverbände liegen. Diese Schutzabstände führen dazu,dass potenzielle Eignungsflächen sich <strong>zum</strong> Teil mit Freiräumen von hoher Schutzwürdigkeitüberlagern, während die Freiräume von mittlerer oder geringer Schutzwürdigkeit sich eher inden dichter besiedelten Teilen der Region und damit zu fast 90% innerhalb der festgelegtenSchutzzonen um Siedlungen und Wohngrundstücke befinden.6.9.9 Prüfung artenschutzrechtlicher Belange6.9.9.1 Gegenstand und Tiefe der artenschutzrechtlichen PrüfungIm § 42 (1) Bun<strong>des</strong>naturschutzgesetz sind sog. Zugriffsverbote für besonders geschützteTierarten bestimmt. Demnach dürfen wildlebende Tiere besonders geschützter Arten – wozuauch die europäischen Vogelarten (Arten nach Art. 1 der Richtlinie 79/409/EWG) gehören –nicht getötet oder verletzt werden. Darüber hinaus dürfen Tiere der nach BNatSchG strenggeschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten nicht in erheblicher Weise gestört werden.Eine erhebliche Störung wird vorausgesetzt, wenn sich dadurch der Erhaltungszustandder lokalen Population verschlechtert. Einzelne Fortpflanzungs- und Ruhestätten besondersgeschützter Tierarten dürfen nicht zerstört oder beschädigt werden. Die Verbote der Tötungoder Verletzung einzelner Tiere sowie der Zerstörung oder Beschädigung einzelnerFortpflanzungs- und Ruhestätten gelten nicht, wenn der Eingriff unvermeidbar ist, und wenndie ökologische Funktion <strong>des</strong> betreffenden Raumes für die betreffende Art weiterhin erhaltenbleibt. Dies kann auch durch vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen gewährleistet werden.Im <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/R werden die zur Errichtung von Windenergieanlagen geeigneten Gebiete inihrer räumlichen Abgrenzung festgelegt. Die Festlegung der Eignungsgebiete als Ziele derRaumordnung gemäß § 3 ROG ist abschließend und unterliegt keiner weiteren Abwägung inden nachfolgenden Genehmigungsverfahren. Die Standorte einzelner Windenergieanlageninnerhalb der Eignungsgebiete, deren technische Parameter sowie Regelungen zu Zeit undAblauf der Errichtung von Windenergieanlagen sind nicht Gegenstand der Festlegungen <strong>des</strong><strong>RREP</strong>. Auch die möglichen projektbezogenen Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderungund Kompensation von Auswirkungen auf die europäischen Vogelarten und sonstige besondersgeschützte Arten werden nicht im <strong>RREP</strong> festgelegt. Die Prüfung der Artenschutzbelangeim vorliegen <strong>Umweltbericht</strong> bezieht sich daher nur auf die räumliche Festlegung der EignungsgebieteWindenergieanlagen. Die Feststellung der Verträglichkeit mit den Artenschutzbelangenerfolgt in der zusammenfassenden Erklärung zur verbindlichen Fassung<strong>des</strong> <strong>RREP</strong> gemäß § 9 (5) i. Verb. m. § 7 (4) LPlG. Bezogen auf die Festlegungen <strong>des</strong> <strong>RREP</strong><strong>MM</strong>/R ist diese Feststellung abschließend.Ergänzende artenschutzrechtliche Prüfungen können in den nachfolgenden Genehmigungsverfahrenfür die Errichtung von Windenergieanlagen erforderlich werden, wenn Hinweiseauf mögliche Verbotstatbestände <strong>des</strong> § 42 BNatSchG vorliegen. Grundsätzlich ist davonauszugehen, dass die Errichtung von Windenergieanlagen innerhalb eines festgelegten Eignungsgebieteseinen zulässigen und nicht vermeidbaren Eingriff im Sinne von § 19BNatSchG darstellt. Gegenstand der ergänzenden Prüfung im projektbezogenen Genehmigungsverfahrenkönnen daher insbesondere die konkrete Festlegung der Standorte einzelnerWindenergieanlagen, deren Erschließung, die Regelung der Bauzeiten sowie konkrete –wenn nötig auch vorgezogene – Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sein.6.9.9.2 Tötung oder Verletzung wildlebender Tiere (§ 42 (1) Nr. 1 BNatSchG)Da mit der Errichtung und dem Betrieb von Windenergieanlagen keine gezielte Tötung oderVerletzung wildlebender Tiere einhergeht, kann dieser Verbotstatbestand bezogen auf dienach BNatSchG besonders geschützten Arten praktisch ausgeschlossen werden. Das bloßeRisiko einer Tötung oder Verletzung, z.B. durch Vogelschlag oder für bodengebundene Artendurch die Bewegung von Kraftfahrzeugen und Baumaschinen, unterliegt nicht dem ge-146Mai 2009


<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/Rsetzlichen Verbot. Dies gilt umso mehr, als die besonderen Risikobereiche, wie z.B. dieHauptkorridore <strong>des</strong> Vogelzuges, die wichtigsten Vogelrastgebiete und die Umgebung vonGroßvogelbrutplätzen bereits durch die Anwendung der pauschalen Ausschluss- und Abstandskriterienbei der Auswahl der Eignungsgebiete Windenergieanlagen ausgeschlossenwurden.Für landgebundene Arten kann ein erhöhtes Tötungs- und Verletzungsrisiko generell ausgeschlossenwerden, da die Eignungsgebiete ausnahmslos innerhalb landwirtschaftlicherNutzflächen und nicht innerhalb von natürlich oder naturnah ausgeprägten Lebensräumenfestgelegt werden. Das im <strong>RREP</strong>-<strong>Entwurf</strong> vorgesehene Eignungsgebiet Kambs (Nr. 114)bildet insofern einen Sonderfall, als es sich innerhalb eines Schutzgebietes mit relativ gutenLebensbedingungen für Amphibien befindet. Sofern für die hier vorkommenden ArtenKammmolch und Rotbauchunke von einem erhöhten Tötungs- und Verletzungsrisiko währendder Wanderungszeiten ausgegangen werden muss, können in späteren Genehmigungsverfahrenfür die Errichtung von Windenergieanlagen geeignete Vermeidungsmaßnahmenfestgesetzt werden.Zusammenfassend wird eingeschätzt, dass der Verbotstatbestand gemäß § 42 (1) Nr. 1BNatSchG durch die im <strong>RREP</strong>-<strong>Entwurf</strong> vorgesehene Festlegung der Eignungsgebiete Windenergieanlagennicht berührt wird.6.9.9.3 Störung wildlebender Tiere (§ 42 (1) Nr. 2 BNatSchG)Der Verbotstatbestand der Störung wildlebender Tiere bezieht sich auf die Fortpflanzungs-,Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten. Neben den europäischen Vogelartensind hiervon nur die streng geschützten Arten gemäß § 10 BNatSchG erfasst. Verbotenist eine Störung nur dann, wenn sie zu einer Verschlechterung <strong>des</strong> Erhaltungszustan<strong>des</strong>der lokalen Population der betroffenen Art führt. Störungen wildlebender Tiere könnensich baubedingt aus Lärm, Erschütterungen, Licht- und Bewegungsreizen bei der Errichtungvon Windenergieanlagen ergeben. Betriebsbedingt kann es bei vielen Vogelarten zu Meidungsreaktionenkommen, welche zur Aufgabe regelmäßig genutzter Brut- oder Nahrungshabitateführen können.Da sich der Verbotstatbestand nicht nur auf die Fortpflanzungs- und Aufzuchtzeiten, sondernauch auf die Wanderungszeiten bezieht, wird abgeleitet, dass nicht nur einheimischeArten, sondern auch Zugvögel eine lokale Population in der Planungsregion bilden können,wenn sie zu bestimmten Jahreszeiten regelmäßig vorkommen (entsprechend Froelich &Sporbeck, 2008). Es kann ebenso abgeleitet werden, dass auch die Inanspruchnahme einesLebensraumes außerhalb der o.g. Zeiten – also z.B. die Errichtung eines Windparks in einemBruthabitat außerhalb der Brutzeiten – ein Verbotstatbestand sein kann, wenn dieserWindpark daraufhin dauerhaft den Lebensraum beeinträchtigt, und wenn dies lokal zur Verschlechterung<strong>des</strong> Erhaltungszustan<strong>des</strong> einer streng geschützten Art oder einer europäischenVogelart führt.Wie für den oben angeführten Tatbestand der Tötung oder Verletzung gilt auch für die Störung,dass wesentliche Risikobereiche bereits durch die Anwendung pauschaler Ausschlusskriterien(Vogelrastgebiete, Vogelzugkorridore, Schutzgebiete nach dem Naturschutzrecht)und Schutzabstände um die bekannten Brutplätze von Großvögeln ausgeschlossenwurden. Die außerhalb dieser Ausschlussgebiete und Abstandszonen befindlichenLebensräume werden durch die Errichtung von Windparks nur punktuell beeinträchtigt.Für Arten mit großflächiger Verbreitung kann generell angenommen werden, dass durchdiese punktuellen Beeinträchtigungen keine nachhaltige Verschlechterung <strong>des</strong> Erhaltungszustan<strong>des</strong>eintritt, weil die betroffenen Tiere auf gleichartige und gleichwertige Habitateausweichen können. Dies gilt für Vogelarten wie den Weißstorch und den Kranich, für dieaus einer Störung einzelner Brutplätze in der Regel keine erhebliche Beeinträchtigung derlokalen Population resultieren kann. Es gilt auch für die punktuelle Beeinträchtigung vonGebieten mit erhöhter Dichte <strong>des</strong> Vogelzuges und Vogelrastgebiete, soweit sie nicht aufgrundihrer besonderen Bedeutung und besonders hohen Frequentierung zu den o.g. Ausschlussgebietengehören.Mai 2009 147


<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/RDas Risiko einer erheblichen Störung besteht grundsätzlich für besonders seltene und bestandsgefährdeteArten, wie Seeadler, Fischadler, Schreiadler und Schwarzstorch. DieseArten kommen in der Planungsregion in so geringer Anzahl und Dichte vor, dass grundsätzlichjede Störung eines Bruthabitats auch als potenziell erheblich für den Erhaltungszustandder lokalen Population angesehen werden kann. Mit der generellen Freihaltung der im Abschnitt6.9.5 aufgeführten Abstandszonen um die bekannten Brutplätze werden solche erheblichenStörungen in der Regel ausgeschlossen.Zusammenfassend wird eingeschätzt, dass der Verbotstatbestand der Störung gemäß § 42(1) Nr. 2 BNatSchG durch die im <strong>RREP</strong>-<strong>Entwurf</strong> vorgesehene Festlegung der EignungsgebieteWindenergieanlagen nicht berührt wird.6.9.9.4 Zerstörung oder Beschädigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten(§ 42 (1) Nr. 3 BNatSchG)Die Eignungsgebiete für Windenergieanlagen umfassen überwiegend Ackerflächen. Dieinnerhalb dieser Ackerflächen befindlichen Gewässer- und Gehölzbiotope sind in der Regelgesetzlich geschützt, so dass eine Zerstörung solcher Biotope mit den dort befindlichenFortpflanzungsstätten praktisch ausgeschlossen ist. Eine unmittelbare Zerstörung oder Beschädigungvon Brutplätzen durch die Errichtung von Windenergieanlagen kann lediglichBodenbrüter – wie die Wiesenweihe – betreffen. Sofern es in späteren Genehmigungsverfahrenfür die Errichtung von Windenergieanlagen innerhalb der Eignungsgebiete Hinweiseauf solche Brutplätze gibt, kann eine Zerstörung oder Beschädigung durch eine entsprechendeRegelung der Bauzeiten sicher vermieden werden. Ein temporäres Vorkommen derWiesenweihe in den vergangenen Jahren ist für das vorgesehene Eignungsgebiet Jördenstorf(Nr. 109) bekannt. Der bloße Entzug eines einmal genutzten Brutplatzes kann auch beieiner sehr seltenen Art wie der Wiesenweihe regelmäßig nicht als unzulässig angesehenwerden, da die Tiere <strong>zum</strong> Brüten auf andere, gleichwertige Ackerflächen in der Umgebungausweichen können. Die ökologische Funktion <strong>des</strong> betreffenden Lebensraumes wird somitim räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt.Bekannte Schlafplätze von Gänsen werden durch die im <strong>RREP</strong>-<strong>Entwurf</strong> vorgesehenen Eignungsgebietefür Windenergieanlagen nicht berührt. Innerhalb der im <strong>RREP</strong>-<strong>Entwurf</strong> vorgesehenenErweiterung <strong>des</strong> Eignungsgebietes Mistorf (Nr. 55/58) befinden sich bekannteSchlafplätze <strong>des</strong> Kranichs innerhalb einer Ackerfläche. Soweit hier die Errichtung von Windenergieanlagenzu einem Entzug der Schlafplatzfunktion führt, wird davon ausgegangen,dass die Tiere auf andere Flächen in der Umgebung ausweichen können. Die ökologischeFunktion <strong>des</strong> betreffenden Lebensraumes wird somit im räumlichen Zusammenhang weiterhinerfüllt.Zusammenfassend wird eingeschätzt, dass der Verbotstatbestand der Zerstörung oder Beschädigungvon Fortpflanzungs- oder Ruhestätten gemäß § 42 (1) Nr. 3 BNatSchG durchdie im <strong>RREP</strong>-<strong>Entwurf</strong> vorgesehene Festlegung der Eignungsgebiete Windenergieanlagennicht berührt wird.6.9.10 Vermeidungs-, Ausgleichs- und ErsatzmaßnahmenGrundsätzlich ist davon auszugehen, dass die allgemein anerkannten Regeln der Technikbeim Bau und Betrieb von Windenergieanlagen eingehalten und damit wesentliche Beeinträchtigungenvon Luft, Wasser und Boden sowie vermeidbare baubedingte Beeinträchtigungenvon menschlichen Ansiedlungen durch Maschinenlärm vermieden werden. Auf entsprechendeSchutzmaßnahmen und Vorkehrungen wird hier nicht im Einzelnen eingegangen.Eine baubedingte Störung der Vogelbrut kann durch angemessene Einschränkung derBauzeiten vermieden werden. Entsprechende Anforderungen sind bei der Genehmigung derAnlagen im Einzelfall festzulegen. Sofern trotz der angesetzten Schutzabstände bei Wohnhäusernim Außenbereich in Einzelfällen mit Überschreitungen der Schattenwurfrichtwertezu rechnen ist, können temporäre Abschaltungen der betreffenden Windenergienlagen imGenehmigungsverfahren festgelegt werden.148Mai 2009


<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/RDie Inanspruchnahme von bisher unzerschnittenen landschaftlichen Freiräumen durch dievorgesehenen Windenergie-Eignungsgebiete ist nicht ausgleichbar. Ein Ersatz der verlorengehendenFreiraumfunktionen ist prinzipiell nur durch den Rückbau von Infrastruktur an andererStelle möglich. Im regionalen Maßstab ist davon auszugehen, dass der Freiraumverbrauch,z.B. auch durch die geplanten neuen Gewerbegebiete und Umgehungsstraßen,auch in den nächsten Jahren fortschreiten wird, ohne dass dies durch Rückbaumaßnahmenin vergleichbarem Umfang an anderer Stelle kompensiert werden könnte. Was die Windenergienutzungangeht, wird jedoch mit den vorgesehenen Festlegungen <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> einLenkungsprozess eingeleitet, der mittelfristig zur Aufgabe zahlreicher dispers verteilter Anlagenstandorteaus den neunziger Jahren führen wird. Diese Aufgabe alter, nach heutigenKriterien nicht mehr geeigneter Standorte kann in Einzelfällen auch zur Wiederherstellungvon Freiraumfunktionen beitragen. Die Gesamtzahl der Windenergiestandorte in der Regionwird sich entsprechend den vorgesehenen Festlegungen mittelfristig verringern; die Intensitätder Beeinträchtigung von Freiraumfunktionen an den verbleibenden Standorten wird sich,bedingt durch im Mittel größere Windparks mit größeren Anlagen, jedoch verstärken.Die im vorstehenden Absatz getroffenen Aussagen zu den landschaftlichen Freiräumen geltenauch für die speziellen Funktionen <strong>des</strong> Freiraumes als Lebensraum geschützter Vogelartenund Nahrungsgebiet von Rastvögeln. Auch ein Verlust dieser Funktionen ist nicht ausgleichbarund nur durch Rückbau von Infrastrukturen an anderer Stelle zu ersetzen.Durch Windenergieanlagen hervorgerufene Veränderungen <strong>des</strong> Landschaftsbil<strong>des</strong> lassensich im Einzelfall mindern, indem die umgebende Landschaft mit sichtverschattenden Strukturenangereichert wird. Im regionalen Maßstab wird die vorgesehene Festlegung neuerEignungsgebiete für Windenergieanlagen jedoch die bereits vorhandene Prägung <strong>des</strong> Landschaftsbil<strong>des</strong>durch bauliche und technische Anlagen weiter verstärken. Diese Veränderungenim Landschaftsbild sind prinzipiell nicht auszugleichen. Die verlorengegangene Eigenartder überkommenen Kulturlandschaft kann nur ersetzt werden, indem bereits stark durchtechnische Anlagen oder intensive Bewirtschaftung geprägte Landschaftsräume an andererStelle wieder in einen ursprünglicheren Zustand zurückgeführt werden. Dafür kommen unteranderem die zur Festlegung im <strong>RREP</strong> vorgesehenen Vorbehaltsgebiete für Kompensationund Entwicklung in Frage. Die Festlegung konkreter Maßnahmen erfolgt im Genehmigungsverfahren.Sofern von der Festlegung von Eignungsgebieten und der späteren Errichtung von Windenergieanlagenin diesen Gebieten bekannte oder potenzielle Habitate störungsempfindlicherGroßvögel betroffen sind, sollten die im Genehmigungsverfahren festzusetzenden Ersatzmaßnahmenvorrangig auf die Erhaltung und Wiederherstellung solcher Habitate gerichtetsein. Dies kann z.B. die Sicherung und Entwicklung naturnaher Altholzbestände sowieextensiv bewirtschafteter Grünlandflächen umfassen.6.9.11 Überwachung <strong>des</strong> Umweltzustan<strong>des</strong>Übergreifende Informationen zur Überwachung <strong>des</strong> Umweltzustan<strong>des</strong> (auch Monitoring)enthält Kapitel 6.10 <strong>des</strong> vorliegenden <strong>Umweltbericht</strong>s.Die Entwicklung der Windenergienutzung in der Planungsregion und die Ausnutzung derEignungsgebiete werden durch die untere Lan<strong>des</strong>planungsbehörde laufend erfasst. DieÜberwachung <strong>des</strong> Zustan<strong>des</strong> von Natur und Landschaft unter ökologischen Gesichtspunktenwird gemäß LNatG M-V durch die Naturschutzbehörden wahrgenommen. Im Hinblick aufdie Windenergienutzung bedeutsam ist insbesondere die weitere Bestandsentwicklung derim Kapitel 6.9.5 aufgeführten Großvogelarten.Die Naturschutzbehörden werden gebeten, den Regionalen <strong>Planungsverband</strong> über zukünftigeneue Erkenntnisse und Entwicklungen hinsichtlich der Bestände dieser Arten und möglicherEinflüsse durch den weiteren Ausbau der Windenergienutzung umgehend zu unterrichten,damit diese Erkenntnisse und Entwicklungen bei späteren Überprüfungen und Änderungender Festlegungen <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> berücksichtigt werden können.Mai 2009 149


<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/RWenn im Rahmen späterer Genehmigungsverfahren für die Errichtung von WindenergieanlagenUnsicherheiten über das Ausmaß möglicher kleinräumiger Wirkungen auf die Lebensbedingungenvon Vögeln bestandsgefährdeter Arten bestehen, sollte auch geprüft werden,inwieweit die Betreiber der Windenergieanlagen für die Absicherung einer systematischenund kontinuierlichen Beobachtung <strong>des</strong> Erhaltungszustan<strong>des</strong> der betreffenden Artenvorkommengewonnen werden können.6.10 Übergreifende Aussagen zur Überwachung <strong>des</strong> UmweltzustandsMit der Überwachung <strong>des</strong> Umweltzustands, auch als Monitoring bezeichnet, soll sichergestelltwerden, dass erhebliche unvorhergesehene Umweltauswirkungen während der Durchführung<strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/R rechtzeitig erkannt werden. Unter „Durchführung“ versteht derRegionale <strong>Planungsverband</strong> <strong>MM</strong>/R in erster Linie die Umsetzung und Konkretisierung vonregionalplanerischen Festlegungen durch nachgelagerte Planungen und Verfahren. VonBedeutung ist aber auch die Informationsgewinnung über die erheblichen unvorhergesehenenUmweltauswirkungen, die sich aus der Realisierung von raumordnerisch vorbereitetenVorhaben ergeben können.Die Überwachung <strong>des</strong> Umweltzustands dient sowohl der Dokumentation plankonformerRaumnutzungen, d.h. Nutzungen, die sich an den Festlegungen <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/R orientieren,als auch der Dokumentation und Überwachung von Abweichungen. Die Ergebnissebilden somit auch eine wesentliche Grundlage für die Evaluierung konkret betroffener regionalplanerischerFestlegungen sowie <strong>des</strong> Gesamtplans, da Erkenntnisse für ggf. notwendigeÄnderungsbedarfe ermittelt werden können.Unterschieden werden kann zwischen der Überwachung vorhabensbezogener und vorhabensübergreifenderUmweltauswirkungen.Die vorhabensbezogene Überwachung dient der Überwachung erheblicher unvorhergesehenerUmweltauswirkungen im Rahmen eines konkreten nachgelagerten Planungsverfahrens.Die Möglichkeiten der vorhabensbezogenen Überwachung werden im Zusammenhangmit den einzelnen Festlegungen bereits erwähnt (vgl. Unterkapitel „Überwachung <strong>des</strong> Umweltzustan<strong>des</strong>“in den Kapiteln 6.2 bis 6.9). Inhalte <strong>des</strong> vorhabensbezogenen Monitoringssind:• Überprüfung, ob ein Vorhaben so umgesetzt wird, wie es im <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/R festgelegtwird,• Überprüfung, ob die im <strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/R prognostizierten erheblichenKonflikte im nachgeordneten Planverfahren berücksichtigt werden und ob diePrognoseergebnisse abweichen von denen im <strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>RREP</strong>,• Überprüfung, ob die bereits in der Umweltprüfung <strong>zum</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/R vorgeschlagenenVermeidungs-, Verminderungs- und Kompensationsmaßnahmen planerisch umgesetztbzw. welche weiteren Maßnahmen vorgeschlagen werden,• Informationsaustausch zwischen dem Regionalen <strong>Planungsverband</strong> <strong>MM</strong>/R und denzuständigen Behörden/Gemeinden über Monitoringergebnisse aus nachgelagertenPlanungsebenen bzw. -verfahren, soweit unvorhergesehene erhebliche Umweltauswirkungenermittelt werden, die infolge der Vorhabensrealisierung auftreten – diekonkrete Umsetzung dieser Aufgabe muss im Rahmen <strong>des</strong> 2. Beteiligungsverfahrensdurch Abstimmungen mit den Gemeinden und Fachbehörden abgestimmt werden.Die vorhabensübergreifende Überwachung von Umweltauswirkungen dient dem Monitoringvon kumulativen Umweltauswirkungen. Diese treten auf, wenn mehrere Raumnutzungen zuähnlichen, sich überlagernden Umweltauswirkungen führen, wodurch sich die Belastungeinzelner oder mehrere Schutzgüter erheblich erhöhen kann. Um kumulative Umweltauswirkungenhervorzurufen, ist es dabei nicht zwingend erforderlich, dass Festlegungen räumlichdicht beieinander liegen. In Kapitel 6.11 <strong>des</strong> <strong>Umweltbericht</strong>s (Gesamtplanbetrachtung) wird150Mai 2009


<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/Rder Versuch unternommen, die sich voraussichtlich aus den Festlegungen im <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong><strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/R ergebenden positiven bzw. nachteiligen Umweltauswirkungen zu ermitteln. Diehierbei einbezogenen Naturraumpotenziale/Schutzgegenstände (vgl. Tabelle 34) eignensich grundsätzlich, um kumulative Wirkungen zukünftig auf regionalplanerischer Ebene zuerfassen und zu überwachen. Bei der Beurteilung konkreter Maßnahmen, Vorhaben undPlanungen sind weiterhin die jeweiligen konkreten kumulativen Auswirkungen zu ermittelnund im weiteren Verfahren zu berücksichtigen. Dies ist die Aufgabe nachgeordneter Planungsverfahren.Vorhabensbezogene und vorhabensübergreifende Überwachung bilden die Grundlagen fürdas in Tabelle 34 vorgeschlagene Monitoringsystem. Dieses soll in einen engen Zusammenhangmit der Überprüfung von Raumentwicklungsprogrammen entsprechend § 4 Abs. 2LPlG M-V gestellt werden, wonach die <strong>RREP</strong> nach Ablauf etwa der Hälfte <strong>des</strong> Planungszeitraumeszu überprüfen und, soweit erforderlich, geändert oder ergänzt werden sollen.Werden im Ergebnis der Überwachung unvorhergesehne nachteilige Umweltauswirkungenfestgestellt, muss im Einzelfall über mögliche Konsequenzen entschieden werden. Zum einenkommt eine Änderung oder Fortschreibung <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/R in Frage (unmittelbarePlanänderung für konkretes Vorhaben oder mittelbare Planänderung zur Festlegung vonVermeidungs- oder Ausgleichsmaßnahmen an anderer Stelle), <strong>zum</strong> anderen ist die Erteilungvon Auflagen durch die Genehmigungsbehörden, z.B. im Zuge der Lärmminderungs- undLuftreinhalteplanung, in Zulassungsverfahren oder bei der Baugenehmigung denkbar.Tabelle 33Vorschlag für ein Monitoringsystem <strong>zum</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/RSchritt Zeitpunkt Inhalt und KonsequenzenerstesGesamtmonitoringzweitesGesamtmonitoringZwischenmonitoringvorhabensbezogenesMonitoringnach der Hälfte derLaufzeit <strong>des</strong> <strong>RREP</strong><strong>MM</strong>/R, d.h. nachca. 5 bis 6 Jahrenin Vorbereitung derNeuaufstellung <strong>des</strong><strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/R, d.h.nach ca. 10 bis 12Jahrenin Vorbereitung vonTeilfortschreibungenoder Änderungen<strong>des</strong> <strong>RREP</strong><strong>MM</strong>/Rim Rahmen nachgeordneterPlanverfahrenfür konkreteVorhaben- zusammenfassende Darstellung von Ergebnissender vorhabensbezogenen Überwachung- Durchführung einer vorhabensübergreifenden Überwachung- Veröffentlichung der Überwachungsergebnisse- ggf. Planänderung notwendig- zusammenfassende Darstellung von Ergebnissender vorhabensbezogenen Überwachung- Durchführung einer vorhabensübergreifenden Überwachung- Einbeziehung der Überwachungsergebnisse alsGrundlage bei der Neuaufstellung <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/R- zusammenfassende Darstellung von Ergebnissender vorhabensbezogenen Überwachung für die fortzuschreibende/zuändernde Festlegung- Durchführung einer vorhabensübergreifenden Überwachungmit Bezug zur fortzuschreibenden/zu änderndenFestlegung- Einbeziehung der Überwachungsergebnisse alsGrundlage der Teilfortschreibung/Änderung <strong>des</strong><strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/R- vorhabensbezogene Überwachung (vgl. Erläuterungim Textteil)- erfolgt kontinuierlich im Arbeitsprozess- ggf. Auswirkungen auf <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/R (Planänderung)oder auf nachgeordnete Planverfahren (Erlass vonMaßgaben o.ä.)- keine VeröffentlichungMai 2009 151


<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/REinzelfallmonitoringwenn Informationenbekannt werden,die bisher nichterkannte Umweltauswirkungenaufgrundder Verwirklichung<strong>des</strong> <strong>RREP</strong>erkennen lassen- vorhabensbezogene oder vorhabensübergreifendeÜberwachung in Abhängigkeit von der betroffenenraumordnerischen Festlegung- erfolgt bei Bedarf- da für konkretes Vorhaben bereits eine Zulassungbesteht, könnten zusätzliche Festlegungen im <strong>RREP</strong>oder nachträgliche Regelungen durch die zuständigenFachbehörden vorgenommen werdenMit der Bekanntgabe der Entscheidung über die Annahme <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/R sind die „beschlossenenMaßnahmen zur Überwachung zugänglich zu machen“ (Art. 9 Abs. 1 c) SUP-Richtlinie), d.h. die Maßnahmen zur Überwachung sind in der Begründung <strong>des</strong> RegionalenRaumentwicklungsprogramms zu benennen (§ 7 Abs. 8 S. 3 ROG). Die Zuständigkeit fürdas Monitoring liegt laut LPlG M-V sowohl bei der obersten Lan<strong>des</strong>planungsbehörde alsauch bei den Regionalen Planungsverbänden.6.11 Gesamtplanbetrachtung <strong>des</strong> <strong>Entwurf</strong>s <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/R6.11.1 Zusammenfassende Betrachtung voraussichtlich nachteiliger UmweltauswirkungenNachfolgend sollen die kumulativen negativen Umweltauswirkungen aller in der Umweltprüfungeinbezogenen regionalplanerischen Festlegungen (vgl. Kapitel 6.2 bis 6.9) überschlägigermittelt werden. In die Betrachtung einbezogen wird die Gesamtheit der regionalplanerischenFestlegungen, die auch bereits einer detaillierten Umweltprüfung unterzogen wurden.In der Summe sind dies 75 prüfpflichtige Einzelfestlegungen mit einem Flächenumfangvon 6.200 ha:• Touristisches Vorhaben auf der Halbinsel Wustrow (ca. 260 ha) 18 ,• Marina Wustrow (ca. 8 ha) 19 ,• Vorranggebiete Gewerbe und Industrie (ca. 810 ha) 20 ,• Vorbehaltsgebiete Gewerbe und Industrie (ca. 1.900 ha) 21 ,• Vorranggebiete Rohstoffsicherung (ca. 24 ha) 22 ,• Vorbehaltsgebiete Rohstoffsicherung (ca. 1.460 ha) 23 ,• Vorbehaltstrassen Straßen (ca. 113 ha) und Schiene (ca. 14 ha) 24 ,• Eignungsgebiete Windenergieanlagen (ca. 1.600 ha) 25 .Ermittelt wird nachfolgend die absolute Betroffenheit von ausgewählten Naturraumpotenzialenbzw. Schutzgegenständen aber auch die prozentuale Betroffenheit bezogen auf die gesamteFlächenkulisse der betrachteten Naturraumpotenziale/Schutzgegenstände. Die reinflächenbezogene Auswertung wird zusätzlich verbal beschrieben.18 Planflächen laut dem nicht abgeschlossenem Raumordnungsverfahren 2002, vgl. Kapitel 6.2 im <strong>Umweltbericht</strong>19 Planflächen laut dem nicht abgeschlossenem Raumordnungsverfahren 2002, vgl. Kapitel 6.3 im <strong>Umweltbericht</strong>20 alle 3 Gebiete, vgl. Kapitel 6.4 im <strong>Umweltbericht</strong>21 alle 7 Gebiete, vgl. Kapitel 6.5 im <strong>Umweltbericht</strong>22 ausschließlich die noch nicht im Abbau befindlichen Teilflächen der Felder Subzin Süd und SpoitgendorfNordost, vgl. Kapitel 6.6 im <strong>Umweltbericht</strong>23 alle Gebiete mit Ausnahme <strong>des</strong> im Abbau befindlichen Fel<strong>des</strong> Broderstorf 1, vgl. Kapitel 6.7 im <strong>Umweltbericht</strong>24 Trassen entsprechend <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/R, inklusive eines Puffers von 10 m beidseitig der Trasse25 nur die neu festzulegenden Gebiete bzw. die Erweiterungsflächen bereits bestehender Eignungsgebiete, vgl.Kapitel 6.9 im <strong>Umweltbericht</strong>152Mai 2009


<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/RTabelle 34Zusammenfassende Betrachtung der Umweltauswirkungen aus den Festlegungen im<strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/RNaturraumpotenzial/SchutzgegenstandSchutzgut MenschbestehendeWohnbauflächenNaturraumpotenzial/Schutzgegenstand(1) Fläche innerhalbder Planungsregion<strong>MM</strong>/R(2) Flächenanteilinnerhalb der Planungsregion<strong>MM</strong>/R(3) Überplanungvon (1) durch regionalplanerischeFestlegungenBetroffenheit(4) Anteil der überplantenFläche inBezug auf (1)Wohnbauflächen befinden sich in Überlagerung zu regionalplanerischen Festlegungenin 3 Vorbehaltsgebieten und 1 Vorranggebiet Gewerbe und Industrie.Bei den Wohnbauflächen handelt es sich ausschließlich um Außenbereichsbebauungen.Die bestehenden Konflikte werden bei der Umweltprüfung der Einzelfestlegungenbeschrieben.Kleinflächige Überlagerungen gibt es weiterhin zwischen bestehenden Siedlungsflächen(Wohnen, Gewerbe) und den geplanten Trassen einiger Ortsumgehungen.Eine konkrete Berücksichtigung der Konflikte erfolgt in nachgelagertenPlanverfahren.Tourismusräume (vgl. Kapitel 5.1.1 im <strong>Umweltbericht</strong>)TourismusschwerpunkträumeTourismusentwicklungsräumeca. 71.510 ha ca. 20 % ca. 1.080 ha ca. 1,5 %Regionalplanerische Festlegungen (Halbinsel Wustrow, 5 Vorbehaltsgebiete/1 Vorranggebiet Gewerbe und Industrie, 7 Vorbehaltsgebiete Rohstoffsicherung,7 Vorbehaltstrassen für Straßen) befinden sich auf ca. 1.650 ha in Überlagerungmit potenziellen 26 Tourismusschwerpunkträumen. In allen Fällen einer Überlagerungzwischen Vorrang-/Vorbehaltsgebieten Gewerbe und Industrie, VorranggebietenRohstoffsicherung, Eignungsgebieten Windenergieanlagen jeweils mitTourismusschwerpunkträumen erfolgte eine Abwägung zugunsten der erstgenanntenFestlegungen. Die Überlagerungen mit den weiteren regionalplanerischenFestlegungen erfolgen auf ca. 1.080 ha.ca. 179.850 ha ca. 50 % ca. 540 ha ca. 0,3 %Regionalplanerische Festlegungen (2 Vorbehaltsgebiete/1 Vorranggebiet Gewerbeund Industrie, 20 Vorbehaltsgebiete/1 Vorranggebiet Rohstoffsicherung, 5Vorbehaltstrassen Straße und 2 Vorbehaltstrassen Schiene, 10 EignungsgebieteWindenergieanlagen) befinden sich auf ca. 1.650 ha in Überlagerung mit potenziellen27 Tourismusentwicklungsräumen. In allen Fällen einer Überlagerung zwischenVorrang-/Vorbehaltsgebieten Gewerbe und Industrie, VorranggebietenRohstoffsicherung, Eignungsgebieten Windenergieanlagen jeweils mit Tourismusentwicklungsräumenerfolgte eine Abwägung zugunsten der erstgenanntenFestlegungen. Die Überlagerungen mit den weiteren regionalplanerischen Festlegungenerfolgen auf ca. 540 ha.Erholungsräume lt. GLRP (vgl. Kap. 5.1.1 im <strong>Umweltbericht</strong>)mit herausragenderBedeutungmit besondererBedeutung64.040 ha 17,8 % 710 ha 1,1 %Von den 9 abgrenzbaren Erholungsräumen mit herausragender Bedeutung werden3 durch regionalplanerische Festlegungen teilweise überplant (HalbinselWustrow, Raum um Krakow am See sowie Raum westlich von Bützow. BedeutendeErholungsräume, wie der Küstenraum zwischen Rerik und Graal-Müritzsowie die Mecklenburgische Schweiz, bleiben in ihrer Eignung nahezu vollständigerhalten.97.100 ha 27 % 840 ha 0,8 %Erholungsräume mit besonderer Bedeutung werden unmittelbar nur zu einemgeringen Teil überplant. Hauptsächlich betroffen sind der Raum um Gnoien sowieder Raum nordöstlich <strong>des</strong> Seehafens Rostock. Weitere bedeutende Erholungsräume,wie z.B. die Warnow- und Recknitzniederung, befinden sich i.d.R.26 vgl. Erläuterungen in Kapitel 5.1.1 zu den Tourismusschwerunkträumen27 vgl. Erläuterungen in Kapitel 5.1.1 zu den TourismusentwicklungsräumenMai 2009 153


<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/Rnicht in unmittelbarer Umgebung zu regionalplanerisch festgesetzten Raumfunktionenund -nutzungen und bleiben in ihrer Eignung weitgehend erhalten.LärmUm Lärmbelastungen auf regionaler Ebene zu ermitteln, fehlen bereits in Bezugauf die Prüfung von Einzelfestlegungen geeignete Grundlagen. Daher ist aucheine Gesamtbetrachtung über alle Festlegungen nicht möglich.Schutzgut Flora, Fauna, BiodiversitätBiotop- und Nutzungstypenkartierung (BNTK) (vgl. Kap. 5.1.2 im <strong>Umweltbericht</strong>)landwirtschaftlichgenutzte Flächeallgemein (L2)Grünländer allgemein(L1)Wälder und Gehölzegrößer 4 ha(B1)(vgl. auch Zahlenangaben<strong>zum</strong>Wald)Feldgehölze, Alleenund Hecken(B2)Wasserflächen(W1+W2)§ 20 Biotope (vgl.Kap. 5.1.2 im <strong>Umweltbericht</strong>)ca. 181.940 ha 50,5 % ca. 4.680 ha 2,5 %Durch die regionalplanerischen Festlegungen (gesamt: 6.500 ha) werden <strong>zum</strong>überwiegenden Teil (72 %) landwirtschaftliche Flächen überplant (auf 4.680 ha).Dies ist wenig verwunderlich, da <strong>zum</strong> einen der Anteil der landwirtschaftlichenFlächen an der Gesamtfläche der Planungsregion hoch ist und <strong>zum</strong> anderen,weil durch die bei der Ermittlung der regionalplanerischen Festlegungen herangezogenenKriterien andere, i.d.R. schutzwürdigere Flächen, zu großen Teilenbereits ausgeschlossen wurden.ca. 65.620 ha 18,2 % ca. 660 ha 1 %Verglichen mit dem Anteil von Grünländern an der Gesamtfläche der Planungsregionist der Anteil der durch regionalplanerische Festlegungen überplantenGrünländer sehr gering. Dies ergibt sich u.a. aus der eingeschränkten Nutzbarkeitsolcher Flächen für bestimmte Raumnutzungen und -funktionen und deroftmals hohen Schutzwürdigkeit solcher Räume, die bei der Ermittlung regionalplanerischerFestlegungen durch verschiedene Kriterien berücksichtigt wurde.ca. 60.170 ha 16,7 % ca. 280 ha 0,5 %Großflächige Waldbereiche werden insbesondere durch die VorbehaltsgebieteGewerbe und Industrie überplant (196 ha). Aufgrund <strong>des</strong> geringen Waldanteils inder Planungsregion <strong>MM</strong>/R im Vergleich zu anderen Regionen ist auch der geringeAnteil überplanter Waldflächen (0,5 %) als erheblich zu bewerten. Daher istbei einer tatsächlichen Beseitigung von Waldflächen die Anlage neuer Waldflächenerforderlich (vgl. auch Programmsätze 5.4 (6) und (7) im <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong><strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/R).ca. 8.810 ha 2,4 % ca. 100 ha 1,1 %Laut BNTK wurden in der Planungsregion 25.917 entsprechende Objekte ermittelt.Oftmals handelt es sich um Biotope, die einem gesetzlichen Schutz unterliegen.Insbesondere die in Eignungsgebieten Windenergie liegenden Objekte (ca.30 ha) bleiben im Zuge der Errichtung von Windenergie i.d.R. erhalten. Inwieweiteine tatsächliche Inanspruchnahme/Entfernung solcher Objekte in den Flächender weiteren regionalplanerischen Festlegungen erfolgen wird, kann derzeit nichtprognostiziert werden und Bedarf der Einzelfallüberprüfung.ca. 2.750 + 3.170 ha 1,6 % ca. 96 ha 1,6 %Von den im Rahmen der BNTK für die Planungsregion ermittelten Gewässernwird nur ein geringer Teil von regionalplanerischen Festlegungen überplant.Insbesondere die in Eignungsgebieten Windenergie liegenden Gewässer (ca.16,8 ha) bleiben im Zuge der Errichtung von Windenergieanlagen i.d.R. erhalten.Aufgrund der Bedeutung der Gewässer im Naturhaushalt und der gesetzlichenAnforderungen, nicht zuletzt in Folge der Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie,ist eine Inanspruchnahme/Veränderung/Entfernung von insbesonderenaturnahen Gewässern oftmals als erheblich zu bewerten. Inwieweiteine tatsächliche Inanspruchnahme von Gewässern erfolgen wird, kann derzeitnicht prognostiziert werden und Bedarf der Einzelfallüberprüfung.ca. 21.640 ha 0,7 % ca. 162 ha 0,7 %Ca. 600 kartierte geschützte Biotope mit einem Flächenumfang von 162 ha werdendurch regionalplanerische Festlegungen überplant. Geschützte Biotopetreten zwar in unterschiedlicher Dichte aber dennoch in der gesamten Planungsregionregelmäßig auf, so dass eine Überplanung durch regionalplanerischeFestlegungen kaum zu verhindern ist, wenn Flächenfestlegungen für andereRaumnutzungen erforderlich sind. In einigen Fällen sind die geschützten Bioto-154Mai 2009


<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/Rpe, was ihren flächenhaften Erhalt angeht, nicht tatsächlich gefährdet, so z.B. inden Eignungsgebieten Windenergieanlagen, wo sie i.d.R erhalten bleiben (betrifftca. 200 Biotope bzw. 50 ha der ermittelten Überlagerungsfläche).Schutzwürdigkeit der Lebensräume (vgl. Kap. 5.1.2 im <strong>Umweltbericht</strong>)sehr hochca. 66.350 ha 18,4 % ca. 330 ha 0,5 %Allein für 206 ha der insgesamt 330 ha überplanten schutzwürdigen Lebensräumeresultiert die Überplanung aus der Festlegung von 5 VorbehaltsgebietenGewerbe und Industrie. Verglichen mit der Gesamtfläche schutzwürdiger Lebensräumeder Bewertungsstufe „sehr hoch“ in der Planungsregion <strong>MM</strong>/R ist derAnteil der durch regionalplanerische Festlegungen betroffenen Flächen relativgering, auch wenn Beeinträchtigungen auch über die eigentlichen Vorhabensstandortehinaus zu erwarten sind.hoch bis sehr hoch ca. 63.480 ha 17,6 % ca. 500 ha 0,8 %Die Überplanung der schutzwürdigen Lebensräume erfolgt durch eine Vielzahlregionalplanerischer Festlegungen. Verglichen mit der Gesamtfläche schutzwürdigerLebensräume der Bewertung „sehr hoch“ in der Planungsregion <strong>MM</strong>/R, istder Anteil der durch regionalplanerische Festlegungen betroffenen Flächen relativgering, auch wenn Beeinträchtigungen auch über die eigentlichen Vorhabensstandortehinaus zu erwarten sind.Schutzwürdigkeit landschaftlicher Freiräume (vgl. Kap. 5.1.2 im <strong>Umweltbericht</strong>)sehr hochhoch bis sehr hochmittel bis hochBiotopverbund(vgl. Kap. 5.1.2 im<strong>Umweltbericht</strong>)FFH-Gebieteca. 73.120 ha 20,3 % ca. 590 ha 0,8 %Von den 30 Freiräumen der Bewertungsstufe „sehr hoch“, die teilweise odervollständig in der Planungsregion liegen, sind lediglich 5 Freiräume durch regionalplanerischeFestlegungen betroffen. Am stärksten betroffen sind dabei 2 Freiräumenordwestlich von Krakow am See sowie der Freiraum nördlich von Gnoiendurch die Vorbehaltsgebiete Rohstoffsicherung. Zu berücksichtigen ist, dassdie Nutzung für den Rohstoffabbau temporär ist und die betroffenen Räumenach Abschluss der Gewinnungsarbeiten ihre Funktion zurück erlangen können.ca. 107.350 ha 29,8 % ca. 1.400 ha 1,3 %Ca. 100 Freiräume der Bewertungsstufe „hoch bis sehr hoch“ liegen teilweiseoder vollständig in der Planungsregion <strong>MM</strong>/R. Davon werden ca. 15 durch eineoder mehrere regionalplanerische Festlegungen teilweise überplant. Hauptverursachersind Eignungsgebiete Windenergieanlagen mit 780 ha in 6 Freiräumenund die Vorbehaltsgebiete Rohstoffsicherung mit 580 ha in 8 Freiräumen.ca. 43.725 ha 12,1 % ca. 1.760 ha 4 %Von den 1.760 ha Überlagerungsfläche resultieren allein aus dem VorranggebietGewerbe und Industrie Rostock-Laage sowie den Vorbehaltsgebieten Gewerbeund Industrie Bentwisch und Volkenshagen 1.140 ha. Weitere Hauptursachenbilden die Eignungsgebiete Windenergieanlagen mit 400 ha und die VorbehaltsgebieteRohstoffsicherung mit 220 ha Überlagerungsfläche.ca. 120.510 ha 33,5 % ca. 610 ha 0,5 %Die Überlagerungen ergeben sich <strong>zum</strong> überwiegenden Teil aus folgenden Festlegungen:Halbinsel Wustrow: 260 ha, 2 Eignungsgebiete Windenergie: 150 hasowie 3 Vorbehaltsgebiete Gewerbe und Industrie: 110 ha. Während in den EignungsgebietenWindenergie keine Funktionsverluste für den Biotopverbund erwartetwerden, können die Festlegung auf der Halbinsel Wustrow und insbesonderedie Festlegung der Vorbehaltsgebiete Gewerbe und Industrie Rostock-Seehafen Ost und Poppendorf Nord zu einem vollständigen Funktionsverlustführen.ca. 47.940 ha 13,8 % ca. 107 ha 0,2 %(ohne Salzhaff)Die Hauptursache der Betroffenheit beruht auf dem Eignungsgebiet WindenergieanlagenKambs Nr. 114, welches sich auf ca. 100 ha in Überlagerung zu einemFFH-Gebiet befindet (vgl. Kapitel 7.9 im <strong>Umweltbericht</strong>). Weitere Überlagerungenergeben sich sehr kleinteilig durch Vorbehaltstrassen Straße und Schiene.Mai 2009 155


<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/RSPAca. 68.627 ha 19,1 % ca. 33 ha 0,04 %(ohne Salzhaff)SPA sind unmittelbar nur sehr gering betroffen. Überlagerungen von SPA ergebensich mit 2 Vorbehaltsgebieten Rohstoffsicherung und 3 Vorbehaltstrassenfür Straßen.Rastplätze (vgl. Kap. 5.1.2 im <strong>Umweltbericht</strong>)sehr hochhoch bis sehr hochmittel bis hochBrutplätze geschützterVogelarten(vgl. Kap.5.1.2 im <strong>Umweltbericht</strong>)NSGLSGWald (vgl. Kap.5.1.2 im <strong>Umweltbericht</strong>)Schutzgut Bodenca. 1.570 ha 0,4 % k.A. k.A.Der Anteil der Rastplätze mit der Bewertungsstufe „sehr hoch“ ist in der Planungsregion<strong>MM</strong>/R mit 0,4 % sehr gering und betrifft lediglich 3 größere zusammenhängendeRäume. Außerhalb dieser Räume wurden einzelne, sehr kleinteiligeFlächen ebenfalls mit „sehr hoch“ bewertet. Eine solche Fläche wird durchdie Vorbehaltstrasse der Ortsumgehung Bützow überlagert.ca. 34.830 ha 9,7 % ca. 730 ha 2,1 %Der Anteil der Rastplätze mit der Bewertungsstufe „hoch bis sehr hoch“ ist mitfast 10 % im Vergleich zu denen der Bewertungsstufe „sehr hoch“ deutlich höher.Der Anteil der Überplanung durch regionalplanerische Festlegungen von ca.2 % ergibt sich aus einer Vielzahl regionalplanerischer Festlegungen.ca. 110.900 ha 30,8 % ca. 2.470 ha 2,2 %Der Anteil der Überplanung durch regionalplanerische Festlegungen von ca. 2 %ergibt sich aus einer Vielzahl regionalplanerischer Festlegungen.ca. 186.720 ha 51,8 % ca. 2.080 ha 1,1 %49 regionalplanerische Festlegungen befinden sich teilweise innerhalb definierterSchutzabstände zu bekannten Brutplätzen geschützter Großvogelarten. SoweitEignungsgebiete Windenergieanlagen betroffen sind, vgl. Kapitel 6.9.9 im <strong>Umweltbericht</strong>.keine Betroffenheitca. 90.490 ha 25,1 % ca. 550 ha 0,6 %In der Planungsregion <strong>MM</strong>/R gibt es 38 Landschaftsschutzgebiete. Von diesenwerden 7 durch regionalplanerische Festlegungen in unterschiedlichem Maßeüberplant. Folgende Festlegungen verursachen die größten Überlagerungen:Vorbehaltsgebiete Gewerbe und Industrie Rostock-Seehafen Ost (ca. 125 ha),Halbinsel Wustrow (ca. 180 ha), Vorbehaltsgebiete Rohstoffsicherung (ca. 225ha).62.410 ha 17,3 % 260 ha 0,4 %vgl. Erläuterung zu „Wälder und Gehölze größer 4 ha (B1)“ zur Biotop- und NutzungstypenkartierungSchutzwürdigkeit <strong>des</strong> Bodens (vgl. Kap. 5.1.3 im <strong>Umweltbericht</strong>)sehr hochhoch bis sehr hochca. 68.420 ha 19 % ca. 530 ha 0,8 %Schutzwürdige Böden der Bewertungsstufe „sehr hoch“ befinden sich <strong>zum</strong> überwiegendenTeil im Bereich der Flusstäler und in der Umgebung von Seen. Eingroßer Teil der Betroffenheit ergibt sich aus der Festlegung von 6 EignungsgebietenWindenergieanlagen (140 ha). Innerhalb der Eignungsgebiete ist zu berücksichtigen,dass die tatsächliche Betroffenheit wesentlich geringer ausfällt, da<strong>zum</strong> einen nur die Standorte für die Fundamente und die Zuwegungen in ihrerFunktion beeinträchtigt werden und <strong>zum</strong> anderen feuchte Standorte in unmittelbarerUmgebung von Gewässern i.d.R. nicht für die Errichtung von Anlagengenutzt werden.ca. 83.020 ha 23,1 % ca. 480 ha 0,6 %Schutzwürdige Böden der Bewertungsstufe „hoch bis sehr hoch“ befinden sich<strong>zum</strong> überwiegenden Teil im westlichen und südlichen Teil der Planungsregion<strong>MM</strong>/R. Ein großer Teil der Betroffenheit ergibt sich aus der Festlegung von EignungsgebietenWindenergieanlagen (270 ha) (vgl. Erläuterung im Absatz zu„sehr hoch“).156Mai 2009


<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/Rmittel bis hochMoore (vgl. Kap. 5.1.3 im <strong>Umweltbericht</strong>)ca. 169.210 ha 47 % ca. 4.840 ha 2,8 %Die größte Betroffenheit <strong>des</strong> Schutzgutes Boden ergibt sich für die Bewertungsstufe„mittel bis hoch“. Auch hier ist der Anteil der Überlagerung zwischen EignungsgebietenWindenergieanlagen gesondert zu bewerten (betrifft ca. 1.420ha) (vgl. Erläuterung im Absatz zu „sehr hoch“).schwach bis mäßig entwässerte naturnahe Moore (M1) und mäßig entwässerte Moore mit extensivemGrünland (M2): keine Betroffenheitstark entwässerte,degradierte Moore(M3)großflächig zusammenhängendeund häufig sehrtiefgründige Moore(M4)§ 20 Geotope (vgl.Kap. 5.1.3 im <strong>Umweltbericht</strong>)Schutzgut Wasserca. 28.290 ha 7,8 % ca. 227 ha 0,8 %Eine Vielzahl regionalplanerischer Festlegungen verursacht kleinflächige Überplanungender Moore. Wie bei der Schutzwürdigkeit <strong>des</strong> Bodens (vgl. Erläuterungzu „sehr hoch“) gilt auch bei den Mooren, dass in den EignungsgebietenWindenergieanlagen voraussichtlich keine unmittelbaren Beeinträchtigungen zuerwarten sind. Dies betrifft ca. 94 von 227 ha.ca. 12.015 ha 3,3 ca. 10 ha 0,08 %Die Betroffenheit ist sehr gering und wird ausschließlich durch 2 Vorbehaltstrassenfür Straßen und eine Vorbehaltstrasse für eine Schiene hervorgerufen, welchevorhandene Flusstäler queren.Punkt- und linienförmig kartierte Objekte sind nicht betroffen.Von den 40 in der Planungsregion <strong>MM</strong>/R kartierten flächenhaften geschütztenGeotopen (Gesamtflächenumfang: 3.575 ha) werden 2 teilweise durch regionalplanerischeFestlegungen überplant. Dies wird verursacht durch die Vorbehaltstrasseder Ortsumgehung Gnoien und durch das Eignungsgebiet WindenergieanlagenGnoien (Nr. 111). Bezüglich <strong>des</strong> Eignungsgebietes gilt das gleichewie bei der Betroffenheit geschützter Biotope (vgl. Ausführungen oben).Schutzfunktion der Deckschichten (vgl. Kap. 5.1.4 im <strong>Umweltbericht</strong>)ungünstigmittelgünstigTrinkwasserschutzgebieteca. 127.190 ha 35,3 % ca. 2.960 ha 2,3 %Eine Vielzahl der regionalplanerischen Festlegungen erfolgt in Räumen mit einemgeringen Geschütztheitsgrad <strong>des</strong> Grundwassers.ca. 62.800 ha 17,4 % ca. 770 ha 1,2 %Räume mit einem mittleren Geschütztheitsgrad <strong>des</strong> Grundwassers kommen zueinem vergleichsweise geringen Anteil in der Planungsregion vor. Dementsprechendgering ist auch der Flächenanteil in Überlagerung zu regionalplanerischenFestlegungen.ca. 170.015 ha 47,2 % ca. 2.710 ha 1,6 %Ein hoher Anteil regionalplanerisch festgelegter Flächen liegt in Räumen miteinem hohen Geschütztheitsgrad <strong>des</strong> Grundwassers.Eine Reihe der regionalplanerischen Festlegungen liegt in Trinkwasserschutzgebieten(Trinkwasserschutzzone III für Grund- und Oberflächenwasser). Überwiegendsind negative Umweltauswirkungen aufgrund der geplanten Raumnutzung/-funktionnicht zu befürchten.Hochwasser (vgl. Kap. 5.1.4 im <strong>Umweltbericht</strong>)ÜberflutungÜberschwemmungca. 11.060 ha 3,1 % ca. 323 ha 2,9 %Allein durch die Vorbehaltsgebiete Gewerbe und Industrie im Umfeld <strong>des</strong> SeehafensRostock resultiert die Überlagerung mit überflutungsgefährdeten Räumenauf ca. 290 ha. Die verbleibenden Überlagerungsräume ergeben sich aus denFestlegungen auf der Halbinsel Wustrow.ca. 4.106 ha k.A. k.A.Die einzige Überlagerung ergibt sich aus der Vorbehaltstrasse der OrtsumgehungBützow.Mai 2009 157


<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/RSchutzgut Klima und Luftk.A.Schutzgut LandschaftSchutzwürdigkeit <strong>des</strong> Landschaftsbil<strong>des</strong> (vgl. Kap. 5.1.6 im <strong>Umweltbericht</strong>)sehr hochca. 96.020 ha 26,7 % ca. 170 ha 0,2 %Der unmittelbare Überlagerungsbereich zwischen regionalplanerischen Festlegungenund Landschaftsräumen mit sehr hoher Schutzwürdigkeit <strong>des</strong> Landschaftsbil<strong>des</strong>ist mit 172 ha sehr gering. Die meisten Überlagerungsflächen sindkleinteilig oder liegen randlich in den schutzwürdigen Räumen. Lediglich dieVorbehaltstrasse der Ortsumgehung Bad Doberan quert einen solchen Landschaftsraumvollständig.hoch bis sehr hoch ca. 77.055 ha 21,4 % ca. 695 ha 0,9 %Auch hier gibt es viele Überlagerungsflächen, die randlich in den schutzwürdigenRäumen liegen. Besonders stark betroffen sind aber die Landschaftsräumenordwestlich von Krakow am See (Vorbehaltsgebiete Rohstoffsicherung), südöstlich<strong>des</strong> Seehafens Rostock (Vorbehaltsgebiete Gewerbe und Industrie) sowienordöstlich von Bützow bzw. südlich von Laage (Vorbehaltstrasse Straßebzw. Schiene).mittel bis hoch ca. 69.030 ha 19,2 % ca. 1.820 ha 2,6 %In diesen Landschaftsräumen liegen eine Reihe regionalplanerischer Festlegungen.Der überwiegende Teil (ca. 3.815 ha) liegt allerdings in Räumen geringerbis mittlerer Schutzwürdigkeit bzw. in Räumen ohne besondere Schutzwürdigkeit.Schutzgut Kultur und SachgüterBodendenkmale(vgl. Kap. 5.1.7 im<strong>Umweltbericht</strong>)Bau- und Kunstdenkmale(vgl. Kap. 5.1.7 im<strong>Umweltbericht</strong>)Punkt- und linienförmig kartierte Objekte sind nicht betroffen.Von den 296 in der Planungsregion <strong>MM</strong>/R kartierten flächenhaften Bodendenkmalen(Gesamtflächenumfang: 510 ha) werden 12 teilweise durch regionalplanerischeFestlegungen überplant. Dies wird verursacht durch 3 VorbehaltsgebieteRohstoffsicherung, 2 Eignungsgebiete Windenergieanlagen, 2 VorbehaltstrasseStraße und ein Vorbehaltsgebiet Gewerbe und Industrie.2 Bau- und Kunstdenkmale werden unmittelbar von 2 Vorbehaltsgebieten Gewerbeund Industrie überplant (Bentwisch, Güstrow Ost).Weitgehend unberücksichtigt bleibt bei dieser Betrachtungsweise, dass:• über die reine Flächenabgrenzung der regionalplanerischen Festlegungen hinausgehend,Wirkräume berücksichtigt werden müssten, in denen es aufgrund der regionalplanerischfestgesetzten Nutzung ebenfalls zu Auswirkungen und ggf. Beeinträchtigungenkommen kann (z.B. verursacht durch Schall- und Stoffemissionen, Veränderungen<strong>des</strong> Wasserhaushaltes oder visuellen Störungen). Die Berücksichtigung vonWirkräumen führt zu einer teilweise erheblichen Erweiterung der als betroffen zu bezeichnendenLandschaftsräume (vgl. nachfolgende Ausführungen zur räumlichenDarstellung kumulativer Umweltauswirkungen).• einige der regionalplanerischen Festlegungen noch offen lassen, ob die festgelegteNutzung tatsächlich und in vollem Umfang umgesetzt wird. Dies betrifft insbesonderealle Vorbehaltsfestlegungen im <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/R. Teilweise handelt es sichhier derzeit um Untersuchungsräume, die noch einer weiteren Präzisierung bedürfen(z.B. Vorbehaltsgebiete Gewerbe und Industrie).• die betrachteten regionalplanerischen Festlegungen sehr unterschiedliche Auswirkungenauf die einbezogenen Naturraumpotenziale/Schutzgegenstände haben. Sobleiben z.B. geschützte Biotope innerhalb der Windenergieeignungsgebiete i.d.R. erhalten,während andere Festlegungen mit einem Totalverlust <strong>des</strong> Biotops oder zu-158Mai 2009


<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/Rmin<strong>des</strong>t einem Teilverlust seiner naturräumlichen Funktionen verbunden sein können.• die lokale Bewertung der Betroffenheit eines Schutzgutes aufgrund einer konkretenPlanung zu einer von der regionalen Betrachtungsebene abweichenden Bewertungführen kann.Inwieweit eine tatsächliche Inanspruchnahme und Beeinträchtigung der in Tabelle 34 betrachtetenNaturraumpotenziale/Schutzgüter aufgrund der Umsetzung regionalplanerischerFestlegungen tatsächlich erfolgen wird, kann derzeit noch nicht prognostiziert werden. Wiein Kapitel 6.10 aber bereits erläutert, soll die Inanspruchnahme der Naturraumpotenziale/Schutzgüterim Rahmen <strong>des</strong> Monitorings zukünftig überwacht werden.Um kumulative Umweltauswirkungen auch räumlich erkennen zu können, werden nachfolgendalle raumbezogenen Festlegungen mit bestehenden oder voraussichtlich auftretendennachteiligen Umweltauswirkungen kartografisch dargestellt, wobei folgende Wirkräume indie Betrachtung einbezogen werden:• Touristisches Vorhaben und Marina auf der Halbinsel Wustrow (Darstellung ohneWirkraum wegen isolierter Lage in der Planungsregion),• alle Vorranggebiete und Vorbehaltsgebiete Gewerbe und Industrie (Wirkraum: Puffervon 1.000 m),• alle Vorranggebiete und Vorbehaltsgebiete Rohstoffsicherung (Wirkraum: Puffer von500 m),• alle Vorbehaltstrassen Straße und Schiene (jeweils Stufen I und II) (Wirkraum: Puffervon 200 m beidseitig der Trasse),• alle Eignungsgebiete Windenergieanlagen (Wirkraum: Puffer von 1.000 m).Einbezogen werden bei dieser Vorgehensweise alle 93 flächenhaften Einzelfestlegungenaus dem <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/R mit einem Flächenumfang von ca. 7.750 ha. Unter Einbeziehungder erstellten Wirkräume ergibt sich ein Gesamtflächenumfang von 70.460 ha(16 % der Fläche der Planungsregion <strong>MM</strong>/R).Zusätzlich dargestellt werden in nachfolgender Abbildung 14:• bestehende Gewerbe-, Handels- und Industriegebiete ab 20 ha (Wirkräume: Flächengrößer 50 ha – Puffer von 1.000 m, Flächen kleiner 50 ha – Puffer von 500 m).Die Darstellung der Wirkräume dient der Identifizierung von Teilräumen innerhalb der Planungsregion,in denen es zu Überlagerungen zwischen Wirkräumen aus bestehenden odergeplanten Nutzungen und Festlegungen und somit zu kumulativen Umweltauswirkungenkommen kann.Mai 2009 159


<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/RAbbildung 14: Bestehende und geplante Raumnutzungen/-funktionen (Auswahl entsprechend Legende) mitnachteiligen bzw. voraussichtlich nachteiligen UmweltauswirkungenIn der Abbildung sind die Räume mit sich überlagernden Wirkbereichen aus bestehendenoder geplanten Nutzungen gut zu erkennen. Insbesondere auffällig ist der Raum östlich vonRostock, in dem sich eine Reihe von Überlagerungen ergeben (vgl. auch Abbildung 15). Zuerkennen sind aber auch die beiden, in Kapitel 5.6 im <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/R benanntenHäufungsgebiete aus Vorrang- und Vorbehaltsgebieten Rohstoffsicherung nordwestlich undsüdöstlich von Krakow am See.160Mai 2009


<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/RAbbildung 15: Bestehende und geplante Raumnutzungen/-funktionen (Auswahl entsprechend Legende) mitnachteiligen bzw. voraussichtlich nachteiligen Umweltauswirkungen – Detaildarstellung Raum RostockIn den Räumen, in denen voraussichtlich kumulative Umweltauswirkungen auftreten, bedarfdieser Aspekt einer gesonderten Berücksichtigung in nachgeordneten Planungsverfahren,um Belastungen für die Schutzgüter (inkl. den Menschen) zu vermeiden bzw. so gering wiemöglich zu halten. Soweit möglich, erfolgte die Berücksichtigung kumulativer Umweltauswirkungenbereits auf regionalplanerischer Ebene bzw. ist Inhalt noch laufender Untersuchungenzu den vorgeschlagenen regionalplanerischen Festlegungen (betrifft insbesondere dieVorbehaltsgebiete Gewerbe und Industrie).6.11.2 Gegenüberstellung positiver und nachteiliger Umweltauswirkungenund Vergleich <strong>zum</strong> Status quoEine kapitel- sowie programmsatzweise Beurteilung <strong>des</strong> <strong>Entwurf</strong>s <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/R hinsichtlichauftretender positiver oder negativer Umweltauswirkungen erfolgte bereits in den Kapiteln4 und 5.2 <strong>des</strong> <strong>Umweltbericht</strong>s.Mai 2009 161


<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/RDen in Kapitel 6.11.1 zusammenfassend beschriebenen regionalplanerischen Festlegungenmit voraussichtlich nachteiligen Umweltauswirkungen sind nunmehr die regionalplanerischenFestlegungen mit überwiegend positiven Umweltauswirkungen gegenüberzustellen.Dazu zählen insbesondere die flächenkonkret festgelegten:• Vorranggebiete Naturschutz und Landschaftspflege (vgl. Kapitel 5.1 im <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong><strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/R) (ca. 12.460 ha bzw. ein Anteil von 3,5 % an der Planungsregion<strong>MM</strong>/R),• Vorbehaltsgebiete Naturschutz und Landschaftspflege (vgl. Kapitel 5.1 im <strong>Entwurf</strong><strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/R) (ca. 92.430 ha bzw. ein Anteil von 25,7 % an der Planungsregion<strong>MM</strong>/R),• Vorbehaltsgebiete Kompensation und Entwicklung (vgl. Kapitel 5.1 im <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong><strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/R) (ca. 16.630 ha bzw. ein Anteil von 4,6 % an der Planungsregion<strong>MM</strong>/R)aber auch• die <strong>zum</strong> Biotopverbund zählenden Flächen (vgl. Kapitel 5.1 im <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong><strong>MM</strong>/R) (ca. 104.280 ha bzw. ein Anteil von 29 % an der Planungsregion <strong>MM</strong>/R),• die Rastplätze durchziehender Vogelarten mit sehr hoher Funktionenbewertung (vgl.Kapitel 5.1 im <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/R) (ca. 1.500 ha bzw. ein Anteil von 0,4 % ander Planungsregion <strong>MM</strong>/R) und• die unzerschnittenen landschaftlichen Freiräume sehr hoher Funktionenbewertung(vgl. Kapitel 5.1 im <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/R) (ca. 73.091 ha bzw. ein Anteil von20,3 % an der Planungsregion <strong>MM</strong>/R).Diese Festlegungen gehen in ihrer Wirkung über die bestehenden fachrechtlichen Festsetzungen(z. B. Ausweisung von naturschutzfachlichen Schutzgebieten) hinaus. Eine Überlagerungaller hier aufgeführten Flächen ergibt eine Gesamtfläche von ca. 148.540 ha (41 %der Fläche der Planungsregion <strong>MM</strong>/R).Auch weitere rein textliche Festlegungen im <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/R in den Kapiteln 5.1(Umwelt- und Naturschutz), 5.2 (Erholung in Natur und Landschaft), 5.5 (RessourcenschutzWasser) sowie die Festlegungen im LEP M-V in den gleichlautenden Kapiteln sollen schwerpunktmäßigdem Schutz der Umwelt und einzelner Schutzgüter dienen. Weiterhin enthaltenauch andere Fachkapitel <strong>des</strong> <strong>Entwurf</strong>s <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/R sowie <strong>des</strong> verbindlichen LEP M-VFestlegungen, die der umweltverträglichen Gestaltung von Raumnutzungen und -funktionendienen. Diese Festlegungen und die aus ihnen zu erwartenden positiven bzw. verringertennachteiligen Umweltauswirkungen können den absehbaren nachteiligen Umweltauswirkungengegenübergestellt werden.Eine gemeinsame Darstellung flächenbezogener regionalplanerischer Festlegungen mitvoraussichtlich positiven bzw. nachteiligen Umweltauswirkungen zeigt Abbildung 16. Alsergänzende Darstellung werden die bestehenden Landschaftsschutzgebiete aufgenommen,die ähnlich den Vorbehaltsfestlegungen im <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/R von allen Planungsträgern zu berücksichtigensind.162Mai 2009


<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/RAbbildung 16: Bestehende und geplante Raumnutzungen/-funktionen (Auswahl entsprechend Legende) mitnachteiligen bzw. voraussichtlich nachteiligen Umweltauswirkungen sowie mit positiven bzw. voraussichtlichpositiven UmweltauswirkungenEs wird deutlich, dass sich sowohl aus den kartografischen als auch den textlichen regionalplanerischenFestlegungen eine unterschiedliche Betroffenheit von Schutzgütern in den Teilräumender Planungsregion ergibt. Während in einigen Räumen gehäuft regionalplanerischeFestlegungen mit nachteiligen Umweltauswirkungen auftreten (z.B. östlich und südlich derHansestadt Rostock sowie nordwestlich und südöstlich von Krakow am See), führen dieKonzentrationswirkungen regionalplanerischer Festlegungen (z.B. zur Wohnflächenentwicklung)sowie die Festlegungen <strong>zum</strong> Schutz von Freiräumen in anderen Teilräumen insgesamtin großem Maße zu einer Vermeidung negativer bzw. zu positiven Umweltauswirkungen. Inder Abbildung 16 ist gut zu erkennen, dass die hochwertigen Lebens- und Landschaftsräumebei der Ermittlung regionalplanerischer Festlegungen mit voraussichtlich negativen Umweltauswirkungensoweit wie möglich berücksichtigt wurden.Mai 2009 163


<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/RDas Ausmaß der durch das <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/R erreichten Vermeidung bzw. Verursachung belastenderUmwelteffekte im Vergleich <strong>zum</strong> Verzicht auf die regionalplanerischen Festlegungenim <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/R lässt sich allerdings nur schwer quantifizieren.Im Vergleich <strong>zum</strong> RROP <strong>MM</strong>/R 1994 bzw. seiner Teilfortschreibungen können <strong>zum</strong> Teil erheblicheVeränderungen festgestellt werden. In nahezu allen Bereichen ist es zu Neufestlegungenaber auch zur Aufhebung regionalplanerischer Festlegungen sowohl mit voraussichtlichpositiven als auch mit voraussichtlich negativen Umweltauswirkungen gekommen.Ebenso kommt es in nahezu allen Bereichen in der Summe zu einer Ausweitung flächenhafterFestlegungen, auch diese Aussage trifft sowohl auf Festlegungen mit voraussichtlichpositiven als auch mit voraussichtlich negativen Umweltauswirkungen zu.Als Resümee kann abgeleitet werden, dass der vorliegende <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/R geeignetist, eine insgesamt nachhaltige Entwicklung der Planungsregion <strong>MM</strong>/R zu befördern.Die zukünftige Entwicklung wird dazu führen, dass es in einigen Teilräume tendenziell zueiner weiteren Verbesserung der Umweltqualität kommen wird, andererseits aber auch Teilräumeexistieren, die infolge der Umsetzung regionalplanerischer Festlegungen eine Verschlechterungder Umweltqualität erfahren werden. Diese Verschlechterungen dürfen nur imunbedingt notwendigen Ausmaß sowie im Rahmen gesetzlich zugelassener Richt- undGrenzwerte erfolgen und bedürfen der Umsetzung geeigneter Kompensationsmaßnahmen.Die einzelnen regionalplanerischen Festlegungen mit zu erwartenden nachteiligen Umweltauswirkungenwerden im <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/R begründet und ergeben sich aus ökonomischen,ökologischen und sozialen Erfordernissen.7. FFH-Verträglichkeitsprüfung7.1 Allgemeines und Methodik7.1.1 Allgemeines§ 7 Abs. 7 Raumordnungsgesetz bestimmt, dass bei der Aufstellung von Raumordnungsplänennach den §§ 8 und 17 Abs. 2 und 3 die Vorschriften <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>naturschutzgesetzesüber die Zulässigkeit und Durchführung von derartigen Eingriffen einschließlich der Einholungder Stellungnahme der Europäischen Kommission anzuwenden sind, wenn Gebietevon gemeinschaftlicher Bedeutung oder europäische Vogelschutzgebiete in ihren für dieErhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen erheblich beeinträchtigtwerden können.Regelungen zur Verträglichkeit und Zulässigkeit von Projekten sowie Ausnahmen sind in§ 34 Bun<strong>des</strong>naturschutzgesetz (BNatSchG) enthalten. Gemäß § 35 BNatSchG gilt dieser§ 34 auch für bestimmte Pläne, u. a. Regionalpläne. Entsprechende Regelungen zu Eingriffenmit Auswirkungen auf Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und Europäische Vogelschutzgebieteenthält das Lan<strong>des</strong>naturschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LNatGM-V) in § 18. Nach Abs. 7 sind die Bestimmungen <strong>des</strong> § 18 Abs. 1 bis 4 und 6 bei der Aufstellungder Raumentwicklungsprogramme, entsprechend anzuwenden.Entsprechend LNatG M-V ist ein Eingriff unzulässig, wenn die Prüfung der Verträglichkeitergibt, dass es zu erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigungen eines FFH- oder Vogelschutzgebietsin seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichenBestandteilen führen kann (§ 18 Abs. 1 LNatG M-V).Sofern beide der folgenden Voraussetzungen erfüllt sind, sind davon jedoch Ausnahmenmöglich (§ 18 Abs. 2 LNatG M-V):• Zwingende Gründe <strong>des</strong> überwiegenden öffentlichen Interesses einschließlich sozialerund wirtschaftlicher Art machen den Eingriff notwendig.164Mai 2009


<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/R• Zumutbare Alternativen, den mit dem Eingriff verfolgten Zweck an anderer Stelle ohneoder mit geringeren Beeinträchtigungen zu erreichen, sind nicht vorhanden.Sind Gebiete mit prioritären Arten oder Lebensräumen betroffen, müssen zwingende Gründe<strong>des</strong> überwiegenden öffentlichen Interesses im Zusammenhang mit der Gesundheit <strong>des</strong>Menschen, der öffentlichen Sicherheit oder maßgeblichen günstigen Auswirkungen auf dieUmwelt geltend gemacht werden. Sonstige Gründe können nur nach Einholung einer Stellungnahmeder Kommission berücksichtigt werden (§ 18 Abs. 3 LNatG M-V).Die Verträglichkeitsprüfungen für die Festlegungen im Regionalen Raumentwicklungsprogrammerfolgen im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung als gesonderte Prüfung.Aus den Rechtsgrundlagen ergibt sich, dass im Rahmen der Aufstellung <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/Ralle Festlegungen <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/R, die eine Änderung der Raumnutzung vorbereiten, daraufhinzu überprüfen sind, ob sie die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck von Fauna-Flora-Habitat-Gebieten oder von Europäischen Vogelschutzgebieten erheblich beeinträchtigenkönnen. Dabei ist der Maßstab <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/R von 1 : 100 000 zu beachten.Unterschieden werden muss die Vorgehensweise der FFH-Verträglichkeitsprüfung in derBetrachtung von Zielen und von Grundsätzen der Raumordnung.• Bei den Zielen der Raumordnung handelt es sich um abschließend abgewogeneLetztentscheidungen <strong>des</strong> Planungsträgers. Daher können keine Festlegungen in das<strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/R als Ziel der Raumordnung aufgenommen werden, die aufgrund einerungeklärten Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen eines Natura2000-Gebiets bzw.fehlender Ausnahmevoraussetzungen ggf. nicht realisierbar sind. Gegenstand derÜberprüfung ist daher die Realisierbarkeit der Festlegung aus überörtlicher Sicht,nicht jedoch detaillierte Abgrenzungen oder Vermeidungsmaßnahmen. Diese Aspektekönnen auf örtlicher Ebene ggf. eine weitergehende Prüfung der FFH-Verträglichkeit erforderlich machen.• Die Grundsätze der Raumordnung dagegen unterliegen einem Abwägungsvorbehalt.Gegenstand der Überprüfung ist hier eine Prognose potenziell erheblicher bzw.nachhaltiger Beeinträchtigungen von für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweckmaßgeblichen Bestandteilen der Natura2000-Gebiete. Aufgrund <strong>des</strong> unzureichendenKenntnisstan<strong>des</strong> über die in den Vorbehaltsgebieten umzusetzenden Vorhaben und<strong>des</strong> teilweise langfristigen Realisierungszeitraums solcher Vorhaben (z.B. VorbehaltsgebieteRohstoffsicherung), kann die Verträglichkeit <strong>des</strong> mit der Festlegung verbundenenVorhabens erst in nachfolgenden Planungsverfahren abschließend überprüftwerden, wobei dann neben den konkreten Auswirkungen <strong>des</strong> Vorhabens undden naturschutzfachlichen Belangen auch die mit dem Vorhaben verbundenen öffentlichen,sozialen und wirtschaftlichen Interessen einzubeziehen sind. Auf Ebene<strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/R kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass auf Teilflächenoder in Ausnahmefällen auf der Gesamtfläche eine temporäre oder dauerhafte Unzulässigkeitvon Vorhaben in nachgeordneten Verfahren ermittelt wird.7.1.2 MethodikEine erste überschlägige Prognose, ob Natura2000-Gebiete von Ziel- oder Grundsatzfestlegungenbetroffen sein können, enthält Kapitel 3 <strong>des</strong> <strong>Umweltbericht</strong>s. Eine flächenkonkretePrognose sowie bei Bedarf die eigentliche FFH-Verträglichkeitsprüfung ist Inhalt nachfolgenderKapitel 7.2 bis 7.9. Geprüft werden nicht nur die potenziellen Auswirkungen von regionalplanerischenFestlegungen die innerhalb der Natura2000-Gebiete liegen. Auch Festlegungen,die Störungen verursachen, die von außerhalb zu einer erheblichen Beeinträchtigungder Natura2000-Gebiete führen können, werden bei der Prüfung berücksichtigt. In Abhängigkeitvon der zu prüfenden Festlegung werden in die Betrachtung FFH-Gebiete, die ineinem Umkreis von bis zu 3 km um das Plangebiet liegen und EU-Vogelschutzgebiete, diein einem Umkreis von bis zu 6 km um das Plangebiet liegen, einbezogenen. Die Einbeziehungweiter entfernt liegender Gebiete wurde im Einzelfall entschieden. Eine Übersicht überMai 2009 165


<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/Ralle bei dieser Vorgehensweise einbezogenen Natura2000-Gebiete und den potenziell betroffenenNatura2000-Gebieten enthält Anhang 8.1.2.Die Auswahl der regionalplanerischen Festlegungen, für die FFH-Verträglichkeitsprüfungendurchzuführen sind und die Bestimmung der in die Prüfung einzubeziehenden Natura2000-Gebiete erfolgte im Rahmen <strong>des</strong> Scopingverfahrens und im Rahmen zusätzlicher Abstimmungenzwischen dem Regionalen <strong>Planungsverband</strong> <strong>MM</strong>/R und den Naturschutzbehörden.Alle Natura2000-Gebiete, für die erhebliche Auswirkungen nicht ausgeschlossen werdenkönnen, werden in Anhang 7.1.2_1 (FFH) und 7.1.2_2 (SPA) anhand der Informationen ausden Standarddatenbögen u.a. beschrieben. Die Natura2000-Gebiete werden auf Karte 6 im<strong>Umweltbericht</strong> dargestellt.7.2 Halbinsel Wustrow7.2.1 Datengrundlagen und Inhalt der VerträglichkeitsprüfungBestandteile der Entwicklung eines touristischen Vorhabens auf der Halbinsel Wustrow sinddie Wiedernutzbarmachung der bestehenden baulichen Anlagen (Alte Gartenstadt u.a.) undggf. die Nutzung der sich westlich anschließenden Freiflächen bis zur Grenze <strong>des</strong> NSG.Bereits im nicht abgeschlossenen Raumordnungsverfahren von 2002 wurden die zu diesemZeitpunkt vorliegenden Planungen „Alte und Neue Gartenstadt“ sowie die Errichtung einesGolfplatzes auf der sich anschließenden Freifläche einer FFH-Verträglichkeitsprüfung unterzogen.Beide ehemals geplanten Vorhaben werden in Kapitel 6.2.3 <strong>des</strong> vorliegenden <strong>Umweltbericht</strong>sin allgemeiner Form beschrieben. Da sich auch zukünftige Nutzungskonzeptean der vorliegenden Rahmenplanung für die Entwicklung der Halbinsel Wustrow orientierenmüssen, ist davon auszugehen, dass mit ihnen keine über die Planungen von 2002 hinausgehendenNutzungsintensitäten umgesetzt werden können. Daher erscheint es prinzipiellmöglich, die FFH-Verträglichkeitsstudie von 2002 in nachfolgende Betrachtungen einzubeziehen.In der FFH-Verträglichkeitsstudie von 2002 wurde untersucht, ob aus dem Bau, aus der Anlageund dem Betrieb einer Ferien- und Wohnhaussiedlung sowie eines Golfplatzes erheblicheAuswirkungen auf die zu diesem Zeitpunkt maßgeblichen Natura2000-Gebiete zu erwartensind. Zu dem maßgeblichen Schutzgebieten zählten das potenzielle FFH-Gebiet„Wismarbucht: Wustrow und Salzhaff“ und das gemeldete SPA-Gebiet „KüstenlandschaftWismar Bucht“ (DE 2034 – 401).Zwischenzeitlich wurde das potenzielle FFH-Gebiet mit anderen potenziellen FFH-Gebietenzusammengeführt, unter Einbeziehung der gesamten Wismarbucht erweitert und umbenanntin „Wismarbucht“ (DE 1934 – 302). Das SPA-Gebiet wurde durch das mittlerweilegemeldete SPA-Gebiet „Wismarbucht und Salzhaff“ (DE 1934 – 401) ersetzt, wobei im neuenGebiet im Raum Wustrow/Salzhaff die Abgrenzung verändert wurde. So sind die Bereicheder „Alten und Neuen Gartenstadt“, die westlich angrenzenden Freiflächen bis <strong>zum</strong>NSG und der nordöstlichste Teil <strong>des</strong> Salzhaffs nicht mehr Bestandteil <strong>des</strong> SPA-Gebietes.Dadurch werden durch die hier betrachteten Vorhaben, anders als 2002 angenommen, keineunmittelbar zu einem Natura2000-Gebiet gehörenden Flächen in Anspruch genommenwerden.Die Beschreibung der potenziell betroffenen Natura2000-Gebiete „Wismarbucht“ (FFH) und„Wismarbucht und Salzhaff“ (SPA) erfolgt in den Anhängen 7.1.2-1 und 7.1.2-2 auf derGrundlage der Standarddatenbögen. Die Natura2000-Gebiete werden auf Karte 6 <strong>des</strong> <strong>Umweltbericht</strong>sdargestellt.Nachfolgend werden die Ergebnisse der FFH-Verträglichkeitsstudie <strong>zum</strong> ROV von 2002dargestellt, wobei vorab geprüft wird, ob sich die Angaben zu den zu schützenden Arten undLebensräumen im Vergleich zwischen 2002 und 2009 geändert haben.166Mai 2009


<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/R7.2.2 Auswertung der im Rahmen <strong>des</strong> Raumordnungsverfahrens vorgelegtenFFH-VerträglichkeitsstudieFFH-Gebiet „Wismarbucht“ (DE 1934 – 302)Folgende Lebensraumtypen werden im Standarddatenbogen aufgeführt, die 2002 noch nichtin die Prüfung einbezogen wurden: 1150* Strandseen der Küste (Lagunen), 1310 Queller-Watt, 1330 Salzgrünland <strong>des</strong> Atlantiks, der Nord- und Ostsee mit Salzschwaden-Rasen,2160 Sanddorn-Gebüsch der Küstendünen, 3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetationvom Typ Magnopotamion oder Hydrocharition, 6210* Trespen-Schwingel-Kalk-Trockenrasen. Ein 2002 einbezogener Lebensraumtyp wird dagegen nicht mehr aufgeführt:2190 Feuchte Dünentäler.Folgende Arten werden im Standarddatenbogen aufgeführt, die 2002 noch nicht in die Prüfungeinbezogen wurden: 1364 Kegelrobbe; 1355 Fischotter; 1351 Schweinswal; 1166Kammmolch; 1099 Flussneunauge; 1095 Meerneunauge; 1106 Lachs; 1014 Schmale Windelschnecke.GolfplatzDas Plangebiet befindet sich außerhalb <strong>des</strong> FFH-Gebietes, so dass eine direkte Beanspruchungvon Lebensraumtypen gemeinschaftlicher Bedeutung innerhalb <strong>des</strong> Plangebietsausgeschlossen werden kann. Untersucht wurden die möglichen Beeinträchtigungenin Folgewirkung von Nährstoffeinträgen und Grundwasserabsenkungen für die in dieBetrachtung einbezogenen Lebensraumtypen.Für die Lebensraumtypen <strong>des</strong> Salzhaffs (1140 und 1160) wurde eine erhebliche Beeinträchtigungdurch Nähr- und Schadstoffeinträge ausgeschlossen. Auch eine Beeinträchtigungterrestrischer Lebensraumtypen, hier durch Grundwasserabsenkungen infolge einerRohwassergewinnung, wurde ausgeschlossen.„Alte und Neue Gartenstadt“Es wurden keine Beeinträchtigungen ermittelt.SPA-Gebiet „Wismarbucht und Salzhaff“ (DE 1934 – 401)Folgende nach Anhang I der Vogelschutzrichtlinie zu schützenden Vogelarten werden imStandarddatenbogen aufgeführt, die 2002 noch nicht in die Prüfung einbezogen wurden:A021 Rohrdommel, A031 Weißstorch, A038 Singschwan, A068 Zwergsäger, A073 Schwarzmilan,A074 Rotmilan, A081 Rohrweihe, A094 Fischadler, A119 Tüpfelsumpfhuhn, A122Wachtelkönig, A127 Kranich, A193 Flussseeschwalbe, A229 Eisvogel, A236 Schwarzspecht,A238 Mittelspecht, A246 Heidelerche, A320 Zwergschnepper, A338 Neuntöter.Folgende, nicht in Anhang I der Vogelschutzrichtlinie enthaltenen, regelmäßig vorkommendenZugvögel werden im Standarddatenbogen aufgeführt, die 2002 noch nicht in die Prüfungeinbezogen wurden: A048 Brandgans, A070 Gänsesäger, A130 Austernfischer, A137Sandregenpfeifer, A162 Rotschenkel.Alle 2002 im Untersuchungsgebiet vorkommenden Vogelarten wurden kartiert und ihre potenzielleBeeinträchtigung und Gefährdung bereits in der Umweltprüfung <strong>zum</strong> Vorhabenbetrachtet (vgl. Zusammenfassung in Kapitel 6.2.4). Die FFH-Verträglichkeitsstudie von2002 befasst sich nochmals detailliert mit dem Vorkommen und der Verbreitung geschützterArten. Diese Informationen können hier nicht vollständig wiedergegeben werden. Aufgeführtwerden nachfolgend die Ergebnisse der Untersuchung von Beeinträchtigungen durch direkteFlächeninanspruchnahme, durch Scheuchwirkung (Vogelzug, -rast, -mauser und -brut) unddurch Folgewirkungen von Nährstoffeinträgen.Mai 2009 167


<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/RGolfplatzTabelle 35Ergebnisse der Verträglichkeitsstudie von 2002Vogelart/Bereichemit besondererFunktionerhebliche Beeinträchtigungumzusetzende MaßnahmenSperbergrasmücke/offeneund halboffeneLandschaftmit Verbuschungszonenneinaber Vergrämung währendBauzeit- an Nutzungsansprüche der Sperbergrasmückeangepasste Gestaltung der Freifläche- eingeschränkte Durchführung von Großveranstaltungenwährend BrutzeitZugvögel nein - kein Nährstoffeintrag in das Salzhaff„Alte und Neue Gartenstadt“Tabelle 36Ergebnisse der Verträglichkeitsstudie von 2002Vogelart / Bereichemit besondererFunktionerhebliche Beeinträchtigungumzusetzende MaßnahmenZwergseeschwalbe/störungsarmeSand- und KiessträndeSperbergrasmücke/offeneundhalboffene Landschaftmit Verbuschungszonenneinnein- Betretungsverbot <strong>des</strong> Kieler Ortes und <strong>des</strong>„Durchbruchs“ für Surfer durchsetzen- Betretungsverbot oder stark eingeschränkteBetretungsmöglichkeiten für NSG- 50 bis 100 m breite Bereiche hin zur Außenküsteund 50 bis 200 m breite Bereiche hin<strong>zum</strong> Salzhaff bleiben unbebaut (hier Brutplätzevorhanden)Zugvögel/Salzhaff nein - Beschränkung der Nutzung <strong>des</strong> Salzhaffsdurch Surfer- kein eigener Zugang <strong>zum</strong> Salzhaff für Surferund Badegäste von der Halbinsel WustrowausSeevögel, Wasservögel,Watvögel,Möwen/störungsarmeUferlinienund störungsfreieWasserflächen(Nahrungshabitat)ja: Höckerschwanja: Singschwannein: Zwergschwanja: Tafelenteja: Reiherenteja: Bergenteja: Schellenteja: Pfeifentenein: Bless- undSaatgänsenein: Graugansja: Blesshuhnja: Mittelsägernein: SeeadlerUmsetzung von Maßnahmen <strong>zum</strong> Schutz, zurVermeidung und Minderung bzw. von Alternativlösungen:Zeitliche und räumliche Beschränkung <strong>des</strong>Surfens in folgenden Monaten:SeptemberSeptemberAprilApril und SeptemberAprilApril und SeptemberApril und SeptemberAugust, SeptemberSeptember168Mai 2009


<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/R7.2.3 Ergebnisweiterhin:- Erlass von Befahrensverordungen (Voraussetzung:gesamtes Salzhaff wird NSG)- gezielte Verlagerung von Wassersportaktivitätenan die AußenküsteIn der FFH-Verträglichkeitsprüfung im Rahmen der Umweltprüfung <strong>zum</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/R kannfestgestellt werden, dass in der vorliegenden Untersuchung (Freie Planungsgruppe BerlinGmbH 2002) für die Errichtung eines Golfplatzes auf der Freifläche westlich der „Alten- undNeuen Gartenstadt“ von einer FFH-Verträglichkeit <strong>des</strong> Vorhabens ausgegangen wird. DieErrichtung der „Alten und Neuen Gartenstadt“ selbst wurde ebenfalls als verträglich eingestuft,allerdings könnte die aus ihr resultierende stärkere touristische Frequentierung derHalbinsel Wustrow und insbesondere <strong>des</strong> Salzhaffs zu erheblichen Beeinträchtigungen <strong>des</strong>SPA-Gebietes „Wismarbucht und Salzhaff“ (DE 1934 – 401) führen. Da eine grundsätzlicheUmsetzbarkeit <strong>des</strong> Vorhabens abgeleitet werden kann, wird die Grundsatzfestlegung in Programmsatz3.1.3 (5) beibehalten.Eine abschließende Einschätzung der Verträglichkeit einer touristischen Nutzung der HalbinselWustrow kann im Rahmen der Umweltprüfung <strong>zum</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/R aus folgenden Gründennicht vorgenommen werden:• Seit der Erstellung der FFH-Verträglichkeitsstudie von 2002 ist viel Zeit vergangenund wird bis zur Planung eines konkreten Vorhabens voraussichtlich weiterhin vielZeit vergehen, so dass eine Aktualisierung der Lebensraum- und Artenerhebungenals Grundlage einer erneuten FFH-Verträglichkeitsprüfung als notwendig angesehenwird.• Die Änderungen der Listen der geschützten Arten und Lebensraumtypen in denStandarddatenbögen <strong>zum</strong> FFH-Gebiet „Wismarbucht“ (DE 1934 – 302) und <strong>zum</strong>SPA-Gebiet „Wismarbucht und Salzhaff“ (DE 1934 – 401) können zu verändertenBewertungen bzw. zu weiteren Maßgaben im Ergebnis einer erneuten FFH-Verträglichkeitsprüfungführen.• Die im Vergleich zu 2002 geänderte Abgrenzung <strong>des</strong> SPA-Gebietes ist in der obenausgewerteten FFH-Verträglichkeitsstudie noch nicht berücksichtigt und kann ebenfallszu veränderten Bewertungen in einer erneuten FFH-Verträglichkeitsprüfung führen.• Veränderte Planungen zur Umsetzung eines touristischen Vorhabens auf der HalbinselWustrow können im Vergleich zu den in 2002 untersuchten Varianten zu anderenAuswirkungen führen, die wiederum zu Änderungen der Bewertung in der FFH-Verträglichkeitsprüfung führen können. Ggf. kann von einer FFH-Verträglichkeitsprüfungauch abgesehen werden, wenn keine erheblichen Auswirkungen absehbarsind.Entscheidungen über die Notwendigkeit und die Inhalte einer detaillierten FFH-Verträglichkeitsprüfungsind Inhalt nachfolgender Planverfahren.7.3 Hafenneubau an der Ostseeküste7.3.1 Datengrundlagen und Inhalt der VerträglichkeitsprüfungDer Vorzugsstandort eines zukünftigen Sportboothafens wurde bereits im nicht abgeschlossenenRaumordnungsverfahren von 2002 bestimmt (km 110,2). Mit den Antragsunterlagen<strong>zum</strong> ROV wurde eine FFH-Verträglichkeitsstudie vorgelegt. Untersucht wurde u.a., ob ausdem Bau, der Anlage und dem Betrieb einer Marina erhebliche Auswirkungen auf die zudiesem Zeitpunkt maßgeblichen Natura2000-Gebiete zu erwarten sind. Zu den maßgebli-Mai 2009 169


<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/Rchen Schutzgebieten zählten das potenzielle FFH-Gebiet „Wismarbucht: Wustrow und Salzhaff“und das gemeldete SPA-Gebiet „Küstenlandschaft Wismar Bucht“ (DE 2034 – 401).Zwischenzeitlich wurde das potenzielle FFH-Gebiet mit anderen FFH-Gebieten zusammengeführt,unter Einbeziehung der gesamten Wismarbucht erweitert und umbenannt in „Wismarbucht“(DE 1934 – 302). Das SPA-Gebiet wurde durch das SPA-Gebiet „Wismarbuchtund Salzhaff“ (DE 1934 – 401) ersetzt, wobei im neuen Gebiet im Raum Wustrow/Salzhaffdie Abgrenzung verändert wurde. So sind die Bereiche der „Alten und Neuen Gartenstadt“,die westlich angrenzenden Freiflächen bis <strong>zum</strong> NSG und der nordöstlichste Teil <strong>des</strong> Salzhaffsnicht mehr Bestandteil <strong>des</strong> SPA-Gebietes. Dadurch würden beim Bau einer Marina,anders als 2002 angenommen, keine unmittelbar zu einem Natura2000-Gebiet gehörendenFlächen in Anspruch genommen werden.Die Beschreibung der potenziell betroffenen Natura2000-Gebiete „Wismarbucht“ (FFH) und„Wismarbucht und Salzhaff“ (SPA) erfolgt in den Anhängen 7.1.2-1 und 7.1.2-2 auf derGrundlage der Standarddatenbögen.Nachfolgend werden die Ergebnisse der FFH-Verträglichkeitsstudie <strong>zum</strong> ROV von 2002dargestellt, wobei vorab geprüft wird, ob sich die Angaben zu den zu schützenden Arten undLebensräumen im Vergleich zwischen 2002 und 2009 geändert haben.7.3.2 Auswertung der im Rahmen <strong>des</strong> Raumordnungsverfahrens vorgelegtenFFH-VerträglichkeitsstudieFFH-Gebiet „Wismarbucht“ (DE 1934 – 302)Folgende Lebensraumtypen werden im Standarddatenbogen aufgeführt, die 2002 noch nichtin die Prüfung einbezogen wurden: 1150* Strandseen der Küste (Lagunen), 1310 Queller-Watt, 1330 Salzgrünland <strong>des</strong> Atlantiks, der Nord- und Ostsee mit Salzschwaden-Rasen,2160 Sanddorn- Gebüsch der Küstendünen, 3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetationvom Typ Magnopotamion oder Hydrocharition, 6210* Trespen-Schwingel-Kalk-Trockenrasen. Ein 2002 einbezogener Lebensraumtyp wird nicht mehr aufgeführt: 2190Feuchte Dünentäler.Folgende Arten werden im Standarddatenbogen aufgeführt, die 2002 noch nicht in die Prüfungeinbezogen wurden: 1364 Kegelrobbe; 1355 Fischotter; 1351 Schweinswal; 1166Kammmolch; 1099 Flussneunauge; 1095 Meerneunauge; 1106 Lachs; 1014 Schmale Windelschnecke.Eine erhebliche Beeinträchtigung von Lebensraumtypen durch direkte Flächeninanspruchnahmeist ausgeschlossen. Die FFH-Verträglichkeitsstudie von 2002 kommt zu dem Ergebnis,dass durch die zu prognostizierende Veränderung der Strömungsverhältnisse und <strong>des</strong>Sedimenttransports als Folge der Errichtung der Marina sowie durch die geringen Schadstoffemissionenin das Ostseewasser (Schmutz- und Schmierstoffe, Antifouling-Mittel) währendder Betriebszeit der Marina keine erheblichen Beeinträchtigungen mariner Lebensraumtypenan der Außenküste zu erwarten sind, wenn der Vorzugsstandort bei km 110,2gewählt wird, der Bau so erfolgt, dass der Sedimenttransport nur unwesentlich unterbrochenwird und alle bestehenden Grenz- und Richtwerte beim Technik- und Stoffeinsatz eingehaltenwerden. Von Vorteil ist die Lage <strong>des</strong> Marinastandortes entgegengesetzt der Richtungder Hauptmeeresströmung.SPA-Gebiet „Wismarbucht und Salzhaff“ (DE 1934 – 401)Folgende nach Anhang I der Vogelschutzrichtlinie zu schützende Vogelarten werden imStandarddatenbogen aufgeführt, die 2002 noch nicht in die Prüfung einbezogen wurden:A021 Rohrdommel, A031 Weißstorch, A038 Singschwan, A068 Zwergsäger, A073 Schwarzmilan,A074 Rotmilan, A081 Rohrweihe, A094 Fischadler, A119 Tüpfelsumpfhuhn, A122Wachtelkönig, A127 Kranich, A193 Flussseeschwalbe, A229 Eisvogel, A236 Schwarzspecht,A238 Mittelspecht, A246 Heidelerche, A320 Zwergschnepper, A338 Neuntöter.170Mai 2009


<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/RFolgende, nicht in Anhang I der Vogelschutzrichtlinie enthaltenen, regelmäßig vorkommendenZugvögel werden im Standarddatenbogen aufgeführt, die 2002 noch nicht in die Prüfungeinbezogen wurden: A048 Brandgans, A070 Gänsesäger, A130 Austernfischer, A137Sandregenpfeifer, A162 Rotschenkel.9 Vogelarten, die 2002 einbezogen wurden, sind nicht mehr Inhalt <strong>des</strong> Standarddatenbogens.Alle 2002 im Untersuchungsgebiet vorkommenden Vogelarten wurden kartiert und ihre potenzielleBeeinträchtigung und Gefährdung bereits in der Umweltprüfung <strong>zum</strong> Vorhabenbetrachtet (vgl. Zusammenfassung in Kapitel 6.3.4). Die FFH-Verträglichkeitsstudie von2002 befasst sich nochmals detailliert mit dem Vorkommen und der Verbreitung geschützterArten. Diese Informationen können hier nicht vollständig wiedergegeben werden. Die wesentlichenErgebnisse bezüglich <strong>des</strong> Vorhabens sind:Tabelle 37Ergebnisse der Verträglichkeitsstudie von 2002Vogelart erhebliche Beeinträchtigungumzusetzende MaßnahmenZwergseeschwalbeUferschwalbeneinBetretungsverbot <strong>des</strong> Kieler Ortes und <strong>des</strong> „Durchbruchs“durchsetzennein Umsetzung <strong>des</strong> Vorhabens bei km 110,2Zugvögel nein (bestätigt auch durch ein 1995 vom LUNG in Auftrag gegebenesGutachten – Gosselck, 1995)7.3.3 ErgebnisIn der FFH-Verträglichkeitsprüfung im Rahmen der Umweltprüfung <strong>zum</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/R kannfestgestellt werden, dass in zwei vorliegenden Untersuchungen (Frei Planungsgruppe BerlinGmbH 2002 und Gosselck 1995) für den Bau einer Marina an der Außenküste von Wustrowvon einer FFH-Verträglichkeit <strong>des</strong> Vorhabens ausgegangen wird, wenn bestimmte Maßnahmenumgesetzt werden. Da eine grundsätzliche Umsetzbarkeit <strong>des</strong> Vorhabens abgeleitetwerden kann, wird die Grundsatzfestlegung in Programmsatz 3.1.3 (11) beibehalten.Eine abschließende Einschätzung der Verträglichkeit <strong>des</strong> Baus einer Marina kann im Rahmender Umweltprüfung <strong>zum</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/R aus folgenden Gründen nicht vorgenommen werden:• Seit der Erstellung der FFH-Verträglichkeitsstudie von 2002 ist viel Zeit vergangenund wird bis zur Planung eines konkreten Vorhaben voraussichtlich weiterhin vielZeit vergehen, so dass eine Aktualisierung der Lebensraum- und Artenerhebungenals Grundlage einer erneuten FFH-Verträglichkeitsprüfung als notwendig angesehenwird.• Die Änderungen der Listen der geschützten Arten und Lebensraumtypen in denStandarddatenbögen <strong>zum</strong> FFH-Gebiet „Wismarbucht“ (DE 1934 – 302) und <strong>zum</strong>SPA-Gebiet „Wismarbucht und Salzhaff“ (DE 1934 – 401) können zu verändertenBewertungen bzw. zu weiteren Maßgaben im Ergebnis einer erneuten FFH-Verträglich-keitsprüfung führen.• Die im Vergleich zu 2002 geänderte Abgrenzung <strong>des</strong> SPA-Gebietes ist in der obenausgewerteten FFH-Verträglichkeitsstudie noch nicht berücksichtigt und kann ebenfallszu veränderten Bewertungen in einer erneuten FFH-Verträglichkeitsprüfung führen.• Veränderte Planungen zur Errichtung einer Marina auf der Halbinsel Wustrow könnenim Vergleich zu den in 2002 untersuchten Varianten zu anderen Auswirkungenführen, die wiederum zu Änderungen der Bewertung in der FFH-Verträglichkeitsprüfung führen können. Ggf. kann von einer FFH-Verträglich-Mai 2009 171


<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/Rkeitsprüfung auch abgesehen werden, wenn keine erheblichen Auswirkungen absehbarsind.Entscheidungen über die Notwendigkeit und die Inhalte einer detaillierten FFH-Verträglichkeitsprüfungsind Inhalt nachfolgender Planverfahren.7.4 Vorranggebiete für Gewerbe und Industrie7.4.1 Ermittlung <strong>des</strong> regionalen PrüferfordernissesAirpark Rostock-Laage:Nordwestlich <strong>des</strong> festgelegten Vorranggebietes liegt in ca. 350 m Entfernung und getrenntdurch die Autobahn A 19 das FFH-Gebiet „Hohensprenzer, Dudinghausener und DolgenerSee“. Nördlich liegt in ca. 550 m Entfernung das FFH-Gebiet „Recknitz- und Trebeltal mitZuflüssen“. Erhebliche Beeinträchtigungen könnten sich z.B. aus Stoffemissionen aus demVorranggebiet heraus ergeben. Daher erfolgt eine weitergehende Betrachtung in den Kapiteln7.4.2 bis 7.4.4.Rostock-Mönchhagen:Nördlich <strong>des</strong> potenziellen Vorranggebietes liegt in ca. 2 km Entfernung das FFH-Gebiet„Wälder und Moore der Rostocker Heide“. Erhebliche Beeinträchtigungen können ausgeschlossenwerden.Rostock-Poppendorf:Ca. 3,3 km südöstlich vom festgelegten Vorranggebiet liegt das FFH-Gebiet „BillenhägerForst“. Die im Rahmen der Erarbeitung <strong>des</strong> Bebauungsplanes erstellte Umweltverträglichkeitsstudiebeinhaltet keine FFH-Verträglichkeitsprüfung. Erhebliche Beeinträchtigungenkönnen ausgeschlossen werden.7.4.2 Datengrundlagen und Inhalt der VerträglichkeitsprüfungLaageInhalt der Verträglichkeitsprüfung ist das gesamte auf im <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/R festgelegte VorranggebietGewerbe und Industrie. Die im Rahmen der Erarbeitung der Bebauungspläne erstelltenUmweltverträglichkeitsstudien beinhalten keine FFH-Verträglichkeitsprüfungen. Der Flächennutzungsplan<strong>des</strong> ehemaligen Planungsverban<strong>des</strong> Laage von 2005 enthält für das Gesamtgebiet„Airpark Rostock-Laage“ eine überschlägige Vorprüfung anhand möglicher Beeinträchtigungsfaktoren.Die Aussagen dieser Vorprüfung bilden auch die Grundlage derBetrachtungen im Rahmen der FFH-Verträglichkeitsprüfung auf regionaler Ebene.Erheblich betroffen sein könnten das westlich <strong>des</strong> Vorranggebietes in ca. 350 m Entfernungliegende FFH-Gebiet „Hohensprenzer, Dudinghausener und Dolgener See“ (DE 2039 – 301)sowie das östlich in ca. 500 m Entfernung liegende FFH-Gebiet „Recknitz- und Trebeltal mitZuflüssen“ (DE 1943 – 301). Zwischen dem Vorranggebiet Gewerbe und Industrie und denFFH-Gebieten liegen in beiden Fällen stark befahrene Verkehrstrassen (Autobahn A19 bzw.Bun<strong>des</strong>straße B103).Die Beschreibung der potenziell betroffenen Natura2000-Gebiete erfolgt im Anhang 7.1.2-1auf der Grundlage der Standarddatenbögen.Im nachfolgenden Kapitel 7.4.3 werden die Ergebnisse der überschlägigen Vorprüfung imRahmen <strong>des</strong> Flächennutzungsplans wiedergegeben.7.4.3 Auswertung vorliegender FFH-VerträglichkeitsvorprüfungLaageAuszug aus der überschlägigen Vorprüfung im Rahmen <strong>des</strong> Flächennutzungsplans für dasGewerbegebiet Airpark Rostock-Laage:172Mai 2009


<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/RAuswirkungen auf die Natura2000-Gebiete durch Überbauung oder Zerschneidung von Flächenwerden durch die Darstellung <strong>des</strong> Gewerbegebietes im Flächennutzungsplan nichthervorgerufen. „Emissionen von Industrie- und Gewerbegebieten können insbesondereVerbrennungsschadstoffe, Nährstoffe, Schwermetalle, Säurebildner oder Stäube enthaltenoder ggf. sekundär die Bildung solcher Stoffe hervorrufen, die bei trockener oder nasserDeposition zu Veränderungen der Artenzusammensetzung in den Lebensräumen oder zudirekten Schädigungen von Tieren und Pflanzen führen können. Auf der Ebene der Bauleitplanungkönnen die emissionsbedingten Auswirkungen sich künftig ansiedelnder Betriebenicht bewertet werden. Solche Auswirkungen sind anlagen- aber nicht baugebietsspezifisch.Ein Flächennutzungsplan kann bis zu seiner Fortschreibung 15 Jahre Gültigkeit besitzen. Insolchen Zeiträumen kann, wie die Entwicklung der vergangenen Jahrzehnte zeigt, der wissenschaftlich-technischeFortschritt wesentlich zu einer Verringerung <strong>des</strong> Schadstoffausstoßesvon Betrieben und Anlagen beitragen. Nicht zuletzt sind die konkreten emissionsbedingtenAuswirkungen genehmigungsbedingter Anlagen auf das Natura2000-Gebiet im Rahmeneines immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens zwingend zu prüfen. § 36BNatSchG ist anzuwenden. In jedem Fall ist zu beachten, dass sich das Natura2000-Gebiet(Recknitz- und Trebeltal mit Zuflüssen) in der Hauptabwindrichtung <strong>des</strong> Gewerbestandortesbefindet. Auswirkungen auf das Natura2000-Gebiet durch Einleitungen oder die Ableitungvon Oberflächenwasser bestehen nicht, da der Auswirkungsbereich <strong>des</strong> Vorhabens hydrologischdurch den Liessower Damm vom FFH-Gebiet (Recknitztal) getrennt ist. Typisch fürGewerbe- und Industriegebiete und im vorliegenden Gebiet zulässig sind große Gebäudehöhenbis über zehn Meter, so dass eine optische Fernwirkung entstehen kann, die in dasNatura2000-Gebiet hineinwirkt. Mindernd dürfte sich am Standort Airpark Laage auswirken,dass schutzgebietsseitig der o.g. Flächenabstand besteht und dass eine umfangreicheRandeingrünung festgesetzt wird. Über die Zulässigkeit betriebsspezifischer Licht- undLärmemissionen – auch in der Wirkung auf das Schutzgebiet – ist im Rahmen der Genehmigungsverfahrenzu entscheiden. § 36 BNatSchG ist anzuwenden.Nach überschlägiger Vorprüfung ist im Ergebnis festzustellen, dass der Flächennutzungsplankein Plan im Sinne <strong>des</strong> § 10 (1) Nr. 12 Bun<strong>des</strong>naturschutzgesetz ist, durch den einzelnoder im Zusammenwirken mit anderen Plänen erhebliche Auswirkungen auf ein Natura2000-Gebietzu erwarten sind. Eine weitergehende Prüfung der FFH-Verträglichkeit ist aufder Ebene <strong>des</strong> Flächennutzungsplans nicht erforderlich. Bei nachfolgenden Zulassungsverfahrenim Bereich <strong>des</strong> geplanten „Airparks Rostock-Laage“ kann eine weitergehende und imSinne der Abschichtung detaillierte Prüfung der FFH-Verträglichkeit bezüglich von Emissionenerforderlich werden.“7.4.4 ErgebnisLaageDas Vorranggebiet Gewerbe und Industrie Rostock-Laage ist für die Ansiedlung eines großflächigenGewerbe- und Industriegebietes geeignet. Da derzeit keine konkreten Nutzungskonzeptefür das Gebiet vorliegen und somit keine konkreten Auswirkungsprognosen vorgenommenwerden können, ist eine vertiefte Prüfung auf regionaler Ebene nicht möglich. DieAussagen der überschlägigen FFH-Vorprüfung <strong>zum</strong> Flächennutzungsplan gelten auch fürdie Festlegung <strong>des</strong> Vorranggebietes Gewerbe und Industrie Airpark Rostock-Laage im<strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/R (vgl. Kapitel 7.4.3).7.5 Vorbehaltsgebiete für Gewerbe und Industrie7.5.1 Ermittlung <strong>des</strong> PrüferfordernissesRostock-Seehafen Ost:Unmittelbar angrenzend in nördlicher Richtung befindet sich das FFH-Gebiet „Wälder undMoore der Rostocker Heide“ (DE 1739-304). Ob erhebliche Beeinträchtigungen auftretenMai 2009 173


<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/Rkönnen, kann aufgrund der Datenlage auf regionale Ebene noch nicht prognostiziert werden(keine endgültige Flächenabgrenzung, keine Angaben über sich ggf. ansiedelnde Betriebe).Rostock-Seehafen Mitte:In ca. 3 km Entfernung befindet sich in nordöstlicher Richtung das FFH-Gebiet „Wälder undMoore der Rostocker Heide“ (DE 1739-304). Ob erhebliche Beeinträchtigungen auftretenkönnten, kann aufgrund der Datenlage auf regionale Ebene noch nicht prognostiziert werden(keine endgültige Flächenabgrenzung, keine Angaben über sich ggf. ansiedelnde Betriebe).Rostock-Seehafen West:In ca. 4,6 km Entfernung befindet sich in nordöstlicher Richtung das FFH-Gebiet „Wälderund Moore der Rostocker Heide“ (DE 1739-304). Derzeit ist weder bekannt, ob und in welcherGröße tatsächlich eine gewerbliche oder industrielle Fläche im Plangebiet festgelegtwird, noch, welche konkreten Auswirkungen sich ergeben würden. Erhebliche Beeinträchtigungenkönnen aber weitgehend ausgeschlossen werden.Bentwisch:In ca. 3 km Entfernung befindet sich in nördlicher Richtung das FFH-Gebiet „Wälder undMoore der Rostocker Heide“ (DE 1739-304). Ob erhebliche Beeinträchtigungen auftretenkönnten, kann aufgrund der Datenlage auf regionale Ebene noch nicht prognostiziert werden(keine endgültige Flächenabgrenzung, keine Angaben über sich ggf. ansiedelnde Betriebe).Dummerstorf:Nördlich bzw. westlich <strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes liegt in ca. 2,2 km bzw. 3,5 km Entfernungdas FFH-Gebiet „Warnowtal mit Zuflüssen“ (DE 2138-302). Westlich liegt in 3,1 km Entfernungweiterhin das SPA-Gebiet „Warnowtal, Sternberger Seen und Mildenitztal“ (DE 2137-401). Zwischen den beide Natura2000-Gebieten und dem Vorbehaltsgebiet Gewerbe undIndustrie verlaufen die A19 bzw. die A20. Erhebliche Beeinträchtigungen können weitgehendausgeschlossen werden.Poppendorf NordNördlich in ca. 2,3 km Entfernung liegt das FFH-Gebiet „Wälder und Moore der RostockerHeide“ (DE 1739-304). Nordwestlich in ca. 5 km Entfernung liegt das FFH-Gebiet „Wald beiAltheide mit Körkwitzer Bach“ (DE 1740-301) und südlich in ca. 4 km Entfernung das FFH-Gebiet „Billenhäger Forst“ (DE 1840-302). Ob erhebliche Beeinträchtigungen auftreten könnten,kann aufgrund der Datenlage auf regionale Ebene (keine endgültige Flächenabgrenzung,keine Angaben über sich ggf. ansiedelnde Betriebe) noch nicht prognostiziert werden.Güstrow OstSüdlich in ca. 50 m Entfernung von Teilfläche 2 und in ca. 150 m Entfernung von Teilfläche1 liegen das FFH-Gebiet „Nebeltal mit Zuflüssen“ (DE 2239-301) sowie das SPA-Gebiet„Nebel und Warinsee“ (2239-401). Ob erhebliche Beeinträchtigungen auftreten könnten,kann aufgrund der Datenlage auf regionale Ebene (keine endgültige Flächenabgrenzung,keine Angaben über sich ggf. ansiedelnde Betriebe) noch nicht prognostiziert werden.7.5.2 Ableitung <strong>des</strong> weiteren PrüfbedarfsDie Festlegung der Vorbehaltsgebiete Gewerbe und Industrie im <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/Rist verbunden mit der Aussage, dass die Gebiete planerisch vorbereitet werden sollen. Diesist im Rahmen detaillierter Studien möglich, soll aber letztlich in bauleitplanerischen Festsetzungenmünden. Im diesen nachgelagerten und sich teilweise bereits in der Bearbeitungbefindlichen Studien und Planungsverfahren müssen für eine Reihe der Flächen erst nochgrundsätzliche Entscheidungen zu den tatsächlich in die Nutzung einzubeziehenden Flächenund zu den angestrebten Ansiedlungen getroffen werden. In diese Prozesse müsseneine Reihe von Belangen, u.a. auch die Umweltbelange und somit auch die Belange derNatura2000-Gebiete einbezogen werden.174Mai 2009


<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/RAuf der Grundlage derzeit vorliegender Informationen ist auf regionaler Ebene keine sinnvolleFFH-Vorprüfung, noch eine detaillierte FFH-Prüfung für die unter 7.5.1 ermittelten VorbehaltsgebieteGewerbe und Industrie möglich. Ggf. kann bis zur Beschlussfassung über dasendgültige <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/R auf neuere Daten zurückgegriffen werden, die dann in den zu überarbeitenden<strong>Umweltbericht</strong> einfließen würden.Im Rahmen <strong>des</strong> vorliegenden <strong>Umweltbericht</strong>s <strong>zum</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/R werden lediglichdie zuvor ermittelten, potenziell betroffenen Natura2000-Gebiete anhand der Aussagenin den Standarddatenbögen dargestellt (vgl. Anlagen 7.1.2_1 und 7.1.2_2). WeitergehendePrüfungen sind auf regionaler Ebene wie erläutert nicht möglich.7.6 Vorranggebiete RohstoffsicherungGrundsätzlich werden bestehende Rohstoffabbaugebiete mit zugelassenen Betriebsplänenkeiner FFH-Verträglichkeitsprüfung im Rahmen der Umweltprüfung <strong>zum</strong> <strong>RREP</strong> unterzogen.Dies betrifft alle für die Festlegung im <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/R <strong>zum</strong> zweiten Beteiligungsverfahrenvorgeschlagenen Vorranggebiete Rohstoffsicherung, mit Ausnahme <strong>des</strong> GebietesSubzin Süd. Dieses Gebiet wurde im Rahmen <strong>des</strong> Scopingverfahrens hinsichtlich der Notwendigkeiteiner vertieften FFH-Verträglichkeitsprüfung zur Diskussion gestellt.Tabelle 38Betroffenheit von Natura2000-Gebieten durch Vorranggebiete RohstoffsicherungVorranggebietNatura2000-Gebiet Entfernung (km) VertieftePrüfungSubzinSüd (118)FFHKleingewässerlandschaft bei JahmenRecknitz- und Trebeltal mit ZuflüssenSPARecknitz- und Trebeltal mit Seitentälern undFeldmark2,50,9> 6neinneinIm Ergebnis <strong>des</strong> Scopingverfahrens wurde prognostiziert, dass ein Rohstoffabbau in diesemGebiet zu keiner erheblichen Beeinträchtigung von für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweckmaßgeblichen Bestandteilen der Natura2000-Gebiete führen wird.7.7 Vorbehaltsgebiete Rohstoffsicherung7.7.1 Prognose der Betroffenheit von Natura2000-GebietenGrundsätzlich werden Rohstoffabbaugebiete mit zugelassenen Betriebsplänen keiner Verträglichkeitsprüfungnach FFH-RL im Rahmen der Umweltprüfung <strong>zum</strong> <strong>RREP</strong> unterzogen.Dies betrifft zwei im Vorentwurf <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> festgelegte Vorbehaltsgebiete Rohstoffsicherung(Broderstorf 1 und Goritz Nordost).Für alle übrigen Flächen wurde im Rahmen <strong>des</strong> Scopingverfahrens prognostiziert, ob aufgrundder Nähe zu Natura2000-Gebieten erhebliche Beeinträchtigungen von für die Erhaltungszieleoder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen zu befürchten sind. In dieBetrachtung einbezogen wurden dabei FFH-Gebiete bis zu einer Entfernung von ca. 3 kmund gemeldete SPA-Gebiete sowie Fischadlerhorste bis zu einer Entfernung von ca. 6 km 28 .In nachfolgender Tabelle werden die Abstände zwischen den in Kapitel 6.7.5 der Umweltprüfungermittelten potenziellen Vorbehaltsgebieten Rohstoffsicherung und den Natura2000-Gebieten dargestellt sowie die im Ergebnis <strong>des</strong> Scopingverfahrens abgestimmte Notwendigkeitzur vertieften Prüfung vermerkt.nein28 Nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann, dass auf nachfolgenden Planungsebenen weitere Natura2000-Gebiete in dieBetrachtung einzubeziehen sind, was aber erst bei Kenntnis der konkreten Auswirkungen eines geplanten Rohstoffabbauvorhabensabgeleitet werden kann (z.B. wenn Beeinträchtigungen infolge der Veränderung <strong>des</strong> Grundwasserspiegels oder derGrundwasserqualität durch Abbauvorhaben im Nassschnitt prognostiziert werden).Mai 2009 175


<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/RTabelle 39Betroffenheit von Natura2000-Gebieten durch Vorbehaltsgebiete RohstoffsicherungVorbehaltsgebietNatura2000-GebietEntfernung(km)VertieftePrüfungGroß Tessin(205)Kröpelin 2 -Erweiterung(206)bei Käterhagen1(208-1)bei Käterhagen2(208-2)bei FeldSchependorf2 (209)südlichKatelbogen(210)westlichGroß Tessin(211)westlichKrakow amSee (212)westlichMarienhof 2(213)westlichMarienhof 1(214)FFHCossensee und SiggenNebel mit ZuflüssenSPANossentiner-Schwinzer HeideNebel und WarinseeHorst DE2339-402 (Fischadler)FFHKühlungKleingewässerlandschaft südlich KröpelinWestbrügger HolzSPAKariner LandFFHSchlemminer Wälder und KleingewässerlandschaftKlaas- und TepenitzbachtalSPASchlemminer WälderFFHSchlemminer Wälder und KleingewässerlandschaftKlaas- und TepenitzbachtalSPASchlemminer WälderFFHSchlemminer Wälder und KleingewässerlandschaftSPAMittlere WarnowFFHSchlemminer Wälder und KleingewässerlandschaftSPAMittlere WarnowFFHCossensee und SiggenNebeltal mit ZuflüssenSPANossentiner-Schwinzer HeideFFHCossensee und SiggenSPANossentiner-Schwinzer HeideFFHNebeltal mit ZuflüssenSPANossentiner-Schwinzer HeideFFHNebel mit ZuflüssenCossensee und SiggenSPANossentiner-Schwinzer HeideNebel und Warinsee0,21,80,153,24,41> 3> 33,30,22,40,312,00,90innerhalb0innerhalb1,31,310,40,3502,51,221,75janeinjaneinneinneinneinneinneinjaneinjajaneinjajajajajaneinneinneinjajajaneinneinneinneinnein176Mai 2009


<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/RnördlichRum Kogel(215)nördlichReimershagen(216)westlichReimershagen(217)nördlichZietlitz 1(218)nördlichZietlitz 2(219)südlichGroß Bäbelin2 (220)nördlichZietlitz 3(221)nördlichZietlitz 4(223)östlich Serrahn(224)südlichGroß Bäbelin1 (225)FFHMildenitztal mit ZuflüssenSPANossentiner-Schwinzer HeideFFHNebeltal mit ZuflüssenSPANossentiner-Schwinzer HeideFFHMildenitz mit ZuflüssenNebeltal mit ZuflüssenSPANossentiner-Schwinzer HeideFFHNebeltal mit ZuflüssenSPANossentiner-Schwinzer HeideNebel und WarinseeHorst DE2339-402 (Fischadler)FFHNebeltal mit ZuflüssenSPANossentiner-Schwinzer HeideNebel und WarinseeHorst DE2339-402 (Fischadler)FFHNebeltal mit ZuflüssenSPANossentiner-Schwinzer HeideKlocksiner Seenkette, Kölpin- und FleesenseeFFHNebeltal mit ZuflüssenSPANossentiner-Schwinzer HeideNebel und WarinseeHorst DE2339-402 (Fischadler)FFHNebeltal mit ZuflüssenSPANossentiner-Schwinzer HeideNebel und WarinseeHorst DE2339-402 (Fischadler)FFHNebeltal mit ZuflüssenSPANossentiner-Schwinzer HeideNebel und WarinseeMecklenburgische Schweiz und Kummerower SeeHorst DE2339-402 (Fischadler)FFHNebeltal mit ZuflüssenSPANossentiner-Schwinzer HeideNebel und WarinseeMecklenburgische Schweiz und Kummerower SeeHorst DE2339-402 (Fischadler)20,30,621,62,31,31,30,51,73,41,70,6523,60,050,12,51,81,32,54,20,6502,43,31,60,951,44,93,70,80,55,55,65,8neinja 29janeinneinneinja 30neinjaneinneinneinjaneinneinjajajaneinneinneinneinjajaneinneinneinneinneinjaneinjajaneinneinnein29 Vorbehaltsgebiet liegt nach Auskunft der UNB Güstrow innerhalb regelmäßig besetzter bedeutsamer Nahrungs-/Rastplatzflächenvon Graugänsen und nordischen Gänsen, die ihren Schlafplatz im SPA-Gebiet haben.30 Vorbehaltsgebiet liegt innerhalb regelmäßig besetzter bedeutsamer Nahrungs-/Rastplatzflächen von Graugänsenund nordischen Gänsen, die ihren Schlafplatz im SPA-Gebiet haben.Mai 2009 177


<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/RsüdlichZietlitz (226)südlichBehren-Lübchin(227)nordwestlichGnoien(228)nördlichGnoien 1(229-1)nördlichGnoien 2(229-2)Ganschow(231)Groß Wokern(232)Pölchow(233)Schwaan(235)FFHNebeltal mit ZuflüssenSPANossentiner-Schwinzer HeideNebel und WarinseeHorst DE2339-402 (Fischadler)FFHRecknitz- und Trebeltal mit ZuflüssenSPATrebeltalFFH-SPARecknitz- und TrebeltalMecklenburgische Schweiz und Kummerower SeeFFHRecknitz- und Trebeltal mit ZuflüssenSPARecknitz- und TrebeltalMecklenburgische Schweiz und Kummerower SeeFFHRecknitz- und Trebeltal mit ZuflüssenSPARecknitz- und TrebeltalMecklenburgische Schweiz und Kummerower SeeFFHWald- und Gewässerlandschaft um Groß UpahlInselsee GüstrowSPAWarnowtal, Sternberger Seen und MildenitzNossentiner-Schwinzer Heide2 Horste DE2339-402 (Fischadler)FFHWald- und Gewässerlandschaft südlich von TeterowSPAMecklenburgische Schweiz und Kummerower SeeFFHWarnowtal mit kleinen ZuflüssenSPAUntere WarnowErgebnisse der Prognose:FFHWarnowtal mit ZuflüssenSPAUntere WarnowMittlere WarnowHorst DE2137-401 (Fischadler)1,10,33,95,12,802,73,63,51,83,32,80,84,21,31,34,53,73,5 bzw. 5,710,9neinjaneinneinneinjaneinneinneinjaneinneinjaneinneinneinneinneinnein• 12 der potenziellen Vorbehaltsgebiete Rohstoffsicherung bedürfen einer vertieftenPrüfung hinsichtlich der Betroffenheit von FFH-Gebieten. Potenziell betroffen sindinsgesamt 4 FFH-Gebiete.• 20 der potenziellen Vorbehaltsgebiete bedürfen einer vertieften Prüfung hinsichtlichder Betroffenheit von SPA-Gebieten. Potenziell betroffen sind insgesamt 7 SPA-Gebiete.Zusammengenommen sind 23 der 29 potenziellen Vorbehaltsgebiete Rohstoffsicherungeiner detaillierten Prüfung bezüglich erheblicher bzw. nachhaltiger Beeinträchtigungen vonfür die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen der Natura2000-0010,50,93,5neinjajajaneinjaja178Mai 2009


<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/RGebiete zu unterziehen. Eine solche Prüfung ist erst im Rahmen nachgeordneter Planungsverfahrenmöglich.Im Rahmen <strong>des</strong> <strong>Umweltbericht</strong>s <strong>zum</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/R können die möglichen Beeinträchtigungenvon Natura2000-Gebieten wie folgt prognostiziert werden:Prognose möglicher Beeinträchtigungen der FFH-GebieteIn keinem Fall werden durch die Festlegung von Vorbehaltsgebieten Rohstoffsicherung Flächenvon FFH-Gebieten unmittelbar in Anspruch genommen. Für alle aufgeführten FFH-Gebiete gilt,• dass geschützte Lebensräume durch Grundwasserbeeinträchtigungen und -absenkungeninfolge eines Trocken- oder Nassschnitts (betrifft insbesondere wasserabhängigeLebensräume) und durch Lärm- und Staubemissionen infolge <strong>des</strong> AbbauundTransportgeschehens potenziell gefährdet sein können.• dass geschützte Arten (Biber, Fischotter, Rotbauchunke, Kammmolch u.a.) durchFlächeninanspruchnahme außerhalb <strong>des</strong> FFH-Gebietes und durch Lärm- undStaubemissionen sowie durch Zerschneidungs- und Scheuchwirkungen infolge <strong>des</strong>Abbau- und Transportgeschehens potenziell gefährdet sein können.Prognose möglicher Beeinträchtigungen der EU-VogelschutzgebieteIn zwei Fällen werden durch die Festlegung von Vorbehaltsgebieten Rohstoffsicherung Flächenvon EU-Vogelschutzgebieten unmittelbar in Anspruch genommen. Für alle aufgeführtenEU-Vogelschutzgebiete gilt,• dass Lebensräume innerhalb der Vogelschutzgebiete durch Grundwasserbeeinträchtigungenund -absenkungen infolge eines Trocken- oder Nassschnitts, durch LärmundStaubemissionen infolge <strong>des</strong> Abbau- und Transportgeschehens und durch unmittelbareFlächeninanspruchnahme (in zwei Fällen) potenziell gefährdet sein können.• dass Lebensräume außerhalb der Vogelschutzgebiete, die für den Erhalt der Arteninnerhalb <strong>des</strong> Vogelschutzgebietes von herausragender Bedeutung sind (z.B. Nahrungshabitate)durch Flächeninanspruchnahme, Lärm- und Staubemissionen unddurch Grundwasserbeeinträchtigungen bzw. -absenkungen potenziell gefährdet seinkönnen.7.7.2 Ergebnis der Prognose der Betroffenheit von Natura2000-GebietenPotenziell erhebliche Beeinträchtigungen können für die zuvor ermittelten Konfliktflächenderzeit nicht ausgeschlossen werden. Auf regionaler Ebene kann aus Maßstabsgründenderzeit nicht geprüft werden, ob durch geeignete Vermeidungs-, Minderungs- und Kompensationsmaßnahmeneine FFH-Verträglichkeit erreicht werden kann. Dies muss in nachgeordnetenPlanverfahren geprüft werden. Der Planungs- bzw. Umsetzungsstand weitererVorhaben in diesem Raum mit ggf. kumulativen Wirkungen ist dann in die Betrachtung einzubeziehen.Anhang 8.1.2 <strong>des</strong> <strong>Umweltbericht</strong>s enthält dazu eine Übersicht über alle prüfpflichtigenFestlegungen <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/R in Bezug auf die einzelnen Natura2000-Gebiete.Weitere, nicht durch das <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/R vorbereitete Maßnahmen, Vorhaben und Planungensind im Einzelfall zusätzlich einzubeziehen.Ggf. sind im Ergebnis einer detaillierten FFH-Verträglichkeitsprüfung einzelne Vorhabenteilweise oder vollständig zukünftig nicht realisierbar. Die in der Prognose gewonnenen Erkenntnissewerden unter der Berücksichtigung zuvor genannter Rahmenbedingungen fürdie Festlegung von Vorbehaltsgebieten Rohstoffsicherung als ausreichend erachtet.7.8 Vorbehaltstrassen, Ortsumgehungen sowie EisenbahnverkehrDie Festlegung der Vorbehaltstrassen für Straßen und Schienenwege im <strong>RREP</strong> hat unmittelbarkeine Auswirkungen auf die Natura2000-Gebiete. Deshalb wird an dieser Stelle nurauf mögliche Konflikte hingewiesen, die bei der Planung und Umsetzung der einzelnen Vor-Mai 2009 179


<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/Rhaben auftreten können oder absehbar auftreten werden. Die eigentliche Prüfung der Verträglichkeitmit den maßgebenden Erhaltungszielen für die europäischen Schutzgebiete istgegebenenfalls im Rahmen der Projektplanung durchzuführen, soweit europäische Schutzgebietevon den dann erst verbindlich zu bestimmenden Vorzugstrassen berührt werden.Die Vorbehaltstrasse für die Ortsumgehung Bützow durchschneidet die FFH-Gebiete „Warnowtal“und „Nebeltal“. Da die Flussläufe in ihrem gesamten Verlauf durch das StadtgebietBestandteil der FFH-Gebiete sind, ist eine vollständige Umgehung beider Gebiete nichtmöglich. Die Vorbehaltstrasse für die Ortsumgehung Güstrow durchschneidet westlich undöstlich der Stadt das FFH-Gebiet „Nebeltal“. Auch hier gilt, dass eine vollständige Umgehung<strong>des</strong> FFH-Gebietes wegen der durchgängigen Unterschutzstellung <strong>des</strong> Flusslaufesnicht möglich ist. Möglichkeiten einer FFH-verträglichen Querung der Gewässer müssen imRahmen der Projektplanung näher untersucht werden. Da in den Stadtgebieten der Schutzstatusauf den eigentlichen Gewässerlauf einschließlich schmaler Uferstreifen beschränktist, können FFH-verträgliche Lösungen in beiden Fällen als grundsätzlich möglich eingeschätztwerden.Durch die Vorbehaltstrassen für die Ortsumgehungen Bützow und Güstrow wird das SPA„Mittlere Warnow“ berührt; durch die Güstrower Trasse außerdem das SPA „Nebel und Warinsee“.Die SPA sind in den betreffenden Stadtrandbereichen <strong>zum</strong> Teil deckungsgleich mitden o.g. FFH-Gebieten und werden nur am Rande berührt.Die <strong>zum</strong> zweigleisigen Ausbau vorgesehene Bahnstrecke Rostock—Kavelstorf durchschneidetauf einer Länge von rund 500 bzw. 1.000 m das FFH-Gebiet „Warnowtal“ und dasSPA „Untere Warnow“, die im betreffenden Bereich teilweise deckungsgleich sind. Hier wäreein Neubau der vorhandenen Eisenbahnbrücke über die Warnow erforderlich.Die Vorbehaltstrasse für den Bahnanschluss <strong>des</strong> Flughafens Laage durchschneidet dasFFH-Gebiet „Recknitz- und Trebeltal“ an <strong>des</strong>sen südlichem Rand. Alternative Trassierungsmöglichkeitenunter Vermeidung der Recknitzquerung mit Anschluss in Kronskamp oderunter Nutzung der vorhandenen Gleistrasse <strong>zum</strong> Bun<strong>des</strong>wehrstandort sind durch die baulicheEntwicklung <strong>des</strong> Flughafenumfel<strong>des</strong> bzw. durch die Anforderungen <strong>des</strong> Flugbetriebesstark eingeschränkt. Eine FFH-verträgliche Lösung ist im Rahmen der Projektplanung zuuntersuchen. Alle übrigen Vorbehaltstrassen berühren keine europäischen Schutzgebiete.7.9 Eignungsgebiete Windenergieanlagen7.9.1 Inhalt und Umfang der Verträglichkeitsprüfung7.9.1.1 Vorprüfung möglicher Beeinträchtigungen von Natura-2000-GebietenZur Vorprüfung möglicher Auswirkungen auf die Europäischen Vogelschutzgebiete (SPA)wird ein maximaler Wirkungsbereich von 6.000 m um die Eignungsgebiete angenommen.Dies entspricht dem vom LUNG M-V empfohlenen maximalen Schutzabstand um die Brutgebietebestandsgefährdeter Großvogelarten wie Seeadler und Schreiadler. Die Notwendigkeiteiner vertieften Betrachtung der möglichen Auswirkungen auf die Schutzgebiete ergibtsich, wenn sich innerhalb <strong>des</strong> angenommenen Wirkungsbereiches Vogelschutzgebiete befinden,welche gegenüber Windenergieanlagen empfindliche Vogelarten als Zielarten aufweisen,und wenn eine erhebliche Störung von Vögeln, z.B. bei der Aufsuchung regelmäßiggenutzter Nahrungsgebiete, nicht ausgeschlossen werden kann.Zur Vorprüfung möglicher Auswirkungen auf FFH-Gebiete wird ein maximaler Wirkungsbereichvon 500 m um die Eignungsgebiete angenommen. Erhebliche Auswirkungen könneninsbesondere Fledermäuse betreffen. Für alle land- und wassergebundenen Tierarten undderen Lebensräume wird generell davon ausgegangen, dass von Windenergieanlagen außerhalbder FFH-Gebiete keine erheblichen Auswirkungen auf die Lebensbedingungen undden ökologischen Zustand der Lebensräume innerhalb der Schutzgebiete ausgehen können.180Mai 2009


<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/RPrüfungserheblich sind nur die im <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/R neu festgelegten Eignungsgebiete 100 bis114 sowie die zur Erweiterung vorgesehenen Gebiete 2/4, N1, 55/58 und 72. Die übrigenGebiete legen die Grenzen bereits bestehender Windparks fest, sind also nicht geeignet,erhebliche Wirkungen auf die Arten und Lebensräume in Natura-2000-Gebieten neu hervorzurufen.Eine Voreinschätzung möglicher Auswirkungen anhand der jeweils maßgebendenSchutzziele und die Identifizierung derjenigen Neufestlegungen von Eignungsgebieten, dieeiner genaueren Betrachtung im Hinblick auf ihre Verträglichkeit mit den maßgebendenSchutzzielen bedürfen, enthält die folgende Tabelle. Die in der Spalte „weitere Prüfung“ entsprechendgekennzeichneten Gebiete sind Gegenstand der im Abschnitt 7.9.2 wiedergegebenenVerträglichkeitsprüfung. Die Voreinschätzung ergibt, dass für 10 von 11 im <strong>RREP</strong>-<strong>Entwurf</strong> enthaltenen neuen Eignungsgebieten sowie für eine der vier vorgesehenen Erweiterungenbestehender Windparks eine Verträglichkeitsprüfung erforderlich ist. Mit Ausnahme<strong>des</strong> Eignungsgebietes Nr. 114 betreffen die möglichen Konflikte ausschließlich Vogelschutzgebiete.Eine potenzielle Betroffenheit ergibt sich für sechs der 10 europäischen Vogelschutzgebiete,welche innerhalb oder teilweise innerhalb der Planungsregion liegen.Tabelle 40Betroffenheit von Natura2000-Gebieten durch Eignungsgebiete für Windenergieanlagen(Vorprüfung der Verträglichkeit)EignungsgebietNatura-2000-GebietEntfernungCarinerlandWest(N 1)Mistorf(55/58)SPA 47WismarbuchtundSalzhaffSPA 5Kariner LandSPA 6Warnowtal,SternbergerSeen unduntere MildenitzKuhs (72) SPA 6Warnowtal,SternbergerSeen unduntere MildenitzHeiligenhagen(100)SPA 5Kariner LandZielarten/maßgebendeSchutzziele(km)3,7 u.a. Seeadler, Kranich,Weißstorch, Rotmilan,Zwergschwan, Singschwan,Bläßgans, Graugans.Erhaltung großer unzerschnittenerund störungsarmerOffenlandflächen.2,4 u.a. Seeadler, Kranich,Weißstorch, Rotmilan.Erhaltung eines störungsarmenLuftraumes; Erhaltunggroßer unzerschnittener undstörungsarmer Offenlandflächen.1,3 u.a. Seeadler, Fischadler,Weißstorch, Rotmilan, Kranich.Erhaltung großer unzerschnittenerund störungsarmerOffenlandflächen5 u.a. Seeadler, Fischadler,Weißstorch, Rotmilan, Kranich.Erhaltung großer unzerschnittenerund störungsarmerOffenlandflächen.3,5 u.a. Seeadler, Kranich,Weißstorch, Rotmilan.Erhaltung eines störungsarmenLuftraumes; Erhaltunggroßer unzerschnittener undstörungsarmer Offenlandflächen.Mögliche AuswirkungenKeine erheblichen Auswirkungenzu erwarten. Die zurErweiterung <strong>des</strong> bestehendenWindparks vorgesehenenRäume zählen zu denbevorzugten Gänserastgebietenim Umfeld <strong>des</strong>Schutzgebietes. Die Erweiterungsflächenlassen jedochnur noch marginaleErgänzungen <strong>des</strong> Anlagenbestan<strong>des</strong>zu.Keine erheblichen Auswirkungenzu erwarten. DerRaum zwischen den geplantenErweiterungsflächen <strong>des</strong>Eignungsgebietes und demSchutzgebiet ist bereitsdurch die vorhandenenWindenergieanlagen imEignungsgebiet Nr. 15 vorbelastet.Neuinanspruchnahme vonOffenlandbereichen für dieErrichtung von WEA. Störungvon Großvögeln bei derAufsuchung von Nahrungsgebieten.Vorbelastung durch vorhandenenWindpark; keineerheblichen zusätzlichenAuswirkungen zu erwarten.Neuinanspruchnahme vonOffenlandbereichen für dieErrichtung von WEA. Störungvon Großvögeln bei derAufsuchung von Nahrungsgebieten.weiterePrüfungneinneinjaneinjaMai 2009 181


<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/RHohenLuckow(101)Rukieten(102)Thelkow(103)KurzenTrechow(104)Glasewitz(106)Dalwitz(107)Jördenstorf(109)SPA 5Kariner LandSPA 6Warnowtal,SternbergerSeen unduntere MildenitzSPA 4RecknitzundTrebeltalmit Seitentälernund FeldmarkSPA 6Warnowtal,SternbergerSeen unduntere MildenitzSPA 46SchlemminerWälderSPA 38Nebel undWarinseeSPA 4RecknitzundTrebeltalmit Seitentälernund FeldmarkSPA 9MecklenburgischeSchweiz undKummerowerSee3,3 u.a. Seeadler, Kranich,Weißstorch, Rotmilan.Erhaltung eines störungsarmenLuftraumes; Erhaltunggroßer unzerschnittener undstörungsarmer Offenlandflächen.1,5 u.a. Seeadler, Fischadler,Weißstorch, Rotmilan, Kranich.Erhaltung großer unzerschnittenerund störungsarmerOffenlandflächen.grenztunmittelbaran dasSchutzgebietu.a. Seeadler, Schreiadler,Fischadler, Weißstorch,Rotmilan, Kranich, Kornweihe,Wiesenweihe, Singschwan,Zwergschwan,Saatgans, Bläßgans, Graugans.Erhaltung großer unzerschnittenerund störungsarmerLand- und Wasserflächen,Erhalt eines störungsarmenLuftraumes.4,3 u.a. Seeadler, Fischadler,Weißstorch, Rotmilan, Kranich.Erhaltung großer unzerschnittenerund störungsarmerOffenlandflächen.1,1 u.a. Seeadler, Weißstorch,Schwarzstorch, Rotmilan,Kranich.2,4 u.a. Seeadler, Schwarzstorch,Weißstorch, Rotmilan,Kranich.Erhaltung eines störungsarmenLuftraumes; Erhaltunggroßer unzerschnittener undstörungsarmer Offenlandflächen.0,9 u.a. Seeadler, Schreiadler,Fischadler, Weißstorch,Rotmilan, Kranich, Kornweihe,Wiesenweihe, Singschwan,Zwergschwan,Saatgans, Bläßgans, Graugans.Erhaltung großer unzerschnittenerund störungsarmerLand- und Wasserflächen,Erhalt eines störungsarmenLuftraumes.2,1 u.a. Seeadler, Fischadler,Schreiadler, Weißstorch,Rotmilan, Kranich, Kornweihe,Wiesenweihe, Singschwan,Zwergschwan,Saatgans, Bläßgans, Graugans.Erhaltung großer unzerschnittenerund störungsarmerland- und Wasserflä-Neuinanspruchnahme vonOffenlandbereichen für dieErrichtung von WEA. Störungvon Großvögeln bei derAufsuchung von Nahrungsgebieten.Neuinanspruchnahme vonOffenlandbereichen für dieErrichtung von WEA. Störungvon Großvögeln bei derAufsuchung von Nahrungsgebieten.Neuinanspruchnahme vonOffenlandbereichen für dieErrichtung von WEA; Störungvon Großvögeln bei derAufsuchung von Nahrungsgebieten;Beeinträchtigungder Rastplatzfunktion.Neuinanspruchnahme vonOffenlandbereichen für dieErrichtung von WEA. Störungvon Großvögeln bei derAufsuchung von Nahrungsgebieten.Neuinanspruchnahme vonOffenlandbereichen für dieErrichtung von WEA. Störungvon Großvögeln bei derAufsuchung von NahrungsgebietenNeuinanspruchnahme von(vorbelasteten) Offenlandbereichenfür die Errichtungvon WEA. Störung vonGroßvögeln bei der Aufsuchungvon Nahrungsgebieten.Neuinanspruchnahme vonOffenlandbereichen für dieErrichtung von WEA; Störungvon Großvögeln bei derAufsuchung von Nahrungsgebieten;Beeinträchtigungder Rastplatzfunktion.Neuinanspruchnahme vonOffenlandbereichen für dieErrichtung von WEA; Störungvon Großvögeln bei derAufsuchung von Nahrungsgebieten;Beeinträchtigungder Rastplatzfunktion.jajajajajajajaja182Mai 2009


<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/RGnoien(111)Kambs(114)SPA 9MecklenburgischeSchweiz undKummerowerSeeSPA 4RecknitzundTrebeltalmit Seitentälernund FeldmarkFFH 2038-301Kleingewässerlandschaftanden LetschowerTannenSPA 6Warnowtal,SternbergerSeen unduntere Mildenitzgrenztunmittelbaran dasSchutzgebietchen für störungsempfindlicheGroßvogelarten undWasservögel; Erhaltungeines störungsarmen Luftraumes.u.a. Seeadler, Fischadler,Schreiadler, Weißstorch,Rotmilan, Kranich, Kornweihe,Wiesenweihe, Singschwan,Zwergschwan,Saatgans, Bläßgans, Graugans.Erhaltung großer unzerschnittenerund störungsarmerLand- und Wasserflächenfür störungsempfindlicheGroßvogelarten undWasservögel; Erhaltungeines störungsarmen Luftraumes.2,3 u.a. Seeadler, Schreiadler,Fischadler, Weißstorch,Rotmilan, Kranich, Kornweihe,Wiesenweihe, Singschwan,Zwergschwan,Saatgans, Bläßgans, Graugans.Erhaltung großer unzerschnittenerund störungsarmerLand- und Wasserflächen,Erhalt eines störungsarmenLuftraumes.liegt Kammmolch, Rotbauchunke.innerhalb<strong>des</strong> Erhalt und EntwicklungSchutzgebietes<strong>des</strong> Kammmolch- und Rot-eines Schwerpunktraumesbauchunken-Vorkommenseinschließlich der Gewässerlebensraumtypen.1,4 u.a. Seeadler, Fischadler,Weißstorch, Rotmilan, Kranich.Erhaltung großer unzerschnittenerund störungsarmerOffenlandflächen.Neuinanspruchnahme vonOffenlandbereichen für dieErrichtung von WEA; Störungvon Großvögeln bei derAufsuchung von Nahrungsgebieten.Neuinanspruchnahme vonOffenlandbereichen für dieErrichtung von WEA; Störungvon Großvögeln bei derAufsuchung von Nahrungsgebieten.Beeinträchtigung der Lebensräumedurch den Bauvon Windenergieanlagen,die Anlage von Erschließungswegenund durcherhöhten Kraftfahrzeugverkehrbei Wartungsarbeiten.Neuinanspruchnahme vonOffenlandbereichen für dieErrichtung von WEA. Störungvon Großvögeln bei derAufsuchung von Nahrungsgebieten.jajajaja7.9.1.2 Gegenstand und Tiefe der VerträglichkeitsprüfungGegenstand der Verträglichkeitsprüfung ist die Inanspruchnahme der Flächen innerhalb derim <strong>RREP</strong>-<strong>Entwurf</strong> vorgesehenen Eignungsgebiete für die Errichtung von Windenergieanlagen.Hinsichtlich der Eignung der Gebiete für die Errichtung von Windenergieanlagen sinddie Festlegungen <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> mit den entgegenstehenden Belangen abschließend abzuwägenund werden dann für nachfolgende Genehmigungsentscheidungen verbindlich. DieseVerbindlichkeit ergibt sich aus dem Zielcharakter der Festlegungen gemäß § 3 ROG. DiePrüfung der Verträglichkeit bezieht sich auf die flächenmäßige Festlegung der Eignungsgebiete.Mit der Umwelterklärung <strong>zum</strong> <strong>RREP</strong> wird die Verträglichkeit dieser Festlegungen mitden Natura-2000-Schutzzielen festgestellt.Die Festlegung konkreter Standorte für einzelne Windenergieanlagen, deren Größe undtechnische Parameter, die Erschließung der Anlagenstandorte durch Zufahrten und Leitungensowie der Zeitraum der Errichtung, der Ablauf der Baumaßnahmen und die spätereWartung und Instandhaltung der Anlagen sind nicht Gegenstand der Regelungen <strong>des</strong><strong>RREP</strong>. Diese Fragen der Detailplanung sind somit auch nicht Gegenstand der hier vorge-Mai 2009 183


<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/Rnommenen Verträglichkeitsprüfung. Bezüglich der Vogelschutzgebiete wird davon ausgegangen,dass diese Detailfragen in der Regel keinen Einfluss auf die Verträglichkeit haben,da alle vorgeschlagenen Eignungsgebiete sich außerhalb der Schutzgebiete befinden. ErgänzendeVerträglichkeitsprüfungen im Rahmen der Genehmigungsverfahren sind daher inder Regel nicht erforderlich.Die im <strong>RREP</strong>-<strong>Entwurf</strong> vorgesehenen Eignungsgebiete 103 und 111 grenzen unmittelbar anVogelschutzgebiete. Das heißt, dass hier die Errichtung von Windenergieanlagen auch anden Grenzen der SPA möglich wäre und eine direkte Einwirkung von Schall, Schattenwurf,Bewegungsreizen und Luftverwirbelungen in die Schutzgebiete auftreten könnte. Sofern hierim Rahmen späterer Genehmigungsverfahren für einzelne Standorte von WindenergieanlagenHinweise auf mögliche erhebliche Beeinträchtigungen bestimmter Zielarten in denbetreffenden SPA vorliegen, können ergänzende Verträglichkeitsprüfungen durchgeführtund gegebenenfalls Maßgaben zur Vermeidung der Beeinträchtigungen festgesetzt werden.Für das FFH-Gebiet Letschower Tannen ist die Festlegung eines Eignungsgebietes innerhalb<strong>des</strong> Schutzgebietes vorgesehen. Für dieses Gebiet wird empfohlen, im Rahmen derGenehmigungsverfahren ergänzende Verträglichkeitsprüfungen – soweit erforderlich – insbesonderezur verträglichen Erschließung der Anlagenstandorte und Regelung der Bauzeitendurchzuführen.7.9.1.3 Grundlagen der VerträglichkeitsprüfungDie Prüfung der Verträglichkeit wird gemäß den geltenden „Hinweisen zur Anwendung der§§ 18 und 28 <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>naturschutzgesetzes und der §§ 32 bis 38 <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>naturschutzgesetzesin Mecklenburg-Vorpommern“ durchgeführt. Grundlage sind die Standard-Datenbögen sowie die von den Naturschutzbehörden in schriftlicher und mündlicher Formgegebenen Informationen zu den Schutzgebieten und den möglichen Beeinträchtigungen.Informationen zu einigen Vogelschutzgebieten wurden außerdem der Veröffentlichung „ImportantBird Areas in Mecklenburg-Vorpommern“ (Scheller, 2002) entnommen. Eine vollständigeAuflistung der in den jeweiligen Schutzgebieten vorkommenden Zielarten und dervorläufigen Schutzziele ist in den Anhängen 7.1.2_1 und 7.1.2_2 wiedergegeben. In diesemAbschnitt wird nur auf diejenigen Arten und Ziele eingegangen, für die sich Konflikte mit derWindenergienutzung ergeben können.7.9.1.4 Maßstäbe und Kriterien der VerträglichkeitsprüfungDie in Tabelle 40 angeführten Schutzziele beziehen sich grundsätzlich auf die Schutzgebieteselbst und nicht auf Flächen außerhalb der Schutzgebiete. Die Inanspruchnahme von Offenlandbereichenaußerhalb der Schutzgebiete für die Windenergienutzung kann nur dann eineerhebliche Wirkung im Hinblick auf die Schutzziele entfalten, wenn es dadurch zu einer erheblichenBeeinträchtigung der Lebensbedingungen von Zielarten innerhalb der Schutzgebietekommt. Als erheblich wird eine Beeinträchtigung angesehen, wenn sie nach gegenwärtigerKenntnis zu einer nachweisbaren Verschlechterung <strong>des</strong> Erhaltungszustan<strong>des</strong> einerZielart im betreffenden Schutzgebiet führen kann.Als potenzielle Beeinträchtigungen von Vogelschutzgebieten im Zusammenhang mit derErrichtung von Windenergieanlagen sind folgende Wirkungen anzusehen:• Entzug von regelmäßig aufgesuchten Nahrungsgebieten in der Umgebung vonSchutzgebieten durch Vergrämung;• Erhöhung <strong>des</strong> Vogelschlagrisikos bei Errichtung von Windenergieanlagen in der Umgebungvon Schutzgebieten.Als potenzielle Beeinträchtigungen <strong>des</strong> einen hier relevanten FFH-Gebietes sind folgendeWirkungen anzusehen:• Zerschneidung der Wanderwege von Amphibien durch Erschließungswege;• Erhöhung <strong>des</strong> Tötungsrisikos für Amphibien durch Kraftfahrzeuge und Baumaschinenbei Errichtung und Wartung von Windenergieanlagen.184Mai 2009


<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/RBezüglich der Vogelschutzgebiete wird nach den vorliegenden Informationen davon ausgegangen,dass die oben genannten Wirkungen bei allen in Tabelle 40 aufgeführten Gebietenauftreten können. Im Regelfall werden diese Wirkungen als geringfügig und nicht erheblicheingeschätzt, weil die für den jeweiligen lokalen Bestand der Zielarten essenziell wichtigenund besonders zu schützenden Lebensräume in der Regel innerhalb und nicht außerhalbder Schutzgebiete liegen. Die Möglichkeit einer erheblichen Verschlechterung <strong>des</strong> Erhaltungszustan<strong>des</strong>von bestimmten Zielarten kann nur dann angenommen werden, wenn• Nahrungshabitate in Anspruch genommen werden, die aufgrund einer besonderenBiotopausstattung eine besondere Bedeutung für bestimmte Zielarten im betreffendenSchutzgebiet haben, oder• für die aufgrund der vorliegenden Kenntnisse eine solche besondere Bedeutung angenommenwerden muss, oder• wenn Flächen mit Windenergieanlagen bebaut werden, die innerhalb von besondershäufig genutzten Flugkorridoren zu solchen Nahrungshabitaten liegen.Die Möglichkeit einer erheblichen Beeinträchtigung wird außerdem nur dann angenommen,wenn• Zielarten betroffen sind, die eine erhöhte Gefährdung gegen Vogelschlag aufweisen,oder• die aufgrund eines besonders ausgeprägten Meidungsverhaltens durch Windenergieanlagenin ihren Lebensräumen besonders eingeschränkt würden.Die Möglichkeit einer erheblichen Beeinträchtigung wird außerdem nur dann angenommen,wenn Zielarten betroffen sind, die nicht in hoher Bestandsdichte oder ubiquitärer Verbreitunginnerhalb und außerhalb <strong>des</strong> betreffenden Schutzgebietes vorkommen, sondern so seltensind, dass auch ein räumlich begrenzter Eingriff in ihre Lebensräume (z.B. der Verlust einzelnerIndividuen durch Vogelschlag oder die Aufgabe eines einzelnen Brutplatzes infolgeder Errichtung von Windenergieanlagen) nachweisbare Auswirkungen auf den Erhaltungszustandder Gesamtpopulation im betreffenden Schutzgebiet haben kann.7.9.2 Prüfung der möglichen Auswirkungen auf die Schutzgebiete7.9.2.1 SPA 4 Recknitz und TrebeltalDas SPA „Recknitz- und Trebeltal mit Seitentälern und Feldmark“ umfasst in der Planungsregionden größten Teil der Recknitzniederung einschließlich angrenzender, z.T. relativ naturnaherWaldgebiete. Außerdem gehören ausgedehnte, durch Ackerland im Wechsel mitgrößeren Grünlandbereichen sowie Laub- und Laubmischwäldern geprägte Bereiche zwischender Autobahn 20 und der Warbel <strong>zum</strong> Schutzgebiet. Das SPA Recknitz- und Trebeltalbietet aufgrund der spezifischen Biotopausstattung und der relativ geringen Siedlungs- undErschließungsdichte noch ausreichende Lebensbedingungen für den bestandsgefährdetenSchreiadler, der hier ein Schwerpunktvorkommen hat (Scheller, 2002). Auch der Rotmilankommt innerhalb und in der Umgebung <strong>des</strong> Schutzgebietes in relativ hoher Dichte vor. Inder Umgebung <strong>des</strong> Schutzgebietes befinden sich die vorgeschlagenen EignungsgebieteThelkow (Nr. 103), Dalwitz (Nr. 107) und Gnoien (Nr. 111). Die Eignungsgebiete würdenPlatz für die Errichtung von jeweils rund 10 großen Windenergieanlagen bieten. Das EignungsgebietThelkow grenzt direkt an das Schutzgebiet an, die Gebiete Dalwitz und Gnoienweisen rund 1 bzw. 2,5 km Abstand zu den Grenzen <strong>des</strong> Schutzgebietes auf.Die Umgebung <strong>des</strong> vorgeschlagenen Eignungsgebietes Thelkow hat bereits durch den Bauder Autobahn 20 einen schweren Eingriff erfahren. Nördlich der Autobahn befinden sich hierweitgehend ausgeräumte Ackerflächen, die <strong>zum</strong> Teil eine hohe Bedeutung als Rastgebietfür Wat- und Wasservögel haben. Südlich der Autobahn, an der Grenze <strong>des</strong> SPA, befindensich kleinere Waldgebiete, die potenzielle Habitate <strong>des</strong> Rotmilans sind.Der südlich der Autobahn 20 bei den Orten Walkendorf und Dalwitz gelegene Teilbereich<strong>des</strong> Vogelschutzgebietes umfasst eine halboffene Landschaft mit einem hohen Anteil anMai 2009 185


<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/RGrünland- und Waldgebieten. Innerhalb <strong>des</strong> Schutzgebietes befindet sich nordwestlich vonDalwitz das Naturschutzgebiet „Griever Holz“, mit naturnahen Altholzbeständen. Das zurNeufestlegung vorgesehene Eignungsgebiet Dalwitz liegt in ca. 1 km Abstand vom südlichenRand <strong>des</strong> Schutzgebietes in einem relativ störungsarmen, mit kleineren Gehölzbiotopendurchsetzten Offenlandbereich.Das vorgeschlagene Eignungsgebiet bei Gnoien befindet in ca. 3 km Entfernung von denGrenzen <strong>des</strong> SPA südwestlich der Trebelniederung in einem Stadtrandbereich, der <strong>zum</strong> Teilals Ackerland und <strong>zum</strong> Teil für den Obstanbau genutzt wird. Die Trebelniederung ist Lebensraum<strong>des</strong> Schreiadlers. Nahegelegene Brutplätze <strong>des</strong> Kranichs im Bereich der Warbelniederungbefinden sich außerhalb <strong>des</strong> SPA.Bei einer angenommenen Wirkzone von 300 m um die Windparks würde in der Umgebung<strong>des</strong> unmittelbar an das SPA angrenzenden Eignungsgebietes Thelkow im SPA eine Flächevon 60 ha direkt beeinträchtigt. Diese Fläche ist bereits durch die Autobahn 20 erheblichvorbelastet. Die beiden anderen Eignungsgebiete weisen einen größeren Abstand <strong>zum</strong>Schutzgebiet auf, so dass unmittelbare Einwirkungen durch Schall, Schattenwurf, Bewegungsreizeund Luftverwirbelungen im SPA nicht auftreten können. Das SPA 4 weist eineGesamtfläche von rund 40.000 ha auf. Die marginale Beeinträchtigung durch den WindparkThelkow wird im Verhältnis zur Gesamtfläche als nicht erheblich eingeschätzt.In der Umgebung der drei vorgesehenen Eignungsgebiete sind Brutplätze <strong>des</strong> Rotmilansbekannt. In der Umgebung von Thelkow befinden sich innerhalb <strong>des</strong> SPA Bruthabitate <strong>des</strong>Rotmilans in unmittelbarer Nähe <strong>des</strong> vorgesehenen Eignungsgebietes. Der Rotmilan ist aufgrundfehlenden Meidungsverhaltens durch Windenergieanlagen besonders gefährdet. Erweist jedoch eine relativ hohe Bestandsdichte auf, und es werden keine als Nahrungshabitatebesonders geeigneten Grünlandbereiche in Anspruch genommen, so dass hier die Beeinträchtigung,bezogen auf den Erhaltungszustand der Art im gesamten Schutzgebiet, alsnicht erheblich eingeschätzt wird. Die beiden anderen Eignungsgebiete weisen ebenfallsBrutplätze <strong>des</strong> Rotmilans in unmittelbarer Nähe auf. Die Eignungsgebiete befinden sich jedochin größerer Entfernung <strong>zum</strong> SPA, so dass, bezogen auf die Zielart Rotmilan im SPA 4,ebenfalls keine erhebliche Beeinträchtigung angenommen wird.Brutplätze <strong>des</strong> Kranichs und <strong>des</strong> Weißstorches sind in der näheren und weiteren Umgebungaller drei vorgesehenen Eignungsgebiete bekannt. Beide Arten sind sowohl innerhalb alsauch außerhalb <strong>des</strong> SPA relativ weit verbreitet, und beide Arten weisen keine besondereEmpfindlichkeit gegenüber Störungen durch Windenergieanlagen und keine überdurchschnittlicheGefährdung durch Vogelschlag auf. Deshalb wird für beide Arten nicht von einererheblichen Beeinträchtigung, bezogen auf den Erhaltungszustand innerhalb <strong>des</strong> SPA, ausgegangen.In der Umgebung der vorgesehenen Eignungsgebiete Dalwitz und Gnoien sind Brutplätze<strong>des</strong> Schreiadlers bekannt, die sich innerhalb <strong>des</strong> SPA 4 befinden. Im Fall Dalwitz ist auchdie Nutzung der Flächen <strong>des</strong> vorgesehenen Eignungsgebietes als Nahrungshabitat <strong>des</strong>Schreiadlers bekannt. Der Schreiadler ist aufgrund seiner kritischen Bestandssituation undder bereits sehr weitgehend eingeschränkten Lebensräume als eine Art anzusehen, für diegemäß den unter 7.9.1.4 angeführten Kriterien auch bei punktueller Beeinträchtigung vonHabitaten von einer erheblichen Wirkung ausgegangen kann. Auswirkungen auf die Brutplatzwahlund den Bruterfolg von Schreiadlern in Mecklenburg-Vorpommern konnten beiEntfernungen unter 3 km zwischen Windpark und Horststandort festgestellt werden (Scheller,2007). Bei Dalwitz und Gnoien würde dieser Abstand eingehalten. Aufgrund der gegebenenBiotopausstattung wird davon ausgegangen, dass die lokalen Brutpaare auch nachder Errichtung der betreffenden Windparks gleich- und höherwertige Nahrungsflächen inausreichendem Umfang in der näheren Umgebung ihrer Brutplätze vorfinden würden. ErheblicheBeeinträchtigungen der Schreiadlerpopulation im SPA 4 werden daher nicht angenommen.Innerhalb <strong>des</strong> vorgesehenen Eignungsgebietes Thelkow befinden sich Ackerflächen, dieaufgrund ihrer Strukturarmut von Gänsevögeln und auch von Kranichen bevorzugt als Nah-186Mai 2009


<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/Rrungsgebiete aufgesucht werden (Flächen mit „hoher“ Bewertung in der lan<strong>des</strong>weiten Bewertungder Rastplatzfunktion – vgl. Karte 7). Durch eine Errichtung von Windenergieanlagenwürden diese Flächen ihre besondere Rastplatzfunktion verlieren. Bei einer angenommenenMeidungsdistanz von 300 m würde sich der Flächenentzug auf rund 200 ha belaufen.Diese Flächen befinden sich außerhalb <strong>des</strong> SPA und sind bereits durch die Autobahn20 in ihrer ökologischen Funktion beeinträchtigt. In Anbetracht <strong>des</strong> großen Umfangs störungsarmerOffenlandbereiche mit hoher oder mittlerer Bewertung der Rastplatzfunktion, diesich in der Umgebung von Thelkow sowohl innerhalb als auch außerhalb <strong>des</strong> SPA befinden,wird der Flächenentzug durch das vorgesehene Eignungsgebiet als nicht erheblich eingeschätzt.Zusammenfassend wird eingeschätzt, dass eine erhebliche Beeinträchtigung der Lebensbedingungenund <strong>des</strong> Erhaltungszustan<strong>des</strong> relevanter Zielarten im SPA 4 durch die Errichtungvon Windenergieanlagen in den vorgesehenen Eignungsgebieten Nr. 103, 107 und 111nicht auftreten wird.7.9.2.2 SPA 5 Kariner LandDas SPA 5 umfasst eine mit teilweise naturnahen Wäldern und Kleingewässern durchsetzteAckerlandschaft, die sowohl Amphibien als auch verschiedenen Vogelarten vergleichsweisegute Lebensbedingungen bietet. Das Schutzgebiet ist größtenteils von Offenlandflächenumgeben. Im Abstand von 1 bis 2 km um das Schutzgebiet befinden sich die bestehendenWindparks innerhalb der Eignungsgebiete Carinerland, Radegast und Jürgenshagen mitüber 20 Windenergieanlagen. Die zur Neufestlegung vorgesehenen Eignungsgebiete Heiligenhagenund Hohen Luckow befinden sich im Abstand von 3 bis 4 km östlich vom Schutzgebiet.Sie würden jeweils Platz für 5-10 Windenergieanlagen bieten. Der betreffende Landschaftsraumist durch die Ortslage Satow, die Autobahn 20 und die vorhandenen WindparksRadegast und Jürgenshagen vorbelastet.Die Flächen innerhalb der vorgesehenen Eignungsgebiete Nr. 100 und 101 werden unteranderem von Kranichen regelmäßig als Nahrungsflächen in Anspruch genommen. In derlan<strong>des</strong>weiten Bewertung der Rastplatzfunktion (vgl. Karte 7) wird diesen Flächen ein mittlererWert zugewiesen. Der Nahrungsflächenentzug durch die Errichtung von Windenergieanlagenin den vorgesehenen Eignungsgebieten würde sich bei Annahme einer Meidungsdistanzvon 300 m auf etwa 400 ha belaufen. Aufgrund <strong>des</strong> großen Potenzials gleichwertigerund höherwertiger Rast- und Nahrungsgebiete innerhalb und in der Umgebung <strong>des</strong> SPAwird dieser Flächenentzug nicht als erheblich eingeschätzt.Brutplätze <strong>des</strong> Weißstorches befinden sich in den Siedlungen sowohl innerhalb und außerhalb<strong>des</strong> Schutzgebietes. Eine mögliche spezifische Beeinträchtigung der Lebensbedingungen<strong>des</strong> Weißstorches innerhalb <strong>des</strong> Schutzgebietes durch die zur Neufestlegung vorgesehenenEignungsgebiete Heiligenhagen und Hohen Luckow ist schon wegen deren großerEntfernung <strong>zum</strong> Schutzgebiet nicht zu erkennen. Auch für Greifvögel liegen keine Hinweiseauf mögliche Beeinträchtigungen vor.Zusammenfassend wird eingeschätzt, dass eine erhebliche Beeinträchtigung der Lebensbedingungenund <strong>des</strong> Erhaltungszustan<strong>des</strong> relevanter Zielarten im SPA 5 durch die Errichtungvon Windenergieanlagen in den vorgesehenen Eignungsgebieten Nr. 100 und 101 nichtauftreten wird.7.9.2.3 SPA 6 Warnowtal, Sternberger Seen und untere MildenitzDas Schutzgebiet umfasst die Niederung der mittleren Warnow in ihrem gesamten Verlaufdurch die Planungsregion sowie die Nebelniederung zwischen Bützow und Güstrow. DasGebiet ist geprägt durch die Flusstalmoore von Warnow und Nebel mit Bruchwäldern undausgedehnten Gründlandbereichen. In rund 1 km Entfernung <strong>zum</strong> Schutzgebiet befindetsich der Windpark Mistorf (Nr. 55/58) mit der im <strong>RREP</strong>-<strong>Entwurf</strong> vorgesehenen Erweiterungum ca. 150 ha. Die zur Neufestlegung vorgesehenen Eignungsgebiete Rukieten (102),Kambs (114) und Kurzen Trechow (104) befinden sich in ca. 1,5 bzw. 4 km Entfernung <strong>zum</strong>Mai 2009 187


<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/RSchutzgebiet. Die Erweiterung <strong>des</strong> Windparks Mistorf bietet Platz für ca. 10 Windenergieanlagen,die Gebiete 104, 114 und 102 für 15 bis 20 bzw. 5 bis 10 Anlagen.Die vorgesehene Erweiterungsfläche <strong>des</strong> Eignungsgebietes Nr. 55/58 befindet sich in einerrelativ strukturarmen Ackerlandschaft im Dreieck zwischen Warnow- und Nebelniederung.Der Bereich ist durch den vorhandenen Windpark mit 14 Windenergieanlagen vorbelastet.Da die vorgesehene Erweiterung nicht marginal sondern relativ großflächig ist, sind erheblichezusätzliche Auswirkungen durch die Erweiterung grundsätzlich möglich. Die Erweiterungist in einem Landschaftsraum vorgesehen, der bisher aufgrund der Nähe zur Warnow- undNebelniederung eine hohe Bedeutung als Vogelrastgebiet aufweist. Es befinden sich regelmäßigfrequentierte Schlafplätze <strong>des</strong> Kranichs innerhalb der vorgesehenen Erweiterungsflächen.Der Flächenverlust an hochwertigen Rast- und Nahrungsflächen durch die Erweiterung<strong>des</strong> Windparks würde sich bei einem angenommenen Wirkradius von 300 m auf etwa300 ha belaufen. Dies wären rund 5% der im Einzugsbereich der Warnow zwischen Bützowund Schwaan vorhandenen Rastflächen mit hoher Frequentierung (hohe Bewertung in derlan<strong>des</strong>weiten Bewertung der Rastplatzfunktion – vgl. hierzu Karte 7). Für die relevantenZielarten im SPA 6 – insbesondere den Kranich – ist aufgrund dieses Flächenentzugs keineerhebliche Beeinträchtigung <strong>des</strong> Erhaltungszustan<strong>des</strong> absehbar. Die vorgesehenen EignungsgebieteNr. 102, 104 und 114 befinden sich in etwas größerer Entfernung innerhalbvon Rastgebieten mittlerer Bedeutung. Eine Beeinträchtigung im Hinblick auf die relevantenZielarten im SPA 6 ist hier ebenfalls nicht absehbar, da keine besonderen funktionalen Beziehungender betroffenen Lebensräume innerhalb der Eignungsgebiete <strong>zum</strong> SPA bestehen.Hinweise auf eine mögliche Beeinträchtigung von Greifvogelhabitaten liegen nicht vor.Zu den bekannten Adlerbrutplätzen im Bereich der Warnowniederung werden ausreichendeAbstände eingehalten.Zusammenfassend wird eingeschätzt, dass eine erhebliche Beeinträchtigung der Lebensbedingungenund <strong>des</strong> Erhaltungszustan<strong>des</strong> relevanter Zielarten im SPA 6 durch die Errichtungvon Windenergieanlagen in den vorgesehenen Eignungsgebieten Nr. 55/58 (Erweiterung),102, 104 und 114 nicht auftreten wird.7.9.2.4 SPA 9 Mecklenburgische Schweiz und Kummerower SeeDas Schutzgebiet umfasst am östlichen Rand der Planungsregion u.a. ausgedehnte, vonGrünland dominierte Flächen um den Teterower See sowie Waldgebiete und Grünlandbereicheam Röcknitzbach südöstlich von Gnoien. Aufgrund <strong>des</strong> Strukturreichtums und <strong>des</strong>hohen Anteils an Feuchtgebieten und naturnahen, störungsarmen Wäldern bietet dasSchutzgebiet u.a. dem Schreiadler und dem Kranich relativ gute Lebensbedingungen. Daszur Neufestlegung vorgesehene Eignungsgebiet Jördenstorf (Nr. 109) befindet sich in über 2km Entfernung vom Schutzgebiet in einer offenen Ackerlandschaft. Das vorgesehene EignungsgebietGnoien (Nr. 111) grenzt unmittelbar an das Schutzgebiet an und umfasst einendurch Ackerland und Obstbaumkulturen geprägten Landschaftsraum östlich der Stadt Gnoien.Die beiden Eignungsgebiete bieten Platz für jeweils rund 10 Windenergieanlagen.Das Eignungsgebiet Nr. 109 befindet sich in einem Raum mit mittlerer Bewertung der Rastplatzfunktionfür Wat- und Wasservögel (vgl. Karte 7 im Anhang). Mit rund 10 km Entfernung<strong>zum</strong> Teterower See und rund 15 km <strong>zum</strong> Kummerower See befindet sich das Eignungsgebietam Rande der Einzugsbereiche der bedeutenden Schlafgewässer von Wasservögeln.Bei Annahme einer Meidungsdistanz von 300 m würde sich der Flächenentzug von Nahrungsflächenmittlerer Bedeutung um das Eignungsgebiet Jördenstorf auf etwa 300 ha belaufen.Da sich insbesondere in der Umgebung <strong>des</strong> Teterower Sees sowie auch im RaumJördenstorf ausgedehnte Rastgebiete mit gleichem oder höherem Wert befinden, wird dieserFlächenentzug als nicht erheblich für den Erhaltungszustand der relevanten Rastvogelpopulationenim SPA 9 eingeschätzt. Es werden weniger als 3% der Rastgebiete mit mittlereroder hoher Bedeutung im Raum Teterow/Jördenstorf betroffen.Das vorgesehene Eignungsgebiet Nr. 111 besitzt keine erhöhte Bedeutung als Vogelrastgebiet.Dagegen sind jedoch Brutplätze <strong>des</strong> Schreiadlers und <strong>des</strong> Rotmilans im angrenzendenBereich <strong>des</strong> SPA 9 bekannt. Bei einer angenommenen Wirkzone von 300 m um die Wind-188Mai 2009


<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/Rparks würde in der Umgebung <strong>des</strong> unmittelbar an das SPA angrenzenden Eignungsgebietesim SPA eine Fläche von 30 ha direkt beeinträchtigt. Im Verhältnis zur Gesamtfläche <strong>des</strong>SPA von rund 40.000 ha wird dies als nicht erheblich eingeschätzt. Für die Bewertung derpotenziellen Erheblichkeit möglicher Beeinträchtigungen im Hinblick auf die ZielartenSchreiadler und Rotmilan gelten sinngemäß die im Abschnitt 7.9.2.1 enthaltenen Ausführungen<strong>zum</strong> benachbarten SPA 4 „Recknitz- und Trebeltal“. Das Eignungsgebiet Nr. 111befindet sich zwischen Schreiadlerbrutplätzen in den SPA 4 und 9. Der kritische Abstandvon 3 km wird auch zu den Brutvorkommen im SPA 9 eingehalten. Aufgrund der gegebenenBiotopausstattung wird davon ausgegangen, dass die lokalen Brutpaare auch nach der Errichtungder betreffenden Windparks gleich- und höherwertige Nahrungsflächen in ausreichendemUmfang in der näheren Umgebung ihrer Brutplätze vorfinden würden. ErheblicheBeeinträchtigungen der Schreiadlerpopulation im SPA 4 werden daher nicht angenommen.Zusammenfassend wird eingeschätzt, dass eine erhebliche Beeinträchtigung der Lebensbedingungenund <strong>des</strong> Erhaltungszustan<strong>des</strong> relevanter Zielarten im SPA 6 durch die Errichtungvon Windenergieanlagen in den vorgesehenen Eignungsgebieten Nr. 109 und 111 nichtauftreten wird.7.9.2.5 SPA 38 Nebel und WarinseeDas Schutzgebiet umfasst u.a. östlich von Güstrow den Verlauf der Lößnitz mit angeschlossenenSeen, ausgedehnten, z.T. naturnahen Waldgebieten und Offenlandbereichen. ImSchutzgebiet kommt u.a. der Schwarzstorch vor. In ca. 2,5 km Entfernung nordwestlich <strong>des</strong>Schutzgebietes befindet sich das im <strong>RREP</strong>-<strong>Entwurf</strong> vorgesehene Eignungsgebiet Glasewitz(Nr. 106) in einem überwiegend durch ackerbauliche Nutzung geprägten Bereich in relativexponierter Höhenlage. Das Eignungsgebiet befindet sich in einem durch Infrastruktur vorgeprägtenRaum an der Autobahn 19 und bietet Platz für rund 5 Windenergieanlagen.Der Schwarzstorch kommt aufgrund seiner Empfindlichkeit gegen anthropogene Störungenund der bereits sehr weitgehend eingeschränkten Lebensräume in der Planungsregion nurnoch mit vier Brutpaaren vor. Im SPA 38 brütet regelmäßig eines dieser Paare. Für denSchwarzstorch muss <strong>des</strong>halb auch bei einer Beeinträchtigung einzelner Brutplätze oder beieinem Verlust einzelner Individuen grundsätzlich immer davon ausgegangen werden, dassdie Schwelle der Erheblichkeit im Sinne von § 34 BNatSchG überschritten wird. DerSchwarzstorch ist aufgrund seines Flugverhaltens nicht in besonderem Maße durch Vogelschlaggefährdet. Ein Risiko der Kollision mit Windenergieanlagen ist jedoch insbesonderebei schlechten Sichtverhältnissen und ungünstiger Witterung gegeben. Für das Brutpaar imSPA 38 sind regelmäßige Nahrungsflüge über den Bereich <strong>des</strong> vorgesehenen Eignungsgebietesbekannt. Es existiert jedoch kein ausgeprägter Flugkorridor über dem vorgesehenenEignungsgebiet, da sich nördlich <strong>des</strong> SPA 38 keine idealtypisch ausgeprägten Nahrungsgebiete<strong>des</strong> Schwarzstorches befinden, und die angeflogenen Ziele in diesem Bereich großräumigvariieren. Die aufgrund neuerer Untersuchungen (Rohde, 2008) bestimmte kritischeDistanz <strong>zum</strong> Brutrevier von 3 km, innerhalb derer bei einer Errichtung von Windenergieanlagenmit einem erhöhten Kollisionsrisiko zu rechnen ist, wird vom Eignungsbiet Nr. 106 eingehalten.Außerhalb dieses kritischen Entfernungsbereiches und außerhalb stark frequentierterFlugkorridore kann das Kollisionsrisiko als gering und somit vertretbar eingeschätztwerden. Zusätzlich ist zu berücksichtigen, dass am Rand <strong>des</strong> Eignungsgebietes Nr. 106bereits eine elektrifizierte Bahnstrecke sowie eine Hochspannungsleitung verlaufen, die einesichtbare Barriere im Luftraum bilden und vom Schwarzstorch in der Regel in großer Höheüberflogen werden.Hinweise auf eine mögliche Betroffenheit weiterer Zielarten im SPA 38 durch das vorgeseheneEignungsbiet Nr. 106 liegen nicht vor.Zusammenfassend wird eingeschätzt, dass eine erhebliche Beeinträchtigung der Lebensbedingungenund <strong>des</strong> Erhaltungszustan<strong>des</strong> relevanter Zielarten im SPA 38 durch die Errichtungvon Windenergieanlagen im vorgesehenen Eignungsgebiet Nr. 106 nicht auftreten wird.Mai 2009 189


<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/R7.9.2.6 SPA 46 Schlemminer WälderDas SPA 46 ist durch Höhenzüge mit ausgedehnten Buchenwäldern sowie Ackerlandbereichegekennzeichnet. Im SPA 46 kommen u.a. Seeadler, Schwarzstorch, Rotmilan und Kranichvor. Das zur Neufestlegung vorgesehene Eignungsgebiet Kurzen Trechow (Nr. 104)liegt östlich <strong>des</strong> Schutzgebietes in ca. 1 km Entfernung. Das Eignungsgebiet umfasst einedurch Hecken und einzelne Gehölzbiotope relativ stark gegliederte Ackerlandschaft. Es bietetPlatz für 15 bis 20 Windenergieanlagen. Zwischen dem Schutzgebiet und dem Eignungsgebietbefindet sich die Niederung <strong>des</strong> Trechower Sees mit Grünlandbereichen. DieserBereich ist als Nahrungshabitat <strong>des</strong> Seeadlers bekannt.Zu den bekannten Brutplätzen <strong>des</strong> Seeadlers und <strong>des</strong> Schwarzstorches im Schutzgebietwerden die kritischen Abstände von 2 bzw. 3 km eingehalten. Das vorgesehene Eignungsgebietbefindet sich auch außerhalb der bekannten Hauptflugkorridore <strong>des</strong> Schwarzstorches.Eine besondere funktionale Bedeutung als Nahrungshabitat für relevante Zielarten imSPA kann aufgrund der besonderen Biotopausstattung nur für die Umgebung <strong>des</strong> TrechowerSees angenommen werden. Um eine mögliche erhebliche Beeinträchtigung zu vermeiden,wurde für den zweiten <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> die Abgrenzung <strong>des</strong> Eignungsgebietes Nr.104 geändert und der westliche, im Bereich <strong>des</strong> Trechower Sees gelegene Teil herausgenommen.Zusammenfassend wird eingeschätzt, dass mit den gegenüber dem Vorentwurf <strong>des</strong> <strong>RREP</strong><strong>zum</strong> ersten Beteiligungsverfahren vorgenommenen Änderungen an der Abgrenzung <strong>des</strong>Eignungsgebietes Nr. 104 eine erhebliche Beeinträchtigung der Lebensbedingungen und<strong>des</strong> Erhaltungszustan<strong>des</strong> relevanter Zielarten im SPA 46 durch die Errichtung von Windenergieanlagenim vorgesehenen Eignungsgebiet nicht auftreten wird.7.9.2.7 FFH 2038-301 Kleingewässerlandschaft an den Letschower TannenDas FFH-Gebiet an den Letschower Tannen umfasst eine relativ stark mit kleinen Gewässerbiotopendurchsetzte Ackerlandschaft sowie Teile <strong>des</strong> Waldgebietes Letschower Tannen.Die räumliche Verbindung von Waldrandbereichen und offenen Kleingewässern bietet relativgute Lebensbedingungen für Amphibien. Zielarten sind der Kammmolch und die Rotbauchunke.Das vorgesehene Eignungsgebiet Nr. 114 befindet sich innerhalb <strong>des</strong> Schutzgebietes.Es umfasst eine Ackerfläche in 200 m Abstand <strong>zum</strong> Waldgebiet. Kleingewässer in derAckerlandschaft sind als Biotope gesetzlich geschützt, sie dürfen also bei einer Errichtungvon Windenergieanlagen nicht beseitigt oder beeinträchtigt werden. Zusätzlich wird in Mecklenburg-Vorpommerndie Einhaltung eines Schutzabstan<strong>des</strong> zwischen Windenergieanlagenund geschützten Biotopen empfohlen (Ministerium für Arbeit, Bau und Lan<strong>des</strong>entwicklungund Umweltministerium M-V, 2004). Die Gefahr einer Zerstörung der Amphibienlebensräumeinfolge der Festlegung <strong>des</strong> Eignungsgebietes besteht somit nicht. Mögliche Beeinträchtigungender Amphibienpopulation können sich nur durch die Erschließung <strong>des</strong> Eignungsgebietesund den Fahrzeugverkehr bei der Errichtung und Wartung von Windenergieanlagenim Eignungsgebiet ergeben. Da auch Landmaschinen auf den Ackerflächen regelmäßig eingesetztwerden, wird dieser Fahrzeugverkehr nur als zusätzliche Belastung angesehen, dieauch im Zusammenwirken mit der Landwirtschaft nicht zu einer erheblichen Beeinträchtigungführt. Für die Erschließung der Windenergieanlagen werden im Allgemeinen Wege vongeringer Breite mit wassergebundener Oberfläche angelegt, die kein besonderes Hindernisfür Amphibien darstellen. Sofern für die Standortwahl der einzelnen Anlagen und für derenErschließung besondere Anforderungen <strong>zum</strong> Schutz der Zielarten bestehen, sind diese imGenehmigungsverfahren zu prüfen und zu berücksichtigen. Sofern während der Wanderungszeitender Amphibien besondere Schutzmaßnahmen erforderlich sind, müssen dieseebenfalls im Genehmigungsverfahren festgelegt werden.Unter dem Vorbehalt, dass spezifische, die Anlagenkonfiguration sowie die Bau- und Wartungsarbeitenbetreffende Anforderungen <strong>des</strong> Artenschutzes soweit erforderlich im Genehmigungsverfahrenergänzend geprüft und berücksichtigt werden, wird davon ausgegangen,dass durch die Errichtung von Windenergieanlagen im Eignungsgebiet Nr. 114 eine erhebli-190Mai 2009


<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/Rche Beeinträchtigung der Lebensbedingungen und <strong>des</strong> Erhaltungszustan<strong>des</strong> von Kammmolchund Rotbauchunke im FFH-Gebiet 2038-301 nicht auftreten wird.8. Schwierigkeiten bei der Erarbeitung der Umweltprüfungund der VerträglichkeitsprüfungVergleich der Umweltqualitätsziele mit den prognostizierten Umweltauswirkungen: Die inKapitel 5.3 ermittelten Umweltqualitätsziele sollten im Rahmen der Umweltprüfung denprognostizierten Umweltauswirkungen gegenüber gestellt werden. Zwar wurde die überwiegendeAnzahl der Umweltqualitätsziele bei der Erarbeitung <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/R berücksichtigtbzw. sind selber Inhalt <strong>des</strong> vorliegenden <strong>Entwurf</strong>s <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/R, ein expliziter Vergleichmit den Umweltauswirkungen konnte aber aus methodischen Gründen nicht vorgenommenwerden.Touristische Entwicklung auf der Halbinsel Wustrow/ Marina auf der Halbinsel Wustrow: Dadie Festlegungen im <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/R sehr allgemein gehalten sind und keine inhaltlicheoder standörtliche Konkretisierung umfassen, konnten die Auswirkungen der Vorhabennur auf Grundlage von Verfahrens- und Planunterlagen aus dem Jahr 2002 beschreibenwerden.Vorbehaltsgebiete Gewerbe und Industrie: Die Übernahme von Informationen für die Abgrenzung,Beschreibung und Bewertung der im <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/R festzulegendenGebiete konnte nicht in dem Umfang auf Grundlage <strong>des</strong> Gutachtens „Regionales Flächenkonzepthafenaffine Wirtschaft Rostock“ (Hansestadt Rostock) erfolgen, wie dies ursprünglichgeplant war. Da sich das Gutachten <strong>zum</strong> Zeitpunkt der Erarbeitung <strong>des</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong><strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/R und <strong>des</strong> dazugehörigen <strong>Umweltbericht</strong>s noch in der Bearbeitung befand, wares lediglich möglich, die im Flächenkonzept betrachteten Untersuchungsräume vollumfänglichin das <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/R aufzunehmen und die Flächen im <strong>Umweltbericht</strong> zu beschreiben.Eine ausführliche Ermittlung und Bewertung der Umweltauswirkungen war auf dieser Grundlagenicht möglich.Vorbehaltsgebiete Rohstoffsicherung: Die Informationsgrundlagen zu den im <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong><strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/R festgelegten Vorbehaltsgebieten Rohstoffsicherung ließen keine Ableitungenzu, in welcher Intensität zukünftige potenzielle Abbauvorhaben stattfinden werden (z.B.Nassschnitt oder Trockenschnitt). Somit konnten auch die Umweltauswirkungen in Bezugauf die einzelnen Gebiete nicht differenziert ermittelt werden. Da aber grundsätzlich vomintensivsten Abbauverfahren ausgegangen wurde (Nassschnitt), ergaben sich in der weiterenBewertung keine Schwierigkeiten.Windenergie: Schwierigkeiten bei der Einschätzung und Bewertung der möglichen Umweltauswirkungengibt es insbesondere hinsichtlich der Wirkungen auf die Avifauna. Die Schwierigkeitenergeben sich <strong>zum</strong> Einen daraus, dass für die Neuaufstellung <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> auf eigeneErhebungen durch die Lan<strong>des</strong>planungsbehörde und den RPV ganz verzichtet wurde, sodass ausschließlich auf die bei den Naturschutzbehörden derzeit vorhandenen Informationenzurückgegriffen werden kann. Diese Informationen sind nicht für alle relevanten Artenund alle Teilräume in gleicher Tiefe und Aktualität vorhanden. So liegen <strong>zum</strong> Beispiel überdas Vorkommen und die Lebensraumansprüche <strong>des</strong> Schwarzstorches sehr umfassendeund aktuelle Erhebungen vor, während z.B. über das Vorkommen <strong>des</strong> Rotmilans solcheErhebungen erst im Laufe der nächsten Jahre durchgeführt werden sollen, so dass gegenwärtignur auf lückenhafte Informationen zurückgegriffen werden kann. Da für die besondersseltenen Arten jedoch vollständige und aktuelle Erfassungen vorliegen, werden Umfang,Aktualität und Tiefe der vorhandenen Informationen im Wesentlichen als ausreichend für dieFestlegung von Eignungsgebieten für Windenergieanlagen im <strong>RREP</strong> eingeschätzt. Einesichere und abschließende Einschätzung und Bewertung möglicher Auswirkungen der<strong>RREP</strong>-Festlegungen auf die Avifauna wird hauptsächlich dadurch erschwert, dass die Nutzungder Windenergie zur Stromerzeugung während der letzten 15 Jahre eine sehr dynami-Mai 2009 191


<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/Rsche Entwicklung mit einer schnellen Zunahme von Größe und Anzahl der Anlagen durchlaufenhat. Somit liegen bisher noch zu wenige wissenschaftlich gesicherte Erkenntnisseaus langjährigen Beobachtungen und Vergleichsstudien vor, die eine zuverlässige Einschätzungzukünftiger Wirkungen auf die Lebensbedingungen der Avifauna, auch unter Berücksichtigungmöglicher Gewöhnungs- und Anpassungsprozesse bei einzelnen Arten, auf regionalerEbene ermöglichen würden. Auch Summationswirkungen, die sich im Zusammenhangmit einer zukünftigen verstärkten Ausrichtung der Land- und Forstwirtschaft auf die aufdie Produktion nachwachsender Rohstoffe insbesondere für die Energiegewinnung ergebenkönnen, lassen sich nicht sicher einschätzen.9. Allgemeinverständliche ZusammenfassungDer vorliegende <strong>Umweltbericht</strong> nimmt Bezug auf den <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen RaumentwicklungsprogrammsMittleres Mecklenburg/Rostock vom Mai 2009 <strong>zum</strong> zweiten Beteiligungsverfahren.Er dient der Umsetzung von § 7 Absatz 5 ff ROG und § 4 Absatz 5 ff LPlG M-V(Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme) sowie der Umsetzung§ 7 Abs. 5 ROG und § 4 Abs. 5 LPlG M-V (FFH-Verträglichkeitsprüfung).Nach einer zusammenfassenden Beschreibung der Inhalte und Ziele <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> sowie einerkurzen Beschreibung anderer relevanter Pläne und Programme in Kapitel 3 erfolgt in Kapitel4 eine tabellarische Abprüfung aller Festlegungen <strong>des</strong> <strong>RREP</strong>-<strong>Entwurf</strong>s im Hinblick auf dasmögliche Auftreten erheblicher (positiver oder negativer) Umweltauswirkungen und inwieweitmögliche Umweltauswirkungen bestimmter Vorhaben bereits in anderen Planungsverfahrengeprüft und beschrieben worden sind, so dass auf diese Unterlagen Bezug genommen werdenkann. Ableitend daraus werden alle Festlegungen ermittelt, die voraussichtlich erheblichenegative Umweltauswirkungen erwarten lassen und die daher einer vertieften Umweltprüfungzu unterziehen sind. Dies sind:• Touristische Entwicklung auf der Halbinsel Wustrow (<strong>RREP</strong>-Programmsatz 3.1.3),• Hafenneubau an der Ostseeküste (<strong>RREP</strong>-Programmsatz 3.1.3 (11)),• Vorranggebiete für Gewerbe und Industrie (<strong>RREP</strong>-Programmsatz 4.3.1 (1)),• Vorbehaltsgebiete für Gewerbe und Industrie (<strong>RREP</strong>-Programmsatz 4.3.1 (2)),• Vorranggebiete Rohstoffsicherung (<strong>RREP</strong>-Programmsatz 5.6 (1)),• Vorbehaltsgebiete Rohstoffsicherung (<strong>RREP</strong>-Programmsatz 5.6 (2)),• Vorbehaltstrassen, Ortsumgehungen (<strong>RREP</strong>-Programmsatz 6.4 (2)),• Eisenbahnverkehr (<strong>RREP</strong>-Programmsatz 6.4 (4)) und• Eignungsgebiete Windenergieanlagen (<strong>RREP</strong>-Programmsatz 6.5 (1)) (inkl. 6.5 (2)).Kapitel 5 umfasst eine Bestandsbeschreibung und die Beschreibung bestehender Belastungenfür die in der Umweltprüfung zu betrachtenden Schutzgüter für die gesamte Planungsregion<strong>MM</strong>/R. Wesentliche Datenquellen bilden dabei der Gutachtliche LandschaftsrahmenplanMittleres Mecklenburg/Rostock (GLRP <strong>MM</strong>/R), der <strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> GLRP <strong>MM</strong>/R,vorliegende vorhabensbezogene Planunterlagen und Machbarkeitsstudien, gezielt angefragteInformationen von Fachbehörden sowie die im Rahmen der Vorabstimmung (Scoping)von den beteiligten Behörden übergebenen Informationen. Eigene Erhebungen wurden nichtvorgenommen und sind nachfolgenden Planungsebenen vorbehalten.In Kapitel 5 werden weiterhin die voraussichtliche Entwicklung <strong>des</strong> Umweltzustan<strong>des</strong> beiNichtumsetzung <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> beschrieben und die für die Umweltprüfung <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/Rmaßgeblichen Umweltziele ermittelt.Im Anhang werden in einer Karte die prüfpflichtigen Festlegungen <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/R und inweiteren zwölf Karten ausgewählte Naturraumpotenziale und Schutzgegenstände zur Beschreibungder Schutzgüter dargestellt.192Mai 2009


<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/RDie wesentlichen Bestandteile der eigentlichen Umweltprüfung werden in Kapitel 6 jeweils inBezug auf die einzelnen prüfpflichtigen Festlegungen <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> abgearbeitet. Zu diesenInhalten gehören:• die Beschreibung <strong>des</strong> Festlegungsinhalts,• die Erläuterung aktueller Planungsstände in Bezug auf die geplanten Festlegungen,• die Erläuterung der Vorgehensweise bei der Ermittlung <strong>des</strong> Festlegungsinhalts für denVorentwurf <strong>des</strong> <strong>RREP</strong>,• die Prüfung der Umweltauswirkungen mit einer Beschreibung und Bewertung <strong>des</strong> aktuellenUmweltzustan<strong>des</strong>, einer Ermittlung und Beschreibung der Umweltauswirkungen sowiebetroffener Schutzgüter, die Bewertung der Umweltauswirkungen auf die Schutzgüterbezogen auf die einzelne Festlegung,• die Alternativenprüfung,• die Darstellung von Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen, soweit maßstäblichmöglich und• die Darlegung von Maßnahmen zur Überwachung <strong>des</strong> Umweltzustan<strong>des</strong>.Der Maßstab der Umweltprüfung ist dabei an den räumlichen und sachlichen Konkretisierungsgradder regionalplanerischen Festlegungen angepasst. Zusammenfassend wurdenfolgende Ergebnisse für die prüfpflichtigen Festlegungen ermittelt:Touristische Entwicklung auf der Halbinsel Wustrow (vgl. Kapitel 6.2)Die Festlegung zielt auf die touristische Entwicklung und Nutzung der ehemaligen militärischenLiegenschaft auf der Halbinsel Wustrow (Stadt Rerik). Die potenziellen Standorte der„Alten und Neuen Gartenstadt“ sowie die westlich an die Gartenstädte angrenzenden Freiflächensind grundsätzlich geeignet, um im Rahmen der Entwicklung eines touristischenStandortes auf der Halbinsel Wustrow einbezogen zu werden. Aus der Umweltprüfung gehthervor, welchen Bereichen bereits jetzt eine besondere Bedeutung für die einzelnenSchutzgüter und für die geschützten Arten und Lebensräume zukommt. Diese Bereiche sollenbei künftigen Planungen berücksichtigt und möglichst nicht beeinträchtigt werden.Hafenneubau an der Außenküste (vgl. Kapitel 6.3)Die Festlegung zielt auf den Bau eines Sportboothafens an der Außenküste im Bereich Rerik.Dieser soll dem Lückenschluss zwischen Sportboothäfen im Wismarer Raum und demKühlungsborner Sportboothafen dienen. Der in der Umweltprüfung <strong>zum</strong> Raumordnungsverfahrenermittelte Standort bei Küstenkilometer 110,2 ist grundsätzlich zur Errichtungeiner Marina geeignet. Aus der Umweltprüfung geht hervor, welchen Bereichenbereits jetzt eine besondere Bedeutung für die einzelnen Schutzgüter und für die geschütztenArten und Lebensräumen zukommt. Diese Bereiche sollen bei zukünftigen Planungenberücksichtigt, d.h. nicht oder nur in angepasster Form in Nutzungen einbezogen bzw. vonnegativen Auswirkungen beeinträchtigt werden.Vorranggebiete Gewerbe und Industrie (vgl. Kapitel 6.4)Mit dieser Zielfestlegung sollen die drei bereits im LEP M-V festgelegten, lan<strong>des</strong>weit bedeutsamenStandorte für eine zukünftige gewerbliche und industrielle Entwicklung in derPlanungsregion gesichert werden. Für alle drei Gebiete liegen Untersuchungen zur Umweltverträglichkeitvor. Lediglich die noch nicht mit einem Bebauungsplan überplante Teilfläche<strong>des</strong> Vorranggebietes Airpark Rostock-Laage war einer Umweltprüfung zu unterziehen. ImErgebnis dieser Prüfung werden keine Merkmale ermittelt, welche die Einbeziehung derTeilfläche in das Vorranggebiet Gewerbe und Industrie ausschließen. Die zu erwartendenUmweltauswirkungen sind solcher Art, wie sie durch ähnliche Bauvorhaben auch an andererStelle hervorgerufen werden würden. Zu berücksichtigen ist insbesondere auch die Tatsache,dass es sich aufgrund angrenzender bestehender oder geplanter Nutzungen um einenvorbelasteten Standort handelt.Mai 2009 193


<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/RVorbehaltsgebiete Gewerbe und Industrie (vgl. Kapitel 6.5)Die Festlegung der Vorbehaltsgebiete Gewerbe und Industrie dient der Sicherung von fürdie wirtschaftliche Entwicklung erforderlichen und als voraussichtlich geeignet ermitteltenStandortpotenzialen zur Ansiedlung von Gewerbe und Industrie in der Planungsregion<strong>MM</strong>/R. Für alle 7 Vorbehaltsgebiete Gewerbe und Industrie wird eine Umweltprüfung vorgenommen.Bei den Gebieten Rostock-Seehafen Ost, Mitte und West sowie den GebietenBentwisch, Poppendorf Nord und Dummerstorf bestand ursprünglich die Absicht, als Grundlagefür die Umweltprüfung <strong>zum</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/R die Ergebnisse <strong>des</strong> „RegionalenFlächenkonzeptes hafenaffine Wirtschaft Rostock“ (Hansestadt Rostock) heran zu ziehen.Da sich das Gutachten noch in der Bearbeitung befand, war dies nicht möglich. Inhalt <strong>des</strong><strong>Umweltbericht</strong>s für alle Vorbehaltsgebiete ist somit eine umfassende Beschreibung <strong>des</strong> aktuellenUmweltzustan<strong>des</strong> auf der Grundlage anderer verfügbarer Unterlagen. ErheblicheBeeinträchtigungen infolge der Umsetzung konkreter Vorhaben können in keinem Gebietausgeschlossen werden. Diese können aber erst in laufenden bzw. nachgeordneten Untersuchungenund Planungsverfahren umfassend ermittelt werden.Vorranggebiete Rohstoffsicherung (vgl. Kapitel 6.6)Die Festlegung dient der regionalplanerischen Sicherung von bekannten Lagerstätten fürden Rohstoffabbau. Im <strong>Umweltbericht</strong> wird die Vorgehensweise bei der Ermittlung der imVorentwurf <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/R (RPV, Dezember 2007) zur Festlegung vorgeschlagenen Gebieteausführlich beschrieben, da in diesem Arbeitsschritt bereits vielfältige Umweltbelangebeachtet und berücksichtigt wurden. Die im Vorentwurf <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/R enthaltene Flächenkulissebildete im Weiteren die Grundlage der Umweltprüfung. Da für die überwiegendeAnzahl der Gebiete keine Pflicht zur Prüfung der Umweltverträglichkeit besteht bzw. Umweltverträglichkeitsuntersuchungenbereits vorlagen, musste lediglich für das Gebiet (SubzinSüd) eine Umweltprüfung vorgenommen werden. Die Prüfung wurde mit dem Ergebnis abgeschlossen,dass keine erheblichen Beeinträchtigungen der Schutzgüter festgestellt werden.Vorbehaltsgebiete Rohstoffsicherung (vgl. Kapitel 6.7)Die Festlegung dient der langfristigen Sicherung bekannter Lagerstätten und vermuteterRohstoffvorkommen. Im <strong>Umweltbericht</strong> wird die Vorgehensweise bei der Ermittlung der imVorentwurf <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/R (RPV, Dezember 2007) zur Festlegung vorgeschlagenen Gebieteausführlich beschrieben, da in diesem Arbeitsschritt bereits vielfältige Umweltbelangebeachtet und berücksichtigt wurden. Die im Vorentwurf <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/R enthaltene Flächenkulissebildete im Weiteren die Grundlage der Umweltprüfung. Es wurde festgestellt,dass 33 der 35 Gebietsvorschläge einer Umweltprüfung zu unterziehen sind. Weiterhin einerUmweltprüfung unterzogen wurden die bergrechtlich gesicherten Flächen, die nicht in denVorentwurf <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/R aufgenommen wurden. Die Prüfung der Umweltauswirkungenführte zu folgenden Ergebnissen:• 14 der im Vorentwurf <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/R vorgeschlagenen Vorbehaltsgebiete werdenneu abgegrenzt. 2 dieser Gebiete werden dabei in jeweils 2 Einzelgebiete unterteilt.• 4 der im Vorentwurf <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/R vorgeschlagenen Vorbehaltsgebiete (eine Kiessand-und drei Ton-Höffigkeiten) werden ersatzlos gestrichen.• Die übrigen 14 im Vorentwurf <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/R vorgeschlagenen Vorbehaltsgebietebleiben in unveränderter Form bestehen.• Für die 3 in <strong>MM</strong>/R unter Bergrecht stehenden Flächen, die im Vorentwurf <strong>des</strong> <strong>RREP</strong><strong>MM</strong>/R nicht als Vorrang- oder Vorbehaltsgebiete Rohstoffsicherung vorgeschlagenwurden, wurden im Zuge der Umweltprüfung weitere Argumente ermittelt, die gegendie Festlegung dieser Gebiete als Vorrang- oder Vorbehaltsgebiete Rohstoffsicherungsprechen.Das Auftreten erheblicher Beeinträchtigungen kann derzeit in einigen der festgelegten Vorbehaltsgebietein Abhängigkeit vom konkreten Abbauvorhaben nicht ausgeschlossen wer-194Mai 2009


<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/Rden. Die konkreten Beeinträchtigungen können erst in nachgeordneten Planungsverfahrenumfassend ermittelt werden.Vorbehaltstrassen, Ortsumgehungen, Eisenbahnverkehr (vgl. Kapitel 6.8)Die zur Festlegung im <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/R vorgesehenen Vorbehaltstrassen zielen aufdie vorläufige Freihaltung bestimmter, aus gegenwärtiger Sicht geeigneter Trassenkorridorevon anderen Nutzungen. Umfassende Umweltuntersuchungen einschließlich der Prüfungverschiedener Trassierungsalternativen wurden für die Mehrzahl der betreffenden Vorhabennoch nicht durchgeführt. Dies erfolgt in der Regel im Rahmen eines gesonderten Raumordnungsverfahrens.Im vorliegenden <strong>Umweltbericht</strong> wird <strong>des</strong>halb lediglich eine zusammenfassendeEinschätzung der möglichen Umweltauswirkungen vorgenommen. Die negativenUmweltauswirkungen der betreffenden Verkehrsbauvorhaben können im regionalen Maßstabals zweifelsfrei erheblich eingeschätzt werden. Demgegenüber sind jedoch auch erheblicheVerbesserungen <strong>des</strong> Umweltzustan<strong>des</strong> in den vom Kraftfahrzeugverkehr stark belastetenOrten erzielbar.Eignungsgebiete Windenergieanlagen (vgl. Kapitel 6.9)Die im <strong>RREP</strong>-<strong>Entwurf</strong> vorgesehenen Eignungsgebiete für Windenergieanlagen dienen derKonzentration von Windenergieanlagen an ausgewählten, besonders geeigneten Standorten.Damit können auch zukünftig große Teile der Planungsregion von solchen Anlagen freigehaltenwerden. Die zur Neufestlegung vorgesehenen Eignungsgebiete wurden anhandeinheitlicher Ausschluss- und Abstandskriterien ermittelt. Die Kriterien sind im Kapitel 6.9 imEinzelnen erläutert. Durch die Anwendung dieser Kriterien können wesentliche negativeUmweltauswirkungen im Zusammenhang mit der Errichtung von Windenergieanlagen weitgehendausgeschlossen werden. Im regionalen Maßstab wird dennoch die bereits vorhandenePrägung der Landschaft durch bauliche und technische Anlagen weiter zunehmen. Derfreie Luftraum, und damit auch die Lebensräume bestimmter störungsempfindlicher Großvogelarten,wird tendenziell weiter eingeschränkt. Demgegenüber stehen die Umweltentlastungen,die mit einer verstärkten Nutzung erneuerbarer Energien für die Stromerzeugungerreicht werden.Nach Prüfung der einzelnen Festlegungen erfolgt ebenfalls in Kapitel 6 eine Gesamtplanbetrachtung,bei der auch kumulative Umweltauswirkungen ermittelt und teilweise dargestelltwerden.Insgesamt sind die Festlegungen im <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/R geeignet, eine nachhaltigeEntwicklung der Planungsregion <strong>MM</strong>/R zu befördern. Die zukünftige Entwicklung wird dazuführen, dass es in einigen Teilräume tendenziell zu einer weiteren Verbesserung der Umweltqualitätkommen wird, andererseits aber auch Teilräume existieren, die infolge der Umsetzungregionalplanerischer Festlegungen eine Verschlechterung der Umweltqualität erfahrenkönnten.In Kapitel 7 wurden all diejenigen Festlegungen ermittelt, die zusätzlich zur Umweltprüfungeiner Verträglichkeitsprüfung nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat(FFH)-Richtlinie zuunterziehen sind. Für folgende regionalplanerische Festlegungen wurde die Notwendigkeitzur Durchführung einer FFH-Verträglichkeitsprüfung in nachfolgenden Planverfahren ermittelt:• Touristisches Vorhaben auf der Halbinsel Wustrow (vgl. Kapitel 7.2),• Hafenneubau an der Außenküste (vgl. Kapitel 7.3),• Teilfläche <strong>des</strong> Vorranggebietes Gewerbe und Industrie Airpark Rostock-Laage (vgl.Kapitel 7.4),• 5 Vorbehaltsgebiete Gewerbe und Industrie (vgl. Kapitel 7.5),• 23 Vorbehaltsgebiete Rohstoffsicherung (vgl. Kapitel 7.7),• 5 Vorbehaltstrassen Straße bzw. Eisenbahn (vgl. Kapitel 8.7).Mai 2009 195


<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/RFür folgende Festlegungen wurde die FFH-Verträglichkeitsprüfung bezogen auf die Festlegungen<strong>des</strong> <strong>RREP</strong> abschließend durchgeführt:10 Eignungsgebiete Windenergieanlagen und eine Erweiterungsfläche eines bestehendenEignungsgebietes Windenergieanlagen. Insgesamt sind die vorgesehenen Festlegungen<strong>des</strong> <strong>RREP</strong> nicht geeignet, erhebliche Beeinträchtigungen von Schutzgebieten nach derFFH-Richtlinie oder von europäischen Vogelschutzgebieten hervorzurufen.196Mai 2009


<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/R10. Quellen- und Grundlagenverzeichnis10.1 Gesetze und VerordnungenBaugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004(BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 <strong>des</strong> Gesetzes vom 24. Dezember 2008(BGBl. I S. 3018)Bun<strong>des</strong>artenschutzverordnung vom 16. Februar 2005 (BGBl. I S. 258 (896)), geändert durchArtikel 2 <strong>des</strong> Gesetzes vom 12. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2873)Bun<strong>des</strong>-Bodenschutzgesetz vom 17. März 1998 (BGBl. I S. 502), zuletzt geändert durchArtikel 3 <strong>des</strong> Gesetzes vom 9. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3214)Bun<strong>des</strong>naturschutzgesetz vom 25. März 2002 (BGBl. I S. 1193), zuletzt geändert durch Artikel2 <strong>des</strong> Gesetzes vom 8. April 2008 (BGBl. I S. 686)Bun<strong>des</strong>berggesetz vom 13. August 1980 (BGBl. I S. 1310), zuletzt geändert durch Artikel 11<strong>des</strong> Gesetzes vom 9. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2833)Bun<strong>des</strong>-Immissionsschutzgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. September2002 (BGBl. I S. 3830), zuletzt geändert durch Artikel 1 <strong>des</strong> Gesetzes vom 23. Oktober 2007(BGBl. I S. 2470)Denkmalschutzgesetz (DSchG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. Januar1998 (GVOBl. M-V 1998, S. 12)Gesetz über die Raumordnung und Lan<strong>des</strong>planung <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Mecklenburg-Vorpommern(Lan<strong>des</strong>planungsgesetz – LPlG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Mai 1998(GVOBl. M-V 1998, S. 503), zuletzt geändert durch Artikel 2 und 2a <strong>des</strong> Gesetzes vom14. Juli 2006 (GVOBl. M-V S. 560)Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung in der Fassung der Bekanntmachung vom25. Juni 2005 (BGBl. I S. 1757, 2797), zuletzt geändert durch Artikel 2 <strong>des</strong> Gesetzes vom23. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2470)Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung in Mecklenburg-Vorpommern (Lan<strong>des</strong>-UVP-Gesetz - LUVPG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. November 2006(GVOBl. M-V 2006, S. 814)Gesetz <strong>zum</strong> Schutz der Natur und der Landschaft im Lande Mecklenburg-Vorpommern(Lan<strong>des</strong>naturschutzgesetz – LNatG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Oktober2002 , Fundstelle: GVOBl. M-V 2003, S. 1, zuletzt geändert durch Artikel 3 <strong>des</strong> Gesetzesvom 14. Juli 2006 (GVOBl. M-V S. 560)Lan<strong>des</strong>raumentwicklungsprogramm Mecklenburg-Vorpommern - Lan<strong>des</strong>verordnung überdas LEP (LEP-LVO M-V) vom 30. Mai 2005 Fundstelle: GVOBl. M-V 2005, S. 308Luftverkehrsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Mai 2007 (BGBl. I S. 698),zuletzt geändert durch Artikel 9 Abs. 20 <strong>des</strong> Gesetzes vom 23. November 2007 (BGBl. I S.2631)"Raumordnungsgesetz (ROG) vom 18. August 1997 (BGBl. I S. 2081, 2102), zuletzt geändertdurch Artikel 9 Nr. 2 Satz 2 der Verordnung vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2986)Mai 2009 197


<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/RRichtlinie 92/43/EWG <strong>des</strong> Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräumesowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen – Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) (ABl. EG Nr. L 206/7 vom 22.7.92), geändert durch Richtlinie 97/62/EG <strong>des</strong> Rates vom27.10.1997 (ABl. EG Nr. L 305/42)Richtlinie (79/409/EWG) <strong>des</strong> Rates vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wildlebendenVogelarten (Vogelschutzrichtlinie); Fundstelle: ABl. L 103 vom 25.4.1979, S. 1, zuletzt geändertdurch Verordnung (EG) Nr. 807/2003 <strong>des</strong> Rates vom 14. April 2003, Abl. L 122 S.3616.5.2003Richtlinie 2000/60/EG <strong>des</strong> europäischen Parlaments und <strong>des</strong> Rates vom 23. Oktober 2000zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich derWasserpolitik - Wasserrahmenrichtlinie (WRRL); Fundstelle: ABl. L 327 vom 22.12.2000, S.1; zuletzt geändert durch: Entscheidung Nr. 2455/2001/EG <strong>des</strong> Europäischen Parlamentsund <strong>des</strong> Rates vom 20. November 2001, Abl.L 331 1 15.12.2001Richtlinie 2001/42/EG <strong>des</strong> Europäischen Parlaments und <strong>des</strong> Rates über die Prüfung derUmweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme vom 27. Juni 2001 (RL2001/42/EG)Richtlinie 2002/49/EG <strong>des</strong> Europäischen Parlaments und <strong>des</strong> Rates vom 25. Juni 2002 überdie Bewertung und Bekämpfung von UmgebungslärmSchutzbereichgesetz in der im Bun<strong>des</strong>gesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 54-2, veröffentlichtenbereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 11 <strong>des</strong> Gesetzes vom12. August 2005 (BGBl. I S. 2354)Verordnung über Immissionswerte für Schadstoffe in der Luft in der Fassung der Bekanntmachungvom 4. Juni 2007 (BGBl. I S. 1006)Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben vom 13. Juli1990 (BGBl. I S. 1420), zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 24. Januar2008 (BGBl. I S. 85)Verordnung zur Festsetzung <strong>des</strong> Überschwemmungsgebietes „Warnowniederung zwischenKlein Raden und der Hansestadt Rostock“ (ÜSG WarnowVO) vom 03. Dezember 2007(GVOBl. M-V 2007, S. 400)Wassergesetz <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Mecklenburg-Vorpommern (LWaG) vom 30. November 1992(GVOBl. M-V 1992 S. 669), zuletzt geändert durch Gesetz vom 5. Dezember 2007 (GVOBl.M-V S. 377)Wasserhaushaltsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. August 2002 (BGBl. IS. 3245), zuletzt geändert durch Artikel 2 <strong>des</strong> Gesetzes vom 10. Mai 2007 (BGBl. I S. 666)10.2 Fachpläne und sonstige GrundlagenAmt für Raumordnung und Lan<strong>des</strong>planung Mittleres Mecklenburg/Rostock: Digitales Raumordnungskatasterüber die angezeigten Vorhaben und Planungen in der Region (1 : 25.000)Amt für Raumordnung und Lan<strong>des</strong>planung Mittleres Mecklenburg/Rostock (2004): Raumordnungsverfahrenfür eine Erdgasleitung mit Anlandungspunkt BörgerendeARGE Gewerbegebiet Rostock-Mönchhagen im Auftrag <strong>des</strong> Ministeriums für Arbeit Bau undLan<strong>des</strong>entwicklung Mecklenburg-Vorpommern (2004): Regionales Gewerbegebiet Rostock-198Mai 2009


<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/RMönchhagen - Möglichkeiten der verkehrstechnischen Anbindungen und Untersuchung undBewertung von VariantenARL – Akademie für Raumforschung und Lan<strong>des</strong>planung (Herausgeber) (2007): Umweltprüfungin der Regionalplanung, Arbeitshilfe zur Umsetzung <strong>des</strong> § 7 Abs. 5 bis 10 ROG, Autoren:Marie Hanusch, Dieter Eberle, Christian Jacoby, Catrin Schmidt, Petra SchmidtBauprojekt Nord GmbH im Auftrag <strong>des</strong> Ministeriums für Arbeit, Bau und Lan<strong>des</strong>entwicklung(2005): Industriestandort Poppendorf - Ermittlung und Bewertung der Standortbedingungen(Machbarkeitsuntersuchung)Beschluss der Stadtvertreter von Rerik (1996): städtebaulichen Rahmenplan für die HalbinselWustrowbiota – Institut für ökologische Forschung und Planung GmbH (2008) im Auftrag <strong>des</strong> StaatlichenAmtes für Umwelt und Naturschutz Rostock: Bewirtschaftungsvorplanung nach derEuropäischen Wasserrahmenrichtlinie für das innere Küstengewässer UnterwarnowBrinkmann, R. (2006): Untersuchungen zu möglichen betriebsbedingten Auswirkungen vonWindkraftanlagen auf Fledermäuse im Regierungsbezirk Freiburg, Gutachten im Auftrag <strong>des</strong>Regierungspräsidiums FreiburgBun<strong>des</strong>kabinett (2003): Maßnahmenplan <strong>zum</strong> Bun<strong>des</strong>verkehrswegeplanBun<strong>des</strong>ministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen (2003): Bun<strong>des</strong>verkehrswegeplan,Beschluss der Bun<strong>des</strong>regierung vom 2. Juli 2003Bun<strong>des</strong>regierung von Deutschland (2002): Nationale Nachhaltigkeitsstrategie für Deutschland,Beschluss <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>kabinetts vom 17.04.2002Entwicklungs-Compagnie Wustrow (ECW) (2002): Antragsunterlagen für das Raumordnungsverfahrenzur Errichtung der Marina an der Außenküste und <strong>des</strong> Golfplatzes mit Weilernauf der Halbinsel Wustrow inkl. FFH-Verträglichkeitsstudie und Umweltverträglichkeitsstudiesowie weiterer Fachgutachten, erstellt durch Freie Planungsgruppe Berlin GmbHEuropäischen Gemeinschaft (2001): 6. Umweltaktionsprogramm der EU mit dem Titel 'Umwelt2010: Unsere Zukunft liegt in unserer Hand' betrifft den Zeitraum vom 22. Juli 2002 bis21. Juli 2012Fachhochschule Erfurt (2004): Die Strategische Umweltprüfung in der Regionalplanung amBeispiel Nordthüringens – Forschungsprojekt im Auftrag <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums für Bildungund ForschungFlade, M. (1994): Die Brutvogelgemeinschaften Mittel- und Norddeutschlands. Grundlagenfür den Gebrauch vogelkundlicher Daten in der Landschaftsplanung. Eching.Freie Planungsgruppe Berlin GmbH (2002): vgl. Entwicklungs-Compagnie Wustrow (ECW)(2002)Froelich & Sporbeck (2008): Handlungsempfehlungen zur Beachtung <strong>des</strong> europäischen Artenschutzesin Mecklenburg-Vorpommern – Modul Raumordnungsverfahren, unveröffentlichtesGutachten im Auftrag <strong>des</strong> Ministeriums für Verkehr, Bau und Lan<strong>des</strong>entwicklung M-VGemeinde Bentwisch (2004): Erste Ergänzung <strong>des</strong> FlächennutzungsplansGemeinde Dummerstorf (1998): FlächennutzungsplanMai 2009 199


<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/RGemeinde Klein Kussewitz (2001): FlächennutzungsplanGemeinde Mandelshagen (2002): FlächennutzungsplanGemeinde Mönchhagen (1994): FlächennutzungsplanGemeinde Poppendorf (2007): Flächennutzungsplan inkl. <strong>Umweltbericht</strong>Gemeinde Poppendorf (2008): Bebauungsplan Nr. 4 für das Industriegebiet südlich <strong>des</strong>Düngemittelwerks, westlich und nördlich der Lan<strong>des</strong>straße L 182 von Betwisch nach Marlowund östlich von Poppendorf inkl. <strong>Umweltbericht</strong>Gemeinde Rövershagen (1999): FlächennutzungsplanGemeinsamer Erlass <strong>des</strong> Umweltministeriums, <strong>des</strong> Wirtschaftsministeriums, <strong>des</strong> Ministeriumsfür Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Fischerei und <strong>des</strong> Ministeriums für Arbeitund Bau von Juli 2002: „Hinweise zur Anwendung der §§ 18 und 28 Lan<strong>des</strong>naturschutzgesetzund der §§ 32 bis 38 <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>naturschutzgesetze in Mecklenburg-Vorpommern“Gosselck, F. (1995): Landschaftsökologische Bewertung der Wismarbucht unter besondererBerücksichtigung als europäisches Vogelschutzgebiet (IBA) und Feuchtgebiet nationalerBedeutung (FnB)Hansestadt Rostock: Schulentwicklungsplan 2006/07 bis 2010/11,Hansestadt Rostock (1996): Landschaftsplan Hansestadt RostockHansestadt Rostock (2006): Flächennutzungsplan Hansestadt RostockHansestadt Rostock (in Erarbeitung): Regionales Flächenkonzept hafenaffine WirtschaftRostock, Stand April 2009Hötker (2004), u.a.: Auswirkungen regenerativer Energiegewinnung auf die biologische Vielfaltam Beispiel der Vögel und der Fledermäuse, Hrsg.: Naturschutzbund Deutschland (NA-BU), Dezember 2004I.L.N. Greifswald Institut für Landschaftsökologie und Naturschutz (1996): Modell für die Vogelzugdichtein Mecklenburg-VorpommernI.L.N. Greifswald Institut für Landschaftsökologie und Naturschutz (1996): Gutachten zurAusweisung von Eignungsräumen für die Windenergienutzung in den Regionalen Raumordnungsprogrammenvon Mecklenburg-Vorpommern. Teil 1: Fachgutachten Windenergienutzungund Naturschutz - Darstellung <strong>des</strong> Konfliktpotentials aus der Sicht von Naturschutz undLandschaftspflege. Gutachten im Auftrag <strong>des</strong> Ministeriums für Landwirtschaft und NaturschutzMVI.L.N. Greifswald Institut für Landschaftsökologie und Naturschutz (2008): Analyse und Bewertungder Lebensraumfunktion der Landschaft für rastende und überwinternde Wat- undWasservögelINROS LACKNER AG / Baltic Marine Consult (2008) im Auftrag der Hafen-Entwicklungsgesellschaft Rostock: Flächenbedarfsermittlung Seehafen Rostock 2025 (unveröffentlichtIsselbächer, T. u. K. (2001): Vogelschutz und Windenergie in Rheinland-Pfalz. Gutachtenzur Ermittlung definierter Lebensraumfunktionen bestimmter Vogelarten (Vogelbrut-, -rast-200Mai 2009


<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/Rund -zuggebiete) in zur Errichtung von Windkraftanlagen geeigneten Bereichen von Rheinland-Pfalz.Naturschutz und Landschaftspflege: 3-183.IWU/Ingenieurbüro Wasser und Umwelt (1996): Lan<strong>des</strong>weite Analyse und Bewertung derLandschaftspotenziale in Mecklenburg-Vorpommern. Unveröffentlichte Studie im Auftrag<strong>des</strong> Umweltministeriums Mecklenburg-VorpommernKaatz, J. (1999): Einfluß von Windenergieanlagen auf das Verhalten der Vögel im Binnenland.In: Vogelschutz und Windenergie. Konflikte, Lösungsmöglichkeiten und Visionen. Bun<strong>des</strong>verbandWindenergie: 52-60.Kaatz, J. (2001): Zur Empfindlichkeit von Singvögeln und Weißstörchen gegenüber Windkraftanlagen.Mskpt. zur Fachtagung Windenergie und Vögel - Ausmaß und BewältigungeinesKonfliktes.Konferenz der Vereinten Nationen für Umwelt und Entwicklung (UNCEP) (1992): Klimarahmenkonventionvon Rio de Janeiro (UNFCCC)LAG-VSW (2007) – Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten: Abstandsregelungenfür Windenergieanlagen zu bedeutsamen Vogellebensräumen sowie Brutplätzen ausgewählterVogelarten, Seebach 2007Lan<strong>des</strong>amt für Forsten und Großschutzgebiete (2001): Naturraumbezogene WaldmehrungsplanungLan<strong>des</strong>amt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern (1992): Biotop-und Nutzungstypenkartierung Mecklenburg-VorpommernLan<strong>des</strong>amt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern (2003): Biotopverzeichnisder gesetzlich geschützten Biotope und Geotope in Mecklenburg-VorpommernLan<strong>des</strong>amt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern (2004): Karteder oberflächennahen Rohstoffe (KOR50)Lan<strong>des</strong>amt für Umwelt Naturschutz und Geologie (2006 und 2007): Bestandsdaten für Vogelbrutplätzein Mecklenburg-VorpommernLan<strong>des</strong>amt für Umwelt Naturschutz und Geologie (April 2007): Gutachtlicher LandschaftsrahmenplanMittleres Mecklenburg/Rostock - Erste Fortschreibung und Strategische UmweltprüfungLan<strong>des</strong>amt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern (2007): TierökologischeAbstandskriterien für die Errichtung von Windenergieanlagen in MecklenburgVorpommern, unveröff. Empfehlung an die Regionalen Planungsverbände und Lan<strong>des</strong>planungsbehördenin M-VLan<strong>des</strong>amt für innere Verwaltung, Amt für Geoinformation, Vermessungs- und KatasterwesenMecklenburg-Vorpommern: Amtliches Topographisch-Kartographisches Informationssysteminkl. Digitale Landschaftsmodelle, Digitale Topografische Karten u.a.Landkreis Bad Doberan: Schulentwicklungsplan 2006/07 bis 2010/11Landkreis Güstrow: Schulentwicklungsplan 2006/07 bis 2010/11Ministerium für Soziales und Gesundheit (2004) 4. Krankenhausplan für das Land Mecklenburg-VorpommernMai 2009 201


<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/RMinisterium für Arbeit, Bau und Lan<strong>des</strong>entwicklung M-V (2004): Standortkonzept für Sportboothäfenan der Ostseeküste Mecklenburg-VorpommernsMinisterium für Arbeit, Bau und Lan<strong>des</strong>entwicklung und Umweltministerium M-V (2004): Hinweisefür die Planung und Genehmigung von WindkraftanlagenMinisterium für Arbeit, Bau und Lan<strong>des</strong>entwicklung M-V (April 2005): Endfassung <strong>des</strong> <strong>Umweltbericht</strong>s<strong>zum</strong> Lan<strong>des</strong>raumentwicklungsprogramm M-VMinisterium für Arbeit, Bau und Lan<strong>des</strong>entwicklung Mecklenburg-Vorpommern (2006): Richtlinie<strong>zum</strong> Zwecke der Neuaufstellung, Änderung oder Ergänzung Regionaler Raumentwicklungsprogrammein Mecklenburg-Vorpommern (RL-<strong>RREP</strong>) in der Fassung vom Juli 2008,5. ÄnderungMinisterium für Arbeit, Bau und Lan<strong>des</strong>entwicklung (2005): Raumordnungsverfahren für eineKabeltrasse über den Anlandungspunkt MarkgrafenheideMinisterium für Bau, Lan<strong>des</strong>entwicklung und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern (1995):Generalplan Küsten- und Hochwasserschutz Mecklenburg-VorpommernMinisterium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Fischerei (2002): GutachtlichesWaldentwicklungsprogramm für Mecklenburg-VorpommernMinisterium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus (2008): Klimaschutz und Folgen <strong>des</strong> Klimawandelsin Mecklenburg-VorpommernMinisterium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus (2008): Abfallwirtschaftsplan Mecklenburg-Vorpommern (AWP M-V)<strong>Planungsverband</strong> Laage (2003): Bebauungsplan Nr. 1 „Am Flugplatz Laage“<strong>Planungsverband</strong> Laage (2005): Bebauungsplan Nr. 2 „Airpark Rostock-Laage“<strong>Planungsverband</strong> Laage (2005): FlächennutzungsplanRegionaler <strong>Planungsverband</strong> <strong>MM</strong>/R (1994 und 1999): Regionales RaumordnungsprogrammMittleres Mecklenburg/Rostock und Erste Teilfortschreibung <strong>des</strong> Regionalen RaumentwicklungsprogrammsMittleres Mecklenburg/RostockRegionaler <strong>Planungsverband</strong> <strong>MM</strong>/R (2001): Konzept zur Entwicklung eines Netzes zukunftsfähigerberuflicher Schulen in der Region <strong>MM</strong>/RRegionaler <strong>Planungsverband</strong> <strong>MM</strong>/R (2005): Regionaler Nahverkehrsplan Mittleres Mecklenburg/RostockRegionaler <strong>Planungsverband</strong> Mittleres Mecklenburg/Rostock (2007): Vorentwurf RegionalesRaumentwicklungsprogramm Mittleres Mecklenburg/Rostock – Vorentwurf <strong>zum</strong> 1. BeteiligungsverfahrenRohde, C. (2008): Funktionsraumanalyse besetzter Schwarzstorchreviere in Mecklenburg-Vorpommern, unveröffentlichtes Gutachten im Auftrag <strong>des</strong> LUNG M-VSALIX-Büro für Landschaftsplanung & Gesellschaft für Freilandökologie und Naturschutz(GfN) (1999): F- & E-Vorhaben <strong>des</strong> BfN – Ermittlung von Ursachen für die Unterschiede imbiologischen Potential der Agrarlandschaft in Ost- und Westdeutschland als Grundlage fürdie Ableitung naturschutzverträglicher Nutzungsverfahren, Endbericht202Mai 2009


<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/RScheller, W. für: SALIX-Kooperationsbüro für Umwelt und Landschaftsplanung (2002): Einflussvon Windenergieanlagen auf die Brutplatzwahl <strong>des</strong> Kranichs, Teil 1 (Zwischenbericht).Unveröff.Studie i. Auftr. Uckerwerk Energietechnik GmbH, Nechlin: 1-12Scheller, W. u.a. (2002): Important Bird Areas in Mecklenburg-Vorpommern, Hrsg.: OrnithologischeArbeitsgemeinschaft Mecklenburg-Vorpommern, MeiersbergScheller, W. (2007): Standortwahl von Windenergieanlagen und Auswirkungen auf dieSchreiadlerbrutplätze in Mecklenburg-Vorpommern, in: Naturschutzarbeit in Mecklenburg-Vorpommern, 50. Jg., Heft 2/2007, Hrsg.: LUNG M-VSozialministerium <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Mecklenburg-Vorpommern (2005): 4. Krankenhausplan <strong>des</strong>Lan<strong>des</strong> Mecklenburg-Vorpommern vom 1.1.2005Staatliches Amt für Umwelt und Natur (2007 bis 2009): Bewirtschaftungsplanungen und Bewirtschaftungsvorplanungennach WasserrahmenrichtlinieStadt Laage (2008): FlächennutzungsplanStadt Ostseebad Rerik (2006): FlächennutzungsplanStadt Ostseebad Rerik (1999): Aufstellungsbeschlüsse für die Bebauungspläne Nr. 6 AlteGartenstadt und Nr. 7 Neue GartenstadtUmweltbun<strong>des</strong>amt (Hrsg., 2007): Entwicklung einer Umweltstrategie für die Windenergienutzungan Land und auf See, Dessau Juli 2007Umweltministerium Mecklenburg-Vorpommern (2006): Lan<strong>des</strong>agenda Mecklenburg-VorpommernUmweltministerium Mecklenburg-Vorpommern (2003): Gutachtliches LandschaftsprogrammMecklenburg-VorpommernUmweltPlan GmbH (2007): Methodenentwicklung zur Aktualisierung der Lan<strong>des</strong>weiten Bewertung<strong>des</strong> Landschaftsbildpotenzials – Verifizierung für die Planungsregion MittleresMecklenburg/Rostock. Unveröffentlichte Studie im Auftrag <strong>des</strong> Umweltministeriums Mecklenburg-VorpommernUmweltPlan Stralsund GmbH (2007): Landschaftspflegerischer Begleitplan <strong>zum</strong> Neubaueiner Windenergieanlage bei Satow, April 2007Universität Rostock (2002): Stadtklimakarten für die Hansestadt RostockUN-Naturschutzkonferenz (1992): Übereinkommen von Rio de Janeiro über die biologischeVielfaltUrban System Consult im Auftrag <strong>des</strong> Ministeriums für Arbeit, Bau und Lan<strong>des</strong>entwicklung(2002): Voruntersuchung /Machbarkeitsstudie Mecklenburg-Vorpommern als Bestandteil derLan<strong>des</strong>initiative zur „Entwicklung lan<strong>des</strong>weit bedeutsamer Gewerbegebiete in Mecklenburg-Vorpommern“Verschiedene Planungsbüros: Haupt-, Rahmen- und Abschlussbetriebspläne bestehenderRohstoffabbaugebieteVertragsstaatenkonferenz zur Klimarahmenkonvention (1997): Kyoto-Protokoll als Zusatzprotokollzur Ausgestaltung der Klimarahmenkonvention (UNFCCC) der Vereinten NationenMai 2009 203


<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/RWirtschaftsministerium M-V (2004): Lan<strong>des</strong>tourismuskonzeption 2010 für Mecklenburg-VorpommernWirtschaftsministerium M-V (2004): Radwanderroutenkonzept Mecklenburg-Vorpommern204Mai 2009

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