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Umweltbericht zum Entwurf des RREP MM/R - Planungsverband ...

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<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/R5.6 (5) Vermeidung der Häufungvon Abbauvorhaben (G)5.6 (6) Angemessene Folgenutzung(G)schöpfung eines Tagebaus ergeben (z.B. Eingriffe in das Schutzgut Wasser, aber auch Vermeidung einesNeuaufschlusses an anderer Stelle)• ggf. Rahmensetzung für UVP-pflichtige Vorhaben oder für prüfpflichtige Vorhaben nach FFH-Richtlinie• aber: Umsetzbarkeit <strong>des</strong> Programmsatzes muss in betroffenen Flächen im Zuge der Abbauplanung imEinzelnen geprüft werden, es besteht hier in ausreichendem Maße Ausformungsspielraum für eine umwelt-und FFH-verträgliche Ausgestaltung, so dass eine Prüfung auf regionaler Ebene weder praktikabelnoch erforderlich ist• Grundsatzfestlegung zur Vermeidung der Häufung von Abbauvorhaben• da es zu einer Verstärkung negativer Umweltauswirkungen infolge der Häufung von Abbauvorhaben ineinem begrenzten Gebiet kommen kann, dient die Festlegung der Vermeidung solcher Häufungen• keine Rahmensetzung für UVP-pflichtige Vorhaben oder für prüfpflichtige Vorhaben nach FFH-Richtlinie• Grundsatzfestlegung zur Gestaltung der Folgenutzung in Tagebauen• Folgenutzungen in Form von Renaturierungen und Rekultivierungen führen i.d.R. nicht zu negativen Umweltauswirkungen,wenn alle Maßgaben eingehalten werden; Renaturierungen führen im Ergebnis zudeutlich positiveren Umweltauswirkungen als Rekultivierungen; andere Nachnutzungen (z.B. touristischeProjekte) können ggf. negative Umweltauswirkungen verursachen – konkrete Vorhaben sind aber aus der<strong>RREP</strong>-Festlegung nicht ableitbar• ggf. Rahmensetzung für UVP-pflichtige Vorhaben oder für prüfpflichtige Vorhaben nach FFH-Richtlinie• Umsetzbarkeit <strong>des</strong> Programmsatzes muss in betroffenen Flächen im Zuge der Abbauplanung geprüftwerden, es besteht hier in ausreichendem Maße Ausformungsspielraum für eine umwelt- und FFHverträglicheAusgestaltung, so dass eine Prüfung auf regionaler Ebene weder praktikabel noch erforderlichist5.6 (7) Torfgewinnung (Z) • Zielfestlegung zur Beschränkung <strong>des</strong> Torfabbaus auf die beiden vorhandenen Tagebaue• mit der Festlegung werden negative Umweltauswirkungen vermieden, da ein Neuaufschluss von Torfabbaustellenausgeschlossen wird• Festlegung der Gebiete als Vorranggebiete Rohstoffsicherung bereits im Umfang der Umweltprüfung enthalten(Programmsatz 5.6 (1))• keine Rahmensetzung für UVP-pflichtige Vorhaben oder für prüfpflichtige Vorhaben nach FFH-Richtlinie5.6 (8) Untergrundspeicherund Sole (G)• Grundsatzfestlegung zur Sicherung und Nutzbarmachung eines Untergrundspeichers und von Thermalsole• positive oder negative Umweltauswirkungen können sich aus der Umsetzung konkreter Maßnahmen ergeben– diese sind aber nicht aus der <strong>RREP</strong>-Festlegung ableitbar• ggf. Rahmensetzung für UVP-pflichtige Vorhaben oder für prüfpflichtige Vorhaben nach FFH-Richtlinie• für die tatsächliche technische Ausgestaltung der Nutzbarmachung besteht in ausreichendem Maße Ausformungsspielraumfür eine umwelt- und FFH-verträgliche Ausgestaltung, so dass eine Prüfung auf regionalerEbene nicht erforderlich und nicht möglich istneinneinneinneinMai 2009 33

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