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Umweltbericht zum Entwurf des RREP MM/R - Planungsverband ...

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<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/Rgungen abgewogen wurden. Nach dieser Betrachtungsweise liegen ca. 3,7% der Regionsflächein Vorranggebieten Naturschutz und Landschaftspflege und ca. 25% in VorbehaltsgebietenNaturschutz und Landschaftspflege (vgl. Karte 4 im <strong>Umweltbericht</strong>).Ein wesentliches Ergebnis der Analyse <strong>des</strong> vorhandenen Zustan<strong>des</strong> der Arten und Lebensräumeim GLRP bildet die Bewertung der Schutzwürdigkeit. Diese bezieht sich aufdie zuvor ausdifferenzierten Hauptlebensraumtypen (vgl. GLRP Kap. II.2.1.3 und Tab. II-30).Da die Bewertung auf neueren Daten insbesondere zu hochwertigen Biotoptypen und besondersschutzwürdigen Arten aufbaut, wurde auf die sonst übliche 4-stufige Bewertung derSchutzwürdigkeit verzichtet und eine nur 2-stufige Bewertung in hohe und sehr hoheSchutzwürdigkeit vorgenommen. 18,4 % der Fläche der Planungsregion besitzen eine sehrhohe und 17,6 % eine hohe Schutzwürdigkeit. Die Ergebnisse der Bewertung werden aufKarte 3 Schutzwürdigkeit der Arten und Lebensräume <strong>des</strong> GLRP dargestellt und finden imvorliegenden <strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>RREP</strong> Berücksichtigung. Soweit Bereiche hoher oder sehrhoher Schutzwürdigkeit von Festlegungen <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> betroffen sind (direkte Flächeninanspruchnahmeoder unmittelbare Nachbarschaft) können die der Bewertung zugrunde liegendenLebensraumtypen ermittelt werden. Dargestellt werden die schutzwürdigen ArtenundLebensräume in Karte 5 im <strong>Umweltbericht</strong>.Europarechtlich ist der Artenschutz in den Artikeln 12, 13 und 16 der FFH-Richtlinie sowiein den Artikeln 5 bis 7 und 9 der Europäischen Vogelschutzrichtlinie verankert. Im BNatSchGfinden sich die zentralen Vorschriften <strong>zum</strong> Artenschutz in den §§ 42 und 43. Diese geltenunmittelbar und erfassen zunächst alle gemäß § 10 BNatSchG streng oder besonders geschütztenArten.Besonders geschützte Arten sind• Arten der Anhänge A und B der EG-Verordnung über den Schutz von Exemplaren wildlebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung <strong>des</strong> Handels (EG Nr. 338/97 vom9. Dezember 1996),• Arten <strong>des</strong> Anhangs IV der FFH-Richtlinie,• alle europäischen Vogelarten,• Arten, die in der Anlage 1, Spalte 2 der BArtSchV mit einem Kreuz (+) gekennzeichnetsind.Streng geschützte Arten sind• Arten, die in Anhang A der Verordnung (EG) Nr. 338/97 aufgeführt sind• Arten, die im Anhang IV der FFH-Richtlinie aufgeführt sind• Arten, die in Anlage 1, Spalte 3 der Bun<strong>des</strong>artenschutzverordnung (BArtSchV) mit einemKreuz (+) gekennzeichnet sind.Zu den europäischen Vogelarten zählen• die in Europa natürlich vorkommenden Vogelarten im Sinne der EU-Vogelschutzrichtlinie.Im GLRP <strong>MM</strong>/R wird in Kapitel II.2.1.1 der gegenwärtige Zustand der in der Planungsregionvorkommenden Lebensräume beschrieben, wobei nicht nur die vorkommenden Lebensraumtypen(LRT), sondern auch eine Auswahl der mit diesen LRT assoziierten PflanzenundTierarten aufgeführt werden. Die Auswahl dieser Zielarten erfolgte auf der Grundlageder Artenlisten in den Anhängen der FFH-Richtlinie, der EU-Vogelschutzrichtlinie sowie derBArtSchV. Insofern enthalten die Kapitel II.2.1.1.1 bis II.2.1.1.11 <strong>des</strong> GLRP <strong>MM</strong>/R auch Aussagenzu den in der Planungsregion vorkommenden besonders bzw. streng geschütztenArten, bei deren Betroffenheit artenschutzrechtliche Belange in einem Artenschutzfachbeitrag(AFB) abzuarbeiten sind. Besondere Berücksichtigung fanden die Schutzbereiche umdie bekannten Horststandorte von Großvogelarten in der Planungsregion <strong>MM</strong>/R.Bei Festlegungen, die zu vorübergehenden oder dauerhaften Flächeninanspruchnahmenführen, wird die Betroffenheit hochwertiger Feuchtlebensräume (vgl. Karte I GLRP – Bereiche:B.1 und B.2 sowie K.3 und K.4), aufgrund ihrer oftmals herausragenden ökologischenMai 2009 47

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