12.07.2015 Aufrufe

Umweltbericht zum Entwurf des RREP MM/R - Planungsverband ...

Umweltbericht zum Entwurf des RREP MM/R - Planungsverband ...

Umweltbericht zum Entwurf des RREP MM/R - Planungsverband ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/R1. Rechtliche GrundlagenDas Regionale Raumentwicklungsprogramm Mittleres Mecklenburg/Rostock (<strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/R)ist aus dem Lan<strong>des</strong>raumentwicklungsprogramm Mecklenburg-Vorpommern (LEP M-V) zuentwickeln. Inhalt und Aufstellungsverfahren <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> regeln §§ 4, 5, 8 und 9 <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>planungsgesetzesMecklenburg-Vorpommern (LPlG M-V).Aufgrund von Änderungen im Raumordnungsgesetz (ROG) und im Lan<strong>des</strong>planungsgesetzM-V sind bei der Neuaufstellung <strong>des</strong> Regionalen Raumentwicklungsprogramms MittleresMecklenburg/ Rostock neue verfahrensrechtliche und inhaltliche Anforderungen zu beachten.Dies betrifft insbesondere die Anforderungen an die Prüfung von Umweltauswirkungenaufgrund regionalplanerischer Festlegungen, resultierend aus:• der EU-Richtlinie über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme(RL 2001/42/EG), umgesetzt in § 7 Absatz 5 ff ROG und § 4 Absatz 5 ff LPlGM-V und• der FFH-Richtlinie, umgesetzt in § 7 Abs. 5 ROG und § 4 Abs. 5 LPlG M-V.Bei der Erarbeitung <strong>des</strong> <strong>Umweltbericht</strong>s werden weiterhin die Richtlinie zur NeuaufstellungRegionaler Raumentwicklungsprogramme in M-V (RL-<strong>RREP</strong>) und der gemeinsame Erlasszur FFH-Verträglichkeitsprüfung in M-V einbezogen.Die Regelungen in den genannten Richtlinien und Gesetzen sollen dazu beitragen, dassUmwelterwägungen bei der Ausarbeitung und Annahme <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> einbezogen werden unddie dazu notwendigen Arbeitsschritte und Ableitungen nachvollziehbar dargestellt werden.Dies ist Inhalt <strong>des</strong> vorliegenden <strong>Umweltbericht</strong>s. Vertieft prüfpflichtige Festlegungen könnensowohl die Ziele als auch die Grundsätze der Raumordnung sein.Der Maßstab der Umweltprüfung ist dabei an den räumlichen und sachlichen Konkretisierungsgradder regionalplanerischen Festlegungen angepasst. Die Ergebnisse sollen aufnachfolgenden Planungsebenen (Bauleitplanung, Fachplanung) berücksichtigt werden, nichtabschließend geprüfte oder andere, auf regionaler Ebene nicht berücksichtigte Umweltauswirkungenbedürfen hier noch einer vertiefenden Prüfung (Vermeidung von Mehrfachprüfungen).Bezüglich <strong>des</strong> Verhältnisses von Umweltprüfung zu FFH-Verträglichkeitsprüfung ist festzustellen,dass es sich um eigenständige Prüfungen handelt, die aber im Gesamtverfahren derNeuaufstellung <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> integriert werden. Aufgrund der unterschiedlichen Rechtswirkungder Prüfergebnisse müssen diese auch eigenständig nachvollziehbar sein. So sind die Ergebnisseder Umweltprüfung im Rahmen der Gesamtabwägung <strong>zum</strong> <strong>RREP</strong> zu berücksichtigen,die Ergebnisse der FFH-Prüfung hingegen können unter bestimmten Voraussetzungendie Unzulässigkeit regionalplanerischer Festlegungen bedeuten.Folgende Verfahrensschritte sind Bestandteil der Umweltprüfung:Das Scoping beinhaltet die Abstimmung von Untersuchungsgegenstand, Untersuchungsumfang,Untersuchungstiefe und anzuwendenden Untersuchungsmethoden mit den in ihremAufgabenbereich berührten öffentlichen Stellen. Laut RL-<strong>RREP</strong> erfolgt die Abstimmung aufGrundlage <strong>des</strong> Vorentwurfes <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> und auf der Grundlage <strong>des</strong> <strong>Entwurf</strong>s <strong>des</strong> <strong>Umweltbericht</strong>s.Im Rahmen <strong>des</strong> Scopings werden alle Programminhalte einer Überprüfung unterzogen,um die Festlegungen mit voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen zu ermitteln.Das Scopingverfahren fand im Zeitraum vom 30.06. bis 31.07.2008 statt. Beteiligt wurdendas Lan<strong>des</strong>amt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V, das Lan<strong>des</strong>amt für Kultur undDenkmalpflege M-V, das Lan<strong>des</strong>amt für Gesundheit und Soziales M-V, das Staatliche Amtfür Umwelt und Natur Rostock, die unteren Naturschutzbehörden und die Gesundheitsämterder Landkreise Bad Doberan und Güstrow sowie die Ämter für Stadtgrün, Naturschutz undLandschaftspflege, Umwelt und Gesundheit der Hansestadt Rostock. Im Ergebnis wurdenMai 2009 11

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!